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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, den 10. Mai 1967 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Kurlbaum 5079 A Abg. Frau Dr. Wex und Abg. Dr. Enders treten in den Bundestag ein 5079 B Wahl des Abg. Dr. Kreutzmann als ordentliches Mitglied im Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt 5079 B Wahl des Abg. Dr. Reischl als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß . . . 5079 B Wahl des Abg. Hirsch als stellv. Mitglied im Vermittlungsausschuß 5079 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 5079 C Fragestunde (Drucksache V/1706) Fragen der Abg. Dr. Effertz und Opitz: Finanzierung der Broschüre „Mein Hof und die Zukunft'' 5080 C Frage des Abg. Dorn: Frage eines Treffens zwischen Bundeskanzler Kiesinger und dem DDR-Ministerpräsidenten Stoph Wehner, Bundesminister 5081 B Dorn (FDP) 5082 D Genscher (FDP) 5083 A Fellermaier (SPD) 5083 B Mertes (FDP) . . . . . . . . . 5083 C Fragen des Abg. Dr. Czaja: Förderung von Wohnheimplätzen für Schwestern im Krankenpflegedienst Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 5084 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 5084 B Baier (CDU/CSU) 5084 C Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Zahnärzte — Nachwuchsmangel . . 5085 A Frage des Abg. Rollmann: Löschung der Eintragung von Futtermitteln mit thyreostatischer und östrogener Wirkung im Arzneimittelregister Frau Strobel, Bundesminister . . . 5085 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 5085 C Frage des Abg. Rollmann: Italienisches Einfuhrverbot für Kalbfleisch aus den Niederlanden Frau Strobel, Bundesminister . . . 5085 D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 5086 A Reichmann (FDP) . . . . . . . 5086 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 5086 C Frage des Abg. Rollmann: Verfahren für die Registrierung von Arzneimitteln in Deutschland Frau Strobel, Bundesminister . . . 5087 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 5087 C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 5087 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 Frage des Abg. Ollesch: Zunahme der bösartigen Krebsneubildungen Frau Strobel, Bundesminister . . 5088 A Ollesch (FDP) 5088 C Reichmann (FDP) 5089 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Befristete Herabsetzung der Beförderungsteuer bzw. Befreiung von der Kfz.-Steuer für Spezialrundholzfahrzeuge Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5089 B Dr. Rinderspacher (SPD) 5089 C Frage des Abg. Hofmann (Kronach) : Hauptzollamt Coburg Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5089 D Hofmann (Kronach) (SPD) . . . 5090 A Frage des Abg. Hofmann (Kronach) : Vermeidung einer Abwanderung aus dem Zonenrandgebiet Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5090 B Hofmann (Kronach) (SPD) . . . . 5090 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 5090 D Frage des Abg. Hofmann (Kronach) : Nichtbeförderung von Zollbeamten im Zonenrandgebiet bei entfernterem Wohnort Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5091 A Hofmann (Kronach) (SPD) . . . . 5091 C Fragen des Abg. Zebisch: Verlegung polnischer Wacheinheiten der US-Armee — Gefahr der Entlassung deutscher Arbeitnehmer Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5091 C Zebisch (SPD) 5092 A Aktuelle Stunde Frage der Deutschlandpolitik Genscher (FDP), zur GO 5092 B Schoettle, Vizepräsident 5092 C Dorn (FDP) 5092 D Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 5093 B Wehner, Bundesminister . . . . 5093 D Mischnick (FDP) 5094 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . 5095 B Sänger (SPD) 5096 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5096 C Genscher (FDP) 5097 B Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/890); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/1686, zu V/1686) — Zweite und dritte Beratung — Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . 5097 D Genscher (FDP), zur GO . . . . . 5097 D Schoettle, Vizepräsident . . . . . 5098 A Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . 5098 B Dr. Schiller, Bundesminister . . 5099 C Opitz (FDP) 5099 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität (Drucksache V/890) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1678, zu V/1678) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 5100 B Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 5105 B Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . . 5105 B Opitz (FDP) . . . . . . . . . 5109 B Ravens (SPD) 5110 C Schmücker, Bundesminister . . . . 5113 A Dr. Haas (FDP) 5114 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5115 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 5118 D Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5119 C Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 5121 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . 5122 D Frau Funcke (FDP) 5126 A Schoettle, Vizepräsident 5127 A Dr. Staratzke (FDP) 5129 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 5137 C Nächste Sitzung 5137 D Anlagen 5139 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 . 5079 108. Sitzung Bonn, den 10. Mai 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.32 Uhr
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    *) Siehe Anlage 5 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 12. 5. Dr. Aigner * 12. 5. Dr. Apel * 12. 5. .Arendt (Wattenscheid) * 12. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 12. 5. Dr. Artzinger * 12. 5. Bading * 12. 5. Prinz von Bayern 1. 6. Bazille 12.5. Behrendt * 12. 5. Bergmann * 12. 5. Berkhan 12. 5. Beuster 10. 5. Dr. Birrenbach. 12. 5. Blumenfeld 12. 5. Frau Brauksiepe 12. 5. Deringer * 12. 5. Dichgans * 12. 5. Dr. Dittrich * 12. 5. Dröscher * 12. 5. Dr. Eckhardt 12. 5. Eisenmann 31. 5. Frau Dr. Elsner * 12. 5. Faller * 12. 5. Frau Freyh 12. 5. Dr. Furler * 12. 5. Frau Geisendörfer 12. 5. Gerlach * 12. 5. Gibbert 12.5. Graaff 12. 5. Dr. Gradl 12. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 12. 5. Hahn (Bielefeld) * 12. 5. Höhne 15. 6. Horten 12. 5. Illerhaus * 12. 5. Dr. Ils 12. 5. Jacobi (Köln) 15. 5. Kiep 12. 5. Klinker * 12.5. Dr. Kopf 12. 5. Kriedemann * 12. 5. Kulawig * 12. 5. Kunze 12. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 5. Lenz (Brühl) 12. 5. Lenz (Trossingen) 23. 5. Lücker (München) * 12. 5. Majonica 12.5. Mattick 12. 5. Dr. Marx (Kaiserslautern) 15. 5. Mauk * 12. 5. Frau Dr. Maxsein 12. 5. Memmel * 12. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mengelkamp 15. 5. Dr. von Merkatz 12. 5. Merten * 12. 5. Metzger * 12. 5. Michels 12. 5. Dr. h.c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 5. Müller (Aachen-Land) * 12. 5. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 2. 6. Dr. Pohle 12. 5. Richarts * 12. 5. Riedel (Frankfurt) * 12. 5. Rösing 12. 5. Ross 10. 5. Dr. Rutschke 12. 5. Schmidt (Hamburg) 12. 5. Schmitt-Vockenhausen 12. 5. Frau Schroeder (Detmold) 10. 5. Schwabe 12. 5. Dr.-Ing. Seebohm 12. 5. Seifriz * 12. 5. Dr. Sinn 12. 5. Seuffert * 12. 5. Springorum * 12. 5. Dr. Starke (Franken) 12. 5. Stingl 10. 5. Struve 31.5. Dr. Tamblé 12. 5. Varelmann 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 10. 5. Wellmann 12. 5. Frau Wessel 12. 5. Dr. Wörner 12. 5. b) Urlaubsanträge Corterier 10. 6. Dr. Dehler 27. 5. Hamacher 29. 5. Hellenbrock 31. 5. Dr. Klepsch 15. 6. Dr. Mende 22. 5. Dr. Schröder (Sellstedt) 1. 6. Vogt 3. 6. Anlage 2 Umdruck 223 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregerung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zuir Förderung der wirtschaftlichen Stabilität - Drucksachen V/890, V/1678 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 Nr. 2 wird gestrichen. 2. In § 6 Abs. 3 werden nach dem Wort „ermächtigt" die Worte „mit Zustimmung des Bundestages" eingefügt. 3. In § 26 Nr. 3 Buchstabe b werden in dem neu eingefügten Absatz 2 des § 51 des Einkommen- 5140 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 steuergesetzes jeweils die Worte „sowie die Bemessung der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen" gestrichen. 4. In § 26 Nr. 3 Buchstabe b wird der Nummer 2 des neu eingefügten Absatzes 2 des § 51 des Einkommensteuergesetzes folgender Satz angefügt: „Die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und erhöhten Absetzungen darf nicht ausgeschlossen werden für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Schädigungen durch Abwässer, der Verunreinigung der Luft sowie für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Lärm oder Erschütterungen und für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Forschung oder Entwicklung dienen." 5. In § 26 Nr. 3 Buchstabe b wird der neu eingefügte Absatz 3 des § 51 des Einkommensteuergesetzes gestrichen. 6. § 27 Nr. 1 wind gestrichen. 