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ID0511422000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 114. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1967 Inhalt: Überweisung des Berichts des Sprechers der deutschen Delegation bei der Beratenden Versammlung des Europarats über die Tagung vom April 1967 an den Auswärtigen Ausschuß . . . . . . . . . . 5581 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5581 A Fragestunde (Drucksachen V/1842, zu V/1842) Frage des Abg Ertl: Gründung der olympischen Baugesellschaft für München Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5582 A Ertl (FDP) 5582 A Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Lage der deutschen Ortskräfte bei den Auslandsvertretungen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5582 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5582 D Fragen des Abg. Haase (Kassel) : Einheitliches Vorgehen bei Höherstufungen von A 16 nach B 3, A 12 nach A 13 und A 8 nach A 9 Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5583 A Fragen des Abg. Biermann: Übertretungen des Bäckereiarbeitszeitgesetzes . . . . . . . . . . . 5583 B Fragen der Abg. Frau Korspeter: Ausfüllen der Anträge auf Gewährung von Kindergeld Kattenstroth, Staatssekretär . . 5583 C Frau Korspeter (SPD) 5584 A Frage des Abg. Paul: Entwurf des Ratifikationsgesetzes zum deutsch-österreichischen Sozialversicherungsabkommen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 5584 C Fragen des Abg. Dr. Abelein: Lärmbelästigung durch militärische Tiefflieger 5584 D Frage des Abg. Dr. Imle: Spezifikationen für die Lieferung von Schmieröl an die Bundeswehr Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5585 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 5585 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 Frage des Abg. Dröscher: Mietanhebungen bei den Bundesdarlehenswohnungen im Standort Birkenleid Dr. Schornstein, Staatssekretär . 5585 B Dröscher (SPD) 5585 D Mertes (FDP) 5586 A Ott (CDU/CSU) 5586 B Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Zeitpunkt der Herstellung der Ferngespräche durch Selbstwahl in den Ortsnetzen Rastatt, Baden-Baden, Bühl und Achern Bornemann, Staatssekretär . . . . 5586 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 5586 D Fragen des Abg. Berlin: Bewertung der Zuschüsse für Studienfahrten in Nachbarländer als steuerpflichtigen Arbeitslohn Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5587 A Frage des Abg. Lenders: Aufklärungsaktion über die Auswirkungen des Nettoumsatzsteuersystems Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5587 C Lenders (SPD) 5587 D Ertl (FDP) 5588 B Unertl (CDU/CSU) 5588 C Frau Meermann (SPD) 5588 D Dr. Imle (FDP) 5589 A Frage des Abg. Geldner: Kritik an 'der angeblich schwankenden Investitionspolitik der Bundesregierung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5589 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 5589 C Spitzmüller (FDP) 5589 D Ertl (FDP) 5590 B Frage des Abg. Geldner: Schwierigkeiten der Gemeinden bei Finanzierung neuer Projekte Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5590 C Ott (CDU/CSU) 5591 A Fragen des Abg. Dr. Wahl: Einheitliches Entschädigungsverfahren für durch den Knall der Überschallflugzeuge an Personen und Sachen entstandenen Schaden Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5591 B Frage des Abg. Röhner: Frage der Finanzierung des Neubaues eines Hauptzollamtes in Coburg aus Mitteln des Eventualhaushalts Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5591 C Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 5591 D Hofmann (Kronach) (SPD) . . . 