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    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, den 10. Mai 1967 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Kurlbaum 5079 A Abg. Frau Dr. Wex und Abg. Dr. Enders treten in den Bundestag ein 5079 B Wahl des Abg. Dr. Kreutzmann als ordentliches Mitglied im Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt 5079 B Wahl des Abg. Dr. Reischl als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß . . . 5079 B Wahl des Abg. Hirsch als stellv. Mitglied im Vermittlungsausschuß 5079 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 5079 C Fragestunde (Drucksache V/1706) Fragen der Abg. Dr. Effertz und Opitz: Finanzierung der Broschüre „Mein Hof und die Zukunft'' 5080 C Frage des Abg. Dorn: Frage eines Treffens zwischen Bundeskanzler Kiesinger und dem DDR-Ministerpräsidenten Stoph Wehner, Bundesminister 5081 B Dorn (FDP) 5082 D Genscher (FDP) 5083 A Fellermaier (SPD) 5083 B Mertes (FDP) . . . . . . . . . 5083 C Fragen des Abg. Dr. Czaja: Förderung von Wohnheimplätzen für Schwestern im Krankenpflegedienst Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 5084 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 5084 B Baier (CDU/CSU) 5084 C Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Zahnärzte — Nachwuchsmangel . . 5085 A Frage des Abg. Rollmann: Löschung der Eintragung von Futtermitteln mit thyreostatischer und östrogener Wirkung im Arzneimittelregister Frau Strobel, Bundesminister . . . 5085 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 5085 C Frage des Abg. Rollmann: Italienisches Einfuhrverbot für Kalbfleisch aus den Niederlanden Frau Strobel, Bundesminister . . . 5085 D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 5086 A Reichmann (FDP) . . . . . . . 5086 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 5086 C Frage des Abg. Rollmann: Verfahren für die Registrierung von Arzneimitteln in Deutschland Frau Strobel, Bundesminister . . . 5087 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 5087 C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 5087 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 Frage des Abg. Ollesch: Zunahme der bösartigen Krebsneubildungen Frau Strobel, Bundesminister . . 5088 A Ollesch (FDP) 5088 C Reichmann (FDP) 5089 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Befristete Herabsetzung der Beförderungsteuer bzw. Befreiung von der Kfz.-Steuer für Spezialrundholzfahrzeuge Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5089 B Dr. Rinderspacher (SPD) 5089 C Frage des Abg. Hofmann (Kronach) : Hauptzollamt Coburg Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5089 D Hofmann (Kronach) (SPD) . . . 5090 A Frage des Abg. Hofmann (Kronach) : Vermeidung einer Abwanderung aus dem Zonenrandgebiet Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5090 B Hofmann (Kronach) (SPD) . . . . 5090 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 5090 D Frage des Abg. Hofmann (Kronach) : Nichtbeförderung von Zollbeamten im Zonenrandgebiet bei entfernterem Wohnort Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5091 A Hofmann (Kronach) (SPD) . . . . 5091 C Fragen des Abg. Zebisch: Verlegung polnischer Wacheinheiten der US-Armee — Gefahr der Entlassung deutscher Arbeitnehmer Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5091 C Zebisch (SPD) 5092 A Aktuelle Stunde Frage der Deutschlandpolitik Genscher (FDP), zur GO 5092 B Schoettle, Vizepräsident 5092 C Dorn (FDP) 5092 D Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 5093 B Wehner, Bundesminister . . . . 5093 D Mischnick (FDP) 5094 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . 5095 B Sänger (SPD) 5096 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5096 C Genscher (FDP) 5097 B Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/890); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/1686, zu V/1686) — Zweite und dritte Beratung — Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . 5097 D Genscher (FDP), zur GO . . . . . 5097 D Schoettle, Vizepräsident . . . . . 5098 A Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . 5098 B Dr. Schiller, Bundesminister . . 5099 C Opitz (FDP) 5099 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität (Drucksache V/890) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1678, zu V/1678) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 5100 B Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 5105 B Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . . 5105 B Opitz (FDP) . . . . . . . . . 5109 B Ravens (SPD) 5110 C Schmücker, Bundesminister . . . . 5113 A Dr. Haas (FDP) 5114 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5115 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 5118 D Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5119 C Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 5121 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . 5122 D Frau Funcke (FDP) 5126 A Schoettle, Vizepräsident 5127 A Dr. Staratzke (FDP) 5129 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 5137 C Nächste Sitzung 5137 D Anlagen 5139 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 . 5079 108. Sitzung Bonn, den 10. Mai 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.32 Uhr
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    *) Siehe Anlage 5 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 12. 5. Dr. Aigner * 12. 5. Dr. Apel * 12. 5. .Arendt (Wattenscheid) * 12. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 12. 5. Dr. Artzinger * 12. 5. Bading * 12. 5. Prinz von Bayern 1. 6. Bazille 12.5. Behrendt * 12. 5. Bergmann * 12. 5. Berkhan 12. 5. Beuster 10. 5. Dr. Birrenbach. 12. 5. Blumenfeld 12. 5. Frau Brauksiepe 12. 5. Deringer * 12. 5. Dichgans * 12. 5. Dr. Dittrich * 12. 5. Dröscher * 12. 5. Dr. Eckhardt 12. 5. Eisenmann 31. 5. Frau Dr. Elsner * 12. 5. Faller * 12. 5. Frau Freyh 12. 5. Dr. Furler * 12. 5. Frau Geisendörfer 12. 5. Gerlach * 12. 5. Gibbert 12.5. Graaff 12. 5. Dr. Gradl 12. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 12. 5. Hahn (Bielefeld) * 12. 5. Höhne 15. 6. Horten 12. 5. Illerhaus * 12. 5. Dr. Ils 12. 5. Jacobi (Köln) 15. 5. Kiep 12. 5. Klinker * 12.5. Dr. Kopf 12. 5. Kriedemann * 12. 5. Kulawig * 12. 5. Kunze 12. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 5. Lenz (Brühl) 12. 5. Lenz (Trossingen) 23. 5. Lücker (München) * 12. 5. Majonica 12.5. Mattick 12. 5. Dr. Marx (Kaiserslautern) 15. 5. Mauk * 12. 5. Frau Dr. Maxsein 12. 5. Memmel * 12. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mengelkamp 15. 5. Dr. von Merkatz 12. 5. Merten * 12. 5. Metzger * 12. 5. Michels 12. 5. Dr. h.c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 5. Müller (Aachen-Land) * 12. 5. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 2. 6. Dr. Pohle 12. 5. Richarts * 12. 5. Riedel (Frankfurt) * 12. 5. Rösing 12. 5. Ross 10. 5. Dr. Rutschke 12. 5. Schmidt (Hamburg) 12. 5. Schmitt-Vockenhausen 12. 5. Frau Schroeder (Detmold) 10. 5. Schwabe 12. 5. Dr.-Ing. Seebohm 12. 5. Seifriz * 12. 5. Dr. Sinn 12. 5. Seuffert * 12. 5. Springorum * 12. 5. Dr. Starke (Franken) 12. 5. Stingl 10. 5. Struve 31.5. Dr. Tamblé 12. 5. Varelmann 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 10. 5. Wellmann 12. 5. Frau Wessel 12. 5. Dr. Wörner 12. 5. b) Urlaubsanträge Corterier 10. 6. Dr. Dehler 27. 5. Hamacher 29. 5. Hellenbrock 31. 5. Dr. Klepsch 15. 6. Dr. Mende 22. 5. Dr. Schröder (Sellstedt) 1. 6. Vogt 3. 6. Anlage 2 Umdruck 223 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregerung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zuir Förderung der wirtschaftlichen Stabilität - Drucksachen V/890, V/1678 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 Nr. 2 wird gestrichen. 2. In § 6 Abs. 3 werden nach dem Wort „ermächtigt" die Worte „mit Zustimmung des Bundestages" eingefügt. 3. In § 26 Nr. 3 Buchstabe b werden in dem neu eingefügten Absatz 2 des § 51 des Einkommen- 5140 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 steuergesetzes jeweils die Worte „sowie die Bemessung der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen" gestrichen. 4. In § 26 Nr. 3 Buchstabe b wird der Nummer 2 des neu eingefügten Absatzes 2 des § 51 des Einkommensteuergesetzes folgender Satz angefügt: „Die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und erhöhten Absetzungen darf nicht ausgeschlossen werden für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Schädigungen durch Abwässer, der Verunreinigung der Luft sowie für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Lärm oder Erschütterungen und für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Forschung oder Entwicklung dienen." 5. In § 26 Nr. 3 Buchstabe b wird der neu eingefügte Absatz 3 des § 51 des Einkommensteuergesetzes gestrichen. 6. § 27 Nr. 1 wind gestrichen. 7. § 27 Nr. 2 Buchstabe i wird gestrichen. Bonn, den 10. Mai 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 225 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität — Drucksachen V/890, V/1678, zu V/1678 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 6 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt: „Soweit solche Kredite auf eine nachträglich in einem Haushaltsgesetz ausgesprochene Kreditermächtigung angerechnet werden, kann das Recht zur Kreditaufnahme erneut in Anspruch genommen werden." Bonn, den 10. Mai 1967 Brand und Fraktion Schellenberg und Fraktion von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 224 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität — Drucksachen V/890, V/1678 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 26 Nr. 3 Buchstabe a wird gestrichen, 2. Folgender neuer § 26 a wird eingefügt: „§ 26 a (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, aus dem Einkommensteueraufkommen eine Steuervergütung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen und die Herstellungskosten von abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Höhe bis zu 7,5 vom Hundert zu gewähren, wenn eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts eingetreten ist oder sich abzeichnet, die eine nachhaltige Verringerung der Umsätze oder der Beschäftigung zur Folge hatte oder erwarten läßt, insbesondere bei einem erheblichen Rückgang der Nachfrage nach Investitionsgütern oder Bauleistungen. Bei der Bemessung der Vergütung dürfen nur berücksichtigt werden aa) die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern, die innerhalb eines jeweils festzusetzenden Zeitraumes, der ein Jahr nicht übersteigen darf (Begünstigungszeitraum) angeschafft oder hergestellt werden, bb) die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern, die innerhalb des Begünstigungszeitraums bestellt und angezahlt werden oder mit deren Herstellung innerhalb des Begünstigungszeitraums begonnen wird, wenn sie innerhalb eines Jahres, bei Schiffen innerhalb zweier Jahre nach Ablauf ,des Begünstigungszeitraumes geliefert oder fertiggestellt werden. Soweit bewegliche Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1 mit Ausnahme von Schiffen nach Ablauf eines Jahres, aber vor Ablauf zweier Jahre nach dem Ende des Begünstigungszeitraumes geliefert oder fertiggestellt werden, dürfen bei Bemessung der Vergütung die bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Begünstigungszeitraumes aufgewendeten Anzahlungen und Teilherstellungskosten berücksichtigt werden, cc) die Herstellungskosten von Gebäuden, in denen innerhalb des Begünstigungszeitraumes der Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird, wenn sie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Begünstigungszeitraumes fertiggestellt werden; dabei scheiden geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes und Wirtschaftsgüter, die in gebrauchtem Zustand erworben werden, aus. Von der Begünstigung können außerdem Wirtschaftsgüter ausgeschlossen werden, für die Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen oder die Investitionszulage nach § 19 des Berlinhilfegesetzes in Anspruch genommen werden. (2) Die Vergütung kann nach Abschluß des Geschäftsjahres beantragt werden. Sie ist binnen drei Monaten gegen fällige Einkommensteuern zu verrechnen oder auszuzahlen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 5141 (3) Die Vergütung mindert nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes. (4) Rechtsverordnungen aufgrund dieser Ermächtigung bedürfen der Zustimmung des Bundestages. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht binnen vier Wochen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat." 3. § 27 Nr. 2 Buchstabe k wird gestrichen. Bonn, den 10. Mai 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 226 Entschließungsantrag der Fraktion der. CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität — Drucksachen V/890, V/1678 —. Der Bundestag wolle beschließen: Vor Ausnutzung einer Ermächtigung nach § 26 Nr. 3 Buchstabe a wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob nicht bei dieser Gelegenheit eine Abänderung des Stufenplans gemäß § 30 des Mehrwertsteuergesetzes in Erwägung gezogen werden kann wegen einer größeren konjunkturpolitischen Wirkung. Bonn, den 10. Mai 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) zu Punkt 3 b der Tagesordnung. Wie heute bereits schon öfters festgestellt, bringt der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft eine wesentliche Verbesserung des konjunkturpolitischen Instrumentariums. Das Gesetz bewirkt zugleich eine Stärkung der Stellung des für die Konjunkturpolitik in erster Linie verantwortlichen Bundeswirtschaftsministers. Er wird nicht mehr so sehr wie bisher beschränkt sein auf das Reden und Ratgeben; er wird in einem größeren Umfang als bisher handeln können. Damit fällt ihm aber auch eine erhöhte Verantwortung zu. Bereits aus dem Vorhandensein dieses Gesetzes ergibt sich ein höheres Engagement der Wirtschaftspolitik des Bundes gegenüber der Gesamtwirtschaft. Insofern stellt dieses Gesetz einen Markstein in der wirtschaftspolitischen Entwicklung der Bundesrepublik dar. Dies kann allerdings nicht bedeuten, daß die Verantwortung des Unternehmers für sein wirtschaftliches Schicksal, für seinen Erfolg oder Mißerfolg geringer geworden ist. Durch das Gesetz wird ein modernes konjunkturpolitisches Instrumentarium geschaffen, also der Bundesregierung neue Werkzeuge zur Verfügung gestellt; nicht ein neues wirtschaftspolitisches Konzept. Dieses Konzept ist die Fortführung der sozialen Marktwirtschaft unter Zuhilfenahme der sogenannten Globalsteuerung. Dieser Begriff bedarf allerdings noch der weiteren Diskussion. Er bedarf der Ausfüllung hinsichtlich der Art des Umfangs und der Ziele der Maßnahmen, die man unter Berufung auf diese Globalsteuerung ins Auge faßt. Das Bekenntnis zur Marktwirtschaft schließt auch das Vertrauen in die Selbstheilungskräfte des marktwirtschaftlichen Mechanismus ein. Die Globalsteuerung sollte sich darauf beschränken, die Entfaltung dieser Selbstheilungskräfte zu beschleunigen und zu unterstützen. Sie darf nicht zu einer unübersehbaren Kette von Interventionen führen. Ein derartiger Gebrauch des Instrumentariums würde zu einer Verfälschung und Verkümmerung der in einem marktwirtschaftlichen System eingebauten Stabilisierungsfaktoren führen. Die Selbststeuerung der wirtschaftlichen Kräfte durch .den Marktmechanismus muß das primäre Ordnungsmoment bleiben. Diese Forderung ergibt sich nicht nur aus ordnungspolitischen Überlegungen, sondern auch daraus, daß nach wie vor eine Diskrepanz zwischen dem vorhandenen wirtschaftspolitischen Eingriffspotential, das durch das vorliegende Gesetz wesentlich erweitert wird, und den mehr als bescheidenen Möglichkeiten der Prognose der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Bei der gegebenen Sachlage ist auf jeden Fall Vorsicht am Platze. Aus der neuen Überschrift des Gesetzes ergibt sich eine Gleichrangigkeit der wirtschaftlichen Ziele Stabilität und Wachstum. Nach dem gegenwärtigen Stand der konjunkturpolitischen Diskussion soll dies heißen, daß jeweils dem in einem bestimmten Zeitpunkt am meisten gefährdeten Ziel ein besonderes Augenmerk gewidmet werden soll, ohne dabei das andere zu vernachlässigen. Durch diese Formel werden allerdings auch in Zukunft Zielkonflikte zwischen Stabilität und Wachstum nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Wirtschaftliches Wachstum ist nicht nur — ich möchte sogar behaupten nicht einmal primär — ein konjunkturpolitisches Ziel. Gerade in der derzeit geführten öffentlichen Diskussion besteht die Gefahr, das wirtschaftliche Wachstum einseitig als ein konjunkturpolitisches oder gar nur als ein monetäres Problem aufzufassen. Es genügt nicht, zur Sicherung des wirtschaftlichen Wachstums für eine angemessene Expansion der Gesamtnachfrage zu sorgen, die nur allzu leicht inflationäre Züge annehmen kann. Diese wirtschaftspolitische Aufgabe muß auch von der Seite des Angebots her gesehen werden. Eine langfristige Wachstumspolitik muß die Anpassung der Wirtschaftsstruktur — und zwar sowohl der regionalen als auch der sektoralen Struktur — an den technischen Fortschritt und an 5142 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 die sich vollziehenden soziologischen Veränderungen fördern. Die langfristige Strukturpolitik muß gleichberechtigt an die Seite der kurz- und mittelfristigen Konjunkturpolitik treten. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft — in Verbindung mit dem Gesetz zur Ergänzung des Art. 109 des Grundgesetzes — die Voraussetzungen für eine konjunkturgerechte Ausgabenwirtschaft aller öffentlichen Haushalte. Auf diesem Gebiet waren mögliche Konflikte zwischen verschiedenen Werten unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung zu lösen. Da€ Erfordernis einer einheitlichen Konjunkturpolitik war mit dem föderalistischen Prinzip sowie mit dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und dem der Sozialversicherungsträger in Einklang zu bringen. Ich glaube, daß Lösungen gefunden worden sind, die auch für den Bundesrat annehmbar sein werden, so daß keine weiteren Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren eintreten. Der vorliegende Gesetzentwurf könnte somit ein positives Beispiel für das Prinzip des kooperativen Föderalismus werden. In den die öffentliche Finanzwirtschaft betreffenden Vorschriften sehe ich den politischen Schwerpunkt dieses Gesetzes. Die Fiskalpolitik, die konjunkturgerechte Gestaltung der öffentlichen Ausgaben, ist eine wertvolle — und bei dem gegenwärtigen Anteil der öffentlichen Hand am Sozialproduktunerläßliche Ergänzung der klassischen konjunkturpolitischen Mittel der Notenbank, also der Beeinflussung des Geld- und Kreditvolumens. Eine konjunkturbezogene Ausgabenpolitik der öffentlichen Hand kann konjunkturelle Schwächen, die sich in bestimmten Sektoren der Volkswirtschaft abzeichnen, in einem Anfangsstadium wirksam bekämpfen. Diese Absicht lag auch dem bereits verabschiedeten Eventualhaushalt der Bundesregierung zugrunde. In Zukunft werden derartige Maßnahmen auf Grund des Stabilitätsgesetzes schneller und reibungsloser eingeleitet werden können. Gegenüber der Bedeutung der Fiskalpolitik treten die Maßnahmen der Einkommenspolitik wie etwa die Instrumente des nach wie vor umstrittenen § 26 des Entwurfs zweifellos zurück. Mit der Einführung dieser Instrumente wird — trotz der zwiespältigen Erfahrungen in den USA und Großbritannien — wirtschaftspolitisches Neuland betreten. Bei ihrer Anwendung ist große Vorsicht am Platze. Ich möchte der Einkommenspolitik und der Manipulierung der Investitionen gegenüber der Fiskalpolitik nur subsidiären Charakter zuweisen. Die 'Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, daß das Konsumentenverhalten nicht immer mit der Einkommensentwicklung konform geht. Dasselbe gilt für den Zusammenhang zwischen Investitionsentscheidungen und steuerlichen Begünstigungen und Beschränkungen. Für besonders bedenklich halte ich nach wie vor die Ermächtigung der Bundesregierung nach § 26 Nr. 3 'b des Entwurfs, durch eine Rechtsverordnung die Anwendung der degressiven Abschreibung auszuschließen, wenn ich auch gerne einräume, daß diese Ermächtigung gegenüber der ursprünglichen Formulierung wesentlich präziser gefaßt worden ist. Abgesehen von erheblichen 'betriebswirtschaftlichen Bedenken wird diese Bestimmung der Tatsache zu wenig gerecht, daß Investitionsentscheidungen heute auf Grund mehrjähriger Planungen fallen, die den Konjunkturzyklus zeitlich wesentlich überlappen. Mit großer Vorsicht und Behutsamkeit behandelt der Gesetzentwurf zwei Komplexe, die für die konjunkturelle Entwicklung von großer Bedeutung sind, nämlich die Lohnfindung und die sogenannte außenwirtschaftliche Absicherung. Ich bin der Meinung, daß diese Zurückhaltung richtig war. Die Respektierung der Tarifhoheit der Sozialpartner durch den Gesetzgeber bürdet aber den Gewerkschaften und Arbeitgebern ein besonderes Maß an gesamtwirtschaftlicher Verantwortung auf. Die Entscheidungshilfe, die die Bundesregierung den Sozialpartnern nach § 3 des Gesetzentwurfs geben kann, stellt gleichzeitig die Trennungslinie zwischen der staatlichen Konjunkturpolitik einerseits und dem Ringen der Sozialpartner um die Verteilung des Sozialprodukts andererseits dar. Ich möchte daher die vom Herrn Bundeswirtschaftsminister kreierte Formel von der „sozialen Symmetrie" so verstanden wissen, daß sie eine Neutralität der staatlichen Konjunkturpolitik gegenüber diesen Verteilungskämpfen zum Ausdruck bringen soll. Man sollte sie aber keineswegs als eine Art Bremse betrachten. Die Wirksamkeit konjunkturpolitischer Maßnahmen darf durch derartige Überlegungen, die anderen politischen Bereichen zuzuordnen sind, keineswegs gefährdet oder verwässert werden. Ich begrüße es, daß die Bundesregierung in § 4 des Entwurfs klar herausgestellt hat, daß bei der Abwehr außenwirtschaftlicher Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts die Maßnahmen der internationalen Koordinierung absoluten Vorrang gegenüber einseitigen währungspolitischen Entscheidungen haben. Bei einem System der festen Wechselkurse ist eine Veränderung der Währungsparitäten im Wege einer Auf- oder Abwertung eine schmerzhafte Operation, die die Handelsströme oft auf lange Zeit erheblich beeinträchtigen, ja sogar auf Dauer umlenken können. Trotz der von mir in einzelnen Punkten vorgetragenen Bedenken steht die CSU-Landesgruppe hinter dem Gesamtkonzept dieses Entwurfs. Er schafft für die Bewältigung der zukünftigen konjunkturpolitischen Aufgaben eine verbesserte Ausgangsbasis. Er löst selbstverständlich nicht a priori diese Probleme. Nach wie vor wird die Konjunkturpolitik eine schwierige Angelegenheit bleiben. Es ist zu hoffen, daß vor allen Dingen die Methoden der Wirtschaftsprognose in den nächsten Jahren entscheidend verbessert werden können, damit Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können. Dazu wünschen wir dem Wirtschafts- und dem Finanzminister viel Erfolg. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 5143 Anlage 7 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Ravens für die Fraktion der SPD zu Punkt 3 b der Tagesordnung. Der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, der uns jetzt nach einer gründlichen Beratung und Umarbeitung nicht zuletzt auf der Grundlage der siebzehn Änderungs- und Ergänzungsanträge meiner Fraktion vorliegt, öffnet das Tor zu einer modernen Wirtschaftspolitik der Verbindung von Globalsteuerung und Marktwirtschaft, die die Chance einer ständigen Anpassung unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung an die sich ständig ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen bietet. Dieses Gesetz trug in seiner Urfassung deutlich die Züge eines einseitigen Mittels zur Dämpfung der öffentlichen Ausgaben und damit der Konjunktur. Als der Entwurf im Deutschen Bundestag am 14. September 1966 in der ersten Lesung beraten wurde, zeigten sich am Horizont bereits deutlich sichtbare Zeichen einer sich abschwächenden Konjunktur auf. Zwar wurde das in diesem Hohen Hause nicht von allen bemerkt, aber ich erinnere daran, daß mein Kollege Klaus Dieter Arndt in dieser Sitzung die Frage an die Regierung Erhard richtete: Wann eigentlich wollen Sie gegenhalten, oder soll die Konjunktur erst in den Keller gehen? Der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages hatte dann auch in der Tat seine Beratungen in einer sich immer mehr abschwächenden Konjunktur führen müssen, in einer Konjunkturabschwächung mit allen ihren belastenden und sozialen wirtschaftlichen Folgen, die nur langsam überwunden wird. Dieses Gesetz wurde also in einer Zeit beraten, in der jeder erkennen konnte, wie schnell die wirtschaftlichen Verhältnisse umschlagen können, wenn mangelnde politische Entscheidungskraft und ein ungenügendes wirtschaftspolitisches Instrumentarium zusammentreffen. Die augenblickliche konjunkturelle Situation unterscheidet sich wesentlich von dem gewohnten Bild der Nachkriegszeit. Während bisher konjunkturellen Rückschlägen in einzelnen Volkswirtschaften stets expansive Phasen in anderen Volkswirtschaften gegenüberstanden, ergibt sich gegenwärtig zum ersten Male seit 1945 das Bild einer beinahe allgemeinen Abschwächung in der Weltwirtschaft. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute charakterisieren in ihrer jüngsten Analyse der Wirtschaftslage diese Situation wie folgt: „Erstmals seit vielen Jahren trifft gegenwärtig ein Nachfragemangel in zahlreichen europäischen Ländern zeitlich mit Ermüdungserscheinungen in den nordamerikanischen Volkswirtschaften zusammen. Das Wechselspiel von anregenden und retardierenden Auslandseinflüssen, die sich über Waren- und Leistungsströme von Land zu Land übertragen, hat nicht nur in den Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Europa, sondern auch zwischen den europäischen Volkswirtschaften an Bedeutung verloren. Damit fällt aber auch ein Wachstumsstimulans aus, das während der vergangenen Jahre in den einzelnen Ländern in phasenkonjunktureller Abschwächung immer wieder sehr wirksam gewesen ... ist". Darüber hinaus haben sich die Wachstumsbedingungen wesentlich verändert. Die in der zurückliegenden Phase des Wiederaufbaus und der Integration der deutschen Volkswirtschaft in die Weltwirtschaft wirkenden Auftriebskräfte haben nachgelassen. Erstmals in der Nachkriegszeit ist nicht nur eine Verlangsamung des Wachstumstempos, sondern ein deutlicher Rückgang eingetreten. Mit diesen Problemen werden wir nur dann fertig werden können, wenn es uns gelingt, unter den erschwerten Wachstumsbedingungen die Investitionsquote des Staates und der Privaten wesentlich anzuheben und in den folgenden Jahren auf einem hohen Niveau zu halten. Wenn auch in der augenblicklichen Situation die Wirtschaftspolitik auf einen Aufschwung und die Erreichung eines optimalen Wachstums gerichtet sein muß, so wäre das hier vorliegende Gesetz nicht vollständig, wenn es nicht gleichzeitig Instrumente zur Sicherung der Stabilität des Geldwertes bereitstellen würde. Weder Stabilität um jeden Preis noch Wachstum um jeden Preis können Richtpunkte einer modernen Wirtschaftspolitik sein. Vielmehr ist eine Einpassung der wirtschaftlichen Maßnahmen in den Zielkatalog dieses Gesetzes notwendig, der im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum anstrebt. Soziale Marktwirtschaft braucht zur Erfüllung ihres sozialen Auftrags nicht nur stabiles Geld, sondern stetiges, optimales Wachstum. Sozialpolitik und Wirtschaftspolitik sind in einer Zeit, in der der größte Teil der Bevölkerung in die soziale Sicherung einbezogen ist, aufs engste miteinander zu verbinden. Die Sozialenquete rechnet zu den Aufgaben der Wirtschaftspolitik: 1. Die Sicherung vor Depressionen (und damit vor dem sozialen Notstand der Arbeitslosigkeit), 2. die Sorge für die Preisniveaustabilität (und damit die Sicherung ... vor der sozialen Zukunftsungewißheit, die mit unberechenbaren Preisniveausteigerungen verbunden ist), 3. die Sicherung vor einschneidenden Wirkungen regionaler oder branchenweiser Strukturwandlungen, 4. die Sicherung des (auch im engeren Sinne sozial) gleichgewichtigen Wachstums. Die Öffentlichkeit befaßt sich in letzter Zeit mehr und mehr mit dem auf uns zukommenden sogenannten Rentenberg. Vorausschätzungen ergeben, daß sich die Zahl der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung bis 1970 nicht mehr erhöhen wird, während bis zum gleichen Zeitpunkt die Zahl der Rentner etwa um 10% (800 000) ansteigen dürfte. Hieraus ergeben sich Defizite in den Rentenbudgets. Diese absehbaren erhöhten sozialen Lasten müssen getragen werden. Ein jährlicher Produktivitäts-, Lohn- und Bruttosozialproduktan- 5144 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 stieg von etwa 4 % würde die Finanzierung der Renten wesentlich erleichtern. Wir brauchen also nicht zuletzt um unserer sozialen Verpflichtungen willen eine Wirtschaftspolitik, die ein optimales Wachstum, wie in der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 gefordert, anstrebt. Der heute vorliegende gründlich beratene und zielbewußt umgearbeitete Gesetzentwurf ermöglicht mit seinem Instrumentarium die Lösung der hier aufgezeigten Aufgaben. Nicht zuletzt ,ist dieses Gesetz auch als ein ordnungspolitisches Kerngesetz auf wirtschaftlicher Ebene zu verstehen. Das Gesetz sucht die Zusammenführung der wirtschaftlich eigenständigen Kräfte und Gruppen des Marktbereichs und des öffentlichen Sektors, insbesondere in Zeiten drohenden oder eingetretenen gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichts, ein auf gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht gerichtetes, abgestimmtes ökonomisches Verhalten zu fördern. Hierdurch wird verhindert, daß unser Wirtschaftssystem politisch aus den Fugen gerät. Die im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vorgesehenen Maßnahmen fügen sich nicht nur ausdrücklich in den Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung ein, sondern sie bilden darüber hinaus ein Element der Festigung des marktwirtschaftlichen Systems. Das Gesetz gibt der Regierung ein differenziertes Instrumentarium zur Globalsteuerung des marktwirtschaftlichen und öffentlichen Sektors in die Hand. Die Globalsteuerung der Volkswirtschaft ist die einzige wirksame Alternative zum Einzelinterventionismus, mit dem sich die bisherigen Regierungen entgegen ihrem eigenen marktwirtschaftlichen Glaubensbekenntnis zunehmend mühsam und erfolglos aushalfen. Die Globalsteuerung setzt die Schwelle, von der an sich eine dirigistische Wirtschaftspolitik aufdrängt, ganz entschieden nach oben. In der heutigen Zeit führt die Globalsteuerung der Volkswirtschaft zugleich zu einer Festigung und zu einer Verbesserung der Funktionsfähigkeit der marktwirtschaftlichen Ordnung. Dazu brauchen Regierung und Parlament dieses Gesetz. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stellt mit Genugtuung fest, daß ihre nach Vorlage des alten Stabilitätsgesetzentwurfes eingebrachten siebzehn Änderungs- und Ergänzungsvorschläge und die als Essentials bezeichneten fünf Hauptpunkte von der neuen Bundesregierung übernommen und im Wirtschaftsausschuß in den vorliegenden Gesetzentwurf eingebaut wurden. Damit wurde der ursprüngliche Regierungsentwurf zur Dämpfung der Konjunktur zu einem Gesetz auf der Höhe unserer Zeit ausgestaltet. Deshalb heißt dieses Gesetz auf Anregung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion jetzt auch: Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft. Diese Formel gibt eine knappe Wiedergabe des Gesetzesinhalts. Auch nach dem Eintritt der Sozialdemokraten in die Bundesregierung wurden alle ursprünglichen sozialdemokratischen Forderungen zu diesem Gesetz in vollem Umfange aufrechterhalten. Erst nach Bildung der neuen Bundesregierung wurden unsere Forderungen im Verlaufe der Beratungen übernommen. Noch in der ersten Lesung des ursprünglichen Regierungsentwurfs am 14. September 1966 wurden in diesem Hause von Sprechern der damaligen Koalition erhebliche Bedenken gegenüber der sozialdemokratischen wirtschaftlichen Konzeption geltend gemacht. Ein Kollege der damaligen Koalition erklärte seinerzeit bei der ersten Lesung des ehemaligen Stabilitätsgesetzes: „Was aber war das Geheimnis des Erfolges (von Erhards Wirtschaftspolitik)? War das Geheimnis des Erfolges der Refrain, den wir immer wieder von Ihnen hören: Globalsteuerung, Rahmenplanung, Wohlfahrtspolitik, kurzfristig, mittelfristig, langfristig? Nein, meine Damen und Herren!" Den „Erfolg" dieser Politik hat dieser Redner und haben wir alle am 1. Dezember, also knapp zehn Wochen nach Einbringung des Stabilitätsgesetzes, in nicht zu übertreffender Deutlichkeit erlebt. Das Instrumentarium, das heute in dieses Gesetz zur Förderung von Stabilität und Förderung der Wirtschaft aufgenommen worden ist, wurde noch am 14. September als „Zauberworte" abgetan. Diese Auffassung, diese verkehrte Auffassung, war nicht etwa eine vereinzelte Fehlleistungen eines Abgeordneten, sondern sie war unbewußt bereits Nachruf auf eine Wirtschaftspolitik der Ziel- und Zügellosigkeit. Unsere wirtschaftspolitische Konzeption in das Reich der Märchen zu verweisen, war, wie die heutige Situation zeigt, verhängnisvoll und zugleich höchst kurzsichtig. In der heutigen Lage benutzt diese Regierung jene in langen Jahren gewachsene Konzeption, die mit den Namen Heinrich Deist, Karl Schiller und Alex Möller verbunden ist, um die Rezession zu überwinden. Bereits 1956 legte die sozialdemokratische Fraktion dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Förderung eines stetigen Wachstums der Gesamtwirtschaft vor. In diesem Entwurf wurde bereits eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr gefordert, die insbesondere Fehlentscheidungen sowie die Auswirkungen und die Notwendigkeit wirtschaftspolitischer Maßnahmen aufzeigen sollte. Leider wurden diese verantwortungsbewußten Vorschläge der Sozialdemokraten im Jahre 1956 von der damaligen Mehrheit abgelehnt. Die sozialdemokratischen Vorschläge zur Schaffung eines wirtschaftspolitischen Instrumentariums wurden nicht ernst genommen. So sind zehn Jahre vertan worden. Die Linie sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik läßt sich lückenlos von 1956 bis heute verfolgen. So heißt es z. B. in der Entschließung zu einer Wirtschafts- und Finanzpolitik als Einheit auf dem Parteitag in Karlsruhe 1964: „Für die wirtschaftliche Wirklichkeit unseres Jahrzehnts sind die Schablonen der Jahre 1948/49 nicht ausreichend. Erst die Kombination von Marktwirtschaft monetärer und fiskalischer Globalsteuerung und Wohlfahrtspolitik ist die Lösung, die sich auf der Höhe der Zeit befindet." Im Hinblick auf die Finanzpolitik forderte der Parteitag, und das kann jeder Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 5145 dort nachlesen: „Um die Zielanordnung und die Auswirkungen der anzuwenden Methoden im Rahmen einer wachstumsorientierten Finanzpolitik erkennbar und beeinflußbar zu machen, bedarf es zudem einer mittelfristigen Haushaltsplanung. Sie soll das voraussichtliche Ausmaß des Deckungsbedarfs der öffentlichen Hand in den einzelnen Rechnungsjahren darstellen und den Gesamtrahmen aller öffentlichen Verpflichtungen sichtbar machen." Weiter wurde ein Instrumentarium gefordert, ,,... das sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte Anwendung finden kann." Zur Lohnpolitik wurde ausgeführt: „Die Lohnbildung ist Sache der Sozialpartner im Rahmen der Tarifautonomie. Gleichwohl hat die neue Bundesregierung die Kooperation der Tarifparteien dadurch zu erleichtern, daß sie durch eine ausgebaute volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und andere Orientierungshilfen die laufende Information über die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge und Entwicklungsmöglichkeiten verbessert." Die Anträge und Anregungen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion in Verbindung mit Regierungserklärungen, Haushaltsberatungen, Beratungen zu den Gutachten des Sachverständigenrates für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und bei vielen anderen Gelegenheiten wurden von einer nur allzu selbstgewissen und selbstherrlichen Regierung in den Wind geschlagen. Wären alle diese Vorschläge, wäre das wirtschaftspolitische Konzept der Sozialdemokraten rechtzeitig gehört und in die Wirtschaftspolitik aufgenommen worden, meine Damen und Herren, dann wäre es zu einer kraftvollen Wirtschaftspolitik auf breiter parlamentarischer Basis gekommen, wären unsere konstruktiven, über ein Jahrzehnt entwickelten wirtschaftspolitischen Überlegungen berücksichtigt worden, dann wäre es nicht zu einem wirtschaftlichen Offenbarungseid gekommen. Aber die alten Mehrheiten in diesem Hause und die von ihnen getragenen Regierungen haben nicht nur unsere Gedanken zur Wirtschaftspolitik abgelehnt, sondern sie haben zugleich die Gutachten ihrer eigenen wissenschaftlichen Beiräte zu den Akten gelegt. Der Grund für diese höchst bedenkliche und gefährliche Methode des Totschweigens der modernen Erkenntnisse der Sozialwissenschaften liegt auf der Hand. Die Wissenschaftler forderten im Grunde das gleiche wirtschaftspolitische Instrumentarium wie die Sozialdemokraten. Und dieses Konzept paßte nicht in die gescheiterte Politik des Laufenlassens. Vor fast elf Jahren, im Juli 1956, wurde ein gemeinsames Gutachten der Wissenschaftlichen Beiräte beim Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium über Instrumente der Konjunkturpolitik und ihre rechtliche Institutionalisierung veröffentlicht (vgl. Bundesanzeiger Nr. 129 vom 6. 7. 1956). Seitdem haben die Beiräte ihre Empfehlungen mehrmals wiederholt (vgl. Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, Bundesanzeiger vom 2. 4. 1960, vgl. ferner 1961 Seite 80 ff., schließlich noch Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, Bulletin der Bundesregierung vom 14. 4. 1960 und zuletzt Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, Bulletin der Bundesregierung Nr. 123 vom 5. 3. 1964.). Die Bundesregierung hat von sich aus erstmals im Sommer 1964 Möglichkeiten einer Erweiterung des konjunkturpolitischen Instrumentariums dargestellt, und zwar als Anlage einen Nachtrag zu dem von ihr erstatteten Wirtschaftsbericht 1964 (vgl. Bundestagsdrucksache IV/1752), Anlage 1). Seit der ersten Empfehlung sind zehn Jahre vergangen, bis die Bundesregierung (Erhard) einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der das vorhandene, ganz unzureichende Instrumentarium für eine konjunkturstabilisierende Finanzpolitik um einige Mittel erweitert. Und diese Erweiterung war höchst dürftig. — Soviel zur Wissenschaft! Die Linie sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik wurde konsequent in den acht Punkten fortgesetzt, welche die sozialdemokratische Partei im Deutschen Bundestag am 8. November 1966 hinsichtlich der Aufgabenstellung einer neuen Bundesregierung formulierte. Unser Bundeskanzler Kiesinger sagte am 1. Dezember des vergangenen Jahres in der Regierungserklärung der Großen Koalition: Wachstumsförderung und Zusammenwirken mit allen verantwortlichen Kräften müssen in eine neue Politik der Globalsteuerung eingeordnet werden. Diese Politik schützt vor der Flucht in den Einzeldirigismus, sichert die marktwirtschaftlich-freiheitliche Ordnung und ist damit allen anderen Systemen weit überlegen. Die Bundesregierung sieht in der Verabschiedung eines umfassenden „Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" eine notwendige Voraussetzung für diese Politik. Mit dieser in der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 dargelegten Konzeption ist sozialdemokratische Wirtschaftspolitik zur Wirtschaftspolitik unserer Regierung erhoben worden. — Sehr spät, aber nicht zu spät! Dieses Gesetz steht nun zur endgültigen Beschlußfassung an. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt ihm zu. Noch ein letztes Wort! Man täusche sich nicht, dieses Gesetz könnte eine schwache Regierung nicht stark machen. Es würde ihr nur Sorgen bereiten, weil in ihm präzise zu lesen steht, was sie tun könnte, wenn sie nur könnte. Einer starken Wirtschaftspolitik hingegen wird es durch den Einsatz der Instrumente dieses Kerngesetzes der Wirtschaftspolitik für die zweite Phase der sozialen Marktwirtschaft möglich sein, konjunkturelle Wechselbäder mit all ihren sozialen Gefahren auszusparen. Einer starken politischen Führung in Regierung und Parlament hilft dieses Gesetz, bei ihrem wirtschaftspolitischen Geschäft des Aufklärens, Überzeugens und Handelns stetiges Wachstum nach Maß in Stabilität zu sichern. 5146 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 9. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/1677 Frage 1) : Warum verzögert sich die deutsche Antwort auf die Note der Regierung der Sowjetunion an die Bundesregierung vom Januar 1967? Die Bundesregierung hat die sowjetische Regierungserklärung vom 28. Januar 1967 zusammen mit ihrer an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau gerichteten Begleitnote vom gleichen Tag sehr eingehend geprüft. Die Bundesregierung hat sich dabei von dem Gutachten leiten lassen, daß jede positive Möglichkeit zu einem Gespräch mit der sowjetischen Regierung im Interesse der Entspannung und zur Erörterung der Deutschland unmittelbar berührenden Fragen genutzt werden müsse. Die Bundesregierung ist an einem Meinungsaustausch mit der Sowjetunion interessiert und hat deshalb die Absicht, der sowjetischen Regierung zu einem geeigneten Zeitpunkt eine Gegenäußerung zuzuleiten, die sich nicht auf eine bloße Antwort auf die sowjetische Regierungserklärung vom 28. Januar 1967 beschränken wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Schütz vom 26. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/1677 Frage 2): Warum werden — laut einem Interview des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts — zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China keine Gespräche irgendwelcher Art geführt? Der Warenaustausch im deutschen Chinahandel verläuft bis heute reibungslos. Es besteht daher unter diesem Gesichtspunkt kein Anlaß für die Bundesregierung, Gespräche mit Peking zu suchen. Die Chinesen ihrerseits lassen gegenüber Gesprächspartnern aus der deutschen Wirtschaft erkennen, daß ihnen im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland an der Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes — Abschluß von Einzelkontrakten mit deutschen Ein- und Ausfuhrfirmen — gelegen ist. Auf Grund der chinesischen Nachrichtengebung ist zur Zeit ein Interesse Pekings an anders gearteten Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland nicht zu erkennen. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung sorgfältig. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 28. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Stiller (Drucksache V/1677 Fragen 3, 4 und 5) : Wird die Bundesregierung den Schriftsteller Dr. Enzensberger in Zukunft wieder über das Goetheinstitut in das Ausland entsenden, um dort für die Bundesrepublik zu werben, nachdem in der Fragestunde am 13. April 1967 durch den Bundesjustizminister festgestellt wurde, ,daß er anläßlich der Verleihung des Nürnberger Kulturpreises wahrheitswidrig behauptet hat, in der Bundesrepublik würden Personen wegen ihrer Gesinnung gerichtlich verfolgt werden und dadurch dem Ansehen unseres Staates schwer geschadet hat? Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Auftreten des Herrn Dr. Enzensberger in der Türkei anläßlich der Wahrnehmung eines solchen Auftrages die deutschfreundlichen türkischen Zuhörer befremdet hat? Welche Kosten sind durch die Beauftragung Dr. Enzensbergers durch das Goetheinstitut, für die Bundesrepublik in der Türkei und in Indien zu werben, dem Institut und damit dem Steuerzahler insgesamt entstanden? Über die Einsendung von Künstlern und Autoren im Rahmen der Tätigkeit des Goethe-Instituts entscheidet der unabhängige Programmausschuß des Goethe-Instituts, in dem das Auswärtige Amt vertreten ist. Der Bundesregierung sind keine neuen Einladungen des Goethe-Instituts an Herrn Dr. Enzensberger bekannt, wohl aber viele positiven Stimmen über seine bisherigen Auslandsreisen. Über seinen „brillanten" Vortrag in Buenos Aires berichtet z. B. die Botschaft am 30. 11. 1965 wie folgt: „Durch seine liebenswürdige, frische Art hat sich Herr Enzensberger viele Sympathien bei Griechen und Trojanern erworben. Dank seiner ausgezeichneten englischen, vor allem aber französischen und italienischen Sprachkenntnisse konnte er sich leicht verständigen. Hans Magnus Enzensberger war nach Rolf Schroers der zweite deutsche Schriftsteller, der Argentinien nach dem Krieg besuchte. Die guten Erfahrungen mit diesen Besuchen sollten uns ermutigen, dem Beispiel anderer europäischer Regierungen nachzueifern, die auf die geistige Repräsentanz ihrer Nationen in Argentinien großen Wert legen. Die Presse hat, soweit sie für Besuche dieser Art ansprechbar ist, gut berichtet". Der Bericht der Botschaft bestätigt die Auffassung der Bundesregierung, daß international anerkannte deutsche Autoren, die gegenüber der Politik der Bundesregierung kritisch eingestellt sind, von Vortragsreisen nicht ausgeschlossen werden sollten, da auch sie zum geistigen Bild Deutschlands gehören und im Ausland ein lebendiges Beispiel für die in Deutschland herrschende Toleranz geben. Eben diese Toleranz wirkt der von Ihnen zitierten Behauptung entgegen, während eine irgendwie geartete Ahndung sie eher bekräftigen würde. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß das Auftreten von Herrn Dr. Enzensberger in der Türkei von einigen Kreisen kritisch beurteilt wurde, sein Gesamteindruck aber positiv war. Das Goethe-Institut hat für die Reise von Herrn Enzensberger nach Griechenland, in die Türkei und nach Indien DM 5905,35 aufgewendet. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 28. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mertens (Drucksache V/1677 Fragen 6, 7 und 8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf einer Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes am 18. April 1967 festgestellt wurde. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 5147 der durch Wirtschaftsdelikte verursachte Schaden sei von 1964 bis 1966 von 30 auf 100 Millionen DM gestiegen? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß auf Grund der bei Wirtschaftsdelikten sehr hohen Dunkelziffer das tatsächliche Schadensausmaß zwei- bis dreimal höher als die in Frage 6 erwähnten Beträge liegt? Hält die Bundesregierung bei einer Bejahung der Fragen 6 und 7 eine zentrale Erfassungsstelle für Wirtschaftsdelikte für notwendig? Das Bundeskriminalamt hat seit Jahren im Rahmen des kriminalpolizeilichen Nachrichtenaustausches die Entwicklung der Wirtschaftskriminalität beobachtet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse haben es notwendig gemacht, im Zusammenwirken mit den Landeskriminalämtern in den Jahren 1963/ 1964 einen besonderen kriminalpolizeilichen Meldedienst für Wirtschaftsdelikte mit der zentralen Nachrichtensammlung im Bundeskriminalamt einzurichten. Seit 1964 ist das Bundeskriminalamt als zentrale Erfassungs- und Auswertungsstelle auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität tätig. Die im Rahmen einer Arbeitstagung „Kriminalpolizei und Technik" im Bundeskriminalamt bekanntgegebenen Zahlen über Schäden, die in den Jahren 1964 bis 1966 durch Wirtschaftsdelikte verursacht sind, sind das Ergebnis des genannten Nachrichtenaustausches. Die Schadenshöhe betrug: 1964 ca. DM 31 836 000,- 1965 ca. DM 49 833 000,- 1966 ca. tDM 96 586 000,—Aus der Zunahme der Schadenssummen kann allerdings nicht auf eine etwa damit korrespondierende Entwicklung der Wirtschaftskriminalität geschlossen werden. Die Zunahme ist im wesentlichen vielmehr darauf zurückzuführen, daß sich der Nachrichtenaustausch auf dem Gebiete der Wirtschaftskriminalität nach Einrichtung der zentralen Erfassungs- und Auswertungsstelle von Jahr zu Jahr intensiver gestaltet hat. Bei den Wirtschaftsstraftaten besteht wie bei anderen Deliktsgruppen eine beträchtliche latente Kriminalität. Der Grund für die Dunkelziffer bei Wirtschaftsdelikten liegt nicht zuletzt darin, daß die Geschädigten den betrügerischen oder unlauteren Charakter der Handlungen der Wirtschaftsstraftäter vielfach überhaupt nicht erkennen oder aber von einer Anzeigeerstattung absehen. Der Umfang der Dunkelziffer ist nicht abzuschätzen. Angaben über 'etwaige Schadenshöhen wären reine Spekulation. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 27. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/1677 Frage 10) : Welche steuerliche Mehrbelastung (Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsummensteuer, Getränkesteuer und Schankerlaubnissteuer) hat das Deutsche Fremdenverkehrsgewerbe z. Z. und nach Einführung der Mehrwertsteuer von 10 % gegenüber den Ländern der EWG, gegenüber Österreich, der Schweiz und Dänemark zu tragen? Ob das deutsche Fremdenverkehrsgewerbe gegenüber .dem Fremdenverkehrsgewerbe in anderen Staaten steuerliche Mehr- oder Minderbelastungen zu tragen hat, läßt sich ziffernmäßig nicht feststellen. Man kann lediglich die einzelnen Steuerarten und deren Steuersätze, soweit diese nicht örtlich verschieden sind, gegenüberstellen, wie das für die hier in Frage stehenden Staaten und Steuern nachstehend vorgenommen wird. Irgendwelche Schlüsse auf die effektiven Steuerbelastungen lassen sich hieraus nicht herleiten, zumal die wichtigsten direkten Steuern, nämlich Einkommen- und Körperschaftsteuern, in der Fragestellung nicht enthalten sind. Wenn man die genannten Steuern in den einzelnen Staaten vergleicht, ist zunächst festzustellen, daß es Gewerbesteuern einschließlich fakultativer Lohnsummensteuern entsprechend den deutschen Vorschriften, wenn auch mit unterschiedlichen Steuermeßzahlen und Hebesätzen, nur in Luxemburg und Österreich gibt. Die französische Patentsteuer, die nach dem Mietwert der Betriebsräume, der Zahl der Beschäftigten u. a. m. erhoben wird und je nach Gewerbezweig und Ortsgröße verschieden ist, läßt sich mit der deutschen Gewerbesteuer nicht vergleichen. Außerdem erhebt Frankreich eine selbständige Lohnsummensteuer von 5 v. H. der Nettolohnsumme. Für das Fremdenverkehrsgewerbe gelten in diesen Staaten, die Gewerbesteuern und Lohnsummensteuern erheben, keine Sonderregelungen. Grundsteuern werden in allen hier genannten Staaten mit Ausnahme der Niederlande erhoben. Hierbei können Belastungsvergleiche wegen der als Bemessungsgrundlage dienenden, in sehr unterschiedlichem Umfang veralteten Verkehrs- oder Ertragswerte nicht vorgenommen werden. Lediglich in Italien gelten Gebäudesteuerbefreiungen auf 25 Jahre für bestimmte Hotelneubauten. Besondere Getränkesteuern werden nur in einigen Schweizer Kantonen in geringem Ausmaß sowie in Österreich nach Landesrecht und in Italien als kommunale Verbrauchsteuern erhoben. Sie lassen sich wegen der teils festen, teils proportionalen, je nach Getränken differenzierten Steuersätze international nicht vergleichen. Sie stellen außerdem neben den spezifischen Verbrauchsteuern auf Branntwein, Wein und Bier nur einen geringen Teil der indirekten, auf den Verbraucher überwälzten Alkoholbesteuerung dar. Ebensowenig lassen sich die sogenannten örtlichen Schankerlaubnissteuern international vergleichen, zumal es sich hier weniger um Steuern im eigentlichen Sinne als vielmehr um Kozessionsgebühren handelt. Ein Vergleich der in den einzelnen Staaten erhobenen Umsatzsteuern und deren Sonderregelungen für das Fremdenverkehrs- bzw. Gaststättengewerbe ergibt, daß die in der Bundesrepublik vorgesehene Mehrwertsteuerbelastung von 10 vH zumindest nicht höher ist als die Umsatzsteuerbelastungen in den meisten anderen hier genannten Staaten. Der Mehrwertsteuersatz auf Beherbergungs- und Gaststättenumsätze beträgt ab 1968 in Frankreich 12 vH, nur für bestimmte Fremdenverkehrsbetriebe ermäßigt sich der Satz für Beherbergungsleistungen auf 6 vH. In Belgien wird zwar auf Beherbergungs- und Gast- 5148 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1967 stättenumsätze nur die Rechnungssteuer zum Normalsatz von 0,7 vH fällig; unabhängig hiervon bestehen jedoch die kumulativen Umsatzsteuervorbelastungen auf Dienstleistungen von 0,7 vH und auf Waren zum Normalsatz von 7 vH, während sie z. B. bei Branntwein und Sekt pauschal 20 vH und bei Wein pauschal 14 vH ausmachen. Der österreichische Normalsatz der kumulativen Umsatzsteuer von 5,25 vH, der auch für Beherbergungs- und Gaststättenumsätze gilt, dürfte sicherlich zu höheren Belastungen führen als die bisherige und die zukünftige deutsche Umsatzsteuer. In den Niederlanden, der Schweiz und Dänemark unterliegt die Vermietung von Zimmern zur Fremdenbeherbergung keiner Umsatz- oder Dienstleistungssteuer. Jedoch dürften in den Niederlanden die kumulative Mehrphasen-Umsatzsteuer zum Normalsatz von 5 bzw. 4 vH und zum erhöhten Satz von 18 vH für alkoholhaltige Getränke sowie in Dänemark die Sondersteuer von 58,5 vH auf Großhandelslieferungen von Branntwein und die Ausschanksteuer von 18 vH auf Wein zu Mehrbelastungen im Gaststättengewerbe führen. Lediglich in der Schweiz ergibt die nur einphasige Umsatzsteuer von 5,4 vH eine geringere Umsatzsteuerbelastung als in der Bundesrepublik. Ob die luxemburgische kumulative Mehrphasensteuer zum Normalsatz von 3 vH, der auch für Beherbergungs- und Gaststättenumsätze gilt, im Ergebnis zu einer geringeren Belastung führt im Vergleich zur Bundesrepublik, hängt vom Einzelfall ab. In Italien gelten für Beherbergungs- und Gaststättenumsätze zwar ermäßigte Tarife von 1,2 vH, jedoch erhöhte Sätze von 3,6 vH für Luxushotels, 4,8 vH für Gaststätten 1. Klasse und 7,2 vH für Luxusgaststätten, zu denen dann jeweils unterschiedliche Vorbelastungen hinzukommen. Wie Sie aus diesen Angaben ersehen dürften, sind Steuerarten, Bemessungsgrundlagen und Tarifgestaltung bei den einzelnen Steuerarten von Staat zu Staat und zum Teil innerhalb der Staaten örtlich verschieden. Sie lassen sich hinsichtlich der durch sie gegebenen effektiven Belastungen international kaum vergleichen, selbst wenn man von der Problematik etwa notwendiger Währungsumrechnungen und der unterschiedlichen Überwälzbarkeit direkter und indirekter Steuern einmal absieht. Nach den allgemeinen Erfahrungssätzen für globale internationale Steuerbelastungsvergleiche läßt sich feststellen, daß die Steuerlasten der Unternehmen in der Schweiz geringer sein dürften als in anderen europäischen Staaten; trotzdem ist die Schweiz nichts weniger als ein billiges Reiseland. Andererseits dürfte zum Beispiel in den nordischen Staaten wegen der relativ hohen Einkommen-, Vermögen- und Alkoholsteuern das Fremdenverkehrsgewerbe mehr Steuern zu zahlen haben als in mitteleuropäischen Staaten, ohne daß aus diesen Gründen die nordischen Staaten ein besonders teures Fremdenverkehrsgebiet sind, während zum Beispiel Österreich im Vergleich zu Frankreich trotz nicht sehr unterschiedlicher allgemeiner Steuerbelastungen noch ein billiges Reiseland ist. Man kan somit weder grundsätzlich davon ausgehen noch allgemein oder im einzelnen durch Steuervergleiche feststellen, daß das deutsche Fremdenverkehrsgewerbe zur Zeit oder nach Einführung der 10%igen Mehrwertsteuer gegenüber den Ländern der EWG, Österreich, der Schweiz und Dänemark mehr Steuern zu zahlen oder definitiv zu tragen habe. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 30. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Giulini (Drucksache V/1677 Fragen 11 und 12) : Hat die Bundesregierung einen Grund, dem Zollabbau für Kokosöl zu widersprechen, sofern es innerhalb der chemischen Industrie für technische Zwecke eingesetzt wird? Sollte die Bundesregierung keinen Grund sehen, dem Zollabbau für Kokosöl zu widersprechen, wäre sie dann bereit, diese Ansicht der EWG in Brüssel zu unterbreiten, zumal entsprechende Bemühungen vom Bundeswirtschaftsministerium unterstützt werden? Für Kokosöl, das ab 1. Juli 1967 unter die Bestimmungen der EWG-Fettmarktordnung (VO Nr. 136/ 66/EWG des Rates vom 22. September 1966 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette) fällt, ist von diesem Zeitpunkt ab der Gemeinsame Zolltarif anzuwenden (Zollsatz 5%). Bereits bei den Verhandlungen in Brüssel anläßlich der Erarbeitung und Verabschiedung der EWG-Fettmarktordnung hatte sich 'die deutsche Delegation für eine Nichteinbeziehung der Öle für technische Zwecke in die Fettmarktordnung eingesetzt. Sie ist aber mit ihren Anträgen leider nicht durchgedrungen. Die Bundesregierung unterstützt Bestrebungen für einen Zollabbau für Kokosöle für technische Zwecke im Rahmen der Kennedy-Runde. Eine entsprechende Forderung hat die deutsche Delegation bereits im Herbst 1966 in EWG-Organen und zuletzt im Besonderen Ausschuß nach Art. 111 des EWG-Vertrags in der Sitzung vom 18. bis 21. April 1967 in Genf erhoben. Die Bundesregierung glaubt daher, alles getan zu haben, um eine Senkung des Zollsatzes für Kokosöl für technische Zwecke zu erreichen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Opitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind nach wie vor der Meinung, daß es besser gewesen wäre, ein Gesetz, von dem in einer langen Beratung praktisch nur noch die Überschrift übriggeblieben ist — und auch die nur zum Teil —, zunächst einmal zu beschließen, bevor man dazu eine Grundgesetzänderung vornimmt. Wir sind der Meinung, daß zu diesem Gesetz noch viele Anträge und viele Einsprüche kommen werden. Es wird einem doch sehr schwer gemacht, wenn man verlangt, einer Grundgesetzänderung zuzustimmen, ohne daß man weiß, was unter



    Opitz
    dem Strich gesehen, bei diesem Gesetz herauskommt.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung in der zweiten Beratung. Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Einleitung und Überschrift. — Wer den aufgerufenen Artikeln zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltung der Fraktion der Freien Demokraten — so darf ich wohl feststellen — sind die aufgerufenen Artikel angenommen. Die zweite Beratung ist damit geschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wird in der allgemeinen Aussprache das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Nach Art. 79 des Grundgesetzes bedarf ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Nach § 49 Abs. 2 der Geschäftsordnung hat der Präsident, wenn für einen Beschluß die Zustimmung einer bestimmten Mitgliederzahl erforderlich ist, festzustellen, daß die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit vorliegt. Dies geschieht durch Auszählung. Wir haben also auszuzählen. Ich muß zu meinem Bedauern hinzufügen, daß die Berliner Abgeordneten bei dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt sind. Ich bitte, den Saal zu verlassen.
