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    Deutscher Bundestag 111. Sitzung Bonn, den 7. Juni 1967 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des ceylonesischen Parlaments 5249 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dichgans, Frau Geisendörfer, Dr. Balke, Koenen (Lippstadt) und Bergmann 5249 A Abg. Eisenmann legt sein Mandat nieder 5249 B Abg. Dr. Imle tritt in den Bundestag ein . . 5249 B Wiederwahl des Abg. Leukert als Mitglied des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank . . . . . . . . . . . 5249 B Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung 5249 C Erweiterung der Tagesordnung . . . . 5249 D Amtliche Mitteilungen 5250 A Fragestunde (Drucksache V/1818) Fragen des Abg. Ollesch: Dienst- oder Auftragsverhältnis sowie Aufgabenbereich des Alexander von Hase von Hase, Staatssekretär . . . . 5252 A Mertes (FDP) . . . . . . . . . 5252 A Frage des Abg. Mischnick: Ausgleichszahlungen im innerdeutschen Postverkehr Dr. Dollinger, Bundesminister . . 5252 B Mischnick (FDP) 5252 B Biechele (CDU/CSU) . . . . . 5252 D Frage des Abg. Burger: Fernmeldedienstgebäude in Emmendingen 5253 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Haltungsschäden von Schulkindern Frau Strobel, Bundesminister . . . 5253 B Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 5253 C Frau Meermann (SPD) . . . . . 5254 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Schuljugend Frau Strobel, Bundesminister . . . 5254 B Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 5254 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1967 Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Schutzmaßnahmen für die Tuch- und Kleiderstoffindustrie gegenüber Einfuhren aus Prato Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5254 D, 5255 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 5255 B Frage des Abg. Franke (Osnabrück):: Ansiedlung neuer Industrien im Zonenrandgebiet und in Bundesausbaugebieten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5255 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 5255 C Fragen des Abg. Dr. Giulini: Finanzielle Hilfe und Absicherung für deutsche Anbieter bei Ausschreibungen der Strojexport, Prag, auf Baumaschinen 5256 A Frage des Abg. Büttner: Urteil des Amtsgerichts München betr. Rechtsschutzversicherung rückständiger Erst- und Folgeprämien 5256 B Frage des Abg. Büttner: Rechtliche Position der Versicherungsnehmer hinsichtlich der Verjährung von Zahlungsverpflichtungen . . . . . 5256 B Frage des Abg. Büttner: Möglichkeit einer Schließung der Gesetzeslücke 5256 B Fragen des Abg. Richarts: Bestimmung von Bundesausbauorten 5256 C Frage des Abg. Kohlberger: Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen auf dem Textilmarkt Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5256 D Kohlberger (SPD) 5256 D Ott (CDU/CSU) . . . .. . . . 5257 A Frage des Abg. Kohlberger: Maßnahmen gegen den passiven Veredelungsverkehr mit den Ostblockländern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5257 B Frage des Abg. Kohlberger: Interesse der Bundesregierung an einer modernen und international wettbewerbsfähigen Textilwirtschaft Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5257 C Fragen des Abg. Blumenfeld: Forderungen deutscher Firmen gegenüber iranischen Staatsstellen im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe 5257 C Fragen des Abg. Diebäcker: Zonenrandfrachthilfen . . . . . . 5257 C Frage des Abg. Brück (Holz) : Abnahmeverpflichtungen Frankreichs für Saarkohle Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5257 D Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 5257 D Frage des Abg. Haehser: Frage einer Anwendung des Vibrationsverfahrens für die Beseitigung des ehemaligen Westwalls Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5258 B Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einrichtung von Sitzgelegenheiten für Angestellte in offenen Verkaufsstellen 5258 C Fragen des Abg. Burger: Erhöhung der Freibeträge für die Anrechnung der Leistungen von Kindern auf Grund von Unterhaltsansprüchen als Einkommen bei der Berechnung der Elternrente Kattenstroth, Staatssekretär . . 