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    Deutscher Bundestag 102. Sitzung Bonn, den 13. April 1967 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 4741 A Fragestunde (Drucksachen V/1618, V/1620) Fragen des Abg. Meister: Wirtschaftliche Situation der deutschen Obst- und Gemüsekonservenindustrie 4741 D Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Bundeshilfe für die durch schwere Orkane geschädigte Forstwirtschaft Höcherl, Bundesminister . . . . . 4741 D Fragen des Abg. Dr. Stecker: Einfuhr minderwertiger Futtermittel aus den USA . . . . . . . . . 4742 A Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Postzensur disziplinarrechtlich bestrafter Arrestanten der Bundeswehr Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4742 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 4742 C Berkhan (SPD) 4742 D Ollesch (FDP) 4743 B Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Verneinende „Kritiksucht" auch im militärischen Bereich Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4743 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 4744 A Dr. Kübler (SPD) 4744 B Fragen des Abg. Fellermaier: Auswirkungen des Überschallfluges auf Baudenkmäler und Kirchen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4744 C Fellermaier (SPD) . . . . . . . 4744 C Hörmann (Freiburg) (SPD) 4745 C, 4746 A Dr. Rau (SPD) . . . . . . . . . 4745 D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 4745 D Frage der Abg. Frau Funcke: Aufgaben des Bundespresseamtes von Hase, Staatssekretär . . . . 4746 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 4746 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 4746 D Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Entwicklungshilfeprojekt Kenya Potato Company Ltd. — Unverschuldete Verluste privatinitiativer Entwicklungshilfe Dr. Hein, Staatssekretär . . . . . 4747 B Frage des Abg. Dr. Rutschke: Verschmutzung des Rheins Frau Strobel, Bundesminister . . . 4747 D Schoettle, Vizepräsident . . . . . 4748 A Opitz (FDP) . . . . . . . . 4748 A Ramms (FDP) 4748 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 Frage des Abg. Spitzmüller: Maßnahmen zur Verhinderung von Pockenalarmen Frau Strobel, Bundesminister . . . 4748 B Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 4748 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4749 A Dr. Rinderspacher (SPD) 4749 B Frage des Abg. Rollmann: Einfuhr amerikanischer Pharmazeutika nach Europa vor ihrem Einsatz auf dem amerikanischen Markt Frau Strobel, Bundesminister . . 4749 C Kiep (CDU/CSU) 4749 D Frage des Abg. Dr. Bechert .(Gau-Algesheim): Gefährdungshaftung für Ölleitungen im Gebiet der Bundesrepublik Frau Strobel, Bundesminister . . . 4749 D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 4750 A Spitzmüller (FDP) 4750 B Moersch (FDP) 4750 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Folgerungen aus dem Auslaufen von Heizöl in den Main bei Flörsheim für die Sicherheitsbestimmungen Frau Strobel, Bundesminister . . . 4750 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4750 D Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Derzeitige Aufgaben der Beamten und Angestellten des ehemaligen BM für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . . . 4751 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 4751 B Fragen des Abg. Liehr: Fernunterrichtswesen 4751 C Frage des Abg. Ertl: Konsequenzen aus dem Gutachten von Prof. Obermayer betr. Konfessionsschulen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4751 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . 4752 B Moersch (FDP) 4752 D Fragen des Abg. Hellenbrock: Visaerteilung an einreisende Kaufleute aus Ostblockländern . . . . . . . 4752 D Fragen des Abg. Seidel: Ausländerlager Zirndorf Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 4753 A Seidel (SPD) 4753 C Schoettle, Vizepräsident 4754 A Frage des Abg. Jung: Soziales Mietrecht Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4754 B Jung (FDP). . . . . . . . . 4754 B Fragen des Abg. Stiller: Behauptungen des Schriftstellers Dr. Enzensberger Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4754 C Stiller (CDU/CSU) 4754 D Ott (CDU/CSU) 4755 A Frage des Abg. Dröscher: Zahl der heute noch lebenden Versicherungsnehmer der Geburtsjahrgänge 1880 bis 1893 mit Altersversorgung auf Kapitalversicherungen von über 10 000 RM bei deutschen Lebensversicherungen . . . . . . . . . 