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    Deutscher Bundestag 99. Sitzung Bonn, den 16. März 1967 Inhalt: Abg. Kern und Abg. Ernesti treten in den Bundestag ein 4529 A Erweiterung der Tagesordnung 4529 B Fragestunde (Drucksachen V/1537, V/1555) Frage des Abg. Fellermaier: Durch Abgabehinterziehungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren entstandener Schaden Grund, Staatssekretär 4530 A Fellermaier (SPD) 4530 C Dr. Rinderspacher (SPD) 4530 D Schulte (SPD) 4531 A Brück (Holz) (SPD) 4531 A Reichmann (FDP) 4531 B Moersch (FDP) 4531 C Frage des Abg. Fellermaier: Zahl 'der Bußgeld- und Strafverfahren wegen der Abgabehinterziehungen Grund, Staatssekretär 4531 D Fellermaier (SPD) 4532 A Reichmann (FDP) 4532 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 4532 C Müller (Worms) (SPD) . . . . 4532 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 4533 A Dr. Effertz (FDP) 4533 B Schulte (SPD) . . . . . . . . . 4533 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 4533 D Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 4534 A Frage des Abg. Fellermaier: Notwendigkeit einer Überprüfung der Überwachungsrichtlinien Grund, Staatssekretär 4534 C Fellermaier (SPD) 4534 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 4535 B Reichmann (FDP) 4535 B Fragen des Abg. Reichmann: Schiebungen beim Im- und Export von Futtermitteln bei Lindau Grund, Staatssekretär 4535 C Reichmann (FDP) 4536 A Fellermaier (SPD) 4536 C Frage des Abg. Marquardt: Deutsche Exportgeschäfte in Reis und Mais Höcherl, Bundesminister 4536 C Marquardt (SPD) 4536 D Frage des Abg. Marquardt: Dem Ansehen von Regierung und Bundestag durch solche Geschäfte entstehender Schaden Höcherl, Bundesminister 4537 A Marquardt (SPD) 4537 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 Frage des Abg. Marquardt: Einrichtung einer zentralen Überwachungsstelle der EWG und verbesserte Amtshilfe der EWG-Staaten im Falle strafbarer Handlungen Höcherl, Bundesminister 4537 C Marquardt (SPD) 4537 C Dr. Müller (München) (SPD) . . 4537 C Fellermaier (SPD) 4537 D Reichmann (FDP) 4538 A Schulte (SPD) 4538 B Fragen der Abg. Stooß, Josten und Wagner: Auswirkungen der Sturmschäden in den Wäldern auf die Holzwirtschaft Höcherl, Bundesminister 4539 A Berberich (CDU/CSU) 4539 B Josten (CDU/CSU) 4539 C Röhner (CDU/CSU) 4540 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 4540 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 4540 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 454,1 A Dr. Müller (München) (SPD) . . 4541 B Fellermaier (SPD) 4541 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Gründe für die Einführung begrenzter Jagdzeiten für Schwarzwild und Wildkaninchen Höcherl, Bundesminister 4541 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD)* . . 4542 A Dr. Effertz (FDP) 4542 B Frage des Abg. Dr. Siemer: Abnehmende Zuführung von Fleisch aus Schlachtungen außerhalb öffentlicher Schlachthöfe Höcherl, Bundesminister 4542 B Dr. Siemer (CDU/CSU) 4542 C Frage des Abg. Dr. Siemer: Novellierung der Gesetzesvorlage als Folge der erhöhten Ausgleichsabgabe auf dem Fleischmarkt Höcherl, Bundesminister 4542 D Dr. Siemer (CDU/CSU) 4543 A Frage des Abg. Dr. Siemer: Stand der Untersuchung der Frischfleischversorgung durch die Versandschlachtereien Höcherl, Bundesminister 4543 C Dr. Siemer (CDU/CSU) 4543 C Frage des Abg. Dr. Effertz: Förderung 'der Traberzucht Höcherl, Bundesminister . . . . . 4543 D Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . 4543 D Frage der Abg. Frau Freyh: Broschüren „Käse" und „Geflügel" des Bundesausschusses für volkswirtschaftliche Aufklärung Höcherl, Bundesminister . . . . . 4544 A Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 4544 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . . 4544 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 4544 D Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/1400, zu V/1400) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine, Schweinefleisch und Schweinefleisch enthaltende Erzeugnisse für Einfuhren im zweiten Vierteljahr 1967 (Drucksachen V/1511, V/1550), mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine VerOrdnung des Rats über die zeitliche Verschiebung der Anwendung der durch die Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rats vom 27. Oktober 1966 eingeführten Handelsregelung und über die Aufhebung von Art. 2 der Verordnung Nr. 167/64/EWG des Rats vom 30. Oktober 1964 (Drucksachen V/1524, V/1551), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Abänderung der Verordnung Nr. 14/64/EWG betr. die von dem Großherzogtum Luxemburg gewährte Beihilfe auf dem Rindfleischsektor (Drucksachen