5258 D Burger (CDU/CSU) 5259 A Büttner (SPD) 5259 C Maucher (CDU/CSU) 5259 D Frau Meermann (SPD) 5260 B Dröscher (SPD) 5260 C Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Technische Überprüfung von Straßentankwagen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 5261 A Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 5261 B Fellermaier (SPD) 5261 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1967 III Frage des Abg. Dröscher: Gesicherte gleichwertige Beschäftigung von bei alliierten Streitkräften freiwerdenden deutschen Arbeitnehmern Kattenstroth, Staatssekretär . . 5261 D Dröscher (SPD) 5262 A Fragen des Abg. Dr. Enders: Badekuren — Heilbehandlung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 5262 C Dr. Enders (SPD) 5262 D Maucher (CDU/CSU) 5263 A Fragen des Abg. Exner: Benachteiligung von Arbeitnehmern öffentlich-rechtlicher Dienstherren durch die Heranziehung zum Grundwehrdienst 5263 B Fragen des Abg. Wächter: Kürzung des „Transall"-Programms Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5263 B Wächter (FDP) . . . . . . . 5263 C Fragen des Abg. Faller: Stationierung von Verbänden der Bundeswehr auf dem NATO-Flugplatz Bremgarten — Übernahme der dortigen deutschen Zivilangestellten Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5264 A Faller (SPD) 5264 A Frage des Abg. Spitzmüller: Zunahme der Lärmbelästigung durch kanadische Düsenjäger in Lahr Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5264 B Spitzmüller (FDP) 5264 C Frage des Abg. Spitzmüller: Beachtung der Vorschriften über die einzuhaltenden Flughöhen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5264 D Frage des Abg. Spitzmüller: Tiefstflug zweier kanadischer Düsenjäger längs der Autobahn Karlsruhe—Basel Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5265 A Mertes (FDP) 5265 B Fragen des Abg. Hübner: Ausgabe lebender Hühner als Verpflegung an Soldaten bei einer Alarmübung Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5265 C Hübner (SPD) . . . . . . . . 5265 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5265 D Frage des Abg. Hübner: Beachtung der Bestimmungen über das Schlachten von Vieh Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5266 A Hübner (SPD) . 5266 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5266 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksachen V/1000, V/1235); Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache V/1751) Schoettle, Vizepräsident 5266 C Baier (CDU/CSU) . . . . . . 5266 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache V/1752) 5267 B Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache V/1753) 5267 C Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und Bundeskanzleramtes (Drucksache V/1754) in Verbindung mit Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministers für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates (Drucksache V/1775) Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 5267 D, 5283 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5270 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 5272 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 5276 B Raffert (SPD) 5278 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 5280 B Scheel (FDP) 5280 D Mischnick (FDP) . . . . . . . 5286 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 5288 D Stücklen (CDU/CSU) 5288 D Genscher (FDP) 5291 C Moersch (FDP) 5293 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1967 Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes (Drucksache V/1755) Dr. Abelein (CDU/CSU) 5296 B Dr. Mende (FDP) 5297 B Dr. Eppler (SPD) 5300 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 5302 A Brandt, Bundesminister 5303 B Zoglmann (FDP) . . . . . . . 5308 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 5313 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 5315 B Sänger (SPD) 5316 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 5317 D Metzger (SPD) . . . . . . . 5318 C Dr. Furler (CDU/CSU) 5322 B Stein (Honrath) (CDU/CSU) . 5324 A Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 5325 D Moersch (FDP) 5327 C Dr. Martin (CDU/CSU) 5328 D Mischnick (FDP) . . . . . . . 