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    Deutscher Bundestag 102. Sitzung Bonn, den 13. April 1967 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 4741 A Fragestunde (Drucksachen V/1618, V/1620) Fragen des Abg. Meister: Wirtschaftliche Situation der deutschen Obst- und Gemüsekonservenindustrie 4741 D Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Bundeshilfe für die durch schwere Orkane geschädigte Forstwirtschaft Höcherl, Bundesminister . . . . . 4741 D Fragen des Abg. Dr. Stecker: Einfuhr minderwertiger Futtermittel aus den USA . . . . . . . . . 4742 A Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Postzensur disziplinarrechtlich bestrafter Arrestanten der Bundeswehr Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4742 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 4742 C Berkhan (SPD) 4742 D Ollesch (FDP) 4743 B Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Verneinende „Kritiksucht" auch im militärischen Bereich Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4743 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 4744 A Dr. Kübler (SPD) 4744 B Fragen des Abg. Fellermaier: Auswirkungen des Überschallfluges auf Baudenkmäler und Kirchen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4744 C Fellermaier (SPD) . . . . . . . 4744 C Hörmann (Freiburg) (SPD) 4745 C, 4746 A Dr. Rau (SPD) . . . . . . . . . 4745 D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 4745 D Frage der Abg. Frau Funcke: Aufgaben des Bundespresseamtes von Hase, Staatssekretär . . . . 4746 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 4746 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 4746 D Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Entwicklungshilfeprojekt Kenya Potato Company Ltd. — Unverschuldete Verluste privatinitiativer Entwicklungshilfe Dr. Hein, Staatssekretär . . . . . 4747 B Frage des Abg. Dr. Rutschke: Verschmutzung des Rheins Frau Strobel, Bundesminister . . . 4747 D Schoettle, Vizepräsident . . . . . 4748 A Opitz (FDP) . . . . . . . . 4748 A Ramms (FDP) 4748 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 Frage des Abg. Spitzmüller: Maßnahmen zur Verhinderung von Pockenalarmen Frau Strobel, Bundesminister . . . 4748 B Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 4748 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4749 A Dr. Rinderspacher (SPD) 4749 B Frage des Abg. Rollmann: Einfuhr amerikanischer Pharmazeutika nach Europa vor ihrem Einsatz auf dem amerikanischen Markt Frau Strobel, Bundesminister . . 4749 C Kiep (CDU/CSU) 4749 D Frage des Abg. Dr. Bechert .(Gau-Algesheim): Gefährdungshaftung für Ölleitungen im Gebiet der Bundesrepublik Frau Strobel, Bundesminister . . . 4749 D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 4750 A Spitzmüller (FDP) 4750 B Moersch (FDP) 4750 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Folgerungen aus dem Auslaufen von Heizöl in den Main bei Flörsheim für die Sicherheitsbestimmungen Frau Strobel, Bundesminister . . . 4750 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4750 D Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Derzeitige Aufgaben der Beamten und Angestellten des ehemaligen BM für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . . . 4751 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 4751 B Fragen des Abg. Liehr: Fernunterrichtswesen 4751 C Frage des Abg. Ertl: Konsequenzen aus dem Gutachten von Prof. Obermayer betr. Konfessionsschulen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4751 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . 4752 B Moersch (FDP) 4752 D Fragen des Abg. Hellenbrock: Visaerteilung an einreisende Kaufleute aus Ostblockländern . . . . . . . 4752 D Fragen des Abg. Seidel: Ausländerlager Zirndorf Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 4753 A Seidel (SPD) 4753 C Schoettle, Vizepräsident 4754 A Frage des Abg. Jung: Soziales Mietrecht Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4754 B Jung (FDP). . . . . . . . . 4754 B Fragen des Abg. Stiller: Behauptungen des Schriftstellers Dr. Enzensberger Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4754 C Stiller (CDU/CSU) 4754 D Ott (CDU/CSU) 4755 A Frage des Abg. Dröscher: Zahl der heute noch lebenden Versicherungsnehmer der Geburtsjahrgänge 1880 bis 1893 mit Altersversorgung auf Kapitalversicherungen von über 10 000 RM bei deutschen Lebensversicherungen . . . . . . . . . 4755 A Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/48) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1582), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1581, zu V/1581) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Schoettle, Vizepräsident . . . . . 4755 B Frau Funcke (FDP) . . . 4755 C, 4756 C Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 4755 D Spitzmüller (FDP) 4756 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4756 B Seuffert (SPD) 4756 D Dr. Müthling (SPD) . . . . . . . 4757 C Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 4758 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4762 A Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 4766 B Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 4767 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 4768 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 III Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 4769 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 4770 B Schlee (CDU/CSU) . . . . . . . 4770 D Dr. Eckhardt (CDU/CSU) . . . . . 4771 C Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 4772 D Schulhoff (CDU/CSU) . . . . . . 4773 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 4774 A Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 4774 D Dr. Staratzke (FDP) . . . . . . 4775 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 4776 A Nächste Sitzung 4782 C Anlagen 4783 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 4741 102. Sitzung Bonn, den 13. April 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Adenauer 14. 4. Dr. Aigner * 14. 4. Dr. Artzinger * 14. 4. Becker (Pirmasens) 13.4. Behrendt * 13. 4. Dr. Birrenbach 14. 4. Blachstein 14. 4. Frau Brauksiepe 14. 4. Dr. Burgbacher 14. 4. Corterier ** 15. 4. Deringer * 14. 4. Dichgans * 14. 4. Dr. Dittrich * 14. 4. Dröscher * 13. 4. Eisenmann 21. 4. Dr. Friderichs 21. 4. Dr. Furler * 14. 4. Graaff 14. 4. Hahn (Bielefeld) * 14. 4. Hauck 14. 4. Höhne 24. 4. Illerhaus * 14. 4. Jaschke 18. 4. Junghans 13. 4. Klinker * 14. 4. Frau Dr. Krips 14. 4. Lange 13. 4. Lemmer 30. 4. Lenz (Brühl) 21. 4. Lenz (Trossingen) 23. 5. Frau Lösche 14. 4. Lücker (München) * 13. 4. Frau Dr. Maxsein 14. 4. Memmel * 14. 4. Mengelkamp 15. 5. Michels 14. 4. Müller (Aachen-Land) * 14. 4. Müller (Remscheid) 21. 4. Peters (Norden) 30. 6. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg 2. 6. Richarts * 14. 4. Riedel (Frankfurt) * 14. 4. Rösing 30.4. Dr. Rutschke ** 15. 4. Scheel 28.4. Schonhofen 15. 5. Dr. Serres ** 14. 4. Springorum * 14. 4. Dr. Steinmetz 14. 4. Strohmayr 14. 4. Für die Tèilnahme an Ausschuß- bzw. Fraktionssitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Struve 31.5. Unertl 21.4. Dr. Wahl 14. 4. Dr. Wilhelmi 14. 4. Wurbs 15. 4. Wuwer 21.4. Zoglmann 13.4. Anlage 2 Umdruck 147 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) - Drucksachen V/48, V/1581 - Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 12 Abs. 2 wird folgende Nummer 12 angefügt: „12. die Leistungen aus dem Betrieb von Krankenanstalten und Altersheimen, soweit sie nicht gemäß § 4 Nr. 16 steuerfrei sind." Bonn, den 11. April 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 165 Änderungsantrag der Abgeordneten Orgaß, Jacobi (Köln), Weimer, Frau Berger-Heise und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) - . Drucksachen V/48, V/1581 -. Der Bundestag wolle beschließen: § 12 erhält folgenden neuen Absatz 3: „ (3) Die Steuer ermäßigt sich auf 7 vom Hundert für Lieferungen und Leistungen für den Bau, die Instandhaltung, die Instandsetzung und die Modernisierung von Wohnungen und Eigenheimen." Bonn, den 12. April 1967 Orgaß Frau Berger-Heise Jacobi (Köln) und Genossen Weimer Anlage 4 Umdruck 177 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von ,den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) - Drucksachen V/48, V/1581 -. 4784 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 Der Bundestag wolle beschließen: § 14 Abs. 3 wird wie folgt geändert: „(3) Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt oder zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet diesen Betrag, auch wenn er nicht Unternehmer ist." Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 148 Änderungsantrag des Abgeordneten Schlee und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 15 Abs. 8 wird hinter Nummer i folgende Nummer 1 a eingefügt: „1 a. unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang zur Vermeidung von Härten in den Fällen, in denen ein anderer ,als der Abnehmer der Lieferung oder Empfänger der sonstigen Leistung ein Entgelt gewährt (§ 10 Abs. 1 Satz 2), der andere den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann und ". Bonn, den 12. April 1967 Schlee Ott Freiherr von und zu Dr. Pohle Guttenberg Frau Dr. Probst Dr. Althammer Rainer Bauer (Wasserburg) Schlager Ehnes Schmidhuber Gierenstein Wagner Leukert Ziegler Niederalt Anlage 6 Umdruck 179 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) —Drucksachen V/48 und V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 15 Abs. 8 wird hinter der Nr. 1 folgende Nr. 2 eingefügt: „2. unter 'welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang zur Vermeidung von Härten in den Fällen, in denen ein anderer als der Abnehmer der Lieferung oder Empfänger der sonstigen Leistung ein Entgelt gewährt (§ 10 Abs. 1 Satz 2), der andere den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann." Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3. Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 188 Eventualantrag der Abgeordneten Jacobi (Köln), Frau Berger-Heise und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —; für den Fall der Ablehnung des Änderungsantrags der Abgeordneten Orgaß, Jacobi (Köln), Weimer, Frau Berger-Heise und Genossen auf Umdruck 165. Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 20 wird als § 20 a eingefügt: „Steuervergütung § 20 a (1) Bei Lieferungen und Leistungen für den Bau, die Instandhaltung, die Instandsetzung und die Modernisierung von Wohnungen und Eigenheimen werden dem Bauherrn auf Antrag 30 vom Hundert des nach § 14 Abs. 1 Ziff. 6 gesondert ausgewiesenen Steuerbetrages vergütet. (2) Der Bundesminister der Finanzen kann durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zur Durchführung des Vergütungsverfahrens treffen." Jacobi (Köln), Frau Berger-Heise und Genossen Anlage 8 Umdruck 180 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 21 Abs. 3 wird um folgenden Satz ergänzt: „Die Sätze 1-3 gelten nur, wenn derjenige, der den Zoll oder die Verbrauchsteuer zu entrichten hat, hinsichtlich des eingeführten Gegenstandes nicht oder nicht in vollem Umfang nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 zum Vorsteueralbzug berechtigt ist." Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 4785 Anlage 9 Umdruck 181 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) —Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 26 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung zur Wahrung der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung zur Beseitigung von Unbilligkeiten und Härtefällen oder zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens den Umfang der in diesem Gesetz enthaltenen Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen, des Vorsteuerabzugs und der zeitlichen Bindungen nach §§ 19 Abs. 4, 23 Abs. 4 und 24 Abs. 4 näher bestimmen." Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 159 Änderungsantrag der Abgeordneten Schulhoff, Regling, Opitz und Genossen zur zweiten Beratung des von 'den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 26 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung zur Wahrung der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen oder zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens den Umfang der in diesem Gesetz enthaltenen Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen, des Vorsteuerabzugs und der zeitlichen Bindungen nach §§ 19 Abs. 4, 23 Abs. 4 und 24 Abs. 4 näher bestimmen." Bonn, den 12. April 1967 Schulhoff, Regling, Opitz und Genossen Anlage 11 Umdruck 152 Änderungsantrag des Abgeordneten Moersch zur zweiten Beratung des von ,den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 27 wird hinter ,dem Absatz 2 folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Auf Antrag ist anstelle von § 4 Ziff. 14 des Umsatzsteuergesetzes 1951 in der jeweils geltenden Fassung § 4 Nr. 21 dieses Gesetzes anzuwenden, soweit die Leistungen in den Kalenderjahren 1966 oder 1967 bewirkt werden oder bewirkt worden sind." 2. § 33 erhält folgende Fassung: „§ 33 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am. 1. Januar 1968 in Kraft. § 27 Abs. 3 sowie 'die in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigungen treten am Tage nach seiner Verkündung in Kraft." Bonn, den 12. April 1967 Moersch Anlage 12 Umdruck 189 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 28 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt: „Für Wasserfahrzeuge der in Satz 2 bezeichneten Art, ihre Umbauten, für Großreparaturen an ihnen und für auftragsbezogene Vorräte im Sinne von Satz 2 kann der Unternehmer einen Abzug auch dann vornehmen, wenn sie bei ihm als Gegenstände des Vorratsvermögens am Schluß des Jahres 1967 in einem Freihafen vorhanden sind; anzuwenden in diesen Fällen sind die in § 25 (2) des Umsatzsteuergesetzes von 1951 bezeichneten Vergütungssätze." Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 13 Umdruck 150 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 28 wird 1. Absatz 2 letzter Satz gestrichen, 2. folgender neuer Absatz 8 angefügt: „(8) Weist der Unternehmer nach, daß er den Gegenstand erworben und nicht bearbeitet oder verarbeitet hat, so kann er neben dem abziehbaren Betrag gemäß Absatz 1 oder Absatz 7 einen weiteren Betrag in Höhe von 75 vom Hundert des Satzes der Ausfuhrhändlervergütung abset- 4786 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 zen, der sich aus § 20 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1951 in der zuletzt geltenden Fassung ergibt. Zwei Drittel dieses Betrages sind gemäß Absatz 4 zu verrechnen. Der verbleibende Betrag ist gleichmäßig verteilt von den Vorauszahlungen des zweiten Kalenderjahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes abzusetzen." Bonn, den 12. April 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 14 Umdruck 190 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48 und V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 28 wird folgender Absatz 8 angefügt: „Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung allgemein oder für einzelne Wirtschaftszweige, die in den Absätzen 1 und 7 bezeichneten Sätze und die nach Absatz 2 maßgeblichen Werte ändern, wenn dies aus konjunkturpolitischen Gründen erforderlich und haushaltsmäßig vertretbar ist." Bonn, den 13. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 15 Umdruck 158 Änderungsantrag der Abgeordneten Schulhoff, Regling, Opitz und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der § 29 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz wird wie folgt geändert: An die Stelle der Worte „vor dem Tage der Verkündung dieses Gesetzes" treten die Worte „vor dem 1. Oktober 1967". Bonn den 12 April 1967 Schulhoff Balkenhol Bauknecht Dr. Besold Dr. Brenck Dr. Burgbacher Burgemeister Dr. Conring van Delden Enk Dr. Elbrächter Erhard (Bad Schwalbach) Erpenbeck Dr. Freiwald Dr. Frerichs Fritz (Welzheim) Gewandt Dr. Gleissner Gibbert Haase (Kassel) Dr. Hesberg Dr. Hofmann (Mainz) Hörnemann (Gescher) Dr. Klepsch Krug Lampersbach Ott Porten Dr. Reinhard Schlee Schmidhuber Dr. Schwörer Dr. Serres Dr. Sinn Stooß Unertl Weimer Wieninger Regling Haase (Kellinghusen) Dr. Müthling Ravens Seither Stein (Mainz) Dr. Tamblé Opitz Frau Funcke Geldner Jung Dr. Mülhan Ollesch Sander Schmidt (Kempten) Anlage 16 Umdruck 183 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 29 Satz 1 1. Halbsatz sollen an die Stelle „vor dem Tage der Verkündung dieses Gesetzes" die Worte „die vor dem 1. Oktober 1967" treten. Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 17 Umdruck 184 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 29 Satz 1 1. Halbsatz sollen an die Stelle „vor dem Tage der Verkündung dieses Gesetzes" die Worte „die vor dem 1. Oktober 1967" treten. Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 18 Umdruck 185 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581—. Der Bundestag wolle beschließen: § 30 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Selbstverbrauch liegt vor, wenn ein Unternehmer körperliche Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unterliegen und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten nach den einkommensteuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung oder Herstellung Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 4787 nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, im Inland der Verwendung oder Nutzung als Anlagevermögen zuführt." Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 19 - Umdruck 186 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 30 wird hinter Abs. 8 folgender Abs. 9 angefügt: (9) Hat ein Wirtschaftsgut am Schluß des Jahres 1967 in fertigem oder unfertigem Zustand zum Anlagevermögen eines Unternehmens gehört und ist dafür ein Vorsteuerabzug nach § 28 nicht in Anspruch genommen worden, kann der Bundesminister der Finanzen unbeschadet der Vorschrift des § 131 der Reichsabgabenordnung die durch die Besteuerung nach Absatz 1 eintretende steuerliche Belastung auf Antrag des Unternehmers durch Steuererlaß angemessen mildern. Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 20 Umdruck 187 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48 und V/1581—. Der Bundestag wolle beschließen: In § 30 wird folgender Absatz 9 angefügt: „Die Bundesregierung kann, soweit es im gesamtwirtschaftlichen Interesse erforderlich ist, den in Absatz 1 bezeichneten Zeitraum sowie die in Absatz 5 bezeichneten Steuersätze und deren Anwendungszeitraum ändern." Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 21 Umdruck 191 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke, Dr. Staratzke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —, Der Bundestag wolle beschließen: In § 30 wird nach Absatz 4 ein neuer Absatz 4 a eingefügt: „(4 a) Hat ein Unternehmer am 31. Dezember 1967 unfertige Wirtschaftsgüter in seinem Anlagevermögen, die nach ihrer Fertigstellung nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, so ist die Bemessungsgrundlage gemäß Absatz 4 um 5 vom Hundert des Wertes zu mindern, mit dem das unfertige Wirtschaftsgut am 31. Dezember 1967 zu bewerten .war." Bonn, den 13. April 1967 Frau Funcke Dr. Emde Dr. Staratzke Mertes Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Leicht (Drucksache V/1618, Frage V/16): Ist die Bundesregierung bereit, falls bis zum 1. Mai 1967 eine Einigung über die Richtlinien zur Verteilung der 660 Millionen DM für Verkehrszwecke in den Gemeinden nicht erzielt wird, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die sofortige Verwendung dieser 660 Millionen DM in 1967 für den Bundesfernstraßenbau möglich macht? Die Bundesregierung geht davon aus, daß der Bundesrat ihren Richtlinien-Entwurf bis zum 1. Mai 1967 ohne unannehmbare Änderungswünsche zustimmen wird. Sie sieht daher zunächst keine Veranlassung, im Sinne der Anfrage tätig zu werden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 13. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wagner (Drucksache V/1618, Fragen VI/4, VI/5 und VI/6) : Wann kann der Deutsche Bundestag mit der Vorlage der bereits von der Bundesregierung am 10. März 1966 angekündig ten Ergänzung der Stellungnahme zum Gutachten zur Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost (zu Drucksache V/203) — insbesondere zu den im II. Teil Buchstabe D. Organisation gemachten Vorschlägen des Gutachtens — rechnen? Billigt die Bundesregierung den nur auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses der in Frage VI/4 erwähnten Kommission in das Gutachten aufgenommenen Vorschlag zur Aufspaltung des Post- und Fernmeldesektors in der Mittelinstanz mit den im Gutachten selbst angeführten organisatorischen, personalpolitischen und gebührentechnischen Konsequenzen? Ist die Bundesregierung bereit, die auch von der in Frage VI/4 erwähnten Gutachtenkommission als dringend notwendig anerkannte Reorganisation der Mittelinstanz unter Heranziehung des im Auftrag des Bundespostministeriums nach den Richtlinien des BWV-Gutachtens 1956 seit langem erstellten umfassenden Organisationsplans der Wiesemeyer-Fachkommission jetzt ohne jeden weiteren Aufschub in die Wege zu leiten? Die Bundesregierung hat in ihrer, dem Hohen Haus vorliegenden Stellungnahme zum Gutachten der Sachverständigen-Kommission vom 10. 3. 1966 ausgeführt, daß die Vorschläge der Kommission ausführlicher Untersuchungen bedürfen, bei denen alle in Betracht kommenden Gesichtspunkte abgewogen werden müssen. Besonders umfangreich gestalten sich die Untersuchungen über die Vorschläge 4788 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 zur Neuordnung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und der Deutschen Bundespost. Auf ausdrückliches Ersuchen des Bundesministers der Finanzen werden die damit zusammenhängenden Fragen z. Z. durch einen Ausschuß geprüft, dem Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, Bundesministeriums für Wirtschaft, Bundeskanzleramtes, Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen angehören. Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, jeweils zu einzelnen Vorschlägen der Sachverständigen, so auch über die Vorschläge zur Organisation, dem Hohen Haus gesonderte Stellungnahmen zuzuleiten. Sie beabsichtigt daher, ihre abschließende Stellungnahme nach Abschluß aller Untersuchungen zusammengefaßt vorzulegen. — Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen Dr. Dollinger hat im übrigen nach seinem Dienstantritt sofort in seinem Hause die zur Klärung der noch offenen Fragen erforderlichen Aufträge erteilt. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Schütz vom 13. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kiep (Drucksache V/1618 Frage XII/1) : Erfolgten kürzlich veröffentlichte Äußerungen hoher Beamter des Auswärtigen Amtes zu Fragen des Atomsperrvertrages im Einverständnis mit der Bundesregierung? Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat in letzter Zeit in diesem Hohen Hause, vor der Presse und bei öffentlichen Veranstaltungen verschiedentlich zu den Fragen Stellung genommen, vor die die Bundesregierung sich im Zusammenhang mit den möglichen Auswirkungen eines derzeit diskutierten Vertragsentwurfs über die Nichtverbreitung von Kernwaffen gestellt sieht. Außerdem haben die Sprecher der Bundesregierung und des Auswärtigen Amtes auf ähnliche Fragen von seiten der Presse zu verschiedenen Aspekten des gleichen Themas Stellung genommen. Diese Äußerungen geben einen Einblick in die vielfältigen Überlegungen der Bundesregierung zur gesamten Problematik, die mit einem solchen Vertrage aufgeworfen wird. Dazu kommt, daß Beamte des Auswärtigen Dienstes in Vorträgen ebenfalls verschiedene konkrete Aspekte des Nichtverbreitungsthemas behandelt haben. Soweit bei diesen Äußerungen die Vortragenden ausdrücklich ihre persönliche Meinung wiedergegeben haben, war ein Einverständnis nicht erforderlich. Diese Äußerungen erfolgten zudem in einem frühen Stadium der Meinungsbildung. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 13. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Stecker (Drucksache V/1618 Fragen XVII/6 und XVII/7) : Ist es richtig, daß jährlich einige 100 000 Tonnen amerikanisches Sojaschrot, das mit Sojaschalen verschnitten ist und daher nicht den deutschen gesetzlichen Bestimmungen über das Inverkehrbringen von Futtermitteln entspricht, aus den USA in die Bundesrepublik eingeführt wird? Welche Maßnahmen hat bei Bejahung der Frage XVII/6 die Bundesregierung vorgesehen, um bei der zollamtlichen Grenzabfertigung sicherzustellen, daß solch minderwertige Futtermittel nicht mehr eingeführt werden können? Es trifft zu, daß Sojaschrot, dem zusätzlich gemahlene Sojaschalen beigemischt sind, nach den deutschen gesetzlichen Bestimmungen (§ 24 der Futtermittelanordnung) nicht als Futtermittel in den Verkehr gebracht werden darf. In das Bundesgebiet werden jährlich 400 000 bis 500 000 t Sojaschrot aus den USA eingeführt. Ob diesen Erzeugnissen, die bei der Einfuhr zollmäßig als Rückstände aus der pflanzlichen Ölgewinnung tarifiert werden, zusätzlich Sojaschalen beigemischt sind, ist amtlich nicht bekannt. Aus Kreisen der Wirtschaft ist mir allerdings berichtet worden, daß in letzter Zeit aus den USA in verstärktem Umfange bei diesen Einfuhren gemahlene Sojaschalen zugesetzt worden sein sollen. Auf Grund der Mitteilungen aus Kreisen der Wirtschaft habe ich mit Schreiben vom 3. April 1967 die obersten Landesbehörden gebeten, den Inlandsverkehr mit eingeführtem Sojaschrot verstärkt zu überwachen; für die Überwachung sind die obersten Landesbehörden zuständig (§ 4 der Futtermittelanordnung). Außerdem ist vorgesehen, bei der zollamtlichen Abfertigung von diesen Waren Proben zu entnehmen und die Untersuchungsergebnisse den obersten Landesbehörden mitzuteilen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Müthling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    H err Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn im Rahmen der Versorgungsbetriebe für Wasser statt 5 % ein Steuersatz von 3 % beantragt worden ist, so soll damit eine Preissteigerung für den Verbrauch von Wirtschaftsgütern des lebensnotwendigen Bedarfs verhindert werden. Nach sehr sorgfältigen Berechnungen der Fachverbände und der kommunalen Spitzenverbände werden die auf diesen Wirtschaftsgütern ruhenden Vorsteuern durch diesen Steuersatz von 3 % ausgeglichen werden. Für die Verbraucher würde also im wesentlichen Steuerbefreiung eintreten. Damit würde die jetzt bestehende Steuerfreiheit für die Lieferung, für den Eigenbedarf und für die Einführung von Wasser nach den Vorschriften des Zolltarifs aufrechterhalten werden.
    Ich bitte, aus dieser Aufzählung zu entnehmen, daß der schriftlich vorliegende Antrag noch in einem Punkt ergänzt werden muß. Es muß jetzt heißen: „Wasser im Sinne 'des Zolltarifs".
    Namens meiner Fraktion übergebe ich dem Herrn Präsidenten folgende neue Fassung:

    (3) Die Steuer ermäßigt sich auf 3 vom Hundert für die Lieferung, den Eigenverbrauch und die Einfuhr von Wasser (aus Nr. 22.01 - B des Zolltarifs).

    Vom 'Steuersystem aus gesehen gibt es keine Schwierigkeiten, weil Wasser keinem konkurrierenden Wirtschaftsgut 'begegnet. Im Steuerrecht selbst ist diese Sonderstellung des Wassers immer anerkannt worden. Ich darf dafür zwei Beispiele nennen: Bei der Umsatzsteuernovelle 1954 wurde die Umsatzsteuerbefreiung der öffentlichen Hand sogar ,auf die privaten Wasserunternehmungen ausgedehnt. Aus der neuesten Zeit mag eine Bestätigung darin gesehen werden, daß der Bundestag noch am 27. Januar 1965 .die Vermögensteuer für alle Wasserwerke, also auch für die privaten und für die gemischtwirtschaftlichen, beschlossen hat.
    Gegenüber den Steuerertragsberechnungen würde mit der Annahme eines solchen Antrags ein Steuerausfall von jährlich 23 Millionen DM eintreten. Vielleicht ist er auch etwas weniger; denn der Herr Bundesfinanzminister hat hier gestern eine Zahl von 20 Millionen DM genannt.
    *) Siehe 101. Sitzung, Anlage 22