V/1523, V/1561), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Maßnahmen auf dem Gebiet der Orientierungspreise für Rindfleisch für das Wirtschaftsjahr 1967/68 sowie den Entwurf einer Entschließung zu den Interventionspreisen für ausge- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 III wachsene Rinder für das Wirtschaftsjahr 1967/68 (Drucksachen V/1508, V/1560), mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die erste, während der dritten Stufe durchzuführende Senkung der Zollsätze zwischen den Mitgliedstaaten für bestimmte, in Anhang II des Vertrages aufgeführte Erzeugnisse (Drucksachen V/1509, V/1562), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Höhe der Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter (Drucksachen V/1510, V/1566), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Maßnahmen bei den Preisen für Milch und Milcherzeugnisse im Milchwirtschaftsjahr 1967/1968 und zur Änderung der Verordnung Nr. 215/66/ EWG (Drucksachen V/1403, V/1477), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des. Rats über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch (Drucksachen V/1280, V/1499), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die gemeinsame Marktorganisation für Geflügelfleisch eine Verordnung des Rats über die gemeinsame Marktorganisation für Eier (Drucksachen V/1352, V/1563), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über das Recht der Landwirte, die Angehörige eines Mitgliedstaates und in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, auf Zugang zu den verschiedenen Arten von Beihilfen (Drucksachen V/1288, V/1529), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide (Drucksachen V/1282, V/1530), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. Übergangsmaßnahmen im Hinblick auf die Anwendung der gemeinsamen Preise für Getreide (Drucksachen V/1283, V/1533), mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Entscheidung des Rats betr. die von den Mitgliedstaaten im innergemeinschaftlichen Warenverkehr geforderten Formalitäten (Drucksachen V/1255, V/1534), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. Rinderorientierungspreis 1967/68 (Abg. Wächter, Logemann, Sander, Ertl, Peters [Poppenbüll], Reichmann u. Gen.) (Drucksachen V/1197, V/1532) und mit Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (Drucksache V/1544) Bauknecht (CDU/CSU) 4546 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 4552 D Logemann (FDP) 4559 A Ehnes (CDU/CSU) 4566 D Marquardt (SPD) 4570 C Ertl (FDP) 4571 D Frehsee (SPD) 4577 D Berberich (CDU/CSU) 4582 B Reichmann (FDP) 4584 C Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 4585 D Dr. Effertz (FDP) 4588 C Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . 4591 A Frau Griesinger (CDU/CSU) . . 4593 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 4597 B Frau Kalinke (CDU/CSU) . . 4598 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . 4602 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 4602 B Höcherl, Bundesminister 4603 B Frau Dr. Probst, Vizepräsident . 4614 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (Abg. Dr. Stecker, Varelmann, Dr. Ritz, Diebäcker, Burgemeister u. Gen.) (Drucksache V/1337) — Erste Beratung — Dr. Stecker (CDU/CSU) 4612 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4613 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache V/1473) — Erste Beratung — 4614 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung Nr. 17 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache V/1518) — Erste Beratung — . . . 4614 A Antrag betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (FDP) (Drucksache V/1468) Moersch (FDP) . . . . . . . . 4614 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Infanterie-Kaserne in Nürnberg-Schweinau (Drucksache V/1451) . . 4614 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassenen Sechsundsiebzigste und Siebenundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1388, V/1389, V/1466) 4614 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossenen Vierundneunzigste, Fünfundneunzigste, Achtundneunzigste, Einhundertste und Einhundertunderste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1500, V/1547; V/1501, V/1548; V/1502, V/1549; V/1526, V/1552; V/1539, V/1553) 4614 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Euratom-Kommission für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagen-Bediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederden dienstlich verwendet werden Drucksachen V/1522, V/1554) 4615 C Nächste Sitzung 4615 D Anlagen 4617 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 4529 99. Sitzung Bonn, den 16. März 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 4617 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 17. 