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    Deutscher Bundestag 107. Sitzung Bonn, den 28. April 1967 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 5009 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung 5009 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 5009 B Fragestunde (Drucksachen V/1634, zu V/1634) Fragen des Abg. Dr. Hammans: Existenzbedrohung der deutschen Lederindustrie durch Importe . . . . . 5009 C Frage des Abg. Schwabe: Senkungen der Benzinpreise durch die Mineralölgesellschaften . . . . . . 5010 A Frage des Abg. Schwabe: Anhaltspunkte für den Umfang des Mehrgewinnes der Gesellschaften vor der zweimaligen Preissenkung . . . 5010 A Fragen des Abg. Mick: Defizit der Rentenversicherung der selbständigen Handwerker Katzer, Bundesminister . . . . . 5010 B Fragen des Abg. Lenders: Plan einer neuen Unfallverhütungsvorschrift für den Bereich der kommunalen Sparkassen 5010 C Fragen der Abg. Schulte und Dr. Kübler: Zweimalige Strafe für Ersatzdienstverweigerer Katzer, Bundesminister 5011 B Schulte (SPD) 5011 C Fragen des Abg. Eckerland: Aufwendungen der Sozialhilfeträger für Arbeitslose Katzer, Bundesminister 5011 D Eckerland (SPD) . . . . . . . 5012 A Fragen des Abg. Buschfort: Unterhalts- und Taschengeld für Umschüler Katzer, Bundesminister 5012 B Buschfort (SPD) 5012 D Matthöfer (SPD) 5013 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Lebensbescheinigungen bzw. Rentenjahresbescheinigungen Katzer, Bundesminister 5013 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 5014 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 Fragen des Abg. Wagner: Änderung der Pfändungsschutzvorschriften der Sozialversicherungsgesetze Katzer, Bundesminister 5014 C Wagner (CDU/CSU) 5015 A Frage des Abg. Dr. Wörner: Sonderrecht für Krankenwagen des DRK im Straßenverkehr D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 5015 B Wittrock, Staatssekretär . . . . . 5015 B Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5015 C Frage des Abg. Büttner: Familienfahrpreisermäßigungen der französischen Eisenbahnen Wittrock, Staatssekretär . . . . . 5016 A Büttner (SPD) . . . . . . . . . 5016 A Fragen des Abg. Picard: Ausbau der B 26 zwischen Darmstadt und Aschaffenburg — Bau der Umgehungsstraße Roßdorf—Gundernhausen Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5016 C Wittrock, Staatssekretär . . . . . 5016 D Fragen des Abg. Dr. Prassler: Neue Straßenverkehrs-Ordnung — Neue Verkehrszeichen D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 5017 A Wittrock, Staatssekretär . . . . . 5017 A Dr. Prassler (CDU/CSU) . . . . . 5017 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Bundesbahnstrecken München—Bayerisch-Eisenstein und DeggendorfKalteneck Wittrock, Staatssekretär . . . . . 5018 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 5018 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 5018 D Frage des Abg. Dröscher: Vorschriften über die Anbringung der Stoßstangen in gleicher Höhe Wittrock, Staatssekretär . . . . . 5019 A Frage des Abg. Dröscher: Jahresreingewinn der Tankstellen an den Bundesautobahnen Wittrock, Staatssekretär 5019 B Dröscher (SPD) 5019 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 5019 C Ott (CDU/CSU) 5019 C Frage des Abg. Eckerland: Auswirkungen der Planung einer BAB zwischen Ruhrgebiet und Emden auf Finanzierung und Bau des Abschnitts Recklinghausen—Münster der EB 51 Wittrock, Staatssekretär 5019 D Eckerland (SPD) . . . . . . . 5019 D Frage des Abg. Schlee: Zusätzliche fiskalische Belastung deutscher Transportunternehmer in Spanien Wittrock, Staatssekretär 5020 A Frage des Abg. Schlee: Höchstzulässige Länge deutscher Transportfahrzeuge in Spanien Wittrock, Staatssekretär 5020 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5020 C Frage des Abg. Schlee: Schwierigkeiten des deutschen Güterkraftverkehrs wegen Verminderung der in Frankreich zulässigen Nutzlast der eingesetzten Fahrzeuge Wittrock, Staatssekretär 5020 C Frage des Abg. Josten: Ordnungsgemäßer Verkauf des bisherigen Fahrzeugs bei Kauf eines neuen oder gebrauchten Wagens Wittrock, Staatssekretär 5020 D Josten (CDU/CSU) 5020 D Fragen des Abg. Cramer: Zustand der Nordostmole der ehem. 1. Hafeneinfahrt in Wilhelmshaven — Abwehr von Gefahren für die im Nassau-Hafen in Wilhelmshaven liegenden Seefahrzeuge Wittrock, Staatssekretär 5021 A Büttner (SPD) 5021 B Frage des Abg. Cramer: Lagerung der Bekämpfungsmittel gegen Ölverschmutzung der Seewasserstraßen in Cuxhaven Wittrock, Staatssekretär . . . . . 5021 C Büttner (SPD) . . . . . . . . . 5021 C Fragen des Abg. Hilbert: Angebliche Lieferaufträge des Bundespostministeriums an Polen Bornemann, Staatssekretär . . . . 5021 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5022 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 III Fragen des Abg. Spitzmüller: Drohender Abbau der Funkgeräte in Notfall- und Krankentransportwagen des DRK Bornemann, Staatssekretär . . . 5022 B Reichmann (FDP) 5022 C Frage der Abg. Frau Freyh: Verbesserung des Paketdienstes im Bereich der OPD Frankfurt (Main) Bornemann, Staatssekretär . . . 5022 C Frau Freyh (SPD) 5023 A Entwurf eines . .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 95 GG) (Drucksache V/1449) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Drucksache V/1450) — Erste Beratung — Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5023 C Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 5024 B Dr. Reischl (SPD) 5026 B Busse (Herford) (FDP) 5026 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 5028 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Abg. Frau Dr. DiemerNicolaus, Dorn, Busse [Herford] und Fraktion der FDP) (Drucksache V/1492) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörgeräten (SPD, CDU/CSU) (Drucksache V/1643) — Erste Beratung — und in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1680) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5029 A Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 5030 D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 5030 D Antrag betr. Zuständigkeit im Bereich für Wissenschaft, Bildung und Kunst (Abg. Dr. Mühlhan, Moersch, Dorn und Fraktion der FDP) (Drucksache V/1565) Dr. Dehler, Vizepräsident . . . . 5034 A Dr. Mühlhan (FDP) 5034 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5035 C Dr. Lohmar (SPD) 5037 B Moersch (FDP) 5038 A Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5040 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 16. Juli 1966 zwischen der EWG und der Republik Nigeria sowie dem Internationalen Durchführungsabkommen (Drucksache V/1610), — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache V/1517) — Erste Beratung — 5042 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache V/1601) - Erste Beratung — 5042 B Entwürfe eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1961 zum Schutz von Pflanzenzüchtungen Gesetzes über den Schutz von Pflanzensorten (Sortenschutzgesetz) Gesetzes über den Verkehr mit Saatgut (Saatgutverkehrsgesetz) (Drucksache V/1630) 5042 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG Milch- und Milcherzeugnisse und des Durchführungsgesetzes EWG Getreide (Drucksache V/1623) — Erste Beratung — 5042 C Antrag betr. schnelle Behebung von Sturmschäden in Privat- und Staatswaldungen (Abg. Ertl, Dr. Effertz, Logemann, Wächter, Reichmann, Walter und Fraktion der FDP) (Drucksache V/1558) Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 5042 C Stooß (CDU/CSU) . . . . . . 5044 A Dröscher (SPD) 5045 B Antrag betr. Sicherheit im Verkehr (Abg. Ramms, Wendelborn, Schmidt [Braunschweig] u. Gen.) (Drucksache V/1573) . . 5046 B Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Abg. Dr. Müller-Hermann, Lemmrich, Holkenbrink u. Gen.) (Drucksache V/1175) — Erste Beratung — Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 5046 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Abg. Erhard [Bad Schwalbach], Picard, Dr. Häfele u. Gen.) (Drucksache V/1452) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/1622) — Erste Beratung — und mit IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 Antrag betr. steuerliche Regelung für Elektrofahrzeuge (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes, Elbrächter u. Gen.) (Drucksache V/1638) Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 5047 A Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 5049 D Rasner (CDU/CSU) 5051 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 5051 C Fellermaier (SPD) 5051 D Ramms (FDP) . . . . . . . . 5052D Wittrock, Staatssekretär . . . . 5053 D Antrag betr. Verwaltungsvereinfachung durch Datenverarbeitung (Abg. Gscheidle, Brück [Köln], Dorn u. Gen.) (Drucksache V/1633), in Verbindung mit Antrag betr. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (Abg. Schoettle, Windelen, Dr. Emde u. Gen.) (Drucksache V/1655) Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 5054 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 5054 C Übersicht 13 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1637) . . . 5055 A Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Sechsundneunzigste, Einhundertundzweite und Einhundertundvierte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1606, V/1644, V/1607, V/1625, V/1645) . . . . . . . 5055 A Antrag betr. Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaften, des Europarates und der Westeuropäischen Union, hier: Beschluß des Deutschen Bundestages vom 22. Februar 1967 (Drucksachen V/1010, V/1653) 5055 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über die Übereinkommen 123 über das Mindestalter für die Zulassung zu Untertagearbeiten in Bergwerken Übereinkommen 124 über die ärztliche Untersuchung Jugendlicher im Hinblick auf ihre Eignung zur Beschäftigung bei Untertagearbeiten in Bergwerken Empfehlung 123 betr. die Beschäftigung von Frauen mit Familienpflichten Empfehlung 124 betr. das Mindesalter für die Zulassung zu Untertagearbeiten in Bergwerken Empfehlung 125 betr. die Beschäftigungsbedingungen Jugendlicher bei Untertagearbeiten in Bergwerken (Drucksachen V/1253, V/1668) 5055 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der San-JoséSchildlaus (Drucksachen V/1506, V/1663) 5055 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates über die Regeln für die Ableitung der Interventionspreise und die Festsetzung bestimmter Handelsplätze für Getreide (Drucksachen V/1615, V/1664) 5055 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates über die Koordinierung und Vereinheitlichung der von den einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber dritten Ländern angewandten Einfuhrregelungen für Obst und Gemüse (Drucksachen V/1482, V/1667) . . . . . 5055 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Liste der Waren, auf die die Verordnung Nr. 160/66/EWG des Rates vom 27. Oktober 1966 über die Einführung einer Handelsregelung für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse Anwendung findet eine Verordnung des Rates über die Gleichstellung bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die zur Herstellung von unter die Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rates vom 27. Oktober 1966 fallenden Waren verwendet werden, mit Grunderzeugnissen oder deren Verarbeitungserzeugnissen eine Verordnung des Rates über die Zurückstellung der Anwendung der Verordnung Nr. 160/66/EWG des Rates vom 27. Oktober 1966 auf Waren der Tarifstellen 35.01 A und 35.01 C eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Zollspezifikationen für unter die Verordnung Nr. 160/66/EWG des Rates vom 27. Oktober 1966 fallende Erzeugnisse und zur Festsetzung der für diese anzuwendbaren festen Teilbeträge sowie der Mengen von Grunderzeugnissen, bei denen davon ausgegangen wird, daß sie bei ihrer Herstellung verwendet worden sind Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 V eine Verordnung des Rates zur vorübergehenden Abweichung bei bestimmten Waren von den Bestimmungen der Verordnung Nr. 160/66/EWG des Rates in bezug auf das Verfahren zur Berechnung der mit dieser Verordnung eingeführten beweglichen Teilbeträge (Drucksachen V/1559, V/1669) 5055 D Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Achtundachtzigste, Einhundertunddritte, Vierundachtzigste, Neunzigste, Dreiundneunzigste, Neunundneunzigste und Siebenundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1416, V/11608, V/1658, V/1425, V/1659, V/1503, V/1660, V/1541, V/1661, V/1602, V/1666, V/1542, V/1671) . . . 