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ID0509019700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, den 1. Februar 1967 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Blume 4157 A Überweisung des Berichts über die Tagung der Versammlung der WEU vom 12. bis 15. Dezember 1966 an den Auswärtigen Ausschuß 4157 A Amtliche Mitteilungen 4157 B Erweiterung der Tagesordnung 4158 A Fragestunde (Drucksache V/1353) Frage des Abg. Moersch: Frauenreferat im Bundespresse- und Informationsamt von Hase, Staatssekretär 4158 B Moersch (FDP) 4158 C Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 4158 D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 4159 B Kubitza (FDP) 4159 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 4159 D, 4160 A Dr. Rutschke (FDP) 4160 B Ertl (FDP) 4160 B Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) . 4160 C Frage des Abg. Matthöfer: Überprüfung einer statistischen Aufgliederung der Gewinne Dr. Neef, Staatssekretär 4160 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . 4160 D Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Lage des deutschen Kalibergbaus Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 4161 A Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Lieferung von Kali an Entwicklungsländer Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 4161 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 4161 B Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 4161 D Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : System der Exportfinanzierung . . . 4162 A Fragen des Abg. Ertl: Vertrieb deutscher Zeitungen in den ost- und südosteuropäischen Ländern Brandt, Bundesminister 4162 D Ertl (FDP) 4162 D, 4163 D Moersch (FDP) . . . . . . . 4163 A Dorn (FDP) . . . . . . . . . 4163 B Schwabe (SPD) . . . . . . . 4163 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 4163 D Opitz (FDP) . . . . . . . . 4164 A Frage des Abg. Ertl: Wissenschaftliche Kontakte mit Südosteuropa Brandt, Bundesminister . . . . . 4164 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 4164 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Februar 1967 Moersch (FDP) . . . . . . . 4164 C Dorn (FDP) 4164 C Dr. Hudak (CDU/CSU) 4164 D Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Atomsperrvertrag — Mögliche Nachteile für die deutsche Wissenschaft und Wirtschaft Brandt, Bundesminister 4164 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 4165 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4165 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 4166 D Dr. Martin (CDU/CSU) 4167 A Moersch (FDP) . . . . . . . 4167 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 4167 D Dr. Wörner (CDU/CSU) 4168 A Dr. Mommer (SPD) 4168 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4168 C Ertl (FDP) 4169 A Scheel (FDP) 4169 B Frage des Abg. Dr. Hudak: Menschliche Notstände der deutschen Staats- und Volkszugehörigen in den südosteuropäischen Staaten Brandt, Bundesminister 4169 C Baier (CDU/CSU) 4169 C Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Arbeit des Goethe-Instituts im Ausland Brandt, Bundesminister 4169 D Kahn-Ackermann (SPD) 4169 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 4170 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 4170 D Mattick (SPD) 4172 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 4173 B Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1339) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4175 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (FDP) (Drucksache V/1091) — Erste Beratung — Frau Funcke (FDP) ........4176 C Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 4178 C Frau Renger (SPD) . . . . . . . 4179 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Ergänzungshaushaltsgesetz 1967) (Drucksache V/1235) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Beratung der von der Bundesregierung beschlossenen Ersten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen (Drucksache V/1341), mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/1066); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1184 [neu] , zu V/1184 [neu]) — Zweite und dritte Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1965) (Bundesrat) (Drucksache V/511); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1348); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1342, zu V/1342) — Zweite und dritte Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, des Gesetzes über das Branntweinmonopol, des Zollgesetzes und des Umsatzsteuergesetzes (Steueränderungsgesetz 1967) (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1358) — Erste Beratung — Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4180 D Dr. Staratzke (FDP) 4190 B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 4192 D Hermsdorf (SPD) . . . . . 4195 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-dänischen Grenze (Drucksache V/1017); Mündlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/1338) — Zweite und dritte Beratung — 4198 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen über die Vorlage des Präsidenten des Europäischen Parlaments betr. Entschließung betreffend die Schaffung eines Europäischen Jugendwerks (Drucksachen V/666, V/1331) 4198 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben (Drucksachen V/1099, V/1356) 4199 Nächste Sitzung 4199 Anlage 4201 90. Sitzung Bonn, den 1. Februar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen. Es ist zu lesen: 88. Sitzung, Seite 4107 C, statt Zeilen 28 und 29: -dienst erschienen ist und der nicht dadurch einen besonderen Wertgehalt hat, 'daß er mit drei Sternen versehen worden 'ist. 88. Sitzung, Seite 4108 B, Zeile 11: statt tragbaren: prüfbaren 88. Sitzung, Seite 4111 A, Zeile 4: Das Wort „nicht" ist zu streichen. 89. Sitzung, Seite III (Index) — linke Spalte — Zeile 31 statt V/1097: V/1079 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 3. 2. Dr. Adenauer 3. 2. Adorno 3. 2. Dr. Aigner * 3. 2. Frau Albertz 28. 2. Dr. Apel * 3. 2. Arendt (Wattenscheid) * 3. 2. Dr. Artzinger * 3. 2. Bading * 3. 2. Behrendt * 3. 2. Bergmann * 3. 2. Beuster 2. 2. Blachstein 18. 2. Dr. Burgbacher * 3. 2. Burgemeister 4. 2. Cramer 3. 2. Dr. Czaja 28. 2. Dr. Dahlgrün 3. 2. van Delden 3. 2. Deringer * 3. 2. Dichgans * 3. 2. Dr. Dittrich * 3. 2. Dröscher * 3. 2. Dr. Erhard 3. 2. Eisenmann 21.4. Frau Dr. Elsner * 3. 2. Erler 28. 2. Faller * 3. 2. Dr. Franz 3. 2. Frieler 4. 2. Dr. Furler * 3. 2. Gerlach * 3.2. Dr. Götz 12.2. Dr. Haas 17. 2. Hahn (Bielefeld) * 3. 2. Illerhaus * 3. 2. Klinker * 3. 2. Könen (Düsseldorf) 3. 2. Frau Korspeter 4. 3. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kriedemann * 3. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Kulawig * 3. 2. Lemmer 3. 2. Lenz (Brühl) * 3. 2. Dr. Löhr * 3. 2. Lücker (München) * 3. 2. Mauk * 3. 2. Memmel * 3. 2. Mengelkamp 4. 2. Merten * 3. 2. Metzger * 3. 2. Müller (Aachen-Land) * 3. 2. Ott 3. 2. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg 15. 2. Pöhler 2. 2. Rainer 2. 2. Richarts * 6. 2. Riedel (Frankfurt) * 3. 2. Dr. Ritgen 3. 2. Dr.-Ing. Seebohm 24. 2. Seifriz * 3. 2. Seuffert * 3. 2. Spitzmüller 3. 2. Springorum * 3. 2. Dr. Stark (Nürtingen) 3. 2. Dr. Starke (Franken) * 3. 2. Strohmayr 1. 2. Struve 31.3. Weigl 28. 2. Weimer 1. 2. Baron von Wrangel 4. 2. Wurbs 3. 2. b) Urlaubsanträge Haage (München) 17. 2. Dr. Miessner 28. 2. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort wird weiter nicht begehrt. Die Aussprache ist geschlossen.
    . Die Vorlage soll an den Innenausschuß als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Arbeit zur Mitberatung überwiesen werden. Das Haus ist mit diesen Vorschlägen einverstanden? — Es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf den Punkt 4 der Tagesordnung:
    a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Ergänzungshaushaltsgesetz 1967)

    — Drucksache V/1235 —
    b) Beratung der von der Bundesregierung beschlossenen Ersten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
    — Drucksache V/1341 —
    c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer
    — Drucksache V/1066 —Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß)

    — Drucksachen V/1184 (neu), zu V/1184

    (neu)

    Berichterstatter: Abgeordneter Ahrens (Salzgitter)


    (Erste Beratung 71. Sitzung)

    d) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1965)

    — Drucksache V/511 —
    aa) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache V/1348 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Windelen
    bb) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß)

    — Drucksachen V/1342, zu V/1342 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hof- mann (Mainz)


    (Erste Beratung 38. Sitzung)

    e) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, des Gesetzes über das Branntweinmonopol, des Zollgesetzes und des Umsatzsteuergesetzes (Steueränderungsgesetz 1967)

    — Drucksache V/1358 —
    Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs unter Punkt 4 a) hat der Bundesminister der Finanzen.


