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ID0509616400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1967 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Erler 4355 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Dr. Schellenberg 4355 B Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung 4355 C Wahl des Abg. Berlin als ordentliches Mitglied des Wahlprüfungsausschusses . . 4355 D Amtliche Mitteilungen . . . . 4355 D, 4356 B Erweiterung der Tagesordnung 4356 B Fragestunde (Drucksache V/1446) Frage des Abg. Dr. Effertz: Forderung des Bundesschatzministers nach Versagen von Mitteln zur Erhaltung überholter Strukturen Schmücker, Bundesminister . . . . 4356 D Dr. Effertz (FDP) 4357 D Frage des Abg. Dröscher: Produktionseinschränkung der Uranverarbeitungsanlage Ellweiler Dr. von Heppe, Staatssekretär . . 4358 A Dröscher (SPD) 4358 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Flugbeschränkungen beim Besuch ausländischer Staatsoberhäupter Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4358 D Müller (Mülheim) (SPD) 4359 B Fragen des Abg. Welslau: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis — Medizinisch-psychologische Eignungsprüfung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4359 D Welslau (SPD) . . . . . . . . 4360 A Fragen des Abg. Kühn (Hildesheim) : Bauliche Verhältnisse der Bahnhofsanlage in Hildesheim Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4360 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 4360 D Frage des Abg. Kühn (Hildesheim) : Ausbau des Kennedydammes in Hildesheim 4360 D Frage des Abg. Dr. Hudak: Bau der Autobahnausfahrt Schnaittach auf der Strecke Nürnberg—Bayreuth Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4361 A Dr. Hudak (CDU/CSU) 4361 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1967 Fragen des Abg. Dr. Bucher: Kraftfahrzeuge mit ovalen Zollkennzeichen — Kfz.-Steuer und Versicherungsprämie Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4361 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Plattling—Landshut Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4361 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 4361 D Frage des Abg. Josten: Einheitliche Straßenverkehrsordnung in Europa Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4362 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 4362 B Fragen des Abg. Berberich: Weiterbau der Bundesautobahn Weinsberg—Tauberbischofsheim—Würzburg 4362 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Schutz der Saar gegen Verunreinigungen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4363 A Brück (Holz) (SPD) . . . . . . . 4363 B Hussong (SPD) . . . . . . . . 4363 C Fragen des Abg. Richter: Zubringerstraßen für den Autobahnbau in den Lkr. Tauberbischofsheim und Buchen — Brücke über das Taubertal, Rötensteinviadukt bei Grünsfeld, Verlegung der B 27, 37 und 292 . . . 4363 C Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Neue Mainbrücke in Schweinfurt . . 4363 D Frage des Abg. Biechele: Internationale Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4364 A Biechele (CDU/CSU) . . . . . . 4364 A Frage des Abg. Strohmayr: Motorbootführerschein und amtliche Bootskennzeichnungspflicht auch für die Binnenwasserstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4364 C Strohmayr (SPD) 4364 C Frage des Abg. Strohmayr: Haftpflichtversicherung für Motorboote Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4365 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . 4365 A Fellermaier (SPD) . . . . . . . 4365 B Frage des Abg. Moersch: Vermittlung von Schiffsreisen durch deutsche Reisevermittler und Touristikunternehmen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4365 C Moersch (FDP) 4365 D Frage des Abg. Geldner: Vorortnetze im süddeutschen Telefonverkehr Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 4366 A Frage des Abg. Kubitza: Erhöhung der Fernsehgebühren bei Einführung des Farbfernsehens Dr. Dollinger, Bundesminister . . 4366 A Kubitza (FDP) 4366 B Frage des Abg. Kubitza: Unterschiedliche Gebührenberechnung für Schwarz/Weiß- und Farbfernseher Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 4366 C Fragen des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Verschärfung der Wohnungsmarktlage in Bayern wegen Fehlens öffentlicher Wohnungsbauförderungsmittel Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4366 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 4366 D Ott (CDU/CSU) 4367 B Baier (CDU/CSU) 4367 C Fragen des Abg. Rollmann: Versorgung kinderreicher Familien mit ausreichendem Wohnraum Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 4367 C, 4368 A Rollmann (CDU/CSU) 4368 B Baier (CDU/CSU) 4368 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 4368 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 4368 C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 4368 D Frage des Abg. Hübner: Einbeziehung des öffentlichen Dienstes in die „konzertierte Aktion" Gumbel, Staatssekretär 4369 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1967 III Fragen des Abg. Jung: Beamte des Bundeskriminalamtes — Vereinheitlichung der Arbeit der Kriminalbehörden Gumbel, Staatssekretär . . . . . 4369 B Würdigung des Zusammentritts des Reichstages des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867 D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 4369 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Europapolitik (Drucksache V/1042) in Verbindung mit Antrag betr. Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaften, des Europarates und der Westeuropäischen Union (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1010) und mit dem Schriftlichen Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt (Drucksachen V/687, V/1383) Dr. Apel (SPD) 4371 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 4375 B Brandt, Bundesminister . . . 4376 C, 4393 C, 4410 A Röhner (CDU/CSU) 4382 C Dr. Furler (CDU/CSU) 4384 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 4388 A Dr. Mende (FDP) . . . . . . 4391 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 4394 A Metzger (SPD) 4396 D Dr. Staratzke (FDP) 4400 D Dichgans (CDU/CSU) 4403 B Richarts (CDU/CSU) . . . . . 4404 A Saxowski (SPD) . . . . . . . 4406 D Dr. Effertz (FDP) . . . . . . 4407 C Mauk (FDP) . . . . . . . . 4409 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Neunundachtzigste und Einundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1390, V/1464, V/1410, V/1465) . . . . 4411 A Entwurf eines Gesetzes über eine Geflügelstatistik (Drucksache V/1287); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/1430), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1409) — Zweite und dritte Beratung — 4411 B Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Dasselfliege (Drucksache V/1286); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1409) — Zweite und dritte Beratung — 4411 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 4. April 1966 zur erneuten Verlängerung des Internationalen WeizenÜbereinkommens 1962 (Drucksache V/1401); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/1463), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1441) — Zweite und dritte Beratung — 4411 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. September 1965 mit der Republik Kongo über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/1254); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1415) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4412 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1966 mit dem Spanischen Staat über Arbeitslosenversicherung (Drucksache V/1445) — Erste Beratung — 4412 C Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1443) 4412 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag betr. Tarifvertrag für Wissenschaftler an Forschungsinstituten (Abg. Dr. Mommer, Dr. Lohmar, Sänger, Dr. Müller [München], Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Dr. Meinecke, Dr. Frede u. Gen. und Fraktion der SPD) (Drucksachen V/693, V/1423) 4412 D Nächste Sitzung 4412 D Anlage 4413 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1967 4355 96. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1967 4413 Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 28.2. Arendt (Wattenscheid) 22.2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 22. 2. Dr. Artzinger 24. 2. Bauer (Wasserburg) 25.2. Beuster 24. 2. Blume 28. 2. Borm 22. 2. Corterier 22. 2. Dr. Czaja 18. 3. Eisenmann 21. 4. Dr. Gleissner 10. 3. Haage (München) 24. 2. Haar (Stuttgart) 22. 2. von Hassel 27. 2. Hofmann (Mainz) 10. 3. Illerhaus 26. 2. Klinker * 22. 2. Frau Korspeter 4. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Kurlbaum 25. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Leber 26. 2. Lemmer 31.3. Dr. Löhr * 23. 2. Lücker (München) * 23. 2. Matthöfer 24. 2. Mengelkamp 1. 3. Dr. Miesner 28. 2. Missbach 22. 2. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Rainer 22. 2. Dr. Ritgen 24. 2. Dr.-Ing. Seebohm 24. 2. Seifriz 24. 2. Dr. Siemer 24. 2. Dr. Starke (Franken) 23. 2. Struve 31.3. Stücklen 24. 2. Walter 22. 2. Weigl 28. 2. Wilper 24. 2. Zerbe 26. 2. b) Urlaubsanträge Blöcker 11. 3. Jaschke 18. 4. Rösing 17. 3. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 31. 3. Wischnewski 19. 3.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Wenn der Leiter der Kriminalpolizei Düsseldorf sich in der geschilderten Weise geäußert haben sollte, dann hätte er eine nicht zutreffende Behauptung aufgestellt; denn in den letzten 15 Jahren haben 87 % der Kriminalbeamten im. Bundeskriminalamt einen Tatort gesehen oder einen Beschuldigten vernommen.
    Die Antwort auf die nächste Frage lautet: Die Besprechungen der Leiter der Landeskriminalämter mit den Vertretern des Bundeskriminalamtes finden deshalb nur noch zweimal im Jahre statt, weil der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz der Länder, dem die Leiter der Polizeiabteilungen angehören, einen entsprechenden Beschluß gefaßt hat.
    Die Antwort auf die dritte Frage lautet: Die Zuständigkeit des Bundes auf kriminalpolizeilichem Gebiet ist — ich zitiere aus Art. 73 Nr. 10 des Grundgesetzes — „auf die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei . . . , die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes sowie die internationale Verbrechensbekämpfung" beschränkt. Einer zentralen Führung der Arbeit der Kriminalbehörden stehen somit die Zuständigkeitsnormen des Grundgesetzes entgegen. Das Polizeiwesen ist im wesentlichen Ländersache. Deshalb bestimmt auch § 4 des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes: „Die vorbeugende Verbrechensbekämpfung und die Verfolgung strafbarer Handlungen bleiben Sache der Länder".


