Protokoll:
5100

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 5

  • date_rangeSitzungsnummer: 100

  • date_rangeDatum: 17. März 1967

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 11:03 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 100. Sitzung Bonn, den 17. März 1967 Inhalt: Wahl des Abg. Wienand als ordentliches Mitglied des Vermittlungsausschusses . 4621 A Amtliche Mitteilungen 4621 A Abwicklung der Tagesordnung 4621 D Fragestunde (Drucksachen V/1537, V/1538) Frage des Abg. Dr. Geißler: Entwurf eines Gesetzes betr. Verbot des freien Verkaufs von Abhörgeräten und deren mißbräuchliche Verwendung Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4622 A Frage des Abg. Ramms: Bedenken gegen den Entwurf des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4622 B Opitz (FDP) 4622 B Frage des Abg. Dr. Wahl: Stand der Ratifizierung von Haager Übereinkommen betr. internationale Kaufverträge über bewegliche Sachen und deren internationalen Kauf . . . 4622 C Frage des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Anpassung der Gebührensätze für gerichtliche Sachverständige an die heutigen Verhältnisse . . . . . . . . 4622 C Frage des Abg. Dr. Geißler: Verhinderung einer Aufdeckung von Kindesmißhandlungen durch die ärztliche Schweigepflicht Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4622 D Dr. Geißler (CDU/CSU) . . . . . 4623 A Dr. Kübler (SPD) . . . . . . . . 4623 B Dr. Meinecke (SPD) . . . . . . . 4623 C Frage des Abg. Dr. Geißler: Für die Strafrechtsreform daraus zu ziehende Konsequenzen Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4623 D Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . . 4624 A Frage des Abg. Dröscher: Hilfe der Versicherungen für alte Mitbürger zur Sicherung ihres Lebensabends 4624 A Frage des Abg. Cramer: Möglichkeit der Rückzahlung von den Kriegsgefangenen abgenommenen ausländischen Zahlungsmitteln Grund, Staatssekretär . . . 4624 B Fragen der Abg. Frau Dr. Krips: Bauvorhaben der US-Luftstreitkräfte im Bereich des Flughafens Stuttgart- Echterdingen 4624 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Informationen über angebliche steuerliche Wettbewerbsvergünstigungen der öffentlich-rechtlichen Sparkassen 4624 D Frage des Abg. Mischnick: Gewerbeertragsteuer Grund, Staatssekretär 4625 A Opitz (FDP) 4625 A Fragen des Abg. Dr. Staratzke: Wettbewerbsverzerrung zwischen Zeitungen und Rundfunk bzw. Fernsehen Grund, Staatssekretär 4625 B Frage des Abg. Vogt: Steuerliche Gleichbehandlung für sämtliche an die Auslandsvertretungen entsandten Bundesbediensteten Grund, Staatssekretär 4626 B Fragen des Abg. Dr. Pohle: Möglichkeit steuerlicher Anerkennung für Ergebnisabführungsverträge zwischen Personenunternehmen als Organträgern und juristischen Personen als Organen Grund, Staatssekretär 4626 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 4626 D Kiep (CDU/CSU) 4627 B Fragen des Abg. Wagner: Einsatz von Mitteln des Investitionshaushalts Grund, Staatssekretär 4627 C Wagner (CDU/CSU) 4628 A Niederalt (CDU/CSU) 4628 B Dr. Pohle (CDU/CSU) 4628 C Röhner (CDU/CSU) 4628 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 4628 D Moersch (FDP) 4629 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4629 A Dr. Stecker (CDU/CSU) 4629 B Mertes (FDP) 4629 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 4629 C Vogt (CDU/CSU) 4630 B Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Cash-and-Carry-Unternehmen Grund, Staatssekretär . . . . . 4630 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 4631 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Zeitpunkt der Verlegung des Hauptzollamtes von Landshut nach Deggendorf Grund, Staatssekretär 4631 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . 4631 C Niederalt (CDU/CSU) 4632 A Büttner (SPD) . . . . . . . 4632 B Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . 4632 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Frage einer Anhebung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung Katzer, Bundesminister 4632 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4633 B Fragen des Abg. Bading: Schwierigkeiten mit Arbeitsbescheinigungen von Firmen mit auf elektronischer Datenverarbeitung beruhender Lohnabrechnung . . . . . . . . 4633 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Entfallende Aufsichtsratssitze und Arbeitsdirektorenstellen bei aus dem Bereich des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes ausscheidenden Unternehmungen Katzer, Bundesminister . . . . . 4633 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4633 D Mertes (FDP) 4634 B Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Unterrichtung der Truppe über die Ursachen des Hüttenbrandes auf der Stoisser Alm in den „Mitteilungen für den Soldaten" Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4634 C Fragen des Abg. Dr. Hammans: Bauten der Landesverteidigung — Rücksichtnahme auf Raumordnung und Landesplanung — Beheizung der Truppenunterkünfte Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4634 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 4635 A Antrag betr. Bericht über die Lage der Nation (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/ 1407) Dr. Seume (SPD) . . . . . . . 4636 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/350) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 III GO (Drucksache V/1564), Schriftlicher Be- richt des Innenauschusses (Drucksache V/1491) — Zweite und dritte Beratung — Lautenschlager (SPD) . 4638 C, 4643 C Dr. Dehler, Vizepräsident 4640 C, 4640 D, 4641 A, 4641 D, 4642 A Brück (Köln) (CDU/CSU) 4640 D, 4641 D, 4643 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4641 B Seidel (SPD) . . . . . . . . . 4641 C Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 4641 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Frau Funcke, Moersch und Fraktion der FDP) (Drucksache V/1471) — Erste Beratung — Frau Funcke (FDP) . . . . . . 4642 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1967 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1967) (Drucksache V/1531) — Erste Beratung — 4644 A Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1964 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/1487) . . . 4644 C Nächste Sitzung 4644 C Berichtigung zur 99. Sitzung 4644 Anlagen 4645 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4621 100. Sitzung Bonn, den 17. März 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung: Es ist zu lesen: 99. Sitzung, Seite 4598 D, Zeile 12 von unten statt Mehrheit: Mitarbeit, und Seite 4600 D, Zeile 8 statt Personalversicherungen: Personen-Versicherung. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 17. 3. Adams 17. 3. Dr. Aigner * 17. 3. Frau Albertz 10. 4. Dr. Apel * 17. 3. Arendt (Wattenscheid) * 17. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17.3. Dr. Arnold 17. 3. Dr. Artzinger * 17. 3. Bading * 17. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 31. 3. Bals 5. 4. Bazille 17. 3. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 17.3. Behrendt * 17. 3. Bergmann * 17. 3. Blachstein ** 17. 3. Borm 17. 3. Frau Brauksiepe 17. 3. Busse 17. 3. Cramer 17. 3. Damm 5. 4. Deringer * 17. 3. Dichgans * 17. 3. Dr. Dittrich * 17. 3. Draeger 5. 4. Dröscher * 17. 3. Dr. Eckhardt 17. 3. Eisenmann 21. 4. Frau Dr. Elsner * 17. 3. Faller * 17. 3. Felder 5. 4. Flämig ** 17. 3. Franzen 17. 3. Fritz (Wiesbaden) 17. 3. Dr. Furler * 17. 3. Frau Geisendörfer 17. 3. Genscher 5. 4. Gerlach * 17. 3. Glombig 17. 3. Haage (München) 17. 3. Haar (Stuttgart) 17.3. Haase (Kellinghusen) 18.3. Hahn (Bielefeld) * 17. 3. Hansing 18. 3. Dr. Hauser (Sasbach) 17. 3. Herold 17.3. Höhne 4.4. Hösl ** 17. 3. Illerhaus * 17. 3. Iven 5. 4. Dr. Jaeger 4. 4. Jaschke 18.4. Jung 17. 3. Klinker * 17. 3. Kriedemann * 17. 3. Frau Dr. Krips 17. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kulawig * 17. 3. Kurlbaum 17. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 17. 3. Lemmer 31.3. Lemmrich 17. 3. Lenz (Brühl) * 17. 3. Lenz (Trossingen) 23.5. Leukert 17. 3. Dr. Lohmar 17. 3. Lücker (München) * 17. 3. Dr. Marx (Kaiserslautern) 17. 3. Marx (München) 17. 3. Mauk * 17. 3. Frau Dr. Maxsein ** 17. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 17. 3. Mengelkamp 20.3. Dr. von Merkatz *** 17. 3. Merten * 17. 3. Metzger * 17. 3. Missbach 17. 3. Müller (Aachen-Land) * 17. 3. Neemann 4. 4. Nellen 17. 3. Ollesch 5. 4. Peters (Poppenbüll) 21.4. Petersen 5. 4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Prochazka 17. 3. Raffert 17. 3. Richarts * 17. 3. Richter 5. 4. Riedel (Frankfurt) * 17. 3. Rommerskirchen 5. 4. Rösing 17. 3. Scheel 17. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 17.3. Dr.-Ing. Seebohm 17. 3. Seifriz * 17. 3. Dr. Serres 17.3. Seuffert * 17.3. Springorum * 17. 3. Dr. Staratzke 17. 3. Dr. Starke (Franken) * ,17. 3. Stein (Honrath) 18. 3. Stooß 17. 3. Struve 31.3. Dr. Tamblé 17. 3. Unertl 17. 3. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 31. 3. Wächter 17. 3. Dr. Wahl 17. 3. Wiefel 17. 3. Dr. Wilhelmi 17. 3. Wischnewski 19. 3. Zerbe 17. 3. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union 4646 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 Anlage 2 Umdruck 142 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes — Drucksachen V/350, V/1491 und V/1564 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II § 1 Nr. 5 wird gestrichen. 2. Artikel VII Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Für Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Artikels I eine Dienstzeit von mindestens achtzehn Monaten abgeleistet haben, gilt § 9 Abs. 4 Satz 2 des Bundespolizeibeamtengesetzes nicht." 3. In Artikel X Nummer 3 werden die Worte „1. Dezember 1966" durch die Worte „1. Juli 1967" ersetzt. Bonn, den 16. März 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seuffert für die Fraktion der SPD zu Punkt 26 der Tagesordnung. Die sozialdemokratische Fraktion begrüßt es, durch den vorliegenden Antrag die Frage der steuerlichen Behandlung von Ausbildungskosten erneut zur Diskussion gestellt wird, eine Frage, die sie durch ihren Antrag Drucksache IV/1347 vom 19. Juni 1963 bereits aufgegriffen hatte, der seinerzeit allerdings in der Sache abgelehnt worden ist. Ob allerdings der hier vorgeschlagene Weg, die Ausbildungskosten unter die Sonderausgaben einzureihen, der richtige ist, muß bezweifelt werden. Sonderausgaben können bekanntlich immer nur im Jahre der Verausgabung angerechnet werden, während bei den Ausbildungskosten das Problem eben darin besteht, daß die Kosten und das zu entlastende Einkommen in verschiedenen Jahren- anfallen. Wir haben deswegen in unserem Antrag seinerzeit vorgeschlagen, solche Kosten über mehrere Jahre hin als Werbungskosten zu berücksichtigen. Alle diese Fragen können im Ausschuß eingehend geprüft werden. Wir begrüßen es deswegen, daß der vorliegende Antrag dazu Anlaß geben wird. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wahl (Drucksache V/1537 Frage IV/3) : Welches ist der gegenwärtige Stand der Ratafizierung des Haager Übereinkommens zur Einführung eines einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und des Haager Übereinkommens zur Einführung eines einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, die beide im Oktober 1965 von der Bundesregierung unterzeichnet wurden? Die Bundesregierung bereitet die Ratifikation der auf der Haager Kaufrechtskonferenz im April 1964 beschlossenen und von ihr im Jahre 1965 unterzeichneten Übereinkommen zur Einführung eines einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und zur Einführung eines einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen vor. Es ist damit zu rechnen, daß die vorbereitenden Arbeiten bald abgeschlossen werden können. Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zu den Übereinkommen wird den gesetzgebenden Körperschaften deshalb voraussichtlich noch in diesem Jahr zugeleitet werden. Aufgrund von Koordinierungsabsprachen im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wird angestrebt, die Ratifikation der Übereinkommen durch die Mitgliedstaaten der EWG gleichzeitig vorzunehmen, um das neue Recht im Bereich der EWG gleichzeitig in Kraft zu setzen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/1537 Frage IV/7) : Ist die Bundesregierung bereit, erneut in Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften mit dem Ziel einzutreten, den alten Mitbürgern, die in dankenswerter Eigenvorsorge ihren Lebensabend durch Kapitalversicherung hatten sichern wollen und dann durch die Währungsreform so geschädigt wurden, daß sie heute im hohen Alter in vielen Fällen in großer Not leben, angesichts des großen, mit den Beiträgen dieser Versicherten geschaffenen Versicherungsvermögens durch freiwillige und zusätzliche Leistungen der Versicherungen an diesen Personenkreis, welche (tern Vertrauen in die Sicherheit solcher Vorsorge nur zuträglich sein könnten, zu helfen? Die Sorge um die alten Mitbürger, die ihren Lebensabend durch eine. Kapitalversicherung hatten sichern wollen und den größten Teil des angesparten Gegenwerts der Versicherung durch die Währungsreform des Jahres 1948 verloren haben, hat die Bundesregierung, wie Sie wissen, schon in den vergangenen Jahren bewegt. Leider hat sich nach umfassender Prüfung ergeben, daß es nicht vertretbar ist, zugunsten des in Betracht kommenden Personenkreises gesetzgeberische Maßnahmen zu erwägen, die über die Regelungen des Lastenausgleichs und des Altsparergesetzes hinausgehen. Dazu darf ich auf die ausführliche Stellungnahme Bezug nehmen, die mein Amtsvorgänger am 24. Januar 1966 gegenüber Herrn Kollegen Dr. Alex Möller abgegeben hat. Von Verhandlungen mit den Versicherungsunternehmen mit dem Ziel, aus dem Vermögen der Unternehmen einen Sozialfonds zu bilden, aus dem im Einzelfall in Ergänzung der Kapitalversicherung Leistungen gewährt werden könnten, verspreche ich mir keinen Erfolg. Die Versicherungsunternehmen verwalten die Deckungsrücklage für Lebensversicherungen wie fremdes Vermögen und haben dabei die Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4647 Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§§ 65 ff.) und die Weisungen der Aufsichtsbehörde zu beachten. Zur Überwachung des Deckungsfonds ist nach § 70 VAG ein Treuhänder zu bestellen, der bei jeder Verfügung über den Deckungsstock seine Zustimmung geben muß. Das aus den Beiträgen der Altversicherten geschaffene Deckungsvermögen ist infolge der Geldentwertung in der Kriegs- und Nachkriegszeit weitgehend zusammengeschmolzen. Selbst die durch das Umstellungsgesetz und seine Durchführungsvorschriften vorgeschriebene Umstellung der Ansprüche der Versicherten in Höhe von durchschnittlich 10 vom Hundert konnte nur mit Hilfe der öffentlichen Hand durch Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Versicherungsunternehmen ermöglicht werden. Über die Deckungswerte, die nach der Währungsumstellung durch Abschluß neuer Versicherungsverträge entstanden sind, können die Versicherungsunternehmen nicht Rechtslage halte ich es nicht für aussichtsvoll, mit den Versicherungsunternehmen Verhandlungen über Versicherungsunternehmen Verhandlungen über zusätzliche Leistungen an die Altversicherten einzuleiten. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Stecker (Drucksache V/1537 Fragen VI/14 und VI/15) : Ist es richtig, daß die Betonsteinindustrie in den Gebieten nahe der holländischen Grenze von seiten holländischer Firmen einem Wettbewerb ausgesetzt wird, der verzerrt ist durch zu hohe Exportvergütungen des holländischen Staates, unterschiedliche Besteuerung der Kraftstoffe, durch die Preispolitik des deutschen Zementkartells und unterschiedliche Gütekontrollen? Sieht die Bundesregierung gegebenenfalls die Möglichkeit, die in Frage VI/14 erwähnten Wettbewerbsverzerrungen zu bereinigen, um sicherzustellen, daß die öffentlichen Mittel, die dringend für die Belebung der Konjunktur gerade in strukturschwachen Grenzgebieten notwendig sind, dieser Zweckbestimmung auch zugeführt werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Rahmen der insgesamt recht günstigen Entwicklung der Betonsteinindusterie in der Bundesrepublik etwa 7 Betonsteinwerke bei dem Absatz ihrer Schwerbetonsteine für den Tiefbau (Verbundpflastersteine) über Preisunterbietungen durch ihre niederländische Konkurrenz klagen. Diese Betriebe liegen sämtlich in Niedersachsen verhältnismäßig nahe an der niederländischen Grenze. Soweit diese regionale Markterscheinung auf Wettbewerbsverzerrungen im Verhältnis zwischen den niederländischen und niedersächsischen grenznahen Betonsteinwerken beruhen könnte, bemerke ich zur Möglichkeit einer Einflußnahme: a) Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Niederlande für die Ausfuhr von Betonsteinen eine Umsatzsteuervergütung gewähren, die über der inländischen Vorbelastung liegt und damit gegen Art. 95 ff. EWG-Verrtag verstoßen würde. Im übrigen wird mit der Einführung der gemeinsamen Nettoumsatzsteuer in der EWG von vornherein die Möglichkeit von Wettbewerbsverzerrungen durch unrichtigen Grenzausgleich entfallen. b) Mineralöl wird in den Niederlanden erheblich niedriger besteuert als in der Bundesrepublik. Da im Treibstofftank der Lastkraftwagen gegenwärtig 100 Liter Treibstoff frei von zusätzlichen Belastungen in das Bundesgebiet eingeführt werden dürfen, besitzen die niederländischen Unternehmer im grenzüberschreitenden Verkehr einen Wettbewerbsvorteil, der auch in der Preisgestaltung für das Transportgut seinen Niederschlag finden kann. Von den zuständigen Bundesressorts wird geprüft, welche Maßnahmen getroffen werden können, um dieser Wettbewerbsverzerrung zu begegnen. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag bis zum 30. 6. 1967 über das Ergebnis im Zusammenhang mit der Situation der deutschen Seehäfen berichten. c) Die deutschen Zementwerke treten bei ihren Lieferungen in die Niederlande in die dortigen niedrigen Preise ein. Sofern dadurch ein Kostenvorteil für die niederländischen Betonsteinhersteller entsteht, muß aber bedacht werden, daß bei einem Ausbleiben deutscher Lieferungen belgische und französische Zementwerke gleich preisgünstig eintreten könnten. Die Preisgestaltung der deutschen Zementwerke bei ihren Lieferungen in die Niederlande dürfte also eine etwaige Kostendifferenz niederländischer und deutscher Konkurrenten auf dem Betonsteinmarkt nicht entscheidend beeinflussen. d) Niederländsiche Baustoffe müssen den in der Bundesrepublik geltenden Güte- und Zulassungsvorschriften entsprechen. Da es sich bei den Anforderungen an Baustoffe und ihre Prüfung um bauaufsichtsrechtliche Angelegenheiten der einzelnen Bundesländer handelt, kann die Bundesregierung hierzu weitere Ausführungen nicht machen. 2. Soweit für einzelne Betonsteinwerke und hei bestimmten Erzeugnissen noch Wettbewerbsunterschiede vorhanden sind, kann deren Ausgleich aus Mitteln des Investitionshaushalts nicht in Erwägung gezogen werden. Diese Mittel dienen ausschließlich der allgemeinen Konjunkturbelebung. Allerdings sind gemäß § 2 Abs. 2 des Kreditfinanzierungsgesetzes 1967 bei der Vergabe von Aufträgen Gebiete mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit bevorzugt zu berücksichtigen. Die Entscheidung darüber liegt bei dem jeweils federführenden Bundesressort. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bading (Drucksache V/1537 Fragen VIII/2 und VIII/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Firmen, die eine auf monatlicher, elektronischer Datenverarbeitung beruhende Lohnabrechnung eingeführt haben, auf Schwierigkeiten mit den Arbeitsbescheinigungen stoßen, die von freigestellten Arbeitneh- 4648 . Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 mern mit dem Antrag auf Arbeitslosenunterstützung zum Nachweis ihres Arbeitsentgeltes in den letzten 20 Tagen vor der Entlassung vorzulegen sind? Ist die Bundesregierung bereit, der technischen Entwicklung der Datenverarbeitung Rechnung zu tragen und durch Änderung der Vorschriften zu ermöglichen, daß der Inhalt der Arbeitsbescheinigungen, die beim Antag auf Arbeitslosenunterstützung vorzulegen sind, auf den durch die Datenverarbeitung bedingten Abrechnungszeitraum vor der Entlassung abgestellt wird? Herr Abgeordneter, die in Ihrer Frage erwähnten Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Arbeitsbescheinigungen nach Maßgabe des § 90 Abs. 2 AVAVG sind der Bundesregierung bekannt. Sie waren Anlaß, im Siebenten Änderungsgesetz zum AVAVG, das am 17. Februar 4967 vom Hohen Haus verabschiedet worden ist und das am 1. April 1967 in Kraft tritt, ,den § 90 Abs. 2 AVAVG neu zu fassen. Nach der neuen Fassung werden für den Bemessungszeitraum nur noch solche Lohnabrechnungszeiträume berücksichtigt, die am Tage des Ausscheidens des Arbeitnehmers aus dem Beschäftigungsverhältnis bereits abgerechnet sind. Die in Ihrer Frage behandelten Schwierigkeiten sind damit behoben. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/1537 Frage X/i1): Wann ist mit einer endgültigen Trassierung der Autobahn Regensburg—Passau im Raume Deggendorf zu rechnen? Die endgültige Linienführung der Bundesautobahn Regensburg—Passau wird im Verfahren nach § 16 .des Bundesfernstraßengesetzes vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern und im Benehmen mit der obersten Landesplanungsbehörde des Landes Bayern bestimmt. Das Benehmen mit letzterer ist noch nicht hergestellt, weil das Verfahren im Land zur Zeit noch im Gange ist und daher die Stellungnahme des Landes noch abgewartet werden soll. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abbgeordneten Eisenmann (Drucksache V/1537, Fragen X/2, X/3 und X14): Ist die Bundesregierung bereit, um die längste Straßenbrücke Norddeutschlands, die Störbrücke bei Itzehoe, fertigstellen zu können, die hierfür noch fehlenden 2 Millionen DM beschleunigt zur Verfügung zu stellen? Ist die Bundesregierung bereit, den Bau der westlichen Trasse der Umgehungsstraße Itzehoe—Edendorf, wie sie vom langjährigen früheren Bundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm konzipiert wurde, mit allem Nachdruck zu verfolgen und die hierfür notwendigen Finanzierungsmittel bereitzustellen? Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß erst durch den Bau der westlichen Trasse der Umgehungsstraße Itzehoe—Edendorf die mit rd. 30 Millionen DM erstellte Störbrücke ihren vollen Verkehrswert erhält? Die Bundesregierung ist bereit, die im Sommer 1966 vorgeschlagene Verlängerung der Umgehungsstraße Itzehoe auch westlich um den Ortsteil Edendorf herum als Verbesserung der bisherigen, die Ortsdurchfahrt Edendorf der B 204 beibehaltenden Planung weiterzuverfolgen. Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß die Ortsumgehung Itzehoe ihren vollen Verkehrswert erst dann erhält, wenn sie nicht nur im Zuge der B 5 von Norden bis Heiligenstedten reicht, sondern nördlich Edendorf an die B 204 anschließt. Der die Ortsdurchfahrt Itzehoe der B 5 ausschaltende rd. 6 km lange Südabschnitt benötigt zur Fertigstellung noch rd. 6 Monate Bauzeit für restliche Erdarbeiten und Fahrbahndecken; die hierfür erforderlichen Mittel von rd. 2 Mio DM werden in Kürze durch Mittelausgleich im Straßenbauhaushalt 1967 bereitgestellt. Die 1160 m lange Störbrücke, deren Kosten rd. 14,1 Mio DM betragen, ist insgesamt in Auftrag gegeben und voll finanziert. Die Kosten der gesamten Ortsumgehung Itzehoe—Edendorf belaufen sich nach der o. g. Planungsänderung auf rd. 46 Mio DM; davon entfallen auf den Abschnitt nördlich Heiligenstedten einschl. Umgehung Edendorf rd. 14,8 Mio DM, die nach Möglichkeit im 3. Vierjahresplan bereitgestellt werden sollen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/1537, Frage X/5) : Worauf ist es nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen, daß nach Auskunft der bayerischen obersten Baubehörde die dem Land Bayern zugedachten finanziellen Mittel des neuen Vierjahresplans gerade noch ausreichen, um bereits begonnene oder vorgesehene Straßenbauten durchzuführen? Die im 3. Vierjahresplan vorgesehenen Mittel reichen bei weitem nicht aus, um den gesamten Bundesfernstraßenbedarf zu decken. Nach unseren derzeitigen Überlegungen werden nach 1970 'noch etwa 70 Mrd. DM notwendig sein, um im Rahmen eines weiteren Ausbauplanes das Straßennetz den Bedürfnissen des Verkehrs anzupassen. Die Bemessung der einzelnen Länderanteile am 3. Vierjahresplan ist nach einer gründlich überlegten Verteilungsquote erfolgt, bei der die differenzierten Verhältnisse in den einzelnen Ländern gebührend berücksichtigt worden sind. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/1537 Frage X/6) : Wie ist Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern mit Straßenbaumitteln aus dem Eventualhaushalt und aus dem neuen Vierjahresplan insgesamt bedacht? Für das Land Bayern sind in Auswirkung des Eventualhaushalts 1967 = 115,4 Mill. DM vorgesehen. Das sind 21,6 % des auf die Bundesfernstraßen entfallenden Anteils von 534 Mill. DM am Volumen des Eventualhaushalts. Bei der Bemessung des bayerischen Anteils wurden die hohen Arbeits- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4649 losenquoten im Bayerischen Wald und in Niederbayern berücksichtigt. Der Anteil des Landes Bayern am Volumen des 3. Vierjahresplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Rechnungsjahren 1967-1970 wird bei voller Bedienung dieses Planes voraussichtlich 2740 Mill. DM betragen. Davon entfallen etwa 1750 Mill. DM auf die Bundesstraßen und die Betriebsstrecken der Bundesautobahnen und rd. 990 Mill. DM auf den Bundesautobahnneubau. Der bayerische Anteil macht etwa 16,6 % der auf die Länder entfallenden Endsumme von 16 500 Mill. DM aus. Die restlichen 1500 Mill. DM verteilen sich auf Ansätze, die vom Bundesverkehrsministerium zentral bewirtschaftet werden. Das Gesamtvolumen des 3. Vierjahresplanes beträgt 18 000 Mill. DM. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/1537 Frage X/7) : Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür nennen, daß nach Ansicht der bayerischen Staatsregierung der Bau der Autobahn Regensburg—Passau vorerst ebensowenig in Angriff genommen werden kann wie die Schnellstraße München—Deggendorf? Wegen der erwähnten Differenz zwischen Straßenbedarf und Mittelbereitstellung werden, nach reiflicher Überlegung, Prioritäten für den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes festgesetzt. In Anbetracht zahlreicher überaus vordringlicher Baumaßnahmen ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, die beiden von Ihnen erwähnten Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/1537 Frage X/8) : Worauf ist nach Ansicht der Bundesregierung die enorme Zunahme der Auffahrunfälle zurückzuführen? Die Zahl der Auffahrunfälle 1966 ist noch nicht bekannt, Ergebnisse darüber werden erst im Herbst dieses Jahres vorliegen. Die Zunahme der Auffahrunfälle dürfte in der Hauptsache darauf zurückzuführen sein, daß die Kraftfahrer bei den hohen Geschwindigkeiten auf den Autobahnen einen zu geringen Abstand zum Vordermann halten. Aus der Statistik über Unfallursachen liegen für 1966 Teilergebnisse vor. Die Entwicklung zeigt, daß für 1966 mit einer Zunahme der Auffahrunfälle zu rechnen ist. Während die Zahl sämtlicher Unfälle mit Personenschaden von 1965 auf 1966 um 4,9 % stieg, nahm die Zahl der Fahrzeugführer, die beschuldigt wurden, im Januar bis November 1966 einen Unfall mit Personenschaden wegen zu dichtem Auffahren verursacht zu haben, um 10 % auf 27 095 zu. Eine Sonderuntersuchung über Auffahrunfälle in der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik wurde bislang noch nicht angestellt. Um die immer wieder auftretenden außerordentlich schweren Auffahrunfälle bei Nebel wirksam bekämpfen zu können, hat der Bundesminister für Verkehr durch die 13. Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 27. Juli 1966 folgende Neuregelungen zugelassen: 1. Nebelschlußleuchten An der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen zur gesetzlichen rückwärtigen Sicherung bei Nebel oder Schneefall eine Nebelschlußleuchte für rotes Licht angebracht sein. 2. Warnblinkanlagen Bei einer Warnblinkanlage dürfen alle an einem Fahrzeug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig in gewissen Zeitabständen aufblinken. Das Warnblinklicht darf auch während der Fahrt eingeschaltet werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vorn 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/1537 Frage X/9) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus ihrer Antwort auf meine Frage über die schlechte Lage der deutschen Binnenschiffahrt (Drucksache V/1399) zu ziehen, deren Ursache die Regierung selbst in eigenen Gesetzen und internationalen Verträgen sieht? Die Verstärkung des Wettbewerbs ist im Jahre 1961 vom Gesetzgeber gefordert worden, um einmal wirtschaftspolitischen Erwägungen zu entsprechen und um zweitens die Verkehrsunternehmen bereits an die Vorstellungen der EWG über die künftige Organisation des Verkehrsmarktes heranzuführen. Die derzeitige deutsche Rechtslage bietet keine hinreichende Handhabe, um die Situation bis zum Inkrafttreten einer EWG-Regelung nachhaltig zu verbessern. Das ist eine Folge der rechtlichen und politischen Verpflichtungen der Bundesrepublik, die von früheren Regierungen eingegangen worden sind, aber auch eine Folge der engen Verpflechtung der deutschen und der internationalen Binnenschifffahrt im Einzugsgebiet des Rheins. Die Entwicklung, insbesondere während der letzten Monate, hat aber dazu gezwungen, Überlegungen anzustellen, die Bestimmungen des Binnenschiffahrtsverkehrsgesetzes bis zum Inkrafttreten einer EWG-Regelung nochmals an die Gegebenheiten des Marktes anzupassen. Gleichzeitig ist die Bundesregierung bemüht, ihre Auffassungen über eine gemeinsame Verkehrspolitik und eine Ordnung des Verkehrsmarktes innerhalb der EWG zur Geltung zu bringen. 4650 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Spitz- müller (Drucksache V/1537, Fragen X/10 und X/11): Welche Auswirkungen würde die von der Deutschen Bundesbahn geplante ersatzlose Abschaffung der Frachtart Eilstückgut nach Ansicht der Bundesregierung auf die norddeutsche Fischwirtschaft und auf die Versorgung der süddeutschen Bevölkerung mit Frischfisch haben? Welche Folgen wird es nach Ansicht der Bundesregierung haben, wenn die gesamte bisher von der Deutschen Bundesbahn beförderte Fischfracht auf den Straßenverkehr übergehen muß? Auf eine ähnliche Frage hat Herr Staatssekretär Dr. Seiermann dem Kollegen Rollmann bereits am 17. 2. 1967 schriftlich geantwortet. Ich darf dazu auf die Anlage 8 im stenographischen Bericht über die 95. Sitzung des Bundestages verweisen. Über den neuesten Stand darf ich Ihnen noch folgendes mitteilen. Der Antrag der Deutschen Bundesbahn, die Aufhebung der Eilstückgutbeförderung zu genehmigen, wurde inzwischen mit den interessierten Ressorts, den Küstenländern, der Bundesbahn und der Fischwirtschaft eingehend erörtert. Die Beteiligten haben zunächst Gelegenheit, in angemessener Frist über Ersatzlösungen zu verhandeln. Bei einer Aufhebung der Eilstückgutbeförderung werden die Fischtransporte zum weithin überwiegenden Teil als Frachtstückgut oder Expreßgut auf der Schiene verbleiben. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 15. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Tönjes (Drucksache V/1537, Fragen X/1.2, X/13 und X/14): Wie ist der Stand der Planung und Finanzierung für die Neubaustrecke Osnabrück—Bentheim der Europastraße 8? Sind bei der geplanten Trasse der in Frage X/12 erwähnten Neubaustrecke für die Verkehrsräume der Städte Ibbenbüren und Rheine günstige Auffahrten vorgesehen? Kann die Bundesregierung angeben, wann mit dem Baubeginn der in Frage X/12 erwähnten Neubaustrecke der E 8 zu rechnen ist? Das raumordnerische Verfahren nach § 16 Bundesfernstraßengesetz ist für die Linie der Europastraße 8 (E 8) zwischen Bentheim und Osnabrück auf nordrhein-westfälischem Gebiet abgeschlossen und auf niedersächsischem Gebiet eingeleitet. Im laufenden 3. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen (1967-1970) soll als erster Bauabschnitt der E 8 die Südumgehung Osnabrück und ihre Fortsetzung nach Westen bis zur kleeblattförmigen Verknüpfung mit der im Bau befindlichen Bundesautobahn Hansalinie einschließlich Überleitung auf die vorhandene B 65 bei Lotte fertiggestellt werden. Ferner wird angestrebt, den Neubau der Südumgehung Schüttorf im Zuge der E 8 bis zum Ende des 3. Vierjahresplanes zu beginnen. Im Entwurf des 3. Vierjahresplanes ist für den Abschnitt der E 8 westlich der Bundesautobahn Hansalinie mit Ausnahme der erwähnten Ortsumgehung Schüttorf noch kein Ansatz ausgebracht worden. Die Finanzierung der Maßnahme wird daher frühestens im 4. Vierjahresplan erfolgen können. Die Planungen sollen aber im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Auftragsverwaltung weitergeführt und zum Abschluß gebracht werden. Über die Verknotung der E 8 mit dem nachrangigen Straßennetz können zur Zeit noch keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Nach den derzeitigen Vorstellungen sind für die Stadt Ibbenbüren eine und für den Bereich Rheine drei Anschlußstellen vorgesehen, die sämtlich an Kreuzungen mit Bundesstraßen liegen. Diese Fragen, die für die verkehrliche Anbindung der Städte von Wichtigkeit sind, bedürfen jedoch noch der Einzelabstimmung. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache V/1537 Frage X/15): Hält es die Bundesregierung für notwendig, Fahrern von Krankenwagen des Roten Kreuzes und bestimmter ähnlicher anerkannter Organisationen die gleichen Sonderrechte im Straßenverkehr einzuräumen, wie sie z. B. die Feuerwehr und die Zollfahndung nach § 48 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung genießen? Die Führer von Krankenwagen dürfen sich im Straßenverkehr durch blaues Blinklicht und durch Einsatzhorn bemerkbar machen, wenn zur Rettung von Menschenleben höchste Eile geboten ist. Auf diese Zeichen hin müssen die anderen Fahrzeugführer sofort freie Bahn schaffen. Die Bundesregierung hält es im Interesse der Verletzten und Schwerkranken nicht für geboten und im Hinblick auf die Verkehrssicherheit für nicht vertretbar, die Führer von Krankenwagen von allen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung zu befreien. Der gleichen Ansicht 'sind die für den Verkehr zuständigen obersten Landesbehörden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/1537 Fragen X/16 und X/17) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es mit § 2 Abs. 2 des Kreditfinanzierungsgesotzes, wonach bei der Vergabe von Aufträgen Gebiete mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit bevorzugt zu berücksichtigen sind, im Einklang steht, wenn im Rahmen des Sofortprogramms für die Bundesfernstraßen im Gesamtgebiet Bayerns nur Projekte in Höhe von insgesamt 16 Millionen DM vorgesehen sind, obgleich Bayern nach dem Stand vom 13. Februar 1967 mit 6,3 % im Landesarbeitsamtsbezirk Nordbayern und mit 4,6 % im Landesarbeitsamtsbezirk Südbayern die höchste Arbeitslosenquote im Bundesgebiet hat, während in Hessen mit einer Arbeitslosenquote von 2,3 % Projekte von insgesamt 41,1 Millionen DM und in Baden-Württemberg mit der niedrigsten Arbeitslosenquote von 1,1 % Projekte mit 32,6 Millionen DM aus dem Sofortprogramm vorgesehen sind? Welche Straßenbauprojekte sind im bayerischen Zonenrandgebiet, das die höchste Arbeitslosenquote innerhalb Bayerns hat. aus dem Sofortprogramm für Bundesfernstraßen vorgesehen? Das Land Bayern erhält aus dem Sofortprogramm für die Bundesfernstraßen von 200 Mill. DM nicht Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4651 nur einen Anteil von 16 Mill. DM, sondern durch eine gleichzeitige, aus haushaltstechnischen Gründen notwendige Mittelverlagerung im ordentlichen Haushalt zusätzlich 35,6 Mill. DM, so daß sich die Straßenbaumittel für Bayern in Auswirkung des Sofortprogramms um 51,6 Mill. DM verstärken. Die zusätzlichen Mittel hat die Oberste Baubehörde in München mit 16 Mill. DM für die Erneuerung von Fahrbahndecken auf den Betriebsstrecken der Bundesautobahnen München—Salzburg und München—Hof und mit 35,6 Mill. DM für eine Beschleunigung der Bauarbeiten auf der Autobahn-Neubaustrecke Würzburg—Fulda eingesetzt. Dem Gesichtspunkt des § 2 Abs. 2 des Kreditfinanzierungsgesetzes wird soweit wie möglich Rechnung getragen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V/1537 Frage X/18): Ist die Bundesregierung bereit, die Vergabe von Straßenbauprojekten aus dem Sofortprogramm unter dem Gesichtspunkt des § 2 Abs. 2 des Kreditfinanzierungsgesetzes erneut zu überprüfen und Gebiete mit überdurchschnittlicher Arbeitslosenquote bevorzugt zu berücksichtigen? Die Verplanung der Mittel aus dem Sofortprogramm ist im engsten Einvernehmen mit den obersten Straßenbaubehörden der Länder erfolgt. Die Gesichtspunkte des § 2 Abs. 2 des Kreditfinanzierungsgesetzes sind dabei so weit wie möglich berücksichtigt worden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müser (Drucksache V/1537 Fragen X/1.9, X/20 und X/21) : Sind Pressemeldungen richtig, wonach das IFO-Institut in Münrhen im Dezember 1965 dem Bundesverkehrsminister ein Gutachten bzw. eine Vorstudie über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Stillegung von Bahnanlagen erstellt hat? Ist dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn ggf. das in Frage X/19 erwähnte Gutachten bekanntgegeben worden? Ist die Bundesregierung bereit, ggf. das in Frage X/19 erwähnte Gutachten dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zu bringen? Das Ifo-Institut hat dem Bundesverkehrsministerium im Dezember 1965 als Auftragsarbeit eine Vorstudie für eine Untersuchung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Stillegung von Bahnanlagen erstellt. Diese Vorstudie enthält nur allgemeintheoretische Betrachtungen über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Streckenstillegungen. Sie stellt zwar eine nützliche Orientierungshilfe dar, kann jedoch für Einzelentscheidungen nicht herangezogen werden. Da es sich nur um eine Vorstudie handelt, erschien es nicht angebracht, diese dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zu bringen. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, diese Vorstudie im Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages zu erörtern. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache V/1537 Fragen X/22, X/23 und X/24) : Glaubt die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbahn finanziell sanieren zu können, ohne durch geeignete Maßnahmen einen größeren Teil des Fernfrachtverkehrs von der Straße auf die Schiene zu bringen? Welche geeigneten Maßnahmen im Sinne der Frage X/22 kommen in Betracht? Welche grundlegenden Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die Deutsche Bundesbahn in absehbarer Zeit finanziell zu sanieren? Wie ich bereits im Verkehrsausschuß dieses Hohen Hauses angekündigt habe, beabsichtige ich, dem Bundeskabinet in absehbarer Zeit einen Gesamtverkehrsplan vorzulegen; er wird danach dem Hohen Hause als Grundlage für eine verkehrspolitische Aussprache unterbreitet werden. Dieser Plan wird selbstverständlich auch die notwendige kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation der Deutschen Bundesbahn enthalten. Da jedoch auf dem gesamten Gebiet des Verkehrswesens in den nächsten Jahren zahlreiche schwierige Aufgaben zu lösen sein werden, müssen die Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftslage der Deutschen Bundesbahn und der nichtbundeseigenen Eisenbahnen in den Zusammenhang einer Gesamtkonzeption für den Bereich .des Verkehrs gestellt werden. Im Hinblick auf den derzeitigen Stand der Überlegungen und Arbeiten in meinem Hause, insbesondere aber auch im Hinblick auf die bevorstehende verkehrspolitische Aussprache darf ich daher um Verständnis dafür bitten, daß ich im gegenwärtigen Zeitpunkt zu Einzelheiten noch nicht Stellung nehmen möchte. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/1537 Frage X/25) : In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, die zwischen dem Stuttgarter Hauptbahnhof und der Eisenbahnstrecke Stuttgart—Böblingen—Horb bei Stuttgart-Vaihingen projektierte Verbindungsbahn — sogenannte V-Bahn — finanziell zu unterstützen? Die Verbindungsbahn Stuttgart gehört zu denjenigen Vorhaben, die der Bund nach dem Steueränderungsgesetz 1966 fördern kann. Die Richtlinien für die Verwendung dieser Mittel werden zur Zeit in Zusammenarbeit von Bund und Ländern vorbereitet. Es ist deshalb im Augenblick nicht möglich, schon Näheres zu sagen, zumal auch die Planungsarbeiten für dieses Projekt noch andauern. 4652 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kulawig (Drucksache V/1537 Fragen X/26, X/27 und X/28): Wird die Bundesregierung ihre ursprüngliche Absicht, die Bundesstraße 406 (E 42) von Dillingen/Saar an in Richtung Luxemburg und Trier bis zur Landesgrenze, im Gegensatz zu dem Teilstück Saarbrücken—Dillingen, nur zweispurig auszubauen, noch einmal gründlich überprüfen? Ist die Bundesregierung nicht auch der Ansicht, daß der Bundesstraße 406 im Saarland, einerseits als Nord-Süd-Verbindung zwischen den Benelux-Staaten und dem südwestdeutschen und ostfranzösischen Raum eine besondere europäische Bedeutung, andererseits als Anschlußstück an die Fernstraßenverbindung Köln—Trier—Saarbrücken, eine erhebliche standortverbessernde Wirkung für die saarländische Wirtschaft zukommt, und diese Tatsachen den vierspurigen Ausbau von Saarbrücken bis zur Landesgrenze in Richtung Luxemburg und Trier rechtfertigen? Wird die Bundesregierung bei ihren Überlegungen auch berücksichtigen, daß die Notwendigkeit des vierspurigen Ausbaus der in den Fragen X/26 und X/27 genannten Bundesstraße durch die Ansiedlung des neuen Ford-Werkes in Saarlouis und den in diesem Raum entstehenden neuen Industrieschwerpunkt an Aktualität erheblich gewonnen hat gegenüber dem Zeitpunkt der Entscheidung über den Bau einer zweispurigen Straße? Wegen ihrer Bedeutung als Teil der Europastraße 42 und zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Saarland wird die B 406 im Abschnitt zwischen der neuen B 10 bei Saarlouis/Dillingen und der luxemiburgischen Grenze bei Nennig, wenn es die Entwicklung des Verkehrs erforderlich macht, auf 4 Spuren verbreitert werden. Diese Verbreiterung wird bereits in der Planung und beim Grunderwerb berücksichtigt. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Effertz (Drucksache V/1537 Fragen X/29 und X/30: Ist die Bundesregierung in der Lage, Angaben darüber zu machen, wie hoch die Zahl der durch Wild verursachten Verkehrsunfälle im Bundesgebiet im Jahre 1966 war? Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Ländern sich dafür einzusetzen, daß angesichts der von Jahr zu Jahr zunehmenden Verkehrsunfälle durch Wild bei Straßenplanungen Wildzäune, die zur Zeit der einzig wirksame Schutz sind, vorzusehen? Eine gesonderte Statistik über Verkehrsunfälle, die durch Wild verursacht wurden, gibt es nicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ereigneten sich in der Zeit vom Januar bis November 1966 insgesamt 1602 Unfälle mit Personenschaden, die durch Tiere- auf der Fahrbahn verursacht waren. Gegenüber dem Jahre 1965 bedeutet dies eine Zunahme von 11 %. Die Zahl der allein durch Wild verursachten Unfälle ist etwas geringer. Nähere Angaben für das ganze Jahr 1966 und Angaben darüber, wieviel Personen dabei verletzt oder .getötet wurden, sind erst in drei bis vier Monaten zu erwarten. Die Bundesrepublik ist grundsätzlich bereit, die Zweckmäßigkeit und den notwendigen Umfang der Ausrüstung der Straßen mit Wildsperrzäunen eingehend zu prüfen. Sie hat bereits in Zusammenarbeit mit einigen Auftragsverwaltungen der Länder versuchsweise Wildsperrzäune aufstellen lassen. Die Erfahrungen mit diesen und weiteren vorgesehenen Versuchsanlagen bedürfen jedoch einer eingehenden Auswertung, bevor darüber entschieden werden kann, ob und in welchem Umfange grundsätzlich bei Straßenplanungen Wildsperrzäune vorgesehen werden sollten. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Cramer (Drucksachen V/1537 Fragen XI/1 und XI/2) : Hält die Bundesregierung es juristisch und moralisch für vertretbar, daß in den Mietverträgen mit den Posthaltern für Vermittlungsstellen (V St W) die Laufzeit der Verträge auf 25 Jahre zugunsten der Deutschen Bundespost und auf nur 5 Jahre für den Vermieter abgeschlossen werden? Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß in den in Frage XI/1 erwähnten Fällen der Mietzins für die ganze Laufzeit der Verträge unabänderlich bleiben muß? Die Unterbringung technischer Einrichtungen von Ortsvermittlungsstellen bedingt größere Investitionen für die hochwertige Vermittlungstechnik, kostspielige Kabeleinführung und besondere Raumausstattung. Die gelegentlich von der Deutschen Bundespost von Posthaltern für Ortsvermittlungsstellen angemieteten Räume können deshalb häufig erst mit Hilfe zinsverbilligter Postdarlehen errichtet oder müssen mit erheblichem Bauaufwand auf Kosten der Deutschen Bundespost umgebaut oder hergerichtet werden. Das Risiko dieser Investitionen erfordert daher aus Gründen der Wirtschaftlichkeit in der Mietsache selbst zwingend langfristige Verträge. Die Laufzeit dieser Verträge kann, je nach Größe des Objekts, auch 25 Jahre betragen. Dabei muß sich die Deutsche Bundespost im Hinblick auf eine mögliche Änderung der Fernmeldeversorgung eine frühere Kündigungsfrist, z. B. etwa nach 5jähriger Vertragsdauer, vorbehalten. Dies ist bei der gegebenen Sachlage in jeder Hinsicht vertretbar. Im übrigen herrscht auch hier der Grundsatz der Vertragsfreiheit. So war es auch schon früher möglich, durch besondere Vertragsklauseln Mietdauer und Miethöhe den geänderten Verhältnissen anzupassen. Generell wurden die mit Vertragsabschlüssen beauftragten Oberpostdirektionen im Jahre 1965 ermächtigt, sogenannte „Leistungsvorbehalte" in die Verträge aufzunehmen, die beiden Vertragspartnern eine Angleichung an veränderte Wert- und Preisverhältnisse ermöglichen. Ob ein in früherer Zeit ohne „Leistungsvorbehalt" geschlossener Mietvertrag geändert werden kann, läßt sich nur nach den Verhältnissen dieses Einzelfalls beurteilen. Es käme vor allem darauf an, ob eine zulässige Ausnahme von dem Grundsatz des § 50 der Reichshaushaltsordnung gegeben ist, wonach Verträge des Bundes zu dessen Nachteil im Vertragswege weder aufgehoben noch geändert werden dürfen. Falls Sie einen solchen Einzelfall im Auge haben, bitte ich mir die Unterlagen hierzu zur Überprüfung zuzusenden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4653 Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Dollinger vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Opitz (Drucksache V/1537 Fragen XI/3, XI/4 und XI/5) : Stimmt es, daß die Dienststellen der Deutschen Bundespost Anweisung erhalten haben, ihren Bedarf an festen und flüssigen Brennstoffen im öffentlichen Ausschreibungsverfahren zu vergeben, d. h., daß die Ausschreibung im Bundesausschreibungsblatt erfolgt? Bei Bejahung der Frage XI/3, wird diese Anweisung nicht zur Folge haben, daß solche Aufträge den mittelständischen Firmen ganz entzogen werden? Steht die in Frage XI/3 erwähnte Anweisung nicht im Gegensatz zu der Regierungserklärung, wonach Anweisung erteilt ist, mittelständische Firmen mehr als bisher bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen? Gemäß § 46 der Reichshaushaltsordnung soll dem Abschluß von Verträgen eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen. Bei der Beschaffung von Heizstoffen sind die Dienststellen der Deutschen Bundespost an die für alle Bundesbehörden verbindlichen Vergabebestimmungen der „Verdingungsordnung für Leistungen" (VOL) gebunden. Darüber hinaus liegt eine ausdrückliche Anweisung nicht vor, den Bedarf an Brennstoffen generell öffentlich auszuschreiben. Für die Beschaffung von festen Brennstoffen sind die Beschaffungsstellen der Oberpostdirektionen zuständig. Die vom Bundesministerium für das Post-und Fernmeldewesen herausgegebenen Richtlinien vom 12. 2. 1964 bestimmen zur Beachtung des mittelständischen Kohlenhandels folgendes: „Bei dieser Gelegenheit weise ich erneut und mit Nachdruck darauf hin, daß im Interesse einer angemessenen Beteiligung des Mittelstandes bei der Auftragserteilung der mittelständische Kohlenhandel im Rahmen der bestehenden Vergabebestimmungen weitgehend zu berücksichtigen ist." Bei der Beschaffung von flüssigen Heizstoffen hat auf Veranlassung des Bundesrechnungshofes das Posttechnische Zentralamt in Darmstadt in den Jahren 1964/65 untersucht, ob durch den Abschluß zentraler Rahmenverträge zur Deckung des Heizölbedarfs wirtschaftliche Vorteile zu erzielen sind. Diese Untersuchung ergab, daß bei einer weitgehenden Zentralisierung des Einkaufs von Heizöl eine jährliche Einsparung von nahezu 1 Mio DM zu erreichen sein müßte. Mit Rücksicht auf eine sparsame und wirtschaftliche Verwaltungsführung der Haushaltsmittel wurde daraufhin mit Verfügung vom 14. März 1966 die Beschaffung von Heizöl neu geregelt. Als Kriterium für die Abgrenzung zwischen örtlicher und jentraler Vergabe wurde vorerst ein Jahresbedarf von 15 000 Litern zugrunde gelegt. Nach vorläufiger Feststellung ergibt sich, daß auch nach der Neuregelung der Heizölbeschaffung für mittelständische Betriebe ein Anteil von mehr als 2/3 an der Gesamtbeschaffung der Deutschen Bundespost an Heizöl vorbehalten bleibt. Es ist beabsichtigt, nach Vorliegen eines Erfahrungsberichtes die Beschaffungsregelung für Heizöl zu überprüfen, und zwar im Hinblick darauf, ob die Grenze von 15 000 Liter Heizöl aus Gründen einer angemessenen Beteiligung mittelständischer Unternehmen wirksam und zweckmäßig ist. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/1537 Fragen XI/6 und XI/7) : Worauf führt die Deutsche Bundespost die sich mehrenden Klagen über immer längere Wartezeiten beim Anruf der Auskunft für Orts- und Ferngespräche zurück? Beabsichtigt die Bundesregierung, im Gegensatz zu ihrer Antwort vom 22. Februar 1967 auf meine Frage IV/1 — Drucksache V/1446 — vielleicht doch die Einführung sogenannter Vorortnetze bzw. gestaffelter Zonen mit unterschiedlichen Tarifen im Großstadttelefondienst? Es trifft nicht zu, daß die Anrufwartezeiten bei den Fernsprechauskunftsstellen in der letzten Zeit allgemein länger geworden sind. Insgesamt wird heute hier ein besserer Dienst durch das vielfach bereits eingeführte Mikrofilmauskunftsverfahren geboten, das jedem Auskunftsplatz griffbereit aktuelle Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet gibt. Wahrscheinlich haben Sie bei Ihrer Anfrage die Verhältnisse der Auskunftsstelle Nürnberg im Auge. Es ist richtig, daß dort infolge eines ungewöhnlich hohen Krankenstandes, der nun überwunden ist, vorübergehend Schwierigkeiten aufgetreten sind. Darüber hinaus wurde zeitweilig die Dienstabwicklung in Nürnberg durch Hochbauarbeiten für die Umstellung der Auskunftsstelle auf das neuartige Mikrofilmauskunftsverfahren behindert, mit dessen Einführung etwa im Oktober zu rechnen ist. Nach wie vor ist nicht beabsichtigt, in den Großstadträumen oder ihrer Umgebung sogenannte Vorortnetze einzurichten. Auch an die Einführung gestaffelter Zonen mit unterschiedlichen Tarifen im Großstadtfernsprechdienst ist nicht gedacht. Ich kann daher meine am 22. Februar erteilte Antwort auf Ihre Anfrage nur noch einmal voll inhaltlich bestätigen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/1537 Fragen XI/8 und XI/9) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Staatssekretärs im Bundespostministerium, im Hinblick auf den von der Sachverständigenkommission für die Deutsche Bundespost unterbreiteten Vorschlag für eine Änderung der Organisationsform und Rechtsstellung der Post sei die Deutsche Bundesbahn ein abschreckendes Beispiel? Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. auf welche Bestimmungen des Bundesbahngesetzes der Staatssekretär seine in Frage XI/8 erwähnte Auffassung stützt? Herr Staatssekretär Dr. Steinmetz aus meinem Hause hat im Februar dieses Jahres in der Fachzeitschrift „Archiv für das Post- und Fernmeldewesen" einen Aufsatz unter dem Titel „Bundespostminister oder Generalpostmeister?" veröffentlicht. Bei diesem Aufsatz handelt es sich um persönliche Darlegungen des Herrn Dr. Steinmetz. Von einem abschreckenden Beispiel ist in dem Aufsatz nicht die Rede. Es findet sich folgender Satz: 4654 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 „Für die Deutsche Bundespost und die Vorschläge, die die Sachverständigen in Anlehnung an die Verfassung der Bundesbahn gemacht haben, ist jedenfalls aus der Entwicklung der Bahn und ihrer täglichen Verwaltungspraxis kein Vorteil abzulesen." Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Drucksache V/1537 Fragen XI/10 und XI/11): Ist dem Bundespostminister bekannt, daß das Postamt der Stadt Wiesloch derzeit in einem leerstehenden Fabrikgebäude untergebracht ist und die Bevölkerung infolge dieses Provisoriums erhebliche Schwierigkeiten auf sich nehmen muß? Kann der Bundespostminister eine Zusage geben, daß das neue Postamt Wiesloch im Rahmen der Finanzierungsmöglichkeiten des Eventualhaushalts alsbald erstellt wird, weil für dieses Bauvorhaben baureife Unterlagen vorliegen und der Landkreis Heidelberg über freie Kapazitäten auf dem Baumarkt verfügt? Es ist mir bekannt, daß das Postamt Wiesloch derzeit bis zur Fertigstellung des Neubaues provisorisch auf dem von der Bundespost erworbenen Grundstück einer ehemaligen Schuhfabrik in der Schwetzinger Straße räumlich gut untergebracht ist. Für die Betriebsabwicklung wurden Räume des ehemaligen Verwaltungs- und eines Hallengebäudes hergerichtet, die besser sind, als die bisher im alten Postamtsgebäude unzulänglichen Räumlichkeiten. Von aufgetretenen Schwierigkeiten für die Bevölkerung infolge dieses Provisoriums ist mir nichts bekannt. Der Neubau des Postamtsgebäudes in Wiesloch wird aus Mitteln des Eventualhaushalts finanziert werden. Der Baubeginn wurde bereits am 8. März 1967 angeordnet. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Stommel (Drucksache 11/1537 Fragen XII/1, XII/2 und XII/3) : Trifft es zu, daß der Bundeswohnungsbauminister — wie in der Zeitung Bergische Post" vom 13. Februar 1967 ausgeführt — für den Wohnungsbau des Vorhabens „Schöne Aussicht" der Remscheider Wohnungsbaugesellschaft GEWAG in Opladen erhebliche Mittel in Aussicht gestellt hat? Ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, daß durch die großzügige Mittelbereitstellung für das in Frage XII/1 erwähnte Bauvorhaben private Bauherren bei der Mittelverteilung benachteiligt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß es sich bei dem in Frage XII/1 erwähnten Vorhaben um ein Bauvorhaben handelt, das im Bebauungsplan noch nicht genehmigt ist? Von meinem Ministerium sind der Remscheider Wohnungsbaugesellschaft GEWAG in Opladen Bundesmittel zur Förderung des Bauvorhabens „Schöne Aussicht" weder bewilligt noch zugesagt oder in Aussicht gestellt worden. Es liegt bisher auch kein Antrag auf eine Zurverfügungstellung von Bundesmitteln vor. Wie eine Rückfrage bei dem zuständigen Bauministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ergab, ist ein Antrag auf Förderung des Bauvorhabens auch bei diesem bisher nicht bekannt. Der erwähnte Bericht in der Zeitung „Bergische Post" ist daher nicht zutreffend. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache V/1537 Fragen XII/4 und XII/5) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob die im September 1966 im Rahmen des Sanierungsplanes für die Stadt Ratzeburg vorgesehenen Zuschüsse und Darlehen für unrentierliche Kosten und Bodenordnungsmaßnahmen sowie zusätzliche Wohnungsbaumittel für 60 Wohnungseinheiten bewilligt werden? Ist die Bundesregierung bereit, durch Wohnungsbaumaßnahmen in dem in Frage XII/4 erwähnten Gebiet einer Abwanderung von Arbeitskräften in die Ballungsgebiete entgegenzutreten? Die Stadterneuerungsmaßnahme Ratzeburg ist 1964 als sog. Studien- und Modellvorhaben anerkannt und gefördert worden. Bisher wurden dem Land Schleswig-Holstein 727 000 DM Bundesmittel zur Förderung der Stadterneuerungsmaßnahme Ratzeburg zur . Verfügung gestellt. Die weitere Förderung der Stadterneuerungsmaßnahme Ratzeburg mit Darlehen zur Förderung von Bodenordnungsmaßnahmen und zum Bau von 60 Ersatzwohneinheiten sowie Zuschüsse für .die verlorenen Sanierungskosten in Höhe von zusammen 1 090 000 DM sind im Rechnungsjahr 1966 eingeplant gewesen. Diese Bundesmittel konnten im Rechnungsjahr 1966 nicht mehr bewilligt werden, da die ohnehin schon sehr stark reduzierten Bundesmittel zur Förderung von Stadt- und Dorferneuerungsmaßnahmen für das Rechnungsjahr 1966 von 10 Millionen auf 5 Millionen DM gekürzt wurden. Für 'das Rechnungsjahr 1967 sind die entsprechenden Bundesmittel vom Herrn Bundesminister der Finanzen bisher noch nicht freigegeben worden. Sofort nach Freigabe der Bundesmittel des laufenden Rechnungsjahres - im Entwurf des Haushaltsplanes 1967 sind 12 Mio DM vorgesehen — werden die Förderungsanträge für .die Stadterneuerung Ratzeburg vorrangig bewilligt. Trotz der schwierigen Haushaltslage des Bundes werde ich bemüht bleiben, dieses Beispiel einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme auch weiterhin zu fördern, soweit hierfür 'die haushaltsmäßigen Möglichkeiten gegeben sind und seitens des Landes Schleswig-Holstein komplementäre Förderungsmittel bewilligt werden können. Aus den für das Wohnungsbauprogramm 1967 vorgesehenen Wohnungsbauförderungsmitteln des Bundes sind für Wohnungsbaumaßnahmen zugunsten der Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet 14 Millionen DM bereitgestellt worden. Auf das Land Schleswig-Holstein entfallen auf diese Förderungsmaßnahmen 3 318 000 DM. Auch bei dem Einsatz der Wohnungsbaumittel aus dem Eventualhaushalt ist vorgesehen, die Zonenrandgebiete, insbesondere die mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit, besonders zu berücksichtigen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4655 Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen ,des Abgeordneten Wurbs (Drucksache V/1537 Fragen XII/6, XII/7 und XII/8) : Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung zur Frage der Nützlichkeit eines Städtebauförderungsgesetzes? Beabsichtigt die Bundesregierung, mit den Ländern Gespräche über die Notwendigkeit des in Frage XII/6 genannten Gesetzes zu führen? Wann etwa dürfte mit der Vorlage eines solchen in Frage XII/6 genannten Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung zu rechnen sein? Der Entwurf eines Städtebauförderungsgesetzes wurde von der früheren Bundesregierung bereits im Jahre 1965 vorgelegt. Er konnte jedoch wegen des Ablaufs der Wahlperiode im Bundestag nicht mehr behandelt werden. Im Februar 1966 hat die Bundesregierung den unveränderten Entwurf erneut als Regierungsvorlage beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat hat im ersten Durchlauf auf- sachliche Vorschläge verzichtet und die Bundesregierung gebeten, aus verfassungsrechtlichen sowie aus verfassungs-, finanz- und konjunkturpolitischen Gründen von einer Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag im gegenwärtigen Zeitpunkt abzusehen. Die Situation hat sich seitdem verändert, jedenfalls in konjunktureller Hinsicht. Wie die Länderministerkonferenz am 16. 2. 1967 in meinem Hause gezeigt hat, sind alle für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Länderminister der Meinung, daß ein Städtebauförderungsgesetz dringend notwendig ist. Es empfiehlt sich aber m. E. nicht, den alten Entwurf unverändert dem Bundestag vorzulegen. In den vergangenen zwei Jahren sind von verschiedenen Seiten eine Fülle von Anregungen zur Änderung und Ergänzung des Gesetzentwurfs vorgebracht worden; sie stellen wertvolle Beiträge zur weiteren Ausgestaltung des Städtebauförderungsgesetzes dar. Dies gilt insbesondere für die Vorschläge, die der federführende Ausschuß des Bundesrates gemacht hat. Es ist daher beabsichtigt, den Entwurf zu überarbeiten und diese Anregung auf ihre sachliche Berechtigung und Zweckmäßigkeit in enger Fühlungnahme mit den Ländern zu überprüfen. Mein Ministerium verspricht sich von diesem Vorgehen, daß die Stellungnahme des Bundesrates bei der erneuten Vorlage positiver ausfallen wird, und damit auch die Beratungen im Bundestag erleichtert und beschleunigt werden. Ich kann Ihnen versichern, daß mein Ministerium bemüht sein wird, die Überarbeitung •des Entwurfs, die Abstimmung mit den beteiligten Bundesressorts und mit den Ländern so schnell wie möglich durchzuführen. Ich bitte Sie aber dafür Verständnis zu haben, daß ich Ihnen einen genauen Zeitpunkt, wann die Beratungen abgeschlossen sind, noch nicht anzugeben vermag. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/1537 Fragen XII/9 und XII/10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Zahl der beim Frankfurter Amtsgericht und dem zuständigen Richter in Frankfurt (Main)-Hoechst eingegangenen Klagen auf Räumung von Wohnungen im zweiten Halbjahr 1966 sprunghaft erhöht hat? Wann wird die Bundesregierung entsprechend den Ankündigungen des Bundeswohnungsbauministers Maßnahmen einleiten, um das Mietrecht sozialer zu gestalten? Im Einvernehmen mit dem federführenden zuständigen Herrn Bundesminister der Justiz wird die Frage bejaht. Frankfurt a. M. ist am 1. Juli 1965 sogenannter „weißer" Kreis geworden. Nach den Erhebungen der Landesjustizverwaltung Hessen sind in Franfurt/M. anhängig geworden: Im 2. Halbjahr 1965 466 Räumungsklagen im 1. Halbjahr 1966 914 Räumungsklagen im 2. Halbjahr 1966 949 Räumungsklagen In diesen Zahlen sind die in Frankfurt-Hoechst angefallenen Räumungsklagen eingeschlossen, da die Zahl der Räumungsklagen in Frankfurt-Hoechst statistisch nicht gesondert erfaßt wird. Der Bundesregierung liegt ein Initiativ-Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften, insbesondere der sogenannten Sozialklausel (§ 556 a BGB), vor. Zu diesem Entwurf wird die Bundesregierung in Kürze Stellung nehmen. Es ist zu erwarten, daß der Gesetzentwurf des Bundesrates mit der Stellungnahme der Bundesregierung im Laufe des Monats April dem Bundestag zugeleitet wird. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V/1537, Fragen XIII/1, XIII/2 und XIII/3) : Trifft die Behauptung eines hohen Beamten der staatlichen französisch en Elektrizitätsgesellschaft Elektricite de France zu, daß die Nuklearstromzentrale Fessenheim I ausschließlich mit französischem Kapital verwirklicht wird, weil die Bundesrepublik mit ihrer in Aussicht genommenen Beteiligung zu lange eine „abwartende Haltung" eingenommen habe? Trifft es zu, daß die Verhandlungen mit der Bundesrepublik wegen eines gemeinsamen Atomkraftwerkes in Fessenheim II ebenfalls an einem „toten Punkt" angelangt sind, so daß die Elektricité de France sich mit der Absicht tragen soll, an Stelle von Fessenheim II ein Werk an der südfranzösischen Garonne zu verwirklichen? Denkt die Bundesregierung daran, ein Nuklearkraftwerk auf der deutschen Seite des Oberrheins anzustreben, falls kein Gemeinschaftskraftwerk auf dem französischen Ufer verwirklicht werden kann? Es trifft zu, daß das französische Kernkraftwerk Fessenheim I ausschließlich von der staatlichen französischen Elektrizitätsgesellschaft „Elektricité de France" verwirklicht wird. Zeitweilig war erwogen worden, diese Anlage als französisch-deutsches Gemeinschaftsprojekt unter Beteiligung von Industrie- und Energieversorgungsunternehmen beider Länder zu verwirklichen. Gründliche Studien des interessierten deutschen Energieversorgungsunternehmens haben jedoch ergeben, daß das voraus- 4656 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 sichtliche wirtschaftliche Ergebnis der Anlage eine Beteiligung des deutschen Unternehmens an dem Vorhaben nicht rechtfertigen würde. Das Unternehmen ist daher mit der Elektricité de France übereingekommen, von einer Verwirklichung des Kernkraftwerks Fessenheim I als Gemeinschaftsvorhaben Abstand zu nehmen. Es trifft nicht zu, daß wegen eines gemeinsamen französisch-deutschen Atomkraftwerks Fessenheim II berèits konkrete Verhandlungen zwischen der Electricité de France und interessierten deutschen Energieversorgungsunternehmen geführt wurden. Die Elektricité de France hat lediglich wissen lassen, daß auch für Fessenheim II eine deutsche Beteiligung grundsätzlich begrüßt würde, wenn über die Einzelheiten eine für beide Seiten befriedigende Regelung getroffen werden könnte. Über die Absicht der Elektricité de France, anstelle von Fessenheim II ein Kernkraftwerk an der Garonne zu errichten, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Die Errichtung von Kernkraftwerken der öffentlichen Stromversorgung ist wie die Errichtung anderer öffentlicher Kraftwerke in der Bundesrepublik Sache der Energieversorgungsunternehmen. Ihnen obliegt auch die Standortwahl für ihre Kraftwerke. In der Regel enthält sich die Bundesregierung daher jeglicher Einflußnahme in diesen Fragen. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist ein Kernkraftwerk auf der deutschen Seite des Oberrheins in absehbarer Zeit nicht geplant. Anlage .35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein (Drucksache V/1537 Frage XIII/4) : Bis wann kann mit der Ratifizierung des im Rahmen der OECD 1960 abgeschlossenen Übereinkommens über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie gerechnet werden, das nach Auskunft des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung in den Fragestunden vom 6. März 1963 und 19. Februar 1964 bereits damals Gegenstand von Überlegungen in seinem Hause gewesen ist? Mit der Ratifizerung des sog. Pariser Übereinkommens über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie und des sog. Brüsseler Zusatzübereinkommens kann bis zum Ende dieser Legislaturperiode gerechnet werden. Wie ich schon im März 1966 auf eine entsprechende Kleine Anfrage (V/489) ausgeführt habe, werfen die notwendigen Änderungen unseres Rechts einige grundsätzliche Probleme auf, die eingehend erörtert werden müssen. Diese Erörterungen sind im Gange. Auch in anderen Signatarstaaten des Pariser Übereinkommens sind in letzter Zeit bei der Vorbereitung der Ratifizierung Zweifelsfragen über den Inhalt des Übereinkommens aufgetaucht, die zur Zeit Gegenstand von Erörterungen im Rahmen der OECD sind. Die Bundesregierung hofft, daß die Vorbereitungen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/1537, Frage XIII15) : Welche Vorstellungen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Bund und Länder hat die Bundesregierung, nachdem das Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zur Förderung von Wissenschaft und Forschung am 31. Dezember 1966 ausgelaufen ist? Bund und Länder gehen davon aus, daß das Verwaltungsabkommen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung vom 4. Juni 1964 bis zum Abschluß einer neuen Vereinbarung praktisch weiter anzuwenden ist. Die Bundesregierung hat den Ländern im Juni 1966 detaillierte Vorschläge für die Verlängerung und Neufassung des Abkommens gemacht. Die Antwort der Konferenz der Ministerpräsidenten hierauf ist im Februar 1967 eingegangen. Diese Vorschläge beider Seiten weichen in einigen Fragen noch voneinander ab. Diese noch offenen Fragen müssen in Verhandlungen, die jetzt bevorstehen, geklärt werden. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache V/1537 Frage XIII/6): Was wird die Bundesregierung unternehmen, um, beginnend mit Professor Rudolf Mössbauer, eine neue Abwanderung deutscher Wissenschaftler in die USA zu verhindern? Die Meldung, Professor Mössbauer werde Deutschland wieder für dauernd verlassen, ist von ihm selbst inzwischen dementiert worden. Er hat allerdings auf einzelne Berufungszusagen hingewiesen, für deren Erfüllung das Land zuständig ist. Soweit der Bund dabei Hilfe leisten kann, wird er es nach Möglichkeit tun. Die Verhältnisse an den wissenschaftlichen Hochschulen und den sonstigen Forschungsinstituten sind in den letzten Jahren wesentlich verbessert worden. Dabei wurden zahlreiche neue Stellen geschaffen, die noch nicht in vollem Umfange besetzt werden konnten. Eine Neuordnung des Hochschullehrkörpers bringt insbesondere für junge Wissenschaftler, bei denen in erster Linie die Gefahr der Abwanderung besteht, neue Aufstiegsmöglichkeiten. Für das wissenschaftliche und technische Personal an Forschungseinrichtungen, für die der Bund zuständig ist, hat die Bundesregierung wesentliche Gehaltsverbesserungen vorgenommen. Im großen und ganzen bestehen für Nachwuchskräfte in der deutschen Wissenschaft günstige Berufsaussichten. Soweit es sich um befristete Aufenthalte deutscher Wissenschaftler im Ausland handelt, ist dies kein Schaden, sondern ein Gewinn für die deutsche Wissenschaft. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4657 Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V/1533 Frage XIII/7): Ist die Bundesrepublik Deutschland nach Meinung der Bundesregierung in der Wiener Atombehörde ihrer wissenschaftlichwirtschaftlichen Bedeutung und ihrem finanziellen Beitrag entsprechend vertreten? Als die Internationale Atomenergie-Organisation im Jahre 1956 gegründet wurde, war erst kurze Zeit verstrichen, seit in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernforschung wieder gearbeitet werden konnte. Die Bundesrepublik Deutschland hat, obwohl sie an der UNO-Konferenz, die zur Gründung der IAEO führte, mit vollen Rechten teilnahm, nach der Satzung keinen ständigen Sitz im Gouverneursrat der Organisation erhalten. Deutschland war jedoch im Rat von 1960 bis 1962 vertreten und hat für die Periode von 1966 bis 1968 wieder einen Sitz inne. Der deutsche Personalanteil in der IAEO war zunächst sehr gering. Auch heute entspricht er noch nicht voll unserem Beitrag. Dazu trägt bei, daß es sich als schwierig erwiesen hat, Wissenschaftler zu finden, die bereit sind, für einige Jahre bei der IAEO zu arbeiten, und die auch die erforderliche besondere Qualifikation einschließlich Beherrschung der fremden Amtssprachen aufweisen. Jedoch ist eine Besserung eingetreten; insbesondere ist die wichtige Stelle des Leiters der Rechtsabteilung mit einem Deutschen besetzt. Die deutsche wissenschaftliche Beteiligung an den Arbeiten der Organisation hat sich laufend verstärkt. Deutsche Fachleute wirken in großer Zahl bei den weltweiten Beratungen und Veranstaltungen der IAEO aktiv mit, in einigen Fällen als Vorsitzende. Seit 1964 hält die IAEO alljährlich eine große wissenschaftliche Tagung in Deutschland ab; im Oktober d. J. wird das wichtige IAEO-Symposium über schnelle Reaktoren im Kernforschungszentrum Karlsruhe stattfinden. Die Bundesregierung bleibt bemüht, frei werdende Stellen mit geeigneten deutschen Fachleuten zu besetzen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/1537 Fragen XIV/1 und XIV/2): Trifft es zu, daß nach neuesten Ergebnissen der Landesanstalt für Immissionsschutz in Essen der Staubniederschlag in einigen Gebieten des Reviers wieder um 10 °/o gestiegen ist? Hat die Bundesregierung Zahlen darüber erhalten können, daß die Behauptung der Essener „Interessengemeinschaft gegen Luftverschmutzungsschäden durch Luftverunreinigungserzeuger" zutrifft, wonach im Ruhrgebiet Erkrankungen an Lungenkrebs erschreckend zugenommen haben? Zu Frage 1: Es trifft zu, daß die Landesanstalt für Immissions- und Bodennutzungsschutz in Essen in einigen Gebieten des Reviers einen höheren Staubniederschlag als im Vorjahr festgestellt hat. Hieraus kann jedoch nicht auf eine Erhöhung der Staubauswürfe aus industriellen Anlagen geschlossen werden. Eine hohe Wahrscheinlichkeit spricht sogar dafür, daß sich der Staubauswurf aus diesen Anlagen vermindert hat. Die Feststellung erhöhter Staubniederschläge dürfte ihre Ursache im erhöhten Verkehr und in den Änderungen der meteorologischen Bedingungen (Wind, Niederschläge) haben. Die meteorologischen Faktoren beeinflussen die Ausbreitungsverhältnisse und führen somit zu veränderten Staubniederschlägen bei gleichbleibenden Staubauswürfen. So kann es vorkommen, daß in einzelnen Gebieten gegenüber dem Vorjahr 'erhöhte, in anderen Gebieten niedrigere Staubniederschläge festgestellt werden. Die bisherigen Immissionsmessungen können nicht in eine Relation zu den Mengen luftverunreinigender Stoffe an den Quellen, also zu den Emissionen, gesetzt werden. Im Rahmen eines Forschungsauftrags des Bundesministeriums für Gesundheitswesen werden zur Zeit mit Hilfe einer „Probestation" des Meteorologischen Instituts der Universität Frankfurt/M. Untersuchungen durchgeführt, bei denen alle wesentlichen luftverunreinigenden Stoffe gemessen, zugleich aber die für die Ausbreitung maßgeblichen meteorologischen Faktoren festgestellt werden. Diese Untersuchungen gelten auch der Frage, ob umfassende Messungen dieser Art zuverlässige Hinweise auf die emittierenden Quellen geben. Zu Frage 2: Mir ist die Behauptung der „Interessengemeinschaft gegen Luftverschmutzungsschäden durch Luftverunreinigungserzeuger" bekannt; sie beruht aber nicht auf amtlichem Material. Die Bundesregierung hat keine Zahlen über die Erkrankungen an Lungenkrebs; sie verfügt jedoch über Zahlen, die die Entwicklungen des Lungen-Ca als Todesursache wiedergeben: In den Jahren 1952-1963 stieg in Deutschland wie auch in England, Frankreich, Italien und Schweden die Lungenkrebsmortalität ständig an; in Deutschland von 15 auf 26 Todesfälle je 100 000 Einwohner. Seit 1963 scheint diese steigende Tendenz zum Stillstand zu kommen. Für 1964 und 1965 wurden 27,4 bzw. 27,6 Sterbefälle je 100 000 Einwohner ermittelt. Die Zahlen für Nordrhein-Westfalen folgen dieser Entwicklung gleichsinnig. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 13. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abge- 4658 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 ordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/1537 Frage XIV/3) : Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um der ständig wachsenden Verschandelung des Orts- und Landschaftsbildes durch Autofriedhöfe, auf denen unzählige Autowracks gelagert sind, entgegenzuwirken? Das Problem der Beseitigung schrottreifer Kraftfahrzeuge beschäftigt in den letzten Jahren in steigendem Maße die damit befaßten Verwaltungsbehörden der Länder und die breitere Öffentlichkeit. Auch in der Fragestunde des Bundestages am 29. 1. 1965 (BT.-Prot., sten. Ber., 4. Wahlp., 160. Sitzg., S. 7884) ist die Verwertung ausgedienter Kraftfahrzeuge erörtert worden. Aus diesen Gründen und wegen verschiedener Anfragen in den Länderparlamenten hat die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder dieses Problem in der Konferenz am 5./6. Mai 1966 (Punkt 15 der Tagesordnung, Nachtrag) geprüft und sich hierzu wie folgt geäußert: „Sie sieht zu gesetzgeberischen Maßnahmen für die Beseitigung und wirtschaftliche Verwertung ausgedienter Kraftfahrzeuge zunächst keine Veranlassung, hält es aber für notwendig, daß die Innenminister in ihrem. Land um die Koordinierung der innerhalb der verschiedenen Ressorts laufenden Maßnahmen mit dein Ziel bemüht bleiben, möglichst bald eine den Belangen aller Beteiligten entsprechende Lösung zu finden. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen wird gebeten, zu gegebener Zeit • diese Frage der Innenministerkonferenz erneut vorzulegen." Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung gegenwärtig keine Veranlassung, gesetzliche Maßnahmen auf diesem Gebiet zu erwägen. Abgesehen davon reichen die in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit vorhandenen Verschrottungsanlagen vorerst aus, um die ihnen zur Zeit zugehenden Autowracks zu Schrott aufzuarbeiten. Der Schrotthandel und die „Studiengesellschaft für Autoverschrottung m. b. H." prüfen zur Zeit die Eignung der in anderen Ländern vorhandenen Großanlagen für deutsche Verhältnisse. Soweit bisher festgestellt werden konnte, genügen diese Anlagen noch nicht allen technischen Ansprüchen. Die beteiligten Kreise halten bei dem derzeitigen Angebot an Schrottautos und den bei ihrer Verschrottung erzielbaren Preisen eine Rentabilität von Großanlagen nicht für gewährleistet. Um die Schwierigkeiten bei der Beseitigung von Autowracks beschleunigt lösen zu können, halte ich es für angezeigt, daß sich auch die Zentralstelle für Abfallbeseitigung verstärkt mit diesem Problem befaßt. Die damit zusammenhängenden Fragen werden mit den Vertretern der „Länderarbeitsgemeinschaft Abfallbeseitigung" und der Zentralstelle am 16./17. 3. 1967 in Essen erörtert werden. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/1537 Fragen XIV/4, XIV/5 und XIV/6) : Hält die Bundesregierung die Situation der deutschen psychiatrischen Krankenhäuser für vereinbar mit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Bundesrepublik? Worauf führt die Bundesregierung den akuten Notstand der psychiatrischen Krankenhäuser zurück? Welche Möglichkeiten in rechtlicher, finanzieller und psychologischer Sicht sieht die Bundesregierung, eine nachhaltige Besserung der Notlage der psychiatrischen Krankenhäuser zu erreichen? Zu 1.: Die psychiatrische Versorgung in der Bundesrepublik hat keinen einheitlichen Stand erreicht. Sie ist, im ganzen gesehen, noch unbefriedigend. Die erforderliche Bettenzahl kann nicht einfach nach der Einwohnerzahl berechnet werden; sie wird von verschiedenen — zum Teil einander entgegenwirkenden — Faktoren bestimmt. Einerseits richtet sie sich nach der Zahl der Patienten, bei denen eine stationäre psychiatrische Behandlung nötig und nach den Erkenntnissen der modernen Psychiatrie aussichtsreich ist; die Verweildauer dieser stationären Patienten ist im allgemeinen kürzer geworden. Andererseits wird die zunehmende Lebenserwartung der Bevölkerung und das durch sie bedingte häufigere Auftreten von psychischen Alterserkrankungen den Bettenbedarf steigern. Im übrigen hängt der Bettenbedarf davon ab, wie weit die psychiatrischen Krankenhäuser durch zusätzliche Einrichtungen entlastet werden, wie z. B. Übergangsheime, Tag- und Nachtkliniken, psychiatrische Beratungsstellen, Altenpflegeheime. Der Raumbedarf richtet sich nicht nur nach der Bettenzahl, sondern danach, wie weit im Rahmen der inneren Organisation des psychiatrischen Krankenhauses die nach modernen Grundsätzen notwendige Aufgliederung und Differenzierung verwirklicht wird. Den unterschiedlichen Erfordernissen bei der Unterbringung und Behandlung der verschiedensten Patientengruppen muß Rechnung getragen werden, so z. B. bei Kindern und Jugendlichen, bei erwachsenen Gemütskranken, bei Alkoholikern, bei Kriminellen, bei Pflegefällen. Dazu gehört auch der Ausbau aller Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie. Bei der personellen Ausstattung geht es nicht nur darum, zahlenmäßig ausreichendes, sondern auch ein den Erfordernissen der modernen Psychiatrie entsprechend qualifiziertes Pflegepersonal zu gewinnen oder heranzubilden. Die Leiter psychiatrischer Krankenhäuser haben in Verbindung mit den verantwortlichen Trägern in den vergangenen zwei Jahrzehnten große Anstrengungen zur Bewältigung der angedeuteten Probleme unternommen und vielfach beispielhafte Leistungen erbracht. Trotzdem besteht noch ein empfindlicher Nachholbedarf, der nur in langfristiger koordinierter Planung aufgeholt werden kann. Um einen verläßlichen Überblick über die psychiatrische Versorgung in der Bundesrepublik, über bestehende Mängel und erforderliche Maßnahmen zu gewinnen, sind im Jahre 1964 mit. Förderung des Bundesministeriums für Gesundheitswesen von einer Expertengruppe umfassende Erhebungen auf Bundesebene eingeleitet worden. Das Ergebnis dieser Untersuchungen wird als Grundlage für die wei- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4659 tere Entwicklung und Förderung der psychiatrischen Versorgung in der Bundesrepublik dienen. Zu 2.: Die deutsche Psychiatrie, die lange Zeit eine international führende Stellung einnahm, hat in. den Jahren von 1933 bis 1945 einen schweren Rückschlag erlitten, der sich auch auf den baulichen und organisatorischen Stand der psychiatrischen Krankenhäuser ausgewirkt hat. Unter den psychologischen Nachwirkungen jener Periode hat die deutsche Psychiatrie auch heute noch zu leiden. Zu 3.: Von einer Notlage sind alle Krankenhäuser — nicht nur die psychiatrischen — betroffen. Ich betrachte deshalb das Krankenhausproblem insgesamt als ein vordringlich zu lösendes Problem. Die Überlegungen, die sich sowohl auf die rechtlichen wie auch auf die finanziellen Möglichkeiten zur Besserung der Notlage der Krankenhäuser beziehen, betreffen somit auch die psychiatrischen Krankenhäuser. Von den Ergebnissen der von diesem Hohen Hause veranlaßten Krankenhausenquete erwarte ich auch Aufschluß, welche besonderen Maßnahmen langfristig für die einzelnen Arten der Krankenhäuser — also auch der psychiatrischen — zu treffen sein werden. Davon unabhängig hat das Bundesministerium für Gesundheitswesen sich stets darum bemüht, durch Veröffentlichungen, Vergabe von Forschungsaufträgen, Finanzierung von Veranstaltungen und ständige Zusammenarbeit mit Sachverständigen die deutsche Psychiatrie zu fördern. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 16. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/1537 Frage XIV/7) : Wie weit sind die Überlegungen der Bundesregierung zur Schaffung eines Krankenhausbaufonds gediehen? Überlegungen zur Schaffung eines Krankenhausbaufonds werden im Rahmen der Diskussion zur Finanzreform fortgeführt. Sie sind noch nicht abgeschlossen. Es lassen sich deshalb in diesem Stadium noch keine näheren Angaben machen. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kohlberger (Drucksache V/1537 Fragen XIV/8, XIV/9 und XIV/10) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine Gefährdung ihrer Förderungsvorhaben für die Landkreise Aichach, Neuburg (Donau) und Wertingen, durch eine Grundwasserentnahme im Donautal durch die Stadt Nürnberg und die drohende Benachteiligung dieser Bundesausbaugebiete, zu verhindern? Sind vom Gesundheitsministerium Untersuchungen geplant oder eingeleitet, welche Auswirkungen ein solch gewaltiger Eingriff in den natürlichen Wasserhaushalt, wie ihn die Stadt Nürnberg plant, auf die Trinkwasserversorgung in den schwäbischen Gebieten haben wird? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um ihr erklärtes Ziel einer sinnvollen Raumordnung in den in Frage XIV/9 genannten Gebieten durchzusetzen, um dem Geist und Inhalt des § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes wirksam Geltung zu schaffen? Die Regionalpolitik — hier für die Landkreise Aichach, Neuburg/Donau und Wertingen — ist Sache des Freistaates Bayern. Seine Aufgabe wäre es daher auch, Gefährdungen oder drohende Benachteiligungen der genannten Bundesausbaugebiete zu verhindern. Vom zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr als der obersten Planungsbehörde habe ich erfahren, daß die Frage der Grundwasserentnahme im Donautal zur Zeit eingehend geprüft wird. Die wirtschaftliche Entwicklung dieses strukturschwachen Gebietes soll weder verhindert noch beeinträchtigt werden. Die Landesplanungsbehörde führt zur Zeit nach den Vorschriften des Landesplanungsgesetzes vom 21. Dezember 1957 ein Raumordnungsverfahren durch, bei dem allen Stellen, die irgendwie von der Frage der Grundwasserentnahme berührt werden, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Es kann daher davon ausgegangen werden, daß auch die von Ihnen aufgeworfenen Fragen und Besorgnisse geprüft werden. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird in einem landesplanerischen Gutachten festgehalten und bleibt abzuwarten. Nach Ansicht der Bundesregierung sind daher die notwendigen Maßnahmen veranlaßt, um eine einseitige Benachteiligung der Bundesausbaugebiete abwenden zu können. Nein, die regionalen Untersuchungen und Planungen zum Wasserhaushalt sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz ausschließlich Sache der Länder. Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums des Innern haben die zuständigen Behörden eingehende Planungen für die Wasserversorgung des Landes durchgeführt, in denen auch die Versorgung des fränkischen Wirtschaftsraumes untersucht worden ist. Nach Mitteilung der bayerischen Behörden ist die Trinkwasserversorgung Schwabens trotz der für den fränkischen Wirtschaftsraum vorgesehenen Wasserentnahmen aus dem Gebiet der Lechmündung sichergestellt. Die Trinkwasserversorgung eines Wassermangelgebietes aus den Wasserüberschüssen eines Nachbargebietes entspricht durchaus den Grundsätzen des § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes und einer sinnvollen Raumordnung. Wo ein solches Überschußgebiet ermittelt worden ist, können nach § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung Wasserschutzgebiete festgesetzt werden, um Gewässer im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor Nachteilen zu schützen. Die Festsetzung eines solchen Wasserschutzgebietes bedarf eines förmlichen Verfahrens. Es wird von den Landesbehörden durchgeführt. Das Vorgehen des Freistaates Bayern zur wasserwirtschaftlichen Rahmenplanung und zur Raumordnung hält sich im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, Maßnahmen zu unternehmen. 4660 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 Anlage 44 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Logemann (Drucksache V/1537 Fragen XIV/11, XIV/ 12 und XIV/13) : Sind die Untersuchungsergebnisse, die auf dem Kongreß für landwirtschaftliche Medizin der Internationalen Gesellschaft für ländliche Gesundheitspflege und landwirtschaftliche Arbeitsmedizin in Preßburg mitgeteilt wurden, zutreffend, welche aussagen, daß eine Konzentration großer Tierbestände ein außerordentliches Gesundheitsrisiko für die in diesen Betrieben tätigen Menschen und für die in der Umgebung dieser Betriebe lebenden Menschen darstellt? Ist es nicht zu erwarten, daß sich in der Bundesrepublik Deutschland ähnliche Gesundheitsrisiken wie die in Frage XIV/11 erwähnten ergeben könnten durch das Vordringen industrieller Formen der Tierhaltung? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Gesundheit unserer Bevölkerung zu schützen gegen die Gefahren, die sich aus der zu starken Konzentration in der Viehwirtschaft ergeben, wie es die Erfahrungen mit überdimensionierten Tierbeständen in osteuropäischen Ländern zeigen? Die Untersuchungsergebnisse, die auf dem Kongreß für landwirtschaftliche Medizin der Internationalen Gesellschaft für Gesundheitspflege und landwirtschaftliche Arbeitsmedizin in Preßburg mitgeteilt wurden, sind mir lediglich aus Presseveröffentlichungen bekannt. Ob sie richtig wiedergegeben sind und ob sie für die Ostblockländer zutreffen, vermag ich nicht zu beurteilen. In der Bundesrepublik gibt es für die in den Presseveröffentlichungen geschilderten Gesundheitsgefahren keine Anzeichen. Vielmehr gehen bei den Berufskrankheiten die von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten laufend zurück. Wurden 1962 noch 213 solcher Fälle erstmals entschädigt, so waren es 1965 nur noch 123. Es ist auch kaum denkbar, daß die in einem dieser Berichte genannte Tollwut durch die Konzentration großer Tierbestände auf den Menschen übertragen werden könnte. Träger der Tollwut sind in erster Linie Fuchs und Dachs, gelegentlich auch Hund und Katze. Nutztiere wie Schweine, Kälber, Hühner usw. spielen für die Übertragung auf den Menschen keine Rolle. Die ebenfalls genannte Rindertuberkulose ist in der Bundesrepublik praktisch getilgt. Ohne Zweifel kann das Personal, das in solchen Großbetrieben arbeitet, einer gewissen Gefährdung am Arbeitsplatz durch bestimmte Krankheiten ausgesetzt sein, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Dem wird durch entsprechende Vorschriften der Träger der Unfallversicherung ebenso vorzubeugen sein, wie das an allen anderen gesundheitsgefährdeten Arbeitsplätzen auch geschieht. Eine Weiterverbreitung auf Außenstehende, z. B. über die Familie der Arbeitnehmer, ist nicht zu befürchten, da diese sog. Zoonosen zwar vom Tier auf den Menschen, in der Regel aber nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden können. Gegebenenfalls würden die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Bundes-Seuchengesetz, das Viehseuchengesetz und das Tierkörperbeseitigungsgesetz u. a. für die Bekämpfung einer Seuche schon jetzt ausreichen. Darüber hinaus werden in einer Novelle zum Tierseuchengesetz entsprechende Bestimmungen enthalten sein, die insbesondere der Vorbeuge gegen mögliche Seuchengefahren durch derartige Tierhaltungen dienen sollen. Gegenwärtig sind auch umfassende Untersuchungen eingeleitet über die Auswirkung der Massentierhaltung; sie werden sich außer mit Fragen der Tiergesundheit und des Tierschutzes auch damit befassen, ob die Intensivhaltung der Nutztiere Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 16. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/1537 Frage XIV/14) : Welche Kosten sind bisher für das Lazarettschiff „Helgoland" entstanden? Im Rechnungsjahr 1966 sind für das Hospitalschiff „Helgoland" insgesamt etwa 7,5 Mio. DM an Kosten entstanden. Diese Zahl enthält die Charterkosten des Schiffes für die Monate März bis Dezember 1966 in Höhe von ca. 3,4 Mio. DM, die Kosten des Umbaues in Höhe von ca. 1,06 Mio. DM, die Betriebskosten des Hospitalbetriebes in der Zeit von Juli bis Dezember 1966 in Höhe von 1,15 Mio. DM und die Kosten der Beschaffung des Sanitätsgerätes in Höhe von 1,85 Mio. DM. Für das Rechnungsjahr 1967 muß mit Kosten von insgesamt 9 Mio. DM gerechnet werden. Die laufenden Charterkosten des Schiffes betragen ca. 400 000,— DM monatlich, die Betriebskosten ca. 300 000,— DM monatlich. Die verbleibenden 600 000,— DM müssen für unvorhergesehene Ausgaben eingeplant werden. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 13. März 1967 auf die. Mündliche Anfrage des Abgeordneten Faller (Drucksache V/1537 Frage XVI/4) : Können die Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes und des Zollgrenzdienstes, die regelmäßig zu ungünstigen Zeiten Dienst zu leisten haben, mit der Zahlung einer Wechselschichtzulage rechnen, entsprechend der Regelung bei der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn? Im Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (BT-Drucksache V/891) ist vorgesehen, eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Gewährung von Zulagen für Dienstleistungen zu ungünstigen Zeiten zu schaffen. Derartige Zulagen werden auf Grund besonderer Vorschriften zur Zeit nur den Beamten der Bundesbahn und der Bundespost gewährt; durch die Einfügung einer neuen Bestimmung in das Bundesbesoldungsgesetz soll für die übrigen Bundesbeamten eine entsprechende Regelung ermöglicht werden. Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat diesen Änderungsvorschlag in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes übernommen (BT-Drucksache V/1491), Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4661 um dadurch eine schnellere Inkraftsetzung der neuen Bestimmung, die vom 1. Dezember 1966 an gelten soll, zu erreichen. Nach der vorgesehenen Regelung werden auch die Beamten des Grenzschutz-Einzeldienstes und des Zollgrenzdienstes für Dienstleistungen zu ungünstigen Zeiten Zulagen erhalten können, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 15. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache V/1537 Fragen XVI/5, XVI/6 und XVI/7) : Trifft es zu, daß es die Aufgabe des Instituts für Raumforschung ist, im Auftrag der Bundesregierung aktuelle Probleme der Raumforschung zu untersuchen? Hält die Bundesregierung den gegenwärtigen hohen Personal- und Sachaufwand des Instituts für Raumforschung zur Durchführung der ihm gestellten Aufgaben für notwendig? Werden von Beamten und Angestellten des Instituts für Raumforschung Privatgutachten während der Dienstzeit angefertigt? Das Institut für Raumforschung hat die Aufgabe, die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Raumforschung zu fördern und sie für den Vollzug der gesetzlichen Aufgaben der Raumordnung nutzbar zu machen. Dabei handelt es sich sowohl um Beiträge zur Lösung aktueller Probleme als auch um die langfristige Erarbeitung von wissenschaftlich gesicherten Grundlagen für die Raumordnungspolitik der Bundesregierung. Solche langfristigen Aufgaben des Instituts sind z. B. die zentrale Dokumentation für Raumforschung und Raumordnung in der Bundesrepublik, die laufende Bestandsaufnahme (z. B. in Form der Kreismappe), bei der regional-statistisches Material zusammengestellt und ausgewertet wird, sowie die Arbeiten an der Herausgabe des Atlas-Werkes „Die Bundesrepublik Deutschland in Karten" und mehrerer Fachveröffentlichungen. Das Inkrafttreten des Raumordnungsgesetzes im Jahre 1965 hat die Aufgabenstellung des Instituts für Raumforschung konkretisiert und ihr neue Schwerpunkte gegeben. Der Raumordnungsbericht 1966, den die Bundesregierung kürzlich dem Hohen Haus vorlegen konnte, stellte zunächst die Bestandsaufnahme der räumlich-strukturellen Entwicklung des Bundesgebietes in den Mittelpunkt. In dem nächsten Raumordnungsbericht soll nunmehr das Hauptaugenmerk auf die Prognose der zukünftigen räumlichen Entwicklung im Bundesgebiet gerichtet sein. Dazu ist es unerläßlich, daß das Institut für Raumforschung gesicherte Grundlagen aus Wissenschaft und Praxis bereitstellt und auch ganz neue und aktuelle Probleme der räumlichen Prognose lösen hilft. Im Hinblick auf die eben skizzierten Aufgaben erscheint der Personal- und Sachaufwand des Instituts nicht zu hoch. Das Institut für Raumforschung ist mit 8 Stellen des höheren Dienstes ausgestattet. Anträgen des Instituts auf personelle Verstärkung konnte nicht entsprochen werden. Die neuen Akzente in der Aufgabenstellung waren Veranlassung, eine Organisations- und Geschäftsprüfung beim Institut für Raumforschung anzuordnen. Sie wird in Kürze durch Beamte des Ministeriums durchgeführt werden, die dabei auch der von Ihnen aufgeworfenen dritten Frage nachgehen werden. Ich werde Sie selbstverständlich von dem Ergebnis unterrichten. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/1537 Frage XVI/8) : Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der Vorschlag des Bundesinnenministers Lücke, eine Bundespressekommission einzurichten, mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes zu vereinbaren? Ich schicke voraus, daß die Beratung dieses Gesetzentwurfs vorerst zurückgestellt ist. Die sog. Bundespressekommission soll nur beratende Funktion haben. Die Einrichtung einer Bundespressekommission mit beratenden Funktionen wäre mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes vereinbar. Es ist nicht einzusehen, wieso die Pressefreiheit beeinträchtigt würde, wenn man im Interesse der Presse eine Beratungsstelle einrichtet, die Verlegern und Redakteuren auf Anfrage darüber Auskunft gibt, ob gegen eine geplante Veröffentlichung Bedenken bestehen. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/1537 Fragen XVI/9 und XVI/10) : Hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Länder bei der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und der Verfolgung strafbarer Handlungen für so gut, daß Verbesserungen weder nötig noch möglich sind? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um in Zusammenarbeit mit den Ländern dem Idealzustand im Interesse der Sicherheit unserer Bürger möglichst nahezukommen? In der Zusammenarbeit von Bund und Ländern und der Länder untereinander bei der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und bei der Verfolgung strafbarer Handlungen wird niemals ein Zustand erreicht_ werden, bei dem Verbesserungen weder notwendig noch möglich sind. Die zunehmende Intensität und die stets wechselnden Erscheinungsformen der Kriminalität machen bei der Verbrechensbekämpfung eine ständige Anpassung und Überprüfung der Methoden erforderlich. Die übereinstimmende Erkenntnis dieser Notwendigkeit bildet die Grundlage der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Ständigen Konferenz der Innenminister und in der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt. Aus dieser Zusammenarbeit haben sich in der zurückliegenden Zeit wesentliche Verbesserungen der Verbrechensbekämpfung ergeben. 4662 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 Ich nenne hier zum Beispiel die Erarbeitung gemeinsamer Richtlinien, die von den Ländern in Kraft gesetzt worden sind, und die Sicherstellung des Nachrichtenaustausches und der Nachrichtensammlung bei den Kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes und der Länder. Die vorbeugende Verbrechensbekämpfung und die Verfolgung strafbarer Handlungen ist grundsätzlich Angelegenheit der Länder; der Bund hat weder ein Weisungsrecht, noch unterliegen die Länder bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben seiner Aufsicht. Infolge dieser von der Verfassung vorgenommenen Kompetenzverteilung sind die Einwirkungsmöglichkeiten der Bundesregierung begrenzt. Dem Bundesminister des Innern untersteht das Bundeskriminalamt, das allerdings auf die Wahrnehmung der Aufgaben einer Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen für die Kriminalpolizei beschränkt ist. Der Bundesminister des Innern ist sehr darum bemüht, die Arbeitsfähigkeit dieses Amtes zu verbessern; ich darf insoweit auf den ausführlichen Bericht verweisen, den der Bundesminister des Innern dem Deutschen Bundestag am 31. Januar 1967 in der Drucksache V/1377 erstattet hat. Der Bund hat außerdem nach Artikel 73 Nr. 10 des Grundgesetzes die Gesetzgebungskompetenz für die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei, die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes sowie die internationale Verbrechensbekämpfung. Die Bundesregierung prüft, ob die Ausschöpfung dieser Kompetenz durch eine Novellierung des Bundeskriminalamtsgesetzes vom 8. März 1951 eine Verbesserung der Verbrechensbekämpfung bewirken könnte. Sie wird versuchen, in dieser Frage ein Einvernehmen mit den Ländern herbeizuführen; eine gesetzliche Regelung dieser Art bedürfte, wie Sie wissen, der Zustimmung des Bundesrates. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller (Drucksache V/1537 Frage XVI/11 und XVI/12): Welchen Anteil hatte der Grenzschutz-Einzeldienst (Paßkontrolldienst) in den vergangenen Jahren bei polizeilichen Fahndungsmaßnahmen? In welchem Umfang sind dem Grenzschutz-Einzeldienst z. B. in den Jahren 1965 und 1966 Aufgriffe gegluckt? Der Grenzschutzeinzeldienst wird vom Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern und örtlichen Polizeidienststellen in alle Fahndungen eingeschaltet, bei denen die Möglichkeit besteht, daß der Gesuchte die Grenze überschreiten will. Hierbei handelt es sich vor allem um Ersuchen, die die Festnahme von Straftätern oder die Zurückweisung von Ausländern auf Grund des Ausländergesetzes zum Ziele haben. Der Anteil des Grenzschutzeinzeldienstes an den Grenzfahndungserfolgen betrug 1966 72,7 v. H. gegenüber 1,2 v. H. der Zollverwaltung und 26,1 v. H. einiger Länderpolizeien. Der Grenzschutzeinzeldienst hat in den Jahren 1965 und 1966 jeweils rund 44 v. H. aller Reisenden kontrolliert; die Zollverwaltung dagegen nur jeweils rund 31 v. H. und Länderpolizeien rund 25 v. H. Hierbei wurden vom Grenzschutzeinzeldienst 1965 14 100 und 1966 15 600 gesuchte Personen ermittelt. Außerdem hat der Grenzschutzeinzeldienst in beiden Jahren jeweils etwa 360 000 Personen am Grenzübertritt gehindert, weil sie unzureichende Reisepapiere besaßen oder weil gegen sie ein Aufenthaltsverbot bestand. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/1537 Frage XVI/13) : Wie müßte nach Ansicht der Bundesregierung die vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Filbinger für erforderlich gehaltene Neugliederung der Bundesländer mit dem Ziel, finanzstarke Gebietskörperschaften zu schaffen, aussehen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß für jede Neugliederung die Bestimmungen des Art. 29 GG Anwendung zu finden haben. Art. 29 Abs. 1 GG schreibt vor, daß die Neugliederung Länder schaffen soll, die nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Die Bundesregierung hält es deshalb — wie bereits in der Begründung zum Entwurf des 1. Neugliederungsgesetzes ausgeführt wurde — für richtig, daß eine Reihe von großräumigen Ländern bestehen soll. Vor allem sollen die derzeit bestehenden größeren Länder der Bundesrepublik (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg) in ihrem Bestand nicht angetastet werden, wenn sich auch Korrekturen kleineren Ausmaßes als zweckmäßig erweisen können. Damit soll nicht ausgeschlossen werden, daß auch kleinere leistungsfähige Länder, soweit sie den Richtbegriffen des Art. 29 GG entsprechen, bestehenbleiben. Bei einer kommenden Neugliederung müssen, neben den sog. Richtbegriffen des Art. 29 Abs. 1 Satz 1 GG, (landsmannschaftliche Verbundenheit, geschichtliche und kulturelle Zusammenhänge, wirtschaftliche Zweckmäßigkeit und soziales Gefüge) auch die Belange der Finanz- und Verwaltungsreform sowie die Prinzipien der Raumordnung angemessen berücksichtigt werden. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/1537 Fragen XVI/14 und XVI/15): Teilt die Bundesregierung die Ansicht des amerikanischen Verteidigungsministers McNamara, daß Europa auf dem Weg in Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4663 die Zukunft zurückgefallen sei, weil ihm Massenbildung und modernes Management fehlen? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der in Frage XVI/14 angesprochenen Erkenntnis zu ziehen? Es ist für die Beantwortung Ihrer Anfrage von Bedeutung zu sagen, daß der amerikanische Verteidigungsminister diese Ausführungen im Rahmen eines Appells gemacht hat, den er an die reichen Nationen der Welt richtete und in dem er sie aufforderte, die wirtschaftliche Kluft zwischen der im Wohlstand lebenden nördlichen Hälfte unseres Planeten und der Armut leidenden und hungernden der südlichen Hälfte schließen zu helfen. In diesem Zusammenhang hat er gesagt, daß das Erziehungs- und Ausbildungswesen Europas schwach sei und daß diese Schwäche das Wachstum Europas entscheidend beeinträchtige. Wenn Sie fragen, ob die Bundesregierung diese Ansicht teile, so kann ich natürlich nicht für Europa, von dem der amerikanische Verteidigungsminister gesprochen hat, antworten, sondern lediglich für die Bundesrepublik. Ich meine, daß exakte Vergleiche hier außerordentlich schwierig sind, weil die Bezugsgrößen so verschieden sind. Man kann z. B. die deutsche Universität nicht einfach mit den amerikanischen Universitäten vergleichen, und das gilt für das deutsche Gymnasium ebenso. Insgesamt ist aber wohl nicht zu bestreiten, daß die Ausbildung in den technischen Sparten und für die moderne Unternehmensführung bei uns verbesserungsbedürftig ist. Hierüber laufen eine Reihe von Untersuchungen, die uns ein exaktes Bild verschaffen sollen. Die Konsequenzen, die aus dieser Situation zu ziehen sind, liegen vor allem im Bereich unseres Bildungswesens. Der Deutsche Bildungsrat nimmt sich des Problems der schulischen Ausbildung auf dem Gebiet ,der Mathematik und der Naturwissenschaften besonders an. Die Bemühungen von Bund und Ländern um einen erweiterten Ausbau unserer Hoch- und Fachschulen sowie anderer naturwissenschaftlicher Forschungseinrichtungen sind Ihnen bekannt. Ich brauche Ihnen nicht zu .sagen, ,daß in allen diesen Fragen keine spektakulären sofortigen Lösungen zu erwarten sind. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/1537 Fragen XVI/16, XVI/17 und XVI/18) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung (vgl. Betriebsberater Heft Nr. 4 vom 10. Februar 1967), daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1966 lt. der mangels notwendiger Beachtung der Voraussetzungen des Artikels 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes die Ermächtigung des § 80 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zum Erlaß einer Rechtsverordnung, im Verfahren vor den Kartellbehörden Gebühren zu erheben, für verfassungswidrig erklärt wurde, weit über das Gebiet des Kartellrechts hinaus Bedeutung hat? Wieviel bundesgesetzliche Vorschriften enthalten — ähnlich der Bestimmung des § 80 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen — entsprechende Ermächtigungen an den Verordnungsgeber zum Erlaß von Gebührenordnungen, ohne Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung zu regeln? Bis wann wird die Bundesregierung zur Behebung der Rechtsunsicherheit, die auf dem weiten Feld des Gebühren- und Abgabenrechts durch die in Frage XVI/16 genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingetreten ist, eine entsprechende Gesetzesvorlage einbringen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die von Ihnen genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über .das Gebiet des Kartellrechts hinaus Bedeutung hat. Es wird von den Bundesressorts gegenwärtig überprüft, bei welchen bundesgesetzlichen Ermächtigungsvorschriften zum Erlaß von Gebührenordnungen sich im Hinblick auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtliche Bedenken ergeben. Bereits jetzt steht fest, daß derartige Bedenken auf eine Reihe solcher Ermächtigungsvorschriften zutreffen. Es sind Besprechungen zwischen den beteiligten Bundesressorts zur Vorbereitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage eingeleitet. Als Grundlage dient ein bereits vorliegender Referentenentwurf meines Hauses. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf .die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/1537 Frage XVI/19, XVI/20 und XVI/21): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um entsprechend den Beschlüssen des Bundestages (Drucksachen IV/3520, 1V/3674) aus dem Jahre 1965 die soziale Lage der in der Bundesrepublik tätigen Physiker und Ingenieure den Aufstiegsmöglichkeiten der Beamten und Angestellten anzupassen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Anteil aller Planstellen des höheren Dienstes (Beamte und Angestellte) in A 15 bzw. BAT I a und höher (Regierungsdirektor und höher) in den Bundesministerien 1967 auf 59 % steigen soll, dagegen in der physikalisch-technischen Bundesanstalt Braunschweig nur auf 14,6 %? Ist die Bundesregierung bereit, um weitere Schäden aus der Abwertung der bundeseigenen Forschung und der staatlichen Metrologie für Wissenschaft und Wirtschaft abzuwenden, eine angemessene, im Ausland längst selbstverständliche soziale Gleichberechtigung der Physiker und Ingenieure mit Verwaltungsbeamten der Ministerien herzustellen? Die Bundesregierung ist dem Ersuchen des Deutschen Bundestages vom 1. Juli 1965, bei der Aufstellung des Haushaltsvoranschlages für 1966 die Stellenpläne entsprechend dem Entwurf in der von Ihnen zitierten Drucksache IV/3520 auszugestalten, voll nachgekommen. Die Bundesregierung hat auch den weiteren Auftrag, alsbald nach seinem Zusammentritt dem neuen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Fortführung der Besoldungsneuordnung vorzulegen, mit der Einbringung des Entwurfs eines Dritten Besoldungsänderungsgesetzes (Drucksache V/891) erfüllt. Dieser Entwurf wird zur Zeit im Innenausschuß beraten. Das in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1. Juli .1965 angesprochene Problem der Technikerbesoldung ist in dem vorgenannten Gesetzentwurf mitbehandelt. Es geht dabei um die hier wiederholt erörterte Frage, ob und gegebenenfalls welche besoldungsrechtlichen 4664 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 Maßnahmen für den gehobenen technischen Dienst erforderlich sind. Dies Problem wird also ebenfalls auf Grund des Regierungsentwurfs zur Zeit im Innenausschuß beraten. Ich meine, das Ergebnis dieser Beratungen sollte nun zunächst abgewartet werden. Die Stellenplangestaltung ist der Bundesregierung bekannt. In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 27. Oktober 1966 hat der damalige Bundesminister der Finanzen die Gründe dargelegt, die für die Stellenplangestaltung in den Ministerien einerseits und bei den übrigen Behörden andererseits maßgebend sind. Den Besonderheiten der wissenschaftlichen Anstalten wird selbstverständlich bei der Stellenplangestaltung unter Berücksichtigung einer sachgerechten Stellenbewertung Rechnung getragen. Dies geschieht auch bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, soweit die ihr obliegenden Forschungsaufgaben dies erfordern. Die in der Fragestunde vom 27. Oktober 1966 angekündigte Erhöhung der Planstellen der Besoldungsgruppe A 15 und höher von bisher 15 % auf über 20 % der Beamtenplanstellen des höheren Dienstes bei diesen Behörden ist im Entwurf des Haushaltsplanes für 1967 enthalten. Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, daß eine Abwertung der bundeseigenen Forschung vorliegt. Es mangelt auch nicht an der sozialen Gleichbehandlung zwischen den technischen Beamten und den Verwaltungsbeamten. Hinsichtlich der Ämterbewertung verweise ich auf meine Ausführungen zu der vorhergehenden Frage. Ich darf noch darauf aufmerksam machen, daß der schon erwähnte Entwurf eines Dritten Besoldungsänderungsgesetzes eine günstige Sonderregelung für die Ämterbewertung bei den wissenschaftlichen Anstalten und entsprechenden Einrichtungen des Bundes vorsieht. Die Bundesregierung wird auch weiterhin für eine sachgerechte Bewertung der Tätigkeit wissenschaftlicher Kräfte eintreten. Die Entscheidung obliegt letztlich diesem Hohen Haus bei der Beschlußfassung über den Bundeshaushalt. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V/1537 Frage XVI/22) : Welche Moglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem noch verstärkt einsetzenden „Zeitungssterben" entgegenzuwirken? In Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage darf ich auf meine Ausführungen in der aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am 15. März 1967 verweisen. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Emde (Drucksache V/1537 Frage XVI/23) : Unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen, die darauf zielen, den noch von rund 1000 Beamten ausgeübten Paßkontrolldienst aus Gründen der Personalersparnis und der Verwaltungsvereinfachung generell dem Zoll zu übertragen, dessen Beamte auch heute schon in vielen Fällen die Pässe kontrollieren? Der Bundesminister des Innern unterstützt diese Bestrebungen nicht. Mit dem Bundesministerium der Finanzen sind darüber Besprechungen im Gange. Die Bundesregierung als solche hat in dieser Frage noch keinen Beschluß gefaßt. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 14. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/1537 Frage XVI/24) : Hält es die Bundesregierung, nachdem seit längerer Zeit keine Fälle von Schußwaffengebrauch bekanntgeworden sind, für notwendig, daß die deutschen Grenzschutzbeamten, die in den von und zu den EWG-Staaten grenzüberschreitenden Zügen die Pässe kontrollieren, ihre Pistolen offen tragen? Die Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes trugen ihre Dienstpistole ursprünglich in einem Schulterhalfter unter dem Rock, bei erleichtertem Dienstanzug (Sommerhemd) offen am Leibriemen. Schon bald stellten sich jedoch bei dieser Trageweise folgende Mängel heraus: 1. Die Riemen der Schulterhalfter schnitten ein. Durch das dauernde Vorbeugen und Aufrichten des Oberkörpers während der Abfertigungshandlungen entstanden Druck- und Scheuerstellen. Die Beamten fühlten sich in ihrer Bewegungsfreiheit behindert. 2. Infolge der natürlichen Körpertranspiration setzte sich die Gerbsäure des Leders — individuell mehr oder minder stark — ab, verfärbte die Hemden, drang in die Haut ein und verursachte in einigen Fällen sogar Hautentzündungen. Ich habe daraufhin während mehrerer Monate Trageversuche durchführen lassen. Sie führten zu dem Ergebnis, daß die Dienstpistole am zweckmäßigsten außen sichtbar in einer geschlossenen Pistolentasche getragen wird, die an einer unter dem Rock befindlichen Tragevorrichtung aus Gurtband hängt. Bei erleichtertem Dienstanzug (Sommerhemd) ist die Tragevorichtung abzulegen und die Pistole — in der geschlossenen Tasche — am Leibriemen sichtbar zu tragen. Diese Trageweise wurde in Übereinstimmung mit der Personalvertretung angeordnet. Es ist nicht ungewöhnlich, wenn unsere Grenzpolizeibeamten ihre Dienstpistole sichtbar tragen. Ihre Kollegen z. B. von der niederländischen Marechaussee sowie der belgischen und französischen Gendarmerie tragen ihre Pistolen seit eh und je sichtbar. Die Fälle des Schußwaffengebrauchs sind erfreulicherweise recht selten. Aber erst am 7. d. M. mußte ein Beamter des Grenzschutzeinzeldienstes im Raume Aachen zwei Warnschüsse abgeben, als sich ein wegen Betrugs und schweren Diebstahls Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4665 Gesuchter der Festnahme durch die Flucht entziehen wollte. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die Verhältnisse an den Grenzen zu den übrigen EWG-Staaten nicht von denjenigen an den Grenzen zu Dänemark, Österreich und der Schweiz. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Friderichs (Drucksache V/1538 Frage III/1): Hält die Bundesregierung die für bestehende Ergebnisabführungsverträge zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften geplante Übergangsfrist von einem Jahr bis Ende 1967 für ausreichend, nachdem Steuerpflichtige Ergebnisabführungsverträge auf Grund des Erlasses betreffend körperschaftsteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Organschaften vom 23. Oktober 1959 auf eine längere Zeit, mindestens jedoch auf fünf Jahre, abschließen mußten? Das Bundesfinanzministerium hat den Finanzministerien der Länder vorgeschlagen, die Übergangszeit in der Weise festzusetzen, daß das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. November 1966 in den betroffenen Fällen auf die Ergebnisse der Wirtschaftsjahre des Organs, die vor dem 1. Januar 1968 enden, nicht angewendet werden soll. Weicht das Wirtschaftsjahr des Organs vom Kalenderjahr ab, so soll das auch für das Ergebnis des abweichenden Wirtschaftsjahrs 1967/68 gelten. Es ist indes noch nicht sicher, ob die Finanzminister der Länder, die für den Erlaß der Übergangsregelung zuständig sind, diesem Vorschlag uneingeschränkt folgen werden. Der von uns vorgeschlagenen Regelung steht nicht entgegen, daß als Voraussetzung für die Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrags verlangt wird, daß er für mindestens 5 Jahre abgeschlossen ist. Zwischen dem Erfordernis der mindestens fünfjährigen Geltungsdauer des Ergebnisabführungsvertrages und der Dauer der Übergangsregelung besteht kein unbedingter Zusammenhang. Sollte sich im weiteren Verlauf ergeben, daß die vorgeschlagene Übergangszeit für die Umstellungs- und Anpassungsmaßnahmen der betroffenen Unternehmen nicht ausreicht, so wird sich das Bundesfinanzministerium bei den Finanzministern der Länder rechtzeitig für eine angemessene Verlängerung einsetzen. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 17. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Worms) (Drucksache V/1538 Fragen III/2, III/3 und III/4) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch ersatzlose Streichung des § 27 EStG, den das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 30. Juni 1964 — BvL 16-25/62 — mit Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes für unvereinbar und deshalb für verfassungswidrig erklärt hat, eine Kette von Verstößen gegen Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes nach sich gezogen hat, soweit sogenannte Negativfälle zur Einkommensteuerveranlagung anstehen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Nichtigkeit des § 27 EStG ex tunc wirkt und auch dann zu beachten ist, wenn im Anschluß an Betriebsprüfungen Veranlagungsfälle wieder aufgerollt werden und sich infolge der Nichtigkeit des § 27 EStG. für die Familie eine höhere Steuerbelastung als vorher ergibt? Zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. Juli 1964 — 6117/61 U —, wonach Lücken, die durch die Nichtigkeit des § 27 EStG entstanden sind, von den Finanzgerichten nicht im Wege der Gesetzesauslegung geschlossen werden können, den Schluß, daß die festgestellte Lücke durch eine gesetzliche Neuregelung behoben werden muß, weil in den sogenannten Negativfällen die Familien unwiderlegbar benachteiligt werden? Es ist richtig, daß gelegentlich die Zusammenveranlagung von Eltern und Kindern zu steuerlich günstigeren Ergebnissen führen kann als die getrennte Veranlagung. Ich vermag jedoch nicht anzuerkennen, daß die getrennte Veranlagung deshalb in diesen Fällen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 30. Juli 1964 zu dem früheren § 27 des Einkommensteuergesetzes ausdrücklich betont, es sei für die Nichtigkeit dieser Vorschrift ohne Bedeutung, daß die Zusammenveranlagung den Steuerpflichtigen in atypischen Einzelfällen — z. B. in den sogenannten Negativfällen — Vorteile bringen könne. 2. Nach den Vorschriften der §§ 78-und 79 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht wirkt die Nichtigkeit der Vorschrift des früheren § 27 EStG ex tunc. Die Nichtigkeit ist deshalb auch zu beachten, wenn aufgrund von Betriebsprüfungen eine frühere Zusammenveranlagung berichtigt werden muß. 3. Die Bundesregierung sieht auch keine Notwendigkeit, weitere Konsequenzen aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen. Durch die Nichtigerklärung des § 27 EStG ist das Gesetz nicht lückenhaft geworden. Mangels einer ausdrücklichen Vorschrift über die Zusammenveranlagung von Eltern und Kindern war vielmehr ipso jure stets die getrennte Veranlagung durchzuführen. Es bestand lediglich eine Ungewißheit darüber, ob der Gesetzgeber eine anderweitige gesetzliche Neuregelung der Besteuerung der bisher mit ihren Eltern zusammenveranlagten Kinder treffen würde. Nur unter diesem Gesichtspunkt hat der Bundesfinanzhof in der von Ihnen, Herr Abgeordneter, zitierten Entscheidung vom 31. Juli 1964 wohl nicht ganz zutreffend von einer Gesetzeslücke gesprochen. Im übrigen ist diese Ungewißheit vom Gesetzgeber noch im Jahre 1964 im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 1964 beseitigt worden durch die Entscheidung, es bei dem ersatzlosen Wegfall des § 27 EStG zu belassen. Insbesondere konnte die wahlweise Zulassung einer Zusammenveranlagung nicht in Betracht gezogen werden, weil nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 1964 bereits in dem Zwang zu einer familieninternen Auseinandersetzung über die anteilig zu tragende Steuer ein sich aus der Zusammenveranlagung ergebender störender Eingriff in das Familienleben liegen kann, der nicht mit Artikel 6 Abs. 1 GG in Einklang steht. 4666 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 Anlage 60 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/1538 Frage IV) : Welche Maßnahmen sind seit der Erklärung der Bundesregierung in der 160. Sitzung des 4. Deutschen Bundestages vom 29. Januar 1965 ergriffen worden, um das Problem der Beseitigung von Autowracks und der Verwertung ausgedienter Kraftfahrzeuge zu lösen? Das in der Fragestunde des Bundestages am 29. 1. 1965 behandelte Problem der Beseitigung von Autowracks und der Verwertung ausgedienter Kraftfahrzeuge hat in den letzten Jahren in steigendem Maße die damit befaßten Verwaltungsbehörden der Länder und die breite Öffentlichkeit beschäftigt. Mit Rücksicht darauf und auch wegen einer Anfrage zu diesem Problemkreis im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder diese Frage in der Sitzung am 5. und 6. Mai 1966 geprüft. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, daß die zuständigen Behörden bisher mit der Beseitigung und Verwertung der abgestellten Fahrzeuge fertig geworden und daß deshalb gesetzgeberische Maßnahmen nicht erforderlich seien. Bei dieser Sachlage hat auch die Bundesregierung bisher keine Veranlassung gesehen, gesetzliche Maßnahmen auf diesem Gebiet zu ergreifen. Im übrigen reichen die in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Verschrottungsanlagen vorerst aus, um die ihnen zur Zeit zugehenden Autowracks zu Schrott aufzuarbeiten. Der Schrotthandel und die Studiengesellschaft für Autoverschrottung m.b.H. prüfen augenblicklich die Eignung der in anderen Ländern vorhandenen Großanlagen für deutsche Verhältnisse. Soweit bisher festgestellt werden konnte, genügen diese Anlagen noch nicht allen technischen Ansprüchen. Die beteiligten Kreise halten bei dem derzeitigen Angebot an Schrottautos und den für Schrott erzielbaren Preisen eine Rentabilität von Großanlagen nicht für gewährleistet. Um Schwierigkeiten bei der Beseitigung von Autowracks zu vermeiden, hält es die Bundesregierung für angezeigt, daß sich auch die neu errichtete „Zentralstelle für Abfallbeseitigung" verstärkt mit diesem Problem befaßt. Die Bundesregierung beabsichtigt, die damit zusammenhängenden Fragen mit den Vertretern der „Länderarbeitsgemeinschaft Abfallbeseitigung" und der Zentralstelle in der nächsten Sitzung am 16. und 17. März 1967 in Essen zu erörtern. Mit der Frage der Belästigung durch Autowracks befaßt 'sich auch eine Anfrage des Herrn Abgeordneten Müller-Emmert für die Fragestunde am 15. bis 17. März ,1967. Dem Herrn Abgeordneten Müller-Emmert ist eine entsprechende schriftliche Antwort erteilt worden. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 17. März 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/1.538 Frage VII) : Billigt es der Bundesverkehrsminister, daß die Deutsche Lufthansa auf eine Beschwerde nach drei Monaten weder einen Zwischenbescheid, noch eine endgültige Nachricht erteilt hat? Der Bundesminister für Verkehr billigt es nicht, daß die Deutsche Lufthansa auf eine Beschwerde nach 3 Monaten weder einen Zwischenbescheid noch eine endgültige Nachricht erteilt hat. Der Bundesminister für Verkehr weist jedoch darauf hin, daß die Deutsche Lufthansa AG. wie jedes andere rechtlich selbständige und private Wirtschaftsunternehmen die Verwaltung ihres Geschäftsbetriebs selbst organisiert. Nach den Feststellungen des Bundesministers für Verkehr hat die Deutsche Lufthansa die notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen, um eine schnelle 'Beantwortung der eingehenden Beschwerden sicherzustellen. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 16. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache V/1538 Fragen VIII/1 und VIII/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß zunehmend Wohnblocks mit Mietwohnungen von darauf spezialisierten Unternehmen aufgekauft werden mit der Absicht, die einzelnen Wohnungen anschließend mit beträchtlichem Gewinn als Eigentumswohnungen zu veräußern? Wie will die Bundesregierung den in Frage VIII/1 erwähnten unseriösen Geschäften entgegenwirken und soziale Ungerechtigkeiten verhindern? Der Verkauf von Mietwohnungen als Eigentumswohnungen an bisherige Mieter ist im Hinblick auf die damit verbundene Eigentumsbildung an sich zu begrüßen. Nach Pressemeldungen sollen gelegentlich Wohnblocks mit Mietwohnungen von einzelnen Wohnungsunternehmen aufgekauft werden, um sie als Eigentumswohnungen mit Gewinn zu veräußern. Daß es sich dabei um „spezialisierte" Unternehmen handelt, kann aus den bisher hier bekannt gewordenen wenigen Fällen nicht geschlossen werden. An mein Haus ist in letzter Zeit nur ein Fall aus Bayern herangetragen worden. Ein privater Bauherr bot mit öffentlichen Mitteln geförderte zweckgebundene Wohnungen den bisherigen Mietern zum Kauf als Eigentumswohnungen zu einem über den Gestehungskosten liegenden Verkaufspreis an. Dieser Fall wird von der zuständigen Landesregierung z. Z. untersucht. Nach der gegenwärtigen Rechtslage bestehen für den Verkauf von Mietwohnungen — seien es frei. finanzierte oder Sozialwohnungen — als Eigentumswohnungen keine öffentlich-rechtlichen Beschränkungen. Der Kaufpreis der Wohnungen ist für ein freies Wohnungsunternehmen oder einen Privatmann nicht preisrechtlich gebunden. Für gemeinnützige Wohnungsunternehmen besteht eine Preisbindung insoweit, als der Kaufpreis den Wiederbeschaffungswert nicht überschreiten darf. Eine gesetzliche Begrenzung des Kaufpreises, wie sie durch das Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 in § 54 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes für künftig geförderte Kaufeigenheime bestimmt worden ist, besteht z. Z. nicht. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1967 4667 Die derzeitigen Inhaber von Sozialwohnungen sind durch die bestehenden Bindungen hinsichtlich der Belegung und der Miethöhe weitgehend geschützt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Erwerb einer Eigentumswohnung durch den bisherigen Mieter und dem Verkauf an Dritte. Der Erwerb durch den bisherigen Mieter ist grundsätzlich nicht beschränkt. Ein Dritter muß nach seinem Einkommen wohnberechtigt im Sinne des § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sein, um die Wohnung beziehen zu können. Ist der Erwerber der Eigentumswohnung nicht Berechtigter nach § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, so dürfte er im allgemeinen auch einen Berechtigten nicht aus der Wohnung herausklagen können, um sie selbst zu beziehen. Der Erwerb kann für ihn womöglich eine Kapitalanlage sein, die ihm allerdings für die Dauer der Bindung nur die bisherige Kostenmiete erbringt. Die Bindung läuft bis zur vollständigen Tilgung des Darlehns. Bei vorzeitiger Rückzahlung endet sie 5 Jahre nach der Rückzahlung. Gegen eine Kündigung genießt der Wohnungsinhaber in schwarzen Kreisen weiterhin die Rechte des Mieterschutzgesetzes. In weißen Kreisen kann er unter den Voraussetzungen des § 556 a BGB der Kündigung widersprechen. Die Entwicklung wird von mir beobachtet und geprüft, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden sollen. Anlage 63 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 14. März 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache V/1538 Fragen IX/ 1, IX/2) : Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Jugendbeziehungen zwischen Tunesien und der Bundesrepublik zu fördern? Hat das Bundesfamilienministerium die Absicht, die bisherigen Erfahrungen mit den Jugendbeziehungen zwischen Tunesien und der Bundesrepublik zu berücksichtigen? Die Regierungen der Bundesrepublik und Tunesiens sind bestrebt, die Kontakte zwischen der jungen Generation beider Länder zu pflegen und zu verstärken. 1966 waren verschiedene Gruppen von Mitarbeitern tunesischer Jugendorganisationen zum Studienaufenthalt in der Bundesrepublik. Auf Einladung der tunesischen Regierung besuchte im November des vergangenen Jahres eine Delegation von Fachleuten der deutschen Jugendarbeit Tunesien, um die Möglichkeiten einer verstärkten jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern zu erörtern. Für 1967 ist eine erhebliche Intensivierung der Jugendbegegnungen zwischen der Bundesrepublik und Tunesien und der jugendpolitischen Zusammenarbeit beider Länder vorgesehen. Unter anderem sind folgende Programme geplant: a) Eine tunesische Regierungsdelegation mit verantwortlichen Führungskräften wird im Herbst 1967 für 10 bis 14 Tage auf Einladung der Bundesregierung die Bundesrepublik besuchen und sich über die Struktur der deutschen Jugendarbeit informieren. b) Im Mai dieses Jahres wird eine Delegation tunesischer Jugendleiter mit etwa 20 Mitgliedern in die Bundesrepublik reisen, um Kontakte mit Verbänden und Einrichtungen der deutschen Jugendarbeit herzustellen. Der Delegation werden Leiter der Häuser der Jugend in Tunesien angehören. c) Zwischen den Häusern der Jugend in Tunesien und entsprechenden Jugendzentren und Jugendstätten in der Bundesrepublik sollen Partnerschaften begründet werden. Soweit solche Partnerschaften schon bestehen (z. B. zwischen Tunesien und Köln) soll die Zusammenarbeit zwischen den Jugendzentren dieser Städte verstärkt werden. d) Im Juli und August 1967 werden zwei Gruppen mit etwa je 30 tunesischen Jugendlichen für die Dauer von einem Monat an den Europäischen Jugendlagern in der Bundesrepublik teilnehmen. e) Zur jugendpolitischen und pädagogischen Verbesserung der geplanten Jugendreisen nach Tunesien soll die Ausbildung von geeigneten Jugendreiseleitern verstärkt werden. f) Die Jugendsportbegegnungen zwischen beiden Ländern sollen 1967 besonders gefördert werden. g) Da der Austausch von Delegationen und Gruppen von Jugendleitern und Jugendlichen mit Tunesien wegen der verhältnismäßig hohen Fahrkosten nicht beliebig ausgedehnt werden kann, sollen vor allem solche Veranstaltungen und Programme gefördert werden, durch welche die Führungskräfte der Jugendarbeit beider Länder miteinander in Verbindung gebracht werden. Die Bundesregierung ist ferner bereit, dem Wunsche der tunesischen Regierung zu entsprechen, deutsche Fachkräfte der Jugendarbeit nach Tunesien zur Beratung der Jugendverbände und Jugendeinrichtungen auf einzelnen Gebieten der Jugendarbeit zu entsenden. Die Bundesregierung unterstützt die bestehenden deutsch-tunesischen Partnerschaften und wird weiterhin dafür sorgen, daß den in der Bundesrepublik lernenden und arbeitenden jungen Tunesiern jede Möglichkeit zur Begegnung mit der deutschen Jugend geboten wird. Das Bundesfamilienministerium hat die Absicht, die bisherigen Erfahrungen mit den Jugendbeziehungen zwischen Tunesien und der Bundesrepublik zu berücksichtigen.
Gesamtes Protokol
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510000000
Die Sitzung ist eröffnet.
Zunächst eine Bekanntmachung. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 15. März 1967 für den ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Schäfer als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß den Abgeordneten Wienand benannt. Das Haus ist sicherlich damit einverstanden. — Dann ist der Abgeordnete Wienand als ordentliches Mitglied des Vermittlungsausschusses gewählt.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 14. März 1967 die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Effertz und der Fraktion der FDP betr. Ausgleich der Einkommensverluste der deutschen Landwirtschaft durch die Getreidepreissenkung — Drucksache V/1481 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/1572 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 15. März 1967 mitgeteilt, daß der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der mitberatende Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen von der Beratung der
Verordnung des Rates über einzelne Maßnahmen zur gemeinsamen Marktorganisation für Zucker für das Wirtschaftsjahr 1967/68
— Drucksache V/1281 —
abgesehen haben, nachdem die Verordnung vom Rat der EWG zwischenzeitlich beschlossen wurde. Gegen die Verordnung wurden keine Bedenken erhoben.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen hat mit Schreiben vom 16. März 1967 mitgeteilt, daß der Ausschuß von der Beratung der
Verordnung des Rates über die teilweise Aussetzung des Gemeinsamen Zolltarifs bei der Einfuhr von Färsen und Kühen bestimmter Höhenrassen
— Drucksache V/1483 —
abgesehen hat, nachdem die Verordnung vom Rat der EWG zwischenzeitlich beschlossen wurde. Gegen die Verordnung wurden keine Einwendungen erhoben.
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat am 15. März 1967 mitgeteilt, daß der Innenausschuß die
Verordnung der Räte der EWG/EAG Nr. 8/66 Euratom 196/66 EWG zur Änderung der Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Gerichtshofs
Verordnung der Rate der EWG/EAG Nr. 9/66 Euratom 197/66 EWG zur Änderung der Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder der Kommission der EWG/EAG
Verordnung der Räte der EWG/EAG Nr. 11/66 Euratom 199/66 EWG zur Änderung der Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Gerichtshofs
Verordnung der Räte der EWG/EAG Nr. 12/66 Euratom 200/66/EWG zur Anderung der Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder der Kommission der EWG/EAG
zur Kenntnis genommen und beschlossen habe, keine Bedenken dagegen zu erheben.
Der Präsident der Monopolverwaltung für Branntwein bei der Oberfinanzdirektion Berlin hat am 13. März 1967 gemäß §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den Geschäftsbericht der Monopolverwaltung für Branntwein bei der Oberfinanzdirektion Berlin sowie die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1965/66 (1. Oktober 1965 bis 30. September 1966) vorgelegt. Bericht und Bilanz werden als Drucksache V/1571 verteilt.
Zu der in der Fragestunde der 98. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. März 1967 gestellten Frage des Abgeordneten Dröscher, Drucksache V/1537 Nr. II/2 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 16. März 1967 eingegangen:
Das von Ihnen erwähnte Urteil des Bundesgerichtshofes liegt mir nicht vor. Aber auch ohne Kenntnis von Einzelheiten der Begründung darf ich bemerken, daß der Bund nicht zuständig ist für eine gesetzliche Versorgung von Kindern, die während des Turnunterrichts in der Schule Unfallverletzungen und schwere Körperschäden erleiden. Wie mir aus einer Pressenotiz bekannt ist, hat der Bundesgerichtshof als Beispiel auf die Regelung in dem Gesetz über das Schulwesen der Freien und Hansestadt Hamburg hingewiesen. Der Erlaß derartiger Schulgesetze gehört aber in die ausschließliche Kompetenz der Länder.
Ich habe mich in der fraglichen Angelegenheit bereits mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in Bonn in Verbindung gesetzt. Wie ich erfahren habe, hat man dort mit der Prüfung der rechtlichen Probleme begonnen, die sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Februar 1967 ergeben. Ich habe gebeten, mich über das Ergebnis und die evtl. von den Ländern zu treffenden Maßnahmen zu unterrichten. Ich werde mir erlauben, Ihnen zu gegebener Zeit Kenntnis von dem Bericht zu geben.
Es ist nun zweckmäßig, daß wir uns über die Folge der heutigen Tagesordnung verständigen. Ich rege an, nach der Fragestunde zunächst den Bericht über die Lage der Nation, anschließend die Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes, dann die Änderung des Einkommensteuergesetzes und danach das ERP-
Wirtschaftsplangesetz 1967 zu behandeln. Wollen wir so verfahren? — Es bestehen keine Bedenken.
Wir kommen dann zur
Fragestunde
— Drucksachen V/1537, V/1538 —
Wir sind bei dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Ich rufe zunächst die Frage IV/1 des Herrn Abgeordneten Dr. Geißler auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag in Bälde den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, das den freien Verkauf von Abhörgeräten und deren mißbräuchliche Verwendung verbietet?
Bitte, Herr Minister!
*) Siehe 98. Sitzung, Seite 4460 B




Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0510000100
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung beabsichtigt, den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, das den freien Verkauf von Abhörgeräten verbietet. Der Entwurf ist ausgearbeitet, mit anderen Ressorts erörtert, und die Prüfung der noch offenen Fragen steht kurz vor dem Abschluß. Es ist nicht beabsichtigt, in den Entwurf ein Verbot der mißbräuchlichen Verwendung von Abhörgeräten aufzunehmen. Es ist einmal nach dem Gesetz über Fernmeldeanlagen bereits jetzt strafbar, wenn jemand Abhörgeräte ohne erforderliche Verleihung errichtet oder betreibt. Darüber hinaus soll nach dem neuen Strafgesetzbuch derjenige mit Strafe bedroht werden, der das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen ohne dessen Einwilligung mit einem Abhörgerät abhört.
Da der Entwurf des Strafgesetzbuches aber noch nicht verabschiedungsreif ist — er liegt, wie Sie wissen, hier in dem Sonderausschuß des Bundestages —, beabsichtigt die Bundesregierung, den gesetzgebenden Körperschaften vorzuschlagen, in den Ihnen demnächst zugehenden Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 des Grundgesetzes eine Vorschrift im Sinne Ihrer Frage aufzunehmen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510000200
Dann rufe ich die Frage IV/2 des Herrn Abgeordneten Ramms auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedenken der Gewerkschaft der Polizei, des ADAC und anderer Verbände gegen den Entwurf des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten?
Sie wird vom Herrn Abgeordneten Opitz übernommen.
Bitte, Herr Minister!