5330 C Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen V/1756, zu V/1756) in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Verteidigung (Drucksache V/1780) Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5331 B Kubitza (FDP) 5331 C Frau Renger (SPD) 5334 B Eckerland (SPD) 5334 D Spitzmüller (FDP) 5337 A Nächste Sitzung 5338 A Anlagen 5339 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1967 5249 111. Sitzung Bonn, den 7. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 8. 6. Bäuerle 9. 6. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 9. 6. Bergmann * 8. 6. Blumenfeld 7. 6. Dr. Burgbacher 7. 6. Buschfort 7. 6. Corterier 10. 6. Cramer 10. 6. Ertl 9. 6. Eschmann 9. 6. Flämig ** 10. 6. Graaff 9. 6. Haage (München) 9. 6. Hösl ** 10. 6. Frau Klee 7. 6. Dr. Klepsch 15. 6. Kunze 30. 6. Kuntscher 7. 6. Frau Dr. Maxsein 30. 6. Lemper 7. 6. Lenz (Trossingen) 30. 6. Lenze (Attendorn) ** 8. 6. Michels 9. 6. Dr. Miessner 9. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 7. 6. Peters (Norden) 30. 6. Picard 8. 6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Dr. Prassler 9. 6. Saam 9. 6. Sander 9. 6. Seibert 9. 6. Dr. Sinn 12. 6. Dr. Starke (Franken) 9. 6. Stein (Mainz) 7. 6. Struve 30. 6. Dr. Vogel (Speyer) 9. 6. Vogt 30. 6. Weimer 7. 6. Wurbs 9. 6. b) Urlaubsanträge Brünen 14. 6. Folger 16. 6. Gibbert 30. 6. Gscheidle 15. 6. Hamacher 30. 6. Lemmer 14. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Schröder (Sellstedt) 1. 7. Frau Wessel 13. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrats Abschrift Bonn, 12. Mai 1967 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 309. Sitzung am 12. Mai 1967 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 26. April 1967 verbschiedeten Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtlichen Entschließungen angenommen. 1 Anlage Dr. h. c. Altmeier Vizepräsident Bonn, 12. Mai 1967 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 26. April 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. h. c. Altmeier Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 12. Mai 1967 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer) I. Der Bundesrat hat gegen die Einbeziehung der Rundfunkanstalten in den Kreis der Steuerpflichtigen gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes verfassungsrechtliche, zumindest verfassungspolitische Bedenken, weil die Länder in den Rundfunkgesetzen die Rundfunkversorgung als öffentlich-rechtliche Aufgabe geregelt haben und der Bund durch den Verfassungsgrundsatz der Bundestreue gehalten ist, diese Qualifikation auch für seinen Bereich zu respektieren. Auf der anderen Seite würde die verfassungsrechtlich oder verfassungpolitisch notwendige 5340 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1967 Steuerbefreiung der Rundfunkanstalten möglicherweise Wettbewerbsverzerrungen im Verhältnis zu den Tageszeitungen begründen oder verstärken. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, ob und inwieweit auch eine Befreiung der Vertriebserlöse der Tageszeitungen von der Umsatzsteuer gerechtfertigt ist. II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, 1. die in dem Umsatzsteuergesetz vorgesehenen Durchführungsbestimmungen unverzüglich bekanntzugeben, damit sich die Steuerpflichtigen möglichst frühzeitig auf die Umstellung vorbereiten können; 2. bei der Festlegung der Aufzeichnungspflichten die Wahl des Buchungssystems in möglichst weitem Umfange den Steuerpflichtigen zu überlassen und nur Rahmenbestimmungen für die ordnungsmäßige Aufzeichnungspflicht zu geben; 3. durch weitgehende Anwendung angemessener Pauschalierungen bei den Bestimmungen über den Vorsteuerabzug — insbesondere für freie Journalisten und Schriftsteller (siehe BT-Umdruck 214 in zu Drucksache 216/67) —, die Änderung von Bemessungsgrundlagen, die Abgrenzung von steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen sowie der Besteuerung nach allgemeinen Durchschnittssätzen die technische Durchführung bei den Steuerpflichtigen zu erleichtern; 4. von der Ermächtigung des § 26 Abs. 1 in dem Sinne Gebrauch zu machen, daß sich die zeitlichen Bindungen bei Optionen für die Mehrwertsteuer nach §§ 19 Abs. 4, 23 Abs. 4 und 24 Abs. 4 zunächst nur auf