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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 114. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1967 Inhalt: Überweisung des Berichts des Sprechers der deutschen Delegation bei der Beratenden Versammlung des Europarats über die Tagung vom April 1967 an den Auswärtigen Ausschuß . . . . . . . . . . 5581 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5581 A Fragestunde (Drucksachen V/1842, zu V/1842) Frage des Abg Ertl: Gründung der olympischen Baugesellschaft für München Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5582 A Ertl (FDP) 5582 A Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Lage der deutschen Ortskräfte bei den Auslandsvertretungen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5582 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5582 D Fragen des Abg. Haase (Kassel) : Einheitliches Vorgehen bei Höherstufungen von A 16 nach B 3, A 12 nach A 13 und A 8 nach A 9 Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5583 A Fragen des Abg. Biermann: Übertretungen des Bäckereiarbeitszeitgesetzes . . . . . . . . . . . 5583 B Fragen der Abg. Frau Korspeter: Ausfüllen der Anträge auf Gewährung von Kindergeld Kattenstroth, Staatssekretär . . 5583 C Frau Korspeter (SPD) 5584 A Frage des Abg. Paul: Entwurf des Ratifikationsgesetzes zum deutsch-österreichischen Sozialversicherungsabkommen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 5584 C Fragen des Abg. Dr. Abelein: Lärmbelästigung durch militärische Tiefflieger 5584 D Frage des Abg. Dr. Imle: Spezifikationen für die Lieferung von Schmieröl an die Bundeswehr Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5585 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 5585 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 Frage des Abg. Dröscher: Mietanhebungen bei den Bundesdarlehenswohnungen im Standort Birkenleid Dr. Schornstein, Staatssekretär . 5585 B Dröscher (SPD) 5585 D Mertes (FDP) 5586 A Ott (CDU/CSU) 5586 B Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Zeitpunkt der Herstellung der Ferngespräche durch Selbstwahl in den Ortsnetzen Rastatt, Baden-Baden, Bühl und Achern Bornemann, Staatssekretär . . . . 5586 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 5586 D Fragen des Abg. Berlin: Bewertung der Zuschüsse für Studienfahrten in Nachbarländer als steuerpflichtigen Arbeitslohn Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5587 A Frage des Abg. Lenders: Aufklärungsaktion über die Auswirkungen des Nettoumsatzsteuersystems Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5587 C Lenders (SPD) 5587 D Ertl (FDP) 5588 B Unertl (CDU/CSU) 5588 C Frau Meermann (SPD) 5588 D Dr. Imle (FDP) 5589 A Frage des Abg. Geldner: Kritik an 'der angeblich schwankenden Investitionspolitik der Bundesregierung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5589 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 5589 C Spitzmüller (FDP) 5589 D Ertl (FDP) 5590 B Frage des Abg. Geldner: Schwierigkeiten der Gemeinden bei Finanzierung neuer Projekte Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5590 C Ott (CDU/CSU) 5591 A Fragen des Abg. Dr. Wahl: Einheitliches Entschädigungsverfahren für durch den Knall der Überschallflugzeuge an Personen und Sachen entstandenen Schaden Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5591 B Frage des Abg. Röhner: Frage der Finanzierung des Neubaues eines Hauptzollamtes in Coburg aus Mitteln des Eventualhaushalts Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5591 C Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 5591 D Hofmann (Kronach) (SPD) . . . 5592 A Fragen des Abg. Dr. Hammans: Begriff „Konzertierte Aktion" — Verstoß gegen die deutsche Grammatik? 5592 B Frage des Abg. Prochazka: Kurzarbeit in der Decken- und Tuchindustrie Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5592 C Frage des Abg. Prochazka: Absinken der Wollpreise auf dem Weltwollmarkt Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5592 D Schlager (CDU/CSU) . . . . . 