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine Zusatzfrage.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde.
Ehe ich den Punkt 2 unserer Tagesordnung aufrufe, erlauben Sie mir, einige Worte zum 100. Geburtstag des Reichstages des Norddeutschen Bundes zu sagen.
Am 24. Februar 1867 ist dieser konstituierende Reichstag des Norddeutschen Bundes in Berlin zusammengetreten. Daß wir heute dieses Ereignisses gedenken, hat mehrere Gründe. Am wichtigsten davon scheint mir zu sein, daß seit immerhin 100 Jahren auf deutschem Boden nach modernen Grundsätzen gewählt worden ist. Im Unterschied zu den Institutionen, die schon zuvor jahrhundertelang den ehrwürdigen Namen „Deutscher Reichstag" führten, wurde nämlich dieser Reichstag nach Grundsätzen gewählt, die dem ersten Abschnitt des Art. 38 unseres Grundgesetzes gerecht zu werden vermögen. Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen — das, meine Damen und Herren, war vor 100 Jahren auch in wohletablierten Rechtsstaaten keineswegs selbstverständlich.
Indessen ist der Reichstag des Norddeutschen Bundes nicht das erste tatsächliche parlamentarische Ereignis von Rang auf deutschem Boden. Schwäbische Bescheidenheit verbietet mir,

(Heiterkeit)

auf einige Ereignisse hinzuweisen, die meiner württembergischen Heimat seit dem Ende des Mittelalters rechtsstaatliches Gepräge und entsprechendes Bewußtsein gegeben haben. Die geschichtliche Wahrheit verlangt jedoch — und hier kann man nicht aus Bescheidenheit schweigen — mindestens den Hinweis darauf, daß bereits ein halbes Jahrhundert vor dem Reichstag des Norddeutschen Bundes sich in den süddeutschen Einzelstaaten konstitutionelle Strömungen durchgesetzt haben. Sie brachten geschriebene Verfassungen, welche die Gewaltenteilung und die Grundrechte kannten. Sie brachten ein Wahlrecht mit dem freien Abgeordnetenmandat und mit Parlamenten, die etwas qua-



