Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
a) Beurlaubungen
Dr. Adenauer * 14. 4.
Dr. Aigner * 14. 4.
Arendt (Wattenscheid) 12.4.
Dr. Artzinger * 14. 4.
Bazille 12. 4.
Berlin 12. 4.
Dr. Birrenbach 14.4.
Blachstein 14. 4.
Frau Brauksiepe 14. 4.
Corterier ** 15. 4.
Deringer * 14. 4.
Dichgans * 14. 4.
Dr. Dittrich * 14. 4.
Dr. Effertz 12. 4.
Eisenmann 21. 4.
Hahn (Bielefeld) * 14. 4.
Höhne 24. 4.
Holkenbrink 12. 4.
Illerhaus * 14. 4.
Jaschke 18. 4.
Klinker * 14. 4.
Kriedemann * 12. 4.
Frau Dr. Krips 14. 4.
Lemmer 30. 4.
Lenz (Brühl) 14. 4.
Lenz (Trossingen) 23. 5.
Frau Lösche 14. 4.
Memmel * 14. 4.
Michels 14. 4.
Müller (Aachen-Land) * 14. 4.
Peters (Poppenbüll) 21. 4.
Frau Pitz-Savelsberg 2. 6.
Riedel (Frankfurt) * 14. 4.
Dr. Rutschke ** 15. 4.
Schonhofen 15. 4.
Dr. Serres ** 14. 4.
Dr. Steinmetz 14. 4.
Strohmayr 14. 4.
Struve 31.5.
Dr. Wilhelmi 14. 4.
Wurbs 15. 4.
b) Urlaubsanträge
Dr. Friderichs 21. 4.
Mengelkamp 15. 5.
Müller (Remscheid) 21. 4.
Peters (Norden) 30. 6.
Rösing 30. 4.
Scheel 28.4.
Wuwer 21. 4.
* Für die Teilnahme an Ausschuß- bzw. Fraktionssitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats
Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2
Der Präsident des Bundesrats
Abschrift
Bonn, a. Rh., den 17. März 1967
An den
Herrn Bundeskanzler Bonn
Bundeskanzleramt
Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 306. Sitzung am 17. März 1967 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 23. Februar 1967 verabschiedeten
Neunzehnten Gesetz zur Änderung des
Lastenausgleichsgesetzes (19. ÄndG LAG)
gemäß Artikel 84 Abs. 1, 85 Abs. 1, 105 Abs. 3 und 120 a Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Erklärung beschlossen.
1 Anlage
Dr. h.c. Altmeier
Vizepräsident
Bonn, den 17. März 1967
An den
Herrn Präsidenten
des Deutschen Bundestages Bonn
Bundeshaus
Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 24. Februar 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.
Dr. h.c. Altmeier
Vizepräsident
Anlage
zum Schreiben des Präsidenten
des Bundesrates vom 17. März 1967
an den Bundeskanzler
Erklärung
des Bundesrates
zum
Neunzehnten Gesetz zur Änderung des
Lastenausgleichsgesetzes (19. ÄndG LAG)
Der Bundesrat hat eingehend erwogen, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Er hat nur mit Rücksicht auf die einmütige Auffassung des Bundestages davon Abstand genommen. Der Bundesrat legt aber Wert darauf zu erklären, daß die Möglichkeit der Finanzierung ihm noch nicht hinreichend gesichert erscheint und daß er grundsätzliche Bedenken erhebt, Ausgabenbeschlüsse zu fassen, die erst nach fünf Jahren wirksam werden und den künftigen Gesetzgeber präjudizieren.
4726 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1967
Anlage 3
Der Präsident des Bundesrates
Abschrift
Bonn a. Rh., den 17. März 1967
An den
Herrn Bundeskanzler
Bonn
Bundeskanzleramt
Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 306. Sitzung am 17. März 1967 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestage am 23. Februar 1967 verabschiedeten
Gesetzes über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im .
Rechnungsjahr 1967
(Kreditfinanzierungsgesetz 1967)
einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtlichen Entschließung angenommen.
1 Anlage
Dr. h.c. Altmeier
Vizepräsident
Bonn, den 17. März 1967
An den
Herrn Präsidenten
des Deutschen Bundestages
Bonn
Bundeshaus
Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 24. Februar 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.
Dr. h.c. Altmeier
Vizepräsident
Anlage
zum Schreiben des Präsidenten
des Bundesrates vom 17. März 1967
an den Bundeskanzler
Entschließung
des Bundesrates
zum
Gesetz über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der
Investitionstätigkeit und zur Sicherung
eines stetigen Wirtschaftswachstums im
Rechnungsjahr 1967
(Kreditfinanzierungsgesetz 1967)
Der Bundesrat weist darauf hin, daß gegen das in
den §0§ 3 und 4 des Gesetzesbeschlusses vorgesehene
Verfahren erhebliche Bedenken bestehen. Da nach
der vorgesehenen Terminplanung das Investitionsprogramm von insgesamt 2,5 Mia DM bereits in
Kürze mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages (§ 4 Abs. 1) aufgestellt und abgewickelt wird, hat die in § 3 des Gesetzesbeschlusses vorgesehene Veranschlagung der Investitionsmaßnahmen im sog. Kernhaushalt nur mehr deklaratorische Bedeutung. Damit werden Ausgaben von insgesamt 2,5 Mia DM der Mitwirkung des Bundesrates an der Haushaltsgesetzgebung und Haushaltsplanung des Bundes entzogen.
Um das Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu verzögern, sieht der Bundesrat davon ab, wegen dieser Fragen den Vermittlungsausschuß anzurufen. Er erwartet jedoch, daß Bundesregierung und Bundestag in künftigen, ähnlich gelagerten Fällen — etwa bei der Fassung des Stabilitätsgesetzes — Regelungen treffen, durch die die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates gewahrt werden.
Anlage 4
Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., den 17. März 1967
An den
Herrn Bundeskanzler Bonn
Bundeskanzleramt
Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 306. Sitzung am 17. März 1967 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestage am 23. Februar 1967 verabschiedeten
Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, des Gesetzes über das
Branntweinmonopol und des Zollgesetzes
(Steueränderungsgesetz 1967)
einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen.
1 Anlage
Dr. h. c. Altmeier
Vizepräsident
Bonn, den 17. März 1967
An den
Herrn Präsidenten
des Deutschen Bundestages Bonn
Bundeshaus
Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 24. Februar 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.
Dr. h.c. Altmeier
Vizepräsident
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1967 4727
Anlage
zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 17. März 1967 an den Bundeskanzler
Entschließung
des Bundesrates
zum
Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, des Gesetzes über das
Branntweinmonopol und des Zollgesetzes
(Steueränderungsgesetz 1967)
1. Der Bundesrat erwartet, daß sich die Bundesregierung angesichts der für den 1. Januar 1968 vorgesehenen Aufhebung der Mineralölsteuerfreiheit für den Eigenverbauch der Raffinerien für eine Vereinheitlichung der Besteuerung innerhalb der EWG einsetzt oder, falls eine solche Einigung nicht erzielt wird, eine Lösung herbeiführt, die eine Benachteiligung der deutschen Raffinerien vermeidet.
2. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung sich bei den weiteren Verhandlungen über eine Zollrechtsharmonisierung innerhalb der EWG für eine Beibehaltung des jetzt auf durchschnittlich 60 Tage verkürzten Zollaufschubs einsetzt.
Eine noch kürzere Frist ließe ernste Folgen für den deutschen Importhandel befürchten.
Anlage 5 Umdruck 143
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
1. § 4 Nr. 7 wird gestrichen.
2. § 4 Nr. 11 erhält folgende neue Fassung:
„11. Die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler;".
3. In § 4 Nr. 17 werden nach den Worten „Blutsammelstellen und Krankenanstalten" die Worte „oder Ärzte" eingefügt.
4. § 4 Nr. 21 erhält folgende Fassung:
„21. die unmittelbar dem Schul-, Unterrichts- und Erziehungszweck dienenden Leistungen solcher privaten Schulen und Fern-Unterrichtseinrichtungen, die als Ersatzschulen gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind, oder die durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachweisen, daß sie auf
einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten;".
5. In § 8 Abs. 1 erhält die Nummer 1 folgende neue Fassung:
„1. Die freiberuflichen Leistungen im Sinne des § 18 Abs. 1, wenn die Leistungen zur Auswertung im Ausland bestimmt sind, sowie die technische, wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Beratung und Planung für Anlagen im Ausland, einschließlich der Anfertigung von Konstruktions-, Kalkulations- und Betriebsunterlagen und der Überwachung der Ausführung;".
6. § 10 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Auch die Gemeindegetränkesteuer gilt als durchlaufender Posten."
7. § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 wird ergänzt um die Worte:
„einschließlich der Abgabe zubereiteter Speisen."
8. In § 12 Abs. 2 Nr. 1 wird Satz 2 gestrichen.
9. Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1
a) In Anlage 1 erhält die Nummer 42 Buchstabe b folgende Fassung:
„b) Zeitungen und andere periodische Druckschriften auch mit Bildern (aus Nr. 49.02 des Zolltarifs),".
b) In der Anlage 1 wird der Nummer 45 folgender Buchstabe e angefügt:
„e) ausgebildete Blindenführhunde."
10. § 12 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe d erhält folgende Fassung:
„d) die Zirkusvorführungen und die Leistungen der Schausteller;".
11. § 12 Abs. 2 wird folgende Nummer 11 angefügt:
„11. die Leistungen gewerblicher Betriebe für
die Städtereinigung und Müllabfuhr."
12. In § 18 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „zehn" durch das Wort „fünfzehn" ersetzt.
13. In § 18 Abs. 2 wird die Zahl „1200" durch die Zahl „2000" ersetzt.
14. In § 19 Abs. 4 werden die Worte „zehnten Tage" jeweils durch die Worte „fünfzehnten Tage" ersetzt.
15. In § 23 Abs. 4 werden die Worte „zehnten Tage" jeweils durch die Worte „fünfzehnten Tage" ersetzt.
Bonn, den 11. April 1967
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
4728 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1967
Anlage 6 Umdruck 163 .
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In § 4 erhält Nr. 11 folgende Fassung:
„11. die Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und als Bausparkassenvertreter,".
2. In § 12 Absatz 2 wird Nr. 10 gestrichen.
Bonn, den 12. April 1967
Helmut Schmidt und Fraktion Anlage 7 Umdruck 146 Änderungsantrag der Abgeordneten Moersch, Mertes und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 4 wird folgende Nummer 14 a eingefügt:
„14 a. die Umsätze aus der Tätigkeit als Journalist
und Schriftsteller im Sinne des § 18 Abs. 1
Ziff. 1 des Einkommensteuergesetzes;". Bonn, den 11. April 1967
Moersch
Dorn
Mertes
Jung
Frau Dr. Diemer-Nicolaus
Ollesch
Anlage 8 Umdruck 157
Änderungsantrag der Abgeordneten Schulhoff, Regling, Opitz und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Dem § 4 Nr. 15 Buchstabe b werden die folgenden Worte angefügt:
„das gilt nicht für die Leistungen, die in gleicher Form von gewerblichen Unternehmern erbracht werden;".
Bonn, den 12. April 1967
Schulhoff
Balkenhol Dr. Besold Dr. Brenck
Dr. Burgbacher Burgemeister Dr. Conring van Delden
Dr. Elbrächter Enk
Erhard (Bad Schwalbach) Erpenbeck
Dr. Freiwald Dr. Frerichs
Fritz (Welzheim) Gewandt
Gibbert
Dr. Gleissner Haase (Kassel) Dr. Hesberg
Dr. Hofmann (Mainz) Hörnemann (Gescher) Dr. Klepsch
Krug
Lampersbach Müser
Ott
Porten
Dr. Reinhard Schlee
Dr. Schwörer Dr. Serres
Dr. Sinn
Stooß
Unertl
Weimer
Wieninger Regling
Stein (Mainz) Opitz
Frau Funcke Geldner
Jung
Ollesch
Dr. Mühlhan Sander
Schmidt (Kempten)
Anlage 9 Umdruck 169
Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung ,des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48 und V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 4 Nr. 15 wird 'der Strichpunkt hinter dem Wort Versorgungsberechtigte durch einen Punkt ersetzt und folgender Satz angefügt:
„Das gilt nicht für .die Lieferungen und sonstigen Leistungen im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art."
Bonn, den 12. April 1967
Barzel und Fraktion
Anlage 10 Umdruck 170
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs 'eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) —Drucksachen V/48 und V/1581 —.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1967 4729
Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Nr. 21 erhält folgende Fassung:
„21. die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein-bildender oder berufsbildender Einrichtungen, wenn sie
a) als Ersatzschulen gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder
b) durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachweisen, daß sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegenden Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten."
Bonn, den 12. April 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 11 Umdruck 168
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
§ 4 Ziffer 26 erhält folgende neue Fassung:
„26. .die ehrenamtliche Tätigkeit."
Bonn, den 12. April 1967
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
Anlage 12 Umdruck 171
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F'DP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) —Drucksachen V/48 und V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Nr. 26 erhält folgende Fassung: „26. die ehrenamtliche Tätigkeit,
a) wenn sie für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt wird oder
b) wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht."
Bonn, den 12. April 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 13 Umdruck 149
Änderungsantrag des Abgeordneten Schlee und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird hinter dem Wort „gewährt" an die Stelle des Punkts ein Strichpunkt gesetzt und folgender Halbsatz eingefügt:
„dies gilt nicht für Zuschüsse aus öffentlichen Kassen."
Bonn, den 12. April 1967
Schlee
Freiherr von
und zu Guttenberg Dr. Althammer Bauer (Wasserburg) Ehnes
Gierenstein
Leukert
Niederalt
Ott
Dr. Pohle
Frau Dr. Probst Rainer
Schlager
Schmidhuber
Wagner
Ziegler
Anlage 14 Umdruck 172
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48 und V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird hinter dem Wort „gewährt" an die Stelle des Punktes ein Strichpunkt gesetzt und folgender Halbsatz eingefügt:
„das gilt nicht für Zuschüsse aus öffentlichen Kassen."
Bonn, den 12. April 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
4730 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1967
Anlage 15 Umdruck 173
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48 und V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 12 Abs. 2 Nr. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Das gilt nicht für die Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle".