5592 D Frage des Abg. Prochazka: Deckenaufträge an die Woll- und Deckenindustrie .im Eilverfahren Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 5593 C Prochazka (CDU/CSU) 5593 C Schlager (CDU/CSU) 5593 D Dr. Staratzke (FDP) 5594 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5594 B Fragen des Abg. Dr. Imle: Preisstellung bei Lieferungen von Treibstoffen an Mineralölgroßhandelsfirmen — Bindung von Tankstellen an den an ihnen beteiligten Lieferanten von Motoröl Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5594 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 5595 A Frage des Abg. Dröscher: Beeinträchtigung der Bemühungen um eine aktive Konjunkturpolitik durch Länder- und kommunale Aufsichtsbehörden Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5595 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 III Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksachen V/1000, V/1235); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen V/1764, zu V/1764) Gierenstein (CDU/CSU) . 5595 D Dr. Schröder, Bundesminister 5597 C, 5634 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5601 A, 5630 C Petersen (CDU/CSU) 5607 D Berkhan (SPD) . . . . . . . 5610 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 5616 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 5616 C Ollesch (FDP) 5618 B Kiep (CDU/CSU) 5623 C Herold (SPD) 5625 B Jung (FDP) 5626 C Stahlberg (CDU/CSU) 5627 D Damm (CDU/CSU) 5628 D Josten (CDU/CSU) 5632 C Dichgans (CDU/CSU) 5633 A Haushaltsgesetz 1967 (Drucksachen V/1800, zu V/1800) Dr. Götz (CDU/CSU) 5638 B Spitzmüller (FDP) 5638 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 5639 A Sammelübersicht 19 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/1794) . . . . . . . . 5641 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache V/714). Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/1631, zu V/1631) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . 5641 A, 5642 A Deringer (CDU/CSU) . . . . . . 5643 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . 5644 B Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 5645 B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5645 D Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. betrieblicher Selbstschutz (Drucksache V/1834) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5646 B Dorn (FDP) . . . . . . . . . 5646 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit auf dem Gebiet der Direktversicherung außer Lebensversicherung (Drucksachen V/1411, V/1847) . . . 5646 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5647 C Anlagen 5649 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 5581 114. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner ** 16.6. Arendt (Wattenscheid) 14.6. Dr. Arndt (Berlin) 13.6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14.6. Bading ** 14.6. Bauer (Würzburg) * 16.6. Bazille 30.6. Frau Berger-Heise 16. 6. Berkhan * 16.6. Blachstein * 16. 6. Blumenfeld* 16.6. Brünen 16.6. Bühling 14.6. Cramer 30.6. Dr. Dittrich ** 15. 6. Flämig * 16. 6. Folger 16.6. Dr. Frey 14.6. Dr. Geißler 16.6. Geldner 13.6. Gerlach ** 14. 6. Gibbert 15.6. Gscheidle 15.6. Haar (Stuttgart) 14. 6. Hahn (Bielefeld) 17. 6. Hamacher 30.6. Dr. Hellige * 16. 6. Frau Herklotz * 16. 6. Hörmann (Freiburg) 14.6. Hösl' 16.6. Holkenbrink 14.6. Kahn-Ackermann * 16.6. Dr. Kempfler * 16.6. Frau Klee * 16.6. Dr. Klepsch 15.6. Dr. Kliesing (Honnef) * 16.6. Klinker ** 16.6. Dr. Kopf * 16. 6. Kriedemann ** 13.6. Kunze 30.6. Lemmer 14.6. Lemmrich * 16.6. Lenz (Trossingen) 30.6. Lenze (Attendorn) * 16.6. Dr. Lohmar 30.6. Lücker (München) ** 16.6. Mauk ** 16.6. Frau Dr. Maxsein 30.6. Dr. von Merkatz * 16.6. Müller (Aachen-Land) ** 15.6. Peters (Norden) 30.6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Porten 13. 6. Dr. Rinderspacher * 16.6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausstußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rutschke * 16. 6. Schmidt (Kempten) 15. 6. Schröder (Sellstedt) 1. 7. Schulte 30. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 16. 6. Seibert 14. 6. Dr. Serres * 16. 6. Dr. Starke (Franken) 14.6. Struve 30.6. Varelmann 15. 6. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 16. 6. Dr. Vogel (Speyer) 14. 6. Vogt 30.6. Dr. Wahl * 16.6. Wienand * 16.6. Wolf 16. 6. Anlage 2 Umdruck 257 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schellenberg, Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Rohde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Haushaltsgesetz 1967 - Drucksachen V/1000, V/1800 - Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 28 a wird Absatz 1 gestrichen. 2. In § 28 a Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „nach Absatz 1 verbleibenden" gestrichen und die Worte „730 000 000" durch „847 000 000" und die Worte „520 000 000" durch „603 000 000" ersetzt. Bonn, den 8. Juni 1967 Schellenberg Dr. h. c. Dr.