Rede von Dr. Franz Josef Strauß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines



Bundesminister Dr. h. c. Strauß
Gesetzes über die Feststellung einer Ergänzung zum Entwurf .des Bundeshaushalts für das Rechnungsjahr 1967 kann nur im Zusammenhang mit den Problemen beraten werden, die bereits durch eine zusätzliche Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers und in der parlamentarischen Aussprache daran angeschnitten worden sind.
Die Aufstellung und Beratung des Haushaltsentwurfs für das Rechnungsjahr 1967 fällt in eine Zeit bewegter wirtschaftlicher und politischer Entwicklungen. Sie haben in mannigfaltiger Weise auf die Bundesfinanzen rückgewirkt. Das findet auch Ausdruck in dem Entwurf eines Ergänzungshaushalts, den ich vor diesem Hohen Hause zu begründen die Ehre habe, dessen Begründung allein aber angesichts der in der Zwischenzeit eingetretenen Veränderungen wenig Sinn hätte. Der heute zur Debatte stehende Ergänzungshaushalt 1967 stellt nur ein Glied in der Kette der von der früheren und der jetzigen Bundesregierung getroffenen Maßnahmen zum Haushaltsausgleich 1967 dar. Das Verständnis für unsere heutige Lage und für die Arbeit, die noch vor uns liegt, ehe der Haushaltsausgleich als gesichert gelten kann, vermittelt nur eine Gesamtschau. Ich darf deshalb so kurz wie möglich die Gesamtentwicklung aufzeigen, die nicht nur zur Aufstellung eines Ergänzungshaushalts gezwungen, sondern darüber hinausgehende Maßnahmen der jetzigen Bundesregierung erforderlich gemacht hat.
Der ursprüngliche Haushaltsentwurf mit einem Volumen von 73,9 Milliarden DM ist von der früheren Bundesregierung am 29. September 1966 verabschiedet worden. Dieser Haushaltsentwurf war begleitet von dem Finanzplanungsgesetz, das Ausgabenkürzungen in Höhe von ca. 3 Milliarden DM vorsah, ferner dem Steueränderungsgesetz 1966, das durch steuerliche Maßnahmen zu Einnahmeverbesserungen von rund 540 Millionen DM führen sollte, und dem Beteiligungsgesetz, das eine Festlegung des Bundesanteils an der Einkommen- und der Körperschaftsteuer auch für die Jahre ab 1967 auf 39 v. H. vorsah.
Zusammen mit diesen den Haushaltsentwurf begleitenden Gesetzen war der Haushaltsentwurf nach damaliger Sicht ausgeglichen. Schon sechs Wochen nach Verabschiedung des Haushalts, nämlich am
4. November 1966, sah sich die frühere Bundesregierung auf Grund der zwischenzeitlichen Entwicklung gezwungen, den heute vorliegenden Ergänzungshaushalt zu beschließen. Es waren vor allem zwei Gründe, die eine Ergänzung des ursprünglichen Haushalts erforderlich machten.
Erstens. Die Debatte in diesem Hohen Hause vom
5. Oktober 1966 im Anschluß an den Besuch von Bundeskanzler Erhard beim Präsidenten der Vereinigten Staaten hatte die einmütige Forderung aller Fraktionen dieses Hohen Hauses ergeben, das laufende Devisenausgleichsabkommen mit den USA fristgerecht bis zum 30. Juni 1967 in voller Höhe zu erfüllen. Neben den Beträgen, ,die bereits im Jahre 1966 u. a. auf Grund des Nachtragshaushalts 1966 inzwischen als Zahlungen auf dieses Abkommen geleistet worden sind, mußten deswegen im Ergänzungshaushalt zusätzlich 1,3 Milliarden DM bereitgestellt werden.
Zweitens. Kurz nach Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 1967, nämlich am 12. Oktober 1966, hatte der Bund eine Überprüfung der bisherigen Steuerschätzungen veranlaßt, um die im Haushaltsplan eingestellten Steueransätze durch eine zeitnähere Schätzung zu untermauern und möglichen Angriffen gegen zu geringe Steueransätze im Zusammenhang mit den Überlegungen über die Neuregelung des Beteiligungsverhältnisses in der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu begegnen. Im Oktober 1966 wurde erstmals nach Kenntnis der Steuereingänge des Monats September der konjunkturelle Abschwung erkennbar. Das führte dazu, daß die Voraussagen über die künftige wirtschaftliche Entwicklung korrigiert und die im Haushaltsplan enthaltenen Steueransätze um rund 1,09 Milliarden DM zurückgenommen werden mußten.
Des weiteren hielt es die frühere Bundesregierung für geboten, auf Grund der Ausgabenentwicklung im Jahre 1966 für die knappschaftliche Rentenversicherung einen Mehrbedarf von 180 Millionen DM in 1967 zu berücksichtigen und als Sofortmaßnahme zur Verbesserung der Nahverkehrsverhältnisse in den Gemeinden zusätzliche Mittel in Höhe von 440 Millionen DM zur Verfügung zu stellen. Sie sollten durch eine Erhöhung der Mineralölsteuer aufgebracht werden.
Die sich aus den Steuermindereinnahmen und dem im einzelnen dargelegten Mehrbedarf ergebende Deckungslücke im Haushaltsentwurf 1967 von insgesamt 3,01 Milliarden DM sollte flach dem Er gänzungshaushalt durch zusätzliche Ausgabenkürzungen und weitere steuerliche Maßnahmen geschlossen werden. An Ausgabenkürzungen waren insgesamt vorgesehen 560 Millionen DM, und zwar in folgenden Bereichen: Verteidigung, hauptsächlich Personalausgaben 200 Millionen DM; Entwicklungshilfe 100 Millionen DM; Kriegsopferversorgung durch Umbau des Systems der Kapitalisierung von Grundrenten 120 Millionen DM; Kürzungen im Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — 100 Millionen DM; Kürzungen im Einzelplan 26 bei den Ansätzen für Währungsausgleich, Unterhaltshilfe und Hausratshilfe für SBZ-Flüchtlinge 40 Millionen DM.
Auf der Einnahmeseite enthielt der Ergänzungshaushalt folgende Maßnahmen. Völlige Beseitigung des Mineralölprivilegs bei der Umsatzsteuer 240 Millionen DM; Erhöhung der Tabaksteuer 500 Millionen DM; Erhöhung der Branntweinsteuer 90 Millionen DM; Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pf, davon 2 Pf zweckgebunden, wie soeben erwähnt, 660 Millionen DM; Erhöhung des Umsatzsteuersatzes von 4,0 % auf 4,25 % für Betriebe mit Umsätzen über 15 Millionen DM jährlich 460 Millionen DM; Erhöhung des außerordentlichen Haushalts von 540 Millionen DM auf 1,04 Milliarden DM insbesondere zur Deckung der Sonderzahlungen an die USA im Rahmen des Devisenausgleichs 500 Millionen DM.
Einnahmeverbesserungen insgesamt 2,45 Milliarden DM, Ausgleich 'der Deckungslücke damals 3,01 Milliarden DM.