Bonn, den 12. April 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 16 Umdruck 155
Änderungsantrag des Abgeordneten Schwabe und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
1. § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 ist wie folgt zu ergänzen:
„einschließlich der aus Lebensmitteln der Anlage i zubereiteten Speisen in Gaststätten, Heimen und Anstalten".
2. § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ist zu streichen. Bonn, den 12. April 1967
Schwabe
Biermann Fellermaier
Haage (München) Hansing
Höhmann (Hessisch Lichtenau)
Dr. Kreutzmann
Lautenschlager
Sänger
Schmidt (Braunschweig) Dr. Schmidt (Offenbach) Seifriz
Dr. Tamblé
Wellmann
Wendt
Anlage 17 Umdruck 144
Änderungsantrag des Abgeordneten Jung und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1
In Anlage 1
1. erhält Nummer 27 folgende Fassung:
„27. Zubereitung von Gemüsen, Küchenkräutern, Früchten und anderen Pflanzen oder Pflanzenteilen einschließlich Frucht- und Gemüsesäften (Nr. 20.01 bis 20.06 des Zolltarifs)."
2. wird folgende Nummer 30 b eingefügt:
„30 b. Wein aus frischen Weintrauben (aus Nr. 22.05 des Zolltarifs)."
Bonn, den 11. April 1967
Jung
Ertl
Geldner Kubitza Logemann Mischnick Moersch
Dr. Mühlhan
Reichmann
Saam
Schmidt (Kempten) Schultz (Gau-
Bischofsheim) Spitzmüller Wächter
Walter •
Anlage 18 Umdruck 166
Änderungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Unertl, Wagner, Burgemeister, Schlager, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen
1. § 12 Abs. 2 Ziff. 1 Satz 2 wird gestrichen
2. Anlage 1 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 wird durch folgende Nummer ergänzt:
„47. Zubereitung von Speisen und Getränken aus den vorgenannten Lebensmitteln in Fremdenverkehrsbetrieben, Gaststätten, Kantinen, Heimen und Krankenanstalten."
Bonn, den 12. April 1967
Stücklen Unertl Wagner
Burgemeister Schlager Wieninger
und Genossen
Anlage 19 Umdruck 167
Änderungsantrag des Abgeordneten Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des von
den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1967 4731
Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
§ 12 Abs. 2 Ziff. 1 Satz 1 ist zu ergänzen
„einschließlich der aus Lebensmitteln der Anlage 1 zubereiteten Speisen in Gaststätten, Heimen und Anstalten".
§ 12 Abs. 2 Ziff. 1 Satz 2 ist zu streichen. Bonn, den 12. April 1967
Burgemeister und Genossen
Anlage 20 Umdruck 145
Änderungsantrag der Abgeordneten Ertl, Schmidt (Kempten), Geldner und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —. Der Bundestag wolle beschließen:
Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1
In der Anlage 1 wird folgende Nummer 30 a eingefügt:
„30 a. Bier aus Malz hergestellt (Nr. 22.03 des Zolltarifs)."
Bonn, den 11. April 1967
Ertl
Schmidt (Kempten) Geldner
Borm
Jung
Kubitza Logemann Dr. Mühlhan Reichmann Sander Wächter
Anlage 21 Umdruck 162
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1
In Anlage i erhält Nr. 42 b) folgende Fassung:
„b) Zeitungen und Zeitschriften auch mit Bildern (aus Nr. 49.02 des Zolltarifs)."
Bonn, den 12. April 1967
Helmut Schmidt und Fraktion
Anlage 22 Umdruck 164
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„ (3) Die Steuer ermäßigt sich auf 3 v. H. für die Lieferungen von Wasser."
Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1
2. In Anlage 1 wird Ziffer 29 gestrichen.
Bonn, den 12. April 1967
Helmut Schmidt und Fraktion
Anlage 23 Umdruck 182
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU SPD zur zweiten Beratung des von der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen: Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 -
Nr. 18 der Anlage i (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1) erhält folgende Fassung:
„18. Waren des Kapitels .12 des Zolltarifs, und zwar
a) Ölsaaten und ölhaltige Früchte sowie Mehl hiervon (Nrn. 12.01 und 12.02 des Zolltarifs),
b) verschiedene Samen und Früchte
(Nrn. 12.03, 12.04 - A, 12.05, 12.06 und 12.08 des Zolltarifs),
c) Dost, Minzen, Salbei und Kamilleblüten (Nr. 12.07 - K - I des Zolltarifs),
d) Haustee
(aus Nr. 12.07 - K - II des Zolltarifs),
e) Stroh und Futter
(Nrn. 12.09 und 12.10 des Zolltarifs)." Bonn, den 12. April 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
4732 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1967
Anlage 24 Umdruck 161
Änderungsantrag der Abgeordneten Jacobi (Köln), Frau Berger-Heise, Dr. Burgbacher, Orgaß und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen: Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1
Die Anlage 1 wird durch eine neue Ziffer mit folgendem Wortlaut ergänzt:
„Gas (Nrn. 27.05 a und 27.11 des Zolltarifs), elektrischer Strom (Nr. 27.17 des Zolltarifs), Wärme".
Bonn, den 12. April 1967
Jacobi (Köln) Dr. Burgbacher
Frau Berger-Heise Orgaß und Genossen
Anlage 25 Umdruck 178
Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur 2. Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48 und V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen: Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1
1. Hinter Nr. 38 der Anlage 1 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1) wird folgende Nr. 39 eingefügt:
39. Mischungen von zwei oder mehreren natürlichen oder künstlichen Riech- oder Aromastoffen und Mischungen auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe (Nr. 33.04 des Zolltarifs).
2. Die bisherigen Nrn. 39 bis 46 werden Nrn. 40 bis 47.
Bonn, den 12. April 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Anlage 26 Umdruck 153
Änderungsantrag der Abgeordneten Schmidt (Kempten), Dr. Miessner und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 12 Abs. 2 wird folgende Nummer 5 a angefügt:
„5 a. die Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie der Eigenverbrauch aus der Tätigkeit als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft sowie als Gesellschaft und Personenvereinigung nach § 107 a Abs. 2 Nr. 8 der Reichsabgabenordnung;".
Bonn, den 12. April 1967
Schmidt (Kempten) Saam
Dr. Miessner
Frau Dr. Diemer-Nicolaus
Anlage 27 Umdruck 174
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer — Drucksachen V/ 48 und V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 12 Abs. 2 wird hinter der Nr. 5 folgende Nr. 5 a eingefügt:
„Die der freiberuflichen Tätigkeit entsprechenden Leistungen der Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften, der genossenschaftlichen Prüfungsverbände, der genossenschaftlichen Treuhandstellen und Ingenieurgesellschaften sowie der wohnungswirtschaftlichen Betreuungsgesellschaften."
Bonn, den 12. April 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 28 Umdruck 151
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 12 Abs. 2 wird folgende Nummer 13 angefügt:
„13. die Leistungen aus der wohnungswirtschaftlichen Betreuungstätigkeit."