-Ing. e. h. Möller Rohde Barche Bartsch Berkhan Börner Büttner Buschfort Collet Eckerland Dr. Eppler Faller Felder Feuring Frehsee Fritz (Wiesbaden) Geiger Gerlach Herold Hörmann (Freiburg) Frau Dr. Hubert Hübner Hussong Kaffka Kahn-Ackermann Killat Kohlberger Frau Korspeter Dr. Kreutzmann Frau Kurlbaum-Beyer Langebeck Lemper Lenders Löbbert Frau Lösche Maibaum Matthöfer Müller (Worms) Porzner Raffert Frau Renger Riegel (Göppingen) Roß Sänger Frau Schimschok Schmidt (Hamburg) Schmitt-Vockenhausen Schulte Stephan Strohmayr Vit Welslau Westphal Wuwer 5650 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 Anlage 3 Umdruck 264 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Reischl, Deringer, Busse (Herford) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze — Drucksachen V/714, V/1631 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 6 erhält § 24 Abs. 4 Satz 2 folgende Fassung: „Das Patentamt kann auch den Inhalt der nach Absatz 3 Nr. 2 jedermann zur Einsicht freistehenden Akten veröffentlichen." 2. Artikel 1 Nr. 6 c wird gestrichen. 3. Artikel 3 Nr. 2 erhält folgende, Fassung: ,2. § 3 Abs. 5 erhält folgende Fassung:- „ (5) Die Einsicht in die Rolle sowie in die Akten eingetragener Gebrauchsmuster einschließlich der Akten von Löschungsverfahren steht jedermann frei. Im übrigen gewährt das Patentamt jedermann' auf Antrag Einsicht in die Akten, wenn und soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird."' 4. Artikel 6 § 6 erhält folgende Fassung: „§ 6 Inkrafttreten (1) Artikel 2 Nr. 21 und 22 sowie Artikel 5 a treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. (2) Artikel 1 Nr. 001, Artikel 2 Nr. 1 bis 20 sowie Artikel 6 § 1 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, §§ 2 und 4 treten am 1. Januar 1968 in Kraft. (3) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Oktober 1968 in Kraft. Bonn, den 6. Juni 1967 Dr. Reischl Deringer Busse (Herford) Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) zu Punkt 3 a der Tagesordnung. In der politischen Debatte zum Einzelplan 30 — Geschäftsbereich des Bundesministers für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates — hatte unser Fraktionsvorsitzender Dr. Barzel bereits ein ganz klares Nein zu dem Antrag der FDP gesagt, jetzt die Wehrpflicht zu kürzen. Dieses klare Nein möchte ich näher erläutern. Es liegt im Interesse unseres Volkes, wenn der Deutsche Bundestag diese Haltung einnimmt. Die jetzigen Ausführungen des Kollegen Schultz zeigen unsere Meinungsverschiedenheiten. Der Antrag der FDP, die Wehrpflicht von 18 auf 12 Monate zu kürzen, hat zu lebhaften Diskussionen geführt. Leider ist hierdurch auch bei vielen Bürgern eine Verkennung unserer politischen Situation im geteilten Deutschland entstanden. In der Tageszeitung „Die Welt" wurde am 7. Juni dieses Jahres ein Beitrag zu dem Thema „Bürger in Uniform — zwölf oder achtzehn Monate?" geleistet. Die Kollegen unseres Hauses Berkhan und Schultz sowie Herr General Juergens nahmen hier zu diesem hochaktuellen Thema Stellung. Während ich zu dem Beitrag von Kollegen Berkhan und auch zu den klaren Darlegungen von General Juergens positiv Stellung nehmen kann, möchte ich aber auf einige falsche Darlegungen des Kollegen Schultz hinweisen. So schreibt Kollege Schultz wörtlich: „Die Bundestagsfraktion der FDP hat vor zwei Wochen einen Antrag im Bundestag eingebracht, mit dem sie eine Herabsetzung der Dauer des Grundwehrdienstes von 18 auf 12 Monate anstrebt. Die FDP möchte damit den Zustand wiederherstellen, der bis zum Frühjahr 1962 bestanden hat. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, daß in der Anfangsphase der Bundeswehr die Rekruten im großen und ganzen in 12 Monaten zufriedenstellend ausgebildet werden konnten." Hier liegt der erste Irrtum. Ich darf als Berichterstatter des Verteidigungsausschusses auf die 176. Sitzung des 2. Bundestages am 5. Dezember 1956 hinweisen. Schon damals wurde uns von den militärischen Sachverständigen bezüglich der Dienstzeitdauer dargelegt, daß eine ausreichende und gründliche Ausbildung auch unter den veränderten technischen Umständen eine Mindestzeit von 18 Monaten erfordere. Hierzu kommt, daß wir auch damals bereits in unserem Verteidigungsausschuß das Problem der Länge der Dienstzeit unter zwei Gesichtspunkten sahen. Es handelt sich hier um Ausbildungsstand und Präsenzstärke. Bundesregierung und Parlament