7. § 27 Nr. 2 Buchstabe i wird gestrichen. Bonn, den 10. Mai 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 225 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität — Drucksachen V/890, V/1678, zu V/1678 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 6 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt: „Soweit solche Kredite auf eine nachträglich in einem Haushaltsgesetz ausgesprochene Kreditermächtigung angerechnet werden, kann das Recht zur Kreditaufnahme erneut in Anspruch genommen werden." Bonn, den 10. Mai 1967 Brand und Fraktion Schellenberg und Fraktion von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 224 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität — Drucksachen V/890, V/1678 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 26 Nr. 3 Buchstabe a wird gestrichen, 2. Folgender neuer § 26 a wird eingefügt: „§ 26 a (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, aus dem Einkommensteueraufkommen eine Steuervergütung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen und die Herstellungskosten von abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Höhe bis zu 7,5 vom Hundert zu gewähren, wenn eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts eingetreten ist oder sich abzeichnet, die eine nachhaltige Verringerung der Umsätze oder der Beschäftigung zur Folge hatte oder erwarten läßt, insbesondere bei einem erheblichen Rückgang der Nachfrage nach Investitionsgütern oder Bauleistungen. Bei der Bemessung der Vergütung dürfen nur berücksichtigt werden aa) die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern, die innerhalb eines jeweils festzusetzenden Zeitraumes, der ein Jahr nicht übersteigen darf (Begünstigungszeitraum) angeschafft oder hergestellt werden, bb) die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern, die innerhalb des Begünstigungszeitraums bestellt und angezahlt werden oder mit deren Herstellung innerhalb des Begünstigungszeitraums begonnen wird, wenn sie innerhalb eines Jahres, bei Schiffen innerhalb zweier Jahre nach Ablauf ,des Begünstigungszeitraumes geliefert oder fertiggestellt werden. Soweit bewegliche Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1 mit Ausnahme von Schiffen nach Ablauf eines Jahres, aber vor Ablauf zweier Jahre nach dem Ende des Begünstigungszeitraumes geliefert oder fertiggestellt werden, dürfen bei Bemessung der Vergütung die bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Begünstigungszeitraumes aufgewendeten Anzahlungen und Teilherstellungskosten berücksichtigt werden, cc) die Herstellungskosten von Gebäuden, in denen innerhalb des Begünstigungszeitraumes der Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird, wenn sie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Begünstigungszeitraumes fertiggestellt werden; dabei scheiden geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes und Wirtschaftsgüter, die in gebrauchtem Zustand erworben werden, aus. Von der Begünstigung können außerdem Wirtschaftsgüter ausgeschlossen werden, für die Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen oder die Investitionszulage nach § 19 des Berlinhilfegesetzes in Anspruch genommen werden. (2) Die Vergütung kann nach Abschluß des Geschäftsjahres beantragt werden. Sie ist binnen drei Monaten gegen fällige Einkommensteuern zu verrechnen oder auszuzahlen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 5141 (3) Die Vergütung mindert nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes. (4) Rechtsverordnungen aufgrund dieser Ermächtigung bedürfen der Zustimmung des Bundestages. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht binnen vier Wochen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat." 3. § 27 Nr. 2 Buchstabe k wird gestrichen. Bonn, den 10. Mai 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 226 Entschließungsantrag der Fraktion der. CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität — Drucksachen V/890, V/1678 —. Der Bundestag wolle beschließen: Vor Ausnutzung einer Ermächtigung nach § 26 Nr. 3 Buchstabe a wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob nicht bei dieser Gelegenheit eine Abänderung des Stufenplans gemäß § 30 des Mehrwertsteuergesetzes in Erwägung gezogen werden kann wegen einer größeren konjunkturpolitischen Wirkung. Bonn, den 10. Mai 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) zu Punkt 3 b der Tagesordnung. Wie heute bereits schon öfters festgestellt, bringt der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft eine wesentliche Verbesserung des konjunkturpolitischen Instrumentariums. Das Gesetz bewirkt zugleich eine Stärkung der Stellung des für die Konjunkturpolitik in erster Linie verantwortlichen Bundeswirtschaftsministers. Er wird nicht mehr so sehr wie bisher beschränkt sein auf das Reden und Ratgeben; er wird in einem größeren Umfang als bisher handeln können. Damit fällt ihm aber auch eine erhöhte Verantwortung zu. Bereits aus dem Vorhandensein dieses Gesetzes ergibt sich ein höheres Engagement der Wirtschaftspolitik des Bundes gegenüber der Gesamtwirtschaft. Insofern stellt dieses Gesetz einen Markstein in der wirtschaftspolitischen Entwicklung der Bundesrepublik dar. Dies kann allerdings nicht bedeuten, daß die Verantwortung des Unternehmers für sein wirtschaftliches Schicksal, für seinen Erfolg oder Mißerfolg geringer geworden ist. Durch das Gesetz wird ein modernes konjunkturpolitisches Instrumentarium geschaffen, also der Bundesregierung neue Werkzeuge zur Verfügung gestellt; nicht ein neues wirtschaftspolitisches Konzept. Dieses Konzept ist die Fortführung der sozialen Marktwirtschaft unter Zuhilfenahme der sogenannten Globalsteuerung. Dieser Begriff bedarf allerdings noch der weiteren Diskussion. Er bedarf der Ausfüllung hinsichtlich der Art des Umfangs und der Ziele der Maßnahmen, die man unter Berufung auf diese Globalsteuerung ins Auge faßt. Das Bekenntnis zur Marktwirtschaft schließt auch das Vertrauen in die Selbstheilungskräfte des marktwirtschaftlichen Mechanismus ein. Die Globalsteuerung sollte sich darauf beschränken, die Entfaltung dieser Selbstheilungskräfte zu beschleunigen und zu unterstützen. Sie darf nicht zu einer unübersehbaren Kette von Interventionen führen. Ein derartiger Gebrauch des Instrumentariums würde zu einer Verfälschung und Verkümmerung der in einem marktwirtschaftlichen System eingebauten Stabilisierungsfaktoren führen. Die Selbststeuerung der wirtschaftlichen Kräfte durch .den Marktmechanismus muß das primäre Ordnungsmoment bleiben. Diese Forderung ergibt sich nicht nur aus ordnungspolitischen Überlegungen, sondern auch daraus, daß nach wie vor eine Diskrepanz zwischen dem vorhandenen wirtschaftspolitischen Eingriffspotential, das durch das vorliegende Gesetz wesentlich erweitert wird, und den mehr als bescheidenen Möglichkeiten der Prognose der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Bei der gegebenen Sachlage ist auf jeden Fall Vorsicht am Platze. Aus der neuen Überschrift des Gesetzes ergibt sich eine Gleichrangigkeit der wirtschaftlichen Ziele Stabilität und Wachstum. Nach dem gegenwärtigen Stand der konjunkturpolitischen Diskussion soll dies heißen, daß jeweils dem in einem bestimmten Zeitpunkt am meisten gefährdeten Ziel ein besonderes Augenmerk gewidmet werden soll, ohne dabei das andere zu vernachlässigen. Durch diese Formel werden allerdings auch in Zukunft Zielkonflikte zwischen Stabilität und Wachstum nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Wirtschaftliches Wachstum ist nicht nur — ich möchte sogar behaupten nicht einmal primär — ein konjunkturpolitisches Ziel. Gerade in der derzeit geführten öffentlichen Diskussion besteht die Gefahr, das wirtschaftliche Wachstum einseitig als ein konjunkturpolitisches oder gar nur als ein monetäres Problem aufzufassen. Es genügt nicht, zur Sicherung des wirtschaftlichen Wachstums für eine angemessene Expansion der Gesamtnachfrage zu sorgen, die nur allzu leicht inflationäre Züge annehmen kann. Diese wirtschaftspolitische Aufgabe muß auch von der Seite des Angebots her gesehen werden. Eine langfristige Wachstumspolitik muß die Anpassung der Wirtschaftsstruktur — und zwar sowohl der regionalen als auch der sektoralen Struktur — an den technischen Fortschritt und an 5142 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 die sich vollziehenden soziologischen Veränderungen fördern. Die langfristige Strukturpolitik muß gleichberechtigt an die Seite der kurz- und mittelfristigen Konjunkturpolitik treten. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft — in Verbindung mit dem Gesetz zur Ergänzung des Art. 109 des Grundgesetzes — die Voraussetzungen für eine konjunkturgerechte Ausgabenwirtschaft aller öffentlichen Haushalte. Auf diesem Gebiet waren mögliche Konflikte zwischen verschiedenen Werten unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung zu lösen. Da€ Erfordernis einer einheitlichen Konjunkturpolitik war mit dem föderalistischen Prinzip sowie mit dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und dem der Sozialversicherungsträger in Einklang zu bringen. Ich glaube, daß Lösungen gefunden worden sind, die auch für den Bundesrat annehmbar sein werden, so daß keine weiteren Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren eintreten. Der vorliegende Gesetzentwurf könnte somit ein positives Beispiel für das Prinzip des kooperativen Föderalismus werden. In den die öffentliche Finanzwirtschaft betreffenden Vorschriften sehe ich den politischen Schwerpunkt dieses Gesetzes. Die Fiskalpolitik, die konjunkturgerechte Gestaltung der öffentlichen Ausgaben, ist eine wertvolle — und bei dem gegenwärtigen Anteil der öffentlichen Hand am Sozialproduktunerläßliche Ergänzung der klassischen konjunkturpolitischen Mittel der Notenbank, also der Beeinflussung des Geld- und Kreditvolumens. Eine konjunkturbezogene Ausgabenpolitik der öffentlichen Hand kann konjunkturelle Schwächen, die sich in bestimmten Sektoren der Volkswirtschaft abzeichnen, in einem Anfangsstadium wirksam bekämpfen. Diese Absicht lag auch dem bereits verabschiedeten Eventualhaushalt der Bundesregierung zugrunde. In Zukunft werden derartige Maßnahmen auf Grund des Stabilitätsgesetzes schneller und reibungsloser eingeleitet werden können. Gegenüber der Bedeutung der Fiskalpolitik treten die Maßnahmen der Einkommenspolitik wie etwa die Instrumente des nach wie vor umstrittenen § 26 des Entwurfs zweifellos zurück. Mit der Einführung dieser Instrumente wird — trotz der zwiespältigen Erfahrungen in den USA und Großbritannien — wirtschaftspolitisches Neuland betreten. Bei ihrer Anwendung ist große Vorsicht am Platze. Ich möchte der Einkommenspolitik und der Manipulierung der Investitionen gegenüber der Fiskalpolitik nur subsidiären Charakter zuweisen. Die 'Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, daß das Konsumentenverhalten nicht immer mit der