Bundesminister Dr. h. c. Strauß
Zur Verwirklichung der Deckungsvorschläge wurden am 4. November 1966 zusammen mit dem Ergänzungshaushalt ein Ergänzungsgesetz zum Finanzplanunggesetz sowie ein Ergänzungsgesetz zum Steueränderungsgesetz 1966 verabschiedet. Das Ergänzungsgesetz zum Steueränderungsgesetz ist. seinem ganzen Inhalt nach am 10. November 1966 von der Fraktion der CDU/CSU eingebracht und zusammen mit dem Steueränderungsgesetz 1966 am 8. Dezember 1966 bzw. hinsichtlich der Tabaksteuer am 16. Dezember 1966 von diesem Hohen Hause beschlossen worden. Das Ergänzungsgesetz zum Finanzplanungsgesetz ist demgegenüber erst am 18. Januar 1967 in erster Lesung im Bundestag beraten und an den Haushaltsausschuß überwiesen worden.
Nach den am 4. November 1966 vorhandenen Erkenntnissen über den Bedarf und die Einnahmen des Bundes war der Haushalt zunächst ausgeglichen. Aber auch dieser Ergänzungshaushalt war noch mit Unsicherheiten belastet, die sich einmal aus der konjunkturellen Entwicklung und zum anderen aus den Überlegungen zur Neuregelung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommen- und Körperschaftsteuer ergaben. Bei den Einnahmeschätzungen, die dem Ergänzungshaushalt zugrunde lagen, war man noch von einer Zuwachsrate des Bruttosozialproduktes in 1967 von nominal 6,3 0/o ausgegangen. Außerdem hatte die frühere Bundesregierung in Verfolg ihrer Rechtsauffassung, daß eine Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommen- und Körperschaftsteuer im Hinblick auf den Finanzbedarf bei Bund und Ländern nicht in Betracht komme, weiterhin einen Bundesanteil von 39 % bei den Steueransätzen zugrunde gelegt.
Anfang Dezember 1966 wurde erkennbar, daß es noch zusätzlicher Maßnahmen der neuen Bundesregierung bedürfe, um den Haushalt 1967 auszugleichen. Die Gründe dafür sind folgende.
Bei der Beschlußfassung über das Finanzplanungsgesetz und das Steueränderungsgesetz am 8. Dezember letzten Jahres ist der Bundestag den Vorstellungen der früheren Bundesregierung über die zum Haushaltsausgleich zu treffenden Einschränkungsmaßnahmen nicht voll gefolgt. Daraus ergaben sich auf der Ausgabenseite auf Grund der parlamentarischen Beschlußfassung über das Finanzplanungsgesetz Verschlechterungen in Höhe von 307,5 Millionen DM und auf der Einnahmenseite auf Grund der Beschlußfassung über das Steueränderungsgesetz, einschließlich des dazugehörigen Ergänzungsgesetzes, Verschlechterungen von 835 Millionen DM. Stichwort: Wegfall der Umsatzsteuererhöhung, Wegfall der Branntweinsteuererhöhung. Das sind vor allen Dingen Folgen der Ablehnung dieser Steuererhöhungen und andererseits Folgen der vollen Zweckbindung des Aufkommens aus der Mineralölsteuererhöhung zugunsten des gemeindlichen Nahverkehrs, 220 Millionen über die 440 Millionen DM hinaus. Ferner ließ die Entwicklung der Ist-Ausgaben im Jahre 1966 es unabweisbar erscheinen, bei verschiedenen Ansätzen des Haushaltsentwurfs, nämlich Kindergeld, Kriegsopferfürsorge, Wohnungsbauprämien, Knappschaftsrentenversicherung, einen weiteren Mehrbedarf von insgesamt 375 Millionen DM in den Haushaltsentwurf einzustellen. Nach den vorliegenden Zahlen über die Steuereingänge in den Monaten Oktober und November 1966 war von Anfang Dezember 1966 damit zu rechnen, daß die Steueransätze im, Haushaltsplan, und zwar ursprünglicher Entwurf plus Ergänzungshaushalt, für das Jahr 1967 auf Grund des weiteren konjunkturellen Abschwungs im letzten Quartal 1966 und der daraus resultierenden Basisverschiebung um weitere 800 Millionen DM zurückgenommen werden müssen. Ich habe bereits vor diesem Hohen Hause bei der zweiten und dritten Beratung des Finanzplanungs- und des Steueränderungsgesetzes auf diesen Sachverhalt hingewiesen.
Der im Dezember 1966 von der jetzigen Bundesregierung mit den Ländern vereinbarte Kompromiß über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommen- und Körperschaftsteuer wird zu einer weiteren Einnahmeverminderung von rund 980 Millionen DM führen. Aus der im Zusammenhang damit getroffenen Vereinbarung, Ergänzungszuweisungen im Sinne von Art. 107 des Grundgesetzes an die finanzschwachen Länder zu leisten, ergibt sich eine weitere Ausgabenverschlechterung von 260 Millionen DM, ein Betrag, mit dessen Höhe die Länder nicht einverstanden sind. Schließlich hat es die jetzige Bundesregierung als unabweisbar notwendig angesehen, Mittel für die Koks-Kohle-Subvention an die deutsche Stahlindustrie, ohne eine Gemeinschaftslösung abwarten zu können, in Höhe von 120 Millionen DM bereitzustellen, die noch neu in den Haushalt aufgenommen werden müssen. Damit ergibt sich gegenüber dem Ergänzungshaushalt eine Gesamtverschlechterung von 3 677,5 Millionen DM; also eine Deckungslücke in dieser Höhe, deren Schließung Gegenstand der Kabinettsverhandlungen vom 18./19. Januar, der Regierungserklärung des Bundeskanzlers am 20. Januar und der folgenden Aussprache im Haushalts- und Finanzausschuß gewesen ist.
Bei dieser Deckungslücke, die nunmehr Ausgangspunkt unserer Überlegungen sein muß, ist weiterhin bei der Schätzung der voraussichtlichen Steuereinnahmen des Bundes von einer nominellen Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts von rund 5 v. H. ausgegangen worden. Die Verschlechterung des Basisjahres 1966 um 930 Millionen DM und eine nicht auszuschließende geringere Zuwachsrate des Bruttosozialproduktes nomineller Art im Jahre 1967 ist bei dieser Deckungslücke von 3 677,5 Millionen DM nicht berücksichtigt worden. Sie ist nicht etwa deshalb nicht berücksichtigt worden, weil diese Erscheinungen oder Gefahren nicht bekannt gewesen wären oder weil man sie leichtsinnig oder gröblich fahrlässig übersehen hätte, sondern weil eine Verschlechterung der Deckungslücke über die 3 677,5 Millionen DM hinaus aus einer Reihe von Gründen, die ich nur am Schluß meiner Ausführungen kurz streifen kann, durch weitere Kürzungen oder Steuererhöhungen aus Gründen der wirtschaftlichen Entwicklung nicht möglich gewesen wäre, weil die weitere Anwendung des klassischen Instrumentariums



Bundesminister Dr. h. c. Strauß
ohne jeden Zweifel eine prozyklische Wirkung, einen kumulativen Effekt der Abwärtsbewegung unserer Wirtschaft hervorgerufen hätte.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich glaube auch sagen zu dürfen, ohne ein Prophet sein zu wollen, daß eine Abdeckung dieser Art auch nur auf dem Papier gestanden hätte, daß nur ein papiermäßiger Ausgleich erfolgt wäre, weil der kumulativen Wirkung der Abwärtsentwicklung selbst die verschlechterten Steuerschätzungen nicht mehr gerecht werden könnten. Hier mußten im Zusammenwirken zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium als Gesamtbeschluß der Bundesregierung andere Wege gegangen werden, und sie sind - wie Ihnen bekannt ist — gegangen worden.
Gestatten Sie mir hier einige Ausführungen zu der Verständigung zwischen Bund und Ländern über die Ihnen gleichzeitig vorliegenden Entwürfe des Betelligungsgesetzes und des Länderfinanzausgleichsgesetzes, ohne daß ich der zweiten und dritten Beratung vorgreifen will, und zwar deshalb, weil sie im Zusammenhang mit dem Haushaltsausgleich 1967 nicht unwesentlich sind. Eine besondere Belastung für die Aufstellung der Haushalte bei Bund und Ländern war der Streit um das Beteiligungsverhältnis an der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Eine Finanzmasse von 2 Milliarden DM war in den Haushalten von Bund und Ländern — zusammen 4 Milliarden DM — gleichzeitig eingesetzt und aufrechterhalten worden. Nach gründlicher Aussprache am 21. Dezember 1966 zwischen dem Herrn Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten der Länder ist eine Verständigung dahin gehend erzielt worden, daß vom Aufkommen der Einkommen- und Körperschaftsteuer 37 v. H. dem Bund und 63 v. H. den Ländern zustehen soll. Diese Kompromißlösung bedeutet für die Länder eine Verbesserung um 2 v. H. gegenüber der bisherigen Regelung. In absoluten Zahlen sind das rund 980 Millionen DM für 1967.
Außerdem sollen den leistungsschwachen Ländern noch Ergänzungszuweisungen des Bundes gewährt werden. Die Bundesregierung konnte hierfür angesichts der Entwicklung der Haushaltslage, angesichts der Entwicklung der Steuereingänge keinen höheren Betrag als 260 Millionen DM in ihren Haushaltsplan einsetzen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist schon viel!)

Ich verkenne wahrlich nicht, daß sich auch die Länder und die Gemeinden einer besonders schwierigen Finanzsituation gegenübersehen. Niemand wird aber Zweifel daran hegen, daß der Bund zu ungewöhnlichen Maßnahmen gezwungen ist, um einen Haushaltsausgleich zu erzielen. Ich darf darauf hinweisen, daß alle diese ergriffenen Maßnahmen vom August 1966 bis zu den Kabinettsbeschlüssen vom 19. Januar 1967 eine Gesamtdeckungslücke von 10,7 Milliarden DM geschlossen haben. Bei diesen 10,7 Milliarden DM — ich muß das noch einmal sagen, damit ja kein Zweifel besteht — sind die Verschlechterung des Basisjahres um 930 Millionen DM und mögliche Folgen aus einem Zurückbleiben des nominellen Bruttosozialproduktes unter dem Fünf-
Prozent-Zuwachs nicht berücksichtigt. 10,7 Milliarden DM sind seit August bis heute in der Reihenfolge der vorher geschilderten Maßnahmen gedeckt worden. Darum wird die Aussage, daß der Bund zu ungewöhnlichen Maßnahmen gezwungen sei, um einen Haushaltsausgleich zu erzielen, durch die soeben genannten Ziffern ohne Zweifel als gerechtfertigt angesehen werden dürfen. Bei dieser Lage ist eine weitergehende Regelung für den Bund einfach nicht möglich. Sie müßte notwendig zu Steuererhöhungen führen. Ich mache auch kein Hehl daraus, ohne eine allzu große Indiskretion zu begehen, daß in dem ersten Vorschlag, den ich zu Beginn des neuen Jahres dem Herrn Bundeskanzler zur Deckung der Haushaltslücke gemacht habe, Einsparungen nur in Höhe von 1,8 Milliarden DM und nicht von 2,6 Milliarden DM vorgesehen waren. Zum Ausgleich dafür war die Erhöhung der Umsatzsteuer um 0,2 % bei den 4%igen Sätzen und um 0,1 % bei den geringeren Sätzen vorgesehen. Die Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, die Verfolgung der Steuereingänge, die Beachtung der Prognosen für die Zukunft haben es einfach als nicht mehr vertretbar erscheinen lassen, solche Steuererhöhungspläne noch zum Gegenstand von Kabinettsbeschlüssen zu machen. Sie sind zurückgezogen und sie sind durch weitere Einsparungsvorschläge drastischer, härterer, einschneidenderer Art, die schon eine starke politische Diskussion ausgelöst haben, ersetzt worden.

