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    Deutscher Bundestag 114. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1967 Inhalt: Überweisung des Berichts des Sprechers der deutschen Delegation bei der Beratenden Versammlung des Europarats über die Tagung vom April 1967 an den Auswärtigen Ausschuß . . . . . . . . . . 5581 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5581 A Fragestunde (Drucksachen V/1842, zu V/1842) Frage des Abg Ertl: Gründung der olympischen Baugesellschaft für München Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5582 A Ertl (FDP) 5582 A Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Lage der deutschen Ortskräfte bei den Auslandsvertretungen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5582 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5582 D Fragen des Abg. Haase (Kassel) : Einheitliches Vorgehen bei Höherstufungen von A 16 nach B 3, A 12 nach A 13 und A 8 nach A 9 Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5583 A Fragen des Abg. Biermann: Übertretungen des Bäckereiarbeitszeitgesetzes . . . . . . . . . . . 5583 B Fragen der Abg. Frau Korspeter: Ausfüllen der Anträge auf Gewährung von Kindergeld Kattenstroth, Staatssekretär . . 5583 C Frau Korspeter (SPD) 5584 A Frage des Abg. Paul: Entwurf des Ratifikationsgesetzes zum deutsch-österreichischen Sozialversicherungsabkommen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 5584 C Fragen des Abg. Dr. Abelein: Lärmbelästigung durch militärische Tiefflieger 5584 D Frage des Abg. Dr. Imle: Spezifikationen für die Lieferung von Schmieröl an die Bundeswehr Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5585 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 5585 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 Frage des Abg. Dröscher: Mietanhebungen bei den Bundesdarlehenswohnungen im Standort Birkenleid Dr. Schornstein, Staatssekretär . 5585 B Dröscher (SPD) 5585 D Mertes (FDP) 5586 A Ott (CDU/CSU) 5586 B Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Zeitpunkt der Herstellung der Ferngespräche durch Selbstwahl in den Ortsnetzen Rastatt, Baden-Baden, Bühl und Achern Bornemann, Staatssekretär . . . . 5586 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 5586 D Fragen des Abg. Berlin: Bewertung der Zuschüsse für Studienfahrten in Nachbarländer als steuerpflichtigen Arbeitslohn Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5587 A Frage des Abg. Lenders: Aufklärungsaktion über die Auswirkungen des Nettoumsatzsteuersystems Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5587 C Lenders (SPD) 5587 D Ertl (FDP) 5588 B Unertl (CDU/CSU) 5588 C Frau Meermann (SPD) 5588 D Dr. Imle (FDP) 5589 A Frage des Abg. Geldner: Kritik an 'der angeblich schwankenden Investitionspolitik der Bundesregierung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5589 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 5589 C Spitzmüller (FDP) 5589 D Ertl (FDP) 5590 B Frage des Abg. Geldner: Schwierigkeiten der Gemeinden bei Finanzierung neuer Projekte Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5590 C Ott (CDU/CSU) 5591 A Fragen des Abg. Dr. Wahl: Einheitliches Entschädigungsverfahren für durch den Knall der Überschallflugzeuge an Personen und Sachen entstandenen Schaden Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5591 B Frage des Abg. Röhner: Frage der Finanzierung des Neubaues eines Hauptzollamtes in Coburg aus Mitteln des Eventualhaushalts Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5591 C Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 5591 D Hofmann (Kronach) (SPD) . . . 5592 A Fragen des Abg. Dr. Hammans: Begriff „Konzertierte Aktion" — Verstoß gegen die deutsche Grammatik? 5592 B Frage des Abg. Prochazka: Kurzarbeit in der Decken- und Tuchindustrie Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5592 C Frage des Abg. Prochazka: Absinken der Wollpreise auf dem Weltwollmarkt Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5592 D Schlager (CDU/CSU) . . . . . 5592 D Frage des Abg. Prochazka: Deckenaufträge an die Woll- und Deckenindustrie .im Eilverfahren Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 5593 C Prochazka (CDU/CSU) 5593 C Schlager (CDU/CSU) 5593 D Dr. Staratzke (FDP) 5594 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5594 B Fragen des Abg. Dr. Imle: Preisstellung bei Lieferungen von Treibstoffen an Mineralölgroßhandelsfirmen — Bindung von Tankstellen an den an ihnen beteiligten Lieferanten von Motoröl Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5594 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 5595 A Frage des Abg. Dröscher: Beeinträchtigung der Bemühungen um eine aktive Konjunkturpolitik durch Länder- und kommunale Aufsichtsbehörden Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 5595 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 III Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksachen V/1000, V/1235); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen V/1764, zu V/1764) Gierenstein (CDU/CSU) . 5595 D Dr. Schröder, Bundesminister 5597 C, 5634 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5601 A, 5630 C Petersen (CDU/CSU) 5607 D Berkhan (SPD) . . . . . . . 5610 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 5616 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 5616 C Ollesch (FDP) 5618 B Kiep (CDU/CSU) 5623 C Herold (SPD) 5625 B Jung (FDP) 5626 C Stahlberg (CDU/CSU) 5627 D Damm (CDU/CSU) 5628 D Josten (CDU/CSU) 5632 C Dichgans (CDU/CSU) 5633 A Haushaltsgesetz 1967 (Drucksachen V/1800, zu V/1800) Dr. Götz (CDU/CSU) 5638 B Spitzmüller (FDP) 5638 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 5639 A Sammelübersicht 19 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/1794) . . . . . . . . 5641 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache V/714). Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/1631, zu V/1631) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . 5641 A, 5642 A Deringer (CDU/CSU) . . . . . . 5643 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . 5644 B Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 5645 B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5645 D Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. betrieblicher Selbstschutz (Drucksache V/1834) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5646 B Dorn (FDP) . . . . . . . . . 5646 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit auf dem Gebiet der Direktversicherung außer Lebensversicherung (Drucksachen V/1411, V/1847) . . . 5646 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5647 C Anlagen 5649 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 5581 114. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner ** 16.6. Arendt (Wattenscheid) 14.6. Dr. Arndt (Berlin) 13.6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14.6. Bading ** 14.6. Bauer (Würzburg) * 16.6. Bazille 30.6. Frau Berger-Heise 16. 6. Berkhan * 16.6. Blachstein * 16. 6. Blumenfeld* 16.6. Brünen 16.6. Bühling 14.6. Cramer 30.6. Dr. Dittrich ** 15. 6. Flämig * 16. 6. Folger 16.6. Dr. Frey 14.6. Dr. Geißler 16.6. Geldner 13.6. Gerlach ** 14. 6. Gibbert 15.6. Gscheidle 15.6. Haar (Stuttgart) 14. 6. Hahn (Bielefeld) 17. 6. Hamacher 30.6. Dr. Hellige * 16. 6. Frau Herklotz * 16. 6. Hörmann (Freiburg) 14.6. Hösl' 16.6. Holkenbrink 14.6. Kahn-Ackermann * 16.6. Dr. Kempfler * 16.6. Frau Klee * 16.6. Dr. Klepsch 15.6. Dr. Kliesing (Honnef) * 16.6. Klinker ** 16.6. Dr. Kopf * 16. 