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    Deutscher Bundestag 99. Sitzung Bonn, den 16. März 1967 Inhalt: Abg. Kern und Abg. Ernesti treten in den Bundestag ein 4529 A Erweiterung der Tagesordnung 4529 B Fragestunde (Drucksachen V/1537, V/1555) Frage des Abg. Fellermaier: Durch Abgabehinterziehungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren entstandener Schaden Grund, Staatssekretär 4530 A Fellermaier (SPD) 4530 C Dr. Rinderspacher (SPD) 4530 D Schulte (SPD) 4531 A Brück (Holz) (SPD) 4531 A Reichmann (FDP) 4531 B Moersch (FDP) 4531 C Frage des Abg. Fellermaier: Zahl 'der Bußgeld- und Strafverfahren wegen der Abgabehinterziehungen Grund, Staatssekretär 4531 D Fellermaier (SPD) 4532 A Reichmann (FDP) 4532 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 4532 C Müller (Worms) (SPD) . . . . 4532 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 4533 A Dr. Effertz (FDP) 4533 B Schulte (SPD) . . . . . . . . . 4533 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 4533 D Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 4534 A Frage des Abg. Fellermaier: Notwendigkeit einer Überprüfung der Überwachungsrichtlinien Grund, Staatssekretär 4534 C Fellermaier (SPD) 4534 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 4535 B Reichmann (FDP) 4535 B Fragen des Abg. Reichmann: Schiebungen beim Im- und Export von Futtermitteln bei Lindau Grund, Staatssekretär 4535 C Reichmann (FDP) 4536 A Fellermaier (SPD) 4536 C Frage des Abg. Marquardt: Deutsche Exportgeschäfte in Reis und Mais Höcherl, Bundesminister 4536 C Marquardt (SPD) 4536 D Frage des Abg. Marquardt: Dem Ansehen von Regierung und Bundestag durch solche Geschäfte entstehender Schaden Höcherl, Bundesminister 4537 A Marquardt (SPD) 4537 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 Frage des Abg. Marquardt: Einrichtung einer zentralen Überwachungsstelle der EWG und verbesserte Amtshilfe der EWG-Staaten im Falle strafbarer Handlungen Höcherl, Bundesminister 4537 C Marquardt (SPD) 4537 C Dr. Müller (München) (SPD) . . 4537 C Fellermaier (SPD) 4537 D Reichmann (FDP) 4538 A Schulte (SPD) 4538 B Fragen der Abg. Stooß, Josten und Wagner: Auswirkungen der Sturmschäden in den Wäldern auf die Holzwirtschaft Höcherl, Bundesminister 4539 A Berberich (CDU/CSU) 4539 B Josten (CDU/CSU) 4539 C Röhner (CDU/CSU) 4540 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 4540 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 4540 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 454,1 A Dr. Müller (München) (SPD) . . 4541 B Fellermaier (SPD) 4541 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Gründe für die Einführung begrenzter Jagdzeiten für Schwarzwild und Wildkaninchen Höcherl, Bundesminister 4541 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD)* . . 4542 A Dr. Effertz (FDP) 4542 B Frage des Abg. Dr. Siemer: Abnehmende Zuführung von Fleisch aus Schlachtungen außerhalb öffentlicher Schlachthöfe Höcherl, Bundesminister 4542 B Dr. Siemer (CDU/CSU) 4542 C Frage des Abg. Dr. Siemer: Novellierung der Gesetzesvorlage als Folge der erhöhten Ausgleichsabgabe auf dem Fleischmarkt Höcherl, Bundesminister 4542 D Dr. Siemer (CDU/CSU) 4543 A Frage des Abg. Dr. Siemer: Stand der Untersuchung der Frischfleischversorgung durch die Versandschlachtereien Höcherl, Bundesminister 4543 C Dr. Siemer (CDU/CSU) 4543 C Frage des Abg. Dr. Effertz: Förderung 'der Traberzucht Höcherl, Bundesminister . . . . . 4543 D Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . 4543 D Frage der Abg. Frau Freyh: Broschüren „Käse" und „Geflügel" des Bundesausschusses für volkswirtschaftliche Aufklärung Höcherl, Bundesminister . . . . . 4544 A Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 4544 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . . 4544 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 4544 D Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/1400, zu V/1400) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine, Schweinefleisch und Schweinefleisch enthaltende Erzeugnisse für Einfuhren im zweiten Vierteljahr 1967 (Drucksachen V/1511, V/1550), mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine VerOrdnung des Rats über die zeitliche Verschiebung der Anwendung der durch die Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rats vom 27. Oktober 1966 eingeführten Handelsregelung und über die Aufhebung von Art. 2 der Verordnung Nr. 167/64/EWG des Rats vom 30. Oktober 1964 (Drucksachen V/1524, V/1551), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Abänderung der Verordnung Nr. 14/64/EWG betr. die von dem Großherzogtum Luxemburg gewährte Beihilfe auf dem Rindfleischsektor (Drucksachen V/1523, V/1561), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Maßnahmen auf dem Gebiet der Orientierungspreise für Rindfleisch für das Wirtschaftsjahr 1967/68 sowie den Entwurf einer Entschließung zu den Interventionspreisen für ausge- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 III wachsene Rinder für das Wirtschaftsjahr 1967/68 (Drucksachen V/1508, V/1560), mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die erste, während der dritten Stufe durchzuführende Senkung der Zollsätze zwischen den Mitgliedstaaten für bestimmte, in Anhang II des Vertrages aufgeführte Erzeugnisse (Drucksachen V/1509, V/1562), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Höhe der Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter (Drucksachen V/1510, V/1566), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Maßnahmen bei den Preisen für Milch und Milcherzeugnisse im Milchwirtschaftsjahr 1967/1968 und zur Änderung der Verordnung Nr. 215/66/ EWG (Drucksachen V/1403, V/1477), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des. Rats über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch (Drucksachen V/1280, V/1499), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die gemeinsame Marktorganisation für Geflügelfleisch eine Verordnung des Rats über die gemeinsame Marktorganisation für Eier (Drucksachen