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ID0510816200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, den 10. Mai 1967 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Kurlbaum 5079 A Abg. Frau Dr. Wex und Abg. Dr. Enders treten in den Bundestag ein 5079 B Wahl des Abg. Dr. Kreutzmann als ordentliches Mitglied im Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt 5079 B Wahl des Abg. Dr. Reischl als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß . . . 5079 B Wahl des Abg. Hirsch als stellv. Mitglied im Vermittlungsausschuß 5079 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 5079 C Fragestunde (Drucksache V/1706) Fragen der Abg. Dr. Effertz und Opitz: Finanzierung der Broschüre „Mein Hof und die Zukunft'' 5080 C Frage des Abg. Dorn: Frage eines Treffens zwischen Bundeskanzler Kiesinger und dem DDR-Ministerpräsidenten Stoph Wehner, Bundesminister 5081 B Dorn (FDP) 5082 D Genscher (FDP) 5083 A Fellermaier (SPD) 5083 B Mertes (FDP) . . . . . . . . . 5083 C Fragen des Abg. Dr. Czaja: Förderung von Wohnheimplätzen für Schwestern im Krankenpflegedienst Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 5084 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 5084 B Baier (CDU/CSU) 5084 C Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Zahnärzte — Nachwuchsmangel . . 5085 A Frage des Abg. Rollmann: Löschung der Eintragung von Futtermitteln mit thyreostatischer und östrogener Wirkung im Arzneimittelregister Frau Strobel, Bundesminister . . . 5085 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 5085 C Frage des Abg. Rollmann: Italienisches Einfuhrverbot für Kalbfleisch aus den Niederlanden Frau Strobel, Bundesminister . . . 5085 D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 5086 A Reichmann (FDP) . . . . . . . 5086 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 5086 C Frage des Abg. Rollmann: Verfahren für die Registrierung von Arzneimitteln in Deutschland Frau Strobel, Bundesminister . . . 5087 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 5087 C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 5087 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 Frage des Abg. Ollesch: Zunahme der bösartigen Krebsneubildungen Frau Strobel, Bundesminister . . 5088 A Ollesch (FDP) 5088 C Reichmann (FDP) 5089 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Befristete Herabsetzung der Beförderungsteuer bzw. Befreiung von der Kfz.-Steuer für Spezialrundholzfahrzeuge Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5089 B Dr. Rinderspacher (SPD) 5089 C Frage des Abg. Hofmann (Kronach) : Hauptzollamt Coburg Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5089 D Hofmann (Kronach) (SPD) . . . 5090 A Frage des Abg. Hofmann (Kronach) : Vermeidung einer Abwanderung aus dem Zonenrandgebiet Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5090 B Hofmann (Kronach) (SPD) . . . . 5090 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 5090 D Frage des Abg. Hofmann (Kronach) : Nichtbeförderung von Zollbeamten im Zonenrandgebiet bei entfernterem Wohnort Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5091 A Hofmann (Kronach) (SPD) . . . . 5091 C Fragen des Abg. Zebisch: Verlegung polnischer Wacheinheiten der US-Armee — Gefahr der Entlassung deutscher Arbeitnehmer Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5091 C Zebisch (SPD) 5092 A Aktuelle Stunde Frage der Deutschlandpolitik Genscher (FDP), zur GO 5092 B Schoettle, Vizepräsident 5092 C Dorn (FDP) 5092 D Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 5093 B Wehner, Bundesminister . . . . 5093 D Mischnick (FDP) 5094 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . 5095 B Sänger (SPD) 5096 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5096 C Genscher (FDP) 5097 B Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/890); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/1686, zu V/1686) — Zweite und dritte Beratung — Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . 5097 D Genscher (FDP), zur GO . . . . . 5097 D Schoettle, Vizepräsident . . . . . 5098 A Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . 5098 B Dr. Schiller, Bundesminister . . 5099 C Opitz (FDP) 5099 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität (Drucksache V/890) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1678, zu V/1678) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 5100 B Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 5105 B Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . . 5105 B Opitz (FDP) . . . . . . . . . 5109 B Ravens (SPD) 5110 C Schmücker, Bundesminister . . . . 5113 A Dr. Haas (FDP) 5114 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5115 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 5118 D Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5119 C Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 5121 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . 5122 D Frau Funcke (FDP) 5126 A Schoettle, Vizepräsident 5127 A Dr. Staratzke (FDP) 5129 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 5137 C Nächste Sitzung 5137 D Anlagen 5139 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 . 5079 108. Sitzung Bonn, den 10. Mai 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.32 Uhr
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    *) Siehe Anlage 5 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 12. 5. Dr. Aigner * 12. 5. Dr. Apel * 12. 5. .Arendt (Wattenscheid) * 12. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 12. 5. Dr. Artzinger * 12. 5. Bading * 12. 5. Prinz von Bayern 1. 6. Bazille 12.5. Behrendt * 12. 5. Bergmann * 12. 5. Berkhan 12. 5. Beuster 10. 5. Dr. Birrenbach. 12. 5. Blumenfeld 12. 5. Frau Brauksiepe 12. 5. Deringer * 12. 5. Dichgans * 12. 5. Dr. Dittrich * 12. 5. Dröscher * 12. 5. Dr. Eckhardt 12. 5. Eisenmann 31. 5. Frau Dr. Elsner * 12. 5. Faller * 12. 5. Frau Freyh 12. 5. Dr. Furler * 12. 5. Frau Geisendörfer 12. 5. Gerlach * 12. 5. Gibbert 12.5. Graaff 12. 5. Dr. Gradl 12. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 12. 5. Hahn (Bielefeld) * 12. 5. Höhne 15. 6. Horten 12. 5. Illerhaus * 12. 5. Dr. Ils 12. 5. Jacobi (Köln) 15. 5. Kiep 12. 5. Klinker * 12.5. Dr. Kopf 12. 5. Kriedemann * 12. 5. Kulawig * 12. 5. Kunze 12. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 5. Lenz (Brühl) 12. 5. Lenz (Trossingen) 23. 5. Lücker (München) * 12. 5. Majonica 12.5. Mattick 12. 5. Dr. Marx (Kaiserslautern) 15. 5. Mauk * 12. 5. Frau Dr. Maxsein 12. 5. Memmel * 12. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mengelkamp 15. 5. Dr. von Merkatz 12. 5. Merten * 12. 5. Metzger * 12. 5. Michels 12. 5. Dr. h.c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 5. Müller (Aachen-Land) * 12. 5. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 2. 6. Dr. Pohle 12. 5. Richarts * 12. 5. Riedel (Frankfurt) * 12. 5. Rösing 12. 5. Ross 10. 5. Dr. Rutschke 12. 5. Schmidt (Hamburg) 12. 5. Schmitt-Vockenhausen 12. 5. Frau Schroeder (Detmold) 10. 5. Schwabe 12. 5. Dr.-Ing. Seebohm 12. 5. Seifriz * 12. 5. Dr. Sinn 12. 5. Seuffert * 12. 5. Springorum * 12. 5. Dr. Starke (Franken) 12. 5. Stingl 10. 5. Struve 31.5. Dr. Tamblé 12. 5. Varelmann 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 10. 5. Wellmann 12. 5. Frau Wessel 12. 5. Dr. Wörner 12. 5. b) Urlaubsanträge Corterier 10. 6. Dr. Dehler 27. 5. Hamacher 29. 5. Hellenbrock 31. 5. Dr. Klepsch 15. 6. Dr. Mende 22. 5. Dr. Schröder (Sellstedt) 1. 6. Vogt 3. 6. Anlage 2 Umdruck 223 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregerung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zuir Förderung der wirtschaftlichen Stabilität - Drucksachen V/890, V/1678 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 Nr. 2 wird gestrichen. 2. In § 6 Abs. 3 werden nach dem Wort „ermächtigt" die Worte „mit Zustimmung des Bundestages" eingefügt. 3. In § 26 Nr. 3 Buchstabe b werden in dem neu eingefügten Absatz 2 des § 51 des Einkommen- 5140 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 steuergesetzes jeweils die Worte „sowie die Bemessung der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen" gestrichen. 4. In § 26 Nr. 3 Buchstabe b wird der Nummer 2 des neu eingefügten Absatzes 2 des § 51 des Einkommensteuergesetzes folgender Satz angefügt: „Die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und erhöhten Absetzungen darf nicht ausgeschlossen werden für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Schädigungen durch Abwässer, der Verunreinigung der Luft sowie für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Lärm oder Erschütterungen und für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Forschung oder Entwicklung dienen." 5. In § 26 Nr. 3 Buchstabe b wird der neu eingefügte Absatz 3 des § 51 des Einkommensteuergesetzes gestrichen. 6. § 27 Nr. 1 wind gestrichen. 