5592 A Fragen des Abg. Dr. Hammans: Begriff „Konzertierte Aktion" — Verstoß gegen die deutsche Grammatik? 5592 B Frage des Abg. Prochazka: Kurzarbeit in der Decken- und Tuchindustrie Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5592 C Frage des Abg. Prochazka: Absinken der Wollpreise auf dem Weltwollmarkt Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5592 D Schlager (CDU/CSU) . . . . . 5592 D Frage des Abg. Prochazka: Deckenaufträge an die Woll- und Deckenindustrie .im Eilverfahren Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 5593 C Prochazka (CDU/CSU) 5593 C Schlager (CDU/CSU) 5593 D Dr. Staratzke (FDP) 5594 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5594 B Fragen des Abg. Dr. Imle: Preisstellung bei Lieferungen von Treibstoffen an Mineralölgroßhandelsfirmen — Bindung von Tankstellen an den an ihnen beteiligten Lieferanten von Motoröl Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5594 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 5595 A Frage des Abg. Dröscher: Beeinträchtigung der Bemühungen um eine aktive Konjunkturpolitik durch Länder- und kommunale Aufsichtsbehörden Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5595 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 III Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksachen V/1000, V/1235); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen V/1764, zu V/1764) Gierenstein (CDU/CSU) . 5595 D Dr. Schröder, Bundesminister 5597 C, 5634 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5601 A, 5630 C Petersen (CDU/CSU) 5607 D Berkhan (SPD) . . . . . . . 5610 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 5616 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 5616 C Ollesch (FDP) 5618 B Kiep (CDU/CSU) 5623 C Herold (SPD) 5625 B Jung (FDP) 5626 C Stahlberg (CDU/CSU) 5627 D Damm (CDU/CSU) 5628 D Josten (CDU/CSU) 5632 C Dichgans (CDU/CSU) 5633 A Haushaltsgesetz 1967 (Drucksachen V/1800, zu V/1800) Dr. Götz (CDU/CSU) 5638 B Spitzmüller (FDP) 5638 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 5639 A Sammelübersicht 19 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/1794) . . . . . . . . 5641 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache V/714). Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/1631, zu V/1631) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . 5641 A, 5642 A Deringer (CDU/CSU) . . . . . . 5643 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . 5644 B Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 5645 B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5645 D Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. betrieblicher Selbstschutz (Drucksache V/1834) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5646 B Dorn (FDP) . . . . . . . . . 5646 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit auf dem Gebiet der Direktversicherung außer Lebensversicherung (Drucksachen V/1411, V/1847) . . . 5646 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5647 C Anlagen 5649 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 5581 114. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner ** 16.6. Arendt (Wattenscheid) 14.6. Dr. Arndt (Berlin) 13.6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14.6. Bading ** 14.6. Bauer (Würzburg) * 16.6. Bazille 30.6. Frau Berger-Heise 16. 6. Berkhan * 16.6. Blachstein * 16. 6. Blumenfeld* 16.6. Brünen 16.6. Bühling 14.6. Cramer 30.6. Dr. Dittrich ** 15. 6. Flämig * 16. 6. Folger 16.6. Dr. Frey 14.6. Dr. Geißler 16.6. Geldner 13.6. Gerlach ** 14. 6. Gibbert 15.6. Gscheidle 15.6. Haar (Stuttgart) 14. 6. Hahn (Bielefeld) 17. 6. Hamacher 30.6. Dr. Hellige * 16. 6. Frau Herklotz * 16. 