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    Deutscher Bundestag 114. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1967 Inhalt: Überweisung des Berichts des Sprechers der deutschen Delegation bei der Beratenden Versammlung des Europarats über die Tagung vom April 1967 an den Auswärtigen Ausschuß . . . . . . . . . . 5581 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5581 A Fragestunde (Drucksachen V/1842, zu V/1842) Frage des Abg Ertl: Gründung der olympischen Baugesellschaft für München Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5582 A Ertl (FDP) 5582 A Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Lage der deutschen Ortskräfte bei den Auslandsvertretungen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5582 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5582 D Fragen des Abg. Haase (Kassel) : Einheitliches Vorgehen bei Höherstufungen von A 16 nach B 3, A 12 nach A 13 und A 8 nach A 9 Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5583 A Fragen des Abg. Biermann: Übertretungen des Bäckereiarbeitszeitgesetzes . . . . . . . . . . . 5583 B Fragen der Abg. Frau Korspeter: Ausfüllen der Anträge auf Gewährung von Kindergeld Kattenstroth, Staatssekretär . . 5583 C Frau Korspeter (SPD) 5584 A Frage des Abg. Paul: Entwurf des Ratifikationsgesetzes zum deutsch-österreichischen Sozialversicherungsabkommen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 5584 C Fragen des Abg. Dr. Abelein: Lärmbelästigung durch militärische Tiefflieger 5584 D Frage des Abg. Dr. Imle: Spezifikationen für die Lieferung von Schmieröl an die Bundeswehr Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5585 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 5585 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 Frage des Abg. Dröscher: Mietanhebungen bei den Bundesdarlehenswohnungen im Standort Birkenleid Dr. Schornstein, Staatssekretär . 5585 B Dröscher (SPD) 5585 D Mertes (FDP) 5586 A Ott (CDU/CSU) 5586 B Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Zeitpunkt der Herstellung der Ferngespräche durch Selbstwahl in den Ortsnetzen Rastatt, Baden-Baden, Bühl und Achern Bornemann, Staatssekretär . . . . 5586 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 5586 D Fragen des Abg. Berlin: Bewertung der Zuschüsse für Studienfahrten in Nachbarländer als steuerpflichtigen Arbeitslohn Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5587 A Frage des Abg. Lenders: Aufklärungsaktion über die Auswirkungen des Nettoumsatzsteuersystems Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5587 C Lenders (SPD) 5587 D Ertl (FDP) 5588 B Unertl (CDU/CSU) 5588 C Frau Meermann (SPD) 5588 D Dr. Imle (FDP) 5589 A Frage des Abg. Geldner: Kritik an 'der angeblich schwankenden Investitionspolitik der Bundesregierung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5589 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 5589 C Spitzmüller (FDP) 5589 D Ertl (FDP) 5590 B Frage des Abg. Geldner: Schwierigkeiten der Gemeinden bei Finanzierung neuer Projekte Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5590 C Ott (CDU/CSU) 5591 A Fragen des Abg. Dr. Wahl: Einheitliches Entschädigungsverfahren für durch den Knall der Überschallflugzeuge an Personen und Sachen entstandenen Schaden Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5591 B Frage des Abg. Röhner: Frage der Finanzierung des Neubaues eines Hauptzollamtes in Coburg aus Mitteln des Eventualhaushalts Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5591 C Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 5591 D Hofmann (Kronach) (SPD) . . . 5592 A Fragen des Abg. Dr. Hammans: Begriff „Konzertierte Aktion" — Verstoß gegen die deutsche Grammatik? 5592 B Frage des Abg. Prochazka: Kurzarbeit in der Decken- und Tuchindustrie Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5592 C Frage des Abg. Prochazka: Absinken der Wollpreise auf dem Weltwollmarkt Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5592 D Schlager (CDU/CSU) . . . . . 5592 D Frage des Abg. Prochazka: Deckenaufträge an die Woll- und Deckenindustrie .im Eilverfahren Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 5593 C Prochazka (CDU/CSU) 5593 C Schlager (CDU/CSU) 5593 D Dr. Staratzke (FDP) 5594 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5594 B Fragen des Abg. Dr. Imle: Preisstellung bei Lieferungen von Treibstoffen an Mineralölgroßhandelsfirmen — Bindung von Tankstellen an den an ihnen beteiligten Lieferanten von Motoröl Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5594 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 5595 A Frage des Abg. Dröscher: Beeinträchtigung der Bemühungen um eine aktive Konjunkturpolitik durch Länder- und kommunale Aufsichtsbehörden Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5595 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 III Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksachen V/1000, V/1235); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen V/1764, zu V/1764) Gierenstein (CDU/CSU) . 