(Beifall in der Mitte.)

Ich wollte damit nur zeigen, daß. die Frage, ob man mit Kürzungen noch weitergehen kann und damit die Substanz gewisser politischer Entscheidungen der letzten 15 Jahre angreifen muß, oder ob man auf Steuererhöhungen ausweichen und damit wirtschaftsschädigende Wirkungen hervorrufen soll, gleich schwierig zu beantworten ist. Gleichgültig, wo man ansetzt, die Kürzungen sind nicht mehr zu vermeiden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das hätte ebenso gegolten für die Erhöhung der Steuern vom Ertrag und Besitz, wie es auch gelten muß für eine Erhöhung der Verkehrssteuern, der Umsatzsteuer oder eine weitere Erhöhung der Verbrauchsteuern. Dabei sind wir uns wahrscheinlich alle in der Auffassung einig, daß eine einmal erfolgte Steuererhöhung — Tabaksteuer oder Mineralölsteuer — es nicht erlaubt, innerhalb einer kurzen oder überhaupt nur überschaubaren Frist auf dem gleichen Gebiete die betreffende Wirtschaft und den davon betroffenen Verbraucher nochmals zur Kasse zu bitten. Hier muß auch nach diesen schweren Eingriffen, die vorgenommen worden sind, wieder Beruhigung eintreten, Vertrauen eintreten, damit die Disposition dessen, der investiert, und die Disposition dessen, der sich als Verbraucher eine Anschaffung erlaubt, wieder normalisiert wird, weil wir ohne diesen psychologischen Effekt unser Ziel ohnehin nicht erreichen würden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das Grundgesetz gebietet auch, das Beteiligungsverhältnis zwischen Bund und Ländern so abzustimmen, daß eine Überlastung der Steuerpflichtigen vermieden wird. Zur Zeit wird ohnehin das deutsche



Bundesminister Dr. h. c. Strauß
Bruttosozialprodukt durch Abgaben der öffentlichen Hand, ohne die sozialen Zwangsabgaben, mit etwa 24 % belastet, mit den obligatorischen Sozialabgaben um weitere 10 %, also 34 %. Je mehr diese Grenze überschritten wird, desto gefährlicher werden die Wirkungen, die sich aus einer ständigen Erhöhung dieses Prozentsatzes für die Entwicklung unserer Gesamtwirtschaft ergeben müssen.

(Beifall in der Mitte.)

Einige besondere Bemerkungen darf ich noch zu den Ergänzungszuweisungen anfügen. Die Steuerkraft der einzelnen Länder ist leider außerordentlich unterschiedlich. Während z. B. das Saarland und Schleswig-Holstein noch nicht einmal 70 v. H. des durchschnittlichen Steueraufkommens im Bundesgebiet erreichen, liegt Hessen bei 118 %, Baden-Württemberg bei 112 %, Hamburg bei 135 %. Es ist Aufgabe des Ausgleiches zwischen ,den Ländern, Aufgabe des horizontalen Finanzausgleichs, hier zu einer Annäherung zu gelangen, um einheitliche Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu gewährleisten. Es wäre aber eine Uberforderung der menschlichen Natur auch im politischen Bereich, zu glauben, daß ein idealer, perfekter horizontaler Finanzausgleich mit der Erreichung ,der Hunderter-Marke für alle ernsthaft in Betracht gezogen werden könnte. Wir müssen mit den Fortschritten zufrieden sein, die hier bisher erreicht worden sind. Der horizontale Finanzausgleich läßt demgemäß noch erhebliche Unterschiede bestehen. Die leistungsschwächsten Länder, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und ,das Saarland, werden auf rund 91 v. H. der durchschnittlichen Steuereinnahmen des Bundesgebietes nur über den horizontalen Finanzausgleich gehoben, während Hessen bei 108, Baden-Württemberg bei 106 v. H. dieser Meßzahl, dieses Durchschnittsbetrages bleiben.
Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen bereit erklärt, von der Möglichkeit .des Art. 107 Abs. 2 des Grundgesetzes Gebrauch zu machen und den Ländern Ergänzungszuweisungen zu gewähren. Sie sollen, wie erwähnt, 260 Millionen DM betragen und nach folgendem Schlüssel auf die Länder aufgeteilt werden: Bayern 40 Millionen, Niedersachsen 105 Millionen, Rheinland-Pfalz 55 Millionen, Saarland 20 Millionen, Schleswig-Holstein 40 Millionen, zusammen 260 Millionen. Diese Regelung führt wenigstens dazu, daß die Steuereinnahmen der vier leistungsschwächsten Länder auf etwa 93 v. H. des Länderdurchschnitts erhöht werden, weil die Differenz zwischen dem Ergebnis des horizontalen Finanzausgleichs und der 95er-Marke zur Hälfte durch die Ergänzungszuweisungen abgedeckt wird. Weiter in die „tote Zone" hineinzudringen, war angesichts der entgegenstehenden sachlichen, politischen und finanziellen Schwierigkeiten jedenfalls jetzt nicht möglich.
Die Ergänzungszuweisungen wirken sich dahin aus, daß diese Länder mit den Ergänzungszuweisungen für 1967 die gleichen Einnahmen erhalten, die sie bei einer Erhöhung des Länderanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf 65 v. H. erhalten hätten. Für das Land Bayern ist die Ergänzungszuweisung etwas niedriger bemessen, da die Steuerkraft dieses Landes höher liegt als die der übrigen leistungsschwachen Länder. Diese Finanzzuweisungen des Bundes können und dürfen die primäre Aufgabe des Länderfinanzausgleichs nicht in Frage stellen. Sie sind nach Anordnung und nach Formulierung im Grundgesetz nur subsidiär als eine ergänzende und zeitlich befristete Maßnahme gedacht. Die Länder würden auch dem grundsätzlichen Gedanken des föderalistischen Aufbaus unserer Bundesrepublik keinen guten Dienst erweisen, wenn sie den horizontalen Finanzausgleich durch die Forderung nach weitergehenden Ergänzungszuweisungen zu entlasten versuchten.

(Abg. Windelen: Sehr gut!)

Die den Ländern durch die Änderung des Beteiligungsverhältnisses und durch die Ergänzungszuweisungen zufließenden Mehreinnahmen werden sich auch auf die Gemeinden auswirken. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß die Gemeinden nach Art. 8 § 4 des Steueränderungsgesetzes aus dem Mineralölsteueraufkommen noch über 600 Millionen DM für zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden erhalten sollen. Dabei darf ich darauf hinweisen, daß eine Verteilung dieser 660 Millionen DM etwa nach einem bestimmten Schlüssel, gleichgültig welchem, also nach dem „Gießkannen-System" auf alle Gemeinden im Norden, Süden, Osten und Westen den sowohl von der Sache wie vom wirtschaftlichen Effekt her gedachten Nutzen nicht erbringen würde.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Es muß sich hier um die Durchführung von Großprojekten handeln, die nicht nur in industriellen Ballungsräumen, sondern auch in entlegeneren Zonen durchzuführen sind. Aber es muß sich um geschlossen Projekte größerer Art handeln, die einem erkennbaren, spürbaren Bedürfnis abzuhelfen vermögen.

(Abg. Brese: Die kleinen Gemeinden dürfen nicht vergessen werden!)