das Jahr 1968 erstrecken. Begründung: Die Umstellung der Unternehmen auf die Mehrwertsteuer erfordert nicht nur ein Umdenken in vieler Hinsicht, sondern auch einen gewissen Zeitraum für ihre technische Durchführung. Da die Mehrwertsteuer zu einer vielfach erheblichen Mehrarbeit in den Unternehmen führt, müssen alle Möglichkeiten der Verminderung der Verwaltungsarbeit ausgeschöpft werden. Eine weitgehende Anwendung von Pauschsätzen und eine möglichst nur globale Aufzeichnungspflicht würden die Umstellung nicht nur technisch erleichtern, sondern auch psychologische, sachlich vielfach unbegründete Widerstände leichter überwinden. Es sollten daher nur Rahmenbestimmungen über ordnungsmäßige Mindestaufzeichnungen festgelegt und ihre technische Durchführung in möglichst großem Umfange den Unternehmern überlassen werden. Auch weiterhin sollte die Pauschalierung der Umsatzsteuer nach den Rohaufschlägen auf den Wareneingang bei verschiedenen Steuersätzen zugelassen werden. Für die Übergangsbestimmungen müssen großzügige Billigkeitsregelungen für diejenigen Fälle vorgesehen werden, in denen Steuerpflichtige aus technischen Gründen Fehler bei den Erklärungen und Berechnungen zur Mehrwertsteuer einschließlich der für die Mehrwertsteuer notwendigen Buchführung machen. Durch die in den §§ 19 Abs. 4, 23 Abs. 4 und 24 Abs. 4 festgelegten Zeiträume für die Dauer der Option sind die Unternehmer gezwungen, schon im ersten Monat nach dem Übergang zur Mehrwertsteuer über eine evtl. Option für die Mehrwertsteuer für 5 bzw. 2 Jahre zu entscheiden. Es fehlen ihnen aber zu diesem Zeitpunkt noch die Erfahrungen für eine wirtschaftlich vernünftige Entscheidung. Die Bundesregierung sollte daher von der Ermächtigung des § 26 Abs. 1 Gebrauch machen und als Übergangsmaßnahme vorsehen, daß eine diesbezügliche Erklärung die Steuerpflichtigen erst nach Ablauf des ersten Voranmeldungszeitraums des Jahres 1969 an die vorgesehenen Fristen bindet. Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates — Abschrift — Bonn, 2. Juni 1967 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 310. Sitzung am 2. Juni 1967 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 10. Mai 1967 verabschiedeten Gesetz für Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft gemäß Artikel 109 Abs. 3 und 4, 105 Abs. 3 und 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Ferner hat der Bundesrat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Dr. Lemke Bonn, den 2. Juni 1967 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 12. Mai 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 2. Juni 1967 an den Bundeskanzler Entschließung Der Bundesrat ist der Auffassung, daß die dringend notwendige Erweiterung des Kreditvolumens für kurzfristige Kredite der Bundesbank an die Länder nur durch die Aufnahme einer entsprechenden Be- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1967 5341 stimmung zur Änderung des § 20 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe f des Bundesbankgesetzes möglich ist. Da nach den Erklärungen der Vertreter der Bundesregierung eine Änderung des Bundesbankgesetzes, bei der auch diesem Wunsche Rechnung getragen wird, ohnehin für die nächste Zeit geplant ist, hat der Bundesrat von einer Weiterverfolgung dieses Anliegens im Rahmen dieses Gesetzes abgesehen. Er erwartet, daß die Bundesregierung deshalb den in Rede stehenden Entwurf zur Änderung des Bundesbankgesetzes in Kürze beschließt. Nach Auffassung des Bundesrates müßte der Betrag je Einwohner in § 20 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. f auf mindestens 40,— DM erhöht werden, weil die Entwicklung der Verhältnisse seit 1957, wie insbesondere die Ausweitung der Länderhaushalte bestätigt, eine derartige Verdoppelung gebieten. Ferner müßten anstelle der nach der gegenwärtigen Gesetzesfassung maßgeblichen letzten amtlichen Volkszählung die statistisch fortgeschriebenen Einwohnerzahlen per 1. 