5056 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Elfte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen V/1435, V/1670) 5056 D Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (Drucksache V/1674) — Erste Beratung — 5056 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1966 mit dem Spanischen Staat über Arbeitslosenversicherung (Drucksache V/1445); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1685), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/1681) — Zweite und dritte Beratung — 5056 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (Drucksachen V/1284, V/1682) Ertl (FDP) 5057 B Fortsetzung der Beratung des Dritten Jahresgutachtens des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Stellungnahme der Bundesregierung zum Jahresgutachten 1966 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie des Sondergutachtens über die Wirtschaftslage im Frühjahr 1967 (Drucksachen V/1160, V/1313. V/ 1588) D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 5057D Nächste Sitzung 5057 D Anlagen 5059 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April. 1967 5009 107. Sitzung Bonn, den 28. April 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Abelein 28. 4. Frau Albertz 28. 4. Dr. Apel ** 28. 4. Arndt (Wattenscheid) ** 28. 4. Dr. Arendt (Berlin/Köln) 28. 4. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 28. 4. Bauer (Wasserburg) 28. 4. Bauer (Würzburg) * 28. 4. Prinz von Bayern 1. 6. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 28. 4. Bergmann ** 28. 4. Berkhan * 28. 4. Berlin 28. 4. Blumenfeld * 28. 4. Frau Brauksiepe 28. 4. Buchstaller 28. 4. Corterier * 28.4. Cramer 28. 4. Dr. Dahlgrün 28. 4. Deringer 28. 4. Dr. Dittrich ** 28.4. Draeger * 28. 4. Dr. Eckhardt 28. 4. Eisenmann 28. 4. Dr, Elbrächter 28. 4. Faller ** 28. 4. Flämig * 28. 4. Frau Freyh 12. 5. Frieler 28. 4. Frau Funcke 28. 4. Frau Geisendörfer 28. 4. Geldner 28. 4. Gerlach ** 28.4. Gewandt 28. 4. Graaff 28. 4. Dr. Gradl 28. 4. Haage (München) 28. 4. Dr. Haas 28. 4. Hahn (Bielefeld) ** 28. 4. Dr. Hellige * 28. 4. Frau Herklotz * 28. 4. Herold * 28.4. Hilbert * 28.4. Höhne 15. 6. Hösl * 28. 4. Jacobi (Köln) 15.5. Dr. Jaeger 28.4. Kahn-Ackermann * 28. 4. Dr. Kempfler * 28. 4. Kiep 12. 5. Frau Klee * 28. 4. Dr. Kliesing (Honnef) * 28. 4. Klinker * 28. 4. Dr. Koch 28. 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf * 28. 4. Dr. Kraske 28. 4. Kriedemann ** 28. 4. Freiherr v. Kühlmann-Stumm 28. 4. Kulawig ** 28. 4. Kunze 6. 5. Lautenschlager 28. 4. Lemmer 28. 4. Lemmrich * 28. 4. Lenz (Brühl) 28.4. Lenz (Trossingen) 23. 5. Lenze (Attendorn) * 28. 4. Logemann 28. 4. Lücker (München) ** 28. 4. Matthes 28. 4. Mattick 28. 4. Mauk ** 28. 4. Frau Dr. Maxsein * 28. 4. Memmel ** 28. 4. Dr. Mende 28. 4. Mengelkamp 15. 5. Merten ** 28. 4. Michels 28.4. Müller (Aachen-Land) ** 28.4. Neumann (Stelle) 28. 4. Opitz 28. 4. Paul 28. 4. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 2. 6. Pöhler * 28. 4. Frau Dr. Probst 12. 5. Raffert 28. 4. Richarts ** 28. 4. Richter * 28. 4. Riedel (Frankfurt) ** 28. 4. Dr. Rinderspacher * 28. 4. Rösing 28. 4. Ross 28. 4. Dr. Rutschke * 28. 4. Sander 28.4. Scheel 28. 4. Schlee 28. 4. Schmidt (Würgendorf) * 28. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 28. 4. Seifriz ** 28. 4. Dr. Serres * 28. 4. Seuffert 28. 4. Spitzmüller 28. 4. Struve 31.5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 28. 4. Dr. Wahl * 28. 4. Wächter 28. 4. Wellmann 30. 4. Wienand * 28. 4. Dr. Wilhelmi 28.4. Zerbe 28. 4. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 5060 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Die gestrige Rede des Bundeswirtschaftsministers Professor Schiller bedarf in einigen wesentlichen Punkten einer Entgegnung: Es ist sehr bedauerlich, daß in so polemischer Weise die Politik der Bundesbank und auch die Haltung des Bundesbankpräsidenten behandelt worden ist. Wenn der Bundeswirtschaftsminister im Hinblick auf die Diskontpolitik der Bundesbank von einer „Politik der 1/2%igen Trippelschritte" spricht, so muß ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß wir seit Ende vorigen Jahres laufend erhebliche Geldexporte hatten, die auf das teilweise höhere Zinsniveau im Ausland zurückzuführen waren. Eine schnellere Senkung des deutschen Diskontsatzes hätte somit nicht zur Verbesserung der Liquiditätsversorgung der deutschen Wirtschaft, sondern mit Sicherheit zu einer Vermehrung der Geldexporte geführt. Wenn es weiter heißt, es sei nicht förderlich gewesen, daß der Bundesbankpräsident den Vorschlag eines zweiten Eventualhaushaltes öffentlich abgelehnt habe, bevor die Regierung ihre Meinung gebildet habe, so wird hier verkannt, daß ja erklärtermaßen die Bundesbank den eventuellen zweiten Eventualhaushalt finanzieren müßte. Es diente somit nur den allgemeinen Belangen, wenn die Bundesbank rechtzeitig klarstellt, daß es an der Finanzierungsmöglichkeit fehle, bevor eventuell vollendete Tatsachen geschaffen wurden. Wie schwerwiegend diese Dinge sind, ergibt sich aus der Tatsache, daß nach Auffassung des Wirtschaftsforschungsinstitutes in Berlin, von dem auch dieser Vorschlag ausgeht und dessen Denkprozesse doch bekanntermaßen seit einiger Zeit ein gewisses Präjudiz für spätere Bonner Reaktionen sind, der zweite Eventualhaushalt ein Volumen von 4 Milliarden DM haben soll. Meines Erachtens ist es auch bedauerlich, daß gegenüber führenden Wirtschaftlern in ähnlicher Weise argumentiert wurde. Um aus der vielzitierten Talsohle herauszukommen, bedarf es einer Wiederbegründung des Vertrauens der Öffentlichkeit. Meinungsverschiedenheiten zwischen der Regierung, der Bundesbank und auch führenden Wirtschaftlern sind zeitweise unvermeidlich, aber es bestünden größere Aussichten, dieses Vertrauen wieder herzustellen, wenn derartige Meinungsverschiedenheiten nicht in der Öffentlichkeit ausgetragen würden, gleichgültig, wer sie öffentlich begonnen haben mag. Über die von dem Bundeswirtschaftsminister mit Recht festgestellte Tatsache, daß die Preisentwicklung sich beruhigt hat, empfinden auch wir Genugtuung. Um allseits Klarheit zu schaffen, bedarf es jedoch der Feststellung, daß dieser Erfolg Ergebnis der Stabilitätspolitik von Bundesbank und Bundesregierung in den zurückliegenden ein bis zwei Jahren ist. Der Sachverständigenrat hat sich sowohl in seinem zweiten als auch in seinem dritten Jahresgutachten gegen die „kurzsichtige Methode der Simultanzurechnung" ausgesprochen, die von der irrigen Vorstellung ausgeht: Heutige Phänomene haben heutige Ursachen. Also nochmals: Die Weichen für die inzwischen erfolgreiche Stabilitätspolitik wurden bereits 1965/66 gestellt. In diesem Zusammenhang hat der Bundeswirtschaftsminister ausgeführt, er habe durch Verhinderung administrativer Preiserhöhungen zur Preisstabilität beigetragen, Es darf jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Verhinderung administrativer Preiserhöhungen nur dann eine sinnvolle Preispolitik darstellt, wenn die entsprechenden Anträge auf Genehimgung von Preiserhöhungen unbegründet waren. Wenn z. B. in der von dem Bundeswirtschaftsminister aufgeführten Liste zweimal auf die Bundesbahn verwiesen wird, so dürfte klar sein, daß eventuell notwendige Preiserhöhungen, die durch Entscheidung des Bundeswirtschaftsministers in diesem Bereich verhindert worden sind, demnächst aus Haushaltsmitteln des Bundes kompensiert werden müssen. Auch im übrigen muß gesagt werden, daß die Zurückweisung eventuell begründeter Preiserhöhungsanträge nur zur Verminderung der Erträge und damit der Investitionsfähigkeit der betroffenen Unternehmen führen muß. An Neuinvestitionen ist aber gerade der Bundeswirtschaftsminister so dringend interessiert. Bedauerlicherweise sind diese Ausführungen des Bundeswirtschaftsministers geeignet, in Kreisen der Öffentlichkeit über die volkswirtschaftliche Funktion des Preises falsche Vorstellungen zu nähren. Der vielfach vertretenen Meinung, daß die Preisentwicklung in einer Marktwirtschaft Sache der unternehmerischen Willkür sei, sollte gerade von so hervorragenden Sachkennern immer wieder energisch entgegengetreten werden. Schließlich heißt es in der Rede des Bundeswirtschaftsministers: „Soziale Symmetrie ist der Grundsatz einer Politik, die der zweiten Phase der sozialen Marktwirtschaft entspricht." Wenn aus dieser Äußerung entnommen werden soll, die soziale Marktwirtschaft sei in der ersten Phase nicht sozial gewesen, so muß ich dem entschieden widersprechen. Die Ergebnisse der ersten Phase der sozialen Marktwirtschaft haben die Finanzierung einer Sozialpolitik ermöglicht, die in keinem anderen Land der freien Welt, von den Ländern der unfreien Welt ganz zu schweigen, erreicht wird. Dem Bundeswirtschaftsminister ist zu wünschen, daß seine Politik der deutschen Volkswirtschaft Erträge sichert, die diese Sozialleistungen auch in Zukunft ermöglichen. Der Bundeswirtschaftsminister hat zum Schluß gebeten: „Helfen Sie uns in Zukunft weiter." Er kann versichert sein, daß die CDU/CSU wie in der Vergangenheit so auch in Zukunft ihm diese Mitarbeit und Hilfe nicht versagen wird; an uns wird nichts scheitern. Als Partner dieser Regierungskoalition sind wir jedoch der Meinung, daß der Bundeswirtschaftsminister fairerweise von uns erwarten darf, daß wir eventuell abweichende Meinungen oder Bedenken offen äußern, um den vollen Erfolg der Zusammenarbeit zu gewährleisten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 5061 Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Stein (Honrath) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Den auch in unseren Reihen sehr geschätzten Herrn Bundeswirtschaftsminister haben wir gestern von einer neuen Seite kennengelernt. Wir wußten, daß er sein Programm und seine Thesen mit echter, großer Leidenschaft vertritt und daß es ihm auf den Erfolg und auf nichts anderes ankommt. Vielleicht besteht gerade in diesen Tagen Anlaß, ihm dies nochmals zu bestätigen. Diese Anerkennung läßt über kleine Schönheitsfehler hinwegsehen. Wir wußten beispielsweise nicht, daß unser Bundeswirtschaftsminister einen gewissen Arger, den er zwangsläufig hinnehmen muß, so dicht an den Tisch herankommen läßt, an dem er seine immer wieder interessanten und fesselnden Reden ausarbeitet. Wir können natürlich dem Herrn Minister nicht vorschreiben, wie er auf andere Weise seinen Arger, der ja bekanntlich ein schlechter Ratgeber ist, abreagiert. Aber wir dürfen, was meine speziellen Freunde angeht, mit einem echten Bedauern registrieren, daß Herr Professor Schiller diesen Arger offenbar nicht voll zu bändigen vermag. Mein koalitionsgetragener Rat geht dahin, er möge das von allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses anerkannte Niveau nicht aus Emotionen gefährden. Ich will aber nicht in denselben Fehler verfallen und auf die gestrigen Ausflüge des Herrn Bundeswirtschaftsministers in entsprechender Weise antworten. Nur eines möchte ich in aller Klarheit sagen: das freie Wort, und damit auch das freie Wort deutscher Unternehmer, sollten wir uns bewahren und nicht in Gefahr bringen. Man kann auf alles sachlich antworten und braucht nicht gleich hinter jedem Arbeitgeber einen unbelehrbaren Dogmatiker oder einen geldgierigen Menschen zu sehen. Der Unternehmer ringt 'in dieser Zeit, die für ihn nicht leicht ist, mit denselben Waffen wie die amtliche Wirtschaftspolitik um die Richtigkeit der eingeschlagenen Wege, und niemand kann ihm bestreiten, daß in der Vergangenheit bei den Kräften, die politisch dem Herrn Bundeswirtschaftsminister etwas näherstehen, da und dort das letzte Verständnis für den Ernst der Entwicklung vielleicht gefehlt hat, mindestens, daß es manchem Unternehmer in seiner Not so scheinen mußte. Der Heerbann, derhinter dem neuen Kurs unserer Wirtschaftspolitik folgt, ist groß und stark genug, um das freie Wort besorgter Wirtschaftler aufzunehmen. Ich meine deshalb, daß, was die Art der Freundlichkeiten angeht, die wir gestern hören durften, sich die Tonart vielleicht besser — wie sagten Sie doch — „dezent in der Mitte" gehalten hätte, statt in die Optik und Augenheilkunde auszuweichen. Eine symphonische Meisterleistung schien mir diese Tonart jedenfalls nicht zu sein. In der Sache selbst ist von meiner Seite nichts mehr zu sagen. Ich kann nur hoffen, daß die allseitigen Bemühungen um die Belebung unserer Konjunktur in der kühlen Sachlichkeit weiterlaufen, die dem ganzen Ausmaß ihrer Notwendigkeit entspricht. Meine für gestern vorbereiteten Bemerkungen habe ich aus Zeitgründen zu Protokoll gegeben. Ich darf auf sie hinweisen. Sie betreffen die wichtige Frage der Methode unserer Sachverständigengutachten. Ich habe angeregt, daß. wir im Wirtschaftsausschuß dieses Hauses in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsminister eine Ausgestaltung des zugrunde liegenden Gesetzes erörtern, um für die Zukunft sicherzustellen, daß der Wert dieser Gutachten sich erhöht und Wissenschaft und Praxis ausreichend zur Geltung kommen. Ich unterstreiche gern den Ernst und die Bedeutung der Dinge, die bei diesen Sachverständigengutachten auf dem Spiel stehen und die uns, die Initiatoren des Gutachtens, veranlassen sollten, das bestehende Verfahren ganz kritisch zu untersuchen. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. h. c. Menne zu Punkt 4 der Tagesordnung Wenn wir heute das dritte Jahresgutachten der Sachverständigen und ihr Sondergutachten diskutieren, so kann es sich nur darum handeln, die praktische Anwendbarkeit der Gedanken der Sachverständigen durch wirtschaftspolitische Maßnahmen zu untersuchen. Man soll die Gutachten unbefangen als eine wichtige Information betrachten, sie aber auf keinen Fall zum wirtschaftspolitischen Evangelium machen. Es besteht sonst die Gefahr, daß die Gutachten in der Öffentlichkeit überbewertet werden. Die Sachverständigen haben in ihrem Sondergutachten den heute selten anzutreffenden Mut aufgebracht, zuzugeben, daß ihre letzte Prognose im vorhergehenden Herbst-Gutachten nicht mehr der heutigen Situation entspricht. Sie selbst sind sich also offensichtlich der Relativität ihrer Aussagen sehr gut bewußt, während andere offensichtlich glauben, daß man mit globalen Betrachtungen den Wirtschaftsverlauf genau vorhersagen oder sogar planen kann. In diesem Zusammenhang fordern die Sachverständigen immer wieder Maßnahmen für eine außenwirtschaftliche Absicherung. Wir von der FDP halten eine solche außenwirtschaftliche Absicherung für unzweckmäßig. Die außenwirtschaftliche Absicherung durch einen garantierten Paritätsanstieg oder eine Erweiterung der Bandbreite der Wechselkurse würde einseitig den deutschen Export treffen. Sie ist schon deshalb abzulehnen. Ich glaube im übrigen nicht, daß es überhaupt möglich ist, die wirtschaftliche Entwicklung im Ausland und die zu erwartenden Inflationsquoten vorherzusagen, wenn selbst Prognosen über die inländische Konjunkturentwicklung sich so schnell als falsch herausstellen und die Sachverständigen in ihren Sondergutachten einräumen, daß sie nur eine Prog- 5062 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 nose für das erste Halbjahr 1967, also einen Zeitraum von effektiv drei Monaten, geben können. Im Export können wir uns keine Experimente erlauben. Man kann ihn nicht wie einen Wasserhahn auf- und zudrehen. Die Schäden, die durch eine Verdrängung von bestimmten Exportmärkten eintreten, sind nicht kurzfristig zu beseitigen. In Ihrem Sondergutachten sehen die Sachverständigen in einem vielleicht zu erwartenden Exportüberschuß von 10 bis 15 Milliarden DM und der dadurch zu erwartenden Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichts eine Fehlentwicklung. Ich kann hierin keine Fehlentwicklung sehen. Ich erinnere nur an unsere Zahlungsbilanzsorgen von 1965/66. Wir haben 7,3 Milliarden DM Überschuß zum Ausgleich unserer defizitären Posten nötig. Exporte sind bei einem intakten Weltmarkt das klassische Ventil zum Ausgleich der fehlenden Inlandsnachfrage. Ohne den Exportüberschuß der Bundesrepublik hätte die EWG ihren Importüberschuß nicht ausgleichen können, wie die EWG- Kommission in ihrem soeben eingetroffenen Bericht 3/67 mitteilt. Meines Erachtens wird die Gefahr der importierten Inflation immer wieder überzeichnet, während der Kosteninflation im Inland nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird. Auch die immer wieder erhobene Forderung der Sachverständigen nach verstärkter Mengenkonjunktur kann ich nicht unterstützen. Der Wettbewerb im In- und Ausland ist ungeheuer hart. Der beste Beweis hierfür sind die gedrückten Gewinne bei den Unternehmen. Man kann nicht die mangelnde Investitionsbereitschaft beklagen, die nur ein Ausdruck für die geringe Gewinnerwartung ist, und im gleichen Atemzug einen noch stärkeren Wettbewerb fordern. Auch bei der von den Sachverständigen aufgezeigten mangelhaften Kapazitätsausnutzung müßte man sorgfältig ermitteln, ob sie allgemein vorhanden ist oder nur in bestimmten oder in strukturell benachteiligten Bereichen. Im letzteren Fall kann man nämlich nicht durch eine expansive Wirtschaftspolitik Abhilfe schaffen. Bei dem Verlust der Arbeitsplätze stellt sich die gleiche Frage, ob sie nämlich nicht wie beim Bergbau strukturell verursacht ist. Hier muß allerdings das richtige Maß zwischen Überbeschäftigung und Arbeitslosigkeit gefunden werden. In den Ausführungen der Sachverständigen fehlt die Auseinandersetzung mit akuten Strukturproblemen der deutschen Wirtschaft. Deshalb ist ihre Deutung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation einseitig. Der Vorschlag über die kontrollierte Expansion mit Lohn-, Preis- und außenwirtschaftlicher Absicherung geht inhaltlich noch über die Maßnahmen hinaus, welche die Sachverständigen in ihrem dritten Jahresgutachten (dort unter Ziffer 298) als Expansion um jeden Preis beschrieben haben. Sie wollen jetzt zusätzlich noch die Steuern senken und damit das Defizit im Bundeshaushalt vergrößern. Es ist kaum zu begreifen, wie die Sachverständigen zu der Überzeugung kommen können, daß sich die Gewerkschaften auf eine „stabilitätskonforme Lohnpolitik" einlassen, wenn die Zeichen auf „Expansion" stehen. Wie man in einer Marktwirtschaft die Lohn-, Preis- und außenwirtschaftliche Absicherung durchsetzen will, ist schleierhaft. Selbst ein verstärkter staatlicher Interventionismus versagt, wie das englische Beispiel beweist. Die FDP wendet sich entschieden dagegen, daß die öffentlichen Haushalte immer weiter aufgebläht werden. Wir wenden uns auch gegen jede Art der Geldschöpfung, um geplante Wachstumsziele unter allen Umständen zu erreichen, wenn dabei die Stabilität des Geldwertes erneut gefährdet wird. Einen zweiten Eventualhaushalt, den der parlamentarische Staatssekretär Arndt in Würzburg gefordert hat, lehnt die FDP ab. Mit einer stärkeren Verschuldung der öffentlichen Hand ist niemandem geholfen. Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich hier einmal etwas Grundsätzliches zur Wirtschaftspolitik der neuen Bundesregierung sagen. Herr Professor Schiller hat sich durch den Elan, mit dem er die vorhandenen wirtschaftspolitischen Probleme in Angriff genommen hat, viele Bewunderer geschaffen. Es ist ohne Zweifel ein neuer Stil der Wirtschaftspolitik, der von ,der Persönlichkeit Professor Schillers geprägt wird. Mancher glaubt, daß Herr Professor Schiller den Stein der Weisen besitzt, nach dem seine Vorgänger vergeblich suchten. Ob das wirklich so ist, wird sich jedoch erst dann zeigen, wenn echte Erfolge eintreten. Es vergeht heute kaum eine Woche, in der das Publikum nicht von neuen Ideen und Begriffen in der Wirtschaftspolitik überrascht wird. Wir hören von „konzertierten Aktionen", „kontrollierter Expansion", „stabilitätskonformer Lohnpolitik", „Globalsteuerung", „sozialer Symmetrie und Asymmetrie", usw. Ich als Wirtschaftspraktiker bin gegenüber derartigen Begriffen mißtrauisch. Es sind doch meist nur andere Formeln für längst bekannnte Tatbestände. Aus der Erfahrung aller Länder in Ost und West kann ich nur sagen: Der Staat ist nicht in der Lage, den modernen Wirtschaftsprozeß selbst zu lenken und zu leiten. Daher sollte der wirtschaftspolitische Tätigkeit des Staates nach wie vor in erster Linie auf die Gestaltung der Ordnungsformen der Wirtschaft gerichtet sein. Wer glaubt, daß ,der Staat den Wirtschaftsprozeß selbst lenken bzw. global steuern könne, wird unweigerlich Schiffbruch erleiden. Im theoretischen Modell mag manches überzeugend sein, in der täglichen Bewährung sieht vieles ganz anders aus. Nur zu oft habe ich erlebt, daß die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung jeden Respekt vor noch so klugen staatlichen Lenkungsmaßnahmen oder Prognosen vermissen ließ. Wer diese Bedenken nicht teilt, den erinnere ich an die Prognose des Sachverständigenrates in seinem vorjährigen Jahresgutachten. Sie war — wie wir jetzt in dem neuen Sondergutachten lesen können — falsch. Die volkswirtschaftlichen Prognosen werden stets zweifelhaft sein. Das liegt daran, daß sie sich nur auf Zahlen stützen können, dagegen die ebenso wichtigen psychologischen Tatbestände bei Unternehmern und Konsumenten nicht erfaßbar sind. Ich glaube, es gibt nichts Schädlicheres als eine experimentierende Wirtschaftspolitik. Wenn Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 5063 Währungs-, Handels- und Steuerpolitik zu dauernd veränderlichen Größen werden, dann fehlt die Atmosphäre des Vertrauens. Vertrauen ist aber die Grundlage für den Erfolg jeder Wirtschaftspolitik. Eine hektische und unstete Wirtschaftspolitik, die heute das verwirft, was gestern galt, schafft Unsicherheit. Weder die Wirtschaft noch der Verbraucher weiß, was morgen kommt. Bei einer solchen Unsicherheit kann die Wirtschaft nicht gedeihen. Auch die stärksten Investitionsspritzen können die Investitionsfreudigkeit nicht anregen, wenn die Kalkulation durch alle möglichen wirtschaftspolitischen Maßnahmen in Frage gestellt ist. Vielleicht ist es ein Warnzeichen, wenn der Sachverständigenrat nach nur einem halben Jahr der neuen Wirtschaftspolitik bei den Investoren und Verbrauchern „Labilität" feststellt. Zu den gefährlichen neuen Schlagworten gehört auch die Formel von der „sozialen Symmetrie". Mit ihr werden künstlich Interessengegensätze zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern konstruiert, die in Wirklichkeit nicht bestehen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind in gleichem Maße an einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung und genügenden Gewinnen interessiert. Irgendwelche Maßnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur sind keine „Geschenke an Unternehmer", die durch Geschenke an Arbeitnehmer ausgeglichen werden müssen. Jeder Verantwortliche weiß, daß die Lohneinkommen stärker als die Betriebseinkommen gewachsen sind und der Selbstfinanzierungsspielraum der Wirtschaft sich in einem beängstigenden Maße verringert hat. Kein Unternehmen kann ohne ausreichende Gewinne existieren. Auch die zur Sicherung des wirtschaftlichen Wachstums unentbehrlichen Investitionen hängen von den Gewinnerwartungen ab. Die Wirtschaftsordnung, die von allen im Bundestag vertretenen Parteien bejaht wird, ist die soziale Marktwirtschaft. Ein laufender staatlicher Interventionismus ist mit diesem System nicht zu vereinbaren. Natürlich muß der Staat bei sektoralen oder regionalen Strukturkrisen eingreifen können. Es kommt hier nicht auf das Überhaupt, sondern auf das rechte Maß an. Der Staat sollte nur dort eingreifen, wo es unbedingt erforderlich ist, im übrigen aber äußerste Zurückhaltung üben und die Kraft des Marktes wirken lassen. Wer an die Kräfte des Marktes nicht glaubt, der verneint bereits die soziale Marktwirtschaft. Die Wirtschaftspolitik von Professor Schiller wird scheitern, wenn alles auf einmal verändert wird. Wenn wir am 1. 1. 1968 die Nettoumsatzsteuer einführen, so bedeutet das für die gesamte Wirtschaft und den Konsumenten eine ungeheure Umstellung. Nachdem wir gestern abend das Gesetz in dritter Lesung verabschiedet haben, möchte ich doch nochmal darauf aufmerksam machen, daß die Investitionssteuer trotz des Stufenplans konjunkturell äußerst bedenklich ist. Es handelt sich nämlich um eine systemwidrige Belastung der Investitionen mit Mehrwertsteuer, die zu einer Einschränkung und Verschiebung von Investitionen auf spätere Jahre führt. Hier wurde — allerdings aus dem wichtigen Grunde der Vermeidung einer Anhebung des Mehrwert-Steuersatzes über 10 % — eine Chance zur Verbesserung des Investitionsklimas nicht genutzt. Statt dessen gibt man Investitionsspritzen, die allerdings nicht sofort als Defizit im Haushalt erscheinen, weil die Bundesbank mit kurzfristigen Papieren hilft. Also herein mit der Investitionssteuer und heraus mit dem geborgten Geld, statt es gleich in der Wirtschaft zu lassen. Zwei Schritte vorwärts — einen Schritt zurück! Auch die Lagervorräte sind nur zu zwei Drittel entlastet. Es ist zwar erfreulich, daß die Regierungskoalition der Kritik der Opposition gefolgt ist und die Lagervorräte stärker entlastet hat, als sie zunächst beabsichtigte. Die Mehrwertsteuer bedeutet eine riesige Arbeitsbelastung für die Wirtschaft. Man sollte daher nicht hach all diesen Umstellungen noch weitere schwerwiegende wirtschaftspolitische Umwälzungen durchführen, was aber durch das Stabilitätsgesetz geschehen kann. Schmücker und Dahlgrün wollten ein Stabilitätsgesetz, um das Vertrauen der Wirtschaft wiederherzustellen. Es sollte dem Staat eine antizyklische Konjunkturpolitik ermöglichen und eine Handhabe geben, die Kreditaufnahme der öffentlichen Hände zu beschränken. Die SPD wollte dagegen von vornherein ein globales Konjunktursteuerungsgesetz. Die Konzeption der SPD zeigt deutlich die Hand von Professor Schiller. Sobald das Gesetz mit den SPD-Vorschlägen verabschiedet wird, haben wir eine globale Konjunktursteuerung, die alles erfaßt außer den Löhnen. In diesem Punkt wird auch weiterhin die Regierung nur an die Vernunft der Tarifpartner appellieren können. Dagegen werden Tatbestände, auf deren Konstanz sich die Wirtschaft einfach verlassen können muß, in Frage gestellt. Obgleich