    Dr. Müthling
    Für den Antrag gibt es noch ein interessantes Vorbild in dem neuen französischen Mehrwertsteuergesetz. Dort ist der Normalsteuersatz von 16,8 % für Wasser auf 35 % dieses Satzes herabgesetzt worden.
    Es bedarf jetzt der haushaltsmäßigen Überprüfung. Diese müßte zwischen der zweiten und der dritten Lesung liegen. Ich sehe deshalb davon ab, jetzt den Antrag auf Abstimmung zu stellen. Diese Abstimmung müßte vielmehr der dritten Lesung vorbehalten bleiben.

    (Beifall 'bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das heißt also praktisch, Herr Kollege Müthling, daß der Antrag Umdruck 164 jetzt aus der weiteren Debatte ausscheidet.

(Abg. Müthing: Ja!)

Auf Umdruck 165 *) liegt noch ein Antrag vor, wonach § 12 einen neuen Absatz 3 erhalten soll. Zur Begründung hat Herr Orgaß das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Orgaß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Es ist nicht einfach, diesen Änderungsantrag zu stellen; denn die Antragsteller beider Fraktionen, sowohl der Christlichen Demokraten als auch der Sozialdemokraten, die diesen Antrag gemeinsam stellen, haben nicht den absoluten Segen ihrer Ordensoberen. Daß wir dennoch ein wenig gegen den Stachel löcken, meinen wir aus einem ganz besonderen Verantwortungsbewußtsein tun zu müssen. Wenn dieser Antrag auch als Gruppenantrag deklariert wird, möchte ich doch von vornherein zum Ausdruck bringen, daß er kein Gruppeninteresse beinhaltet, sondern auf die gesellschaftspolitischen Strukturveränderungen in unserer Wirtschaft abzielt, die zugleich auch mit den volkswirtschaftlichen Zusammenhängen begründet werden müssen.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Sehr gut!)