7. § 27 Nr. 2 Buchstabe i wird gestrichen. Bonn, den 10. Mai 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 225 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität — Drucksachen V/890, V/1678, zu V/1678 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 6 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt: „Soweit solche Kredite auf eine nachträglich in einem Haushaltsgesetz ausgesprochene Kreditermächtigung angerechnet werden, kann das Recht zur Kreditaufnahme erneut in Anspruch genommen werden." Bonn, den 10. Mai 1967 Brand und Fraktion Schellenberg und Fraktion von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 224 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität — Drucksachen V/890, V/1678 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 26 Nr. 3 Buchstabe a wird gestrichen, 2. Folgender neuer § 26 a wird eingefügt: „§ 26 a (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, aus dem Einkommensteueraufkommen eine Steuervergütung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen und die Herstellungskosten von abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Höhe bis zu 7,5 vom Hundert zu gewähren, wenn eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts eingetreten ist oder sich abzeichnet, die eine nachhaltige Verringerung der Umsätze oder der Beschäftigung zur Folge hatte oder erwarten läßt, insbesondere bei einem erheblichen Rückgang der Nachfrage nach Investitionsgütern oder Bauleistungen. Bei der Bemessung der Vergütung dürfen nur berücksichtigt werden aa) die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern, die innerhalb eines jeweils festzusetzenden Zeitraumes, der ein Jahr nicht übersteigen darf (Begünstigungszeitraum) angeschafft oder hergestellt werden, bb) die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern, die innerhalb des Begünstigungszeitraums bestellt und angezahlt werden oder mit deren Herstellung innerhalb des Begünstigungszeitraums begonnen wird, wenn sie innerhalb eines Jahres, bei Schiffen innerhalb zweier Jahre nach Ablauf ,des Begünstigungszeitraumes geliefert oder fertiggestellt werden. Soweit bewegliche Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1 mit Ausnahme von Schiffen nach Ablauf eines Jahres, aber vor Ablauf zweier Jahre nach dem Ende des Begünstigungszeitraumes geliefert oder fertiggestellt werden, dürfen bei Bemessung der Vergütung die bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Begünstigungszeitraumes aufgewendeten Anzahlungen und Teilherstellungskosten berücksichtigt werden, cc) die Herstellungskosten von Gebäuden, in denen innerhalb des Begünstigungszeitraumes der Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird, wenn sie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Begünstigungszeitraumes fertiggestellt werden; dabei scheiden geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes und Wirtschaftsgüter, die in gebrauchtem Zustand erworben werden, aus. Von der Begünstigung können außerdem Wirtschaftsgüter ausgeschlossen werden, für die Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen oder die Investitionszulage nach § 19 des Berlinhilfegesetzes in Anspruch genommen werden. (2) Die Vergütung kann nach Abschluß des Geschäftsjahres beantragt werden. Sie ist binnen drei Monaten gegen fällige Einkommensteuern zu verrechnen oder auszuzahlen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 5141 (3) Die Vergütung mindert nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes. (4) Rechtsverordnungen aufgrund dieser Ermächtigung bedürfen der Zustimmung des Bundestages. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht binnen vier Wochen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat." 3. § 27 Nr. 2 Buchstabe k wird gestrichen. Bonn, den 10. Mai 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 226 Entschließungsantrag der Fraktion der. CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität — Drucksachen V/890, V/1678 —. Der Bundestag wolle beschließen: Vor Ausnutzung einer Ermächtigung nach § 26 Nr. 3 Buchstabe a wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob nicht bei dieser Gelegenheit eine Abänderung des Stufenplans gemäß § 30 des Mehrwertsteuergesetzes in Erwägung gezogen werden kann wegen einer größeren konjunkturpolitischen Wirkung. Bonn, den 10. Mai 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) zu Punkt 3 b der Tagesordnung. Wie heute bereits schon öfters festgestellt, bringt der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft eine wesentliche Verbesserung des konjunkturpolitischen Instrumentariums. Das Gesetz bewirkt zugleich eine Stärkung der Stellung des für die Konjunkturpolitik in erster Linie verantwortlichen Bundeswirtschaftsministers. Er wird nicht mehr so sehr wie bisher beschränkt sein auf das Reden und Ratgeben; er wird in einem größeren Umfang als bisher handeln können. Damit fällt ihm aber auch eine erhöhte Verantwortung zu. Bereits aus dem Vorhandensein dieses Gesetzes ergibt sich ein höheres Engagement der Wirtschaftspolitik des Bundes gegenüber der Gesamtwirtschaft. Insofern stellt dieses Gesetz einen Markstein in der wirtschaftspolitischen Entwicklung der Bundesrepublik dar. Dies kann allerdings nicht bedeuten, daß die Verantwortung des Unternehmers für sein wirtschaftliches Schicksal, für seinen Erfolg oder Mißerfolg geringer geworden ist. Durch das Gesetz wird ein modernes konjunkturpolitisches Instrumentarium geschaffen, also der Bundesregierung neue Werkzeuge zur Verfügung gestellt; nicht ein neues wirtschaftspolitisches Konzept. Dieses Konzept ist die Fortführung der sozialen Marktwirtschaft unter Zuhilfenahme der sogenannten Globalsteuerung. Dieser Begriff bedarf allerdings noch der weiteren Diskussion. Er bedarf der Ausfüllung hinsichtlich der Art des Umfangs und der Ziele der Maßnahmen, die man unter Berufung auf diese Globalsteuerung ins Auge faßt. Das Bekenntnis zur Marktwirtschaft schließt auch das Vertrauen in die Selbstheilungskräfte des marktwirtschaftlichen Mechanismus ein. Die Globalsteuerung sollte sich darauf beschränken, die Entfaltung dieser Selbstheilungskräfte zu beschleunigen und zu unterstützen. Sie darf nicht zu einer unübersehbaren Kette von Interventionen führen. Ein derartiger Gebrauch des Instrumentariums würde zu einer Verfälschung und Verkümmerung der in einem marktwirtschaftlichen System eingebauten Stabilisierungsfaktoren führen. Die Selbststeuerung der wirtschaftlichen Kräfte durch .den Marktmechanismus muß das primäre Ordnungsmoment bleiben. Diese Forderung ergibt sich nicht nur aus ordnungspolitischen Überlegungen, sondern auch daraus, daß nach wie vor eine Diskrepanz zwischen dem vorhandenen wirtschaftspolitischen Eingriffspotential, das durch das vorliegende Gesetz wesentlich erweitert wird, und den mehr als bescheidenen Möglichkeiten der Prognose der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Bei der gegebenen Sachlage ist auf jeden Fall Vorsicht am Platze. Aus der neuen Überschrift des Gesetzes ergibt sich eine Gleichrangigkeit der wirtschaftlichen Ziele Stabilität und Wachstum. Nach dem gegenwärtigen Stand der konjunkturpolitischen Diskussion soll dies heißen, daß jeweils dem in einem bestimmten Zeitpunkt am meisten gefährdeten Ziel ein besonderes Augenmerk gewidmet werden soll, ohne dabei das andere zu vernachlässigen. Durch diese Formel werden allerdings auch in Zukunft Zielkonflikte zwischen Stabilität und Wachstum nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Wirtschaftliches Wachstum ist nicht nur — ich möchte sogar behaupten nicht einmal primär — ein konjunkturpolitisches Ziel. Gerade in der derzeit geführten öffentlichen Diskussion besteht die Gefahr, das wirtschaftliche Wachstum einseitig als ein konjunkturpolitisches oder gar nur als ein monetäres Problem aufzufassen. Es genügt nicht, zur Sicherung des wirtschaftlichen Wachstums für eine angemessene Expansion der Gesamtnachfrage zu sorgen, die nur allzu leicht inflationäre Züge annehmen kann. Diese wirtschaftspolitische Aufgabe muß auch von der Seite des Angebots her gesehen werden. Eine langfristige Wachstumspolitik muß die Anpassung der Wirtschaftsstruktur — und zwar sowohl der regionalen als auch der sektoralen Struktur — an den technischen Fortschritt und an 5142 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 die sich vollziehenden soziologischen Veränderungen fördern. Die langfristige Strukturpolitik muß gleichberechtigt an die Seite der kurz- und mittelfristigen Konjunkturpolitik treten. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft — in Verbindung mit dem Gesetz zur Ergänzung des Art. 109 des Grundgesetzes — die Voraussetzungen für eine konjunkturgerechte Ausgabenwirtschaft aller öffentlichen Haushalte. Auf diesem Gebiet waren mögliche Konflikte zwischen verschiedenen Werten unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung zu lösen. Da€ Erfordernis einer einheitlichen Konjunkturpolitik war mit dem föderalistischen Prinzip sowie mit dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und dem der Sozialversicherungsträger in Einklang zu bringen. Ich glaube, daß Lösungen gefunden worden sind, die auch für den Bundesrat annehmbar sein werden, so daß keine weiteren Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren eintreten. Der vorliegende Gesetzentwurf könnte somit ein positives Beispiel für das Prinzip des kooperativen Föderalismus werden. In den die öffentliche Finanzwirtschaft betreffenden Vorschriften sehe ich den politischen Schwerpunkt dieses Gesetzes. Die Fiskalpolitik, die konjunkturgerechte Gestaltung der öffentlichen Ausgaben, ist eine wertvolle — und bei dem gegenwärtigen Anteil der öffentlichen Hand am Sozialproduktunerläßliche Ergänzung der klassischen konjunkturpolitischen Mittel der Notenbank, also der Beeinflussung des Geld- und Kreditvolumens. Eine konjunkturbezogene Ausgabenpolitik der öffentlichen Hand kann konjunkturelle Schwächen, die sich in bestimmten Sektoren der Volkswirtschaft abzeichnen, in einem Anfangsstadium wirksam bekämpfen. Diese Absicht lag auch dem bereits verabschiedeten Eventualhaushalt der Bundesregierung zugrunde. In Zukunft werden derartige Maßnahmen auf Grund des Stabilitätsgesetzes schneller und reibungsloser eingeleitet werden können. Gegenüber der Bedeutung der Fiskalpolitik treten die Maßnahmen der Einkommenspolitik wie etwa die Instrumente des nach wie vor umstrittenen § 26 des Entwurfs zweifellos zurück. Mit der Einführung dieser Instrumente wird — trotz der zwiespältigen Erfahrungen in den USA und Großbritannien — wirtschaftspolitisches Neuland betreten. Bei ihrer Anwendung ist große Vorsicht am Platze. Ich möchte der Einkommenspolitik und der Manipulierung der Investitionen gegenüber der Fiskalpolitik nur subsidiären Charakter zuweisen. Die 'Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, daß das Konsumentenverhalten nicht immer mit der Einkommensentwicklung konform geht. Dasselbe gilt für den Zusammenhang zwischen Investitionsentscheidungen und steuerlichen Begünstigungen und Beschränkungen. Für besonders bedenklich halte ich nach wie vor die Ermächtigung der Bundesregierung nach § 26 Nr. 3 'b des Entwurfs, durch eine Rechtsverordnung die Anwendung der degressiven Abschreibung auszuschließen, wenn ich auch gerne einräume, daß diese Ermächtigung gegenüber der ursprünglichen Formulierung wesentlich präziser gefaßt worden ist. Abgesehen von erheblichen 'betriebswirtschaftlichen Bedenken wird diese Bestimmung der Tatsache zu wenig gerecht, daß Investitionsentscheidungen heute auf Grund mehrjähriger Planungen fallen, die den Konjunkturzyklus zeitlich wesentlich überlappen. Mit großer Vorsicht und Behutsamkeit behandelt der Gesetzentwurf zwei Komplexe, die für die konjunkturelle