1. des betreffenden Jahres treten. Auf die Notwendigkeit der Erweiterung des Volumens von kurzfristigen Bundesbankkrediten an die Länder ist gerade auch im Zusammenhang mit der gegebenenfalls erforderlichen Überbrückung konjunkturell bedingter Steuerausfälle bei den Länder hinzuweisen. Anlage 4 Umdruck 241 Änderungsantrag der Abgeordneten Eckerland, Westphal, Raffert, von Eckardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1756 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 In Tit. 660 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — wird der Haushaltsvermerk „Der Zuschuß an das Orchester Philharmonia Hungarica (Erläuterung Ziffer 1 c) ist letztmalig veranschlagt" gestrichen. Bonn, den 7. Juni 1967 Eckerland Westphal Raffert Auge Brück (Holz) Büttner Hellenbrock Hörauf Dr. Kreutzmann Dr. Meinecke Frau Meermann Roß Spillecke Stephan Vit Wuwer von Eckardt Baron von Wrangel Frieler Horstmeier Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Schmitt (Lockweiler) Dr. Schulze-Vorberg Tobaben Kubitza Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesminister Höcherl vom 9. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache V/1706 Fragen 97, 98 und 99): Welche Beträge hat der Bund in den letzten Jahren aus dem Ernährungshaushalt ausgegeben, um durch Werbung den Absatz von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu fördern? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß durch eine wesentlich verstärkte moderne Werbung der Absatz von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gesteigert werden kann? Ist die Bundesregierung bereit, in den kommenden Jahren einen größeren Teil des Ernährungshaushaltes für eine verstärkte Werbung für gesunde Agrarprodukte, etwa Milch und Milchprodukte, einzusetzen, damit es in Deutschland mehr zum guten Ton gehört, sich gesund und modern zu ernähren? Der zunehmende internationale Wettbewerb auf dem deutschen Agrarmarkt zwingt zu verstärkter Absatzförderung, um der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft einen angemessenen Marktanteil zu sichern. Es liegt im öffentlichen Interesse, die deutsche Landwirtschaft durch Qualitätsförderung, Marktpflege und Werbung wettbewerbsfähig zu erhalten. Unter dem Zwang dieser Entwicklung haben die Spitzenorganisationen der deutschen Landwirtschaft im Jahre 1966 die Gesellschaft für Absatzförderung der Deutschen Landwirtschaft e. V. (GAL) gegründet, die sich zur Aufgabe gestellt hat, den Absatz der deutschen landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung zu fördern. Damit wurde ein seit Jahren von mir angestrebtes Ziel verwirklicht, die bisherigen Maßnahmen zur Marktpflege und Absatzwerbung schwerpunktmäßig zu verbessern, die Arbeiten der verschiedenen Organisationen auf diesem Gebiet zu koordinieren und eine straffere Finanzgrundlage zu schaffen. Im ersten Jahr ihrer Tätigkeit konnte die GAL noch kein volles Aktionsprogramm durchführen, weil sie erst Mitte des Jahres ihre Arbeit aufnehmen konnte. Im Haushaltsjahr 1966 wurde der GAL aus Kapitel 10 02 Titel 651 ein Betrag in Höhe von 1 Mill. DM als Zuschuß mit besonderer Zweckbestimmung zur Verfügung gestellt. Das von der GAL 5342 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1967 in diesem Jahre durchzuführende umfangreiche Aktionsprogramm in Höhe von 5,7 Mill. DM wird mit einem Bundeszuschuß bis zu 2,1 Mill. DM unterstützt. Weitere 837 000,— DM stehen für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und für Zwecke der Absatzförderung zur Verfügung, so u. a. für landwirtschaftliche Markenware allgemein und insbesondere für Mehl und Brot sowie für die Weinverkaufsschulung. Außerdem wurde ein Farbfilm „Das kommt auf uns zu" hergestellt und eine Broschüre „Offensives Marketing der deutschen Landwirtschaft" herausgegeben. Damit soll den in Betracht kommenden Gruppen der Land- und Ernährungswirtschaft durchgeeignete Beispiele klargemacht werden, daß eine der wichtigsten Aufgaben künftig darin besteht, das Angebot landwirtschaftlicher Erzeugnisse den veränderten Markterfordernissen anzupassen und sich verstärkt um Marktpflege und Absatzwerbung zu bemühen. Insgesamt wurden bei Kapitel 10 02 Titel 651 (allgemeine Absatzförderung) ausgegeben bzw. veranschlagt: 1965 543 000,— DM 1966 1 632 000,— DM 1967 bis zu 2 937 000,— DM Für Aufklärungmaßnahmen über Handelsklassen (Obst und Gemüse sowie Geflügel) wurden aus Kapitel 10 02 Titel 621 (Anpassungshilfe) bewilligt: 1965 350 000,— DM 