haben der gesamten politischen Situation Rechnung getragen. Am 22. März 1962 hatte der Deutsche Bundestag einer Verlängerung des Grundwehrdienstes von 12 auf 18 Monate zugestimmt. Hierbei möchte ich wieder auf die Ausführungen unseres Kollegen Schultz hinweisen, der betonte, daß dieser Beschluß in einer Zeit starker Spannungen in Mitteleuropa gefaßt wurde. Tatsache ist, daß alle Fachleute sich lange darüber im klaren waren, daß wir zu einer 18monatigen Dienstzeit kommen mußten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 5651 Die damalige Bundesregierung unter Konrad Adenauer hatte bei der Vorlage des Entwurfes eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes eine gute Begründung gegeben. Die entscheidenden Gründe gelten leider auch heute noch. Die gewünschte Abrüstung und Entspannung in der Welt ist nicht erfolgt. Die Bundesrepublik ist nach wie vor verpflichtet, als Mitglied der NATO ihren militärischen Beitrag zu leisten. In der damaligen Begründung hieß es u. a. wörtlich: „Darüber hinaus sind die aufgestellten Verbände nicht in dem notwendigen Maße einsatzbereit, da die für die Ausbildung der Wehrpflichtigen zur Verfügung stehende Zeit von zwölf Monaten den steigenden Anforderungen auf technischem Gebiet und besonders den Notwendigkeiten der Verbandsausbildung nicht gerecht wird." An dieser Situation hat sich nichts geändert. Hierbei muß man wissen, daß ein Vergleich hinsichtlich der Dauer des Grundwehrdienstes in den NATO-Staaten und erst recht in den Ländern des Warschauer Paktes auch heute noch zeigt, daß wir mit 18 Monaten nicht an der oberen Grenze liegen. Lassen Sie mich aber, bevor ich Ihnen einige Zahlen nenne, noch einen wichtigen Hinweis geben. Es geht hier um die sogenannten dienstfreien Tage, die unsere Soldaten während ihrer Dienstzeit haben. Es ist kein Geheimnis, daß von den 546 Kalendertagen, welche unsere jungen Staatsbürger aktiven Wehrdienst leisten, mindestens 220 dienstfreie Tage sind. Wer sich die Mühe macht, die Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, den Jahresurlaub zu addieren, der wird bald feststellen, daß zur Ausbildung bei einer 18monatigen Dienstzeit nur gut 300 Tage zur Verfügung stehen. Um auf einen Angriff unverzüglich und wirkungsvoll reagieren zu können, braucht die Bundeswehr Verbände, die sofort einsatzbereit und voll kampffähig sind. Soldaten in der Einzelausbildung haben an der Einsatzbereitschaft und Schlagkraft noch wenig Anteil. Daher können Einsatzbereitschaft und Schlagkraft nur dann erreicht und gehalten werden, wenn in den Verbänden noch für eine bestimmte Zeit voll ausgebildete Soldaten zur Verfügung stehen. Dies ist jedoch frühestens nach dem 12. Ausbildungsmonat der Fall. Die Ausbildung hat zwei Ziele: 1. den im Kriege voll verwendungsfähigen Kämpfer, 2. den im beweglich geführten Gefecht verbundener Waffen geübten Verband. Unsere Einzelausbildung dauert neun Monate. Frühestens nach dieser Zeit kann ein Soldat seine Aufgabe in einer kleinen Kampfgemeinschaft beherrschen. Seine Tätigkeit in einer Doppelverwendung und die für einen Einsatz sonst noch wichtigen Ausbildungsgebiete erfordern weitere Ausbildungszeit. Hier nenne ich zum Beispiel: die Möglichkeit einer Doppelverwendung für einen Soldaten der Panzerbesatzung, eine Geschützbedienung, den Kraftfahrer, der Sanitätssoldaten oder den Funker. Die der Einzelausbildung folgende Gemeinschaftsausbildung erfordert ebenfalls neun Monate. Wenn auch in der vom 10. bis 12. Monat dauernden ersten Phase mit der Ausbildung der Teileinheiten — Gruppe, Zug — angefangen wird, so beginnt der wichtigste Teil dieser Ausbildung im Rahmen der Kompanie und des Bataillons frühestens mit dem 13. Monat. Für die sofortige Einsatzbereitschaft und Schlagkraft ist aber gerade das vom 13. bis 18. Ausbildungsmonat zu übende Zusammenwirken innerhalb der Einheiten, Verbände und Großverbände von ausschlaggebender Bedeutung. Während der Einzelausbildung und in der ersten Phase der Gemeinschaftsausbildung wird der Wehrpflichtige ständig ganz persönlich, während der Verbandsausbildung dagegen fast nur im Rahmen seiner Kampfgemeinschaft gefordert. Hieraus resultiert wohl auch die Feststellung einiger Wehrpflichtiger, daß die folgenden sechs Monate wenig für ihre weitere Ausbildung bedeuten. Die operative Präsenz der Bundeswehr wird jedoch überwiegend von den Soldaten getragen, die im 13. bis 18. Monat ihrer Dienstzeit stehen. Die derzeitige personelle Stärke der