Entwicklung von großer Bedeutung sind, nämlich die Lohnfindung und die sogenannte außenwirtschaftliche Absicherung. Ich bin der Meinung, daß diese Zurückhaltung richtig war. Die Respektierung der Tarifhoheit der Sozialpartner durch den Gesetzgeber bürdet aber den Gewerkschaften und Arbeitgebern ein besonderes Maß an gesamtwirtschaftlicher Verantwortung auf. Die Entscheidungshilfe, die die Bundesregierung den Sozialpartnern nach § 3 des Gesetzentwurfs geben kann, stellt gleichzeitig die Trennungslinie zwischen der staatlichen Konjunkturpolitik einerseits und dem Ringen der Sozialpartner um die Verteilung des Sozialprodukts andererseits dar. Ich möchte daher die vom Herrn Bundeswirtschaftsminister kreierte Formel von der „sozialen Symmetrie" so verstanden wissen, daß sie eine Neutralität der staatlichen Konjunkturpolitik gegenüber diesen Verteilungskämpfen zum Ausdruck bringen soll. Man sollte sie aber keineswegs als eine Art Bremse betrachten. Die Wirksamkeit konjunkturpolitischer Maßnahmen darf durch derartige Überlegungen, die anderen politischen Bereichen zuzuordnen sind, keineswegs gefährdet oder verwässert werden. Ich begrüße es, daß die Bundesregierung in § 4 des Entwurfs klar herausgestellt hat, daß bei der Abwehr außenwirtschaftlicher Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts die Maßnahmen der internationalen Koordinierung absoluten Vorrang gegenüber einseitigen währungspolitischen Entscheidungen haben. Bei einem System der festen Wechselkurse ist eine Veränderung der Währungsparitäten im Wege einer Auf- oder Abwertung eine schmerzhafte Operation, die die Handelsströme oft auf lange Zeit erheblich beeinträchtigen, ja sogar auf Dauer umlenken können. Trotz der von mir in einzelnen Punkten vorgetragenen Bedenken steht die CSU-Landesgruppe hinter dem Gesamtkonzept dieses Entwurfs. Er schafft für die Bewältigung der zukünftigen konjunkturpolitischen Aufgaben eine verbesserte Ausgangsbasis. Er löst selbstverständlich nicht a priori diese Probleme. Nach wie vor wird die Konjunkturpolitik eine schwierige Angelegenheit bleiben. Es ist zu hoffen, daß vor allen Dingen die Methoden der Wirtschaftsprognose in den nächsten Jahren entscheidend verbessert werden können, damit Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können. Dazu wünschen wir dem Wirtschafts- und dem Finanzminister viel Erfolg. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 5143 Anlage 7 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Ravens für die Fraktion der SPD zu Punkt 3 b der Tagesordnung. Der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, der uns jetzt nach einer gründlichen Beratung und Umarbeitung nicht zuletzt auf der Grundlage der siebzehn Änderungs- und Ergänzungsanträge meiner Fraktion vorliegt, öffnet das Tor zu einer modernen Wirtschaftspolitik der Verbindung von Globalsteuerung und Marktwirtschaft, die die Chance einer ständigen Anpassung unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung an die sich ständig ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen bietet. Dieses Gesetz trug in seiner Urfassung deutlich die Züge eines einseitigen Mittels zur Dämpfung der öffentlichen Ausgaben und damit der Konjunktur. Als der Entwurf im Deutschen Bundestag am 14. September 1966 in der ersten Lesung beraten wurde, zeigten sich am Horizont bereits deutlich sichtbare Zeichen einer sich abschwächenden Konjunktur auf. Zwar wurde das in diesem Hohen Hause nicht von allen bemerkt, aber ich erinnere daran, daß mein Kollege Klaus Dieter Arndt in dieser Sitzung die Frage an die Regierung Erhard richtete: Wann eigentlich wollen Sie gegenhalten, oder soll die Konjunktur erst in den Keller gehen? Der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages hatte dann auch in der Tat seine Beratungen in einer sich immer mehr abschwächenden Konjunktur führen müssen, in einer Konjunkturabschwächung mit allen ihren belastenden und sozialen wirtschaftlichen Folgen, die nur langsam überwunden wird. Dieses Gesetz wurde also in einer Zeit beraten, in der jeder erkennen konnte, wie schnell die wirtschaftlichen Verhältnisse umschlagen können, wenn mangelnde politische Entscheidungskraft und ein ungenügendes wirtschaftspolitisches Instrumentarium zusammentreffen. Die augenblickliche konjunkturelle Situation unterscheidet sich wesentlich von dem gewohnten Bild der Nachkriegszeit. Während bisher konjunkturellen Rückschlägen in einzelnen Volkswirtschaften stets expansive Phasen in anderen Volkswirtschaften gegenüberstanden, ergibt sich gegenwärtig zum ersten Male seit 1945 das Bild einer beinahe allgemeinen Abschwächung in der Weltwirtschaft. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute charakterisieren in ihrer jüngsten Analyse der Wirtschaftslage diese Situation wie folgt: „Erstmals seit vielen Jahren trifft gegenwärtig ein Nachfragemangel in zahlreichen europäischen Ländern zeitlich mit Ermüdungserscheinungen in den nordamerikanischen Volkswirtschaften zusammen. Das Wechselspiel von anregenden und retardierenden Auslandseinflüssen, die sich über Waren- und Leistungsströme von Land zu Land übertragen, hat nicht nur in den Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Europa, sondern auch zwischen den europäischen Volkswirtschaften an Bedeutung verloren. Damit fällt aber auch ein Wachstumsstimulans aus, das während der vergangenen Jahre in den einzelnen Ländern in phasenkonjunktureller Abschwächung immer wieder sehr wirksam gewesen ... ist". Darüber hinaus haben sich die Wachstumsbedingungen wesentlich verändert. Die in der zurückliegenden Phase des Wiederaufbaus und der Integration der deutschen Volkswirtschaft in die Weltwirtschaft wirkenden Auftriebskräfte haben nachgelassen. Erstmals in der Nachkriegszeit ist nicht nur eine Verlangsamung des Wachstumstempos, sondern ein deutlicher Rückgang eingetreten. Mit diesen Problemen werden wir nur dann fertig werden können, wenn es uns gelingt, unter den erschwerten Wachstumsbedingungen die Investitionsquote des Staates und der Privaten wesentlich anzuheben und in den folgenden Jahren auf einem hohen Niveau zu halten. Wenn auch in der augenblicklichen Situation die Wirtschaftspolitik auf einen Aufschwung und die Erreichung eines optimalen Wachstums gerichtet sein muß, so wäre das hier vorliegende Gesetz nicht vollständig, wenn es nicht gleichzeitig Instrumente zur Sicherung der Stabilität des Geldwertes bereitstellen würde. Weder Stabilität um jeden Preis noch Wachstum um jeden Preis können Richtpunkte einer modernen Wirtschaftspolitik sein. Vielmehr ist eine Einpassung der wirtschaftlichen Maßnahmen in den Zielkatalog dieses Gesetzes notwendig, der im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum anstrebt. Soziale Marktwirtschaft braucht zur Erfüllung ihres sozialen Auftrags nicht nur stabiles Geld, sondern stetiges, optimales Wachstum. Sozialpolitik und Wirtschaftspolitik sind in einer Zeit, in der der größte Teil der Bevölkerung in die soziale Sicherung einbezogen ist, aufs engste miteinander zu verbinden. Die Sozialenquete rechnet zu den Aufgaben der Wirtschaftspolitik: 1. Die Sicherung vor Depressionen (und damit vor dem sozialen Notstand der Arbeitslosigkeit), 2. die Sorge für die Preisniveaustabilität (und damit die Sicherung ... vor der sozialen Zukunftsungewißheit, die mit unberechenbaren Preisniveausteigerungen verbunden ist), 3. die Sicherung vor einschneidenden Wirkungen regionaler oder branchenweiser Strukturwandlungen, 4. die Sicherung des (auch im engeren Sinne sozial) gleichgewichtigen Wachstums. Die Öffentlichkeit befaßt sich in letzter Zeit mehr und mehr mit dem auf uns zukommenden sogenannten Rentenberg. Vorausschätzungen ergeben, daß sich die Zahl der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung bis 1970 nicht mehr erhöhen wird, während bis zum gleichen Zeitpunkt die Zahl der Rentner etwa um 10% (800 000) ansteigen dürfte. Hieraus ergeben sich Defizite in den Rentenbudgets. Diese absehbaren erhöhten sozialen Lasten müssen getragen werden. Ein jährlicher Produktivitäts-, Lohn- und Bruttosozialproduktan- 5144 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 stieg von etwa 4 % würde die Finanzierung der Renten wesentlich erleichtern. Wir brauchen also nicht zuletzt um unserer sozialen Verpflichtungen willen eine Wirtschaftspolitik, die ein optimales Wachstum, wie in der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 gefordert, anstrebt. Der heute vorliegende gründlich beratene und zielbewußt umgearbeitete Gesetzentwurf ermöglicht mit seinem Instrumentarium die Lösung der hier aufgezeigten Aufgaben. Nicht zuletzt ,ist dieses Gesetz auch als ein ordnungspolitisches Kerngesetz auf wirtschaftlicher Ebene zu verstehen. Das Gesetz sucht die Zusammenführung der wirtschaftlich eigenständigen Kräfte und Gruppen des Marktbereichs und des öffentlichen Sektors, insbesondere in Zeiten drohenden oder eingetretenen gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichts, ein auf gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht gerichtetes, abgestimmtes ökonomisches Verhalten zu fördern. Hierdurch wird verhindert, daß unser Wirtschaftssystem politisch aus den Fugen gerät. Die im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vorgesehenen Maßnahmen fügen sich nicht nur ausdrücklich in den Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung ein, sondern sie bilden darüber hinaus ein Element der Festigung des marktwirtschaftlichen Systems. Das Gesetz gibt der Regierung ein differenziertes Instrumentarium zur Globalsteuerung des marktwirtschaftlichen und öffentlichen Sektors in die Hand. Die Globalsteuerung der Volkswirtschaft ist die einzige wirksame Alternative zum Einzelinterventionismus, mit dem sich die bisherigen Regierungen entgegen ihrem eigenen marktwirtschaftlichen Glaubensbekenntnis zunehmend mühsam und erfolglos aushalfen. Die Globalsteuerung setzt die Schwelle, von der an sich eine dirigistische Wirtschaftspolitik aufdrängt, ganz entschieden nach oben. In der heutigen Zeit führt die Globalsteuerung der Volkswirtschaft zugleich zu einer Festigung und zu einer Verbesserung der Funktionsfähigkeit der marktwirtschaftlichen Ordnung. Dazu brauchen Regierung und Parlament dieses Gesetz. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stellt mit Genugtuung fest, daß ihre nach Vorlage des alten Stabilitätsgesetzentwurfes eingebrachten siebzehn Änderungs- und Ergänzungsvorschläge und die als Essentials bezeichneten fünf Hauptpunkte von der neuen Bundesregierung übernommen und im Wirtschaftsausschuß in den vorliegenden Gesetzentwurf eingebaut wurden. Damit wurde der ursprüngliche Regierungsentwurf zur Dämpfung der Konjunktur zu einem Gesetz auf der Höhe unserer Zeit ausgestaltet. Deshalb heißt dieses Gesetz auf Anregung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion jetzt auch: Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft. Diese Formel gibt eine knappe Wiedergabe des Gesetzesinhalts. Auch nach dem Eintritt der Sozialdemokraten in die Bundesregierung wurden alle ursprünglichen sozialdemokratischen Forderungen zu diesem Gesetz in vollem Umfange aufrechterhalten. Erst nach Bildung der neuen Bundesregierung wurden unsere Forderungen im Verlaufe der Beratungen übernommen. Noch in der ersten Lesung des ursprünglichen Regierungsentwurfs am 14. September 1966 wurden in diesem Hause von Sprechern der damaligen Koalition erhebliche Bedenken gegenüber der sozialdemokratischen wirtschaftlichen Konzeption geltend gemacht. Ein Kollege der damaligen Koalition erklärte seinerzeit bei der ersten Lesung des ehemaligen Stabilitätsgesetzes: „Was aber war das Geheimnis des Erfolges (von Erhards Wirtschaftspolitik)? War das Geheimnis des Erfolges der Refrain, den wir immer wieder von Ihnen hören: Globalsteuerung, Rahmenplanung, Wohlfahrtspolitik, kurzfristig, mittelfristig, langfristig? Nein, meine Damen und Herren!" Den „Erfolg" dieser Politik hat dieser Redner und haben wir alle am 1. Dezember, also knapp zehn Wochen nach Einbringung des Stabilitätsgesetzes, in nicht zu übertreffender Deutlichkeit erlebt. Das Instrumentarium, das heute in dieses Gesetz zur Förderung von Stabilität und Förderung der Wirtschaft aufgenommen worden ist, wurde noch am 14. September als „Zauberworte" abgetan. Diese Auffassung, diese verkehrte Auffassung, war nicht etwa eine vereinzelte Fehlleistungen eines Abgeordneten, sondern sie war unbewußt bereits Nachruf auf eine Wirtschaftspolitik der Ziel- und Zügellosigkeit. Unsere wirtschaftspolitische Konzeption in das Reich der Märchen zu verweisen, war, wie die heutige Situation zeigt, verhängnisvoll und zugleich höchst kurzsichtig. In der heutigen Lage benutzt diese Regierung jene in langen Jahren gewachsene Konzeption, die mit den Namen Heinrich Deist, Karl Schiller und Alex Möller verbunden ist, um die Rezession zu überwinden. Bereits 1956 legte die sozialdemokratische Fraktion dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Förderung eines stetigen Wachstums der Gesamtwirtschaft vor. In diesem Entwurf wurde bereits eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr gefordert, die insbesondere Fehlentscheidungen sowie die Auswirkungen und die Notwendigkeit wirtschaftspolitischer Maßnahmen aufzeigen sollte. Leider wurden diese verantwortungsbewußten Vorschläge der Sozialdemokraten im Jahre 1956 von der damaligen Mehrheit abgelehnt. Die sozialdemokratischen Vorschläge zur Schaffung eines wirtschaftspolitischen Instrumentariums wurden nicht ernst genommen. So sind zehn Jahre vertan worden. Die Linie sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik läßt sich lückenlos von 1956 bis heute verfolgen. So heißt es z. B. in der Entschließung zu einer Wirtschafts- und Finanzpolitik als Einheit auf dem Parteitag in Karlsruhe 1964: „Für die wirtschaftliche Wirklichkeit unseres Jahrzehnts sind die Schablonen der Jahre 1948/49 nicht ausreichend. Erst die Kombination von Marktwirtschaft monetärer und fiskalischer Globalsteuerung und Wohlfahrtspolitik ist die Lösung, die sich auf der Höhe der Zeit befindet." Im Hinblick auf die Finanzpolitik forderte der Parteitag, und das kann jeder Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 5145 dort nachlesen: „Um die Zielanordnung und die Auswirkungen der anzuwenden Methoden im Rahmen einer wachstumsorientierten Finanzpolitik erkennbar und beeinflußbar zu machen, bedarf es zudem einer mittelfristigen Haushaltsplanung. Sie soll das voraussichtliche Ausmaß des Deckungsbedarfs der öffentlichen Hand in den einzelnen Rechnungsjahren darstellen und den Gesamtrahmen aller öffentlichen Verpflichtungen sichtbar machen." Weiter wurde ein Instrumentarium gefordert, ,,... das sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte Anwendung finden kann." Zur Lohnpolitik wurde ausgeführt: „Die Lohnbildung ist Sache der Sozialpartner im Rahmen der Tarifautonomie. Gleichwohl hat die neue Bundesregierung die Kooperation der Tarifparteien dadurch zu erleichtern, daß sie durch eine ausgebaute volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und andere Orientierungshilfen die laufende Information über die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge und Entwicklungsmöglichkeiten verbessert." Die Anträge und Anregungen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion in Verbindung mit Regierungserklärungen, Haushaltsberatungen, Beratungen zu den Gutachten des Sachverständigenrates für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und bei vielen anderen Gelegenheiten wurden von einer nur allzu selbstgewissen und selbstherrlichen Regierung in den Wind geschlagen. Wären alle diese Vorschläge, wäre das wirtschaftspolitische Konzept der Sozialdemokraten rechtzeitig gehört und in die Wirtschaftspolitik aufgenommen worden, meine Damen und Herren, dann wäre es zu einer kraftvollen Wirtschaftspolitik auf breiter parlamentarischer Basis gekommen, wären unsere konstruktiven, über ein Jahrzehnt entwickelten wirtschaftspolitischen Überlegungen berücksichtigt worden, dann wäre es nicht zu einem wirtschaftlichen Offenbarungseid gekommen. Aber die alten Mehrheiten in diesem Hause und die von ihnen getragenen Regierungen haben nicht nur unsere Gedanken zur Wirtschaftspolitik abgelehnt, sondern sie haben zugleich die Gutachten ihrer eigenen wissenschaftlichen Beiräte zu den Akten gelegt. Der Grund für diese höchst bedenkliche und gefährliche Methode des Totschweigens der modernen Erkenntnisse der Sozialwissenschaften liegt auf der Hand. Die Wissenschaftler forderten im Grunde das gleiche wirtschaftspolitische Instrumentarium wie die Sozialdemokraten. Und dieses Konzept paßte nicht in die gescheiterte Politik des Laufenlassens. Vor fast elf Jahren, im Juli 1956, wurde ein gemeinsames Gutachten der Wissenschaftlichen Beiräte beim Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium über Instrumente der Konjunkturpolitik und ihre rechtliche Institutionalisierung veröffentlicht (vgl. Bundesanzeiger Nr. 129 vom 6. 7. 1956). Seitdem haben die Beiräte ihre Empfehlungen mehrmals wiederholt (vgl. Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, Bundesanzeiger vom 2. 4. 1960, vgl. ferner 1961 Seite 80 ff., schließlich noch Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, Bulletin der Bundesregierung vom 14. 4. 1960 und zuletzt Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, Bulletin der Bundesregierung Nr. 123 vom 5. 3. 1964.). Die Bundesregierung hat von sich aus erstmals im Sommer 1964 Möglichkeiten einer Erweiterung des konjunkturpolitischen Instrumentariums dargestellt, und zwar als Anlage einen Nachtrag zu dem von ihr erstatteten Wirtschaftsbericht 1964 (vgl. Bundestagsdrucksache IV/1752), Anlage 1). Seit der ersten Empfehlung sind zehn Jahre vergangen, bis die Bundesregierung (Erhard) einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der das vorhandene, ganz unzureichende Instrumentarium für eine konjunkturstabilisierende Finanzpolitik um einige Mittel erweitert. Und diese Erweiterung war höchst dürftig. — Soviel zur Wissenschaft! Die Linie sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik wurde konsequent in den acht Punkten fortgesetzt, welche die sozialdemokratische Partei im Deutschen Bundestag am 8. November 1966 hinsichtlich der Aufgabenstellung einer neuen Bundesregierung formulierte. Unser Bundeskanzler Kiesinger sagte am 1. Dezember des vergangenen Jahres in der Regierungserklärung der Großen Koalition: Wachstumsförderung und Zusammenwirken mit allen verantwortlichen Kräften müssen in eine neue Politik der Globalsteuerung eingeordnet werden. Diese Politik schützt vor der Flucht in den Einzeldirigismus, sichert die marktwirtschaftlich-freiheitliche Ordnung und ist damit allen anderen Systemen weit überlegen. Die Bundesregierung sieht in der Verabschiedung eines umfassenden „Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" eine notwendige Voraussetzung für diese Politik. Mit dieser in der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 dargelegten Konzeption ist sozialdemokratische Wirtschaftspolitik zur Wirtschaftspolitik unserer Regierung erhoben worden. — Sehr spät, aber nicht zu spät! Dieses Gesetz steht nun zur endgültigen Beschlußfassung an. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt ihm zu. Noch ein letztes Wort! Man täusche sich nicht, dieses Gesetz könnte eine schwache Regierung nicht stark machen. Es würde ihr nur Sorgen bereiten, weil in ihm präzise zu lesen steht, was sie tun könnte, wenn sie nur könnte. Einer starken Wirtschaftspolitik hingegen wird es durch den Einsatz der Instrumente dieses Kerngesetzes der Wirtschaftspolitik für die zweite Phase der sozialen Marktwirtschaft möglich sein, konjunkturelle Wechselbäder mit all ihren sozialen Gefahren auszusparen. Einer starken politischen Führung in Regierung und Parlament hilft dieses Gesetz, bei ihrem wirtschaftspolitischen Geschäft des Aufklärens, Überzeugens und Handelns stetiges Wachstum nach Maß in Stabilität zu sichern. 5146 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 9. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/1677 Frage 1) : Warum verzögert sich die deutsche Antwort auf die Note der Regierung der Sowjetunion an die Bundesregierung vom Januar 1967? Die Bundesregierung hat die sowjetische Regierungserklärung vom 28. Januar 1967 zusammen mit ihrer an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau gerichteten Begleitnote vom gleichen Tag sehr eingehend geprüft. Die Bundesregierung hat sich dabei von dem Gutachten leiten lassen, daß jede positive Möglichkeit zu einem Gespräch mit der sowjetischen Regierung im Interesse der Entspannung und zur Erörterung der Deutschland unmittelbar berührenden Fragen genutzt werden müsse. Die Bundesregierung ist an einem Meinungsaustausch mit der Sowjetunion interessiert und hat deshalb die Absicht, der sowjetischen Regierung zu einem geeigneten Zeitpunkt eine Gegenäußerung zuzuleiten, die sich nicht auf eine bloße Antwort auf die sowjetische Regierungserklärung vom 28. Januar 1967 beschränken wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Schütz vom 26. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/1677 Frage 2): Warum werden — laut einem Interview des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts — zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China keine Gespräche irgendwelcher Art geführt? Der Warenaustausch im deutschen Chinahandel verläuft bis heute reibungslos. Es besteht daher unter diesem Gesichtspunkt kein Anlaß für die Bundesregierung, Gespräche mit Peking zu suchen. Die Chinesen ihrerseits lassen gegenüber Gesprächspartnern aus der deutschen Wirtschaft erkennen, daß ihnen im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland an der Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes — Abschluß von Einzelkontrakten mit deutschen Ein- und Ausfuhrfirmen — gelegen ist. Auf Grund der chinesischen Nachrichtengebung ist zur Zeit ein Interesse Pekings an anders gearteten Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland nicht zu erkennen. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung sorgfältig. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 28. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Stiller (Drucksache V/1677 Fragen 3, 4 und 5) : Wird die Bundesregierung den Schriftsteller Dr. Enzensberger in Zukunft wieder über das Goetheinstitut in das Ausland entsenden, um dort für die Bundesrepublik zu werben, nachdem in der Fragestunde am 13. April 1967 durch den Bundesjustizminister festgestellt wurde, ,daß er anläßlich der Verleihung des Nürnberger Kulturpreises wahrheitswidrig behauptet hat, in der Bundesrepublik würden Personen wegen ihrer Gesinnung gerichtlich verfolgt werden und dadurch dem Ansehen unseres Staates schwer geschadet hat? Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Auftreten des Herrn Dr. Enzensberger in der Türkei anläßlich der Wahrnehmung eines solchen Auftrages die deutschfreundlichen türkischen Zuhörer befremdet hat? Welche Kosten sind durch die Beauftragung Dr. Enzensbergers durch das Goetheinstitut, für die Bundesrepublik in der Türkei und in Indien zu werben, dem Institut und damit dem Steuerzahler insgesamt entstanden? Über die Einsendung von Künstlern und Autoren im Rahmen der Tätigkeit des Goethe-Instituts entscheidet der unabhängige Programmausschuß des Goethe-Instituts, in dem das Auswärtige Amt vertreten ist. Der Bundesregierung sind keine neuen Einladungen des Goethe-Instituts an Herrn Dr. Enzensberger bekannt, wohl aber viele positiven Stimmen über seine bisherigen Auslandsreisen. Über seinen „brillanten" Vortrag in Buenos Aires berichtet z. B. die Botschaft am 30. 11. 1965 wie folgt: „Durch seine liebenswürdige, frische Art hat sich Herr Enzensberger viele Sympathien bei Griechen und Trojanern erworben. Dank seiner ausgezeichneten englischen, vor allem aber französischen und italienischen Sprachkenntnisse konnte er sich leicht verständigen. Hans Magnus Enzensberger war nach Rolf Schroers der zweite deutsche Schriftsteller, der Argentinien nach dem Krieg besuchte. Die guten Erfahrungen mit diesen Besuchen sollten uns ermutigen, dem Beispiel anderer europäischer Regierungen nachzueifern, die auf die geistige Repräsentanz ihrer Nationen in Argentinien großen Wert legen. Die Presse hat, soweit sie für Besuche dieser Art ansprechbar ist, gut berichtet". Der Bericht der Botschaft bestätigt die Auffassung der Bundesregierung, daß international anerkannte deutsche Autoren, die gegenüber der Politik der Bundesregierung kritisch eingestellt sind, von Vortragsreisen nicht ausgeschlossen werden sollten, da auch sie zum geistigen Bild Deutschlands gehören und im Ausland ein lebendiges Beispiel für die in Deutschland herrschende Toleranz geben. Eben diese Toleranz wirkt der von Ihnen zitierten Behauptung entgegen, während eine irgendwie geartete Ahndung sie eher bekräftigen würde. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß das Auftreten von Herrn Dr. Enzensberger in der Türkei von einigen Kreisen kritisch beurteilt wurde, sein Gesamteindruck aber positiv war. Das Goethe-Institut hat für die Reise von Herrn Enzensberger nach Griechenland, in die Türkei und nach Indien DM 5905,35 aufgewendet. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 28. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mertens (Drucksache V/1677 Fragen 6, 7 und 8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf einer Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes am 18. April 1967 festgestellt wurde. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 5147 der durch Wirtschaftsdelikte verursachte Schaden sei von 1964 bis 1966 von 30 auf 100 Millionen DM gestiegen? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß auf Grund der bei Wirtschaftsdelikten sehr hohen Dunkelziffer das tatsächliche Schadensausmaß zwei- bis dreimal höher als die in Frage 6 erwähnten Beträge liegt? Hält die Bundesregierung bei einer Bejahung der Fragen 6 und 7 eine zentrale Erfassungsstelle für Wirtschaftsdelikte für notwendig? Das Bundeskriminalamt hat seit Jahren im Rahmen des kriminalpolizeilichen Nachrichtenaustausches die Entwicklung der Wirtschaftskriminalität beobachtet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse haben es notwendig gemacht, im Zusammenwirken mit den Landeskriminalämtern in den Jahren 1963/ 1964 einen besonderen kriminalpolizeilichen Meldedienst für Wirtschaftsdelikte mit der zentralen Nachrichtensammlung im Bundeskriminalamt einzurichten. Seit 1964 ist das Bundeskriminalamt als zentrale Erfassungs- und Auswertungsstelle auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität tätig. Die im Rahmen einer Arbeitstagung „Kriminalpolizei und Technik" im Bundeskriminalamt bekanntgegebenen Zahlen über Schäden, die in den Jahren 1964 bis 1966 durch Wirtschaftsdelikte verursacht sind, sind das Ergebnis des genannten Nachrichtenaustausches. Die Schadenshöhe betrug: 1964 ca. DM 31 836 000,- 1965 ca. DM 49 833 000,- 1966 ca. tDM 96 586 000,—Aus der Zunahme der Schadenssummen kann allerdings nicht auf eine etwa damit korrespondierende Entwicklung der Wirtschaftskriminalität geschlossen werden. Die Zunahme ist im wesentlichen vielmehr darauf zurückzuführen, daß sich der Nachrichtenaustausch auf dem Gebiete der Wirtschaftskriminalität nach Einrichtung der zentralen Erfassungs- und Auswertungsstelle von Jahr zu Jahr intensiver gestaltet hat. Bei den Wirtschaftsstraftaten besteht wie bei anderen Deliktsgruppen eine beträchtliche latente Kriminalität. Der Grund für die Dunkelziffer bei Wirtschaftsdelikten liegt nicht zuletzt darin, daß die Geschädigten den betrügerischen oder unlauteren Charakter der Handlungen der Wirtschaftsstraftäter vielfach überhaupt nicht erkennen oder aber von einer Anzeigeerstattung absehen. Der Umfang der Dunkelziffer ist nicht abzuschätzen. Angaben über 'etwaige Schadenshöhen wären reine Spekulation. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 27. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/1677 Frage 10) : Welche steuerliche Mehrbelastung (Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsummensteuer, Getränkesteuer und Schankerlaubnissteuer) hat das Deutsche Fremdenverkehrsgewerbe z. Z. und nach Einführung der Mehrwertsteuer von 10 % gegenüber den Ländern der EWG, gegenüber Österreich, der Schweiz und Dänemark zu tragen? Ob das deutsche Fremdenverkehrsgewerbe gegenüber .dem Fremdenverkehrsgewerbe in anderen Staaten steuerliche Mehr- oder Minderbelastungen zu tragen hat, läßt sich ziffernmäßig nicht feststellen. Man kann lediglich die einzelnen Steuerarten und deren Steuersätze, soweit diese nicht örtlich verschieden sind, gegenüberstellen, wie das für die hier in Frage stehenden Staaten und Steuern nachstehend vorgenommen wird. Irgendwelche Schlüsse auf die effektiven Steuerbelastungen lassen sich hieraus nicht herleiten, zumal die wichtigsten direkten Steuern, nämlich Einkommen- und Körperschaftsteuern, in der Fragestellung nicht enthalten sind. Wenn man die genannten Steuern in den einzelnen Staaten vergleicht, ist zunächst festzustellen, daß es Gewerbesteuern einschließlich fakultativer Lohnsummensteuern entsprechend den deutschen Vorschriften, wenn auch mit unterschiedlichen Steuermeßzahlen und Hebesätzen, nur in Luxemburg und Österreich gibt. Die französische Patentsteuer, die nach dem Mietwert der Betriebsräume, der Zahl der Beschäftigten u. a. m. erhoben wird und je nach Gewerbezweig und Ortsgröße verschieden ist, läßt sich mit der deutschen Gewerbesteuer nicht vergleichen. Außerdem erhebt Frankreich eine selbständige Lohnsummensteuer von 5 v. H. der Nettolohnsumme. Für das Fremdenverkehrsgewerbe gelten in diesen Staaten, die Gewerbesteuern und Lohnsummensteuern erheben, keine Sonderregelungen. Grundsteuern werden in allen hier genannten Staaten mit Ausnahme der Niederlande erhoben. Hierbei können Belastungsvergleiche wegen der als Bemessungsgrundlage dienenden, in sehr unterschiedlichem Umfang veralteten Verkehrs- oder Ertragswerte nicht vorgenommen werden. Lediglich in Italien gelten Gebäudesteuerbefreiungen auf 25 Jahre für bestimmte Hotelneubauten. Besondere Getränkesteuern werden nur in einigen Schweizer Kantonen in geringem Ausmaß sowie in Österreich nach Landesrecht und in Italien als kommunale Verbrauchsteuern erhoben. Sie lassen sich wegen der teils festen, teils proportionalen, je nach Getränken differenzierten Steuersätze international nicht vergleichen. Sie stellen außerdem neben den spezifischen Verbrauchsteuern auf Branntwein, Wein und Bier nur einen geringen Teil der indirekten, auf den Verbraucher überwälzten Alkoholbesteuerung dar. Ebensowenig lassen sich die sogenannten örtlichen Schankerlaubnissteuern international vergleichen, zumal es sich hier weniger um Steuern im eigentlichen Sinne als vielmehr um Kozessionsgebühren handelt. Ein Vergleich der in den einzelnen Staaten erhobenen Umsatzsteuern und deren Sonderregelungen für