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0510000300
Die Frage, wie die Bundesregierung die Bedenken der Polizeigewerkschaft und anderer Verbände gegen den Entwurf des Ordnungswidrigkeitengesetzes beurteilt, sehen wir so an:
Der Entwurf dieses neuen Gesetzes ist, wie Sie wissen, in der ersten Lesung hier von allen Fraktionen grundsätzlich gebilligt worden. Inzwischen hat sich auch der Verkehrsausschuß des Bundestages dem Entwurf zugewandt und ihn grundsätzlich gebilligt. Auch der ADAC, der Deutsche Anwaltsverein, der Deutsche Verkehrsgerichtstag und andere Stellen haben die Entwürfe in eingehenden Stellungnahmen grundsätzlich begrüßt .Vorgebrachte Bedenken, wie z. B. auch die der Gewerkschaft der Polizei, richten sich gegen Einzelregelungen, über die demnächst der hierfür zuständige Ausschuß des Bundestages zu befinden haben wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510000400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Opitz.

Rudolf Opitz (FDP):
Rede ID: ID0510000500
Herr Minister, wird die Bundesregierung dieser Gewerkschaft die Möglichkeit zu einer Auseinandersetzung bzw. einer Diskussion mit der Regierung geben?

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0510000600
Herr Kollege, zunächst einmal habe ich mit dieser Gewerkschaft, die Sie meinen — das ist die von Herrn Kuhlmann geführte Gewerkschaft —, persönlich schon eine Reihe von Aussprachen gehabt. Sie werden sich fortsetzen. Inwieweit der Ausschuß anhören wird, ist dessen Entscheidung.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510000700
Ich rufe dann die Frage IV/3 des Herrn Abgeordneten Dr. Wahl auf:
Welches ist der gegenwärtige Stand der Ratifizierung des Haager Übereinkommens zur Einführung eines einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und des Haager Übereinkommens zur Einführung eines einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, die beide im Oktober 1965 von der Bundesregierung unterzeichnet wurden?
Ist der Kollege im Raum? — Die Frage wird nicht übernommen. Sie wird dann schriftlich beantwortet.
Ich rufe dann die Frage IV/4 des Abgeordneten Fritz (Wiesbaden) auf.
Zu welchem Ergebnis haben die Erörterungen (siehe Stenographisches Protokoll der 50. Sitzung Seite 2421 D) zwischen dem Bundesjustizministerium und den Landesjustizverwaltungen über die Anpassung der Gebührensätze für gerichtliche Sachverständige an die heutigen Verhältnisse geführt?
Der Abgeordnete hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt.
Die Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 16. März 1967 lautet:
Die Frage, ob die Entschädigungssätze für Sachverständige erhöht werden sollten, ist mit Vertretern der Landesjustizverwaltungen erörtert worden. Die Überlegungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Es hat sich ergeben, daß einer Erhöhung der Entschädigungssätze für Sachverständige nur im Rahmen einer größeren Kostenrechtsnovelle näher getreten werden könnte. Eine solche Kostenrechtsnovelle müßte eine Erhöhung der Gebühren auch in anderen Bereichen vorsehen; dabei ist insbesondere an die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, die Kostenordnung und das Gerichtsvollzieherkostengesetz zu denken. Es bedarf noch eingehender Überlegungen, ob so umfassende Maßnahmen im gegenwärtigen Zeitpunkt wirtschafts- und finanzpolitisch vertretbar sind.
Ich rufe dann die Frage IV/5 des Herrn Abgeordneten Dr. Geißler auf.
Ist es richtig, daß die Aufdeckung einer großen Zahl von Kindesmißhandlungen an einer falschen Auffassung der zur Behandlung dieser Kinder zugezogenen Ärzte über die ärztliche Schweigepflicht scheitert?
Bitte, Herr Minister!

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0510000800
Herr Kollege, es mag sein, daß bei Ärzten gelegentlich eine Ungewißheit über die Grenzen der Schweigepflicht besteht, so daß ein Arzt sich gehindert glaubt, Kindesmißhandlungen zu offenbaren. § 300 des Strafgesetzbuches verbietet aber nur die unbefugte Offenbarung ärztlicher Geheimnisse. Nach den Grundsätzen der Güter- und Interessenabwägung ist eine Offenbarung zum Schutz höherwertiger Rechtsgüter zulässig. Der Arzt ist aber nicht verpflichtet, sondern es steht in seinem Ermessen, d. h. in der Beurteilung dessen, was ihm die ärztliche Ethik auferlegt, ob er mitteilt oder nicht. Er wird dabei berücksichtigen, daß das richtige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Patienten durch jede Offenbarung beeinträchtigt wird, so daß möglicherweise das mißhandelte Kind wegen der Gefahr



Bundesminister Dr. Dr. Heinemann
einer Offenbarung künftig überhaupt nicht mehr der ärztlichen Versorgung zugeführt werden wird, was noch schwerere Schäden auslösen könnte.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510000900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Geißler.

Dr. Heiner Geißler (CDU):
Rede ID: ID0510001000
Darf ich also zur Präzisierung noch einmal fragen, ob Sie die Auffassung teilen, daß es kein unbefugtes Offenbaren eines anvertrauten oder bekanntgewordenen Geheimnisses im Sinne des § 300 StGB darstellt, wenn der Arzt solche schweren Körperverletzungen dem Jugendamt oder der Polizei mitteilt.

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0510001100
Das bestätige ich ausdrücklich.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510001200
Eine weitere Frage, bitte.

Dr. Heiner Geißler (CDU):
Rede ID: ID0510001300
Herr Minister, würden Sie glauben — das greift vielleicht ein bißchen über die eigentliche Frage hinaus —, ob es der Verbesserung des Kinderschutzes dienen und eine Hilfe für die Ärzte darstellen würde, wenn entsprechend amerikanischen Vorbildern ein Katalog bestimmter Symptome aufgestellt und auch den Ärzten, unter Umständen schon während des Studiums, nahegebracht würde, Symptome, die mit Wahrscheinlichkeit vermuten lassen, daß es sich bei solchen Verletzungen nicht um Unfälle oder Unglücksfälle handelt, sondern daß der Verletzung oder Erkrankung eben eine Gewaltanwendung zugrunde liegt?

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0510001400
Mir scheint, daß diese Frage ins Medizinische greift. Aber so auf Anhieb angesprochen würde ich sagen, das könnte nützlich sein.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510001500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Kübler.

Dr. Paul Kübler (SPD):
Rede ID: ID0510001600
Herr Bundesminister, halten Sie es für zweckmäßig, daß mißhandelte Kinder von der Polizei erst verhört werden dürfen, wenn die Eltern, gegen die sich ja meistens der Verdacht der Mißhandlung richtet, die Genehmigung gegeben haben?

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0510001700
Ich weiß nicht, worauf das beruhen soll, daß die Eltern erst genehmigen müssen.

Dr. Paul Kübler (SPD):
Rede ID: ID0510001800
Die Polizei klagt darüber, daß sie nach unserer neuen Strafprozeßordnung ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten nicht verhören darf.

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0510001900
Wenigstens muß das Kind darüber belehrt werden, daß seine etwaigen Aussagen die Eltern belasten könnten und daß sich von daher ein Aussageverweigerungsrecht ergibt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510002000
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Paul Kübler (SPD):
Rede ID: ID0510002100
Ist nur die Belehrung gegenüber dem minderjährigen Kind erforderlich, oder kann das Kind ohne Zustimmung der Eltern überhaupt nicht verhört werden?

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0510002200
Diese Frage will ich speziell prüfen. Ich werde Ihnen gegenüber schriftlich darauf zurückkommen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510002300
Ist die zweite Frage des Herrn Abg. Dr. Geißler schon beantwortet?

(Zuruf: Ja, das ist alles erledigt!)

Noch eine Zusatzfrage hierzu, Herr Abg. Dr. Meinecke.

Dr. Rolf Meinecke (SPD):
Rede ID: ID0510002400
Herr Minister, in der Presse wird von etwa 90 Todesfällen im Jahr durch Kindesmißhandlungen gesprochen, und es wird zuweilen behauptet, daß die wirkliche Zahl — d. h. also die Dunkelziffer — etwa zehnmal so hoch sei. Bestehen irgendwelche Anhaltspunkte dafür, daß dieser in der Presse geäußerte Verdacht gerechtfertigt ist?

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0510002500
Herr Kollege, die Gesamtzahl der gerichtlichen Verfahren wegen Kindesmißhandlung betrug im Durchschnitt der letzten Jahre jeweils 300 bis 400. An Verurteilungen kamen dabei zwischen 200 und 300 heraus. In wievielen Fällen davon vorher Ärzte eingeschaltet gewesen sind und die Möglichkeit gehabt hätten, amtliche Stellen zu unterrichten, ist statistisch natürlich nicht erfaßbar. Exakte Erhebungen darüber dürften auch kaum möglich sein, ebensowenig wie sich zahlenmäßig feststellen läßt, wie oft es Ärzten gelingt, durch eine besondere Rücksprache mit den Eltern diese zur Vernunft zu bringen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510002600
Ich rufe jetzt die Frage IV/6 des Abg. Dr. Geißler auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß aus dem in Frage IV/5 Gesagten im Rahmen der Strafrechtsreform Konsequenzen gezogen werden müssen?

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0510002700
Wir haben in der Vorlage zum neuen Strafrecht einen Text, der etwa so gedacht ist, daß eine Tat nach den und den Bestimmungen nicht strafbar ist, soweit der Täter das Geheimnis zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht oder zur Wahrnehmung eines berechtigten öffentlichen oder privaten Interesses offenbart und die Tat unter Berücksichtigung der einander widerstreitenden Interessen und der dem Täter nach den Umständen obliegenden Prüfungspflicht ein angemessenes Mittel ist, den angestrebten Zweck zu erreichen. Das ist gegenüber dem augenblicklichen Rechtszustand eine Auflockerung; wenn Sie so wollen: eine Erweiterung der Befugnis zur Offenbarung.




Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510002800
Herr Abgeordneter Schulz zu einer Zusatzfrage.

Dr. Klaus-Peter Schulz (SPD):
Rede ID: ID0510002900
Herr Minister, Sie sprachen von etwa 300 bis 400 Fällen von Kindesmißhandlungen, die im Jahr verhandelt werden. Können Sie Angaben darüber machen, wie hoch die Zahl der Frühehen im Zusammenhang mit den Kindesmißhandlungen ist?

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0510003000
Aus dem Handgelenk leider nein. Ich will gern schriftlich darauf zurückkommen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510003100
Frage IV/7 des Abgeordneten Dröscher:
Ist die Bundesregierung bereit, erneut in Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften mit dem Ziel einzutreten, den alten Mitbürgern, die in dankenswerter Eigenvorsorge ihren Lebensabend durch Kapitalversicherung hatten sichern wollen und dann durch die Währungsreform so geschädigt wurden, daß sie heute im hohen Alter in vielen Fällen in großer Not leben, angesichts des großen, mit den Beiträgen dieser Versicherten geschaffenen Versicherungsvermögens durch freiwillige und zusätzliche Leistungen der Versicherungen an diesen Personenkreis, welche dem Vertrauen in die Sicherheit solcher Vorsorge nur zuträglich sein könnten, zu helfen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen, zunächst zur Frage V/1 des Herrn Abgeordneten Cramer:
Besteht noch Aussicht, daß die den deutschen Soldaten in den Kriegsgefangenenlagern gegen Quittung abgenommenen ausländischen Zahlungsmittel jemals wieder zurückgezahlt werden?
Ist Herr Abgeordneter Cramer im Saal? — Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Roß übernommen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510003200
Die ausländischen Zahlungsmittel, die den deutschen Soldaten bei ihrer Gefangennahme abgenommen wurden, sind ebenso wie die auf Grund des Militärregierungsgesetzes Nr. 53 in Deutschland abgelieferten ausländischen Zahlungsmittel von den Alliierten als- für Zwecke der Reparation in Anspruch genommen anzusehen. Es handelt sich also um Reparationsschäden. Es besteht keinerlei Aussicht, daß etwa die Alliierten diese Zahlungsmittel zurückzahlen. Es ist aber auch nicht damit zu rechnen, daß diese Verluste nach dem Reparationsschädengesetz entschädigt werden; denn für derartige Verluste werden auch nach dem Lastenausgleichsgesetz den Vertriebenen und Kriegssachgeschädigten keine Leistungen gewährt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510003300
Fragen V/2, V/3 und V/4 der Abgeordneten Frau Dr. Krips:
Welche Bauvorhaben planen die US-Luftstreitkräfte im Bereich des Flughafens Stuttgart-Echterdingen im Zusammenhang mit der Übersiedlung des US-Hauptquartiers von Frankreich nach Stuttgart-Vaihingen?
Will die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Abwicklung des derzeitigen und die Weiterentwicklung des künftigen Stuttgarter Luftverkehrs durch die in Frage V/2 erwähnte Übersiedlung nicht beeinträchtigt wird?
Trifft es zu, daß die US-Behörden wegen ihrer in Frage V/2 erwähnten Pläne mit der Leitung des Flughafens Stuttgart bisher noch keinen Kontakt aufgenommen haben?
Die Fragestellerin hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 14. März 1967 lautet:
Zu 1
Die Verlegung des US-Hauptquartiers EUCOM aus Frankreich nach Stuttgart bedingt unter Umständen eine Änderung der Mitbenutzung des Flughafens Stuttgart-Echterdingen durch die US-Streitkräfte sowie gewisse bauliche Maßnahmen auf dem bundeseigenen Südteil des Flughafens. Verbindliche Angaben über Art und Umfang der Maßnahmen sind mir von den US-Streitkräften noch nicht mitgeteilt worden. Nach meinen bisherigen Feststellungen handelt es sich um den Bau eines Hangars sowie um bauliche Verbesserungen und Ergänzungen (Zufahrt, Rampe, Installation pp).
Zu 2
Die Bundesregierung ist nicht nur an einer ungehinderten Abwicklung des derzeitigen zivilen Luftverkehrs auf dem Flughafen Stuttgart, sondern auch an dessen Weiterentwicklung interessiert und ist bereit, unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen aus dem NATO-Truppenstatut und den Zusatzvereinbarungen darauf hinzuwirken, daß Berücksichtigungen nach Möglichkeit vermieden werden.
Zu 3
Die US-Streitkräfte haben sowohl mit der Landesregierung Baden-Württemberg als auch mit der Flughafen Stuttgart GmbH über mögliche Änderungen in der Flugplatzbenutzung im Zusammenhang mit der Verlegung des Hauptquartiers EUCOM Gespräche geführt und hierbei bereits ihre Bauabsichten angedeutet. Verbindliche Anforderungen können aber erst gestellt werden, wenn die Zustimmung der amerikanischen Regierung vorliegt.
Fragen V/5 und V/6 des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) :
Treffen die „Informationen über die steuerlichen Wettbewerbsvergünstigungen der öffentlich-rechtlichen Sparkassen", die der Bundesverband des privaten Bankgewerbes e. V. mit Schreiben vom 22. Februar 1967 den Mitgliedern des Finanz- und Wirtschaftsausschusses zugesandt hat, zu?
Ist die Bundesregierung bereit, aus den in Frage V/5 genannten Informationen Schlußfolgerungen zu ziehen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt.
Die Antwort des Staatssekretärs Grund vom 15. März 1967 lautet:
Der Kernpunkt der in Ihrer Frage bezeichneten Informationen ist wohl darin zu sehen, daß die jährlichen Steuerersparnisse, die mit dem Sparkassenprivileg verbunden sind, rund 350 Mio DM ausmachen. Die Höhe des Betrags dürfte den tatsächlichen Verhältnissen sehr nahe kommen. Im übrigen sind in der Schrift noch einmal alle die Gründe dargelegt, die seit Jahren gegen den weiteren Fortbestand des Sparkassenprivilegs genannt werden. Eine Stellungnahme hierzu wird die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Untersuchung über die Wettbewerbsverschiebungen im Kreditgewerbe abgeben. Unabhängig davon wird die Bundesregierung aber schon im Zusammenhang mit der mittelfristigen Finanzplanung prüfen, ob die Voraussetzungen für
die Weitergeltung des Sparkassenprivilegs noch gegeben sind und verneinendenfalls in einer Gesetzesvorlage die entsprechenden Schlußfolgerungen ziehen.
Frage V/7 des Abgeordneten Mischnick:
Ist die Information des Präsidenten des Deutschen Städtetages zutreffend, daß der Bundesfinanzminister nicht beabsichtigt, im Rahmen der Finanzreform die Gewerbeertragsteuer wegfallen zu lassen?
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Opitz übernommen.
Bitte, Herr Staatssekretär!




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510003400
Die Bundesregierung hat mehrfach zu erkennen gegeben, daß sie im Rahmen der Gemeindefinanzreform eine Senkung der Gewerbesteuer unter der Voraussetzung anstrebt, daß ein Ausgleich für die dabei eintretenden Einnahmeausfälle gefunden werden kann.
Über die Frage, in welcher Form eine Senkung der Gewerbesteuer durchzuführen ist, also auch über die Frage, ob in diesem Zusammenhang nach dem Vorschlag der Sachverständigenkommission für die Finanzreform die Gerwebeertragsteuer aufgehoben werden soll, steht die Entscheidung der Bundesregierung noch aus. Der Bundesminister der Finanzen wird bei seinem Vorschlag zu dieser Frage auch die Bedenken in Betracht ziehen müssen, die gegen eine völlige Aufhebung der Gewerbeertragsteuer vorgebracht worden sind.
In diesem Sinne ist eine Äußerung zu verstehen, die der Bundesminister der Finanzen in einem unverbindlichen Informationsgespräch mit Vertretern des Deutschen Städtetages gemacht hat.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510003500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Opitz.

Rudolf Opitz (FDP):
Rede ID: ID0510003600
Herr Staatssekretär, ist zu übersehen, in welcher Richtung diese Frage in etwa bei einer Harmonisierung in der EWG behandelt wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510003700
Herr Abgeordneter, wenn die Harmonisierung soweit fortschreitet, daß sie ein endgültiges Stadium erreicht, könnte in der Tat die Frage des völligen Wegfalls der Gewerbeertragsteuer aktuell werden. Das werden wir dann erneut prüfen müssen, allerdings immer unter der Voraussetzung, daß die Gemeinden quantitativ und qualitativ einen Ersatz für den Einnahmeausfall erhalten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510003800
Frage V/8 des Abgeordneten Dr. Staratzke:
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Wettbewerbsverzerrung zwischen Zeitungen und Rundfunk bzw. Fernsehen zu beseitigen, die durch die Steuerfreiheit der Gebühreneinnahmen, vor allem aber der Erträge aus den Werbesendungen der Rundfunk- und Fernsehanstalten eingetreten ist?
Die Frage wird vom Herrn Abgeordneten Moersch übernommen.
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510003900
Herr Präsident, darf ich die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Staratzke zusammen beantworten?

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510004000
Herr Abgeordneter Moersch, sind Sie damit einverstanden?

(Abg. Moersch: Ja!)

Dann rufe ich noch die Frage V/9 des Abgeordneten Dr. Staratzke auf:
Ist die Bundesrepublik das einzige Land in der EWG, das den Zeitungen die vollen Steuerlasten auferlegt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510004100
Bei Ihrer ersten Frage gehen Sie davon aus, daß im Verhältnis zwischen den Zeitungen auf der einen Seite und den Rundfunk- und Fernsehanstalten auf der anderen Seite Wettbewerbsverzerrungen bestehen. Inwieweit solche Wettbewerbsverzerrungen tatsächlich gegeben sind, wird zur Zeit gerade geprüft. Wie Sie wissen, ist vor etwa zwei Jahren eine Kommission eingesetzt worden mit dem Auftrag, die Wettbewerbsverhältnisse im Pressewesen zu untersuchen. Diese Kommission hat nunmehr im wesentlichen ihre Arbeiten abgeschlossen und wird ihren Bericht voraussichtlich im Laufe des Sommers vorlegen.
Ihre Frage geht weiterhin davon aus, daß die Gebühreneinnahmen und vor allem die Erträge aus den Werbesendungen der Rundfunk- und Fernsehanstalten steuerbefreit sind. Das trifft nur teilweise zu. Richtig ist, daß die Gebühreneinnahmen nicht der Steuer unterliegen; die Erträge aus den Werbesendungen werden jedoch nach den einschlägigen steuerrechtlichen Bestimmungen besteuert. Insoweit bestehen keine spezifischen, nur für die Rundfunk- und Fernsehanstalten geltenden steuerlichen Vergünstigungen.
Die steuerliche Behandlung der Erträge aus den Werbesendungen kann deshalb nicht die Ursache für die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Zeitungen und den Rundfunk- und Fernsehanstalten sein. Inwieweit die Steuerfreiheit der Gebühreneinnahmen einen Einfluß auf die Wettbewerbssituation hat, wird die bereits erwähnte Kommission im Rahmen ihrer Untersuchungen klären. Auf Grund des Ergebnisses wird die Bundesregierung dann zu entscheiden haben, welche Folgerungen hieraus im einzelnen gezogen werden müssen.
Was die künftige umsatzsteuerliche Behandlung von Presse und Rundfunk einschließlich Fernsehen anlangt, so sind in den zuständigen parlamentarischen Gremien bereits bestimmte Beschlüsse gefaßt worden. Hiernach sollen Presse, Rundfunk und Fernsehen in gleicher Weise der Umsatzsteuer unterworfen werden, und zwar mit einem ermäßigten Steuersatz. Anzeigenumsätze und Werbesendungen sollen jedoch sowohl bei der Presse als auch beim Rundfunk und beim Fernsehen dem vollen Steuersatz unterliegen. Das Hohe Haus wird in Kürze endgültig darüber zu beschließen haben, wie Presse, Rundfunk und Fernsehen durch die Mehrwertsteuer besteuert werden.
Zur zweiten Frage. Ganz allgemein läßt sich die Frage nach den Steuerlasten der Zeitungen dahingehend beantworten, daß im Rahmen der direkten Steuern, insbesondere der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuern, Zeitungsunternehmen und Vertriebsgesellschaften in allen EWG-Staaten gleichmäßig die vollen Steuerlasten wie andere Unternehmer zu tragen haben.
Im Rahmen der Umsatzsteuern bestehen allerdings zahlreiche Unterschiede. In Luxemburg und Frankreich gelten ab 1968 keine Steuererleichterungen mehr für die Zeitungen. Die zur Zeit noch geltenden Vergünstigungen laufen Ende dieses Jahres, also



Staatssekretär Grund
1967, aus. In den Niederlanden sind Zeitungspapierlieferungen, Zeitungsvertrieb und Anzeigenerlöse umsatzsteuerfrei. In Belgien unterliegen Vertriebserlöse einer zu Steuererleichterungen führenden pauschalen Umsatzsteuer an Stelle der Kumulativsteuer, während Anzeigenerlöse voll steuerpflichtig sind. In Italien hingegen sind Anzeigenerlöse umsatzsteuerfrei, da sie einer besonderen Publizitätsteuer unterliegen, während der Zeitungsvertrieb voll umsatzsteuerpflichtig ist.
Falls Sie es wünschen, Herr Abgeordneter, bin ich gern bereit, Ihnen nähere Einzelheiten hinsichtlich der sehr unterschiedlichen partiellen Umsatzsteuererleichterungen in den EWG-Staaten zu geben.

(Abg. Moersch: Ich wäre dafür dankbar!)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510004200
Keine Zusatzfrage, — aber den Wunsch haben Sie?

(Abg. Moersch: Ja, ich wäre dankbar, wenn Sie uns diese Unterlagen zuleiten könnten!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510004300
Ich werde sie Ihnen .schriftlich zuleiten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510004400
Die Fragen V/10, V/11 und V/12 des Herrn Abgeordneten Reichmann sind bereits beantwortet.
Frage V/13 des Herrn Abgeordneten Vogt:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die steuerliche Rechtsgleichheit für sämtliche an die Auslandsvertretungen entsandten Bundesbediensteten wieder herzustellen, nachdem neuerdings die entsandten Angestellten und Arbeiter im Gegensatz zu den entsandten Beamten und entgegen bisheriger Praxis als beschränkt einkommen-/lohnsteuerpflichtig behandelt werden, damit von den Vorteilen des Wohnungsprämiengesetzes und des Sparprämiengesetzes ausgeschlossen sind und die im Zweiten Vermögensbildungsgesetz möglichen Anlageformen nach den beiden vorgenannten Gesetzen nicht in Anspruch nehmen können?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510004500
Ich bin mit Ihnen der Meinung, daß Auslandsbeamte und ins Ausland entsandte Angestellte und Lohnempfänger des auswärtigen Dienstes lohnsteuerlich und prämienrechtlich gleichbehandelt, d. h. also als unbeschränkt steuerpflichtige Personen angesehen werden sollten. Mit diesem Ziele wird das Bundesfinanzministerium demnächst die von Ihnen aufgeworfene Frage mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtern. Sollte sich dabei ergeben, daß die angestrebte Gleichbehandlung auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 des Steueranpassungsgesetzes nicht erreicht werden kann, so wird eine Gesetzesänderung ins Auge gefaßt werden müssen.
Vizepräsident, Dr. Dehler: Dann kommen die Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Pohle, Fragen V/14, V/15 und V/16:
Erwägt die Bundesregierung auf Grund des Urteils des Bundesfinanzhofes vom 17. November 1966 — I 280/63 — außer einer Überyangs- und Anpassungsregelung im Zuge des § 131 AO nicht auch eine gesetzliche Regelung des Inhalts, daß einem Ergebnisabführungsvertrag zwischen einem Personenunternehmen als Organträger und einer juristischen Person als Organ die steuerliche Anerkennung gewährt wird?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß insbesondere die Vertreter mittelständischer Unternehmen die Aufrechterhaltung der Organschaft zwischen einem Personenunternehmen und einer juristischen Person dringend befürworten?
Wie steht die Bundesregierung zur Anwendung des Organschaftserlasses vom 23. Oktober 1959 im Rahmen einer Übergangs- und Anpassungsregelung?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510004600
Herr Präsident, darf ich die Fragen gemeinsam beantworten?

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510004700
Dr. Pohle ist einverstanden. — Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510004800
Die Bundesregierung hält eine gesetzliche Regelung der Organschaft auch für den Bereich der Körperschaftsteuer für notwendig. Das Bundesfinanzministerium hat deshalb bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf als Diskussionsgrundlage ausgearbeitet und diesen den Spitzenverbänden der Wirtschaft zur Stellungnahme zugeleitet. Er wird in nächster Zeit mit Vertretern der Wirtschaft und der Verwaltung besprochen werden. Im Zuge der weiteren Arbeiten an dem Entwurf wird entschieden werden müssen, ob Personenunternehmen uneingeschränkt als Organträger zugelassen werden können. Der bisherige Entwurf geht davon aus, daß das nur dann der Fall sein soll, wenn sämtliche Gesellschafter einer Personengesellschaft Kapitalgesellschaften sind. Dem Bundesfinanzministerium ist bekannt, daß insbesondere auch mittelständische Unternehmen die uneingeschränkte Aufrechterhaltung der körper-schaftsteuerlichen Organschaft mit Ergebnisabführungsvertrag zwischen einem Personenunternehmen als Organträger und einer Kapitalgesellschaft als Organ dringend befürworten. Gerade das ist der Anlaß zu der Bemerkung, die ich vorhin gemacht habe, daß wir diese Frage sehr sorgfältig überprüfen wollen.
Das Bundesfinanzministerium hat entsprechend der in der Antwort auf die mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Stammberger in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 17. Februar 1967 gegebenen Zusage inzwischen den Finanzministerien der Länder den Entwurf einer Übergangsregelung übersandt. Danach soll für eine Übergangszeit das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. November 1966 nicht angewendet werden. Für die Übergangszeit werden dementsprechend im Rahmen der bisherigen Praxis auch noch die Bestimmungen des Organschaftserlasses der Länder vom 23. Oktober 1959, wie sie bis zuletzt gegolten haben, angewendet werden.
Das war Ihre dritte Frage.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510004900
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Pohle.