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
litativ anderes waren als die herkömmlichen großen und keinen Standesvertretungen.
Dieser Geburtstag kann uns die ehrwürdige Tradition wieder vor Augen bringen, die der Parlamentarismus auch auf deutschem Boden in mehr als 150 Jahren gebildet hat. Es ist eine Erinnerung, die alles in allem dazu angetan ist, allzu pauschale Verdammungsurteile über die deutsche Geschichte und den Charakter der Deutschen zu korrigieren. Das gilt auch dann, wenn man sich vergegenwärtigt, daß der Reichstag des Norddeutschen Bundes auch bei großzügiger Betrachtung nicht gerade die Verwirklichung der Demokratie gewesen ist. Die Bismarcksche Reichsverfassung vom 4. Mai 1871 steht auf der Verfassung, die der konstituierende Reichstag des Norddeutschen Bundes von 1867 zu beraten hatte. Weder die eine noch die andere machten Deutschland zu einer parlamentarischen Demokratie. Dennoch stellen die Wahlen vom Februar 1867 und auch das Werk des aus ihnen hervorgegangenen Reichstages einen klaren Fortschritt in der Selbstverwirklichung des freiheitlichen deutschen Rechtsstaates dar.
In der Wahl Eduard von Simsons zum Reichstagspräsidenten wird man auch heute noch mehr als bloße Anciennität sehen dürfen. Diese Wahl war eine Geste der Ehrerbietung gegenüber der gescheiterten Frankfurter Nationalversammlung. Simson war Präsident der Frankfurter Paulskirchenversammlung gewesen, und er hatte an der Spitze ihrer Delegation 19 Jahre zuvor Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die deutsche Kaiserkrone angetragen. Der Urenkel Herrn von Simsons hat dem Bundestag vor kurzem die sorgfältig gearbeitete Büste dieses bedeutenden Parlamentariers geschenkt. Ich habe sie im Reichstag in Berlin aufstellen lassen.
Das von Simson präsidierte Haus hat den ihm vorgelegten Verfassungsentwurf in 90 Punkten abgeändert. Es muß zügig gearbeitet haben; denn es war in wenigen Monaten mit seinen Verfassungsarbeiten fertig. Und dies, obwohl sich zehn Parteien um die 297 Mandate des Hauses gestritten haben und obwohl in jenem Haus durchaus kontroverse Kräfte sich gegenüberstanden.
Die meisten Mitglieder jenes Reichstages waren Persönlichkeiten mit parlamentarischer Erfahrung. 26 waren mit Simson in der Nationalversammlung gewesen, 97 hatten dem preußischen Abgeordnetenhaus und 25 dem Herrenhaus angehört. Andere hatten hannoverschen, kurhessischen, sächsischen, nassauischen und schleswig-holsteinischen parlamentarischen Gremien der verschiedensten Art angehört.
Interessant ist auch ein Blick auf die berufliche Zusammensetzung. Ich hoffe, daß, wenn ich das jetzt erzähle, es nachher nicht von den Verbänden bei mir eingeklagt wird. 90 Landwirten, 70 Juristen, 55 aktiven Verwaltungsbeamten und gegen 30 pensionierten Beamten standen nur etwa 25 Mitglieder des Hauses gegenüber, die man heute zu Handel, Gewerbe, Industrie und freien Berufen zählen würde.

(Zuruf: Fast so wie heute!)

Ein einziger Handwerker, meine Damen und Herren, war unter ihnen. Er hieß August Bebel, und er sagte frank und frei, daß er von dem Unternehmen nichts halte.
Die für die folgenden 70 Jahre so charakteristische deutsche Parteienlandschaft zeigte sich damals erst in Umrissen, aber, meine Damen und Herren, sie zeigte sich. Es gab zwei konservative Fraktionen mit an die hundert Mitgliedern, es gab die Fortschrittspartei mit Schulze-Delitzsch, die es schließlich auf 80 Mann brachte, es gab 79 Nationalliberale mit Bennigsen und Gustav Freytag, es gab das Zentrum mit Windthorst, den Welfen und 34 Mandaten, es gab Zusammenschlüsse, in denen das Landsmannschaftliche wichtiger war als Ideologie und Programmatik. Die 13 Polen und die beiden Dänen verharrten immer im Protest. Immerhin fällt aus der Reihe der polnischen Reichstagsmitglieder das Wort, daß sie wohl Preußen sein könnten, aber niemals Deutsche.
Der Zeit entsprechend fühlte man sich in der großen Mehrheit durchaus als ein Honoratiorenparlament.
Ich habe hier den Auszug aus der von diesem Norddeutschen Reichstag verabschiedeten Verfassung. Art. 32 bestimmt genau das, was so viele deutsche Bundesbürger für das höchste Ideal halten:
Die Mitglieder des Reichstages dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen.
Der Art. 48 Abs. 3 unseres Grundgesetzes sagt genau das Gegenteil. Nun, damals von der Politik leben, nein, das sollte und das wollte man nicht. Denn bis zu Max Webers durchdringenden Einsichten über die „Politik als Beruf" waren es immerhin noch 52 Jahre. Ganz so lange hat es mit der Einführung der Diäten und der Freifahrkarte allerdings dann nicht gedauert: im Mai 1906 war es so weit.
Von wesentlicher Bedeutung für die Durchbildung des Parlamentarismus war jedoch die von jenem Reichstag fest begründete Indemnität und Immunität des Abgeordneten. Meine Damen und Herren, es lohnt sich sich, einen Blick auf die Art. 30 und 31 jener Verfassung zu werfen. Sie werden wahrscheinlich den Text im Ohr haben, und er wird sie genau an die Bestimmungen erinnern, die in unser Grundgesetz nahezu wörtlich übernommen worden sind. Es heißt dort in dem Art. 30:
Kein Mitglied des Reichstages darf zu irgend einer Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seines Berufes gethanen Äußerungen gerichtlich oder disciplinarisch verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden.
Hier wird die Indemnität des Abgeordneten verfassungsrechtlich festgelegt.
Art. 31 behandelt die Immunität:
Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der SitzungsPeriode wegen einer mit Strafe bedrohten