6. Kriedemann ** 13.6. Kunze 30.6. Lemmer 14.6. Lemmrich * 16.6. Lenz (Trossingen) 30.6. Lenze (Attendorn) * 16.6. Dr. Lohmar 30.6. Lücker (München) ** 16.6. Mauk ** 16.6. Frau Dr. Maxsein 30.6. Dr. von Merkatz * 16.6. Müller (Aachen-Land) ** 15.6. Peters (Norden) 30.6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Porten 13. 6. Dr. Rinderspacher * 16.6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausstußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rutschke * 16. 6. Schmidt (Kempten) 15. 6. Schröder (Sellstedt) 1. 7. Schulte 30. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 16. 6. Seibert 14. 6. Dr. Serres * 16. 6. Dr. Starke (Franken) 14.6. Struve 30.6. Varelmann 15. 6. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 16. 6. Dr. Vogel (Speyer) 14. 6. Vogt 30.6. Dr. Wahl * 16.6. Wienand * 16.6. Wolf 16. 6. Anlage 2 Umdruck 257 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schellenberg, Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Rohde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Haushaltsgesetz 1967 - Drucksachen V/1000, V/1800 - Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 28 a wird Absatz 1 gestrichen. 2. In § 28 a Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „nach Absatz 1 verbleibenden" gestrichen und die Worte „730 000 000" durch „847 000 000" und die Worte „520 000 000" durch „603 000 000" ersetzt. Bonn, den 8. Juni 1967 Schellenberg Dr. h. c. Dr.-Ing. e. h. Möller Rohde Barche Bartsch Berkhan Börner Büttner Buschfort Collet Eckerland Dr. Eppler Faller Felder Feuring Frehsee Fritz (Wiesbaden) Geiger Gerlach Herold Hörmann (Freiburg) Frau Dr. Hubert Hübner Hussong Kaffka Kahn-Ackermann Killat Kohlberger Frau Korspeter Dr. Kreutzmann Frau Kurlbaum-Beyer Langebeck Lemper Lenders Löbbert Frau Lösche Maibaum Matthöfer Müller (Worms) Porzner Raffert Frau Renger Riegel (Göppingen) Roß Sänger Frau Schimschok Schmidt (Hamburg) Schmitt-Vockenhausen Schulte Stephan Strohmayr Vit Welslau Westphal Wuwer 5650 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 Anlage 3 Umdruck 264 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Reischl, Deringer, Busse (Herford) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze — Drucksachen V/714, V/1631 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 6 erhält § 24 Abs. 4 Satz 2 folgende Fassung: „Das Patentamt kann auch den Inhalt der nach Absatz 3 Nr. 2 jedermann zur Einsicht freistehenden Akten veröffentlichen." 2. Artikel 1 Nr. 6 c wird gestrichen. 3. Artikel 3 Nr. 2 erhält folgende, Fassung: ,2. § 3 Abs. 5 erhält folgende Fassung:- „ (5) Die Einsicht in die Rolle sowie in die Akten eingetragener Gebrauchsmuster einschließlich der Akten von Löschungsverfahren steht jedermann frei. Im übrigen gewährt das Patentamt jedermann' auf Antrag Einsicht in die Akten, wenn und soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird."' 4. Artikel 6 § 6 erhält folgende Fassung: „§ 6 Inkrafttreten (1) Artikel 2 Nr. 21 und 22 sowie Artikel 5 a treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. (2) Artikel 1 Nr. 001, Artikel 2 Nr. 1 bis 20 sowie Artikel 6 § 1 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, §§ 2 und 4 treten am 1. Januar 1968 in Kraft. (3) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Oktober 1968 in Kraft. Bonn, den 6. Juni 1967 Dr. Reischl Deringer Busse (Herford) Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) zu Punkt 3 a der Tagesordnung. In der politischen Debatte zum Einzelplan 30 — Geschäftsbereich des Bundesministers für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates — hatte unser Fraktionsvorsitzender Dr. Barzel bereits ein ganz klares Nein zu dem Antrag der FDP gesagt, jetzt die Wehrpflicht zu kürzen. Dieses klare Nein möchte ich näher erläutern. Es liegt im Interesse unseres Volkes, wenn der Deutsche Bundestag diese Haltung einnimmt. Die jetzigen Ausführungen des Kollegen Schultz zeigen unsere Meinungsverschiedenheiten. Der Antrag der FDP, die Wehrpflicht von 18 auf 12 Monate zu kürzen, hat zu lebhaften Diskussionen geführt. Leider ist hierdurch auch bei vielen Bürgern eine Verkennung unserer politischen Situation im geteilten Deutschland entstanden. In der Tageszeitung „Die Welt" wurde am 7. Juni dieses Jahres ein Beitrag zu dem Thema „Bürger in Uniform — zwölf oder achtzehn Monate?" geleistet. Die Kollegen unseres Hauses Berkhan und Schultz sowie Herr General Juergens nahmen hier zu diesem hochaktuellen Thema Stellung. Während ich zu dem Beitrag von Kollegen Berkhan und auch zu den klaren Darlegungen von General Juergens positiv Stellung nehmen kann, möchte ich aber auf einige falsche Darlegungen des Kollegen Schultz hinweisen. So schreibt Kollege Schultz wörtlich: „Die Bundestagsfraktion der FDP hat vor zwei Wochen einen Antrag im Bundestag eingebracht, mit dem sie eine Herabsetzung der Dauer des Grundwehrdienstes von 18 auf 12 Monate anstrebt. Die FDP möchte damit den Zustand wiederherstellen, der bis zum Frühjahr 1962 bestanden hat. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, daß in der Anfangsphase der Bundeswehr die Rekruten im großen und ganzen in 12 Monaten zufriedenstellend ausgebildet werden konnten." Hier liegt der erste Irrtum. Ich darf als Berichterstatter des Verteidigungsausschusses auf die 176. Sitzung des 2. Bundestages am 5. Dezember 1956 hinweisen. Schon damals wurde uns von den militärischen Sachverständigen bezüglich der Dienstzeitdauer dargelegt, daß eine ausreichende und gründliche Ausbildung auch unter den veränderten technischen Umständen eine Mindestzeit von 18 Monaten erfordere. Hierzu kommt, daß wir auch damals bereits in unserem Verteidigungsausschuß das Problem der Länge der Dienstzeit unter zwei Gesichtspunkten sahen. Es handelt sich hier um Ausbildungsstand und Präsenzstärke. Bundesregierung und Parlament haben der gesamten politischen Situation Rechnung getragen. Am 22. März 1962 hatte der Deutsche Bundestag einer Verlängerung des Grundwehrdienstes von 12 auf 18 Monate zugestimmt. Hierbei möchte ich wieder auf die Ausführungen unseres Kollegen Schultz hinweisen, der betonte, daß dieser Beschluß in einer Zeit starker Spannungen in Mitteleuropa gefaßt wurde. Tatsache ist, daß alle Fachleute sich lange darüber im klaren waren, daß wir zu einer 18monatigen Dienstzeit kommen mußten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 5651 Die damalige Bundesregierung unter Konrad Adenauer hatte bei der Vorlage des Entwurfes eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes eine gute Begründung gegeben. Die entscheidenden Gründe gelten leider auch heute noch. Die gewünschte Abrüstung und Entspannung in der Welt ist nicht erfolgt. Die Bundesrepublik ist nach wie vor verpflichtet, als Mitglied der NATO ihren militärischen Beitrag zu leisten. In der damaligen Begründung hieß es u. a. wörtlich: „Darüber hinaus sind die aufgestellten Verbände nicht in dem notwendigen Maße einsatzbereit, da die für die Ausbildung der Wehrpflichtigen zur Verfügung stehende Zeit von zwölf Monaten den steigenden Anforderungen auf technischem Gebiet und besonders den Notwendigkeiten der Verbandsausbildung nicht gerecht wird." An dieser Situation hat sich nichts geändert. Hierbei muß man wissen, daß ein Vergleich hinsichtlich der Dauer des Grundwehrdienstes in den NATO-Staaten und erst recht in den Ländern des Warschauer Paktes auch heute noch zeigt, daß wir mit 18 Monaten nicht an der oberen Grenze liegen. Lassen Sie mich aber, bevor ich Ihnen einige Zahlen nenne, noch einen wichtigen Hinweis geben. Es geht hier um