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ID0509404600

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Zu: 1
    2. einer: 1
    3. Zusatzfrage: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Kahn-Ackermann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 94. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1967 Inhalt: Fragestunde (Drucksache V/1399) Fragen des Abg. Berlin: Schaffung eines bundeseinheitlichen Presserechtes Gumbel, Staatssekretär . . . . . 4287 B Berlin (SPD) . . . . . . . . 4287 D Moersch (FDP) 4288 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 4288 A Frage des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Einheitliche Neugestaltung des Sammelrechtes Gumbel, Staatssekretär . . . . . 4288 C Fragen des Abg. Reichmann: Kraftfahrzeugdiebstähle Gumbel, Staatssekretär 4288 C Moersch (FDP) 4288 D Frage des Abg. Reichmann: Zahl der Unfälle und Verbrechen mit gestohlenen Kraftfahrzeugen Gumbel, Staatssekretär 4289 B Dr. Rutschke (FDP) 4289 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Fluchtgründe für Grenzsoldaten der Nationalen Volksarmee Gumbel, Staatssekretär . . . . 4289 C Ott (CDU/CSU) 4289 D Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Zensurbestimmungen für in kommunistischen Staaten hergestellte Filme Gumbel, Staatssekretär . . . . . 4289 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 4290 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4291 A Dr. Bucher (FDP) 4291 B Moersch (FDP) 4291 B Fragen des Abg. Dr. Wörner: Viermächte-Konferenz über Deutsch- landfragen 4291 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Methoden beim Robbenfang in Kanada Schütz, Staatssekretär 4291 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4291 D Büttner (SPD) 4292 A Dorn (FDP) 4292 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1967 Frage des Abg. Dr. Bucher: Beanstandung eines Urteils des Berliner Kammergerichts durch den französischen Stadtkommandanten Schütz, Staatssekretär 4293 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . 4293 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Grundsatz strikter Gegenseitigkeit nach Aufnahme der diplomatischen Beziehungen mit der Sowjetunion Schütz, Staatssekretär 4293 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4293 C Fragen des Abg. Moersch: Fragebogenaktion der Botschaft der Republik Indonesiens in der Bundesrepublik Schütz, Staatssekretär 4294 A Moersch (FDP) 4294 B Frage des Abg. Ollesch: Funktion des Abg., BM a. D. Dr. Lemmer als persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers für Berlin-Angelegenheiten von Hase, Staatssekretär . . . 4295 A Ollesch (FDP) 4295 A Dorn (FDP) 4295 C Frage des Abg. Rehs: Finanzlage der Friedlandhilfe e. V. Dr. Nahm, Staatssekretär . . . 4295 D Rehs (SPD) 4296 A Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 4296 C Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Optimale Nutzung der Arbeitsplätze an den Hochschulen Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 4296 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4297 A Dr. Stammberger (SPD) 4297 B Moersch (FDP) 4297 C Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Finanzvolumen der Ausbildungszulagen — Reform des Familienlastenausgleichs — Einkommenskürzung wirtschaftlich besonders beengter Familien 4297 C Frage des Abg. Dr. Rutschke: Ressortzuständigkeit für Fragen der Lärmbekämpfung, der Wasser- und Luftreinhaltung Frau Strobel, Bundesminister . . . 4297 D Dr. Rutschke (FDP) 4298 A Dr. Geißler (CDU/CSU) . . . . 4298 B Frage des Abg. Dr. Rutschke: Ressortzuständigkeit für die „Europäische Wassercharta" und die „Charta der reinen Luft" Frau Strobel, Bundesminister . . . 4298 C Frage des Abg. Dr. Rutschke: Koordinierung der einschlägigen Ländermaßnahmen Frau Strobel, Bundesminister . . . 4298 D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 4299 A Picard (CDU/CSU) . . . . . . . 4299 B Frage der Abg. Frau Funcke: Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für medizinisch-technische Berufe Frau Strobel, Bundesminister . . . 4299 C Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 4299 D Fragen des Abg. Dichgans: Wartezeiten für Pharmaziepraktikanten auf Studienplätze an einer Hochschule 4299 D Nächste Sitzung 4300 C Anlage 4301 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1967 4287 94. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.32 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Adenauer 20. 2. Frau Albertz 28. 2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 2. Bading * 17. 2. Bauer (Wasserburg) 25. 2. Blachstein 18. 2. Dr. Czaja 18. 3. Dräscher * 17. 2. Eisenmann 21. 4. Erler 28. 2. Faller * 17. 2. Dr. Gleissner 10. 3. Haage (München) 17. 2. Dr. Haas 17. 2. von Hassel 27. 2. Hauffe 17. 2. Hofmann (Mainz) 10. 3. Illerhaus 26. 2. Dr. Kempfler 17. 2. Klinker * 17. 2. Frau Korspeter 4. 3. Kriedemann 17. 2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Kurlbaum 25. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Lemmer 31. 3. Matthöfer 24. 2. Mauk * 17. 2. Memmel * 17. 2. Mengelkamp 1. 3. Merten * 16. 2. Dr. Miessner 28. 2. Müller (Aachen-Land) * 17. 2. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Pähler 16. 2. Porten 16. 2. Dr.-Ing. Seebohm 24. 2. Frau Seppi 17. 2. Springorum * 16. 2. Dr. Starke (Franken) 17. 2. Struve 31. 3. Weigl 28. 2. Dr. Wuermeling 17. 2. Zerbe 26. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Abgeordneter, das Gesetz zur