V/1352, V/1563), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über das Recht der Landwirte, die Angehörige eines Mitgliedstaates und in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, auf Zugang zu den verschiedenen Arten von Beihilfen (Drucksachen V/1288, V/1529), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide (Drucksachen V/1282, V/1530), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. Übergangsmaßnahmen im Hinblick auf die Anwendung der gemeinsamen Preise für Getreide (Drucksachen V/1283, V/1533), mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Entscheidung des Rats betr. die von den Mitgliedstaaten im innergemeinschaftlichen Warenverkehr geforderten Formalitäten (Drucksachen V/1255, V/1534), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. Rinderorientierungspreis 1967/68 (Abg. Wächter, Logemann, Sander, Ertl, Peters [Poppenbüll], Reichmann u. Gen.) (Drucksachen V/1197, V/1532) und mit Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (Drucksache V/1544) Bauknecht (CDU/CSU) 4546 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 4552 D Logemann (FDP) 4559 A Ehnes (CDU/CSU) 4566 D Marquardt (SPD) 4570 C Ertl (FDP) 4571 D Frehsee (SPD) 4577 D Berberich (CDU/CSU) 4582 B Reichmann (FDP) 4584 C Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 4585 D Dr. Effertz (FDP) 4588 C Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . 4591 A Frau Griesinger (CDU/CSU) . . 4593 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 4597 B Frau Kalinke (CDU/CSU) . . 4598 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . 4602 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 4602 B Höcherl, Bundesminister 4603 B Frau Dr. Probst, Vizepräsident . 4614 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (Abg. Dr. Stecker, Varelmann, Dr. Ritz, Diebäcker, Burgemeister u. Gen.) (Drucksache V/1337) — Erste Beratung — Dr. Stecker (CDU/CSU) 4612 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4613 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache V/1473) — Erste Beratung — 4614 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung Nr. 17 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache V/1518) — Erste Beratung — . . . 4614 A Antrag betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (FDP) (Drucksache V/1468) Moersch (FDP) . . . . . . . . 4614 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Infanterie-Kaserne in Nürnberg-Schweinau (Drucksache V/1451) . . 4614 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassenen Sechsundsiebzigste und Siebenundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1388, V/1389, V/1466) 4614 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossenen Vierundneunzigste, Fünfundneunzigste, Achtundneunzigste, Einhundertste und Einhundertunderste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1500, V/1547; V/1501, V/1548; V/1502, V/1549; V/1526, V/1552; V/1539, V/1553) 4614 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Euratom-Kommission für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagen-Bediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederden dienstlich verwendet werden Drucksachen V/1522, V/1554) 4615 C Nächste Sitzung 4615 D Anlagen 4617 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 4529 99. Sitzung Bonn, den 16. März 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 4617 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 17. 3. Adams 17. 3. Dr. Aigner * 17. 3. Frau Albertz _ 10. 4. Dr. Apel * 17. 3. Arendt (Wattenscheid) * 17. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 3. Dr. Artzinger * 17. 3. Bading * 17. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 31. 3. Bals 5. 4. Bazille 17. 3. Behrendt * 17. 3. Bergmann * 17. 3. Blumenfeld ** 16. 3. Borm 17. 3. Frau Brauksiepe 16. 3. Damm 5. 4. Deringer * 17. 3. Dichgans * 17. 3. Dr. Dittrich * 17. 3. Draeger 5. 4. Dröscher * 17. 3. Dr. Eckhardt 17. 3. Eisenmann 21.4. Frau Dr. Elsner * 17. 3. Faller * 17. 3. Felder 5. 4. Folger 16. 3. Dr. Furler * 17. 3. Frau Geisendörfer 17. 3. Genscher , 5. 4. Gerlach * 17. 3. Gscheidle 16. 3. Haage (München) 17. 3. Haar (Stuttgart) 17.3. Haase (Kellinghusen) 18. 3. Hahn (Bielefeld) *. 17. 3. Hansing 17. 3. Dr. Hellige 16. 3. Höhne 4. 4. Hösl ** 17. 3. Illerhaus * 17. 3. Iven 5. 4. Dr. Jaeger 4. 4. Jaschke 18. 4. Klinker * 17. 3. Kriedemann * 17. 3. Kulawig * 17. 3. Kurlbaum 17. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 17. 3. Lemmer 31. 3. Lemmrich 17. 3. Lenz (Brüht) * 17. 3. Lenz (Trossingen) 23. 5. Leukert 17. 3. Lücker (München) * 17. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Marx (München) 17. 3. Mauk * 17. 3. Neemann 4. 4. Mengelkamp 20. 3. Merten * 17. 3. Metzger * 17. 3. Missbach 17. 3. Müller (Aachen-Land) * 17. 3. 011esch 5. 4. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Petersen 5. 4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Richarts * 17. 3. Richter 5. 4. Riedel (Frankfurt) * 17. 3. Rommerskirchen 5. 4. Rösing 17. 3. Scheel 17. 3. Seifriz * 17. 3. Seuffert * 17. 3. Springorum * 17. 3. Dr. Starke (Franken) * 17. 3. Stein (Honrath) 17.3. Stooß 17. 3. Struve 31.3. Dr. Tamblé 17. 3. Unertl 17. 3. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 31. 3. Dr. Wahl 17. 3. Wiefel 17. 3. Wischnewski 19. 3. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments *4 Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Umdruck 136 Entschließungsantrag *) der Abgeordneten Dr. Müller-Hermann, Schmidhuber, Dr. Stecker und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen V/886, V/1432 —. Der Bundestag wolle beschließen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die am 1. Mai 1960 für eine befristete Zeit eingeführte Heizölsteuer zum zweiten Male verlängert und außerdem die gesetzlich zum 1. Juni 1967 vorgesehene Halbierung der Steuersätze wieder beseitigt. Diese Maßnahme wird mit dem Hinweis auf die Situation im deutschen Steinkohlenbergbau begründet. Um den Willen der Bundesregierung zu unterstreichen, die Laufzeit der Heizölsteuer zu beschränken und aus ihr keine Fiskalsteuer werden zu lassen, wird diese ersucht, im Bericht über die Situation des Steinkohlenbergbaues 'im Zusammenhang mit den *) Siehe 98. Sitzung, Seite 4503 C 4618 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 Auswirkungen des Kohleverstromungsgesetzes, der dem Bundestag zum 1. Juli 1968 zu erstatten ist, die Frage zu prüfen, ob nicht eine Degression der Heizölsteuer auf 20 DM/t bei schwerem Heizöl zum 1. Januar 1960 geboten erscheint. Bonn, den 15. März 1967 Dr. Müller-Hermann Schmidhuber Dr. Stecker Bauer (Wasserburg) Dr. Besold Prinz von Bayern Franke (Osnabrück) Dr. Geißler Gierenstein Freiherr von und zu Guttenberg Dr. Häefele Dr. Kempler Krammig Krug Niederalt Dr. Pohle Röhner Schlager Schlee Dr. Schmid-Burgk Stücklen Wagner Wieninger Mertes angenommen in der 98. Plenarsitzung am 15. März 1967 Anlage 3 Umdruck 137 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksachen V/1400, zu V/1400 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. entsprechend dem Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8. März 1967 — Drucksache V/1530 — alle Anstrengungen zu unternehmen, den gesamten Agrarmarkt so zu entwickeln, daß für alle Partner die gleichen Wettbewerbsbedingungen erreicht werden. Die den Mitgliedstaaten eingeräumten Ausnahmen und Sonderregelungen sollten Zug um Zug abgebaut werden; 2. sich darum zu bemühen, daß nun auch die Harmonisierung der übrigen Bereiche der Wirtschaftspolitik in der EWG beschleunigt wird, da der gemeinsame Agrarmarkt nur in einer harmonisierten Gesamtwirtschaft funktionsfähig sein kann. Bonn, den 16. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 138 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksachen V/ 1400, zu V/1440 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag einen umfassenden Bericht über den Stand der Verwirklichung des gemeinsamen Mark- tes gemäß dem Gesetz zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft vorzulegen mit dem Inhalt: 1. Übersicht über alle, seit Bestehen des Römischen Vertrages über die EWG im Ministerrat gefaßten Beschlüsse zur Herstellung des gemeinsamen Agrarmarktes, aus der u. a. auch zu ersehen ist, a) inwieweit dadurch Gesetze der Bundesrepublik berührt werden, b) insbesondere die Kompetenzen der Legislative in bezug auf die von ihr verabschiedeten Gesetze, darunter besonders das noch gültige Landwirtschaftsgesetz, eingeengt werden. 2. Aufzählung aller Verordnungen, die sich aus den Ministerratsbeschlüssen ergeben haben. 3. Gegenüberstellung noch bestehender und neu geschaffener Wettbewerbsunterschiede der sechs Partnerländer. 4. Übersicht über die auf Grund der Ministerratsbeschlüsse entstandenen wirtschaftlichen Nachteile für die deutsche Landwirtschaft. 5. Überblick auf die jetzigen und künftigen finanziellen Verpflichtungen der Bundesrepublik aus dem gemeinsamen Agrarmarkt. 6. Überblick über den derzeitigen Stand der Integration in den verschiedenen Bereichen der Wirtschafts-, Sozial-, Verkehrspolitik und andere, soweit sie nach dem EWG-Vertrag harmonisiert werden müssen. 7. Überblick über Vor- und Nachteile, die sich aus dem bisherigen Stand der EWG-Politik für die deutsche Landwirtschaft und die übrige Wirtschaft ergeben. Bonn, den 16. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 139 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksachen V/1400, zu V/1400 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihren Beschluß vom 15. März 1967 bezüglich eines Rinderorientierungspreises von DM 259,— noch einmal zu überprüfen und unter Berücksichtigung der objektiven Feststellungen des Ernährungsausschusses wie auch des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten so festzusetzen, daß die Relation von Milchpreis und Rinderorientierungspreis 1 : 7 beträgt. Bonn, den 16. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 4619 Anlage 6 Umdruck 140 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksachen V/1400, zu V/1400 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Vorlagetermin für den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft in § 4 des Landwirtschaftsgesetzes vom 9. September 1955 auf den 1. 12. jeden Jahres vorzuziehen, damit dieses Dokument bei den Haushaltsberatungen ausgewertet werden kann. Bonn, ,den 16. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 7 Umdruck 141 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksache V/1400, zu V/1400 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. sich im Ministerrat in Brüssel dafür einzusetzen, daß der gemeinsame Getreidepreis im Vergleich zu den inzwischen gestiegenen Produktionskosten einer Revision unterzogen wird, zumal die Notwendigkeit einer erneuten Überprüfung bereits bei der Einigung auf den gemeinsamen Preis im Jahre 1964 von den Partnerländern vorgesehen war, 2. sich bei dieser Überprüfung dafür einzusetzen, daß der gemeinsame Futtergetreidepreis in einer angemessenen Relation zum Brotgetreidepreis angehoben wird. Bonn, den 16. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Moersch (FDP) zu Punkt 30 der Tagesordnung. Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten unterbreitet Ihnen heute den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Dieser Ausschuß soll die Aufgabe haben, die Umstände zu klären, die bei der Beschaffung des Schützenpanzers HS 30 in der öffentlichen Diskussion als undurchsichtig gelten. Vor fast genau zehn Jahren hat der damalige Bundesminister der Verteidigung einen Vertrag mit der Firma Hispano Suiza unterzeichnet. Die als Herstellerin von Waffen renommierte Schweizer Firma hat mit diesem Vertrag ihr Produktionsprogramm verbreitert; denn bis dato war die Firma nicht mit dem Bau von Schützenpanzerwagen befaßt gewesen. Schon diese Tatsache, nämlich die mangelnde Erfahrung der beauftragten Firma im Bau von Kampffahrzeugen ist bemerkenswert, wenngleich nicht unbedingt außergewöhnlich. Außergewöhnlich dagegen war das Vertrauen, das in die Leistungsfähigkeit einer partiell unerfahrenen Firma vom Bundesministerium