Herr Kollege Möller, ich freue mich darüber, daß Sie das sagen. Hätten Sie ein paar Minuten gewartet, dann hätten Sie von mir dasselbe gehört.
Als Finanzierungsmittel kommen daher zweckmäßigerweise Schatzanweisungen in Frage, die von den Banken aufgenommen werden. Gleichzeitig muß — hier komme ich auf Ihre Frage — die Bundesbank im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Geschäftsbanken Liquiditätshilfe leisten. Ob dies nun durch eine von der Bundesbank tolerierte stärkere Erhöhung der Deviseneinnahmen oder durch eine weitere Senkung der Mindestreserven geschieht, hängt sicher davon ab, welche Kredit- und welche außenwirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Beanspruchung des Eventualhaushalts vorliegen. Wir vertrauen hier mit Ihnen auf die sachgerechte Handhabung durch die unabhängige Notenbank.
Zum Sachlichen gehört hier, daß der Eventualhaushalt natürlich eine Chance bietet, wenn er klug eingesetzt wird, volkswirtschaftlich und strukturpolitisch sinnvolle Schwerpunkte zu bilden. Wenn die Ausgaben aus diesem Haushalt auch in erster Linie konjunkturpolitisch wirken sollen, so lassen sie sich trotzdem auch den strukturpolitischen Erfordernissen anpassen. Das gilt nach meiner Meinung sowohl für die sektorale als auch für die regionale Schwerpunktbildung der Projekte, die aus dem Eventualhaushalt finanziert werden sollen. Dabei sollte auch die multiplikatorische Wirkung, d. h. die Kettenreaktion in der Wirtschaft, berücksichtigt werden. Sie hängt entscheidend von der Wahl dieser Projekte ab. Ich betone dieses Problem der richtigen Auswahl der Projekte aus einem ganz bestimmten Grund. Der Herr Bundesfinanzminister hat schon dargestellt, was vorgesehen ist. Aber ich bin ganz sicher, daß die beteiligten Ressorts der Bundesregierung möglicherweise eine Chance darin sehen, manche Haushaltspositionen, die sie in der Auseinandersetzung um den Etatausgleich verloren haben, nunmehr über diesen Eventualhaushalt zurückzugewinnen. Wir können daher nur die Bundesregierung und diejenigen, die über das Investitionsprogramm zu entscheiden haben, bitten, nicht nach Ressortgesichtspunkten zu gehen, sondern nach dem Gesichtspunkt der größten Wirkung bei der Ankurbelung der Wirtschaft.
Zum Thema Sonderabschreibungen: Wir begrüßen die Rechtsverordnung, die diese Sonderabschreibungen im Rahmen des § 51 Einkommensteuergesetz bringen soll. Sie stellen — und das sollte besonders anerkannt werden — die notwendige Ergänzung des Eventualhaushalts dar. Während der Eventualhaushalt von der Nachfrageseite her die Investitionsbedingungen verbessern soll, führen die Abschreibungserleichterungen von der Liquiditätsseite her dazu, daß das verbesserte Investitionsklima fruchtbar werden kann.
Man kann natürlich darüber streiten, ob die Befristung auf neun Monate, wie sie von der Bundesregierung vorgesehen ist, ausreicht, um die erwarteten Wirkungen zu erzielen. Unseres Erachtens ist der Zeitraum zu kurz gewählt. Die konjunkturellen Rhythmen, an die wir uns im letzten Jahrzehnt gewöhnt haben, sind zwar kürzer geworden. Aber man kann unterstellen, daß wenigstens ein Zeitraum von eineinhalb bis zwei Jahren vergeht, bevor sich diese konjunkturellen Tendenzen grundlegend ändern. Es wäre deshalb sinnvoll, meine Damen und Herren, diese konjunkturanregenden
4192 Deutscher Bundestag— 5. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Februar 1967
Dr. Staratzke
Maßnahmen für einen Zeitraum zu beschließen, der sich mit diesem Zyklus annähernd deckt.