die sogenannten dienstfreien Tage, die unsere Soldaten während ihrer Dienstzeit haben. Es ist kein Geheimnis, daß von den 546 Kalendertagen, welche unsere jungen Staatsbürger aktiven Wehrdienst leisten, mindestens 220 dienstfreie Tage sind. Wer sich die Mühe macht, die Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, den Jahresurlaub zu addieren, der wird bald feststellen, daß zur Ausbildung bei einer 18monatigen Dienstzeit nur gut 300 Tage zur Verfügung stehen. Um auf einen Angriff unverzüglich und wirkungsvoll reagieren zu können, braucht die Bundeswehr Verbände, die sofort einsatzbereit und voll kampffähig sind. Soldaten in der Einzelausbildung haben an der Einsatzbereitschaft und Schlagkraft noch wenig Anteil. Daher können Einsatzbereitschaft und Schlagkraft nur dann erreicht und gehalten werden, wenn in den Verbänden noch für eine bestimmte Zeit voll ausgebildete Soldaten zur Verfügung stehen. Dies ist jedoch frühestens nach dem 12. Ausbildungsmonat der Fall. Die Ausbildung hat zwei Ziele: 1. den im Kriege voll verwendungsfähigen Kämpfer, 2. den im beweglich geführten Gefecht verbundener Waffen geübten Verband. Unsere Einzelausbildung dauert neun Monate. Frühestens nach dieser Zeit kann ein Soldat seine Aufgabe in einer kleinen Kampfgemeinschaft beherrschen. Seine Tätigkeit in einer Doppelverwendung und die für einen Einsatz sonst noch wichtigen Ausbildungsgebiete erfordern weitere Ausbildungszeit. Hier nenne ich zum Beispiel: die Möglichkeit einer Doppelverwendung für einen Soldaten der Panzerbesatzung, eine Geschützbedienung, den Kraftfahrer, der Sanitätssoldaten oder den Funker. Die der Einzelausbildung folgende Gemeinschaftsausbildung erfordert ebenfalls neun Monate. Wenn auch in der vom 10. bis 12. Monat dauernden ersten Phase mit der Ausbildung der Teileinheiten — Gruppe, Zug — angefangen wird, so beginnt der wichtigste Teil dieser Ausbildung im Rahmen der Kompanie und des Bataillons frühestens mit dem 13. Monat. Für die sofortige Einsatzbereitschaft und Schlagkraft ist aber gerade das vom 13. bis 18. Ausbildungsmonat zu übende Zusammenwirken innerhalb der Einheiten, Verbände und Großverbände von ausschlaggebender Bedeutung. Während der Einzelausbildung und in der ersten Phase der Gemeinschaftsausbildung wird der Wehrpflichtige ständig ganz persönlich, während der Verbandsausbildung dagegen fast nur im Rahmen seiner Kampfgemeinschaft gefordert. Hieraus resultiert wohl auch die Feststellung einiger Wehrpflichtiger, daß die folgenden sechs Monate wenig für ihre weitere Ausbildung bedeuten. Die operative Präsenz der Bundeswehr wird jedoch überwiegend von den Soldaten getragen, die im 13. bis 18. Monat ihrer Dienstzeit stehen. Die derzeitige personelle Stärke der Bundeswehr wird dem Auftrag gerade noch gerecht. Sie muß also gehalten werden. Der Anteil der Wehrpflichtigen an der personellen Stärke — zur Zeit, wie Minister Schröder darlegte, 47 % — wird bei einem Grundwehrdienst von 18 Monaten jeweils nach sechs Quartalen voll ersetzt. Bei einer Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 12 Monate muß dieser Anteil bereits nach vier Quartalen erneuert werden. Dadurch steigt der Bedarf an Wehrpflichtigen um 50 %. Diese Einstellungsquoten stehen jedoch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Die Geburtsjahrgänge 1944-1946 sind zahlenmäßig so schwach, daß aus ihnen nicht einmal bei 18monatigem Grundwehrdienst der Bedarf an Wehrpflichtigen gedeckt werden konnte. Hierbei ist zu bedenken, daß durchschnittlich nur jeweils 45 % eines Geburtsjahrganges einberufen werden. Mehr als die Hälfte der Wehrpflichtigen sind gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder Untaugliche. Vom Geburtsjahrgang 1948 sind 337 000 Wehrpflichtige erfaßt, aber nur 151 600 können einberufen werden, von denen je 360 000 statistisch Erfaßten der Jahrgänge 1949 und 1950 nur je 162 000. Der Fehlbedarf bei 18 Monaten Grundwehrdienst konnte durch Rückgriff auf ältere, bisher nicht restlos zum Wehrdienst herangezogene Jahrgänge überbrückt werden, obwohl dies erhebliche Mehrkosten verursachte, weil viele dieser älteren Wehrpflichtigen verheiratet sind und ihren Familien Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zustehen. Der hohe personelle Fehlbedarf bei einem 12monatigen Grundwehrdienst kann überhaupt nicht ausgeglichen werden. Die derzeitige personelle Stärke der Bundeswehr ließe sich also nicht halten. 5652 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Juni 1967 Ein Vergleich der Dauer des Grundwehrdienstes im Heer in den NATO-Staaten und in den Ländern des Warschauer Paktes ergibt folgendes Bild: Land Dauer des Länge der Grundwehrdienstes Demarkationslinie bzw. in Monaten Landgrenze zum Warschauer Pakt in km NATO a) Staaten mit einer Demarkationslinie bzw. Land- grenze zum Warschauer Pakt Norwegen 12 180 Bundesrepublik Deutschland 18 1 250 Griechenland 24 400 Türkei 24 1 040 b) Staaten, die keine Landgrenze zum Warschauer Pakt haben USA 24 Dänemark 14 Niederlande 18 Belgien 15 Frankreich 16 Italien 15 Portugal 18-24 Großbritannien Berufsarmee Kanada Berufsarmee Warschauer Pakt a) Staaten mit einer Demarkationslinie bzw. Land- grenze zur NATO UdSSR 36 SBZ 18 CSSR 24 Bulgarien 24 b) Staaten, die nicht an NATO-Länder grenzen Polen 24 Ungarn 24 Rumänien 16 Ich möchte nun nicht die Folgen aufzeigen, welche für das Material der Bundeswehr entstehen, wenn wir zur Kürzung des Grundwehrdienstes kämen. Auch hier gibt es wichtige Gesichtspunkte, die anzusprechen sind. In einer modernen, voll mechanisierten Streitkraft muß ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Zeit für Pflege und Wartung des Materials eingesetzt werden. Pflege und Wartung sind um so besser gewährleistet, je länger das Material in der Hand ein und desselben Soldaten bleibt. Die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist seit Verlängerung des Grundwehrdienstes auf 18 Monate daher auch erheblich gestiegen. Durch eine weitere Technisierung können weder Soldaten noch Zeit eingespart werden. Schon jetzt ist die Kluft zwischen dem Material und dem durch die Stellenpläne zahlenmäßig knapp gehaltenen militärischen Personal so groß, daß sie nur noch durch Doppelfunktionen überbrückt werden kann. Doppelfunktionen erschweren aber nicht nur Führung und Ausbildung der Truppe, sondern auch Pflege und Wartung des Materials. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Unsere heutige politische Lage verlangt Präzenzstärke und Höchstmaß sofortiger Einsatzbereitschaft der Truppe. Wir müssen daher unserm Volk die Wahrheit sagen. Große menschliche und finanzielle Opfer wird die Zukunft von uns weiter verlangen, wenn wir die Freiheit behalten wollen. Die CDU/CSU wird den Antrag der FDP auf Verkürzung der Wehrdienstzeit ablehnen. Wir wollen bei unseren Vertragspartnern glaubwürdig bleiben. Mit unserer jetzigen Regelung von 18 Monaten Dienstpflicht wird zur Zeit von uns der Grundforderung entsprochen, den Schutz unserer Bundesrepublik sicherzustellen.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe heute zum erstenmal die Ehre, den Verteidigungshaushalt vor dem Hohen Hause zu vertreten. Dieser Haushalt ist seinen Aufgaben und seinem Umfang nach bedeutend. Es ist daher nur allzu verständlich, daß unter anderem gerade auf ihm der kritische Blick des Steuerzahlers ruht. Das verpflichtet den Verteidigungsminister und natürlich auch uns alle gemeinsam, eine Rechtfertigung zu geben. Diese Rechtfertigung haben wir uns weder leicht gemacht noch wollen wir sie uns leicht machen.