5595 D Dr. Schröder, Bundesminister 5597 C, 5634 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5601 A, 5630 C Petersen (CDU/CSU) 5607 D Berkhan (SPD) . . . . . . . 5610 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 5616 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 5616 C Ollesch (FDP) 5618 B Kiep (CDU/CSU) 5623 C Herold (SPD) 5625 B Jung (FDP) 5626 C Stahlberg (CDU/CSU) 5627 D Damm (CDU/CSU) 5628 D Josten (CDU/CSU) 5632 C Dichgans (CDU/CSU) 5633 A Haushaltsgesetz 1967 (Drucksachen V/1800, zu V/1800) Dr. Götz (CDU/CSU) 5638 B Spitzmüller (FDP) 5638 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 5639 A Sammelübersicht 19 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/1794) . . . . . . . . 5641 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache V/714). Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/1631, zu V/1631) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . 5641 A, 5642 A Deringer (CDU/CSU) . . . . . . 5643 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . 5644 B Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 5645 B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5645 D Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. betrieblicher Selbstschutz (Drucksache V/1834) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5646 B Dorn (FDP) . . . . . . . . . 5646 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit auf dem Gebiet der Direktversicherung außer Lebensversicherung (Drucksachen V/1411, V/1847) . . . 5646 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5647 C Anlagen 5649 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 5581 114. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner ** 16.6. Arendt (Wattenscheid) 14.6. Dr. Arndt (Berlin) 13.6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14.6. Bading ** 14.6. Bauer (Würzburg) * 16.6. Bazille 30.6. Frau Berger-Heise 16. 6. Berkhan * 16.6. Blachstein * 16. 6. Blumenfeld* 16.6. Brünen 16.6. Bühling 14.6. Cramer 30.6. Dr. Dittrich ** 15. 6. Flämig * 16. 6. Folger 16.6. Dr. Frey 14.6. Dr. Geißler 16.6. Geldner 13.6. Gerlach ** 14. 6. Gibbert 15.6. Gscheidle 15.6. Haar (Stuttgart) 14. 6. Hahn (Bielefeld) 17. 6. Hamacher 30.6. Dr. Hellige * 16. 6. Frau Herklotz * 16. 6. Hörmann (Freiburg) 14.6. Hösl' 16.6. Holkenbrink 14.6. Kahn-Ackermann * 16.6. Dr. Kempfler * 16.6. Frau Klee * 16.6. Dr. Klepsch 15.6. Dr. Kliesing (Honnef) * 16.6. Klinker ** 16.6. Dr. Kopf * 16. 6. Kriedemann ** 13.6. Kunze 30.6. Lemmer 14.6. Lemmrich * 16.6. Lenz (Trossingen) 30.6. Lenze (Attendorn) * 16.6. Dr. Lohmar 30.6. Lücker (München) ** 16.6. Mauk ** 16.6. Frau Dr. Maxsein 30.6. Dr. von Merkatz * 16.6. Müller (Aachen-Land) ** 15.6. Peters (Norden) 30.6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Porten 13. 6. Dr. Rinderspacher * 16.6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausstußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rutschke * 16. 6. Schmidt (Kempten) 15. 6. Schröder (Sellstedt) 1. 7. Schulte 30. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 16. 6. Seibert 14. 6. Dr. Serres * 16. 6. Dr. Starke (Franken) 14.6. Struve 30.6. Varelmann 15. 6. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 16. 6. Dr. Vogel (Speyer) 14. 6. Vogt 30.6. Dr. Wahl * 16.6. Wienand * 16.6. Wolf 16. 6. Anlage 2 Umdruck 257 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schellenberg, Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Rohde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Haushaltsgesetz 1967 - Drucksachen V/1000, V/1800 - Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 28 a wird Absatz 1 gestrichen. 2. In § 28 a Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „nach Absatz 1 verbleibenden" gestrichen und die Worte „730 000 000" durch „847 000 000" und die Worte „520 000 000" durch „603 000 000" ersetzt. Bonn, den 8. Juni 1967 Schellenberg Dr. h. c. Dr.-Ing. e. h. Möller Rohde Barche Bartsch Berkhan Börner Büttner Buschfort Collet Eckerland Dr. Eppler Faller Felder Feuring Frehsee Fritz (Wiesbaden) Geiger Gerlach Herold Hörmann (Freiburg) Frau Dr. Hubert Hübner Hussong Kaffka Kahn-Ackermann Killat Kohlberger Frau Korspeter Dr. Kreutzmann Frau Kurlbaum-Beyer Langebeck Lemper Lenders Löbbert Frau Lösche Maibaum Matthöfer Müller (Worms) Porzner Raffert Frau Renger Riegel (Göppingen) Roß Sänger Frau Schimschok Schmidt (Hamburg) Schmitt-Vockenhausen Schulte Stephan Strohmayr Vit Welslau Westphal Wuwer 5650 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 Anlage 3 Umdruck 264 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Reischl, Deringer, Busse (Herford) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze — Drucksachen V/714, V/1631 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 6 erhält § 24 Abs. 4 Satz 2 folgende Fassung: „Das Patentamt kann auch den Inhalt der nach Absatz 3 Nr. 2 jedermann zur Einsicht freistehenden Akten veröffentlichen." 