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Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Beurlaubungen
Dr. Achenbach * 17. 3.
Adams 17. 3.
Dr. Aigner * 17. 3.
Frau Albertz 10. 4.
Dr. Apel * 17. 3.
Arendt (Wattenscheid) * 17. 3.
Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17.3.
Dr. Arnold 17. 3.
Dr. Artzinger * 17. 3.
Bading * 17. 3.
Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 31. 3.
Bals 5. 4.
Bazille 17. 3.
Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 17.3.
Behrendt * 17. 3.
Bergmann * 17. 3.
Blachstein ** 17. 3.
Borm 17. 3.
Frau Brauksiepe 17. 3.
Busse 17. 3.
Cramer 17. 3.
Damm 5. 4.
Deringer * 17. 3.
Dichgans * 17. 3.
Dr. Dittrich * 17. 3.
Draeger 5. 4.
Dröscher * 17. 3.
Dr. Eckhardt 17. 3.
Eisenmann 21. 4.
Frau Dr. Elsner * 17. 3.
Faller * 17. 3.
Felder 5. 4.
Flämig ** 17. 3.
Franzen 17. 3.
Fritz (Wiesbaden) 17. 3.
Dr. Furler * 17. 3.
Frau Geisendörfer 17. 3.
Genscher 5. 4.
Gerlach * 17. 3.
Glombig 17. 3.
Haage (München) 17. 3.
Haar (Stuttgart) 17.3.
Haase (Kellinghusen) 18.3.
Hahn (Bielefeld) * 17. 3.
Hansing 18. 3.
Dr. Hauser (Sasbach) 17. 3.
Herold 17.3.
Höhne 4.4.
Hösl ** 17. 3.
Illerhaus * 17. 3.
Iven 5. 4.
Dr. Jaeger 4. 4.
Jaschke 18.4.
Jung 17. 3.
Klinker * 17. 3.
Kriedemann * 17. 3.
Frau Dr. Krips 17. 3.
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Kulawig * 17. 3.
Kurlbaum 17. 3.
Frau Kurlbaum-Beyer 17. 3.
Lemmer 31.3.
Lemmrich 17. 3.
Lenz (Brühl) * 17. 3.
Lenz (Trossingen) 23.5.
Leukert 17. 3.
Dr. Lohmar 17. 3.
Lücker (München) * 17. 3.
Dr. Marx (Kaiserslautern) 17. 3.
Marx (München) 17. 3.
Mauk * 17. 3.
Frau Dr. Maxsein ** 17. 3.
Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 17. 3.
Mengelkamp 20.3.
Dr. von Merkatz *** 17. 3.
Merten * 17. 3.
Metzger * 17. 3.
Missbach 17. 3.
Müller (Aachen-Land) * 17. 3.
Neemann 4. 4.
Nellen 17. 3.
Ollesch 5. 4.
Peters (Poppenbüll) 21.4.
Petersen 5. 4.
Frau Pitz-Savelsberg 18. 3.
Prochazka 17. 3.
Raffert 17. 3.
Richarts * 17. 3.
Richter 5. 4.
Riedel (Frankfurt) * 17. 3.
Rommerskirchen 5. 4.
Rösing 17. 3.
Scheel 17. 3.
Schultz (Gau-Bischofsheim) 17.3.
Dr.-Ing. Seebohm 17. 3.
Seifriz * 17. 3.
Dr. Serres 17.3.
Seuffert * 17.3.
Springorum * 17. 3.
Dr. Staratzke 17. 3.
Dr. Starke (Franken) * ,17. 3.
Stein (Honrath) 18. 3.
Stooß 17. 3.
Struve 31.3.
Dr. Tamblé 17. 3.
Unertl 17. 3.
Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 31. 3.
Wächter 17. 3.
Dr. Wahl 17. 3.
Wiefel 17. 3.
Dr. Wilhelmi 17. 3.
Wischnewski 19. 3.
Zerbe 17. 3.
* Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats
*** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union
4646 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967
Anlage 2 Umdruck 142
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes — Drucksachen V/350, V/1491 und V/1564 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Artikel II § 1 Nr. 5 wird gestrichen.
2. Artikel VII Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„ (2) Für Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Artikels I eine Dienstzeit von mindestens achtzehn Monaten abgeleistet haben, gilt § 9 Abs. 4 Satz 2 des Bundespolizeibeamtengesetzes nicht."
3. In Artikel X Nummer 3 werden die Worte „1. Dezember 1966" durch die Worte „1. Juli 1967" ersetzt.
Bonn, den 16. März 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
Anlage 3
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Seuffert für die Fraktion der SPD zu Punkt 26 der Tagesordnung.
Die sozialdemokratische Fraktion begrüßt es, durch den vorliegenden Antrag die Frage der steuerlichen Behandlung von Ausbildungskosten erneut zur Diskussion gestellt wird, eine Frage, die sie durch ihren Antrag Drucksache IV/1347 vom 19. Juni 1963 bereits aufgegriffen hatte, der seinerzeit allerdings in der Sache abgelehnt worden ist. Ob allerdings der hier vorgeschlagene Weg, die Ausbildungskosten unter die Sonderausgaben einzureihen, der richtige ist, muß bezweifelt werden. Sonderausgaben können bekanntlich immer nur im Jahre der Verausgabung angerechnet werden, während bei den Ausbildungskosten das Problem eben darin besteht, daß die Kosten und das zu entlastende Einkommen in verschiedenen Jahren- anfallen. Wir haben deswegen in unserem Antrag seinerzeit vorgeschlagen, solche Kosten über mehrere Jahre hin als Werbungskosten zu berücksichtigen.
Alle diese Fragen können im Ausschuß eingehend geprüft werden. Wir begrüßen es deswegen, daß der vorliegende Antrag dazu Anlaß geben wird.
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wahl (Drucksache V/1537 Frage IV/3) :
Welches ist der gegenwärtige Stand der Ratafizierung des Haager Übereinkommens zur Einführung eines einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und des Haager Übereinkommens zur Einführung eines einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, die beide im Oktober 1965 von der Bundesregierung unterzeichnet wurden?
Die Bundesregierung bereitet die Ratifikation der auf der Haager Kaufrechtskonferenz im April 1964 beschlossenen und von ihr im Jahre 1965 unterzeichneten Übereinkommen zur Einführung eines einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und zur Einführung eines einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen vor. Es ist damit zu rechnen, daß die vorbereitenden Arbeiten bald abgeschlossen werden können. Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zu den Übereinkommen wird den gesetzgebenden Körperschaften deshalb voraussichtlich noch in diesem Jahr zugeleitet werden. Aufgrund von Koordinierungsabsprachen im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wird angestrebt, die Ratifikation der Übereinkommen durch die Mitgliedstaaten der EWG gleichzeitig vorzunehmen, um das neue Recht im Bereich der EWG gleichzeitig in Kraft zu setzen.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/1537 Frage IV/7) :
Ist die Bundesregierung bereit, erneut in Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften mit dem Ziel einzutreten, den alten Mitbürgern, die in dankenswerter Eigenvorsorge ihren Lebensabend durch Kapitalversicherung hatten sichern wollen und dann durch die Währungsreform so geschädigt wurden, daß sie heute im hohen Alter in vielen Fällen in großer Not leben, angesichts des großen, mit den Beiträgen dieser Versicherten geschaffenen Versicherungsvermögens durch freiwillige und zusätzliche Leistungen der Versicherungen an diesen Personenkreis, welche (tern Vertrauen in die Sicherheit solcher Vorsorge nur zuträglich sein könnten, zu helfen?
Die Sorge um die alten Mitbürger, die ihren Lebensabend durch eine. Kapitalversicherung hatten sichern wollen und den größten Teil des angesparten Gegenwerts der Versicherung durch die Währungsreform des Jahres 1948 verloren haben, hat die Bundesregierung, wie Sie wissen, schon in den vergangenen Jahren bewegt. Leider hat sich nach umfassender Prüfung ergeben, daß es nicht vertretbar ist, zugunsten des in Betracht kommenden Personenkreises gesetzgeberische Maßnahmen zu erwägen, die über die Regelungen des Lastenausgleichs und des Altsparergesetzes hinausgehen. Dazu darf ich auf die ausführliche Stellungnahme Bezug nehmen, die mein Amtsvorgänger am 24. Januar 1966 gegenüber Herrn Kollegen Dr. Alex Möller abgegeben hat.
Von Verhandlungen mit den Versicherungsunternehmen mit dem Ziel, aus dem Vermögen der Unternehmen einen Sozialfonds zu bilden, aus dem im Einzelfall in Ergänzung der Kapitalversicherung Leistungen gewährt werden könnten, verspreche ich mir keinen Erfolg. Die Versicherungsunternehmen verwalten die Deckungsrücklage für Lebensversicherungen wie fremdes Vermögen und haben dabei die
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4647
Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§§ 65 ff.) und die Weisungen der Aufsichtsbehörde zu beachten. Zur Überwachung des Deckungsfonds ist nach § 70 VAG ein Treuhänder zu bestellen, der bei jeder Verfügung über den Deckungsstock seine Zustimmung geben muß. Das aus den Beiträgen der Altversicherten geschaffene Deckungsvermögen ist infolge der Geldentwertung in der Kriegs- und Nachkriegszeit weitgehend zusammengeschmolzen. Selbst die durch das Umstellungsgesetz und seine Durchführungsvorschriften vorgeschriebene Umstellung der Ansprüche der Versicherten in Höhe von durchschnittlich 10 vom Hundert konnte nur mit Hilfe der öffentlichen Hand durch Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Versicherungsunternehmen ermöglicht werden. Über die Deckungswerte, die nach der Währungsumstellung durch Abschluß neuer Versicherungsverträge entstanden sind, können die Versicherungsunternehmen nicht Rechtslage halte ich es nicht für aussichtsvoll, mit den Versicherungsunternehmen Verhandlungen über Versicherungsunternehmen Verhandlungen über zusätzliche Leistungen an die Altversicherten einzuleiten.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Stecker (Drucksache V/1537 Fragen VI/14 und VI/15) :
Ist es richtig, daß die Betonsteinindustrie in den Gebieten nahe der holländischen Grenze von seiten holländischer Firmen einem Wettbewerb ausgesetzt wird, der verzerrt ist durch zu hohe Exportvergütungen des holländischen Staates, unterschiedliche Besteuerung der Kraftstoffe, durch die Preispolitik des deutschen Zementkartells und unterschiedliche Gütekontrollen?
Sieht die Bundesregierung gegebenenfalls die Möglichkeit, die in Frage VI/14 erwähnten Wettbewerbsverzerrungen zu bereinigen, um sicherzustellen, daß die öffentlichen Mittel, die dringend für die Belebung der Konjunktur gerade in strukturschwachen Grenzgebieten notwendig sind, dieser Zweckbestimmung auch zugeführt werden?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Rahmen der insgesamt recht günstigen Entwicklung der Betonsteinindusterie in der Bundesrepublik etwa 7 Betonsteinwerke bei dem Absatz ihrer Schwerbetonsteine für den Tiefbau (Verbundpflastersteine) über Preisunterbietungen durch ihre niederländische Konkurrenz klagen. Diese Betriebe liegen sämtlich in Niedersachsen verhältnismäßig nahe an der niederländischen Grenze. Soweit diese regionale Markterscheinung auf Wettbewerbsverzerrungen im Verhältnis zwischen den niederländischen und niedersächsischen grenznahen Betonsteinwerken beruhen könnte, bemerke ich zur Möglichkeit einer Einflußnahme:
a) Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Niederlande für die Ausfuhr von Betonsteinen eine Umsatzsteuervergütung gewähren, die über der inländischen Vorbelastung liegt und damit gegen Art. 95 ff. EWG-Verrtag verstoßen würde. Im übrigen wird mit der Einführung der gemeinsamen Nettoumsatzsteuer in der EWG von vornherein die Möglichkeit von Wettbewerbsverzerrungen durch unrichtigen Grenzausgleich entfallen.
b) Mineralöl wird in den Niederlanden erheblich niedriger besteuert als in der Bundesrepublik. Da im Treibstofftank der Lastkraftwagen gegenwärtig 100 Liter Treibstoff frei von zusätzlichen Belastungen in das Bundesgebiet eingeführt werden dürfen, besitzen die niederländischen Unternehmer im grenzüberschreitenden Verkehr einen Wettbewerbsvorteil, der auch in der Preisgestaltung für das Transportgut seinen Niederschlag finden kann.
Von den zuständigen Bundesressorts wird geprüft, welche Maßnahmen getroffen werden können, um dieser Wettbewerbsverzerrung zu begegnen. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag bis zum 30. 6. 1967 über das Ergebnis im Zusammenhang mit der Situation der deutschen Seehäfen berichten.
c) Die deutschen Zementwerke treten bei ihren Lieferungen in die Niederlande in die dortigen niedrigen Preise ein. Sofern dadurch ein Kostenvorteil für die niederländischen Betonsteinhersteller entsteht, muß aber bedacht werden, daß bei einem Ausbleiben deutscher Lieferungen belgische und französische Zementwerke gleich preisgünstig eintreten könnten. Die Preisgestaltung der deutschen Zementwerke bei ihren Lieferungen in die Niederlande dürfte also eine etwaige Kostendifferenz niederländischer und deutscher Konkurrenten auf dem Betonsteinmarkt nicht entscheidend beeinflussen.
d) Niederländsiche Baustoffe müssen den in der Bundesrepublik geltenden Güte- und Zulassungsvorschriften entsprechen. Da es sich bei den Anforderungen an Baustoffe und ihre Prüfung um bauaufsichtsrechtliche Angelegenheiten der einzelnen Bundesländer handelt, kann die Bundesregierung hierzu weitere Ausführungen nicht machen.
2.
Soweit für einzelne Betonsteinwerke und hei bestimmten Erzeugnissen noch Wettbewerbsunterschiede vorhanden sind, kann deren Ausgleich aus Mitteln des Investitionshaushalts nicht in Erwägung gezogen werden. Diese Mittel dienen ausschließlich der allgemeinen Konjunkturbelebung. Allerdings sind gemäß § 2 Abs. 2 des Kreditfinanzierungsgesetzes 1967 bei der Vergabe von Aufträgen Gebiete mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit bevorzugt zu berücksichtigen. Die Entscheidung darüber liegt bei dem jeweils federführenden Bundesressort.
Anlage 7
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Katzer vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bading (Drucksache V/1537 Fragen VIII/2 und VIII/3) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Firmen, die eine auf monatlicher, elektronischer Datenverarbeitung beruhende Lohnabrechnung eingeführt haben, auf Schwierigkeiten mit den Arbeitsbescheinigungen stoßen, die von freigestellten Arbeitneh-
4648 . Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967
mern mit dem Antrag auf Arbeitslosenunterstützung zum Nachweis ihres Arbeitsentgeltes in den letzten 20 Tagen vor der Entlassung vorzulegen sind?
Ist die Bundesregierung bereit, der technischen Entwicklung der Datenverarbeitung Rechnung zu tragen und durch Änderung der Vorschriften zu ermöglichen, daß der Inhalt der Arbeitsbescheinigungen, die beim Antag auf Arbeitslosenunterstützung vorzulegen sind, auf den durch die Datenverarbeitung bedingten Abrechnungszeitraum vor der Entlassung abgestellt wird?
Herr Abgeordneter, die in Ihrer Frage erwähnten Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Arbeitsbescheinigungen nach Maßgabe des § 90 Abs. 2 AVAVG sind der Bundesregierung bekannt. Sie waren Anlaß, im Siebenten Änderungsgesetz zum AVAVG, das am 17. Februar 4967 vom Hohen Haus verabschiedet worden ist und das am 1. April 1967 in Kraft tritt, ,den § 90 Abs. 2 AVAVG neu zu fassen. Nach der neuen Fassung werden für den Bemessungszeitraum nur noch solche Lohnabrechnungszeiträume berücksichtigt, die am Tage des Ausscheidens des Arbeitnehmers aus dem Beschäftigungsverhältnis bereits abgerechnet sind. Die in Ihrer Frage behandelten Schwierigkeiten sind damit behoben.
Anlage 8
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/1537 Frage X/i1):
Wann ist mit einer endgültigen Trassierung der Autobahn Regensburg—Passau im Raume Deggendorf zu rechnen?