Dr. Wolfgang Pohle (CSU):
Rede ID: ID0510005000
Herr Staatssekretär, welches sind die Gründe, aus denen sich die Bundesregierung nicht kurzerhand an die Regelung hält, die in der Kodifikation des Aktiengesetzes zustande gekommen ist, nach der diese Organschaft in dem von mir gewünschten Sinne aufrechterhalten und



Dr. Pohle
anerkannt ist, zumal das Bundesfinanzministerium mit Recht den Grundsatz der Bindung der Steuerbilanz an die Handelsbilanz aufrechterhält?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510005100
Herr Abgeordneter, ich glaube nicht, daß das lediglich eine Frage des Zusammenhangs zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz ist. Wir haben dabei die Entscheidungen der obersten Gerichte zu beachten. Sie wissen, in einem der Urteile ist ausdrücklich gesagt worden, daß die Frage, ob eine Personengesellschaft, insbesondere eine natürliche Person, der Organträger für eine Organgesellschaft sein kann, mit dem körperschaftsteuerlichen Grundgedanken nicht vereinbar ist. Wir werden aber diese Frage auch unter den Gesichtspunkten prüfen, die sich aus dem Aktiengesetz ergeben.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510005200
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Pohle.

Dr. Wolfgang Pohle (CSU):
Rede ID: ID0510005300
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welchen Standpunkt in der hier angeschnittenen Frage die Länderreferenten einnehmen? Hegen alle Referenten die gleichen Bedenken, oder gibt es auch Länderreferenten, die dieser Möglichkeit der Organschaft zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften das Wort reden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510005400
Herr Abgeordneter, die Besprechungen mit den Länderreferenten sind noch nicht abgeschlossen. Es sind uns zum Teil unterschiedliche Meinungen bekanntgeworden; auch gerade aus dem Lande, das Sie hier mit vertreten, sind Bedenken hinsichtlich einer Teilfrage geäußert worden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510005500
Herr Abgeordneter Kiep, eine Zusatzfrage.

Dr. Walther Leisler Kiep (CDU):
Rede ID: ID0510005600
Herr Staatssekretär, welche Frist würde die Bundesregierung als Übergangsfrist für angemessen halten, bis eine Neuregelung durchgeführt wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510005700
Auf diese Frage werde ich noch eingehen, wenn ich zu der Frage komme, die speziell von Herrn Abgeordneten Friderichs für heute gestellt worden ist. Ich kann die Antwort aber schon jetzt vorwegnehmen. Wir denken uns die Übergangsregelung in der Weise, daß das alte Recht noch gelten soll für alle diejenigen Gesellschaften, die ihr Wirtschaftsjahr vor dem 1. Januar 1968 abschließen. Liegt ein abweichendes Wirtschaftsjahr vor, dann möchten wir die Übergangsregelung so weit ausdehnen, daß auch noch das abweichende Wirtschaftsjahr 1967/68 hineinfällt, also auch über den 1. Januar 1968 hinaus,

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510005800
Ich rufe die Frage V/17 des Herrn Abgeordneten Wagner auf:
Auf welche Weise will die Bundesregierung sicherstellen, daß die Bestimmung des § 2 Abs. 2 des Kreditfinanzierungsgesetzes, wonach bei der aus Mitteln des Investitionshaushalts finanzierten Auftragsvergabe Gebiete mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit bevorzugt zu berücksichtigen sind, eingehalten wird?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510005900
Herr Präsident, erlauben Sie mir auch hier, daß ich die beiden Fragen wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworte?

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510006000
Der Herr Kollege Wagner ist damit einverstanden. Dann rufe ich auch noch die Frage V/18 des Herrn Abgeordneten Wagner auf:
Ist die Bundesregierung mit dem Fragesteller der Auffassung, daß die üblichen Verteilungsschlüssel für die Aufteilung von Bundesmitteln auf die Länder für die Mittel des Investitionshaushalts, insbesondere die Sofortprogrammittel nach § 3 des Kreditfinanzierungsgesetzes im Hinblick auf § 2 Abs. 2 des Kreditfinanzierungsgesetzes nicht anwendbar sind?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510006100
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat am 21. Februar 1967 in Beantwortung einer Kleinen Anfrage betreffend Einsatz von Mitteln des Investitionshaushalts erklärt, daß die Bundesregierung in geeigneter Form darauf hinwirken werde, daß bei der Auswahl der Investitionsprojekte und bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Rahmen der Maßnahmen des Investitionshaushalts bei Vorliegen der konjunkturpolitischen Voraussetzungen soweit wie möglich auch regionalwirtschaftliche Belange berücksichtigt werden. Mit Schnellbrief vom 28. Februar 1967 hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft die für die Durchführung der Maßnahmen des Investitionshaushalts zuständigen Ressorts ersucht, im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür Sorge zu tragen, daß bei der regionalen Verteilung der Mittel neben den bestehenden Präferenzgebieten — Berlin, Zonenrandgebiet, Bundesausbaugebiete, Bundesausbauorte — auch solche Gebiete bevorzugt berücksichtigt werden, die von der Abschwächung der Konjunktur stärker betroffen sind und in denen eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gegeben ist. Voraussetzung für die Berücksichtigung regionalwirtschaftlicher Belange in den Gebieten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit ist allerdings, daß durch die zusätzlichen Investitionsmaßnahmen in diesen Gebieten die mit dem Investitionshaushalt bezweckten konjunkturellen Anstoßwirkungen in keinem Fall beeinträchtigt werden. Mit der Zielsetzung des Investitionshaushalts ist es danach unvereinbar, die Mittel nach dem üblichen Verteilungsschlüssel für die Aufteilung von Bundesmitteln auf die Länder zuzuweisen. Die Bundesregierung teilt also ihre Auffassung, Herr Abgeordneter, voll und ganz.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510006200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wagner.




Dr. Leo Wagner (CSU):
Rede ID: ID0510006300
Herr Staatssekretär, kann der Bundesfinanzminister auf die Auswahl der zu fördernden Projekte in den einzelnen Bereichen Einfluß nehmen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510006400
Herr Abgeordneter, die Verteilung der Mittel und auch die Vergabe von Aufträgen obliegen an sich den einzelnen Ressorts. Aber der Bundesfinanzminister hat die Möglichkeit, Vorhaben zurückzuweisen, wenn sie der Zielsetzung, die ich eben umrissen habe, nicht entsprechen, wenn also insbesondere das Ziel der Wiederbelebung der Wirtschaft oder die überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit nicht genügend berücksichtigt ist.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510006500
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Wagner.

Dr. Leo Wagner (CSU):
Rede ID: ID0510006600
Herr Staatssekretär, werden im Rahmen des Investitionshaushalts den Ländern auch Globalmittel zugewiesen, die sie dann selbst verteilen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510006700
Herr Abgeordneter, im allgemeinen werden die Mittel von den Bundesressorts verwaltet und verteilt. Es gibt allerdings drei Bereiche, in denen eine Ausnahme besteht. Das sind im wesentlichen die Landwirtschaft, teilweise wohl auch Wissenschaft und Forschung und schließlich noch der soziale Wohnungsbau. In diesen Bereichen erfolgt die Verteilung über die Länder. Aber insoweit ist mit den Ländern Fühlung genommen worden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510006800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niederalt.

Alois Niederalt (CSU):
Rede ID: ID0510006900
Herr Staatssekretär, ist auch bei den Mitteln für den Straßenbau im Rahmen des sogenannten Eventualhaushalts eine globale Zuteilung an die Länder vorgesehen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510007000
Nein.

Alois Niederalt (CSU):
Rede ID: ID0510007100
Darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß die Mittel für den Straßenbau einzig und allein erstens nach der Zielsetzung des Kreditfinanzierungsgesetzes und zweitens nach dem sehr wichtigen § 2 Abs. 2, nämlich unter Berücksichtigung der überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit, verteilt werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510007200
Sicherlich, die Frage kann ich bejahen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510007300
Herr Abgeordneter Dr. Pohle, eine Zusatzfrage.

Dr. Wolfgang Pohle (CSU):
Rede ID: ID0510007400
Herr Staatssekretär, zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Verteilung der Mittel aus dem Sofortprogramm zu rechnen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510007500
Herr Abgeordneter, das Sofortprogramm ist vollkommen verplant, und die Aufträge sind, soweit ich unterrichtet bin — sie werden ja durch die Ressorts erteilt —, auch schon vollständig vergeben.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510007600
Herr Abgeordneter Röhner, eine Zusatzfrage.

Paul Röhner (CSU):
Rede ID: ID0510007700
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die .Arbeitslosenquote im Bundesgebiet im Durchschnitt — Stichtag 1. März 1967 —3,1 % betragen hat und daß demgegenüber in Nordbayern zu diesem Zeitpunkt eine Arbeitslosenquote von 6,4 % und in Südbayern eine Arbeitslosenquote von 4,4 % zu verzeichnen war? Meine Frage geht nun dahin: Wie hoch ist in Anbetracht dieser Zahlen die quotenmäßige Beteiligung des Freistaates Bayern an den gesamten Mitteln des Investitionshaushalts?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510007800
Herr Abgeordneter, Sie wissen, daß das Bundesfinanzministerium gerade in den letzten Tagen eine Vorlage über die Verteilung der Mittel an den Haushaltsausschuß gegeben hat. Ihnen ist sicherlich auch bekannt, daß im Gesetz die Mitwirkung des Haushaltsausschusses vorgesehen ist. Über die endgültige Verteilung der Mittel kann ich Ihnen also noch keine festen Zahlen nennen.
Aber eins darf ich heute schon sagen: Der zusätzliche Investitionshaushalt ist kein reines Arbeitsbeschaffungsprogramm. Das Land Bayern wird im Rahmen der Zielsetzung des Investitionshaushalts unter angemessener Abwägung aller Umstände berücksichtigt werden. Sie haben vielleicht schon gewisse Zahlen gehört. Nach unseren Vorstellungen, so wie sie Eingang in die soeben erwähnte Finanzvorlage gefunden haben, ist das Land Bayern in angemessenem Umfang, auch unter Beachtung der von Ihnen genannten Arbeitslosenzahl, berücksichtigt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510007900
Herr Abgeordneter Müller-Hermann zu einer Zusatzfrage.

Dr. Ernst Müller-Hermann (CDU):
Rede ID: ID0510008000
Herr Staatssekretär, können Sie in diesem Zusammenhang Auskunft darüber geben, ob die Länder, die ja an einer Arbeitsbeschaffung unmittelbar interessiert sind, sich endlich auch über die Richtlinien mit dem Bund verständigt haben, die zur Vergabe der 660 Millionen DM aus der Erhöhung der Mineralölsteuer nötig sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510008100
Herr Abgeordneter, ich sehe zwar keinen unmittelbaren Sachzusammenhang zwischen dem Investitionshaushalt und den 660 Millionen DM des Mineralölsteueraufkommens. Trotzdem möchte



Staatssekretär Grund
ich die Frage beantworten. Sie lautet leider: nein; die Verständigung ist noch nicht herbeigeführt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510008200
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0510008300
Herr Staaatssekretär, können Sie Nachrichten bestätigen, wonach in Gebieten mit einer relativ hohen Arbeitslosenquote der Bedarf an neuen Straßen am geringsten ist, während der Bedarf an neuen Straßen dort am höchsten ist, wo die geringste Arbeitslosigkeit herrscht, so daß die hier angeregte Zweckbestimmung investitionspolitisch geradezu falsch wäre?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510008400
Diese paradoxe Frage will ich gern überprüfen. Ich kann das so, wie Sie es soeben vorgetragen haben, nicht schlechthin bestätigen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510008500
Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg!

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0510008600
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, bei der Vergabe von Mitteln aus dem Investitionshaushalt in die bisher unterstrukturierten Gebiete zu berücksichtigen, daß diese Gebiete leider an manchen Teilen des Gesamtprogramms kaum teilnehmen können? Wird die Bundesregierung zum Ausgleich aus anderen Teilen des Investitionsprogramms bevorzugt Mittel in diese Gebiete geben? Ich denke hier z. B. an den Landeskulturbau.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510008700
Herr Abgeordneter, ich glaube, Sie spielen darauf an, daß im Gesamthaushalt ohnehin gewisse strukturpolitische Maßnahmen vorgesehen sind, aber nicht in dem gewünschten Umfang. Die Frage, ob jetzt etwa über den Eventualhaushalt oder über den, wie ich ihn nenne, zusätzlichen Investitionshaushalt ein Ausgleich für die unterstrukturierten Gebiete erfolgen kann, vermag ich leider nicht positiv zu beantworten. Die vorgesehenen strukturpolitischen Maßnahmen im Gesamthaushalt werden unabhängig davon getroffen. Aber sicherlich wird der zusätzliche Investitionshaushalt dazu beitragen, daß in einzelnen unterstrukturierten Teilgebieten eine Verbesserung eintritt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510008800
Herr Dr. Stecker zu einer Zusatzfrage.

Dr. Josef Stecker (CDU):
Rede ID: ID0510008900
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß in die schlecht strukturierten Gebiete, die der Kollege Moersch offenbar abschreiben will,

(Heiterkeit in der Mitte)

durch den Bau von Straßen einiges Leben kommen kann?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510009000
Sicher, Herr Abgeordneter.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510009100
Herr Abgeordneter Mertes zu einer Zusatzfrage.

Dr. Werner Mertes (FDP):
Rede ID: ID0510009200
Herr Staatssekretär, ist die erwähnte überdurchschnittliche Arbeitslosenquote in Bayern allein eine Folge der zu geringen Investitionsmittel, oder spielt hier vielleicht auch die Frage der Ausbildungsstruktur mit hinein, die mit dem Schulsystem zusammenhängt?

(Lachen in der Mitte.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510009300
Herr Abgeordneter, einen ursächlichen Zusammenhang des letzten Komplexes vermag ich wirklich nicht zu erkennen; aber die Ursachen sind sicherlich sehr vielfältig.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510009400
Herr Abgeordneter Fritsch zu einer Zusatzfrage.

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0510009500
Ist Ihnen bekannt, Herr Staatsekretär, daß nach Auskunft der obersten Baubehörde des bayerischen Staatsministeriums des Innern im bayerischen Zonenrand- und Grenzgebiet derzeit 100 Vorhaben für den Bundesfernstraßenbau existieren, die allein einen Aufwand von 400 Millionen DM erfordern? Wird dieser Tatbestand bei den Mitteln des Kreditfinanzierungsgesetzes genügend berücksichtigt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510009600
Herr Abgeordneter, einer der tragenden Gesichtspunkte bei der Vergabe der Aufträge gerade auch im Straßenbau ist doch der, daß es sich um Aufträge handeln muß, die sofort effizient werden, d. h. sofort vergeben werden können und damit die Konjunktur beleben. Wenn also in dem von Ihnen erwähnten Raum so viele Projekte vergabereif sind, bin ich überzeugt, daß sie bei der Verteilung der Mittel auch entsprechend berücksichtigt werden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510009700
Herr Abgeordneter Moersch!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0510009800
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß ein Teil der strukturellen Arbeitslosigkeit in Bayern unter anderem dadurch eingetreten ist, daß dank dem segensreichen Wirken mancher Kollegen hier im Hause vor Jahren die Straßenbaukapazität so hochgetrieben wurde, daß jetzt einfach keine Beschäftigungsmöglichkeiten mehr für das Straßenbaugewerbe dort vorhanden sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510009900
Ich müßte erst prüfen, ob das Unwahrscheinliche in Ihrer Frage wirklich zutrifft.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510010000
Herr Abgeordneter Fritsch zu einer weiteren Zusatzfrage.

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0510010100
Herr Staatssekretär, darf ich im Anschluß an meine vorherige Frage noch



Fritsch (Deggendorf)

die Frage stellen, ob denn in Bayern bei der Vergabe von Mitteln für den Straßenbau nach dem Kreditfinanzierungsgesetz besondere Gebiete, die weit über den Landesdurchschnitt hinaus arbeitslose Mitbürger zu verzeichnen haben, punktuell berücksichtigt werden. Ich denke dabei insbesondere an Landkreise im Zonenrandgebiet, bei denen sich ja die Durchschnittszahlen der Arbeitslosen der 40 %-Quote nähern.
Grund, Staatssekretär des Bundesministeriums der 'Finanzen: Herr Abgeordneter, ich habe jetzt den Eindruck, daß die Debatte auf eine Straßenbaudebatte hinausläuft. Ich würde anregen, dem hier anwesenden Herrn Minister Leber diese Frage zu stellen. Ich bin beim besten Willen nicht in der Lage, ad hoc alle diese Fragen konkret zu beantworten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510010200
Herr Abgeordneter Schulze-Vorberg!

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0510010300
Herr Staatssekretär, damit kein falscher Eindruck entsteht, möchte ich auf die Frage des Kollegen Mertes nach den Schulverhältnissen zurückkommen und Sie fragen, ob dieses ernste Problem nicht auch Ihrer Meinung nach in erster Linie gesehen werden muß unter dem Gesichtspunkt der deutschen Teilung, daß Bayern leider eine sehr lange Zonengrenze hat, daß wir dort eben mit besonderen Schwierigkeiten zu rechnen haben und daß zusätzliche Verdächtigungen dieser Art das Problem gewiß nicht erleichtern. Stimmen Sie darin mit mir überein?

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510010400
Ich glaube nicht, daß der Herr Staatssekretär die umfassende Kompetenz hat, diese sehr weitreichende Frage zu beantworten. Wir wollen ihn nicht überfordern. Er ist kein Politiker, sondern ein Beamter.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510010500
Herr Präsident, ich möchte nur sagen: wenn ich vorhin auf die vielfältigen Ursachen hingewiesen habe, so habe ich speziell gerade auch an diese Gesichtspunkte gedacht, die. Sie, Herr Abgeordneter, jetzt hier noch einmal ausdrücklich erwähnt haben.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0510010600
Ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Staatssekretär.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510010700
Herr Abgeordneter Vogt als letzter.

Karl-Heinz Vogt (CSU):
Rede ID: ID0510010800
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, im Zusammenhang mit den hier gestellten Fragen noch diese meine Frage zu beantworten: Sind Pressenachrichten richtig, daß die Bundesregierung eine Aufstockung des Eventualhaushalts erwägt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510010900
Darüber sind noch keine Beschlüsse gefaßt. Dieses Problem ist übrigens an die Bundesregierung auch noch von keiner Seite und von keinem Ressort offiziell herangetragen worden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510011000
Ich rufe dann die Frage V/19 des Hern Abgeordneten Dr. Müller-Hermann auf:
Wie hoch schätzt der Bundesfinanzminister den Steuerausfall ein, der sich allein aus der Tatsache ergibt, daß sogenannte Cash-and-Carry-Unternehmen in ständig wachsendem Umfang — statt an Zwischenhändler — unter Aussparung der 4%igen Umsatzsteuer Waren aller Art an Letztverbraucher abgeben?
sowie seine Frage VI/23, die unter dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft aufgeführt ist:
Welche Konsequenzen gedenkt der Bundeswirtschaftsminister aus der Tatsache zu ziehen, daß sogenannte Cash-and-Carry-
Unternehmen, die ihrer Funktion und ihrer steuerlichen Behandlung nach als Unternehmen des Zwischenhandels gelten, in ständig wachsendem Umfang Waren aller Art an Letztverbraucher abgeben und damit den Wettbewerb des Einzelhandels entscheidend verfälschen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510011100
Herr Abgeordneter, ich darf zunächst einmal die Frage beantworten, die an mein Haus gerichtet ist. Im Bundesfinanzministerium liegen keine amtlichen Zahlen darüber vor, in welchem Umfang Cash-and-Carry-Großhändler ihre Waren an Letztverbraucher liefern. Es ist jedoch aus anderen Quellen bekannt, daß der Anteil dieser Lieferungen etwa 8 bis 12 v. H. des Umsatzes der Cash-and-
Carry-Großhändler, aber nur 0,5 v. H. der gesamten Lieferungen aller Einzelhändler an Letztverbraucher in der Bundesrepublik beträgt. Der Cash-and-Carry-
Großhandel hat diese Umsätze genauso wie andere Großhändler als Einzelhandelslieferungen mit 4 v. H. zu versteuern. Ob und in welchem Umfang in den Umsätzen, für die die Cash-and-Carry-Unternehmen Großhandelsvergünstigungen in Anspruch nehmen, Lieferungen an Letzverbraucher enthalten sind, ist nicht bekannt. Etwaige Mißbrauchsfälle werden im Rahmen der allgemeinen Betriebsprüfung und bei der Umsatzsteuersonderprüfung aufgegriffen. Inwieweit danach noch ein Steuerausfall verbleibt, kann ohne weitere Ermittlungen nicht geschätzt werden. Soviel zu der Frage, die Sie an mein Haus gestellt hatten.
Anschließend möchte ich wegen des Sachzusammenhangs gleich die Frage beantworten, die an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft gestellt worden ist. Die Entwicklung auf dem Gebiet des Cash-
and-Carry-Großhandels wird vom Bundeswirtschaftsminister ständig und aufmerksam beobachtet. Es handelt sich um ein Selbstbedienungssystem, das sowohl beim Einzelhandel als auch beim Großhandel aus Gründen der Rationalisierung und der Kostensenkung Eingang gefunden hat. Dabei ergibt sich die Notwendigkeit, durch entsprechende Kontrollen den Verkauf auf gewerbliche Einkäufer zu beschränken. Hierüber haben mit den beteiligten Wirtschaftskreisen eingehende Beratungen stattgefunden. Von der Wirtschaft sind Kontrollsysteme ausgearbeitet und eingeführt worden, durch die der ursprünglich oft unkontrollierte Zugang von pri-



Staatssekretär Grund
vaten Verbrauchern zu Cash-and-Carry-Lägern weitgehend unterbunden worden ist.
Die Kontrolle stützt sich u. a. auf die von den zuständigen Behörden ausgestellten Bescheinigungen über die Gewerbeanmeldung — § 15 der Gewerbeordnung — oder auf die Reisegewerbekarte — § 55 der Gewerbeordnung —. Es ist vorgekommen, daß Letztverbraucher nur zum Schein ein Gewerbe angemeldet oder eine Reisegewerbekarte beantragt haben, um die behördliche Bescheinigung als „Ausweis" für den Einkauf in Cash-and-Carry-
Betrieben zu benutzen. In Erörterungen mit den Länderwirtschaftsministerien hat das Bundesministerium für Wirtschaft erreicht, daß die zuständigen Behörden im Erlaßwege jetzt angewiesen wurden, in Fällen erkennbarer Scheinanmeldungen oder Scheinanträge eine Empfangsbescheinigung oder Reisegewerbekarte zu verweigern.
Nach Kenntnis des Bundeswirtschaftsministeriums sind diese Maßnahmen, wo sie zum Zuge gekommen sind, auch schon wirksam geworden. Das schließt nicht aus, daß angesichts des raschen Entstehens neuer Cash-and-Carry-Betriebe da und dort in diesem Stadium der Entwicklung gelegentlich auch ein anderer Eindruck erweckt wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510011200
Zusatzfrage, Herr Kollege Dr. Müller-Hermann.

Dr. Ernst Müller-Hermann (CDU):
Rede ID: ID0510011300
Herr Staatssekretär, sprechen nicht leider die Erfahrungen dafür, daß die Gewerbescheine in den Ländern in einer so großzügigen Art und Weise ausgegeben werden, daß eben sehr viele — wie Sie sagen — private Verbraucher sich den Anschein geben, gewerbliche Einkäufer zu sein, ohne es tatsächlich zu sein, und daß dadurch in der Tat nicht nur dem Fiskus erhebliche Steuereinnahmen verlorengehen, sondern auch dem Einzelhandel eine fast unlautere Konkurrenz erwächst?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510011400
Herr Abgeordneter, für die Vergangenheit möchte ich Ihren Eindruck bestätigen. Ich hoffe aber, daß das vom Bundeswirtschaftsminister in Angriff genommene Verfahren, besonders die Anweisung, jetzt strenger zu prüfen, doch Erfolge zeitigen wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510011500
Eine weitere Frage des Herrn Kollegen Dr. Müller-Hermann.

Dr. Ernst Müller-Hermann (CDU):
Rede ID: ID0510011600
Ist, wenn man etwas schärfere Kontrollbestimmungen praktiziert, nach einer angemessenen Zeit mit einem Erfahrungsbericht von seiten der Länder zu rechnen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510011700
Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, ob das im Rahmen der Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministers liegt. Aber ich will gern in diesem Sinne eine Anregung weitergeben, nachdem ich heute die Beantwortung dieser Frage übernommen habe. Ich werde das Bundeswirtschaftsministerium
bitten, in angemessener Zeit Berichte anzufordern.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510011800
Ich rufe die Frage V/20 des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) auf:
Wann ist mit der beabsichtigten Verlegung des Hauptzollamtes von Landshut nach Deggendorf zu rechnen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510011900
Bereits seit mehreren Jahren und auch heute noch besteht die Absicht, den Sitz des Hauptzollamtes von Landshut nach Deggendorf zu verlegen. In dem tief gestaffelten Bezirk liegt das Hauptzollamt Landshut zu weit von der Grenze entfernt. Vor der Verlegung nach Deggendorf muß dort jedoch ein neues Verwaltungsgebäude errichtet werden. Die angespannte Haushaltslage hat bisher leider die Verwirklichung dieses Planes nicht zugelassen. Es ist zur Zeit auch nicht zu übersehen, wann das Projekt in Angriff genommen werden kann.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510012000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fritsch.

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0510012100
Herr Staatssekretär, Ihr Haus hat unter dem 21. November 1966 mitgeteilt, daß zunächst die Einstellung von 500 000 DM für die Errichtung eines neuen Hauptzollamtsgebäudes in Deggendorf vorgesehen sei, daß aber dieser Betrag wegen Haushaltsschwierigkeiten nicht habe eingesetzt werden können. Ich darf in diesem Zusammenhang auf den vorhin erwähnten Eventualhaushalt zurückkommen, da es sich hier um Hochbaumaßnahmen des Bundes handelt. Besteht keine Möglichkeit, nunmehr aus diesen Mitteln dieses Bauvorhaben verstärkt in Angriff zu nehmen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510012200
Herr Abgeordneter, von meinem Haus, insbesondere von der zuständigen Zollabteilung, ist wiederholt Anlauf genommen worden, entsprechende Mittel in den Entwurf des Haushalts einzubringen. Alle Anläufe sind bisher gescheitert. Ob jetzt im Rahmen des zusätzlichen Investitionshaushalts Mittel dafür aufzubringen sind, wird entscheidend davon abhängen, ob es sich schon um einen vergabereifen Auftrag handelt. Ich glaube das bezweifeln zu müssen, weil ja ,die Neubaupläne für dieses Hauptzollamt dann schon fix und fertig vorliegen müßten, damit eine Ausschreibung erfolgen kann. Aber ich will der Sache nachgehen und sie prüfen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510012300
Eine weitere Zusatzfrage.

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0510012400
Herr Staatssekretär, würden Sie für den Fall, daß Ihre Vermutung stimmen sollte, von Ihrem Hause aus mit Nachdruck dafür sorgen, daß die baureife Planung des Vorhabens in Deggendorf betrieben wird?




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510012500
Herr Abgeordneter, ich fürchte, daß solche Maßnahmen zu spät kämen, weil die Sache dann in diesem Jahr nicht mehr rechtzeitig bewerkstelligt werden könnte.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510012600
Herr Abgeordneter Niederalt zu einer Zusatzfrage.

Alois Niederalt (CSU):
Rede ID: ID0510012700
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß dieses Projekt ein planfertiges Projekt sein muß, nachdem dafür schon ein erheblicher Betrag ausgeworfen worden ist? Sind Sie nicht weiter mit mir der Meinung, daß das dann geradezu ein typischer Fall des Kreditfinanzierungsgesetzes — der 200 Millionen, die für Hochbaumaßnahmen vorgesehen sind — ist, nachdem hiermit erstens sofort eine Konjunkturspritze gegeben werden kann und es sich zweitens um ein Gebiet handelt, das eine Arbeitslosigkeit von 30 und mehr Prozent aufweist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510012800
Herr Abgeordneter, wenn ich recht unterrichtet bin, ist es bisher leider nicht gelungen, einen einzigen Ansatz in den Haushalt hineinzubringen. Es mag aber durchaus sein, daß, da wiederholt Anläufe genommen worden sind und auch einmal der Betrag von 500 000 DM genannt worden ist, Vorplanungen weitgehend gediehen sind. Ich bin aber im Moment überfragt. Ich will die Sache überprüfen lassen. Sollten vergabereife Vorhaben vorliegen, dann würde ich in der Tat der Meinung sein, daß man sie noch einbeziehen sollte.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510012900
Auch der Herr Abgeordnete Büttner ist an Niederbayern interessiert; ich bin gespannt. Bitte!

Fritz Büttner (SPD):
Rede ID: ID0510013000
Herr Staatssekretär, darf ich mir dazu die grundsätzliche Frage erlauben, wie es mit der Verlegung von Zollämtern überhaupt ist. Ich denke dabei an das Zollamt in Kleve, das im Rahmen des deutsch-niederländischen Abkommens um wenige Kilometer verlegt werden soll. Ist das überhaupt noch erforderlich, wenn wir daran denken, daß im Rahmen der EWG die Zölle abgebaut werden sollen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510013100
Herr Abgeordneter, diese Grundsatzfrage kann ich, ohne nun auf den Einzelfall Kleve einzugehen, nur ganz allgemein beantworten. In dem ersten Teil Ihrer Frage klang der Zweifel an, ob nach Harmonisierung der Binnenzölle noch ein berechtigtes Interesse am Ausbau von neuen Zollämtern bestehe. Leider ist es doch so, daß durch den Wegfall der Binnenzölle keineswegs die Verbrauchsteuergrenzen wegfallen. Wegen dieser Verbrauchsteuergrenzen wird der Zöllner immer noch an der Grenze stehen müssen. Das macht es erforderlich, dort, wo es nottut, auch Neubauten zu erwägen.
Andererseits muß ich aber gerade im Hinblick auf die zunehmende Harmonisierung — Wegfall der
Binnenzölle und Schaffung eines gemeinsamen Außenzolltarifs — auf die Notwendigkeit der Rationalisierung der Zollverwaltung hinweisen. Das wird uns zwingen, auch in organisatorischer Hinsicht gewisse Schlußfolgerungen zu ziehen. Als Folge davon wird hier und dort ein Hauptzollamt wegfallen, oder es werden überhaupt Umorganisationen im Aufbau der Zollverwaltung vorgenommen werden müssen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510013200
Herr Abgeordneter Büttner zu einer weiteren Frage.

Fritz Büttner (SPD):
Rede ID: ID0510013300
Wann glauben Sie, Herr Staatssekretär, daß im Interesse der Beruhigung der Zollbeamten eine abschließende Klärung erfolgen kann?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510013400
Herr Abgeordneter, diese Frage kann ich Ihnen nicht konkret beantworten. Wir sind laufend mit dem Problem befaßt, wie wir der Entwicklung insbesondere auf dem. Gebiete der Harmonisierung Rechnung tragen können. Ich habe vor, diese Frage vor den Zollbeamten auf der nächsten Jahrestagung des Zollbeamtenbundes in Münster ausführlich zu behandeln und dazu Stellung zu nehmen, um 'damit einen Beitrag zur Beruhigung in der Zollbeamtenschaft zu liefern.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510013500
Herr Abgeordneter Schulz zu einer Zusatzfrage.

Dr. Klaus-Peter Schulz (SPD):
Rede ID: ID0510013600
Herr Staatssekretär, meinen Sie nicht auch, daß die Umwandlung der heutigen Fragestunde in eine Art Bayerndebatte auf ein stark entwickeltes Bayernbewußtsein des Hohen Hauses schließen läßt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510013700
Von der letzten Zusatzfrage habe ich nicht diesen Eindruck, weil diese ganz generell gestellt war.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510013800
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Frage VIII/1 des Herrn Abgeordneten Schmidt (Kempten) :
Ist die Bundesregierung mit dem Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Arbeit einer Meinung, daß der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung baldigst von 1,3 Prozent auf 2 Prozent angehoben werden müsse?
Bitte, Herr Minister!