    Wir gehen dabei von ein paar Aussagen aus, deren Richtigkeit ich für unbestreitbar halte.
    Es ist unsere selbstverständliche Pflicht, die Sicherheit unseres Landes zu gewährleisten. Angesichts des großen und wachsenden Potentials der Staaten des Warschauer Paktes, das uns gegenübersteht, bedarf unsere Sicherheit eines entsprechenden Gegengewichts. Dieses Gegengewicht können wir aus unserer eigenen Kraft allein nicht schaffen. Wir brauchen dazu Verbündete und ein starkes, überzeugendes, in sich geschlossenes Bündnis. Der feste Zusammenhalt in diesem Bündnis hängt davon ab, daß alle Partner einen ihrer Wirtschafts- und Finanzkraft und ihrem übrigen Potential entsprechenden Anteil erbringen.
    Dies sind, meine Damen und Herren, einige Aussagen, über die wir sicherlich miteinander übereinstimmen.
    Ich möchte jetzt nicht die Lage im Bündnis und nicht die Situation im Warschauer Pakt im einzelnen erörtern. Ich halte es aber für geboten, festzustellen, daß die Nordatlantische Verteidigungsgemeinschaft, daß unser Bündnis seine Aufgabe, Frieden und Sicherheit in diesem Teil der Welt zu erhalten, erfüllt hat und nach meiner Überzeugung auch in Zukunft erfüllen wird. Frieden, Sicherheit, und ich füge hinzu; Freiheit stellen die Grundlagen unserer gesamten Politik dar. Sie sind und sie bleiben bedroht. Sie zu erhalten, erfordert den Preis, den wir bisher entrichtet haben und bis auf weiteres werden entrichten müssen.



    Bundesminister Dr. Schröder
    Und nun, meine Damen und Herren, lassen Sie mich über diesen Preis in den trockenen, aber gewichtigen Zahlen des Haushalts sprechen. Zu Beginn möchte ich einige Feststellungen treffen, die für die Gesamtbewertung des Haushalts von Wichtigkeit sind. Die optische Höhe des Verteidigungshaushalts 1967 — der Berichterstatter hat das soeben schon dargelegt — mit nominell 19,6 Milliarden DM erscheint beachtlich. Aber wir würden uns .täuschen, wenn wir uns hier nicht einige Besonderheiten sehr nachdrücklich vor Augen hielten. Der Verteidigungshaushalt 1967 ist mit 800 Millionen DM aus dem Jahre 1966 vorbelastet, und der Verteidigungshaushalt selbst hat seit 1963 am Wachstum des Bundeshaushalts nicht teilgenommen. Bei der Gesamtbewertung wird es interessant sein, sich gerade diese Zahlen einmal nachdrücklich vor Augen zu halten. Der Verteidigungshaushalt hat im Jahre 1963 mit 32,3 % am Bundeshaushalt partizipiert, 1964 nur noch mit 29,2 %, 1965 mit 26,9 %, 1966 mit 24,9 % und 1967, jedenfalls nach dem Soll, mit 24,8 %. Das sind bedeutende Reduktionen.
    Von den gerade genannten nominell. 19,6 Milliarden DM sind echt abzusetzen 500 Millionen DM für eine Devisensonderzahlung. Das ist ein Betrag, der — und das muß man unterstreichen — nicht für Ausgabezwecke zur Verfügung steht, sondern in den nächsten Jahren aus neuen Mitteln des ordentlichen Haushalts abgeschuldet werden muß, 630 Millionen DM aus diesem Haushalt sind für Zwecke der Devisenhilfe gegenüber den Vereinigten Staaten gebunden, die größtenteils als Vorauszahlungen eingesetzt werden müssen. So beträgt das reale Volumen des Verteidigungshaushalts 18,5 Milliarden DM, einschließlich der 200 Millionen DM aus dem sogenannten Investitionshaushalt.
    Der Verteidigungshaushalt 1967 ist nun bei einem begrenzten Ausgabevolumen belastet durch ein zwangsläufiges Ansteigen der fortdauernden Ausgaben. Hierzu möchte ich zunächst eine Klarstellung geben, weil dies ein Punkt ist, der in der öffentlichen Diskussion sehr häufig wenig eindeutig dargestellt wird.
    Fortdauernde Ausgaben werden häufig gleichgesetzt mit Betriebsausgaben. Das ist falsch. Nach dem deutschen Haushaltssystem wird den Betriebsausgaben eine Reihe von gewichtigen Mittelbereitstellungen zugerechnet, die in den Haushalten vergleichbarer Nationen im Investitionsbereich erscheinen. Das gilt im Jahre 1967 z. B. für folgende Positionen: 900 Millionen DM für Forschung und Entwicklung, rund 200 Millionen DM für Architekturgebühren der Länderbauverwaltungen, 235 Millionen DM für kommunale Aufschließungs- und Folgeeinrichtungen und schließlich ein Betrag von 120 Millionen DM als Beitrag zur NATO-Infrastruktur. Insgesamt handelt es sich dabei um rund 1,5 Milliarden DM in den fortdauernden Ausgaben, die wirtschaftlich den Investitionen zuzurechnen sind.
    Ein anderer wichtiger Gesichtspunkt, der in der öffentlichen Diskussion eine große Rolle spielt, ist das Verhältnis der fortdauernden Ausgaben zu den einmaligen Ausgaben. Neulich ist an einer anderen Stelle behauptet worden, dieses Verhältnis betrage
    75 : 25. Der Berichterstatter hat gerade schon dargelegt, daß es im Haushalt 1967 65 : 35 beträgt. Es wird vielleicht gut sein, diese Zahlen einmal in einen Vergleich zu den Zahlen anderer vergleichbarer Länder zu setzen. Bei den Vereinigten Staaten beträgt das Verhältnis 70 : 30, in Frankreich 72 : 28 und in Großbritannien 76 : 24.
    Trotzdem wird in der öffentlichen Diskussion häufig behauptet: Die Betriebsausgaben der Bundeswehr sind zu hoch, weil die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit bei der Bundeswehr nicht genügend beachtet werden. Deshalb ist es vielleicht nützlich, eine kurze Analyse der Betriebsausgaben zu geben:
    a) Ihr wesentlichster Teil sind die Personalausgaben mit rund 6,2 Milliarden DM. Diese Personalausgaben beruhen auf gesetzlichen oder tarifvertraglichen Verpflichtungen. Sie sind überhaupt nur beeinflußbar durch die Kürzung der Umfangstärke. Im Jahre 1967 ist deshalb folgendes geschehen: Wir sind im militärischen Bereich von der ursprünglichen Planung mit 477 000 auf 461 000 Soldaten zurückgegangen. Wir haben beim Zivilpersonal den Umfang auf 170 000 Dienstkräfte begrenzt. Von diesen 170 000 Kräften sind rund 70 000 im Bereich der Kommandobehörden und der Truppe beschäftigt. Wir müssen uns darüber klar sein, daß die Umschaltung aus einer laufenden, von diesem Hohen Hause gebilligten Aufbauplanung mit dem Ziel, 1971 508 000 Mann aufzustellen, überhaupt nur langfristig möglich ist.