3. Adams 17. 3. Dr. Aigner * 17. 3. Frau Albertz _ 10. 4. Dr. Apel * 17. 3. Arendt (Wattenscheid) * 17. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 3. Dr. Artzinger * 17. 3. Bading * 17. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 31. 3. Bals 5. 4. Bazille 17. 3. Behrendt * 17. 3. Bergmann * 17. 3. Blumenfeld ** 16. 3. Borm 17. 3. Frau Brauksiepe 16. 3. Damm 5. 4. Deringer * 17. 3. Dichgans * 17. 3. Dr. Dittrich * 17. 3. Draeger 5. 4. Dröscher * 17. 3. Dr. Eckhardt 17. 3. Eisenmann 21.4. Frau Dr. Elsner * 17. 3. Faller * 17. 3. Felder 5. 4. Folger 16. 3. Dr. Furler * 17. 3. Frau Geisendörfer 17. 3. Genscher , 5. 4. Gerlach * 17. 3. Gscheidle 16. 3. Haage (München) 17. 3. Haar (Stuttgart) 17.3. Haase (Kellinghusen) 18. 3. Hahn (Bielefeld) *. 17. 3. Hansing 17. 3. Dr. Hellige 16. 3. Höhne 4. 4. Hösl ** 17. 3. Illerhaus * 17. 3. Iven 5. 4. Dr. Jaeger 4. 4. Jaschke 18. 4. Klinker * 17. 3. Kriedemann * 17. 3. Kulawig * 17. 3. Kurlbaum 17. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 17. 3. Lemmer 31. 3. Lemmrich 17. 3. Lenz (Brüht) * 17. 3. Lenz (Trossingen) 23. 5. Leukert 17. 3. Lücker (München) * 17. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Marx (München) 17. 3. Mauk * 17. 3. Neemann 4. 4. Mengelkamp 20. 3. Merten * 17. 3. Metzger * 17. 3. Missbach 17. 3. Müller (Aachen-Land) * 17. 3. 011esch 5. 4. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Petersen 5. 4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Richarts * 17. 3. Richter 5. 4. Riedel (Frankfurt) * 17. 3. Rommerskirchen 5. 4. Rösing 17. 3. Scheel 17. 3. Seifriz * 17. 3. Seuffert * 17. 3. Springorum * 17. 3. Dr. Starke (Franken) * 17. 3. Stein (Honrath) 17.3. Stooß 17. 3. Struve 31.3. Dr. Tamblé 17. 3. Unertl 17. 3. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 31. 3. Dr. Wahl 17. 3. Wiefel 17. 3. Wischnewski 19. 3. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments *4 Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Umdruck 136 Entschließungsantrag *) der Abgeordneten Dr. Müller-Hermann, Schmidhuber, Dr. Stecker und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen V/886, V/1432 —. Der Bundestag wolle beschließen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die am 1. Mai 1960 für eine befristete Zeit eingeführte Heizölsteuer zum zweiten Male verlängert und außerdem die gesetzlich zum 1. Juni 1967 vorgesehene Halbierung der Steuersätze wieder beseitigt. Diese Maßnahme wird mit dem Hinweis auf die Situation im deutschen Steinkohlenbergbau begründet. Um den Willen der Bundesregierung zu unterstreichen, die Laufzeit der Heizölsteuer zu beschränken und aus ihr keine Fiskalsteuer werden zu lassen, wird diese ersucht, im Bericht über die Situation des Steinkohlenbergbaues 'im Zusammenhang mit den *) Siehe 98. Sitzung, Seite 4503 C 4618 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 Auswirkungen des Kohleverstromungsgesetzes, der dem Bundestag zum 1. Juli 1968 zu erstatten ist, die Frage zu prüfen, ob nicht eine Degression der Heizölsteuer auf 20 DM/t bei schwerem Heizöl zum 1. Januar 1960 geboten erscheint. Bonn, den 15. März 1967 Dr. Müller-Hermann Schmidhuber Dr. Stecker Bauer (Wasserburg) Dr. Besold Prinz von Bayern Franke (Osnabrück) Dr. Geißler Gierenstein Freiherr von und zu Guttenberg Dr. Häefele Dr. Kempler Krammig Krug Niederalt Dr. Pohle Röhner Schlager Schlee Dr. Schmid-Burgk Stücklen Wagner Wieninger Mertes angenommen in der 98. Plenarsitzung am 15. März 1967 Anlage 3 Umdruck 137 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksachen V/1400, zu V/1400 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. entsprechend dem Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8. März 1967 — Drucksache V/1530 — alle Anstrengungen zu unternehmen, den gesamten Agrarmarkt so zu entwickeln, daß für alle Partner die gleichen Wettbewerbsbedingungen erreicht werden. Die den Mitgliedstaaten eingeräumten Ausnahmen und Sonderregelungen sollten Zug um Zug abgebaut werden; 2. sich darum zu bemühen, daß nun auch die Harmonisierung der übrigen Bereiche der Wirtschaftspolitik in der EWG beschleunigt wird, da der gemeinsame Agrarmarkt nur in einer harmonisierten Gesamtwirtschaft funktionsfähig sein kann. Bonn, den 16. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 138 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksachen V/ 1400, zu V/1440 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag einen umfassenden Bericht über den Stand der Verwirklichung des gemeinsamen Mark- tes gemäß dem Gesetz zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft vorzulegen mit dem Inhalt: 1. Übersicht über alle, seit Bestehen des Römischen Vertrages über die EWG im Ministerrat gefaßten Beschlüsse zur Herstellung des gemeinsamen Agrarmarktes, aus der u. a. auch zu ersehen ist, a) inwieweit dadurch Gesetze der Bundesrepublik berührt werden, b) insbesondere die Kompetenzen der Legislative in bezug auf die von ihr verabschiedeten Gesetze, darunter besonders das noch gültige Landwirtschaftsgesetz, eingeengt werden. 2. Aufzählung aller Verordnungen, die sich aus den Ministerratsbeschlüssen ergeben haben. 3. Gegenüberstellung noch bestehender und neu geschaffener Wettbewerbsunterschiede der sechs Partnerländer. 4. Übersicht über die auf Grund der Ministerratsbeschlüsse entstandenen wirtschaftlichen Nachteile für die deutsche Landwirtschaft. 5. Überblick auf die jetzigen und künftigen finanziellen Verpflichtungen der Bundesrepublik aus dem gemeinsamen Agrarmarkt. 6. Überblick über den derzeitigen Stand der Integration in den verschiedenen Bereichen der Wirtschafts-, Sozial-, Verkehrspolitik und andere, soweit sie nach dem EWG-Vertrag harmonisiert werden müssen. 7. Überblick über Vor- und Nachteile, die sich aus dem bisherigen Stand der EWG-Politik für die deutsche Landwirtschaft und die übrige Wirtschaft ergeben. Bonn, den 16. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 139 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksachen V/1400, zu V/1400 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihren Beschluß vom 15. März 1967 bezüglich eines Rinderorientierungspreises von DM 259,— noch einmal zu überprüfen und unter Berücksichtigung der objektiven Feststellungen des Ernährungsausschusses wie auch des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten so festzusetzen, daß die Relation von Milchpreis und Rinderorientierungspreis 1 : 7 beträgt. Bonn, den 16. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 4619 Anlage 6 Umdruck 140 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksachen V/1400, zu V/1400 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Vorlagetermin für den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft in § 4 des Landwirtschaftsgesetzes vom 9. September 1955 auf den 1. 12. jeden Jahres vorzuziehen, damit dieses Dokument bei den Haushaltsberatungen ausgewertet werden kann. Bonn, ,den 16. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 7 Umdruck 141 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksache V/1400, zu V/1400 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. sich im Ministerrat in Brüssel dafür einzusetzen, daß der gemeinsame Getreidepreis im Vergleich zu den inzwischen gestiegenen Produktionskosten einer Revision unterzogen wird, zumal die Notwendigkeit einer erneuten Überprüfung bereits bei der Einigung auf den gemeinsamen Preis im Jahre 1964 von den Partnerländern vorgesehen war, 2. sich bei dieser Überprüfung dafür einzusetzen, daß der gemeinsame Futtergetreidepreis in einer angemessenen Relation zum Brotgetreidepreis angehoben wird. Bonn, den 16. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Moersch (FDP) zu Punkt 30 der Tagesordnung. Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten unterbreitet Ihnen heute den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Dieser Ausschuß soll die Aufgabe haben, die Umstände zu klären, die bei der Beschaffung des Schützenpanzers HS 30 in der öffentlichen Diskussion als undurchsichtig gelten. Vor fast genau zehn Jahren hat der damalige Bundesminister der Verteidigung einen Vertrag mit der Firma Hispano Suiza unterzeichnet. Die als Herstellerin von Waffen renommierte Schweizer Firma hat mit diesem Vertrag ihr Produktionsprogramm verbreitert; denn bis dato war die Firma nicht mit dem Bau von Schützenpanzerwagen befaßt gewesen. Schon diese Tatsache, nämlich die mangelnde Erfahrung der beauftragten Firma im Bau von Kampffahrzeugen ist bemerkenswert, wenngleich nicht unbedingt außergewöhnlich. Außergewöhnlich dagegen war das Vertrauen, das in die Leistungsfähigkeit einer partiell unerfahrenen Firma vom Bundesministerium der Verteidigung und von einer Mehrheit des Unterausschusses Beschaffungswesen im Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages gesetzt wurde. Schließlich begann die Beschaffung selbst mit der Vorführung eines Holzmodelles auf dem Flughafen Hangelar bei Bonn. Der langfristige Vertrag wurde unterzeichnet, ehe Prototypen erprobt oder eine Null-Serie gebaut gewesen wäre. Vieles spricht dafür, daß diese außergewöhnliche Art der Beschaffung zu einem außergewöhnlichen Aufwand an öffentlichen Mitteln geführt hat. Sich über diesen Umstand Klarheit zu verschaffen ist eines