    Dieser Antrag hat vor allem deswegen eine ganz hohe Bedeutung — dessen sind sich die Antragsteller durchaus bewußt —, weil er wohl wie kaum ein anderer der gestellten Anträge, soweit ich es übersehen kann, eine Ausfallquote in der Größenordnung von, wie vom Finanzministerium genannt, 1,3 Milliarden DM zur Folge hätte. Das bedeutet, daß man um einen solchen Antrag schon reden, ringen und streiten muß. Die Frage, ob es diese Größenordnungen sind und welche Zusammenhänge sich daraus ergeben, ist eine ganz andere. Dazu bedarf es einiger Begründungen. Sie werden mir gestatten, einige dieser Begründungen zu nennen.
    Als erstes ein paar Bemerkungen zur Vorgeschichte. Meine Damen und Herren, der Entwurf des neuen Nettoumsatzsteuerverfahrens ist nicht allein im Finanzausschuß beraten worden, sondern die jeweiligen Fachausschüsse, die mit den Auswirkungen konfrontiert werden, haben gutachtliche Stellungnahmen dazu abgegeben. So hat auch der Fachaus-
    *) Siehe Anlage 3
    schuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen auf Grund sehr eingehender Analysen eine gutachtliche Stellungnahme dem Finanzausschuß zugeleitet, und zwar schon im Sommer vergangenen Jahres, also sehr rechtzeitig während der Beratungen im Finanzauschuß. Der Ausschuß kam auf Grund von Analysen zu der Empfehlung, für die Wohnungswirtschaft einen geminderten Steuersatz einzusetzen, und das nicht etwa aus dem Gedanken — das möchte ich hier ausdrücklich betonen —, daß man der Bauwirtschaft in irgendeiner Form helfen wolle; dieses Problem stellte sich nicht. Es stellte sich vielmehr die Frage, wie es ja der Sinn des Nettoumsatzsteuerverfahrens ist, nach den Auswirkungen auf den Verbraucher im volkswirtschaftlichen Zusammenhang.
    Das Bundesfinanzministerium hat diese Zahlen bestritten, weil sie angeblich nicht genügend abgesichert seien, und hat statt dessen andere Zahlen genannt, auf Grund von deren Hochrechnung es zu dem Ergebnis von Mindereinnahmen in Höhe von 1,3 Milliarden DM kam.
    Den Wohnungswirtschaftsverbänden war es anheimgestellt, ein neutrales wissenschaftliches Gutachten anzufordern, um eine klare Aussage über die Diskrepanz zwischen den Zahlengrößen zu erreichen. Dieses Ifo-Gutachten lag im Februar 1967 vor. Es verwirft auf Grund ganz genauer Strukturanalysen die vom Bundesfinanzministerium berechneten Zahlen und erhärtet im wesentlichen die von der Wohnungswirtschaft genannten Zahlenreihen. Das wird jetzt vom Finanzministerium auch nicht mehr bestritten. Es müßte also neu sein, wenn das jetzt vor dem Plenum doch wieder bestritten werden sollte.
    Die einzige Antwort, die wir Fachleute zu dieser Problematik jetzt überhaupt noch bekommen, ist: Ja, aber Sie kommen zu spät; jetzt ist die Suppe gegessen, und für Sie bleibt nichts mehr übrig. Dabei bleibt man immer noch bei diesen 1,3 Milliarden DM, obwohl 'im Ausschußbericht eine etwas vorsichtigere Formulierung gefunden ist, die nur noch von rund 1 Milliarde DM spricht und zuerkennt, daß die Einführung des Mehrwertsteuersystems in der Wohnungspolitik unerwünschte preispolitische Folgen hat. Das können Sie in dem Ausschußbericht zu Drucksache V/1581 auf Seite 6 nachlesen.
    Jetzt müssen wir uns einmal darüber unterhalten, wieso es überhaupt zu der Differenz von 1,2 Milliarden DM kommt, die sich nach der Aussage des Finanzministeriums ergibt. Das kommt einfach daher, daß das Finanzministerium bei der Erstellung dieser Rechnung von vier falschen Prämissen ausgegangen und dadurch konsequenterweise zu falschen Ergebnissen gekommen ist.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Sehr richtig!)

    Den Berechnungen des Bundesfinanzministeriums, die sich der Finanzausschuß zu eigen gemacht hat, lag nämlich erstens die Annahme zugrunde, daß im Jahre 1968, also dem Jahr der Umstellung, 500 000 Wohnungen gebaut würden. Meine Damen und Herren, niemand wäre wohl glücklicher als die Wohnungsbaupolitiker in diesem Hause, wenn diese Annahme zuträfe. Aber Sie wissen alle, daß



    Orgaß
    auf Grund der von uns selber beschlossenen Maßnahmen zum Finanzplanungsgesetz der ordentliche Haushalt hinsichtlich der Mittel für den Wohnungsbau erheblich hat bluten müssen. Auch auf Grund der Misere auf dem Kapitalmarkt in der vergangenen Zeit ist diese Zahl absolut unrealistisch. Alle Fachleute sprechen davon, daß die Zahl von bestenfalls 400 000 Wohnungen die realistische Größenordnung ist.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Sehr richtig!)

    Schon diese Tatsache mildert die Differenz von 1,2 Milliarden DM.
    Zweitens ist man von der Prämisse ausgegangen, daß sich infolge einer laufenden Steigerung der Baukosten die Kosten je Wohnung um jährlich 3 % erhöhen würden. Auch diese Annahme ist nicht realistisch. Es ist zuzugeben, daß die Bauwirtschaft in den vergangenen Jahren in mehrfacher Weise happig zugelangt hat, daß sich dadurch manche Preiserhöhung ergab, die abgewälzt wurde. Das war schon ein Ärgernis. Aber diese Zeit ist vorbei. Die Bauwirtschaft steht zur Zeit in einem harten Konkurrenzkampf. Wer sich die Mühe macht, sich die Statistik der Bauwirtschaft anzusehen, wird feststellen, daß die Annahme einer Erhöhung der Kosten um 3 % per anno nicht mehr realistisch ist. Das war die zweite falsche Prämisse, die das Finanzministerium aufgestellt hatte.
    Die dritte Prämisse ist von erheblicher Bedeutung. Das Finanzministerium ging davon aus, daß die derzeitigen Baupreise nach dem jetzt noch geltenden Allphasenumsatzsteuersystem eine kumulierte Umsatzsteuer von durchschnittlich 8 % enthalten.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Das ist falsch!)

    Hier hat sich das Finanzministerium durch das IfoGutachten wiederum korrigieren lassen müssen. Es bestreitet auch nicht mehr, daß der Durchschnittssatz der Umsatzsteuer nicht 8%, sondern 6,4 % beträgt.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Sehr richtig!)