Die Regelung über das Beteiligungsverhältnis wie auch die Festsetzung der Ergänzungszuweisungen ist auf die Haushaltsjahre 1967 und 1968 beschränkt. Wir gehen dabei davon aus, daß bis zum Ablauf dieser Befristung die im Rahmen der Finanzreform zu erwartende Neuregelung getroffen worden ist.
Zur Frage der Fortsetzung des Beteiligungsverhältnisses nach Ablauf der Frist muß ich betonen, daß in den Verhandlungen mit den Ländern ausdrücklich auf beiden Seiten der geltend gemachte Rechtsstandpunkt aufrechterhalten worden ist. Die Bundesregierung hat sich zu dieser Regelung nur bereit gefunden, weil sie nun erwartet, daß diese Gesetze unverzüglich, ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses, wie das der Vorsitzende des Finanzausschusses des Bundesrates, Herr Minister Kubel, in Aussicht gestellt hat, verabschiedet werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Durch die Verständigung über diese beiden Gesetze wird nicht nur eine klare Grundlage für die Haushaltsführung und Haushaltsberatung bei Bund und



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Ländern geschaffen, sondern damit auch zugleich eine wesentliche Erleichterung für die in Kürze beginnenden und wahrscheinlich nicht sehr leichten Finanzreformverhandlungen erreicht werden.
Ich komme nunmehr auf die Haushaltsprobleme 1967 noch mit einigen Bemerkungen zurück. In der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 13. Dezember 1966 ist als eine der vordringlichsten Aufgaben dieser neuen Bundesregierung die Sanierung der Bundesfinanzen und der Ausgleich des Haushalts 1967 besonders herausgestellt worden. Die Erfüllung dieser Aufgabe erschien um so dringender, als von den Unsicherheiten über die künftige Entwicklung der Bundesfinanzen und die öffentliche Haushaltsgebarung überhaupt ungünstige psychologische Wirkungen auf das gesamte Wirtschaftsgeschehen ausgegangen sind, die nicht zuletzt auch zu der heutigen konjunkturellen Situation beigetragen haben.
Die Bundesregierung hat sich deshalb sofort nach Abschluß der notwendigen und zum Teil langwierigen Vorarbeiten mit dem Haushaltsausgleich 1967 beschäftigt und ihre Vorstellungen hierüber im Kabinettsbeschluß vom 19. Januar 1967 niedergelegt.
Die Bundesregierung stand dabei vor einer doppelten Aufgabe: einmal, den gegenwärtigen konjunkturpolitischen Erfordernissen Rechnung zu tragen und nicht auf einen papiermäßigen Ausgleich des Haushalts bedacht zu sein, zum anderen, mit einer Umstrukturierung der Bundesausgaben besonders auch im Hinblick auf die drohenden Deckungslücken in den künftigen Jahren, also im Hinblick auf die Zukunftseffekte, gewissen ausgabewirksamen Blöcken zu begegnen. Wir befinden uns zur Zeit in einem gewissen konjunkturellen Abschwung. In den für die weitere Wirtschaftsentwicklung entscheidenden Bereichen der Industrie geht die Produktion seit Sommer vergangenen Jahres zurück. Der Rückgang des Aufkommens an Umsatzsteuer in den letzten drei Monaten 1966, im Dezember um 2,7 % gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres, spricht eine deutliche Sprache. Daß das nominelle Bruttosozialprodukt trotzdem 1966 — wie zu Beginn des Jahres angenommen — gestiegen ist, steht dazu nur in scheinbarem Widerspruch; es ist in erster Linie darauf zurückzuführen, daß der Export, bei dem keine Umsatz- oder Umsatzausgleichsteuer anfällt, in einem außergewöhnlichen Maße angestiegen ist. In den Monaten ab Oktober 1966 ist in der industriellen Produktion sogar das Vorjahrsniveau fast durchschnittlich unterschritten worden. Sowohl der Auftragseingang in der Industrie als auch die Nachfrage nach Bauleistungen sind in den letzten Monaten 1966 wesentlich geringer als in den entsprechenden Monaten des Jahres 1965, obwohl auch 1965 in der zweiten Jahreshälfte die inländischen Auftriebskräfte bereits spürbar nachgelassen hatten.
Am Arbeitsmarkt zeigen sich die Wirkungen der Konjunkturabschwächung in steigenden Arbeitslosenzahlen, die sich bis Mitte Januar 1967 auf über 578 000 erhöht haben. Wir können allerdings feststellen, daß in der zweiten Hälfte Januar 1967 ein
Ansteigen gleichen Ausmaßes wie in der ersten Januarhälfte nicht mehr erfolgt ist. Ohne daß die endgültigen Zahlen bekannt sind, kann man annehmen, daß der Zuwachs an Arbeitslosen in der zweiten Januarhälfte nicht mehr als 50 000 betragen wird, also wesentlich weniger als in der ersten Januarhälfte 1967. Ferner haben wir Kurzarbeit in weiten Bereichen der Industrie. Auch für die Zukunft wäre mit einer Fortsetzung der konjunkturellen Abschwächung zu rechnen, wenn dem nicht schnell und entschlossen mit wirtschafts- und finanzpolitischen Mitteln entgegengewirkt wird.
Die Konsequenzen dieser Entwicklung für die Wirtschafts- und Finanzpolitik liegen auf der Hand. Der Ausgleich des Bundeshaushalts ist durch das langsamere Wirtschaftswachstum und das damit verbundene langsamere Anwachsen der Steuereinnahmen noch schwieriger geworden. Die Unsicherheitsfaktoren — Verschlechterung des Basisjahres, Annahme: 5 % nominaler Zuwachs des Bruttosozialprodukts — sind erwähnt worden. Die Einleitung eines neuen Aufschwungs ohne Gefährdung der Stabilität durch wirtschafts- und finanzpolitisches Handeln ist jetzt vordringlich geworden.
Vor dem Hintergrund der augenblicklichen wirtschaftlichen Lage und der sich für 1967 abzeichnenden allgemeinen Entwicklung hat sich die Schließung der Deckungslücke von 3,7 Milliarden DM als eine sehr schwierige Aufgabe erwiesen, zumal da bereits durch Finanzplanungs- und Steueränderungsgesetz Deckungsmöglichkeiten in der Höhe von 3,9 Milliarden DM im Rahmen der vorher erwähnten 10,7 Milliarden DM schon ausgenutzt worden waren.
Trotz der gegenwärtigen konjunkturellen Situation, die eine Verstärkung der öffentlichen Nachfrage verlangt, konnte auf Ausgabenkürzungen zum Abbau des strukturell bedingten und in der Zukunft sich fortsetzenden Ausgabenüberhanges leider nicht verzichtet werden. Er hat seinen Grund in der weitgehenden gesetzlichen Festlegung von Ausgaben und dem dynamischen Anwachsen gewisser Ausgabenblöcke. Die von der Bundesregierung beschlossenen einschneidenden Kürzungen verteilen sich auf alle Lebensbereiche und leiten eine grundsätzliche Umstrukturierung der Bundesausgaben ein, die allerdings mit dem jetzt vorliegenden Programm noch nicht als abgeschlossen bezeichnet werden kann. Ich darf in diesem Zusammenhang, ohne im einzelnen darauf einzugehen, nur das Stichwort mittelfristige Finanzplanung erwähnen.
Ich kann mich an dieser Stelle darauf beschränken, die wichtigsten Maßnahmen aus den Beschlüssen der Bundesregierung herauszugreifen.
Die Aufwendungen für die zivile Verteidigung sollen im Jahre 1967 zunächst in noch stärkerem Maße auf Schwerpunkte beschränkt werden. Das ermöglichte eine Kürzung der bisherigen Ansätze um 110 Millionen DM. Die Bundesregierung hält an ihrer Auffassung fest, daß ein Schutz für die Zivilbevölkerung im Rahmen des technisch und finanziell Möglichen weiterhin aufzubauen ist. Die näheren Einzelheiten über Zeitpunkt und Ausmaß der