der Motive, die unserem Antrag zugrunde liegen. Der Deutsche Bundestag und die gesamte Öffentlichkeit haben ein Recht auf genaue Kenntnis der Zusammenhänge bei einem derart großen finanziellen Engagement. Es solle dabei ohne Ansehen der Personen festgestellt werden, ob die kontrollierende Tätigkeit des Bundesrechnungshofes in dem notwendigen Umfang ausgeübt worden und zur Kenntnis genommen worden ist, oder ob es — wie in der Öffentlichkeit vermutet — Behinderungen des Bundesrechnungshofes gegeben hat. Falls es solche Behinderungen gab, muß geklärt werden, wer dafür verantwortlich ist. Ein anderer wichtiger Punkt, auf den sich die Untersuchungen erstrecken sollten, ist die Einschaltung oder Nichteinschaltung des ehemaligen Gesandten, späteren Botschafters in Bern, Dr. Friedrich Holzapfel, der vor seiner Übernahme in den diplomatischen Dienst als Mitbegründer und stellvertretender Vorsitzender der CDU hervorgetreten war. Wieweit sich die von Dr. Holzapfel in seinen Berichten an das Auswärtige Amt geäußerten Warnungen vor gewissen Geschäftspartnern auf die Beschaffung des HS 30 oder auf andere zeitlich früher liegende Waffenkäufe und Beschaffungsaufträge beziehen, ist erst in zweiter Linie von Belang. Aufgeklärt werden muß nach Meinung der Antragsteller, warum der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Schweiz in der von ihm behaupteten massiven Weise von Vorgesetzten aufgefordert worden ist, auch nach seiner Zurruhesetzung strengstes Stillschweigen zu bewahren und sich nicht um Hintergründe bei Beschaffungsaufträgen zu kümmern. Ein weiterer wesentlicher Komplex der beantragten Untersuchungen betrifft das Verhältnis Regierung — Parlament. Ein Vergleich regierungsamtlicher und persönlicher Erklärungen, die zu der Beschaffung des HS 30 und damit zusammenhängender Fragen in den vergangenen zehn Jahren abgegeben worden sind, läßt in einigen Fällen Widersprüche erkennen. Es wird notwendig sein, die Verfasser dieser Erklärungen und die Verantwortlichen für diese Erklärungen zu einer exakten Aufklärung dieser Widersprüchlichkeiten zu veranlassen. Der Bun- 4620 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 destag ist es sich selbst schuldig, dabei auf äußerster Korrektheit zu bestehen. Es mag sein, daß es in der ganzen Angelegenheit strafrechtliche Tatbestände gibt, sei es aktive oder passive Bestechung, sei es Begünstigung im Amt. Die Verfolgung solcher Straftaten, das möchte ich ausdrücklich betonen, gehört nicht zu den Aufgaben des Parlaments oder eines Untersuchungsausschusses. Hierfür sind die Justizbehörden zuständig, die ihrerseits — wenn ich recht unterrichtet bin — in der Sache HS 30 ermitteln. Solche Ermittlungen brauchen und sollten keine Rücksicht nehmen auf die Untersuchungen, die wir von einem Ausschuß des Bundestages wünschen. Sie sind unabhängig von dem, was das Parlament zu prüfen hat, wenn auch nicht ohne Bezug zu unserem Untersuchungsthema. Die Justiz hat sich um die Verletzung der Gesetze zu kümmern. Der Bundestag hat, wenn er Untersuchungen beginnt, eine andere Pflicht, eine, wenn Sie wollen, weiterreichende Aufgabe. Er muß deutlich machen, daß es neben den geschriebenen Gesetzen im demokratischen Rechtsstaat ungeschriebene, aber nichtsdestoweniger verbindliche Regeln gibt. Sonst läuft der demokratische Rechtsstaat Gefahr, zu einer Bananenrepublik herabzusinken, um mit Bernt Engelmann zu sprechen, der sich im „Deutschen Panorama" ebenso wie Peter Miska in der „Frankfurter Rundschau" und Rudolf Augstein 'im „Spiegel" des Themas HS 30 publizistisch angenommen hat. Es wäre unerträglich, wollten sich die Verantwortlichen in den Zweifelsfällen auf den formalen Standpunkt zurückziehen. Insofern war es — ich will mich vorsichtig ausdrücken — verwunderlich oder wenig klug, daß der damalige Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages von sich aus, d. h. ohne direkten Zusammenhang mit der gestellten Frage, eine Art Rechtsauskunft glaubte geben zu müssen, in der er auf die Nichtstrafbarkeit von Spenden an Abgeordnete oder Parteien hinwies. Damit hat der Staatssekretär nicht nur dem Bundestag einen schlechten Dienst 'in der Öffentlichkeit erwiesen, sondern auch den gewiß unzutreffenden Eindruck erweckt, als seien Dreiecks-Koppelungsgeschäfte nicht nur legal, sondern möglicherweise auch selbstverständlich. Der Bundestag hat allen Anlaß, für eine Interpretation zu sorgen, die unmißverständlich klarmacht, daß weder direkte noch indirekte Koppelungsgeschäfte der Parteienfinanzierung dienen dürfen. Dabei wäre es auch nützlich, wenn andere Besonderheiten im Beschaffungswesen der öffentlichen Hand vom Bundestag geklärt werden könnten. Ich denke etwa an einen