der Verteidigung und von einer Mehrheit des Unterausschusses Beschaffungswesen im Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages gesetzt wurde. Schließlich begann die Beschaffung selbst mit der Vorführung eines Holzmodelles auf dem Flughafen Hangelar bei Bonn. Der langfristige Vertrag wurde unterzeichnet, ehe Prototypen erprobt oder eine Null-Serie gebaut gewesen wäre. Vieles spricht dafür, daß diese außergewöhnliche Art der Beschaffung zu einem außergewöhnlichen Aufwand an öffentlichen Mitteln geführt hat. Sich über diesen Umstand Klarheit zu verschaffen ist eines der Motive, die unserem Antrag zugrunde liegen. Der Deutsche Bundestag und die gesamte Öffentlichkeit haben ein Recht auf genaue Kenntnis der Zusammenhänge bei einem derart großen finanziellen Engagement. Es solle dabei ohne Ansehen der Personen festgestellt werden, ob die kontrollierende Tätigkeit des Bundesrechnungshofes in dem notwendigen Umfang ausgeübt worden und zur Kenntnis genommen worden ist, oder ob es — wie in der Öffentlichkeit vermutet — Behinderungen des Bundesrechnungshofes gegeben hat. Falls es solche Behinderungen gab, muß geklärt werden, wer dafür verantwortlich ist. Ein anderer wichtiger Punkt, auf den sich die Untersuchungen erstrecken sollten, ist die Einschaltung oder Nichteinschaltung des ehemaligen Gesandten, späteren Botschafters in Bern, Dr. Friedrich Holzapfel, der vor seiner Übernahme in den diplomatischen Dienst als Mitbegründer und stellvertretender Vorsitzender der CDU hervorgetreten war. Wieweit sich die von Dr. Holzapfel in seinen Berichten an das Auswärtige Amt geäußerten Warnungen vor gewissen Geschäftspartnern auf die Beschaffung des HS 30 oder auf andere zeitlich früher liegende Waffenkäufe und Beschaffungsaufträge beziehen, ist erst in zweiter Linie von Belang. Aufgeklärt werden muß nach Meinung der Antragsteller, warum der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Schweiz in der von ihm behaupteten massiven Weise von Vorgesetzten aufgefordert worden ist, auch nach seiner Zurruhesetzung strengstes Stillschweigen zu bewahren und sich nicht um Hintergründe bei Beschaffungsaufträgen zu kümmern. Ein weiterer wesentlicher Komplex der beantragten Untersuchungen betrifft das Verhältnis Regierung — Parlament. Ein Vergleich regierungsamtlicher und persönlicher Erklärungen, die zu der Beschaffung des HS 30 und damit zusammenhängender Fragen in den vergangenen zehn Jahren abgegeben worden sind, läßt in einigen Fällen Widersprüche erkennen. Es wird notwendig sein, die Verfasser dieser Erklärungen und die Verantwortlichen für diese Erklärungen zu einer exakten Aufklärung dieser Widersprüchlichkeiten zu veranlassen. Der Bun- 4620 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 destag ist es sich selbst schuldig, dabei auf äußerster Korrektheit zu bestehen. Es mag sein, daß es in der ganzen Angelegenheit strafrechtliche Tatbestände gibt, sei es aktive oder passive Bestechung, sei es Begünstigung im Amt. Die Verfolgung solcher Straftaten, das möchte ich ausdrücklich betonen, gehört nicht zu den Aufgaben des Parlaments oder eines Untersuchungsausschusses. Hierfür sind die Justizbehörden zuständig, die ihrerseits — wenn ich recht unterrichtet bin — in der Sache HS 30 ermitteln. Solche Ermittlungen brauchen und sollten keine Rücksicht nehmen auf die Untersuchungen, die wir von einem Ausschuß des Bundestages wünschen. Sie sind unabhängig von dem, was das Parlament zu prüfen hat, wenn auch nicht ohne Bezug zu unserem Untersuchungsthema. Die Justiz hat sich um die Verletzung der Gesetze zu kümmern. Der Bundestag hat, wenn er Untersuchungen beginnt, eine andere Pflicht, eine, wenn Sie wollen, weiterreichende Aufgabe. Er muß deutlich machen, daß es neben den geschriebenen Gesetzen im demokratischen Rechtsstaat ungeschriebene, aber nichtsdestoweniger verbindliche Regeln gibt. Sonst läuft der demokratische Rechtsstaat Gefahr, zu einer Bananenrepublik herabzusinken, um mit Bernt Engelmann zu sprechen, der sich im „Deutschen Panorama" ebenso wie Peter Miska in der „Frankfurter Rundschau" und Rudolf Augstein 'im „Spiegel" des Themas HS 30 publizistisch angenommen hat. Es wäre unerträglich, wollten sich die Verantwortlichen in den Zweifelsfällen auf den formalen Standpunkt zurückziehen. Insofern war es — ich will mich vorsichtig ausdrücken — verwunderlich oder wenig klug, daß der damalige Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages von sich aus, d. h. ohne direkten Zusammenhang mit der gestellten Frage, eine Art Rechtsauskunft glaubte geben zu müssen, in der er auf die Nichtstrafbarkeit von Spenden an Abgeordnete oder Parteien hinwies. Damit hat der Staatssekretär nicht nur dem Bundestag einen schlechten Dienst 'in der Öffentlichkeit erwiesen, sondern auch den gewiß unzutreffenden Eindruck erweckt, als seien Dreiecks-Koppelungsgeschäfte nicht nur legal, sondern möglicherweise auch selbstverständlich. Der Bundestag hat allen Anlaß, für eine Interpretation zu sorgen, die unmißverständlich klarmacht, daß weder direkte noch indirekte Koppelungsgeschäfte der Parteienfinanzierung dienen dürfen. Dabei wäre es auch nützlich, wenn andere Besonderheiten im Beschaffungswesen der öffentlichen Hand vom Bundestag geklärt werden könnten. Ich denke etwa an einen Umstand, der den meisten Staatsbürgern befremdlich erscheinen muß, wenngleich formal-juristisch keine Einwände zu erheben sind, den Umstand nämlich, daß Mitglieder dieses Hohen Hauses in Beschaffungsfragen als Kontrahenten ,der Bundesregierung auftreten oder aufgetreten sind, wenn es um die Regelung materieller Probleme, d. h. um Forderungen gegen die Bundesregierung aus Rüstungsgeschäften, geht. Ich weiß nicht, ob sich die Betroffenen darüber im klaren sind, daß bei Bekanntwerden solcher Zusammenhänge viele engagierte Demokraten zu Zweiflern an unserer Staatsform werden. Aus solchen und ähnlichen Gründen ist vor Jahren schon einmal über eine Ehrenordnung für dieses Hohe Haus diskutiert worden. Ich will bekennen, daß eine Kodifizierung des Ehrenhaften unter Umständen