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vorzusehenden Maßnahmen sollen alsbald erarbeitet und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung, soweit vertretbar, berücksichtigt werden.
Die Aufsuchungsdarlehen an die deutsche Erdölindustrie müssen leider um 50 Millionen DM gekürzt werden. Die Einsparung soll durch eine Strekkung der Förderungsmaßnahmen erreicht werden.
Auch der Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten konnte von den Kürzungsmaßnahmen nicht ausgenommen werden. Hier sind Einschränkungen von insgesamt 429 Millionen DM vorgesehen, die sich zum Teil leider auch im Investitionsbereich auswirken, wofür nur im Eventualhaushalt ein gewisser Ausgleich geschaffen werden kann. Ich komme darauf noch kurz zu sprechen.
Der Sozialhaushalt ist weiterhin um insgesamt 400 Millionen DM gekürzt worden. Ich sage ausdrücklich: weiterhin, weil bereits die früheren Maßnahmen — Finanzplanungsgesetz und auch die Begebung von Schuldbuchforderungen — eine Defacto-Kürzung des Sozialhaushalts ergeben hatten. Davon entfallen 300 Millionen DM auf eine Kürzung der Zuschüsse an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten und an die knappschaftliche Rentenversicherung. Die Bundesregierung hat sich insoweit auf diese Einschränkungsmaßnahmen beschränkt, um — auch aus wirtschaftspolitischen Gründen — eine Beitragserhöhung im Rahmen der Rentenversicherung, sonst bereits im Jahre 1967 geplant, zu vermeiden.
Der Verteidigungshaushalt, der durch den Entwurf des Ergänzungshaushalts um 800 Millionen DM im ordentlichen Haushalt und um 500 Millionen DM im außerordentlichen Haushalt zur Abdeckung der Devisenausgleichsverpflichtungen gegenüber den USA aufgestockt und gleichzeitig um 200 Millionen DM im ordentlichen Haushalt — besonders bei den Personalausgaben — gekürzt werden soll, mußte bei den Kabinettsberatungen am 19. Januar nochmals in Höhe von weiteren 240 Millionen DM zu Kürzungen herangezogen werden, die sich sowohl im Hinblick auf die Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber den USA wie im Hinblick auf den Abschluß bevorstehender oder die Bedienung bereits abgeschlossener Verträge, wie auch im Hinblick auf die weitere Erfüllung der Planung sehr schmerzlich auswirken werden.
Auch die Entwicklungshilfe mußte bei aller Bedeutung, die ihr die Bundesregierung beimißt — siehe Erklärung des Herrn Bundeskanzlers —, um 190 Millionen DM herabgesetzt werden.
Wenn wir immer wieder diese Ausdrücke „Kürzung" oder „Herabsetzung" verwenden, dann wird häufig ein irreführender Eindruck hervorgerufen. Es handelt sich nicht um eine Herabsetzung gegenüber den bisherigen Leistungen, sondern um eine Herabsetzung gegenüber den ersten Entwürfen für den Bundeshaushalt 1967, die nicht in der ursprünglich vorgesehenen Höhe aufgestockt werden können. Das gilt für die Rentenversicherung, das gilt für die Kriegsopferversorgung, das gilt auch für andere Positionen. Gleichzeitig hat das Kabinett aber beschlossen, die Bindungsermächtigungen für die Kapitalhilfe entgegen meinem Vorschlag, der eine Begrenzung auf 800 Millionen DM vorsah, aus guten Gründen gegenüber dem dem Hohen Hause vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans 1967, der 1250 Millionen DM vorsah, nur um 50 Millionen DM zu kürzen, also auf 1200 Millionen DM festzulegen.
Im Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau und Städteplanung sind Einschränkungen von insgesamt 115 Millionen DM vorgesehen. Die Mittel für die Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige des Bundes sind auf Vorjahreshöhe festgesetzt, also gegenüber dem ursprünglichen Entwurf um 15 Millionen DM gesenkt worden. Außerdem ist ein Minderbedarf beim Wohngeld von 35 Millionen DM berücksichtigt worden. Hier ist zu erwähnen, daß sich die Richtigkeit der Schätzung dieses Minderbedarfs durch die Senkung der Ansätze erst im Laufe des Haushaltsjahres 1967 ergeben wird, je nachdem, ob sich die Schätzungen des Wohnungsbauministers oder die des Finanzministers als zutreffender erweisen werden.
Ausgangspunkt für den jetzigen Ansatz für das Wohngeld im Haushaltsentwurf 1967 von 215 Millionen DM war zunächst, daß' sich der Bedarf durch eine Heraufsetzung der Tragbarkeitssätze um 35 Millionen DM vermindern würde. Die entsprechende Bestimmung des Finanzplanungsgesetzes, die das Wohngeldgesetz in dieser Richtung ändern sollte, ist bei der Beschlußfassung über das Finanzplanungsgesetz nicht angenommen worden. Aus diesem Grunde hat zunächst der Betrag von 35 Millionen DM für zusätzlichen Bedarf beim Wohngeld Eingang in die Deckungslücke von 3,7 Milliarden DM gefunden.
Auf Grund der Entwicklung der IstAusgaben im Jahre 1966 vertritt der Wohnungsbauminister die Auffassung, daß die Ansprüche aus dem Wohngeldgesetz aus dem jetzigen Ansatz ohne Erhöhung der Tragbarkeitssätze und der damit verbundenen Einsparung von 35 Millionen DM voll befriedigt werden können. Das Kabinett konnte deshalb durch die Einsetzung eines entsprechenden Minderbedarfs die Deckungslücke um 35 Millionen DM verringern. Ich hoffe, daß die Erwartung des Herrn Wohnungsbauministers, mit dem jetzigen Haushaltsansatz auszukommen, durch die Entwicklung bestätigt wird.
Daneben konnte auch bei den Wohnungsbauprämien ein voraussichtlicher Minderbedarf von 65 Millionen DM eingesetzt werden. Für die Wohnungsbauprämien war zunächst Anfang Dezember von einem Mehrbedarf von 40 % ausgegangen worden. Damals konnte angenommen werden, daß die Ankündigung der Änderung des Systems der Sparförderung zu einem verstärkten Neuabschluß im Jahre 1966 führen würde! Der voraussichtliche Prämienzuwachs wurde deshalb auf 40 % veranschlagt, woraus sich der in der Deckungslücke von 3,7 Milliarden DM berücksichtigte Mehrbedarf von 105 Millionen DM ergibt. Inzwischen hat jedoch das Wohnungsbauministerium, bestärkt durch die Angaben von Bausparkassen über den Neuzugang im Jahre 1966, diese Vorausschätzung dahin korrigiert, daß



Bundesminister Dr. h. c. Strauß
im Jahre 1967 nur mit einem Prämienzuwachs von 21 v. H. zu rechnen ist. Aus diesem Grunde konnte der erwartete zusätzliche Bedarf für die Wohnungsbauprämien um 65 Millionen DM auf 40 Millionen DM herabgesetzt werden. Der im Haushaltsentwurf 1967 verbleibende Ansatz beträgt demnach immer noch 605 Millionen DM gegenüber einem Soll von 488 Millionen DM im Jahre 1966. Auf diesem Gebiet ist also keine Verminderung, sondern eine wesentliche Vermehrung der Bundesleistung zu verzeichnen.
Im Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte konnten für das Jahr 1967 Mittel für den Währungsausgleich für Deutsche aus der SBZ leider nicht bereitgestellt werden. Über die Frage der Weiterbehandlung des Währungsausgleichsgesetzes wird im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung eine Entscheidung getroffen werden müssen. Im übrigen erschien es vertretbar, die Einrichtungshilfe für Deutsche aus der SBZ um 10 Millionen DM und die Kriegsgefangenenentschädigung um 7 Millionen DM herabzusetzen.
Im Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend blieb unter dem Druck der außerordentlich schwierigen Haushaltslage des Bundes kein anderer Weg, als die Ausbildungszulage vom 1. Juli 1967 ab ganz fortfallen zu lassen. Das ermöglichte für das halbe Jahr eine Kürzung von 85 Millionen DM. Die Bundesregierung wird statt dessen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung neue Vorstellungen in Richtung auf einen gerechten Familienlastenausgleich zu verwirklichen versuchen, bei dem die Gewährung von Vermögensübertragungen und die Begünstigung durch unsichtbare Finanzhilfen in ein sinnvolles Gesamtsystem zusammengeführt werden soll,

(Beifall bei den Regierungsparteien)