Bonn, den 12. April 1967
Freiherr von Kühmann-Stumm und Fraktion
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1967 4733
Anlage 29 Umdruck 175
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48 und V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
§ 12 Abs. 2 Nr. 6 d) erhält folgende Fassung:
„die Zirkusvorführungen und die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller."
Bonn, den 12. April 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 30 Umdruck 156
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Besold, Dr. Franz und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
§ 12 Abs. 2 Nr. 6 wird durch einen neuen Buchstaben e ergänzt:
„e) die Leistungen durch Verwertung von Urheberrechten an Werken der Literatur und Musik;".
Bonn, den 12. April 1967
Dr. Besold Dr. Franz
Prinz von Bayern Dr. Becher (Pullach) Dr. Brenck
Ehnes
Dr. Gleissner
Dr. Hudak
Frau Dr. Kuchtner
Krug
Leukert Ott
Rainer Schmidhuber Schulhoff Unertl
Wagner Wieninger
Anlage 31 Umdruck 154
Änderungsantrag der Abgeordneten Schmidt (Kempten), Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Ertl, Spitzmüller und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 12 Abs. 2 Nr. 9 werden die Worte „mit Ausnahme der Bergbahnen" gestrichen und hinter die
Worte „im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im" die Worte „Berg- und Seilbahn- und" eingefügt.
Bonn, den 12. April 1967
Schmidt (Kempen)
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Logemann Ertl
Spitzmüller
Dr. Achenbach
Borm
Dr. Dehler
Geldner
Jung
Kubitza
Logemann
Dr. Mühlhan
Ollesch
Opitz Reichmann
Saam sander Dr. Staratzke
Anlage 32 Umdruck 160
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Gleissner, Dr. Brenck, Krug und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Der § 12 Abs. 2 Ziff. 9 wird wie folgt geändert:
anstelle der Worte „mit Ausnahme der Bergbahnen" treten „einschließlich der Bergbahnen und Seilbahnen".
Bonn, den 12. April 1967
Dr. Gleissner
Dr. Brenck
Krug und Genossen
Anlage 33 Umdruck 176
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 12 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe b wird die Zahl „40" durch „50" ersetzt.
Bonn, den 12. April 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
4734 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1967
Anlage 34
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Katzer vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bading (Drucksache V/1537 Frage VIII/2 und VIII/3) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Firmen, die eine auf monatlicher, elektronischer Datenverarbeitung beruhende Lohnabrechnung eingeführt haben, auf Schwierigkeiten mit den Arbeitsbescheinigungen stoßen, die von freigestellten Arbeitnehmern mit dem Antrag auf Arbeitslosenunterstützung zum Nachweis ihres Arbeitsentgeltes in den letzten 20 Tagen vor der Entlassung vorzulegen sind?
Ist die Bundesregierung bereit, der technischen Entwicklung der Datenverarbeitung Rechnung zu tragen und durch Änderung der Vorschriften zu ermöglichen, daß der Inhalt der Arbeitsbescheinigungen, die beim Antrag auf Arbeitslosenunterstützung vorzulegen sind, auf den durch die Datenverarbeitung bedingten Abrechnungszeitraum vor der Entlassung abgestellt wird?
Die von Ihnen erwähnten Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Arbeitsbescheinigungen nach Maßgabe .des § 90 Abs. 2 AVAVG sind der Bundesregierung bekannt. Sie waren Anlaß, im Siebenten Änderungsgesetz zum AVAVG, das am 17. Februar 1967 vom Hohen Haus verabschiedet worden ist und 'das am 1. April 1967 in Kraft tritt, den § 90 Abs. 2 AVAVG neu zu fassen. Nach der neuen Fassung werden für .den Bemessungszeitraum nur noch solche Lohnabrechnungszeiträume berücksichtigt, die am Tage des Ausscheidens des Arbeitnehmers aus dem Beschäftigungsverhältnis bereits abgerechnet sind. Die in Ihrer Frage behandelten Schwierigkeiten sind damit behoben.
Anlage 35
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Schröder vom 20. März 1967 ,auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Collet (Drucksache V/1537 Fragen IX15, IX/6 und IX/7) :
Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für ein von der Bundeswehr in Zweibrücken geplantes Stadion, für das bereits Ausschreibungen vorgenommen wurden?
Weiß die Bundesregierung, daß die Stadt Zweibrücken etwa 80 bis 120 Meter von der von der Bundeswehr für den Stadionbau vorgesehenen Stelle auf ebenem stadteigenem Gelände ebenfalls ein Stadion mit Nebenplätzen plant?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, durch Verhandlungen mit der Stadt Zweibrücken zum Zwecke der Kostenersparnis, beide in Frage IX/6 erwähnte, Vorhaben miteinander zu verbinden, um damit zum Teil auch dem Anliegen des Deutschen Bundestages Rechnung zu tragen, wie es in dem Beschluß auf Bundestagsdrucksache V/1213 zum Ausdruck kam?
1. Es ist nicht beabsichtigt, in Zweibrücken für die Bundeswehr ein Stadion zu errichten. Allerdings soll im Zusammenhang mit der Generalinstandsetzung ,der Niederauerbach-Kaserne ,ein Sportplatz nach den Baufachlichen Richtlinien des Bundes gebaut werden. Der Sportplatz ist für die in der Niederauerbach-Kaserne untergebrachten Truppenteile unentbehrlich; auf Grund der Truppenstärke stehen dem Standort Zweibrücken nach der von Herrn Bundesminister der Finanzen genehmigten Raumund Landgebühr sogar 2 bundeswehreigene Sportplätze und 2 Spielplätze zu, die aber aus Mangel an .geeignetem Gelände und auch aus Haushaltsgründen .zur Zeit nicht errichtet werden können.
Die Kosten für den Sportplatz, der in einfachster Form ohne Aufbauten, ohne Umkleideräume oder sanitäre Anlagen als Hartplatz angelegt wird, liegen mit 1.15 000,— DM besonders niedrig, weil er auf einem Gelände errichtet wird, dessen Aufschüttung aus dem Bauschutt der Instandsetzung der Niederauerbach-Kaserne sowieso auf jeden Fall für weitere Baumaßnahmen der Kaserne unumgänglich ist. Die Arbeiten für .den Sportplatz sind vergeben; seine Planung ist seit Jahren auch der Landesregierung und damit auch den städtischen Körperschaften im Rahmen ides abgeschlossenen Raumordnungsverfahrens bekannt.
2. Es ist mir nicht bekannt, daß die Stadt Zweibrücken den Neubau eines Stadions plant. Die Stadt ist Jauch nicht mit diesbezüglichen Vorschlägen zur Beteiligung oder evtl. Mitbenutzung der Anlage an das Bundesministerium .der Verteidigung herangetreten.
3. Ich sehe nach Lage der Dinge im Standort Zweibrücken keine Möglichkeit, zum Zwecke der Kostenersparnis ,den geplanten Stadionbau der Stadt mit dem Bau des 'bundeswehreigenen Sportplatzes zu verbinden. Bei der Stärke ,der in Zweibrücken stationierten Truppenteile würde eine Mitbenutzung der städtischen Sportanlage zu einer untragbaren Beeinträchtigung des zivilen Sportbetriebes führen. Dies könnte nur durch eine entsprechende Erweiterung des städtischen Projektes ausgeglichen werden. Dann aber wäre .angesichts der niedrigen Kosten des bundeswehreigenen Sportplatzes eine Kostenverminderung 'durch Verbindung der beiden Vorhaben nicht erreichbar.