das Fremdenverkehrs- bzw. Gaststättengewerbe ergibt, daß die in der Bundesrepublik vorgesehene Mehrwertsteuerbelastung von 10 vH zumindest nicht höher ist als die Umsatzsteuerbelastungen in den meisten anderen hier genannten Staaten. Der Mehrwertsteuersatz auf Beherbergungs- und Gaststättenumsätze beträgt ab 1968 in Frankreich 12 vH, nur für bestimmte Fremdenverkehrsbetriebe ermäßigt sich der Satz für Beherbergungsleistungen auf 6 vH. In Belgien wird zwar auf Beherbergungs- und Gast- 5148 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 stättenumsätze nur die Rechnungssteuer zum Normalsatz von 0,7 vH fällig; unabhängig hiervon bestehen jedoch die kumulativen Umsatzsteuervorbelastungen auf Dienstleistungen von 0,7 vH und auf Waren zum Normalsatz von 7 vH, während sie z. B. bei Branntwein und Sekt pauschal 20 vH und bei Wein pauschal 14 vH ausmachen. Der österreichische Normalsatz der kumulativen Umsatzsteuer von 5,25 vH, der auch für Beherbergungs- und Gaststättenumsätze gilt, dürfte sicherlich zu höheren Belastungen führen als die bisherige und die zukünftige deutsche Umsatzsteuer. In den Niederlanden, der Schweiz und Dänemark unterliegt die Vermietung von Zimmern zur Fremdenbeherbergung keiner Umsatz- oder Dienstleistungssteuer. Jedoch dürften in den Niederlanden die kumulative Mehrphasen-Umsatzsteuer zum Normalsatz von 5 bzw. 4 vH und zum erhöhten Satz von 18 vH für alkoholhaltige Getränke sowie in Dänemark die Sondersteuer von 58,5 vH auf Großhandelslieferungen von Branntwein und die Ausschanksteuer von 18 vH auf Wein zu Mehrbelastungen im Gaststättengewerbe führen. Lediglich in der Schweiz ergibt die nur einphasige Umsatzsteuer von 5,4 vH eine geringere Umsatzsteuerbelastung als in der Bundesrepublik. Ob die luxemburgische kumulative Mehrphasensteuer zum Normalsatz von 3 vH, der auch für Beherbergungs- und Gaststättenumsätze gilt, im Ergebnis zu einer geringeren Belastung führt im Vergleich zur Bundesrepublik, hängt vom Einzelfall ab. In Italien gelten für Beherbergungs- und Gaststättenumsätze zwar ermäßigte Tarife von 1,2 vH, jedoch erhöhte Sätze von 3,6 vH für Luxushotels, 4,8 vH für Gaststätten 1. Klasse und 7,2 vH für Luxusgaststätten, zu denen dann jeweils unterschiedliche Vorbelastungen hinzukommen. Wie Sie aus diesen Angaben ersehen dürften, sind Steuerarten, Bemessungsgrundlagen und Tarifgestaltung bei den einzelnen Steuerarten von Staat zu Staat und zum Teil innerhalb der Staaten örtlich verschieden. Sie lassen sich hinsichtlich der durch sie gegebenen effektiven Belastungen international kaum vergleichen, selbst wenn man von der Problematik etwa notwendiger Währungsumrechnungen und der unterschiedlichen Überwälzbarkeit direkter und indirekter Steuern einmal absieht. Nach den allgemeinen Erfahrungssätzen für globale internationale Steuerbelastungsvergleiche läßt sich feststellen, daß die Steuerlasten der Unternehmen in der Schweiz geringer sein dürften als in anderen europäischen Staaten; trotzdem ist die Schweiz nichts weniger als ein billiges Reiseland. Andererseits dürfte zum Beispiel in den nordischen Staaten wegen der relativ hohen Einkommen-, Vermögen- und Alkoholsteuern das Fremdenverkehrsgewerbe mehr Steuern zu zahlen haben als in mitteleuropäischen Staaten, ohne daß aus diesen Gründen die nordischen Staaten ein besonders teures Fremdenverkehrsgebiet sind, während zum Beispiel Österreich im Vergleich zu Frankreich trotz nicht sehr unterschiedlicher allgemeiner Steuerbelastungen noch ein billiges Reiseland ist. Man kan somit weder grundsätzlich davon ausgehen noch allgemein oder im einzelnen durch Steuervergleiche feststellen, daß das deutsche Fremdenverkehrsgewerbe zur Zeit oder nach Einführung der 10%igen Mehrwertsteuer gegenüber den Ländern der EWG, Österreich, der Schweiz und Dänemark mehr Steuern zu zahlen oder definitiv zu tragen habe. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 30. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Giulini (Drucksache V/1677 Fragen 11 und 12) : Hat die Bundesregierung einen Grund, dem Zollabbau für Kokosöl zu widersprechen, sofern es innerhalb der chemischen Industrie für technische Zwecke eingesetzt wird? Sollte die Bundesregierung keinen Grund sehen, dem Zollabbau für Kokosöl zu widersprechen, wäre sie dann bereit, diese Ansicht der EWG in Brüssel zu unterbreiten, zumal entsprechende Bemühungen vom Bundeswirtschaftsministerium unterstützt werden? Für Kokosöl, das ab 1. Juli 1967 unter die Bestimmungen der EWG-Fettmarktordnung (VO Nr. 136/ 66/EWG des Rates vom 22. September 1966 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette) fällt, ist von diesem Zeitpunkt ab der Gemeinsame Zolltarif anzuwenden (Zollsatz 5%). Bereits bei den Verhandlungen in Brüssel anläßlich der Erarbeitung und Verabschiedung der EWG-Fettmarktordnung hatte sich 'die deutsche Delegation für eine Nichteinbeziehung der Öle für technische Zwecke in die Fettmarktordnung eingesetzt. Sie ist aber mit ihren Anträgen leider nicht durchgedrungen. Die Bundesregierung unterstützt Bestrebungen für einen Zollabbau für Kokosöle für technische Zwecke im Rahmen der Kennedy-Runde. Eine entsprechende Forderung hat die deutsche Delegation bereits im Herbst 1966 in EWG-Organen und zuletzt im Besonderen Ausschuß nach Art. 111 des EWG-Vertrags in der Sitzung vom 18. bis 21. April 1967 in Genf erhoben. Die Bundesregierung glaubt daher, alles getan zu haben, um eine Senkung des Zollsatzes für Kokosöl für technische Zwecke zu erreichen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nach diesem Dank des Herrn Berichterstatters an die Mitwirkenden danken wir dem Herrn Berichterstatter für seine umfangreiche Arbeit.
    Meine Damen und Herren, ehe ich das Wort weiter gebe, muß ich eine Berichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Grundgesetzänderung bekanntgeben: Es haben 364 Abgeordnete ihre Stimme abgegeben, nicht 365. Es hat 336 gültige Ja-Stimmen gegeben, nicht 337. Der Irrtum ist dadurch entstanden, daß es in diesem Hause voll stimmberechtigte und nicht voll stimmberechtigte Mitglieder gibt. Daran möchte ich mein Ceterum censeo anknüpfen: Das muß geändert werden!

    (Beifall im ganzen Hause.)

    Meine Damen und Herren, es liegen Wortmeldungen für die allgemeine Aussprache vor. Das Wort hat der Abgeordnete Professor Stein.


Rede von Gustav Stein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ob die Verabschiedung dieses Gesetzes einmal ein sehr bedeutungsvolles Datum unserer Wirtschafts- und Finanzgeschichte sein wird, steht natürlich vorläufig dahin. Uns selbst erscheint der Erlaß des Gesetzes aber von höchster Bedeutung, weil der Bundesregierung erstmalig für alle Bereiche ihrer wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten ein umfassendes konjunkturpolitisches Instrumentarium an die Hand gegeben werden soll. Dieses Instrumentarium unterscheidet sich ganz wesentlich von den klassischen und bisher gebräuchlichen Mitteln der Konjunkturpolitik. Darüber wird sich niemand wundern. Mit den bisherigen Mitteln haben wir trotz aller großartigen Erfolge unserer Wirtschaftspolitik nach dem Kriege gewisse Dinge nicht zu verhindern gewußt. Plötzlich werden in unserem Lande wieder Arbeitsplatz und Geldwert diskutiert, und wir stehen vor so mancher Überraschung in unserem Wirtschaftsleben. Diese Überraschungen — das ist die Absicht dieses Gesetzes — sollen und dürfen sich nicht wiederholen.
Der Entwurf zu diesem Gesetz — dies muß gerechterweise angemerkt werden — stammt von der vorigen Bundesregierung. Er trägt maßgeblich die Handschrift unseres Freundes Schmücker. An der Konzeption des Entwurfs brauchte in grundsätzlicher Hinsicht nichts geändert zu werden. In die weitere Prüfung wurden vor allem Änderungsvorschläge einbezogen, die in den Anmerkungen enthalten waren, die die damalige Oppositionspartei bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs vorgebracht hatte, und einige andere Anregungen. Das Resultat der umfangreichen Beratungen war, daß es einer breiten Regierungsbasis bedurfte, um das vorliegende Gesetz in einer so soliden und überzeugenden Form, wie sie vom Wirtschaftsausschuß jetzt vorgelegt und eben von unserem Kollegen Elbrächter begründet worden ist, zustande zu bringen.
Gerechterweise muß, wenn man sagt, daß der Entwurf von der vorigen Bundesregierung stammt, auch die Mitvaterschaft des jetzigen Bundesministers unterstrichen werden, der durch seine Vorschläge das Instrumentarium verbessert und manche schwierigen Fragen zu guten Kompromissen in der neuen 'Koalition gebracht hat.
Man hat eingewandt, daß man über Gesetze und insbesondere über ein solches Gesetz, das der Regierung für eine unabsehbare Dauer wichtige Vollmachten geben soll, nicht in einer einseitigen Entwicklungsphase des Wirtschaftsablaufs beraten sollte, um ganz abgewogene Vorschläge zu ermöglichen. Dem kann man gute Gründe entgegenhalten. Erstens gibt es im Auf und Ab der Wirtschaft diese Ruhelage nicht. Zum anderen sah der Gesetzentwurf zwar von vornherein Maßnahmen sowohl gegen inflatorische als auch gegen deflatorische Entwicklungen vor, aber der Hauptblick war schon im ersten Ansatz der Überlegungen auf die damals noch überschäumende Konjunktur gerichtet. Erst während der Beratungen im Ausschuß wechselte der Konjunkturverlauf deutlicher zur Flaute und Stagnation. Eine. als Anschauungsmaterial günstigere Beratungssituation ist kaum vorstellbar, so daß man wohl mit Recht vermuten darf, daß der jetzt vorliegende Gesetzentwurf für beide Konjunktursituationen geeignet ist.
Meine Freunde und ich stehen positiv hinter dem jetzt vorliegenden Beratungsergebnis, zu den vorgeschlagenen Instrumenten und der Methode ihrer Handhabung. Als Anhänger der sozialen Marktwirtschaft haben wir stets die Auffassung vertreten, daß der Staat die Befugnis und die Möglichkeit haben muß, unserer freien Unternehmerwirtschaft die Straßen offenzuhalten und ihr die Schwierigkeiten,



Stein (Honrath)

die sie aus sich selbst nicht bewältigen kann, aus dem Wege zu räumen. Wir hatten also zu prüfen, ob die Vollmachten, die die Bundesregierung erhalten soll, ausreichen, diese Aufgabe bei wechselnden Konjunkturverläufen befriedigend wahrzunehmen, ob die nötigen Kontrollen angebracht sind und ob der Tatkraft der Regierung keine bürokratischen Hindernisse entgegenstehen.