    Der Sozialaufwand innerhalb des Verteidigungshaushaltes hat auf Grund. gesetzlicher Regelungen eine beachtliche Höhe von insgesamt rund 1,4 Milliarden DM erreicht, d. h. einschließlich der Ausgaben für die Soldatenversorgung, die vom Verteidigungshaushalt an den Einzelplan 33 zu erstatten sind. Dieser Sozialaufwand beruht auf der voraufgegangenen Sozialgesetzgebung in den fünfziger Jahren. Sicherlich ist ein großer Teil dieses Aufwandes berechtigt, um bei der zwangsläufig unterschiedlichen Handhabung der Wehrpflcht dem Eingezogenen einen wirtschaftlichen Ausgleich zu gewähren. Trotzdem aber — und ich bin dem Berichterstatter dankbar, daß er diesen Gesichtspunkt hervorgehoben hat — wird im Lichte der Haushaltslage des Bundes eine sorgfältige Überprüfung des gesamten Fürsorge- und Betreuungsaufwandes notwendig sein. Ich kann hier natürlich nur für ein behutsames Vorgehen plädieren. Aber dies ist eine Frage, mit der wir uns aus Verantwortungsbewußtsein beschäftigen müssen.
    Die Wirtschaftlichkeit des Personaleinsatzes wird laufend zusammen mit dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesrechnungshof überprüft. Diese Prüfungen mit dem Ziel eines rationelleren Personaleinsatzes werden unter dem Druck der Festsetzung von Personalhöchstzahlen laufend fortgesetzt. — Soviel, meine Damen und Herren, zu den Personalausgaben.
    b) Nun zu den Ausgaben für Materialerhaltung, Ersatz und Betrieb der technischen und militärischen Einrichtungen. Dieser Ausgabenblock ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Es waren 1962 1,2 Milliarden DM, 1963 1,4 Milliarden DM, 1964 1,8 Milliarden



    Bundesminister Dr. Schröder
    DM, 1965 2,1 Milliarden DM, 1966 2,1 Milliarden DM, und 1967 sind es 2,3 Milliarden DM. Dieser Anstieg ist durch mehrere Faktoren bedingt, zunächst einmal durch den Zulauf des von der Bundeswehr zu unterhaltenden Materials, dessen Beschaffungswert sich heute auf insgesamt 37 Milliarden DM beziffert. Andere Faktoren sind die ständige Ausweitung und die Lohn- und Materialkosten, die laufend gestiegen sind. Die mit fortschreitender Technik komplizierter werdenden Geräte erfordern eben auch einen höheren Unterhaltungsaufwand.
    Die Rationalisierung des Betriebs der Bundeswehr ist ein sich täglich neu stellendes Problem. Selbstverständlich wird und muß ein Wirtschaftsbetrieb mit einem Umsatz von rund 18 Milliarden DM und einem Personalaufwand von über 600 000 Mann laufend Organisationsprüfungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Rationalisierungsmaßnahmen vornehmen. Das tut auch die Bundeswehr seit Jahren.
    Ich möchte aus dem Katalog neuer Rationalisierungsmaßnahmen nur einige wesentliche nennen. Es sind neue moderne betriebswirtschaftliche Verfahren eingeführt worden wie z. B. folgende: das sogenannte Mil-Strip-Verfahren, ein Verfahren zur verbesserten Bewirtschaftung von Ersatzteilen und anderen Nachschubbedarfs unter Verwendung von Datenverarbeitungsanlagen, die Umstellung des Materialbeschaffungswesens auf das leistungsfähigere System IBM 360, die Ausrüstung der Depots mit modernen Maschinen zur Erhöhung der Effektivität in Lagerung und Warenumschlag, der Einsatz industrieller Beratungsteams für die Instandsetzung der Flugzeuge auf den Plätzen und die Einschränkung des Materialerhaltungsaufwandes auch durch rechtzeitige Aussonderung von Material wegen technischer Veralterung oder Umrüstung wie z. B. bei den Flugzeugen F 84, F 86 und des Panzers M 47.
    c) Meine Damen und Herren, ein anderes und viel erörtertes Kapitel sind die Ausgaben für wehrtechnische Forschung und Entwicklung. Das Volumen dafür beträgt im Jahre 1967 rund 1 Milliarde DM. Formell handelt es sich hierbei um laufende Ausgaben, tatsächlich aber wie z. B. in den Vereinigten Staaten, Frankreich und Großbritannien um Investitionen. Die Bedeutung der wehrtechnischen Forschung dokumentiert sich bei uns durch einen Ausgabenanstieg von Jahr zu Jahr. Es waren im Jahre 1962 410 Millionen DM, 1963 540 Millionen DM, 1964 640 Millionen DM, 1965 690 Millionen DM, 1966 745 Millionen DM und schließlich 1967 913 Millionen DM.
    Das Bundesministerium der Verteidigung hat trotz Kürzungen die Wehrtechnik gefördert, um auf diesem für die Zukunft wichtigen Gebiet einen Schwerpunkt der Investitionen zu bilden. Der Leitgedanke ist dabei der gewesen, daß wehrtechnische Forschung und Entwicklung unseren nationalen Zielen, aber auch dem europäischen und dem technischen Fortschritt im westlichen Verteidigungsbündnis dienen. Es ist unser Ziel, die internationale Zusammenarbeit zu fördern, bei der die einzelnen Länder nicht nur Zahlstellen sind, sondern alle beteiligten Länder gleichberechtigt profitieren.
    Schließlich ist ein weiterer wesentlicher Gedanke, daß die Entwicklung von großen Waffensystemen schon allein wegen der Kostenhöhe nur als eine Gemeinschaftsarbeit durchführbar ist. Ich weise darauf hin, daß gegenwärtig etwa 50% unserer Entwicklungsarbeiten als internationale Gemeinschaftsarbeiten durchgeführt werden. Gezielte Entwicklungsaufträge dienen der Erhaltung unserer Entwicklungsteams und verhindern dadurch die Abwanderung hochqualifizierter Wissenschaftler und Techniker.
    d) Ein kurzes Wort zu Ausbildung und Übung. Das Ausgabevolumen dafür ist in den letzten Jahren verdoppelt worden. Daß dies ein Gegenstand ist, der für die Bundeswehr im Frieden besonders wichtig ist, brauche ich nicht hervorzuheben. Dieser Anstieg war sachlich begründet. Ein Sparen an dieser Stelle, an den Kosten für Ausbildung und Übung, wäre das Sparen am falschen Platz.
    Wenn das die großen Zahlen und Fakten sind, mit denen wir es zu tun haben, dann muß man, glaube ich, den Versuch machen, unseren Verteidigungshaushalt auch in den internationalen Vergleich hineinstellen. Wie sieht das aus?
    Zusammen mit anderen anrechenbaren Ausgaben des Bundeshaushalts, wie z. B. dem Bundesgrenzschutz, dem NATO-Zivilhaushalt, den Besatzungskosten in Berlin, Versorgungsausgaben, soweit nicht schon im Einzelplan 14 veranschlagt, erreichen unsere Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien — dies ist wenigstens ein statistischer Anhalt — ein Volumen von 21,6 Milliarden DM. Gemessen am Bruttosozialprodukt ergibt sich — ohne Berlin — ein Satz von 5 % des Bruttosozialprodukts. Man muß mit großem Nachdruck darauf hinweisen — und der Herr Berichterstatter hat das erfreulicherweise eingangs schon getan —, daß andere NATO-Partner vergleichsweise einen höheren Prozentsatz ihres Bruttosozialprodukts für Verteidigung aufwenden. Dabei will ich einmal die Vereinigten Staaten von Amerika überhaupt beiseite lassen. Sie werden aus den heutigen Nachrichten wissen, daß ihr Verteidigungshaushalt mehr als 70 Milliarden Dollar, also über 280 Milliarden DM beträgt. Wir wollen gar keinen Vergleich, auch keinen prozentualen Vergleich, damit wagen. Es gibt aber zwei Staaten in Europa, mit denen wir uns nicht nur vergleichen können, sondern vergleichen müssen, und das sind Großbritannien und Frankreich. Großbritannien wendet für seine Verteidigung 6,8 % seines Bruttosozialprodukts auf, Frankreich 5,9 %, also beinahe ein ganzes Prozent mehr als wir. Alle diejenigen, die sich Gedanken darüber machen, was Europa in besserer Zusammenarbeit mehr tun kann für seine Verteidigung, werden an solchen Zahlen nicht vorbeigehen können und werden unter gar keinen Umständen etwa die Illusion pflegen dürfen, daß der Verteidigungsaufwand auch geringer gestaltet ebenso wirksam sein würde.