Ich gebe das Ergebnis der Auszählung *) bekannt. Insgesamt sind 365 Stimmen abgegeben worden, davon 337 mit Ja, keine Nein-Stimme, 28 Enthaltungen. Damit ist also die Verfassungsänderung beschlossen.
Ich rufe Punkt 3 b) auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität
— Drucksache. V/890 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirt-
schaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß)

— Drucksachen V/1678, zu V/1678 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Elbrächter (Erste Beratung 55. und 56. Sitzung)

Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dr. Elbrächter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alexander Elbrächter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen für den Wirtschaftsausschuß in Ergänzung des Schriftlichen Berichts einen mündlichen Bericht vor-
    *) Siehe berichtigtes Ergebnis auf Seite 5105 B
    zutragen. Ich möchte versuchen, darzutun, welche Überlegungen den Ausschuß bei seinen Beschlüssen geleitet haben.
    Ich darf gleich zu Anfang sagen, daß die Feststellung, die zuvor vom Kollegen Opitz getroffen worden ist, nicht ganz verständlich erscheint; denn von dem Entwurf ist etwas mehr übriggeblieben, als er es darzustellen beliebt; es sind wesentliche Erweiterungen gekommen, es sind Präzisierungen gekommen, namentlich in den Zielsetzungen dieses Entwurfs, und insofern kann man nicht gut sagen, man wisse nicht, was übriggeblieben sei. — Das vorweg.
    Auf diesen Gesetzentwurf haben wir lange gewartet. Nicht nur wir in diesem Hause, sondern die ganze deutsche Öffentlichkeit. Ich möchte deshalb feststellen, daß dieses Gesetz immer noch nicht nur aktuell ist, sondern wahrscheinlich auch für die nähere Zukunft sogar von allergrößter Bedeutung sein wird.
    Das Gesetz geht auf einen Kabinettsbeschluß vom 30. März 1964 zurück. Die Diskussion ist also schon länger als drei Jahre im Gange. Ich darf daran erinnern, daß dieses Hohe Haus im vergangenen Jahr den Urlaub um zwei oder gar drei Wochen verkürzt hat, um die Verabschiedung des ursprünglichen Entwurfs so schnell wie möglich durchzuziehen. Ersparen Sie es mir, darauf hinzuweisen, aus welchen Gründen — Koalitionsbildung usw. — die Verabschiedung nicht so schnell möglich war, wie es an und für sich der Sache nach notwendig gewesen wäre. Ich glaube, viele der augenblicklichen Schwierigkeiten wirtschaftlicher Art wären uns erspart geblieben, wenn wir ein solches Instrument, wie wir es hier vorlegen, schon nicht nur im vergangenen Jahr, sondern bereits vor Jahren gehabt hätten. Ich glaube, es ist ein Akt der Fairneß — und nicht nur der Freundschaft von mir gegenüber dem Kollegen Schmücker —, wenn ich feststelle, daß es seiner besonderen Energie zu danken ist, daß überhaupt ein solcher Gesetzentwurf endlich dem Hohen Hause zugeleitet worden ist.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    Lassen Sie mich nun etwas zur Philosophie der aktiven Konjunkturpolitik sagen. Ich will es ganz kurz machen. Ich betone es deswegen, weil die Situation in der öffentlichen Diskussion so dargestellt worden .ist, als wenn mit einer aktiven Konjunkturpolitik durch den Staat die Freiheit des Unternehmers beschnitten werden könnte oder, anders gesagt, unser System der Wettbewerbswirtschaft, insbesondere der sozialen Marktwirtschaft, außer Kraft gesetzt oder eingeengt werden könnte oder sollte. Das ist keineswegs der Fall. Ich darf nur daran erinnern, daß bei einem so hohen Anteil des Staates von 30 % am Bruttosozialprodukt und mehr als 15 % der Investitionen — und es herrscht eigentlich Übereinstimmung darüber, daß dieser Anteil in einer modernen Gesellschaft wahrscheinlich noch zu gering ist — selbstverständlich der Staat ein Interventionsrecht haben muß, wenn Krisenzeiten da sind. — Ich betone: das, was wir jetzt haben, stellt sich für mich noch nicht als Krise dar.



    Dr. Elbrächter
    Ich darf weiterhin daran erinnern, daß gerade .die Freiheit des Unternehmers durch eine aktive Konjunkturpolitik mit Sicherheit schneller wiederhergestellt wird, als wenn wir ihn dem sehr schmerzhaften und langwierigen Anpassungsprozeß durch die Selbstheilung des Marktes überlassen. Gerade die jetzige Zeit zeigt ja, wie sehr ein Unternehmer trotz aller eigenen Tüchtigkeit von einer guten Wirtschaftspolitik abhängig ist.
    Den Vorteil einer aktiven Konjunkturpolitik, d. h. einigermaßen den Ablauf zu steuern, die Schwankungen nach oben oder unten nicht zu stark auspendeln zu lassen, hat nicht nur der Unternehmer, die Unternehmerwirtschaft, sondern hat auch der Arbeitnehmer — Sicherheit der Arbeitsplätze, sie wird zur Zeit in unserem Vaterland wieder groß geschrieben —, den Vorteil hat aber auch der Staat selber in seiner Haushaltswirtschaft. Denn sicherer, stetiger Wirtschaftsverlauf bedeutet natürlich auch einen gleichmäßigen, stetigen Steuerfluß.
    Lassen Sie uns also festhalten: Eine aktive Konjunkturpolitik dient der Freiheit der Unternehmerwirtschaft, sichert die Wettbewerbswirtschaft.
    Eine aktive Konjunkturpolitik muß nun notwendigerweise vier Bereiche umfassen, wenn sie wirksam sein will. Das ist erstens der privatwirtschaftliche Sektor einschließlich des privaten Konsums, zweitens die öffentliche Hand in ihrer gesamten Haushaltsgebahrung, drittens der Lohnsektor, der — ich werde es nachher ausführen — am schwierigsten oder fast gar nicht zu manipulieren ist, da wir uns nach wie vor zu dem System der Autonomie der Sozialpartner bekennen, und schließlich das schwierige Gebiet der Steuerung der Außenwirtschaft.
    Der vorliegende Entwurf versucht, diese vier Bereiche zum mindesten anzusprechen, bei einigen auch, sie stark in den Griff zu bekommen. Der Entwurf umfaßt 33 Paragraphen. Es ist vielleicht nützlich, darzutun, daß 24 Paragraphen sich mit der Gebarung der öffentlichen Hand befassen. Daraus allerdings zu schließen, daß dieses Gesetz ein Gesetz gegen die öffentlichen Hände sei, ist falsch. Es ist richtig, daß der private Bereich nur mit drei Paragraphen angesprochen wird. Diese Paragraphen haben es aber — lassen Sie mich das etwas vulgär sagen — in sich. Sie sind jedenfalls sehr wirksame und möglicherweise tief eingreifende Instrumente. Der Lohnsektor und das Gebiet der Außenwirtschaft sind nur mit je einem Paragraphen angesprochen. Sie sehen schon daran, welche Schwierigkeiten vorgeherrscht haben, um hier zu Aussagen zu kommen.
    In § 1 ist die Zielansprache des Gesetzes enthalten. Sie ist allerdings geändert und erweitert worden entsprechend den veränderten Verhältnissen. Im vergangenen Jahr — ich darf daran erinnern — war das Hauptproblem die Sicherung der Geldwertstabilität. Inzwischen ist, durch welche Ereignisse auch immer — ich habe keine Zeit, das geschichtlich darzutun —, ein Umschwung eingetreten. Wir befinden uns in einer schon länger wirkenden Phase des konjunkturellen Abschwungs, so daß die Sicherung des Wachstums gleichrangig ist. Aber nicht nur die Sicherung des Wachstums ist gleichrangig, sondern auch die beiden anderen großen wirtschaftspolitischen Ziele: die Vollbeschäftigung und das außenwirtschaftliche Gleichgewicht, stehen gleichrangig verankert in dem § 1 in unserer Zielansprache. § 1 will weiterhin ,den Versuch machen — und wir sind eben Zeugen einer Grundgesetzänderung zu diesem Zwecke gewesen —, die Haushaltswirtschaft von Bund, Ländern und Gemeinden zu koordinieren, damit die gesamtwirtschaftliche Lage besser berücksichtigt wird, als ,das in dem bisherigen Nebeneinander, möglicherweise Gegeneinander der Fall gewesen ist.
    Diese Zielsetzung soll im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung erreicht werden. Auch das ist eine Änderung, die gegenüber dem früheren Entwurf vorgenommen worden ist. Ich darf aber betonen, es ist nur eine Verdeutlichung. Die frühere Fassung glaubte das nicht expressis verbis zum Ausdruck bringen zu müssen. Wir haben es für nützlich gehalten gerade wegen der grundsätzlichen Bedenken, die ich zu Eingang meines mündlichen Berichts dargetan habe.
    Nun lassen Sie mich, bevor ich auf den großen Sektor der Maßnahmen für die öffentliche Hand eingehe, ganz kurz auf den Paragraphen zu sprechen kommen, der sich mit ,dem Lohnsektor befaßt. In § 3 verpflichten wir die Bundesregierung, Orientierungsdaten für die Sozialpartner und die Gebietskörperschaften zu geben. Diese Orientierungsdaten sind natürlich kein sehr stark wirkendes Instrument, sondern sie appellieren letzten Endes an die wirtschaftspolitische Einsicht der angesprochenen Kreise. Sie dekretieren also keine Norm. Das können wir nicht, weil wir die Freiheit der Entscheidung der Sozialpartner nicht antasten wollen. Das gehört nun einmal 'zu dem freiheitlichen System unserer Gesellschaft. Infolgedessen können wir dort durch Gesetz nicht eingreifen.