Bundeswehr wird dem Auftrag gerade noch gerecht. Sie muß also gehalten werden. Der Anteil der Wehrpflichtigen an der personellen Stärke — zur Zeit, wie Minister Schröder darlegte, 47 % — wird bei einem Grundwehrdienst von 18 Monaten jeweils nach sechs Quartalen voll ersetzt. Bei einer Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 12 Monate muß dieser Anteil bereits nach vier Quartalen erneuert werden. Dadurch steigt der Bedarf an Wehrpflichtigen um 50 %. Diese Einstellungsquoten stehen jedoch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Die Geburtsjahrgänge 1944-1946 sind zahlenmäßig so schwach, daß aus ihnen nicht einmal bei 18monatigem Grundwehrdienst der Bedarf an Wehrpflichtigen gedeckt werden konnte. Hierbei ist zu bedenken, daß durchschnittlich nur jeweils 45 % eines Geburtsjahrganges einberufen werden. Mehr als die Hälfte der Wehrpflichtigen sind gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder Untaugliche. Vom Geburtsjahrgang 1948 sind 337 000 Wehrpflichtige erfaßt, aber nur 151 600 können einberufen werden, von denen je 360 000 statistisch Erfaßten der Jahrgänge 1949 und 1950 nur je 162 000. Der Fehlbedarf bei 18 Monaten Grundwehrdienst konnte durch Rückgriff auf ältere, bisher nicht restlos zum Wehrdienst herangezogene Jahrgänge überbrückt werden, obwohl dies erhebliche Mehrkosten verursachte, weil viele dieser älteren Wehrpflichtigen verheiratet sind und ihren Familien Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zustehen. Der hohe personelle Fehlbedarf bei einem 12monatigen Grundwehrdienst kann überhaupt nicht ausgeglichen werden. Die derzeitige personelle Stärke der Bundeswehr ließe sich also nicht halten. 5652 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 Ein Vergleich der Dauer des Grundwehrdienstes im Heer in den NATO-Staaten und in den Ländern des Warschauer Paktes ergibt folgendes Bild: Land Dauer des Länge der Grundwehrdienstes Demarkationslinie bzw. in Monaten Landgrenze zum Warschauer Pakt in km NATO a) Staaten mit einer Demarkationslinie bzw. Land- grenze zum Warschauer Pakt Norwegen 12 180 Bundesrepublik Deutschland 18 1 250 Griechenland 24 400 Türkei 24 1 040 b) Staaten, die keine Landgrenze zum Warschauer Pakt haben USA 24 Dänemark 14 Niederlande 18 Belgien 15 Frankreich 16 Italien 15 Portugal 18-24 Großbritannien Berufsarmee Kanada Berufsarmee Warschauer Pakt a) Staaten mit einer Demarkationslinie bzw. Land- grenze zur NATO UdSSR 36 SBZ 18 CSSR 24 Bulgarien 24 b) Staaten, die nicht an NATO-Länder grenzen Polen 24 Ungarn 24 Rumänien 16 Ich möchte nun nicht die Folgen aufzeigen, welche für das Material der Bundeswehr entstehen, wenn wir zur Kürzung des Grundwehrdienstes kämen. Auch hier gibt es wichtige Gesichtspunkte, die anzusprechen sind. In einer modernen, voll mechanisierten Streitkraft muß ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Zeit für Pflege und Wartung des Materials eingesetzt werden. Pflege und Wartung sind um so besser gewährleistet, je länger das Material in der Hand ein und desselben Soldaten bleibt. Die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist seit Verlängerung des Grundwehrdienstes auf 18 Monate daher auch erheblich gestiegen. Durch eine weitere Technisierung können weder Soldaten noch Zeit eingespart werden. Schon jetzt ist die Kluft zwischen dem Material und dem durch die Stellenpläne zahlenmäßig knapp gehaltenen militärischen Personal so groß, daß sie nur noch durch Doppelfunktionen überbrückt werden kann. Doppelfunktionen erschweren aber nicht nur Führung und Ausbildung der Truppe, sondern auch Pflege und Wartung des Materials. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Unsere heutige politische Lage verlangt Präzenzstärke und Höchstmaß sofortiger Einsatzbereitschaft der Truppe. Wir müssen daher unserm Volk die Wahrheit sagen. Große menschliche und finanzielle Opfer wird die Zukunft von uns weiter verlangen, wenn wir die Freiheit behalten wollen. Die CDU/CSU wird den Antrag der FDP auf Verkürzung der Wehrdienstzeit ablehnen. Wir wollen bei unseren Vertragspartnern glaubwürdig bleiben. Mit unserer jetzigen Regelung von 18 Monaten Dienstpflicht wird zur Zeit von uns der Grundforderung entsprochen, den Schutz unserer Bundesrepublik sicherzustellen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wünscht zu diesem Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Reischl und Genossen noch jemand aus dem Hause das Wort? — Das ist nicht der Fall.