keinerlei konkrete Erfahrungen vorliegen, will man die Einkommen-, Lohn-und Körperschaftsteuer je nach der Konjunktur variabel gestalten. Eine solche variable Gestaltung aus konjunkturellen Gründen existiert nirgends. Darüber hinaus bedroht der Gesetzentwurf durch die Einbeziehung der degressiven Abschreibung selbst die Konstanz der Normalabschreibungen. Wer Normalabschreibungen als konjunkturelles Mittel einsetzen will, verkennt, daß sie ebenso wie Löhne oder Rohstoffe echte betriebliche Kosten sind. Die degressive Abschreibung ist eine solche Normalabschreibung, und ich kann nur davor warnen, sie aus konjunkturellen Gründen einzuschränken oder aufzuheben. Sie ist kein Instrument für Konjunkturpolitik. Die von der SPD vorgeschlagenen Änderungen des Stabilitätsgesetzes sind geeignet, die Investitionsbereitschaft in der Wirtschaft weiter zu beeinträchtigen. Wer jedoch die Investitionen gefährdet, gefährdet langfristig die Produktivität. Die zentrale Rolle der Investitionen für das Wirtschaftswachstum und den Produktivitätsfortschritt scheint mir bei den neuen Maßnahmen nicht ausreichend beachtet nu werden. Ich glaube, daß es einmal ausgesprochen werden muß: Eine gute Wirtschaftspolitik ist nur diejenige, 5064 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 die durch Konstanz der Wirtschaft und dem Verbraucher Vertrauen gibt. Währungsstabilität und Wachstum, das muß hier noch einmal deutlich gesagt werden, sind auf die Dauer nicht allein durch weitere Konjunkturspritzen zu sichern. Dazu bedarf es vielmehr einer Neuorientierung in der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik. Hierzu gehört eine mittelfristige Finanzplanung wie die Finanzreform sowie die Überprüfung der Maßnahmen für den Bergbau, für die Landwirtschaft, für den Wohnungsbau und für den sozialen Sektor. Dies alles und etwaige weitere Maßnahmen müßten mit den Möglichkeiten und Grenzen unserer Wirtschaftskraft in Übereinstimmung gebracht werden. Die Stabilität von Geld- und Preisniveau ist das Wichtigste, damit der Verbraucher und der Sparer geschützt bleibt. Inflationäre Tendenzen müssen vermieden werden! Das Wachstum der Wirtschaft sollte in diesem Rahmengefördert werden. Aber vergessen wir nicht, daß die hohen Wachstumsraten der Jahre bis 1965 nicht mehr möglich sind. Das bedeutet keine Rezession, sondern eine Konsolidierung, die durchaus zu begrüßen ist. Wir sollten nicht nervös werden, wenn das geschieht, was in allen anderen Ländern auch geschehen ist, nämlich strukturelle Schwierigkeiten wie z. B. im Kohlenbergbau. Die Vollbeschäftigung ist heute im ganzen vorhanden, was die geringe Zahl der Arbeitslosen beweist. Hier sind nur die Auswirkungen der sektoralen und strukturellen Schwierigkeiten zu bekämpfen. Natürlich ist der Eventualhaushalt produktionsfördernd. Aber es ist eine einmalige Aktion! Wenn die Bundesbank funktionsfähig bleiben soll, kann und darf sie nicht Konjunkturspritzen finanzieren. Wir von der FDP wollen nicht Defizitfinanzierung durch die Bundesbank! Dieser Minimaxfeuerlöscher, wie der Wirtschaftsministers dies bezeichnete, ist uns zu teuer. Die Bundesbank und ihr Präsident verdienen jede Anerkennung. Er hat leider nur zu wenig Instrumente; diejenigen, die er hat, hat er jedoch gebraucht. Die Autonomie der Bundesbank muß ,erhalten bleiben, und deshalb können nur wirkliche Persönlichkeiten starken Formats diese Präsidentenstellung einnehmen. Ich sage dies heute, weil mir bekanntgeworden ist, daß auf dieser Position in absehbarer Zeit ein Wechsel eintreten wird. Wir von der FDP werden genau darauf achten, daß nicht ein Theoretiker, sondern ein Mann mit großer Bankpraxis — möglichst auch Währungspraxis — der Nachfolger wird. Ich bin ganz anderer Meinung als unser Wirtschaftsminister. Der Areopag von Frankfurt genießt unser Vertrauen! Die alten Wachstumsraten führten uns in die Inflation, und da hat der Areopag gehandelt — gemäß seiner Aufgabe. Er ist nämlich durch ein Gesetz dieses Hohen Hauses für die Währung verantwortlich. Der Herr Wirtschaftsminister sprach davon, daß uns andere Länder wegen unseres gegenwärtigen hohen Exportüberschusses als Störenfried bezeichnen. So ärgerlich, wie dies ist, so möchte ich doch sagen, daß die Situation vor 1 1/2 Jahren unangenehmer war, als wir befürchten mußten, 4 bis 5 Milliarden DM pro Jahr aus unserem Devisenbestand entnehmen zu müssen. Vergessen wir nicht, daß wir eine schwere Last ausländischer Zahlungsverpflichtungen zu tragen haben, und zwar jährlich: zirka 2 Milliarden Wiedergutmachungszahlungen, zirka 3,3 Milliarden Ausgabenüberschuß im Reiseverkehr, zirka 2 Milliarden Überweisungen der Gastarbeiter in die Heimat, insgesamt 7,3 Milliarden DM. Dazu kommen eventuelle Einkäufe und Zahlungen an die USA und Großbritannien für den Devisenausgleich der hier bei uns stationierten Truppen. Das sind weitere 4 bis 5 Milliarden DM, falls wir die englischen und amerikanischen Wünsche erfüllen müssen. Warum also eine solche Angst der Gutachter und des Wirtschaftsministers vor einem eventuellen Exportüberschuß von 10 bis 15 Milliarden DM, zumal dieser Überschuß zum großen Teil auf die Verringerung der Importe zurückgeht, wie der Herr Wirtschaftsminister sagte? Hier wirkt sich auch das Fehlen der früheren Rüstungskäufe aus den USA von bis zu 4 Milliarden DM pro Jahr aus; denn sie wurden als Importe in der Statistik geführt. Was nun die Optik angeht, die in der Rede des Herrn Wirtschaftsministers solch eine große Bedeutung hatte, als er seinen Unwillen über die Meinung des Leiters eines optischen Unternehmens zum Ausdruck brachte, so muß ich dazu sagen, daß die Brille des Praktikers von der des Theoretikers sehr verschieden ist. Der Praktiker muß Gewinne erzielen, sonst ist er pleite und seine Belegschaft arbeitslos, während der Theoretiker alle möglichen Denkmodelle zusammenzimmern kann, ohne Schaden anzurichten, solange er sie nicht in die Praxis überträgt. Auch die Zustimmung und die Kritik der Wirtschaft und ihrer Verbände wurde vom Wirtschaftsminister mit Eloquenz bedacht. Ich bin erfreut, daß er diese Ansichten so stark beachtet, möchte aber sagen, daß ich seine Schlüsse daraus nicht alle teilen kann, besonders nicht, was den Areopag in Frankfurt angeht, der und dessen Leiter von 1949 an es verstanden haben, die deutsche Mark aus dem Nichts zu einer stabilen Weltwährung zu machen —und die Stabilität dieser Währung auch zu bewahren. Die deutsche Wirtschaft hat mit ihren Belegschaften dazu das Fundament geliefert. Sie hat ein Wachstum ermöglicht, das in der ganzen Welt einmalig ist, so daß der Ausdruck „das deutsche Wirtschaftswunder" geprägt wurde. Dieser Aufschwung erfolgte unter der Leitung Ihres Vorgängers Erhard sowie des großen Staatsmannes Adenauer, den wir diese Woche zu Grabe getragen haben, und unter Mitwirkung der FDP in der alten Koalition. Wenn wir uns zum ersten Male in all diesen Jahren Schwierigkeiten haben, so brauchen wir deshalb nicht gleich die Nerven zu verlieren. Die Bäume wachsen eben nicht in den Himmel, sagt der Volksmund. Ich selbst habe mich schon seit einigen Jahren gewundert, daß sich die Wachstumsraten auf einem so hohen Stand gehalten haben. Gewiß haben wir seit einem Jahr einen Stillstand dieses steilen Aufstieges. Es handelt sich jedoch dabei nur um das Zusammentreffen struktureller Veränderungen mit einer Konsolidierungsphase. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 5065 Als Praktiker möchte ich mich an den Theoretiker wenden und vorschlagen, daß wir versuchen, eine Atmosphäre des Vertrauens zu schaffen. Nicht spektakuläre Theorien, sondern ruhige ausgewogene praktische Maßnahmen stellen dieses Vertrauen wieder her. Es muß ein Klima geschaffen werden, das den Konsumenten und den Produzenten veranlaßt, ihre Zurückhaltung aufzugeben. Dann werden wir wieder ein langsames Wachstum erreichen, was uns nicht gelingen wird durch ein deficit-spending zu Lasten der Bundesbank oder des Kapitalmarktes. Woher soll denn das Geld kommen, wenn nicht durch höhere Steuern oder Verschuldung? Beides halten wir von der FDP für gefährlich. Wenn der Herr Wirtschaftsminister sich hier befleißigt, nicht nur neue Theorien zu verkünden, sondern zur Wiederherstellung des Vertrauens beizutragen, dann werden wir auch als Opposition seine Maßnahmen unterstützen, sofern sie in den von der wirtschaftlichen Situation bestimmten Grenzen bleiben. Wir wollen kein Schrumpfen der Wirtschaft, genauso wenig wie Sie. Wir wollen eine Anpassung der Wirtschaft an die Gegebenheiten und — in aller Freundschaft sei es gesagt — mehr Praxis und nicht soviel Theorie in der kommenden Wirtschaftspolitik. Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Pohle zu Punkt 4 der Tagesordnung. In manchen großen Blättern ist kürzlich und vor einiger Zeit die Frage angeschnitten worden, ob die CDU überhaupt noch Wirtschaftspolitik mache. Die Wirtschaftspolitik gehe ohne die Union vor sich. Die Union habe sich gewissermaßen verausgabt, der Wirtschaftsrat — der übrigens nicht die Union und erst recht nicht verantwortlich für die Wirtschatspolitik der Union ist — zerfleische sich in inneren Kämpfen oder in solchen mit den Sozialausschüssen. Ich bin dankbar für solche Worte der Kritik —regen sie doch zum Nachdenken, aber auch zum Widerspruch an. Und ich widerspreche dieser Feststellung mit dem Hinweis, daß die Union sich nach wie vor recht eingehend mit der Gestaltung der Wirtschaftspolitik befaßt, auch vom praktischen Standpunkt aus. Wir wissen ziemlich genau, wie es in den Betrieben aussieht und wie es besser aussehen könnte. Dabei versage ich es mir, aus noch so interessanten Verbandszeitschriften zu zitieren, und ich gedenke mich auch nicht auf positive oder negative Urteile von Verbandspräsidenten zu berufen, die der Herr Bundeswirtschaftsminister in seiner Rede hat aufmarschieren lassen. Denn auch Verbandspräsidenten sind nicht allwissend. „Ein jeder hat für sich zu tun." Unabhängig von den Verbandspräsidenten haben wir hier nach eigenem Urteil zu entscheiden und unsere eigene Ansicht zum Ausdruck zu bringen. Es zeugt von Verantwortungsbewußtsein, wenn diese Ansichten nicht alle miteinander übereinstimmen. Doch möchte ich in diesem Zsammenhang auf zwei Bemerkungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers eingehen. Selbstverständlich steht es ihm frei, auch am Herrn Bundesbankpräsidenten Kritik zu üben. Doch stimme ich meinem Kollegen Burgbacher bei: wenn der Herr Bundeswirtschaftsminister glaubt Anlaß dazu zu haben, sollte er den Herrn Bundesbankpräsidenten offen ansprechen und nicht von dem Herrn aus Frankfurt und seinem Wirken in Hagen reden. Im übrigen hat die Politik der Bundesbank im letzten Jahrzehnt entscheidend zum wirtschaftlichen Aufstieg unter Aufrechterhaltung der stabilen Währung beigetragen. Hierfür schulden wir ihr und an ihrer Spitze Bundesbankpräsident Blessing unseren Dank. Auch in der jetzigen Phase unserer Konjunktur erweist sich die Bundesbank als Hüter und Wahrer unserer Währung, ohne ihre Flexibilität verloren zu haben. Die jüngste weitere Senkung der Mindestreserve z. B. beweist es. Daß der Präsident des Deutschen Industrieinstitutes sich zu den großen Fragen der Wirtschaftspolitik äußert, wird man ihm auch dann nicht verargen können, wenn er an dieser oder jener Maßnahme der Bundesregierung Kritik übt. Dies ist nicht nur sein Recht, sondern ebenso seine Pflicht, wie wir dies beispielsweise vom Präsidenten des Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts der Gewerkschaften erwarten. Ob er zufällig unter anderen Produkten auch Brillen herstellt, die im In- und Auslande von einer großen Käuferschicht, u. a. auch von den Krankenkassen, benötigt werden, hat damit nicht das geringste zu tun, denn schließlich ist er als Professor ein Mann bedeutenden wissenschaftlichen Grades. Wir würden in der sachlichen Diskussion sicherlich weiterkommen, wenn der Herr Bundeswirtschaftsminister seine Ausführungen nicht mit derartigen Ornamenten versehen hätte. Wirtschaftspolitik erschöpft sich nicht in Konjunkturpolitik. Zu ihr gehört auch die langfristige Finanzpolitik; zu ihr gehört in erster Linie auch die Strukturpolitik. Ohne Behebung der Strukturkrise muß die Konjunktur anfällig bleiben. Struktur-, Konjunktur- und Finanzpolitik gehören zusammen. Keine ist ohne die andere denkbar. Belebung der Konjunktur allein und um jeden Preis ist nicht der Stein der Weisen. Natürlich wissen wir, daß die Konjunktur nicht mehr die gleiche ist wie im Vorjahr. Das wußten aber wirtschaftsnahe Kreise bereits in der ersten Hälfte des zweiten Halbjahrs 1966, also zu jener Zeit, als das dritte Jahresgutachten des Sachverständigenrates erschien, nicht erst an dessen Ende. Daß die von den Sachverständigen empfohlene langsame, aber stetige Steigerung der deutschen Wechselkurse das richtige Rezept zur Aufrechterhaltung des sogenannten außenwirtschaftlichen Gleichgewichts, zur Bekämpfung der importierten Inflation war, glaube ich freilich nicht. Ich will hierzu noch einige Punkte hervorheben: 1. Eine Gegenüberstellung der Preisindizes für 1958 bis 65 zeigt keinen überzeugenden Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Inlandspreise, der Ausfuhrpreise und der Preise der Exportgüter. Eine Gegenüberstellung der Preisentwicklung der 5066 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 Güter macht deutlich, daß sich die Preisentwicklung im wesentlichen nach der jeweiligen besonderen Situation der einzelnen Branchen und ihrer internationalen Marktbedingungen vollzog. Anhaltspunkte dafür, daß aus der sehr unterschiedlichen Entwicklung der einzelnen Branchenpreise ein allgemeiner inflationierender Einfluß auf das innerdeutsche Preisniveau ausgegangen sei, werden nicht sichtbar. Der Anstieg des Ausfuhrpreisindexes vermag die Behauptung einer allgemeinen internationalen Inflationsrate nicht zu rechtfertigen. Dabei sind auch Zweifel angebracht, ob die von den Sachverständigen zugrunde gelegte Tatbestandsanalyse zutreffend ist. Von einem Ausfuhranstieg zu „stark erhöhten" Preisen kann jedenfalls nicht allgemein gesprochen werden, im Gegenteil, teilweise sind die Exporte unter erheblichen Preiszugeständnissen erkauft worden. 