6. Hörmann (Freiburg) 14.6. Hösl' 16.6. Holkenbrink 14.6. Kahn-Ackermann * 16.6. Dr. Kempfler * 16.6. Frau Klee * 16.6. Dr. Klepsch 15.6. Dr. Kliesing (Honnef) * 16.6. Klinker ** 16.6. Dr. Kopf * 16. 6. Kriedemann ** 13.6. Kunze 30.6. Lemmer 14.6. Lemmrich * 16.6. Lenz (Trossingen) 30.6. Lenze (Attendorn) * 16.6. Dr. Lohmar 30.6. Lücker (München) ** 16.6. Mauk ** 16.6. Frau Dr. Maxsein 30.6. Dr. von Merkatz * 16.6. Müller (Aachen-Land) ** 15.6. Peters (Norden) 30.6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Porten 13. 6. Dr. Rinderspacher * 16.6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausstußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rutschke * 16. 6. Schmidt (Kempten) 15. 6. Schröder (Sellstedt) 1. 7. Schulte 30. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 16. 6. Seibert 14. 6. Dr. Serres * 16. 6. Dr. Starke (Franken) 14.6. Struve 30.6. Varelmann 15. 6. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 16. 6. Dr. Vogel (Speyer) 14. 6. Vogt 30.6. Dr. Wahl * 16.6. Wienand * 16.6. Wolf 16. 6. Anlage 2 Umdruck 257 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schellenberg, Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Rohde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Haushaltsgesetz 1967 - Drucksachen V/1000, V/1800 - Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 28 a wird Absatz 1 gestrichen. 2. In § 28 a Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „nach Absatz 1 verbleibenden" gestrichen und die Worte „730 000 000" durch „847 000 000" und die Worte „520 000 000" durch „603 000 000" ersetzt. Bonn, den 8. Juni 1967 Schellenberg Dr. h. c. Dr.-Ing. e. h. Möller Rohde Barche Bartsch Berkhan Börner Büttner Buschfort Collet Eckerland Dr. Eppler Faller Felder Feuring Frehsee Fritz (Wiesbaden) Geiger Gerlach Herold Hörmann (Freiburg) Frau Dr. Hubert Hübner Hussong Kaffka Kahn-Ackermann Killat Kohlberger Frau Korspeter Dr. Kreutzmann Frau Kurlbaum-Beyer Langebeck Lemper Lenders Löbbert Frau Lösche Maibaum Matthöfer Müller (Worms) Porzner Raffert Frau Renger Riegel (Göppingen) Roß Sänger Frau Schimschok Schmidt (Hamburg) Schmitt-Vockenhausen Schulte Stephan Strohmayr Vit Welslau Westphal Wuwer 5650 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 Anlage 3 Umdruck 264 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Reischl, Deringer, Busse (Herford) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze — Drucksachen V/714, V/1631 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 6 erhält § 24 Abs. 4 Satz 2 folgende Fassung: „Das Patentamt kann auch den Inhalt der nach Absatz 3 Nr. 2 jedermann zur Einsicht freistehenden Akten veröffentlichen." 2. Artikel 1 Nr. 6 c wird gestrichen. 3. Artikel 3 Nr. 2 erhält folgende, Fassung: ,2. § 3 Abs. 5 erhält folgende Fassung:- „ (5) Die Einsicht in die Rolle sowie in die Akten eingetragener Gebrauchsmuster einschließlich der Akten von Löschungsverfahren steht jedermann frei. Im übrigen gewährt das Patentamt jedermann' auf Antrag Einsicht in die Akten, wenn und soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird."' 4. Artikel 6 § 6 erhält folgende Fassung: „§ 6 Inkrafttreten (1) Artikel 2 Nr. 21 und 22 sowie Artikel 5 a treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. (2) Artikel 1 Nr. 001, Artikel 2 Nr. 1 bis 20 sowie Artikel 6 § 1 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, §§ 2 und 4 treten am 1. Januar 1968 in Kraft. (3) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Oktober 1968 in Kraft. Bonn, den 6. Juni 1967 Dr. Reischl Deringer Busse (Herford) Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) zu Punkt 3 a der Tagesordnung. In der politischen Debatte zum Einzelplan 30 — Geschäftsbereich des Bundesministers für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates — hatte unser Fraktionsvorsitzender Dr. Barzel bereits ein ganz klares Nein zu dem Antrag der FDP gesagt, jetzt die Wehrpflicht zu kürzen. Dieses klare Nein möchte ich näher erläutern. Es liegt im Interesse unseres Volkes, wenn der Deutsche Bundestag diese Haltung einnimmt. Die jetzigen Ausführungen des Kollegen Schultz zeigen unsere Meinungsverschiedenheiten. Der Antrag der FDP, die Wehrpflicht von 18 auf 12 Monate zu kürzen, hat zu lebhaften Diskussionen geführt. Leider ist hierdurch auch bei vielen Bürgern eine Verkennung unserer politischen Situation im geteilten Deutschland entstanden. In der Tageszeitung „Die Welt" wurde am 7. Juni dieses Jahres ein Beitrag zu dem Thema „Bürger in Uniform — zwölf oder achtzehn Monate?" geleistet. Die Kollegen unseres Hauses Berkhan und Schultz sowie Herr General Juergens nahmen hier zu diesem hochaktuellen Thema Stellung. Während ich zu dem Beitrag von Kollegen Berkhan und auch zu den klaren Darlegungen von General Juergens positiv Stellung nehmen kann, möchte ich aber auf einige falsche Darlegungen des Kollegen Schultz hinweisen. So schreibt Kollege Schultz wörtlich: „Die Bundestagsfraktion der FDP hat vor zwei Wochen einen Antrag im Bundestag eingebracht, mit dem sie eine Herabsetzung der Dauer des Grundwehrdienstes von 18 auf 12 Monate anstrebt. Die FDP möchte damit den Zustand wiederherstellen, der bis zum Frühjahr 1962 bestanden hat. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, daß in der Anfangsphase der Bundeswehr die Rekruten im großen und ganzen in 12 Monaten zufriedenstellend ausgebildet werden konnten." Hier liegt der erste Irrtum. Ich darf als Berichterstatter des Verteidigungsausschusses auf die 176. Sitzung des 2. Bundestages am 5. Dezember 1956 hinweisen. Schon damals wurde uns von den militärischen Sachverständigen bezüglich der Dienstzeitdauer dargelegt, daß eine ausreichende und gründliche Ausbildung auch unter den veränderten technischen Umständen eine Mindestzeit von 18 Monaten erfordere. Hierzu kommt, daß wir auch damals bereits in unserem Verteidigungsausschuß das Problem der Länge der Dienstzeit unter zwei Gesichtspunkten sahen. Es handelt sich hier um Ausbildungsstand und Präsenzstärke. Bundesregierung und Parlament haben der gesamten politischen Situation Rechnung getragen. Am 22. März 1962 hatte der Deutsche Bundestag einer Verlängerung des Grundwehrdienstes von 12 auf 18 Monate zugestimmt. Hierbei möchte ich wieder auf die Ausführungen unseres Kollegen Schultz hinweisen, der betonte, daß dieser Beschluß in einer Zeit starker Spannungen in Mitteleuropa gefaßt wurde. Tatsache ist, daß alle Fachleute sich lange darüber im klaren waren, daß wir zu einer 18monatigen Dienstzeit kommen mußten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 5651 Die damalige Bundesregierung unter Konrad Adenauer hatte bei der Vorlage des Entwurfes eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes eine gute Begründung gegeben. Die entscheidenden Gründe gelten leider auch heute noch. Die gewünschte Abrüstung und Entspannung in der Welt ist nicht erfolgt. Die Bundesrepublik ist nach wie vor verpflichtet, als Mitglied der NATO ihren militärischen Beitrag zu leisten. In der damaligen Begründung hieß es u. a. wörtlich: „Darüber hinaus sind die aufgestellten Verbände nicht in dem notwendigen Maße einsatzbereit, da die für die Ausbildung der Wehrpflichtigen zur Verfügung stehende Zeit von zwölf Monaten den steigenden Anforderungen auf technischem Gebiet und besonders den Notwendigkeiten der Verbandsausbildung nicht gerecht wird." An dieser Situation hat sich nichts geändert. Hierbei muß man wissen, daß ein Vergleich hinsichtlich der Dauer des