    Staatssekretär Gumbel
    Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote, kurz „Überwachungsgesetz" genannt, enthält keine Zensurbestimmungen. Unter „Zensur" versteht man im allgemeinen, daß ein Geisteswerk nur mit behördlicher Genehmigung verbreitet werden darf. Nach § 5 Abs. 2 des Überwachungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz hat derjenige, der Filme aus kommunistischen Staaten oder der SBZ in das Bundesgebiet einführt oder verbringt, dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft lediglich eine Kopie des Films binnen einer Woche vorzulegen.
    Die Einschaltung des Bundesamts für gewerbliche Wirtschaft bezweckt folgendes: Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Überwachungsgesetzes ist es verboten, Filme, die nach ihrem Inhalt dazu geeignet sind, als Propagandamittel gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu wirken, in das Bundesgebiet zu verbringen, soweit dies dem Zweck der Verbreitung dient. Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft hat zu überwachen, ob dieses materielle Verbringungsverbot eingehalten wird.
    Ist ein Film dem gesetzlichen Verbot zuwider in das Bundesgebiet verbracht worden, so hat das Bundesamt nach § 5 Abs. 4 des Überwachungsgesetzes diesen Verstoß unverzüglich festzustellen und den Verbringenden aufzufordern, die in das Bundesgebiet verbrachten Kopien des Films auszuhändigen.
    Wenn, Herr Abgeordneter, an diesem Verfahren etwas geändert werden soll, dann wäre es zunächst erforderlich, das materielle Verbreitungsverbot in § 5 Abs. 1 Satz 1 des Überwachungsgesetzes, das ich soeben zitiert habe, zu ändern. Solange es besteht, ist es sinnvoll, die Einhaltung des Verbots nach den geschilderten, gesetzlich vorgesehenen Verfahren zu überwachen. Ob es angebracht ist, das Verbot aufzuheben und damit die Verbreitung von Filmen aus dem kommunistischen Machtbereich als Propagandamittel gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung zu erleichtern, obliegt der Entscheidung des Gesetzgebers.
    Da das Überwachungsgesetz eng mit dem politischen Strafrecht zusammenhängt, empfiehlt es sich, hierüber in den zuständigen Ausschüssen im Rahmen der Überlegungen zur Reform des Staatsschutzstrafrechts zu beraten. Ich möchte diesen Erörterungen hier nicht vorgreifen.


Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Kahn-Ackermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß den in diesem Gesetz enthaltenen Bestimmungen durch die Institution der Freiwilligen Selbstkontrolle durchaus Rechnung getragen wird, da ihre Vorschriften die Freigabe eines Films ja auch nur erlauben, wenn die von Ihnen angeführten Punkte praktisch erfüllt sind? Und sind Sie sich bei dem, was Sie hier vorgetragen haben, darüber hinaus im klaren, daß auf Grund der von Ihnen angeführten Bestimmungen in diesem Gesetz nicht nur die eine Stelle, die Sie genannt haben, darüber entscheidet, welche Filme in der Bundesrepublik vorgeführt werden können, sondern daß unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums ein interministerieller Ausschuß tagt, der praktisch darüber entscheidet, ob ein solcher Film in Deutschland vorgeführt werden darf oder nicht, und der in der Praxis eine Zensur ausübt, was in diesem Hause gelegentlich schon dazu geführt hat, daß Überlegungen angestellt wurden, wie man der verfassungswidrigen Tätigkeit dieses Ausschusses beikommen kann?