Die endgültige Linienführung der Bundesautobahn Regensburg—Passau wird im Verfahren nach § 16 .des Bundesfernstraßengesetzes vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern und im Benehmen mit der obersten Landesplanungsbehörde des Landes Bayern bestimmt. Das Benehmen mit letzterer ist noch nicht hergestellt, weil das Verfahren im Land zur Zeit noch im Gange ist und daher die Stellungnahme des Landes noch abgewartet werden soll.
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf
die Mündlichen Anfragen des Abbgeordneten Eisenmann (Drucksache V/1537, Fragen X/2, X/3 und X14):
Ist die Bundesregierung bereit, um die längste Straßenbrücke Norddeutschlands, die Störbrücke bei Itzehoe, fertigstellen zu können, die hierfür noch fehlenden 2 Millionen DM beschleunigt zur Verfügung zu stellen?
Ist die Bundesregierung bereit, den Bau der westlichen Trasse der Umgehungsstraße Itzehoe—Edendorf, wie sie vom langjährigen früheren Bundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm konzipiert wurde, mit allem Nachdruck zu verfolgen und die hierfür notwendigen Finanzierungsmittel bereitzustellen?
Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß erst durch den Bau der westlichen Trasse der Umgehungsstraße Itzehoe—Edendorf die mit rd. 30 Millionen DM erstellte Störbrücke ihren vollen Verkehrswert erhält?
Die Bundesregierung ist bereit, die im Sommer 1966 vorgeschlagene Verlängerung der Umgehungsstraße Itzehoe auch westlich um den Ortsteil Edendorf herum als Verbesserung der bisherigen, die
Ortsdurchfahrt Edendorf der B 204 beibehaltenden Planung weiterzuverfolgen.
Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß die Ortsumgehung Itzehoe ihren vollen Verkehrswert erst dann erhält, wenn sie nicht nur im Zuge der B 5 von Norden bis Heiligenstedten reicht, sondern nördlich Edendorf an die B 204 anschließt. Der die Ortsdurchfahrt Itzehoe der B 5 ausschaltende rd. 6 km lange Südabschnitt benötigt zur Fertigstellung noch rd. 6 Monate Bauzeit für restliche Erdarbeiten und Fahrbahndecken; die hierfür erforderlichen Mittel von rd. 2 Mio DM werden in Kürze durch Mittelausgleich im Straßenbauhaushalt 1967 bereitgestellt. Die 1160 m lange Störbrücke, deren Kosten rd. 14,1 Mio DM betragen, ist insgesamt in Auftrag gegeben und voll finanziert.
Die Kosten der gesamten Ortsumgehung Itzehoe—Edendorf belaufen sich nach der o. g. Planungsänderung auf rd. 46 Mio DM; davon entfallen auf den Abschnitt nördlich Heiligenstedten einschl. Umgehung Edendorf rd. 14,8 Mio DM, die nach Möglichkeit im 3. Vierjahresplan bereitgestellt werden sollen.
Anlage 10
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/1537, Frage X/5) :
Worauf ist es nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen, daß nach Auskunft der bayerischen obersten Baubehörde die dem Land Bayern zugedachten finanziellen Mittel des neuen Vierjahresplans gerade noch ausreichen, um bereits begonnene oder vorgesehene Straßenbauten durchzuführen?
Die im 3. Vierjahresplan vorgesehenen Mittel reichen bei weitem nicht aus, um den gesamten Bundesfernstraßenbedarf zu decken. Nach unseren derzeitigen Überlegungen werden nach 1970 'noch etwa 70 Mrd. DM notwendig sein, um im Rahmen eines weiteren Ausbauplanes das Straßennetz den Bedürfnissen des Verkehrs anzupassen.
Die Bemessung der einzelnen Länderanteile am 3. Vierjahresplan ist nach einer gründlich überlegten Verteilungsquote erfolgt, bei der die differenzierten Verhältnisse in den einzelnen Ländern gebührend berücksichtigt worden sind.
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/1537 Frage X/6) :
Wie ist Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern mit Straßenbaumitteln aus dem Eventualhaushalt und aus dem neuen Vierjahresplan insgesamt bedacht?
Für das Land Bayern sind in Auswirkung des Eventualhaushalts 1967 = 115,4 Mill. DM vorgesehen. Das sind 21,6 % des auf die Bundesfernstraßen entfallenden Anteils von 534 Mill. DM am Volumen des Eventualhaushalts. Bei der Bemessung des bayerischen Anteils wurden die hohen Arbeits-
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4649
losenquoten im Bayerischen Wald und in Niederbayern berücksichtigt.
Der Anteil des Landes Bayern am Volumen des 3. Vierjahresplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Rechnungsjahren 1967-1970 wird bei voller Bedienung dieses Planes voraussichtlich 2740 Mill. DM betragen. Davon entfallen etwa 1750 Mill. DM auf die Bundesstraßen und die Betriebsstrecken der Bundesautobahnen und rd. 990 Mill. DM auf den Bundesautobahnneubau. Der bayerische Anteil macht etwa 16,6 % der auf die Länder entfallenden Endsumme von 16 500 Mill. DM aus. Die restlichen 1500 Mill. DM verteilen sich auf Ansätze, die vom Bundesverkehrsministerium zentral bewirtschaftet werden. Das Gesamtvolumen des 3. Vierjahresplanes beträgt 18 000 Mill. DM.
Anlage 12
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/1537 Frage X/7) :
Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür nennen, daß nach Ansicht der bayerischen Staatsregierung der Bau der Autobahn Regensburg—Passau vorerst ebensowenig in Angriff genommen werden kann wie die Schnellstraße München—Deggendorf?
Wegen der erwähnten Differenz zwischen Straßenbedarf und Mittelbereitstellung werden, nach reiflicher Überlegung, Prioritäten für den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes festgesetzt. In Anbetracht zahlreicher überaus vordringlicher Baumaßnahmen ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, die beiden von Ihnen erwähnten Maßnahmen in Angriff zu nehmen.
Anlage 13
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/1537 Frage X/8) :
Worauf ist nach Ansicht der Bundesregierung die enorme Zunahme der Auffahrunfälle zurückzuführen?
Die Zahl der Auffahrunfälle 1966 ist noch nicht bekannt, Ergebnisse darüber werden erst im Herbst dieses Jahres vorliegen.
Die Zunahme der Auffahrunfälle dürfte in der Hauptsache darauf zurückzuführen sein, daß die Kraftfahrer bei den hohen Geschwindigkeiten auf den Autobahnen einen zu geringen Abstand zum Vordermann halten.
Aus der Statistik über Unfallursachen liegen für 1966 Teilergebnisse vor. Die Entwicklung zeigt, daß für 1966 mit einer Zunahme der Auffahrunfälle zu rechnen ist. Während die Zahl sämtlicher Unfälle mit Personenschaden von 1965 auf 1966 um 4,9 % stieg, nahm die Zahl der Fahrzeugführer, die beschuldigt wurden, im Januar bis November 1966 einen Unfall mit Personenschaden wegen zu dichtem Auffahren verursacht zu haben, um 10 % auf 27 095 zu. Eine Sonderuntersuchung über Auffahrunfälle in der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik wurde bislang noch nicht angestellt. Um die immer wieder auftretenden außerordentlich schweren Auffahrunfälle bei Nebel wirksam bekämpfen zu können, hat der Bundesminister für Verkehr durch die 13. Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 27. Juli 1966 folgende Neuregelungen zugelassen:
1. Nebelschlußleuchten
An der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen zur gesetzlichen rückwärtigen Sicherung bei Nebel oder Schneefall eine Nebelschlußleuchte für rotes Licht angebracht sein.
2. Warnblinkanlagen
Bei einer Warnblinkanlage dürfen alle an einem Fahrzeug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig in gewissen Zeitabständen aufblinken. Das Warnblinklicht darf auch während der Fahrt eingeschaltet werden.
Anlage 14
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vorn 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/1537 Frage X/9) :
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus ihrer Antwort auf meine Frage über die schlechte Lage der deutschen Binnenschiffahrt (Drucksache V/1399) zu ziehen, deren Ursache die Regierung selbst in eigenen Gesetzen und internationalen Verträgen sieht?
Die Verstärkung des Wettbewerbs ist im Jahre 1961 vom Gesetzgeber gefordert worden, um einmal wirtschaftspolitischen Erwägungen zu entsprechen und um zweitens die Verkehrsunternehmen bereits an die Vorstellungen der EWG über die künftige Organisation des Verkehrsmarktes heranzuführen.
Die derzeitige deutsche Rechtslage bietet keine hinreichende Handhabe, um die Situation bis zum Inkrafttreten einer EWG-Regelung nachhaltig zu verbessern. Das ist eine Folge der rechtlichen und politischen Verpflichtungen der Bundesrepublik, die von früheren Regierungen eingegangen worden sind, aber auch eine Folge der engen Verpflechtung der deutschen und der internationalen Binnenschifffahrt im Einzugsgebiet des Rheins. Die Entwicklung, insbesondere während der letzten Monate, hat aber dazu gezwungen, Überlegungen anzustellen, die Bestimmungen des Binnenschiffahrtsverkehrsgesetzes bis zum Inkrafttreten einer EWG-Regelung nochmals an die Gegebenheiten des Marktes anzupassen. Gleichzeitig ist die Bundesregierung bemüht, ihre Auffassungen über eine gemeinsame Verkehrspolitik und eine Ordnung des Verkehrsmarktes innerhalb der EWG zur Geltung zu bringen.
4650 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967
Anlage 15
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf
die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Spitz-
müller (Drucksache V/1537, Fragen X/10 und X/11):
Welche Auswirkungen würde die von der Deutschen Bundesbahn geplante ersatzlose Abschaffung der Frachtart Eilstückgut nach Ansicht der Bundesregierung auf die norddeutsche Fischwirtschaft und auf die Versorgung der süddeutschen Bevölkerung mit Frischfisch haben?
Welche Folgen wird es nach Ansicht der Bundesregierung haben, wenn die gesamte bisher von der Deutschen Bundesbahn beförderte Fischfracht auf den Straßenverkehr übergehen muß?
Auf eine ähnliche Frage hat Herr Staatssekretär Dr. Seiermann dem Kollegen Rollmann bereits am 17. 2. 1967 schriftlich geantwortet. Ich darf dazu auf die Anlage 8 im stenographischen Bericht über die 95. Sitzung des Bundestages verweisen.
Über den neuesten Stand darf ich Ihnen noch folgendes mitteilen.
Der Antrag der Deutschen Bundesbahn, die Aufhebung der Eilstückgutbeförderung zu genehmigen, wurde inzwischen mit den interessierten Ressorts, den Küstenländern, der Bundesbahn und der Fischwirtschaft eingehend erörtert. Die Beteiligten haben zunächst Gelegenheit, in angemessener Frist über Ersatzlösungen zu verhandeln.
Bei einer Aufhebung der Eilstückgutbeförderung werden die Fischtransporte zum weithin überwiegenden Teil als Frachtstückgut oder Expreßgut auf der Schiene verbleiben.
Anlage 16
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 15. März 1967 auf
die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Tönjes
(Drucksache V/1537, Fragen X/1.2, X/13 und X/14):
Wie ist der Stand der Planung und Finanzierung für die Neubaustrecke Osnabrück—Bentheim der Europastraße 8?
Sind bei der geplanten Trasse der in Frage X/12 erwähnten Neubaustrecke für die Verkehrsräume der Städte Ibbenbüren und Rheine günstige Auffahrten vorgesehen?
Kann die Bundesregierung angeben, wann mit dem Baubeginn der in Frage X/12 erwähnten Neubaustrecke der E 8 zu rechnen ist?
Das raumordnerische Verfahren nach § 16 Bundesfernstraßengesetz ist für die Linie der Europastraße 8 (E 8) zwischen Bentheim und Osnabrück auf nordrhein-westfälischem Gebiet abgeschlossen und auf niedersächsischem Gebiet eingeleitet. Im laufenden 3. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen (1967-1970) soll als erster Bauabschnitt der E 8 die Südumgehung Osnabrück und ihre Fortsetzung nach Westen bis zur kleeblattförmigen Verknüpfung mit der im Bau befindlichen Bundesautobahn Hansalinie einschließlich Überleitung auf die vorhandene B 65 bei Lotte fertiggestellt werden. Ferner wird angestrebt, den Neubau der Südumgehung Schüttorf im Zuge der E 8 bis zum Ende des 3. Vierjahresplanes zu beginnen.
Im Entwurf des 3. Vierjahresplanes ist für den Abschnitt der E 8 westlich der Bundesautobahn Hansalinie mit Ausnahme der erwähnten Ortsumgehung Schüttorf noch kein Ansatz ausgebracht worden. Die Finanzierung der Maßnahme wird daher frühestens im 4. Vierjahresplan erfolgen können. Die Planungen sollen aber im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Auftragsverwaltung weitergeführt und zum Abschluß gebracht werden.
Über die Verknotung der E 8 mit dem nachrangigen Straßennetz können zur Zeit noch keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Nach den derzeitigen Vorstellungen sind für die Stadt Ibbenbüren eine und für den Bereich Rheine drei Anschlußstellen vorgesehen, die sämtlich an Kreuzungen mit Bundesstraßen liegen. Diese Fragen, die für die verkehrliche Anbindung der Städte von Wichtigkeit sind, bedürfen jedoch noch der Einzelabstimmung.
Anlage 17
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache V/1537 Frage X/15):
Hält es die Bundesregierung für notwendig, Fahrern von Krankenwagen des Roten Kreuzes und bestimmter ähnlicher anerkannter Organisationen die gleichen Sonderrechte im Straßenverkehr einzuräumen, wie sie z. B. die Feuerwehr und die Zollfahndung nach § 48 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung genießen?
Die Führer von Krankenwagen dürfen sich im Straßenverkehr durch blaues Blinklicht und durch Einsatzhorn bemerkbar machen, wenn zur Rettung von Menschenleben höchste Eile geboten ist. Auf diese Zeichen hin müssen die anderen Fahrzeugführer sofort freie Bahn schaffen.
Die Bundesregierung hält es im Interesse der Verletzten und Schwerkranken nicht für geboten und im Hinblick auf die Verkehrssicherheit für nicht vertretbar, die Führer von Krankenwagen von allen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung zu befreien.
Der gleichen Ansicht 'sind die für den Verkehr zuständigen obersten Landesbehörden.
Anlage 18
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/1537 Fragen X/16 und X/17) :
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es mit § 2 Abs. 2 des Kreditfinanzierungsgesotzes, wonach bei der Vergabe von Aufträgen Gebiete mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit bevorzugt zu berücksichtigen sind, im Einklang steht, wenn im Rahmen des Sofortprogramms für die Bundesfernstraßen im Gesamtgebiet Bayerns nur Projekte in Höhe von insgesamt 16 Millionen DM vorgesehen sind, obgleich Bayern nach dem Stand vom 13. Februar 1967 mit 6,3 % im Landesarbeitsamtsbezirk Nordbayern und mit 4,6 % im Landesarbeitsamtsbezirk Südbayern die höchste Arbeitslosenquote im Bundesgebiet hat, während in Hessen mit einer Arbeitslosenquote von 2,3 % Projekte von insgesamt 41,1 Millionen DM und in Baden-Württemberg mit der niedrigsten Arbeitslosenquote von 1,1 % Projekte mit 32,6 Millionen DM aus dem Sofortprogramm vorgesehen sind?
Welche Straßenbauprojekte sind im bayerischen Zonenrandgebiet, das die höchste Arbeitslosenquote innerhalb Bayerns hat. aus dem Sofortprogramm für Bundesfernstraßen vorgesehen?
Das Land Bayern erhält aus dem Sofortprogramm für die Bundesfernstraßen von 200 Mill. DM nicht
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4651
nur einen Anteil von 16 Mill. DM, sondern durch eine gleichzeitige, aus haushaltstechnischen Gründen notwendige Mittelverlagerung im ordentlichen Haushalt zusätzlich 35,6 Mill. DM, so daß sich die Straßenbaumittel für Bayern in Auswirkung des Sofortprogramms um 51,6 Mill. DM verstärken.
Die zusätzlichen Mittel hat die Oberste Baubehörde in München mit 16 Mill. DM für die Erneuerung von Fahrbahndecken auf den Betriebsstrecken der Bundesautobahnen München—Salzburg und München—Hof und mit 35,6 Mill. DM für eine Beschleunigung der Bauarbeiten auf der Autobahn-Neubaustrecke Würzburg—Fulda eingesetzt.