einem selbst ausgestellten Armutszeugnis des Bundestages gleichkäme, weil nun einmal ehrenhaftes Verhalten zu den Selbstverständlichkeiten eines Parlaments und eines Parlamentariers gehört. Um so dringlicher ist es, gerade durch einen Untersuchungsausschuß ganz exakt festzustellen, wer sich wo und wann inkorrekt verhalten hat. Nur die Feststellung des Einzeltatbestandes bewahrt ganze Institutionen, sei es die Regierung, sei es ein Ministerium, sei es das Parlament, vor allgemeinen Verdächtigungen. Wir sind es den vielen korrekten Beamten und Offizieren schuldig, daß wir aufklären, ob sich einzelne inkorrekt verhalten haben. Wir sind es dem Ansehen des Bundestages schuldig, daß wir die Untersuchungen mit einem Höchstmaß an Objektivität führen. Seit Jahren schon beschäftigen sich angesehene Journalisten immer wieder mit der Affäre Schützenpanzer HS 30. Schon einmal hat ein Untersuchungsausschuß dieses Hohen Hauses versucht, Zwielichtiges zu erhellen. Das ist leider damals nicht in dem notwendigen Umfang gelungen, so daß erneut Gerüchte und Verdächtigungen entstehen konnten. Vielleicht wäre es gut gewesen, der Bundestag hätte sich schon vor Jahren dieser Sache erneut und gründlich angenommen. Vielleicht wäre manchen Verdächtigungen auch der Boden entzogen gewesen, wenn nicht vor Jahren irgendein Pragmatiker den seltsamen Einfall gehabt hätte, Korruptionsfragen im Bundesministerium der Verteidigung zunächst durch ein hauseigenes und damit weisungsgebundenes Referat statt durch die unabhängigen Justizbehörden untersuchen zu lassen. Jetzt ist uns die Aufgabe gestellt, zu einem späten Zeitpunkt einen verwickelten Tatbestand erneut zu durchleuchten. Die Antragsteller machen sich keine Illusionen über die Möglichkeiten, die ein Untersuchungsausschuß für die Wahrheitsfindung hat. Dennoch glauben sie, daß es Pflicht des ganzen Hohen Hauses ist, das Mögliche zu versuchen und die Öffentlichkeit an den Kenntnissen teilhaben zu lassen, die durch ein Befragen der Beteiligten und der Wissenden gewonnen werden können. Ich lasse den Einwand nicht gelten, man ' liefere mit derartigen Erhebungen den Feinden der Demokratie kostenlos Munition gegen unseren Staat und betätige sich damit, um ein ministeriell beliebtes Wort zu gebrauchen, nicht staatserhaltend. Es ist an uns, zu zeigen, daß es nicht eine Schwäche der Demokratie ist, solche Affären öffentlich zu behandeln, sondern ihre Stärke. Je bereitwilliger alle Fraktionen und Mitglieder dieses Hohen Hauses mitarbeiten, desto besser für unseren Staat. Wir wollen die Verantwortlichkeit einzelner feststellen, damit künftig an den Institutionen kein Verdacht mehr haftet. Klarheit und Offenheit allein sind staatserhaltend, weil sie der Wahrheit dienen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von August Berberich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Grüne Bericht und der Grüne Plan befassen sich nur auf wenigen Seiten mit der landwirtschaftlichen Sozialpolitik. Ich bin aber erfreut darüber, daß das, was hier ausgesagt worden ist, wenigstens für die künftige Entwicklung nichts verbaut. Ich bin dem Herrn Kollegen Frehsee für die Angabe einer ganzen Reihe von Zahlen dankbar. Der Herr Bundesminister hat in seiner Rede dargelegt, in welchem Umfang der Bund die Alterssicherung der Landwirtschaft bezuschußt, nämlich in Höhe von 73 % für das Jahr 1967. Meine Damen und Herren, das gibt zwar für die baren Aufwendungen, die im Rahmen des Altershilfegesetzes den bäuerlichen Familien zufließen, ein zutreffendes Bild, erweckt aber in der Öffentlichkeit ein Bild, das nicht den Tatsachen entspricht, weil man davon ausgeht, daß die Altershilfe das Einzige sei, was vom bäuerlichen Betrieb, vom jungen Landwirt für die Alterssicherung aufgebracht werden müßte.
    Gehen wir einmal davon aus, daß die Zahl der Altersgeldbezieher mit etwa 1,4 zu vervielfältigen ist, so daß etwa 550 000 Personen in der Landwirtschaft als Altersrentner anzusprechen sind — um einmal mit dem gängigen Begriff der Rentenversicherung zu arbeiten —, und gehen wir ferner davon aus, daß dafür nach den Berechnungen des Bundesfinanzministeriums zusätzlich 150 DM pro Person und Monat an Sachleistungen aufgebracht werden müssen, so wird von der Landwirtschaft eine weitere Milliarde DM für die Alterssicherung aufgebracht. Wenn man die 200 Millionen DM Beiträge zur Alterskasse hinzuzählt, dann ist das Verhältnis des Bundeszuschusses zu dem, was von der Landwirtschaft für die Alterssicherung geleistet wird, nicht 27 : 73, sondern rund 30 : 70, und zwar zu Lasten der Landwirtschaft. Ich möchte diese Zahlen hier einmal im Plenum des Bundestages vortragen, damit nicht immer wieder draußen in der Öffentlichkeit das schiefe Bild kolportiert wird, als ob es die Landwirtschaft dem Staat überlasse, für ihre Alterssicherung zu sorgen.
    Herr Kollege Frehsee hat vorhin dargelegt, daß im Rahmen eines bäuerlichen Sozialwerks etwa 40 Millionen DM mehr notwendig wären als das, was bisher für Altershilfe und Unfallversicherung aufgewendet wird. Ich muß allerdings ein wenig Wasser in diesen Wein der Begeisterung schütten. Denn wir müssen dabei auch beachten, daß in der Altershilfe für die Landwirtschaft in den kommenden Jahren einige Mehraufwendungen notwendig sein werden, wenn auch die Steigerung dieser Aufwendungen nicht in dem rasanten Tempo erfolgen wird wie die Steigerung, die in der übrigen Sozialversicherung auf Bundeshaushalt und Beitragszahler zukommen wird. Nach einer Vorschau des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen werden infolge der Steigerung der Ausgaben — nicht allein dadurch, daß mehr Altersgeldbezieher vorhanden sein werden, sondern auch durch die Erhöhung der Kosten für die Rehabilitation — bis zum Jahre 1970 etwa 85 Millionen DM mehr erforderlich sein. Diese Vorausschau dürfte dem künftigen Ablauf ziemlich nahekommen. Die Erhöhung wird bei etwa 12 bis 15% der heutigen Summen liegen, und das muß immerhin mit einkalkuliert werden, wenn man über landwirtschaftliche Sozialpolitik für die Zukunft debattiert.
