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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 113. Sitzung Bonn, den 9. Juni 1967 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Logemann 5481 A Überweisung des Jahresberichts 1966 des Wehrbeauftragten an den Verteidigungsausschuß 5481 A Amtliche Mitteilung . . . . . . . . 5481 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 5481 B Fragestunde (Drucksachen V/1818, zu V/1818) Fragen des Abg. Spillecke: Besuch des iranischen Kaiserpaares . . 5481 B Frage des Abg. Biechele: Brandkatastrophe in Brüssel — Überprüfung der deutschen Sicherheitsbestimmungen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5481 D Biechele (CDU/CSU) 5482 A Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Höhe der volkswirtschaftlichen Verluste durch Maßnahmen des SchahBesuchs Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5482 B Dr. Müller (München) (SPD) . 5482 B Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Frage der Vereinbarkeit des Vorgehens staatlicher Organe während des Schah-Besuchs mit Art. 2 Abs. 2 GG Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5482 D Dr. Müller (München) (SPD) . . 5483 A Schlager (CDU/CSU) 5483 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5483 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5484 A Hofmann (Kronach) (SPD) . . . 5484 B Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Sicherung der Geldinstitute gegen Raubüberfälle Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5484 C Dr. Müller (München) (SPD) . . 5484 C Fragen des Abg. Dr. Stecker: Fahrverbot für Lkws an Fronleichnam Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5484 D Frage des Abg. Strohmayr: „Promille-Paß" für Kraftfahrer 5485 A, 5490 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: Zusatzprotokolle Nr. 2, 3 und 5 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten . . 5485 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Urteil des Stuttgarter Schwurgerichts gegen den jugoslawischen Gastarbeiter Franjo Goreta Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5485 C Dr. Becher (Pullach) . 5485 C Fragen des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) : Abschaffung der „Grünen Versicherungskarte" Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 5486 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 5486 C Fragen des Abg. Josten: Kontrolle des wachsenden Flugtourismus — Charterverkehr 5486 D Fragen der Abg. Frau Jacobi (CDU/CSU) : Weiterbau der Bundesbahnstrecke Gelsenkirchen-Buer-Nord—Marl-Haltern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 5487 A Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . 5487 B Fragen des Abg. Kubitza: Ausbau der Staatsstraßen in Bayern 5487 C Fragen des Abg. Strohmayr: Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge in allen Ländern Europas 5487 C Fragen des Abg. Riegel (Göppingen) : Einführung einer Arbeiterwochenfahrkarte für Kurzarbeiter Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 5487 D Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 5488 A Frage des Abg. Cramer: Radfahrweg für die B 210 zwischen Jever und Wittmund Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 5488 B Büttner (SPD) . . . . . . . . 5488 C Ramms (FDP) 5488 D Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Bau des Streckenabschnitts des Zubringers Lahr . . . . . . . . . 5488 D Fragen des Abg. Weigl: Baureife Teilstrecken der Schnellstraße B 15 zwischen Weiden und Regensburg 5489 A Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Bunte Fahrbahnmarkierungen . . . . 5489 B Frage des Abg. Fellermaier: Zeitpunkt der Auflösung oder Zusammenfassung von Bundesbahndirektionen und -dienststellen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 5489 B Fellermaier (SPD) 5489 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 5489 D Frage des Abg. Baron von Wrangel: Facharbeiterwohnungsbau im Zonenrandgebiet 5490 A Fragen des Abg. Dr. Apel: Praktiken beim Verkauf von Altbaumietwohnungen als Eigentumswohnungen 5490 B Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Preise für Bundesbauland . . . . . 5490 C Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Arbeitsmethoden in den von der Bundesrepublik finanziell unterstützten Entwicklungshilfeländern . . . . . 5491 A Fragen des Abg. Kiep: Wassertransport der deutschen Rohölimporte Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 5491 B van Delden (CDU/CSU) 5491 D Frage des Abg. Schlager: Finanzhilfe für das Orchester Hofer Symphoniker Wehner, Bundesminister 5492 A Schlager (CDU/CSU) 5492 A Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Im Ostberliner „Staatsverlag" herausgegebenes „Graubuch" Wehner, Bundesminister . . . . . 5492 B Frage des Abg. Lenders: Paß-Entziehungen gegenüber griechischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5492 D Lenders (SPD) . . . . . . . 5493 A Dorn (FDP) 5493 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 III Frage des Abg. Lenders: Entscheidungen über Asyl- und Fremdenpaß-Anträge griechischer Staatsangehöriger Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5493 C Frage des Abg. Schlager: Kritik am Protokoll und am Verhalten der Vollzugsorgane im Zusammenhang mit dem Schah-Besuch Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5493 D Frage des Abg. Dröscher: Angleichung der Arbeitsbedingungen der deutschen Arbeitnehmer bei den alliierten Streitkräften Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5494 B Dröscher (SPD) 5494 B Fragen des Abg. Wurbs: Mittel des Eventualhaushalts für das Zonenrandgebiet 5494 C Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Vergrößerung des NATO-Flugplatzes Lahr-Langenwinkel 5494 D Fragen des Abg. Dr. Abelein: Finanzausgleich für Garnisonsgemeinden Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5495 A Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . 5495 C Dröscher (SPD) 5495 D Fragen des Abg. Glombig: Mögliche Einsparungen durch eine Kürzung des Transall-Programms Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5496 B Glombig (SPD) 5496 C Fragen des Abg. Dr. Gleissner: WIFO-Gelände im Kreuzlinger Forst/ Lkr. Starnberg — Sicherheitsbestimmungen für das Tanklager Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5497 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 5497 A Frage des Abg. Dr. Stecker: Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem flachen Land durch Zulassung im Ausland approbierter Ärzte Frau Strobel, Bundesminister . . . 5497 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksachen V/1000, V/1235); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen V/1756, zu V/1756) in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Verteidigung (Drucksache V/1780) Lücke, Bundesminister 5498 B, 5512 B Dorn (FDP) 5500 D, 5526 C Dr. Mommer, Vizepräsident 5512 A, 5515 A, 5524 D Dr. Mende (FDP) 5514 B Benda (CDU/CSU) . . . 5515 A, 5525 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5517 C Dr. Even (CDU/CSU) 5519 D Mischnick (FDP) . . . . . . . 5520 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5523 B Jung (FDP) . . . . . . . . 5524 C Moersch (FDP) . . . . . . . 5527 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 5528 C, 5529 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 5528 D Genscher (FDP) ; . . . . . . 5529 B Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen V/1761, zu V/ 1761) Dr. Götz (CDU/CSU) . . 5529 D, 5532 C Dr. Schellenberg (SPD) 5530 B Spitzmüller (FDP) 5533 D Katzer, Bundesminister . 5538 A, 5541 D Liehr (SPD) 5539 C Mischnick (FDP) . . . . . . . 5540 C Dr. Friderichs (FDP) 5541 C Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5542 B Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen V/1762, zu V/1762) 5543 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache V/1763) . . . . . . 5544 A Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache V/1765) Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 5544 B Dr. Meinecke (SPD) 5544 C Spitzmüller (FDP) 5544 D Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1766) . . . . . . . . 5545 B Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache V/1767) 5545 B Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache V/1768) 5545 C Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache V/1769) . . 5545 C Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau (Drucksache V/1770) Jung (FDP) . . . . . . . . 5546 A Jacobi (Köln) (SPD) 5548 C Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 5548 D Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache V/1771) Spitzmüller (FDP) 5549 D Baier (CDU/CSU) 5550 A Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache V/1772) Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 5550 C Zoglmann FDP) 5550 D Frehsee (SPD) 5551 A Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5551 A Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache V/1777) Windelen (CDU/CSU) 5551 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache V/1778) 5551 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache V/1779) 5551 D Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache V/1781) Windelen (CDU/CSU) 5552 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 44/67/ EWG (Erstes Durchführungsgesetz EWG-Zucker) (Abg. Bauknecht, Dr. Rüttgen, Klinker u. Gen.) (Drucksache V/1726) — Erste Beratung — 5552 D Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Drucksache V/1792) — Erste Beratung — 5552 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Drucksache V/1812) — Erste Beratung — . . 5553 A Entwurf eines Gesetzes über die Gebäude- und Wohnungszählung 1968 (Wohnungszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/1813) — Erste Beratung — 5553 A Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung (Drucksache V/1819) — Erste Beratung — 5553 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fideikommiss- und Stiftungsrechts (Drucksache V/1837) — Erste Beratung — 5553 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über bestimmte Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Drucksachen V/860, V/1809) 5553 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation für Getreide, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch (Durchführungsgesetz EWG, Getreide, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch) (Drucksache V/1833) . . 5553 C Nächste Sitzung 5553 D Anlagen 5555 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 5481 113. Sitzung Bonn, den 9. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 9. 6. Dr. Arndt (Berlin) 13. 6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 9. 6. Bäuerle 9. 6. Prinz von Bayern 9. 6. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 9. 6. Dr. Birrenbach 9. 6. Blachstein 9. 6. Borm 9. 6. Brünen 14. 6. Burgemeister 9. 6. Corterier 10. 6. Cramer 30. 6. Dr. Dittrich * 9. 6. Frau Dr. Elsner * 9. 6. Eschmann 9. 6. Flämig ** 10. 6. Folger 16. 6. Dr. Furler 9. 6. Dr. Geißler 9. 6. Gibbert 30. 6. Dr. Giulini 9. 6. Graaff 9. 6. Gscheidle 15.6. Haage (München) 9. 6. Haehser 9. 6. Hahn (Bielefeld) 9. 6. Hamacher 30. 6. Dr. Hofmann (Mainz) 9. 6. Holkenbrink 9. 6. Illerhaus * 9. 6. Dr. Kempfler 9. 6. Kiep 9. 6. Dr. Klepsch 15. 6. Klinker 9. 6. Krammig 9. 6. Kunze 30. 6. Lemmer 14. 6. Lenz (Trossingen) 30. 6. Logemann 9. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Lotze 9. 6. Mauk * 9. 6. Frau Dr. Maxsein 30. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 9. 6. Michels 9. 6. Dr. Miessner 9. 6. Missbach 9. 6. Müller (Remscheid) 9. 6. Ott 9. 6. Peters (Norden) 30. 6. Prochazka 9. 6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Dr. Prassler 9. 6. Regling 9. 6. Saam 9. 6. Sander 9. 6. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Schmidt (Kempten) 9. 6. Schmitt (Lockweiler) 9. 6. Schröder (Sellstedt) 1. 7. Dr. Schulz (Berlin) 9. 6. Seibert 9. 6. Seuffert * 9. 6. Dr. Staratzke 9. 6. Dr. Starke (Franken) 9. 6. Strohmayr 9. 6. Struve 30. 6. Varelmann 15. 6. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 9. 6. Dr. Vogel (Speyer) 9. 6. Vogt 30. 6. Frau Wessel 13. 6. Dr. Wilhelmi 9. 6. Wolf 16. 6. Wurbs 9. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Umdruck 256 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schellenberg, Dr. h. c. Dr.-Ing.. E. h. Möller, Rohde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung - Drucksachen V/1000 Anlage, V/1761 Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap 11 13 Tit. 600 wird der Geldansatz wie folgt festgesetzt: Tit. 600 a) 5 604 614 800 DM 600 b) 1 261 538 900 DM 2. In Kap. 11 13 Tit. 601 wird der Betrag von 1 250 000 000 DM durch den Betrag von 1 450 000 000 DM ersetzt. Bonn, den 9. Juni 1967 Dr. Schellenberg Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Rohde Barche Bartsch Berkhan Börner Büttner Buschfort Collet Eckerland Dr. Eppler Faller Felder Feuring Frehsee Fritz (Wiesbaden) Geiger Gerlach Herold Hörmann (Freiburg) Frau Dr. Hubert Hübner Hussong Kaffka 5556 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 Kahn-Ackermann Killat Kohlberger Frau Korspeter Dr. Kreutzmann Frau Kurlbaum-Beyer Langebeck Lemper Lenders Löbbert Frau Lösche Maibaum Matthöfer Müller (Worms) Porzner Raffert Frau Renger Riegel (Göppingen) Roß Sänger Frau Schimschock Schmidt (Hamburg) Schmitt-Vockenhausen Schulte Stephan Strohmayr Vit Welslau Westphal Wuwer Anlage 3 Umdruck 262 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jungmann, Frau Dr. Wolf und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 15, Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen — Drucksache V/1000, Einzelplan 15 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Kapitel 15 04 Tit. 101 bis 103 — Planstellen — werden die Worte „und Professor" bei dem Präsidenten und den beiden Direktoren der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gestrichen. Bonn, den 9. 6. 1967 Dr. Jungmann und Genossen Anlage 4 Umdruck 244 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1771 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 26 02 — Allgemeine Bewilligungen —In Tit. 302 — Währungsausgleich für Reichsmarksparguthaben von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin — wird ein Betrag von 1 000 000 DM eingesetzt. 3. An Tit. 607 — Beihilfen zur Beschaffung von Möbeln und sonstigem Hausrat an Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Einrichtungshilfe) — wird anstelle des Betrages von 15 000 000 DM ein Betrag von 14 000 000 DM eingesetzt. Bonn, den 7. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 234 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 32, Bundesschuld — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1777 —. Der Bundestag wolle beschließen: Bei Kap. A 32 01 — Anleihe — ist folgender Leertitel einzurichten: „Tit. 96 Einnahmen aus Krediten auf Grund des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 60 02 Tit. 960." Erläuterungen Zu Tit. 96 Bei einer Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit sind zur Anregung der Konjunktur zusätzliche Ausgaben zu leisten. Krediteinnahmen, die auf Grund der Ermächtigung des § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft aufgenommen werden, sind hier zu buchen. Die Einrichtung des Leertitels entspricht § 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft. Bonn, den 7. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 250 Änderungsantrag der Fraktion .der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/1000 Anlagen, V/1781 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 60 02 wird folgender Leertitel 965 ausgebracht: Tit. 965 Sekretariate für ehemalige Bundeskanzler Aus dem Ansatz können auch Personalausgaben bestritten werden. Die Erläuterungen erhalten folgende Fassung: Zu Tit. 965 Einem früheren Bundeskanzler kann zur Abwicklung seiner früheren Aufgaben ein persönlicher Referent, eine Sekretärin und ein Kraftfahrer zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung ist für höchstens 3 Jahre vorzusehen." Bonn, den 7. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 5557 Anlage 7 Umdruck 235 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1781 —. Der Bundestag wolle beschließen: Bei Kap. A 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — ist folgender Leertitel einzurichten: Tit. 960 Zusätzliche Ausgaben nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. A 32 01 Tit. 96 geleistet werden. Erläuterungen Zu Tit. 960 Nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft können bei einer Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit für die dort genannten Zwecke nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 dieses Gesetzes zusätzliche Ausgaben geleistet werden. Die Einrichtung des Leertitels ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 des obengenannten Gesetzes vorgesehen. Bonn, den 7. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Huys (CDU/CSU) zu Punkt II, 6 der Tagesordnung. Für die Arbeit der Bundeszentrale stehen für 1967 laut Haushaltsplan (Kap. 06 35) 13 437 900 DM zur Verfügung. Die Mittel sind gestiegen. Das erkenne ich hiermit dankbar an. Trotzdem ist nach wie vor die finanzielle Situation der Bundeszentrale eines ihrer schwierigsten Probleme. Schon für die notwendige gegenwärtige Arbeit sind nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden. Es mußten z. B. in den letzten Jahren die periodischen Folgen der „Informationen zur politischen Bildung" eingeschränkt werden, andere wichtige Vorhaben konnten nicht durchgeführt werden. Wenn in der letzten Zeit viele kritische Stimmen zur Wirksamkeit der politischen Bildungsarbeit zu hören sind, so muß vorweg einmal gesagt werden, daß eine Ausweitung der Arbeit, in welche Richtung auch immer, um breitere Volksschichten zu erfassen, auf jeden Fall mehr Mittel erfordert. Da mit einer Erhöhung der Mittel in der gegenwärtigen finanziellen Situation nicht gerechnet werden kann, erhebt sich die Frage, wie mit den vorhandenen Mitteln eine größere Wirksamkeit der politischen Bildungsarbeit erzielt werden kann. Die schon oft dargelegten Ziele und Aufgaben der Bundeszentrale für politische Bildung darf ich wohl als bekannt voraussetzen. Die erneute Diskussion um die Wirksamkeit der politischen Bildung verdanken wir dem Herrn Innenminister Lücke, der in vielen Erklärungen auf die Bedeutung der politischen Bildungsarbeit hinwies und erklärte, daß er auf sie besonderen Wert lege, wie er es auch vorhin in seiner Rede gesagt hat. Aber auch die Parteien, Gruppen und Verbände und die Politologen aller Richtungen und vor allem die Massenmedien Rundfunk und Fernsehen machen sich Gedanken über die Effizienz der politischen Bildungsarbeit. Der Beirat für politische Bildung bei der Bundesregierung hat sich ebenfalls mit der politischen Bildungsarbeit der einzelnen Ressorts beschäftigt, wie wir in der gestrigen Fragestunde hörten. Alle Untersuchungen, zwar nuanciert, kommen zu dem Ergebnis, daß die Effizienz der bisherigen politischen Bildungsarbeit zu gering ist, obwohl manches Anerkennenswerte auf diesem Gebiet geleistet wurde. Mir scheint, es wäre an der Zeit, wegen der raschen Veränderung des staatsbürgerlichen Bewußtseins in Deutschland einmal eine grundsätzliche Debatte über die Arbeit im politischen Bildungsbereich zu führen, insbesondere darüber, ob mit neuen Methoden Akzentverschiebungen breitere Volksschichten erfaßt werden können, um den verhältnismäßig kleinen Kreis politisch Gebildeter und Interessierter zu erweitern. Eine solche Debatte kann heute hier nicht in aller Breite geführt werden. Wir werden deshalb in kurzer Zeit eine Große Anfrage zur politischen Bildung einbringen. Ich möchte jetzt nur ein kurzes Wort sagen zu der politischen Bildungsarbeit der Bundeszentrale für politische Bildung. Auch die Wirksamkeit ihrer Arbeit ist kritisch durchleuchtet worden. Bei aller Kritik wurde aber festgestellt, daß ihre Arbeit von allen Stellen am wirkungsvollsten gewesen sei. Wenn von der Effizienz politischer Bildungsarbeit die Rede ist, die ja im Bereich der Erwachsenenbildung auf Freiwilligkeit beruht, muß man sich der Tatsache bewußt sein, daß ein Kontrolle des Erfolgs dieser Arbeit schwer durchführbar ist. Die Wertung von Wissen oder Nichtwissen im politischen Bereich wird oft überschätzt. Dasselbe gilt für gefühlvolle und dankbare Äußerungen, die wir manchmal z. B. nach politscheu Diskussionen hören. Die wesentlichste Aufgabe der Bundeszentrale für politische Bildung ist es, subsidiär Hilfe im politischen Bildungsbereich zu leisten. Die Wirksamkeit der Hilfe z. B. für die Lehrerschaft steht außer Zweifel. Daher sind die Mittel, die für die „Informationen für die Hand des Lehrers" ausgegeben werden, am wirkungsvollsten angelegt; denn sie sind im schulischen Bereich die erfolgreichsten Multiplikatoren. Die. Erfolge der Mittel, die für die Erwachsenenbildung ausgegeben werden, sind ebensowenig meßbar wie zählbar. Doch muß man feststellen, daß die Zuwendungen der Bundeszentrale an Akademien, Verbände, Gruppen für Tagungen, Seminare und 5558 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 andere Veranstaltungen einen gewissen Verstärkereffekt der politischen Arbeit haben. Und das ist ja der Sinn aller Arbeit der Bundeszentrale. Sicherlich ist es überlegenswert, ob nicht auch eine Akzentverschiebung in der Verteilung der Mittel vorgenommen werden müßte, z. B. ob man nicht die Zuwendungen stärker verlagern sollte auf die ständigen politischen Bildungsstätten und weniger auf gelegentliche Veranstaltungen von Verbänden und Gruppen. Auch die Wochenzeitschrift Das Parlament in ihrer inneren und äußeren Gestaltung wird im Augenblick wieder kritisch durchleuchtet. Hier steht vielfach Meinung gegen Meinung: Sollen die Reden der Parlamentarier ungekürzt oder nur in ihren wesentlichen Teilen wiedergegeben werden? Soll Anzeigenwerbung betrieben werden oder nicht? Wie soll die Rezensionsspalte gestaltet werden, sollen Berichte aus der Arbeit der Ausschüsse und anderer Gremien gegeben werden? Das sind z. B. einige Fragen, die in der Diskussion um das Parlament aufgeworfen werden. Die Beilage des Parlaments Aus Politik und Zeitgeschehen erfreut sich allgemeiner Zustimmung. Insgesamt gesehen, scheinen mir die Mittel für diese Wochenzeitschrift Das Parlament und ihre Beilage sehr sinnvoll und bildungspolitisch wirksam angelegt zu sein. Den Redakteuren des „Parlaments" möchte ich bei dieser Gelegenheit für ihre jahrelange stille, schwierige Arbeit meinen Dank aussprechen. Am meisten umstritten ist vielleicht das Buchreferat. Das Kuratorium wird sich dieser Frage in der nächsten Zeit annehmen. Wenn wir von der Tatsache ausgehen, daß die Mittel für die Arbeit .der Bundeszentrale nicht wesentlich erhöht werden können, und wenn wir dennoch breitere Volksschichten anzusprechen versuchen, so sollte auch eine Schwerpunktverschiebung zugunsten der Film- und Fernseharbeit vorgenommen werden. In unserer heutigen Industriegesellschaft orientiert sich der Durchschnittsbürger immer weniger durch Lektüre traditioneller Art als durch die Darbietungen der Massenmedien in Bild und Ton. 1966 gab es in 12,2 Millionen Haushaltungen Fernsehgeräte. Diese Zahl wird weiter steigen. Hier ist ein Medium, das es tatsächlich ermöglicht, an Volksschichten heranzukommen, die sonst nicht zu erreichen sind. Das Fernsehreferat der Bundeszentrale beteiligt sich daher an einem groß angelegten Forschungsprojekt des ZDF, um Klarheit über den Prozeß der politisch relevanten Meinungsbildung zu bekommen. Die vorliegenden Forschungsergebnisse lassen die Vermutung zu, daß gewisse Fernsehserien eine entscheidende Rolle im emotionalen gesellschaftlichen Engagement des Massenpublikums spielen. Das Fernsehreferat unterstützt daher eine Reihe solcher Projekte, die politische Themen in der Form der Unterhaltungsserien darstellen. Diese Bemühungen müßten im Rahmen der verfügbaren Mittel intensiviert werden. Die Bundeszentrale bemüht sich also, in unkonventioneller Form neue Wege zu beschreiten. Aus dieser kurzen Darstellung der Probleme, vor die die Bundeszentrale für politische Bildung augenblicklich gestellt ist, geht wohl eindeutig hervor, wie schwierig ihre Lösung ist. Sie sollen Gegenstand der Großen Anfrage sein. Abschließend möchte ich feststellen, daß alle Schwierigkeiten, politische Bildung zu vermitteln, im Grundsätzlichen auf einen Nenner zurückzuführen sind: Wir wollen bilden, nicht nur schulen. Unsere Wunschvorstellungen von politischer Bildung des Volkes lassen sich nur schwer in die Wirklichkeit umsetzen. Leider gilt auch hier das Wort: Leicht beieinander wohnen die Gedanken, doch hart im Raume stoßen sich die Sachen. Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/CSU) zu Punkt II, 11 der Tagesordnung. Dem Hohen Hause liegt mit der Drucksache zu V/1761 ein umfassender Schriftlicher Bericht über den Einzelplan 11 des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vor. Er enthält einen zahlenmäßigen Gesamtüberblick über die Ausgaben in diesem Rechnungsjahr, die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Vorjahr sowie erforderliche oder zweckmäßige Erläuterungen einzelner Ausgabepositionen. Bei der Bedeutung des Sozialhaushalts innerhalb des Gesamthaushalts des Bundes scheint es mir angebracht zu sein, noch einige mündliche Erläuterungen und Ergänzungen zu meinem Schriftlichen Bericht zu geben. Ich werde dies in der gebotenen Kürze tun und nur die Schwerpunkte und Fragen des Einzelplans erwähnen, die das Hohe Haus und die Öffentlichkeit besonders interessieren. Im Schriftlichen Bericht sind unter der Überschrift „Allgemeine Bemerkungen" die wichtigsten Ausgabepositionen und ihre Entwicklung gegenüber dem Vorjahr aufgeführt. An Gesamtausgaben sind für das Haushaltsjahr 1967 in diesem Einzelplan 14,5 Milliarden DM vorgesehen. Mit diesen beachtlichen Ausgabevolumen steht der Haushalt des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — wie in den Vorjahren — an zweiter Stelle aller Einzelhaushalte nach dem Verteidigungsetat, und zwar mit einem Anteil von 18,8 % aller im Haushalt vorgesehenen Ausgaben. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies Mehrausgaben von rund 821 Millionen DM gleich 6 %. Wenn trotzdem der Anteil des Sozialhaushalts am Gesamthaushalt (Kern und Eventualhaushalt) um 0,8 % zurückgegangen ist (von 19,6 % in 1966 auf 18,8% in 1967), so hat dies seine Ursache nicht nur darin, daß die sonstigen Bundesausgaben stärker gestiegen sind, sondern auch in der unvermeidlichen, aber auch zu rechtfertigenden Tatsache, daß auch dieser Einzelplan einen Beitrag zum Haushaltsausgleich geleistet hat. Zu diesem Beitrag wenige Bemerkungen: 1. Ich darf in Ihre Erinnerung rufen, daß das Finanzplanungsgesetz eine Reihe von Gesetzesänderungen auf sozialem Gebiet enthielt. Durch Verlagerung von Aufgaben, Kürzung von Bundesleistungen an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und durch das Hinausschieben vorge- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 5559 sehener Leistungsverbesserungen brachte das Finanzplanungsgesetz in diesem Einzelplan Einsparungen für den Bundeshaushalt in Höhe von 545 Millionen DM. 2. Darüber hinaus hat sich der Haushaltsausschuß die Einsparungsvorschläge der Bundesregierung auf Grund der Kabinettsbeschlüsse vom 19. 1. 1967 zu eigen gemacht und in einer Größenordnung von 350 Millionen DM übernommen. Dabei handelt es sich a) um die Kürzung der Bundeszuschüsse an die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten um 200 Millionen DM, b) um die Entlastung der knappschaftlichen Rentenversicherung und damit des Bundes um 100 Millionen DM durch die Übernahme eines Teils der Kosten der Krankenversicherung der Rentner auf die Arbeiterrentenversicherung und die Angestelltenrentenversicherung und c) um den Fortfall der Erstattungen des Bundes an die Sozialversicherungsträger in bestimmten Tuberkulosefällen (50 Millionen DM). 3. Hierher gehört natürlich auch die Stundung der Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten; der Bundesfinanzminister wird durch das Haushaltsgesetz ermächtigt, statt der Barleistungen Schuldbuchforderungen in Höhe von 1250 Millionen DM gegen den Bund zuzuteilen. 4. Schließlich haben die Berichterstatter dem Haushaltsausschuß noch weitere Kürzungen in Höhe von ca. 12 Millionen DM vorgeschlagen. Zählen wir die Auswirkungen des Finanzplanungsgesetzes, der Beschlüsse des Kabinetts vom 19. 1. 1967 und des Haushaltsausschusses zusammen, so kommen wir auf einen Betrag des Einzelplans 11 zum Haushaltsausgleich von 2237 Millionen DM. Darin ist auch die Entwicklung des Ansatzes für Kapitalabfindungen berücksichtigt. Dieser Betrag mag schockierend wirken und den Verdacht aufkommen lassen, daß die prekäre Finanzlage des Bundes einen Abbau sozialer Leistungen zur Folge habe. Das ist aber nicht der Fall. Denn trotz der sehr erheblichen Einschnitte im Einzelplan 11 wird keine einzige bereits gewährte soziale Leistung gekürzt oder sonstwie geschmälert. Kein schon entstandener Leistungsanspruch ist also durch diesen Beitrag zum Haushaltsausgleich eingeschränkt worden. Im Gegenteil, dort, wo ,es dem Haushaltsausschuß erforderlich erschien, hat er auch Mehrausgaben zugestimmt und sich bemüht, dafür die Deckung zu finden. Hier sind in erster Linie die Leistungsverbesserungen in der Kriegsopferversorgung und in der Arbeitslosenhilfe zu nennen. Hinzu kommen gesetzlich nicht gebundene soziale Leistungen, die auch als freiwillige Leistungen bezeichnet werden. Diese sehr erheblichen Eingriffe in den Sozialhaushalt sind uns natürlich nicht leicht gefallen, aber wir mußten bis an den Rand des Möglichen gehen. Dabei hat der Haushaltsausschuß keineswegs aus den Augen verloren, daß der Bund sich nach der Verfassung als sozialer Rechtsstaat zu verstehen hat und daß er damit im Haushalt für Arbeit 'und Soziales besonders engagiert sein muß. Andererseits hat eine fortschrittliche Sozialpolitik zur unverzichtbaren Voraussetzung die Stabilität von Wirtschaft und Währung. Im Hinblick hierauf läßt sich der Beitrag zum Ausgleich des Bundeshaushalts in diesem Rechnungsjahr vertreten und rechtfertigen. Der finanzielle Schwerpunkt des Einzelplans 11 liegt im Kap. 11 13 — Sozialversicherung. In ihm bilden die Bundeszuschüsse an die Träger der Rentenversicherung den größten Ausgabeblock. Von daher ist es verständlich, daß im Zusammenhang mit dem Haushaltsausgleich die Frage der Bundeszuschüsse eine besondere Rolle spielt. Aus diesem Kapitel hat der Sozialhaushalt auch die wirksamsten Beiträge zur Entlastung des Bundes geleistet. Sie erreichen insgesamt die Höhe von 1710 Millionen DM. Davon entfallen allein 1250 Millionen auf die Stundung der Bundeszuschüsse an die Träger der Rentenversicherungen durch Hergabe von Schuldbuchforderungen. Die Bundeszuschüsse belaufen sich im Rechnungsjahr 1967 auf brutto — also ohne Berücksichtigung der Minderausgabe in Tit. 601 wegen Zuteilung von Schuldbuchforderungen — insgesamt 9415 Millionen DM. Das bedeutet eine Steigerung von rund 720 Millionen, also etwa 8,3 %. Mehr als die Hälfte dieser Steigerung, nämlich 410 Millionen, entfallen auf die knappschaftliche Rentenversicherung. Der Bundeszuschuß an die Knappschaften beläuft sich damit auf fast 2,8 Milliarden DM, das ist nicht ganz ein Drittel der Gesamtleistung des Bundes an die Rentenversicherung. In der Diskussion über die Höhe der Bundeszuschüsse darf das nicht übersehen werden und vor allem nicht, daß sich hier unmittelbar auf den Bundeshaushalt die Entwicklung der Lage im Bergbau auswirkt. Das relativ und absolut steigende Defizit in der knappschaftlichen Rentenversicherung, das der Bund kraft Gesetzes zu tragen hat, ist ein Spiegelbild der energie- und strukturpolitischen Entwicklung. Was nun den Bundeszuschuß an die beiden übrigen Versicherungsträger, Rentenversicherung der Arbeiter und Rentenversicherung der Angestellten, angeht, so müssen wir uns, um den rechten Gesichtswinkel für die Beurteilung seiner Berechtigung zu gewinnen, zweierlei vor Augen führen. Einmal: die Bundeszuschüsse an diese Versicherungszweige mit ihren mehr als 8 Millionen Rentnern und 19 Millionen Versicherten sind keineswegs als Subventionen anzusehen, sondern dienen u. a. dazu, die Kriegsfolgelasten der Rentenversicherung, die an sich von der Allgemeinheit getragen werden müßten, abzudecken. Sie entstehen durch die Berücksichtigung der Zeiten des Wehr- und Kriegsdienstes sowie der Kriegsgefangenschaft und durch die vorzeitige Gewährung von Renten aus Anlaß von Kriegsbeschädigung und Kriegstod. Beträchtlich ist auch der Aufwand für Heilverfahren, die auf Kriegsfolgen zurückgehen. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang ferner die Ausfälle an Beiträgen, die von den gefallenen Versicherten und den Invaliditätsrentnern entrichtet worden wären, wenn diese ein normales Lebensschicksal gehabt hätten. Dies ist aber nur die eine Komponente, aus der sich der Bundeszuschuß rechtfertigen läßt. Im übrigen werden Bundeszuschüsse auch für solche Lei- 5560 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 stungen gewährt, die Nichtleistungen für die Alterssicherung sind, z. B. Rehabilitationsmaßnahmen, Heilmaßnahmen und Aufwendungen für Frühinvalidität. Zum anderen: trotz der absoluten Steigerung des Bundeszuschusses sinkt er im Verhältnis zu den Ausgaben von Jahr zu Jahr. Während er 1958 noch etwa 1/4 der Gesamtausgaben der Rentenversicherungen ausmachte, betrug er 1966 nur noch rund 1/5 aller Ausgaben; er wird im nächsten Jahrzehnt etwa auf 1/6 zurückgehen. Dies bedeutet, daß der Staat sich also von Jahr zu Jahr an der Finanzierung der Rentenversicherung relativ weniger beteiligt. Nun wird der Bund auch in diesem Jahr den Zuschuß nicht voll in bar leisten. Es ist vorgesehen, der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten Schuldbuchforderungen in Höhe von 1250 Millionen DM zuzuteilen. Der Haushaltsausschuß hat das nicht leichten Herzens getan, und er hätte es lieber gesehen, wenn dies — wie im Vorjahr — auf Grund einer Vereinbarung des Bundes mit den Versicherungsträgern hätte geschehen können. Der Haushaltsausschuß verkannte bei seinen Beratungen und Beschlüssen nicht die gegenüber den Vorjahren veränderte finanzielle Situation der Versicherungsträger. Während sie bis zum Jahre 1966 noch mit Überschüssen rechnen konnten, muß jetzt erstmals mit einem Defizit in der beachtlichen Größenordnung von 2 Milliarden DM gerechnet werden. Dies hat seinen Grund in der Zunahme der Zahl der Renten infolge der steigenden Altersbelastung einerseits und im Rückgang der Beitragseinnahmen infolge der Konjunkturabschwächung andererseits. Gleichzeitig muß die Rentenversicherung Mindereinnahmen infolge der Kürzungen der Bundeszuschüsse durch das Finanzplanungsgesetz und das Haushaltsgesetz in Höhe von 460 Millionen DM verkraften. Die Rentenversicherungsträger der Arbeiter und Angestellten werden also neben 'dem hierdurch bedingten Defizit von 2 Milliarden DM bei Zuteilung von Schuldbuchforderungen in Höhe von 1250 Millionen DM im Rechnungsjahr 1967 eine Liquiditätslücke von ca. 3,2 Milliarden DM schließen müssen. Das wird nicht ohne Anstrengungen insbesondere der Landesversicherungsanstalten und auch nicht ohne erheblichen Wertpapierverkauf — darunter auch Papiere des Bundes — möglich sein. Diese Wertpapierverkäufe wird man leider — ich betone, leider — in Kauf nehmen müssen, obgleich dies konjunkturpolitisch in Anbetracht der gegenwärtigen Kapitalmarktlage eine durchaus unerwünschte Folgewirkung ist. An dieser Entwicklung werden, so glaube ich, die Grenzen klar, bis zu denen die Rentenversicherung künftig zum Haushaltsausgleich wird beitragen können. Wir werden uns damit im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung, aber auch schon im Zusammenhang mit dem dem Hohen Hause schon vorliegenden Regierungsentwurf eines Dritten RentenversicherungsÄnderungsgesetzes befassen müssen. Es sollte im Zusammenhang mit den Finanzierungsproblemen der Rentenversicherungen auch darauf hingewiesen werden, daß das Ziel der Rentenreform des Jahres 1957, nämlich den- Rentner aus der Nachbarschaft des Fürsorgeempfängers in die Nähe des Lohnempfängers zu bringen, noch nicht erreicht ist. Wir müssen es weiter anstreben. Bei der gegenwärtigen Situation der Rentenversicherung, die sich in den kommenden Jahren infolge der steigenden Alterslast — Rentenberg — noch zuspitzen wird, ist eine Beitragserhöhung unumgänglich. Der Entwurf des 3. Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes sieht neben einer Minderung der Rücklage bereits eine Erhöhung der Beiträge vor. Alle weiteren Überlegungen über die Finanzierung und damit auch über die Höhe des — relativ — fallenden Bundeszuschusses müssen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung einhergehen mit der Prüfung, bis zu welchem Grade man Arbeitgebern und Arbeitnehmern Beitragserhöhungen über das schon ohnehin gebotene Maß hinaus wird zumuten können. Der zweite gewichtige Ausgabenblock im Einzelplan 11 ist im Kap. 11 10 — Kriegsopferversorgung — veranschlagt. Dieses Kapitel sieht im Rechnungsjahr 1967 Ausgaben vor in Höhe von 5792,2 Millionen DM. Darin sind die Leistungsverbesserungen nach dem Dritten Neuordnungsgesetz, das ,das Hohe Haus Ende vorigen Jahres verabschiedet hat, enthalten. Dieses Gesetz bringt Mehraufwendungen für das Jahr 1967 in Höhe von 885 Millionen DM, davon werden im Jahre 1967 etwa 835 Millionen DM benötigt. Diesen Leistungsverbesserungen für einen Personenkreis, der im zweiten Weltkrieg die schwersten Opfer an Leib und Leben hat bringen müssen, haben wir den Vorrang gegeben vor allen Überlegungen, die mit dem Ausgleich des Haushalts zusammenhängen. Mit diesem einmütigen Ja des Hohen Hauses zum 3. Neuordnungsgesetz ist noch einmal bestätigt worden, daß alle Kriegsopfer einen angemessenen Anspruch auf Entschädigung haben. Aber auch dieses Kapitel hat seinen Beitrag zum Haushaltsausgleich erbracht. Nach dem Bundesversorgungsgesetz kann unter bestimmten Voraussetzungen an Rentenempfänger zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes, eine Kapitalabfindung gewährt werden. Von dieser Möglichkeit ist in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfange Gebrauch gemacht worden. Im Rechnungsjahr 1966 waren noch 172 Millionen DM für diesen Zweck vorgesehen. Im Zuge ihrer Bemühungen um den Haushaltsausgleich hatte die Bundesregierung die Kürzung des Ansatzes auf 42 Millionen DM vorgeschlagen. Damit wollte die Bundesregierung jedoch den Umfang der Kapitalisierungen weder der Zahl der Fälle noch der Höhe im Einzelfall nach einschränken. Vielmehr sollte durch eine entsprechende Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes der Kapitalabfindungsbetrag durch ein Kreditinstitut zur Verfügung gestellt werden. Die Zinsbelastung sollte dann aus dem verminderten Ansatz von 42 Millionen DM aus Bundesmitteln aufgebracht werden. Der Haushaltsausschuß hat diesem Vorschlag der Bundesregierung nicht folgen können, ohne indes das neue Verfahren endgültig abzulehnen. Vielmehr wollte der Haushaltsausschuß ver- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 5561 meiden, dm Laufe des Rechnungsjahres die Kapitalabfindung in der gegenwärtigen Art auf das Zinsvergütungsverfahren umzustellen. Er hat daher den von der Bundesregierung vorgesehenen Ansatz von 42 Millionen um 50 Millionen auf 92 Millionen DM aufgestockt. Gegenüber dem Vorjahr, in dem für diesen Zweck noch 172 Millionen DM zur Verfügung standen, bedeutet das eine Kürzung des Ansatzes um 80 Millionen DM. Da damit ,der Bedarf an Kapitalabfindungen nicht gedeckt werden kann, wird der Bundesregierung empfohlen, die Mittel nach Dringlichkeitsstufen zu vergeben, wobei sie der Neuschaffung von Wohnraum auch aus konjunkturpolitischen Gründen den Vorrang geben sollte. Neben den auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Sozialleistungen des Bundes, von denen ich nur diejenigen erwähnt habe, die an den Finanzbedarf des Bundes die größten Anforderungen stellen, verdienen einige freiwillige Sozialleistungen wegen ihrer großen Bedeutung für das Arbeitsleben noch besonders hervorgehoben zu werden. Seit 1962 fördert der Bund aus dem Einzelplan 11 durch Darlehen und Zuschüsse die Errichtung überregionaler Rehabilitationseinrichtungen für die Spezialbehandlung bestimmter Verletzten- und Krankengruppen. In den vergangenen Jahren wurde auf diesem bedeutsamen Gebiet mit finanzieller Unterstützung des Bundes Vorbildliches geleistet. Erwähnt sei hier nur das Stoecker-Werk in Heidelberg. Bis Ende 1966 sind in 10 derartigen Einrichtungen mit Modellcharakter rund 9,3 Millionen DM Bundesmittel investiert worden. Die Bedeutung der Rehabilitation wird auch dadurch unterstrichen, daß die damit zusammenhängenden Fragen einen Schwerpunkt der Sozialenquete bilden. Der Haushaltsausschuß hat daher nicht gezögert, trotz der schwierigen Finanzlage den diesjährigen Ansatz um 0,5 Millionen DM auf. 4,8 Millionen DM aufzustocken. Weiterhin wurde ein wichtiger Schritt in Richtung auf die Koordinierung aller auf diesem Gebiet tätigen Körperschaften und auf einen wirtschaftlicheren und effektiveren Einsatz der Finanzmittel dadurch getan,. daß das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ermächtigt wurde, eine gemeinnützige Gesellschaft zu gründen, in der sich alle Träger von Rehabilitationseinrichtungen „zur Förderung der Errichtung und des Ausbaues überregionaler Rehabilitationseinrichtungen" zusammenschließen sollen. Neben den vielfachen für die Arbeitnehmerschaft bestimmten Maßnahmen darf auch die sozialpolitische Hilfe für die freien Berufe nicht unerwähnt bleiben. Durch die Zinsverbilligungsaktion des Bundes wurde in der Vergangenheit manchem jungen Akademiker der Weg zu einer selbständigen freiberuflichen Existenz geebnet. Der Haushaltsausschuß schlägt vor, der Regierungsvorlage zuzustimmen, d. h. den Ansatz gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Millionen auf 1,6 Millionen DM zu erhöhen. Diese bescheidene Starthilfe des Bundes für den Nachwuchs der freien Berufe hält der Haushaltsausschuß nicht nur aus gesellschaftspolitischen Gründen für geboten; er begrüßt auch den wirtschaftspolitischen Nebeneffekt, der in dem Anreiz zu einer sinnvollen Investition besteht. Daher muß die Kredithilfemaßnahme auch spürbar bleiben. Dies betone ich deshalb besonders, weil auch der erhöhte Ansatz leider kaum ausreichen dürfte, die Aktion im bisherigen Umfang fortzuführen; es wird erforderlich werden, die Vom-Hundert-Sätze, die der Bund bisher als Zinshilfe gegeben hat, herabzusetzen. In diesem Haushalt finden Sie diesmal — anders als in den Vorjahren — keine Ansätze mehr für die institutionelle berufliche Aufstiegsförderung. Noch im Rechnungsjahr 1966 hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung für diesen Zweck insgesamt ca. 50 Millionen DM ausgegeben. Seit Einführung des individuellen Förderungsprogramms im Juli 1962 sind mehr als 100 000 Anträge bei den Arbeitsämtern eingegangen, die zu über 70 O/o auch bewilligt werden konnten. Für diese rund 73 000 Beihilfen sind insgesamt 153 Millionen DM als Darlehen und Zuschüsse bereitgestellt worden. Für die institutionelle Aufstiegsförderung hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung seit 1959 weitere 18 Millionen DM ausgegeben. Das Finanzplanungsgesetz hat diese Aufgabe — ebenso wie die institutionelle und individuelle Leistungsförderung aus dem Sondervermögen — ab 1. Januar 1967 auf die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Nürnberg übertragen. Die Bundesanstalt führt diese Aufgaben, die in den kommenden Jahren noch an Bedeutung zunehmen werden, im verstärkten Umfange fort. In diesem Zusammenhang muß ich auf die intensiven Bemühungen des 'Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung hinweisen, die Mobilität der Arbeitskräfte den sich wandelnden beruflichen Anforderungen anzupassen. Das 7. Änderungsgesetz zum AVAVG vom 10. März 1967 hat bereits einen ersten Schritt auf diesem Weg getan, indem es neben Leistungsverbesserungen in der Arbeitslosenversicherung als neue soziale Leistung ein Unterhaltsgeld für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen einführte und die berufliche Eingliederung von Arbeitsuchenden, die schwer zu vermitteln sind, durch verbesserte Eingliederungsbeihilfen erleichtert. Die berufliche Aus- und Fortbildung, die Möglichkeiten der Umschulung bedeuten für den einzelnen zunehmend die entscheidende wirtschaftliche und soziale Sicherung seiner Existenz. Für die Volkswirtschaft bedeuten sie zugleich Steigerung der Produktivität und Leistungsfähigkeit und damit Stärkung im internationalen Wettbewerb. Daher kann es das Hohe Haus nur sehr begrüßen, daß, wie aus dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung verlautet, diese Ziele das Kernstück einer großen Novelle zum AVAVG bilden sollen. Ich möchte meine Ausführungen nicht beenden, ohne den Einzelplan 11 in einen größeren Zusammenhang zu stellen. Die darin zusammengefaßten Ausgaben müssen als Teil der Ausgaben des Bundes, die er für die soziale Sicherheit aufwendet, gesehen werden. Hierzu gehören außerdem — um nur einige wichtige zu nennen — die Ausgaben für das Kindergeld, die Altershilfe für Landwirte, die Kriegsopferfürsorge, der Lastenausgleich, das 5562 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 Wohngeld sowie Hilfsmaßnahmen für Zuwanderer aus der SBZ. Nimmt man diese und noch einige andere Leistungen hinzu, so ergibt sich ein Betrag von rund 20 Milliarden DM, der sich bei Hinzurechnung von Sozialausgaben im weiteren Sinn, wie z. B. die Aufwendungen nach dem Gesetz zu Art. 131, auf 23 Milliarden DM erhöht. Ich hoffe durch meine ergänzenden Ausführungen deutlich gemacht zu haben, daß der Haushaltsausschuß trotz der prekären Finanzlage des Bundes und bei der nicht leichten Lösung der ihm daraus erwachsenden Aufgabe Rang und Bedeutung der Sozialausgaben innerhalb des Gesamtetats gebührend berücksichtigt hat. Anlage 10 Schriftliche Erklärung .des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann für die Fraktion der CDU/CSU zu Punkt II, 12 der Tagesordnung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion benutzt die Verabschiedung des Einzelplans 12 als Gelegenheit, dem ausgeschiedenen Bundesverkehrsminister, Herrn Dr. Seebohm, für seine jahrelange, unermüdliche und zielstrebige Arbeit auf dem Gebiet der Verkehrspolitik zu danken. Der Aufbau einer leistungsfähigen deutschen Verkehrswirtschaft aus den Trümmern des Krieges und der Ausbau eines großzügigen innerdeutschen Fernstraßen- und Autobahnnetzes werden immer mit seinem Namen verbunden bleiben. Meine Fraktion wünscht zum frühesten Termin eine eingehende Diskussion über die Probleme der Verkehrspolitik in diesem hohen Hause. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre eine solche Diskussion nutzlos, weil bisher eine Klärung fehlt, welchen konkreten Inhalt der neue Bundesverkehrsminister dem verkehrspolitischen Teil der Regierungserklärung zu geben beabsichtigt. Wir wünschen und drängen, daß diese Klärung schnellstens erfolgt. Anlage 11 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Ramms (FDP) zu Punkt II, 12 der Tagesordnung: In der Regierungserklärung ist dem Bereich Verkehr nur ein Satz gewidmet. Der Verkehrsminister verkündete kurz nach der Übernahme seines Amtes, daß er baldigst einen umfassenden Verkehrsplan vorlegen würde. Wir bedauern, daß dieser Plan bis heute nicht vorliegt und wir uns daher mit diesem Verkehrsplan heute nicht auseinandersetzen können. Wir wissen, daß Sie ein schweres Erbe angetreten haben. Die Verkehrsnovellen von 1961 sahen vor, den Verkehr behutsam an die Marktwirtschaft heranzuführen. Es sollten die Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden. Die Novellen sehen beim ruinösen Wettbewerb die Möglichkeit des Eingriffes des Staates vor. Was liegt nun vor uns, seit die Novellen in Kraft getreten sind? Eine unrentable Bundesbahn muß saniert werden. Ich bezweifle, daß die im Etat 1967 ausgewiesenen rund 950 Millionen Liquiditätshilfen ausreichen, um den Etat der Bundesbahn auszugleichen. Ein unzulängliches Straßennetz muß erweitert werden. Wir haben eine in ihrer Existenz bedrohte Binnenschiffahrt. Der Güterkraftverkehr hat fast keine Rendite mehr. Küstenschiffahrt und Seeschiffahrt sind in einer sehr schwierigen Lage. Der Minister ist mit viel Elan an seine Arbeit gegangen und hat viel Anklang für seine Ansichten und Absichten gefunden. Aber, und dieses sagte im vergangenen Jahr der jetzige Parlamentarische Staatssekretär Börner, Absichtserklärungen sind noch lange keine Politik. Hat die Bundesregierung bereits einen verkehrspolitischen Strukturplan in Auftrag gegeben? Wir sind der Meinung, daß damit die Übersicht über die künftige Verkehrspolitik untermauert werden muß. Wir brauchen eine gründliche Analyse der Verkehrsentwicklung in der Bundesrepublik für die nächsten 20 Jahre. Der Strukturplan muß das Ziel haben, einen ruinösen Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern zu verhindern. Die weitere Modernisierung der Bundesbahn, die Förderung des Staßenbaues, der Ausbau der See-und Binnenwasserstraßen müssen als große, gesellschaftspolitische Aufgabe angesehen werden, wenn der Verkehr — auch zum Nachteil unserer gesamten Wirtschaft — nicht in einem Chaos enden soll. Wiederholt hat die FDP darauf hingewiesen, daß Versäumnisse in den Verkehrsinvestitionen nicht aufgeholt werden können, wenn nicht für den Nachholbedarf finanzielle Prioritäten geschaffen werden. Wettbewerbsnachteile der deutschen Seehäfen, die durch den Zu- und Ablaufverkehr in steuerlicher Hinsicht gegenüber dem grenzüberschreitenden Verkehr entstanden sind, müssen vordringlich beseitigt werden. Wir halten die vorgenommene Erhöhung der Mineralölsteuer nicht für das geeignete Mittel, unsere Seehäfen konkurrenzfähig zu machen. Ganz abgesehen davon, daß auch der private Pkw-Fahrer von der Erhöhung stark betroffen worden ist. Auf den ersten Blick bringen die Etatansätze im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt eine Erhöhung von 1,728 Milliarden DM gegenüber den Vorjahrsansätzen. Diese Erhöhung ist aber nur eine Scheinerhöhung. Wenn man die im Eventualhaushalt vorgesehenen Mittel für die Bundesbahn und den Straßenbau und die 660 Millionen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden abzieht, so liegt die Endsumme um rund 265 Millionen niedriger als im Vorjahre. Wir halten diese Entwicklung nach unten für gefährlich, da für uns Freie Demokraten die Verkehrsinvestitionen neben den Aufgaben für die Bildung und Forschung an der Spitze der Zukunftsaufgaben stehen. Sie, meine Damen und Herren, von der SPD haben im vergangenen Jahr sehr heftig kritisiert, daß die Straßenbaumittel die zweckgebunden aus der Mineralölsteuer aufkommen, um 500 Millionen gekürzt worden sind, so daß statt 50 % der Mineralölsteuer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 5563 nur 43,5% für den Straßenbau verwendet wurden. Wo bleibt Ihre Kritik zu den diesjährigen Ansätzen? Zur Entmischung des Verkehrs ist der Radwegebau an den Bundesfernstraßen auch in Zukunft besonders zu fördern. Erfreulich ist, daß die Ansätze für den Bau von See- und Binnenwasserstraßen um 38 Millionen gegenüber dem Vorjahr erhöht worden sind. Wir bedauern aber, daß nur rund ein Drittel der Mittel im ordentlichen Etat ausgewiesen sind, während die restlichen 2/3 auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen sind. Wir befürchten, daß durch diese Maßnahme die Kontinuität im Wasserstraßenbau gefährdet sein kann. Wir wünschten, die Bundesregierung würde bei ihrer mittelfristigen Wirtschafts- und Finanzplanung auch die Prioritäten auf dem Verkehrssektor berücksichtigen, damit wir in Zukunft nicht immer mit Mühe vom Verkehr längst überrollte Vier-JahresPläne nachziehen müssen, sondern für die Zukunft arbeiten können. Wir halten es für unerläßlich, mit den Ländern und Gemeinden gemeinsam nach neuen Lösungen zu suchen, die zu diesem Ziel führen. Die FDP wird sich bei der Verabschiedung dieses Einzelplanes der Stimme enthalten. Anlage 12 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seifriz (SPD) zu Punkt II, 12 der Tagesordnung. Wir werden im Herbst Gelegenheit haben, das vom Bundesverkehrsminister angekündigte verkehrspolitische Gesamtkonzept zu diskutieren, deshalb lassen Sie mich hier nur einige wenige Bemerkungen machen. Wir haben die dringende Bitte an Minister Leber, er möge dem Parlament sein Konzept unmittelbar zu Beginn unserer Arbeit nach den Sommerferien vorlegen, denn die deutsche Verkehrswirtschaft muß wissen, woran sie ist, sie muß wissen, daß endlich auch in der deutschen Verkehrspolitik eine Rangordnung gilt, in der die Beseitigung unerträglicher Wettbewerbsverzerrungen oder mindestens vorerst einmal eine wesentliche Milderung der Folgen von Wetbewerbsverzerrungen im grenzüberschreitenden Verkehr für die betroffenen deutschen Verkehrsträger erreicht wird. Wir haben nach den bisherigen öffentlichen Erklärungen des Verkehrsministers den Eindruck, daß er eine pragmatische Verkehrspolitik betreiben will. Daß er nicht überstürzt ein neues Konzept vorgelegt hat, sondern seine eigenen Vorstellungen zunächst konfrontiert hat mit den vielfältigen Vorstellungen und Interessen der im und für das Verkehrswesen Tätigen, das nenne ich einen guten Stil. Ideologische Verkrampfungen, die etwa liberalistische Verkehrspolitik gegen notwendige Instrumente einer Ordnung im Verkehr ausspielen möchten, helfen niemandem, aber erschweren vernünftige Lösungen. Wir möchten daher den Verkehrsminister ermutigen, auch in seinem Bereich nach der Devise zu verfahren: Soviel Freiheit wie möglich, soviel Planung wie nötig. Gegenwärtig ist nicht abzusehen, wann endlich mit einer funktionierenden europäischen Verkehrspolitik gerechnet werden kann. Wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie in Brüssel ihre Anstrengungen verstärkt, um die Widerstände zu überwinden, die der Konzipierung und Inkraftsetzung einer fortschrittlichen Verkehrspolitik entgegenstehen. Wir müssen von dieser, wie auch von unserer nationalen Verkehrspolitik fordern, daß die Ordnung der Wettbewerbsverhältnisse Vorrang hat vor einer Liberalisierung, die den ruinösen Wettbewerb verschärfen muß, wenn nicht zuvor oder zugleich die Vielfalt ungleicher Startbedingungen abgebaut wird. Mit Genugtuung haben wir, Herr Minister, Ihre Absicht zur Kenntnis genommen, künftig den Belangen der deutschen Küste und damit den Sorgen der Häfen eine hohe Dringlichkeitsstufe einzuräumen. Auch in diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, auf welche Weise z. B. der Containerverkehr in unser Verkehrswesen integriert wird. Dabei spielt natürlich auch eine Rolle, auf welche Weise leistungsfähige Reedereien in die Lage versetzt werden, den neuen technischen Entwicklungen in ihrem Bereich — dazu gehört auch der Bau von Containerschiffen — Rechnung zu tragen. Wir wissen, daß Verkehrsinvestitionen die Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum bilden. Der Zusammenhang mit der Infrastrukturpolitik und der mittelfristigen Finanzpolitik ist dabei jedem klar. Es muß trotz der angespannten Finanzlage des Bundes ein Weg gefunden werden, der Deutschen Bundesbahn eine Investitionshilfe zu geben, die diesen Verkehrsträger in die Lage versetzt, seinen künftigen Aufgaben gerecht zu werden. Wir wünschen uns eine Verkehrspolitik, die den Trend zur Schiene für Massengüter über lange Strecken im vertretbaren Rahmen fördert, weil dafür sowohl volkswirtschaftliche als auch Gründe der Verkehrssicherheit auf unseren überlasteten Straßen sprechen. Bei dieser Gelegenheit soll auch gesagt werden, daß eine gerechtere Belastung der einzelnen Verkehrsarten mit den entstehenden Wegekosten ein Regulativ sein kann, das zur Entzerrung des Wettbewerbs und zu einer vernünftigeren Verteilung von Gütern und Personen auf die jeweils günstigste Transportart beitragen kann. Unser Dank gilt dem Verkehrsminister dafür, daß er die Mittel des Eventualhaushalts rasch und wirksam verteilt hat. Ebenso positiv vermerken wir das von ihm durchgesetzte, jahrelang von den Sozialdemokraten geforderte Sofortprogramm zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Wir haben in den Koalitionsverhandlungen die Zusage der Zweckbindung der zusätzlichen Mittel aus der Mineralölsteuer verlangt und sehen in der 5564 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 praktizierten vollen Einhaltung dieser Zweckbindung einen ersten Erfolg. Wenn es richtig ist, daß der Verkehr sowohl volkswirtschaftlich als auch städtebaulich heute eine Schlüsselstellung einnimmt, dann müssen wir auch akzeptieren, daß die Sanierung der Zonenrandgebiete in Niedersachsen, Bayern und Hessen, die wirtschaftliche Aufrüstung vieler bisher zu einseitig landwirtschaftlich ausgerüsteter Regionen, z. B. in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern, die bessere Anbindung unserer Häfen an ihr weitverzweigtes Hinterland, sowie ein erstrebenswertes Zusammenleben unserer Bürger in den großen Städten gebieterisch unserer vermehrten finanziellen Anstrengungen bedarf, wenn wir diese Probleme überhaupt einigermaßen bewältigen wollen. Deshalb bitte ich Sie, eine von uns in der dritten Lesung einzubringende Entschließung, in der für den Haushalt 1968 eine Heraufsetzung der Zweckbindung auf die im Straßenbaufinanzierungsgesetz verankerten 50 % des Aufkommens an Mineralölsteuer für Zwecke des Straßenbaus verlangt wird, nur als einen weiteren Schritt zu betrachten. Spätestens die Finanzreform muß auch für den Straßenbau neue finanzielle Grundlagen schaffen. Es kann heute nicht meine Aufgabe sein, alle Verkehrsbereiche und Probleme hier anzusprechen, etwa die Probleme der Binnenschiffahrt, die heute unter unzureichenden Tarifen, überhöhter Kapazität und verzerrtem Wettbewerb zu leiden hat. Ein positiveres Bild ließe sich vom Luftverkehr, insbesondere von der Lufthansa aufzeigen. Das trifft auch auf einige deutsche Chartergesellschaften zu, welche die vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Angesichts schwerer Flugzeugunglücke ausländischer Chartermaschinen in der letzten Zeit, bei denen zu unserer Bestürzung auch deutsche Touristen ums Leben gekommen sind, unterstützen wir die Anordnung des Bundesverkehrsministers, einer besonders betroffenen Gesellschaft vorerst die Landeerlaubnis auf unseren Flughäfen zu versagen und ganz allgemein ausländische Charterflugzeuge in der Bundesrepublik schärfer zu überprüfen. Wir werden im übrigen im Verkehrsausschuß Gelegenheit nehmen, erneut die Flugsicherheitsvorschriften auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen. Lassen Sie mich zum Schluß noch einmal unterstreichen, daß wir im Herbst eine Verkehrskonzeption erwarten, die unsere Stellung in diesem Bereich auch in der EWG stärkt und die ein modernes Verkehrswesen ermöglicht, das den Anforderungen von Gegenwart und Zukunft gerecht wird. Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) zu Punkt II, 15 der Tagesordnung. Zunächst einmal darf ich mit Befriedigung feststellen, daß der Etat des Bundesgesundheitsministeriums trotz der angespannten Haushaltslage nicht gekürzt worden ist. Wir können daraus entnehmen, daß auch diese Bundesregierung die Bedeutung der Gesundheitspolitik erkennt und anerkennt. Das hat seinen Ausdruck auch darin gefunden, daß an dem Bestand des Bundesministeriums für Gesundheitswesen auch von dieser Regierung nichts geändert worden ist. Es gibt nicht wenige — auch in diesem Hohen Hause —, die der Ansicht sind, daß die Bedeutung der Gesundheitspolitik nicht unbedingt durch ein eigenes Ministerium zum Ausdruck kommen müßte. Diesen Kritikern möchte ich zu bedenken geben, daß eine Auflösung dieses Ministeriums die Gefahr der Zerreißung der bisher einheitlichen Konzeption der Gesundheitspolitik in ihre einzelnen Teile, die klassische Medizinalpolitik, das Lebensmittelwesen und die Bekämpfung der Umwelt- und Zivilisationsschäden, und damit zugleich die Gefahr einer Verkümmerung der Gesundheitspolitik mit sich bringen würde. Die Streichung der ERP-Mittel für die Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft sowie die erhebliche Kürzung dieser Mittel für die Reinhaltung des Wassers müssen wir als einen sehr empfindlichen Rückschlag in unseren Bemühungen um diese wichtigen Fragen der Gesundheitspolitik bedauern. Dazu werden wir bei der Behandlung des ERP-Sondervermögens noch Stellung nehmen. Die Gesundheitspolitik hat schon lange aufgehört, Medizinalpolitik oder sogar nur Medizinalpolizei zu sein. Die Gesundheitspolitik von heute und von morgen ist ein wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge, zu der der moderne Staat seinen Bürgern gegenüber in zunehmendem Maße verpflichtet ist. Das bedeutet nicht, daß der Staat Gesundheit machen oder auch nur manipulieren könnte. Ob jemand gesund ist oder gesund sein will, ob er sich gesund fühlt oder nicht, das liegt außerhalb des staatlichen und politischen Einflusses, und das muß auch außerhalb dieser Einflüsse bleiben. Gesundheit ist und bleibt persönliches Schicksal und persönliche Aufgabe, in erster Linie also persönliche Angelegenheit jedes einzelnen Menschen, in die sich Staat und Politik so wenig wie möglich einmischen sollen. Schon anläßlich der letzten Regierungserklärung habe ich deshalb vor dem gesundheitspolitischen Perfektionismus gewarnt, vor der Vorstellung, daß die beste Gesundheitspolitik in einer gesundheitlichen Fürsorge von der Wiege bis zur Bahre zu sehen wäre. Wenn auf gesundheitlichem Gebiet ebenso wie auf anderen Gebieten des Lebens auch manchmal ein bißchen nachgeholfen werden muß, so darf man dem Menschen seine Verantwortung für seine Gesundheit und für die Gesundheit seiner Familie doch nicht abnehmen. Was dabei im Einzelfall gewonnen wird, das kann den Verlust an persönlicher Freiheit, an eigenem Interesse und eigener Initiative auch nicht im entferntesten aufwiegen. Der Schutz der persönlichen Sphäre vor unnötigen und schädlichen Eingriffen und Einflüssen von außen her gehört nach unserer Auffassung sogar zu den wesentlichen Aufgaben der Gesundheitspolitik. Unter dieser Voraussetzung ist der Schutz der Gesundheit der Menschen — übrigens auch der Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 5565 Tiere — ebenso eine Aufgabe des Staates wie der Schutz der Bäume und Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen, der dem Staat im Grundgesetz ausdrücklich zur Pflicht gemacht worden ist. Die Gesundheit des Menschen muß nicht nur vor gemeingefährlichen und übertragbaren Krankheiten und Giften geschützt werden. Sie muß auch vor den krankmachenden Einflüssen unserer technisierten, zivilisierten und damit zugleich auch denaturierten Umwelt geschützt werden. Dazu gehört die Reinhaltung der Luft und des Wassers, die Bekämpfung des Lärms und der Schutz vor radioaktiven Strahlen. Dazu gehört das gesamte Lebensmittelwesen. Dazu gehört der Schutz vor Unfällen aller Art. Dazu gehört aber auch der Schutz der seelischen Gesundheit vor den negativen Einflüssen der Massengesellschaft, vor der Inhaltlosigkeit des Lebens, vor Vereinsamung und Verzweiflung, vor den damit verbundenen Suchtgefahren unserer Zeit: Alkohol, Nikotin, Arzneimitteln. Zu der gesundheitspolitischen Daseinsvorsorge gehört schließlich mit Vorrang auch die medizinische Wissenschaft, die heute allein schon wegen ihrer großen finanziellen Anforderungen zu einer öffentlichen Aufgabe ersten Ranges geworden ist. Die Notwendigkeit der Förderung der medizinischen Wissenschaft geht über die Notwendigkeit der allgemeinen Wissenschaftsförderung hinaus und hat ganz besondere Schwerpunkte. Dem Schutz der Gesundheit dient nicht zuletzt auch die Gesundheitserziehung und die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung, die in allen Ländern der Welt als eine besonders vordringliche Aufgabe der Gesundheitspolitik angesehen werden. Alle diese in ihrer Bedeutung und in ihrem Umfang von Tag zu Tag wachsenden Aufgaben der Gesundheitspolitik lassen sich unter dem Begriff der Gesundheitsvorsorge zusammenfassen — Vorsorge nicht Fürsorge —: Schutz vor Gefahren ohne Eingriffe in die persönliche Freiheit und in das private Leben der Staatsbürger, also nicht in dem Sinne, daß der Staat alle diese Dinge selbst in die Hand nehmen und andere vielleicht sogar daran hindern sollte, sich ihrerseits darum zu kümmern, sondern selbstverständlich in dem Sinne, daß der Staat alle diese Kräfte unterstützen soll, sei es mit finanziellen Mitteln oder sei es dadurch, daß er z. B. durch die Gesetzgebung dafür sorgt, daß sie sich zum Wohle aller entfalten können. Überall da, wo die Kräfte des einzelnen nicht ausreichen, muß die Gesundheitspolitik natürlich auch dafür sorgen, daß im Einzelfall aktive Hilfe geleistet werden kann und daß diese Hilfe tatsächlich auch geleistet wird. Das gilt besonders für das weite Feld der Ein- und Wiedereingliederung gesundheitlich geschädigter Menschen. Die Rehabilitation gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Rehabilitation ist mit Schwerpunkt ein gesundheitspolitisches Problem. Das Problem der Rehabilitation liegt nicht in der Frage der Zuständigkeit, sondern in der Frage der Wirksamkeit und damit in der Frage der sinnvollen Zusammenfassung der heute leider noch zersplitterten Kräfte. Die Gesundheitspolitik ist schon längst ihren sozialpolitischen Kinderschuhen entwachsen. Wo dieser Prozeß zum Schaden der Sache noch nicht zum Abschluß gekommen ist, muß bald Klarheit geschaffen werden. Die Christlich Demokratische und die Christlich Soziale Union haben immer wieder betont, daß sie eine Entwicklung zur Staatsmedizin für abwegig halten. Das ist eine Frage der grundsätzlichen Einstellung, eine Frage unserer Vorstellungen vom Menschen und von den zwischenmenschlichen Beziehungen. Es entspricht der allgemeinen Erfahrung, daß das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt die beste Grundlage für eine erfolgreiche gesundheitliche Betreuung ist. Das gilt nicht nur für die Behandlung kranker Menschen. Das gilt ebenso auch für die vorsorgliche Betreuung gesunder Menschen, denn es gibt nun einmal keinen Unterschied zwischen der prophylaktischen und kurativen Medizin. Es ist selbstverständlich, daß es einen öffentlichen Gesundheitsdienst geben muß und daß seine Aufgaben ständig an Bedeutung zunehmen. Die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung kann aber nur dann optimal bewältigt werden, wenn wir uns von den alten Zuständigkeitsvorstellungen lösen und uns statt dessen davon leiten lassen, wie die gestellten Aufgaben am besten gelöst werden können. Das kann nur mit Hilfe aller zur Verfügung stehenden Kräfte geschehen. Ob wir zu wenig oder zu viel Ärzte haben — wir müssen ihrer Leistungsfähigkeit die nötige Wirkungsmöglichkeit geben, statt diese Leistungsfähigkeit zu beschränken oder zu beschneiden. Neben dem öffentlichen Gesundheitsdienst und der freipraktizierenden Ärzteschaft bildet das Krankenhaus heute die dritte und immer wichtiger werdende Säule des Gesundheitswesens. Unsere Krankenhäuser befinden sich in einer kritischen Situation. Obwohl sie in bezug auf ihre Ausstattung und auf ihre Leistung den Vergleich mit den Krankenhäusern anderer Länder nicht zu scheuen brauchen, ist ihre personelle und noch mehr ihre finanzielle Situation kritisch. Die Kosten der Krankenhäuser übersteigen nicht nur die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und ihrer Verbände, sondern mehr noch die Leistungsfähigkeit ihrer gemeinnützigen Träger, auf die wir aus vielen Gründen nicht verzichten können. Mit der Krankenhausplanung allein ist diesem Übel nicht beizukommen, zumal ja heute schon kein Krankenhaus mehr außerhalb einer solchen Planung gebaut oder umgestaltet wird. Was wir brauchen, ist ein System der Krankenhausfinanzierung, das sich nicht einseitig zugunsten bestimmter Krankenhäuser, sondern zum Wohle des gesamten Krankenhauswesens auswirken kann. In Anbetracht der gesundheitspolitischen und der finanzpolitischen Bedeutung des Krankenhauswesens werden wir auch hier neue Wege beschreiten müssen. Ich habe Ihnen das alles nicht ohne triftigen Grund vorgetragen. Ich wollte damit nicht nur die 5566 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 gesundheitspolitischen Grundvorstellungen der CDU/CSU erläutern, sondern ich wollte damit auch zu den schwebenden Fragen einer Neuformulierung der gesundheitspolitischen Kompetenzen Stellung nehmen. Auch in der Öffentlichkeit wird viel von einer Grundgesetzänderung gesprochen. Wir haben diese Frage selbstverständlich sehr gründlich durchdacht und glauben, daß eine Grundgesetzänderung nur da angebracht ist, wo sie sich als zwingend notwendig erweist. Das gilt für die großen Fragen der Reinhaltung von Wasser und Luft. Das gilt auch für die Bekämpfung des Lärms. Eine andere Frage ist die Ausdehnung der Bundeskompetenz über den Schutz vor gemeingefährlichen und übertragbaren Krankheiten hinaus auf den Schutz der Gesundheit ganz allgemein. Das ist eine Frage, die heute noch nicht ausdiskutiert ist. Man darf sich bei solchen Fragen weder von Wunschvorstellungen, noch von vordergründigen Argumenten leiten lassen. Ohne den endgültigen Entscheidungen vorzugreifen, kann ich aber feststellen, daß der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier ebenso bedeutsam ist wie der Schutz der Bäume und Pflanzen vor Krankheiten. Eine solche Kompetenz — ich meine den Schutz der Gesundheit und nicht irgendwelche andere Formulierung — würde m. E. auch nicht die Gefahr einer uferlosen Ausweitung, sondern ganz im Gegenteil den heilsamen Zwang zur Beschränkung auf wirklich wesentliche und effektive Vorschriften zur Folge haben. Was die Bundeskompetenz für das Krankenhauswesen angeht, kann es sich wohl nur um die Aufnahme des Krankenhauswesens in den Katalog der Gemeinschaftsaufgaben im Sinne des Troeger-Gutachtens handeln. Ob und wie das im einzelnen möglich sein wird, kann jetzt noch nicht gesagt werden. Daß die Frage der Krankenhausfinanzierung aber bald gelöst werden muß, das wird wohl von niemandem bezweifelt werden. Erlauben Sie mir abschließend noch ein paar Bemerkungen zu der Frage, ob das Bundes-Gesundheitsministerium ein Gesetzgebungsministerium ist oder ob ihm auch andere Funktionen zukommen. Daß das Bundesministerium für Gesundheitswesen sehr wesentliche koordinierende Funktionen hat, ergibt sich allein schon aus der ständigen engen Zusammenarbeit, in der sich das Gesundheitsministerium sowohl mit den „Gesundheitsministern" der Länder, wie auch mit den Gesundheitsbehörden der EWG und der Weltgesundheitsorganisation befindet. Da's umfangreiche Verordnungswesen des Gesundheitsministeriums ist überwiegend Koordination. Vieles andere, vieles leider bisher noch nicht in dem wünschenswerten Umfang Geleistete, ist sogar unmittelbare Öffentlichkeitsarbeit. Ich meine hier die Information und Aufklärung der Offentlichkeit über gesundheitspolitisch wichtige Fragen von der Lebensmittelberatung über die allgemeine Gesundheitserziehung und die Bekämpfung von Suchtgefahren bis zur Verhütung und Früherkennung bestimmter Krankheiten. Eine große Verantwortung trägt das Bundesministerium für Gesundheitswesen auf dem Gebiet des Arzneimittelwesens, eine Verantwortung, die ihm auch von den Gesundheitsbehörden der Länder gern überlassen wird. Es ist in der Öffentlichkeit und auch in parlamentarischen Kreisen bezweifelt worden, ob die einschlägigen Gesetze — das Arzneimittelgesetz und das Arzneimittelwerbegesetz — allen Forderungen gerecht werden. Ich glaube, daß wir diese Gesetze nicht nur in guter Absicht gemacht haben, sondern daß sie auch tatsächlich gut sind. Das bedeutet aber nicht, daß sie nicht verbessert werden können — und dann natürlich auch ohne Zögern verbessert werden müssen. Das gleiche gilt für das Lebensmittelgesetz. Auf beiden Rechtsgebieten fehlen auch heute noch eine Reihe von wichtigen Verordnungen. Diese Lücken müssen nun endlich geschlossen werden. Ich will es mir versagen, auf andere und sicher nicht weniger wichtige Fragen wie z. B. die der Neuordnung der Berufsausbildung der Heilberufe einzugehen, zumal wir wissen, daß daran intensiv gearbeitet wird. Anlage 14 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Meinecke (SPD) zu Punkt II, 15 der Tagesordnung. Der Verlauf der diesjährigen Haushaltsberatungen rechtfertigt es, auf eine breitgefächerte Darstellung der aktuellen gesundheitspolitischen Aufgaben zu verzichten. So verliefen die Debatten in ,den letzten drei Jahren — und endeten zumeist mit einem positiven Bekenntnis aller politischen Kräfte, die Volksgesundheit zu fördern. Inzwischen hat der Bundestag aus drei zusammenfassenden, umfangreichen Darstellungen der Regierung, sogenannten Enqueten, neue Erkenntnisse vermittelt bekommen: nämlich die Kenntnis von unserer Unkenntnis! In der Sozialenquete (Zif733) heißt es: „Die Frage, wieviel Personen in Deutschland langfristige Leiden und Gebrechen zu ertragen haben, ist nicht schlüssig zu beantworten ..." Aus der Frauenquete ist zu entnehmen: „Angesichts der in mancher Hinsicht noch ungeklärten gesundheitlichen Situation der Frau, insbesondere in bezug auf die Wechselwirkung zwischen der Gesundheit der Frau und den Faktoren ihrer sozialen Umwelt ..." Auch hier können wir nichts Genaues sagen. Der Bericht zur Lage der Jugend bekennt: „Es gibt keine gesicherte Schulgesundheitsstatistik" . Und damit können auch keine exakten Aussagen gemacht werden. Endlich sind die Stellungnahmen zur Wasserwirtschaft, Luftreinhaltung und Lärmbelästigung des Raumordnungsberichtes 1966 analytisch wie prognostisch kritisch und letztlich negativ zu beurteilen! Diese Aussagen der Enqueten beweisen uns, daß wir sowohl über den Gesundheitszustand unserer Bevölkerung im allgemeinen wie über die Einflüsse von Umwelt, Zivilisation, Arbeitswelt, sozialer Situation, physisch betrachtet, und den dadurch bedingten psychologischen Einflüssen auf den einzelnen Menschen zu wenig wissen. Die mangelhafte Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 5567 Kenntnis wird uns bei künftigen politischen Entscheidungen — ich nenne nur die Frage der Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Krankenversicherungsreform — sehr hinderlich sein. Die mangelhaften Kenntnisse sind weiter ein Beweis dafür, daß alles ,das, was unter den Oberbegriff Sozialmedizin zu subsumieren ist, in Wissenschaft, Forschung und Lehre bisher bei uns nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Gewiß liegen tausendfache Einzeluntersuchungen und wertvolle Aussagen vor. Wir sehen gewissermaßen die vielfarbigen und vielformigen, zum Teil überraschenden Teppichmuster eines Teppichs, zu dem uns das verbindende Gewebe fehlt. Solange wir in der Bundesrepublik nicht zu einer grundsätzlich neuen Art der institutionell gesicherten gegenseitigen Beratung von Wissenschaft und Politik kommen, wäre für eine 'sinnvolle und effektive Gesundheitspolitik ein Institut sehr nützlich, welches erstens in der Lage ist, eine breite, dokumentarisch und statistisch wie wissenschaftlich gesicherte Bestandsaufnahme unserer diesbezüglichen Kenntnisse oder Unkenntnisse zu erarbeiten, zweitens, sich nach vernünftigen und freiwilligen Grundsätzen koordinierend in die Arbeit schon bestehender Einrichtungen einzufügen, und drittens, da, wo es notwendig ist, sich selbst zu bewältigende praktische Aufgaben zu stellen, deren Lösung für uns unerläßlich ist. Ich denke an epidemiologische Felduntersuchungen in besonders ausgewählten Bevölkerungsgruppen, an die Erfassungs- und Verlaufsbeobachtungen verbreiteter chronischer Krankheiten und an eine Verbesserung von Verfahren der Fährtensuche sozial bedeutsamer Leiden. Die Voraussetzung der Errichtung eines solchen Institutes ist im Bundesgesundheitsamt vorhanden, dies um so mehr, als wir mit diesem Haushaltsplan eine notwendig gewordene Personalerweiterung beschließen! Der Kern eines solchen Institutes wäre also bereits vorhanden. Diese Art der Aufgabenstellung für das Bundesgesundheitsamt ist gegeben, ,da den Volks-und Zivilisationskrankheiten heute 'die gleiche Bedeutung zukommt wie ehedem den Seuchen und Infektionserkrankungen — abgesehen von dem Gebiet