Unter diesen Umständen ist ,der Bau des bundeswehreigenen Sportplatzes, der voll ausgenutzt sein wird, 'die wirtschaftlichere Lösung.
Anlage 36
Schriftliche Antwort
.des Bundesministers Dr. Schröder vom 20. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/1537 Frage IX/8):
Inwieweit sind die in einigen Zeitungen geäußerten Vermutungen über einen Zusammenhang zwischen der beabsichtigten Pensionierung des Generals Graf Baudissin und dessen Beitritt zur Gewerkschaft ÖTV gegenstandslos?
Die in einigen Zeitungen geäußerten Vermutungen über einen Zusammenhang_ zwischen der beabsichtigten Pensionierung des Generals Graf von Baudissin und dessen Beitritt zur Gewerkschaft ÖTV sind gegenstandslos.
Anlage 37
Schriftliche Antwort
des Bundesminister der Schröder vom 20. März 1967
auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1967 4735
Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/1537 Frage IX/9) :
Wird die von der Bundesregierung für „in Kürze" in Aussicht gestellte Beseitigung der katastrophalen sanitären Verhältnisse in den Lagerhallen des Nachschub-Bataillons 310 in Diez (Lahn) genauso lange dauern, wie die in der Fragestunde vom 11. Februar 1966 angekündigte Anlage von Gehwegen von der Unterkunft Hochbrück aus zu den nächstgelegenen Besiedlungsgebieten, die bis heute noch nicht erfolgt ist?
Am 28. Februar 1967 hat der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums der Verteidigung in einem Schreiben in Aussicht gestellt, daß der geschilderte Notstand in Kürze behoben sein werde. Ich stelle fest, daß die Erweiterung der sanitären Anlagen in, den Lagerhallen der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Diez im Juni dieses Jahres abgeschlossen sein wird.
Diese kleine Baumaßnahme ist nicht mit der Anlage von Gehwegen zwischen der Unterkunft Hoch-brück und den nächstgelegenen Siedlungsgebieten zu vergleichen. Für die Durchführung dieses Projektes war zunächst das Einvernehmen mit der obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern herbeizuführen. Die Ausführung des Projektes wird erfolgen können, wenn die von den Landesbehörden zu erstellenden Bauunterlagen vorgelegt worden sind. Ein entsprechender Planungsauftrag ist erteilt worden.
Wegen der angespannten Haushaltslage wird es jedoch nicht möglich sein, die vorgesehene, jetzt im Stadium der Planung befindliche Baumaßnahme noch in diesem Jahr durchzuführen. Es wird angestrebt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 400 000,— DM im Jahre 1968 bereitzustellen.
Anlage 38
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Schröder vom 20. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/1537 Frage IX/10):
Welches ist der gegenwärtige Stand des Neubauvorhabens eines Kreiswehrersatzamtes in Deggendorf?
Auf Ihre schriftliche Anfrage vom 19. April 1966 hatte Ihnen Herr Bundesminister v. Hassel am 10. Juni 1966 mitgeteilt, daß mit dem Bau eines Dienstgebäudes für das- Kreiswehrersatzamt in Deggendorf voraussichtlich im Spätsommer des Jahres 1967 begonnen werden könne.
Wegen der angespannten Haushaltslage müssen jedoch alle noch nicht begonnenen Bauten für die Unterbringung von Dienststellen der Bundeswehr zurückgestellt werden. Es ist nicht abzusehen, wann die Haushaltsentwicklung den Bau von Dienstgebäuden wieder gestatten wird. Ich bin daher nicht in der Lage, einen Termin für den Baubeginn zu nennen.
Anlage 39
Schriftliche Anwort
des Bundesministers Dr. Schröder vom 20. März 1967 auf die mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/1537 Fragen IX/11 und IX/12):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anstrengungen und deren Ergebnisse entsprechender Gremien der SED und des Ministeriums für nationale Verteidigung, Offiziere und Unteroffiziere der Nationalen Volksarmee parteipolitisch und gesellschaftspolitisch weiterzubilden?
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Inhalt des Ende 1964 im Militärverlag des sowjetischen Verteidigungsministeriums erschienenen und nun auch in gekürzter deutschsprachiger Fassung (Schweizer Ostinstitut Bern) zugänglichen Werkes des Obersten J. A. Seleznev „Krieg und ideologischer Kampf" bei?
1.
Die politische Ausbildung erfolgt nach dem im Militärlexikon der Nationalen Volksarmee von 1961 öffentlich bekanntgemachten Auftrag: „Die politische Ausbildung ist Hauptbestandteil der militärischen Ausbildung mit dem Ziel, den Armee-Angehörigen die Lehren des Marxismus-Leninismus zu vermitteln."
Der hierfür vom Politbüro des Zentralkommitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands geschaffene und kontrollierte Polit-Apparat der Nationalen Volksarmee wird von Polit-Offizieren mit eigenem Befehls- und Meldeweg gebildet. Daneben besteht in der Nationalen Volksarmee eine besondere SED- und umfangsreiche Freie Deutsche Jugend-Parteiorganisation. Hauptaufgabe der Polit-Offiziere und der Parteiorganisation ist die politisch-ideologische und moralische Erziehung aller Armee-Angehörigen.
Als Ziel der Politausbildung wird genannt die „voraussetzungslose und vollständige Ergebenheit der militärischen Führungskader und Soldatenkollektive gegenüber dem Willen und den bindenden Beschlüssen der Partei".
Nach den vorliegenden Erkenntnissen entwickelt sich die parteipolitische Zuverlässigkeit bisher langsamer als die militärische. Bemerkenswert ist in diesen Zusammenhang jedoch, daß die Offiziere der Nationalen Volksarmee fast ausschließlich und die Berufsunteroffiziere etwa zu 80 % der SED angehören.
Bis 1966 schien die an Phrasen reiche Politausbildung bei den Angehörigen der Nationalen Volksarmee nur zum Teil auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein. Ab Herbst 1966 begann daher eine andere Auswahl der Polit-Offiziere, und zwar nach Qualifikation und Truppenerfahrung.
Auch ,der gesellschaftspolitische Bildungsstand der Offiziere wird etwa seit 1963 durch verschiedene Maßnahmen verbessert. Hierzu gehören:
— Aussonderung wenig gebildeter Altkommunisten,
— Forderung der Nachholung der mittleren Reife durch sog. „Weiterbildungssemester" u. a. durch Fernkurse und Selbststudium
4736 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1967
— und die Einführung des Abiturs für den Offiziersnachwuchs.
Forderungen für das Jahr 1970 laufen darauf hinaus, daß der Offizier der Nationalen Volksarmee eine abgeschlossene Hochschulausbildung haben soll, eine Zielsetzung, deren Erreichung für die Masse der jungen Offiziere auch in weiterer Zukunft zweifelhaft ist.