Grundwehrdienstes in den NATO-Staaten und erst recht in den Ländern des Warschauer Paktes auch heute noch zeigt, daß wir mit 18 Monaten nicht an der oberen Grenze liegen. Lassen Sie mich aber, bevor ich Ihnen einige Zahlen nenne, noch einen wichtigen Hinweis geben. Es geht hier um die sogenannten dienstfreien Tage, die unsere Soldaten während ihrer Dienstzeit haben. Es ist kein Geheimnis, daß von den 546 Kalendertagen, welche unsere jungen Staatsbürger aktiven Wehrdienst leisten, mindestens 220 dienstfreie Tage sind. Wer sich die Mühe macht, die Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, den Jahresurlaub zu addieren, der wird bald feststellen, daß zur Ausbildung bei einer 18monatigen Dienstzeit nur gut 300 Tage zur Verfügung stehen. Um auf einen Angriff unverzüglich und wirkungsvoll reagieren zu können, braucht die Bundeswehr Verbände, die sofort einsatzbereit und voll kampffähig sind. Soldaten in der Einzelausbildung haben an der Einsatzbereitschaft und Schlagkraft noch wenig Anteil. Daher können Einsatzbereitschaft und Schlagkraft nur dann erreicht und gehalten werden, wenn in den Verbänden noch für eine bestimmte Zeit voll ausgebildete Soldaten zur Verfügung stehen. Dies ist jedoch frühestens nach dem 12. Ausbildungsmonat der Fall. Die Ausbildung hat zwei Ziele: 1. den im Kriege voll verwendungsfähigen Kämpfer, 2. den im beweglich geführten Gefecht verbundener Waffen geübten Verband. Unsere Einzelausbildung dauert neun Monate. Frühestens nach dieser Zeit kann ein Soldat seine Aufgabe in einer kleinen Kampfgemeinschaft beherrschen. Seine Tätigkeit in einer Doppelverwendung und die für einen Einsatz sonst noch wichtigen Ausbildungsgebiete erfordern weitere Ausbildungszeit. Hier nenne ich zum Beispiel: die Möglichkeit einer Doppelverwendung für einen Soldaten der Panzerbesatzung, eine Geschützbedienung, den Kraftfahrer, der Sanitätssoldaten oder den Funker. Die der Einzelausbildung folgende Gemeinschaftsausbildung erfordert ebenfalls neun Monate. Wenn auch in der vom 10. bis 12. Monat dauernden ersten Phase mit der Ausbildung der Teileinheiten — Gruppe, Zug — angefangen wird, so beginnt der wichtigste Teil dieser Ausbildung im Rahmen der Kompanie und des Bataillons frühestens mit dem 13. Monat. Für die sofortige Einsatzbereitschaft und Schlagkraft ist aber gerade das vom 13. bis 18. Ausbildungsmonat zu übende Zusammenwirken innerhalb der Einheiten, Verbände und Großverbände von ausschlaggebender Bedeutung. Während der Einzelausbildung und in der ersten Phase der Gemeinschaftsausbildung wird der Wehrpflichtige ständig ganz persönlich, während der Verbandsausbildung dagegen fast nur im Rahmen seiner Kampfgemeinschaft gefordert. Hieraus resultiert wohl auch die Feststellung einiger Wehrpflichtiger, daß die folgenden sechs Monate wenig für ihre weitere Ausbildung bedeuten. Die operative Präsenz der Bundeswehr wird jedoch überwiegend von den Soldaten getragen, die im 13. bis 18. Monat ihrer Dienstzeit stehen. Die derzeitige personelle Stärke der Bundeswehr wird dem Auftrag gerade noch gerecht. Sie muß also gehalten werden. Der Anteil der Wehrpflichtigen an der personellen Stärke — zur Zeit, wie Minister Schröder darlegte, 47 % — wird bei einem Grundwehrdienst von 18 Monaten jeweils nach sechs Quartalen voll ersetzt. Bei einer Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 12 Monate muß dieser Anteil bereits nach vier Quartalen erneuert werden. Dadurch steigt der Bedarf an Wehrpflichtigen um 50 %. Diese Einstellungsquoten stehen jedoch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Die Geburtsjahrgänge 1944-1946 sind zahlenmäßig so schwach, daß aus ihnen nicht einmal bei 18monatigem Grundwehrdienst der Bedarf an