Dem Gesichtspunkt des § 2 Abs. 2 des Kreditfinanzierungsgesetzes wird soweit wie möglich Rechnung getragen.
Anlage 19
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V/1537 Frage X/18):
Ist die Bundesregierung bereit, die Vergabe von Straßenbauprojekten aus dem Sofortprogramm unter dem Gesichtspunkt des § 2 Abs. 2 des Kreditfinanzierungsgesetzes erneut zu überprüfen und Gebiete mit überdurchschnittlicher Arbeitslosenquote bevorzugt zu berücksichtigen?
Die Verplanung der Mittel aus dem Sofortprogramm ist im engsten Einvernehmen mit den obersten Straßenbaubehörden der Länder erfolgt. Die Gesichtspunkte des § 2 Abs. 2 des Kreditfinanzierungsgesetzes sind dabei so weit wie möglich berücksichtigt worden.
Anlage 20
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müser (Drucksache V/1537 Fragen X/1.9, X/20 und X/21) :
Sind Pressemeldungen richtig, wonach das IFO-Institut in Münrhen im Dezember 1965 dem Bundesverkehrsminister ein Gutachten bzw. eine Vorstudie über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Stillegung von Bahnanlagen erstellt hat?
Ist dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn ggf. das in Frage X/19 erwähnte Gutachten bekanntgegeben worden?
Ist die Bundesregierung bereit, ggf. das in Frage X/19 erwähnte Gutachten dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zu bringen?
Das Ifo-Institut hat dem Bundesverkehrsministerium im Dezember 1965 als Auftragsarbeit eine Vorstudie für eine Untersuchung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Stillegung von Bahnanlagen erstellt. Diese Vorstudie enthält nur allgemeintheoretische Betrachtungen über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Streckenstillegungen. Sie stellt zwar eine nützliche Orientierungshilfe dar, kann jedoch für Einzelentscheidungen nicht herangezogen werden.
Da es sich nur um eine Vorstudie handelt, erschien es nicht angebracht, diese dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zu bringen. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, diese Vorstudie im Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages zu erörtern.
Anlage 21
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache V/1537 Fragen X/22, X/23 und X/24) :
Glaubt die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbahn finanziell sanieren zu können, ohne durch geeignete Maßnahmen einen größeren Teil des Fernfrachtverkehrs von der Straße auf die Schiene zu bringen?
Welche geeigneten Maßnahmen im Sinne der Frage X/22 kommen in Betracht?
Welche grundlegenden Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die Deutsche Bundesbahn in absehbarer Zeit finanziell zu sanieren?
Wie ich bereits im Verkehrsausschuß dieses Hohen Hauses angekündigt habe, beabsichtige ich, dem Bundeskabinet in absehbarer Zeit einen Gesamtverkehrsplan vorzulegen; er wird danach dem Hohen Hause als Grundlage für eine verkehrspolitische Aussprache unterbreitet werden.
Dieser Plan wird selbstverständlich auch die notwendige kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation der Deutschen Bundesbahn enthalten. Da jedoch auf dem gesamten Gebiet des Verkehrswesens in den nächsten Jahren zahlreiche schwierige Aufgaben zu lösen sein werden, müssen die Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftslage der Deutschen Bundesbahn und der nichtbundeseigenen Eisenbahnen in den Zusammenhang einer Gesamtkonzeption für den Bereich .des Verkehrs gestellt werden.
Im Hinblick auf den derzeitigen Stand der Überlegungen und Arbeiten in meinem Hause, insbesondere aber auch im Hinblick auf die bevorstehende verkehrspolitische Aussprache darf ich daher um Verständnis dafür bitten, daß ich im gegenwärtigen Zeitpunkt zu Einzelheiten noch nicht Stellung nehmen möchte.
Anlage 22
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf
die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr.
Diemer-Nicolaus (Drucksache V/1537 Frage X/25) :
In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, die zwischen dem Stuttgarter Hauptbahnhof und der Eisenbahnstrecke Stuttgart—Böblingen—Horb bei Stuttgart-Vaihingen projektierte Verbindungsbahn — sogenannte V-Bahn — finanziell zu unterstützen?
Die Verbindungsbahn Stuttgart gehört zu denjenigen Vorhaben, die der Bund nach dem Steueränderungsgesetz 1966 fördern kann. Die Richtlinien für die Verwendung dieser Mittel werden zur Zeit in Zusammenarbeit von Bund und Ländern vorbereitet. Es ist deshalb im Augenblick nicht möglich, schon Näheres zu sagen, zumal auch die Planungsarbeiten für dieses Projekt noch andauern.
4652 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967
Anlage 23
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf
die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kulawig
(Drucksache V/1537 Fragen X/26, X/27 und X/28):
Wird die Bundesregierung ihre ursprüngliche Absicht, die Bundesstraße 406 (E 42) von Dillingen/Saar an in Richtung Luxemburg und Trier bis zur Landesgrenze, im Gegensatz zu dem Teilstück Saarbrücken—Dillingen, nur zweispurig auszubauen, noch einmal gründlich überprüfen?
Ist die Bundesregierung nicht auch der Ansicht, daß der Bundesstraße 406 im Saarland, einerseits als Nord-Süd-Verbindung zwischen den Benelux-Staaten und dem südwestdeutschen und ostfranzösischen Raum eine besondere europäische Bedeutung, andererseits als Anschlußstück an die Fernstraßenverbindung Köln—Trier—Saarbrücken, eine erhebliche standortverbessernde Wirkung für die saarländische Wirtschaft zukommt, und diese Tatsachen den vierspurigen Ausbau von Saarbrücken bis zur Landesgrenze in Richtung Luxemburg und Trier rechtfertigen?
Wird die Bundesregierung bei ihren Überlegungen auch berücksichtigen, daß die Notwendigkeit des vierspurigen Ausbaus der in den Fragen X/26 und X/27 genannten Bundesstraße durch die Ansiedlung des neuen Ford-Werkes in Saarlouis und den in diesem Raum entstehenden neuen Industrieschwerpunkt an Aktualität erheblich gewonnen hat gegenüber dem Zeitpunkt der Entscheidung über den Bau einer zweispurigen Straße?
Wegen ihrer Bedeutung als Teil der Europastraße 42 und zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Saarland wird die B 406 im Abschnitt zwischen der neuen B 10 bei Saarlouis/Dillingen und der luxemiburgischen Grenze bei Nennig, wenn es die Entwicklung des Verkehrs erforderlich macht, auf 4 Spuren verbreitert werden. Diese Verbreiterung wird bereits in der Planung und beim Grunderwerb berücksichtigt.
Anlage 24
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf
die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr.
Effertz (Drucksache V/1537 Fragen X/29 und X/30:
Ist die Bundesregierung in der Lage, Angaben darüber zu machen, wie hoch die Zahl der durch Wild verursachten Verkehrsunfälle im Bundesgebiet im Jahre 1966 war?
Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Ländern sich dafür einzusetzen, daß angesichts der von Jahr zu Jahr zunehmenden Verkehrsunfälle durch Wild bei Straßenplanungen Wildzäune, die zur Zeit der einzig wirksame Schutz sind, vorzusehen?
Eine gesonderte Statistik über Verkehrsunfälle, die durch Wild verursacht wurden, gibt es nicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ereigneten sich in der Zeit vom Januar bis November 1966 insgesamt 1602 Unfälle mit Personenschaden, die durch Tiere- auf der Fahrbahn verursacht waren. Gegenüber dem Jahre 1965 bedeutet dies eine Zunahme von 11 %. Die Zahl der allein durch Wild verursachten Unfälle ist etwas geringer.
Nähere Angaben für das ganze Jahr 1966 und Angaben darüber, wieviel Personen dabei verletzt oder .getötet wurden, sind erst in drei bis vier Monaten zu erwarten.
Die Bundesrepublik ist grundsätzlich bereit, die Zweckmäßigkeit und den notwendigen Umfang der Ausrüstung der Straßen mit Wildsperrzäunen eingehend zu prüfen. Sie hat bereits in Zusammenarbeit mit einigen Auftragsverwaltungen der Länder versuchsweise Wildsperrzäune aufstellen lassen. Die Erfahrungen mit diesen und weiteren vorgesehenen Versuchsanlagen bedürfen jedoch einer eingehenden Auswertung, bevor darüber entschieden werden kann, ob und in welchem Umfange grundsätzlich bei Straßenplanungen Wildsperrzäune vorgesehen werden sollten.
Anlage 25
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Cramer (Drucksachen V/1537 Fragen XI/1 und XI/2) :
Hält die Bundesregierung es juristisch und moralisch für vertretbar, daß in den Mietverträgen mit den Posthaltern für Vermittlungsstellen (V St W) die Laufzeit der Verträge auf 25 Jahre zugunsten der Deutschen Bundespost und auf nur 5 Jahre für den Vermieter abgeschlossen werden?
Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß in den in Frage XI/1 erwähnten Fällen der Mietzins für die ganze Laufzeit der Verträge unabänderlich bleiben muß?
Die Unterbringung technischer Einrichtungen von Ortsvermittlungsstellen bedingt größere Investitionen für die hochwertige Vermittlungstechnik, kostspielige Kabeleinführung und besondere Raumausstattung. Die gelegentlich von der Deutschen Bundespost von Posthaltern für Ortsvermittlungsstellen angemieteten Räume können deshalb häufig erst mit Hilfe zinsverbilligter Postdarlehen errichtet oder müssen mit erheblichem Bauaufwand auf Kosten der Deutschen Bundespost umgebaut oder hergerichtet werden.
Das Risiko dieser Investitionen erfordert daher aus Gründen der Wirtschaftlichkeit in der Mietsache selbst zwingend langfristige Verträge. Die Laufzeit dieser Verträge kann, je nach Größe des Objekts, auch 25 Jahre betragen. Dabei muß sich die Deutsche Bundespost im Hinblick auf eine mögliche Änderung der Fernmeldeversorgung eine frühere Kündigungsfrist, z. B. etwa nach 5jähriger Vertragsdauer, vorbehalten. Dies ist bei der gegebenen Sachlage in jeder Hinsicht vertretbar. Im übrigen herrscht auch hier der Grundsatz der Vertragsfreiheit.
So war es auch schon früher möglich, durch besondere Vertragsklauseln Mietdauer und Miethöhe den geänderten Verhältnissen anzupassen. Generell wurden die mit Vertragsabschlüssen beauftragten Oberpostdirektionen im Jahre 1965 ermächtigt, sogenannte „Leistungsvorbehalte" in die Verträge aufzunehmen, die beiden Vertragspartnern eine Angleichung an veränderte Wert- und Preisverhältnisse ermöglichen.
Ob ein in früherer Zeit ohne „Leistungsvorbehalt" geschlossener Mietvertrag geändert werden kann, läßt sich nur nach den Verhältnissen dieses Einzelfalls beurteilen. Es käme vor allem darauf an, ob eine zulässige Ausnahme von dem Grundsatz des § 50 der Reichshaushaltsordnung gegeben ist, wonach Verträge des Bundes zu dessen Nachteil im Vertragswege weder aufgehoben noch geändert werden dürfen.
Falls Sie einen solchen Einzelfall im Auge haben, bitte ich mir die Unterlagen hierzu zur Überprüfung zuzusenden.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4653
Anlage 26
Schriftliche Antwort
des Bundesminister Dr. Dollinger vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Opitz (Drucksache V/1537 Fragen XI/3, XI/4 und XI/5) :
Stimmt es, daß die Dienststellen der Deutschen Bundespost Anweisung erhalten haben, ihren Bedarf an festen und flüssigen Brennstoffen im öffentlichen Ausschreibungsverfahren zu vergeben, d. h., daß die Ausschreibung im Bundesausschreibungsblatt erfolgt?
Bei Bejahung der Frage XI/3, wird diese Anweisung nicht zur Folge haben, daß solche Aufträge den mittelständischen Firmen ganz entzogen werden?
Steht die in Frage XI/3 erwähnte Anweisung nicht im Gegensatz zu der Regierungserklärung, wonach Anweisung erteilt ist, mittelständische Firmen mehr als bisher bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen?
Gemäß § 46 der Reichshaushaltsordnung soll dem Abschluß von Verträgen eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen. Bei der Beschaffung von Heizstoffen sind die Dienststellen der Deutschen Bundespost an die für alle Bundesbehörden verbindlichen Vergabebestimmungen der „Verdingungsordnung für Leistungen" (VOL) gebunden.
Darüber hinaus liegt eine ausdrückliche Anweisung nicht vor, den Bedarf an Brennstoffen generell öffentlich auszuschreiben.
Für die Beschaffung von festen Brennstoffen sind die Beschaffungsstellen der Oberpostdirektionen zuständig. Die vom Bundesministerium für das Post-und Fernmeldewesen herausgegebenen Richtlinien vom 12. 2. 1964 bestimmen zur Beachtung des mittelständischen Kohlenhandels folgendes:
„Bei dieser Gelegenheit weise ich erneut und mit Nachdruck darauf hin, daß im Interesse einer angemessenen Beteiligung des Mittelstandes bei der Auftragserteilung der mittelständische Kohlenhandel im Rahmen der bestehenden Vergabebestimmungen weitgehend zu berücksichtigen ist."
Bei der Beschaffung von flüssigen Heizstoffen hat auf Veranlassung des Bundesrechnungshofes das Posttechnische Zentralamt in Darmstadt in den Jahren 1964/65 untersucht, ob durch den Abschluß zentraler Rahmenverträge zur Deckung des Heizölbedarfs wirtschaftliche Vorteile zu erzielen sind. Diese Untersuchung ergab, daß bei einer weitgehenden Zentralisierung des Einkaufs von Heizöl eine jährliche Einsparung von nahezu 1 Mio DM zu erreichen sein müßte. Mit Rücksicht auf eine sparsame und wirtschaftliche Verwaltungsführung der Haushaltsmittel wurde daraufhin mit Verfügung vom 14. März 1966 die Beschaffung von Heizöl neu geregelt. Als Kriterium für die Abgrenzung zwischen örtlicher und jentraler Vergabe wurde vorerst ein Jahresbedarf von 15 000 Litern zugrunde gelegt. Nach vorläufiger Feststellung ergibt sich, daß auch nach der Neuregelung der Heizölbeschaffung für mittelständische Betriebe ein Anteil von mehr als 2/3 an der Gesamtbeschaffung der Deutschen Bundespost an Heizöl vorbehalten bleibt. Es ist beabsichtigt, nach Vorliegen eines Erfahrungsberichtes die Beschaffungsregelung für Heizöl zu überprüfen, und zwar im Hinblick darauf, ob die Grenze von 15 000 Liter Heizöl aus Gründen einer angemessenen Beteiligung mittelständischer Unternehmen wirksam und zweckmäßig ist.
Anlage 27
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. März
1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten
Geldner (Drucksache V/1537 Fragen XI/6 und XI/7) :
Worauf führt die Deutsche Bundespost die sich mehrenden Klagen über immer längere Wartezeiten beim Anruf der Auskunft für Orts- und Ferngespräche zurück?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Gegensatz zu ihrer Antwort vom 22. Februar 1967 auf meine Frage IV/1 — Drucksache V/1446 — vielleicht doch die Einführung sogenannter Vorortnetze bzw. gestaffelter Zonen mit unterschiedlichen Tarifen im Großstadttelefondienst?
Es trifft nicht zu, daß die Anrufwartezeiten bei den Fernsprechauskunftsstellen in der letzten Zeit allgemein länger geworden sind. Insgesamt wird heute hier ein besserer Dienst durch das vielfach bereits eingeführte Mikrofilmauskunftsverfahren geboten, das jedem Auskunftsplatz griffbereit aktuelle Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet gibt.
Wahrscheinlich haben Sie bei Ihrer Anfrage die Verhältnisse der Auskunftsstelle Nürnberg im Auge. Es ist richtig, daß dort infolge eines ungewöhnlich hohen Krankenstandes, der nun überwunden ist, vorübergehend Schwierigkeiten aufgetreten sind. Darüber hinaus wurde zeitweilig die Dienstabwicklung in Nürnberg durch Hochbauarbeiten für die Umstellung der Auskunftsstelle auf das neuartige Mikrofilmauskunftsverfahren behindert, mit dessen Einführung etwa im Oktober zu rechnen ist.