2. Artikel 1 Nr. 6 c wird gestrichen. 3. Artikel 3 Nr. 2 erhält folgende, Fassung: ,2. § 3 Abs. 5 erhält folgende Fassung:- „ (5) Die Einsicht in die Rolle sowie in die Akten eingetragener Gebrauchsmuster einschließlich der Akten von Löschungsverfahren steht jedermann frei. Im übrigen gewährt das Patentamt jedermann' auf Antrag Einsicht in die Akten, wenn und soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird."' 4. Artikel 6 § 6 erhält folgende Fassung: „§ 6 Inkrafttreten (1) Artikel 2 Nr. 21 und 22 sowie Artikel 5 a treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. (2) Artikel 1 Nr. 001, Artikel 2 Nr. 1 bis 20 sowie Artikel 6 § 1 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, §§ 2 und 4 treten am 1. Januar 1968 in Kraft. (3) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Oktober 1968 in Kraft. Bonn, den 6. Juni 1967 Dr. Reischl Deringer Busse (Herford) Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) zu Punkt 3 a der Tagesordnung. In der politischen Debatte zum Einzelplan 30 — Geschäftsbereich des Bundesministers für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates — hatte unser Fraktionsvorsitzender Dr. Barzel bereits ein ganz klares Nein zu dem Antrag der FDP gesagt, jetzt die Wehrpflicht zu kürzen. Dieses klare Nein möchte ich näher erläutern. Es liegt im Interesse unseres Volkes, wenn der Deutsche Bundestag diese Haltung einnimmt. Die jetzigen Ausführungen des Kollegen Schultz zeigen unsere Meinungsverschiedenheiten. Der Antrag der FDP, die Wehrpflicht von 18 auf 12 Monate zu kürzen, hat zu lebhaften Diskussionen geführt. Leider ist hierdurch auch bei vielen Bürgern eine Verkennung unserer politischen Situation im geteilten Deutschland entstanden. In der Tageszeitung „Die Welt" wurde am 7. Juni dieses Jahres ein Beitrag zu dem Thema „Bürger in Uniform — zwölf oder achtzehn Monate?" geleistet. Die Kollegen unseres Hauses Berkhan und Schultz sowie Herr General Juergens nahmen hier zu diesem hochaktuellen Thema Stellung. Während ich zu dem Beitrag von Kollegen Berkhan und auch zu den klaren Darlegungen von General Juergens positiv Stellung nehmen kann, möchte ich aber auf einige falsche Darlegungen des Kollegen Schultz hinweisen. So schreibt Kollege Schultz wörtlich: „Die Bundestagsfraktion der FDP hat vor zwei Wochen einen Antrag im Bundestag eingebracht, mit dem sie eine Herabsetzung der Dauer des Grundwehrdienstes von 18 auf 12 Monate anstrebt. Die FDP möchte damit den Zustand wiederherstellen, der bis zum Frühjahr 1962 bestanden hat. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, daß in der Anfangsphase der Bundeswehr die Rekruten im großen und ganzen in 12 Monaten zufriedenstellend ausgebildet werden konnten." Hier liegt der erste Irrtum. Ich darf als Berichterstatter des Verteidigungsausschusses auf die 176. Sitzung des 2. Bundestages am 5. Dezember 1956 hinweisen. Schon damals wurde uns von den militärischen Sachverständigen bezüglich der Dienstzeitdauer dargelegt, daß eine ausreichende und gründliche Ausbildung auch unter den veränderten technischen Umständen eine Mindestzeit von 18 Monaten erfordere. Hierzu kommt, daß wir auch damals bereits in unserem Verteidigungsausschuß das Problem der Länge der Dienstzeit unter zwei Gesichtspunkten sahen. Es handelt sich hier um Ausbildungsstand und Präsenzstärke. Bundesregierung und Parlament haben der gesamten politischen Situation Rechnung getragen. Am 22. März 1962 hatte der Deutsche Bundestag einer Verlängerung des Grundwehrdienstes von 12 auf 18 Monate zugestimmt. Hierbei möchte ich wieder auf die Ausführungen unseres Kollegen Schultz hinweisen, der betonte, daß dieser Beschluß in einer Zeit starker Spannungen in Mitteleuropa gefaßt wurde. Tatsache ist, daß alle Fachleute sich lange darüber im klaren waren, daß wir zu einer 18monatigen Dienstzeit kommen mußten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 5651 Die damalige Bundesregierung unter Konrad Adenauer hatte bei der Vorlage des Entwurfes eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes eine gute Begründung gegeben. Die entscheidenden Gründe gelten leider auch heute noch. Die gewünschte Abrüstung und Entspannung in der Welt ist nicht erfolgt. Die Bundesrepublik ist nach wie vor verpflichtet, als Mitglied der NATO