4755 A Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/48) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1582), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1581, zu V/1581) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Schoettle, Vizepräsident . . . . . 4755 B Frau Funcke (FDP) . . . 4755 C, 4756 C Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 4755 D Spitzmüller (FDP) 4756 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4756 B Seuffert (SPD) 4756 D Dr. Müthling (SPD) . . . . . . . 4757 C Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 4758 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4762 A Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 4766 B Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 4767 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 4768 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 III Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 4769 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 4770 B Schlee (CDU/CSU) . . . . . . . 4770 D Dr. Eckhardt (CDU/CSU) . . . . . 4771 C Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 4772 D Schulhoff (CDU/CSU) . . . . . . 4773 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 4774 A Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 4774 D Dr. Staratzke (FDP) . . . . . . 4775 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 4776 A Nächste Sitzung 4782 C Anlagen 4783 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 4741 102. Sitzung Bonn, den 13. April 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Adenauer 14. 4. Dr. Aigner * 14. 4. Dr. Artzinger * 14. 4. Becker (Pirmasens) 13.4. Behrendt * 13. 4. Dr. Birrenbach 14. 4. Blachstein 14. 4. Frau Brauksiepe 14. 4. Dr. Burgbacher 14. 4. Corterier ** 15. 4. Deringer * 14. 4. Dichgans * 14. 4. Dr. Dittrich * 14. 4. Dröscher * 13. 4. Eisenmann 21. 4. Dr. Friderichs 21. 4. Dr. Furler * 14. 4. Graaff 14. 4. Hahn (Bielefeld) * 14. 4. Hauck 14. 4. Höhne 24. 4. Illerhaus * 14. 4. Jaschke 18. 4. Junghans 13. 4. Klinker * 14. 4. Frau Dr. Krips 14. 4. Lange 13. 4. Lemmer 30. 4. Lenz (Brühl) 21. 4. Lenz (Trossingen) 23. 5. Frau Lösche 14. 4. Lücker (München) * 13. 4. Frau Dr. Maxsein 14. 4. Memmel * 14. 4. Mengelkamp 15. 5. Michels 14. 4. Müller (Aachen-Land) * 14. 4. Müller (Remscheid) 21. 4. Peters (Norden) 30. 6. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg 2. 6. Richarts * 14. 4. Riedel (Frankfurt) * 14. 4. Rösing 30.4. Dr. Rutschke ** 15. 4. Scheel 28.4. Schonhofen 15. 5. Dr. Serres ** 14. 4. Springorum * 14. 4. Dr. Steinmetz 14. 4. Strohmayr 14. 4. Für die Tèilnahme an Ausschuß- bzw. Fraktionssitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Struve 31.5. Unertl 21.4. Dr. Wahl 14. 4. Dr. Wilhelmi 14. 4. Wurbs 15. 4. Wuwer 21.4. Zoglmann 13.4. Anlage 2 Umdruck 147 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) - Drucksachen V/48, V/1581 - Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 12 Abs. 2 wird folgende Nummer 12 angefügt: „12. die Leistungen aus dem Betrieb von Krankenanstalten und Altersheimen, soweit sie nicht gemäß § 4 Nr. 16 steuerfrei sind." Bonn, den 11. April 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 165 Änderungsantrag der Abgeordneten Orgaß, Jacobi (Köln), Weimer, Frau Berger-Heise und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) - . Drucksachen V/48, V/1581 -. Der Bundestag wolle beschließen: § 12 erhält folgenden neuen Absatz 3: „ (3) Die Steuer ermäßigt sich auf 7 vom Hundert für Lieferungen und Leistungen für den Bau, die Instandhaltung, die Instandsetzung und die Modernisierung von Wohnungen und Eigenheimen." Bonn, den 12. April 1967 Orgaß Frau Berger-Heise Jacobi (Köln) und Genossen Weimer Anlage 4 Umdruck 177 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von ,den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) - Drucksachen V/48, V/1581 -. 4784 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 Der Bundestag wolle beschließen: § 14 Abs. 3 wird wie folgt geändert: „(3) Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt oder zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet diesen Betrag, auch wenn er nicht Unternehmer ist." Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 148 Änderungsantrag des Abgeordneten Schlee und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 15 Abs. 8 wird hinter Nummer i folgende Nummer 1 a eingefügt: „1 a. unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang zur Vermeidung von Härten in den Fällen, in denen ein anderer ,als der Abnehmer der Lieferung oder Empfänger der sonstigen Leistung ein Entgelt gewährt (§ 10 Abs. 1 Satz 2), der andere den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann und ". Bonn, den 12. April 1967 Schlee Ott Freiherr von und zu Dr. Pohle Guttenberg Frau Dr. Probst Dr. Althammer Rainer Bauer (Wasserburg) Schlager Ehnes Schmidhuber Gierenstein Wagner Leukert Ziegler Niederalt Anlage 6 Umdruck 179 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) —Drucksachen V/48 und V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 15 Abs. 8 wird hinter der Nr. 1 folgende Nr. 2 eingefügt: „2. unter 'welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang zur Vermeidung von Härten in den Fällen, in denen ein anderer als der Abnehmer der Lieferung oder Empfänger der sonstigen Leistung ein Entgelt gewährt (§ 10 Abs. 1 Satz 2), der andere den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann." Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3. Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 188 Eventualantrag der Abgeordneten Jacobi (Köln), Frau Berger-Heise und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —; für den Fall der Ablehnung des Änderungsantrags der Abgeordneten Orgaß, Jacobi (Köln), Weimer, Frau Berger-Heise und Genossen auf Umdruck 165. Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 20 wird als § 20 a eingefügt: „Steuervergütung § 20 a (1) Bei Lieferungen und Leistungen für den Bau, die Instandhaltung, die Instandsetzung und die Modernisierung von Wohnungen und Eigenheimen werden dem Bauherrn auf Antrag 30 vom Hundert des nach § 14 Abs. 1 Ziff. 6 gesondert ausgewiesenen Steuerbetrages vergütet. (2) Der Bundesminister der Finanzen kann durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zur Durchführung des Vergütungsverfahrens treffen." Jacobi (Köln), Frau Berger-Heise und Genossen Anlage 8 Umdruck 180 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 21 Abs. 3 wird um folgenden Satz ergänzt: „Die Sätze 1-3 gelten nur, wenn derjenige, der den Zoll oder die Verbrauchsteuer zu entrichten hat, hinsichtlich des eingeführten Gegenstandes nicht oder nicht in vollem Umfang nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 zum Vorsteueralbzug berechtigt ist." Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 4785 Anlage 9 Umdruck 181 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) —Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 26 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung zur Wahrung der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung zur Beseitigung von Unbilligkeiten und Härtefällen oder zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens den Umfang der in diesem Gesetz enthaltenen Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen, des Vorsteuerabzugs und der zeitlichen Bindungen nach §§ 19 Abs. 4, 23 Abs. 4 und 24 Abs. 4 näher bestimmen." Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 159 Änderungsantrag der Abgeordneten Schulhoff, Regling, Opitz und Genossen zur zweiten Beratung des von 'den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 26 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung zur Wahrung der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen oder zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens den Umfang der in diesem Gesetz enthaltenen Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen, des Vorsteuerabzugs und der zeitlichen Bindungen nach §§ 19 Abs. 4, 23 Abs. 4 und 24 Abs. 4 näher bestimmen." Bonn, den 12. April 1967 Schulhoff, Regling, Opitz und Genossen Anlage 11 Umdruck 152 Änderungsantrag des Abgeordneten Moersch zur zweiten Beratung des von ,den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 27 wird hinter ,dem Absatz 2 folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Auf Antrag ist anstelle von § 4 Ziff. 14 des Umsatzsteuergesetzes 1951 in der jeweils geltenden Fassung § 4 Nr. 21 dieses Gesetzes anzuwenden, soweit die Leistungen in den Kalenderjahren 1966 oder 1967 bewirkt werden oder bewirkt worden sind." 2. § 33 erhält folgende Fassung: „§ 33 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am. 1. Januar 1968 in Kraft. § 27 Abs. 3 sowie 'die