    In der Einführung und im Rahmen dieser Debatte hat Herr Minister Höcherl darauf hingewiesen, daß ein zusätzliches Altersgeld für diejenigen in der Überlegung ist, die ihren Betrieb im Interesse der Agrarstrukturverbesserung aufgeben. Meine Damen und Herren, das ist eine Darlegung von seiten der Bundesregierung, die für uns eigentlich keinerlei Überraschung darstellt. Ich habe ähnliche Vorschläge zu diesem Problem bereits im Jahre 1964 gemacht, nur hat man damals in der Öffentlichkeit auf solche Vorschläge sehr sauer und sehr negativ reagiert. Wenn wir aus der Erkenntnis, daß die Agrarstrukturverbesserung in manchen Fällen nur dadurch möglich ist, daß man dem Altenteiler ein höheres Altersgeld gewährt, dann bin ich allerdings der Meinung, daß dieses zusätzliche Altersgeld nicht als Altersgeld im Rahmen der Altersversicherung deklariert werden kann und daß dann hinterher eine Berechnung aufgemacht wird, wonach



    Berberich
    etwa der Zuschuß des Bundes für diese Sicherung der Alten in der Landwirtschaft 80 oder 90 % beträgt. Dann muß man ein solches zusätzliches Altersgeld ganz klar als das deklarieren, was es darstellen soll, nämlich als einen Zuschuß, der für die Verbesserung der Agrarstruktur notwendig ist. Man muß ihn dann getrennt ausweisen. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob die Alterskasse mit der Auszahlung dieser Beträge beauftragt wird. Notwendig aber ist in einem solchen Fall eine ganz klare Trennung zwischen agrarstrukturellen Maßnahmen, die hiermit angestrebt werden, und dem, was man als Alterssicherung für den Normalfall in der Landwirtschaft anspricht.
    Meine Damen und Herren, zur Unfallversicherung! Der Herr Kollege Frehsee hat darauf hingewiesen, welche Auswirkungen aufgetreten wären, wenn die 100 Millionen DM, die nun zusätzlich eingesetzt wurden, durch Beiträge hätten aufgebracht werden müssen. Meine Damen und Herren, wir müssen auch hier feststellen, daß die Landwirtschaft in vielen der Berufsgenossenschaften einen zusätzlichen Beitrag von 20 bis 25 % aufbringen muß, um die Deckung der Ausgaben überhaupt erreichen zu können. Wenn man zu der Frage kommen würde, ob die Leistungen der Unfallversicherung aufrechterhalten bleiben sollen, wenn man fehlende Bundeszuschüsse durch Beiträge abdecken muß, dann muß man immerhin bedenken, daß man der Landwirtschaft die Erhöhung der sozialen Beiträge in einem Moment zumutet, in dem die eigenen Einnahmen infolge des Übergangs zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zurückgehen. Ich glaube, das ist eine Tatsache, die niemand bestreiten kann, wenn er zunächst einmal den diesjährigen Grünen Bericht und Grünen Plan liest und sich überlegt, welche Auswirkungen das hat, welche Mindereinnahmen auf den einzelnen Betrieb im Zuge der Preissenkungen in den nächsten Monaten und Jahren zukommen werden.
    Wenn in der Rede des Herrn Ministers Höcherl darauf hingewiesen wird, daß man sich neue Wege überlegen muß, in welchem Rahmen der Zuschuß zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung verteilt werden soll, so möchte ich allerdings vor einigen Illusionen warnen. Es sind nämlich nur rund 12 % der Fläche, die von Betrieben bewirtschaftet werden, die unterhalb der Grenze des Altershilfegesetzes für die Landwirtschaft liegen. Selbst wenn man diese Betriebe völlig ausschaltet, wird man nur 12 010 des heute verteilten Gesamtbetrages einsparen können. Zum Zweiten: Zur Frage, daß heute ein Teil der Zuschüsse der Unfallversicherung in Kreise geht, die mit der Landwirtschaft nichts zu tun haben, darf ich darauf hinweisen, daß dort, wo es sich um Pachtbetriebe handelt, schon heute die Übung vorhanden ist, die Beiträge zur Unfallversicherung über den Pachtpreis weiterzuwälzen, also den Bewirtschafter damit zu belasten. Im übrigen gilt dies nur in den Fällen, in denen Einheitswertberufsgenossenschaften Beiträge erheben. In all den Fällen, in denen nach dem Arbeitsbedarf der Beitrag zur Unfallversicherung erhoben wird, zahlt heute schon der Bewirtschafter diesen Beitrag, nicht der Eigentümer. Meine Damen und Herren, das zunächst einmal zur Unfallversicherung.
    Und nun zu dem Problem der Krankenversicherung, das mein Kollege Frehsee hier angeschnitten hat. Ich möchte ausdrücklich sagen, daß ich hier meine persönliche Meinung, nicht die Meinung der Fraktion vortrage, weil die Fraktion sich mit dieser Frage noch nicht beschäftigt hat.

    (Abg. Frehsee: Nur Mut! Nur Mut!)

    Ich bin immer so objektiv, daß ich nicht irgend jemanden für das, was ich hier vortrage, verantwortlich machen möchte, der noch nicht dafür verantwortlich ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren! Über die Frage Pflichtversicherung oder Fortbestehen des heutigen Zustandes wird ja seit Jahren hin und her diskutiert. Aber eines muß man ganz klar erkennen: Wenn man das Problem der Altenteiler und ihres zum Teil unbefriedigenden Versicherungsstandes lösen will, ist diese Lösung nur im Rahmen einer Pflichtversicherung möglich. Alle anderen Versuche, dieses Problem zu lösen, scheitern daran, daß die Finanzierung in solchen Fällen nicht sichergestellt werden kann, es sei denn, daß sich der Bund bereiterklärt, à fonds perdu entsprechende Beiträge irgendeinem Versicherungsträger zur Verfügung zu stellen, der dann in der Lage ist, eine solche Altenteilerversicherung durchzuführen.