Es wäre sicher eine gute Tat, wenn dies zumindest in das Stabilitätsgesetz aufgenommen und darin berücksichtigt würde, wenn man — was ich verstehen kann — nicht jetzt daran gehen will, den § 51 des Einkommensteuergesetzes zu ändern.
Ein Wort, meine Damen und Herren, an jene Kritiker, die der Meinung sind, die steuerlichen Sonderabschreibungen könnten nur dann anregende Wirkung haben, wenn im gleichen Zeitpunkt bereits hinreichende Unternehmensgewinne erzielt werden. Sie unterliegen insofern falschen Vorstellungen, als in den Fällen, in denen die zusätzlichen steuerlichen Abschreibungen keine Steuerersparnisse bringen oder in denen sogar die Verluste in der Steuerbilanz größer ausgewiesen werden, die Sonderabschreibung dennoch wirkt, und zwar über die Möglichkeit steuerwirksamen Verlustvortrags im nächsten Jahr. Mit anderen Worten: nur diejenigen Unternehmen, die im laufenden Jahr Verluste haben und am Jahresende ihre Geschäftstätigkeit einstellen, würden von den Sonderabschreibungen nicht begünstigt werden.
Wir sind sehr froh darüber — ich sagte es eingangs bereits —, daß weitere kostensteigernde Steuererhöhungen ausgeblieben sind. In der gegenwärtigen Lage unserer Wirtschaft — ich freue mich, daß der Herr Bundesfinanzminister das in aller Deutlichkeit gesagt hat — wäre eine Belastung mit zusätzlichen kostensteigernden Steuern unerträglich gewesen.
Es ist auch sehr fraglich, ob die größeren Steuerbelastungen tatsächlich höhere Steuereinnahmen gebracht hätten. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, auf die es ja immer wieder ankommt, wäre so beeinträchtigt und die Investitionsneigung im Innern so gedämpft worden, daß die erwarteten Steuereinnahmen ganz sicher ausgeblieben wären.
Ich muß aber an dieser Stelle dezidiert darauf hinweisen, daß die vorgesehene Abkürzung der Zahlungsfristen bei einer Reihe wichtiger Verbrauchsteuern die betroffenen Wirtschaftskreise hart trifft und für diese möglicherweise ähnlich einer Steuererhöhung wirkt; denn es entsteht eine zusätzliche Kostenbelastung. Die Maßnahme zwingt die betroffene Wirtschaft, zusätzliche Mittel für Kredite und Kapitalbeschaffungskosten aufzuwenden. Die Abkürzung der Zahlungsfristen — das muß eindeutig hier erkannt werden — stellt eine Belastung der Unternehmen in einer Zeit dar, in der von der anderen Seite her versucht wird, die Kosten zu senken und die Wirtschaftstätigkeit anzuregen.
Was die Haushaltsdeckung betrifft, so bedeutet diese Maßnahme natürlich, das Defizit in dieser Höhe in die kommenden Haushalte zu verschieben. Das muß man an dieser Stelle sehr deutlich erkennen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu dem Stabilitätsgesetz finden, das an sich nicht hierhergehört, aber auf der anderen Seite natürlich mit in die Maßnahmen einzureihen ist. Die Beratungen über das Stabilitätsgesetz sind leider sehr lange ausgesetzt worden. Ich möchte meinen bereits im September vorigen Jahres vorgetragenen Appell zur Beschleunigung der Verabschiedung dieses Gesetzes heute wiederholen; denn es gehört in die Serie derjenigen Maßnahmen hinein, die zur Stabilität und zur Konjunkturbelebung vorgesehen sind. Es ist ja ein Gesetz, das nicht nur der Dämpfung der Konjunktur dient, wozu es einmal geschaffen werden sollte, sondern ebenfalls zur Belebung anzuwenden ist und zur Schonung eines Kapitalmarktes, der wieder gesunden muß, dringend benötigt wird. Die Freien Demokraten sprechen sich daher dezidiert für eine Beschleunigung der Beratungen und für eine schnelle Verabschiedung dieses Gesetzes aus.