Umstand, der den meisten Staatsbürgern befremdlich erscheinen muß, wenngleich formal-juristisch keine Einwände zu erheben sind, den Umstand nämlich, daß Mitglieder dieses Hohen Hauses in Beschaffungsfragen als Kontrahenten ,der Bundesregierung auftreten oder aufgetreten sind, wenn es um die Regelung materieller Probleme, d. h. um Forderungen gegen die Bundesregierung aus Rüstungsgeschäften, geht. Ich weiß nicht, ob sich die Betroffenen darüber im klaren sind, daß bei Bekanntwerden solcher Zusammenhänge viele engagierte Demokraten zu Zweiflern an unserer Staatsform werden. Aus solchen und ähnlichen Gründen ist vor Jahren schon einmal über eine Ehrenordnung für dieses Hohe Haus diskutiert worden. Ich will bekennen, daß eine Kodifizierung des Ehrenhaften unter Umständen einem selbst ausgestellten Armutszeugnis des Bundestages gleichkäme, weil nun einmal ehrenhaftes Verhalten zu den Selbstverständlichkeiten eines Parlaments und eines Parlamentariers gehört. Um so dringlicher ist es, gerade durch einen Untersuchungsausschuß ganz exakt festzustellen, wer sich wo und wann inkorrekt verhalten hat. Nur die Feststellung des Einzeltatbestandes bewahrt ganze Institutionen, sei es die Regierung, sei es ein Ministerium, sei es das Parlament, vor allgemeinen Verdächtigungen. Wir sind es den vielen korrekten Beamten und Offizieren schuldig, daß wir aufklären, ob sich einzelne inkorrekt verhalten haben. Wir sind es dem Ansehen des Bundestages schuldig, daß wir die Untersuchungen mit einem Höchstmaß an Objektivität führen. Seit Jahren schon beschäftigen sich angesehene Journalisten immer wieder mit der Affäre Schützenpanzer HS 30. Schon einmal hat ein Untersuchungsausschuß dieses Hohen Hauses versucht, Zwielichtiges zu erhellen. Das ist leider damals nicht in dem notwendigen Umfang gelungen, so daß erneut Gerüchte und Verdächtigungen entstehen konnten. Vielleicht wäre es gut gewesen, der Bundestag hätte sich schon vor Jahren dieser Sache erneut und gründlich angenommen. Vielleicht wäre manchen Verdächtigungen auch der Boden entzogen gewesen, wenn nicht vor Jahren irgendein Pragmatiker den seltsamen Einfall gehabt hätte, Korruptionsfragen im Bundesministerium der Verteidigung zunächst durch ein hauseigenes und damit weisungsgebundenes Referat statt durch die unabhängigen Justizbehörden untersuchen zu lassen. Jetzt ist uns die Aufgabe gestellt, zu einem späten Zeitpunkt einen verwickelten Tatbestand erneut zu durchleuchten. Die Antragsteller machen sich keine Illusionen über die Möglichkeiten, die ein Untersuchungsausschuß für die Wahrheitsfindung hat. Dennoch glauben sie, daß es Pflicht des ganzen Hohen Hauses ist, das Mögliche zu versuchen und die Öffentlichkeit an den Kenntnissen teilhaben zu lassen, die durch ein Befragen der Beteiligten und der Wissenden gewonnen werden können. Ich lasse den Einwand nicht gelten, man ' liefere mit derartigen Erhebungen den Feinden der Demokratie kostenlos Munition gegen unseren Staat und betätige sich damit, um ein ministeriell beliebtes Wort zu gebrauchen, nicht staatserhaltend. Es ist an uns, zu zeigen, daß es nicht eine Schwäche der Demokratie ist, solche Affären öffentlich zu behandeln, sondern ihre Stärke. Je bereitwilliger alle Fraktionen und Mitglieder dieses Hohen Hauses mitarbeiten, desto besser für unseren Staat. Wir wollen die Verantwortlichkeit einzelner feststellen, damit künftig an den Institutionen kein Verdacht mehr haftet. Klarheit und Offenheit allein sind staatserhaltend, weil sie der Wahrheit dienen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Stecker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Haben Sie keine Sorge, daß ich Sie hier sehr lange aufhalte. Das Anliegen, ,das ich hier vorzutragen habe, ist nicht weltbewegend. Es geht auch nicht an die so viel zitierten Grundlagen unserer pluralistischen Gesellschaft, und es ist auch nicht einmal so wichtig wie der Grüne Plan.
    Diese Vorlage geht zurück auf einige spektakuläre Streitfälle zwischen Eigentümern und Erbbauberechtigten im niedersächsisch-westfälischen Raum, die uns veranlaßt haben, nach einer Lösung dieses Problems zu suchen.
    Es ist uns gar nicht leichtgefallen, uns in den Ministerien oder in den Arbeitskreisen Gehör zu verschaffen. Wie Sie sehen, glänzen auch jetzt die Minister der Justiz und des Wohnungsbaus durch Abwesenheit. Ich habe mich auch gefragt, woran das wohl liegt. Dabei bin ich zu der Erkenntnis gekommen, daß das wahrscheinlich daran liegt, daß es noch keinen Bundesverband der Erbbauberechtigten gibt, noch keinen Hauptgeschäftsführer, also auch keine Lobby. Es heißt doch wohl so in Bonn: Quod non est in lobby, non est in mundo oder in parlamento.