Damit steht die Frage im Zusammenhang, ob die Vollmachten den verfassungsmäßigen Erfordernissen entsprechen und andererseits so abgegrenzt sind, daß Eingriffe in die Wirtschaft und die öffentliche Hand auf das sachlich notwendige Maß beschränkt bleiben. Mit Genugtuung kann ich feststellen, daß es bei den Beratungen mit dem neuen Koalitionspartner möglich war, sich sehr schnell auf eine. mittlere Linie der Eingriffsbefugnisse zu einigen. Auf dieser Basis konnten dann die Einzelinstrumente auf ihre Zweckmäßigkeit und ihre Grenzen hin näher abgewogen werden. Ob der berühmte wirtschaftspolitische Instrumentenkasten, wie er sich dem Bundestag nun präsentiert, so ausgewählt und aufeinander abgestimmt ist, daß der Bundesregierung die Möglichkeit gegeben ist, die wesentlichsten der denkbaren Konjunktursituationen zu meistern, möchte ich nach dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse mit Überzeugung bejahen. Erfolgreiche Maßnahmen der Wirtschaftspolitik fußen in der Regel bekanntlich auf zuverlässigen Daten und auf breiten Erfahrungen. Alle künftigen Situationen und die Wirkung der wirtschaftspolitischen Behelfe vorauszuschätzen, ist allerdings nicht möglich. Aber die Vollmachten, die den Regierungen in Bund und Ländern gegeben werden, die Pflichten, die ihnen auferlegt werden, sind jetzt ganz klar umrissen. Die Regelungen, die in den föderativen Bereich hineinragen, sind allerdings von einer gewissen Zurückhaltung geprägt.
Besondere Schwierigkeiten werden sich sicher bei der Interpretation der allgemeinen Zielsetzungen des § 1 ergeben. Diese Zielsetzungen sind aber die Grundlage für das Zusammenspiel der privaten und öffentlichen Wirtschaft und deshalb unverzichtbar. Von einer behutsamen Auslegung der Einzelziele und ihrer Abstimmung aufeinander wird der wirkungsvolle Einsatz der einzelnen Konjunkturinstrumente künftig im wesentlichen abhängen. Hier befinden sich in dem Gesetz Formeln, die aus einem Lehrbuch der theoretischen Volkswirtschaft stammen könnten, so z. B. das bekannte magische Dreieck, das inzwischen zu einem Viereck erweitert ist. Man muß erhebliche innere Schwierigkeiten überwinden, wenn man das jetzt in Gesetzesbefehle umgemünzt sieht. Die Gefahr, daß man damit echte, lebendige Politik einmauert und die Bewegungsfreiheit auf einem Gebiet, das stetem Wandel unterworfen ist, einfrieren läßt, ist natürlich sehr groß. Ebenso schwer wiegt die Sorge, daß diese Gebote leere Formeln bleiben und sich damit auch in ihrem guten Kern abwerten, zumal sie ja auch nicht justitiabel gehalten werden können. Dem Gesetz allerdings würde die Aussagekraft, seine Farbe und vor allem die notwendigen Richtpunkte fehlen, wenn auf diese Thesen und Prämissen ganz verzichtet würde. Nur unter diesem programmatischen Gesichtspunkt wollen wir den Zielsetzungen des § 1 zustimmen.
Einen zweiten Punkt möchte ich ebenfalls ganz aufrichtig ansprechen. Man muß sich nachdenklich die Frage stellen, wie es wohl um unsere derzeitige wirtschaftliche Lage bestellt wäre, wenn wir das Gesetz, das jetzt aus den Erfahrungen zweier Konjunkturphasen Nutzen ziehen kann, schon längst gehabt hätten. Wäre es dann wohl möglich gewesen, die allgemeine wirtschaftspolitische Vorausschau, deren Unzulänglichkeit uns nicht zuletzt mit den dritten Jahresgutachten der Sachverständigen vor Augen geführt wurde, so zu verbessern, daß die finanz- und haushaltspolitischen Fehlleistungen, die uns jetzt diesen Kummer bereiten, vermindert und dieses gleichzeitige Ziehen am Wirtschaftskarren vorn und hinten, und zwar nach verschiedenen Richtungen, verhindert worden wäre? Meine Frage soll nicht mehr bedeuten, als plastisch zu machen, worum es bei dem Stabilitätsgesetz letzten Endes geht, nämlich um einen wesentlichen Teil unseres wirtschaftlichen und damit nationalen Schicksals.
Sicher wird auch dieses Gesetz Fehlgriffe und Fehlentscheidungen nicht ausschließen können. Das Positive an dem Gesetz ist aber, daß geeignete Ermächtigungen gegeben sind, daß die allgemeine Wachsamkeit verschärft und daß das Gesetz zu einer Zusammenarbeit zwingt, die, so hoffen wir, grobe Versehen ausschließt. Ein Gesetz, wie auch immer es beschaffen ist, wird natürlich Verzagte nicht mutig machen können, wird politische Kräfte nicht daran hindern, Wahlrücksichten zu nehmen und die Folgen falscher Handlungsweisen der anonymen Zukunft zu überlassen. Aber ein solches Gesetz wird es möglich machen, daß man in Zukunft eindeutig feststellen kann, wo die Verantwortung für ein Versagen liegt, und man wird die Schuld für dieses Versagen auch im Bereich der Verantwortlichen nicht hin- und herschieben können. Unsere Hoffnungen, die sich auf das Gesetz gründen, sind also groß.
Wir müssen aber auch einer Illusion vorbeugen, nämlich der Illusion, daß das Gesetz etwa generell brauchbare Patentrezepte für jeden Konjunkturverlauf biete. Wirtschaftspolitik ist eben kein Sandkastenspiel, wie wir in den letzten Monaten mit großer Eindringlichkeit haben feststellen können. Nicht einmal Prioritäten unter den möglichen Rezepten werden ausgedeutet, sondern es wird lediglich die Möglichkeit geschaffen, schnell und wirksam zu handeln, und zwar auf den Wegen, die sich nach den heutigen volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen als geeignet herausgestellt haben.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch einen kurzen Blick auf den Namen des Gesetzes werfen. Ich vermute, daß es sich abgekürzt als „Stabilitätsgesetz" einbürgern wird, obwohl es sich „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" nennt. Die deutsche Sprache verbindet nach meiner Überzeugung in glücklicher Weise auch den Gedanken des Wachstums mit dem Begriff der Stabilität. So lebenswichtig Wachstum für die Wirtschaft ist, so wenig un-



Stein (Honrath)

glücklich wäre ich über die abgekürzte Bezeichnung „Stabilitätsgesetz", weil es die für den Bürger wichtigste Eigenschaft, nämlich die Solidität von Geld und Arbeitsplatz, am deutlichsten ausdrückt.
Die Diskussion über Stabilität und Wachstum hat sich bekanntlich in Deutschland nicht sehr glücklich entwickelt. Zwei Lager sind entstanden, die nun gegenseitig darauf warten, daß das andere Lager, Unrecht hat. Inzwischen sind wir wesentlich klüger geworden und wissen, daß immer beide Bemühungen nebeneinander stehen müssen. Man könnte die Beziehungen zwischen Stabilität und Wachstum, wie wir sie jetzt lernen, fast mit dem Unterschied vergleichen, den unser neuer technischer Zeitgenosse, der Wankelmotor, gegenüber dem klassischen Motor hat.
Unser heutiger Gesetzentwurf versucht, diesen Gedanken der kontinuierlichen, aber kontrollierten Bewegung in einigen Begriffen einzufangen. Aber auch hier warne ich vor der Vorstellung, als ob damit für die tägliche Praxis schon allzuviel gewonnen sei. Die Wirtschaftslage ist oft sehr undurchsichtig und widerspruchsvoll. In dem Ringen zwischen Stabilität und Wachstum wird es auch nie eine abschließende Entscheidung geben; immer wieder alles in Fluß bleiben. Man darf erwarten, daß das überall von den Kreislaufdiagnostikern bald erkannt wird und damit der beträchtliche Dilettantismus der bisherigen Auseinandersetzungen sein Ende findet.
Das Stabilitätsgesetz berührt die Grundlagen unserer Wirtschaftsverfassung nicht. Wir geben der Regierung lediglich Instrumente an die Hand, überlassen es aber ihrer Verantwortung, den Zeitpunkt und das Ausmaß für die Anwendung dieser Instrumente zu bestimmen.
Es wäre völlig falsch, anzunehmen, daß mit der Verabschiedung des Gesetzes eine Fülle von Maßnahmen und Eingriffen in den wirtschaftlichen Verlauf unmittelbar eingeleitet werde. So gibt beispielsweise § 20 der Regierung die Möglichkeit, Vorschriften über die Inanspruchnahme des Kapitalmarkts durch die öffentliche Hand zu erlassen, wenn die Kapitalmarktsituation dies erforderlich macht. Es mag aber möglicherweise schon genügen, daß die Regierung diese Eingriffsmöglichkeit hat, um die verschiedenen öffentlichen Haushalte für die Zukunft zur Vorsicht zu mahnen. Das Gesetz wird unzweifelhaft — so ist es unsere Auffassung — eine starke erzieherische Wirkung im öffentlichen und privaten Bereich der Wirtschaft haben.
Durch die vorgesehenen Jahresberichte, die Zielprojektionen und die Finanzberichte wird für alle Bereiche der tatsächliche Wirtschaftsablauf durchsichtiger, und es werden den Entscheidungen Richtpunkte gesetzt. Dies aber bedeutet den Abschied vom Glauben an Wunder in der wirtschaftlichen Entwicklung.
Als die ersten Texte des Gesetzes bekannt wurden, als ein Überblick darüber vorlag, wieweit das Instrumentarium, das von der bloßen Überredung bis zum harten Zwang reichen wird, ausgestattet ist, wurde besorgt gefragt, ob der Regierung nicht solche Ermächtigungen gegeben würden, die zu einer allmählichen Einflußsteigerung des Staates und zu einem Abbau der unternehmerischen Eigenverantwortung führen müßten.
Wir haben uns diese Frage, geschreckt durch die Ermächtigungsgesetze und deren Auswirkungen, sehr genau vorgelegt, meine Damen und Herren. Meine Fraktion glaubt, daß das Verhältnis von Regierungsverantwortung einerseits — denn die Regierung wird verpflichtet, die einzelnen je nach Lage notwendigen Maßnahmen einzuleiten — und parlamentarischer Kontrolle andererseits ausgewogen ist. Alle einschneidenden Maßnahmen sind an die Zustimmung des Bundestages oder dessen nachträgliche Billigung gebunden. Wir haben sichergestellt, daß ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Maßnahmen, die die öffentliche Hand und denen, die die Privatwirtschaft treffen, gefunden wurde.