der Virologie. Wir werden gemeinsam mit unserem Koalitionspartner in 'der dritten Lesung einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen und bitten Sie heute schon, dem dann zuzustimmen: Es wäre ein weiterer wichtiger Schritt einer vorwärts gerichteten modernen Gesundheitspolitik. Bei der Betrachtung des Haushaltsplanes dieses Ministeriums sind positive Tendenzen zu begrüßen, die sich in den Ansätzen der Titel 610 — „Zuwendungen zur Errichtung überregionaler Einrichtungen, die vorwiegend der medizinischen Prävention oder Rehabilitation dienen — und 620 — Förderung der Forschung auf dem Gebiet .des Gesundweitswesens und 301 — Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung — ausdrücken. Wir verzeichnen mit Genugtuung seit 1964 jeweils eine Vervierfachung bei Tit. 610, eine Verdreifachung bei Tit. 620 und eine 50% ige Steigerung bei dem Titel 301. Wir weisen weiter hin auf die zwar nicht ganz freiwilligen, aber dennoch gutwilligen Zuschüsse von insgesamt fast 16 Millionen DM an die Weltgesundheitsorganisation und andere internationale Arbeitskreise. Wir beglückwünschen das Ministerium dazu, daß es ihm gelungen ist, mit Sitz und Stimme in die Exekutive dieser Organisation einzutreten, fragen aber dennoch danach, ob der Welt und unserer Bevölkerung das Ausmaß dieses humanitären Beitrags ausreichend zur Kenntnis gegeben wird und ob mit diesen Mitteln eine Chance gegeben ist, der deutschen Medizin auf diesem Wege einmal verlorene Positionen wieder zurückzugewinnen. Meine freundlichen Empfindungen zum Gesamtvolumen des Einzelplanes 15 sind indessen nicht ganz frei von zwei bitteren Geschmackskorrigentien. Diese beziehen sich einmal auf die erheblich gekürzten „Förderungsmaßnahmen für die Energie- und Wasserwirtschaft" und den Fortfall, den ungerechtfertigten Fortfall der Summe von 10 Millionen für Maßnahmen zur Förderung der Reinhaltung der Luft. Ein weiteres Geschmackskorrigenz „vermouthiger" Art stellt sich ein bei einer vergleichenden Betrachtung der im Einzelplan 31 insgesamt angeführten Summen für die sogenannte Ressortforschung: rangiert doch die „Gesundheit" unter Einschluß des Gesamthaushaltes für das Bundesgesundheitsamt mit 37 Millionen DM ziemlich im Keller, während mit 810 Millionen DM (Verteidigung), 100 Millionen DM (Landwirtschaft), 84 Millionen DM (Wirtschaft) und 49 Millionen DM (Verkehr) Berge zu versetzen sind! Ohne einzelne Positionen und ohne die Verteilung dieser Summen hier kritisieren zu wollen und zu können, muß einmal die Frage der Schwergewichte in der Ressortforschung und der Koordinierung in baldiger Zukunft geklärt werden. Ich spreche dieses Thema hier heute ganz bewußt und zu einem Zeitpunkt an, der für künftige Mittelfristige Finanzplanungen und für Entscheidungen auf dem Gebiet der Finanzreform vielleicht- von entscheidender Bedeutung ist. Ich verweise auf die Anregungen des Kollegen Althammer in seinem Beitrag zur Beratung des Einzelplans 31, sich kritisch mit dem Ausmaß der Förderung technologischer Entwicklungsgebiete zu beschäftigen und die Frage zu stellen, wann staatliche Förderung zu beenden sei und sich der Gewinn einstellt. Bar jeder Aggression gegenüber technologisch bedeutsamen Entwicklungen vermeide ich aber auf der anderen Seite den wissenschaftsgläubigen Augenaufschlag, wenn von Weltraum, Raketen und Satelliten sowie von Atomenergie die Rede ist, wenn nicht auch gleichzeitig jedenfalls bei allen diesen Entwicklungen die möglichen biologischen und zivilisatorischen Rückwirkungen mitberücksichtigt werden, die die Gesund- heit des Menschen und sein soziales Wohlempfinden beeinträchtigen könnten und die zumeist erst verhindert werden, wenn sie sich allzusehr manifestiert haben! Wir wünschen beispielsweise eine gesetzlich verankerte Entgiftung der Autoabgase und hören, daß 5568 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 damit bis zum nächsten Konjunkturaufschwung gewartet werden muß. Nun gut! Wir betrachten mit Sorge die Bleibeimengungen zum Kraftstoff und fragen uns, ob ausreichende Forschungsaufträge vergeben wurden, um andere Möglichkeiten der Klopffestigkeit zu entwickeln? Wir beraten ein Gesetz zur Bekämpfung des Fluglärms, versehen mit der Unterschrift von 44 Mitgliedern dieses Hohen Hauses, die sich doch wohl über die kostenmäßige Verwirklichung ihrer Vorschläge in geschätzter Höhe von 800 Millionen bis 2 Milliarden DM — also im Minimum dem achtfachen Betrag des Gesamthaushaltes dieses Einzelplanes — Gedanken gemacht haben, und wir nehmen es hin, daß derweil die Lufthansa munter auf Überschallpassagierflugzeuge Optionen ausspricht, deren künftige Lärmverursachung wohl kaum am Pappmaschémodell zu studieren ist. Nun wohl! In diesem Hohen Hause wurden bis jetzt keine unrealen gesundheitspolitischen Gesichtspunkte von fanatischen Aposteln ausgesprochen, und wir haben immer das Wohl und Wehe der Wirtschaft im Auge. Aber bei der politisch-gedanklichen Einbeziehung künftiger, technischer, zivilsatorischer und gesellschaftlicher Entwicklungen in unsere Planung erwartet unsere Bevölkerung, daß mehr als bisher auch Auswirkungen negativer Art bedacht, erforscht und berücksichtigt werden. Als maßvoll — so meine ich — müßten die Wirtschafts- und Finanzpolitiker unsere Betrachtungsweise apostrophieren, wenn wir aussprechen, daß wir zur Zeit keine unrealen Forderungen anmelden, aber mit dem Zeitpunkt einer einsetzenden Konjunkturverbesserung mit ihnen darüber sprechen müssen, ob unsere nationalökonomischen Betrachtungsweisen und die daraus resultierenden wirtschafts-, steuer- und finanzpolitischen Entscheidungen ausreichend berücksichtigen, in welchem Ausmaß jede Produktionssteigerung jede Umstrukturierung, jede Neuindustrialisierung und jede neue technologische Entwicklung gleichzeitig Sozialkosten entstehen lassen, die nicht in die wirtschaftlichen Kalkulationen eingehen, sondern der öffentlichen Hand zur Last fallen zu einem Zeitpunkt, zu dem das „Nichtaufholenkönnen" zwangsläufig zu Versäumnissen führen muß. Das heißt, daß auch derjenige, der die technische Entwicklung mit all ihren Möglichkeiten bejaht, bei dem gewaltigen Ausmaß der entsprechenden Förderungsmittel die Frage stellen muß: „Cui bono?" und bekennen muß, daß das, „Wem-nützt-es" nicht ausschließlich auf eine florierende Wirtschaft bezogen werden darf! Zum Zeitpunkt der Beratung über eine Finanzreform muß es auch erlaubt sein, den Katalog der sogenannten Gemeinschaftsaufgaben im TroegerGutachten kritisch zu betrachten. Besser ist, jetzt das erforderliche Spektrum in seiner ganzen Breite zu betrachten, um dann, wenn schon notwendig, zu reduzieren, als dringliche Aufgaben nur deshalb zu verdrängen, weil wir ihnen scheinbar nicht gerecht werden können. Ich meine, daß eine durchgreifende Neuordnung der Finanzierung unserer Krankenhäuser unaufschiebbar geworden ist. Ich möchte heute weder auf die Geschichte der letzten Jahre noch auf die einzelnen Argumente, die für eine Gesamtregelung sprechen würden, näher eingehen. Es muß aber auf jeden Fall eine Lösung gefunden werden, die die Planung auf der einen Seite und die Vermeidung von Fehlinvestitionen auf der anderen Seite, welche eine finanziell gesicherte Eigenwirtschaftlichkeit bei vertretbaren Pflegesätzen eine Entscheidungsfreiheit der Länder und Gemeinden bei freiwilliger Berücksichtigung überregionaler Gesichtspunkte und damit letztlich die gleichmäßige, gerechte und optimale Versorgung unserer Bevölkerung mit Krankenhausbetten sicherstellt und unter einen Hut bringt! Das derzeitige Defizit unserer Krankenhäuser erreicht Milliardensummen. Eine Sanierung ausschließlich über die Bundespflegesatzordnung ist politisch nicht vertretbar und zudem bei einer international vergleichenden Betrachtung auch nicht mit einer sozialen Harmonisierung im europäischen Raum vertretbar. In fast allen europäischen Ländern decken die Pflegesätze nur teilweise die Gesamtkosten und die Unterhaltung der Krankenhäuser als Aufgabe der Gemeinschaft — sagen Sie nun „Staat" oder „öffentliche Hand" oder „moderne Solidargesellschaft" — scheint gesellschaftspolitisches Allgemeingut zu sein. Ein letzter Punkt muß noch angesprochen werden. In allen Debatten der letzten vier Jahre zu diesem Einzelplan wurden hier Meinungen deutlich, die sich kritisch mit den verfassungsrechtlich gegebenen Kompetenzen für dieses Ministerium auseinandersetzten. Es müssen also auch zum heutigen Zeitpunkt Überlegungen erlaubt sein, die die damals sinnvollen Regelungen unseres Grundgesetzes inFrage stellen. Ich will nicht gerade die Auffassung Helmut Lindemanns in seinem Buch Das antiqierte Grundgesetz voll übernehmen, wenn er sagt: Am unzulänglichsten ist man bisher in der Bundesrepublik den Erfordernissen der Volksgesundheit gerecht geworden!" Aber die heute eingetretene Entwicklung der Medizin und der Technik, der vollzogene Gestaltwandel der Erkrankungen und die statistisch damals nicht vorausschaubare Entwicklung der Bevölkerungszusammensetzung lassen klar erkennen, daß wir zur Bewältigung dieser Probleme ein Grundgesetz benötigen, welches es uns auch ermöglicht, den nächsten 20 Jahren mutig ins Auge zu schauen. Die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und den Länderressorts im Sinne des kooperativen Föderalismus und vielleicht dem Beispiel der Kulturpolitik folgend ist dabei nur die eine Seite der Medaille. Geben wir diesem Ministerium nach reiflicher Überlegung die Chancen, auf gesundheitspolitischem Gebiet für unsere Bevölkerung so wirken zu können, wie diese es erwartet! Wir stimmen dem Einzelplan zu. Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) zu Punkt II, 15 der Tagesordnung. Auch dieser Haushalt beweist, daß die verfassungsmäßige Geschäftsgrundlage für ein selbständi- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 5569 ges gesundheitliches Ressort kaum tragfähig ist. Im Etat des Bundesgesundheitsministeriums spiegelt sich wider, daß das Haus noch immer nicht zu einer organischen Einheit zusammenwachsen konnte, sondern in vielen Etatansätzen eine Zufälligkeit von Detailinitiativen und traditionell weitergeführten Aufgaben sichtbar wird. Da nunmehr in der neuen Koalition sich die Parteien zusammengefunden haben, welche die Ministerpräsidenten der Länder stellen, müßte man eigentlich eine schnellere und bessere Verwirklichung und Abstimmung in der Frage der Kompetenzerweiterung dieses Ministeriums vorankommen. Vielleicht kann Herr Professor Carlo Schmid hier im rechtsfreien Raum helfend beispringen. Ernsthaft sollte sich das Ministerium auch überlegen, ob nicht auch auf dem Gebiete der Ausbildung und der Fortbildung der Medizinalbeamten eine bessere Koordination mit den Ländern dringend erforderlich wäre. Die Tatsache, daß wir noch immer in der Bundesrepublik keine Ausbildungsstätte für Fachleute haben, deren Ausbildung von der Weltgesundheitsorganisation anerkannt werden kann, spricht nicht gerade dafür, daß wir gesundheitspolitisch als ein kulturell fortschrittliches Land angesehen werden können. Eine deutsche Akademie für Staatsmedizin mit ständigen beamteten Lehrkräften könnte gleichzeitig ein Zentrum der Forschung und der Fortbildung sein. Die allerengste Koordination zwischen einer solchen Stätte, dem Bundesgesundheitsamt in Berlin und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln wäre notwendig. Auch wäre es sicherlich nützlich, wenn die Frau Bundesministerin etwas zu den Plänen einiger Landesregierungen, die Krankenpflegeausbildung um Jahre zu verlängern, sagen könnte. Letztlich möchten wir Freien Demokraten daran erinnern, daß das weltberühmte Robert-Koch-Institut, das den Ruf der deutschen Medizin in der Welt mitbegründet und gefestigt hat, aus Anlaß seines 75jährigen Bestehens durch die Bundesregierung die Zusage bekam, daß für seinen organischen Ausbau Mittel bereitgestellt würden. Heute, ein Jahr danach, ist noch nichts geschehen. Weder wurden Hilfen für den Ausbau zur Verfügung gestellt, noch scheint man — was viel zweckmäßiger erschiene — daran zu denken, die unmittelbare Bindung an das Bundesgesundheitsamt zu lösen. Zusammengefaßt: Wir hoffen und wünschen, daß dieses Ministerium, in dem ja nun auch erfreulicherweise ein Arzt an herausgehobener Position steht, mehr Kompetenzen erhält, eine bessere Koordinierung seiner Aufgaben möglich sein wird und modernere Methodik in Aufklärung und Ausbildung angewendet wird. Die Wirksamkeit der jetzt bereits vorhandenen Mittel könnte dann optimaler eingesetzt werden. Anlage 16 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Gewandt (CDU/CSU) zu Punkt II, 18 der Tagesordnung. Die Kürzungen, die zum Einzelplan 23 nötig wurden, sind ausschließlich aus übergeordneten Gesichtspunkten erfolgt. Sie sind vertretbar, weil der Ausgleich des Haushaltes vor allen anderen Überlegungen Vorrang hat. Daß wir zu diesen Kürzungen gezwungen waren, ist um so bedauerlicher, als zur gleichen Zeit andere Industrieländer — und dies schließt die Sowjetunion ein — ihre Entwicklungshilfe ausdehnen konnten. Inzwischen ist Deutschland, das als Handelsnation an zweiter Stelle hinter den USA liegt, in der Reihenfolge der Geberländer an die siebte Stelle getreten. Der prozentuale Anteil der deutschen Leistungen zum Volkseinkommen ist im vergangenen Jahr auf 0,68 % gegenüber 0,83 % im Jahr 1965 zurückgegangen und wird aller Voraussicht nach in diesem Jahr weiter absbinken. Es ist zu befürchten, daß dieser Rückgang die deutsche Position auf dem Weltmarkt weiter schwächen wird. In der Kapitalhilfe sind die zur Verfügung stehenden Bindungsermächtigungen von 1,2 Milliarden DM bereits mit etwa 500 Millionen DM durch Konsortialbeschlüsse verdisponiert. Dadurch wird der entwicklungspolitische Aktionsrahmen erheblich eingeschränkt. Im einzelnen wurde der Einzelplan 23 durch den Entwurf des Ergänzungshaushaltsgesetzes 1967 (Drucksache V/1235) zunächst um 100 Millionen DM gekürzt, und zwar: Tit. 23 02/570 Bilaterale Kapitalhilfe um 48 000 000 DM Tit. 23 02/640 Indusbecken um 1 032 000 DM Tit. 23 02/642 Europäischer Entwicklungsfonds um 50 968 000 DM In dem Bemühen, zum Haushaltsausgleich beizutragen, wurden auf Grund des Kabinettsbeschlusses vom 19. Januar 1967 weitere Kürzungen in Höhe von 190 000 000 DM beim Einzelplan 23 vorgenommen; außerdem wurden 10 Millionen DM vom ERP-Haushalt übernommen. Auf Grund der Beschlüsse des Haushaltsausschusses schließt der Einzelplan nunmehr wie folgt ab: a) Ordentlicher Haushalt (Kap. 23 01 und 23 02) Einnahmen 143 974 100 DM Ausgaben 490 497 400 DM Zuschuß 346 523 300 DM b) Außerordentlicher Haushalt (Kap. A 23 02) Einnahmen — DM Ausgaben 1 166 200 000 DM Zuschuß 1 166 200 000 DM c) Einzelplan 23 Einnahmen 143 974 100 DM Ausgaben 1 656 697 400 DM Zuschuß (1966: 1 384 566 800 DM) 1 512 723 300 DM 5570 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 Gegenüber dem Rechnungsjahr 1966 haben sich die Ansätze der Einnahmen um 23 718 600 DM ermäßigt, der Ausgaben um 104 437 900 DM und der Zuschußbedarf um 128 156 500 DM erhöht. Die Erhöhung des Ausgabevolumens ist fast ausschließlich bedingt durch eine Erhöhung der Ansätze für die multilaterale Entwicklungshilfe. Im Ordentlichen Haushalt sind Bindungsermächtigungen für die Technische Hilfe im weiteren Sinne in Höhe von 260 500 000 DM (1966: 227 500 000 DM), im Außerordentlichen Haushalt für die Kapitalhilfe in Höhe von 1 200 000 000 DM (1966: 1 075 000 000 DM) ausgebracht. Die Bindungsermächtigung für Kapitalhilfe ist entsprechend dem Kabinettsbeschluß vom 19. Januar 1967 um 50 000 000 DM gegenüber dem Regierungsentwurf (Drucksache V/1000), gekürzt worden. Damit liegt der Gesamtbetrag der Bindungsermächtigungen im Einzelplan 23 um 158 000 000 DM höher als im Vorjahr. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit Recht darauf hingewiesen, daß wir ) aus wirtschaftlichen und politischen Gründen unsere Aktivitäten in Lateinamerika und in Südostasien verstärken müssen. Im Rahmen der Kapitalhilfe wurde im vergangenen Jahr für Lateinamerika lediglich eine Zusage von etwa 40 Millionen DM gegeben. Es ist zu befürchten, daß in diesem Jahr auch diese vergleichsweise sehr geringe Summe unterschritten wird. Es gibt keine Alternativ-Antwort auf die Frage, ob Entwicklungshilfe sein soll. Die Notwendigkeit wird ernstlich kaum bestritten. Die Frage, die sich stellt, ist, wie wir auch in Zukunft mit den beschränkten Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, einen größtmöglichen Erfolg erreichen können. Dazu scheint es mir unerläßlich zu sein, stärker noch als bisher jenen Ländern zu helfen, die von sich aus zu Eigenleistungen bereit sind. Es ist ein verhängnisvoller Irrtum, zu glauben, daß wir durch unsere Hilfe Initiativen wecken können, vielmehr müssen wir davon ausgehen, daß nur dort, wo auch von den Ländern selbst die Voraussetzungen zu einer schnellen wirtschaftlichen Entwicklung geschaffen werden, unsere hinzutretende Hilfe zum erwünschten Erfolg führt. Auch der wirtschaftliche Nutzen, den wir suchen müssen, wird sich nur dann einstellen, wenn wir die uns zur Verfügung stehenden Mittel in engeren Zusammenhang zu einzelnen Exportförderungsmaßnahmen bringen. Es ist zwar zu begrüßen, daß mehr als 4/5 aller in Deutschland aufgebrachten Mittel für Entwicklungshilfe bereits dem Außenhandel zugute kommen. Es sollte jedoch gelingen, vor allem im Bereich der Kapitalhilfe private Initiativen noch stärker als bisher ergänzend zu unterstützen. Dazu sollte das gegenwärtig bestehende Förderungssystem für private Außenhandelsbeziehungen mit den Entwicklungsländern flexibler gestaltet werden. Man sollte der privaten Wirtschaft eine positive Investitionsentscheidung durch Kreditsicherung und -versicherung erleichtern, indem sie die zweifellos bestehenden außergewöhnlichen großen Risiken eingrenzen, überschaubarer und leichter kalkulierbar machen. Bessere und klarere Definition der politischen und wirtschaftlichen Risiken ist unerläßlich. Die Bestimmungen der Exportsicherung müssen —vor allem was den Selbstbehalt betrifft -- verbessert werden. Die Förderung privater Kapitalanlagen in Entwicklungsländern wird bei zunehmender Verknappung der Haushaltsmittel gesteigerte Bedeutung gewinnen. Ich möchte daher empfehlen, die private Entwicklungshilfe — viele Außenhandelsgeschäfte fallen zweifelsohne unter diese Rubrik — stärker als bisher an die Stelle der staatlichen Hilfe treten zu lassen, um dadurch den öffentlichen Haushalt zu entlasten. Besondere Berücksichtigung verdient dabei die Erfahrung, daß unternehmerisch aufgezogene Vorhaben fast immer die Wirtschaft eines Entwicklungslandes nachhaltiger beeinflussen als staatliche Hilfeleistungen. Der internationale Wettbewerb hat sich im letzten Jahr erheblich verschärft, und die Kalkulationsspannen sind spürbar geringer geworden. Wegen der Wettbewerbsverzerrungen mit dem konkurrierenden Ausland werden wir auch in diesem Jahr gezwungen sein zu prüfen, welche ausgleichenden Maßnahmen nötig sind. Es ist eine Illusion, zu glauben, daß eine internationale Regelung, die dringend benötigt wird, in der unmittelbaren Zukunft gefunden werden kann. Kurz