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.
Gleiche Genehmigung ist bei einer Verhaftung wegen Schulden erforderlich.
Auf Verlangen des Reichstages wird jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied desselben und jede Untersuchungs- oder Civilhaft für die Dauer der Sitzungs-Periode aufgehoben.
Meine Damen und Herren, diese Indemnität und Immunität des Abgeordneten allein sicherten die ungehinderte Freiheit der parlamentarischen Kritik in einer Zeit, in der das vereinte Übergewicht von Krone, Exekutive und gesellschaftlicher Konvention beengend, ja erdrückend wirken konnte.
Auf Grund der von jenem Reichstag beschlossenen Bundesverfassung wurde am 31. August 1867 der erste ordentliche Deutsche Reichstag gewählt. Am 27. März 1849 hatte die deutsche Nationalversammlung ein Reichswahlgesetz beschlossen. 18 Jahre lang war es ein Traum gewesen. Nun verwirklichte es der Reichstag des Norddeutschen Bundes. Er tat es nicht gegen, sondern mit Bismarck, der selber darauf zurückgegriffen hatte. Vielen erschien das aus ganz verschiedenen Gründen paradox. Die Lage blieb auch lange genug durchaus paradox. Denn für den preußischen Landtag galt nach wie vor das Dreiklassenwahlrecht. Die selbstbewußten Hansestädte hielten an ihren alles andere als modernen Wahlgesetzen fest, und Bayern — ich bitte um Nachsicht, meine Herren; Geschichte kann man nicht beschönigen — führte erst 1906 das allgemeine Wahlrecht ein.

(Heiterkeit. — Hört! Hört!-Rufe in der Mitte.)

— Na ja, „Hört! Hört!", — immerhin: sie taten es.

(Heiterkeit.)

Bis zur parlamentarischen Demokratie in Deutschland war es also noch immer ein weiter Weg.
Aber der geschichtliche Tatbestand, den wir ins Auge zu fassen haben und zu dessen Dolmetsch ich mich machen möchte, widerlegt dennoch in mehr als nur historischer Hinsicht das oft so herablassend gebrauchte Wort von den demokratischen Kinderschuhen, in denen die Deutschen eben noch immer steckten. Das Wort ist zu banal, um auch nur anzudeuten, daß Freiheitsliebe und Rechtsbewußtsein mächtig bewegende Elemente in der vielhundertjährigen Geschichte der Deutschen sind. Ich weiß, was lähmend dagegen gesagt werden kann. Aber schließlich bestand die erste Reihe, die gegen Hitler und seine Leute antrat, doch aus Deutschen, genau gesehen nur aus Deutschen. Das ist nicht zur Rechtfertigung gesagt — was sollte das? —, aber es ist gesagt gegen die Banalität und gegen jene deutsche Melancholie, die glaubt, daß gar nicht mehr wahr sei, was in unserer eigenen Geschichte etwas wert ist.

(Zustimmung in der Mitte.)

Meine Damen und Herren, diese Rede — ich gestehe es — soll indessen gar nicht nur dieser Vergegenwärtigung dienen. Sie möchte auch ein Ausdruck der Dankbarkeit gegenüber diesem kleinen Büchlein, gegenüber unserer Geschäftsordnung sein, denn diese geht geradewegs zurück auf die Geschäftsordnung jenes Reichstages von 1867. Gewiß, dies und das wurde geändert, manches hinzugefügt, aber nur weniges gestrichen. Ihre Wurzeln liegen wohl in der Geschäftsordnung des alten preußischen Abgeordnetenhauses; ihre Grundform hat unsere Geschäftsordnung aber erfahren durch den Reichstag des Norddeutschen Bundes. In den Reichstagen des Kaiserreiches, der Weimarer Republik und in den Legislaturperioden des Deutschen Bundestages hat sie nichts von ihrer Substanz verloren.
Gute Köpfe haben zuweilen versucht, dieses nicht ideale und auch nicht perfekte Hausgesetz vieler deutscher Parlamente grundlegend zu verbessern oder zu ersetzen. Jetzt, nach manchem Jahr der nachdenklichen Erfahrung halte ich es nicht mehr für Zufall oder die Macht der Gewohnheit, daß daraus nie etwas geworden ist. Mir scheint, es liegt an der erwiesenen Qualität dieser Geschäftsordnung. Sie ist nicht gerade brillant, aber sie ist doch eine gediegene und praktikable Verbindung von Freiheitlichkeit und Rechtlichkeit. Ich kann nicht sagen, daß mir diese hundertjährige Geschäftsordnung stets glatte Lösungen geboten hätte in den Streitfragen, die dieses Haus so oft bewegen. Aber ich glaube, nein, ich weiß es, daß sie nicht nur mir eine Hilfe in der Bemühung um Gerechtigkeit gewesen ist. Auch deshalb, meine Damen und Herren, haben wir Anlaß, ehrerbietig der Deutschen Reichstage von 1867 zu gedenken.

(Beifall.)