ihren militärischen Beitrag zu leisten. In der damaligen Begründung hieß es u. a. wörtlich: „Darüber hinaus sind die aufgestellten Verbände nicht in dem notwendigen Maße einsatzbereit, da die für die Ausbildung der Wehrpflichtigen zur Verfügung stehende Zeit von zwölf Monaten den steigenden Anforderungen auf technischem Gebiet und besonders den Notwendigkeiten der Verbandsausbildung nicht gerecht wird." An dieser Situation hat sich nichts geändert. Hierbei muß man wissen, daß ein Vergleich hinsichtlich der Dauer des Grundwehrdienstes in den NATO-Staaten und erst recht in den Ländern des Warschauer Paktes auch heute noch zeigt, daß wir mit 18 Monaten nicht an der oberen Grenze liegen. Lassen Sie mich aber, bevor ich Ihnen einige Zahlen nenne, noch einen wichtigen Hinweis geben. Es geht hier um die sogenannten dienstfreien Tage, die unsere Soldaten während ihrer Dienstzeit haben. Es ist kein Geheimnis, daß von den 546 Kalendertagen, welche unsere jungen Staatsbürger aktiven Wehrdienst leisten, mindestens 220 dienstfreie Tage sind. Wer sich die Mühe macht, die Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, den Jahresurlaub zu addieren, der wird bald feststellen, daß zur Ausbildung bei einer 18monatigen Dienstzeit nur gut 300 Tage zur Verfügung stehen. Um auf einen Angriff unverzüglich und wirkungsvoll reagieren zu können, braucht die Bundeswehr Verbände, die sofort einsatzbereit und voll kampffähig sind. Soldaten in der Einzelausbildung haben an der Einsatzbereitschaft und Schlagkraft noch wenig Anteil. Daher können Einsatzbereitschaft und Schlagkraft nur dann erreicht und gehalten werden, wenn in den Verbänden noch für eine bestimmte Zeit voll ausgebildete Soldaten zur Verfügung stehen. Dies ist jedoch frühestens nach dem 12. Ausbildungsmonat der Fall. Die Ausbildung hat zwei Ziele: 1. den im Kriege voll verwendungsfähigen Kämpfer, 2. den im beweglich geführten Gefecht verbundener Waffen geübten Verband. Unsere Einzelausbildung dauert neun Monate. Frühestens nach dieser Zeit kann ein Soldat seine Aufgabe in einer kleinen Kampfgemeinschaft beherrschen. Seine Tätigkeit in einer Doppelverwendung und die für einen Einsatz sonst noch wichtigen Ausbildungsgebiete erfordern weitere Ausbildungszeit. Hier nenne ich zum Beispiel: die Möglichkeit einer Doppelverwendung für einen Soldaten der Panzerbesatzung, eine Geschützbedienung, den Kraftfahrer, der Sanitätssoldaten oder den Funker. Die der Einzelausbildung folgende Gemeinschaftsausbildung erfordert ebenfalls neun Monate. Wenn auch in der vom 10. bis 12. Monat dauernden ersten Phase mit der Ausbildung der Teileinheiten — Gruppe, Zug — angefangen wird, so beginnt der wichtigste Teil dieser Ausbildung im Rahmen der Kompanie und des Bataillons frühestens mit dem 13. Monat. Für die sofortige Einsatzbereitschaft und Schlagkraft ist aber gerade das vom 13. bis 18. Ausbildungsmonat zu übende Zusammenwirken innerhalb der Einheiten, Verbände und Großverbände von ausschlaggebender Bedeutung. Während der Einzelausbildung und in der ersten Phase der Gemeinschaftsausbildung wird der Wehrpflichtige ständig ganz persönlich, während der Verbandsausbildung dagegen fast nur im Rahmen seiner Kampfgemeinschaft gefordert. Hieraus resultiert wohl auch die Feststellung einiger Wehrpflichtiger, daß die folgenden sechs Monate wenig für ihre weitere Ausbildung bedeuten. Die operative Präsenz der Bundeswehr wird jedoch überwiegend von den Soldaten getragen, die im 13. bis 18. Monat ihrer Dienstzeit stehen. Die derzeitige personelle Stärke der Bundeswehr wird dem Auftrag gerade noch gerecht. Sie muß also gehalten werden. Der Anteil der Wehrpflichtigen an der personellen Stärke — zur Zeit, wie Minister Schröder darlegte, 47 % — wird bei einem Grundwehrdienst von 18 Monaten jeweils nach sechs Quartalen voll ersetzt. Bei einer Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 12 Monate muß dieser Anteil bereits nach vier Quartalen erneuert werden. Dadurch steigt der Bedarf an Wehrpflichtigen um 50 %. Diese Einstellungsquoten stehen jedoch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Die Geburtsjahrgänge 1944-1946 sind zahlenmäßig so schwach, daß aus ihnen nicht einmal bei 18monatigem Grundwehrdienst der Bedarf an Wehrpflichtigen gedeckt werden konnte. Hierbei ist zu bedenken, daß durchschnittlich nur jeweils 45 % eines Geburtsjahrganges einberufen werden. Mehr als die Hälfte der Wehrpflichtigen sind gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder Untaugliche. Vom Geburtsjahrgang 1948 sind 337 000 Wehrpflichtige erfaßt, aber nur 151 600 können einberufen werden, von denen je 360 000 statistisch Erfaßten der Jahrgänge 1949 und 1950 nur je 162 000. Der Fehlbedarf bei 18 Monaten Grundwehrdienst konnte durch Rückgriff auf ältere, bisher nicht restlos zum Wehrdienst herangezogene Jahrgänge überbrückt werden, obwohl dies erhebliche Mehrkosten verursachte, weil viele dieser älteren Wehrpflichtigen verheiratet sind und ihren Familien Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zustehen. Der hohe personelle Fehlbedarf bei einem 12monatigen Grundwehrdienst kann überhaupt nicht ausgeglichen werden. Die derzeitige personelle Stärke der Bundeswehr ließe sich also nicht halten. 