Wehrpflichtigen gedeckt werden konnte. Hierbei ist zu bedenken, daß durchschnittlich nur jeweils 45 % eines Geburtsjahrganges einberufen werden. Mehr als die Hälfte der Wehrpflichtigen sind gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder Untaugliche. Vom Geburtsjahrgang 1948 sind 337 000 Wehrpflichtige erfaßt, aber nur 151 600 können einberufen werden, von denen je 360 000 statistisch Erfaßten der Jahrgänge 1949 und 1950 nur je 162 000. Der Fehlbedarf bei 18 Monaten Grundwehrdienst konnte durch Rückgriff auf ältere, bisher nicht restlos zum Wehrdienst herangezogene Jahrgänge überbrückt werden, obwohl dies erhebliche Mehrkosten verursachte, weil viele dieser älteren Wehrpflichtigen verheiratet sind und ihren Familien Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zustehen. Der hohe personelle Fehlbedarf bei einem 12monatigen Grundwehrdienst kann überhaupt nicht ausgeglichen werden. Die derzeitige personelle Stärke der Bundeswehr ließe sich also nicht halten. 5652 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 Ein Vergleich der Dauer des Grundwehrdienstes im Heer in den NATO-Staaten und in den Ländern des Warschauer Paktes ergibt folgendes Bild: Land Dauer des Länge der Grundwehrdienstes Demarkationslinie bzw. in Monaten Landgrenze zum Warschauer Pakt in km NATO a) Staaten mit einer Demarkationslinie bzw. Land- grenze zum Warschauer Pakt Norwegen 12 180 Bundesrepublik Deutschland 18 1 250 Griechenland 24 400 Türkei 24 1 040 b) Staaten, die keine Landgrenze zum Warschauer Pakt haben USA 24 Dänemark 14 Niederlande 18 Belgien 15 Frankreich 16 Italien 15 Portugal 18-24 Großbritannien Berufsarmee Kanada Berufsarmee Warschauer Pakt a) Staaten mit einer Demarkationslinie bzw. Land- grenze zur NATO UdSSR 36 SBZ 18 CSSR 24 Bulgarien 24 b) Staaten, die nicht an NATO-Länder grenzen Polen 24 Ungarn 24 Rumänien 16 Ich möchte nun nicht die Folgen aufzeigen, welche für das Material der Bundeswehr entstehen, wenn wir zur Kürzung des Grundwehrdienstes kämen. Auch hier gibt es wichtige Gesichtspunkte, die anzusprechen sind. In einer modernen, voll mechanisierten Streitkraft muß ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Zeit für Pflege und Wartung des Materials eingesetzt werden. Pflege und Wartung sind um so besser gewährleistet, je länger das Material in der Hand ein und desselben Soldaten bleibt. Die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist seit Verlängerung des Grundwehrdienstes auf 18 Monate daher auch erheblich gestiegen. Durch eine weitere Technisierung können weder Soldaten noch Zeit eingespart werden. Schon jetzt ist die Kluft zwischen dem Material und dem durch die Stellenpläne zahlenmäßig knapp gehaltenen militärischen Personal so groß, daß sie nur noch durch Doppelfunktionen überbrückt werden kann. Doppelfunktionen erschweren aber nicht nur Führung und Ausbildung der Truppe, sondern auch Pflege und Wartung des Materials. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Unsere heutige politische Lage verlangt Präzenzstärke und Höchstmaß sofortiger Einsatzbereitschaft der Truppe. Wir müssen daher unserm Volk die Wahrheit sagen. Große menschliche und finanzielle Opfer wird die Zukunft von uns weiter verlangen, wenn wir die Freiheit behalten wollen. Die CDU/CSU wird den Antrag der FDP auf Verkürzung der Wehrdienstzeit ablehnen. Wir wollen bei unseren Vertragspartnern glaubwürdig bleiben. Mit unserer jetzigen Regelung von 18 Monaten Dienstpflicht wird zur Zeit von uns der Grundforderung entsprochen, den Schutz unserer Bundesrepublik sicherzustellen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Alfred Ollesch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich habe nichts dagegen.