Nach wie vor ist nicht beabsichtigt, in den Großstadträumen oder ihrer Umgebung sogenannte Vorortnetze einzurichten. Auch an die Einführung gestaffelter Zonen mit unterschiedlichen Tarifen im Großstadtfernsprechdienst ist nicht gedacht. Ich kann daher meine am 22. Februar erteilte Antwort auf Ihre Anfrage nur noch einmal voll inhaltlich bestätigen.
Anlage 28
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/1537 Fragen XI/8 und XI/9) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Staatssekretärs im Bundespostministerium, im Hinblick auf den von der Sachverständigenkommission für die Deutsche Bundespost unterbreiteten Vorschlag für eine Änderung der Organisationsform und Rechtsstellung der Post sei die Deutsche Bundesbahn ein abschreckendes Beispiel?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. auf welche Bestimmungen des Bundesbahngesetzes der Staatssekretär seine in Frage XI/8 erwähnte Auffassung stützt?
Herr Staatssekretär Dr. Steinmetz aus meinem Hause hat im Februar dieses Jahres in der Fachzeitschrift „Archiv für das Post- und Fernmeldewesen" einen Aufsatz unter dem Titel „Bundespostminister oder Generalpostmeister?" veröffentlicht.
Bei diesem Aufsatz handelt es sich um persönliche Darlegungen des Herrn Dr. Steinmetz. Von einem abschreckenden Beispiel ist in dem Aufsatz nicht die Rede. Es findet sich folgender Satz:
4654 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967
„Für die Deutsche Bundespost und die Vorschläge, die die Sachverständigen in Anlehnung an die Verfassung der Bundesbahn gemacht haben, ist jedenfalls aus der Entwicklung der Bahn und ihrer täglichen Verwaltungspraxis kein Vorteil abzulesen."
Anlage 29
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Drucksache V/1537 Fragen XI/10 und XI/11):
Ist dem Bundespostminister bekannt, daß das Postamt der Stadt Wiesloch derzeit in einem leerstehenden Fabrikgebäude untergebracht ist und die Bevölkerung infolge dieses Provisoriums erhebliche Schwierigkeiten auf sich nehmen muß?
Kann der Bundespostminister eine Zusage geben, daß das neue Postamt Wiesloch im Rahmen der Finanzierungsmöglichkeiten des Eventualhaushalts alsbald erstellt wird, weil für dieses Bauvorhaben baureife Unterlagen vorliegen und der Landkreis Heidelberg über freie Kapazitäten auf dem Baumarkt verfügt?
Es ist mir bekannt, daß das Postamt Wiesloch derzeit bis zur Fertigstellung des Neubaues provisorisch auf dem von der Bundespost erworbenen Grundstück einer ehemaligen Schuhfabrik in der Schwetzinger Straße räumlich gut untergebracht ist. Für die Betriebsabwicklung wurden Räume des ehemaligen Verwaltungs- und eines Hallengebäudes hergerichtet, die besser sind, als die bisher im alten Postamtsgebäude unzulänglichen Räumlichkeiten. Von aufgetretenen Schwierigkeiten für die Bevölkerung infolge dieses Provisoriums ist mir nichts bekannt.
Der Neubau des Postamtsgebäudes in Wiesloch wird aus Mitteln des Eventualhaushalts finanziert werden. Der Baubeginn wurde bereits am 8. März 1967 angeordnet.
Anlage 30
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Stommel (Drucksache 11/1537 Fragen XII/1, XII/2 und XII/3) :
Trifft es zu, daß der Bundeswohnungsbauminister — wie in der Zeitung Bergische Post" vom 13. Februar 1967 ausgeführt — für den Wohnungsbau des Vorhabens „Schöne Aussicht" der Remscheider Wohnungsbaugesellschaft GEWAG in Opladen erhebliche Mittel in Aussicht gestellt hat?
Ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, daß durch die großzügige Mittelbereitstellung für das in Frage XII/1 erwähnte Bauvorhaben private Bauherren bei der Mittelverteilung benachteiligt werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es sich bei dem in Frage XII/1 erwähnten Vorhaben um ein Bauvorhaben handelt, das im Bebauungsplan noch nicht genehmigt ist?
Von meinem Ministerium sind der Remscheider Wohnungsbaugesellschaft GEWAG in Opladen Bundesmittel zur Förderung des Bauvorhabens „Schöne Aussicht" weder bewilligt noch zugesagt oder in Aussicht gestellt worden. Es liegt bisher auch kein Antrag auf eine Zurverfügungstellung von Bundesmitteln vor. Wie eine Rückfrage bei dem zuständigen Bauministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ergab, ist ein Antrag auf Förderung des Bauvorhabens auch bei diesem bisher nicht bekannt.
Der erwähnte Bericht in der Zeitung „Bergische Post" ist daher nicht zutreffend.
Anlage 31
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache V/1537 Fragen XII/4 und XII/5) :
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob die im September 1966 im Rahmen des Sanierungsplanes für die Stadt Ratzeburg vorgesehenen Zuschüsse und Darlehen für unrentierliche Kosten und Bodenordnungsmaßnahmen sowie zusätzliche Wohnungsbaumittel für 60 Wohnungseinheiten bewilligt werden?
Ist die Bundesregierung bereit, durch Wohnungsbaumaßnahmen in dem in Frage XII/4 erwähnten Gebiet einer Abwanderung von Arbeitskräften in die Ballungsgebiete entgegenzutreten?
Die Stadterneuerungsmaßnahme Ratzeburg ist 1964 als sog. Studien- und Modellvorhaben anerkannt und gefördert worden.
Bisher wurden dem Land Schleswig-Holstein 727 000 DM Bundesmittel zur Förderung der Stadterneuerungsmaßnahme Ratzeburg zur . Verfügung gestellt.
Die weitere Förderung der Stadterneuerungsmaßnahme Ratzeburg mit Darlehen zur Förderung von Bodenordnungsmaßnahmen und zum Bau von 60 Ersatzwohneinheiten sowie Zuschüsse für .die verlorenen Sanierungskosten in Höhe von zusammen 1 090 000 DM sind im Rechnungsjahr 1966 eingeplant gewesen.
Diese Bundesmittel konnten im Rechnungsjahr 1966 nicht mehr bewilligt werden, da die ohnehin schon sehr stark reduzierten Bundesmittel zur Förderung von Stadt- und Dorferneuerungsmaßnahmen für das Rechnungsjahr 1966 von 10 Millionen auf 5 Millionen DM gekürzt wurden.
Für 'das Rechnungsjahr 1967 sind die entsprechenden Bundesmittel vom Herrn Bundesminister der Finanzen bisher noch nicht freigegeben worden. Sofort nach Freigabe der Bundesmittel des laufenden Rechnungsjahres - im Entwurf des Haushaltsplanes 1967 sind 12 Mio DM vorgesehen — werden die Förderungsanträge für .die Stadterneuerung Ratzeburg vorrangig bewilligt.
Trotz der schwierigen Haushaltslage des Bundes werde ich bemüht bleiben, dieses Beispiel einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme auch weiterhin zu fördern, soweit hierfür 'die haushaltsmäßigen Möglichkeiten gegeben sind und seitens des Landes Schleswig-Holstein komplementäre Förderungsmittel bewilligt werden können.
Aus den für das Wohnungsbauprogramm 1967 vorgesehenen Wohnungsbauförderungsmitteln des Bundes sind für Wohnungsbaumaßnahmen zugunsten der Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet 14 Millionen DM bereitgestellt worden. Auf das Land Schleswig-Holstein entfallen auf diese Förderungsmaßnahmen 3 318 000 DM. Auch bei dem Einsatz der Wohnungsbaumittel aus dem Eventualhaushalt ist vorgesehen, die Zonenrandgebiete, insbesondere die mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit, besonders zu berücksichtigen.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4655
Anlage 32
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen ,des Abgeordneten Wurbs (Drucksache V/1537 Fragen XII/6, XII/7 und XII/8) :
Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung zur Frage der Nützlichkeit eines Städtebauförderungsgesetzes?
Beabsichtigt die Bundesregierung, mit den Ländern Gespräche über die Notwendigkeit des in Frage XII/6 genannten Gesetzes zu führen?
Wann etwa dürfte mit der Vorlage eines solchen in Frage XII/6 genannten Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung zu rechnen sein?
Der Entwurf eines Städtebauförderungsgesetzes wurde von der früheren Bundesregierung bereits im Jahre 1965 vorgelegt. Er konnte jedoch wegen des Ablaufs der Wahlperiode im Bundestag nicht mehr behandelt werden. Im Februar 1966 hat die Bundesregierung den unveränderten Entwurf erneut als Regierungsvorlage beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat hat im ersten Durchlauf auf- sachliche Vorschläge verzichtet und die Bundesregierung gebeten, aus verfassungsrechtlichen sowie aus verfassungs-, finanz- und konjunkturpolitischen Gründen von einer Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag im gegenwärtigen Zeitpunkt abzusehen. Die Situation hat sich seitdem verändert, jedenfalls in konjunktureller Hinsicht. Wie die Länderministerkonferenz am 16. 2. 1967 in meinem Hause gezeigt hat, sind alle für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Länderminister der Meinung, daß ein Städtebauförderungsgesetz dringend notwendig ist. Es empfiehlt sich aber m. E. nicht, den alten Entwurf unverändert dem Bundestag vorzulegen. In den vergangenen zwei Jahren sind von verschiedenen Seiten eine Fülle von Anregungen zur Änderung und Ergänzung des Gesetzentwurfs vorgebracht worden; sie stellen wertvolle Beiträge zur weiteren Ausgestaltung des Städtebauförderungsgesetzes dar. Dies gilt insbesondere für die Vorschläge, die der federführende Ausschuß des Bundesrates gemacht hat. Es ist daher beabsichtigt, den Entwurf zu überarbeiten und diese Anregung auf ihre sachliche Berechtigung und Zweckmäßigkeit in enger Fühlungnahme mit den Ländern zu überprüfen. Mein Ministerium verspricht sich von diesem Vorgehen, daß die Stellungnahme des Bundesrates bei der erneuten Vorlage positiver ausfallen wird, und damit auch die Beratungen im Bundestag erleichtert und beschleunigt werden.
Ich kann Ihnen versichern, daß mein Ministerium bemüht sein wird, die Überarbeitung •des Entwurfs, die Abstimmung mit den beteiligten Bundesressorts und mit den Ländern so schnell wie möglich durchzuführen. Ich bitte Sie aber dafür Verständnis zu haben, daß ich Ihnen einen genauen Zeitpunkt, wann die Beratungen abgeschlossen sind, noch nicht anzugeben vermag.
Anlage 33
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. März
1967 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/1537 Fragen XII/9 und XII/10) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Zahl der beim Frankfurter Amtsgericht und dem zuständigen Richter in Frankfurt (Main)-Hoechst eingegangenen Klagen auf Räumung von Wohnungen im zweiten Halbjahr 1966 sprunghaft erhöht hat?
Wann wird die Bundesregierung entsprechend den Ankündigungen des Bundeswohnungsbauministers Maßnahmen einleiten, um das Mietrecht sozialer zu gestalten?
Im Einvernehmen mit dem federführenden zuständigen Herrn Bundesminister der Justiz wird die Frage bejaht. Frankfurt a. M. ist am 1. Juli 1965 sogenannter „weißer" Kreis geworden. Nach den Erhebungen der Landesjustizverwaltung Hessen sind in Franfurt/M. anhängig geworden:
Im 2. Halbjahr 1965 466 Räumungsklagen
im 1. Halbjahr 1966 914 Räumungsklagen
im 2. Halbjahr 1966 949 Räumungsklagen
In diesen Zahlen sind die in Frankfurt-Hoechst angefallenen Räumungsklagen eingeschlossen, da die Zahl der Räumungsklagen in Frankfurt-Hoechst statistisch nicht gesondert erfaßt wird.
Der Bundesregierung liegt ein Initiativ-Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften, insbesondere der sogenannten Sozialklausel (§ 556 a BGB), vor. Zu diesem Entwurf wird die Bundesregierung in Kürze Stellung nehmen. Es ist zu erwarten, daß der Gesetzentwurf des Bundesrates mit der Stellungnahme der Bundesregierung im Laufe des Monats April dem Bundestag zugeleitet wird.
Anlage 34
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V/1537, Fragen XIII/1, XIII/2 und XIII/3) :
Trifft die Behauptung eines hohen Beamten der staatlichen französisch en Elektrizitätsgesellschaft Elektricite de France zu, daß die Nuklearstromzentrale Fessenheim I ausschließlich mit französischem Kapital verwirklicht wird, weil die Bundesrepublik mit ihrer in Aussicht genommenen Beteiligung zu lange eine „abwartende Haltung" eingenommen habe?
Trifft es zu, daß die Verhandlungen mit der Bundesrepublik wegen eines gemeinsamen Atomkraftwerkes in Fessenheim II ebenfalls an einem „toten Punkt" angelangt sind, so daß die Elektricité de France sich mit der Absicht tragen soll, an Stelle von Fessenheim II ein Werk an der südfranzösischen Garonne zu verwirklichen?
Denkt die Bundesregierung daran, ein Nuklearkraftwerk auf der deutschen Seite des Oberrheins anzustreben, falls kein Gemeinschaftskraftwerk auf dem französischen Ufer verwirklicht werden kann?
Es trifft zu, daß das französische Kernkraftwerk Fessenheim I ausschließlich von der staatlichen französischen Elektrizitätsgesellschaft „Elektricité de France" verwirklicht wird. Zeitweilig war erwogen worden, diese Anlage als französisch-deutsches Gemeinschaftsprojekt unter Beteiligung von Industrie- und Energieversorgungsunternehmen beider Länder zu verwirklichen. Gründliche Studien des interessierten deutschen Energieversorgungsunternehmens haben jedoch ergeben, daß das voraus-
4656 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967
sichtliche wirtschaftliche Ergebnis der Anlage eine Beteiligung des deutschen Unternehmens an dem Vorhaben nicht rechtfertigen würde. Das Unternehmen ist daher mit der Elektricité de France übereingekommen, von einer Verwirklichung des Kernkraftwerks Fessenheim I als Gemeinschaftsvorhaben Abstand zu nehmen.
Es trifft nicht zu, daß wegen eines gemeinsamen französisch-deutschen Atomkraftwerks Fessenheim II berèits konkrete Verhandlungen zwischen der Electricité de France und interessierten deutschen Energieversorgungsunternehmen geführt wurden. Die Elektricité de France hat lediglich wissen lassen, daß auch für Fessenheim II eine deutsche Beteiligung grundsätzlich begrüßt würde, wenn über die Einzelheiten eine für beide Seiten befriedigende Regelung getroffen werden könnte. Über die Absicht der Elektricité de France, anstelle von Fessenheim II ein Kernkraftwerk an der Garonne zu errichten, ist der Bundesregierung nichts bekannt.
Die Errichtung von Kernkraftwerken der öffentlichen Stromversorgung ist wie die Errichtung anderer öffentlicher Kraftwerke in der Bundesrepublik Sache der Energieversorgungsunternehmen. Ihnen obliegt auch die Standortwahl für ihre Kraftwerke. In der Regel enthält sich die Bundesregierung daher jeglicher Einflußnahme in diesen Fragen. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist ein Kernkraftwerk auf der deutschen Seite des Oberrheins in absehbarer Zeit nicht geplant.
Anlage .35
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 17. März
1967 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten
Frau Dr. Maxsein (Drucksache V/1537 Frage XIII/4) :
Bis wann kann mit der Ratifizierung des im Rahmen der OECD 1960 abgeschlossenen Übereinkommens über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie gerechnet werden, das nach Auskunft des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung in den Fragestunden vom 6. März 1963 und 19. Februar 1964 bereits damals Gegenstand von Überlegungen in seinem Hause gewesen ist?