5652 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 Ein Vergleich der Dauer des Grundwehrdienstes im Heer in den NATO-Staaten und in den Ländern des Warschauer Paktes ergibt folgendes Bild: Land Dauer des Länge der Grundwehrdienstes Demarkationslinie bzw. in Monaten Landgrenze zum Warschauer Pakt in km NATO a) Staaten mit einer Demarkationslinie bzw. Land- grenze zum Warschauer Pakt Norwegen 12 180 Bundesrepublik Deutschland 18 1 250 Griechenland 24 400 Türkei 24 1 040 b) Staaten, die keine Landgrenze zum Warschauer Pakt haben USA 24 Dänemark 14 Niederlande 18 Belgien 15 Frankreich 16 Italien 15 Portugal 18-24 Großbritannien Berufsarmee Kanada Berufsarmee Warschauer Pakt a) Staaten mit einer Demarkationslinie bzw. Land- grenze zur NATO UdSSR 36 SBZ 18 CSSR 24 Bulgarien 24 b) Staaten, die nicht an NATO-Länder grenzen Polen 24 Ungarn 24 Rumänien 16 Ich möchte nun nicht die Folgen aufzeigen, welche für das Material der Bundeswehr entstehen, wenn wir zur Kürzung des Grundwehrdienstes kämen. Auch hier gibt es wichtige Gesichtspunkte, die anzusprechen sind. In einer modernen, voll mechanisierten Streitkraft muß ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Zeit für Pflege und Wartung des Materials eingesetzt werden. Pflege und Wartung sind um so besser gewährleistet, je länger das Material in der Hand ein und desselben Soldaten bleibt. Die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist seit Verlängerung des Grundwehrdienstes auf 18 Monate daher auch erheblich gestiegen. Durch eine weitere Technisierung können weder Soldaten noch Zeit eingespart werden. Schon jetzt ist die Kluft zwischen dem Material und dem durch die Stellenpläne zahlenmäßig knapp gehaltenen militärischen Personal so groß, daß sie nur noch durch Doppelfunktionen überbrückt werden kann. Doppelfunktionen erschweren aber nicht nur Führung und Ausbildung der Truppe, sondern auch Pflege und Wartung des Materials. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Unsere heutige politische Lage verlangt Präzenzstärke und Höchstmaß sofortiger Einsatzbereitschaft der Truppe. Wir müssen daher unserm Volk die Wahrheit sagen. Große menschliche und finanzielle Opfer wird die Zukunft von uns weiter verlangen, wenn wir die Freiheit behalten wollen. Die CDU/CSU wird den Antrag der FDP auf Verkürzung der Wehrdienstzeit ablehnen. Wir wollen bei unseren Vertragspartnern glaubwürdig bleiben. Mit unserer jetzigen Regelung von 18 Monaten Dienstpflicht wird zur Zeit von uns der Grundforderung entsprochen, den Schutz unserer Bundesrepublik sicherzustellen.
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    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zu einer Zwischenfrage Herr Abgeordneter Ollesch.


Rede von Alfred Ollesch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Bundesminister, sind Sie bereit, mir zuzugeben, daß wir im vergangenen Sommer und im Frühherbst alle in diesem Hause durchaus bereit waren, der Bundeswehr eine Organisation zu geben, die der beabsichtigten Schlagkraft der Organisation in etwa entspricht, und daß der gute Wille des Hauses unter Umständen schwinden könnte, je länger wir damit warten, uns über die Zweckmäßigkeit einer Organisation zu unterhalten? Ob es Gesetz sein muß, Herr Minister, oder ob man es in einem Gespräch mit dem Verteidigungsausschuß regeln kann, lasse ich dahingestellt.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Kollege Ollesch, ich kann mich jetzt ganz kurz fassen. Ihre letzten Worte zeigen mir offensichtlich einen Weg der Lösung. Ich glaube, das ist etwas, was auch die anderen Kollegen, wie ich beinahe vermuten möchte, unterstützen werden. Wir wollen uns sehr gern darüber unterhalten, welches die nach sorgfältiger Überprüfung notwendigen organisato-



    Bundesminister Dr. Schröder
    rischen Veränderungen sind. Aber ich habe eine große und, wie ich glaube, berechtigte Scheu davor, daraus ein Gesetz zu machen, das uns selbst für morgen oder übermorgen bindet oder unter den Zwang stellt, neue gesetzliche Änderungen vorzunehmen. Die Gründe habe ich dargelegt. Es ändert sich so vieles unter unserer Hand, daß wir uns miteinander die freien Gestaltungsmöglichkeiten erhalten und uns nicht über das hinaus festlegen wollen, was wirklich absolut notwendig ist.