Für den in der Öffentlichkeit stark kritisierten gesellschaftspolitischen Bildungsrückstand der Unteroffiziere wurden im Frühjahr erstmals klare Richtlinien hinsichtlich .der, wie es heißt „menschlichen und fachlichen Anforderungen an den Unteroffizier in der Nationalen Volksarmee" veröffentlicht. Auswirkungen waren bisher nicht erkennbar.
Insgesamt ist festzustellen, daß das SED-Regime in zunehmendem Maße Anstrengungen unternimmt, unter Parteipolitischer . Kontrolle und Leitung die Offiziere und Unteroffiziere der Nationalen Volksarmee durch Schulung und Weiterbildung politisch und gesellschaftlich dem kommunistischen Wunschbild anzunähern. Einige qualitative Verbesserungen besonders auf allgemeinem militärischen Gebiet sind bei den Offizieren erkennbar.
2.
Bei dem in der Sowjetunion veröffentlichten Buch „Krieg und ideologischer Kampf" handelt es sich um einen Leitfaden für die kommunistische psychologische Kriegführung und ihre Ziele und Methoden. An konkreten Beispielen wird darin aufgezeigt, wie die ideologische Propaganda gegen Streitkräfte und Bevölkerung des Gegners in Krieg und Frieden geführt werden soll.
Kennzeichnend für die Lehre dieses Leitfadens ist die Beschreibung der Methode, ,die ich im Wortlaut zitieren möchte:
„Die Kunst der ideologischen Propaganda besteht darin, die schwachen Stellen, Mängel und Widersprüche beim Gegner zu finden und diese zu vergrößern. Gleichzeitig muß verhindert werden, daß die führende Klasse der Gegenpartei eine innere Einheit bei sich erreicht. Zu diesem Zweck versucht man durch die Propaganda unter Truppe und Bevölkerung des Gegners innere Zwietracht zu erzeugen, die nationalen Klassenbeziehungen zu verschärfen, Mißtrauen gegenüber dem Regime und der politischen Leitung zu säen, einen Keil zwischen Armee und Volk und zwischen Soldaten und Offizieren zu treiben".
Die Grundsätze dieses Ende 1964 erschienenen Fachbuches bestätigen die vorliegenden Erkenntnisse über die unveränderten Zielsetzungen und Methoden der vor allem aus der SBZ gegen die Bundeswehr gerichteten kommunistischen psychologischen Kriegführung. Die Bundesregierung mißt daher der erstmals erfolgten Offenlegung dieser Methoden große Bedeutung zu. Deshalb. wird in meinem Hause eine Analyse des Buches mit Dokumentation zu diesem Komplex ausgearbeitet, die den interessierten Gremien zur Vorlage kommen wird.
Anlage 40
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Schütz vom 20. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gewandt (Drucksache V/1537 Frage XV/1):
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang deutsche Firmen von den Nationalisierungsmaßnahmen in Tansania betroffen wurden?
Der Bundesregierung ist der Umfang der Nationalisierungsmaßnahmen in Tansania bekannt, die sich gegen 11 Firmen richten. Direkt betroffen sind zur Zeit deutsche Investitionen und Beteiligungen in Höhe von £ 80.250,—.—, d. h. rund DM 1 Mio. Dabei handelt es sich um:
a) Beteiligung der Deutschen Gesellschäft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Entwicklungsgesellschaft) in Höhe von £ 12.500 an einer verstaatlichten Getreidemühle
b) Beteiligung einer deutschen Großbank an einer verstaatlichten afrikanischen Bank
c) Einlage eines deutschen Versicherungsunternehmens an einer verstaatlichten Versicherung.
Indirekt betroffen sind deutsche Reedereien, deren Agenten in Tansania britische Firmen waren, die verstaatlicht wurden. Diese Werte lassen sich nicht in Ziffern ausdrücken.
Die Regierung von Tansania hat mehrfach betont, daß sie die enteigneten Eigentümer voll und ganz entschädigen werde. Einzelheiten über die Art der Entschädigung sind noch nicht bekannt.
Anlage 41
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Schütz vom 21. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/1537 Fragen XV/2 und XV/3) :
Trifft es zu, daß die Regierung der Tschechoslowakei bereit ist, den Visumzwang aufzuheben, wenn dies auch von der Bundesrepublik geschieht?
Ist die Bundesrepublik bereit, den Visumzwang gegenüber der Tschechoslowakei aufzuheben?
Von einer Bereitwilligkeit der Regierung der Tschechoslowakei, den Sichtvermerkszwang gegen-
über der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der Gegenseitigkeit aufzuheben, ist der Bundesregierung nichts bekannt.
Die Bundesregierung ist von sich aus bemüht, das Verfahren für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks an Staatsangehörige osteuropäischer Staaten und damit auch der Tschechoslowakei weiter zu vereinfachen. Sofern Regierungen osteuropäischer Staaten Maßnahmen zur Lockerung des Visumszwangs einführen, wird die Bundesregierung prüfen, ob sie weitere Folgerungen daraus ziehen soll.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1967 4737
Anlage 42
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Schütz vom 20. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/1537 Frage XV/4) :
Was ist an den Gerüchten über eine baldige Reduzierung der britischen Rheinarmee?
Die britische Regierung ist der Ansicht, daß wegen der schwierigen Zahlungsbilanzsituation Großbritanniens die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Stärke der Rheinarmee nur dann möglich ist, wenn die durch die Stationierung der Rheinarmee in Deutschland entstehenden Devisenverluste durch geeignete Maßnahmen der Bundesregierung ausgeglichen werden. Über diese Frage wird z. Z. in den Dreiergesprächen zwischen der deutschen, der britischen und der amerikanischen Regierung verhandelt.
Anlage 43
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Schütz vom 21. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kiep (Drucksache V/1537 Frage XV/8):
Wie beurteilt die Bundesregierung die zukünftigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der von ihr anerkannten Republik Jemen?
Die Arabische Republik Jemen hat in der Nahostkrise des Frühjahres 1965 die diplomatischen Beziehungen zu uns abgebrochen. Unser gegenwärtiges Verhältnis und die zukünftigen Beziehungen zu ihr werden vorerst noch von diesem Umstand bestimmt.
Anlage 44
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Schütz vom 20. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Zimmermann (Drucksache V/1537 Fragen XV/9 und XV/ 10) :
Trifft die Pressemeldung in der Frankfurter Rundschau vom 23. Februar 1967 zu, wonach es einer namentlich nicht genannten US-Firma gelungen sein soll, „in Spanien den Ankauf eines deutschen Kernreaktors mit der Begründung zu torpedieren, daß die deutsche Konkurrenzfirma im Hinblick auf den Atomsperrvertrag gar nicht imstande sei, den erforderlichen Kernbrennstoff fur die Benutzung des Kernreaktors mitzuliefern"?
Trifft die Pressemeldung in der Frankfurter Rundschau vom 23. Februar 1967 zu, wonach der Bundesaußenminister bei seinen jüngsten Gesprächen in Washington gegen das in Frage XV/9 erwähnte Vorgehen protestiert haben soll?
Die Pressemeldungen vom 23. 2. 1967, nach der es einer namentlich nicht genannten US-Firma gelungen sein soll, in Spanien den Kauf eines deutschen Kernreaktors mit der Begründung zu torpedieren, daß die deutsche Konkurrenzfirma im Hinblick auf den Atomsperrvertrag gar nicht imstande sei, den erforderlichen Kernbrennstoff für die Benutzung des Kernreaktors mitzuliefern, hat die Bundesregierung naturgemäß sehr beschäftigt. Sie kann aber nach bisherigen Ermittlungen nicht bestätigt werden.