    Dies ist in dem Gutachten auf Grund genauer Berechnungen an Hand von Preisvergleichen und einer Reihe von repräsentativen Erhebungen dargelegt. Danach liegt die Spannweite der kumulierten Umsatzsteuer nach dem geltenden System zwischen 4,4 % bei Erdarbeiten und bis zu 9,2 % bei Herd- und Ofenarbeiten. Die durchschnittliche Belastung beträgt aber nur 6,4 %, während das Finanzministerium von 8 % ausgegangen ist.
    Viertens ging das Finanzministerium davon aus, daß Leistungen für den Wohnungsbau nur mit dem ermäßigten Steuersatz von 5 % belegt werden sollen. Wer hat das aber gefordert? Wir haben in unserem Antrag nicht einen Satz von 5 %, sondern einen Satz von 7% verlangt.
    Aus diesen Darlegungen ergibt sich die entscheidende Konsequenz, daß das Schreckgespenst, wir Abgeordneten würden hier durch die Annahme unseres Änderungsantrags ein Loch von 1,2 Milliarden DM aufreißen, wenigstens in dieser Größenordnung einfach eine Fiktion ist.
    Ich werde Ihnen noch einiges andere dazu sagen. Denn hier kommt es vor allem darauf an, zu sehen, daß auch das Finanzministerium bei den Vorlagen, die es den Abgeordneten zugänglich gemacht hat, mit sehr heißer Nadel genäht hat. So ist u. a. auch eine Vorlage gekommen — das ist das Schreiben Nr. 125/66 vom 30. September 1966 —, die davon ausgeht, daß durch die Umstellung ,des Umsatzsteuerverfahrens beim Gut Wohnung sich ein Prozentsatz Mehrbelastung von 0 % ergibt, d. h. also, daß nur ,der künftige Wohnungsbau sich verteuern soll, der jetzige nicht.
    Bei den inzwischen erfolgten Diskussionen mit den Vertretern des Finanzministeriums hat sich die Unrichtigkeit dieser Behauptung längst herausgestellt. Es wird nicht mehr bestritten, daß beispielsweise auf dem ganzen Gebiet der Instandhaltungskosten Verteuerungen eintreten. Diese sind einfach mit Null angegeben worden. Das ist unrealistisch, das ist unwahrhaftig. Denn von den insgesamt rund 19,5 Millionen Wohnungen im Bundesgebiet sind inzwischen etwa 13 Millionen in der Instandhaltung. Wenn man bedenkt, daß die durchschnittliche Wohnungsgröße von 65 qm bei einem Instandhaltungssatz von jährlich 3 DM je Quadratmeter eine Größenordnung von 2,6 Milliarden DM ergibt — was ebenfalls inzwischen nicht mehr bestritten wird —, dann kann man hier nicht einfach Null schreiben, um den Abgeordneten die Schwere der Entscheidung ein klein wenig zu erleichtern, — im Sinne einer Entscheidung rein fiskalischer Art.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Nun, ich möchte noch darauf hinweisen, daß das dritte Jahresgutachten der Fünf Weisen zur wirtschaftlichen Entwicklung auf Seite 116 ein Schaubild Nr. 48 veröffentlicht hat, das sowohl dem Finanzministerium als auch den Mitgliedern des Finanzausschusses zur Kenntnis gelangt ist. Es enthält die Feststellung, daß bei der inzwischen erfolgten Verschiebung des Preisniveaus insgesamt das Gut Wohnung auf ganz einsamer Höhe steht, daß also hier die Preise wie bei keinem anderen Gut gestiegen sind. Das ist zum Teil auch durch Maßnahmen gekommen, die wir politisch gewollt haben; das ist völlig klar und insoweit auch nicht zu beanstanden. Aber wir müssen gleichzeitig sagen, daß noch mehr kommt und daß wir uns dieser Konsequenz einfach nicht entziehen können.
    Während das Finanzministerium einerseits im Falle der Zahl Null einfach hopp darüber hinweggeht, gibt es uns andererseits in einer anderen Drucksache zu verstehen, daß den Preisverteuerungen auch Preisermäßigungen gegenüberstünden. Da ist der Lebensmittelsektor besonders aufgeführt, von dem wir wissen, daß die Verteuerung für den Verbraucherhaushalt — für den Arbeitnehmerhaushalt — mit rund 35 % zu Buche schlägt, für den Rentnerhaushalt bereits mit 44 %. Das ist eine enorme Größenordnung. Es wird gesagt, hier trete eine Entlastung ein, und zwar ist das an Hand repräsentativer Güter nachgewiesen. Eines dieser repräsentativen Güter sind die Kochäpfel, von denen geschrieben wird, daß sie mit der Einführung des neuen Systems um 0,6 % biliger werden. Das



    Orgaß
    müssen wir uns einmal vor Augen halten, wie das plastisch überhaupt vor sich gehen kann. Nehmen wir an, daß 3 Pfund Kochäpfel etwa 1 DM kosten; das würden wir nach dem jetzigen System bezahlen. Ab 1968 würden wir aber dafür weniger zahlen, nämlich 1 DM minus 0,6 Pf.

    (Abg. Kähnen [Düsseldorf] : Wenn es nicht regnet!)

    Ich möchte einmal sehen, wie die gedachte Steuererleichterung überhaupt dem Verbraucher zugute kommen kann. Eine ganze Reihe der gedachten Preiserleichterungen gerade auf dem Sektor der Ernährung werden nicht weitergegeben, weil der Verbraucher hier einem breiten Sortiment gegenübersteht, das er nur in kleinsten Partikeln bezieht. Deswegen kann zwar in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ein Abstrich gemacht werden, aber im einzelnen kann er sich nicht ergeben.
    Ich glaube, es geht hier nicht nur um den sozialpolitischen, den gesellschaftspolitischen Aspekt — dazu müßte noch eine ganze Menge gesagt werden —, denn der Verbraucher kann nicht ausweichen, weil das Gut Wohnung eben nicht substituierbar ist. Wir können in unserem Kulturkreis nicht davon ausgehen, daß man, wenn bei den Wohnungen ein bestimmter Kosteneffekt eingetreten ist, dann mit einem Zelt vor die Tore der Stadt ausweicht.

    (Abg. Dr. Strecker: Aber man kann sie ausweiten, Herr Kollege!)