in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigungen treten am Tage nach seiner Verkündung in Kraft." Bonn, den 12. April 1967 Moersch Anlage 12 Umdruck 189 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 28 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt: „Für Wasserfahrzeuge der in Satz 2 bezeichneten Art, ihre Umbauten, für Großreparaturen an ihnen und für auftragsbezogene Vorräte im Sinne von Satz 2 kann der Unternehmer einen Abzug auch dann vornehmen, wenn sie bei ihm als Gegenstände des Vorratsvermögens am Schluß des Jahres 1967 in einem Freihafen vorhanden sind; anzuwenden in diesen Fällen sind die in § 25 (2) des Umsatzsteuergesetzes von 1951 bezeichneten Vergütungssätze." Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 13 Umdruck 150 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 28 wird 1. Absatz 2 letzter Satz gestrichen, 2. folgender neuer Absatz 8 angefügt: „(8) Weist der Unternehmer nach, daß er den Gegenstand erworben und nicht bearbeitet oder verarbeitet hat, so kann er neben dem abziehbaren Betrag gemäß Absatz 1 oder Absatz 7 einen weiteren Betrag in Höhe von 75 vom Hundert des Satzes der Ausfuhrhändlervergütung abset- 4786 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 zen, der sich aus § 20 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1951 in der zuletzt geltenden Fassung ergibt. Zwei Drittel dieses Betrages sind gemäß Absatz 4 zu verrechnen. Der verbleibende Betrag ist gleichmäßig verteilt von den Vorauszahlungen des zweiten Kalenderjahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes abzusetzen." Bonn, den 12. April 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 14 Umdruck 190 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48 und V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 28 wird folgender Absatz 8 angefügt: „Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung allgemein oder für einzelne Wirtschaftszweige, die in den Absätzen 1 und 7 bezeichneten Sätze und die nach Absatz 2 maßgeblichen Werte ändern, wenn dies aus konjunkturpolitischen Gründen erforderlich und haushaltsmäßig vertretbar ist." Bonn, den 13. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 15 Umdruck 158 Änderungsantrag der Abgeordneten Schulhoff, Regling, Opitz und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der § 29 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz wird wie folgt geändert: An die Stelle der Worte „vor dem Tage der Verkündung dieses Gesetzes" treten die Worte „vor dem 1. Oktober 1967". Bonn den 12 April 1967 Schulhoff Balkenhol Bauknecht Dr. Besold Dr. Brenck Dr. Burgbacher Burgemeister Dr. Conring van Delden Enk Dr. Elbrächter Erhard (Bad Schwalbach) Erpenbeck Dr. Freiwald Dr. Frerichs Fritz (Welzheim) Gewandt Dr. Gleissner Gibbert Haase (Kassel) Dr. Hesberg Dr. Hofmann (Mainz) Hörnemann (Gescher) Dr. Klepsch Krug Lampersbach Ott Porten Dr. Reinhard Schlee Schmidhuber Dr. Schwörer Dr. Serres Dr. Sinn Stooß Unertl Weimer Wieninger Regling Haase (Kellinghusen) Dr. Müthling Ravens Seither Stein (Mainz) Dr. Tamblé Opitz Frau Funcke Geldner Jung Dr. Mülhan Ollesch Sander Schmidt (Kempten) Anlage 16 Umdruck 183 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 29 Satz 1 1. Halbsatz sollen an die Stelle „vor dem Tage der Verkündung dieses Gesetzes" die Worte „die vor dem 1. Oktober 1967" treten. Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 17 Umdruck 184 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 29 Satz 1 1. Halbsatz sollen an die Stelle „vor dem Tage der Verkündung dieses Gesetzes" die Worte „die vor dem 1. Oktober 1967" treten. Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 18 Umdruck 185 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581—. Der Bundestag wolle beschließen: § 30 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Selbstverbrauch liegt vor, wenn ein Unternehmer körperliche Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unterliegen und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten nach den einkommensteuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung oder Herstellung Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 4787 nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, im Inland der Verwendung oder Nutzung als Anlagevermögen zuführt." Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 19 - Umdruck 186 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 30 wird hinter Abs. 8 folgender Abs. 9 angefügt: (9) Hat ein Wirtschaftsgut am Schluß des Jahres 1967 in fertigem oder unfertigem Zustand zum Anlagevermögen eines Unternehmens gehört und ist dafür ein Vorsteuerabzug nach § 28 nicht in Anspruch genommen worden, kann der Bundesminister der Finanzen unbeschadet der Vorschrift des § 131 der Reichsabgabenordnung die durch die Besteuerung nach Absatz 1 eintretende steuerliche Belastung auf Antrag des Unternehmers durch Steuererlaß angemessen mildern. Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 20 Umdruck 187 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48 und V/1581—. Der Bundestag wolle beschließen: In § 30 wird folgender Absatz 9 angefügt: „Die Bundesregierung kann, soweit es im gesamtwirtschaftlichen Interesse erforderlich ist, den in Absatz 1 bezeichneten Zeitraum sowie die in Absatz 5 bezeichneten Steuersätze und deren Anwendungszeitraum ändern." Bonn, den 12. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 21 Umdruck 191 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke, Dr. Staratzke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —, Der Bundestag wolle beschließen: In § 30 wird nach Absatz 4 ein neuer Absatz 4 a eingefügt: „(4 a) Hat ein Unternehmer am 31. Dezember 1967 unfertige Wirtschaftsgüter in seinem Anlagevermögen, die nach ihrer Fertigstellung nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, so ist die Bemessungsgrundlage gemäß Absatz 4 um 5 vom Hundert des Wertes zu mindern, mit dem das unfertige Wirtschaftsgut am 31. Dezember 1967 zu bewerten .war." Bonn, den 13. April 1967 Frau Funcke Dr. Emde Dr. Staratzke Mertes Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Leicht (Drucksache V/1618, Frage V/16): Ist die Bundesregierung bereit, falls bis zum 1. Mai 1967 eine Einigung über die Richtlinien zur Verteilung der 660 Millionen DM für Verkehrszwecke in den Gemeinden nicht erzielt wird, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die sofortige Verwendung dieser 660 Millionen DM in 1967 für den Bundesfernstraßenbau möglich macht? Die Bundesregierung geht davon aus, daß der Bundesrat ihren Richtlinien-Entwurf bis zum 1. Mai 1967 ohne unannehmbare Änderungswünsche zustimmen wird. Sie sieht daher zunächst keine Veranlassung, im Sinne der Anfrage tätig zu werden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 13. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wagner (Drucksache V/1618, Fragen VI/4, VI/5 und VI/6) : Wann kann der Deutsche Bundestag mit der Vorlage der bereits von der Bundesregierung am 10. März 1966 angekündig ten Ergänzung der Stellungnahme zum Gutachten zur Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost (zu Drucksache V/203) — insbesondere zu den im II. Teil Buchstabe D. Organisation gemachten Vorschlägen des Gutachtens — rechnen? Billigt die Bundesregierung den nur auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses der in Frage VI/4 erwähnten Kommission in das Gutachten aufgenommenen Vorschlag zur Aufspaltung des Post- und Fernmeldesektors in der Mittelinstanz mit den im Gutachten selbst angeführten organisatorischen, personalpolitischen und gebührentechnischen Konsequenzen? Ist die Bundesregierung bereit, die auch von der in Frage VI/4 erwähnten Gutachtenkommission als dringend notwendig anerkannte Reorganisation der Mittelinstanz unter Heranziehung des im Auftrag des Bundespostministeriums nach den Richtlinien des BWV-Gutachtens 1956 seit langem erstellten umfassenden Organisationsplans der Wiesemeyer-Fachkommission jetzt ohne jeden weiteren Aufschub in die Wege zu leiten? Die Bundesregierung hat in ihrer, dem Hohen Haus vorliegenden Stellungnahme zum Gutachten der Sachverständigen-Kommission vom 10. 3. 1966 ausgeführt, daß die Vorschläge der Kommission ausführlicher Untersuchungen bedürfen, bei denen alle in Betracht kommenden Gesichtspunkte abgewogen werden müssen. Besonders umfangreich gestalten sich die Untersuchungen über die Vorschläge 4788 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1967 zur Neuordnung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und der Deutschen Bundespost. Auf ausdrückliches Ersuchen des Bundesministers der Finanzen werden die damit zusammenhängenden Fragen z. Z. durch einen Ausschuß geprüft, dem Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, Bundesministeriums für Wirtschaft, Bundeskanzleramtes, Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen angehören. Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, jeweils zu einzelnen Vorschlägen der Sachverständigen, so auch über die Vorschläge zur Organisation, dem Hohen Haus gesonderte Stellungnahmen zuzuleiten. Sie beabsichtigt daher, ihre abschließende Stellungnahme nach Abschluß aller Untersuchungen zusammengefaßt vorzulegen. — Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen Dr. Dollinger hat im übrigen nach seinem Dienstantritt sofort in seinem Hause die zur Klärung der noch offenen Fragen erforderlichen Aufträge erteilt. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Schütz vom 13. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kiep (Drucksache V/1618 Frage XII/1) : Erfolgten kürzlich veröffentlichte Äußerungen hoher Beamter des Auswärtigen Amtes zu Fragen des Atomsperrvertrages im Einverständnis mit der Bundesregierung? Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat in letzter Zeit in diesem Hohen Hause, vor der Presse und bei öffentlichen Veranstaltungen verschiedentlich zu den Fragen Stellung genommen, vor die die Bundesregierung sich im Zusammenhang mit den möglichen Auswirkungen eines derzeit diskutierten Vertragsentwurfs über die Nichtverbreitung von Kernwaffen gestellt sieht. Außerdem haben die Sprecher der Bundesregierung und des Auswärtigen Amtes auf ähnliche Fragen von seiten der Presse zu verschiedenen Aspekten des gleichen Themas Stellung genommen. Diese Äußerungen geben einen Einblick in die vielfältigen Überlegungen der Bundesregierung zur gesamten Problematik, die mit einem solchen Vertrage aufgeworfen wird. Dazu kommt, daß Beamte des Auswärtigen Dienstes in Vorträgen ebenfalls verschiedene konkrete Aspekte des Nichtverbreitungsthemas behandelt haben. Soweit bei diesen Äußerungen die Vortragenden ausdrücklich ihre persönliche Meinung wiedergegeben haben, war ein Einverständnis nicht erforderlich. Diese Äußerungen erfolgten zudem in einem frühen Stadium der Meinungsbildung. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 13. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Stecker (Drucksache V/1618 Fragen XVII/6 und XVII/7) : Ist es richtig, daß jährlich einige 100 000 Tonnen amerikanisches Sojaschrot, das mit Sojaschalen verschnitten ist und daher nicht den deutschen gesetzlichen Bestimmungen über das Inverkehrbringen von Futtermitteln entspricht, aus den USA in die Bundesrepublik eingeführt wird? Welche Maßnahmen hat bei Bejahung der Frage XVII/6 die Bundesregierung vorgesehen, um bei der zollamtlichen Grenzabfertigung sicherzustellen, daß solch minderwertige Futtermittel nicht mehr eingeführt werden können? Es trifft zu, daß Sojaschrot, dem zusätzlich gemahlene Sojaschalen beigemischt sind, nach den deutschen gesetzlichen Bestimmungen (§ 24 der Futtermittelanordnung) nicht als Futtermittel in den Verkehr gebracht werden darf. In das Bundesgebiet werden jährlich 400 000 bis 500 000 t Sojaschrot aus den USA eingeführt. Ob diesen Erzeugnissen, die bei der Einfuhr zollmäßig als Rückstände aus der pflanzlichen Ölgewinnung tarifiert werden, zusätzlich Sojaschalen beigemischt sind, ist amtlich nicht bekannt. Aus Kreisen der Wirtschaft ist mir allerdings berichtet worden, daß in letzter Zeit aus den USA in verstärktem Umfange bei diesen Einfuhren gemahlene Sojaschalen zugesetzt worden sein sollen. Auf Grund der Mitteilungen aus Kreisen der Wirtschaft habe ich mit Schreiben vom 3. April 1967 die obersten Landesbehörden gebeten, den Inlandsverkehr mit eingeführtem Sojaschrot verstärkt zu überwachen; für die Überwachung sind die obersten Landesbehörden zuständig (§ 4 der Futtermittelanordnung). Außerdem ist vorgesehen, bei der zollamtlichen Abfertigung von diesen Waren Proben zu entnehmen und die Untersuchungsergebnisse den obersten Landesbehörden mitzuteilen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Bei diesem Antrag geht es darum, auf die Krankenanstalten, die nicht unter die Befreiung nach § 4 fallen, den ermäßigten Steuersatz von 5 % anzuwenden. Die Befreiungsvorschriften des § 4 erfassen den allergrößten Teil aller Krankenanstalten; nur 1,1 % der Krankenhausbetten fallen nicht unter diese Regelung. Unser Wunsch geht nun dahin, die große Diskrepanz im Steuersatz zwischen den steuerbefreiten 98,9 % der Krankenhausbetten einerseits und den mit 10 % versteuerten 1,1% andererseits zu überbrücken.