    Ich möchte nun ein paar Worte zu der sogenannten vierten Laufbahn sagen, über die eine ganze Reihe der Kollegen gesprochen haben. Meine Damen und Herren, wenn ich sicher wäre und sein könnte, daß das Hohe Haus in dieser Frage wirklich übereinstimmt — ich muß das zweimal sagen, damit der eine oder andere darüber vielleicht noch einmal nachdenkt —, wenn ich also wirklich sicher sein könnte, daß das Hohe Haus in dieser Frage übereinstimmt, dann könnten wir das vielleicht sehr schnell machen. Bisher sieht sich die Sache schlechter an, als es hier in der Debatte ausgedrückt worden ist. Ich habe das ja heute morgen vor dem Bundeswehrverband dargelegt. Zur Zeit befinden wir uns wirklich im Gestrüpp der Ressorts, und jemand, der das etwas miterlebt hat, weiß, was Gestrüpp der Ressorts bei solchen Sachen bedeuten kann und welche Konsequenzen es rein zeitlich hat. Sind wir aber — und es ist vielleicht ganz gut, dies zunächst einmal im Verteidigungsausschuß und dann über den Verteidigungsausschuß hinaus festzustellen — in dieser Sache wirklich einig und kann die Regierung sicher sein, hier festen Grund unter den Füßen zu haben, dann werden sich die Ressortschwierigkeiten sehr viel leichter geben, als es sich derzeit darstellt.
    Ich neige im Grunde dazu, obwohl ich auch eine ganze Reihe von Argumenten differenzierter Art sehe, an dem festzuhalten, was wir als einen ersten Entwurf aufgestellt haben. Wenn das die Billigung des Hohen Hauses findet, sollte eine solche Sache tatsächlich relativ schnell Gesetz werden können.
    Ich habe als nächsten Punkt die Panzerabwehrfähigkeit genannt, und ich möchte an die Adresse des Kollegen Schultz — das ist nicht nur für ihn, sondern auch für alle anderen interessant — sagen: Die Lücken in der Panzerabwehrbewaffnung sind im wesentlichen geschlossen. Die Verstärkung der Panzerabwehrfähigkeit ist nach weiterem Zulauf von Kanonen- und Raketenjagdpanzern sowie der Panzerabwehrmunition für den Infanteriebereich gegeben.
    Ich darf bei dieser Gelegenheit auch noch ein Wort über die Tieffliegerabwehr sagen. Im Heeresbereich stehen zur Zeit die veralteten Systeme Flakpanzer M 42 und Waffensystem L 70 zur Verfügung. Es ist vorgesehen, dieses System durch den Fla-Panzer Leopard abzulösen. Im Luftwaffenbereich ist die Einführung einer Fla-Kanone zur Zweitverwendung des anderweitig eingesetzten Luftwaffenpersonals vorgesehen. Das ist aber eine langfristige Planung. Im übrigen haben wir eine wichtige deutsch-französische Planung im Bereich der Tieffliegerabwehr, nämlich die Planung Roland.
    Nun bin ich bei Transall. In dieser Sache ist eine Kürzung noch nicht endgültig beschlossen. Der eigentliche Anstoß zur Prüfung ist bisher nicht erwähnt worden: die gewaltige Steigerung der Kosten von 1,78 Milliarden DM im Jahre 1964 auf 2,65 Milliarden DM im Jahre 1966. Daß das etwas ist, was uns — von einer Reihe anderer Gründe abgesehen -
    Anlaß zum Nachdenken gibt, ist ganz selbstverständlich. So unbequem das gerade auch für den Verteidigungsminister ist, wir würden nach meiner Meinung nicht pflichtbewußt handeln, wenn wir uns dieser Sache nicht ganz gründlich widmen wollten.
    Dabei wird selbstverständlich — ich sage das an die Adresse des Kollegen Damm — auch erwogen, ob es etwa einen anderweitigen Verkauf geben könnte. Aber hier möchte ich nachdrücklich — ich sage: nachdrücklich — vor Illusionen warnen. Ich habe die Liste anderer Interessenten gesehen. Ich muß mich jetzt ein bißchen diskret ausdrücken. Da war ein sehr großer Interessent genannt. Sein Interesse machte, wie Sie sich selbst erinnern, beinahe die Hälfte aus. Nun, ich habe mit dem maßgebenden Minister des betreffenden Landes gesprochen. Er sagte ungefähr, was ich erwartet hatte, es sei für ihn eine interessante Erwägung, aber eine Frage, die möglicherweise in der Zukunft liege. Insoweit ist eben zwischen „Interesse haben" und „Interessent sein" und „den Füllfederhalter ziehen und einen großen Abschluß tätigen" ein weiter, weiter Weg. Wir sollten uns hier also nichts vormachen, sonst könnten wir zu häßlichen Enttäuschungen kommen.