    Aber ich glaube, daß diese konzertierte Aktion doch einen Sinn hat, sooft man sie auch in der Öffentlichkeit etwas lächerlich zu machen versucht. Für mich bedeutet eine konzertierte Aktion ganz einfach den Versuch, zu einem Wohlverhalten nicht nur ,der Menschen untereinander, sondern auch der großen Gruppen, der Interessenvertreter, zu kommen. Es ist ein sehr langer geschichtlicher Prozeß gewesen, die Menschen so weit zu bringen, daß sie sich den Normen der Sitte und den Normen der Gesetze unterwerfen. Der Staat braucht Machtmittel, um das zu erzwingen. Dieses selbstverständliche Miteinander ist leider bei den großen Gruppeninteressen nicht so gegeben. Ich möchte hier aus einem kürzlich erschienen Buch einmal zitieren — Verfasser Streithofen —, es heißt „Wertmaßstäbe der Gewerkschaftspolitik". Es stellt fest — Herr Präsident, wenn Sie gestatten, darf ich zitieren —:
    Es gehört nun einmal zum demokratischen Verhalten, daß mit der Verantwortung der Interessenvertreter für das ganze Staatswesen die Demokratie steht und fällt. Eine Mißachtung des Gemeinwohlwesens setzt den Interessenpluralismus von selbst außer Kurs.



    Dr. Elbrächter
    Das heißt, daß die Interessenvertreter gut beraten sind, wenn sie diese Orientierungsdaten, die die Bundesregierung zur Verfügung stellen soll, auch beherzigen.
    Ich darf den englischen Gewerkschaftler Woodcock zitieren, der diese Orientierungsdaten oder Lohnleitlinien mit der Wirkung der zehn Gebote vergleicht. Ich kann leider nur sagen, die meisten Menschen halten sich nicht daran, und trotzdem haben die zehn Gebote eine großartige Wirkung: die Menschen wissen wenigstens, wie sie sich verhalten sollten. So ähnlich fasse ich die Wirkung. der Orientierungsdaten auf.
    Zum außenwirtschaftlichen Gleichgewicht ganz kurz folgendes. Wir haben uns sehr schwer getan, hier ganz klar gesetzliche Maßnahmen vorzuschreiben. Vielmehr haben wir eine Aufforderung an die Bundesregierung gerichtet, den Weg zu suchen, den auch Herr Kollege Schmücker in der ersten Lesung schon vorgeschlagen hatte, nämlich den Versuch einer internationalen Koordinierung der Währungspolitik.
    Wir wissen sehr wohl — das möchte ich nochmals sagen —, es ist eine unlösbare Antagonie vorhanden zwischen dem Versuch, die Geldwertstabilität nach innen sicherzustellen, und dem Versuch, gleichzeitig eine Stabilität der Wechselkurse nach außen zu erreichen. Das ist nicht möglich. Diese Antagonie ist nur aufzulösen, wenn eben der Versuch gemacht wird, Währungspolitik und Handelspolitik der großen Industrienationen aufeinander abzustimmen. Dazu wird die Bundesregierung in § 4 des Gesetzes aufgefordert.
    Nun lassen Sie mich auf die Maßnahmen der öffentlichen Hand kommen. Ich werde sie nicht in der Reihenfolge der Paragraphen zitieren, sondern einfach nach dem Sachgebiet. Ich muß es kurz machen.
    Als Erstes und eigentlich Selbstverständliches —erstaunlich, daß es noch nicht gewesen ist — ist die Auskunftspflicht der Länder und Gemeinden an den Bund zu erwähnen. Bei den Gemeinden besteht diese Pflicht nicht unmittelbar, sondern auf dem Weg über die Länder. Das gilt sowohl hinsichtlich der Haushaltsgebarung als auch der Finanzpläne der Länder. Es gilt aber auch für den Kreditbedarf von Ländern und Gemeinden oder Gebietskörperschaften. Es ist also in § 25 das, was früher der Runde Tisch in Frankfurt genannt wurde, institutionalisiert. Zu diesem Zweck — ebenfalls eine Institutionalisierung —, um das zu koordinieren, wird ein Konjunkturrat gebildet, ein Konjunkturrat für die öffentliche Hand, der aber auftragsgemäß laut gesetzlicher Bestimmung alle Maßnahmen der Konjunkturpolitik zu beraten hat. Es ist kein Beschlußorgan, sondern lediglich ein beratendes Organ.
    Dazu sind Bedenken geäußert worden. Ich glaube, sie sind ausgeräumt. Wir haben nicht zu befürchten, daß ein solches Beratungsorgan etwa die Prärogative dieses Parlaments überspielen und möglicherweise ein Wirtschaftsparlament darstellen könnte. Ich glaube, alle diese Befürchtungen sind nicht stichhaltig.
    Nun zu den eigentlichen materiellen Bestimmungen. Als erstes ist eine mittelfristige fünfjährige Finanzplanung seitens des Bundes, aber auch für die Länder vorgesehen, dazu als Grundlage Finanzprogramme. Die ganze Finanzplanung muß natürlich auf Programmvorstellungen basieren. Es ist weiterhin vorgesehen, daß solche Programme kurzfristig in Kraft gesetzt werden können, falls es erforderlich ist. Ich glaube, das Schicksal des Eventualhaushaltes zeigt, wie notwendig es ist, daß kurzfristig wirkende Investitionsvorhaben schubladenreif vorliegen und in die Praxis umgesetzt werden können.
    Ich betone gegen Angriffe von draußen —, daß das sicherlich nicht Schuld der Bürokratie ist, sondern daß sie selbstverständlich plötzlich überfordert war. Um diese Überforderung zu vermeiden, sind in diesem Instrumentenkasten, den dieses Gesetz nun einmal darstellt, solche Investitionsprogramme vorgesehen.
    Weiterhin ist für Zeiten einer überhitzten Konjunktur, eines Booms, vorgesehen, daß die öffentlichen Haushalte sich in ihrem Umfang etwa nach der gesamtwirtschaftlichen Lage richten sollen. Ich betone nochmals, es ist keine Parallelität etwa zwischen der Steigerung des Bruttosozialproduktes und einer Steigerung der Haushalte gefordert. Darüber ist in der ersten Lesung schon debattiert worden. Wir haben auch in der Beratung im Wirtschaftsausschuß diesen Versuch nicht machen wollen, sondern es im Gegenteil abgelehnt. Umgekehrt soll der Finanzminister ermächtigt werden, in Zeiten überhitzter Konjunktur gegebenenfalls einen Ausgabenstopp oder Ausgabenkürzungen vorzunehmen.
    Die wahrscheinlich schärfste und diejenige Maßnahme, die gerade in den Reihen der kommunalpolitischen Verbände am meisten diskutiert und zum Teil angegriffen worden ist, stellt die sogenannte Kreditlimitierung oder, kurz gesagt, der Schuldendeckel für die öffentliche Hand dar; es sind die §§ 19 ff: Wir glaubten, daß trotz aller Bedenken dieses Instrument der Regierung an die Hand gegeben werden sollte. Wir haben dafür gesorgt, daß der Kreditbedarf nicht unter die untere Grenze von 80% der Vorjahre sinken sollte.
    Hier entsteht ein besonderes Problem. Ich weiß nicht, ob der Kollege Ravens, der sich im Ausschuß dieser Sache besonders angenommen hat, noch darauf eingehen wird. Es ist das Problem, wie der stoßweise Kreditbedarf kleinerer Gemeinden befriedigt werden kann. Wir haben versucht, mit Hilfe des Ministeriums Formulierungen zu finden, haben es aber aufgeben müssen, da weder die Methode der Referenzperiode noch die der Kopfquote, noch die der Einwohnerzahl usw. zu befriedigenden Lösungen führt. Letzten Endes kann man aber auch vom Bund und von den Ländern Investitionen steuern, da in den meisten Fällen keine größere Investition — das darf ich hier noch einmal feststellen — ohne finanzielle Mitwirkung des Bundes oder der Länder erfolgt.
    Eine ebenfalls sehr drastisch wirkende Maßnahme für die Zeiten der Überhitzung sieht dieses Gesetz



    Dr. Elbrächter
    in der Schaffung einer Konjunkturausgleichsrücklage vor. Überschäumende Kaufkraft und überhöhte Steuereinnahmen des Bundes sollen stillgelegt und einer Rücklage zugeführt werden. Dasselbe gilt übrigens für die Länder. Es handelt sich jetzt nur noch um eine Rücklage. Das ist eine Änderung gegenüber dem ersten Entwurf. Praktisch müssen zwölf Konten gebildet werden, die vom Bund und den Ländern bei der Bundesbank unterhalten werden müssen. Einer Überführung von Steuern in die Rücklage kommt die vorzeitige Schuldenrückzahlung gleich, zu der der Bund ebenfalls durch dieses Gesetz verpflichtet worden ist.
    Diese Bestimmung hat dem Ausschuß deswegen viel Kopfschmerzen gemacht, weil der Bundesrat bei seiner Stellungnahme zu diesem Entwurf vorgesehen hat, daß eine solche Maßnahme nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden kann. Der Ausschuß hat sich zu diesem Vorschlag nicht verstehen können, einmal aus verfassungsmäßigen Gründen, zum andern, weil es ein Unikum darstellen würde; es wäre nämlich die einzige Verordnung, die einer qualifizierten Mehrheit im Bundesrat bedürfte. Wir glauben, daß das der Sache und der Verfassung nach nicht Rechtens ist.
    Nun zu den Maßnahmen in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs oder, wie man auch sagt, der Rezession. Es ist vorgesehen, daß zunächst einmal der Bund in seiner Haushaltsgebahrung zusätzliche Ausgaben vorsehen kann. Es geht um die §§ 5 und 6. Er soll zuerst die Mittel aus der Konjunkturrücklage, falls Mittel in der Rücklage sind — was mir in den nächsten Jahren zweifelhaft erscheint —, bestreiten. Wenn keine Mittel darin sind, soll der Bund mit Hilfe einer Kreditermächtigung Mittel bis zu 5 Milliarden DM auf dem Kapitalmarkt beschaffen, notfalls mit Geldmarktpapieren, um entsprechende öffentliche Aufträge vergeben zu können.
    Ich darf hier einen Punkt erwähnen und gleichzeitig auf einen Änderungsantrag zu sprechen kommen, der von den Fraktionen gemeinsam gestellt wurde. Es handelt sich darum, daß der Ausschuß glaubte, mit der vorliegenden Fassung der Bestimmung des § 6 Abs. 3 sei eine Dauerermächtigung an die Bundesregierung gegeben worden. Nachträglich hat uns die Haushaltsabteilung des Finanzministeriums mitgeteilt, daß verfassungsmäßige Bedenken im Hinblick auf Art. 115 des Grundgesetzes vorliegen, wonach Kreditermächtigungen immer nur durch Gesetz unter Nennung einer bestimmten Höhe vorgesehen werden müssen. Wir glauben, daß wir diese verfassungsmäßigen Bedenken durch Annahme des Änderungsantrags Umdruck 225 ausräumen können. Es soll ein Satz angefügt werden: „Soweit solche Kredite auf eine nachträglich in einem Haushaltsgesetz ausgesprochene Kreditermächtigung angerechnet werden, kann das Recht zur Kreditaufnahme erneut in Anspruch genommen werden." Ich möchte der Kürze der Zeit. wegen auf die Einzelheiten verzichten. Diese Regelung hat auch den Vorzug, daß die Verbindung zum Haushaltsgesetz geschaffen ist, so daß der Haushaltsausschuß immer damit befaßt sein wird.
    Über die Bestimmungen zur Verbesserung der Offenmarktpolitik kann ich hinweggehen. Sie sind unstrittig.