möchte ich auch auf die Gefahr hinweisen, die darin liegt, daß unter Umständen durch die Einräumung staatlicher Kredite zu sehr günstigen Bedingungen kommerzielle Projekte verhindert werden. Wir müssen sorgfältig darauf achten, daß öffentlich nur die Projekte gefördert werden, für die eine Privatinitiative nicht geweckt werden kann. Es ließe sich auch die Kombination von öffentlichen und privaten Mitteln ermöglichen. Meine oben erwähnte Kritik an dem Zustandekommen international gültiger Absprachen darf nicht so verstanden werden, daß ich mich gegen eine Entwicklung in dieser Richtung stemme. Ich bin vielmehr der Auffassung, daß es im Prinzip eine hoffnungsvolle Entwicklung ist, daß Entwicklungshilfe-Konsortien meist gut funktionieren. Es wird durch Konsortien eine konstruktivere Planung gewährleistet. Ich schlage allerdings vor, zu prüfen, ob es nicht möglich ist, die unbestrittenen Vorteile internationaler Planung mit unserem berechtigten Eigeninteresse, daß deutsche Unternehmen oder Organisationen die aus deutschen Mitteln geförderten Vorhaben durchführen, miteinander zu verbinden. Ich hoffe, daß es auch in Zukunft der Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft gelingt, Wettbewerbsverzerrungen auszugleichen. Das Bemühen des Ministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, das Hauptaugenmerk der Offentlichkeit bei der Entwicklungspolitik auf die wirtschaftlichen Vorteile zu lenken, sollte vom Parlament unterstützt werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 5571 Ich glaube nicht, daß darunter die moralische Verpflichtung, zu der wir uns bekennnen, leidet. Mit der Enzyklika Papst Paul VI. über den Fortschritt der Völker ist von einer anerkannten Autorität in klaren Worten die wirtschaftliche und politische Priorität der Entwicklungspolitik umrissen worden. Auch wenn einzelne Forderungen der Enzyklika diskutiert werden müssen, wird sie, so hoffe ich, für die nächsten Jahre bei allen wesentlichen Erörterungen der Orientierungspunkt sein. Herr Minister Wischnewski hat angekündigt, die GAWI und andere Bereiche seines Ressorts zu reorganisieren. Ich hoffe, daß die Pläne auf eine Entlastung der Arbeit des Ministeriums hinzielen. Dieses Ministerium, dessen Existenz mit der Notwendigkeit, eine Koordinierungsstelle für die vielfältigen Maßnahmen der Entwicklungshilfe zu schaffen, begründet wurde, sollte sich seines ursprünglichen Auftrages ständig bewußt sein. Ich glaube, daß die Lösung weniger darin besteht, eine perfekte Planungsabteilung an die Spitze des Ministeriums zu stellen, als vielmehr darin, daß in verstärktem Maße wissenschaftliche Institutionen herangezogen werden, konkrete festumrissene Vorarbeiten zu leisten. Nicht die Übernahme neuer Verantwortung darf das Ergebnis der Reorganisationsbemühungen sein, sondern die Delegation möglichst vieler Aufgaben an entsprechende und dafür fachlich qualifizierte Institutionen. Die GAWI, die für die Planung ihrer Objekte nie verantwortlich war und nur bei der Ausarbeitung der Detailpläne hinzugezogen wurde, kann straffer organisiert werden. Die in der letzten Zeit geübte Kritik an der Errichtung deutscher Gewerbeschulen in Entwicklungsländern besteht meines Erachtens zu Recht. Die Verantwortung für die Schwierigkeiten bei der Durchführung gerade dieser Maßnahme der GAWI anzulasten, ist aber wohl nicht berechtigt. Die GAWI ist ein exekutives Organ und an Anweisungen gebunden. Eine weitere wichtige Erkenntnis der Erfahrung der vergangenen Jahre ist, daß der Erfolg unserer Bemühungen letzten Endes von den Menschen abhängt, die wir einsetzen können. Dabei hat sich als ein wirksames und geeignetes Instrument der Technischen Hilfe der Einsatz der Freiwilligen des Deutschen Entwicklungsdienstes bewährt. Gerade die fachliche Ausrichtung des Deutschen Entwicklungsdienstes hat in den Entwicklungsländern Anklang gefunden und dazu geführt, daß ständig neue Anfragen nach mehr Entwicklungshelfern aus diesen Ländern eingehen. Die durch den Deutschen Entwicklungsdienst geleistete Arbeit, die ergänzt wird von den Anstrengungen anderer privater Organisationen, ist ein sichtbarer Beitrag Deutschlands zum wirtschaftlichen und sozialen Aufbau in den Entwicklungsländern. Es hat sich gezeigt, daß Geld ohne personelle Hilfe gegeben, nicht zum gewünschten Erfolg führt, daß aber auch Leistungen der personellen Hilfe nur wirksam sind, wenn die finanzielle und materielle Ausstattung sachgerecht ist. Die Vielfalt privater und halbstaatlicher Institutionen, die sich mit der Entwicklungspolitik beschäftigen — ich denke hierbei vor allem an die verdienstvolle Arbeit der Deutschen Stiftung für Entwicklungsländer — sind Instrumente, deren wir uns weiter bedienen sollten. Es ist wünschenswert, daß das Ministerium für die reibungslose Zusammenarbeit mit diesen Institutionen einen eigenen Beratungsdienst, vor allem für organisatorische Fragen zur Verfügung stellt. Gerade jetzt, wo die Haushaltsmittel knapp geworden sind und wir dadurch gezwungen werden, Einsparungen vorzunehmen, sollten wir die Zeit nutzen, zu konsolidieren und die vielfältigen Arbeitsbereiche systematisch zu verbessern. Die Verbesserung der Zusammenarbeit mit privaten Institutionen könnte darin liegen, daß Treuhandgesellschaften beauftragt werden, das Ministerium zu entlasten. Dadurch, daß ein solcher Auftrag Treuhandgesellschaften gegeben würde, könnte nicht nur das Ministerium entlastet, sondern auch eine verstärkte Konzentration auf fachliche Probleme erleichtert werden. Ich möchte die kurzen Bemerkungen nicht schließen, ohne auf ein Thema wenigstens andeutungsweise hingewiesen zu haben. Es liegt in der zunehmenden Solidarität der Länder der dritten Welt, die gegen die reichen besitzenden Staaten gerichtet ist. An die Stelle des früheren Ost-West-Gegensatzes droht der des Nordens, also der besitzenden Staaten gegen die ärmeren Länder des Südens zu treten. Es ist die uns heute gestellte politische Aufgabe, die sich abzeichnende Frontstellung zu verhindern, da es sonst zu einem zwar nicht auf den Tag vorhersehbaren, aber sicheren Zusammenstoß kommen wird. Ich spreche hier nicht von einem großen Krieg, der bald ausbrechen kann, sondern meine die Verhärtung von Haltungen, die sich zu einem, vielleicht noch weit entfernten Zeitpunkt unkontrolliert entladen. Auch wenn ich nicht sicher bin, daß über eine gezielte Entwicklungspolitik alle Spannungen, die ohne jeden Zweifel schon jetzt deutlich spürbar bestehen, beseitigt werden können, meine ich doch, daß Vorbeugen den Konflikt, wenn es ihn nicht unbedingt vermeiden kann, wenigstens .abschwächt. Wichtige Aufgaben, die der Politik gestellt werden, sind die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Erhaltung des Friedens in der Welt. Ich glaube, daß man in einem Punkt der Enzyklika Papst Paul VI. voll und ganz zustimmen kann, daß nämlich Entwicklungshilfe Frieden bedeutet, und ich glaube, daß wir durch eine gezielte Entwicklungspolitik Partner der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, die wir zum eigenen wirtschaftlichen Fortschritt brauchen, und vielleicht auch Freunde gewinnen werden. Anlage 17 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jacobi (Köln) (SPD) zu Punkt II, 20 der Tagesordnung. Seit der Bildung der Großen Koalition steht ein sozialdemokratischer Minister dem Wohnungs- und Städtebauressort vor. Diese Tatsache hat in der 5572 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 Offentlichkeit bis in die jüngste Zeit recht unterschiedliche Kommentare erfahren. Breite Schichten der Bevölkerung haben an den personellen Wechsel verstärkte Hoffnungen geknüpft, Hoffnungen vor allem auf eine weitere aktive staatliche Wohnungspolitik und auf die Korrektur zahlreicher in der Vergangenheit getroffener oder unterlassener Maßnahmen. Zahlenmäßig kleine, aber bis vor kurzem auf die Politik der Bundesregierung recht einflußreiche Kräfte haben dem neuen Minister gegenüber Skepsis, Mißtrauen, ja teilweise sogar versteckte, wenn nicht gar offene Feindschaft entgegengebracht. Worum geht es bei diesem widersprüchlichen Sachverhalt? Nun, es geht um einen ganzen Komplex, aus dem ich im Rahmen der Haushaltsdebatte nur einige Punkte herausgreifen kann. Ich werde mich dabei mit Rücksicht auf das Hohe Haus und seine Zeitbedrängnis auf kurze Anmerkungen beschränken. Der soziale Wohungsbau ist in den letzten Jahren mehr und mehr in Bedrängnis geraten und nach wie vor rückläufig. Die Gründe sind bekannt. Sie sind in erster Linie finanzieller Natur. Das kommt auch in den Zahlen des Einzelplans 25 zum Ausdruck, doch die Haushaltslage zwingt dazu, daß wir uns im Augenblick versagen müssen, eine Aufstockung der Mittel vorzunehmen. Wir setzen unsere Hoffnung darauf, im nächsten Jahr eine bessere Ausgangsgrundlage vorzufinden, um die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus wieder verstärken zu können. Dieses Ziel muß erreicht werden, um die Bau- und Wohnungswirtschaft mit neuen Impulsen zu versehen, ohne die ernste Gefahren von unermeßlichem Umfange sowohl für die Volkswirtschaft als auch für die kontinuierliche Wohnungsversorgung drohen. Ich will die besorgten Hinweise nicht wiederholen, die über die zusätzlichen Belastungen der Baukosten im Wohnungsbau durch die Mehrwertsteuer in diesem Hause vor einigen Wochen vorgetragen worden sind. Ich beschränke mich auf die Feststellung, daß die sich hieraus möglicherweise ergebenden unternehmerischen Hemmungen überwunden werden müssen. Dies kann allerdings nicht erreicht werden, wenn die Wahrheit über den Wohnungsmarkt und seinen Sättigungsgrad immer wieder unterdrückt oder gar verfälscht wird. Es gibt nach wie vor Stimmen, die immer wieder behaupten, von einem unterversorgten Wohnungsmarkt könne überhaupt keine Rede mehr sein. Sie richten ihren Blick auf umstrittene statistische Defizitberechnungen, aber nicht auf die negativ betroffenen Menschen. Sie verschließen sich den Nöten junger Ehepaare und alter Menschen, kinderreicher Familien und der vielen Alleinstehenden, die heute auf den freien Markt angewiesen und damit finanziellen Anforderungen ausgesetzt sind, denen sie oft hilflos gegenüberstehen. Das in diesem Zusammenhang gelegentlich erwähnte Wohngeld bietet wegen seiner vielfältigen Begrenzungen keinen Ausweg. Es gibt ihn nur, wenn der Wohnungsbau keine allgemeinschädliche Stagnation erfährt, sondern eine dem unterschiedlichen Bedarf der differenzierten Wohnungsteilmärkte angepaßte Fortsetzung. Das gilt nicht zuletzt für den öffentlich geförderten, den sozialen Wohnungsbau. Ohne seine konsequente Weiterführung sind keine ausgeglichenen Marktverhältnisse zu erwarten. Wir haben es deshalb begrüßt, daß die Bundesregierung im ersten Investitionshaushalt diesen Gesichtspunkt durch eine wenn auch bescheidene Einbeziehung des Wohnungsbaues in Höhe von 150 Millionen DM berücksichtigt hat. Wir begrüßen es ebenfalls, daß der Wohnungsbauminister nicht die Waffen vor Ratschlägen von außen gestreckt h at, den Wohnungsbau nunmehr völlig dem Spiel der freien Kräfte zu überlassen. Hinter solchen Ratschlägen stecken Profiteure, die sich aus den noch bestehenden Mangelsituationen ein Geschäft versprechen und deshalb an einem wirklich ausgeglichenen Markt aus rein egoistischen Gründen völlig uninteressiert sind. Die nun nach langem Streiten wohl gesicherte Wohnungszählung 1968 wird uns die Daten in die Hand geben, deren wir bedürfen, um den Wohnungs- und Städtebau in die mittelfristige Finanzplanung dem objektiven und subjektiven Bedarf entsprechend ohne die Gefahr von Fehlinvestitionen einzubeziehen. Wohnungs- und Städtebau bleiben eine Daueraufgabe, aus der sich der Bund ebensowenig wie die Länder und Gemeinden heraushalten kann. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hält es darüber hinaus für unerläßlich, daß der Wohnungs- und Städtebau zukünftig in den Katalog der Gemeinschaftsaufgaben ihrer Bedeutung entsprechend einbezogen wird. Als wir Sozialdemokraten bei der Verabschiedung der Abbaugesetzgebung unsere ernsten Zweifel gegenüber der an die Stelle des bisherigen Mieterschutzes tretenden sogenannten Härteklausel, also der Einführung des § 556 a in das Bürgerliche Gesetzbuch, äußerten, wurden wir der Schwarzmalerei bezichtigt. Leider haben wir recht behalten. Es hat sich gezeigt, daß das eingeengte Widerspruchsrecht des Mieters keinen ausreichenden Schutz gegen willkürliche und sachlich ungerechtfertigte Kündigungen darstellt. Das Hohe Haus wird sich demnächst mit einer Vorlage beschäftigen, die bereits den Bundesrat und das Bundeskabinett passiert hat und eine Verbesserung der unzulänglichen mietrechtlichen Bestimmungen versucht. Wir haben die in dieser Richtung angestellten Bemühungen des federführenden Justizministers und des mitbeteiligten Wohnungsbauministers mit Aufmerksamkeit verfolgt, ebenso allerdings Bestrebungen von außen, selbst diese Minimalkorrektur, zu der wir unsere weitergehenden Vorstellungen zu gegebener Zeit entwickeln werden, als einen Rückfall in die Wohnungszwangswirtschaft zu diffamieren. Ich will mir versagen, Ihnen durch Zitate aus Kundgebungen des organisierten Haus- und Grundbesitzes oder aus publizistischen Stellungnahmen darzutun, mit welcher Unsachlichkeit und Maßlosigkeit solche Behauptungen verbreitet werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 5573 Nur ein Beispiel sei angeführt, weil es nicht nur wegen des angewandten Jargons, sondern auch wegen des Sprechers und seines Adressaten besondere Beachtung verdient. Während sich Justizminister und Wohnungsbauminister redlich bemühen, eine dem Rechtsfrieden dienende, die Interessen der Vermieter und Mieter sozialgerecht abwägende Neufassung der Mietrechtsbestimmungen des BGB zu finden, hält es Herr Preusker, der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Haus- und Grundeigentümervereine, für geboten, vertretbar und geschmackvoll, den Bundeskanzler in einem Telegramm vor einem „sozialistischen Kuckucksei" zu warnen. Da kann man nur in Erinnerung an eine bedrückende Vergangenheit sagen: Gelernt ist gelernt! Das ist genau der Jargon, mit dem früher an niedrige Instinkte appelliert und versucht wurde, die den Staat tragenden demokratischen Kräfte auseinanderzudividieren. Eine solche demagogische und primitive Buhmann-Taktik richtet sich von selbst. Herr Preusker sollte sich lieber mit jenen Kräften auseinandersetzen, die den Haus- und Grundbesitz durch rigoroses Freibeutertum in Mißkredit bringen. Ich meine jene Hausbesitzer, die den weitgehend noch unterversorgten Markt zu Pressionen gegenüber durchaus anständigen Mietern ausnutzen. Das geschieht vielerorts etwa durch willkürliche Kündigungen mit dem Ziel unangemessener Mieterhöhungen oder in der Weise, daß man unter Ausnutzung von Lücken des Wohnungseigentumsgesetzes Altmietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandelt, wie dies in vielen Gebieten der Bundesrepublik zur Zeit geschieht. Unser Kollege Dr. Apel hat bereits vor einiger Zeit auf den besorgniserregenden Umfang und die fragwürdigen Methoden hingewiesen, die sich besonders in Hamburg in dieser Hinsicht ergeben haben. Dort bangen an die tausend Mietparteien vor dem Ausgang einer Manipulation, über die man nur sagen kann, daß sie ihrer ganzen Anlage nach nichts anderes darstellt als eine hundsgemeine Ausnutzung fragwürdiger Rechtstitel. Leider wird uns aus anderen Teilen der Bundesrepublik über ähnliche Fälle berichtet. Es ergibt sich dabei immer wieder dasselbe Bild: Man kündigt den Mietern und lädt sie dann in der Maske des Biedermannes ein, die zumeist nach Zuschnitt und Ausstattung hierfür gar nicht geeignete Wohnung — dazu noch mit völlig übersetzten Kaufpreisen — zu Eigentum zu erwerben. Es wird höchste Zeit, daß diesem üblen Spiel ein Ende bereitet wird. Das kann zunächst allerdings nur im Sinne eines Stopps dadurch erreicht werden, daß wir uns sobald als möglich zu einem auch für solche Fälle ausreichenden Kündigungschutz entscheiden. Der zweite Schritt wäre eine gesetzliche Regelung zur Sache selbst. In seiner schriftlichen Antwort auf die hierzu gestellten Fragen des Kollegen Dr. Apel in den Fragestunden dieser Woche hat der Bundeswohnungsbauminister erklärt, daß zur Zeit Überlegungen zu entsprechenden Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes angestellt werden. Wir wären für einen baldigen Abschluß dieser Überlegungen dankbar und behalten uns eine eigene Initiative vor, wenn uns bis zum Herbst eine positive Antwort nicht vorliegt. In diesem Herbst werden wir uns, was bereits jetzt feststeht, mit einer ganzen Reihe wichtiger wohnungspolitischer Vorlagen zu beschäftigen haben. Ich nenne nur das Zinserhöhungsgesetz für die älteren Sozialwohnungen, das Schlußtermingesetz für die noch besonders bedrängten Ballungsräume neben dem schon erwähnten Mietrechtsänderungsgesetz. Alle diese Vorlagen werden uns hinreichend Gelegenheit zu ausführlichen Erörterungen geben. Sie sind innerhalb der wieder einmal unter Zeitdruck geratenen Haushaltsberatungen nicht möglich. Einige Anmerkungen jedoch mußten gemacht werden. Sie sollten deutlich machen — und haben dies hoffentlich getan —, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion von der Bundesregierung eine aktive Wohnungspolitik im Interesse des Wachstums unserer Wirtschaft und der sozialen Gerechtigkeit als ,ein dringendes Gebot betrachtet und dementsprechend handelt. Anlage 18 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Korspeter (SPD) zu Punkt II, 21 der Tagesordnung. Wenn ich im Auftrage meiner Fraktion zum Etat des Einzelplans 26, dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, spreche, so möchte ich mich zunächst auf die Ausführungen meines Kollegen Reinhold Rehs beziehen, die .er in der Bundestagsdebatte zur letzten Regierungserklärung gemacht hat. Herr Kollege Rehs stellte in Übereinstimmung mit unserem Kollegen Alex Möller fest, daß Ausgangspunkt aller Bemühungen um die Wiederherstellung der Finanzordnung der Wille sein muß, eine gerechte Verteilung der Lasten zu erreichen. Diese Äußerung schließt ein, daß für alle Mitglieder unserer Gesellschaft ein menschenwürdiges Existenzminimum gesichert werden muß und daß alle Opfer des letzten Krieges das Bewußtsein haben können, ihre für die Allgemeinheit gebrachten Opfer durch Staat und Gesellschaft auch in finanzieller Hinsicht angemessen gewürdigt zu sehen. Wir alle erinnern uns, daß bei den vielen Millionen Heimatvertriebenen und Flüchtlingen aus Mitteldeutschland die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung im Dezember 1966 starke Beunruhigung ausgelöst hatte, weil in ihnen die Sorge hochkam, als ob die Absicht bestünde, die Weiterentwicklung des Vertriebenen- und Flüchtlingsrechts abzubauen. Durch spätere Darlegungen des zuständigen Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte erfolgte aber eine Interpretation, die den Willen erkennen läßt, die noch zu lösenden Fragen der Geschädigten in Form eines Dringlichkeitskataloges abzuwickeln. Wir müssen uns immer dessen bewußt sein, daß es sich bei dem hier in Frage kommenden Personen- 5574 