Einkommensentwicklung konform geht. Dasselbe gilt für den Zusammenhang zwischen Investitionsentscheidungen und steuerlichen Begünstigungen und Beschränkungen. Für besonders bedenklich halte ich nach wie vor die Ermächtigung der Bundesregierung nach § 26 Nr. 3 'b des Entwurfs, durch eine Rechtsverordnung die Anwendung der degressiven Abschreibung auszuschließen, wenn ich auch gerne einräume, daß diese Ermächtigung gegenüber der ursprünglichen Formulierung wesentlich präziser gefaßt worden ist. Abgesehen von erheblichen 'betriebswirtschaftlichen Bedenken wird diese Bestimmung der Tatsache zu wenig gerecht, daß Investitionsentscheidungen heute auf Grund mehrjähriger Planungen fallen, die den Konjunkturzyklus zeitlich wesentlich überlappen. Mit großer Vorsicht und Behutsamkeit behandelt der Gesetzentwurf zwei Komplexe, die für die konjunkturelle Entwicklung von großer Bedeutung sind, nämlich die Lohnfindung und die sogenannte außenwirtschaftliche Absicherung. Ich bin der Meinung, daß diese Zurückhaltung richtig war. Die Respektierung der Tarifhoheit der Sozialpartner durch den Gesetzgeber bürdet aber den Gewerkschaften und Arbeitgebern ein besonderes Maß an gesamtwirtschaftlicher Verantwortung auf. Die Entscheidungshilfe, die die Bundesregierung den Sozialpartnern nach § 3 des Gesetzentwurfs geben kann, stellt gleichzeitig die Trennungslinie zwischen der staatlichen Konjunkturpolitik einerseits und dem Ringen der Sozialpartner um die Verteilung des Sozialprodukts andererseits dar. Ich möchte daher die vom Herrn Bundeswirtschaftsminister kreierte Formel von der „sozialen Symmetrie" so verstanden wissen, daß sie eine Neutralität der staatlichen Konjunkturpolitik gegenüber diesen Verteilungskämpfen zum Ausdruck bringen soll. Man sollte sie aber keineswegs als eine Art Bremse betrachten. Die Wirksamkeit konjunkturpolitischer Maßnahmen darf durch derartige Überlegungen, die anderen politischen Bereichen zuzuordnen sind, keineswegs gefährdet oder verwässert werden. Ich begrüße es, daß die Bundesregierung in § 4 des Entwurfs klar herausgestellt hat, daß bei der Abwehr außenwirtschaftlicher Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts die Maßnahmen der internationalen Koordinierung absoluten Vorrang gegenüber einseitigen währungspolitischen Entscheidungen haben. Bei einem System der festen Wechselkurse ist eine Veränderung der Währungsparitäten im Wege einer Auf- oder Abwertung eine schmerzhafte Operation, die die Handelsströme oft auf lange Zeit erheblich beeinträchtigen, ja sogar auf Dauer umlenken können. Trotz der von mir in einzelnen Punkten vorgetragenen Bedenken steht die CSU-Landesgruppe hinter dem Gesamtkonzept dieses Entwurfs. Er schafft für die Bewältigung der zukünftigen konjunkturpolitischen Aufgaben eine verbesserte Ausgangsbasis. Er löst selbstverständlich nicht a priori diese Probleme. Nach wie vor wird die Konjunkturpolitik eine schwierige Angelegenheit bleiben. Es ist zu hoffen, daß vor allen Dingen die Methoden der Wirtschaftsprognose in den nächsten Jahren entscheidend verbessert werden können, damit Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können. Dazu wünschen wir dem Wirtschafts- und dem Finanzminister viel Erfolg. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 5143 Anlage 7 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Ravens für die Fraktion der SPD zu Punkt 3 b der Tagesordnung. Der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, der uns jetzt nach einer gründlichen Beratung und Umarbeitung nicht zuletzt auf der Grundlage der siebzehn Änderungs- und Ergänzungsanträge meiner Fraktion vorliegt, öffnet das Tor zu einer modernen Wirtschaftspolitik der Verbindung von Globalsteuerung und Marktwirtschaft, die die Chance einer ständigen Anpassung unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung an die sich ständig ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen bietet. Dieses Gesetz trug in seiner Urfassung deutlich die Züge eines einseitigen Mittels zur Dämpfung der öffentlichen Ausgaben und damit der Konjunktur. Als der Entwurf im Deutschen Bundestag am 14. September 1966 in der ersten Lesung beraten wurde, zeigten sich am Horizont bereits deutlich sichtbare Zeichen einer sich abschwächenden Konjunktur auf. Zwar wurde das in diesem Hohen Hause nicht von allen bemerkt, aber ich erinnere daran, daß mein Kollege Klaus Dieter Arndt in dieser Sitzung die Frage an die Regierung Erhard richtete: Wann eigentlich wollen Sie gegenhalten, oder soll die Konjunktur erst in den Keller gehen? Der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages hatte dann auch in der Tat seine Beratungen in einer sich immer mehr abschwächenden Konjunktur führen müssen, in einer Konjunkturabschwächung mit allen ihren belastenden und sozialen wirtschaftlichen Folgen, die nur langsam überwunden wird. Dieses Gesetz wurde also in einer Zeit beraten, in der jeder erkennen konnte, wie schnell die wirtschaftlichen Verhältnisse umschlagen können, wenn mangelnde politische Entscheidungskraft und ein ungenügendes wirtschaftspolitisches Instrumentarium zusammentreffen. Die augenblickliche konjunkturelle Situation unterscheidet sich wesentlich von dem gewohnten Bild der Nachkriegszeit. Während bisher konjunkturellen Rückschlägen in einzelnen Volkswirtschaften stets expansive Phasen in anderen Volkswirtschaften gegenüberstanden, ergibt sich gegenwärtig zum ersten Male seit 1945 das Bild einer beinahe allgemeinen Abschwächung in der Weltwirtschaft. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute charakterisieren in ihrer jüngsten Analyse der Wirtschaftslage diese Situation wie folgt: „Erstmals seit vielen Jahren trifft gegenwärtig ein Nachfragemangel in zahlreichen europäischen Ländern zeitlich mit Ermüdungserscheinungen in den nordamerikanischen Volkswirtschaften zusammen. Das Wechselspiel von anregenden und retardierenden Auslandseinflüssen, die sich über Waren- und Leistungsströme von Land zu Land übertragen, hat nicht nur in den Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Europa, sondern auch zwischen den europäischen Volkswirtschaften an Bedeutung verloren. Damit fällt aber auch ein Wachstumsstimulans aus, das während der vergangenen Jahre in den einzelnen Ländern in phasenkonjunktureller Abschwächung immer wieder sehr wirksam gewesen ... ist". Darüber hinaus haben sich die Wachstumsbedingungen wesentlich verändert. Die in der zurückliegenden Phase des Wiederaufbaus und der Integration der deutschen Volkswirtschaft in die Weltwirtschaft wirkenden Auftriebskräfte haben nachgelassen. Erstmals in der Nachkriegszeit ist nicht nur eine Verlangsamung des Wachstumstempos, sondern ein deutlicher Rückgang eingetreten. Mit diesen Problemen werden wir nur dann fertig werden können, wenn es uns gelingt, unter den erschwerten Wachstumsbedingungen die Investitionsquote des Staates und der Privaten wesentlich anzuheben und in den folgenden Jahren auf einem hohen Niveau zu halten. Wenn auch in der augenblicklichen Situation die Wirtschaftspolitik auf einen Aufschwung und die Erreichung eines optimalen Wachstums gerichtet sein muß, so wäre das hier vorliegende Gesetz nicht vollständig, wenn es nicht gleichzeitig Instrumente zur Sicherung der Stabilität des Geldwertes bereitstellen würde. Weder Stabilität um jeden Preis noch Wachstum um jeden Preis können Richtpunkte einer modernen Wirtschaftspolitik sein. Vielmehr ist eine Einpassung der wirtschaftlichen Maßnahmen in den Zielkatalog dieses Gesetzes notwendig, der im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum anstrebt. Soziale Marktwirtschaft braucht zur Erfüllung ihres sozialen Auftrags nicht nur stabiles Geld, sondern stetiges, optimales Wachstum. Sozialpolitik und Wirtschaftspolitik sind in einer Zeit, in der der größte Teil der Bevölkerung in die soziale Sicherung einbezogen ist, aufs engste miteinander zu verbinden. Die Sozialenquete rechnet zu den Aufgaben der Wirtschaftspolitik: 1. Die Sicherung vor Depressionen (und damit vor dem sozialen Notstand der Arbeitslosigkeit), 2. die Sorge für die Preisniveaustabilität (und damit die Sicherung ... vor der sozialen Zukunftsungewißheit, die mit unberechenbaren Preisniveausteigerungen verbunden ist), 3. die Sicherung vor einschneidenden Wirkungen regionaler oder branchenweiser Strukturwandlungen, 4. die Sicherung des (auch im engeren Sinne sozial) gleichgewichtigen Wachstums. Die Öffentlichkeit befaßt sich in letzter Zeit mehr und mehr mit dem auf uns zukommenden sogenannten Rentenberg. Vorausschätzungen ergeben, daß sich die Zahl der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung bis 1970 nicht mehr erhöhen wird, während bis zum gleichen Zeitpunkt die Zahl der Rentner etwa um 10% (800 000) ansteigen dürfte. Hieraus ergeben sich Defizite in den Rentenbudgets. Diese absehbaren erhöhten sozialen Lasten müssen getragen werden. Ein jährlicher Produktivitäts-, Lohn- und Bruttosozialproduktan- 5144 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 stieg von etwa 4 % würde die Finanzierung der Renten wesentlich erleichtern. Wir brauchen also nicht zuletzt um unserer sozialen Verpflichtungen willen eine Wirtschaftspolitik, die ein optimales Wachstum, wie in der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 gefordert, anstrebt. Der heute vorliegende gründlich beratene und zielbewußt umgearbeitete Gesetzentwurf ermöglicht mit seinem Instrumentarium die Lösung der hier aufgezeigten Aufgaben. Nicht zuletzt ,ist dieses Gesetz auch als ein ordnungspolitisches Kerngesetz auf wirtschaftlicher Ebene zu verstehen. Das Gesetz sucht die Zusammenführung der wirtschaftlich eigenständigen Kräfte und Gruppen des Marktbereichs und des öffentlichen Sektors, insbesondere in Zeiten drohenden oder eingetretenen gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichts, ein auf gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht gerichtetes, abgestimmtes ökonomisches Verhalten zu fördern. Hierdurch wird verhindert, daß unser Wirtschaftssystem politisch aus den Fugen gerät. Die im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vorgesehenen Maßnahmen fügen sich nicht nur ausdrücklich in den Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung ein, sondern sie bilden darüber hinaus ein Element der Festigung des marktwirtschaftlichen Systems. Das Gesetz gibt der Regierung ein differenziertes Instrumentarium zur Globalsteuerung des marktwirtschaftlichen und öffentlichen Sektors in die Hand. Die Globalsteuerung der Volkswirtschaft ist die einzige wirksame Alternative zum Einzelinterventionismus, mit dem sich die bisherigen Regierungen entgegen ihrem eigenen marktwirtschaftlichen Glaubensbekenntnis zunehmend mühsam und erfolglos aushalfen. Die Globalsteuerung setzt die Schwelle, von der an sich eine dirigistische Wirtschaftspolitik aufdrängt, ganz entschieden nach oben. In der heutigen Zeit führt die Globalsteuerung der Volkswirtschaft zugleich zu einer Festigung und zu einer Verbesserung der Funktionsfähigkeit der marktwirtschaftlichen Ordnung. Dazu brauchen Regierung und Parlament dieses Gesetz. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stellt mit Genugtuung fest, daß ihre nach Vorlage des alten Stabilitätsgesetzentwurfes eingebrachten siebzehn Änderungs- und Ergänzungsvorschläge und die als Essentials bezeichneten fünf Hauptpunkte von der neuen Bundesregierung übernommen und im Wirtschaftsausschuß in den vorliegenden Gesetzentwurf eingebaut wurden. Damit wurde der ursprüngliche Regierungsentwurf zur Dämpfung der Konjunktur zu einem Gesetz auf der Höhe unserer Zeit ausgestaltet. Deshalb heißt dieses Gesetz auf Anregung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion jetzt auch: Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft. Diese Formel gibt eine knappe Wiedergabe des Gesetzesinhalts. Auch nach dem Eintritt der Sozialdemokraten in die Bundesregierung wurden alle ursprünglichen sozialdemokratischen Forderungen zu diesem Gesetz in vollem Umfange aufrechterhalten. Erst nach Bildung der neuen Bundesregierung wurden unsere Forderungen im Verlaufe der Beratungen übernommen. Noch in der ersten Lesung des ursprünglichen Regierungsentwurfs am 14. September 1966 wurden in diesem Hause von Sprechern der damaligen Koalition erhebliche Bedenken gegenüber der sozialdemokratischen wirtschaftlichen Konzeption geltend gemacht. Ein Kollege der damaligen Koalition erklärte seinerzeit bei der ersten Lesung des ehemaligen Stabilitätsgesetzes: „Was aber war das Geheimnis des Erfolges (von Erhards Wirtschaftspolitik)? War das Geheimnis des Erfolges der Refrain, den wir immer wieder von Ihnen hören: Globalsteuerung, Rahmenplanung, Wohlfahrtspolitik, kurzfristig, mittelfristig, langfristig? Nein, meine Damen und Herren!" Den „Erfolg" dieser Politik hat dieser Redner und haben wir alle am 1. Dezember, also knapp zehn Wochen nach Einbringung des Stabilitätsgesetzes, in nicht zu übertreffender Deutlichkeit erlebt. Das Instrumentarium, das heute in dieses Gesetz zur Förderung von Stabilität und Förderung der Wirtschaft aufgenommen worden ist, wurde noch am 14. September als „Zauberworte" abgetan. Diese Auffassung, diese verkehrte Auffassung, war nicht etwa eine vereinzelte Fehlleistungen eines Abgeordneten, sondern sie war unbewußt bereits Nachruf auf eine Wirtschaftspolitik der Ziel- und Zügellosigkeit. Unsere wirtschaftspolitische Konzeption in das Reich der Märchen zu verweisen, war, wie die heutige Situation zeigt, verhängnisvoll und zugleich höchst kurzsichtig. In der heutigen Lage benutzt diese Regierung jene in langen Jahren gewachsene Konzeption, die mit den Namen Heinrich Deist, Karl Schiller und Alex Möller verbunden ist, um die Rezession zu überwinden. Bereits 1956 legte die sozialdemokratische Fraktion dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Förderung eines stetigen Wachstums der Gesamtwirtschaft vor. In diesem Entwurf wurde bereits eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr gefordert, die insbesondere Fehlentscheidungen sowie die Auswirkungen und die Notwendigkeit wirtschaftspolitischer Maßnahmen aufzeigen sollte. Leider wurden diese verantwortungsbewußten Vorschläge der Sozialdemokraten im Jahre 1956 von der damaligen Mehrheit abgelehnt. Die sozialdemokratischen Vorschläge zur Schaffung eines wirtschaftspolitischen Instrumentariums wurden nicht ernst genommen. So sind zehn Jahre vertan worden. Die Linie sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik läßt sich lückenlos von 1956 bis heute verfolgen. So heißt es z. B. in der Entschließung zu einer Wirtschafts- und Finanzpolitik als Einheit auf dem Parteitag in Karlsruhe 1964: „Für die wirtschaftliche Wirklichkeit unseres Jahrzehnts sind die Schablonen der Jahre 1948/49 nicht ausreichend. Erst die Kombination von Marktwirtschaft monetärer und fiskalischer Globalsteuerung und Wohlfahrtspolitik ist die Lösung, die sich auf der Höhe der Zeit befindet." Im Hinblick auf die Finanzpolitik forderte der Parteitag, und das kann jeder Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 5145 dort nachlesen: „Um die Zielanordnung und die Auswirkungen der anzuwenden Methoden im Rahmen einer wachstumsorientierten Finanzpolitik erkennbar und beeinflußbar zu machen, bedarf es zudem einer mittelfristigen Haushaltsplanung. Sie soll das voraussichtliche Ausmaß des Deckungsbedarfs der öffentlichen Hand in den einzelnen Rechnungsjahren darstellen und den Gesamtrahmen aller öffentlichen Verpflichtungen sichtbar machen." Weiter wurde ein Instrumentarium gefordert, ,,... das sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte Anwendung finden kann." Zur Lohnpolitik wurde ausgeführt: „Die Lohnbildung ist Sache der Sozialpartner im Rahmen der Tarifautonomie. Gleichwohl hat die neue Bundesregierung die Kooperation der Tarifparteien dadurch zu erleichtern, daß sie durch eine ausgebaute volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und andere Orientierungshilfen die laufende Information über die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge und Entwicklungsmöglichkeiten verbessert." Die Anträge und Anregungen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion in Verbindung mit Regierungserklärungen, Haushaltsberatungen, Beratungen zu den Gutachten des Sachverständigenrates für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und bei vielen anderen Gelegenheiten wurden von einer nur allzu selbstgewissen und selbstherrlichen Regierung in den Wind geschlagen. Wären alle diese Vorschläge, wäre das wirtschaftspolitische Konzept der Sozialdemokraten rechtzeitig gehört und in die Wirtschaftspolitik aufgenommen worden, meine Damen und Herren, dann wäre es zu einer kraftvollen Wirtschaftspolitik auf breiter parlamentarischer Basis gekommen, wären unsere konstruktiven, über ein Jahrzehnt entwickelten wirtschaftspolitischen Überlegungen berücksichtigt worden, dann wäre es nicht zu einem wirtschaftlichen Offenbarungseid gekommen. Aber die alten Mehrheiten in diesem Hause und die von ihnen getragenen Regierungen haben nicht nur unsere Gedanken zur Wirtschaftspolitik abgelehnt, sondern sie haben zugleich die Gutachten ihrer eigenen wissenschaftlichen Beiräte zu den Akten gelegt. Der Grund für diese höchst bedenkliche und gefährliche Methode des Totschweigens der modernen Erkenntnisse der Sozialwissenschaften liegt auf der Hand. Die Wissenschaftler forderten im Grunde das gleiche wirtschaftspolitische Instrumentarium wie die Sozialdemokraten. Und dieses Konzept paßte nicht in die gescheiterte Politik des Laufenlassens. Vor fast elf Jahren, im Juli 1956, wurde ein gemeinsames Gutachten der Wissenschaftlichen Beiräte beim Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium über Instrumente der Konjunkturpolitik und ihre rechtliche Institutionalisierung veröffentlicht (vgl. Bundesanzeiger Nr. 129 vom 6. 7. 1956). Seitdem haben die Beiräte ihre Empfehlungen mehrmals wiederholt (vgl. Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, Bundesanzeiger vom 2. 4. 1960, vgl. ferner 1961 Seite 80 ff., schließlich noch Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, Bulletin der Bundesregierung vom 14. 4. 1960 und zuletzt Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, Bulletin der Bundesregierung Nr. 123 vom 5. 3. 1964.). Die Bundesregierung hat von sich aus erstmals im Sommer 1964 Möglichkeiten einer Erweiterung des konjunkturpolitischen Instrumentariums dargestellt, und zwar als Anlage einen Nachtrag zu dem von ihr erstatteten Wirtschaftsbericht 1964 (vgl. Bundestagsdrucksache IV/1752), Anlage 1). Seit der ersten Empfehlung sind zehn Jahre vergangen, bis die Bundesregierung (Erhard) einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der das vorhandene, ganz unzureichende Instrumentarium für eine konjunkturstabilisierende Finanzpolitik um einige Mittel erweitert. Und diese Erweiterung war höchst dürftig. — Soviel zur Wissenschaft! Die Linie sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik wurde konsequent in den acht Punkten fortgesetzt, welche die sozialdemokratische Partei im Deutschen Bundestag am 8. November 1966 hinsichtlich der Aufgabenstellung einer neuen Bundesregierung formulierte. Unser Bundeskanzler Kiesinger sagte am 1. Dezember des vergangenen Jahres in der Regierungserklärung der Großen Koalition: Wachstumsförderung und Zusammenwirken mit allen verantwortlichen Kräften müssen in eine neue Politik der Globalsteuerung eingeordnet werden. Diese Politik schützt vor der Flucht in den Einzeldirigismus, sichert die marktwirtschaftlich-freiheitliche Ordnung und ist damit allen anderen Systemen weit überlegen. Die Bundesregierung sieht in der Verabschiedung eines umfassenden „Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" eine notwendige Voraussetzung für diese Politik. Mit dieser in der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 dargelegten Konzeption ist sozialdemokratische Wirtschaftspolitik zur Wirtschaftspolitik unserer Regierung erhoben worden. — Sehr spät, aber nicht zu spät! Dieses Gesetz steht nun zur endgültigen Beschlußfassung an. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt ihm zu. Noch ein letztes Wort! Man täusche sich nicht, dieses Gesetz könnte eine schwache Regierung nicht stark machen. Es würde ihr nur Sorgen bereiten, weil in ihm präzise zu lesen steht, was sie tun könnte, wenn sie nur könnte. Einer starken Wirtschaftspolitik hingegen wird es durch den Einsatz der Instrumente dieses Kerngesetzes der Wirtschaftspolitik für die zweite Phase der sozialen Marktwirtschaft möglich sein, konjunkturelle Wechselbäder mit all ihren sozialen Gefahren auszusparen. Einer starken politischen Führung in Regierung und Parlament hilft dieses Gesetz, bei ihrem wirtschaftspolitischen Geschäft des Aufklärens, Überzeugens und Handelns stetiges Wachstum nach Maß in Stabilität zu sichern. 5146 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 9. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/1677 Frage 1) : Warum verzögert sich die deutsche Antwort auf die Note der Regierung der Sowjetunion an die Bundesregierung vom Januar 1967? Die Bundesregierung hat die sowjetische Regierungserklärung vom 28. Januar 1967 zusammen mit ihrer an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau gerichteten Begleitnote vom gleichen Tag sehr eingehend geprüft. Die Bundesregierung hat sich dabei von dem Gutachten leiten lassen, daß jede positive Möglichkeit zu einem Gespräch mit der sowjetischen Regierung im Interesse der Entspannung und zur Erörterung der Deutschland unmittelbar berührenden Fragen genutzt werden müsse. Die Bundesregierung ist an einem Meinungsaustausch mit der Sowjetunion interessiert und hat deshalb die Absicht, der sowjetischen Regierung zu einem geeigneten Zeitpunkt eine Gegenäußerung zuzuleiten, die sich nicht auf eine bloße Antwort auf die sowjetische Regierungserklärung vom 28. Januar 1967 beschränken wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Schütz vom 26. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/1677 Frage 2): Warum werden — laut einem Interview des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts — zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China keine Gespräche irgendwelcher Art geführt? Der Warenaustausch im deutschen Chinahandel verläuft bis heute reibungslos. Es besteht daher unter diesem Gesichtspunkt kein Anlaß für die Bundesregierung, Gespräche mit Peking zu suchen. Die Chinesen ihrerseits lassen gegenüber Gesprächspartnern aus der deutschen Wirtschaft erkennen, daß ihnen im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland an der Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes — Abschluß von Einzelkontrakten mit deutschen Ein- und Ausfuhrfirmen — gelegen ist. Auf Grund der chinesischen Nachrichtengebung ist zur Zeit ein Interesse Pekings an anders gearteten Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland nicht zu erkennen. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung sorgfältig. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 28. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Stiller (Drucksache V/1677 Fragen 3, 4 und 5) : Wird die Bundesregierung den Schriftsteller Dr. Enzensberger in Zukunft wieder über das Goetheinstitut in das Ausland entsenden, um dort für die Bundesrepublik zu werben, nachdem in der Fragestunde am 13. April 1967 durch den Bundesjustizminister festgestellt wurde, ,daß er anläßlich der Verleihung des Nürnberger Kulturpreises wahrheitswidrig behauptet hat, in der Bundesrepublik würden Personen wegen ihrer Gesinnung gerichtlich verfolgt werden und dadurch dem Ansehen unseres Staates schwer geschadet hat? Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Auftreten des Herrn Dr. Enzensberger in der Türkei anläßlich der Wahrnehmung eines solchen Auftrages die deutschfreundlichen türkischen Zuhörer befremdet hat? Welche Kosten sind durch die Beauftragung Dr. Enzensbergers durch das Goetheinstitut, für die Bundesrepublik in der Türkei und in Indien zu werben, dem Institut und damit dem Steuerzahler insgesamt entstanden? Über die Einsendung von Künstlern und Autoren im Rahmen der Tätigkeit des Goethe-Instituts entscheidet der unabhängige Programmausschuß des Goethe-Instituts, in dem das Auswärtige Amt vertreten ist. Der Bundesregierung sind keine neuen Einladungen des Goethe-Instituts an Herrn Dr. Enzensberger bekannt, wohl aber viele positiven Stimmen über seine bisherigen Auslandsreisen. Über seinen „brillanten" Vortrag in Buenos Aires berichtet z. B. die Botschaft am 30. 11. 1965 wie folgt: „Durch seine liebenswürdige, frische Art hat sich Herr Enzensberger viele Sympathien bei Griechen und Trojanern erworben. Dank seiner ausgezeichneten englischen, vor allem aber französischen und italienischen Sprachkenntnisse konnte er sich leicht verständigen. Hans Magnus Enzensberger war nach Rolf Schroers der zweite deutsche Schriftsteller, der Argentinien nach dem Krieg besuchte. Die guten Erfahrungen mit diesen Besuchen sollten uns ermutigen, dem Beispiel anderer europäischer Regierungen nachzueifern, die auf die geistige Repräsentanz ihrer Nationen in Argentinien großen Wert legen. Die Presse hat, soweit sie für Besuche dieser Art ansprechbar ist, gut berichtet". Der Bericht der Botschaft bestätigt die Auffassung der Bundesregierung, daß international anerkannte deutsche Autoren, die gegenüber der Politik der Bundesregierung kritisch eingestellt sind, von Vortragsreisen nicht ausgeschlossen werden sollten, da auch sie zum geistigen Bild Deutschlands gehören und im Ausland ein lebendiges Beispiel für die in Deutschland herrschende Toleranz geben. Eben diese Toleranz wirkt der von Ihnen zitierten Behauptung entgegen, während eine irgendwie geartete Ahndung sie eher bekräftigen würde. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß das Auftreten von Herrn Dr. Enzensberger in der Türkei von einigen Kreisen kritisch beurteilt wurde, sein Gesamteindruck aber positiv war. Das Goethe-Institut hat für die Reise von Herrn Enzensberger nach Griechenland, in die Türkei und nach Indien DM 5905,35 aufgewendet. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 28. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mertens (Drucksache V/1677 Fragen 6, 7 und 8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf einer Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes am 18. April 1967 festgestellt wurde. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 5147 der durch Wirtschaftsdelikte verursachte Schaden sei von 1964 bis 1966 von 30 auf 100 Millionen DM gestiegen? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß auf Grund der bei Wirtschaftsdelikten sehr hohen Dunkelziffer das tatsächliche Schadensausmaß zwei- bis dreimal höher als die in Frage 6 erwähnten Beträge liegt? Hält die Bundesregierung bei einer Bejahung der Fragen 6 und 7 eine zentrale Erfassungsstelle für Wirtschaftsdelikte für notwendig? Das Bundeskriminalamt hat seit Jahren im Rahmen des kriminalpolizeilichen Nachrichtenaustausches die Entwicklung der Wirtschaftskriminalität beobachtet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse haben es notwendig gemacht, im Zusammenwirken mit den Landeskriminalämtern in den Jahren 1963/ 1964 einen besonderen kriminalpolizeilichen Meldedienst für Wirtschaftsdelikte mit der zentralen Nachrichtensammlung im Bundeskriminalamt einzurichten. Seit 1964 ist das Bundeskriminalamt als zentrale Erfassungs- und Auswertungsstelle auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität tätig. Die im Rahmen einer Arbeitstagung „Kriminalpolizei und Technik" im Bundeskriminalamt bekanntgegebenen Zahlen über Schäden, die in den Jahren 1964 bis 1966 durch Wirtschaftsdelikte verursacht sind, sind das Ergebnis des genannten Nachrichtenaustausches. Die Schadenshöhe betrug: 1964 ca. DM 31 836 000,- 1965 ca. DM 49 833 000,- 1966 ca. tDM 96 586 000,—Aus der Zunahme der Schadenssummen kann allerdings nicht auf eine etwa damit korrespondierende Entwicklung der Wirtschaftskriminalität geschlossen werden. Die Zunahme ist im wesentlichen vielmehr darauf zurückzuführen, daß sich der Nachrichtenaustausch auf dem Gebiete der Wirtschaftskriminalität nach Einrichtung der zentralen Erfassungs- und Auswertungsstelle von Jahr zu Jahr intensiver gestaltet hat. Bei den Wirtschaftsstraftaten besteht wie bei anderen Deliktsgruppen eine beträchtliche latente Kriminalität. Der Grund für die Dunkelziffer bei Wirtschaftsdelikten liegt nicht zuletzt darin, daß die Geschädigten den betrügerischen oder unlauteren Charakter der Handlungen der Wirtschaftsstraftäter vielfach überhaupt nicht erkennen oder aber von einer Anzeigeerstattung absehen. Der Umfang der Dunkelziffer ist nicht abzuschätzen. Angaben über 'etwaige Schadenshöhen wären reine Spekulation. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 27. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/1677 Frage 10) : Welche steuerliche Mehrbelastung (Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsummensteuer, Getränkesteuer und Schankerlaubnissteuer) hat das Deutsche Fremdenverkehrsgewerbe z. Z. und nach Einführung der Mehrwertsteuer von 10 % gegenüber den Ländern der EWG, gegenüber Österreich, der Schweiz und Dänemark zu tragen? Ob das deutsche Fremdenverkehrsgewerbe gegenüber .dem Fremdenverkehrsgewerbe in anderen Staaten steuerliche Mehr- oder Minderbelastungen zu tragen hat, läßt sich ziffernmäßig nicht feststellen. Man kann lediglich die einzelnen Steuerarten und deren Steuersätze, soweit diese nicht örtlich verschieden sind, gegenüberstellen, wie das für die hier in Frage stehenden Staaten und Steuern nachstehend vorgenommen wird. Irgendwelche Schlüsse auf die effektiven Steuerbelastungen lassen sich hieraus nicht herleiten, zumal die wichtigsten direkten Steuern, nämlich Einkommen- und Körperschaftsteuern, in der Fragestellung nicht enthalten sind. Wenn man die genannten Steuern in den einzelnen Staaten vergleicht, ist zunächst festzustellen, daß es Gewerbesteuern einschließlich fakultativer Lohnsummensteuern entsprechend den deutschen Vorschriften, wenn auch mit unterschiedlichen Steuermeßzahlen und Hebesätzen, nur in Luxemburg und Österreich gibt. Die französische Patentsteuer, die nach dem Mietwert der Betriebsräume, der Zahl der Beschäftigten u. a. m. erhoben wird und je nach Gewerbezweig und Ortsgröße verschieden ist, läßt sich mit der deutschen Gewerbesteuer nicht vergleichen. Außerdem erhebt Frankreich eine selbständige Lohnsummensteuer von 5 v. H. der Nettolohnsumme. Für das Fremdenverkehrsgewerbe gelten in diesen Staaten, die Gewerbesteuern und Lohnsummensteuern erheben, keine Sonderregelungen. Grundsteuern werden in allen hier genannten Staaten mit Ausnahme der Niederlande erhoben. Hierbei können Belastungsvergleiche wegen der als Bemessungsgrundlage dienenden, in sehr unterschiedlichem Umfang veralteten Verkehrs- oder Ertragswerte nicht vorgenommen werden. Lediglich in Italien gelten Gebäudesteuerbefreiungen auf 25 Jahre für bestimmte Hotelneubauten. Besondere Getränkesteuern werden nur in einigen Schweizer Kantonen in geringem Ausmaß sowie in Österreich nach Landesrecht und in Italien als kommunale Verbrauchsteuern erhoben. Sie lassen sich wegen der teils festen, teils proportionalen, je nach Getränken differenzierten Steuersätze international nicht vergleichen. Sie stellen außerdem neben den spezifischen Verbrauchsteuern auf Branntwein, Wein und Bier nur einen geringen Teil der indirekten, auf den Verbraucher überwälzten Alkoholbesteuerung dar. Ebensowenig lassen sich die sogenannten örtlichen Schankerlaubnissteuern international vergleichen, zumal es sich hier weniger um Steuern im eigentlichen Sinne als vielmehr um Kozessionsgebühren handelt. Ein Vergleich der in den einzelnen Staaten erhobenen Umsatzsteuern und deren Sonderregelungen für das Fremdenverkehrs- bzw. Gaststättengewerbe ergibt, daß die in der Bundesrepublik vorgesehene Mehrwertsteuerbelastung von 10 vH zumindest nicht höher ist als die Umsatzsteuerbelastungen in den meisten anderen hier genannten Staaten. Der Mehrwertsteuersatz auf Beherbergungs- und Gaststättenumsätze beträgt ab 1968 in Frankreich 12 vH, nur für bestimmte Fremdenverkehrsbetriebe ermäßigt sich der Satz für Beherbergungsleistungen auf 6 vH. In Belgien wird zwar auf Beherbergungs- und Gast- 5148 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 stättenumsätze nur die Rechnungssteuer zum Normalsatz von 0,7 vH fällig; unabhängig hiervon bestehen jedoch die kumulativen Umsatzsteuervorbelastungen auf Dienstleistungen von 0,7 vH und auf Waren zum Normalsatz von 7 vH, während sie z. B. bei Branntwein und Sekt pauschal 20 vH und bei Wein pauschal 14 vH ausmachen. Der österreichische Normalsatz der kumulativen Umsatzsteuer von 5,25 vH, der auch für Beherbergungs- und Gaststättenumsätze gilt, dürfte sicherlich zu höheren Belastungen führen als die bisherige und die zukünftige deutsche Umsatzsteuer. In den Niederlanden, der Schweiz und Dänemark unterliegt die Vermietung von Zimmern zur Fremdenbeherbergung keiner Umsatz- oder Dienstleistungssteuer. Jedoch dürften in den Niederlanden die kumulative Mehrphasen-Umsatzsteuer zum Normalsatz von 5 bzw. 4 vH und zum erhöhten Satz von 18 vH für alkoholhaltige Getränke sowie in Dänemark die Sondersteuer von 58,5 vH auf Großhandelslieferungen von Branntwein und die Ausschanksteuer von 18 vH auf Wein zu Mehrbelastungen im Gaststättengewerbe führen. Lediglich in der Schweiz ergibt die nur einphasige Umsatzsteuer von 5,4 vH eine geringere Umsatzsteuerbelastung als in der Bundesrepublik. Ob die luxemburgische kumulative Mehrphasensteuer zum Normalsatz von 3 vH, der auch für Beherbergungs- und Gaststättenumsätze gilt, im Ergebnis zu einer geringeren Belastung führt im Vergleich zur Bundesrepublik, hängt vom Einzelfall ab. In Italien gelten für Beherbergungs- und Gaststättenumsätze zwar ermäßigte Tarife von 1,2 vH, jedoch erhöhte Sätze von 3,6 vH für Luxushotels, 4,8 vH für Gaststätten 1. Klasse und 7,2 vH für Luxusgaststätten, zu denen dann jeweils unterschiedliche Vorbelastungen hinzukommen. Wie Sie aus diesen Angaben ersehen dürften, sind Steuerarten, Bemessungsgrundlagen und Tarifgestaltung bei den einzelnen Steuerarten von Staat zu Staat und zum Teil innerhalb der Staaten örtlich verschieden. Sie lassen sich hinsichtlich der durch sie gegebenen effektiven Belastungen international kaum vergleichen, selbst wenn man von der Problematik etwa notwendiger Währungsumrechnungen und der unterschiedlichen Überwälzbarkeit direkter und indirekter Steuern einmal absieht. Nach den allgemeinen Erfahrungssätzen für globale internationale Steuerbelastungsvergleiche läßt sich feststellen, daß die Steuerlasten der Unternehmen in der Schweiz geringer sein dürften als in anderen europäischen Staaten; trotzdem ist die Schweiz nichts weniger als ein billiges Reiseland. Andererseits dürfte zum Beispiel in den nordischen Staaten wegen der relativ hohen Einkommen-, Vermögen- und Alkoholsteuern das Fremdenverkehrsgewerbe mehr Steuern zu zahlen haben als in mitteleuropäischen Staaten, ohne daß aus diesen Gründen die nordischen Staaten ein besonders teures Fremdenverkehrsgebiet sind, während zum Beispiel Österreich im Vergleich zu Frankreich trotz nicht sehr unterschiedlicher allgemeiner Steuerbelastungen noch ein billiges Reiseland ist. Man kan somit weder grundsätzlich davon ausgehen noch allgemein oder im einzelnen durch Steuervergleiche feststellen, daß das deutsche Fremdenverkehrsgewerbe zur Zeit oder nach Einführung der 10%igen Mehrwertsteuer gegenüber den Ländern der EWG, Österreich, der Schweiz und Dänemark mehr Steuern zu zahlen oder definitiv zu tragen habe. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 30. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Giulini (Drucksache V/1677 Fragen 11 und 12) : Hat die Bundesregierung einen Grund, dem Zollabbau für Kokosöl zu widersprechen, sofern es innerhalb der chemischen Industrie für technische Zwecke eingesetzt wird? Sollte die Bundesregierung keinen Grund sehen, dem Zollabbau für Kokosöl zu widersprechen, wäre sie dann bereit, diese Ansicht der EWG in Brüssel zu unterbreiten, zumal entsprechende Bemühungen vom Bundeswirtschaftsministerium unterstützt werden? Für Kokosöl, das ab 1. Juli 1967 unter die Bestimmungen der EWG-Fettmarktordnung (VO Nr. 136/ 66/EWG des Rates vom 22. September 1966 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette) fällt, ist von diesem Zeitpunkt ab der Gemeinsame Zolltarif anzuwenden (Zollsatz 5%). Bereits bei den Verhandlungen in Brüssel anläßlich der Erarbeitung und Verabschiedung der EWG-Fettmarktordnung hatte sich 'die deutsche Delegation für eine Nichteinbeziehung der Öle für technische Zwecke in die Fettmarktordnung eingesetzt. Sie ist aber mit ihren Anträgen leider nicht durchgedrungen. Die Bundesregierung unterstützt Bestrebungen für einen Zollabbau für Kokosöle für technische Zwecke im Rahmen der Kennedy-Runde. Eine entsprechende Forderung hat die deutsche Delegation bereits im Herbst 1966 in EWG-Organen und zuletzt im Besonderen Ausschuß nach Art. 111 des EWG-Vertrags in der Sitzung vom 18. bis 21. April 1967 in Genf erhoben. Die Bundesregierung glaubt daher, alles getan zu haben, um eine Senkung des Zollsatzes für Kokosöl für technische Zwecke zu erreichen.
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    Rede von Karl Ravens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hatte sich vorgenommen, die Erklärung zu dem vorliegenden Gesetz in Form einer Schlußerklärung der dritten Lesung abzugeben. Sie wird diesem ihrem Vorhaben auch folgen. Lassen Sie mich deswegen nur auf einige Dinge sehr kurz eingehen.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird dem hier vorliegenden Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen. Wir tun das um so leichter, als in diesem Gesetz die von meiner Fraktion in der ersten Lesung des damaligen Stabilitätsgesetzes eingebrachten 17 Änderungs- und Ergänzungsvorschläge eingearbeitet wurden. Mit diesen Ergänzungsvorschlägen wurde dieses Gesetz zu einem wirksamen Instrumentenkasten der Konjunkturbeeinflussung.
    Ich muß hier dem Kollegen Opitz sagen, daß er irrt, wen er sagt, daß von diesem Gesetz nur noch die Überschrift übriggeblieben sei. Auch sie, Herr Kollege Opitz, ist geändert. Es ist eingefügt worden „und des Wachstums in der Wirtschaft". Das ist nicht ohne Grund geschehen. Wir meinen, daß der Inhalt dieses Gesetzes, so, wie er jetzt vorliegt, durch diese Überschrift in einer knappen und präzisen Formulierung wiedergegeben wird..
    Wir meinen, daß durch die Beratungen der vergangenen Monate dieses Gesetz ausgebaut wurde, und zwar im Hinblick auf ein wirkliches Konjunkturinstrument, das in den schwieriger werdenden Phasen der Wirtschaftspolitik in der Lage ist, helfend einzugreifen und die Instrumente der freien Marktwirtschaft mit der Globalsteuerung zu koordinieren, wie es der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung am 13. Dezember hier in diesem Hause als eine Aufgabe der neuen Bundesregierung zum Ausdruck gebracht hat.
    Lassen Sie mich an dieser Stelle auf die Änderungsanträge meiner Fraktion eingehen. Ich glaube, daß es notwendig und nützlich ist, sich daran zu erinnern, was in dieses Gesetz neu hineingekommen ist. Darf ich mich dabei gleich mit den von Ihnen, Herr Kollege Opitz, gegebenen Begründung Ihres ersten Änderungsantrages auseinandersetzen, weil er mit einem der fünf besonderen Punkte, die wir damals hier als Änderungsanträge eingebracht haben, zusammentrifft.