Mit der Ratifizerung des sog. Pariser Übereinkommens über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie und des sog. Brüsseler Zusatzübereinkommens kann bis zum Ende dieser Legislaturperiode gerechnet werden. Wie ich schon im März 1966 auf eine entsprechende Kleine Anfrage (V/489) ausgeführt habe, werfen die notwendigen Änderungen unseres Rechts einige grundsätzliche Probleme auf, die eingehend erörtert werden müssen. Diese Erörterungen sind im Gange. Auch in anderen Signatarstaaten des Pariser Übereinkommens sind in letzter Zeit bei der Vorbereitung der Ratifizierung Zweifelsfragen über den Inhalt des Übereinkommens aufgetaucht, die zur Zeit Gegenstand von Erörterungen im Rahmen der OECD sind. Die Bundesregierung hofft, daß die Vorbereitungen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können.
Anlage 36
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/1537, Frage XIII15) :
Welche Vorstellungen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Bund und Länder hat die Bundesregierung, nachdem das Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zur Förderung von Wissenschaft und Forschung am 31. Dezember 1966 ausgelaufen ist?
Bund und Länder gehen davon aus, daß das Verwaltungsabkommen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung vom 4. Juni 1964 bis zum Abschluß einer neuen Vereinbarung praktisch weiter anzuwenden ist. Die Bundesregierung hat den Ländern im Juni 1966 detaillierte Vorschläge für die Verlängerung und Neufassung des Abkommens gemacht. Die Antwort der Konferenz der Ministerpräsidenten hierauf ist im Februar 1967 eingegangen.
Diese Vorschläge beider Seiten weichen in einigen Fragen noch voneinander ab. Diese noch offenen Fragen müssen in Verhandlungen, die jetzt bevorstehen, geklärt werden.
Anlage 37
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache V/1537 Frage XIII/6):
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um, beginnend mit Professor Rudolf Mössbauer, eine neue Abwanderung deutscher Wissenschaftler in die USA zu verhindern?
Die Meldung, Professor Mössbauer werde Deutschland wieder für dauernd verlassen, ist von ihm selbst inzwischen dementiert worden. Er hat allerdings auf einzelne Berufungszusagen hingewiesen, für deren Erfüllung das Land zuständig ist. Soweit der Bund dabei Hilfe leisten kann, wird er es nach Möglichkeit tun.
Die Verhältnisse an den wissenschaftlichen Hochschulen und den sonstigen Forschungsinstituten sind in den letzten Jahren wesentlich verbessert worden. Dabei wurden zahlreiche neue Stellen geschaffen, die noch nicht in vollem Umfange besetzt werden konnten. Eine Neuordnung des Hochschullehrkörpers bringt insbesondere für junge Wissenschaftler, bei denen in erster Linie die Gefahr der Abwanderung besteht, neue Aufstiegsmöglichkeiten. Für das wissenschaftliche und technische Personal an Forschungseinrichtungen, für die der Bund zuständig ist, hat die Bundesregierung wesentliche Gehaltsverbesserungen vorgenommen.
Im großen und ganzen bestehen für Nachwuchskräfte in der deutschen Wissenschaft günstige Berufsaussichten. Soweit es sich um befristete Aufenthalte deutscher Wissenschaftler im Ausland handelt, ist dies kein Schaden, sondern ein Gewinn für die deutsche Wissenschaft.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4657
Anlage 38
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V/1533 Frage XIII/7):
Ist die Bundesrepublik Deutschland nach Meinung der Bundesregierung in der Wiener Atombehörde ihrer wissenschaftlichwirtschaftlichen Bedeutung und ihrem finanziellen Beitrag entsprechend vertreten?
Als die Internationale Atomenergie-Organisation im Jahre 1956 gegründet wurde, war erst kurze Zeit verstrichen, seit in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernforschung wieder gearbeitet werden konnte.
Die Bundesrepublik Deutschland hat, obwohl sie an der UNO-Konferenz, die zur Gründung der IAEO führte, mit vollen Rechten teilnahm, nach der Satzung keinen ständigen Sitz im Gouverneursrat der Organisation erhalten. Deutschland war jedoch im Rat von 1960 bis 1962 vertreten und hat für die Periode von 1966 bis 1968 wieder einen Sitz inne.
Der deutsche Personalanteil in der IAEO war zunächst sehr gering. Auch heute entspricht er noch nicht voll unserem Beitrag. Dazu trägt bei, daß es sich als schwierig erwiesen hat, Wissenschaftler zu finden, die bereit sind, für einige Jahre bei der IAEO zu arbeiten, und die auch die erforderliche besondere Qualifikation einschließlich Beherrschung der fremden Amtssprachen aufweisen. Jedoch ist eine Besserung eingetreten; insbesondere ist die wichtige Stelle des Leiters der Rechtsabteilung mit einem Deutschen besetzt.
Die deutsche wissenschaftliche Beteiligung an den Arbeiten der Organisation hat sich laufend verstärkt. Deutsche Fachleute wirken in großer Zahl bei den weltweiten Beratungen und Veranstaltungen der IAEO aktiv mit, in einigen Fällen als Vorsitzende. Seit 1964 hält die IAEO alljährlich eine große wissenschaftliche Tagung in Deutschland ab; im Oktober d. J. wird das wichtige IAEO-Symposium über schnelle Reaktoren im Kernforschungszentrum Karlsruhe stattfinden.
Die Bundesregierung bleibt bemüht, frei werdende Stellen mit geeigneten deutschen Fachleuten zu besetzen.
Anlage 39
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/1537 Fragen XIV/1 und XIV/2):
Trifft es zu, daß nach neuesten Ergebnissen der Landesanstalt für Immissionsschutz in Essen der Staubniederschlag in einigen Gebieten des Reviers wieder um 10 °/o gestiegen ist?
Hat die Bundesregierung Zahlen darüber erhalten können, daß die Behauptung der Essener „Interessengemeinschaft gegen Luftverschmutzungsschäden durch Luftverunreinigungserzeuger" zutrifft, wonach im Ruhrgebiet Erkrankungen an Lungenkrebs erschreckend zugenommen haben?
Zu Frage 1:
Es trifft zu, daß die Landesanstalt für Immissions-
und Bodennutzungsschutz in Essen in einigen Gebieten des Reviers einen höheren Staubniederschlag als im Vorjahr festgestellt hat.
Hieraus kann jedoch nicht auf eine Erhöhung der Staubauswürfe aus industriellen Anlagen geschlossen werden. Eine hohe Wahrscheinlichkeit spricht sogar dafür, daß sich der Staubauswurf aus diesen Anlagen vermindert hat.
Die Feststellung erhöhter Staubniederschläge dürfte ihre Ursache im erhöhten Verkehr und in den Änderungen der meteorologischen Bedingungen (Wind, Niederschläge) haben. Die meteorologischen Faktoren beeinflussen die Ausbreitungsverhältnisse und führen somit zu veränderten Staubniederschlägen bei gleichbleibenden Staubauswürfen. So kann es vorkommen, daß in einzelnen Gebieten gegenüber dem Vorjahr 'erhöhte, in anderen Gebieten niedrigere Staubniederschläge festgestellt werden.
Die bisherigen Immissionsmessungen können nicht in eine Relation zu den Mengen luftverunreinigender Stoffe an den Quellen, also zu den Emissionen, gesetzt werden. Im Rahmen eines Forschungsauftrags des Bundesministeriums für Gesundheitswesen werden zur Zeit mit Hilfe einer „Probestation" des Meteorologischen Instituts der Universität Frankfurt/M. Untersuchungen durchgeführt, bei denen alle wesentlichen luftverunreinigenden Stoffe gemessen, zugleich aber die für die Ausbreitung maßgeblichen meteorologischen Faktoren festgestellt werden. Diese Untersuchungen gelten auch der Frage, ob umfassende Messungen dieser Art zuverlässige Hinweise auf die emittierenden Quellen geben.
Zu Frage 2:
Mir ist die Behauptung der „Interessengemeinschaft gegen Luftverschmutzungsschäden durch Luftverunreinigungserzeuger" bekannt; sie beruht aber nicht auf amtlichem Material.
Die Bundesregierung hat keine Zahlen über die Erkrankungen an Lungenkrebs; sie verfügt jedoch über Zahlen, die die Entwicklungen des Lungen-Ca als Todesursache wiedergeben:
In den Jahren 1952-1963 stieg in Deutschland wie auch in England, Frankreich, Italien und Schweden die Lungenkrebsmortalität ständig an; in Deutschland von 15 auf 26 Todesfälle je 100 000 Einwohner.
Seit 1963 scheint diese steigende Tendenz zum Stillstand zu kommen. Für 1964 und 1965 wurden 27,4 bzw. 27,6 Sterbefälle je 100 000 Einwohner ermittelt. Die Zahlen für Nordrhein-Westfalen folgen dieser Entwicklung gleichsinnig.
Anlage 40
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom
13. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abge-
4658 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967
ordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/1537 Frage XIV/3) :
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um der ständig wachsenden Verschandelung des Orts- und Landschaftsbildes durch Autofriedhöfe, auf denen unzählige Autowracks gelagert sind, entgegenzuwirken?
Das Problem der Beseitigung schrottreifer Kraftfahrzeuge beschäftigt in den letzten Jahren in steigendem Maße die damit befaßten Verwaltungsbehörden der Länder und die breitere Öffentlichkeit. Auch in der Fragestunde des Bundestages am 29. 1. 1965 (BT.-Prot., sten. Ber., 4. Wahlp., 160. Sitzg., S. 7884) ist die Verwertung ausgedienter Kraftfahrzeuge erörtert worden. Aus diesen Gründen und wegen verschiedener Anfragen in den Länderparlamenten hat die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder dieses Problem in der Konferenz am 5./6. Mai 1966 (Punkt 15 der Tagesordnung, Nachtrag) geprüft und sich hierzu wie folgt geäußert:
„Sie sieht zu gesetzgeberischen Maßnahmen für die Beseitigung und wirtschaftliche Verwertung ausgedienter Kraftfahrzeuge zunächst keine Veranlassung, hält es aber für notwendig, daß die Innenminister in ihrem. Land um die Koordinierung der innerhalb der verschiedenen Ressorts laufenden Maßnahmen mit dein Ziel bemüht bleiben, möglichst bald eine den Belangen aller Beteiligten entsprechende Lösung zu finden. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen wird gebeten, zu gegebener Zeit • diese Frage der Innenministerkonferenz erneut vorzulegen."
Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung gegenwärtig keine Veranlassung, gesetzliche Maßnahmen auf diesem Gebiet zu erwägen. Abgesehen davon reichen die in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit vorhandenen Verschrottungsanlagen vorerst aus, um die ihnen zur Zeit zugehenden Autowracks zu Schrott aufzuarbeiten. Der Schrotthandel und die „Studiengesellschaft für Autoverschrottung m. b. H." prüfen zur Zeit die Eignung der in anderen Ländern vorhandenen Großanlagen für deutsche Verhältnisse. Soweit bisher festgestellt werden konnte, genügen diese Anlagen noch nicht allen technischen Ansprüchen. Die beteiligten Kreise halten bei dem derzeitigen Angebot an Schrottautos und den bei ihrer Verschrottung erzielbaren Preisen eine Rentabilität von Großanlagen nicht für gewährleistet.
Um die Schwierigkeiten bei der Beseitigung von Autowracks beschleunigt lösen zu können, halte ich es für angezeigt, daß sich auch die Zentralstelle für Abfallbeseitigung verstärkt mit diesem Problem befaßt. Die damit zusammenhängenden Fragen werden mit den Vertretern der „Länderarbeitsgemeinschaft Abfallbeseitigung" und der Zentralstelle am 16./17. 3. 1967 in Essen erörtert werden.
Anlage 41
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/1537 Fragen XIV/4, XIV/5 und XIV/6) :
Hält die Bundesregierung die Situation der deutschen psychiatrischen Krankenhäuser für vereinbar mit der wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Entwicklung der Bundesrepublik?
Worauf führt die Bundesregierung den akuten Notstand der psychiatrischen Krankenhäuser zurück?
Welche Möglichkeiten in rechtlicher, finanzieller und psychologischer Sicht sieht die Bundesregierung, eine nachhaltige Besserung der Notlage der psychiatrischen Krankenhäuser zu erreichen?
Zu 1.:
Die psychiatrische Versorgung in der Bundesrepublik hat keinen einheitlichen Stand erreicht. Sie ist, im ganzen gesehen, noch unbefriedigend.
Die erforderliche Bettenzahl kann nicht einfach nach der Einwohnerzahl berechnet werden; sie wird von verschiedenen — zum Teil einander entgegenwirkenden — Faktoren bestimmt. Einerseits richtet sie sich nach der Zahl der Patienten, bei denen eine stationäre psychiatrische Behandlung nötig und nach den Erkenntnissen der modernen Psychiatrie aussichtsreich ist; die Verweildauer dieser stationären Patienten ist im allgemeinen kürzer geworden. Andererseits wird die zunehmende Lebenserwartung der Bevölkerung und das durch sie bedingte häufigere Auftreten von psychischen Alterserkrankungen den Bettenbedarf steigern. Im übrigen hängt der Bettenbedarf davon ab, wie weit die psychiatrischen Krankenhäuser durch zusätzliche Einrichtungen entlastet werden, wie z. B. Übergangsheime, Tag- und Nachtkliniken, psychiatrische Beratungsstellen, Altenpflegeheime.
Der Raumbedarf richtet sich nicht nur nach der Bettenzahl, sondern danach, wie weit im Rahmen der inneren Organisation des psychiatrischen Krankenhauses die nach modernen Grundsätzen notwendige Aufgliederung und Differenzierung verwirklicht wird. Den unterschiedlichen Erfordernissen bei der Unterbringung und Behandlung der verschiedensten Patientengruppen muß Rechnung getragen werden, so z. B. bei Kindern und Jugendlichen, bei erwachsenen Gemütskranken, bei Alkoholikern, bei Kriminellen, bei Pflegefällen. Dazu gehört auch der Ausbau aller Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie.
Bei der personellen Ausstattung geht es nicht nur darum, zahlenmäßig ausreichendes, sondern auch ein den Erfordernissen der modernen Psychiatrie entsprechend qualifiziertes Pflegepersonal zu gewinnen oder heranzubilden.
Die Leiter psychiatrischer Krankenhäuser haben in Verbindung mit den verantwortlichen Trägern in den vergangenen zwei Jahrzehnten große Anstrengungen zur Bewältigung der angedeuteten Probleme unternommen und vielfach beispielhafte Leistungen erbracht. Trotzdem besteht noch ein empfindlicher Nachholbedarf, der nur in langfristiger koordinierter Planung aufgeholt werden kann.
Um einen verläßlichen Überblick über die psychiatrische Versorgung in der Bundesrepublik, über bestehende Mängel und erforderliche Maßnahmen zu gewinnen, sind im Jahre 1964 mit. Förderung des Bundesministeriums für Gesundheitswesen von einer Expertengruppe umfassende Erhebungen auf Bundesebene eingeleitet worden. Das Ergebnis dieser Untersuchungen wird als Grundlage für die wei-
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4659
tere Entwicklung und Förderung der psychiatrischen Versorgung in der Bundesrepublik dienen.
Zu 2.:
Die deutsche Psychiatrie, die lange Zeit eine international führende Stellung einnahm, hat in. den Jahren von 1933 bis 1945 einen schweren Rückschlag erlitten, der sich auch auf den baulichen und organisatorischen Stand der psychiatrischen Krankenhäuser ausgewirkt hat. Unter den psychologischen Nachwirkungen jener Periode hat die deutsche Psychiatrie auch heute noch zu leiden.
Zu 3.:
Von einer Notlage sind alle Krankenhäuser — nicht nur die psychiatrischen — betroffen. Ich betrachte deshalb das Krankenhausproblem insgesamt als ein vordringlich zu lösendes Problem. Die Überlegungen, die sich sowohl auf die rechtlichen wie auch auf die finanziellen Möglichkeiten zur Besserung der Notlage der Krankenhäuser beziehen, betreffen somit auch die psychiatrischen Krankenhäuser.
Von den Ergebnissen der von diesem Hohen Hause veranlaßten Krankenhausenquete erwarte ich auch Aufschluß, welche besonderen Maßnahmen langfristig für die einzelnen Arten der Krankenhäuser — also auch der psychiatrischen — zu treffen sein werden.
Davon unabhängig hat das Bundesministerium für Gesundheitswesen sich stets darum bemüht, durch Veröffentlichungen, Vergabe von Forschungsaufträgen, Finanzierung von Veranstaltungen und ständige Zusammenarbeit mit Sachverständigen die deutsche Psychiatrie zu fördern.