    Die erste öffentliche Behandlung dieses Problems hat uns eine ganze Reihe Eingaben aus ganz Deutschland gebracht, in denen sich zeigt, daß eine generelle Überprüfung dieses Problems unbedingt
    notwendig ist. Denn das Erbbaurecht geht zurück auf eine Verordnung der ersten Regierung nach dem ersten Weltkrieg 1919. In der damaligen Zeit der Geldentwertung und der politischen Unsicherheit war kein Eigentümer eines Grundstücks bereit, einen Bauplatz zur Verfügung zu stellen, was auch verständlich war. Man fand daher den Ausweg, der von den Bodenreformern lange gefragt war, einen Weg, der dem Erbbaugeber sein Eigentum beließ und dem Erbbaunehmer gegen einen angemessenen Zins ein eigentumsähnliches, beleihbares Recht an dem Grundstück verschaffte. Erklärter Zweck dieses Instituts war es insbesondere, den ärmeren Volksschichten gegen mäßigen Zins ein Baugrundstück für ein Eigenheim zu verschaffen. In den unsicheren Zeiten nach dem ersten Weltkrieg und :insbesondere auch nach dem zweiten Weltkrieg hat dieses Institut sicherlich sehr segensreich gewirkt.
    Aber es wirft auch ganz erhebliche rechtliche und insbesondere rechtspolitische Bedenken auf, die es angezeigt erscheinen lassen, daß sich die beteiligten Ministerien, das Justizministerium und das Wohnungsbauministerium, einmal mit einer gründlichen Prüfung dieses Instituts befassen.
    Das Grundproblem besteht darin, daß zwei Personen, seien es nun natürliche oder juristische Personen, zumeist auf 100 Jahre miteinander in einer Art lehnsrechtlicher Verbindung stehen, die meines Erachtens in eine feudale Zeit besser paßt als in eine moderne Zeit. Es kann aber keineswegs die Aufgabe der Antragsteller sein, diese gründliche Prüfung vorzunehmen. Hier soll vielmehr eine aktuelle Einzelfrage, nämlich die der wertsichernden Anpassung des Erbbauzinses an die veränderten Zeitumstände, geregelt werden.
    Die Verordnung von 1919 schreibt ausdrücklich vor, daß der Erbbauzins für die ganze Vertragsdauer von vornherein festgelegt werden muß. Diese Bestimmung hat vielfach zur Folge gehabt, daß die in Zeiten des Preisstopps festgelegten Erbbauzinssätze nachher lächerliche Pfennigbeträge waren, die keineswegs mehr dem gestiegenen Nutzungswert entsprachen. Die Rechtsprechung hat deshalb meines Erachtens contra legem schuldrechtliche Wertsicherungsklauseln zugelassen, die praktisch eine dynamische Anpassung des Zinssatzes an irgendwelche vereinbarte Tatbestände erlauben. Dadurch kann andererseits der Erbbaunehmer in eine unerträgliche Situation kommen. Wenn er sich aus einer wirtschaftlich schwachen Marktposition heraus zu einer Anpassung des Zinssatzes etwa an künftige Grundstückspreise verpflichtet hat, muß er eventuell unerschwingliche Beträge aufbringen, wenn in seiner Wohngegend die Grundstückspreise spekulativ in die Höhe gehen, während sich der Wohnwert zum Beispiel seines Eigentums für ihn überhaupt nicht verändert.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Er kann den vielleicht objektiv gestiegenen Wert auch nicht etwa durch Verkauf seines Hauses verwerten; denn dazu bedürfte er der Genehmigung des Erbbaugebers.
    Aus diesem echten Dilemma, meine Damen und Herren, sind nur deshalb bisher keine größeren



    Dr. Stecker
    sozialen Schäden entstanden, weil die Erbbaugeber vielfach Kirchen, Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften sind. Diese nehmen einfach ihre Rechte aus den Verträgen nicht wahr. Aber ist das mit dem Haushaltsrecht vereinbar, zumal, wenn bei den Erbbaunehmern zum Teil solvente Leute .sind? Und wird sich das nicht deswegen auch lawinenartig auf diese Bereiche ausdehnen? Wir haben dazu schon einige sehr konkrete Fälle vorliegen.
    Die Antragsteller suchen nun mit der vorliegenden Novelle eine pragmatische mittlere Lösung. Sie wollen Wertsicherungsklauseln für Wohngrundstücke nur insoweit wirksam sein lassen, als sich der Geldwert, nicht der Grundstückswert verändert. Sie glauben damit den beiderseitigen Interessen am besten zu entsprechen. Die Vertreter der beiden großen Kirchen haben sich grundsätzlich mit dieser Sache einverstanden erklärt. Ich würde empfehlen, daß man in den Ausschüssen, insbesondere im Wohnungsbauausschuß, diese und auch die anderen großen Grundvermögensträger hört.