    Ich bin jetzt bei dem Fußball und kann mich wieder dem Kollegen Berkhan zuwenden, nämlich der Frage der Genehmigung des Kaufs eines Fußballs durch den Divisionskommandeur. Die Sache verhält sich wie folgt. An sich — wir wollen einmal dieses „an sich" als den Normalfall annehmen — hat die Truppe beim Sporttitel genügend Mittel, um Fußbälle zu kaufen. Solche Käufe erfolgen im Rahmen der Beschaffungsrichtlinien für den Sofort-bedarf der Truppe. Bis 200 DM kann das das Bataillon selbst beschaffen. Wenn über diesen Betrag hinaus ausnahmsweise zusätzliches Sportgerät erworben werden soll, kann dies aus einem anderen Titel, nämlich dem für die Freizeitgestaltung, beschafft werden. Dafür ist tatsächlich ,die Genehmigung des Divisionskommandeurs erforderlich. Das steht in den Richtlinien von 1964, VMBl Seite 401 ff. Ihnen mag das ein bißchen komisch vorkommen; es ist aber schon nicht mehr ganz so komisch, wenn man sich darüber klar ist, daß es sich dabei um sehr seltene Ausnahmen handelt. Darüber hinaus möchte ich noch sagen, Herr Kollege Berkhan: Wir sollten jetzt noch prüfen, ob solche Ausnahmen nicht einfacher behandelt werden können.
    An die Adresse des Kollegen Dichgans möchte ich zwei Bemerkungen machen. Ich danke ihm im Grunde für seine uneingeschränkte Zustimmung im Hinblick darauf, daß wir auf präsente Kräfte angewiesen sind. Das ist in der Tat so, und ,das ist uns heute vielleicht plastischer geworden, als es uns manchmal gewesen ist. Er hat mit Recht gesagt, daß wir weiter darüber nachdenken sollten, was wir tun können, um diese an sich notwendige



    Bundesminister Dr. Schröder
    Präsenz auch im letzten Drittel der Wehrdienstzeit vielleicht noch fruchtbarer zu gestalten, als das zur Zeit vielleicht der Fall ist. Jede Anregung dazu ist wichtig und sollte ernst genommen werden.
    Was nun die Studentenkompanien angeht, so will ich in dieser Frage nicht etwa das letzte Wort sagen. Es ist aber vielleicht doch gut, wenn ich angesichts des öffentlichen Interesses, das diese Diskussion findet, darauf ein wenig eingehe. Ich möchte die Schwierigkeiten aufzeigen, die bei ,der Verwirklichung des Gedankens auftreten.
    Da gilt erstens ein bewährter Grundsatz deutscher militärischer Ausbildung. Spätestens nach der allgemeinen dreimonatigen Grundausbildung ist die Ausbildung in die Kompanien und Batterien zu verlegen, die gleichzeitig die Kampfgemeinschaft darstellen. Der Vorteil dieser Lösung liegt offenbar darin, daß durch ständiges Zusammenleben das gegenseitige Vertrauen von Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften gefördert wird. Wir sind uns darüber einig, daß Vertrauen und Kameradschaft die Grundlage für die Kampfmoral sind. Sie selber haben das vorhin eindringlich hervorgehoben.
    Der zweite Gesichtspunkt: Die Versetzung von Abiturienten in Studentenkompanien nach dem 12. Dienstmonat würde die Stammkompanien schwächen. Die Auffüllung mit jungen Soldaten aus Ausbildungskompanien oder aber eine Austauschversetzung gegen Nichtstudenten im Ausgleich würde notwendig werden. Das würde nun in der Tat Unruhe bedeuten und zu einem Fehl an Spezialisten in den einzelnen Einheiten, z. B. an Ladeschützen, Richtschützen, Funkern, Richtkanonieren usw. führen.
    Im übrigen wird die Zeit vom 13. bis 18. Dienstmonat bei vielen Abiturienten für die Ausbildung zum Unteroffizier der Reserve und zum Offizier der Reserve genutzt und benötigt. Das aber ist eine Ausbildung, die in Lehrgängen jeweils nach den Erfordernissen der Teilstreitkraft oder der Waffengattung erfolgen muß.
    Das, Herr Kollege Dichgans, sind einige der Probleme, die hier eine Rolle spielen und die uns Ihr Vorschlag einmal wieder vor Augen führt. Ich bin der Meinung, daß man Vorschläge dieser oder variierender Art getrost weiter prüfen und untersuchen sollte, schon um einmal zu zeigen — das ist vielleicht auch der Öffentlichkeit gegenüber ganz gut —, daß wir uns ernste Gedanken darüber machen, ob die volle Zeit nicht so ausgefüllt werden kann, daß wir uns irgendwelche Vorwürfe ersparen.