    Wir kommen zu Art. 1. Ich rufe die Nr. 001 auf. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    *) Siehe Anlage 3
    Nr. 01 ! Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
    — Es ist so beschlossen.
    Nr. 1! Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Ich sehe eigentlich nicht ein, warum das so gemacht werden soll. Man könnte doch die Nummern 2, 3, 4, 5 und 5 a zusammennehmen.

    (Zustimmung.)

    Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Jetzt kommen wir zur Nr. 6. Dazu wird die von dem Abgeordneten Dr. Reischl und Genossen auf Umdruck 264 vorgeschlagene Neufassung zur Abstimmung gestellt. Wer der Neufassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Es ist zugestimmt.
    Ich stelle die Nr. 6 mit der soeben beschlossenen Änderung zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Nr. 6 a und Nr. 6 b! Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
    — Es ist so beschlossen.
    Nr. 6 c! Hierzu wird auf Umdruck 264 unter Ziffer 2 der Antrag auf Streichung gestellt. Darüber kann ich nach dem Brauch dieses Hauses nicht abstimmen lassen. Wer die Streichung will, muß gegen die Nr. 6 c stimmen. Wer der Nr. 6 c in der Ausschußfassung — entgegen dem gestellten Antrag — zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Damit ist die Bestimmung gestrichen.
    Ich komme nun zu den Nrn. 7 bis 32. Das Wort wird nicht begehrt. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Wer nunmehr diesem ganzen Artikel zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Damit kommen wir zum Art. 2. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer 'dem Artikel zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zu Art. 3. Hierzu liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 264 Ziffer 3 vor. Wer diesem Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Reischl und Genossen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Wer dem Art. 3 in der Ausschußfassung mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Art. 4, 5 und 5 a. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer den aufgerufenen Artikeln zuzustimmen



    Vizepräsident Dr. Jaeger
    wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zu Art. 6. Hier ist für den § 6 auf Umdruck 264 — Ziffer 4 — eine Änderung vorgeschlagen. Wer diesem Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Reischl und Genossen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Wer dem Art. 6 in der Ausschußfassung mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zur Einleitung und Überschrift. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Reischl.


Rede von Dr. Gerhard Reischl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts ,des umfassenden Berichtes, der zu diesem Gesetzentwurf vorgelegt worden ist, glaube ich mich in der jetzigen Schlußerklärung verhältnismäßig kurz fassen zu können. Einige Bemerkungen müssen allerdings zu diesem Gesetzentwurf gemacht werden.
Ich glaube, es hat bisher — jedenfalls in der Zeit, an die ich mich erinnern kann — in .diesem Hause noch keinen mehr oder minder rein technischen Gesetzentwurf gegeben, der in der Öffentlichkeit so viel Staub aufgewirbelt und zu so umfangreichen Äußerungen aller Kreise gegenüber den Abgeordneten des Rechtsausschusses geführt hat. Es waren Äußerungen höchst sachverständiger Art, die auch weitgehend berücksichtigt oder behandelt wurden; es waren aber auch — und vor allem in der allerletzten Zeit — zum Teil Äußerungen zu bemerken, vor allem in verschiedenen Presseartikeln, die -- das möchte ich hier in aller Offenheit sagen — eigentlich bar jeder Sachkenntnis waren.
Im ganzen gesehen ist es verständlich, daß dieser Entwurf erheblichen Staub aufgewirbelt hat. Es ging darum, die Geschäftslage beim Deutschen Patentamt, die außerordentlich schwierig geworden war — die Erteilung von Patenten dauert in der Regel vier bis fünf Jahre, manchmal noch länger —, endlich einmal zu verbessern. Dies ging, wie sich der Rechtsausschuß überzeugt hat, nicht mehr mit den üblichen Mitteln des Aufstockens des Personals. So mußte sich der Ausschuß, obwohl zunächst erhebliche Bedenken bestanden, von dem geltenden Patenterteilungsverfahren abzugehen, doch dazu entschließen, Änderungen an dem Erteilungsverfahren vorzunehmen. Der Ausschuß ist aber zu einem Kompromiß gekommen, der alle Möglichkeiten für die Zukunft offenläßt, indem er nämlich das bewährte bisherige Patenterteilungsverfahren für diejenigen, die dringend und schnell zu einem Patent kommen wollen, aufrechterhält, und auf der anderen Seite vor allem der Industrie die Möglichkeit gibt, für diejenigen Patente, die sie wirtschaftlich im
Augenblick nicht für so wichtig hält, bei der sie lediglich die Priorität wahren will, zunächst keinen Prüfungsantrag zu stellen, sondern das System der verschobenen Prüfung wahrzunehmen, das uns hier eine gewisse Erleichterung im Patenterteilungsverfahren bringen soll.