    Eine Frage bleibt auch nach dieser Vorlage offen: Was wird mit den bestehenden Verträgen? Die Antragsteller haben geglaubt, nicht eingreifen zu sollen, nicht so sehr aus rechtlichen Gründen, sondern weil die Ausgangslage dieser Verträge, z. B. Inflation, Preisstopp usw., vielfach so völlig unterschiedlich ist, daß es sich verbietet, auf dieser Basis eine Dynamik einzubauen.
    Meine Damen und Herren, wir sind aber auch der Meinung, daß die bestehende Rechtslage es zuläßt, daß die Gerichte die bestehenden Verträge nach dem Grundgedanken dieser unserer Novelle auslegen. Dann wäre auch dieses Problem gelöst.
    Im übrigen bleibt es den Ausschüssen vorbehalten, sich dazu auch etwas einfallen zu lassen. Das wird sicherlich nicht einfach sein.
    Wir beantragen, meine Damen und Herren, Überweisung an den Rechtsausschuß — federführend — und zur Mitberatung an den Wohnungsbauausschuß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort zur Aussprache hat Frau Dr. Diemer-Nicolaus.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Herren Kollegen und Frau Kollegin! Es wurde mir geraten, meine Ausführungen zu Protokoll zu geben; ich würde mir damit die Sympathie des Hauses erwerben. Da ich noch nie eine Rede schriftlich hatte, kann ich auch jetzt keine Rede zu Protokoll geben. Aber ich habe versprochen, mich kurz zu fassen.
    Ich darf mit dem Schluß der Ausführungen des Herrn Kollegen Stecker beginnen. Wir als Freie Demokraten stimmen der Ausschußüberweisung zu. Jetzt kommt mein „Aber". Diese Zustimmung zur Überweisung bedeutet keineswegs, daß wir jetzt vorbehaltlos den Ausführungen und den Folgerungen, die Sie aus dem bisherigen Rechtszustand bezogen haben, zustimmen. Es wundert mich keineswegs, daß Sie bisher keine — sagen wir einmal — Gegenliebe für Ihre Gedanken beim Justizministerium gefunden haben. So einfach sind die Probleme nicht, die Sie hier angeschnitten haben. Das Erbbaurecht hat sich durchaus bewährt. Es wurde davon von den Gemeinden und auch von den Kirchen, auf die Sie mit Recht hingewiesen haben, auch nach 1945 sehr stark Gebrauch gemacht. Es ist keineswegs nur ein Recht für ärmere Volksschichten. Auch Stiftungen verwenden das Erbbaurecht, besonders da, wo das Grundvermögen erhalten bleiben soll, sei es, daß die Haushaltsordnung, sei es, daß eine Satzung oder das Stiftungsrecht das fordert.
    Es ist immer sehr problematisch, wenn man aus einem Rechtsinstitut, wie es das Erbbaurecht ist, eine einzelne Bestimmung herausgreift und sie reformieren will. Bei Ihnen hier geht es speziell um die Frage, wie die Erbbaurente gestaltet werden soll, wie sie an die veränderten Lebensverhältnisse angepaßt werden soll. Herr Kollege, Sie haben auf verschiedene Rechtsstreitigkeiten hingewiesen. Ich habe mich heute nachmittag mit diesem Problem befaßt und dabei festgestellt, daß die Rechtsprechung eigentlich sehr gut damit fertiggeworden ist. Sie ist, sowohl was das dingliche Recht, wie auch was das obligatorische Recht betrifft, von dem Grundsatz der Vertragsfreiheit aus zu sehr vernünftigen Regelungen gekommen.
    Herr Kollege, daß Sie selber doch erhebliche Bedenken haben, schimmerte durch, als Sie zum Schluß fragten: Was geschieht mit den schon bestehenden Verträgen? Normalerweise wird das Erbbaurecht auf 99 Jahre, auf alle Fälle auf einige Jahrzehnte gegeben. Sie wissen, daß sich das Verfassungsgericht und der Bundesgerichtshof schon sehr eingehend mit der Frage befaßt haben, wieweit Gesetze in bestehende Rechtsverhältnisse eingreifen können.
    Es sind also eine Reihe schwerwiegender Bedenken anzumelden. Es wird eingehender Beratungen im Rechtsausschuß bedürfen, um zu prüfen, ob man es nicht besser bei den altbewährten Vorschriften des BGB — es ist sehr schwer, in Sachenrecht einzugreifen; das brauche ich Ihnen nicht besonders zu sagen — und der Vertragsfreiheit belassen sollte, zumal da hierzu eine sehr vernünftige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vorliegt. Das bedeutet nicht, daß nun alle obligatorischen Verträge, die neben dem dinglichen Vertrag abgeschlossen werden, weiter in dieser Form geschlossen werden müssen. Es handelt sich um eine Frage der Vertragsfreiheit, die nun einmal eines der Grundprinzipien des gesamten bürgerlichen Rechts ist.

    (Beifall bei der FDP.)