Meine Damen und Herren, wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
a) Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Europapolitik
— Drucksache V/1042 —
b) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP
betr. Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaften, des Europarates und der Westeuropäischen Union
— Drucksache V/1010 —
c) Beratung des Schriftlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD
betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt
— Drucksachen V/687, V/1383 —
Berichterstatter: Abgeordneter Röhner
Zunächst hat der Herr Abgeordnete Dr. Apel zur Begründung der Großen Anfrage das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Apel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als mein Fraktionsvorsitzender das recht umfangreiche Manuskript zu Augen bekam, das ich vorbereitet hatte, um diese Rede hier zu halten, packte ihn schieres Entsetzen. Er hat mich



    Dr. Apel
    dringend darum ersucht, von diesem Manuskript nicht Gebrauch zu machen und hier nicht zu sprechen als — wie er es nannte — weiser Staatsmann, sondern politische Bemerkungen zu dieser Großen Anfrage zu machen und damit — das war sicherlich seine Hoffnung — auch einen Teil der speziellen Anliegen, die wir mit dieser Großen Anfrage haben, zu vergessen, und damit zu einer politischen Zuspitzung dieser Europa-Debatte zu kommen. Wir halten es für ganz besonders notwendig, daß diese Debatte nicht auseinanderfließt, daß keine allgemeinen Bemerkungen gemacht werden, sondern daß wir die politisch aktuellen Fragen, um die es heute geht, herausstreichen.
    Die Große Anfrage der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, meine Damen und Herren, ist nicht mehr taufrisch. Das wissen Sie. Sie ist datiert vom 25. Oktober vergangenen Jahres und ist unter ganz anderen politischen Aspekten zustande gekommen. Es ging damals darum, der Bundesregierung Erhard deutlich zu machen, daß die Europapolitik der damaligen Bundesregierung nicht die Politik war, die die Sozialdemokraten wollten. Inzwischen hat sich die Situation geändert, und damit ist zumindest eine der sechs Fragen, nämlich die Frage 3, gegenstandslos geworden, und ich werde deswegen zu dieser Frage auch keine Ausführungen machen. Lassen Sie mich kurz einiges zu den restlichen Fragen sagen.
    Frage 1: Wir müssen konstatieren, daß sich die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ungleichmäßig entwickelt hat. Wir stehen vor einem fast vollendeten Agrarmarkt — er wird in wenigen Monaten Wirklichkeit sein —, wir werden Mitte 1968 den „Zollverein" EWG geschaffen haben. Wir verfügen aber bis heute noch nicht über die wirtschaftspolitischen Instrumente, die EWG funktionsfähig zu halten, sie zu organisieren und damit vor Krisenerscheinungen zu bewahren. Dieses Fehlen der Wirtschaftspolitik hat vor allen Dingen unangenehme Konsequenzen — nicht zuletzt für die deutsche Industrie —, wenn es darum geht, gleichberechtigt im Wettbewerb auf den Märkten unserer Partnerländer aufzutreten. Das Fehlen der EWG-Wirtschaftspolitik hat somit zwei Konsequenzen:
    Erstens: Die EWG wird krisenanfälliger. Deutlichstes Beispiel dafür ist die Situation in der Stahlwirtschaft der EGKS. Der Montanunion in Luxemburg fehlen die Waffen, um mit den aktuellen Schwierigkeiten fertig zu werden. So muß konstatiert werden, daß die Preis- und damit die Erlösrückgänge in der Stahlindustrie der EGKS größer sind als in vergleichbaren Ländern, z. B. den USA, dem Vereinigten Königreich, Japan, aber auch Österreich. Wir müssen hier etwas tun, wenn wir nicht immer wieder in entsprechende Schwierigkeiten kommen wollen.
    Die zweite Konsequenz des Fehlens einer Wirtschaftspolitik ist die, daß sich bestehende Wettbewerbsverfälschungen verfestigen. Ich brauche hier keine Beispiele zu geben; sie liegen auf der Hand. Das Fehlen einer Energiepolitik wirkt sich wiederum in der Stahlwirtschaft aus, pflanzt sich in andere Bereiche fort und führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Das Fehlen einer Verkehrspolitik macht den
    deutschen Nordseehäfen in ihrer Konkurrenz zu den Rheinmündungshäfen Schwierigkeiten. Die unterschiedliche Subventionierung der Werften in der EWG bringt Wettbewerbsprobleme mit sich.
    In fast allen Bereichen der Wirtschaft müssen wir feststellen, daß das Fehlen der Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft dazu führt, daß die Durchdringung der Märkte, so wie es gewollt wurde, nicht erreicht wird. Wen kann es dann verwundern, daß an uns als den nationalen Gesetzgeber immer wieder die Forderung herangetragen wird: schafft Gegenmaßnahmen, tut etwas für uns, wehrt die illoyale Konkurrenz ab!? Können wir uns auf die Dauer diesen Forderungen und Ansprüchen entziehen? Ich meine, nein.
    Damit wird deutlich, daß die EWG bisher keineswegs den — wie es so schön heißt — „point of no return" überschritten hat, den Punkt also, von dem an die EWG nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Sie kann sehr wohl durch eine Reihe nationaler Maßnahmen in ihrer Substanz ausgehöhlt und damit paralysiert werden. Aus diesem Grunde möchten wir mit unserer Frage 1 die Bundesregierung dazu veranlassen, ihr Augenmerk nachdrücklich auf diese Probleme zu richten. Wir sind optimistisch; denn gerade in den letzten Wochen konnten in den Ministerräten der EWG und der EGKS zwei wesentliche Beschlüsse gefaßt werden: einmal die Umsatzsteuerharmonisierung der EWG-Länder und zum anderen die gemeinsame Subvention zugunsten der Kokskohle der Gemeinschaft. Wir sollten auf diesem Wege weitergehen, um die EWG voll funktionsfähig zu machen.
    Die Frage 2 stellt darauf ab, daß es eben nicht nur darum geht, in der Zollunion EWG — die, wie gesagt, Mitte nächsten Jahres verwirklicht sein wird — eine gemeinsame Außenhandelspolitik lediglich in Gestalt einer gemeinsamen Zollgesetzgebung zu haben. Vielmehr verlangt der EWG-Vertrag nachdrücklich eine Außenhandelspolitik, die auch die Vereinheitlichung der Exportbeihilfen und der gesamten Ausfuhrpolitik sowie gemeinsame Schutzmaßnahmen gegen Dumping und Niedrigpreiseinfuhren umfaßt. Damit ist die Außenhandelspolitik, die für die Funktionsfähigkeit der EWG notwendig ist, doch etwas mehr, als man gemeinhin unter Außenhandelspolitik der EWG versteht. Uns interessiert in diesem Zusammenhang keineswegs die Frage, ob diese gemeinsamen Regeln einstimmig im Ministerrat zu beschließen sind, weil ein wesentliches nationales Interesse der Mitgliedstaaten berührt wird, oder ob diese gemeinsame Außenhandelspolitik mit qualifizierter Mehrheit zu beschließen ist, wie es nach dem EWG-Vertrag möglich wäre. Es kommt darauf an, daß Fortschritte erreicht werden, damit die EWG-Zollunion funktionsfähig wird.
    Bei der Frage der Außenhandelspolitik wird auch sehr deutlich, welche Wechselbeziehungen zwischen der Außenhandelspolitik einerseits und der Außenpolitik andererseits gegeben sind. Das stellt keine Probleme in unserem Verhältnis zu den Industrienationen der westlichen Welt. Hier geht es darum, den beschrittenen Weg der Liberalisierung fortzu-