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0510013900
Herr Kollege Schmidt, nach dem mir vorliegenden Bericht der „Welt" vom 18. Februar 1967 und einer mir ebenfalls vorliegenden Abschrift eines Briefes ides Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Arbeit an den Pressedienst der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat dieser nicht davon gesprochen, wie Sie offenbar annehmen, daß der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung „baldigst", also ohne Rücksicht auf die Wirtschaftslage,



Bundesminister Katzer
erhöht werden sollte. Er hat vielmehr die Auffassung vertreten, daß der Beitrag nach Überwindung der Wirtschaftsabflachung wieder mit dem im Gesetz vorgesehenen Satz von 2 % erhoben werden sollte.
Ich darf daher feststellen, daß die Bundesregierung in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Arbeit der Auffassung ist, daß der Beitragssatz für die nächste Zeit nicht erhöht werden sollte. Die Bundesregierung ist der Meinung, ,daß bei rückläufiger Beschäftigungslage der Beitragssatz solange wie möglich nicht erhöht werden sollte. Die Rücklage der Bundesanstalt soll die in diesem Fall rasch anwachsenden Mehrausgaben auffangen. Dies entspricht auch der Auffassung des Hohen Hauses, wie sie bei Erteilung der Ermächtigung an die Bundesregierung im Jahre 1961, den Beitrag von 2 % „nach Maßgabe der Finanzlage der Bundesanstalt zeitweise zum Teil auszusetzen", im. Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit zum Ausdruck gekommen ist. Die Höhe der gegenwärtigen Rücklage erlaubt es, die weitere Entwicklung abzuwarten.
Da die Rechtsverordnung, durch die der jetzige ermäßigte Beitrag festgesetzt ist, am 31. Dezember 1967 außer Kraft tritt, wird die Bundesregierung bis Ende dieses Jahres prüfen müssen, ob die Beitragsermäßigung auch nach Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten beibehalten werden kann.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510014000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt.

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0510014100
Herr Minister, darf ich aus Ihrer Antwort im Hinblick auf gewisse wenigstens leichte Entspannungen der Arbeitslosenlage entnehmen, daß der Begriff „nächste Zeit" immerhin so weit geht, daß nur noch gravierende Veränderungen zum Negativen die Bundesregierung zu Überlegungen über eine Anhebung veranlassen würden?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0510014200
Jawohl, Herr Kollege.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510014300
Eine weitere Frage.

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0510014400
Darf ich weiterhin annehmen, daß, wenn solche Überlegungen aus irgendeinem Grunde auftauchen sollten, sie immer in Zusammenhang mit Beitragserhöhungen auf anderen Gebieten, die im Gespräch sind, angestellt und koordiniert werden, um keine zu hohen Belastungen sowohl für den Beitragszahler als auch auf der Arbeitgeberseite entstehen zu lassen?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0510014500
Herr Kollege Schmidt, Sie wissen, daß wir das in der Vergangenheit immer getan haben, daß wir sorgfältig abgewogen haben und nicht nur den einen Teilbereich im Auge hatten, sondern das gesamte Sozialgefüge. Das wird auch in Zukunft so sein.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510014600
Dann die Fragen VIII/2 und VIII/3 des Herrn Abgeordneten Bading:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Firmen, die eine auf
monatlicher, elektronischer Datenverarbeitung beruhende Lohnabrechnung eingeführt haben, auf Schwierigkeiten mit den Arbeitsbescheinigungen stoßen, die von freigestellten Arbeitnehmern mit dem Antrag auf Arbeitslosenunterstützung zum Nachweis ihres Arbeitsentgeltes in den letzten 20 Tagen vor der Entlassung vorzulegen sind?
Ist die Bundesregierung bereit, der technischen Entwicklung der Datenverarbeitung Rechnung zu tragen und durch Änderung der Vorschriften zu ermoglichen, daß der Inhalt der Arbeitsbescheinigungen, die beim Antrag auf Arbeitslosenunterstützung vorzulegen sind, auf den durch die Datenverarbeitung bedingten Abrechnungszeitraum vor der Entlassung abgestellt wird?
Ist Herr Kollege Bading im Raum? — Nein. Die beiden Fragen werden schriftlich beantwortet.
Dann rufe ich die Frage VIII/4 des Herrn Abgeordneten Schmidt (Kempten) auf:
Ich frage die Bundesregierung: wieviel Aufsichtsratssitze und Arbeitsdirektorenstellen entfallen bei den Unternehmungen, die auf Grund des Wirksamwerdens der Zweijahresfrist gem. § 16 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie die Voraussetzungen für dieses Gesetz nicht mehr erfüllen?
Bitte, Herr Minister!

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0510014700
In den Geltungsbereich des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes fallen zur Zeit noch die Rheinischen Stahlwerke, Essen, die Gelsenkirchener Bergwerks AG, Essen, und die Salzgitter AG. Jede dieser drei Konzernobergesellschaften hat einen Arbeitsdirektor und 21 Aufsichtsratsmitglieder, davon 10 Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite, 10 Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite und als 21. Aufsichtsratsmitglied den sogenannten neutralen Mann, der nach dem Gesetz von den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen ist.
Wenn diese Gesellschaften aus dem Bereich des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes ausscheiden, entfällt die Pflicht zur Bestellung eines Arbeitsdirektors, und der Aufsichtsrat wäre nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammenzusetzen.
Wieviel Sitze der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat bei diesem Wechsel entfallen, kann im Augenblick nicht gesagt werden, da die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung bei einem solchen Wechsel in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats erneut festzusetzen ist. Unter der Voraussetzung, daß die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht geändert wird, wären in allen drei Konzernobergesellschaften je 7 Arbeitnehmervertreter zu bestellen. Es würden also drei Sitze in jeder Gesellschaft entfallen. Diese Zahl erhöht sich, wenn die Zahl der Aufsichtsratssitze insgesamt verringert wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510014800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmidt.

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0510014900
Herr Minister, hat die Möglichkeit eines solchen Ausfalls von Sitzen zu der etwas beschleunigten Verabschiedung- des Ge-



Schmidt (Kempten)

setzes zur Ausweitung oder zur Verlängerung der Montan-Mitbestimmung dieser Tage in diesem Haus beigetragen?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0510015000
Ich glaube, daß man das unter diesem Gesichtspunkt nicht sehen kann, Herr Kollege Schmidt. Ich darf aber auf die vorgestrige Debatte zurückkommen und das eine sagen: Sie meinen, das sei vorschnell geschehen. Ihr Kollege hat aber bei der Debatte vorgestern zum Ausdruck gebracht, für ihn gebe es für dieses Gesetz ein logisches Argument, das aber leider nicht vorgetragen worden sei. Dieses logische Argument sei folgendes: Der Zweijahreszeitraum ist infolge der schnellen wirtschaftlichen Entwicklung zu kurz, und da könne es passieren, daß ein Konzernunternehmen unter die qualifizierte Mitbestimmung fällt und dann wieder herausfällt. Um dieses Hinein und Heraus zu verhindern, müßte man die Frist verlängern; das sei ein gewichtiges Argument. Ich glaube, ich darf es heute noch nachtragen, weil es vorgestern abend schon sehr spät war. Das ist ein Punkt, der maßgeblich und entscheidend dazu beigetragen hat, dieses Gesetz vorgestern zu verabschieden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510015100
Eine weitere Frage.

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0510015200
Herr Minister, darf ich aus dieser Antwort entnehmen, daß sich der Gesetzgeber damals bei den Überlegungen bezüglich der Zweijahresfrist. nicht genügend Gedanken gemacht hat?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0510015300
Ich würde sagen, der Gesetzgeber — das sind Sie selbst — hat sich sicherlich sehr viele Gedanken darüber gemacht. Aber man konnte wohl damals die rasche Entwicklung, die nun eingetreten ist, in ihrem ganzen Umfang noch nicht übersehen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510015400
Auf jeden Fall ist ein Minister nicht das geeignete Organ, Urteile über den Gesetzgeber abzugeben.
Herr Abgeordneter Mertes zu einer Zusatzfrage.

Dr. Werner Mertes (FDP):
Rede ID: ID0510015500
Sind Sie wirklich der Meinung, daß auf Grund der Strukturwandlungen in unserer Wirtschaft jemals wieder die Aussicht besteht, daß diese Betriebe, die aus dem Montanbereich ausgewandert sind, wieder in ihn zurückkehren?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0510015600
Herr Kollege Mertes, die Sache ist in der Tat so: Von den drei Konzernen, die ich vorhin genannt habe, ist einer ausgeschieden, der möglicherweise wieder hineinkommen könnte, weil einige Fusionierungen aus dem Nichtmontanbereich rückgängig gemacht wurden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510015700
Eine weitere Frage.

Dr. Werner Mertes (FDP):
Rede ID: ID0510015800
Herr Minister, Sie nehmen auf ein Unternehmen Bezug. Darf ich unter diesem Gesichtspunkt noch einmal die Frage stellen, ob es sich bei dem verabschiedeten Gesetz nicht um ein Individualgesetz handelt, das im Gegensatz zu Art. 19 unseres Grundgesetzes steht?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0510015900
Nein, Herr Kollege Mertes. Ich glaube, wir sprechen nicht von demselben Unternehmen. Es sind insgesamt drei Unternehmen, die in diesen Bereich fallen, und ich glaube, wir haben im Augenblick nicht dasselbe Unternehmen gemeint.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510016000
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich rufe noch auf die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, und zwar Frage IX/1 des Herrn Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) :
Wie erklärt es sich, daß in den „Mitteilungen für den Soldaten — Aktuelle Information des Bundesministers der Verteidigung —" vorn 17. Februar 1967 die Ursachen des Hüttenbrandes auf der Stoisser Alm als nicht geklärt bezeichnet werden, während gleichzeitig in den Tageszeitungen zu lesen stand, daß „bodenloser Leichtsinn, — Anzünden des Herdfeuers mit Hilfe eines halbvollen Benzinkanisters —" zum Brand und dem Tod dreier Soldaten geführt habe?
Herr Abgeordneter Moersch übernimmt die Frage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510016100
Herr Präsident, die Antwort ist: Die Erklärung, nach der gefragt wird, ist sehr einfach. Bei Redaktionsschluß für die Ausgabe der „Mitteilungen für den Soldaten" vom 17. Februar 1967 lag dem Informations- und Pressezentrum des Bundesministeriums der Verteidigung ein Bericht über die Ursache des Unglücks noch nicht vor. Der Redaktionsschluß für dieses Mitteilungsorgan ist regelmäßig 12 Uhr mittags des vorangegangenen Tages. Das Informations- und Pressezentrum hat auf Anfrage im weiteren Verlauf des 16. Februar Auskunft über die Brandursache erteilen können. Der Redaktionsschluß der Tageszeitungen liegt in der Regel später. Infolgedessen war es möglich, daß Tageszeitungen bereits am 17. Februar über die Ursache des Unglücks berichten konnten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510016200
Keine Zusatzfrage. Dann die Frage IX/2 des Herrn Abgeordneten Hammans:
Ist es richtig, daß das Bundesverteidigungsministerium Bauten der Landesverteidigung (hier: Truppenunterkünfte in Grefrath, Landkreis Kempen-Krefeld) so einrichtet, daß eine mögliche und zumutbare Rücksichtnahme auf die Raumordnung und Landesplanung Nordrhein-Westfalens außer acht gelassen wird?
Bitte, Herr Minister!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510016300
Die Antwort auf die erste dieser Fragen lautet nein. Bei allen Baumaßnahmen für die Landesverteidigung wird die Landesregierung gemäß § 1 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes um Stellungnahme gebeten. In diesem Verfahren werden alle Fragen, die von Einfluß auf die Raumordnung und Landesplanung sind, mit den Behörden der Orts- und Mittelebene geprüft. Zu dem Vorhaben „Bau eines Unterkunftsbereiches für die belgischen Stationie-



Bundesminister Dr. Schröder
rungskräfte in Hinsbeck" hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 27. September 1962 ihre Zustimmung erteilt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510016400
Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen, Herr Dr. Hammans?

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0510016500
Erst dann, wenn alle Fragen beantwortet sind.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510016600
Ich rufe dann die Fragen IX/3 und IX/4 des Abgeordneten Dr. Hammans auf:
Ist es zu verantworten, daß entgegen den gesetzlich verankerten Zielen einer Reinerhaltung der Luft und des Schutzes der Erholungsgebiete unter Hinwegsetzung über eine diesbezügliche im Landbeschaffungsverfahren ausdrücklich gegebene Empfehlung ausgerechnet ein Naherholungsgebiet, das unter erheblichem Finanzaufwand des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Gemeinde Grefrath im Vorfeld der Ballungszentren von Rhein und Ruhr in jüngster Zeit geschaffen worden ist, zerstört wird, indem eine Beheizung der Truppenunterkünfte mit 01 vorgesehen wird, während eine Verwendung von Erdgas das hier betroffene Naherholungszentrum nicht beeinträchtigen und zudem den gestellten Anforderungen genügen würde?
Ist der Bundesverteidigungsminister nicht der Ansicht, daß im Rahmen des NATO-Vertrages die einzelnen Partner und hier auch das Königreich Belgien gehalten sind, auf die ausdrücklich anerkannten schutzwürdigen Belange des jeweiligen Gastlandes und dessen Bevölkerung Rücksicht zu nehmen und damit die Heizungsplanung einer Truppenunterkunft an die mit beträchtlichen finanziellen Opfern verwirklichte Landesplanung Nordrhein-Westfalens anzupassen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510016700
Ich darf dann die beiden Antworten noch geben.
Zu Frage 2. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat der Kasernenplanung Hinsbeck unter anderem mit der Empfehlung, — nicht mit der Auflage — zugestimmt, die Kaserne an das Gaswerk anzuschließen. Bei der Planung der Truppenunterkunft Hinsbeck sind die Kostenträger — und zwar trägt zwei Drittel der Kosten Belgien, ein Drittel der Kosten die NATO — auf den Wunsch der Landesregierung, Heizgas zu verwenden, hingewiesen worden. Die NATO hat dieser Lösung nicht zugestimmt, da sowohl die Einsatzfähigkeit der der NATO unterstellten Truppe als auch der NATO-Anlagen im Spannungsfall bei Heizgasverwendung nicht voll gesichert sei. Sie fordert allgemein Heizungsanlagen, die mit lagerfähigen oder stapelbaren Brennstoffen betrieben werden. Belgien ist als NATO-Mitglied an diese Forderungen gebunden.
Im übrigen werden bei der Ausführung der Anlage die deutschen Vorschriften beachtet. So hat der zuständige technische Überwachungsverein die erforderliche Höhe des Schornsteines für die Ölfeuerung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ermittelt. Schäden im Naherholungszentrum werden daher nicht auftreten. Die Ölfeuerungsanlage wird zudem im Sommer nur mit einem Viertel der Gesamtkesselleistung, und zwar täglich bis 14 Uhr, betrieben.
Die Antwort auf die dritte Frage lautet: Die NATO-Partner nehmen Rücksicht auf die Belange des Gastlandes, soweit hierdurch nicht die volle Einsatzfähigkeit der betreffenden Verteidigungsanlage berührt wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510016800
Herr Dr. Hammans für eine Zusatzfrage.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0510016900
Herr Bundesminister, sind Sie sich bewußt, daß bei einer Aufrechterhaltung dieser Planung, von der Sie soeben sprachen, in der Öffentlichkeit ausschließlich deutsche Stellen dafür verantwortlich gemacht werden und daß dieser Tatbestand von der öffentlichen Meinung als eklatantes Beispiel öffentlicher Fehlplanung und Fehlleitung betrachtet wird und außerdem mit beträchtlichen Entschädigungsansprüchen der Gemeinde Grefrath gerechnet werden muß?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510017000
Man kann nicht ganz übersehen, ob wirklich etwa Entschädigungsansprüche hier in Betracht kommen werden. Ich glaube, die andere Sache hängt von der Qualität der Gründe ab, die ich hier gerade aufgeführt habe. Wenn diese Gründe gut sind, dann sollten sie von verständigen Leuten eingesehen werden können.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510017100
Herr Dr. Hammans für eine Zusatzfrage.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0510017200
Herr Bundesminister, sind Sie sich darüber im klaren, daß es durchaus möglich ist, eine kombinierte Gas-Öl-Heizung mit entsprechender Bevorratung von Öl durchzuführen, ohne daß dieses Argument dabei unberücksichtigt bliebe?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510017300
Meine leise Vermutung würde sein, Herr Kollege, daß das eine wesentlich teurere und kompliziertere Sache ist. Aber ich weiß nicht, ob das in diesem Zusammenhang geprüft oder vorgeschlagen worden ist.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510017400
Eine weitere Frage, Herr Dr. Hammans.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0510017500
Ist Ihnen bekannt, Herr Minister, daß in Rees eine NATO-Kaserne gebaut wird, allerdings für deutsche Truppen, die mit Erdgas beheizt werden soll?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0510017600
Das ist mir nicht bekannt, sonst hätte ich versucht, dieses Argument auszuräumen. Aber darum werde ich mich noch einmal kümmern.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510017700
Wir sind am Ende der Fragestunde. Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich gebe bekannt, daß der Herr Abgeordnete Max Seidel seine Fragen in der Drucksache V/1537, der Herr Abgeordnete Dr. Giulini seine Fragen Nrn. XV/5, XV/6 und XV/7 in der gleichen Drucksache und Herr Abgeordneter Glombig seine Fragen Nrn. V/1, V/2 und V/3 in der Drucksache V/1538 zurückgezogen hat.



Vizepräsident Dr. Dehler
Sämtliche nicht beantworteten Fragen — es ist leider eine große Fülle — werden schriftlich beantwortet, soweit nicht inzwischen noch weitere zurückgezogen werden.
Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 29 auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Bericht über die Lage der Nation
— Drucksache V/1407 —
Zur Begründung des Antrags hat der Herr Abgeordnete Dr. Seume das Wort.

Dr. Franz Seume (Plos):
Rede ID: ID0510017800
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, den Interfraktionellen Antrag betreffend Bericht über die Lage der Nation für die drei Fraktionen des Hohen Hauses zu begründen.
Meine Damen und Herren, der politische Anlaß dieses Antrags ist nicht grundsätzlich neu. So wurde im Mai 1956 eine interfraktionelle Große Anfrage betreffend „Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands" an die Bundesregierung gerichtet. Im September 1958 wurde — wiederum interfraktionell — eine weitere Große Anfrage mit einem ähnlichen Thema eingebracht. In der Antwort der Bundesregierung hieß es bereits damals, daß das System dort drüben die letzten Reste von Bindungen an die Landsleute in der Bundesrepublik zu beseitigen trachte, daß das System dort drüben jede Reise in den anderen Teil Deutschlands als Auslandsreise behandele und daß bereits damals — bereits damals, meine Damen und Herren! — durch Verwaltungsmaßnahmen des Regimes gegen den klaren Wortlaut der Verfassung im anderen Teil Deutschlands

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

eine eigene Staatsangehörigkeit konstruiert würde. Schließlich wurden im Dezember 1965 in der Aussprache über die Regierungserklärung konkrete Forderungen an einen solchen Bericht über die Lage der Nation gestellt. Aber wenn wir uns auch seit so langer Zeit mit diesem Thema befaßt haben, besteht doch ein außerordentlicher Unterschied zwischen damals und heute:
Damals, meine Damen und Herren; gingen wir alle davon aus, man könnte von allen beteiligten und entscheidenden Trägern der Macht noch annehmen und glauben, daß sie die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands ernsthaft wollten. Heute wissen wir, daß das in dieser Form nicht mehr der Fall ist. So steuern die Machthaber im anderen Teil Deutschlands einen immer härteren Kurs auf die endgültige Teilung der Nation. Ich brauche darüber hinaus im größeren Zusammenhang nur noch an die Bemerkungen des Außenministers eines unserer Verbündeten vom 12. Februar 1967 zu erinnern, in denen es hieß, daß wir 20 Jahre der Wiedervereinigung keinen Schritt nähergekommen seien. Deshalb stelle sich die Frage — so jener Außenminister —, ob das deutsche Volk nicht die innerdeutschen Beziehungen verstärken sollte, um so der Wiedervereinigung im Rahmen einer allgemeinen Verbesserung der Beziehungen zwischen Ost- und Westeuropa näherzukommen.
Meine Damen und Herren! Wenn es sich also um die Lage der Nation in beiden Teilen Deutschlands handelt, wenn es sich um die freie Bekundung des grundgesetzlichen Willens handelt, die nationale und staatliche Einheit des deutschen Volkes zu wahren, wenn es sich darum handelt, diesen Willen auch wachzuhalten und ihn zu stärken, dann bleiben wir allein, wir im freien Teil Deutschlands, dazu berufen und verpflichtet, die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen und die Kenntnisse über das Leben der Menschen im geteilten Deutschland in einem Bericht über die Lage der Nation zusammenzufassen.
Im übrigen ergibt sich dies zwangsläufig auch aus unserer Pflicht und unserer Verantwortung, der einzig legitimierte Sprecher für Deutschland zu sein. Es ist daher zu begrüßen, daß es nun durch diesen interfraktionellen Antrag zu einem solchen Bericht an das Hohe Haus kommt.
Was ist nun das politische Ziel eines solchen Berichts? Das Ziel eines solchen Berichts sollte sein, die Kenntnis nüchterner Tatsachen über das Leben in beiden Teilen Deutschlands zu vermitteln und uns in den Stand zu setzen, alle Möglichkeiten mit Geduld und Sachkunde auszuschöpfen, den Menschen im anderen Teil Deutschlands wirtschaftlich, politisch und kulturell zu helfen und nach neuen Verbindungen oder Gemeinsamkeiten zu suchen, um auch dadurch die Wirkungen der Maßnahmen des Systems dort drüben auf das unvermeidliche Maß zu reduzieren, um auch dadurch die Not der Spaltung zu mildern, um auch dadurch die weitere Teilung des Landes zu bremsen und die Lebensfähigkeit als Nation zu erhalten.
Das Ziel sollte weiter sein, einen Beitrag zur Entspannung im innerdeutschen Raum zu leisten, aber auch in der übrigen Welt unübersehbar klarzumachen, daß wir uns mit dem Schicksal der Teilung unseres Landes nicht abfinden. Das Ziel sollte schließlich sein, den Menschen dort drüben mehr über sich und über uns zu sagen, als ihnen ihr System zu wissen erlaubt.
So gesehen, meine Damen und Herren, könnte oder sollte ein solcher Bericht der Bundesregierung Aufschluß geben z. B. über Intensität und Erfolg der Bemühungen des Systems dort drüben um die politische Bindung und Beeinflussung der Menschen, über ihre Arbeitsbedingungen, die Lohnpolitik und das Arbeitsrecht, über die soziale Sicherung unserer Landsleute dort drüben und über ihre Sozialeinkommen. Hier meine ich, daß es politisch wichtig ist, die sehr geringe Höhe der Renten und den wenig differenzierten und kleinen Kreis der Versorgungsberechtigten drüben zu kennen im Vergleich zu dem breiten Fächer sozialer Leistungen und Entschädigungen in der Bundesrepublik.
Es scheint mir politisch wichtig . zu sein, zu wissen, ob und warum das System dort drüben über die geringe Höhe der Renten und über den engen Kreis der Versorgungsberechtigten einen indirekten Zwang ausübt, um die Arbeitskraft der Menschen



Dr. Seume
überdurchschnittlich lange im Produktionsprozeß zu halten.
Der Bericht sollte weiter Aufschluß geben über die recht unterschiedliche, räumlich und politisch bemerkenswert abgestufte Versorgung und Lebenshaltung der Bevölkerung in Mitteldeutschland, über die Lage in Familie und Jugend, über Schule und Ausbildung und ihre fachlichen bzw. politischen Qualitäten. Es handelt sich — kurz gesagt — um alles, was die Menschen unmittelbar angeht, und die Bundesregierung wird, um die Lage der Nation im gespaltenen Deutschland klarzumachen und den Menschen in beiden Teilen Deutschlands und in der übrigen Welt ein sachgerechtes Urteil zu ermöglichen, genötigt sein, jeweils den Vergleich zur Bundesrepublik zu ziehen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun noch einige Gründe für die mehr gesellschaftspolitischen Kapitel dieses Berichtes aufzeigen. Hier sollte die Bundesregierung untersuchen, wie weit sich das System dort drüben von den Grundsätzen eines freiheitlichen Rechtsstaates und einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung entfernt hat und wie weit die politische und wirtschaftliche Integration in den Ostblock vorangetrieben ist und woran es liegt, daß die wirtschaftliche Effizienz seit Jahren trotz großer Anstrengungen der Bevölkerung dort drüben beträchtlich hinter der der Bundesrepublik zurückbleibt, und warum die Menschen dort drüben nicht zu dem verdienten Erfolg ihrer Arbeit kommen.
Weitere politisch wichtige Gründe für einen solchen Bericht der Bundesregierung bietet auch die Tatsache, daß es den Machthabern der anderen Seite gelungen ist, mit und ohne Anerkennung eine Fülle von Beziehungen wirtschaftlicher, kultureller, wissenschaftlicher und anderer Art zur übrigen Welt einschließlich der Entwicklungsländer zu eröffnen. Dies sollte der Bundesregierung Veranlassung sein, in dem Bericht einen vergleichenden Aufschluß über Umfang, Qualität und Art dieser Beziehungen zu geben.
Alle diese Gründe machen einen solchen Bericht notwendig, wobei allerdings vermieden werden muß, daß er auch dahin mißdeutet werden könnte, als sei .dies ein Bericht nur über den anderen Teil Deutschlands. Um so nachhaltiger wird daher die Bundesregierung auch über die beide Teile Deutschlands miteinander verbindenden Tatsachen und Maßnahmen berichten müssen. Die Bundesregierung sollte daher auch untersuchen, ob und inwieweit es den Machthabern der anderen Seite tatsächlich gelungen ist, die Nation, d. h. das Volk in beiden Teilen Deutschlands voneinander zu trennen, oder ob trotz aller Maßnahmen der genannten Art und noch vieler anderer mehr noch millionenfache Verbindungen zwischen den Menschen bestehen einschließlich der Frequentierung der schmalen Besuchsmöglichkeiten und daneben vielfache Verbindungen rein verwaltungstechnischer Art und vielfache Verbindungen wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, karitativer und kirchlicher Art.
Gerade in diesem Zusammenhang der beide Teile Deutschlands -miteinander verbindenden Tatsachen kommt dem Interzonenhandel oder besser: dem innerdeutschen Handel eine besondere Bedeutung zu. Der Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen dieses Hohen Hauses hat in ständiger Diskussion Vorschläge für die Förderung des innerdeutschen Handels erörtert. Die Bundesregierung sollte nun berichten, wieweit und mit welchen Mitteln sie entschlossen ist, im Handel mit Mitteldeutschland im gesamtdeutschen Interesse in der Führung zu bleiben, wieweit sie bereit ist, im Handel mit Mitteldeutschland zumindest nicht weniger Risiko auf sich zu nehmen als die verbündeten und befreundeten Nationen, und wieweit sie die derzeitige besondere Chance genutzt hat, den innerdeutschen Handel gerade im längerfristigen Kreditgeschäft im gesamtdeutschen Interesse auszuweiten. Der innerdeutsche Handel ist eine der wichtigsten potentionellen gesamtdeutschen Klammern und ein wirksames, weil langfristig wirkendes Mittel, die Teilung des Landes zu bremsen und das Versorgungsgefälle zwischen beiden Teilen Deutschlands langsam zu verringern.
Lassen Sie mich bitte noch ,ein Wort zu Berlin sagen. Ein Bericht über die Lage der Nation wird nicht ohne Bemerkungen über das durch die Spaltung Deutschlands und durch gewisse spezifische Maßnahmen der anderen Seite besonders hart betroffene Bundesland Berlin bleiben dürfen. Hier sollte die Bundesregierung über ihre Bemühungen nach einer immer engeren Verflechtung und Verbindung des freien Teils der Stadt mit diem übrigen Bundesgebiet berichten.
Zur Lage der Nation gehört auch, die verschiedenen Schwierigkeiten zu untersuchen, in die das Zonenrandgebiet durch die Spaltung geraten ist, und zu berichten, wie sie zu beheben sind. Denn auch das ist geeignet, sowohl im Falle Berlins als auch des Zonenrandgebiets, die Wirkung der trennenden Maßnahmen der anderen Seite auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren.
Alles dies sind nur Beispiele und kein vollständiger Katalog für mögliche und notwendige Teile des Berichts, zu dem die Bundesregierung hiermit aufgefordert wird und in dem sie je nach der politischen Situation die jeweils erforderlichen Schwerpunkte in bezug auf die einzelnen Sachgebiete setzen muß. Gewiß wird ein solcher Bericht seine wünschenswerte Vollständigkeit und technische Ausgestaltung nicht im Anfangsstadium aufweisen können. Aber es sei darauf verwiesen, daß seit Jahren wirtschaftswissenschaftliche Institute, Osteuropainstitute der Universitäten und vor allem der Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands zuverlässige und immer wieder auf den neuesten Stand gebrachte Arbeiten leisten, vor allem über die Lage der Menschen in Mitteldeutschland, über ,die gewerbliche Wirtschaft und die Landwirtschaft, über den Verkehr, den Handel, die Finanzen und das Recht.
In diesem Zusammenhang ist besonders zu begrüßen, daß unter dem Vorsitz des Herrn Bundeskanzlers ein Kabinettsausschuß für innerdeutsche Beziehungen gebildet worden ist. Dieser Ausschuß wird



Dr. Seume
auch für diese umfangreichen Arbeiten eine besondere Bedeutung haben.
Die Bundesregierung hat die Chance, gestützt auf die Einmütigkeit des Willens dieses Hohen Hauses, wie er in dem Antrag der drei Fraktionen zum Ausdruck kommt, einen durch die Nüchternheit seiner Tatsachen überzeugenden Bericht vorzulegen, der den Menschen im unfreien Teil Deutschlands gegen die Resignation des Sich-Abfinden-
Müssens hilft und ihnen die Möglichkeit gibt, mitzuerleben, wie hier um Deutschland gerungen wird, einen Bericht vorzulegen, meine Damen und Herren, der den Menschen im freien Teil Deutschlands zu einem Fundament des Wissens wird, sich mit der Teilung nicht abzufinden, und schließlich einen Bericht vorzulegen, der ein Appell an alle, die guten Willens sind, ist, zu erkennen, daß es uns nur darum geht, die Auswirkung der Spaltung zu mildern, die Lage in Deutschland zu entspannen und den Menschen in Mitteldeutschland Freiheit und Selbstbestimmung zu geben, das heißt selbst bestimmen zu können, in welchem System und in welcher Ordnung sie zu leben wünschen. Und schließlich ist dies ein Bericht, der sich nahtlos in das große Ziel der Friedenssicherungspolitik der Bundesrepublik einordnet.
Meine Damen und Herren, die drei Fraktionen des Hohen Hauses, für die zu sprechen ich die Ehre hatte, stimmen der Überweisung des Antrags an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen zu.

(Lebhafter Beifall.)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510017900
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Seume für die Begründung dieses bedeutsamen Antrags. Ich bedauere nur, daß die angesprochene Bundesregierung dabei nicht anwesend war.

(Allgemeiner Beifall.)

Es ist vorgeschlagen, den Antrag an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen zu überweisen. — Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 33:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes
— Drucksache V/350 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache V/1564 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Althammer
b) Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache V/1491 —Berichterstatter: Abgeordneter Lautenschlager

(Erste Beratung 27. Sitzung)

Zunächst hat das Wort Herr Abgeordneter Lautenschlager zur Ergänzung bzw. zur Berichterstattung.

Hans Lautenschlager (SPD):
Rede ID: ID0510018000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Ihrer Zustimmung, Herr Präsident, darf ich anschließend an meine ergänzenden Ausführungen auch noch den interfraktionellen Antrag auf Umdruck 142 *) mit begründen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510018100
Ja.