Kern des Gesetzes ist es, daß in Zukunft diejenigen Patente, die dringend benötigt werden, schnell sollen erteilt werden können, während die anderen, die wir ja jetzt alle mitbehandelt haben und deren wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit sich oft sehr viel später erst herausgestellt hat, nun nicht das Patentamt gleich belasten sollen, indem sie au fonds geprüft werden, sondern eben liegen bleiben sollen. Dem Patentsucher soll die Möglichkeit gegeben werden, sich sieben Jahre lang zu überlegen, ob er einen Prüfungsantrag stellen will. Das ist der Kern des Gesetzes, auf den ich noch einmal hinweisen wollte, weil aus der Öffentlichkeit so viele nicht sehr von Sachverstand getrübte Äußerungen gekommen sind.
Wir haben in der ersten Lesung — ich habe das in erster Linie getan — eine Menge Bedenken erhoben, Bedenken vor allem wegen der Papierflut, die auf uns zukommen könnte, Bedenken auch wegen einer gewissen Benachteiligung, die vielleicht für die kleine und mittlere Industrie gegeben sein könnte. Der Gesetzentwurf, wie er jetzt verabschiedet werden soll und dem Hohen Hause in dritter Lesung vorliegt, vermeidet aber meines Erachtens gerade diese Gefahren, die wir damals in erster Lesung gerügt haben. Der Ausschuß hat nämlich an einigen sehr wichtigen Punkten Änderungen des Regierungsentwurfs vorgenommen, die einerseits zu einer Beschleunigung des Verfahrens beitragen, andererseits aber gerade die Schwierigkeiten, die wir in erster Lesung herausgestellt haben, für die Zukunft vermeiden. Vor allem ist durch die Änderungen, die im Ausschuß vorgenommen worden sind, erreicht worden, daß die ungeprüften Patente in Zukunft nicht alle bekanntgemacht, sondern lediglich nach 18 Monaten offengelegt werden sollen. Derjenige, der sich dafür interessiert, kann sich die Unterlagen bestellen. Richtig ist, daß der Prüfungsstoff damit größer wird. Aber durch die Erleichterungen des übrigen Verfahrens wird sich vermeiden lassen, daß dies zu Schwierigkeiten und Zeitverlusten führt. Wir haben also gerade mit dieser Änderung erreicht, daß vor allem der eine Vorwurf, der gegen den Regierungsentwurf erhoben worden war, daß nämlich durch den Druck dieser unzähligen Schriften eine außerordentliche räumliche und arbeitsmäßige Belastung des Amtes selber entstehen würde, entkräftet werden konnte.
Ich glaube, eine Benachteiligung der Klein- und Mittelindustrie wird durch diesen Entwurf auch nicht herbeigeführt. Es stehen einander zwei Dinge gegenüber. Auf der einen Seite erfährt in Zukunft gerade auch die Klein- und Mittelindustrie, die sich nämlich die Unterlagen bisher nicht beschaffen konnte, was im Erfindungswesen an Neuem gekommen ist. Dadurch wird manche Fehlinvestition vermieden werden können. Natürlich erfordert ein solches Verfahren ein Mehr an Prüfungsarbeiten auch bei den kleinen und mittleren Unternehmen. Nur



Dr. Reischl
darf eins nicht übersehen werden: die Großbetriebe konnten das Neue auch bisher schon erfahren. Ihre Patentabteilungen besorgten sich nämlich aus Belgien und aus Frankreich die dortigen Registrierpatentschriften und erfuhren dadurch sehr viel eher als der kleine und mittlere Unternehmer, der das nicht konnte, was auf dem Patentmarkt, wenn ich einmal so sagen darf, auf sie zukommt. Hier wird also jetzt die Gleichheit erreicht. Es braucht sich jeder nur den kleinen Ausschnitt zu bestellen, auf den es ihm für seinen Betrieb ankommt. Hier wird also, glaube ich, erreicht, daß die kleinere und mittlere Industrie keine Schwierigkeiten haben wird. Überdies wird dadurch, daß wir einen schwächeren Schutz für die offengelegten, aber noch nicht geprüften Patente eingeführt haben, vor allem auch erreicht, daß das Risiko dessen, der die ungeprüften Anmeldungen nicht durchsehen und überprüfen zu können glaubt, sehr viel geringer wird, als das nach dem Regierungsentwurf mit dem vollen Schutz für die bekanntgemachten, aber ungeprüften Patentschriften der Fall gewesen wäre.
