Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, ich bitte um die Erlaubnis, die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Opitz gemeinsam beantworten zu dürfen.
Wie bereits der damalige Bundesfinanzminister, Herr Dr. Dahlgrün, vor diesem Hohen Hause am 27. Oktober 1966 erklärt hat, haben sich der Herr Bundeskanzler und die Herren Ministerpräsidenten der Länder im Februar 1966 darüber verständigt, daß die Vorschläge der Sachverständigen von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder überprüft werden sollten, um ein gemeinsames Finanzreformprogramm der Bundesregierung und der Länderregierungen auszuarbeiten.
Zur Vorbereitung der gemeinsamen Verhandlungen bereiten die Bundesregierung und die Länderregierungen zunächst getrennt ihre Stellungnahmen zu den Reformvorschlägen der Sachverständigen vor. Die Arbeiten der Bundesregierung an dem Reformprogramm stehen vor dem Abschluß. Die Bundesregierung hat sich gerade in ihrer gestrigen Kabinettssitzung mit dem Fragenkomplex, insbesondere mit dem weiteren Procedere, befaßt. Die Beratungen in der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern können in Kürze aufgenommen und sollten dann zügig durchgeführt werden. Die Bundesregierung hofft, daß die erforderlichen Grundgesetzänderungen ab 1. Januar 1969 in Kraft treten können.
Die Gemeindefinanzreform, nach der Sie gefragt haben, Herr Abgeordneter, kann nach Auffassung der Bundesregierung leider nicht vorgezogen werden. Der Vorschlag der Kommission zur Gemeindefinanzreform geht von der Aufhebung der Gewerbeertragsteuer aus. Sie ist bei der Höhe der zu erwartenden Einnahmeausfälle nur denkbar, wenn die Aufkommensminderung durch Mehreinnahmen bei anderen Steuern, insbesondere bei der Mehrwertsteuer, ausgeglichen werden kann. Aus diesem Grunde und wegen der umfangreichen Übergangs- und Anpassungsmaßnahmen — ich denke hierbei insbesondere an den kommunalen Finanzausgleich — kann die Gemeindefinanzreform frühestens im Jahre 1970 in Kraft gesetzt werden.
Die Frage einer Verbesserung der Gemeindefinanzausstattung kann zudem grundsätzlich nur im
Zusammenhang mit der erforderlichen Neuverteilung der Steuereinnahmen von Bund und Ländern im Rahmen der Finanzreform beantwortet werden. Eine gewisse Regelung wird aber bereits durch die Neufestsetzung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommen- und Körperschaftsteuer getroffen, bei der den besonderen Bedürfnissen der Gemeinden Rechnung getragen wird. Ferner werden die vorgesehenen Ergänzungszuweisungen zugunsten der finanzschwachen Länder im Rahmen eines verbesserten Finanzausgleichs auch den Gemeinden in diesen Ländern zugute kommen.
In diesem Zusammenhang sind schließlich auch die Maßnahmen zur Behebung von Verkehrsnotständen im gemeindlichen Aufgabenbereich zu erwähnen. Bereits für 1967 ist vorgesehen, im Vorgriff auf die Neuregelung der Gemeinschaftsaufgaben Bundesmittel aus der Mineralölsteuer zur Behebung von Verkehrsnotständen im gemeindlichen Bereich bereitzustellen. Die Bundesregierung ist bemüht, die Richtlinien für die Verteilung dieser zusätzlichen Mittel so rasch wie möglich auszuarbeiten.
Die etwaige Einführung einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung — das ist die letzte Frage, Herr Abgeordneter, die Sie gestellt haben — ist in diesem Hohen Hause bereits wiederholt angesprochen worden. Wie Sie wissen, hatte der Parlamentarische Rat seinerzeit eine einheitliche Bundesfinanzverwaltung vorgesehen, aber auf Einspruch der Militärgouverneure von einer Einführung absehen müssen. Die Bundesregierung hat sich neuerdings mit diesen Fragen noch nicht abschließend befaßt.