    Nun komme ich zu dem sehr umstrittenen Bereich der Maßnahmen für die Privatwirtschaft. Wir haben zunächst eine Maßnahme, die im ursprünglichen Entwurf vorgesehen war, gestrichen: die Kreditplafondierung. Gegen diese Plafondierung ist sowohl von seiten der Wirtschaft als auch insbesondere der Banken Sturm gelaufen worden. In der ersten Lesung hat insbesondere Herr Professor Schiller darauf hingewiesen, daß hier ein Dirigismus vorliegt, der nicht marktkonform sei. Das ist unbestritten. Aber ich darf auch erwähnen, daß diese Maßnahme wohl auf Anforderung der Bundesbank eingefügt worden ist, weil sie eben mit der Politik der Mindestreserve und der Zinshöhe nicht mehr zurechtkam und die Restriktionspolitik doch zu erheblichen Schwierigkeiten geführt hat, unter denen wir heute noch leiden. Nachdem nun aber die Bundesbank wegen der Schaffung der anderen Instrumente ebenfalls verzichtet hat, hat sich auch der Ausschuß leicht getan, auf dieses Instrument zu verzichten.
    Als mildeste Maßnahme für den privatwirtschaftlichen Bereich ist wohl die Anpassung der Steuertermine anzusehen. Das bedeutet nichts anderes als Liquiditätsabschöpfung. Bedenken sind z. B. von Vertretern des Handwerks geäußert worden, daß diese Vier-Wochen-Frist der Nachzahlung zu kurz sei. Das Finanzministerium hat uns aber glaubhaft versichert, daß Stundungsanträge regelmäßig Erfolg haben, so daß wir Bedenken dieser Art nicht haben. Ich erwähne das, weil ich dem Kollegen Opitz, der sich zum Sachwalter dieser Forderungen gemacht hat, versprochen habe, in der mündlichen Berichterstattung darauf einzugehen.
    Nun kommen die neuen Bestimmungen, die von dem ursprünglichen Entwurf abweichen. Da ist zunächst die Frage der Abschreibungsmethodik und die Frage der Variierung der Einkommensteuer. Lassen Sie mich zunächst etwas zu dem Instrument der Abschreibung sagen. Ich will es kurz machen, weil ich weiß, daß das eine Debatte auslösen wird und ich als Berichterstatter die Debatte nicht vorwegnehmen möchte. Aber ich muß immerhin begründen, warum der Ausschuß der Regierungsvorlage nicht gefolgt ist und ein für deutsche Verhältnisse völlig neues Instrument geschaffen hat. nämlich das Instrument einer Direktabsetzung von 7,5 % von der Steuerschuld. Es handelt sich um 7,5% des Wertes der Investitionsgüter. Das ist eine sicherlich einschneidende Maßnahme, die zu eingehenden Diskussionen geführt hat. Ich will nicht in die Einzelheiten gehen. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß die Bundesregierung in dem Entwurf ursprünglich eine 15%ige Sonderabschreibung für Gebäude, für unbewegliche Güter und eine 30%ige Sonderabschreibung für bewegliche Güter vorgesehen hatte. Gegen diese Abschreibungsmethodik sind nicht nur von seiten der Finanzwissenschaft, sondern auch von der privaten Wirtschaft erhebliche Bedenken geäußert worden.



    Dr. Elbrächter
    Der Ausschuß hat sich vor allen Dingen von zweierlei leiten lassen. Wir glauben erstens, daß die bisherige Methode der Sonderabschreibungen, die wir in der Vergangenheit schon mit Erfolg praktiziert haben, heutzutage nicht ausreicht, Inzente zu setzen, daß sie also nicht effektiv genug ist. Der Hinweis auf die Vergangenheit ist insofern notwendig, als ich dartun muß, daß wir uns damals in einer langen Periode wirtschaftlichen Aufschwungs befanden, so daß relativ leichte Inzente genügten, die Unternehmungen zu Investitionen zu veranlassen. Das ist heute anders. Heutzutage genügen nicht diese leichten Anreizungen durch Sonderabschreibungen, sondern man muß schon etwas kräftiger kommen, wenn man wirklich die Investitionstätigkeit beleben will. Ich möchte dazu sagen, daß Investitionen immer noch die Quelle der Konjunktur sind — eine Weisheit, die schon vor hundert Jahren ein sicherlich ganz unverdächtiger Zeuge gesagt hat, nämlich Karl Marx. Schade, daß ich das Zitat nicht bei mir habe — sonst würde ich mich gern damit auseinandersetzen —, das dartut, daß die Investitionen die eigentliche Quelle sind und nicht etwa, wie auch heute vielfach in der Diskussion noch gesagt wird, die Schaffung von Kaufkraft. — Aber das geht über meine Aufgabe hinaus.
    Die Bundesregierung hatte ursprünglich Sonderabschreibungen in Höhe von 15 und 30% vorgesehen. Sie haben sich als nicht sehr wirksam herausgestellt. Aber der Hauptgrund für uns war ein anderer. Solche Abschreibungen können natürlich nur von den Branchen vorgenommen werden, die sich in der Gewinnzone befinden. Das heißt, sie haben einen unerwünschten Konzentrationseffekt. Das ist nicht eine Weisheit, die der Ausschuß gefunden hat, sondern das geht aus den langjährigen Diskussionen in amerikanischen Finanzausschüssen hervor. Aus diesem Grunde hat der Ausschuß versucht, eine wirksamere und gerechtere Methode zu finden. Denn infolge der Progression bei der Einkommensteuer wirkt eine Abschreibung alten Stils recht unterschiedlich.
    Wir haben daher nach langer Diskussion die Methode vorgeschlagen, die in Amerika mit bestem Erfolg praktiziert worden ist, einen bestimmten Betrag — bis zu 7,5% des Wertes der Anlagegüter — von der Steuerschuld direkt abzusetzen. Wir glauben, daß mit dieser Methode der Regierung eines der wirksamsten Instrumente auf dem privatwirtschaftlichen Sektor gegeben ist.
    Dem steht eine Dämpfungsmaßnahme bei der Abschreibung gegenüber. Da sind wir der alten Regierungsvorlage gefolgt, die für genau begrenzte Zeiten die Möglichkeit des Übergangs von der degressiven zur linearen Abschreibung vorsieht. Diese Vorschrift bedeutet nicht etwa eine Stellungnahme grundsätzlicher Art gegen die Methode der degressiven Abschreibung. Der Ausschuß hält diese Methode einstimmig für betriebswirtschaftlich erwünscht und notwendig. Aber in Notzeiten — und um die geht es — muß man einen Dämpfungseffekt hinnehmen. Ein solcher Dämpfungseffekt würde etwa 1,2 Milliarden DM ausmachen, wenn die optimale Wirkung erzielt wird. Auf der anderen Seite steht der Anheizungseffekt nach der von uns vorgesehenen Methode der direkten Absetzbarkeit oder der Investitionsprämie, wenn Sie so wollen. Das würde einen Effekt von etwa 4,8 Milliarden DM haben.
    Es ist lebhaft darüber diskutiert worden, daß diese 4,8 Milliarden DM eine endgültige Zuwendung an die Unternehmungen bedeuten. Es ist daher die Frage gestellt worden: Wo bleibt denn da die soziale Symmetrie? Wir im Ausschuß haben geglaubt, die Entsprechung dafür sei die Sicherung des Arbeitsplatzes und die Sicherung des Wachstums und damit der Steigerung der Lohneinkommen. Sicher ist, daß der Arbeitnehmer in Zeiten der Stagnation oder gar des Rückgangs am schlechtesten fährt, da dort sein Anteil am Volkseinkommen, privat und gesamt gesehen, am stärksten fällt.
    Nun ein Wort zu der zweiten Methode des Eingreifens, der Methode, die Einkommensteuer zu variieren; Entsprechendes würde für die Körperschaftsteuer gelten. Das ist ein sehr breit und sicherlich nicht so gezielt wirkendes Instrument. Aber durch eine Steuersenkung würde natürlich enorme Kaufkraft geschaffen, sowohl für den wirtschaftlichen als auch für den privaten Bereich. Umgekehrt würde bei einer Steuererhöhung selbstverständlich Kaufkraft stillgelegt. Das muß man sehen. Diese Maßnahme der Stillegung ist dadurch sichergestellt, daß die Gelder, die nach einer möglichen Steuererhöhung stillgelegt werden müßten, in die Konjunkturausgleichsrücklage kommen.
    Ich muß hier eine Korektur meines eigenen Berichts anbringen. Ich bin Herrn Kollegen Schmidt sehr dankbar, daß er mich darauf aufmerksam gemacht hat. Ich habe nämlich in meinem Bericht von „Variierung der Steuersätze" gesprochen. Das ist die alte Diktion. In der Eile habe ich das in meinem Bericht beibehalten, und beim Korrekturlesen habe ich das übersehen. Es handelt sich nicht um eine Variierung der Steuersätze, sondern es handelt sich darum, daß man Zu- oder Abschläge bis 10 % der Steuerschuld festsetzen kann. Das möchte ich mit aller 'Deutlichkeit festgestellt haben, Herr Kollege Schmidt, und möchte insofern meinen Bericht korrigieren. Ich bitte um Nachsicht und um Verzeihung, daß mir das widerfahren ist.
    Meine Damen und Heren, ich habe damit die wesentlichen Instrumente vorgetragen, die der Regierung in diesem Gesetz an die Hand gegeben werden sollen. Wir glauben, daß diese Maßnahmen insofern zu vertreten sind, als mehrere wichtige Bestimmungen eingefügt worden sind, in denen die Mitwirkung dieses Parlaments sichergestellt ist, entweder durch Kassationsrecht oder aber durch Zustimmung, und das ist das allerwichtigste bei verschiedenen Bestimmungen, wie z. B. bei der letzten steuerlichen Bestimmung. Damit wird dieses Instrument im Grunde genommen zu nichts anderem als zu einem Steueränderungsgesetz, nur im Eilverfahren. Ich glaube, daß die Mitwirkung des Parlaments bei der Frage, ob wir einer solchen Maßnahme zustimmen können oder nicht, entscheidend sein sollte.
    Alles in allem glaubt der Ausschuß, damit ein Werk vorgelegt zu haben, das zu dem modernsten



    Dr. Elbrächter
    Instrumentarium gehört, das einer modernen Volkswirtschaft gegeben werden kann. Es ist nicht vollkommen. Ich habe die Schwächen aufgezeigt, bei dem Lohnsektor, bei der Außenwirtschaft. Immerhin sind die Bereiche der öffentlichen Hand und die privaten Bereiche so global steuerbar, daß wir die Gratwanderung wohl bestehen werden, die darin besteht, nicht in dem Strudel einer Inflation zu versinken, aber auch nicht abzustürzen in ein Tal des Todes, nämlich der wirtschaftlichen Stagnation.
    Ich möchte noch meinen Dank abstatten an die Damen und Herren der beteiligten Verbände, die an dem Sachverständigen-Hearing mitgewirkt haben. Es war wohl für uns alle sehr nützlich, daß wir deren Stellungnahme in einer zweitägigen Diskussion in Berlin haben erfahren dürfen. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, daß wir das Gesetz so formuliert haben. Wir sind auch bei den neuen Bestimmungen von den Sachverständigen unterstützt worden.
    Ich muß weiterhin meinen Dank sagen — ich betrachte das als Ehrenpflicht — all denen Damen und Herren der Ministerien, die unermüdlich — die große Zahl der Ausschußsitzungen beweist das — in Tag- und Nachtarbeit daran mitgewirkt haben, daß wir nun doch endlich, wenn auch spät, dieses Gesetz haben schaffen können. Nicht zuletzt möchte ich selbstverständlich auch der Ausschußassistentin Frau Regierungsdirektorin Vogt unseren ganz besonderen Dank sagen.

    (Beifall im ganzen Hause.)