    Ich glaube, daß die Forderung der Verteidigung in dieser Situation an die Finanzpolitik lauten muß: Die Finanzmittel müssen den NATO-Forderungen adäquat sein; sie müssen im Verhältnis zu den vorgenannten Aufwendungen der anderen NATO-Län-



    Bundesminister Dr. Schröder
    der stehen, und sie müssen darüber hinaus den besonderen deutschen Gegebenheiten entsprechen. Auch künftig darf unsere heutige Position im NATO-Bündnis nicht durch sinkende Verteidigungsanstrengungen geschwächt werden. Für dieses Ziel ist es erforderlich, künftig einen ausreichenden Betrag aufzuwenden, um zwangsläufig weiter steigende fortdauernde Ausgaben zu decken und außerdem Waffen und Geräte zu moderniseren.
    Daher werden wir das Jahr 1968 als ein Übergangsjahr anzusehen haben, um Anschluß an ein neues Fünfjahresprogramm für den Planungszeitraum von 1969 bis 1973 zu gewinnen. Die Konturen der künftigen Verteidigungshaushalte im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung müssen so abgesteckt werden, daß von der Basis 1967/1968 die Verteidigungsausgaben von Jahr zu Jahr am Wachstum der gesamten Bundesausgaben teilnehmen.
    Meine Damen und Herren, ich möchte zwei Punkte zur innenpolitischen Bewertung dieses Haushalts herausstellen. Trotz aller Schwierigkeiten sind für wehrtechnische Forschung und Entwicklung die Mittel gegenüber 1966 um über 200 Millionen DM auf knapp 1 Milliarde DM erhöht worden, wie ich schon gerade sagte, um in diesem für die Zukunftsentwicklung wichtigen Bereich einen Investitionsschwerpunkt zu bilden. Dies sind Ausgaben, die nicht nur der engeren wehrtechnischen Zielsetzung dienen, sondern — ich habe das bereits unterstrichen — zugleich auch dem technologischen Fortschritt in Deutschland und der Erhaltung wertvoller Entwicklungsteams. Dadurch wird dazu beigetragen, daß hochqualifizierte Techniker nicht aus Deutschland abwandern, eine Gefahr, von der Sie wissen, daß sie immer noch besteht.
    Darauf, daß der Verteidigungshaushalt in der gegenwärtigen Konjunkturlage eine große binnenwirtschaftliche Bedeutung hat, ist bereits von dem Herrn Berichterstatter hingewiesen worden. Von 4 Milliarden DM für Rüstungsbeschaffungen bleiben rund 2,5 Milliarden DM im Inland. Das Infrastrukturprogramm mit seinen rund 2 Milliarden DM einschließlich des Wohnungsbaues belebt die Baukonjunktur, zumal Bauten der Bundeswehr überwiegend in regional unterbeschäftigten Gebieten liegen. Die zahlreichen Zuschriften, die ich von Mitgliedern des Hohen Hauses gerade mit diesbezüglichen Wünschen habe, unterstreichen das nachdrücklich.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige abschließende Betrachtungen vornehmen. Die Einzelberatungen der Titel im Haushaltsausschuß hat eindeutig ergeben, daß alle Ansätze des Haushalts äußerst knapp sind. Die knappe Dotierung und die vorhin erwähnte Minderausgabe von 100 Millionen DM zwingen die Bundeswehr in allen Bereichen zur äußersten Sparsamkeit. Der Zwang zur Steigerung der laufenden Rationalisierungsmaßnahmen wird fortgesetzt. Etwa notwendige Anpassungen der bisherigen Planungen für die Aufstellung der Streitkräfte und ihre Ausrüstung müssen langfristig erfolgen. Kurzfristige Eingriffe führen zur Unausgewogenheit und damit zu Fehlentwicklungen.
    Für die Stärke der Bundeswehr und für ihre Ausrüstung müssen folgende sechs Leitgedanken beachtet werden:
    1. Das neue Verteidigungskonzept der NATO, das sogenannte Konzept der flexiblen Reaktion, erfordert die Fähigkeit zur Abschreckung gegenüber allen Erscheinungsformen eines Angriffs einschließlich eines begrenzten Krieges.
    2. Dazu sind präsente Streitkräfte in ausreichender Stärke notwendig. Ihre Stärke muß sich nach der effektiven Stärke des mutmaßlichen Gegners richten, die bekanntlich nicht vermindert ist, sondern eher noch wächst.
    3. Insbesondere erfordert dieses Prinzip die Aufrechterhaltung einer starken konventionellen Komponente unserer Verteidigung.
    4. Die verringerte Präsenz alliierter Streitkräfte, die sich als Folge der deutsch-britisch-amerikanischen Dreiervereinbarungen ergibt, zwingt zur Erhöhung der Beweglichkeit und zur Stärkung der konventionellen Feuerkraft der im Abschnitt Europa-Mitte stationierten Kräfte.
    5. Die Präsenz ausreichend starker deutscher Streitkräfte ist nur auf der derzeitigen Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht möglich. 47 % der Bundeswehr bestehen aus Wehrpflichtigen.
    6. Die gleiche Überlegung spricht gegen eine Verkürzung des Grundwehrdienstes von zur Zeit 18 Monaten. Erst nach einjähriger Ausbildung ist der Rekrut sofort einsatzbereit. Erst während der letzten sechs Monate seiner Ausbildung kann ein Soldat demnach als Teil der präsenten Streitkräfte angesehen werden.
    Meine Damen und Herren, bei allen unseren Verteidigungshaushalt betreffenden Überlegungen müssen wir die innerhalb jedes Bündnisses und demgemäß in unserem atlantischen Bündnis bestehende Wechselwirkung zwischen eigenen Anstrengungen und den Anstrengungen unserer Partner beachten. Wenn wir von unseren Bundesgenossen fordern — wie wir es ständig tun —, daß sie ihre im Interesse der gemeinsamen Verteidigung unseres Landes unternommenen Anstrengungen nicht vermindern, können wir nicht unsererseits eine Verminderung unserer eigenen Anstrengungen ins Auge fassen.
    Alle diese Überlegungen führen zu der zwingenden Schlußfolgerung, daß der Verteidigung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes ein ihrer Bedeutung entsprechender Rang und im Vergleich zu anderen Staatsausgaben eine entsprechende Priorität eingeräumt werden muß.
    Meine Damen und Herren, ich möchte mich zur Einleitung der Debatte zunächst auf diese Ausführungen beschränken. Ich werde Gelegenheit haben, auf andere Fragen später noch einzugehen.