Anlage 42
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 16. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/1537 Frage XIV/7) :
Wie weit sind die Überlegungen der Bundesregierung zur Schaffung eines Krankenhausbaufonds gediehen?
Überlegungen zur Schaffung eines Krankenhausbaufonds werden im Rahmen der Diskussion zur Finanzreform fortgeführt. Sie sind noch nicht abgeschlossen. Es lassen sich deshalb in diesem Stadium noch keine näheren Angaben machen.
Anlage 43
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kohlberger (Drucksache V/1537 Fragen XIV/8, XIV/9 und XIV/10) :
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine Gefährdung ihrer Förderungsvorhaben für die Landkreise Aichach, Neuburg (Donau) und Wertingen, durch eine Grundwasserentnahme im Donautal durch die Stadt Nürnberg und die drohende Benachteiligung dieser Bundesausbaugebiete, zu verhindern?
Sind vom Gesundheitsministerium Untersuchungen geplant oder eingeleitet, welche Auswirkungen ein solch gewaltiger Eingriff in den natürlichen Wasserhaushalt, wie ihn die Stadt Nürnberg plant, auf die Trinkwasserversorgung in den schwäbischen Gebieten haben wird?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um ihr erklärtes Ziel einer sinnvollen Raumordnung in den in Frage XIV/9 genannten Gebieten durchzusetzen, um dem Geist und Inhalt des § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes wirksam Geltung zu schaffen?
Die Regionalpolitik — hier für die Landkreise Aichach, Neuburg/Donau und Wertingen — ist Sache des Freistaates Bayern. Seine Aufgabe wäre es daher auch, Gefährdungen oder drohende Benachteiligungen der genannten Bundesausbaugebiete zu verhindern. Vom zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr als der obersten Planungsbehörde habe ich erfahren, daß die Frage der Grundwasserentnahme im Donautal zur Zeit eingehend geprüft wird. Die wirtschaftliche Entwicklung dieses strukturschwachen Gebietes soll weder verhindert noch beeinträchtigt werden. Die Landesplanungsbehörde führt zur Zeit nach den Vorschriften des Landesplanungsgesetzes vom 21. Dezember 1957 ein Raumordnungsverfahren durch, bei dem allen Stellen, die irgendwie von der Frage der Grundwasserentnahme berührt werden, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Es kann daher davon ausgegangen werden, daß auch die von Ihnen aufgeworfenen Fragen und Besorgnisse geprüft werden. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird in einem landesplanerischen Gutachten festgehalten und bleibt abzuwarten. Nach Ansicht der Bundesregierung sind daher die notwendigen Maßnahmen veranlaßt, um eine einseitige Benachteiligung der Bundesausbaugebiete abwenden zu können.
Nein, die regionalen Untersuchungen und Planungen zum Wasserhaushalt sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz ausschließlich Sache der Länder. Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums des Innern haben die zuständigen Behörden eingehende Planungen für die Wasserversorgung des Landes durchgeführt, in denen auch die Versorgung des fränkischen Wirtschaftsraumes untersucht worden ist. Nach Mitteilung der bayerischen Behörden ist die Trinkwasserversorgung Schwabens trotz der für den fränkischen Wirtschaftsraum vorgesehenen Wasserentnahmen aus dem Gebiet der Lechmündung sichergestellt.
Die Trinkwasserversorgung eines Wassermangelgebietes aus den Wasserüberschüssen eines Nachbargebietes entspricht durchaus den Grundsätzen des § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes und einer sinnvollen Raumordnung. Wo ein solches Überschußgebiet ermittelt worden ist, können nach § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung Wasserschutzgebiete festgesetzt werden, um Gewässer im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor Nachteilen zu schützen. Die Festsetzung eines solchen Wasserschutzgebietes bedarf eines förmlichen Verfahrens. Es wird von den Landesbehörden durchgeführt.
Das Vorgehen des Freistaates Bayern zur wasserwirtschaftlichen Rahmenplanung und zur Raumordnung hält sich im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, Maßnahmen zu unternehmen.
4660 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967
Anlage 44
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Logemann (Drucksache V/1537 Fragen XIV/11, XIV/ 12 und XIV/13) :
Sind die Untersuchungsergebnisse, die auf dem Kongreß für landwirtschaftliche Medizin der Internationalen Gesellschaft für ländliche Gesundheitspflege und landwirtschaftliche Arbeitsmedizin in Preßburg mitgeteilt wurden, zutreffend, welche aussagen, daß eine Konzentration großer Tierbestände ein außerordentliches Gesundheitsrisiko für die in diesen Betrieben tätigen Menschen und für die in der Umgebung dieser Betriebe lebenden Menschen darstellt?
Ist es nicht zu erwarten, daß sich in der Bundesrepublik Deutschland ähnliche Gesundheitsrisiken wie die in Frage XIV/11 erwähnten ergeben könnten durch das Vordringen industrieller Formen der Tierhaltung?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Gesundheit unserer Bevölkerung zu schützen gegen die Gefahren, die sich aus der zu starken Konzentration in der Viehwirtschaft ergeben, wie es die Erfahrungen mit überdimensionierten Tierbeständen in osteuropäischen Ländern zeigen?
Die Untersuchungsergebnisse, die auf dem Kongreß für landwirtschaftliche Medizin der Internationalen Gesellschaft für Gesundheitspflege und landwirtschaftliche Arbeitsmedizin in Preßburg mitgeteilt wurden, sind mir lediglich aus Presseveröffentlichungen bekannt. Ob sie richtig wiedergegeben sind und ob sie für die Ostblockländer zutreffen, vermag ich nicht zu beurteilen.
In der Bundesrepublik gibt es für die in den Presseveröffentlichungen geschilderten Gesundheitsgefahren keine Anzeichen. Vielmehr gehen bei den Berufskrankheiten die von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten laufend zurück. Wurden 1962 noch 213 solcher Fälle erstmals entschädigt, so waren es 1965 nur noch 123. Es ist auch kaum denkbar, daß die in einem dieser Berichte genannte Tollwut durch die Konzentration großer Tierbestände auf den Menschen übertragen werden könnte. Träger der Tollwut sind in erster Linie Fuchs und Dachs, gelegentlich auch Hund und Katze. Nutztiere wie Schweine, Kälber, Hühner usw. spielen für die Übertragung auf den Menschen keine Rolle. Die ebenfalls genannte Rindertuberkulose ist in der Bundesrepublik praktisch getilgt.
Ohne Zweifel kann das Personal, das in solchen Großbetrieben arbeitet, einer gewissen Gefährdung am Arbeitsplatz durch bestimmte Krankheiten ausgesetzt sein, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Dem wird durch entsprechende Vorschriften der Träger der Unfallversicherung ebenso vorzubeugen sein, wie das an allen anderen gesundheitsgefährdeten Arbeitsplätzen auch geschieht. Eine Weiterverbreitung auf Außenstehende, z. B. über die Familie der Arbeitnehmer, ist nicht zu befürchten, da diese sog. Zoonosen zwar vom Tier auf den Menschen, in der Regel aber nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden können.
Gegebenenfalls würden die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Bundes-Seuchengesetz, das Viehseuchengesetz und das Tierkörperbeseitigungsgesetz u. a. für die Bekämpfung einer Seuche schon jetzt ausreichen. Darüber hinaus werden in einer Novelle zum Tierseuchengesetz entsprechende Bestimmungen enthalten sein, die insbesondere der Vorbeuge gegen mögliche
Seuchengefahren durch derartige Tierhaltungen dienen sollen. Gegenwärtig sind auch umfassende Untersuchungen eingeleitet über die Auswirkung der Massentierhaltung; sie werden sich außer mit Fragen der Tiergesundheit und des Tierschutzes auch damit befassen, ob die Intensivhaltung der Nutztiere Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann.
Anlage 45
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 16. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/1537 Frage XIV/14) :
Welche Kosten sind bisher für das Lazarettschiff „Helgoland" entstanden?
Im Rechnungsjahr 1966 sind für das Hospitalschiff
„Helgoland" insgesamt etwa 7,5 Mio. DM an Kosten
entstanden. Diese Zahl enthält die Charterkosten
des Schiffes für die Monate März bis Dezember 1966
in Höhe von ca. 3,4 Mio. DM, die Kosten des Umbaues in Höhe von ca. 1,06 Mio. DM, die Betriebskosten des Hospitalbetriebes in der Zeit von Juli bis
Dezember 1966 in Höhe von 1,15 Mio. DM und die
Kosten der Beschaffung des Sanitätsgerätes in Höhe
von 1,85 Mio. DM.
Für das Rechnungsjahr 1967 muß mit Kosten von insgesamt 9 Mio. DM gerechnet werden. Die laufenden Charterkosten des Schiffes betragen ca. 400 000,— DM monatlich, die Betriebskosten ca. 300 000,— DM monatlich. Die verbleibenden 600 000,— DM müssen für unvorhergesehene Ausgaben eingeplant werden.
Anlage 46
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 13. März 1967 auf die. Mündliche Anfrage des Abgeordneten Faller (Drucksache V/1537 Frage XVI/4) :
Können die Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes und des Zollgrenzdienstes, die regelmäßig zu ungünstigen Zeiten Dienst zu leisten haben, mit der Zahlung einer Wechselschichtzulage rechnen, entsprechend der Regelung bei der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn?
Im Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (BT-Drucksache V/891) ist vorgesehen, eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Gewährung von Zulagen für Dienstleistungen zu ungünstigen Zeiten zu schaffen. Derartige Zulagen werden auf Grund besonderer Vorschriften zur Zeit nur den Beamten der Bundesbahn und der Bundespost gewährt; durch die Einfügung einer neuen Bestimmung in das Bundesbesoldungsgesetz soll für die übrigen Bundesbeamten eine entsprechende Regelung ermöglicht werden.
Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat diesen Änderungsvorschlag in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes übernommen (BT-Drucksache V/1491),
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4661
um dadurch eine schnellere Inkraftsetzung der neuen Bestimmung, die vom 1. Dezember 1966 an gelten soll, zu erreichen.
Nach der vorgesehenen Regelung werden auch die Beamten des Grenzschutz-Einzeldienstes und des Zollgrenzdienstes für Dienstleistungen zu ungünstigen Zeiten Zulagen erhalten können, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Anlage 47
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 15. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache V/1537 Fragen XVI/5, XVI/6 und XVI/7) :
Trifft es zu, daß es die Aufgabe des Instituts für Raumforschung ist, im Auftrag der Bundesregierung aktuelle Probleme der Raumforschung zu untersuchen?
Hält die Bundesregierung den gegenwärtigen hohen Personal- und Sachaufwand des Instituts für Raumforschung zur Durchführung der ihm gestellten Aufgaben für notwendig?
Werden von Beamten und Angestellten des Instituts für Raumforschung Privatgutachten während der Dienstzeit angefertigt?
Das Institut für Raumforschung hat die Aufgabe, die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Raumforschung zu fördern und sie für den Vollzug der gesetzlichen Aufgaben der Raumordnung nutzbar zu machen. Dabei handelt es sich sowohl um Beiträge zur Lösung aktueller Probleme als auch um die langfristige Erarbeitung von wissenschaftlich gesicherten Grundlagen für die Raumordnungspolitik der Bundesregierung. Solche langfristigen Aufgaben des Instituts sind z. B. die zentrale Dokumentation für Raumforschung und Raumordnung in der Bundesrepublik, die laufende Bestandsaufnahme (z. B. in Form der Kreismappe), bei der regional-statistisches Material zusammengestellt und ausgewertet wird, sowie die Arbeiten an der Herausgabe des Atlas-Werkes „Die Bundesrepublik Deutschland in Karten" und mehrerer Fachveröffentlichungen.
Das Inkrafttreten des Raumordnungsgesetzes im Jahre 1965 hat die Aufgabenstellung des Instituts für Raumforschung konkretisiert und ihr neue Schwerpunkte gegeben. Der Raumordnungsbericht 1966, den die Bundesregierung kürzlich dem Hohen Haus vorlegen konnte, stellte zunächst die Bestandsaufnahme der räumlich-strukturellen Entwicklung des Bundesgebietes in den Mittelpunkt. In dem nächsten Raumordnungsbericht soll nunmehr das Hauptaugenmerk auf die Prognose der zukünftigen räumlichen Entwicklung im Bundesgebiet gerichtet sein. Dazu ist es unerläßlich, daß das Institut für Raumforschung gesicherte Grundlagen aus Wissenschaft und Praxis bereitstellt und auch ganz neue und aktuelle Probleme der räumlichen Prognose lösen hilft.
Im Hinblick auf die eben skizzierten Aufgaben erscheint der Personal- und Sachaufwand des Instituts nicht zu hoch. Das Institut für Raumforschung ist mit 8 Stellen des höheren Dienstes ausgestattet. Anträgen des Instituts auf personelle Verstärkung konnte nicht entsprochen werden. Die neuen Akzente in der Aufgabenstellung waren Veranlassung, eine Organisations- und Geschäftsprüfung beim Institut für Raumforschung anzuordnen. Sie wird in Kürze durch Beamte des Ministeriums durchgeführt werden, die dabei auch der von Ihnen aufgeworfenen dritten Frage nachgehen werden. Ich werde Sie selbstverständlich von dem Ergebnis unterrichten.
Anlage 48
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/1537 Frage XVI/8) :
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der Vorschlag des Bundesinnenministers Lücke, eine Bundespressekommission einzurichten, mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes zu vereinbaren?
Ich schicke voraus, daß die Beratung dieses Gesetzentwurfs vorerst zurückgestellt ist. Die sog. Bundespressekommission soll nur beratende Funktion haben. Die Einrichtung einer Bundespressekommission mit beratenden Funktionen wäre mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes vereinbar. Es ist nicht einzusehen, wieso die Pressefreiheit beeinträchtigt würde, wenn man im Interesse der Presse eine Beratungsstelle einrichtet, die Verlegern und Redakteuren auf Anfrage darüber Auskunft gibt, ob gegen eine geplante Veröffentlichung Bedenken bestehen.
Anlage 49
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/1537 Fragen XVI/9 und XVI/10) :
Hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Länder bei der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und der Verfolgung strafbarer Handlungen für so gut, daß Verbesserungen weder nötig noch möglich sind?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um in Zusammenarbeit mit den Ländern dem Idealzustand im Interesse der Sicherheit unserer Bürger möglichst nahezukommen?
In der Zusammenarbeit von Bund und Ländern und der Länder untereinander bei der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und bei der Verfolgung strafbarer Handlungen wird niemals ein Zustand erreicht_ werden, bei dem Verbesserungen weder notwendig noch möglich sind.
Die zunehmende Intensität und die stets wechselnden Erscheinungsformen der Kriminalität machen bei der Verbrechensbekämpfung eine ständige Anpassung und Überprüfung der Methoden erforderlich.
Die übereinstimmende Erkenntnis dieser Notwendigkeit bildet die Grundlage der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Ständigen Konferenz der Innenminister und in der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt.
Aus dieser Zusammenarbeit haben sich in der zurückliegenden Zeit wesentliche Verbesserungen der Verbrechensbekämpfung ergeben.
4662 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967
Ich nenne hier zum Beispiel die Erarbeitung gemeinsamer Richtlinien, die von den Ländern in Kraft gesetzt worden sind, und die Sicherstellung des Nachrichtenaustausches und der Nachrichtensammlung bei den Kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes und der Länder.
Die vorbeugende Verbrechensbekämpfung und die Verfolgung strafbarer Handlungen ist grundsätzlich Angelegenheit der Länder; der Bund hat weder ein Weisungsrecht, noch unterliegen die Länder bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben seiner Aufsicht.
Infolge dieser von der Verfassung vorgenommenen Kompetenzverteilung sind die Einwirkungsmöglichkeiten der Bundesregierung begrenzt.
Dem Bundesminister des Innern untersteht das Bundeskriminalamt, das allerdings auf die Wahrnehmung der Aufgaben einer Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen für die Kriminalpolizei beschränkt ist.
Der Bundesminister des Innern ist sehr darum bemüht, die Arbeitsfähigkeit dieses Amtes zu verbessern; ich darf insoweit auf den ausführlichen Bericht verweisen, den der Bundesminister des Innern dem Deutschen Bundestag am 31. Januar 1967 in der Drucksache V/1377 erstattet hat.