2. Dabei werden die aktuellen Hauptursachen der binnenwirtschaftlichen Stabilitätsbedrohung, nämlich die ungesunde Haushaltspolitik, die mißliche Lage der Finanzen, die übermäßige Verteuerung der Arbeitskosten und die Überhöhung des Konsums zu Lasten der Investitionen im Gegensatz zum zweiten Jahresgutachten unterbewertet. 3. Die Sachverständigen meinen, daß die verbindliche Ankündigung einer Aufwertungsrate die Sozialpartner veranlassen „müßte", Lohnforderungen und Lohnkonzessionen um den Aufwertungssatz zu mindern, da sonst die internationale Wettbewerbsfähigkeit leiden würde. Da die Arbeitsmarktlage jedoch nur in geringerem Maße von den außenwirtschaftlichen Beziehungen, viel mehr aber von der Binnenmarktsituation beeinflußt wird, ist keinerlei Gewähr gegeben, daß aus dem „müßte" ein Tatbestand wird, es sei denn, die Tarifautonomie würde durch staatliche Intervention eingeschränkt. 4. Erfahrungen bei der Aufwertung von 1961 haben gezeigt, daß diese einen störenden Einfluß auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Inländern und Ausländern hatte, zum Teil zu erheblichen Preiskonzessionen und damit zu Verlusten oder doch Erlösminderungen der Exporteure führte. Eine Reaktion des Auslandes war seinerzeit auch die vielfache Ablehnung einer Fakturierung in D-Mark. Die Rolle der D-Mark als internationales Zahlungsmittel war durch die Aufwertung zumindest vorübergehend geschwächt. Ein Jahr zuvor hatte der Sachverständigenrat ein Gutachten vorgelegt, über das hier in diesem Hohen Hause diskutiert wurde. Damals hieß es, daß die mißliche Lage der Finanzen und die wirtschaftlichen Krisenerscheinungen vor allem darauf zurückzuführen seien, daß die öffentlichen Haushalte und vor allem der Bund zu viel Geld ausgegeben hätten und der Bundeshaushalt nicht stärker ausgeweitet werden dürfe, als dem Zuwachs des Bruttosozialprodukts entspreche. Heute muß und soll nach Ansicht der Sachverständigen der Bund viel mehr Geld ausgeben, und zwar sogar mittelfristiges Geld, während einer rückläufigen Entwicklung des Sozialprodukts. Gut, die Zeiten sind schnellebig, sie ändern sich, und mit ihnen ändern sich die wirtschaftlichen Bedingungen. Aber sie ändern sich ganz gewiß nicht von heute auf morgen mit elementarer Plötzlichkeit, sondern werfen ihre Schatten voraus. Deshalb wäre es gut, wenn auch die wirtschaftlichen Prognosen von Sachverständigen mögliche konjunkturelle Änderungen von vornherein ins Kalkül einbeziehen würden, statt nur von der im Augenblick gegebenen Situation auszugehen. Damit will ich nicht sagen, daß nicht auch das außenwirtschaftliche Gleichgewicht ein Erfordernis für die stabile Haltung der Währung ist und denkbaren Einflüssen der Zahlungsbilanz auf die gesamtwirtschaftliche Liquidität eine hohe Bedeutung beigemessen werden muß. Dies und die wissenschaftlich fundierte, bis ins einzelne gehende Arbeit des Sachverständigenrates ausdrücklich anzuerkennen, ist mir auch als Praktiker Bedürfnis. Nun kommt jedoch das Nachtragsgutachten auf den Tisch. Ich wiederhole, die Schnelligkeit aufeinander folgender Gutachten mit widersprüchlichen Ansichten kann sich durchaus durch andersgeartete oder nicht vorhersehbare Wirtschaftsabläufe erklären. Dennoch, so meine ich, ist die Häufigkeit solcher Gutachten weder für den Politiker noch für den Gesetzgeber noch für die volkswirtschaftliche Wissenschaft einträglich. Zeigt es doch zugleich, wie vorsichtig alle Vorausschauen zu bewerten sind. Auf solchen Vorausschauen sollen jedoch die Regierungen bei ihren sogenannten mittelfristigen Planungen aufbauen. Das fordern bekanntlich nicht nur die Theoretiker und Planer aller Seiten, sondern auch die Industrie und ihre Verbände. Ich sage das nicht, um uns des mühsamen Beginnens zu entheben, mittelfristige Vorausschauen vorzulegen, die gewiß keine starren Vierjahrespläne darstellen sollen, vielmehr laufender Fortschreibung unterliegen, sondern um um Verständnis dafür zu werben, daß diese Vorausschauen kein Allheilmittel sind. Daß das Wachstum heute nicht mehr das gleiche von einst ist, kann niemand bestreiten. Das war auch der Grund, weshalb die Regierung durch Sonderabschreibungen und entsprechende Überlegungen im Stabilitätsgesetz mit unserer völligen Billigung sogenannte incentives gab. Das war auch der Grund, weshalb wir die Altvorräte bei der Einführung der Mehrwertsteuer erheblich höher, die Warenvorräte außerdem differenziert entlasten, wenngleich solchen Maßnahmen durch die notwendige Koordination mit der Fiskalpolitik Grenzen gesetzt sind. Das war auch der Grund, weshalb wir dem Kreditfinanzierungsgesetz mit seinem Eventualhaushalt durchaus zustimmten. Alle Praktiker der Wirtschaft und Politik, die den früheren Optimismus der Gutachter hinsichtlich der Konjunkturlage nicht teilen wollten, finden in dem Sondergutachten ihre Bestätigung. Beschäftigungsstand und Wachstum der Wirtschaft sind gefährdet. Das reale Wachstum in der vom Bundeswirtschaftsministerium als Norm gesetzten Höhe von 2 % für das Jahr 1967 kann nur erreicht werden, wenn die konjunkturellen Antriebskräfte bald zu einer Beschleunigung des Wirtschaftswachstums Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 5067 führen. Noch immer sind viele Kapazitäten nur ungenügend ausgelastet. Von hier aus verbreitet sich nach wie vor Unbehagen, das zu einer Lähmung der wirtschaftlichen Aktivität führt. Es ergibt sich daraus ein unheilvoller Kreislauf. Die Ertragslage hat sich verschlechtert; die Investitionen blieben zurück; es wurden weniger Überstunden und mehr Kurzarbeit verfahren; der Verbrauch ist rückläufig, z. B. in gewissen Wagenklassen der Atomobilindustrie, die heute vielfach als Gradmesser der Konjunktur betrachtet wird. Der Radius des Kreises wird kleiner und führt zu einer sich verengenden Spirale. Ich begrüße es, daß die Bundesregierung und der Herr Bundeswirtschaftsminister diesen Erscheinungen ernsteste Aufmerksamkeit widmen und um jeden Preis einen rein deflatorischen Kurs zu vermeiden wünschen. Auch die Krise, der Brüning durch deflatorische Notverordnungen zu Leibe zu rücken versuchte, begann 1929 nicht nur mit dem New Yorker Börsenkrach, sondern mit einem Rückgang der industriellen Investitionen und Gewinne. Freilich unterscheiden sich die damaligen Zeiten von den heutigen durch eine Reihe von anderen Umständen, in denen die Höhe unserer heutigen Währungsreserve, die Ausfuhrüberschüsse und andere Symptome eine Rolle spielen. Gleichwohl stimme ich der Regierung zu, daß zur Zeit der sogenannte Zielkonflikt zwischen dem Streben nach Stabilität und einer Stützung der Konjunktur zurückgetreten ist. Ein weiteres Absinken der Konjunktur muß das Stabilitätsziel beeinträchtigen. Der Präsident der Deutschen Bundesbank hat andererseits vor wenigen Tagen in diesem Zusammenhang mit Recht darauf hingewiesen, daß die Konjunkturabschwächung im Grunde nichts anderes sei als eine Reaktion auf die voraufgegangene Konjunkturüberhitzung. Er hat von einem Regenerationsprozeß gesprochen. Mit Eindringlichkeit muß deshalb davor gewarnt werden, in die Öffentlichkeit zu viele neue Vorschläge zur konjunkturellen Belebung zu tragen und damit das Gegenteil einer Beruhigung zu erreichen. Ein weiser Arzt gibt nur ab und zu Spritzen. Zu viele hintereinander schwächen den Körper und machen den Kranken entweder apathisch oder hypernervös. Nicht mehr Pläne sind notwendig, sondern die entschlossene Durchführung der bereits eingeleiteten Maßnahmen. Mit Befriedigung haben wir gehört, daß vom Eventualhaushalt inzwischen 742 Millionen DM Aufträge vergeben sind und daß der Bundeswirtschaftsminister sich mit aller Energie dafür einsetzt, daß für die noch nicht verausgabten zwei Drittel die bürokratischen Hürden baldigst überwunden werden. Mit Befriedigung haben wir auch gehört, daß beim Vollzug des Haushalts 1967 die investiven Aufwendungen vorgezogen werden. Bis diese Maßnahmen eingreifen, sollten neue Pläne in der Öffentlichkeit nicht erörtert werden. Das ist im Augenblick am allerwenigsten erforderlich. Mit dem Herrn Bundesfinanzminister meine ich, daß wir zur Zeit weder Euphorie noch Pessimismus brauchen. Wir sollten nicht in den Fehler verfallen, vor dem Wirksamwerden der bisher getroffenen Maßnahmen die jetzige konjunkturelle Entwicklung zu pessimistisch zu betrachten. Noch immer haben wir nämlich Zuwachsraten zu verzeichnen, wenngleich nicht so große wie im Vorjahr. In den letzten drei Monaten haben die Verhältnisse sich nicht verschlechtert. Natürlich hat der Bundeswirtschaftsminister recht, wenn er darauf verweist, daß die industrielle Produktion gegenüber März 1966 im März 1967 um 7,4 % gesunken ist. Aber gegenüber dem Februar 1967 ist nur eine Verschlechterung von 0,7% eingetreten, in der Grundstoffindustrie und Produktionsgüterindustrie sogar eine Steigerung um 1,2 %, bei den Verbrauchsgütern eine solche von 0,3 %, in der Nahrungs- und Genußmittelindustrie um 2,5 %. Die Auftragseingänge lagen im Februar gegenüber Januar 1967 um fast 2,2 % höher, davon aus dem Inland um fast 2 %. Die Märzzahlen lassen eine Festigung der konjunkturellen Lage erkennen, allerdings zum Teil auf niedrigerem Niveau als im Vorjahr. Auf Grund einer Ifo-Umfrage kann angenommen werden, daß im Handel wie in der Produktion seit einiger Zeit ein stärkerer Lagerabbau stattfindet. Darauf weist die Steigerung der Einzelhandelsumsätze gegenüber dem Vorjahr bei gleichzeitigem Rückgang der Produktion hin. Es gibt auch noch andere Zeichen, z. B. eine gewisse Entspannung des Kapitalmarktes. Die Anleihen von Rheinland-Pfalz, Hessen und der Bundesbahn sind zügig untergebracht. Kurz nach Auflegung wurden sie über Emissionskurs gehandelt. Weiteres Anzeichen für die Besserung ist die Notierung der 7%igen Anleihen mit über 100 %. Die neue Bundesanleihe wird nach der neuesten Senkung der Mindestreserven mit 6 1/2 % und bei einem Ausgabekurs von 97 1/4% vom Markt aufgenommen werden. Realkredite werden zunehmend mit 6 % beantragt und aufgelegt. Der Bruttoabsatz der festverzinslichen Wertpapiere betrug im Februar 1967 1,7 Milliarden DM gegenüber 875 Millionen DM im Februar 1966. Wenn man zur Zeit von einer Krise sprechen will, so ist es nicht zum wenigsten eine Ertrags- und Kostenkrise. Bisher ist es nicht gelungen, die Kosten niedriger zu halten und damit Erträge für die Selbstfinanzierung frei zu machen. Die Selbstfinanzierung aber, wie wir aus der Abschreibungspraxis und -theorie genau wissen, ist auch heute noch und trotz aller Geringschätzung, die ihr gewisse Kreise angedeihen lassen, die wichtigste Finanzierungsquelle für Investitionen. Solange die Erträge zurückgehen und kein Vertrauen wiederhergestellt ist, werden alle investitionsfördernden Maßnahmen der Bundesregierung und der Bundesbank nicht zum Tragen kommen. Tatsächlich besteht der Eindruck, daß die Abschreibungsnovelle bisher nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat. Gewisse Ereignisse der letzten Wochen haben deutlich gemacht, daß die Wiederbelebung der Investitionen nicht nur eine Frage der Liquidität ist. Das Ausmaß der Nutzung bereitzustellender Kredite hängt in erster Linie von der Verschuldungsgrenze und der Ertragserwartung der Unternehmungen ab. Neben der Liquidität hat nach wie vor die Bonität entscheidende Bedeutung. Ich stimme deshalb der Bundesbank zu, wenn sie in 5068 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 ihrem neuesten Monatsbericht darauf hinweist, daß die weitere Investitionstätigkeit der Unternehmer davon abhängen wird, ob sich bald bessere Gewinnerwartungen durchsetzen. Sie wird nur davon abhängen. Nach den Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung waren die Gewinne der privaten Unternehmen in Relation zu den Umsätzen und zu den gesamten Einkommen im zweiten Halbjahr 1966 niedriger als seit langem. Die Bundesbank meint, daß die Gewinnerwartungen nur dann wieder optimistischer werden, wenn nicht nur wachsende Umsätze, sondern auch sinkende Kosten und geringere Steuerlasten zu erwarten sind. Das letztere wird wohl Hoffnung bleiben. Die Zinskosten sind bereits rückläufig. Die Steuerbelastung der Unternehmen wird sich bei zugelassenen Sonderabschreibungen oder Abschreibungserhöhungen vielleicht vorübergehend etwas verringern. Entscheidend aber für die Gewinnerwartung ist auch nach Auffassung der Bundesbank die weitere Entwicklung der Kostenfaktoren, in erster Linie der Hauptkostenfaktor Löhne und Gehälter. Auch die Sachverständigen haben diesem Problem ernste Aufmerksamkeit gewidmet. Hier steht auch die weitere Frage zur Entscheidung, wieweit eine Diskrepanz in der Entwicklung der Nettoeinkommen aus der Unternehmertätigkeit einerseits und der Nettolöhne und -gehälter andererseits zu neuen sozialpolitischen Spannungen führen könnte. In diesem Zusammenhang ist das Stichwort von der „sozialen Symmetrie" gefallen. Darüber hinaus gibt es Äußerungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers des Inhalts, daß die soziale Symmetrie „wiederhergestellt" werden müsse. Dieses Wort hat manche Unklarheit heraufbeschworen. Die Gewerkschaften haben sie in dem einen, die Unternehmer in anderem Sinne ausgelegt. Es wäre gut, wenn wir über die diesbezüglichen Vorstellungen Näheres erfahren könnten. Mit den Sachverständigen bin ich einig, daß eine stabilitätskonforme Lohnpolitik notwendig ist. Auch viele andere Punkte des Sondergutachtens sind zu billigen, so: daß auch die außenwirtschaftliche Absicherung, insbesondere bei einem Exportüberschuß allein im ersten Quartal 1967 von 4,3 Millionen DM, Voraussetzung langfristiger Stabilität ist; daß die öffentlichen Investitionsvorhaben — wie geschehen — beschleunigt in Angriff zu nehmen sind; daß die Unterstützung der Belebung des Kapitalmarktes genau dosierte monetäre Maßnahmen erfordert; daß eine Vorplanung zusätzlicher öffentlicher Investitionen schon jetzt — wie der Herr Bundeswirtschaftsminister zutreffend durch Hinweis auf Schubladenprojekte ausgeführt hat — stattfinden sollte für den Fall, daß eine Verstärkung der Konjunkturanreize notwendig ist. Andere Punkte des Sondergutachtens halten kritischer Nachprüfung nicht stand: 1. Die Sachverständigen stellen fest, daß das Arbeitsvolumen gegenüber Beginn 1966 um 4% schlechter ausgenutzt sei. Gegen diese rein quantitative Betrachtung des Gutachtens ist anzumerken, daß dabei die folgenden Gesichtspunkte unberücksichtigt geblieben sind: a) Die Hortung von Arbeitskräften und deren unproduktive Verwendung in den Betrieben fällt zunehmend weg. b) Der Krankenstand hat sich deutlich verringert. c) Die Arbeitskraft ist keine konstante Größe, sondern von psychologischen Faktoren abhängig. Dies zeigt sich deutlich in einer höheren Leistung und geringeren Ausfallzeiten während der letzten Monate. d) Der Zwang zu schärferer Kalkulation zwingt die Betriebe zu einem rationelleren Einsatz ihrer Arbeitskräfte. 2. Das Gutachten läßt das Verhältnis zwischen Eigenkapitalbildung und Fremdfinanzierung sowie deren Fristigkeit außer Betracht. Aber gerade hier liegt einer der Schwerpunkte der gegenwärtigen Konjunktursituation. 3. Das Gutachten vernachlässigt bei seinen Vorschlägen für weitere konjunkturfördernde Maßnahmen die Möglichkeit, daß auch in Erwartung noch besserer Finanzierungsbedingungen auf dem Geld- und Kreditmarkt Investitionsentscheidungen aufgeschoben sein können. 4. Der vorgeschlagene Nachfragestoß von 30 bis 40 Milliarden DM ist angesichts der bereits eingeleiteten Konjunkturmaßnahmen so groß, daß es fraglich erscheint, ob die Volkswirtschaft ohne Preiserhöhungen und erneute Übernachfrage ein neues Ungleichgewicht vermeiden kann. 5. Endlich geht das Gutachten nicht darauf ein, daß zur Zeit ein Konsolidierungs- und Bereinigungsprozeß auf Grund des übersteuerten Wachstums der Vorjahre vorliegt. Geht das Gutachten insoweit also von unvollständigen Prämissen aus, so hegen wir gegen zwei der Empfehlungen des Sachverständigenrates mit der Bundesregierung erhebliche Bedenken: 1. Senkungen in der Einkommen- und Körperschaftsteuer würden die Haushaltsmisere nur vergrößern und die konjunkturpolitischen Wirkungen nach wie vor zweifelhaft erscheinen lassen. Wir bemühen uns mit dem Bundesfinanz- und dem Bundeswirtschaftsminister zur Zeit, eine mittelfristige Vorausschau zu erstellen, in der wir uns mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie wir die Finanzierungslücken zu decken gedenken. Senkungen in der Körperschaft- und Einkommensteuer im jetzigen Zeitpunkt würden diese Lücken unverantwortlich vergrößern. Solche Steuersenkungen würden in der Bevölkerung und in der Wirtschaft nicht verstanden werden. 2. Ein zweiter Eventualhaushalt wäre heute nicht zu verantworten, weil er einmal das Haushaltsdefizit durch kurzfristige Verschuldung erneut vergrößern würde, zum anderen die Wirkung des noch in der Durchführung begriffenen Eventualhaushaltes Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 5069 zunächst einmal abgewartet werden muß. Dagegen sollten wir einer Erhöhung der Abschreibungsmöglichkeiten nähertreten, um auch von dieser Seite her Wettbewerbsgleichheit für die deutsche Industrie mit den ausländischen Konkurrenten herzustellen. Mit großem Bedauern registrierten wir, daß noch immer nicht die Richtlinien zwischen Bund und Ländern vereinbart wurden, wie die 660 Millionen DM aus der beschlossenen Erhöhung des Mineralölsteueraufkommens verteilt werden sollen. Denn auch Investitionsvorhaben der Länder und Gemeinden gehören in das Grundkonzept. Ich wiederhole, das Wichtigste scheint zu sein, daß gerade heute zusätzlicher Kostendruck vermieden werden muß. Die ohnehin ertragsschwachen Betriebe müssen die derzeitige Konjunkturpause zur inneren Konsolidierung verwenden und von jeglichem neuen Kostendruck befreit werden. Ebenso notwendig ist, daß sich die öffentliche Hand, d. h. wir alle, zu einer überlegten Ausgabenwirtschaft entschließt und durch Prioritäten dem Gießkannenprinzip ein Ende setzt. Hier werden unser aller gemeinsame Anstrengungen im Laufe des Sommers sehr notwendig sein. Meine Damen und Herren, es ist deshalb erforderlich, daß die konzertierte Aktion sich auch dem Erfordernis der Kostenstabilität zuwendet. Der sprunghafte technische Fortschritt wird uns immer wieder Struktureinbrüche bringen. Ein konjunkturpolitisches Instrumentarium allein hilft nicht. Die grundlegenden politischen Entscheidungen, die im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung getroffen werden müssen, sind nicht Sache irgendeiner Verfahrenstechnik. Anläßlich der ersten Sitzung des neuen Kabinettsausschusses für mittelfristige Finanzplanung ist das Wort von der „Gruselkiste" der Finanzpolitik viel gebraucht worden. Das hört sich ganz einprägsam, aber auch ein bißchen lächerlich an. Finanzpolitik ist keine abstrakte und schon gar keine lächerliche Materie. Sie kann das Leben jedes einzelnen Staatsbürgers an der empfindlichen Stelle des Geldbeutels mehr oder weniger angenehm machen. Auch aus diesem Grunde ist jetzt eine konsequente Finanzpolitik nicht nur für die Gemeinschaft unseres Staates, sondern auch für jeden, der in diesem Staate lebt, von erstrangiger Bedeutung. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 25. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/1634, Frage 3) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die steigende Verschmutzung unserer Landschaft durch unerlaubtes Abladen von Schmutz und Unrat unterbleibt? Das Bundesgesundheitsamt ist mit der Wahrnehmung zentraler Aufgaben auf dem Gebiet der Abfallbeseitigung beauftragt worden. Diese Arbeiten sind im Institut für Wasser-, Boden- unnd Lufthygiene dieses Amtes am 1. Oktober 1965 aufgenommen worden. Das Bundesgesundheitsamt berät seitdem die Länder durch Ausarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien. Ich darf in diesem Zusammenhang auf den zweiten Bericht der Bundesregierung vom 28. Januar 1966 — Drucksache V/248 — verweisen. Darüber hinaus wird z. Z. in meinem Hause geprüft, welche insbesondere rechtlichen Möglichkeiten dem Bund zu einer gesetzlichen Neuordnung der Abfallbeseitigung gegeben sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 27. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Ravensburg) (Drucksache V/1634, Fragen 4 und 5) : Hält die Bundesregierung die auf der deutschen Seite des Bodensees getroffenen Maßnahmen für eine „Ölwehr" für ausreichend? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die zu treffenden Maßnahmen zur Abwehr von Ölunfällen im Bodensee nicht nur zwischen den Ländern Baden-Württemberg, sondern auch zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz koordiniert werden sollten? Zu Frage 1: Auf deutscher Seite sind die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern für .den Schutz des Bodensees vor Verunreinigung zuständig. In beiden Ländern ist gewährleistet, daß Ölunfälle sofort gemeldet und im Zusammenwirken von Wasserbehörden, Polizei und Feuerwehren sowie kommunalen Fachdienststellen bekämpft bzw. Schäden verhindert oder beseitigt werden. Die vorhandene Ausstattung von Gerät und Material wird dem Stand der Technik jeweils angepaßt. Diese Vorsorgemaßnahmen kommen auch dem Bodensee zugute, denn der See wird am wirksamsten geschützt, wenn ein Hineinfließen des Öls in den See von vornherein verhindert wird. Um dies weitmöglich sicherzustellen, führen die Länder weitere Maßnahmen durch, die verhindern sollen, daß Mineralöl aus den Kanalisationsnetzen der Gemeinden oder über natürliche Zuflüsse in den See gelangen. Hierzu gehören z. B. Ölauffanganlagen in Kanalisationen und Kläranlagen, Ölsperren an Häfen und Flußmündungen, die Vorratshaltung von Ölbindemitteln und die Bereitstellung von Absauggeräten. Aus den gleichen Erwägungen hat man auch bei der Ölfernleitung am Bodensee-Ufer zunächst durch sehr weitgehende Auflagen sichergestellt, daß nach menschlichem Ermessen aus dieser Leitung kein Öl in den See gelangen kann. Außerdem wurde der Unternehmerin aber auch vorgeschrieben, eine eigene Ölwehr für diese Leitung einzurichten. 5070 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 Die Bekämpfung von größeren Ölverunreinigungen auf dem See selbst ist besonders schwierig. Sichtverhältnisse, Entfernungen, Strömung, Wellengang und Witterung stellen eine wirksame Bekämpfung und zuverlässige Beseitigung des Öls in Frage. Dennoch sind die beiden Bundesländer bemüht, auch für :die Bekämpfung von Verunreinigungen der Seeoberfläche durch Öl geeignetere Bekämpfungsmaßnahmen zu entwickeln und einzusetzen. Es besteht kein Anlaß zu zweifeln, daß die beiden Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, um einen größtmöglichen Schutz des Sees vor Verunreinigung durch Mineralöle sicherzustellen. Zu Frage 2: Im Jahre 1959 ist zwischen Österreich, der Schweiz Baden-Württemberg und Bayern die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee gebildet worden, die sich darum bemüht, den Bodensee vor Verunreinigung zu schützen und die hierfür erforderlichen Maßnahmen koordiniert. Diese Kommission hat sich u. a. auch schon mit der Bekämpfung von Ölverschmutzungen befaßt und ,eine gegenseitige Meldepflicht über Ölunfälle (Benachrichtigungsplan) eingeführt. Sie hat nach eingehender Prüfung durch ihre Sachverständigen vor allem eine Reihe von Vorsorgemaßnahmen zur Verhütung von Ölverschmutzungen im See empfohlen. Die Bildung einer gemeinsamen Ölwehr für den ganzen See wurde 1965 zurückgestellt, da die Kommission die Auffassung vertrat, das „der damit erzielbare Effekt in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand stünde" und die Organisation von Ölwehrmaßnahmen weitgehend von den örtlichen Verhältnissen abhängt. Die Kommission hat deshalb empfohlen, zur wirksameren Bekämpfung von Ölunfällen Bim Hinterland und am See in jedem Anliegerstaat 'eine Ölwehr-Organisation aufzubauen. Sie hat dabei die gegenseitige Hilfeleistung und das Zusammenwirken der nationalen Dienststellen bei evtl. Ölunfällen und eine gemeinsame und koordinierte Weiterentwicklung aller mit dier Verunreinigung des Sees durch Mineralöle zusammenhängenden Fragen als selbstverständlich vorausgesetzt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Nahm vom 20. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (Drucksache V/1634, Fragen 96, 97 und 98) : Hat die Bundesregierung schon einen Überblick über den Umfang der nach § 30 des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes gestellten Anträge? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wieviel Zeit etwa die durchführende Behörde vom Tag der Antragstellung bis zum Erlaß des Feststellungsbescheides nach § 37 des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes benötigt? Hat die Bundesregierung die Absicht, dein Deutschen Bundestag in absehbarer Zeit ein Leistungsgesetz nach § 2 Abs. 2 des Beweissicnerungs- und Feststellungsgesetzes vorzulegen? Bis zum 31. Dezember 1966 waren von 131.094 Personen Anträge nach § 30 des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes gestellt worden. Im einzelnen wurden gestellt: 21 712 Anträge auf land- und forstwirtschaftliche Vermögen 60 313 Anträge auf Grundvermögen 21 373 Anträge auf Ansprüche und Anteilsrechte 52 235 Anträge auf Hausrat, die allerdings nur die Beweissicherung betreffen. Von diesen Spezialanträgen gehen oft mehrere von einer Person aus. Es ist nicht feststellbar, wieviel Zeit die durchführende Behörde vom Tage der Antragstellung bis zum Erlaß eines Feststellungsbescheides nach § 37 benötigen kann. Die Anträge unterscheiden sich erheblich nach Art, Umfang und Beweismitteln. Selbst die mehr als 15jährige Erfahrung bei dem Feststellungsgesetz zum Lastenausgleich läßt — obwohl über 90 % der vorliegenden Anträge erledigt sind — die Errechnung eines repräsentativen Mittelwertes der Zeitdauer nicht zu. Es kommt hinzu, daß die Ausgleichsämter neben dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz auch noch ältere Gesetze, z. B. das Feststellungsgesetz, das Lastenausgleichsgesetz und das Flüchtlingshilfegesetz, durchführen. Sie müssen dann, wenn die Arbeitslage eine Abstufung erfordert, jenen Anträgen Vorrang geben, die schon längere Zeit auf Erledigung warten oder von deren Entscheidung Leistungen abhängig sind. Eine längere Bearbeitungsdauer kann sich auch ergeben, wenn z. B. der für ein Grundstück vorgelegte Einheitswertbescheid neueren Datums ist. In solchen Fällen mußte die 2. Durchführungsverordnung zum Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz abgewartet werden, durch die die Ersatzeinheitswerte für die sowjetische Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin festgelegt worden sind. Die Verordnung ist erst am 23. März d. J. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sollte dier Anfrage ein Einzelfall zugrunde liegen, so bin ich bereit, eine Überprüfung anzuordnen und bitte um die näheren Angaben. Der Herr Bundesminister der Finanzen hat in Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP — Bundestagsdrucksache V/1424 — unter Ziffer 3 mitgeteilt, daß Entscheidungen über gesetzliche Regelungen zum Ausgleich von Kriegs- und Nachkriegsfolgen für Deutsche aus dem anderen Teil Deutschlands nur im Rahmen der vorgesehenen mittelfristigen Finanzplanung getroffen werden können, die alle Prioritäten sachgerecht gegeneinander abzuwägen haben wird. Diese Planung wird im Laufe der nächsten Monate erstellt. Beschlüsse der Bundesregierung liegen noch nicht vor. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 5071 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 27. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/1634, Fragen 94 und 95) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich im Bereich der Oberpostdirektion Frankfurt (Main) die Fälle mehren, in denen Privatpersonen bei Wohnungswechsel oder Weitervermietung von Geschäftsräumen dem nachfolgenden Mieter bereits installierte Telefonanschlüsse verkaufen bzw. gegen Abstandszahlungen überlassen? Wie beurteilt die Bundesregierung den in der Frage 94 angesprochenen Handel mit Telefonanschlüssen? Konkrete Fälle, in denen Privatpersonen bei Wohnungswechsel oder Weitervermietung von Geschäftsräumen dem nachfolgenden Mieter bereits installierte Fernsprechanschlüsse „verkaufen" bzw. gegen Abstandzahlung überlassen, sind mir nicht bekannt. Ein „Handel" mit Fernsprechanschlüssen ist nicht zulässig. Fernsprechanschlüsse werden von der Deutschen Bundespost auf Antrag eingerichtet, sie können auch nur mit Genehmigung der Deutschen Bundespost auf einen anderen übertragen werden. Voraussetzung für die Übertragung eines Fernsprechanschlusses ist, daß der Übernehmende Nachfolger in den Wohn- oder Geschäftsräumen oder Geschäftsnachfolger des bisherigen Fernsprechteilnehmers ist. Sind diese Voraussetzungen gegeben und besteht nicht der Verdacht, daß sie nicht lediglich vorgetäuscht werden, wird die Übertragung genehmigt. In den Fällen, wo sich nachträglich herausstellt, daß die Voraussetzungen lediglich vorgespiegelt waren, wird die Genehmigung widerrufen und der Fernsprechanschluß fristlos aufgehoben. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 19. April 1967 auf die Mündliche Anfrage dies Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (Drucksache zu V/1634, Frage 99) : Wann wird die Bundesregierung dem Bundestag das Vierte Ergänzungsprotokoll des Europäischen Abkommens zum Schutz der Menschenrechte zur Ratifizierung weiterleiten bzw. vorlegen? Der Bundesrat hat beim ersten Durchgang eine Ergänzung des Entwurfs des Vertragsgesetzes zu dem Protokoll Nr. 4 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten angeregt. Diese Ergänzung betrifft die Frage der innerstaatlichen Ermächtigung der Bundesregierung zur Anerkennung der Zuständigkeit der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in bezug auf das Protokoll Nr. 4. Der völkerrechtliche Inhalt des Protokolls wird durch diese Frage nicht berührt. Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates liegt zur Zeit dem Kabinett zur Beschlußfassung im Umlaufverfahren vor. Mit der Gegenäußerung wird der Entwurf des Vertragsgesetzes noch im Laufe dieses Monats dem Bundestag vorgelegt werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 27. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (Drucksache zu V/1634, Frage 113) : Welche Maßnahmen wird die Deutsche Bundespost treffen, um Telefonanschlüsse in kürzerer Frist als bisher durchzuführen? In ihrem Gutachten vom 6. 11. 1965 hat bereits die Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost auf die dringend notwendige Verstärkung der Investitionen im Fernmeldewesen und der Sicherstellung der dazu notwendigen Finanzierungsmittel eindringlich hingewiesen. Die Hauptschwierigkeit, der lebhaften Nachfrage nach Fernsprechanschlüssen kurzfristig zu entsprechen, besteht in der derzeitigen Unmöglichkeit, die Investitionen zum Ausbau der Fernmeldeanlagen der Deutschen Bundespost in gleichem Maße zu steigern, wie der Bedarf wächst. Die Beschaffung dieser erforderlichen Geldmittel ist nicht in dem notwendigen Ausmaß möglich. Es ist zwar der Deutschen Bundespost gelungen, die Wartezeiten zwischen Antragstellung und Einrichtung eines Anschlusses in den letzten Jahren wesentlich abzukürzen und die Zahl der unerledigten Anträge auf Einrichtung von Fernsprechanschlüssen trotz der stark gestiegenen Nachfrage fühlbar zu senken. So wurden im Jahre 1964 bei einem Bestand von 4,6 Millionen Hauptanschlüssen 357 168 neue Hauptanschlüsse gelegt. 1965 erhöhte sich der Bestand von fast 5 Millionen Hauptanschlüssen um 399 536. Im vergangenen Jahr ist sogar ein Zugang von 485 512 neuen Hauptanschlüssen zu verzeichnen. Bei dieser Sachlage bedarf es ganz besonders sorgfältiger Dispositionen bei der Planung der Ausbaumaßnahmen, bei der Verteilung der begrenzten Mittel auf die wichtigsten Investitionsbereiche, in denen Engpässe bei der Herstellung von Anschlüssen entstanden sind, und bei der regionalen Streuung dieser Mittel. Darüber hinaus ist die Deutsche Bundespost nach wie vor bemüht, durch weitere Verbesserung der Organisation, der praktischen Handhabung des Anmeldeverfahrens und der Einrichtung von Fernsprechanschlüssen, des Kräfteeinsatzes, der Motorisierung im Fernmeldebaudienst, der Hinzuziehung von Unternehmern im Sprechstellenbau, der Typisierung der Fernmeldebauten und des Fernmeldebauzeugs usw. die Wartezeiten weiter zu verkürzen. Wegen der bekannten Finanzierungsschwierigkeiten sind leider diese Möglichkeiten begrenzt. 5072 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 27. April 1967 auf .die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache zu V/;1634, Frage 114) : Was tut die Bundesregierung, um dem vom Präsidenten des Bundes Deutscher Zahnärzte für die Jahre ab 1977 vorhergesagten Zahnärztenotstand mit 5000 bis 6000 fehlenden Zahnärzten entgegenzuwirken? Das Bundesministerium für Gesundheitswesen hat im Juni 1964 mit Zustimmung des Bundesrates leine Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte erlassen, durch die auch vorlesungsfreie Monate in die zahnärztliche Universitätsausbildung einbezogen worden sind. Dies sollte dazu verhelfen, die vorhandenen Ausbildungsplätze besser zu nutzen. Im Rahmen der Mitfinanzierung des Ausbaues und Neubaues von Hochschulen beteiligt sich der Bund auch an der Schaffung neuer Ausbildungsplätze für Zahnmediziner. Der Bundesminister für Gesundheitswesen hat sich sowohl an den Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder als auch an den Vorsitzenden dier Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder gewandt und gebeten, alles zu tun, um eine Vermehrung der Ausbildungsplätze für Studierende der Zahnheilkunde zu erreichen. Die Länderminister haben auf ihrer letzten Tagung am 1. Dezember 1966 den Beschluß gefaßt, eine gemeinsame Empfehlung an die Kultusministerkonferenz zu richten. Die Kultusministerkonferenz hat ihrerseits empfohlen, eine entsprechende Berücksichtigung bei den einzelnen Ausbauplänen der Länder und nach Möglichkeit eine bessere und intensivere Ausnutzung der Ausbildungskapazitäten der Zahnkliniken anzustreben. Ich habe außerdem in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Wissenschaftsrates, Herrn Professor Dr. Leussink, Anfang Februar dieses Jahres auf den Mangel an Ausbildungsplätzen in der Zahnmedizin hingewiesen und ihn gebeten, bei den Empfehlungen des Wissenschaftsrates diesen Sachverhalt zu berücksichtigen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 27. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache zu V/1634,Frage 115) : Teilt die Bundesregierung die Kritik von Dr. Werner Knott am Bundesgesundheitsrat, der zwar zur Reduzierung der Kariesanfälligkeit eine Fluoridierung des Trinkwassers bejahe, es aber an Aktivität fehlen lasse? Die Bundesregierung kann sich den Standpunkt von Herrn Dr. Knott nicht zu eigen machen. Der Bundesgesundheitsrat hat sich in mehreren Sitzungen unter Hinzuziehung zahlreicher namhafter Wissenschaftler mit dieser Frage sehr eingehend befaßt. Die Vollversammlung des Bundesgesundheitsrates sagt in dem Beschluß vom 6. Juli 1966, daß die Fluoridierung des Trinkwassers ,ein zur Vorbeugung der Karies dienendes Mittel ist, daß allerdings eine allgemeine Trinkwasserfluoridierung vom Standpunkt der öffentlichen Wasserversorgung aus praktisch nicht durchführbar und nicht vertretbar sei. Die Spitzenverände der Wasserversorgungsunternehmen vertreten die Auffassung, daß dier Zusatz von Fluor technisch nicht allgemein realisiert werden kann. Nach ihren Angaben werden außerdem maximal nur 1-3 % des gelieferten Wassers für den menschlichen Genuß verwendet. Außerdem haben sich mehrere deutsche Ernährungswissenschaftler noch gegen eine allgemeine Fluoridierung des Trinkwassers ausgesprochen. Eine zwangsweise Fluoridierung des Trinkwassers wirft auch rechtliche Probleme auf. Ich sehe deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, eine von dem Votum des Bundesgesundheitsrates abweichende Haltung einzunehmen. Das Bundesministerium für Gesundheitswesen hat die für Kassel, und zwar speziell für den Stadtteil Wahlershausen, seit dem Jahre 1953 bestehende Versuchsgenehmigung erneut verlängert, und zwar unter 'ergänzten Bedingungen und Auflagen. Die Bundesregierung ist bereit, weiteren Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen stattzugeben, wie es der Bundesgesundheitsrat empfohlen hat. Zur Zeit liegen allerdings trotz der Empfehlung des Bundesgesundheitsrates weitere Anträge nicht vor. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 25. April 1967 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache V/1677, Frage 9) : Ist die Bundesregierung bereit, im amtlichen Verkehr die Anrede „Frau" gegenüber allen weiblichen erwachsenen Personen verbindlich zu machen, sofern nicht ledige Frauen im Einzelfall zu erkennen geben, daß sie mit „Fräulein" angeredet werden möchten? Ihre Anfrage bezieht sich auf den Runderlaß des Bundesministers des Innern an die obersten Bundesbehörden vom 9. Februar 1955 (GMBl. 1955 S. 47), wonach gegenüber einer unverheirateten weiblichen Person die Anrede „Frau" zu verwenden ist, wenn dieser Wunsch erkennbar geäußert wird. Ihre Anfrage läßt Ihren Wunsch nach einer inhaltlichen Änderung dieses Runderlasses im Sinne einer Umkehrung erkennen. Der Fragenbereich einer Änderung des Runderlasses ist bereits im Bericht der Bundesregierung über die Situation der Frauen in Beruf, Familie und Gesellschaft (BT-Drucks. V/909) auf den Seiten 264 und 265 behandelt worden. Hier wurde auf inhaltlich gleiche Regelungen in den Ländern hingewiesen, die in den Jahren 1954/1955 getroffen worden waren. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 5073 Da eine Änderung des Runderlasses von 1955 nur zweckmäßig erscheint, wenn gleichzeitig auch die entsprechenden Regelungen in den Ländern geändert werden, wurde Erörterung des Fragenbereichs mit den Innenministern der Länder angekündigt. Diese Erörterungen haben am 15. November 1966 im Bundesministerium des Innern begonnen; sie sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Eine Erwägung meines Hauses, wie der Runderlaß von 1955 — vielfachem Wunsch entsprechend — geändert werden könne, ist den Staats- bzw. Senatskanzleien der Länder in einem Rundschreiben vom 9. 1. 1967 übermittelt worden; die hierzu erbetenen Stellungnahmen sind mir noch nicht vollzählig zugegangen. Auf Anregung einiger Länder soll der Fragenbereich zunächst 'in der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister der Länder erörtert werden. Wie diese mir mit Schreiben vom 24. 2. 1967 mitteilte, ist die Angelegenheit für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Arbeitskreises I „Staatsrecht, Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit" der Arbeitsgemeinschaft vorgemerkt. Erst nach Abstimmung der Länder untereinander kann dier Fragenbereich von hier aus weiter verfolgt werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 26. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache V/1677, Fragen 13, 14 und 15) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Schweizer Projekt, durch den Bau der Splügen-Bahnlinie eine neue Alpentransitstrecke zu schaffen? Könnte das Splügen-Bahnprojekt die Verkehrsverhältnisse im Raum zwischen Schwarzwald und Bayern verbessern? Wann ist mit der Ausführung des Splügen-Bahnprojektes zu rechnen? Um die Abwicklung ides ansteigenden Reise- und Güterverkehrs durch .die Schweiz in der Nord-SüdRichtung zu verbessern, wurden von Schweizer Stellen verschiedene Projekte entwickelt. Hierzu gehört auch das Projekt einer neuen Ostalpenbahn durch den Splügen. Bei der Beurteilung der verschiedenen Vorschläge spielen die internere Landesinteressen eine maßgebende Rolle. Dies um so mehr, als bei fast allen Lösungsmöglichkeiten die Baukosten von der Schweiz allein getragen werden müssen. Der Chef des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements hat eine Kommission eingesetzt und ihr die Prüfung der verschiedenen Vorschläge für den Ausbau bestehender und den Bau neuer Schienenstränge durch das Alpengebiet dier Schweiz .übertragen. Eine Entscheidung zugunsten eines bestimmten Projektes ist noch nicht getroffen worden. Von Schweizer Seite wird also alles getan, um zu einer objektiven Beurteilung zu gelangen. Es ist deshalb nicht geboten, etwa von deutscher Seite mit einer offiziellen Stellungnahme ein bestimmtes Projekt hervorzuheben. Aus der Sicht der Deutschen Bundesbahn ergeben sich keine Gründe — selbst bei weiterem Ansteigen des Verkehrsaufkommens —, für den Hauptverkehrsstrom einen anderen Übergang als Basel zu wählen. Im übrigen können auch die Strecken, die zu den östlichen Grenzübergängen zur Schweiz führen, es handelt sich vor allem um die Strecken aus dem württembergischen und westbayerischen Raum, einen in Zukunft stärkeren Verkehr ebenfalls noch bewältigen. Anlage 16 Schriftliche Antwort dies Bundesministers Leber vom 26. April 1967 auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Wächter (Drucksache V/1677, Frage 16) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine Genehmigung einer Anbringung eines international anerkannten Versehrtenzeichens (3 schwarze Punkte auf gelbem Grund) an Kraftfahrzeugen eine gewisse Rücksichtnahme auf schwerbeschädigte Verkehrsteilnehmer erreicht werden könnte? Die Auffassung teilt die Bundesregierung nicht, weil bei den Anforderungen, die der heutige Straßenverkehr an die Aufmerksamkeit eines jeden Kraftfahers stellt, nicht damit gerechnet werden kann, daß ein solches Zeichen rechtzeitig wahrgenommen und richtig gewertet wird. Für die Einführung eines solchen Schildes besteht auch keine Notwendigkeit. Jeder Kraftfahrer muß nach geltendem Riecht ausbildungsmäßig und auch körperlich und geistig, ggf. unter Zuhilfenahme von besonderen Einrichtungen am Kraftfahrzeug, die Voraussetzung erfüllen, um als Kraftfahrer ohne Gefährdung anderer am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Eines besonderen Schutzes einzelner Kraftfahrer, der über die von jedem Kraftfahrer zu fordernde Rücksichtnahme im Straßenverkehr hinausgeht, bedarf es somit nicht. Die Frage wurde auch schon kurz nach Kriegsende in der Öffentlichkeit behandelt, ich darf dazu auf das Verkehrsblatt Nr. 7/8 vom 30. 4. 1947 verweisen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 27. April 1967 auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Buschfort (Drucksache V/1677, Frage 17): Trifft es zu, daß nach dem Wohngeldgesetz vom 1. April 1965 Veränderungen des Familienstandes erst nach Ablauf der Bewilligungsfrist Berücksichtigung finden? Ihre Annahme trifft zu. Nach § 38 des Wohngeldgesetzes in der Fassung vom 1. April 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 177) ist eine Neubewilligung von Wohngeld im laufenden Bewilligungszeitraum nur unter den dort ausdrücklich genannten Voraus- 5074 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1967 Setzungen zulässig; in allen anderen Fällen, insbesondere auch bei Veränderung des Familienstandes infolge Geburt eines oder mehrerer Kinder, kommt eine Neubewilligung nicht in Betracht. Der Bundestag hat diese Regelung nach eingehenden Beratungen getroffen. Der Gesichtspunkt, im Wohngeldverfahren die Verwaltungsarbeit der Bewilligungsstellen zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu beschränken, erschien ihm von übergeordneter Bedeutung. Die Vorschriften sehen deshalb vor, daß für längstens 12 Monate eine Art „Festwohngeld" gewährt wird. Veränderungen im Familienstand können deshalb erst bei einer Weitergewährung des Wohngeldes nach Ablauf des Bewilligungszeitraums berücksichtigt werden. Die Regelung hat sich in der Praxis bewährt, so daß der Bundestagsausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen bei der Beratung über den Ersten Wohngeldbericht der Bundesregierung (Drucksache V/796) ausdrücklich von einer Änderung dieser Vorschrift abgeraten hat. Der Herr Präsident des Deutschen Bundestages, der Chef des Bundeskanzleramtes und der Herr Bundesminister für Familie und Jugend haben Abdruck dieses Schreibens erhalten. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 27. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (Drucksache V/1677, Fragen 18 und 19) : Treffen Meldungen zu, daß in den Niederlanden für den Export bestimmte Mastkälber mit Futtermitteln oder Zusatzstoffen gefüttert werden, die wegen ihrer gesundheitsgefährdenden Wirkung in Deutschland verboten sind? Sind ausreichende Kontrollen seitens der Bundesregierung vorgesehen, um den Import solcher in Frage 18 erwähnter mit gesundheitsschädlichen — insbesondere hormonhaltigen — Mitteln gefütterter Tiere zu verhindern? Zu Frage 1: Anläßlich einer Sitzung der EWG-Arbeitsgruppe „Veterinärrecht" am 5. April 1967 in Brüssel wurden von niederländischen Regierungsvertretern Presseberichte bestätigt, wonach in den Niederlanden verbotswidrig Stoffe mit östrogener Wirkung als Injektionspräparate in der Kälberaufzucht zum Zweck der Beeinflussung des Fleisch- und Fettansatzes Verwendung gefunden haben und daß deswegen in den Niederlanden Strafverfahren durchgeführt worden sind. Ob in den Niederlanden für den Export bestimmte Mastkälber mit Futtermitteln oder Zusatzstoffen gefüttert werden, die wegen ihrer gesundheitsgefährdenden Wirkung in der Bundesrepublik verboten sind, ist mir nicht bekannt. Nach § 4 Nr. 2 des Lebensmittelgesetzes ist es in der Bundesrepublik verboten, lebenden Tieren Stoffe mit östrogener Wirkung einzupflanzen, einzuspritzen oder unvermischt oder nach Vermischung mit Futtermitteln zu verabfolgen, um den Fleischoder Fettansatz zu beeinflussen; § 4 e Nr. 1 des Lebensmittelgesetzes verbietet das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei deren Gewinnung entgegen den Vorschriften des § 4 b verfahren worden ist. Zu Frage 2: Nach § 21 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes dürfen Lebensmittel, die nicht den in der Bundesrepublik geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen, nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden. Der Importeur ist verantwortlich dafür, daß nicht Schlachttiere oder Fleisch entgegen diesen Verboten eingeführt werden. Der Vollzug der gesetzlichen Vorschriften und die Überwachung obliegen nach dem Grundgesetz den Ländern. Ich habe jedoch die mir zugegangenen Informationen zum Anlaß genommen, den Deutschen Vieh- und Fleischhandelsbund e. V. auf die strafrechtliche Verantwortung der Importeure hinzuweisen und empfohlen, Importe nur vorzunehmen, wenn z. B. aufgrund von Zertifikaten oder Untersuchungen davon ausgegangen werden kann, daß den deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprochen worden ist. Desgleichen habe ich mich in dieser Angelegenheit an die Länder gewandt mit der Bitte um verschärfte Überwachung. Die niederländischen Behörden haben mir ihrerseits auf der erwähnten Sitzung der EWG-Arbeitsgruppe „Veterinärrecht" schnelle und wirksame Maßnahmen zur Abstellung der in ihrem Bereich festgestellten Gesetzesübertretung zugesagt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Reischl.


Rede von Dr. Gerhard Reischl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich nach den sehr eingehenden Darlegungen des Herrn Kollegen Dr. Güde sehr kurz fassen und möchte entsprechend der Übung bei der ersten Lesung nur einige politische Anmerkungen zu dem Entwurf machen.
Art. 95 des Grundgesetzes war ja schon seit langer Zeit ein Stück unerfülltes Grundgesetz. Wir haben noch ein paar solcher Punkte. Es ist erfreulich, daß wir jetzt darangehen, auf diesem Gebiet eine abschließende Regelung zu schaffen. Aus dieser Sicht begrüßt meine Fraktion diesen Entwurf sehr.
Es ist, meine ich, richtig, daß lange Zeit gewartet wurde. Ich bin überzeugt, daß man, wenn man vor Jahren an eine Regelung gegangen wäre, vielleicht aus dem Zwang heraus, den Wortlaut genau zu erfüllen, ein Oberstes Bundesgericht geschaffen hätte, das dann in zehn Jahren 29 Sachen zu behandeln gehabt hätte. Wer die Belastung der übrigen Gerichte kennt, wird mir zugeben, daß das keine angemessene Belastung gewesen wäre. Deshalb sollten wir zufrieden sein, daß jetzt der Entwurf da
ist. Ich bin überzeugt, daß der Rechtsausschuß ihn wird schnell verabschieden können.
Daß dieser Entwurf endlich die Bahn dafür frei macht, daß die anderen bisher oberen Bundesgerichte oberste Bundesgerichte werden, begrüße ich ganz besonders. Ich sage das auch denjenigen, die in diesem Raum — es klingt ein bißchen merkwürdig — für die Besoldung zuständig sind. Dazu gehört nämlich auch, daß der Präsident eines obersten Bundesgerichts jeweils dem Staatssekretär gleichgestellt wird, wie das beim Präsidenten des Reichsgerichts bis zum Dritten Reich hin der Fall war, meines Wissens nicht nur in der Besoldung, sondern auch in seiner sonstigen Stellung. Vor allem auch in der dienstaufsichtlichen Stellung sollten die Präsidenten der obersten Bundesgerichte, wie sie dann heißen werden, wieder die Stellung bekommen, die den Chefpräsidenten der obersten Gerichte der jeweiligen Gerichtsbarkeiten geziemt. Wir sollten dieses Gesetz zum Anlaß nehmen, diese alte, berechtigte Forderung der Präsidenten der oberen Bundesgerichte endlich zu erfüllen.
Dann möchte ich noch eine kleine Anmerkung zur Frage des Sitzes machen. Ich gebe dein Herrn Bundesminister der Justiz zu, daß es zweifelhaft sein könnte, dauernd Berlin als Sitz zu bestimmen. Ich möchte die Frage aufwerfen, ob es unbedingt notwendig ist, da von allen fünf Gerichten nur eines in Karlsruhe sitzt, als festen Sitz immer Karlsruhe zu nehmen. Man könnte sehr wohl noch — zumal sich die Besetzung von Fall zu Fall wandelt, je nach dem, welche Gerichte beteiligt sind — etwa an ein Roulieren des Sitzes denken. Das müßte noch näher überlegt werden.
Die Frage eines Rechtspflegeministeriums — hier stimme ich dem Herrn Kollegen Dr. Güde zu — sollten wir mit diesem Entwurf nicht verknüpfen. Wir würden seine Verabschiedung nur aufhalten und die Bereinigung der anderen Frage, die nun dringend ist, hinauszögern. Wir sollten alle mithelfen, daß möglichst schnell Art. 95 und das Ausführungsgesetz dazu eine vernünftige und ausgewogene Regelung zur Fortbildung unserer Rechtseinheit finden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Busse.