    Aber ich möchte nicht schließen, ohne eines gesagt zu haben: Wir alle haben die dramatischen militärischen und politischen Ereignisse im Nahen Osten mit größter Anteilnahme verfolgt. Es wäre sicher zu früh, daraus schon jetzt endgültige Schlußfolgerungen zu ziehen. Ich bin aber überzeugt, daß



    Bundesminister Dr. Schröder
    auch dem letzten Mann und der letzten Frau in unserem Lande klargeworden ist, oder sagen wir lieber, wieder einmal klargemacht worden ist: In unserer Welt haben Frieden, Sicherheit und Freiheit ihren Preis. Das gilt für unsere Bundesgenossen, das gilt für unser ganzes Bündnis. Aber, meine Damen und Herren, täuschen wir uns nicht: Es gilt in allererster Linie für uns selbst! Das ist die Einsicht, welche die Stunde von uns verlangt. Sorgen wir dafür, daß wir unserem Volk und seiner Zukunft in dieser Zeit nichts schuldig bleiben!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schultz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz-Rudolf Schultz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe den Auftrag und die Ehre, im Namen der Bundestagsfraktion der Freien Demokratischen Partei zu dem Haushalt des Verteidigungsministeriums zu sprechen. Ich möchte meiner Rede eine Bemerkung zu dem voranstellen, was der Herr Bundesverteidigungsminister eben gesagt hat. Ich glaube, wir sind uns alle darüber im klaren, daß Sicherheit und die dazu notwendigerweise aufzuwendenden Mittel in einem richtigen Verhältnis zueinander stehen müssen. Uns von der Opposition unterscheidet in der Bewertung dieser Frage nichts von der Bundesregierung. Das bedeutet, wir sind uns einig über den Auftrag, den die Bundeswehr hat, und über das Ziel, welches mit ihr angestrebt wird, nämlich die Sicherheit der Bundesrepublik gewährleisten. Über den Weg dorthin, über die Frage, wie diese Sicherheit am besten erreicht werden kann, sind wir allerdings verschiedener Meinung.
    Erlauben Sie mir, daß ich Ihnen das ,auseinandersetze. Der Herr Bundesverteidigungsminister hat ja schon heute früh bei der Tagung des Bundeswehrverbandes gesprochen, und die Meldungen über das, was er dort gesagt hat, sind inzwischen über die Agenturen gelaufen. Wenn ich mir das hier zusammensuche, stelle ich fest, daß diese Äußerungen in etwa darauf hinauslaufen, daß das, was ich Ihnen jetzt vortragen werde, von der Bundesregierung abgelehnt wird. Das verwundert mich an sich nicht weiter.
    Ich glaube aber, daß die Fragen der Verteidigung im Jahre 1967 neu überdacht und überprüft werden müssen, wie wir Freie Demokraten das schon seit längerer Zeit fordern.
    Ich möchte sagen, daß sich die Rede, die Herr Dr. Schröder eben. gehalten hat, nicht viel von der Rede unterscheidet, die im Jahre 1963 von dem damaligen neuen Bundesverteidigungsminister von Hassel gehalten worden ist. Es ist etwa dasselbe Konzept, das wir heute wieder neu gehört haben. Ich frage mich, ob dieses Konzept noch so unverändert sein kann, wenn man nach draußen sieht, insbesondere auch wenn man nach dem Nahen Osten sieht.
    Für die Kollegen von der CDU/CSU darf ich vielleicht noch eine etwas scherzhaft gemeinte Bemerkung machen. 1963 sprach der Kollege Benda als erster, nachdem unser verehrter Kollege Erler für die SPD das Wort ergriffen hatte. Herr Kollege Benda sagte damals: Die gute alte Politik wird mit einem neuen Mann -fortgesetzt. Er sprach dann den Dank an den vorhergehenden Minister für Verteidigung aus. Ich wollte Sie nur daran erinnern, daß Sie das diesmal nicht vergessen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP.)

    Nunmehr zu dem, was — wie ich glaube — uns alle doch sehr stark bewegt, nämlich zu der Frage der Verteidigungskonzeption schlechthin, die meiner Meinung nach bei der Beratung dieses Haushalts sehr nützlich und gut erörtert werden kann. Wir Freien Demokraten hatten ja schon anläßlich der Beratung unseres Antrags betreffend die atomare Rüstung und friedliche Nutzung der Kernenergie am 27. April dieses Jahres Gelegenheit genommen, grundlegende Ausführungen über den Wert oder besser: Unwert der gegenwärtigen Verteidigungskonzeption der Bundesrepublik zu machen. In der anschließenden Aussprache haben Sie sich, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, beharrlich geweigert, auf unsere Argumente, Überlegungen und Vorschläge einzugehen. Die Debatte damals am 27. April wurde von Ihnen auf das sicherlich auch sehr wichtige Problem eines Atomsperrvertrages eingeschränkt, obwohl es sich um eine verbundene Debatte handelte, nämlich über unseren Antrag und Ihre Große Anfrage. Sie hatten damals in Aussicht gestellt, daß man mit einer Großen Anfrage zur Verteidigungspolitik noch vor der Sommerpause die Fragen, die wir am 27. April angeschnitten hatten, hier diskutieren wollte. Ich muß feststellen, daß diese Große Anfrage — aus welchen Gründen, weiß ich nicht — bisher noch nicht eingegangen ist. Ich glaube allerdings, daß Sie sich bei der Behandlung des Verteidigungshaushalts heute kaum wieder so billig um eine Diskussion der brennenden Fragen herumdrücken können.
    Inzwischen fand nämlich die denkwürdige Konferenz der NATO-Verteidigungsminister in Paris statt. Ihre Ergebnisse sind für aufmerksame Beobachter der Entwicklung im NATO-Bündnis sicherlich nicht überraschend. „Überrascht und entsetzt" konnten nur Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion sein, deren Unbeweglichkeit und starrsinniges Festhalten an einmal eingenommenen Positionen ich mit wenigen Ausnahmen im Verteidigungsausschuß immer wieder feststellen muß.
    Die Bundesregierung wird jetzt kaum mehr an dem Eingeständnis vorbeikommen, daß sie für die doch für unsere Volkswirtschaft äußerst belastende Summe von rund 18 bis 19 Milliarden DM jährliche Verteidigungskosten kein angemessenes Äquivalent an militärischer Sicherheit zur Verfügung stellen kann. Die sowieso nicht sehr glaubhafte Drohung, beim geringsten Angriff auf den Osten werde mit dem großen Atomschlag geantwortet werden, ist nunmehr auch offiziell begraben worden. Die NATO-Verteidigungsminister haben sich eindeutig dazu bekannt, im Ernstfall nicht aus Angst



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    vor dem Tod Selbstmord begehen zu wollen. Wir von der FDP können das nur begrüßen. Wir können allerdings nicht umhin, festzustellen, daß die Bundeswehr mit ihrer gegenwärtigen Ausstattung alles andere als in der Lage ist, auf militärische Pressionen abgestuft zu reagieren und Übergriffen eine abgewogene Antwort zu erteilen. Der Grund dafür ist bekannt. Ich verweise auf das, was ich an diesem soeben genannten 27. April gesagt habe.
    Aber nicht nur seit diesem Tage, sondern seit 1958 weisen wir auf diese weiche Stelle in unserer Verteidigungskonzeption hin. Die Bundeswehr ist mit Atomträgerwaffen ausgerüstet, ohne die geringste Chance zu haben, daß ihr im Ernstfall dafür die entsprechenden Sprengsätze zur Verfügung stehen. Sie muß zugunsten dieser atomaren die konventionelle Rüstung sträflich vernachlässigen. Die Bundeswehr ist damit weder in der Lage, sich konventionell wirksam zu verteidigen, noch in der Lage, sich mit atomaren Mitteln wirksam zu verteidigen, d. h. uns, uns alle gemeinsam zu verteidigen. Über diese mehr als bedrückende Erkenntnis konnte die Bundesregierung bisher hinwegtäuschen, indem sie die Öffentlichkeit glauben machte, im Ernstfall würden die nuklearen Sprengsätze von ihren Besitzern rechtzeitig freigegeben. Leider wurde diese Auffassung durch die von der Bundesregierung subventionierten militärpolitischen Pressedienste auch dann noch immer wieder vertreten, als schon ganz deutlich war, daß die Mehrzahl der NATO-Mitglieder das Anheben der Atomschwelle wünschten und auch mit realen militärischen Argumenten untermauerten.