    Wir erleben ja heute schon in der gesetzlichen Krankenversicherung, daß sich die Krankenversicherung der Rentner zu einem sehr schwer belastenden Teil der Krankenversicherung ausgewirkt hat, obwohl die Rentenversicherung bisher etwas über 33 DM und nun über 38 DM pro Rentner und Monat an die einzelne Krankenversicherung zahlt. Meine Damen und Herren, wir müssen damit rechnen, daß sich die Rentnerkrankenversicherung bzw. die Altenteilerkrankenversicherung in der Landwirtschaft nicht zu einem wesentlich billigeren Satz durchführen läßt als dem, was die Krankenkassen heute aufwenden. Und das sind nicht die 38 DM, die gezahlt werden, sondern die Aufwendungen liegen zwischen 40 und 50 DM. Sie schwanken je nach den einzelnen Krankenkassen pro Rentnerehepaar bzw. Rentnerfall, der in den Krankenversicherungen durchgezogen werden muß. Das muß man sehen, wenn man über diese Dinge diskutiert und wenn man sich mit ihnen auseinandersetzt.
    Wenn man sich dafür entscheiden würde, eine Pflichtversicherung zu schaffen, wie soll sie organisiert werden? Nun, meine Vorstellungen gehen nicht ganz so weit wie die meines Kollegen Frehsee. Das weiß er. Im übrigen bin ich nicht dafür, daß man diese Dinge zentral völlig zusammenfaßt, sondern ich bin der Meinung, daß man eine zusammenfassende Lösung allenfalls im Rahmen der bisherigen Unfall- bzw. Altershilfeträger finden kann. Daß es dabei dann notwendig wäre, eine zentrale Lenkung und eine zentrale Garantieträgerschaft zu schaffen, ist mir selbstverständlich klar. Aber ich glaube, das sind Dinge, über die man sich, wenn man im Grundsatz einmal eine Entscheidung getroffen hätte, sehr wohl einigen könnte.



    Berberich
    Nun zu der Frage einer Einheitsversicherung für diese drei Sparten, nämlich Altershilfe, Unfallversicherung, Krankenversicherung. Sie in einem einzigen Träger zusammenzufassen, würde ich allerdings für etwas gefährlich halten, und zwar deshalb, weil sich dann unter Umständen eine wenig sparsame Geschäftsführung für den einen Fall im Deckmantel des anderen verbergen könnte. Wenn schon eine Zusammenfassung, dann lediglich eine organisatorische Zusammenfassung, aber kassenmäßig eine klare Trennung der Zuständigkeiten, denn ich bin immer dafür, daß man wissen soll, wer bei den einzelnen Angelegenheiten Koch und wer Kellner ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren! Eine Staffelung der Beiträge bei der Altershilfe würde — Sie kennen ja meine Vorstellungen dazu — zwangsläufig zu der Forderung führen, daß dann eine gestaffelte Leistung gewährt würde. Gestaffelte Beiträge in der Unfallversicherung sind ohnehin eine Selbstverständlichkeit und werden heute bereits praktiziert. Dazu, inwieweit man sie bei der Krankenversicherung durchführen kann, muß man bedenken, daß man in der Krankenversicherung selbstverständlich von anderen Erwägungen ausgehen muß als bei der Altershilfe. Aber bei der Krankenversicherung wird wahrscheinlich der große Betrieb schon von der Seite her etwas höher belastet sein als der kleine Betrieb, weil die statistischen Erfahrungen zeigen, daß die Zahl der Familienmitglieder in den Kleinbetrieben im Durchschntt höher liegt als in den Großbetrieben. Ich bin aber deshalb auch nicht bereit, wenn man dieser Frage nähertritt, zu einer Personenversicherung zu kommen, sondern hier kann es sich nur — genauso, wie es im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch heute schon der Fall ist — darum handeln, eine Familienversicherung überhaupt zu finden.
    Meine Damen und Herren! Im Blick auf die Uhr möchte ich mich ganz kurz fassen. Ich möchte nur noch mit ein paar Sätzen auf die Verhältnisse auf sozialpolitischem Gebiet bei unseren Partnern in den EWG-Ländern eingehen. Die sozialen Verhältnisse bei unserem Hauptkonkurrenten Frankreich stehen ja immer wieder im Vordergrund des Interesses, und Herr Kollege Frehsee hat Ihnen ja einige Zahlen genannt. Wenn man diese Zahlen aber einmal etwas bereinigt und auf die einzelne Person, auf den einzelnen Landwirt abstellt, dann stellt man fest, daß in Deutschland pro Jahr und pro Person — also pro Familie in der Landwirtschaft — ein Zuschuß von 1242 DM gewährt wird, während er in Frankreich bei 2619 DM pro Person liegt. Ich will nicht auf die einzelnen Unterschiede in dieser Skala eingehen. Aber hier macht sich bemerkbar, daß auf der einen Seite in Deutschland für die Unfallversicherung ein erheblicher Zuschuß des Bundes gewährt wird, während in Frankreich die Unfallversicherung für die Landwirtschaft erst im Anlaufen begriffen ist und deshalb in diesen Vergleichszahlen nicht wirksam werden kann, daß auf der anderen Seite aber in Frankreich für die Krankenversicherung in der Landwirtschaft ein erheblicher Zuschuß des Staates gewährt wird. Dabei spielt natürlich auch eine Rolle, daß in Frankreich die Finanzierung dieser Zuschüsse nicht allein über den Staat erfolgt, sondern auf dem Weg über eine Transportabgabe und eine Sonderabgabe, was sich auf deutsche Verhältnisse nicht übertragen läßt, so daß wir im Moment einen echten Vergleich mit der französischen Landwirtschaft in der Finanzierung noch nicht herstellen können. Es bedarf sicherlich noch einiger Nachfragen und Überlegungen, bis dieser Vergleich überhaupt möglich ist.
    Meine Damen und Herren! Eines darf ich zum Abschluß noch sagen. Ich bin dankbar dafür, daß es durch die gemeinsamen Bemühungen beim Finanzplanungsgesetz im Dezember vorigen Jahres gelungen ist, die Gefahren, die für die Sozialpolitik in der Landwirtschaft bestanden, zunächst einmal zu bannen. Ich habe nur die Hoffnung, daß dieses Hohe Haus dieselbe Haltung auch in Zukunft einnehmen wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Reichmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Martin Reichmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der allgemeine Wandlungsprozeß in unserer Wirtschaft und Gesellschaft trifft die Landwirtschaft besonders schmerzlich und verursacht erhebliche Schwierigkeiten auf Grund der natürlichen Bedingungen, unter denen sie leben und wirtschaften muß. Der Herr Bundesernährungsminister hat gestern aufgezeigt, daß seit 1950 2 Millionen landwirtschaftliche Arbeitskräfte — also mehr als die Hälfte — aus der Landwirtschaft abgewandert sind, um in der gewerblichen Wirtschaft bessere Erwerbs- und Verdienstmöglichkeiten zu finden. Das hat zu erheblichen Konsequenzen verschiedenster Art geführt.