    Dr. Apel
    setzen. Wenn es aber darum geht, Außenhandelspolitik mit den Entwicklungsländern und mit den Staatshandelsländern zu machen, dann ist das bereits ein Teil der allgemeinen Außenpolitik.
    Bereits die erste Welthandelskonferenz hat deutlich gemacht, wie stark die Entwicklungsländer ihre Außenhandelsbeziehungen zu den Industrienationen politisiert haben und unter politischem Gesichtspunkt sehen. Inzwischen ist die Welthandelskonferenz Institution der Vereinten Nationen geworden, und die Politisierung des Außenhandels zwischen den Industrienationen und den Entwicklungsländern wird sich fortsetzen.
    Uns liegt die vorläufige Tagesordnung der zweiten Welthandelskonferenz im nächsten Jahr in New Delhi vor. Die Entwicklungsländer wollen auf dieser zweiten Welthandelskonferenz unter anderem über Zollpräferenzen und über weltweite Rohstoffabkommen sprechen. Auf diese Herausforderung, auf diese Fragen der Entwicklungsländer werden, wenn der „Zollverein" EWG verwirklicht worden ist, nationale Antworten von den Mitgliedern der EWG nicht mehr gegeben werden können. Hier muß eine EWG-Lösung gefunden werden, die dann eine Antwort auf diese Herausforderung der Entwicklungsländer gibt. Wir fordern die Bundesregierung auf, rechtzeitig an die Arbeit zu gehen. Denn es darf nicht noch einmal passieren, daß die Bundesrepublik wie auf der ersten Welthandelskonferenz eine schlechte Figur macht.
    Betrachten wir die Außenhandelsbeziehungen mit
    den Staatshandelsländern, dann werden die Beziehungen zwischen Außenpolitik und Außenhandelspolitik um so deutlicher. Die Ostpolitik der großen Koalition bedarf der ökonomischen Basis, der ökonomischen Untermauerung durch einen ausgeweiteten Osthandel. Aber bedenken Sie bitte dabei, daß 73 % der bulgarischen Exporte in die Bundesrepublik im Jahre 1965 aus Agrargütern bestanden. Die Vergleichszahlen für Polen und Rumänien liegen bei 50 bzw. gut 33 %. Diese Agrarimporte werden aber in der EWG von den Marktordnungen der Gemeinschaft betroffen werden, so daß es darauf ankommt, Agrarpolitik in der EWG nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Schutzes unserer einheimischen Erzeugung zu betreiben, sondern auch dafür zu sorgen, daß hier der außenpolitische Aspekt mit berücksichtigt wird. Darüber hinaus kommt es auch darauf an, im Bereich der gewerblichen Ausfuhr und Einfuhr nach und von den Staatshandelsländern voranzukommen und eine gemeinsame Liberalisierung voranzubringen, um somit der Ostpolitik, der Entspannung, die alle EWG-Staaten in der gleichen Richtung verfolgen, eine ökonomische Basis zu geben.
    In der Frage 5 geht es um die Kennedy-Runde. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion unterstreicht, daß es bei der Kennedy-Runde nicht nur um eine ökonomische Verfahrensweise geht, den Welthandel zu liberalisieren. Es geht vielmehr darum, daß auf diese Art und Weise die ökonomische und schließlich auch die politische Zusammengehörigkeit der Industrienationen der westlichen Welt gefestigt wird.
    Für uns geht es zudem zusätzlich darum, neben der Liberalisierung unseres Handels mit den USA unseren EFTA-Handel zu konsolidieren und gegen Gefahren abzusichern, die aus einer ökonomischen Grabenbildung in Europa entstehen könnten. Auch im letzten Jahr hat sich der Handelsbilanzüberschuß der Bundesrepublik mit den EFTA-Staaten auf rund 7 Milliarden DM belaufen. Diese Zahl von 7 Milliarden DM müssen Sie vor dem Hintergrund des Gesamthandelsbilanzüberschusses der Bundesrepublik im Jahre 1966 in Höhe von 7,9 Milliarden DM sehen. Damit wird klar, welche Bedeutung der Handel der Bundesrepublik mit der EFTA für die Beschäftigung unserer Wirtschaft hat. Ich möchte es mir hier ersparen, auf einzelne Wirtschaftszweige einzugehen. Ich glaube, diese Zahlen sprechen für sich.
    Da wir heute nicht wissen, wie es mit dem britischen Beitritt wird, wie sich das institutionelle Verhältnis zu den EFTA-Staaten gestaltet, müssen wir aus nationalem Interesse darauf bestehen, daß die Kennedy-Runde zum Erfolg geführt wird. Hier gibt es für uns kein politisches Junktim derart, daß unsere Zahlungen an die EWG-Fonds von dem Erfolg der Kennedy-Runde abhängig sind. Es gibt aber zweifelsohne, meine Damen und Herren, einen ökonomischen Zusammenhang zwischen einem guten Erfolg in der Kennedy-Runde und unserer Fähigkeit, in der EWG unseren Verpflichtungen nachzukommen.
    Aus dieser Sicht müssen wir drei sehr präzise Fragen an die Bundesregierung stellen.
    Erste Frage: Reicht nach Meinung der Bundesregierung die Vollmacht, die die EWG-Kommission jetzt in den Genfer Verhandlungen hat, aus? Diese Vollmacht wird umschrieben durch den Begriff „liberté de parole", d. h. also Sprech-, Verhandlungsfreiheit. Kann mit dieser Vollmacht die Kennedy-Runde zum Erfolg geführt werden, wird der EWG-Ministerrat das, was als Ergebnis vorliegen wird, durch einen entsprechenden Beschluß honorieren?
    Zweite Frage. In der „liberté de parole", dieser Verhandlungsfreiheit, die man der EWG-Kommission gegeben hat, sind Agrarfragen weitgehend ausgeschlossen. Wir fragen die Bundesregierung: Ist es denkbar, daß wir auf dieser starren Position beharren? Ist es nicht notwendig, in die Verhandlungen der Kennedy-Runde stärker die Agrarwirtschaft einzubringen? Denn schließlich sind eine Reihe von Nationen am Erfolg der Kennedy-Runde nicht zuletzt deswegen interessiert, um Absatzchancen ihrer Agrarproduktion auf dem Gemeinsamen Markt sicherzustellen.
    Dritte Frage. Es kann wohl nicht bestritten werden, daß durch die Verhandlungstaktik der EWG in den letzten Jahren besonders die skandinavischen Länder und die Schweiz betroffen sind. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die diesen Ländern entgegentretenden Schwierigkeiten durch das Verhalten der EWG gemildert werden? Wie will sie es vor allen Dingen verhindern, daß