    Außerdem wurde erst jüngst durch den Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Verteidigungsausschuß, den verehrten Kollegen Rommerskirchen, unter Hinweis auf den Vortrag des Flottillenadmirals Poser über die der Bundesrepublik gegenüberstehenden Verbände des Warschauer Paktes erklärt, daß die Verstärkung dieser Verbände in Ausrüstung und Ausbildung eine Änderung der Verteidigungskonzeption in der Bundesregierung in Richtung der von den Freien Demokraten vorgetragenen Vorschläge unmöglich machten. Man müsse die Dinge so sehen, wie sie seien, und nicht, wie man sie sich wünsche. Das riet uns Kollege Rommerskirchen. Nur meine ich, sollte man sich darüber klar sein, daß man auch im Bereich der NATO die Dinge so sehen muß, wie sie sind, und nicht, wie man sie gern haben möchte.

    (Beifall bei der FDP.)

    Jetzt nach den Pariser Beschlüssen bleibt der Regierung nichts weiter übrig, als den Konkurs ihrer auf atomare Waffen gegründeten Rüstungspolitik anzumelden und offen und ehrlich zu erklären, daß sie mit dieser Bundeswehr nicht in der Lage ist, abgestuft auf militärische Angriffe zu reagieren.

    (Beifall bei der FDP.)

    Was bedeutet denn das Prinzip einer flexiblen Antwort? Der Herr Bundesverteidigungsminister Dr. Schröder hat in seinem Dr. Wagner gewährten Interview, abgedruckt im Bulletin vom 2. Juni 1967, eine
    klare Definition gegeben — ich darf sie mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Die Doktrin der „flexiblen Reaktion" fordert
    die Abwehr eines Angriffs mit den jeweils der
    Angriffsart und -stärke angemessenen Mitteln.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Dehler.)

    Die Verteidigung so flexibel wie möglich zu machen bedeutet, daß nicht sofort und in jedem Fall nukleare Waffen eingesetzt werden müssen, sondern daß ein begrenzter konventioneller Angriff zunächst in einer konventionellen Kampfphase abgewehrt wird. Zu welchem Zeitpunkt diese in eine nukleare Kampfphase umschlägt, weiß der Aggressor nicht. Selbstverständlich löst ein nuklearer Angriff sofort den nuklearen Gegenschlag aus.
    Das bedeutet also, daß auch und gerade die Bundeswehr in der Lage sein muß, auf die in Mitteleuropa allein nicht auszuschließenden begrenzten Angriffskriege mit adäquaten Mitteln zu reagieren. Eine adäquate Antwort, meine Damen und Herren von der Koalition, können Sie aber bei einer etwaigen Besetzung Lübecks, Braunschweigs oder Hamburgs doch nicht mit Atomwaffen taktischer oder strategischer Art erteilen. Die Einwohner von Lübeck, Braunschweig und Hamburg werden Ihnen eine Befreiung mit atomaren Mitteln sicherlich nicht mehr danken können.
    Leider, Herr Bundesminister Dr. Schröder, haben Sie aber jeden Hinwies darauf vermissen lassen, auch in dem, was Sie eben gesagt haben, wie man sich im Verteidigungsministerium die Konsequenzen der Pariser Beschlüsse für die Bundeswehr vorstellt. Welche Maßnahmen werden für Ausrüstung, Bewaffnung und Ausbildung — ein sehr wichtiger Punkt — für die 70er Jahre erwogen? Welche Maßnahmen ergeben sich für Dislozierung und Infrastruktur, für Forschung, Entwicklung und Erprobung von Waffen und Munition? Es genügt nicht, meine Damen und Herren, die Mittel für Wehrtechnik und Forschung zu erhöhen — das ist wichtig und notwendig und findet unsere volle Zustimmung —, sondern man muß natürlich auch sagen, wozu diese Mittel verwandt werden sollen.
    Nun hat der Herr Kollege Schmidt (Hamburg) in seinem Buch „Verteidigung oder Vergeltung" in sehr eindrucksvoller Weise die Argumente aufgezeichnet, die für und gegen die taktisch-nukleare Verteidigung sprechen. Seine Überlegungen müßten doch heute eigentlich Eingang in die Politik der Bundesregierung finden. Kollege Schmidt hat klargestellt, daß die Behauptung, taktische Nuklearwaffen begünstigten den Verteidiger, keine Gültigkeit hat, wenn beide Seiten über taktische Atomwaffen verfügen. — Wer das nachlesen will, findet das in dem Buch auf Seite 115. Es ist überhaupt sehr nützlich, dieses Buch zu lesen. — Es ist unbestritten, daß etwaige Angriffe auf die Bundesrepublik vor allem von Panzereinheiten getragen sein würden. Demgegenüber stellt der Kollege Schmidt völlig richtig heraus, daß taktische Nuklearwaffen gegenüber angreifenden Panzerverbänden nur von relativ geringer Wirkung sind. Wörtlich sagt er — ich



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    darf auch das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Es muß im Gegenteil hervorgehoben werden, daß angreifende Panzerverbände nuklear-verseuchte Räume relativ rasch durchstoßen können und dabei weniger gefährdet sind als die an die Verteidigung bestimmter Abschnitte, Punkte oder Sperren örtlich gebundenen Infanterietruppen des Verteidigers.
    Auch das Argument, das Vorhandensein von Nuklearwaffen zwinge den Angreifer, seine Truppen stark zu zerstreuen und auf größere Angriffsbereitstellungen zu verzichten, wird vom Kollegen Schmidt mit dem Hinweis beantwortet, daß das natürlich auch für die verteidigenden Truppen gelte, so daß also für keine Seite ein Vorteil entstände. Durch taktische Atomwaffen ist also — das schließe ich daraus — die Bundesrepublik nicht zu verteidigen. Es müssen andere Mittel und Wege gefunden werden.
    Uns scheint, daß die Lösung dieses Problems gar nicht so schwer ist. Gerade wir Freie Demokraten haben seit vielen Jahren immer wieder, wenn auch leider vergeblich, Lösungsmittel angeboten. Die Bundeswehr muß modern, konventionell gerüstet werden. Sie muß die Entwicklungen auf dem Gebiet der konventionellen Waffentechnik stärker als bisher berücksichtigen und vorantreiben. Das Wünschenswerte ist hier nicht in dem Maße erreicht worden, wie das technisch möglich ist. Darüber hinaus muß die Bundeswehr insbesondere in den Stand versetzt werden, die ausgebildeten Reservisten unseren Verteidigungsanstrengungen besser als bisher nutzbar zu machen, d. h. unser Reservistenpotential besser als bisher nutzbar zu machen.
    Gelingt uns das, dann braucht auch der Herr Kollege Dr. Birrenbach nicht mehr auf das von ihm am 27. April beschworene Spektrum von konventionellen über taktische bis zu strategischen Atomwaffen zurückzugreifen, das die Bundesrepublik angeblich benötigt, um auch überlegene konventionelle Kräfte des Ostblocks abwehren zu können. Hier sind die taktischen Trägerwaffen im Besitz der Bundeswehr gemeint. Ich glaube nicht, daß Herr Kollege Birrenbach — wenn ich das sagen darf — die Strategie der flexiblen Antwort richtig verstanden hat. Sie bedeutet nämlich entgegen seiner Annahme nicht, daß auf überlegene konventionelle Kräfte mit taktischen oder strategischen Atomwaffen geantwortet werden muß. Gerade eine solche Antwort treibt uns in einen Zugzwang und in eine Eskalation hinein, die die Amerikaner und natürlich auch wir auf jeden Fall vermeiden wollen. Eine adäquate Antwort kann einem konventionellen Angriff, wie stark er auch immer sein möge, nur mit konventionellen Mitteln erteilt werden.

    (Zuruf aus der Mitte: Irrtum!)