Der Bund hat außerdem nach Artikel 73 Nr. 10 des Grundgesetzes die Gesetzgebungskompetenz für die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei, die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes sowie die internationale Verbrechensbekämpfung.
Die Bundesregierung prüft, ob die Ausschöpfung dieser Kompetenz durch eine Novellierung des Bundeskriminalamtsgesetzes vom 8. März 1951 eine Verbesserung der Verbrechensbekämpfung bewirken könnte.
Sie wird versuchen, in dieser Frage ein Einvernehmen mit den Ländern herbeizuführen; eine gesetzliche Regelung dieser Art bedürfte, wie Sie wissen, der Zustimmung des Bundesrates.
Anlage 50
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller (Drucksache V/1537 Frage XVI/11 und XVI/12):
Welchen Anteil hatte der Grenzschutz-Einzeldienst (Paßkontrolldienst) in den vergangenen Jahren bei polizeilichen Fahndungsmaßnahmen?
In welchem Umfang sind dem Grenzschutz-Einzeldienst z. B. in den Jahren 1965 und 1966 Aufgriffe gegluckt?
Der Grenzschutzeinzeldienst wird vom Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern und örtlichen Polizeidienststellen in alle Fahndungen eingeschaltet, bei denen die Möglichkeit besteht, daß der Gesuchte die Grenze überschreiten will.
Hierbei handelt es sich vor allem um Ersuchen, die die Festnahme von Straftätern oder die Zurückweisung von Ausländern auf Grund des Ausländergesetzes zum Ziele haben.
Der Anteil des Grenzschutzeinzeldienstes an den Grenzfahndungserfolgen betrug 1966 72,7 v. H. gegenüber 1,2 v. H. der Zollverwaltung und 26,1 v. H. einiger Länderpolizeien.
Der Grenzschutzeinzeldienst hat in den Jahren 1965 und 1966 jeweils rund 44 v. H. aller Reisenden kontrolliert; die Zollverwaltung dagegen nur jeweils rund 31 v. H. und Länderpolizeien rund 25 v. H.
Hierbei wurden vom Grenzschutzeinzeldienst 1965 14 100 und 1966 15 600 gesuchte Personen ermittelt.
Außerdem hat der Grenzschutzeinzeldienst in beiden Jahren jeweils etwa 360 000 Personen am Grenzübertritt gehindert, weil sie unzureichende Reisepapiere besaßen oder weil gegen sie ein Aufenthaltsverbot bestand.
Anlage 51
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/1537 Frage XVI/13) :
Wie müßte nach Ansicht der Bundesregierung die vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Filbinger für erforderlich gehaltene Neugliederung der Bundesländer mit dem Ziel, finanzstarke Gebietskörperschaften zu schaffen, aussehen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß für jede Neugliederung die Bestimmungen des Art. 29 GG Anwendung zu finden haben. Art. 29 Abs. 1 GG schreibt vor, daß die Neugliederung Länder schaffen soll, die nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Die Bundesregierung hält es deshalb — wie bereits in der Begründung zum Entwurf des 1. Neugliederungsgesetzes ausgeführt wurde — für richtig, daß eine Reihe von großräumigen Ländern bestehen soll. Vor allem sollen die derzeit bestehenden größeren Länder der Bundesrepublik (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg) in ihrem Bestand nicht angetastet werden, wenn sich auch Korrekturen kleineren Ausmaßes als zweckmäßig erweisen können. Damit soll nicht ausgeschlossen werden, daß auch kleinere leistungsfähige Länder, soweit sie den Richtbegriffen des Art. 29 GG entsprechen, bestehenbleiben.
Bei einer kommenden Neugliederung müssen, neben den sog. Richtbegriffen des Art. 29 Abs. 1 Satz 1 GG, (landsmannschaftliche Verbundenheit, geschichtliche und kulturelle Zusammenhänge, wirtschaftliche Zweckmäßigkeit und soziales Gefüge) auch die Belange der Finanz- und Verwaltungsreform sowie die Prinzipien der Raumordnung angemessen berücksichtigt werden.
Anlage 52
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/1537 Fragen XVI/14 und XVI/15):
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des amerikanischen Verteidigungsministers McNamara, daß Europa auf dem Weg in
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die Zukunft zurückgefallen sei, weil ihm Massenbildung und modernes Management fehlen?
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der in Frage XVI/14 angesprochenen Erkenntnis zu ziehen?
Es ist für die Beantwortung Ihrer Anfrage von Bedeutung zu sagen, daß der amerikanische Verteidigungsminister diese Ausführungen im Rahmen eines Appells gemacht hat, den er an die reichen Nationen der Welt richtete und in dem er sie aufforderte, die wirtschaftliche Kluft zwischen der im Wohlstand lebenden nördlichen Hälfte unseres Planeten und der Armut leidenden und hungernden der südlichen Hälfte schließen zu helfen.
In diesem Zusammenhang hat er gesagt, daß das Erziehungs- und Ausbildungswesen Europas schwach sei und daß diese Schwäche das Wachstum Europas entscheidend beeinträchtige.
Wenn Sie fragen, ob die Bundesregierung diese Ansicht teile, so kann ich natürlich nicht für Europa, von dem der amerikanische Verteidigungsminister gesprochen hat, antworten, sondern lediglich für die Bundesrepublik.
Ich meine, daß exakte Vergleiche hier außerordentlich schwierig sind, weil die Bezugsgrößen so verschieden sind. Man kann z. B. die deutsche Universität nicht einfach mit den amerikanischen Universitäten vergleichen, und das gilt für das deutsche Gymnasium ebenso.
Insgesamt ist aber wohl nicht zu bestreiten, daß die Ausbildung in den technischen Sparten und für die moderne Unternehmensführung bei uns verbesserungsbedürftig ist.
Hierüber laufen eine Reihe von Untersuchungen, die uns ein exaktes Bild verschaffen sollen.
Die Konsequenzen, die aus dieser Situation zu ziehen sind, liegen vor allem im Bereich unseres Bildungswesens. Der Deutsche Bildungsrat nimmt sich des Problems der schulischen Ausbildung auf dem Gebiet ,der Mathematik und der Naturwissenschaften besonders an. Die Bemühungen von Bund und Ländern um einen erweiterten Ausbau unserer Hoch- und Fachschulen sowie anderer naturwissenschaftlicher Forschungseinrichtungen sind Ihnen bekannt.
Ich brauche Ihnen nicht zu .sagen, ,daß in allen diesen Fragen keine spektakulären sofortigen Lösungen zu erwarten sind.
Anlage 53
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/1537 Fragen XVI/16, XVI/17 und XVI/18) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung (vgl. Betriebsberater Heft Nr. 4 vom 10. Februar 1967), daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1966 lt. der mangels notwendiger Beachtung der Voraussetzungen des Artikels 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes die Ermächtigung des § 80 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zum Erlaß einer Rechtsverordnung, im Verfahren vor den Kartellbehörden Gebühren zu erheben, für verfassungswidrig erklärt wurde, weit über das Gebiet des Kartellrechts hinaus Bedeutung hat?
Wieviel bundesgesetzliche Vorschriften enthalten — ähnlich der Bestimmung des § 80 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen — entsprechende Ermächtigungen an den Verordnungsgeber zum Erlaß von Gebührenordnungen, ohne Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung zu regeln?
Bis wann wird die Bundesregierung zur Behebung der Rechtsunsicherheit, die auf dem weiten Feld des Gebühren- und Abgabenrechts durch die in Frage XVI/16 genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingetreten ist, eine entsprechende Gesetzesvorlage einbringen?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die von Ihnen genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über .das Gebiet des Kartellrechts hinaus Bedeutung hat.
Es wird von den Bundesressorts gegenwärtig überprüft, bei welchen bundesgesetzlichen Ermächtigungsvorschriften zum Erlaß von Gebührenordnungen sich im Hinblick auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtliche Bedenken ergeben.
Bereits jetzt steht fest, daß derartige Bedenken auf eine Reihe solcher Ermächtigungsvorschriften zutreffen.
Es sind Besprechungen zwischen den beteiligten Bundesressorts zur Vorbereitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage eingeleitet. Als Grundlage dient ein bereits vorliegender Referentenentwurf meines Hauses.
Anlage 54
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf .die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/1537 Frage XVI/19, XVI/20 und XVI/21):
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um entsprechend den Beschlüssen des Bundestages (Drucksachen IV/3520, 1V/3674) aus dem Jahre 1965 die soziale Lage der in der Bundesrepublik tätigen Physiker und Ingenieure den Aufstiegsmöglichkeiten der Beamten und Angestellten anzupassen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Anteil aller Planstellen des höheren Dienstes (Beamte und Angestellte) in A 15 bzw. BAT I a und höher (Regierungsdirektor und höher) in den Bundesministerien 1967 auf 59 % steigen soll, dagegen in der physikalisch-technischen Bundesanstalt Braunschweig nur auf
14,6 %?
Ist die Bundesregierung bereit, um weitere Schäden aus der Abwertung der bundeseigenen Forschung und der staatlichen Metrologie für Wissenschaft und Wirtschaft abzuwenden, eine angemessene, im Ausland längst selbstverständliche soziale Gleichberechtigung der Physiker und Ingenieure mit Verwaltungsbeamten der Ministerien herzustellen?
Die Bundesregierung ist dem Ersuchen des Deutschen Bundestages vom 1. Juli 1965, bei der Aufstellung des Haushaltsvoranschlages für 1966 die Stellenpläne entsprechend dem Entwurf in der von Ihnen zitierten Drucksache IV/3520 auszugestalten, voll nachgekommen. Die Bundesregierung hat auch den weiteren Auftrag, alsbald nach seinem Zusammentritt dem neuen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Fortführung der Besoldungsneuordnung vorzulegen, mit der Einbringung des Entwurfs eines Dritten Besoldungsänderungsgesetzes (Drucksache V/891) erfüllt. Dieser Entwurf wird zur Zeit im Innenausschuß beraten. Das in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1. Juli .1965 angesprochene Problem der Technikerbesoldung ist in dem vorgenannten Gesetzentwurf mitbehandelt. Es geht dabei um die hier wiederholt erörterte Frage, ob und gegebenenfalls welche besoldungsrechtlichen
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Maßnahmen für den gehobenen technischen Dienst erforderlich sind. Dies Problem wird also ebenfalls auf Grund des Regierungsentwurfs zur Zeit im Innenausschuß beraten. Ich meine, das Ergebnis dieser Beratungen sollte nun zunächst abgewartet werden.
Die Stellenplangestaltung ist der Bundesregierung bekannt. In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 27. Oktober 1966 hat der damalige Bundesminister der Finanzen die Gründe dargelegt, die für die Stellenplangestaltung in den Ministerien einerseits und bei den übrigen Behörden andererseits maßgebend sind. Den Besonderheiten der wissenschaftlichen Anstalten wird selbstverständlich bei der Stellenplangestaltung unter Berücksichtigung einer sachgerechten Stellenbewertung Rechnung getragen. Dies geschieht auch bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, soweit die ihr obliegenden Forschungsaufgaben dies erfordern. Die in der Fragestunde vom 27. Oktober 1966 angekündigte Erhöhung der Planstellen der Besoldungsgruppe A 15 und höher von bisher 15 % auf über 20 % der Beamtenplanstellen des höheren Dienstes bei diesen Behörden ist im Entwurf des Haushaltsplanes für 1967 enthalten.
Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, daß eine Abwertung der bundeseigenen Forschung vorliegt. Es mangelt auch nicht an der sozialen Gleichbehandlung zwischen den technischen Beamten und den Verwaltungsbeamten. Hinsichtlich der Ämterbewertung verweise ich auf meine Ausführungen zu der vorhergehenden Frage. Ich darf noch darauf aufmerksam machen, daß der schon erwähnte Entwurf eines Dritten Besoldungsänderungsgesetzes eine günstige Sonderregelung für die Ämterbewertung bei den wissenschaftlichen Anstalten und entsprechenden Einrichtungen des Bundes vorsieht. Die Bundesregierung wird auch weiterhin für eine sachgerechte Bewertung der Tätigkeit wissenschaftlicher Kräfte eintreten. Die Entscheidung obliegt letztlich diesem Hohen Haus bei der Beschlußfassung über den Bundeshaushalt.
Anlage 55
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf
die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr.
Schulze-Vorberg (Drucksache V/1537 Frage XVI/22) :
Welche Moglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem noch
verstärkt einsetzenden „Zeitungssterben" entgegenzuwirken?
In Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage darf ich auf meine Ausführungen in der aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am 15. März 1967 verweisen.
Anlage 56
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Emde (Drucksache V/1537 Frage XVI/23) :
Unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen, die darauf zielen, den noch von rund 1000 Beamten ausgeübten Paßkontrolldienst aus Gründen der Personalersparnis und der Verwaltungsvereinfachung generell dem Zoll zu übertragen, dessen Beamte auch heute schon in vielen Fällen die Pässe kontrollieren?
Der Bundesminister des Innern unterstützt diese Bestrebungen nicht. Mit dem Bundesministerium der Finanzen sind darüber Besprechungen im Gange. Die Bundesregierung als solche hat in dieser Frage noch keinen Beschluß gefaßt.
Anlage 57
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 14. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/1537 Frage XVI/24) :
Hält es die Bundesregierung, nachdem seit längerer Zeit keine Fälle von Schußwaffengebrauch bekanntgeworden sind, für notwendig, daß die deutschen Grenzschutzbeamten, die in den von und zu den EWG-Staaten grenzüberschreitenden Zügen die Pässe kontrollieren, ihre Pistolen offen tragen?
Die Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes trugen ihre Dienstpistole ursprünglich in einem Schulterhalfter unter dem Rock, bei erleichtertem Dienstanzug (Sommerhemd) offen am Leibriemen.
Schon bald stellten sich jedoch bei dieser Trageweise folgende Mängel heraus:
1. Die Riemen der Schulterhalfter schnitten ein. Durch das dauernde Vorbeugen und Aufrichten des Oberkörpers während der Abfertigungshandlungen entstanden Druck- und Scheuerstellen. Die Beamten fühlten sich in ihrer Bewegungsfreiheit behindert.
2. Infolge der natürlichen Körpertranspiration setzte sich die Gerbsäure des Leders — individuell mehr oder minder stark — ab, verfärbte die Hemden, drang in die Haut ein und verursachte in einigen Fällen sogar Hautentzündungen.
Ich habe daraufhin während mehrerer Monate Trageversuche durchführen lassen. Sie führten zu dem Ergebnis, daß die Dienstpistole am zweckmäßigsten außen sichtbar in einer geschlossenen Pistolentasche getragen wird, die an einer unter dem Rock befindlichen Tragevorrichtung aus Gurtband hängt. Bei erleichtertem Dienstanzug (Sommerhemd) ist die Tragevorichtung abzulegen und die Pistole — in der geschlossenen Tasche — am Leibriemen sichtbar zu tragen.
Diese Trageweise wurde in Übereinstimmung mit der Personalvertretung angeordnet.
Es ist nicht ungewöhnlich, wenn unsere Grenzpolizeibeamten ihre Dienstpistole sichtbar tragen. Ihre Kollegen z. B. von der niederländischen Marechaussee sowie der belgischen und französischen Gendarmerie tragen ihre Pistolen seit eh und je sichtbar.
Die Fälle des Schußwaffengebrauchs sind erfreulicherweise recht selten. Aber erst am 7. d. M. mußte ein Beamter des Grenzschutzeinzeldienstes im Raume Aachen zwei Warnschüsse abgeben, als sich ein wegen Betrugs und schweren Diebstahls
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Gesuchter der Festnahme durch die Flucht entziehen wollte. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die Verhältnisse an den Grenzen zu den übrigen EWG-Staaten nicht von denjenigen an den Grenzen zu Dänemark, Österreich und der Schweiz.
Anlage 58
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Grund vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Friderichs (Drucksache V/1538 Frage III/1):
Hält die Bundesregierung die für bestehende Ergebnisabführungsverträge zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften geplante Übergangsfrist von einem Jahr bis Ende 1967 für ausreichend, nachdem Steuerpflichtige Ergebnisabführungsverträge auf Grund des Erlasses betreffend körperschaftsteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Organschaften vom 23. Oktober 1959 auf eine längere Zeit, mindestens jedoch auf fünf Jahre, abschließen mußten?
