Rede von
Georg
Kahn-Ackermann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß den in diesem Gesetz enthaltenen Bestimmungen durch die Institution der Freiwilligen Selbstkontrolle durchaus Rechnung getragen wird, da ihre Vorschriften die Freigabe eines Films ja auch nur erlauben, wenn die von Ihnen angeführten Punkte praktisch erfüllt sind? Und sind Sie sich bei dem, was Sie hier vorgetragen haben, darüber hinaus im klaren, daß auf Grund der von Ihnen angeführten Bestimmungen in diesem Gesetz nicht nur die eine Stelle, die Sie genannt haben, darüber entscheidet, welche Filme in der Bundesrepublik vorgeführt werden können, sondern daß unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums ein interministerieller Ausschuß tagt, der praktisch darüber entscheidet, ob ein solcher Film in Deutschland vorgeführt werden darf oder nicht, und der in der Praxis eine Zensur ausübt, was in diesem Hause gelegentlich schon dazu geführt hat, daß Überlegungen angestellt wurden, wie man der verfassungswidrigen Tätigkeit dieses Ausschusses beikommen kann?