    Dr. Apel
    sich diese Länder eines Tages vielleicht in die Front der „EWG-Geschädigten" einreihen?
    Meine Damen und Herren, die Vollmacht, die dem US-Präsidenten durch den Trade Expansion Act gegeben ist, läuft Mitte dieses Jahres aus. Die Fachleute sagen uns aber, daß man bereits vor Ostern, also in etwa vier Wochen, feststellen muß, wie denn wohl die großen Linien des Ergebnisses der Kennedy-Runde aussehen werden. Werden wir also in vier Wochen einen Frühlingsanfang in der Liberalisierung des Welthandels erleben, oder werden wir vor einem Karfreitag stehen? Das ist die entscheidende Frage. Wir meinen: Der Expertengespräche hat es genug gegeben. Wir fordern eine politische Lösung und bitten die Bundesregierung, hier ihre Verantwortung zu übernehmen.
    In der Frage 6 geht es um den zweiten Entwicklungsfonds zugunsten der assoziierten Staaten der EWG. Er umfaßt 730 Millionen Dollar. Davon hat die Bundesrepublik 34 % aufzubringen. Die Aufträge, die bei Entwicklungsvorhaben in den Entwicklungsländern aus diesem Fonds finanziert werden, gehen nur zu 9 % in die Bundesrepublik. Wir halten dieses Mißverhältnis von Zahlungen und Aufträgen für nicht gut, um so mehr als die Industrie eines Landes in der EWG der besonders Begünstigte dieses Entwicklungsfonds ist.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion denkt nicht daran, zu einer Renationalisierung dieses Fonds derart zu kommen, daß wir 34% einzahlen und nun auch 34 % zurückhaben müssen. Das ist allein schon deswegen nicht möglich, weil sich ein gut Teil der Vorhaben aus Bauaufträgen zusammensetzt, die nicht zuletzt auch von einheimischen Unternehmungen in den Entwicklungsländern selbst ausgeführt werden. Aber wir meinen: Das Verhältnis von 9 % Aufträgen und 34% Beteiligung ist nicht akzeptabel. Hier müssen technische Verbesserungen erfolgen. Wir müssen verlangen, daß die Ausschreibungsbedingungen in alle Amtssprachen der Gemeinschaft übersetzt werden, auch ins Deutsche. Wir meinen ferner, daß die deutsche Industrie stärker hingewiesen werden muß auf die Möglichkeiten, die sich aus diesem Entwicklungsfonds ergeben, und wir meinen auch, daß wir unseren EWG-Partnern deutlich sagen sollten, daß sich hier für uns Probleme stellen, um so mehr, als dieser zweite Entwicklungsfonds nur bis zum 1. 6. 1969 läuft und dann über einen dritten Entwicklungsfonds zu verhandeln sein wird. Wir wollen uns nicht drücken vor den Verpflichtungen, die wir eingegangen sind gegenüber den 18 assoziierten afrikanischen Staaten, aber wir meinen, in der Organisation dieses Entwicklungsfonds könnte einiges geändert werden.
    Lassen Sie mich damit zur letzten Frage kommen, die ich mir bewußt als Leckerbissen aufgespart habe, nämlich zur Frage 4. Wenn Sie sich die Formulierung der Frage 4 ansehen, so werden Sie merken, daß auch hieran der Zahn der Zeit genagt hat; denn es geht heute weniger darum, sich hier in diesem Hause darüber zu unterhalten, ob denn wohl eine Gipfelkonferenz zwischen den EFTA-Staaten und den EWG-Ländern zweckmäßig und
    notwendig wäre, sondern es geht konkret um die Frage: Gelingt es den Briten, in die EWG einzutreten oder nicht? Das ist die Kernfrage, um die es geht. Auf diese Frage müssen wir eine Antwort finden, und erst hinterher können wir uns darüber klarwerden, wie denn wohl das Verhältnis zu den EFTA-Staaten insgesamt gestaltet werden sollte.
    Bei der Frage des britischen Beitritts können wir davon ausgehen, daß die britische Regierung eindeutig erklärt hat, sie wolle Vollmitglied der EWG werden. Die britische Regierung hat alle Surrogatlösungen, eine Assoziation oder ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit der EWG zurückgewiesen. Sie will Vollmitglied der EWG werden.
    Und ein Zweites: Die britische Regierung hat eindeutig erklärt, sie wolle mit ihrem Beitritt zur EWG vor allen Dingen wirtschaftliche Probleme anpacken und lösen. Premierminister Wilson hat in Straßburg vor der Beratenden Versammlung im Hinblick auf die Frage des britischen Beitritts gesagt: we mean business = wir sprechen hier über Wirtschaft, über Geschäft. Und er hat hinzugefügt, daß erst nach dem britischen Beitritt zur EWG über eine engere politische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten gesprochen werden sollte, daß also, wenn ich das so interpretieren darf, als Ergebnis der ökonomischen Zusammenarbeit in der EWG eine wachsende politische Solidarität in Europa entsteht. Das sind genau die Erfahrungen, meine Damen und Herren, die wir auch bisher in der EWG gemacht haben. Auch in der EWG war die ökonomische Solidarität zwischen den sechs Partnern stark genug, um alle politischen Krisen, die wir in den letzten Jahren zwischen den EWG-Ländern erlebt haben, zu überwinden helfen und neue Ansätze zu einer gemeinsamen politischen Aktion zu ermöglichen.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt es nachdrücklich, daß die deutsche Ostpolitik mit der französischen Ostpolitik weitgehend übereinstimmt, und wir sind für die Unterstützung aus Paris dankbar. Aber da diese Ostpolitik auch unterstützt und mitgetragen wird von den anderen EWG-Ländern, mitgetragen und unterstützt wird von den EFTA-Staaten, dem Vereinigten Königreich und den USA, sehen wir nicht, daß hier eine Alternative, eine Wahl zu treffen ist zwischen einer neuen deutschen Ostpolitik und ihrer Unterstützung durch Frankreich — die wir hoch anerkennen, das unterstreiche ich — und der geographischen Erweiterung der EWG.
    Wir können uns deswegen auch nicht mit der Forderung nach einer Europäisierung der britischen Außen- und Verteidigungspolitik einverstanden erklären. Das ist schon deswegen nicht möglich, weil wir in der EWG in diesen Fragen eine gemeinsame Konzeption noch nicht haben. Daher gibt es auch gar keinen Maßstab, an dem man eine Europäisierung der britischen Außen- und Verteidigungspolitik messen könnte.
    Großbritannien betreibt Weltpolitik, gekennzeichnet durch das Schlagwort der Präsenz östlich von Suez. Großbritannien verfügt über traditionelle Freundschaftsbande zu den USA. Wir lehnen es ab,