Das Problem der Sicherung der Kernbrennstoffversorgung der von deutschen Firmen gebauten Reaktoren ist im Hinblick auf den Nichtverbreitungsvertrag von dem Herrn Bundesminister des Auswärtigen in Washington mit der amerikanischen Regierung besprochen worden.
Die amerikanische Regierung hat auf Anfrage erklärt, daß die Behauptung, die im Zusammenhang mit der geplanten deutschen Reaktorlieferung nach Spanien aufgestellt worden ist, nicht zutreffe. Es sei nicht wahr, daß die Deutschen nach dem beabsichtigten NV-Vertrag den Kernbrennstoff nicht liefern dürften. Die amerikanische Regierung hat sich zu einer entsprechenden Bestätigung bereit erklärt.
Im übrigen kann für Bezüge von angereichertem Uran und Plutonium die Bundesrepublik Deutschland auf das Abkommen zwischen den USA und Euratom zurückgreifen, das bis 1995 läuft und einen verhältnismäßig hohen Plafond vorsieht.
Anlage 45
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Schütz vom 21. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/1537, Frage XV/11):
Welches sind die von Bundeskanzler Kiesinger laut Katholischer Nachrichten-Agentur zitierten namhaften Völkerrechtler, die in jüngster Zeit die Frage aufgeworfen haben, ob das Reichskonkordat für die einzelnen Bundesländer in ihren Hoheitsbereichen nicht eine unmittelbare völkerrechtliche Bindung darstelle?
Der Herr Bundeskanzler hatte bei seiner Äußerung über die unmittelbare völkerrechtliche Verbindlichkeit des Reichskonkordats für die Länder einen Aufsatz im Auge, den der Direktor des Max-
Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Professor Dr. Hermann Mosier, verfaßt hat. Die Arbeit mit dem Titel „Wer ist aus dem Reichskonkordat verpflichtet" wird in Kürze in einer Gedächtnisschrift für Hans Peters, die im Springer-Verlag Berlin und Heidelberg erscheinen wird, veröffentlicht werden.
Anlage 46
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Schütz vom 21. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/1537, Frage XV/12) :
Wer hat Recht, der Bundesaußenminister, der im Bundestag am 23. Februar 1967 erklärte, die Bundesregierung könne sich über mangelnde Konsultation bei der Beratung eines Atomsperrvertrages nicht beschweren, oder der Bundeskanzler, der am 27. Februar 1967 vor dem Verein Union-Presse die „atomare Komplicenschaft" zwischen der Sowjetunion und den USA und die nicht ausreichende Unterrichtung der Bundesregierung beklagte?
Es besteht kein Widerspruch zwischen den Erklärungen des Bundeskanzlers und des Bundesaußen-
4738 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1967
ministers. Die Äußerung des Bundesaußenministers bezieht sich auf die Zeit ab Mitte Dezember, als die Bundesregierung über das erste Teilstück eines im Werden befindlichen neuen Vertragsentwurfs unterrichtet wurde. Die Bemerkung des Bundeskanzlers betrifft den mangelnden Gedankenaustausch über das politische Gesamtkonzept. Er .hat ausdrücklich betont, daß diese Bemerkung keinen einseitigen Vorwurf gegenüber den USA enthalte, daß sich vielmehr beide Seiten bemühen sollten, diesen Gedankenaustausch zu verbessern.
Wenn der Bundeskanzler scherzhaft von atomarer Komplicenschaft gesprochen hat, so hat er diese Bemerkung sogleich durch den Hinweis auf die atomare Verantwortung ergänzt und die Notwendigkeit von Verhandlungen zwischen den USA und der Sowjetunion ausdrücklich bejaht.
Anlage 47
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Schütz vom 22. März 1967 auf
die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx
(Kaiserslautern) (Drucksache V/1537 Frage XV/13):
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den seit über einem Jahr widerrechtlich in Saudi-Arabien festgehaltenen deutschen Straßenbautechnikern zur Freiheit und Rückkehr in ihre Heimat zu verhelfen?
Wie Herr Staatssekretär Lahr in Beantwortung einer Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus bereits am 14. Dezember 1966 im Deutschen Bundestag erklärte, hat die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Tatsache, daß keine diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien bestehen, alle gegebenen Möglichkeiten durch Inanspruchnahme der Schutzmachtvertretung für deutsche Interessen in Saudi-Arabien, der dortigen Italienischen Botschaft, ausgeschöpft. Hierbei hat sich auch weiterhin der deutsche Vertreter in der Schutzmachtvertretung besonders eingesetzt. Der italienische Botschafter wird auf Bitten der Bundesregierung noch einmal an höchster Stelle intervenieren. Das Ergebnis seiner Bemühungen bleibt abzuwarten.
Anlage 48
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Schütz vom 21. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/1537 Frage XV/14):
Sind Presseberichte zutreffend, daß deutsche Diplomaten bei der Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Dienstpflichten im Ausland in der Regel ihren Gästen ausländische, nicht aber in der Bundesrepublik erzeugte Spirituosen anbieten, während es in den diplomatischen Missionen anderer Staaten üblich ist, soweit wie möglich einheimische Produkte der jeweiligen Staaten anzubieten und damit für die Wirtschaft der durch sie repräsentierten Staaten zu werben?
Bei Erfüllung ihrer amtlichen Repräsentationspflichten bieten die Beamten des deutschen Auswärtigen Dienstes nach Möglichkeit Erzeugnisse des deutschen Weinbaus, der deutschen Brauereien und der deutschen Spirituosenhersteller an. Sie benutzen jede Gelegenheit, ihre Gäste mit deutschen Getränken bekanntzumachen. Eine Umfrage des Auswärtigen Amts bei den Auslandsvertretungen, die in jüngerer Zeit gehalten wurde, hat diesen Sachverhalt bestätigt.
Daß auch Getränke angeboten werden müssen, die ortsüblich sind, wie Whisky, Fruchtsäfte und Mineralwasser, ist nicht zu vermeiden. Dadurch wird die Werbewirkung deutscher Produkte nicht beeinträchtigt.
Anlage 49
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Schütz vom 21. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/1537 Frage XV/15):
Sind die deutschen Auslandsvertretungen gehalten, bei offiziellen Anlässen auch Getränke und Spezialitäten deutscher Herkunft zu verwenden und anzubieten?
Bei unseren Auslandsvertretungen werden neben deutschen Getränken auch deutsche Lebensmittel und Rauchwaren angeboten. Das ergibt sich aus der den Angehörigen des Auswärtigen Dienstes obliegenden Pflicht zu amtlicher Repräsentation im Ausland. Obwohl es an manchen Plätzen nicht einfach ist, deutsche Waren zu beschaffen, z. B. wegen Transportschwierigkeiten oder Einfuhrbeschränkungen, sind unsere Bediensteten nach besten Kräften bemüht, ihren Gästen den Eindruck eines „deutschen Hauses" zu vermitteln. Eine Umfrage in jüngerer Zeit hat ergeben, daß die Angehörigen des Auswärtigen Dienstes diesem Grundsatz nach leben.