Hans Lautenschlager (SPD):
Rede ID: ID0510018200
Zur Ergänzung des Ihnen mit Drucksache V/1491 vorliegenden Berichts darf ich Ihnen noch folgendes vortragen.
Die Beratung des interfraktionellen Gesetzentwurfes gestaltete sich insofern schwierig, als einerseits die Vorwegnahme der Verbesserung der Dienstzeitversorgung hei der Bundeswehr seit dem 1. September 1964 eine gewisse Präjudizierung der Beschlüsse bedingte, andererseits Teile des gegenwärtig in der Ausschußberatung befindlichen Dritten Besoldungsänderungsgesetzes berücksichtigt und Regelungen 'der Länder für ihre Polizeien in Erwägung gezogen werden mußten. Darüber hinaus war eine befriedigendere Lösung für das Unfallrecht für alle Beamten zu finden.
Der ursprüngliche Entwurf, der in der Drucksache V/350 vorgelegt wurde, fand daher eine Reihe von Ergänzungen, die sich aus der eingangs erwähnten Problemstellung ergaben.
Leider mußten auch bei diesem Entwurf eine Reihe von berechtigten Wünschen der betroffenen Polizeibeamten im Hinblick auf ,die derzeitige Finanzsituation zurückgestellt werden. So konnte die Dienstzeitprämie für den Bundesgrenzschutz leider nicht verwirklicht werden, weil eine Annäherung der Standpunkte von Innenausschuß und Haushaltsausschuß trotz zweimaligen Absetzens von der Tagesordnung des Plenums nicht zu erreichen war.
Der Innenausschuß empfiehlt Ihnen daher im Hinblick auf das Ziel der Novelle, den sehr ernsten Mangel an Unterführern im Bundesgrenzschutz dadurch zu beheben, daß durch einen wirksamen Anreiz Grenzschutzangehörige und Bewerber für eine längere Dienstzeit gewonnen werden, eine wohlabgewogene Stellenplanverbesserung. Diese wird sich wohl nicht sofort im Hinblick auf das angestrebte Ziel der Verbesserung der Personalsituation bei den Unterführern im Bundesgrenzschutz auswirken, jedoch auf weite Sicht eine dauerhafte Wirkung der nicht zu unterschätzenden Vorteile mit sich bringen. Ich 'darf in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, 'daß der Stellenplan für den Bundesgrenzschutz teils beträchtlich hinter dem der Bereitschaftspolizeien der Länder zurückbleibt.
Ein weiterer Wunsch des Grenzschutzeinzeldienstes, eine Aufstiegschance durch die Einführung der Kommissarlaufbahn zu erhalten, konnte nicht erfüllt werden, weil die Verabschiedung des Gesetzes nach einer fast einjährigen Beratung im
*) Siehe Anlage 2



Lautenschlager
Hinblick auf die Nachteile, die eine weitere Verzögerung für die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes mit sich gebracht hätte, nicht zu verantworten war. Die Verzögerung hätte sich aus der Tatsache ergeben, daß das Finanzministerium erhebliche Bedenken wegen der im Zeitpunkt der Beratung nicht zu übersehenden Folgen für den Zollgrenzdienst angemeldet hatte. Während die Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes als Polizeibeamte mit dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand treten, ist diese Altersgrenze für die Zollbeamten auf 65 Jahre festgesetzt. Darüber hinaus traten wegen der Öffnung der Grenzen im Zuge der Verwirklichung der Römischen Verträge Probleme auf, die eine gründliche Untersuchung der Frage notwendig machen.
Der Innenausschuß empfiehlt Ihnen daher, einem Beschluß zuzustimmen, wie Sie ihn unter B Nr. 3 Buchstabe b des Berichts auf Seite 5 formuliert finden.
Wegen der angestrebten und mit der Beratung des Dritten Besoldungsänderungsgesetzes in Gang gekommenen Besoldungsreform konnte auch eine Petition der Beamtenverbände, die eine Streichung der 8000-DM-Grenze für den Ausgleich wünschte, der in § 5 des Bundespolizeibeamtengesetzes beim Eintreten eines Polizeibeamten in den Ruhestand mit dem 60. Lebensjahr vorgesehen ist, nicht berücksichtigt werden. Desgleichen fand aus diesem Grunde ein Hilfsantrag, diese Grenze wieder auf das Siebeneinhalbfache der vergleichbaren Besoldung eines 60jährigen Beamten in der Besoldungsgruppe A 11 in Ortsklasse S festzulegen, im Ausschuß keine Annahme. Wir bitten Sie daher auch für diesen Bereich um Annahme eines Antrags unter Nr. 3 Buchstabe a, der die Bundesregierung beauftragt, bis Ende dieses Jahres einen Bericht über die Untersuchung der Gründe für den Antrag vorzulegen.
Ein letzter Antrag des Ausschusses unter Nr. 3 Buchstabe c, der im Gesetzestext keinen Niederschlag fand, befaßt sich mit dem Problem der Festsetzung der Altersgrenze für Beamte bzw. mit der Weiterbeschäftigung von Beamten über die Altersgrenze hinaus. Auch hier wäre eine so zeitraubende Vertiefung in die anstehenden Fragen notwendig gewesen, daß die Verabschiedung des Entwurfs in eine nicht mehr zu verantwortende Verzögerung geraten wäre.
Unter Nr. 2 der Antragsentwürfe sollen alle die Petitionen der Verbände erfaßt werden, die einerseits wegen des Präzedens in anderen Bereichen der Beamtenbesoldung und andererseits wegen der Behandlung im Verlauf der Beratung zum Dritten Besoldungsänderungsgesetz bei der Beschlußfassung zum vorliegenden Entwurf keine Berücksichtigung finden konnten.
Darunter fällt auch eine ursprünglich für eine verhältnismäßig kleine Zahl von Grenzschutzbeamten vorgesehene Anpassung der Anrechnung der amtslosen Zeit nach dem 31. März 1951 für ehemalige Berufssoldaten bzw. für nicht berufsmäßige ehemalige Angehörige der Wehrmacht nach dem 8. Mai 1945 an den § 70 des Soldatenversorgungsgesetzes.
Nach eingehender Beratung aller Gesichtspunkte kam der Ausschuß zu der einmütigen Auffassung, daß die negativen Auswirkungen auf das Besoldungsrecht der übrigen Beamten durch die vergleichsweise geringen Verbesserungen für einen kleinen Kreis von betroffenen Beamten nicht ausgeglichen würden.
Nun darf ich an die Aufzählung der unerfüllten wesentlichen Anträge noch eine solche für die Verbesserungen anschließen. Ich kann mich hierbei in der Hauptsache. auf die Ziffern 1 bis 7 auf Seite 2, linke Spalte, des Berichts berufen. Dazu darf ich noch ergänzen, daß der Innenausschuß bemüht war, die vorhandenen Gesetzesmaterien eingehend zu prüfen und sie den Gegebenheiten beim Bundesgrenzschutz anzupassen.
Soweit es sich um die Angleichung der Dienstzeitversorgung und der Berufsfürsorge an die gleichen Regelungen bei der Bundeswehr handelte, gelang dies verhältnismäßig rasch und reibungslos. Es konnten sogar in der Berufsfürsorge einige Verbesserungen aufgenommen werden, die ohne wesentliche finanzielle Auswirkungen die Möglichkeiten der Berufsausbildung bzw. Vorbereitung darauf beträchtlich erweiterten. Ich darf in diesem Zusammenhang nur an das Spätabitur erinnern, das den Grenzschutzbeamten jetzt innerhalb ihrer je nach Dienstzeit verschieden langen Berufsausbildungszeit ermöglicht wird und damit die Voraussetzung schafft, daß der Beamte auf Widerruf, der nach Ablauf seiner Verpflichtung aus dem Bundesgrenzschutz ausscheidet, sich einer Ausbildung zuwendet, die den Besuch einer Universität voraussetzt.
Ein Punkt beschäftigte den Ausschuß sehr lange und eingehend, nämlich die Unfallversorgung nach § 141 a des Bundesbesoldungsgesetzes. Einige Vorfälle, bei denen vornehmlich Polizeibeamte im Dienst schwer verletzt wurden, gaben den Anlaß, die gesetzlichen Bestimmungen daraufhin zu überprüfen, ob sie den dem Polizeidienst eigentümlichen Verhältnissen noch entsprachen. Die Hauptschwierigkeit stellte sich in der Absicht dar, mit der Regelung des § 141 a Abs. 1 den bewußten Einsatz des Lebens zu belohnen. Die Praxis zeigte jedoch, daß es sich oft um Sekunden oder deren Bruchteile handelt, in denen der Beamte die Entscheidung, ob er sein Leben bewußt einsetzen will, fällen muß. Vielfach bietet aber die Gefahrensituation, besonders bei der Verbrechensbekämpfung, keine Gelegenheit mehr zu solch schwerwiegenden Entscheidungen. Der Innenausschuß fand eine, wie er annimmt, brauchbare Kompromißlösung, welche die Folgen eines vorsätzlichen rechtswidrigen Angriffes auf den Polizeibeamten in die erhöhte Versorgung des § 141 a Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes mit einbezieht. Eine weitergehende Formulierung hätte den Belohnungscharakter der genannten Bestimmung in Frage gestellt.
Zur Reihe der Verbesserungen, die nunmehr auch die Angehörigen der Bundesverwaltung einschließlich der Bundeswehr nach den Vorstellungen des Innenausschusses ab 1. Juli 1967 erhalten sollen, gehört die sogenannte Wechseldienstzulage, wie sie



Lautenschlager
bereits seit dem 1. Januar 1966 an die Bediensteten bei Bahn und Post gezahlt wird. Hierauf komme ich bei der Begründung des Änderungsantrages noch zurück.
Die weiteren Bestimmungen sehen eine Angleichung der Besoldung der Fachschuloberlehrer bei der Bundeswehr und beim Bundesgrenzschutz an die Bezahlung für vergleichbare Tätigkeiten in den Ländern vor.
Die auf Pfennige berechnete Erhöhung der ruhegehaltfähigen Zulagen beruht auf der zweimal um 4 % erhöhten Besoldung des Jahres 1966.
Das Inkrafttreten des Gesetzes mit verschiedenen zeitlichen Wirkungen für die einzelnen Artikel hängt mit den dort geregelten Änderungen anderer Gesetze zusammen.
Soweit meine Ergänzungen zum vorliegenden Schriftlichen Bericht. Nun noch ein Wort zur Begründung des Ihnen vorliegenden interfraktionellen Änderungsantrages Umdruck 142.
Wie Sie aus Drucksache V/1564 ersehen, konnte der Haushaltsausschuß nicht feststellen, daß die Mittel für die Dienstzeitprämie für diejenigen Beamten auf Widerruf, die in der Zeit vom 1. Juli 1965 bis zum 30. Juni 1968 in den Bundesgrenzschutz eingestellt worden sind oder eingestellt werden und deren Dienstzeit nicht nach Ablauf von zwei Jahren endet, im Haushalt 1967 bereitstehen. Außerdem sah er die Belastung für die kommenden Haushaltsjahre als nicht tragbar an. In der Sache konnte keine Einigung erzielt werden, ob die analoge Einführung einer Dienstzeitprämie beim Bundesgrenzschutz der gleichen Begründung standhielt, die bei der Bundeswehr zur Einführung der Dienstzeitprämie als Anreiz für die Erhöhung der Zahl der längerdienenden Soldaten führte. Bei der gegenwärtigen Finanzsituation kann die Debatte zu diesem Punkt auch nicht weitergeführt werden. Es wird daher unter Ziffer 1 beantragt, die Bestimmungen über die Dienstzeitprämie zu streichen. Das betrifft dann auch die Ziffer 8 im Bericht des Innenausschusses auf Seite 2, linke Spalte.
Die Ziffer 2 des Antrags Umdruck 142 ist eine Folgerung aus der Ablehnung der Dienstzeitprämie.
Zu Art. I Nr. 2 — das ist § 9 Abs. 4 Satz 2 des Bundespolizeibeamtengesetzes — diene Ihnen folgende Erläuterung. Durch die Bestimmung, die dem § 55 Abs. 3 des Soldatengesetzes entspricht, soll dem Bundesgrenzschutz eine bessere Personalplanung ermöglicht werden. Eine ähnliche Vorschrift enthielt schon § 8 des Preußischen Schutzpolizeibeamtengesetzes vom 16. August 1922.
Zu Art. VII Abs. 2: Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf, die beim Inkrafttreten des Art. I eine Dienstzeit von mindestens 18 Monaten abgeleistet haben, sollen die nach bisherigem Recht unbeschränkte Möglichkeit, jederzeit ihre Entlassung zu beantragen, nicht verlieren. Beamte mit einer Dienstzeit von weniger als 18 Monaten haben danach mindestens 6 Monate lang die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob sie ihre Entlassung beantragen oder eine Dienstzeit von 8 Jahren ableisten wollen. Nach
Art. VII Abs. 1 haben sie außerdem die Möglichkeit,
sich für eine zweijährige Dienstzeit zu entscheiden.
Die Erläuterungen zu Art. II § 1 Nr. 5 — das ist § 47 c des Bundesbesoldungsgesetzes — wären demnach zu streichen.
Da im Haushaltesentwurf 1967 die Mittel für die Gewährung einer Wechseldienstzulage auch an die übrige Bundesverwaltung erst ab 1: 7. 1967 bereitgestellt sind und der Haushaltsausschuß sich für überplanmäßige Ausgaben für die Zeit vom 1. 12. 1966 bis 30. 6. 1967 nicht entschließen und darüber hinaus eine Deckung der beantragten Ausgabe nicht feststellen konnte, empfiehlt Ihnen der interfraktionelle Antrag, die Bestimmungen über die Wechseldienstzulage, wie sie bei den Betriebsverwaltungen — das sind Bahn und Post — schon seit dem 1. 1. 1966 gezahlt wird, erst mit Wirkung vom 1. 7. 1967 in Kraft zu setzen.
So weit die Begründungen zum Antrag und die Ergänzungen zum Schriftlichen Bericht.

(Beifall.)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510018300
Herr Abgeordneter Lautenschlager, ich danke Ihnen für Ihren Bericht und für die Ergänzung. Sie kennen ja den Bericht des Haushaltsausschusses, der Bedenken äußert, da für die Mehrausgaben keine Deckung vorhanden sei.

(Zuruf des Abg. Schmitt-Vockenhausen.)

— Diesem Bedenken ist jetzt in dem Änderungsantrag unter Ziffer 1 zum Teil Rechnung getragen, aber noch nicht vollständig.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Doch!)


Hans Lautenschlager (SPD):
Rede ID: ID0510018400
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf noch einmal ausführen, daß im Haushaltsplan 1967 im Rahmen der Mittel, die für das Dritte Besoldungsänderungsgesetz eingesetzt sind, auch die Mittel für die Wechseldienstzulage ab 1. Juli 1967 vorgesehen sind. Ich darf mich hierbei auf die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs Grund berufen, die er gestern im Innenausschuß gemacht hat und die er mir heute morgen im Plenum noch einmal persönlich bestätigt hat.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510018500
Ich hielt es für notwendig, daß der Haushaltsausschuß, der mitberatend ist, dem Hause eine klare Erklärung abgibt, ob die Bedenken — —

(Zuruf.)

— An sich ist Herr Kollege Dr. Althammer Berichterstatter.
Herr Kollege Brück!

Valentin Brück (CDU):
Rede ID: ID0510018600
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Kollege Lautenschlager hat zu Recht auf das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes hingewiesen. In dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ist ausdrücklich die Schichtzulage verankert. Wir haben in einer beson-



Brück (Köln)

deren Gruppe mit den Beratungen begonnen, und es ist ganz klar, daß wir nach den verschiedensten Positionen aufgeteilt haben.
Uns ist nun immer wieder mitgeteilt worden auch der Herr Kollege Lautenschlager hat es gesagt —, daß die Absicht besteht, dieses Dritte Änderungsgesetz zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft zu setzen. Uns ist immer mitgeteilt worden, daß wir, wenn wir uns im Rahmen dieser Vorlage halten — ich könnte hier. die Zahlen im einzelnen aufführen —, dann dieses Gesetz so vorbereiten, daß die Verabschiedung rechtzeitig erfolgen kann, damit das Gesetz dann auch mit den Schichtzulagen am 1. Juli in Kraft treten kann.
Ich wollte Ihnen das nur sagen, Herr Präsident. Das bedeutet dann keine überplanmäßige Ausgabe. Sie haben von Ihrem Standpunkt aus sicherlich recht, wenn Sie sagen: nachdem der Haushaltsausschuß nun einmal Einspruch erhoben hat, müßte man ihn wieder hören. Aber unsere Meinung ist, daß das nunmehr ohne Schwierigkeiten beschlossen werden könnte.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510018700
Die Nr. 3 des Änderungsantrages Umdruck 142 bewirkt ja lediglich die Beseitigung der Deckungslücke für das Rechnungsjahr 1967. Aber die Deckungslücke für die folgenden Jahre als Konsequenz dieser Gesetzesvorlage bleibt bestehen. Insoweit gelten nach wie vor die Bedenken des Haushaltsausschusses.
Bitte, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0510018800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beträge, die für das Dritte Besoldungsänderungsgesetz eingesetzt worden sind, sind natürlich nicht nur für das Rechnungsjahr 1967 eingesetzt worden, sondern die Konsequenzen, die sich beamten- und besoldungsrechtlich ergeben, haben auch für die kommenden Jahre Auswirkungen. Insofern berücksichtigt der Etatansatz der Bundesregierung, der ja im Augenblick ebenfalls zur Beratung steht, diese Frage. Es ist klar, daß diese Beträge, die dafür vorgesehen sind, auch im Rahmen der Haushaltskürzungen nicht mehr gekürzt werden sollen, weil der Termin des Inkrafttretens ohnehin hinausgeschoben worden ist.
Die Frage ist nur, warum wir auf eine vorzeitige Verabschiedung Wert legen. Wenn diese Bestimmungen erst mit der Verabschiedung des Dritten Änderungsgesetzes kommen, dann verschiebt sich praktisch die Auszahlung, die Handhabung noch einmal, weil die Bundesbehörden ja noch entsprechende Voraussetzungen schaffen müssen. Das wäre im Hinblick auf eine sparsame und einfache Verwaltung nicht gut.
Ich habe den Herrn Vorsitzenden des Haushaltsausschusses über unsere gestrigen Beratungen unterrichtet, und auch ich kann nur sagen, daß Herr Staatssekretär Grund an der gestrigen Auschußsitzung teilgenommen und für das Protokoll ausdrücklich bestätigt hat, daß für die Zeit ab 1. Juli die entsprechenden Mittel im Haushalt vorgesehen sind.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510018900
Wir sind an die Geschäftsordnung gebunden. § 96 Abs. 3 verlangt, daß die Deckung nachgewiesen wird, und zwar durch eine klare Erklärung des Haushaltsausschusses.
Bitte, Herr Kollege!

Max Seidel (SPD):
Rede ID: ID0510019000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Einzelplan 60 sind für das Dritte Besoldungsänderungsgesetz 90 Millionen DM eingesetzt. Das ist ein Globaltitel; er wird also auch die Ausgaben auffangen, die jetzt durch dieses Gesetz entstehen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510019100
Herr Abgeordneter Dr. Miessner.

Dr. Herwart Miessner (FDP):
Rede ID: ID0510019200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich meine, daß man es am besten so ausdrücken kann, daß .die Wechseldienstzulage mit dem zeitlichen Inkrafttreten am 1. Juli 1967 durch die allgemeine Regierungsvorlage — Drucksache V/891 — gedeckt ist, oder — um ,es anders auszudrücken, Herr Präsident —: Der Haushaltsausschuß hat haushaltsrechtliche Bedenken gehabt, weil in diesem Gesetzentwurf gegenüber der allgemeinen besoldungsrechtlichen Regierungsvorlage die Wechseldienstzulage zeitlich auf den 1. Dezember 1966 vorgezogen wurde. Wäre das nicht der Fall gewesen, wäre also der Termin vom 1. Juli 1967 von vornherein vom Innenausschuß hier eingefügt worden, dann hätte der Haushaltsausschuß nach meiner Meinung zu diesem Punkt hinsichtlich der Deckung keine Bedenken gehabt. Darum glaube ich, daß sich diese haushaltsrechtlichen Bedenken nunmehr auf Grund des Änderungsantrages der drei Fraktionen erübrigen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510019300
Die Bestimmung des § 96 Abs. 3 ist zwingend. Ich brauche eine Erklärung des Haushaltsausschusses, ,daß für die Mehrausgaben, die durch diese Gesetzesvorlage, wenn sie Gesetz wird, entstehen, die Deckung vorhanden ist. Bisher wird erklärt, daß aus der einen Bestimmung sich Mehraufwendungen von 20,4 Millionen DM jährlich und aus der anderen von 7,2 Millionen DM jährlich ergeben. Auch durch den Änderungsantrag wird das nur zum Teil behoben. Ich bin also in einer mißlichen Lage.

Valentin Brück (CDU):
Rede ID: ID0510019400
Im Gesamtvolumen war es aber drin, Herr Präsident. Es war sogar besonders aufgeteilt für den Bund und für die Verteidigung. Das Dritte Änderungsgesetz hatte als Gesamtvolumen für alle Dienstherren den Betrag von 292,2 Millionen DM. Es war nach den verschiedensten Positionen aufgeteilt worden. Wenn nun das Gesetz am 1. Juli 1967 in Kraft tritt, reduzieren sich natürlich für diesen Titel — a) Bund, b) übrige Dienstherren — die Beträge entsprechend. Wir sind der Meinung, daß damit — da auch die drei Fraktionsvorsitzenden unterschrieben haben — die Sache in Ordnung ist.




Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510019500
Der Haushaltsausschuß muß mir sagen, daß seine Bedenken wegfallen. Die Ziffer 3 des Änderungsantrags auf Umdruck 142 bewirkt die Beseitigung der Deckungslücke im Rechnungsjahr 1967 und auch da nur zur Hälfte. Die Deckungslücke in den folgenden Jahren bleibt bestehen. Der Haushaltsausschuß hat sich dazu nicht geäußert. Die Ziffer 2 hat haushaltsmäßig keine Bedeutung. Wenn wir das annehmen, dann ist nach meiner Meinung der § 96 Abs. 3 der Geschäftsordnung anzuwenden. Die erforderliche Erklärung des Haushaltsausschusses liegt nicht vor. Die Vorlage . ist gescheitert. — Ist denn der Herr Abgeordnete Dr. Althammer nicht mehr im Haus?

(Zuruf: Er ist gerade weggegangen! — Abg. Schmitt-Vockenhausen: Wir können ja versuchen, den Herrn Vorsitzenden zu erreichen!)

— Wollen wir vielleicht die Verhandlung einmal unterbrechen. Vielleicht ist der Herr Kollege Schoettle erreichbar, der uns dann mit seiner Sachkunde helfen kann.
Ich unterbreche die Beratung des Punktes 33 und rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Funcke, Moersch und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
— Drucksache V/1471 —
Das Wort zur Begründung hat die Frau Abgeordnete Funcke.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0510019600
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Wenn ein Vater oder Großvater die Kosten der Ausbildung für den Sohn oder den Enkel trägt, erhält er einen Steuerfreibetrag. Wenn die Ehefrau die Ausbildungskosten des Ehemannes trägt, entfällt die Steuervergünstigung. Wenn ein Friseurgeselle seine Meisterprüfung machen will, kann er die Kosten für die Kurse und die Prüfung als Werbungskosten von seinem Lohn absetzen. Wenn eine gelernte Friseuse als nichterwerbstätige Ehefrau sich auf die Meisterprüfung vorbereiten will, um später das elterliche Geschäft zu übernehmen, sind die Fortbildungskosten nicht abzugsfähig. Wenn ein Facharbeiter sich zum Techniker weiterbildet, sind die Kosten als Werbungskosten abzugsfähig. Wenn aber ein Fachschulingenieur mit Fakultätsreife als Werkstudent auf der Technischen Hochschule studiert, gibt es keine Steuererleichterung. Wenn ein Student auf Kosten seiner Eltern studiert, gibt es einen Steuerfreibetrag. Wenn aber ein elternloser Student sich die Kosten für die gleiche Ausbildung selbst verdient, bekommt er keine Steuerermäßigung.
Meine Herren und Damen, ich glaube, wir alle haben den Eindruck — und verschiedene Fragen in der Fragestunde dieses Hauses haben das bewiesen —, daß diese nach dem Steuerrecht unvermeidlichen Abgrenzungen mit der heutigen Lebenswirklichkeit nicht mehr übereinstimmen. Sie stammen aus einer vergangenen Welt, in der Vorstellungen herrschten wie: Kinder und Jugendliche lernen, Verheiratete sind fertig, und wer einmal eine Ausbildung hat, der hat etwas fürs ganze Leben. Alle diese Voraussetzungen stimmen heute nur noch sehr bedingt. Sie stimmen nicht mehr bezüglich des Personenkreises, weil nicht nur Eltern und allenfalls Großeltern die Kinder etwas werden lassen, sondern weil heute in nicht wenigen Fällen die Ausbildung selbst verdient wird, oft sehr mühsam und mit viel Doppelarbeit, oder weil nicht selten die Ehefrau verdient, um dem Ehemann die Möglichkeit zu geben, die begonnene Ausbildung fortzusetzen. Sie stimmen auch keineswegs mehr in bezug auf den zweiten Bildungsweg, den wir doch eigentlich besonders fördern sollten, und sie stimmen nicht mehr in bezug auf die Ehepaare. Die wachsende Zahl von Steuerstreitverfahren macht deutlich, daß hier offensichtlich die Lebenswirklichkeit über das Steuerrecht hinweggegangen ist.
Sie stimmen auch nicht mehr in der Abgrenzung zwischen Ausbildung und Fortbildung. Unser Steuerrecht kennt im Bereich der Werbungskosten die Möglichkeit, eine Fortbildung i m Beruf zu begünstigen, nicht aber eine neue Ausbildung. Früher, als einer vom Gesellen zum Meister wurde, konnte man von einer normalen Fortbildung sprechen. Aber die Fülle dessen, was heute Ausbildung oder Fortbildung sein kann, ist in wachsendem Maße nicht mehr abgrenzbar. Denken wir nur an das große Problem der Umschulung, das uns in diesen Tagen so deutlich wird. Da merken wir schon, wie schwierig es ist. Denn Umschulung ist im Steuerrecht neue Ausbildung und kann deswegen nicht einkommensteuerrechtlich gefördert werden. Aber auch das vom Wissenschaftsrat empfohlene Kontaktstudium gilt schon als neue Ausbildung, obwohl wir alle wissen, wie dringlich unsere heutige Wirtschaft und unser heutiges Leben auf Menschen angewiesen sind, die nicht nur in einer Fakultät studiert haben, sondern darüber hinaus verschiedene Bildungsabschlüsse haben.
Denken wir auch an das noch unbeackerte Gebiet der Stufenausbildung. Die Finanzverwaltungen werden vor unlösbare Probleme gestellt, wenn sie abgrenzen sollen, ob eine aufgebaute neue Stufe noch Fortbildung oder schon neue Ausbildung ist.
Ich glaube deshalb, daß wir Wege suchen müßten, dieses Gestrüpp von Schwierigkeiten und die wachsende Zahl von Streitigkeiten vor den Gerichten durch eine klare gesetzliche Neuformulierung auszuräumen. Dazu bietet sich nach unserer Auffassung der Weg an, die Ausbildungskosten, sofern sie nicht über Kinderfreibeträge und über Werbungskosten geltend gemacht werden können, als Sonderausgaben zu berücksichtigen.
Es gibt zwar nach unserem bisherigen System in der Einkommensteuer eine klare Abgrenzung in diesem Bereich. Man sagt, wer die Kosten für einen anderen trägt, hat dazu eine sittliche Verpflichtung; wer sie für sich selbst trägt, der hat auch etwas davon, und deswegen ist es eigener Konsum. Meine Herren und Damen, das ist natürlich steuerrechtlich im System durchaus richtig. Aber es fragt sich, ob wir dem noch zustimmen können. Schon allein die



Frau Funcke
Frage, ob die Ehefrau, die ihrem Ehemann die Ausbildung ermöglicht, wirklich für das Leben etwas davon hat, ist bei der wachsenden Zahl von Scheidungen bei Frühehen durchaus nicht sicher zu beantworten. Es können später durchaus verlorene Kosten gewesen sein.
Wir sollten daher einfach die Bildung und die Ausbildung in jenen Katalog förderungswürdiger Ausgaben nehmen, die auch bei demjenigen berücksichtigt werden, der sie für sich selbst vornimmt, wie z. B. Versicherungsbeiträge, die auch abzugsfähig sind, obwohl sie einem selber eine Vergünstigung geben und nicht einem Dritten. Wir hätten also auch im geltenden System durchaus die Möglichkeit, durch eine Umstrukturierung dessen, was wir als förderungswürdige Ausgaben ansehen, im Bereich des § 10 diese Dinge zu fördern.
Ich glaube nicht, daß dieser Antrag viel Geld kostet. Das sage ich gerade bezüglich der Diskussion, die soeben hier stattgefunden hat. Denn der allergrößte Teil der Kosten von Ausbildung und Fortbildung wird ja heute durch den Kinderfreibetrag bei den Eltern, durch die Absetzung von Werbungskosten bei dem, der sich im Beruf fortbildet, und durch Anträge auf Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen, sofern ein Dritter die Kosten trägt — hier werden in ganz seltenen Ausnahmefällen auch die Ehefrauen einbezogen —, begünstigt. Das letztere wird zum neuen Präzedenzfall. Außerdem kommt es nicht selten vor, daß jemand, der sein Studium selbst bezahlt, einfach einen Kostenträger angibt, der es gar nicht ist, dadurch aber diesem die Möglichkeit gibt, die Kosten auf dem Weg der außergewöhnlichen Belastungen geltend zu machen. Ich glaube auch, solche Umgehungsmöglichkeiten sollten wir nicht gerade durch eine nicht mehr zeitgemäße Bestimmung in diesem Gesetz fördern. Was dann noch übrigbleibt und nach heutigem Recht aus der Skala der Begünstigungen herausfällt, sind jene redlichen strebsamen jungen Leute, die die schwere Doppelbelastung von Beruf und Ausbildung oder — wenn es die Ehefrau ist — von Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung auf sich nehmen, um das gewünschte Bildungsziel zu erreichen. Ich meine, wir sollten diese jungen Leute fördern und nicht benachteiligen.

(Beifall bei der FDP.)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510019700
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Der Abgeordnete Seuffert wird eine schriftliche Erklärung *) zu Protokoll geben. — Ich schließe die Aussprache.
Vorgesehen sind der Finanzausschuß zur Federführung, der Ausschuß für Arbeit und der Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. — Sie sind damit einverstanden; es ist so beschlossen.
Dann kehren wir zurück zu Tagesordnungspunkt 33. Der Herr Abgeordnete Brück möchte einen Antrag stellen.
*) Siehe Anlage 3

Valentin Brück (CDU):
Rede ID: ID0510019800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind insgesamt dazu verpflichtet — und das möchten wir in jedem Falle auch —, die Geschäftsordnung streng zu beachten, insbesondere wegen jenes § 96 in der Geschäftsordnung, damit durch uns in keiner Weise eine Unklarheit hineingebracht wird.
Wir schlagen deshalb vor, daß in dem Ausschußbericht auf der Drucksache V/1491 in Art. II § 1 die Nr. 1 und in Art. X die Nr. 3 gestrichen werden. Damit wäre dann dieser strittige Punkt aus der Vorlage herausgenommen.
Ich möchte hier schon darauf hinweisen, daß dann in dem Änderungsantrag auf Umdruck 142 die Ziffer 3 bedeutungslos geworden ist.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510019900
Es sollen also in Art. II § 1 die Nr. 1 und in Art. X die Nr. 3 gestrichen werden.
Nach dem Änderungsantrag auf Umdruck 142 soll auch noch Art. II § 1 Nr. 5 gestrichen werden. Damit sind dann die beiden ausgabenbelastenden Bestimmungen gestrichen. Danke sehr.
Bitte, Herr Abgeordneter Lautenschlager.

Hans Lautenschlager (SPD):
Rede ID: ID0510020000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind bereit, diesem Antrag zuzustimmen, aber nur im Hinblick auf den Zeitdruck, unter dem wir hier stehen. Wir behalten uns vor, die Angelegenheit wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Bundesverwaltung im Innenausschuß weiterhin zu verfolgen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0510020100
Wir kommen dann zur Abstimmung. Zunächst haben wir über die Ausweitung, die der Herr Abgeordnete Brück vorgeschlagen hat, abzustimmen. Art. II § 1 Nr. 1 soll gestrichen werden. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen. Ferner soll gestrichen werden Art. X Nr. 3. — Kein Widerspruch.
Es wird dann entsprechend der Ziffer 1 des Änderungsantrages auf Umdruck 142 in Art. II § 1 die Nr. 5 gestrichen. — Es ist so beschlossen.
Dann rufe ich Ziffer 2 .des Umdrucks 142 — Änderung des Art. VII Abs. 2 — auf. Darf ich auch so verfahren? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Der Antrag unter Ziffer 3 des Umdrucks 142 ist gegenstandslos.
Dann kann ich über den Entwurf des Gesetzes, so wie er vorliegt, abstimmen lassen. Ich rufe auf Art. I, Art. II mit den erfolgten Änderungen, Art. III, Art. IV, Art. V, Art. VI, Art. VII mit der beschlossenen Änderung, Art. VIII, Art. IX, Art. X mit der beschlossenen Änderung, Einleitung und Überschrift. Wer zustimmt, gebe bitte Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich darf einstimmige Annahme feststellen.



Vizepräsident Dr. Dehler Wir kommen dann zur
dritten Beratung.
Wer dem Gesetz in dieser in der zweiten Beratung beschlossenen Form zustimmen will, der erhebe sich. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme des Gesetzes in dieser Form.
Wir haben dann noch über die Ziffern 2 und 3 des Antrags des Ausschusses — Ersuchen an die Bundesregierung — abzustimmen. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wir kommen dann zum Tagensordnungspunkt 34.
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1967 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1967)

— Drucksache V/1531 —
Eine Einführung ist nicht gewünscht, auch keine Aussprache. Können wir uns dann dahin einigen, daß entsprechend dem Antrag des Ältestenrates an den Ausschuß für .das Bundesvermögen — federführend — und an den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — mitberatend — überwiesen wird? Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Der Punkt 35 ist von der Tagesordnung abgesetzt.
Dann sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung auf Mittwoch, den 12. April 1967, 14.30 Uhr.
Ich darf Ihnen, meine Damen und Herren, gute und erholsame Ostertage wünschen.
Die Sitzung ist geschlossen.