    Dr. Apel
    daß Großbritannien, bevor es Mitglied der EWG werden kann, in ein EWG-Prokrustesbett gelegt und durch Amputation auf europäische Größenmaßstäbe zurechtgestutzt wird.
    Wenn wir über den britischen Beitritt sprechen, geht es vor allen Dingen um ökonomische Fragen. Da stellt sich sofort die Frage: Sollte Großbritannien jetzt der EWG beitreten, wo doch die EWG noch nicht konsolidiert ist? Wäre es nicht vielleicht besser, zu warten, bis die EWG vollendet ist, um dann das Problem der Erweiterung der EWG zu lösen? Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist der Meinung, daß es jetzt darum geht, über die Frage des britischen Beitritts zu sprechen. Denn, sehen Sie, die EWG ist zur Zeit noch nicht weit entwickelt. Wir sind dabei, eine Zollunion zu erreichen; wir werden eine gemeinsame Agrarpolitik haben. Aber bei der gemeinsamen Wirtschaftspolitik ist immer noch weitgehend Fehlanzeige. So ist es zur Zeit relativ einfach, England in die Gemeinschaft mit einzubeziehen. Schreiten wir dagegen auf dem Wege zur Wirtschaftsunion und damit faktisch zur politischen Union fort — und es gibt doch viele Ansätze dafür, die es uns möglich erscheinen lassen, daß Europa in den nächsten Jahren seine Lethargie überwunden haben wird —, wird die Frage des britischen Beitritts immer schwieriger und läuft zum Schluß auf eine vollständige Übernahme der EWG-Regelungen durch die beitrittswilligen europäischen Staaten hinaus. Wir meinen deswegen, heute und jetzt ist die entscheidende Frage zu stellen: Gelingt es oder gelingt es nicht, die EWG geographisch zu erweitern?
    Auch hier müssen wir aus nationalem ökonomischem Interesse — ich habe die Zahlen des Außenhandels mit der EFTA bereits genannt — darauf dringen, daß die Bundesregierung alles in ihren Kräften Stehende tut, um den britischen Beitritt zu fördern.
    Meine Damen und Herren, dabei werden die Briten selbst wissen, daß dieser gute Wille allein nicht ausreicht, daß wir die EWG-Interessen voll vertreten müssen, daß wir fordern müssen, daß die EWG-Regelungen voll übernommen werden. Natürlich sind wir zu Übergangsregelungen bereit. Aber die Briten werden als Kaufleute begreifen müssen, daß auch von uns hier eine ganze Reihe von peniblen Fragen gestellt werden. Aber der gute Wille müßte ausreichen, um den Engländern den Weg in die EWG zu öffnen.