1966 600 000,— DM 1967 600 000,— DM Für den deutschen Beitrag auf inländischen Ausstellungen wurden in Kapitel 10 02 Titel 652 in Ansatz gebracht: 1965 (Grüne Woche, Anuga) 800 000,— DM 1966 (Grüne Woche, Lefa, Ikofa) 900 000,— DM 1967 (Grüne Woche, Anuga) 800 000,— DM Darüber hinaus wird der Verbraucher durch Schrift, Wort und Bild zu marktgerechtem Verhalten angeregt und zu einer gesunden Lebensführung durch richtige Behandlung und Zubereitung von Nahrungsmitteln angehalten. Für Verbraucherberatung und Ernährungsaufklärung wurden in Kapitel 10 02 Titel 650 bereitgestellt: 1965 876 000,— DM 1966 2 800 000,— DM 1967 3 500 000,— DM. Die ausländischen Anbieter haben im letzten Jahr ihren Marktanteil auf Kosten der deutschen Land-und Ernährungswirtschaft ausweiten können, nicht zuletzt deshalb, weil die ausländischen Werbe- und Absatzorganisationen in erheblichem Umfang aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Von seiten der Land- und Ernährungswirtschaft bedarf es daher größter Anstrengungen, um ihre Stellung gegenüber dem ausländischen Angebot zu behaupten und sich neue Märkte zu erschließen. Entscheidend kommt es darauf an, daß die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft das erzeugt, was der Markt verlangt: Qualitätserzeugnisse in großen, geschlossenen Partien. Die Gesellschaft für Absatzförderung der Deutschen Landwirtschaft wird in Verbindung mit den einzelnen Produktwerbestellen ihr Arbeitsprogramm mit dem Ziel einer weiteren Steigerung des Absatzes von Erzeugnissen der deutschen Landwirtschaft fortsetzen. Im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung war ursprünglich vorgesehen, die Mittel für die allgemeine Absatzförderung zu erhöhen. Die in Aussicht genommene Aufstockung wird sich jedoch in Anbetracht der voraussichtlichen Entwicklung des Bundeshaushaltes vorerst zwangsläufig in einem etwas begrenzten Rahmen halten müssen. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin bemühen, die im Interesse einer modernen und gesunden Ernährung wichtige Beratungsaufgabe mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln zu fördern. Sie geht dabei von der Erwartung aus, daß die beteiligten Wirtschaftskreise sich selbst aktiv für diese Aufgabe einsetzen, damit auf der Grundlage der gemeinsamen Anstrengungen ein möglichst großer Erfolg erzielt werden kann. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 7. Juni 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Blumenfeld (Drucksache V/1818 Fragen 127, 128 und 129) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß aus Dienstleistungen im Rahmen deutscher Entwicklungshilfe zwei deutsche Firmen seit vielen Jahren anerkannte Forderungen in Höhe von über 2 Millionen DM gegenüber iranischen Staatsstellen haben? Welche Unterstützungen hat die Bundesregierung bei Kenntnis der in Frage 127 geschilderten Situation den deutschen Firmen angedeihen lassen, damit sie ihre Forderungen beglichen erhalten? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, falls die bisherigen Bemühungen sowohl der in Frage 127 erwähnten Firmen wie der Bundesregierung ohne irgendeinen sichtbaren Erfolg geblieben sind? Antwort 1: Der Bundesregierung ist bekannt, daß deutschen Beratungsunternehmen aus privaten Beratungsverträgen mit der iranischen Außenhandelsgesellschaft aus den Jahren 1957/58 Forderungen in Höhe von rd. 1,5 Mio DM zustehen, die bisher nicht bezahlt worden sind. Antwort 2: Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren die gebotenen diplomatischen Möglichkeiten ausgenutzt, um die Begleichung dieser Forderungen zu erreichen. Darüber hinaus wurde dem Iran zugesagte Kapitalhilfe zunächst in Höhe von 77 Mio DM zurückgehalten. Um das dringende Lieferinteresse deutscher Unternehmen nicht zu verletzen, wurde der zurückgehaltene Betrag im November 1966 bis auf 3 Mio DM freigegeben. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1967 5343 Antwort 3: Die iranische Regierung hat sich veranlaßt gesehen, die Angelegenheit dem iranischen Parlament zu unterbreiten. Der betreffende Gesetzentwurf steht nunmehr in dritter Lesung an und soll noch dem iranischen Senat vorgelegt werden. Ministerpräsident Hoveida wie auch seine Beamten haben erklärt, daß die Angelegenheit endgültig im Sommer d. J. erledigt werden könnte. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Betrag von 3 Mio DM an Kapitalhilfe weiter zurückzuhalten, bis die deutschen Unternehmen darauf mit Bestimmtheit rechnen können. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 7. Juni 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Diebäcker (Drucksache V/ 1818 Fragen 130, 131 und 132) : Werden Zonenrandfrachthilfen nur unter Zugrundelegung der Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums zum Regionalen Förderungsprogramm gewährt, nach denen bei der Frachthilfe nur solche Betriebe zu berücksichtigen sind, deren Frachtkosten bei Wagenladungen 5 % des Durchschnittsverkaufswertes übersteigen und deren Produktion keine Ausweitung erfahren konnte? Treffen Meldungen zu, nach denen Zonenrandfrachthilfen auch über die Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums zum Regionalen Förderungsprogramm hinaus gewährt werden? Ist bei Bejahung der Frage 131 eine Gewährung von Zonenrandfrachthilfen über den durch die Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums gesteckten Rahmen hinaus bei der heutigen Haushaltslage vertretbar? Antwort 1: Die Frage ist zu bejahen. Der in den Richtlinien für das Regionale Förderungsprogramm der Bundesregierung enthaltene Teil „Frachthilfen zum Ausgleich des Verlustes früherer Bezugs- und Absatzgebiete" ist allerdings nur als Rahmenvorschrift anzusehen. Zusätzliche Kriterien sowie alle Einzelheiten über die Vergabe sind in den Bekanntmachungen der einzelnen Zonenrandländer geregelt, die mit dem Bund abgestimmt sind. Voraussetzungen für die Gewährung von Frachthilfen sind der Verlust früherer Bezugs- und Absatzgebiete bzw. die ungewöhnliche Markt- und Revierferne, von der bestimmte Räume Ostbayerns betroffen sind. In den Frachthilfebekanntmachungen sind die begünstigten Güter und die Erstattungssätze aufgeführt. So wird - um nur ein Beispiel zu nennen — Frachthilfe für Erzeugnisse der oberfränkischen Textilindustrie in Höhe von 13 % der Transportkosten gewährt, sofern die Transportentfernung weiter als 200 km ist. Dies zeigt deutlich die zusätzliche Transportbelastung der Wirtschaft im Zonenrandgebiet. Antwort 2: Solche Meldungen sind — wie sich auch aus der Antwort zu Ihrer ersten Frage ergibt — unzutreffend. Antwort 3: Diese Frage ist zu verneinen. Auch ich halte eine Ausweitung der Frachthilfe zum heutigen Zeitpunkt für nicht vertretbar.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Nein, dies trifft nicht zu. Über diesen Antrag der holländischen und der belgischen Regierung ,an die EWG-Kommission ist bisher weder bejahend noch verneinend entschieden worden. Ein Antrag der Bundesregierung auf Anwendung des Art. 226 des EWG-Vertrags setzt nämlich ein spezifiziertes Anpassungsprogramm der betreffenden Industrie voraus, das geeignet sein muß, die aufgetretenen Schwierigkeiten während der Dauer der Schutzmaßnahmen zu beheben.
    Dem Verband der deutschen Tuch- und Kleiderstoffindustrie scheint jedoch eine andere zeitliche Reihenfolge vorzuschweben: nämlich erst ein Einfuhrschutz, dann das Anpassungsprogramm. Die Bundesregierung sieht sich daher schon aus diesem Grunde nicht in der Lage, bei der EWG-Kommission uni entsprechende Schutzmaßnahmen gegenüber Italien, also einem EWG-Mitgliedstaat, nachzusuchen. Im übrigen ist noch offen, wie die Kommission über den entsprechenden Benelux-Antrag vom 5. Dezember 1966 entscheiden wird.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ist Ihre Frage 114 Herr Abgeordneter, die lautet:
Ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, daß die in Frage 112 erwähnte betroffene Industrie den Eindruck gewinnen muß, ihre Interessen würden von der Bundesregierung mit weniger Nachdruck vertreten als die Interessen der Industrien in den beiden Nachbarländern, da sie sich lange vor Abschluß des EWG-Vertrages bemüht hat, eine Begrenzung der Prato-Einfuhren zu erreichen?
damit bereits beantwortet, oder ist noch eine zusätzliche Antwort notwendig?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Edgar Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Frage ist beantwortet.