Das Bundesfinanzministerium hat den Finanzministerien der Länder vorgeschlagen, die Übergangszeit in der Weise festzusetzen, daß das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. November 1966 in den betroffenen Fällen auf die Ergebnisse der Wirtschaftsjahre des Organs, die vor dem 1. Januar 1968 enden, nicht angewendet werden soll. Weicht das Wirtschaftsjahr des Organs vom Kalenderjahr ab, so soll das auch für das Ergebnis des abweichenden Wirtschaftsjahrs 1967/68 gelten. Es ist indes noch nicht sicher, ob die Finanzminister der Länder, die für den Erlaß der Übergangsregelung zuständig sind, diesem Vorschlag uneingeschränkt folgen werden.
Der von uns vorgeschlagenen Regelung steht nicht entgegen, daß als Voraussetzung für die Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrags verlangt wird, daß er für mindestens 5 Jahre abgeschlossen ist. Zwischen dem Erfordernis der mindestens fünfjährigen Geltungsdauer des Ergebnisabführungsvertrages und der Dauer der Übergangsregelung besteht kein unbedingter Zusammenhang.
Sollte sich im weiteren Verlauf ergeben, daß die vorgeschlagene Übergangszeit für die Umstellungs-
und Anpassungsmaßnahmen der betroffenen Unternehmen nicht ausreicht, so wird sich das Bundesfinanzministerium bei den Finanzministern der Länder rechtzeitig für eine angemessene Verlängerung einsetzen.
Anlage 59
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Grund vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Worms) (Drucksache V/1538 Fragen III/2, III/3 und III/4) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch ersatzlose Streichung des § 27 EStG, den das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 30. Juni 1964 — BvL 16-25/62 — mit Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes für unvereinbar und deshalb für verfassungswidrig erklärt hat, eine Kette von Verstößen gegen Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes nach sich gezogen hat, soweit sogenannte Negativfälle zur Einkommensteuerveranlagung anstehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Nichtigkeit des § 27 EStG ex tunc wirkt und auch dann zu beachten ist, wenn im Anschluß an Betriebsprüfungen Veranlagungsfälle wieder aufgerollt werden und sich infolge der Nichtigkeit des § 27 EStG. für die Familie eine höhere Steuerbelastung als vorher ergibt?
Zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. Juli 1964 — 6117/61 U —, wonach Lücken, die durch die Nichtigkeit des § 27 EStG entstanden sind, von den Finanzgerichten nicht im Wege der Gesetzesauslegung geschlossen werden können, den Schluß, daß die festgestellte Lücke durch eine gesetzliche Neuregelung behoben werden muß, weil in den sogenannten Negativfällen die Familien unwiderlegbar benachteiligt werden?
Es ist richtig, daß gelegentlich die Zusammenveranlagung von Eltern und Kindern zu steuerlich günstigeren Ergebnissen führen kann als die getrennte Veranlagung. Ich vermag jedoch nicht anzuerkennen, daß die getrennte Veranlagung deshalb in diesen Fällen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 30. Juli 1964 zu dem früheren § 27 des Einkommensteuergesetzes ausdrücklich betont, es sei für die Nichtigkeit dieser Vorschrift ohne Bedeutung, daß die Zusammenveranlagung den Steuerpflichtigen in atypischen Einzelfällen — z. B. in den sogenannten Negativfällen — Vorteile bringen könne.
2.
Nach den Vorschriften der §§ 78-und 79 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht wirkt die Nichtigkeit der Vorschrift des früheren § 27 EStG ex tunc. Die Nichtigkeit ist deshalb auch zu beachten, wenn aufgrund von Betriebsprüfungen eine frühere Zusammenveranlagung berichtigt werden muß.
3.
Die Bundesregierung sieht auch keine Notwendigkeit, weitere Konsequenzen aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen. Durch die Nichtigerklärung des § 27 EStG ist das Gesetz nicht lückenhaft geworden. Mangels einer ausdrücklichen Vorschrift über die Zusammenveranlagung von Eltern und Kindern war vielmehr ipso jure stets die getrennte Veranlagung durchzuführen. Es bestand lediglich eine Ungewißheit darüber, ob der Gesetzgeber eine anderweitige gesetzliche Neuregelung der Besteuerung der bisher mit ihren Eltern zusammenveranlagten Kinder treffen würde. Nur unter diesem Gesichtspunkt hat der Bundesfinanzhof in der von Ihnen, Herr Abgeordneter, zitierten Entscheidung vom 31. Juli 1964 wohl nicht ganz zutreffend von einer Gesetzeslücke gesprochen. Im übrigen ist diese Ungewißheit vom Gesetzgeber noch im Jahre 1964 im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 1964 beseitigt worden durch die Entscheidung, es bei dem ersatzlosen Wegfall des § 27 EStG zu belassen. Insbesondere konnte die wahlweise Zulassung einer Zusammenveranlagung nicht in Betracht gezogen werden, weil nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 1964 bereits in dem Zwang zu einer familieninternen Auseinandersetzung über die anteilig zu tragende Steuer ein sich aus der Zusammenveranlagung ergebender störender Eingriff in das Familienleben liegen kann, der nicht mit Artikel 6 Abs. 1 GG in Einklang steht.
4666 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967
Anlage 60
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 17. März
1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten
Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/1538 Frage IV) :
Welche Maßnahmen sind seit der Erklärung der Bundesregierung in der 160. Sitzung des 4. Deutschen Bundestages vom 29. Januar 1965 ergriffen worden, um das Problem der Beseitigung von Autowracks und der Verwertung ausgedienter Kraftfahrzeuge zu lösen?
Das in der Fragestunde des Bundestages am 29. 1. 1965 behandelte Problem der Beseitigung von Autowracks und der Verwertung ausgedienter Kraftfahrzeuge hat in den letzten Jahren in steigendem Maße die damit befaßten Verwaltungsbehörden der Länder und die breite Öffentlichkeit beschäftigt. Mit Rücksicht darauf und auch wegen einer Anfrage zu diesem Problemkreis im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder diese Frage in der Sitzung am 5. und 6. Mai 1966 geprüft. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, daß die zuständigen Behörden bisher mit der Beseitigung und Verwertung der abgestellten Fahrzeuge fertig geworden und daß deshalb gesetzgeberische Maßnahmen nicht erforderlich seien.
Bei dieser Sachlage hat auch die Bundesregierung bisher keine Veranlassung gesehen, gesetzliche Maßnahmen auf diesem Gebiet zu ergreifen.
Im übrigen reichen die in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Verschrottungsanlagen vorerst aus, um die ihnen zur Zeit zugehenden Autowracks zu Schrott aufzuarbeiten. Der Schrotthandel und die Studiengesellschaft für Autoverschrottung m.b.H. prüfen augenblicklich die Eignung der in anderen Ländern vorhandenen Großanlagen für deutsche Verhältnisse. Soweit bisher festgestellt werden konnte, genügen diese Anlagen noch nicht allen technischen Ansprüchen. Die beteiligten Kreise halten bei dem derzeitigen Angebot an Schrottautos und den für Schrott erzielbaren Preisen eine Rentabilität von Großanlagen nicht für gewährleistet.
Um Schwierigkeiten bei der Beseitigung von Autowracks zu vermeiden, hält es die Bundesregierung für angezeigt, daß sich auch die neu errichtete „Zentralstelle für Abfallbeseitigung" verstärkt mit diesem Problem befaßt. Die Bundesregierung beabsichtigt, die damit zusammenhängenden Fragen mit den Vertretern der „Länderarbeitsgemeinschaft Abfallbeseitigung" und der Zentralstelle in der nächsten Sitzung am 16. und 17. März 1967 in Essen zu erörtern.
Mit der Frage der Belästigung durch Autowracks befaßt 'sich auch eine Anfrage des Herrn Abgeordneten Müller-Emmert für die Fragestunde am 15. bis 17. März ,1967. Dem Herrn Abgeordneten Müller-Emmert ist eine entsprechende schriftliche Antwort erteilt worden.
Anlage 61
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/1.538 Frage VII) :
Billigt es der Bundesverkehrsminister, daß die Deutsche Lufthansa auf eine Beschwerde nach drei Monaten weder einen Zwischenbescheid, noch eine endgültige Nachricht erteilt hat?
Der Bundesminister für Verkehr billigt es nicht, daß die Deutsche Lufthansa auf eine Beschwerde nach 3 Monaten weder einen Zwischenbescheid noch eine endgültige Nachricht erteilt hat. Der Bundesminister für Verkehr weist jedoch darauf hin, daß die Deutsche Lufthansa AG. wie jedes andere rechtlich selbständige und private Wirtschaftsunternehmen die Verwaltung ihres Geschäftsbetriebs selbst organisiert. Nach den Feststellungen des Bundesministers für Verkehr hat die Deutsche Lufthansa die notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen, um eine schnelle 'Beantwortung der eingehenden Beschwerden sicherzustellen.
Anlage 62
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache V/1538 Fragen VIII/1 und VIII/2) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß zunehmend Wohnblocks mit Mietwohnungen von darauf spezialisierten Unternehmen aufgekauft werden mit der Absicht, die einzelnen Wohnungen anschließend mit beträchtlichem Gewinn als Eigentumswohnungen zu veräußern?
Wie will die Bundesregierung den in Frage VIII/1 erwähnten unseriösen Geschäften entgegenwirken und soziale Ungerechtigkeiten verhindern?
Der Verkauf von Mietwohnungen als Eigentumswohnungen an bisherige Mieter ist im Hinblick auf die damit verbundene Eigentumsbildung an sich zu begrüßen.
Nach Pressemeldungen sollen gelegentlich Wohnblocks mit Mietwohnungen von einzelnen Wohnungsunternehmen aufgekauft werden, um sie als Eigentumswohnungen mit Gewinn zu veräußern. Daß es sich dabei um „spezialisierte" Unternehmen handelt, kann aus den bisher hier bekannt gewordenen wenigen Fällen nicht geschlossen werden. An mein Haus ist in letzter Zeit nur ein Fall aus Bayern herangetragen worden. Ein privater Bauherr bot mit öffentlichen Mitteln geförderte zweckgebundene Wohnungen den bisherigen Mietern zum Kauf als Eigentumswohnungen zu einem über den Gestehungskosten liegenden Verkaufspreis an. Dieser Fall wird von der zuständigen Landesregierung z. Z. untersucht.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage bestehen für den Verkauf von Mietwohnungen — seien es frei. finanzierte oder Sozialwohnungen — als Eigentumswohnungen keine öffentlich-rechtlichen Beschränkungen. Der Kaufpreis der Wohnungen ist für ein freies Wohnungsunternehmen oder einen Privatmann nicht preisrechtlich gebunden. Für gemeinnützige Wohnungsunternehmen besteht eine Preisbindung insoweit, als der Kaufpreis den Wiederbeschaffungswert nicht überschreiten darf. Eine gesetzliche Begrenzung des Kaufpreises, wie sie durch das Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 in § 54 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes für künftig geförderte Kaufeigenheime bestimmt worden ist, besteht z. Z. nicht.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4667
Die derzeitigen Inhaber von Sozialwohnungen sind durch die bestehenden Bindungen hinsichtlich der Belegung und der Miethöhe weitgehend geschützt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Erwerb einer Eigentumswohnung durch den bisherigen Mieter und dem Verkauf an Dritte. Der Erwerb durch den bisherigen Mieter ist grundsätzlich nicht beschränkt. Ein Dritter muß nach seinem Einkommen wohnberechtigt im Sinne des § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sein, um die Wohnung beziehen zu können. Ist der Erwerber der Eigentumswohnung nicht Berechtigter nach § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, so dürfte er im allgemeinen auch einen Berechtigten nicht aus der Wohnung herausklagen können, um sie selbst zu beziehen. Der Erwerb kann für ihn womöglich eine Kapitalanlage sein, die ihm allerdings für die Dauer der Bindung nur die bisherige Kostenmiete erbringt. Die Bindung läuft bis zur vollständigen Tilgung des Darlehns. Bei vorzeitiger Rückzahlung endet sie 5 Jahre nach der Rückzahlung.
Gegen eine Kündigung genießt der Wohnungsinhaber in schwarzen Kreisen weiterhin die Rechte des Mieterschutzgesetzes. In weißen Kreisen kann er unter den Voraussetzungen des § 556 a BGB der Kündigung widersprechen.
Die Entwicklung wird von mir beobachtet und geprüft, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden sollen.
Anlage 63
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Barth vom 14. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache V/1538 Fragen IX/ 1, IX/2) :
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Jugendbeziehungen zwischen Tunesien und der Bundesrepublik zu fördern?
Hat das Bundesfamilienministerium die Absicht, die bisherigen Erfahrungen mit den Jugendbeziehungen zwischen Tunesien und der Bundesrepublik zu berücksichtigen?
Die Regierungen der Bundesrepublik und Tunesiens sind bestrebt, die Kontakte zwischen der jungen Generation beider Länder zu pflegen und zu verstärken. 1966 waren verschiedene Gruppen von Mitarbeitern tunesischer Jugendorganisationen zum Studienaufenthalt in der Bundesrepublik. Auf Einladung der tunesischen Regierung besuchte im November des vergangenen Jahres eine Delegation von Fachleuten der deutschen Jugendarbeit Tunesien, um die Möglichkeiten einer verstärkten jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern zu erörtern.
Für 1967 ist eine erhebliche Intensivierung der Jugendbegegnungen zwischen der Bundesrepublik und Tunesien und der jugendpolitischen Zusammenarbeit beider Länder vorgesehen. Unter anderem sind folgende Programme geplant:
a)
Eine tunesische Regierungsdelegation mit verantwortlichen Führungskräften wird im Herbst 1967 für 10 bis 14 Tage auf Einladung der Bundesregierung die Bundesrepublik besuchen und
sich über die Struktur der deutschen Jugendarbeit informieren.
b)
Im Mai dieses Jahres wird eine Delegation tunesischer Jugendleiter mit etwa 20 Mitgliedern in die Bundesrepublik reisen, um Kontakte mit Verbänden und Einrichtungen der deutschen Jugendarbeit herzustellen. Der Delegation werden Leiter der Häuser der Jugend in Tunesien angehören.
c)
Zwischen den Häusern der Jugend in Tunesien und entsprechenden Jugendzentren und Jugendstätten in der Bundesrepublik sollen Partnerschaften begründet werden. Soweit solche Partnerschaften schon bestehen (z. B. zwischen Tunesien und Köln) soll die Zusammenarbeit zwischen den Jugendzentren dieser Städte verstärkt werden.
d)
Im Juli und August 1967 werden zwei Gruppen mit etwa je 30 tunesischen Jugendlichen für die Dauer von einem Monat an den Europäischen Jugendlagern in der Bundesrepublik teilnehmen.
e)
Zur jugendpolitischen und pädagogischen Verbesserung der geplanten Jugendreisen nach Tunesien soll die Ausbildung von geeigneten Jugendreiseleitern verstärkt werden.
f)
Die Jugendsportbegegnungen zwischen beiden Ländern sollen 1967 besonders gefördert werden.
g)
Da der Austausch von Delegationen und Gruppen von Jugendleitern und Jugendlichen mit Tunesien wegen der verhältnismäßig hohen Fahrkosten nicht beliebig ausgedehnt werden kann, sollen vor allem solche Veranstaltungen und Programme gefördert werden, durch welche die Führungskräfte der Jugendarbeit beider Länder miteinander in Verbindung gebracht werden. Die Bundesregierung ist ferner bereit, dem Wunsche der tunesischen Regierung zu entsprechen, deutsche Fachkräfte der Jugendarbeit nach Tunesien zur Beratung der Jugendverbände und Jugendeinrichtungen auf einzelnen Gebieten der Jugendarbeit zu entsenden.
Die Bundesregierung unterstützt die bestehenden deutsch-tunesischen Partnerschaften und wird weiterhin dafür sorgen, daß den in der Bundesrepublik lernenden und arbeitenden jungen Tunesiern jede Möglichkeit zur Begegnung mit der deutschen Jugend geboten wird.
Das Bundesfamilienministerium hat die Absicht, die bisherigen Erfahrungen mit den Jugendbeziehungen zwischen Tunesien und der Bundesrepublik zu berücksichtigen.