    Sie sprachen davon, daß der Einbau eines Jahreswirtschaftsberichts mit einer Datenprojektion dem Dirigismus Tür und Tor öffne. Ich muß hier wirklich sehr ernsthaft fragen, ob die Freien Demokraten aus der schwierigen konjunkturellen Situation, in der wir uns heute befinden, denn nun gar nichts gelernt



    Ravens
    haben. Hier geht es nicht um Dirigismus in der Wirtschaftspolitik, sondern um die Information aller am Wirtschaftsleben Beteiligten. Die Unternehmer in unserem Lande brauchen in der freiheitlichen Wirtschaftsordnung, die wir haben, Orientierungsdaten. Sie müssen wissen, welche Vorstellungen diese Bundesregierung im Laufe des Jahres ihren eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten zugrunde legt. Um mehr handelt es sich hier nicht. An den hier dargelegten Daten kann und soll sich der Unternehmer in freier Entscheidung orientieren. Er soll seine Maßnahmen einbauen können. Niemand von uns denkt daran, seine Maßnahmen in die staatliche Wirtschaftspolitik einzubauen.
    Wir sind mit guter Überlegung in der ersten Lesung zu der Überzeugung gekommen, daß dieser Jahreswirtschaftsbericht als ein unverzichtbarer Bestandteil in dieses Gesetz hineinkommen muß. Wenn wir schon von der Bundesregierung die Stellungnahme zum Jahresgutachten des Sachverständigenrats verlangen, dann sollte sie, so meinen wir, dazu auch klarmachen, welche Vorstellungen sie für ihre eigenen wirtschaftspolitischen Zielrichtungen hat. Sie sollte im Anfang eines Jahres auch klarstellen, was sie im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik in dem Jahr für möglich und notwendig hält.
    Wir haben als zweiten Punkt damals die Einbeziehung der Einkommenspolitik in diesen Gesetzentwurf verlangt. Ich glaube, die guten Erfahrungen der vergangenen fünf Monate haben sehr deutlich gemacht, wie wichtig dieses Instrument der gegenseitigen Information, der Offenlegung der Karten, des Aufeinander-Abstimmens aller an der Wirtschaft beteiligten Gruppen auf ein gleichgerichtetes Ziel war. Hier haben wir — ich möchte nicht versäumen, das in dieser ersten Erklärung zu sagen — mit großer Genugtuung festzustellen, daß sich die Arbeitnehmerorganisationen, die Gewerkschaften, und die Arbeitgeberorganisationen in diese konzertierte Aktion hervorragend eingepaßt haben.
    Wir waren weiter der Meinung, daß man über Stabilität in einem Gesetz nicht ehrlich reden kann, wenn man nicht gleichzeitig auch den Bereich der außenwirtschaftlichen Absicherung mit in dieses Gesetz hineinbringt, wenn man nicht mindestens auf die Problematik einer „offenen Flanke" auf diesem Gebiet hinweist. Dieser unser Antrag ist in § 4 des Entwurfs berücksichtigt worden. Darüber hinaus hat der Wirtschaftsausschuß dem Hohen Hause einstimmig einen Entschließungsentwurf vorgelegt, nach welchem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, unter Zugrundelegung der neuen Gesichtspunkte bei der Einführung der Mehrwertsteuer nach steuerlichen Instrumenten einer solchen Absicherungsmöglichkeit Ausschau zu halten.
    Wir waren weiter der Meinung — damit haben wir damals nicht allein gestanden —, daß in einem so weitgreifenden Gesetz, gerade um den Dirigismus zu verhindern, die parlamentarische Kontrolle aller wichtigen Entscheidungen der Bundesregierung eingebaut werden sollte. Wir können heute mit Genugtuung feststellen, daß diese Sicherung in vollem Umfang aufgenommen worden ist.
    Darüber hinaus haben wir im Rahmen unserer 17 Änderungsanträge ein weiteres Bündel an Ideen und Vorstellungen in diesen Gesetzentwurf hineingebracht, die wir heute alle wieder begrüßen können. Ich erinnere daran, daß wir als sozialdemokratische Bundestagsfraktion in der Opposition der Meinung waren, daß die Bundesregierung die, wenn ich es einmal. so nennen darf, besonders harten Knüppel dieses Gesetzes — die zusätzlichen Ausgaben bei allgemeiner Abschwächung, die Kreditermächtigung über 5 Milliarden DM, die Zuführung in die und die Entnahme aus der Konjunkturausgleichsrücklage, die Kreditplafondierung für die öffentliche Hand, die Variierung der Einkommen- und Körperschaftsteuersätze, die Variierung der Abschreibungssätze — nur dann benutzen dürfe, wenn es sich wirklich darum handele, ein drohendes gesamtwirtschaftliches Ungleichgewicht abzuwenden oder in der Phase eines Ungleichgewichtes zu reagieren. Es hat darüber eine lange Diskussion im Wirtschaftsausschuß gegeben. Ich muß sagen, die Kollegen aus der CDU/CSU hatten nicht ohne Grund die Sorge des Ankündigungseffektes. Wir haben gemeinsam eine Formel gefunden, die absichert, daß diese Maßnahmen nicht willkürlich und ohne Not durch die Regierung benutzt werden.
    Wir haben darüber 'hinaus versucht, eine wesentliche Konkretisierung der Finanzplanung in dieses Gesetz hineinzubekommen. Wir meinten, daß hier wirklich eine Planung von fünf Jahren vorliegen sollte. Eine Finanzplanung, die sich auf ein oder zwei Jahre bezieht, würde eine solche Bezeichnung nicht verdienen. Wir waren der Meinung, daß der Bundesfinanzminister hier aufgefordert sein sollte, dem Parlament gegebenenfalls auch durch Alternativrechnungen Möglichkeiten der Entscheidung zu geben. Auch das ist erfolgt.
    Wir haben darüber hinaus verlangt, daß eine weitere Kontrolle der Subventionen und der Steuervergünstigungen in diesem Land eingebaut wird. Herr Kollege Opitz, Sie sagten, das sei nichts Neues. Sie sagten dann allerdings, neu sei freilich die Aufgliederung, und deswegen stimmten Sie diesem Paragraphen zu. Uns kam es dabei im wesentlichen darauf an, zu unterscheiden zwischen Subventionen, die lediglich zur Erhaltung gewisser Wirtschaftszweige gegeben werden, Subventionen, die der Anpassung bestimmter Wirtschaftszweige an neue wirtschaftliche Gegebenheiten dienen, oder Förderungssubventionen für die Benutzung — wenn man das einmal so sagen darf — moderner und 'neuer Wirtschaftsmethoden.
    Wir haben gleichzeitig gesagt, die Bundesregierung solle sich dann auch alle zwei Jahre einmal überlegen, wie lange sie solche Vergünstigungen noch gewähren muß und ob sie diese Vergünstigungen nicht abbauen kann. Das ist Bestandteil des Gesetzentwurfes geworden. Wir haben eine erweiterte Möglichkeit zu der obligatorischen Zuführung zur Konjunkturausgleichsrücklage in das Gesetz eingebaut. Ich meine, daß damit wesentliche Punkte für eine Globalsteuerung und für eine Inanspruchnahme auch der öffentlichen Hand und der



    Ravens
    Wirtschaft für die Konjunkturpolitik geschaffen worden sind.
    Bedenken haben wir — das darf ich hier sagen — in der ersten Lesung immer wieder hinsichtlich der Konstruktion dieses Gesetzentwurfs, soweit er sich in erster Linie an die Gemeinden wandte, geäußert. Der Eindruck, der in der ersten Lesung in diesem Hohen Hause zweifellos entstanden war, war der, daß hier ein Gesetz geschaffen werden sollte, das in erster Linie die „Schuldigen", die damals in den Augen dieses Hauses „Schuldigen", die Gemeinden, an die Kette legen sollte. Die Beratungen im Wirtschaftsausschuß und die Beratungen im Rechtsausschuß haben hier erhebliche Verbesserungen und Sicherungen gebracht. Ich möchte heute sagen, der Gesetzentwurf ist in der jetzigen Fassung gemeindefreundlicher geworden: Er stellt die Aufgaben der Gemeinden gleichberechtigt neben die Aufgaben des Bundes und der Länder. Hier ist klargemacht worden, daß alle drei gleichwertig sind und daß keiner unter den anderen zu stehen kommt.
    Wir haben darüber hinaus bei der Frage der Kreditplafondierung — der Herr Kollege Elbrächter hat dieses leidige Thema angesprochen — versucht, Formen zu finden, die auch dem unterschiedlichen Kapitalbedarf kleinerer Gemeinden mit sogenannten Sprunginvestitionen gerecht werden. Diese Sprunginvestitionen tauchen vielleicht alle vier oder fünf Jahre einmal auf. Ein Dorf mit 3000 oder 4000 Einwohnern hat beispielsweise vor fünf Jahren seine Schule gebaut, dann hat man jahrelang aus dem eigenen Haushalt versucht, über die Runden zu kommen, und nun geht es um den zweiten Schulanbau. Und genau in dem Jahre müßten wir sagen: Es ist nichts mit Krediten. Der fünfjährige Zeitraum, der zugrunde gelegt worden ist — —

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Ja, sie haben dann in dem fünfjährigen Zeitraum, den wir zugrunde gelegt haben, kein Kreditvolumen gehabt. Ergo würden sie in einer solchen Situation auf Null stehen.
    Hier hat der Wirtschaftsausschuß folgende Lösung gefunden. Die Länder sind berechtigt, das auf mindestens 80 % festgelegte Kreditvolumen generell zunächst auf 70% zu kürzen und die frei werdenden 10 % für solche Sprunginvestitionen freizugeben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, daß, wenn Gemeinden umgekehrt in einer solchen Zeit einmalig einen hohen Kreditbedarf gehabt haben, aber ihn im Zeitpunkt der Plafondierung nicht haben, die Mittel, die dort frei werden, für andere Gemeinden ausgegeben werden. Wir meinen, daß damit ein Instrument geschaffen worden ist, das auch in der Phase der Bremsung unabweisbare Investitionen in den Gemeinden weiter möglich macht.