Ich möchte nun noch eines ganz kurz zum Abschluß sagen, und zwar als Appell vor allem an den Herrn Bundesminister der Justiz und den leider nicht mehr anwesenden Bundesminister der Finanzen, der hier ja auch ein Wort mitsprechen muß, weil er das Geld zur Verfügung stellen muß. Dieses Gesetz ist jetzt so konzipiert, daß der Stau im Patentamt beseitigt und in Zukunft erreicht werden kann, daß die Patente in einer angemessenen Zeit erteilt werden. Das ist aber nur möglich, wenn gleichzeitig die organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen getroffen werden, die der Rechtsausschuß in seinem Entschließungsentwurf, der dem Hohen Hause ebenfalls zur Annahme vorliegt, vorgeschlagen hat.
Ich möchte auf folgende drei Punkte hinweisen. Erstens: Es wird dringend notwendig sein, daß das Justizministerium durch Vereinbarungen mit Berlin die Treuhandstelle des Reichspatentamts in das Deutsche Patentamt übernimmt, damit diese Stelle — entsprechend ausgebaut und vor allem personell verstärkt — die isolierten Neuheitsrecherchen übernehmen kann. Nur wenn das nämlich in einer besonderen Stelle geschieht, wird eine übermäßige Belastung der Prüfer des Patentamts und damit eine neue Verstopfung des Patentamts in Zukunft vermieden.
Zweitens: Es muß erreicht werden, daß dem Patentamt die technischen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die notwendig sind, um einen rascheren Geschäftsablauf innerhalb des Amtes zu erreichen und vor allem die technischen Prüfer von der Kleinarbeit zu entlasten, für die sie eigentlich nicht da sind. Wir haben in Holland bei der Besichtigung des dortigen Patentamts eine Menge Anregungen bekommen. Ich konnte zu meiner Freude feststellen, daß in diesem jetzt gerade zur Verabschiedung anstehenden Haushalt schon Mittel für diesen technischen Ausbau bewilligt sind. Es wird aber noch einiges geschehen müssen. Wir können dies jedoch, wie ich glaube, ruhig von diesem Hause und vom Bundesfinanzminister erbitten, weil wir ja hier eine
finanziell außerordentlich günstige Lage beim Patentamt haben. Durch die Änderung der Gebührenvorschriften werden nämlich beim Patentamt erheblich mehr Einnahmen erzielt werden. Es scheint mir nicht mehr als recht und billig zu sein, daß diese Einnahmen für eine Verbesserung der Situation im Patentamt verwendet werden. Das können diejenigen, die das bezahlen und die ja etwas von dem Patentamt haben wollen, auch von uns verlangen.
Noch ein Letztes: Die Umorganisation innerhalb des Patentamts ist dringend notwendig. Es ist vor allem notwendig, die übergroßen Abteilungen des Patentamts so zu untergliedern — ohne daß man deswegen neue Abteilungen zu schaffen braucht —, daß eine kleinere Gruppe von jeweils fünf, sechs oder sieben Prüfern unter einer Art Gruppenleiter oder gruppenleitendem Prüfer zusammengefaßt werden, um eine bessere Koordinierung der Arbeit zu erreichen und um vor allem zu erreichen, daß neue Prüfer besser angelernt werden können. Das ist einfach unmöglich für einen Abteilungsleiter, der 25 Prüfer oder noch mehr unter sich hat.
Damit soll noch eines erreicht werden — und ich bitte gerade die Kollegen des Haushaltsausschusses und die Bundesminister der Justiz und der Finanzen, dies zu bedenken —: die Stellung des Prüfers muß attraktiver gestaltet werden. Das läßt sich durch eine solche Neuorganisation mit erreichen. Denn es ist ganz selbstverständlich, daß dieser Gruppenleiter eine bessere Position, etwa in der Besoldungsgruppe A 15, bekommen muß. Auf diese Weise läßt sich auch erreichen, daß der Stand der Prüfer attraktiver wird, womit ja auch die Arbeitsfreude in dem Amt sicherlich erheblich gehoben wird und — ich sage es noch einmal — eine bessere Koordination bei der Prüfung bewirkt wird.
Damit wäre ich am Ende meiner Ausführungen. Ich wollte gerade auf diesen letzten Punkt besonders hinweisen, weil es sich da um etwas handelt, was jetzt geschaffen werden muß, damit dieses Gesetz ein Erfolg wird. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetz zu.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Deringer.