Anlage 50
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Schütz vom 21. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (Drucksache V/1538 Fragen I/1 und 1/2):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um aus eigener Initiative den alljährlich stattfindenden Europatag am 5. Mai stärker als bisher ins Bewußtsein der deutschen Öffentlichkeit zu bringen?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, der ständigen Kultusministerkonferenz der Länder aus Anlaß des Europatages die Einführung regelmäßiger Schulfeiern nahezulegen?
Der Europatag, der auf Empfehlung der Europäischen Gemeindekonferenz vom Europarat eingeführt worden ist, wird in diesem Jahr zum dritten Mal begangen. Die Erfahrungen der Jahre 1965 und 1966 zeigen, daß eine Anteilnahme der deutschen Öffentlichkeit an diesem Gedenktage am ehesten
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1967 4739
durch Veranstaltungen auf kommunaler Ebene, in Schulen und Universitäten zu erreichen ist.
Die Bundesregierung hat in den zurückliegenden Jahren alle ihr möglichen Schritte unternommen, um den Europatag in den Ländern und Gemeinden zu fördern. Sie hat die Länderinnenministerien gebeten, durch Erlasse die Ausgestaltung des Europatages im einzelnen zu regeln. Sie hat deutschsprachiges Informationsmaterial des Europarates beschafft und den Ländern zur Verteilung an Gemeinden und Schulen zugeleitet. Sie hat regelmäßig mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, aber auch im Rahmen der Arbeit der Innenministerkonferenz der Länder, vorbereitende Besprechungen über den Europatag geführt und durch Presseveröffentlichungen bzw. Verteilung von Informationsmaterial an überregionale und Lokalzeitungen für eine Unterrichtung der Öffentlichkeit gesorgt. Sie wird auch in diesem Jahr in gleicher Weise tätig werden.
Wie bereits in der Antwort auf die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Flämig in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 16. März 1966 ausgeführt wurde, ist die Resonanz dieser Bemühungen im ersten Jahr vielversprechend gewesen. Durch die Vielzahl der Veranstaltungen, Wettbewerbe, Ausstellungen und Partnerschaftsbegegnungen auf Gemeindeebene am Europatag 1966 ist dieser günstige Eindruck des ersten Jahres inzwischen bestätigt und verstärkt worden.
Die Bundesregierung verkennt nicht, daß bis zu einer festen Verankerung des Europatages im Bewußtsein der deutschen Öffentlichkeit noch ein weiter Weg zurückgelegt werden muß. Auf diesem Wege sollte jedoch behutsam vorangeschritten und den Gemeinden als den Hauptträgern der Veranstaltungen Gelegenheit gegeben werden, durch Eigeninitiative die junge Tradition dieses Gedenktages zu entwickeln und zu festigen.
In den erwähnten Erlassen der Länderregierungen sind auch allgemeine Richtlinien über die Ausgestaltung des Europatages an Schulen enthalten. Zahlreiche Schulen haben daraufhin in den beiden zurückliegenden Jahren am Europatag Veranstaltungen abgehalten oder aber den Geschichtsunterricht an diesem Tag in besonderer Weise auf europäische Fragen ausgerichtet. Die Schulen sind über die Ständige Kultusministerkonferenz außerdem am europäischen Schultag beteiligt und werden auch in diesem Rahmen (z. B. durch Aufsatzwettbewerbe) an den Europa-Gedanken herangeführt.
Die Bundesregierung hält es daher nicht für erforderlich, den Ländern über die Ständige Kultusministerkonferenz erneut Anregungen über die Beteiligung der Schulen am Europatag zu übermitteln. Sie ist im übrigen der Ansicht, daß die Form, in der der Europatag an den Schulen begangen wird, nicht einheitlich festgelegt werden sollte. Es sollte den Schulen überlassen bleiben, die nach den besonderen Gegebenheiten und Möglichkeiten jeweils am besten geeignete Form der Veranstaltung selbst zu wählen.
Anlage 51
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 17. März 1967
auf ,die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr.
Müller (München) (Drucksache V/1538 Frage II) :
Entsprechen Pressemeldungen, daß wegen Personalmangels die Geräte des zivilen Bevölkerungsschutzes nicht ausreichend gewartet werden können, den Tatsachen?
Es trifft nicht zu, daß die Ausrüstung des Luftschutzhilfsdienstes wegen Personalmangels nicht ausreichend gewartet werden kann.
Der Luftschutzhilfsdienst wird im Auftrage des Bundes von den Ländern und Gemeinden eingerichtet. Sie sind auch für ,die Lagerung, Wartung und Instandsetzung der vom Bund beschafften und ihnen übergebenen Ausrüstung verantwortlich.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß eine ausreichende Wartung, Pflege und Instandsetzung der Ausrüstung des LSHD nur mit ehrenamtlichen Kräften nicht gewährleistet ist.
Besonders für die mittleren und schweren Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten war zusätzlich die Einstellung hauptamtlichen Personals erforderlich.
Das ist inzwischen auch geschehen. Die Wartung und Instandhaltung der Ausrüstung des LSHD wird in den Zentrallagern und durch bewegliche Instandsetzungstrupps zum • größten Teil von hauptamtlichen Kräften durchgeführt.
Das hauptamtliche Personal in den Zentrallagern des LSHD und in den Instandsetzungstrupps wird von den Ländern und Gemeinden in eigener Verantwortung zu Lasten des Bundes eingestellt.
Mit dem derzeitigen Personalbestand an hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräften ist die ausreichende Wartung und Pflege der Ausrüstung des LSHD gesichert. Demgemäß berichten weder die Länder in ihren Berichten an das BzB gemäß der AVV-Ausrüstung-LSHD über Mängel bei der Wartung der Ausrüstung noch sind bisher begründete Anträge der Länder auf Zubilligung von Wartungspersonal vom BzB abgelehnt worden.
Anlage 52
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Schröder vom 20. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schultz (Berlin) (Drucksache V/1538 Frage VI):
Beruht die Meldung der polnischen Nachrichtenagentur Inter-press, wonach die Lektüre von Hitlers „Mein Kampf" den Soldaten der Bundeswehr von einigen Einheiten, wie dem 194. Panzerbataillon in Handorf bei Münster und der 10. Militärschule in Jever, nachdrücklich empfohlen worden sein soll, auf Tatsachen?
Die Meldung der Polnischen Nachrichtenagentur „Interpress" beruht nicht auf Tatsachen. Sie ist frei erfunden.
4740 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1967
Anlage 53
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Höcherl vom 29. März 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Könen (Düsseldorf) zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Stooß, Josten und Wagner *)
Für Forstbetriebe gibt es Versicherungsmöglichkeiten nur gegen Waldbrände. Gegen Sturmschäden, auf die sich Ihre Zusatzfragen beziehen, ist eine Schadensversicherung in der Bundesrepublik nicht möglich. Eine Berücksichtigung bei den von der Bundesregierung beschlossenen Hilfsmaßnahmen für die Forstwirtschaft entfällt daher.
*) Siehe 99. Sitzung Seiten 4538 D, 4540 B