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 kreis um 10,6 Millionen Heimatvertriebene, 3,5 Millionen Flüchtlinge aus Mitteldeutschland und Kriegsgeschädigte anderer Art handelt, die durch die Folgen der Vertreibung und Flucht ein Schicksal erlitten haben, das ihnen Anspruch auf die Hilfe der Bevölkerung und des Staates gibt. Uns scheint es deshalb erforderlich zu sein, im Rahmen dieser Debatte noch einmal nachdrücklichst darauf hinzuweisen, daß weder die Heimatvertriebenen und noch viel weniger die Flüchtlinge aus Mitteldeutschland in einem zumutbaren Maße in das soziale und gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik entsprechend ihrer früheren sozialen Verhältnisse als eingegliedert zu betrachten sind, wie es das Bundesvertriebenengesetz in § 13 vorsieht. Wir alle haben die Verpflichtung und die Aufgabe, die deutsche Öffentlichkeit immer wieder — das schließt auch Presse, Rundfunk und Fernsehen ein — auf diese noch vor uns liegenden Aufgaben hinzuweisen. Hier möchte ich zuerst darauf aufmerksam machen, daß mehr als 90 % der vertriebenen und geflüchteten Landwirte ihren landwirtschaftlichen Beruf, ihre soziale und gesellschaftliche Stellung innerhalb der Landwirtschaft haben aufgeben und sich als Unselbständige in nichtlandwirtschaftlichen Berufen eine neue Existenz haben aufbauen müssen. Das bedeutet für uns als besondere Aufgabe, die Maßnahmen für die vertriebenen und geflüchteten Bauern nicht abzuschwächen, sondern ungeschmälert fortzusetzen. In der 19. Lastenausgleichsnovelle sind die Grundbeträge der Hauptentschädigung erhöht worden und meine Fraktion würde es begrüßen, wenn die Bundesregierung sich bald dazu in der Lage sähe, die in § 252 Abs. 5 LAG notwendige Rechtsverordnung zu verabschieden, die die Erfüllung der Mehrgrundbeträge der Hauptentschädigung regelt. Abgesehen davon, daß der Personenkreis der Entschädigungsrentner bereits ab 1. Januar 1967 in den Genuß der höheren Entschädigungsrente kommt und dadurch eine ungleiche Behandlung des gleichen Personenkreises vorliegt, wäre es auch konjunkturpolitisch gesehen wertvoll, wenn die Ansprüche schon bald erfüllt würden, sei es durch Barerfüllung, sei es — sofern das nicht möglich ist — durch die Begründung von Spareinlagen bzw. den Kauf von Schuldverschreibungen. Meine Fraktion erwartet weiterhin von der Bundesregierung die baldige Vorlage der bereits angekündigten 20. LAG-Novelle und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß in dieser Novelle Ungerechtigkeiten beseitigt werden, die insbesondere die Alterssicherung betreffen. Meine Fraktion würde es begrüßen, wenn 22 Jahre nach Kriegsende die Abwicklung von Kriegs- und Verfolgungsschäden vorgenommen würde. Dabei darf aber im Hinblick auf solche abschließende gesetzliche Regelung, eine die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und die volkswirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigender Ausgleich der Lasten nicht außer acht gelassen werden, so wie es die Präambel des Lastenausgleichsgesetzes vorsieht. Uns scheint, daß es bezüglich des Wachstums der Volkswirtschaft sowie der Geldentwertung des letzten Jahrzehnts eingehender Überlegungen wegen des Schadenswertes, der Schadensgruppen und der Schadenshöhe bedarf. Wir müssen uns dessen bewußt sein, daß die Weiterentwicklung der Flüchtlingsgesetzgebung unserer besonderen Aufmerksamkeit und Sorgfalt bedarf. Dabei geht es um die rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen. Alle Fraktionen haben sich in der 4. Legislaturperiode erfreulicherweise positiv dazu bekannt, den Flüchtlingen die gleichen Rechte und Vergünstigungen zu gewähren, wie sie die Vertriebenen und Kriegssachgeschädigten durch die Lastenausgleichsgesetzgebung und andere Gesetze erhalten. Trotzdem sind wir leider heute vor die Tatsache gestellt, daß die politische Zusicherung zwar vorliegt, daß aber die Realisierung dieser Zusicherung wegen der schwierigen Haushaltslage erschwert ist. Dabei lassen Sie mich noch folgende Bemerkung machen. Wäre in der 4. Legislaturperiode der Entwurf eines Flüchtlingsgesetzes meiner Fraktion zur umfassenden Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen verabschiedet worden, wäre es heute nicht mehr notwendig, noch immer wieder den Ruf nach Recht und Gerechtigkeit im Zusammenhang mit dem Problem unserer mitteldeutschen Landsleute zu erheben. Es muß anerkannt werden, daß insbesondere die Flüchtlinge trotz der vielen Enttäuschungen über die Weiterentwicklung des Flüchtlingsrechts immer wieder eine hervorragende staatspolitische Haltung gezeigt haben. Sie haben durch ihren Fleiß rund ihre Mitarbeit am Wiederaufbau der Bundesrepublik ihre Verantwortlichkeit gegenüber dem Ganzen unter Beweis gestellt und sie haben es nicht verdient, noch länger von den politisch verantwortlichen Kräften der Bundesrepublik benachteiligt zu werden. Es muß daher dafür gesorgt werden, daß bei der mittelfristigen Finanzplanung die Weiterentwicklung des Flüchtlingsrechts vorrangig behandelt wird. Dabei geht es um die Berücksichtigung folgender Schwerpunkte: 1. Wir sind der Meinung, daß der Entwurf des Währungsausgleichsgesetzes — dabei handelt es sich um die Aufwertung der Sparguthaben aus Mitteldeutschland — vom Bundestag verabschiedet werden sollte, um den Flüchtlingen den Rechtsanspruch auf diese Leistung zu schaffen, zumal die entsprechenden Regelungen für die einheimischen und vertriebenen Währungsgeschädigten bereits seit dem 14. 8. 1952 in Kraft sind. Der zuständige Ausschuß hat diesen Gesetzentwurf einstimmig positiv behandelt. Diese Verabschiedung des Gesetzentwurfs scheint uns auch deshalb möglich zu sein, weil im Gesetz festgelegt ist, daß die Leistungsgewährung nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und dadurch verständlicherweise in mehreren Haushaltsjahren durchgeführt werden soll. 2. Auch der vom Fachausschuß einstimmig verabschiedete Gesetzentwurf auf Erhöhung der Einkommensgrenze von 500 DM auf 700 DM im Flüchtlingshilfegesetz als Voraussetzung zur Gewährung der Einrichtungshilfe sollte als erster Schritt verabschiedet werden, insbesondere auch deshalb, weil die im Haushalt vorgesehenen Mittel von ca. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 5575 4,5 Millionen DM die Möglichkeiten bieten, die Ausweitung des Personenkreises zuzulassen. Auch hier ist im Gesetz vorgesehen, daß die Leistungsgewährung nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel erfolgen kann. 3. Zur völligen rechtlichen Gleichstellung gehört auch ein Leistungsgesetz in Anlehnung an die Leistungen des Lastenausgleichs. Nach den vielen Ausführungen des zuständigen Ministers können wir erfreulicherweise feststellen, daß sein Ministerium zur Zeit an einer Gesamtkonzeption für alle mit den Schäden in der Zone zusammenhängenden Fragen arbeitet, und meine Fraktion darf auch hier der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Mittel hierfür einen Vorrang erhalten und im Rahmen der mittelfristigen Planung Berücksichtigung finden. 4. Eine ganz besondere Sorge empfinden wir in der Benachteiligung der ehemals selbständigen Flüchtlinge gegenüber den Vertriebenen in der Alterssicherung. Es sollten daher alle Anstrengungen unternommen werden, um zu einer Verbesserung der Alterssicherung zu kommen, d. h. die den Flüchtlingen gewährte besondere laufende Beihilfe den Sätzen der Vertriebenen anzupassen. Wir sind darüber hinaus grundsätzlich der Auffassung, daß nach wie vor die Notwendigkeit besteht, daß eine Alterssicherung für die ehemals Selbständigen erfolgen muß, die der gesellschaftlichen Struktur dieses Bevölkerungskreises aus Mittel- und Ostdeutschland entspricht. Selbstverständlich — das möchte ich hier auch für die Flüchtlinge und Vertriebenen sagen — begrüßen sie alle eine Politik der wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität, wie sie die Bundesregierung und das Parlament als notwendig erachten. Sie erhoffen jedoch die Anerkennung einer Priorität von Leistungen für Verluste, die den Betroffenen als Folge des Krieges entstanden und noch nicht geregelt sind. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird sich nach wie vor mit Vorrang darum bemühen, die notwendige Rang- und Dringlichkeitsordnung sozialer Gerechtigkeit zu wahren, weil die wirtschaftliche und menschliche Situation der Geschädigten des zweiten Weltkrieges unvermindert unserer Solidarität bedarf. Anlage 19 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) zu Punkt II, 21 der Tagesordnung. Erlauben Sie mir bei der Diskussion um den Tit. 302 — Währungsausgleich — einige wenige grundsätzliche Bemerkungen. So wenig es in der Debatte auch darauf ankommt, ob in diesem Titel eine Summe als Erinnerungsposten erscheint, so wichtig erscheint es meinen Freunden und mir, für den Währungsausgleich für RM-Sparguthaben von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin überhaupt einen Titel zu erhalten, damit die Absicht des Herrn Bundesvertriebenenministers deutlich wird, auch auf diesem Gebiet eine Gleichstellung aller Deutschen herbeizuführen. Es ist nämlich nicht einzusehen, warum Geschädigte aus den Vertreibungsgebieten und diejenigen, .die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beheimatet waren und sind, gegenüber den Flüchtlingen unterschiedlich behandelt werden sollen. Schließlich ist der Verlust immer gleich empfindlich, gleich, ob er in Königsberg, in München oder in Dresden entstand. Ich möchte ausdrücklich sagen, daß diese Ihre Absicht, Herr Minister von Hassel, von meinen Freunden und mir sehr nachdrücklich unterstützt wird und daß wir Ihnen bei dieser Gelegenheit danken und Sie ermuntern möchten, Ihre uns bekannten Bestrebungen der Gleichstellung von Vertriebenen und Flüchtlingen bei allen für diesen Personenkreis erforderlichen Gesetzesmaßnahmen ohne Einschränkung fortzusetzen und möglichst bald zu einem positiven Ergebnis zu führen. Wir wissen, daß mit Rücksicht auf politische und wirtschaftliche Konsequenzen Regierung und Parlament lange gehindert waren, Leistungsgesetze für die Flüchtlinge aus der Zone zu beschließen. Diese Gründe sind heute fortgefallen. Dieses Haus wird daher sicher mit großer Bereitschaft alle ihm von Ihnen zugeleiteten noch notwendigen Gesetzesmaterien entgegennehmen und behandeln. Meine Freunde und ich jedenfalls sind der Auffassung, daß alle Ihre Bemühungen in dieser Richtung, gleiches Recht für alle, die unter .den Folgen des Zusammenbruchs von 1945 und seinen politischen Konsequenzen besonders leiden, entsprechend der Gleichheit dieser Leiden zu schaffen, unsere Unterstützung finden werden. Anlage 20 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) zu Punkt II, 21 des Tagesordnung. Nach den Worten des Herrn Bundeskanzlers soll ein Haushalt nicht nur ein Flickenteppich von Ressortwünschen, sondern das Spiegelbild der Gesamtpolitik sein. Der Spiegel — Haushalt 1967 — weist nicht nur einige stumpfe Stellen, sondern einige blinde Stellen auf. Wir müssen hier mit der Frage beginnen, welchen Rang und welchen Standort die Kriegsfolgengesetzgebung im Gesamtkonzept der Regierung Kiesinger-Brandt hat. Bei einer quantitativen Betrachtung stellen wir fest, daß dieser Haushalt von 1966 268 Millionen auf 1967 125 Millionen zurückgegangen ist. Das bedeutet, daß man hier eine Amputation wie in keinem anderen Bereich, nämlich um rund 53 % vorgenommen hat, während der Gesamthaushalt um über 11 % gestiegen ist. Wir fragen die Bundesregierung, wo sind die Prinzipien der Gerechtigkeit und die Prinzipien der Gleichmäßigkeit entsprechend den Ankündigungen geblieben? Wenn wir vom Volumen absehen, stellt sich weiter die Frage, wie sich die Bundesregierung die Abwicklung von Kriegs- und Nachkriegsfolgen 5576 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 eigentlich vorstellt. Dieser Haushalt läßt auch nicht ansatzweise erkennen, wohin die Reise gehen soll. Wir hatten auf unsere Fragen bei der Aussprache zur Regierungserklärung keine Antworten erhalten. Wir haben auf unsere Kleine Anfrage zum gleichen Thema ebenfalls keine Antwort erhalten. Und wir stellen fest, daß dieser Haushalt eine Demonstration der Hilflosigkeit dieser Regierung gegenüber dem gesamten Fragenkomplex der Kriegsfolgelasten ist; und nicht mehr. Wir wissen, daß diese Dinge nicht ohne Geld zu regeln sind. Aber durch Nichtbehandlung werden sie auch nicht gelöst. Für die Betroffenen geht es nicht nur um die materiellen Leistungen, sondern um die Sicherung gleicher Rechtsansprüche bei vergleichbaren Schäden. Aus politischen Gründen ist bestimmten Personenkreisen gegenüber verhältnismäßig großzügig verfahren worden. Man kann aber deshalb andere nicht einfach hängen lassen. Es erscheinen daher vordringlich a) die Vorlage einer 20. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz, d. h. konkret, ein - Nachziehen von Rentenleistungen im Vergleich zur Entwicklung im sonstigen Sozialbereich mit besonderer Berücksichtigung ehemals Selbständiger. b) Die FDP erwartet in diesem Jahr die Vorlage eines Leistungsgesetzes für Sowjetzonenflüchtlinge. Wir sind uns hier mit dem Herrn Bundesvertriebenenminister einig. Er hat am 15. April in Godesberg erklärt Ich habe noch keinen überzeugenden Grund kennengelernt, der als achtbares Hindernis gegen eine langfristige gesetzliche Regelung von Leistungen auf Grund von Vermögensschäden gelten könnte. Ich halte eine solche Regelung für moralisch und rechtlich für richtig. Diesen markanten Worten ist die Tat im Haushalt nicht gefolgt. Wir halten es daher für richtig, daß die Bundesregierung nicht nur zur baldigen Vorlage eines Gesetzes aufgefordert wird, sondern daß die Bereitschaft dieses Hauses, diese Dinge in Angriff zu nehmen, durch einen — wenn auch geringen — Ansatz im Haushalt unter Beweis gestellt wird; c) Das Währungsausgleichsgesetz für Sowjetzonenflüchtlinge und das Gesetz zur Änderung der Einkommensgrenze in § 7 des Flüchtlingshilfegesetzes liegen diesem Hause vor. Die hier vertretenen Parteien haben in dem zuständigen Ausschuß zu erkennen gegeben, wie sie die Dinge geregelt wissen wollen oder welche Möglichkeiten sie zumindest sehen. Es scheint, als sei die Hand der Regierung in einer verzögernden Weise mit im Spiel. Wenn neue Gesichtspunkte aufgetreten sind, die dem zuständigen Ausschuß nicht bekannt waren, dann bitten wir die Regierung, diese Probleme dem Parlament und der Öffentlichkeit ungeschminkt vorzutragen. d) Zu den Fragen einer Abschlußnovelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz wird in aller Deutlichkeit ein Wort zu Versprechungen unterschiedlichsten Charakters vor den Wahlen zu sagen sein, an die sich einige trotz schriftlicher Zusagen nicht mehr erinnern wollen. Wenn das, was damals versprochen worden ist, heute nicht mehr gilt, dann möge es gesagt werden. Ein letztes Wort zu den politischen Häftlingen. Wir meinen, man sollte auch hier nicht zögern, eine Abschlußnovelle vorzulegen. Es handelt sich um Mitbürger, die vielfach um ihrer politisch-demokratischen Überzeugung und Haltung willen nicht nur ihre materielle Existenz aufs Spiel gesetzt haben, sondern jahrelang in Zuchthäusern wegen ihres Eintretens gegen Diktatur und Willkür gelitten haben. Wir meinen, daß es auch ein Stück soziale Gerechtigkeit ist, wenn die Diskrepanz zwischen den Empfängern von Sozialleistungen, nicht weiter erhöht wird und wenn bei vergleichbaren Schäden zumindest gleiche Rechtsansprüche geschaffen werden. 22 Jahre nach Kriegsende scheint es uns angebracht, diese Dinge im Sinne einer abschließenden Regelung mit Vorrang zu behandeln, soweit dies irgendwie möglich ist. Dieser Haushalt erweckt jedoch den Eindruck, daß der verantwortliche Minister bei der Verteilung der Mittel es nicht verstanden hat, mit seinen Kollegen sich so abzustimmen, daß das Prinzip sozialer Gerechtigkeit für die Betroffenen im Vergleich zu anderen Bevölkerungskreisen auch nur einigermaßen gewahrt geblieben wäre. Daß die Regierung kein Gesamtkonzept hat, ist mehr als einmal deutlich geworden. Negativer Ressortegoismus ist jedoch kein Zeichen von Einsicht, sondern eher von mangelnder Einsicht oder unzureichendem und der Sache nicht gemäßem Durchsetzungsvermögen. Sie können nicht erwarten, daß wir dies billigen werden. Anlage 21 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Höhmann (Hessisch-Lichtenau) zu Punkt II, 22 der Tagesordnung. Die Beratung des Haushalts des Ministeriums für gesamtdeutsche und Berliner Fragen gibt Veranlassung, auch Probleme des Zonenrandgebietes zur Sprache zu bringen. Seitdem es einen Eisernen Vorhang gibt, spricht man im Deutschen Bundestag über die Forderungen des Zonenrandgebietes. Es wurden viele Maßnahmen ergriffen, um jener Probleme Herr zu werden, die dadurch entstanden sind, daß man in dem Gebiet an der Demarkationslinie mit einem Male gezwungen war, mit dem Rücken zur Wand — allein nach Westen 'orientiert — zu wirtschaften. Alle bisher getroffenen Maßnahmen haben die strukturelle Schwäche, die im Zonenrandgebiet herrscht, nicht beheben können. Ich erinnere mich, daß vor nunmehr neun Jahren mein Fraktionskollege Dipl.-Ing. Junghans, den Entwurf eines Strukturprogramms für das Zonenrandgebiet begründete. Dabei führte er aus: „Der strukturelle Rückstand dieser Gebiete konnte wohl durch den konjunkturellen Aufschwung verschleiert werden, aber der geringste konjunk- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 5577 turelle Rückschlag stellt die Schwäche dieser Gebiete bloß". Genau das, was vor neun Jahren schon als richtig erkannt wurde, haben wir auch diesmal wieder festzustellen. Im Zonenrandgebiet, dessen Wirtschaft um Jahre hinter der der Ballungsgebiete herhinkt, wirkt sich der jetzige konjunkturelle Rückschlag besonders stark aus. Die Zeiten der Vollbeschäftigung in den letzten Jahren haben weite Kreise in Wirtschaft und Politik über die Strukturschwächen hinweggetäuscht. Der Gesamtdeutsche Ausschuß hatte gegen Ende der 4. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages das Zonenrandgebiet bereist und dem Bundestag einen Bericht darüber zugestellt, woran es dort mangele. Der Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat eine ganze Reihe von Verbesserungsvorschlägen gemacht, an denen er auch heute noch festhält. Die meisten dieser Vorschläge stehen auch heute noch als Aufgabe vor uns. Ich will auf Einzelheiten dieses Berichtes nicht näher eingehen, weil darüber schon im Deutschen Bundestag diskutiert worden ist. Die neue Bundesregierung möge sich bemühen, den in diesem Bericht aufgestellten Forderungen gerecht zu werden. Der Eindruck, den der Ausschuß seinerzeit von der Lage des Zonenrandgebietes gewinnen mußte, war der, daß ein sehr starkes Ungleichgewicht zwischen verschiedenen Regionen der Bundesrepublik besteht und der Beseitigung harrt. Ganz offensichtlich war es bisher nicht möglich, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln grundlegende Strukturverbesserungen zu erreichen. Diese Mittel haben lediglich dazu ausgereicht, die bestehenden Strukturen zu erhalten. Es stellt sich uns also die Aufgabe, ein neues Strukturprogramm zu erstellen. Dabei werden Widerstände zu überwinden sein. Die Aufgabe regionaler Wirtschaftspolitik kann nicht sein, die im Zonenrandgebiet schon ansässige. Industrie durch rücksichtslose Ansiedlung neuer Wachstumsindustrien zu behindern. Notwendig ist aber, daß man dort, wo aussterbende Branchen zu Hause sind, schon jetzt neue zukunftsträchtige Betriebe ansiedelt, die in der Lage sind, die jeweils frei werdenden Arbeitskräfte aufzunehmen. Es gibt im Zonenrandgebiet Landschaft, in denen Kurzarbeit schon chronisch ist. Dies wiederum führt durch das niedrige Lohnniveau mit Sicherheit zu weiteren Abwanderungen von Arbeitskräften in die Ballungsgebiete, in denen relativ sichere Arbeitsplätze gewährleistet sind. Ich nehme an, daß sich alle Mitglieder dieses Hauses darin einig sind, daß sich die Mitte Deutschlands nicht wie Gebiete an alten nationalen Staatsgrenzen entvölkern darf. Es würde allen Bemühungen um eine Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands Hohn sprechen, sähen wir einem solchen Geschehen tatenlos zu. Wir haben es hier mit dem Haushaltsplan für das 1967 zu tun, der noch von der alten Bundesregierung Erhard-Mende stammt. Dieser Haushaltsplan kann deshalb eine grundlegend neue Regionalpolitik noch nicht erkennen lassen. Es ist deshalb angebracht, daß man schon jetzt darauf hinweist, daß der Haushaltsplan für das Jahr 1968 erkennen lassen muß, in welcher Richtung die neue Bundesregierung hier vorgehen will. Zum Einzelplan 27 darf eine außerordentlich erfreuliche Feststellung hier nicht unerwähnt bleiben. Der Minister für gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat sich stark dafür eingesetzt, daß alle die Mittel, die unmittelbar der Bevölkerung Berlins und des Zonenrandgebietes zugute kommen, nicht gekürzt werden. Der Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat diese Forderung unterstützt, und wir sind dem Haushaltsausschuß sehr dankbar, daß auch er diese Erkenntnis beherzigt und die Forderung zu seiner eigenen gemacht hat. Die Mittel für die kulturelle Förderung des Zonenrandgebietes sind nicht nur erhalten geblieben. Entgegen dem neu vorgelegten bereinigten und gekürzten Entwurf ist man sogar über die Etatansätze des Jahres 1966 noch hinausgegangen und hat in den Titeln für besondere kulturelle Maßnahmen im Zonenrandgebiet und für Schulbauvorhaben die Mittel erhöht. Die Bundestagsfraktion der SPD hatte sich darüber hinaus mit einer Reihe von Vorschlägen an entsprechende Ressorts, gewendet mit der Bitte, die Mittel des Eventualhaushalts bevorzugt im Zonenrandgebiet zu verwenden. Dieser Bitte . sind die Ressorts auch nachgekommen. So hat der Bundesminister für Wirtschaft mitgeteilt, daß er die Ressorts aufgefordert habe, die Mittel des Eventualhaushalts vorwiegend zur Förderung des Zonenrandgebiets zu verwenden. Der Bundesminister für Verkehr teilte mit, daß versucht werden solle, bei der Auswahl der Neubaustrecken bevorzugt Mittel für Bundesfernstraßen einzusetzen, die als Verbindungen für das Zonenrandgebiet nach Westen von besonderer Bedeutung sind. Der Bundesminister für Wohnungsbau hat den Ländern ausdrücklich zur Auflage gemacht, den Wohnungsbau für gewerbliche Fachkräfte im Zonenrandgebiet bevorzugt zu berücksichtigen. Einer Förderung des Facharbeiterwohnungsbaus im Rahmen des Eventualhaushalts solle ebenfalls Rechnung getragen werden. Man darf hier feststellen, daß die neue Bundesregierung sich gegenüber den berechtigten Ansprüchen der Bevölkerung des Zonenrandgebietes also aufgeschlossen gezeigt hat. Mit dem Dank für dieses sofortige Eingreifen gerade in den Gebieten, in denen wir die stärkste Arbeitslosigkeit festzustellen haben, verbindet die SPD-Fraktion noch einige Wünsche für die Zukunft. 1. Es scheint notwendig zu sein, über das hinaus, was der Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen anläßlich seiner Reisen durch das Zonenrandgebiet festgestellt hat, eine Studie darüber anfertigen zu lassen, wie es im Zonenrandgebiet aussieht. Dabei sei darauf hingewiesen, daß es Möglichkeiten über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gibt, solche Entwicklungsstudien anfertigen zu lassen, wenn die nationalen Regierungen das wünschen. Die bisherigen Bundesregierungen haben kein besonderes Interesse gezeigt, in regionalpolitischen Fragen mit ,der Kommission der EWG zusammenzuarbeiten. Es ist notwendig, daß sich dies ändert. 5578 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 Die Regionalpolitik in Deutschland hängt von der Regionalpolitik der anderen Partnerländer in einem gewissen Maße ab. Ohne einen Überblick darüber zu haben, was sich in den anderen Partnerländern tut, ist unser Bemühen um Strukturverbesserungen in bestimmten Räumen der Bundesrepublik wenig sinnvoll. Es wird weiterhin zu prüfen sein, ob wir nicht in stärkerem Maße von den Möglichkeiten, welche die europäische Investitionsbank bietet, Gebrauch machen sollten. Mit dem Fortschreiten der Entwicklung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft werden diejenigen Regionen, die hier Randregionen sind, es in der Zukunft immer schwerer haben, weil die Wege zu den Ballungsräumen der Bundesrepublik von manchen Nachbarländern aus günstiger sind, als vom deutschen Zonenrandgebiet dorthin. Die SPD-Fraktion erwartet deshalb von der Bundesregierung, daß sie eingehende Überlegungen darüber anstellt, wie die Möglichkeiten, die uns die Römischen Verträge bieten, für das Gebiet an der Demarkationslinie besser genutzt werden können. Darüber sollte zumindest dem Ausschuß, der diese Fragen behandelt, wenn nicht dem ,ganzen Bundes' tage, Bericht erstattet werden. 2. Die Standortnachteile müssen überwunden werden, auch durch ein entsprechendes Verkehrserschließungsprogramm. Die SPD-Fraktion ist erfreut darüber, daß die Bundesregierung gemeinsam mit den Landesregierungen inzwischen den erweiterten Verkehrswegeplan für das Zonenrandgebiet erstellt hat. Dieser allgemeine Katalog des Wünschenswerten muß nunmehr geordnet werden nach Dringlichkeiten und Schwerpunkten, denn die Verkehrserschließung ist eine Voraussetzung dafür, daß sich weitere Industrie im Zonenrandgebiet ansiedelt und daß die Frachtraten und die Lieferungszeiten gesenkt werden. 3. Diesem Verkehrserschließungsprogramm sollte sich nach Erstellung einer Entwicklungsstudie ein Wirtschaftsstrukturprogramm anschließen. Wir sind uns bewußt, daß mit dieser Forderung zum Teil auch schon offene Türen eingerannt werden. Der Bundesminister für Wirtschaft hat schon im Mai dieses Jahres einen Entwurf über Grundsätze der regionalen Wirtschaftspolitik an die korrespondierenden Länderministerien gegeben und eine Konferenz der Regionalreferenten der Wirtschaftsministerien für Mitte dieses Monats anberaumt. Hier wird ein wichtiger Schritt getan in Richtung auf eine außerordentlich wünschenswerte künftige engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Die SPD-Fraktion wünscht diesem Vorhaben vollen Erfolg. 4. Die Standortwahl der in der Bundesrepublik umgesiedelten Betriebe läßt erkennen, daß die gegebenen Anreize zur Ansiedlung in den Zonenrand- und Notstandsgebieten nicht ausreichen. Der letzte Bericht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung über verlagerte und neuerrichtete Betriebe in den Jahren 1964 und 1965 läßt klar erkennen, daß auch in diesem Zeitraum, wie das früher schon der Fall gewesen ist, Neuerrichtungen und Umsiedlungen im wesentlichen innerhalb der Ballungsräume stattgefunden haben oder von einem Ballungsraum zum anderen vorgenommen wurden. Weite Teile des Zonenrandgebietes blieben unberücksichtigt. Hieraus kann man nur schließen, daß a) offensichtlich nicht genügend bekannt ist, welche Möglichkeiten der Sonderabschreibungen und Hilfen der öffentlichen Hand geboten werden, wenn der neue Standort im Zonenrandgebiet gewählt wird, und daß, b) selbst wenn diese angebotenen Möglichkeiten bekannt sind, der Standortnachteil eines Betriebes im Standortgebiet als schwerwiegender eingeschätzt wird, als das angebotene System der Anreize wettmachen kann. Sieht man sich in den Partnerländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft um, so stellt man fest, daß in einigen dieser Länder neu zu errichtenden oder umzusiedelnden Betrieben größere Vorteile eingeräumt werden als bei uns in der Bundesrepublik. Ich will nicht einem Ansiedlungsverbot in Ballungsräumen der Bundesrepublik das Wort reden, wie es die französische Regierung praktisch für die Region Paris festgelegt hat. Das ist bei uns nicht zu machen. Es ist aber sicher erwägenswert, das System der Ansiedlungsprämien, wie es in Frankreich, Belgien und den Niederlanden angewendet wird, in entsprechender, für uns passender Form auch für die Ansiedlung von Betrieben in unseren Zonenrand- und Notstandsgebieten anzuwenden. 5. Bei der heutigen Konjunkturlage dürfen wir feststellen, daß die Arbeitnehmer im Zeichen konjunkturellen Rückgangs die größten Lasten zu tragen haben. Deshalb sollte man sich Gedanken darüber machen, auf welche Weise man die Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet binden kann. Die Arbeitslosigkeit ist in den Zonenrandkreisen doppelt so hoch und höher als in den Gebieten wirtschaftlicher Schwerpunkte. Es ist zu befürchten, daß diese Arbeitslosigkeit nicht nur einer vorübergehende Erscheinung ist. Durch eine ganze Reihe von Betriebsstillegungen und Konkursen sind viele Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet fortgefallen. Man kann damit rechnen, daß aus diesem Zustand eine Dauerarbeitslosigkeit wird. Bei einer zu erwartenden Konjunkturbelebung werden die wirtschaftlichen Schwerpunkte in der Bundesrepublik einen gewissen Sog auf diese Arbeitslosen ausüben und somit dazu beitragen, daß sich die Ballungräume immer weiter verstärken und die wirtschaftsschwachen Gebiete zu bevölkerungsentleerten Räumen werden, aus denen die junge Arbeitnehmerschaft fortzieht. Die alten Menschen, die dort viel stärker verwurzelt sind, werden zurückbleiben. Das Bruttoinlandsprodukt und das Pro-Kopf-Steueraufkommen in den Stadt- und Landkreisen, die direkt an der Demarkationslinie liegen, ist bereits geringer als im Durchschnitt des Bundesgebietes. Eine weitere Entleerung dieses Gebietes würde dazu führen, daß Bruttoinlandsprodukt und ProKopf-Steueraufkommen weiter sinken, die Lasten der öffentlichen Hand aber durch eine immer ungünstiger werdende Altersstruktur steigen. Vielerorts Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 5579 ist gefordert worden, man möge der Arbeitnehmerschaft Steuervorteile einräumen, wie sie der Berliner Bevölkerung gewährt werden. Die frühere Bundesregierung hat dies abgelehnt mit dem Hinweis, daß man keine Steuergrenze durch das Gebiet der Bundesrepublik von Norden nach Süden ziehen darf. Dieses Argument sticht nicht, denn mit den Möglichkeiten der Sonderabschreibungen über die Gewerbesteuer hat man den Arbeitgebern gewisse Vorteile eingeräumt und damit diese Steuergrenze praktisch schon geschaffen. Das Ortsklassensystem für öffentliche Bedienstete im Zonenrandgebiet und den Notstandsgebieten könnte geändert und zugunsten dieser Bediensteten verbessert werden. Beide Maßnahmen wurden bisher unterlassen. Dafür wurde als Äquivalent geboten die Beibehaltung des öffentlich geförderten Facharbeiterwohnungsbaus. Abgesehen ,davon, daß hier in den letzten Jahren jeweils lediglich 14 Mio DM zur Verfügung gestellt wurden, dies also kein Ausgleich für die aufgestellte Forderung sein kann, ist diese Maßnahme kein Ersatz. Die Arbeitgeberverbände, Industrie- und Handelskammern wie auch die Handwerkskammern haben immer wieder gefordert, daß zugunsten der Arbeitnehmerschaft besondere Maßnahmen getroffen werden. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist der Meinung, daß, wenn schon Steuervorteile und Ortsklassenanhebung versagt werden, dann aber neben der künftig hoffentlich verstärkten Förderung des Facharbeiterwohnungsbaues noch andere Maßnahmen getroffen werden müssen, welche zum Ziel haben, die Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet zu halten. Auch hierüber möge die Bundesregierung Überlegungen anstellen, und dem Bundestag und dem zuständigen Ausschuß zu gegebener Zeit berichten. 6. Die Standortnachteile der Wirtschaft werden zum Teil auch durch Frachthilfen ausgeglichen. Das Frachthilfensystem neu zu überdenken, wurde von der Bundesregierung bereits zugesagt. Wir stellen der Bundesregierung anheim, die Frachthilfen aus dem regionalen Förderungsprogramm herauszunehmen und in einem Sondertitel zu führen. 7. Viele Zonenrandgemeinden führen bewegt Klage darüber, daß ihre Wirtschaftswege auch für andere Zwecke benutzt und zerfahren werden. Daß die Wiederherstellung dieser Wege in einen befahrbaren Zustand aus den Mitteln des regionalen Förderungsprogramms vorgenommen wind, ist hoffentlich nur ein vorübergehender Zustand, denn mit regionaler Förderung haben diese Maßnahmen ganz und gar nichts zu tun. Die Bundesregierung möge also Überlegungen darüber anstellen, wie sie die dort angerichteten Schäden schneller und auf finanziell die Zonenrandgemeinden zufriedenstellende Weise in der Zukunft löst. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sagt der Bundesregierung Dank für ihre Bereitwilligkeit, den Menschen im Zonenrandgebiet zu helfen. Es wird hier nicht nur über Probleme geredet, sondern es wird auch gehandelt. Wir werden in der Zukunft keine Gelegenheit versäumen, auf die politische Seite dieses Problems hinzuweisen. Es ist höchste Zeit, daß die bestehenden wirtschaftlichen Ungleichgewichte beseitigt werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 9. Juni 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache V/1818 Frage 37): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß sowjetische Militärflugzeuge unbemerkt bis in die Mitte Süddeutschlands vordringen können? Die Luftverteidigung der Bundesrepublik Deutschland ist ein integrierte Einrichtung. Sie ist darauf ausgerichtet, das Eindringen unbekannter Flugzeuge (vor allem geschlossener Verbände) frühzeitig zu orten, ihren Kurs festzustellen und Abwehrmaßnahmen einzuleiten. Ein unbemerktes Eindringen von Einzelflugzeugen im Tiefflug — vor allem in Gebirgs- oder Mittelgebirgslandschaften — läßt sich aufgrund technischer Gegebenheiten, die in den Leistungsgrenzen der Radargeräte liegen (Unterfliegen der Radarkeule), nicht restlos verhindern. Deshalb muß dazu zusätzlich eine engmaschige Luftraumbeobachtung (Augen-Ohr-Flugmeldedienst), die durch spezielle Tieffliegerradar unterstützt wird, treten. Der Bundeswehr stehen ausreichende Kompanien dieser Art _noch nicht zur Verfügung. Ich darf jedoch bemerken, daß bei entsprechenden Alarmstufen zusätzliche Maßnahmen für die Erfassung einzelner tieffliegender Flugzeuge vorgesehen sind. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Juni 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/1818 Fragen 50, 51 und 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, worauf es zurückzuführen ist, daß von dem 1959 aufgestellten Ausbauprogramm für die bayerischen Staatsstraßen bis heute, also nach mehr .als der doppelten Zeit, nur 38 °/o, also nur wenig mehr als ein Drittel verwirklicht ist? Welche Nachteile bringt es nach Ansicht der Bundesregierung mit sich, daß nur 3,7 % der Staatsstraßen in Bayern mit schweren Decken versehen und nur 12 % frostsicher ausgebaut sind? Ist die Bundesregierung bereit, mit der Begründung, daß das beste Autobahn- und Fernstraßennetz ohne eine sinnvolle Ergänzung durch leistungsfähige Landstraßen wenig Wert hat, bei der bayerischen Staatsregierung darauf hinzuwirken, daß diese ihre Anstrengungen künftig mehr als bisher auf den Ausbau der Staatsstraßen richtet? Für den Ausbau der Staatsstraßen in Bayern ist allein die Bayerische Landesregierung zuständig. Es steht der Bundesregierung nicht zu, über solche Angelegenheiten Auskünfte zu erteilen und auf die Staatsregierung einzuwirken. 5580 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1967 Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Juni 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/1818 Fragen 62, 63 und 64) : Sind der Bundesregierung die Wuppertaler Untersuchungen über Farbleitlinien, die die Verkehrszeichen ersetzen sollen, bekannt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Experten, daß durch bunte Fahrbahnmarkierungen die Verkehrssicherheit der Kraftfahrzeugfahrer erhöht wird? Ist die Bundesregierung bei Bejahung der Frage 63 bereit, die Untersuchungen über die Farbleitlinien in einem größeren Rahmen zu erproben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine deutsche Farbenfabrik mit der Stadt Wuppertal und anderen deutschen Städten Versuche mit dem Einfärben von Straßendecken oder Teilen der Straßendecke (Markierungen) durchgeführt hat. Die Auffassung, daß die Verkehrssicherheit durch bunte Fahrbahnmarkierungen erhöht wird, wird nicht geteilt. Die Wirkung einer farbigen Straßendecke oder fertiger Markierungen auf das Auge des Kraftfahrers kann bei Tageslicht, künstlicher Beleuchtung oder nasser Fahnbahn sehr unterschiedlich sein. Aus den genannten Gründen können auch Verkehrszeichen allgemein durch eine Markierung nicht ersetzt werden, zumal sie unter verschiedenen Witterungsbedingungen nicht oder nur schwer zu erkennen sind (z. B. bei Schnee). Die Bundesregierung sieht deshalb zunächst keine Veranlassung, die Untersuchungen über die Farbleitlinien in einem größeren Rahmen zu erproben. Die Entwicklung auf diesem Gebiet wird jedoch verfolgt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Holger Börner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, ich wäre auch in diesem Falle dankbar, wenn ich die Fragen im Zusammenhang beantworten könnte, vorausgesetzt, daß Herr Kollege Riegel damit einverstanden ist.





Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Er ist einverstanden. Ich rufe also noch die Frage 56 des Abgeordneten Riegel (Göppingen) auf:
Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob für Arbeitnehmer nicht eine Tagesfahrkarte eingeführt werden kann?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Holger Börner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, das Problem der Einführung einer Arbeiterwochenkarte für Kurzarbeiter ist der Bundesregierung bekannt. In Anbetracht der derzeitigen wirtschaftlichen Situation wird diese Frage von meinem Hause bereits geprüft. Sie werden sicher Verständnis dafür haben, daß zunächst Gespräche mit der Deutschen Bundesbahn erforderlich sind, da nach den Verkehrsgesetzen von 1961 die Tarifinitiative bei der Deutschen Bundesbahn liegt. Darüber hinaus sind Besprechungen mit dem Bundesfinanzminister und dem Bundesarbeitsminister notwendig, weil bei Tarifermäßigungen wegen eventueller Einnahmeausfälle, die durch Mehrverkehr nicht ausgeglichen werden, die Frage der Erstattung an die Deutsche Bundesbahn auftritt.
    Der Bundesverkehrsminister ist bereit, diesen Fragenkomplex beschleunigt mit den beteiligten Stellen zu erörtern. Ich werde Sie gern über das Ergebnis dieser Besprechungen unterrichten.