dessen Zielsetzung darin besteht, demjenigen, der infolge der Niedrigkeit seines Einkommens alle Steuervorteile ausschöpfen kann, nicht einen höheren Familienlastenausgleich zu geben als demjenigen, der dazu nicht in der Lage ist.(Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Damit soll den spezifischen Erfordernissen auf diesem Gebiet Rechnung getragen werden; ungleiche Begünstigungen des bisherigen Systems sollen vermieden werden.
In der allgemeinen Finanzverwaltung waren Kürzungen von 446 Millionen DM notwendig, die u. a. durch eine Streichung der Mittel für Besoldungserhöhungen von 76 Millionen- DM und die Verringerung der Bundeshilfe Berlin auf den Ansatz 1966, nämlich auf 2,3 Milliarden DM, ermöglicht werden. Soweit Berlin gezwungen sein wird, sich wegen dieser Kürzungen zusätzlich Mittel im Wege des Kredits zu beschaffen, wird die Bundesregierung die Bürgschaft dafür übernehmen. Schließlich erfolgt eine Verlagerung von Investitionsausgaben aus dem Bundeshaushalt — Regionalfonds (35 Millionen DM), Förderung der Seeschiffahrt (35 Millionen DM), Kapitalhilfe an Entwicklungsländer (10 Millionen DM) — in Höhe von insgesamt 80 Millionen DM in den ERP-Wirtschaftsplan.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß sich auf dem Personalsektor noch Einsparungen erzielen lassen, und zwar durch straffere Organisation und durch äußerste Zurückhaltung bei der Bewilligung neuer Stellen. Bei einem Personalaufwand von insgesamt 11,6 Milliarden DM — davon Verteidigung 6,1 Milliarden DM — müßte die vorgesehene Einsparung von 38 Millionen DM 2u erreichen sein.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Auf der Einnahmeseite soll durch eine Abkürzung der Zahlungsfristen ür Verbrauchsteuern und Zölle eine Mehreinnahme von 790 Millionen DM vom Inkrafttreten bis Ende des Jahres ermöglicht werden. Ferner soll die Einschränkung der Ausfuhrgütungen bei der Umsatzsteuer eine Mehreinnahme von 45 Millionen DM erbringen, die Aufhebung des Verarbeitungsprivilegs der Mineralölhersteller eine Mehreinnahme von 45 Millionen DM bei der Mineralölsteuer und eine Erhöhung der Postablieferung 25 Millionen DM.
Diese Maßnahmen bedeuten insgesamt Ausgabekürzungen von 2531 Millionen DM und Einnahmeverbesserungen unter Einschluß einer geringfügigen Erhöhung des außerordentlichen Haushalts — 241,5 Millionen DM — von 1146,5 Millionen DM. Das bedeutet die Schließung einer Deckungslücke von 3677,5 Millionen DM. Der Ausgleich des Bundeshaushalts wird damit unter schmerzlichen Eingriffen, aber ohne zusätzliche allgemeine Steuererhöhungen sichergestellt, die nach. Auffassung der Bundesregierung in der gegenwärtigen Konjunkturphase das Übel nur verschlimmert hätten.
Der vorgeschlagene Abbau von Steuervergünstigungen mit Wirkung vom 1. April 1967, der, wie erwähnt, 880 Millionen DM Steuermehreinnahmen bringen soll, erscheint aus nachstehenden Gründen vertretbar. Nach geltendem Verbrauchsteuer- und Zollrecht sind den Steuerschuldnern Zahlungsfristen eingeräumt, die es ihnen ermöglichen, die Abgaben auf ihre Abnehmer zu überwälzen und die Steuer- und Zollzahlungen aus den vereinnahmten Entgelten zu leisten. Die Zahlungsfristen sind in den einzelnen Gesetzen unterschiedlich bemessen, aber im allgemeinen erheblich länger als die Fristen, die die Steuerschuldner ihren eigenen Abnehmern gewähren. Die auf diese Weise erreichte zinslose Kreditierung ist bei der derzeitigen Haushaltslage nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Auch im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die zum Teil die Entfernung der Waren aus den Herstellungsbetrieben oder aus dem Zollgewahrsam nur gegen die vorherige Entrichtung der Abgaben zulassen, würden die gekürzten Zahlungsfristen immer noch reichlich bemessen sein und auf keinen Fall eine Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen bedeuten. Das Zwölfmonatsaufkommen aus der Verkürzung der Zahlungsfristen beläuft sich schätzungsweise auf 1095 Millionen DM, wobei selbstverständlich ist, daß hier nicht zwei Zahlungstermine zusammengezogen werden, sondern daß das Ganze über einen Zeitraum von zwölf Monaten, also mit jeweils einem Zwölftel, abgewik-



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kelt wird. Mit Rücksicht auf das vorgesehene Inkrafttreten am 1. April 1967 kommen für 1967 790 Millionen DM auf. Für 1968 sind aus dieser Maßnahme 305 Millionen DM zu erwarten.
Gleichzeitig mit der Verkürzung der Zahlungsfristen auf dem Gebiet der Tabaksteuer erscheint es angebracht, die Frage der Steuerfreiheit für die Deputate zu überprüfen, welche die Unternehmer an die in ihren Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer unentgeltlich abgeben. Diese Vergünstigung ist — ebenso wie die Steuerbefreiung des Haustrunks nach dem Biersteuergesetz —

(Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Hört! Hört!)

mit dem Wesen einer Verbrauchsteuer nicht vereinbar. Ihre Beseitigung würde Mehreinnahmen von 3 Millionen DM erbringen. Hier geht es nicht um das Volumen, sondern um Steuersystematik und Steuergerechtigkeit. Darum habe ich auch den Ausdruck „überprüfen" gebraucht. Diese Überprüfung soll im Haushalts- und Wirtschaftsausschuß erfolgen.
Das Privileg der Mineralölherstellungsbetriebe, Mineralöl zur Aufrechterhaltung des Betriebes frei von der Belastung durch die Mineralölsteuer verwenden zu dürfen, durchbricht den Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung.
Schließlich ist vorgesehen, die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuerausfuhrvergütung für Waren, die im Rahmen eines aktiven Veredelungsverkehrs oder einer Zollgutverwendung be- oder verarbeitet worden sind, um den Anteil zu kürzen, der auf eingeführte und steuerlich nicht belastete Stoffe entfällt; Aufkommen 1967 rund 45 Millionen DM.
Mit ihren Deckungsvorschlägen hat die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Auffassung der Deutschen Bundesbank die im Haushaltsentwurf 1967 bestehende Deckungslücke von 3,7 Milliarden DM beinahe ganz auf „konventionelle" Weise geschlossen, was im Hinblick auf die Vorbelastung der künftigen Jahre und im Interesse der Wiedergewinnung des Gleichgewichts zwischen Einnahmen und Ausgaben unumgänglich notwendig ist, was aber auch deshalb unumgänglich notwendig war, weil sonst die Zusagen der Bundesbank, die weiteren wirtschaftsbelebenden Maßnahmen der Bundesregierung — siehe Eventualhaushalt — zu unterstützen, nicht oder nicht in dem für notwendig erachteten Umfang gegeben worden wären.
Aus den bisher geschilderten Maßnahmen ergeben sich allerdings noch keine Ansätze für eine wirksame Konjunkturpolitik, eher Ansätze für eine Abschwächung des Weges zum Unguten hin. Aber wir brauchen auch positive Ansätze, wie sie die gegenwärtige Lage erfordert. Deshalb hat die Bundesregierung gleichzeitig zusätzliche Maßnahmen zur Wiederbelebung der Wirtschaftstätigkeit, zur Wiederherstellung des Vertrauens beim Verbraucher einerseits und bei demjenigen, der über Investitionen zu disponieren hat, andererseits, beschlossen. Die Bundesregierung hält dies nicht nur für unbedingt notwendig, sie glaubt sich auch zu zusätzlichen konjunkturwirksamen Ausgaben berechtigt — das ist auch die Auffassung der Deutschen Bundesbank —, nachdem die strukturell bedingte Deckungslücke in einwandfreier Weise geschlossen worden ist.
Zur Anregung der Wirtschaftstätigkeit und der privatwirtschaftlichen Investitionsneigung ist einmal ein Eventualhaushalt mit einem Volumen bis zu 2,5 Milliarden DM vorgesehen, aus dem zusätzliche Investitionsausgaben geleistet oder gefördert werden sollen. Zum anderen verspricht sich die Bundesregierung von den gleichzeitig beschlossenen Sonderabschreibungen auf Investitionen — 10 v. H. für bewegliche und 5 v. H. für unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens — eine anregende Wirkung.
Die rechnerischen Steuerausfälle, nach denen sicherlich gefragt wird, die sich für 1967 nicht exakt schätzen lassen, weil die Auswirkung dieser Maßnahmen nach dem Guten und in Richtung Steuerausfall sehr stark vom psychologischen Moment abhängt, werden grundsätzlich später ja wieder im großen und ganzen ausgeglichen werden.
Abgesehen von der späteren Verminderung der Abschreibungsraten rechnen wir damit, daß die Investitions- und Wirtschaftstätigkeit durch die Sonderabschreibungen belebt wird. Daraus ergeben sich dann Steuermehreinnahmen, von denen angenommen werden darf, daß sie die theoretisch ermittelten Steuerausfälle im Ergebnis nicht nur ausgleichen, sondern übertreffen werden. Diese Steuerausfälle, wie sie jetzt durch Sonderabschreibungen für Bund und Länder unvermeidlich sind, müssen als produktive Ausfälle betrachtet werden, ohne daß dieses Wort paradox ist oder eine contradictio in se ipso darstellt. Ohne die Zulassung der Sonderabschreibungen würden sich jedenfalls die Steuereinnahmen, die in unseren Haushaltsplänen veranschlagt sind, noch weiter vermindern. Man kann durchaus von der Schätzung ausgehen, daß die Steuerausfälle bei Untätigkeit der Bundesregierung auf diesem Gebiet, also die sterilen Steuerausfälle, noch größer sein werden als die Steuerausfälle produktiver Art, die sich aus einer Begünstigung der Investitionen für die nächsten neun Monate durch Sonderabschreibungen ergeben.
Zur weiteren Anregung der Wirtschaft ist außerdem beabsichtigt, die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung erlassenen Bewirtschaftungsmaßnahmen bei den Investitionsausgaben weitestgehend zu lockern, um die vorgesehenen Vorhaben möglichst schnell in nachfragewirksame Aufträge umzusetzen. Diese Maßnahmen, insbesondere die zusätzlichen Investitionsausgaben, werden bewirken, daß eine wirtschaftliche Entwicklung in dem gewünschten und bei den Planungen zugrunde gelegten Umfang sichergestellt wird.
Die von der Bundesregierung vorgesehenen Schritte sind mit der Bundesbank abgestimmt. Ich möchte auch an dieser Stelle unserer Genugtuung darüber Ausdruck geben, daß wir mit der Bundesbank volles Einvernehmen in der Beurteilung der Lage und über die zu treffenden Maßnahmen erzielt haben und daß die Bundesbank mit der allmählichen