    — Genau, das kann man, Herr Kollege. Ich will gerade auf diesen Aspekt kommen.
    Nun hat die Sache nicht nur einen sozialpolitischen Aspekt, sondern auch einen volkswirtschaftlichen Zusammenhang, und den, meine ich, sollten wir nüchtern sehen. Wir stellen also fest, daß sich durch den Übergang vom bisherigen System zum neuen System für den Wohnungsbau eine Belastung in einer Größenordnung von 800 Millionen DM ergibt. Auf diese Zahl kommen Sie, wenn Sie die prozentuale Verteuerung durch das neue System malnehmen mit der Größenordnung im sozialen Wohnungsbau, die von seiten des Ministeriums mit zwischen 20 und 22 Milliarden DM angegeben wird.
    Jetzt ist aber die Frage zu stellen: Wieso soll gerade die Wohnungswirtschaft in erheblichem Maße jenes System auffangen und insgesamt zum Tragen bringen? Die Antwort, die uns zunächst gegeben wurde, war: Letztlich trägt alles der Verbraucher, und irgendwo muß es ja herkommen. Das ist in der Konsequenz nicht richtig. Denn erstens muß man davon ausgehen, daß es zwar der Verbraucher trägt, aber nicht schichtenspezifisch in gleicher Form, und zweitens muß man davon ausgehen, daß hier offensichtlich durch eine rein fiskalische Betrachtungsweise ein ökonomischer Effekt nicht bedacht ist.
    Wenn wir uns die Kausalkette des volkswirtschaftlichen Zusammenhangs einmal ansehen, können wir von der unbestrittenen Prämisse ausgehen, daß das jetzige System eine steuerliche Plusbelastung ergeben würde. Daraufhin aber muß man
    feststellen, daß ein Nachfragerückgang nach Wohnungsleistungen bei einem gewissen Sättigungsgrad eintreten würde. Das bedeutet zugleich, daß eine geringere Nachfrage der Wohnwirtschaft bei der Bauwirtschaft erfolgt. Das bedeutet Produktionsausfall in der Bauwirtschaft und folglich Mindersteuereinnahmen, und zwar sowohl bei der Nettoumsatzsteuer als auch bei allen anderen Steuerarten, insbesondere bei der Lohn- und Einkommensteuer. Wenn wir diese Kette jetzt einmal weiter gliedern, stellen wir fest, daß sich durch diese Minderproduktionsleistung der Bauwirtschaft auch eine geringere Nachfrage nach Vorleistungen — etwa dem Material — ergibt, die wiederum zum Produktionsrückgang führt: wiederum Steuerminderung aller Arten und auf der anderen Seite im Investitionsgüterbereich eine Nachfrageminderung nach Investitionsgütern, und hier wirkt sich dann die Leistung insbesondere noch einmal auf die Zuleistungsbereiche aus. Das muß man sehen, wenn man im Gesamtzusammenhang über die Dinge spricht.
    Ich hatte eigentlich vor, Ihnen noch ein paar Zahlen zu nennen, die sich aus einer Veröffentlichung des IFO-Instituts vom Januar 1967 ergeben, in der die volkswirtschaftlichen Ausstrahlungen der Bauwirtschaft untersucht werden. Daraus ergibt sich, daß eine ungeheure Interdependenz zwischen der Bauwirtschaft einerseits und der gesamten übrigen Wirtschaft andererseits gegeben ist. Ich glaube, es ist sträflich, jetzt aus einem rein fiskalischen separaten Denken diesen volkswirtschaftlich zwingenden Gesamtzusammenhang zu vernachlässigen.
    Sie haben neulich, Herr Minister Strauß — aber ich weiß nicht, ob Sie es waren oder ob es Herr Minister Schiller war; Sie sehen sich inzwischen auch so ähnlich —, bei der Einführung eines großen Finanzgesetzes vor der Presse Ihre Maßnahmen unter anderem damit begründet, daß Sie gewissermaßen mit der Wurst nach dem Schinken schmissen. Das ist nach einem alten deutschen Sprichwort richtig und logisch. Was aber hier geschehen ist, ist das genaue Gegenteil. Man möchte fast sagen: Sie schicken sich an, mit der Schinkenkeule nach dem Würstchen zu werfen; denn diese Zusammenhänge sind nicht ohne weiteres aus der Welt zu schaffen.
    Man hat uns dann noch andere Argumente gebracht und gesagt, wir müßten doch erkennen, daß die Verzerrung im Mietgefüge außerordentlich stark sei. Nun, das ist richtig, das ist ein gesellschaftliches Ärgernis, das aber mit der Einführung dieses Systems in keiner Weise aus der Welt zu schaffen ist; im Gegenteil, wir verzerren dadurch das Mietgefüge noch weiter. Wir müssen sehen, daß allein durch die Umstellung des Systems eine Verteuerung der Wohnung um durchschnittlich 1353,— DM erfolgen wird. Es ist klar, daß das nicht ein einmaliger Akt ist, sondern sich auf Grund des Verhältnisses von eigenem Kapital zu langfristigem Fremdkapital auch in einer laufenden Verteuerung der Mieten von rund 10 DM pro Monat, nämlich zu etwa 5 % des Mietpreises, niederschlägt. Dazu kommen aber noch die laufenden Nutzungkosten, Regiekosten, Strom, Gas, Wasser und dergleichen, was jetzt alles



    Orgaß
    durch das neue Umsatzsteuersystem erhöht wird. Das bedeutet, daß die Instandhaltungskosten gerade auch infolge des hohen Wertschöpfungsanteils der Instandhaltung noch über den Kosten für die Bauleistungen liegen. Das, meine ich, muß dem Parlament deutlich vor Augen geführt werden, wenn es zur Entscheidung über einen solchen Antrag gezwungen wird.
    Noch ein anderes Argument ist hier ganz kurz anzuführen. Man hat versucht, uns folgendes einzureden: Wenn sich das Wohnen einerseits verteuert, so haben wir doch andererseits die Aussicht, daß negative Auswirkungen über das Wohngeld aufgefangen werden. Nun, ich glaube, diejenigen, die so sprechen, sind sich über die Funktion des Wohngeldes bei dem jetzigen Mietgefüge nicht ganz im klaren.
    Es muß zunächst in Erinnerung gerufen werden, daß die Obergrenze beim Wohngeld in der Klasse S, d: h. in Verdichtungsräumen, heute noch bei 3,70 DM pro qm liegt, daß wir aber inzwischen, wie ich erfahren habe, bei den neu zur Finanzierung gelangenden Wohnungen im sozialen Wohnungsbau bei 3,70 DM und mehr angekommen sind. Das bedeutet, daß selbst der soziale Wohnungsbau das nicht mehr voll auffängt.
    Wir haben aber darüber hinaus im sozialen und steuerbegünstigten und im frei finanzierten Wohnungsbau inzwischen Finanzierungsmieten zwischen 5 und 7 DM, die in keiner Weise aufgefangen werden. Das wäre gut und richtig, wenn die Belegung der einzelnen Wohnungen mit den entsprechenden Einkommen parallel liefe. Aber genau das ist das gesellschaftliche Ärgernis, daß wir diesen Zustand nicht haben. Wir müssen erkennen — das ist eine nicht zu bestreitende Tatsache —, daß gerade die jungen und kinderreichen Familien, die heute noch am schwersten um eine Wohnung ringen, diejenigen sein werden, die von der Umstellung des Systems in der Zukunft am härtesten betroffen werden. Das ist eine gesellschaftspolitische Frage, auf die dieses Parlament eine Antwort geben muß.