Rede von Peter Petersen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Ollesch, erinnern Sie sich nicht daran, daß gerade in diesem Gespräch der amerikanische Verteidigungsminister McNamara auf unsere Frage nach dem strike-Auftrag der deutschen Bundeswehr sagte, er sei mißverstanden und falsch zitiert worden, als man ihm unterstellt habe, er sei dafür, einen großen Teil der deutschen Starfighter aus der atomaren Aufgabe herauszuziehen, im Gegenteil, er habe lediglich auf eine „dual capacity" — ich erinnere mich genau an seinen Ausdruck — hinweisen wollen?

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    Rede von Alfred Ollesch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Petersen, er hat aber auch darauf hingewiesen, daß das amerikanische Atomwaffenpotential in Europa mehr als ausreichend sei, um allen Erfordernissen begegnen zu können.
    Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, mich nunmehr einem anderen Problem zuwenden zu dürfen. Mein Kollege Jung wird durchaus bereit sein, über Potentiale und über Verteidigungskonzeptionen Ihnen noch ausführlich Antwort zu geben. Wir scheuen die Diskussion nicht. Das haben die letzten Tage der zweiten Beratung des Haushalts 1967 bewiesen.
    In der Debatte über den Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes, hat unser Fraktionsvorsitzender, Herr .von Kühlmann-Stumm, am 7. Juni 1967 gefragt: Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung bezüglich des Organisationsgesetzes über die Landesverteidigung? Seit der Verteidigungsdebatte — das fügte er hinzu — im Herbst letzten Jahres wartet die Bundeswehr auf ein klares Wort zur Spitzengliederung.

    (Hört! Hört! bei der FDP.)

    Nicht nur die Bundeswehr wartet auf ein klares Wort zur Spitzengliederung und auf die Vorlage eines Gesetzes zur Organisation unserer Landesverteidigung. Der ganze Bundestag wartet auf die Vorlage. Der Herr Kollege Berkhan hat in seiner Rede das Problem noch vor mir angesprochen. Es ist nicht nur ein Wunsch der Abgeordneten dieses Hauses und speziell der Abgeordneten im Verteidigungsausschuß. Die Vorlage des Gesetzes ist zwingend geboten durch das Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten. Dort heißt es im § 66, daß die Organisation der Verteidigung, insbesondere die Spitzen-



    Ollesch
    gliederung der Bundeswehr und die endgültige Organisation des Bundesministeriums der Verteidigung, einer besonderen gesetzlichen Regelung vorbehalten bleibt. Unsere Forderung nach Vorlage eines Organisationsgesetzes ist also nicht nur in den Erfordernissen der Zeit begründet, über die hier gleich noch etwas zu sagen ist, sondern auch durch zwingende gesetzliche Vorschriften geboten.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Mommer.)

    Nun hat es in der Vergangenheit schon zwei Gesetzentwürfe gegeben. Der erste wurde am 26. April 1956 vorgelegt. Er wurde nicht verabschiedet. Der zweite Entwurf wurde am 18. Juni 1965 vorgelegt. Auch er kam nicht zur Verabschiedung. Aber, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf vom 18. Juni 1965 wurde nicht aus der Erkenntnis des ,damaligen Verteidigungsministers heraus vorgelegt, daß es nunmehr an der Zeit sei, die Spitzengliederung des Ministeriums und der Bundeswehr gesetzlich zu fixieren, sondern auf Grund langer Auseinandersetzungen hier im Hause und im Verteidigungsausschuß. Grundlage dieser Auseinandersetzungen war der Entschließungsantrag der Freien Demokraten, der bei der dritten Lesung des Haushaltsgesetzes 1964 eingebracht wurde und der abschließend am 20. und 21. Januar 1965 behandelt wurde.