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Lockerung der Kreditrestriktionen zu ihrem Teil der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung ihre Unterstützung gewährt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Der Herr Bundesminister für Wirtschaft ist mehrmals und nachdrücklich in diesem Sinne bei der Bundesbank vorstellig geworden und hat die Haltung der Bundesbank in diesem Sinne uns gegenüber durch seine Einwirkungen unterstützt.
Durch Aufstockung des außerordentlichen Bundeshaushalts um ein Volumen von 2,5 Milliarden DM sollen zusätzliche Investitionen in gleicher Höhe finanziert werden. Vorgesehen sind insbesondere Maßnahmen bei der Bundesbahn, der Bundespost, im Verkehrsbau, im Bereich Wissenschaft und Forschung sowie zur Förderung der einheimischen elektronischen Datenverarbeitungsindustrie sowie beim Landeskulturbau. Geeignete Investitionsmaßnahmen im Verteidigungshaushalt und im Wohnungsbau können ebenfalls berücksichtigt werden; sie sind im Kabinettsbeschluß enthalten.
Das Rahmenprogramm wird zur Zeit von einer interministeriellen Arbeitsgruppe vorbereitet. Die Bundesregierung wird eine Beteiligung der Ausschüsse dieses Hohen Hauses bei der endgültigen Festlegung des Investitionsprogramms für die einzelnen Bereiche sicherstellen.
Die von den genannten Maßnahmen erwartete anregende Wirkung -auf die allgemeine Wirtschaftstätigkeit läßt sich aber nur dann erreichen, wenn die von der Bundesregierung vorgesehenen Schritte schnell verwirklicht werden. Die Bundesregierung hat deswegen ein Dreistufenprogramm entwickelt, um möglichst schnell durch Investitionsmaßnahmen einen weiteren Konjunkturabschwung zu bremsen und ein angemessenes Wirtschaftswachstum zu erreichen.
Zunächst wird die Bundesregierung ein Sofortprogramm zur Durchführung von Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von 850 Millionen DM einleiten, davon sind vorgesehen 250 Millionen DM für die Deutsche Bundespost, 300 Millionen DM für die Deutsche Bundesbahn, 200 Millionen DM für den Bundesautobahnneubau, Stichwort Öffa. Diese Aufträge liegen vergabereif vor. Sie können sofort vergeben werden, weil es sich hier um Projekte handelt, die aus Mangel an Investitionskapital bisher zurückgestellt worden sind und unverzüglich in den Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden können. Diese Maßnahmen stellen nicht etwa eine Begünstigung der davon betroffenen Industrie dar, sondern sie wirken sich allgemein wirtschaftsbelebend aus, und das auch in Gegenden, die von dem Abschwung vielleicht besonders stark betroffen worden sind.

(Zuruf: Sehr richtig!)

Diese Bewilligungen können auch vorgenommen werden ohne Einschaltung des Haushaltsausschusses, weil es sich hier um Kredite auf besonderem Wege handelt, bei deren Gewährung die Einschaltung der parlamentarischen Gremien nicht erforderlich ist. Daß bei einem Gesamtvolumen von 2,5 Milliarden DM die Bundespost 250 Millionen DM, die
Bundesbahn 300 Millionen DM und der Bundesautobahnneubau 200 Millionen DM bekommen, ist selbstverständlich, so daß hiermit der „künstlerischen" Gestaltungsfreiheit des gesamten Eventualhaushalts durch diese Vorfestlegung bestimmt keine Schranken gesetzt worden sind, die das Ermessen etwa noch ungebührlich einschränken könnten. Dazu kommen 100 Millionen DM, allerdings nicht an Zuschüssen, sondern an Darlehen und Krediten für landeskulturelle Maßnahmen, z. B. im Rahmen der Flurbereinigung, aber auch, wie es besonders der Bundesminister für Gesundheitswesen gefordert hat, für Abwasserbeseitigung und ähnliche Projekte. Soweit hier Kredite zur Verfügung gestellt werden können, ist das auch ohne Einschaltung der parlamentarischen Gremien möglich. Wenn daraus Zuschüsse bestritten werden sollten, dann können sie nur im Rahmen des Haushaltsplans oder einer Sondervorlage über den Haushaltsausschuß erfolgen.
Damit wird das Sofortprogramm vorerst auf 850 Millionen DM festgelegt, und zwar durchweg für Vorhaben, die bereits seit Monaten vergabereif sind und nunmehr, da die Aufbringung dieser Mittel keine großen Schwierigkeiten macht, unverzüglich in den Wirtschaftskreislauf vergeben werden können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Zur Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die erforderliche Kreditaufnahme in Höhe von 2,5 Milliarden DM und die Finanzierung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen wird die Bundesregierung in allernächster Kürze den Entwurf eines Kreditfinanzierungsgesetzes vorlegen, das nach unserer Auffassung noch vor Verabschiedung des Bundeshaushalts 1967 in Kraft treten sollte. Deshalb erbitten wir auch parlamentarische Initiative für die Behandlung dieses Kreditfinanzierungsgesetzes.
Die zur Wirtschaftsbelebung ergriffenen Maßnahmen des Eventualhaushaltes werden nur dann die gewünschte Wirksamkeit erreichen, wenn jetzt ohne unnötige formelle oder prozedurale Verzögerungen die Gelder dafür zur Verfügung gestellt werden können.
Die Verwirklichung der Vorstellungen der Bundesregierung zum Haushaltsausgleich 1967 und zur Leistung der zusätzlichen Investitionsausgaben erfordern ein schnelles Handeln. Die Bundesregierung würde es daher begrüßen, wenn im Interesse der Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens die erforderlichen Gesetzesänderungen zum Haushaltsausgleich 1967 initiativ von den Fraktionen im Rahmen der Haushaltsberatung eingebracht würden. Die Auswirkungen auf die einzelnen Ansätze im Haushaltsentwurf 1967 sollten bei der Beratung der jeweiligen Einzelpläne besonders berücksichtigt werden.
Ich habe damit die allgemeinen Grundsätze, die für die Schließung der Deckungslücke von 3,6775 Milliarden DM angewandt worden sind, genannt. Ich habe erläutert, warum eine weitere Kürzung von Ausgaben, so erwünscht sie gewesen wäre, nicht zweckmäßig erschien. Ich habe auch erwähnt, daß eine weitere Steuererhöhung aus gleichen



Bundesminister Dr. h. c. Strauß
oder ähnlichen Gründen ebenfalls abgelehnt werden mußte und weshalb die Deckungslücke in dieser Höhe mit diesen Mitteln geschlossen worden ist.
Wir bitten das Hohe Haus, uns entweder in der Durchführung der von uns vorgeschlagenen Maßnahmen zu folgen oder ohne Schaffung einer neuen Deckungslücke bessere Vorschläge für die Schließung der Deckungslücke in gleicher Höhe zu machen. Die Bundesregierung hat sich hier wahrlich Mühe gemacht. Aber sie behauptet nicht — und ich tue es für mich wirklich am allerwenigsten —, daß das, was wir vorhaben, der Weisheit letzter Schluß ist. Wir wissen nur eines: daß die Deckungslücke in dieser Höhe auf konventionelle Art geschlossen werden muß, damit die zusätzlichen Maßnahmen — Sonderabschreibungen, Eventualhaushalt; das letzte in Übereinstimmung mit der Bundesbank — durchgeführt werden können.
Die Bundesregierung erwartet sich von diesen Maßnahmen auch psychologische und praktische Auswirkungen. Sie erwartet ein Normalverhalten des Verbrauchers. Sie erwartet Optimismus und Initiative bei denen, die zu Investitionen befähigt und berufen sind. Sie erwartet einen weiteren Wirtschaftsaufstieg mit Stabilisierung. Sie hat damit nicht grünes Licht für eine Preisaufstiegsrate gegeben. Sie hat damit nicht grünes Licht für eine ruinöse Geldpolitik gegeben. Sie hat vielmehr das Notwendige und Mögliche getan, was auf konventionellem Wege möglich war. Sie hat aber auch mit Mut zum Risiko und im Bewußtsein der Unsicherheiten, die in dieser Planung stecken und stecken müssen, aber auch im Bewußtsein der Unvermeidbarkeit dieses Risikos den Weg beschritten, den ich Ihnen mit meinen Ausführungen vorlegen durfte.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat in seinen Ausführungen bereits alle Vorlagen behandelt, die unter den Punkten 4 a) bis e) aufgerufen waren. Die Aussprache über diese Punkte wird verbunden. Sie ist hiermit eröffnet.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Staratzke.