    Nach § 4 Nr. 16 Buchstabe b sind Krankenanstalten dann befreit, wenn sie in besonderem Maße der minderbemittelten Bevölkerung dienen. Die Befreiung erstreckt sich aber auch auf die Betten der ersten Klasse in diesen Anstalten. Es ist nun nicht einzusehen, warum in einem städtischen Krankenhaus für das gesamte Bettenhaus der ersten Klasse der Steuersatz 0 gilt, während gleichzeitig bei den nicht begünstigten Krankenanstalten für Betten, die teilweise ebenfalls mit Kranken aus der Sozialversicherung belegt werden, ein Steuersatz von 10 % gilt. Wir haben Beispiele dafür, daß private Krankenanstalten aus finanziellen Gründen ihren Betrieb haben aufgeben müssen, in die öffentliche Hand übergegangen sind und dann den gleichen Verpflegungssatz bzw. Bettenpreis berechneten wie vorher. Es ist nicht einzusehen, warum ein Patient 10 % mehr soll zahlen müssen als ein anderer, obwohl Ausstattung und Charakter des Hauses unverändert bleiben und auch der Verpflegungssatz unverändert ist. Wir bitten also, eine Angleichung durch Einbeziehung jener 1,1 % der Krankenhausbetten in den ermäßigten Steuersatz von 5 % vorzunehmen.
    Kostenmäßig kann diese Änderung angesichts der geringen Zahl der Krankenhausbetten, die davon betroffen sind, nicht viel ausmachen. Man würde damit aber der Bevölkerungsgruppe, die bei der schwierigen Frage der Abgrenzung von minderbemittelt und nicht minderbemitelt sowieso schon einer problematischen Differenzierung unterliegt, entgegenkommen und ihr einen allzu hohen Pflegesatz ersparen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Seuffert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die umsatzsteuerliche Behandlung derjenigen — wie gesagt, sehr wenigen — Krankenanstalten und ähnlichen Pflegeanstalten, die nicht unter die — schon immer bestehende und auch in diesem Gesetz fortgeführte Steuerbefreiung für derartige Anstalten fallen, weil sie nicht den in den Richtlinien vorgeschriebenen Nachweis führen können, daß sie in besonderem Maße der minderbemit-
    *) Siehe Anlage 2



    Seuffert
    telten Bevölkerung dienen, ist ein altes Problem der Umsatzsteuer und kein neues Problem der Mehrwertsteuer. Daß auch diese Anstalten eine erhebliche gesundheitspolitische Bedeutung haben, kann gar nicht bestritten werden. Aber der Inhalt der Richtlinien, der sie von den 95 % derjenigen Anstalten abgrenzt, die steuerbefreit sind, kann natürlich von uns hier und vom Finanzausschuß nicht diskutiert werden.
    Auf der anderen Seite besteht aber doch bei diesen Anstalten eine derartige Affinität zum einfachen Hotel- und Beherbergungsgewerbe, daß wir es nicht verantworten könnten, sie vom Hotelgewerbe, welches ja — ganz abgesehen von der Streitfrage, die wir hier gestern entschieden haben — unter allen Umständen 10 % auf die Beherbergungsleistungen zu zahlen hat, durch einen derartigen ermäßigten Steuersatz abzutrennen und damit zu begünstigen.
    Deswegen müssen wir zu unserem Bedauern den Antrag ablehnen.