    Sie erinnern sich sicherlich noch dieser Debatten. Es war der Tag, an dem sich der damalige Verteidigungsminister von Hassel lebhaft mit dem Kollegen Wienand wegen eines Artikels, der in einer Illustrierten erschienen war, über Probleme der Bundeswehr auseinandersetzte, die uns auch heute noch berühren. Als Fazit konnte man aus den Erklärungen des Bundesverteidigungsministers von Hassel entnehmen, daß er sich nunmehr Gedanken über eine ,zweckmäßige Organisation der Landesverteidigung machen wollte. Es kam zu einem einmaligen, einstimmigen Beschluß des Bundestages mit dem Ziel, ein Organisationsgesetz bis zum 1. 4. 1965 vorzulegen. Es kam dann zur Vorlage. Das Schicksal des Entwurfs ist bekannt.
    In der Zwischenzeit war der Minister auf dem Sektor Organisationsgesetz nicht mehr tätig, aber er war nicht untätig in der Herausgabe von Erlassen innerhalb des Ministeriums über zweckmäßige Organisationsformen. Wir kennen einige Erlasse, in denen das ursprüngliche Nebeneinander von selbständigen militärischen und zivilen Abteilungen —elf waren es insgesamt — beseitigt wurde. Es hat einen weiteren Erlaß gegeben, in dem die Abteilungen unter einer Spitze zusammengefaßt wurden, die militärischen Abteilungen unter dem Generalinspekteur und die zivilen Abteilungen unter einem benannten Stellvertreter des Staatssekretärs. Schließlich und endlich: Als es feststand, daß der letzte Gesetzentwurf vom 18. Juni 1965 nicht mehr zum Zuge kommen würde, hat er in einem Erlaß vom 29. Juli 1965 eine Organisationsform gefunden, die im Grunde genommen noch bis heute besteht, nämlich die Gliederung des Verteidigungsministeriums in drei Hauptabteilungen: eine militärsche unter einem Generalinspekteur und zwei zivile.
    So gingen die Dinge weiter. Die Diskussion kam erst wieder auf, als hier im Hause die Vorgänge, über die Generalsrücktritte in der Bundeswehr diskutiert wurden. Als Folge dieser harten Auseinandersetzungen schlug der damalige Verteidigungsminister von Hassel eine Weiterentwicklung seines ehemaligen Gesetzentwurfes mit dem Ziel vor, einen durchgehenden Befehls- und Kommandostrang vom Generalinspekteur bis zum Kompaniechef einzurichten, den die Politiker als Folge der damaligen Generalskrise gefordert hatten. Daneben sollte ein Personal-Board bei der Bundeswehr eingerichtet werden. Es wurde versprochen, daß die Haushaltstitel für Flugzeugerhaltung in die Verantwortung des Führungsstabs der Luftwaffe übergehen sollten. Es wurde ein Systembeauftragter mit besonderen Vollmachten bestellt, und es wurde uns versprochen, daß der Entwurf des Organisationsgesetzes vom Juni 1965 überprüft werde mit dem Ziel, den Wünschen der Politiker näherzukommen. Es hat zustimmende Erklärungen für die Notwendigkeit der Vorlage eines Organisationsgesetzes in Hülle und Fülle gegeben. Der Herr Bundeskanzler Erhard hat sich in dem Sinne geäußert. Der Kollege Schmidt (Hamburg) hat sich in dem Sinne geäußert und darauf hingewiesen, daß die SPD ihrerseits seit längerem schon ein Organisationsgesetz gefordert habe.
    Inzwischen ist es still geworden um das Organisationsgesetz. Sicherlich, die Umbildung der Regierung, die Übernahme des Amtes durch einen neuen Minister mag eine gewisse Verzögerung erklären. Aber immerhin sind nunmehr fast sieben Monate ins Land gegangen, und wir waren auf die Vorlage eines solchen Gesetzes, nicht, weil wir der Auffassung sind, daß man alles, was es an Schwierigkeiten in der Bundeswehr bisher gegeben hat und was es demnächst sicher noch geben wird, mit einem Organisationsgesetz aus der Welt schaffen könne; nein, sondern weil wir an der Gestaltung einer zweckmäßigen Organisation unserer Bundeswehr beteiligt werden wollen.