    Für den verbleibenden Teil besteht ein ständiges Mehr an Arbeit, das bewältigt werden muß. Die Zahl der wöchentlich zu leistenden Arbeitsstunden — das beweist der Grüne Bericht — hat sich im Gegensatz zu anderen Bereichen nicht verringert, sondern in der Vergangenheit sogar noch gesteigert. Auch beim Vergleich mit Selbständigen in anderen Wirtschaftsbereichen steht die Landwirtschaft in ihrer Arbeitsleistung an der Spitze. Die zusätzlich anfallende Arbeit infolge des Abgangs von Arbeitskräften ist zwar zum Teil durch Maschinen ausgeglichen worden. Dies ist jedoch wiederum mit ein Grund für die steigende Verschuldung und den hohen Investitionsbedarf.
    Die immer stärker werdende körperliche Belastung bringt zwangsläufig gesundheitspolitische Probleme mit sich. Die Abwanderung familieneigener und familienfremder Arbeitskräfte verhindert die erforderliche Entspannung und Erholung und eine rechtzeitige Gesundheitsvorsorge. Da im allgemeinen die familieneigenen und die familienfremden Arbeitskräfte in den besten Arbeitsjahren abgewandert sind, muß in der Landwirtschaft im Vergleich zu anderen Bereichen der Wirtschaft ein gewisser Überalterungsprozeß mit allen Schwierig-



    Reichmann
    keiten und mit besonderen sozialen Lasten und Problemen hingenommen und bewältigt werden.
    Nach den weiteren Feststellungen des Herrn Ministers mußten seit 1950 516 000 Betriebe aufgegeben werden. Auch hier stellt sich für die verbleibenden und ehemaligen Eigentümer das Problem einer ausreichenden Altersversorgung. Im Rahmen moderner gesellschaftspolitischer Auffassungen ergeben sich besondere agrarsoziale Aufgaben. Wir begrüßen es, daß für diese Aufgaben in diesem Jahr wiederum 745 Millionen DM eingestzt werden konnten. Der Eindruck, daß es der Landwirtschaft auf staatliche Unterstützung ankomme, täuscht. Es ist aber eine Reihe von Fakten zusammengekommen, die ihr eine Lösung der Probleme aus eigener Kraft unmöglich machen.
    In diesem Zusammenhang ist auf das Problem der kostengerechten Preise hinzuweisen. Es muß aber auch auf die Gefahr der Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich in größerem Ausmaß hingewiesen werden, die sich aus der unterschiedlichen agrar-sozialen Entwicklung in der EWG ergibt, wie bereits die Kollegen Frehsee und Berberich aufgezeigt haben. Es ist daher eine besondere Aufgabe der Bundesregierung, gerade im Hinblick auf die agrarsozialen Verhältnisse in der EWG, darauf zu achten, daß nicht eine weitere unterschiedliche Entwicklung zu Lasten der deutschen Landwirtschaft auf dem Umweg über besondere soziale Leistungen in anderen Ländern mit der Folge gefährlicher Wettbewerbsverzerrungen erfolgt. Auch die agrarsozialen Leistungen in der EWG müssen gleichgewichtig gestaltet werden.
    Besonders dringlich in der Agrarsozialpolitik ist die Krankenhilfe. Es wurde hier schon darüber diskutiert, und es kam die vielseitige, schwierige Problematik zur Sprache. Aber die Schwierigkeit darf uns nicht davon abhalten, eine sinnvolle Lösung zu finden und durchzuführen.
    Eine ausreichende Krankensicherung und insbesondere .die Stellung von Ersatzkräften bei Krankheit und Unfall und im Falle der Rehabilitation ist besonders vordringlich. Für die gründliche Untersuchung der Agrarsozialen Gesellschaft, die die ganzen Zusammenhänge hervorragend aufgezeigt hat und auch die Dringlichkeit der Lösung dieses Problems aufgezeigt hat, sind wir besonders dankbar. Ich kann es mir ersparen, näher auf dieses Problem einzugehen, weil Kollege Frehsee das bereits eingehend behandelt hat.
    Wir haben jedoch große Bedenken, ob diese schwierigen Probleme in nächster Zeit gelöst werden, die uns in dieser agrarsozialen Aufgabe gestellt sind. Die Antwort auf die Kleine Anfrage, die wir an die Bundesregierung gerichtet haben, hat weder eine klare Konzeption, noch hat sie die agrarsozialen Probleme überhaupt angesprochen.
    Ich darf mir gestatten, noch ganz kurz auf die Schwierigkeiten der agrarsozialen Entwicklung in der EWG, besonders im Hinblick auf Frankreich, hinzuweisen. Mit einem Fuß steht die deutsche Landwirtschaft bereits in der EWG, ab 1. Juli 1967 mit beiden Füßen. Der Vergleich mit der Entwicklung
    in Frankreich zeigt, daß die sozialen Leistungen in der Bundesrepublik 990 DM je Landwirt betragen, in Frankreich dagegen 2018 DM, also das Doppelte. Um eine Vorstellung von den Größenordnungen zu geben, sei darauf hingewiesen, daß in diesem Jahr im Anlagehaushalt zum Agraretat in Frankreich 4,57 Milliarden DM für soziale Leistungen eingesetzt sind gegenüber nur 745 Millionen DM im deutschen Agrarhaushalt.
    Frankreich hat zudem eine besondere Steuer auf Nahrungsfette zur Finanzierung der agrarsozialen Aufgaben eingeführt. Das führte zu einer Erhöhung des Margarinepreises in Frankreich um 7,3 Pf und des Preises für Olivenöl um 14 Pf. Dieses Beispiel ist natürlich für uns nicht maßgebend. Aber es zeigt den Weg, der in der Agrarsozialpolitik in der EWG beschritten wird, und mahnt die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, daß in Brüssel eine gleichgewichtige Entwicklung der Agrarsozialpolitik durchgeführt wird, damit in diesem Bereich gefährliche Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.
    Im Namen der Bundestagsfraktion der FDP darf ich versichern, daß wir alle Maßnahmen zur Verwirklichung einer ländlichen Sozialpolitik als eine Aufgabe der Agrarpolitik zur Erhaltung einer gesunden Landwirtschaft unterstützen werden.

    (Beifall bei der FDP.)