    Der Herr Kollege Dichgans hat einen weiteren Punkt angeschnitten, den ich für außerordentlich wichtig halte. Wir wollen jetzt nicht die Moral anderer Armeen untersuchen. Aber soviel ist sicher richtig, daß wir uns immer wieder die Frage stellen müssen: Was verteidigen wir denn? Darauf haben wir natürlich eine relativ einfache Antwort, wenn Sie so wollen. Die Antwort lautet: Wir verteidigen und erhalten den Frieden, wir verteidigen die Erhaltung unserer Sicherheit und verteidigen die Freiheit. Wenn wir sagen, daß wir die Freiheit verteidigen, ist das doch schon wesentlich differenzierter und verlangt schon sehr viel mehr Nachdenken als die beiden zuerst genannten Faktoren. Daß dies Probleme sind, die in einem geteilten Land, wie es Deutschland ist, zu den schwierigsten, geradezu herzzerreißenden Problemen gehören, liegt auf der Hand. Wir werden sehr sorgfältig darüber nachdenken und sehr vorsichtig darüber sprechen müssen, was denn nun wirklich ein gemeinsamer Inhalt, ein gemeinsames Bewußtsein der Verteidigungsaufgabe ist. Dies ist eine Sache, an die wir vielleicht durchaus eine neue Bemühung verwenden dürfen. Ich danke Ihnen aufrichtig dafür, daß Sie diesen Ton auch in dieser Debatte angeschlagen und zum Klingen gebracht haben.
    Meine Damen und Herren, ich komme mit ein paar Bemerkungen noch einmal auf etwas zurück, was von verschiedenen Rednern in der Debatte gesagt worden ist. Wir haben hier und in der Öffentlichkeit immer wieder die Frage nach dem Konzept. Darunter verstehen viele, daß es eigentlich wieder einmal oder nun endlich ein neues Konzept geben müsse. Ich verstehe die Diskussion und diese Fragestellung sehr wohl. In einem gewissen Rahmen findet die Diskussion ihre Befriedigung auch in der in der Allianz geführten Diskussion, an der Deutschland beteiligt ist.
    Aber 'ich möchte sagen — und ich habe das dem Verteidigungsausschuß an Hand der politischen NATO-Direktive zur Ausarbeitung eines neuen strategischen Konzepts eingehend auseinandergesetzt —, daß sich alle Vorstellungen über die deutschen strategischen Erfordernisse, die hier zum Tragen gebracht worden sind und gebracht werden und die in der über das Haus hinausgehenden militärpolitischen Diskussionen in Deutschland dargelegt werden, nach meiner Überzeugung jedenfalls heute im wesentlichen mit den Vorstellungen unserer Partner, mit den Vorstellungen der Allianz dekken. Wir werden das vielleicht in ein paar Monaten etwas deutlicher zeigen können, als das heute gelingen mag. Den Gedanken, darüber in einer kleineren Gruppe zu sprechen, greife ich sehr gern auf. Über das Konzept, über die Struktur, über Waffenprogramme werden wir weiter sprechen müssen, und ich hoffe, wir finden geeignete Wege, dies zu tun.
    Ich habe jetzt nur noch einen einzigen Gedanken, und das ist etwas, was in der Debatte angeklungen ist, nämlich das Verhältnis der Außenpolitik, die wir betreiben müssen, zu der Verteidigungspolitik. Ich habe es in dieser Frage ziemlich leicht; denn ich habe den Vorzug, in beiden Ressorts gewisse Erfahrungen gesammelt zu haben und zu sammeln. Ich bleibe bei dem, was ich als Außenminister gesagt habe, daß nämlich auswärtige Politik und Verteidigungspolitik in der engsten Weise, buchstäblich Arm in Arm miteinander gehen müssen und gehen sollen. Ich habe die feste Überzeugung, daß sowohl auswärtige Politik wie Verteidigungspolitik Aufgaben sind, die unter großer Anstrengung wirklich auf die allgemeine Unterstützung in der deutschen Politik gestellt werden müssen. Das ist etwas,



    Bundesminister Dr. Schröder
    worum wir gerungen haben und weiter ringen werden. Alle Fragen, die Sie in dieser Beziehung angeschnitten haben, finden bei mir ein durchaus offenes Ohr. Aber eins ist Voraussetzung dafür. Eine Voraussetzung ist die, daß wir das Ganze ohne irgendeine Illusion, ohne irgendein Wunschdenken betreiben, vielmehr mit dem klaren Blick auf die Tatsachen. Ich glaube daran, daß, wenn man sich erst einmal über die Tatsachen geeinigt hat, die Chance, sich über die Schlußfolgerungen zu einigen, schon sehr viel größer geworden ist. Dies ist eine Aufgabe, die wir weiter gemeinsam vor uns haben, und ich habe die Überzeugung, daß wir sie vielleicht nicht auf Anhieb befriedigend, aber schließlich doch wenigstens Schritt für Schritt zu einer guten Lösung bringen können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)