    Wir haben darüber hinaus für den Konjunkturrat — das war übrigens auch einer unserer Ergänzungsanträge — vier Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände vorgesehen. Sie nehmen hier also gleichberechtigt an der Diskussion um die in diesem Lande notwendigen Maßnahmen zur Belebung oder Bremsung, zur Steuerung der Konjunktur teil. Sie sind ständig dabei, wenn über diese Fragen gesprochen wird. Sie sind gleichberechtigte Partner des Bundes und der Länder geworden.
    Ferner haben wir im Bereich der Abschreibungsvariierungsmöglichkeit, die das alte Gesetz vorsah — 15 und 30 % —, versucht, eine Regelung zu finden, die nicht zuletzt auch den Gemeinden hilft. Wir haben aus unseren Gemeindeverbänden immer wieder die Sorge gehört, daß, wenn im Zuge einer Konjunkturflaute die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages eine solche Abschreibungsvergünstigung einräumt, damit natürlich die Bilanzen der Unternehmungen wesentlich verändert werden. Da aber der Ertrag eines Unternehmens Ausgangsbasis für die Gewerbesteuerzahlung an die Gemeinde bedeutet, würden wir hier zwar die Investitionen im privaten Sektor anreizen, aber dadurch eine Verminderung der Gewerbesteuer bei den Gemeinden erreichen, so daß sie, die wir in einer solchen Phase sehr gern dabei hätten beim Investieren, dann dazu nicht mehr in der Lage wären, weil wir ihnen den Haushalt unter den Füßen wegziehen würden. Mit der Möglichkeit der Absetzung von bis zu 7,5 % des Anschaffungswertes der Investitionsgüter von der Steuerschuld ist eine Regelung gefunden, die auf die Gewinnsituation der Betriebe keinen negativen Einfluß ausübt und damit das Gewerbesteueraufkommen in den Gemeinden in einer solchen Zeit konstant läßt, sie also in die Lage versetzt, auch weiter mit zu investieren und mitzuhelfen, eine in den Keller geratene Konjunktur wieder in Gang zu bringen.
    Wir haben unsere ursprünglichen Bedenken in diesem Fall also gründlich ausräumen können. Trotzdem möchten wir immer wieder davor warnen, die Gemeinden nur als ein drittes Glied unserer staatlichen Ordnung anzusehen und sie in dieser ganzen Situation ein wenig geringschätzig zu betrachten. Wir wissen, wie sehr sich der Wirtschafts- und der Finanzminister um eine höhere Investitionsbereitschaft bei den Gemeinden bemühen. Wir glauben nicht, daß eine solche Regelung, wie sie jetzt vorliegt, mißbraucht werden kann. Dieses Parlament muß einer solchen Regelung immer seine Zustimmung geben. Überall dort, wo die Gemeinden betroffen werden, haben wir das Kassationsrecht oder das Erfordernis der Zustimmung. Hier ist also ein hoher Schutz eingebaut worden. Von daher ist dieses Gesetz doch wohl wesentlich gemeindefreundlicher geworden.
    Lassen Sie mich das nur in Erinnerung an das gesagt haben, was die sozialdemokratische Bundestagsfraktion in der Opposition in diesem Hause begonnen hat und in der Koalition bei diesem Gesetz fortgesetzt hat. Wir meinen, daß der jetzt vorliegende Gesetzentwurf für die Menschen in diesem Lande ein hohes Maß an Schutz vor wirtschaftlicher Unsicherheit bringen wird, wenn die Bundesregierung und wenn dieses Parlament bereit sind, den hier zubereiteten Instrumentenkasten tatkräftig zu nutzen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesschatzminister.



Schmücker, Bundesschatzminister: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie haben einiges Verständnis dafür, daß auch ich mich in wenigen Sätzen zu dieser Vorlage, wie sie uns heute beschäftigt, äußere. Wie die meisten von Ihnen habe auch ich natürlich das Protokoll über die erste Lesung noch einmal durchgestöbert und nicht nur die eigenen, sondern alle Ausführungen gelesen; ich habe das nicht ohne Schmunzeln getan. Ich habe eigentlich damit gerechnet, meine Herren von der FDP, daß Sie die Frage, ob sich das Gesetz mit der Änderung der Regierung nicht wohl auch erheblich verändert habe, noch etwas stärker untersucht hätten. Ich war also darauf gefaßt; und ich möchte Ihnen die Antwort geben, daß Sie alles weitgehend selbst in der Hand gehabt haben, denn Sie gingen ja in der Änderung der Regierung voran. Ich glaube, ich kann mich auf diese Bemerkung beschränken.
Wenn man die Frage nach den Änderungen stellt, sollte man zuvor die wichtigere Frage untersuchen, nämlich die Frage nach der Möglichkeit, das Gesetz und die Verfassungsänderung überhaupt zu verabschieden. Ich jedenfalls freue mich darüber, daß wir heute vor der Verabschiedung dieses Gesetzes stehen und daß wir die Verfassungsänderung mit eindrucksvoller Mehrheit — daß die Zahlen nicht noch höher ausgefallen sind, liegt an vielen Dingen, an vielen Tagungen, die stattfinden — verabschiedet haben.
Nun zu einigen Änderungen. Ich finde, daß die alte Vorlage und die fünf Zusatzwünsche, die five essentials, Herr Kollege Schiller, nicht nur in einem gelungenen Kompromiß vereinigt worden sind, sondern daß sie in der Mehrzahl der Fälle auch nach meinen Vorstellungen — warum sollte ich das nicht sagen — das Gesetz verbessert haben. Ich denke hier vor allem an die Mitwirkung des Parlaments, und ich stehe nicht an zu erklären, daß ich den Fortfall der damals auf Bitten der Bundesbank eingearbeiteten Kreditplafondierungen nach den heutigen Erkenntnissen für eine Verbesserung halte. Ich persönlich bin gegenüber der Investitionsprämie nicht ohne Bedenken, aber man muß fairerweise auch sagen, daß es hier nicht um die Einführung dieser Prämie geht, sondern nur um die Regelung gewissermaßen eines Schnellverfahrens, falls sie notwendig werden sollte.
Zu der damals sehr intensiv diskutierten außenwirtschaftlichen Absicherung wiederhole ich meine Feststellung, daß diese Aufgabe — die, dafür danke ich, auch als Auftrag an die Regierung in das Gesetz aufgenommen worden ist — weiterhin von hohem Rang bleibt. Wir sollten, wie das auch in den letzten Wochen verstärkt geschehen ist, unsere Bemühungen auf Herstellung einer internationalen Währungsdisziplin fortsetzen und, wenn es möglich ist, einen internationalen Vertrag über eine solche währungspolitische Zusammenarbeit, analog dem GATT, abschließen oder zumindest anstreben.
Zum Schluß — ich wollte mich sehr kurz fassen — ein Wort zu der Möglichkeit der Ausrichtung der Fiskalpolitik nach den wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten. Es mag sein, Herr Kollege Ravens, daß das eine oder andere damals so geklungen hat, als sei es gemeindefeindlich gedacht gewesen. Ich habe damals schon ausdrücklich gesagt, man möchte das bitte nicht unterstellen. Nehmen Sie bitte die Erfahrungen, die Kollege Schiller hier zum Eventualhaushalt vor zehn Tagen dargestellt hat, dann werden Sie all denen recht geben, die sagen, daß es sehr, sehr schwierig ist, diejenigen, die mit der Ausführung der Haushalte befaßt sind, nun zusätzlich auch noch mit der Aufgabe zu betrauen, sich nach den wirtschaftlichen Notwendigkeiten zu richten. Wir müssen hier Geduld haben. Das dauert einfach einige Zeit, denn die entsprechenden Damen und Herren sind natürlich gewohnt, nach architektonischen, nach fachlichen und sonstigen Gesichtspunkten vorzugehen. Daß sie nun aber auch noch zusätzlich wirtschaftspolitische Überlegungen anstellen sollen, ist eine neue Forderung. Wir müssen gemeinsam arbeiten, damit diese unbedingte Notwendigkeit in Bund, Ländern und Gemeinden erreicht wird, weil es sonst nicht nur in der Bundesrepublik nicht möglich ist, eine einheitliche, erfolgreiche Wirtschaftspolitik zu treiben, sondern auch innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht möglich sein wird, die Bundesrepublik einheitlich und geschlossen zu vertreten. Wir müssen dahin kommen, daß die wirtschaftlichen Notwendigkeiten in allen Verwaltungsebenen berücksichtigt werden. So etwas kann man ins Gesetz schreiben. Das genügt aber nicht. Wir müssen in geduldiger Arbeit daran wirken, daß dieses Ziel, daß dieser Arbeitsstil erreicht wird.
Meine Damen und Herren! Als der Initiator dieser Vorlage möchte ich Sie herzlich bitten, dem Gesetz in der jetzigen Form Ihre Zustimmung zu geben, und ich möchte allen denen danken, die an diesem wichtigen Gesetz mitgearbeitet haben.

(Beifall bei den Regierungspatreien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Schmidhuber gibt die Ausführungen, die er machen wollte, zu Protokoll *).
    Wir kommen jetzt zur Einzelberatung. Ich rufe auf den § 1. Dazu liegt kein Änderungsantrag vor. Wer dem § 1 zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung einstimmig angenommen.
    Zu § 2 Abs. 1 Ziffer 2 liegt der Änderungsantrag Umdruck 223 **) Nr. 1 vor; Herr Opitz hat ihn schon begründet. Wird zu diesem Änderungsantrag das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag: § 2 Abs. 1 Nr. 2 wird gestrichen. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit abgelehnt.
    Wir kommen dann zur Abstimmung über § 2 in der unveränderten Fassung des Ausschußberichts. Wer zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen
    *) Siehe Anlage 6 **) Siehe Anlage 2



    Vizepräsident Dr. Mommer
    Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen.
    Zu den §§ 3, 4 und 5 liegen keine Änderungsanträge vor. Wer diesen Paragraphen zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.
    Zu § 6 liegen Änderungsanträge vor, zunächst der Antrag Umdruck 223 Nr. 2. Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Haas.