So hat sich meine Fraktion mit allem Nachdruck gegen den Wunsch des Bundesrates ausgesprochen, daß beispielsweise die Rechtsverordnungen, die die Bildung einer Konjunkturausgleichsrücklage anordnen, an eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat gebunden werden.
Unabhängig von den rechtlichen Bedenken, die gegen ein solches Verfahren sprechen, hätte dies bedeutet, daß ein wesentliches Stück der Konjunkturpolitik in die Verantwortung der Länder abgeglitten wäre, obgleich das Grundgesetz dem Bund die Verantwortung für die Wirtschafts- und Konjunkturpolitik gibt..
Meine Fraktion glaubt, den Ländern durch die Schaffung des Konjunkturrates für die öffentliche Hand, der stets vor Einleitung der Maßnahmen, die die öffentlichen Haushalte betreffen, zu hören ist, den hinreichenden Einfluß gesichert zu haben. Wir weisen also bewußt der Bundesregierung eine zusätzliche Verantwortung zu und wissen gleichzeitig, daß es gefährlich sein kann, zu früh zu den Instrumenten zu greifen oder für alle sichtbar mit ihnen zu spielen.
Die letzten Wochen haben uns gerade gezeigt, welche Gefahren ein nervöses Erwägen weiterer Maßnahmen mit sich bringt.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Die Unternehmer werden warten und ihre Entscheidungen zurückstellen, bis deutlich wird, was wirklich geschehen soll, ,d. h. in jedem einzelnen Fall wird die Regierung mit Vorsicht erwägen müssen, wann und wie sie handelt, um das Vertrauen nicht unnötig zu stören.
Die Regierung hat sich dabei nicht nur auf Daten, mechanisierte Wirkungen und Ergebnisse von Umfragen 'zu verlassen, sondern sie muß im laufenden Kontakt mit allen Beteiligten ein gutes Gefühl für abgewogenes, rechtzeitiges und ,maßgerechtes Handeln entwickeln. Die notwendige Distanz zu allen Vorgängen schützt auch die Regierung vor Voreiligkeit — Eile ist noch nie ein guter Ratgeber gewesen —, setzt sie aber in die Lage, die notwendige Atmosphäre des Vertrauens bei den Unternehmern und den Arbeitnehmern zu schaffen:



Stein (Honrath)

Lassen Sie mich noch kurz einen Blick auf die Instrumente selbst werfen. Da gibt es die prophylaktischen Maßnahmen — den schon erwähnten Jahreswirtschaftsbericht, den Subventionsbericht, die fünfjährige Finanzplanung — und die vielfachen Aufforderungen an die öffentliche Hand zur konjunkturgerechten Aufstellung der Haushalte und zu konjunkturgerechtem Verhalten. Diese Berichte werden der Wirtschaft deutlich machen, welche Ansprüche in naher Zukunft die öffentliche Hand an das Sozialprodukt stellen wird, Angaben, die Richtpunkte für unternehmerische Planungen sein können.
Wir haben bei den Formulierungen sorgfältig darauf geachtet und werden in Zukunft bei der Vorlage der Berichte aufmerksam darüber zu wachen haben, daß diese Berichte, und hier besonders die Berichte über die mittelfristige Finanzplanung, nicht ausufern in eine Steigerung des Dirigismus. Dies würde geschehen, wenn die Zielsetzungen bis in die Einzelvorhaben quantifiziert und in die unternehmerischen Entscheidungen eingreifen würden. Nur in dieser Beschränkung, daß nämlich konkrete Eingriffe in den Einzelwirtschaftsablauf vermieden werden, haben wir diesen prophylaktischen Maßnahmen zugestimmt.
Ihr Wert liegt nach unserer Auffassung jedoch auf einem anderen Gebiet. Die Vorschriften nehmen nämlich im Bereich der Konjunkturpolitik eine seit langem notwendige Koordinierung der öffentlichen Hände vorweg. Ihre Vollendung wird natürlich der Finanzreform vorbehalten sein. Die Vollmachten zu Einzelmaßnahmen schalten, wie ich schon andeutete, das Parlament nicht aus; sowohl die Kontrolle als auch die parlamentarische Verantwortung bleiben voll gewahrt. Wir stellenausdrücklich feist, daß diese Vollmachten den Rahmen unserer Wirtschaftsordnung nicht sprengen. Aus diesem Grunde konnten weder Vollmachten zur sogenannten außenwirtschaftlichen Absicherung noch zu einer Kreditplafondierung gewährt werden, weil beide Maßnahmen gegen die Prinzipien der marktwirtschaftlichen Ordnung verstoßen würden.
Für die Inanspruchnahme von Krediten durch die private Wirtschaft ist die Verantwortung der Bundesbank voll gültig, und wir haben keinen Grund, die Bundesbank aus dieser Verantwortung zu entlassen.
Die im Gesetz enthaltenen steuerrechtlichen Bestimmungen sind die massivsten in der Interventionsskala des Gesetzentwurfs. Ich hoffe, die Furcht vor diesen Eingriffen mildem zu können, wenn ich sage, daß in der Zukunft eine 'glücklichere Wirtschaftspolitik sie verhindern kann und sie auch verhindern muß.
Welche Risiken allerdings bei einer anhaltenden Stagnation oder Nachfrageausweitung auf dem Spiele stehen, wissen wir heute. Die Regierung muß deshalb mit ihren Incentives nach der einen oder anderen Richtung — gestatten Sie mir den Ausdruck — auch „klotzen" können, damit eine Konjunkturerkrankung nicht chronisch wird. — Ich spreche ,damit nicht zur gegenwärtigen Situation.
Die Steuerprämie von 7 1/2% der Anschaffungsoder Herstellungskosten gewisser beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter, die naturgemäß im Vordergrund der steuerlichen Interventionen steht, ist ohne Zweifel ein besonders massives Instrument; ganze Bibliotheken an Befürwortungen und Einwänden lassen sich dazu finden. Von der Frage der konjunkturellen Wirksamkeit, der inneren Gerechtigkeit, der sachlichen Gleichmäßigkeit angefangen bis hin zur integrationspolitischen und finanzwirtschaftlichen Vertretbarkeit ist die ganze Problematik der steuerrechtlichen Intervention herausgefordert.
Wir Leute vom Wirtschaftsausschuß unterstützen den Vorschlag aber mit allem Nachdruck, weil er nach dem anerkannt bescheidenen Erfolg von Sonderabschreibungen und unter dem Zwang des NichtKleckern-Dürfens wohl die beste Lösung darstellt; wir sind aber der Meinung, daß von der Möglichkeit nur nach sehr gewissenhafter Prüfung der jeweiligen Konjunkturphase und nur, wenn bedeutende Interessen auf dem Spiel stehen, Gebrauch gemacht werden darf. Diese unsere Mahnung ist ernst ge- meint.
Die politische und wirtschaftliche Verflechtung, die sich in unserer Sozialen Marktwirtschaft und überhaupt in der Sozialpolitik am deutlichsten zeigt, bringt es mit sich, daß man sich beim Einsatz von Konjunkturmitteln nicht wie früher um einen Mangel an Courage, sondern eher um zuviel Courage Sorge machen muß.
Die Steuerprämie von 7 1/2 % ist also sehr sorgsam zu bedenken. Andererseits ist aber der Wirtschaft nichts dienlicher als die schnelle Wiederherstellung des Normalen und nichts störender als mangelnde Kontinuität. Auf die Prämie als global wirkende Maßnahme kann also schwerlich verzichtet werden.
Der Ausschuß konnte sich um so eher zu dieser Regelung entschließen, als es bei Maßnahmen zur Belebung der Konjunktur ausschließlich darauf ankommen muß, allen Unternehmen und nicht nur denen in der Gewinnzone einen Anreiz zu gewähren.
Der Ausschuß hat dann diesem Instrument ein Korrelat für den Fall der überschäumenden Konjunktur gegenübergestellt. Ob von dieser Möglichkeit der Aussetzung der degressiven Abschreibung allerdings je Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten. Für uns war es aber absolut wichtig festzustellen, daß am Grundsatz der degressiven Abschreibung nicht gerüttelt wird und daß die Regierung ermächtigt bleibt, Sonderabschreibungen von der Aussetzung der degressiven Abschreibung auszunehmen.
Ich möchte zum Schluß zu meiner ersten Bemerkung zurückkehren, nämlich dazu, daß nur die Zukunft zu erweisen vermag, ob dieses Gesetz den Beginn einer grundsätzlich neuen Ara der Wirtschaftspolitik bedeutet und ob diese Ara erfolgreich sein wird. Das Gesetz stellt vielerlei Möglichkeiten nebeneinander; es gibt, wie gesagt, keine bindenden Regeln für ihre Anwendung und für ihre Dosierung, keine Taktik oder gar Strategie der Stabilisie-



Stein (Honrath)

rungspolitik. Von der richtigen und verantwortungsbewußten Handhabung hängt vielmehr alles ab.
Der entschlossene Wille einer Regierung, sich eine ungünstige Entwicklung nicht aufzwingen zu lassen, ist die eigentliche Ratio dieses Gesetzes.
In einem weiteren Punkt aber besteht ebenfalls volle Sicherheit. Das Gesetz und seine Durchführung werden die Information aller auf der Seite des Staates und der Wirtschaft Beteiligten verbessern. Diese zusätzliche Information — das ist das Fazit der schweren Monate und Wochen, die wir jetzt durchmachen — ist unbedingt nötig, um die Prognosen verläßlicher zu machen. Rückschauend betrachtet erscheint uns das, was vor achtzehn und zwanzig Monaten begann, schon bald wie ein unwirklicher Traum. Die Prognosen versagten rundherum. Aber vielleicht versagte bei uns allen auch der Wille, den Prognosen, soweit sie wenigstens Andeutungen enthielten, zu glauben und danach zu verfahren. Das sollten wir in Zukunft abstellen. Das Stabilitätsgesetz wird uns dabei behilflich sein.
Unsere soziale Sicherheit liegt — ich wiederhole es — in der Kontinuität unserer nationalen Arbeit, in der steten unbehinderten Ausnutzung unserer Fertigkeiten und des Fortschritts. Der Rang, der unter diesem Gesichtspunkt dem neuen Gesetz zukommt, das wir nach Möglichkeit — so ist es jedenfalls die Vorstellung meiner Fraktion — heute verabschieden wollen, kann daher nicht hoch genug veranschlagt werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Opitz.