Rede:
ID0509019400

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Frau: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Renger.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, den 1. Februar 1967 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Blume 4157 A Überweisung des Berichts über die Tagung der Versammlung der WEU vom 12. bis 15. Dezember 1966 an den Auswärtigen Ausschuß 4157 A Amtliche Mitteilungen 4157 B Erweiterung der Tagesordnung 4158 A Fragestunde (Drucksache V/1353) Frage des Abg. Moersch: Frauenreferat im Bundespresse- und Informationsamt von Hase, Staatssekretär 4158 B Moersch (FDP) 4158 C Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 4158 D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 4159 B Kubitza (FDP) 4159 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 4159 D, 4160 A Dr. Rutschke (FDP) 4160 B Ertl (FDP) 4160 B Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) . 4160 C Frage des Abg. Matthöfer: Überprüfung einer statistischen Aufgliederung der Gewinne Dr. Neef, Staatssekretär 4160 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . 4160 D Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Lage des deutschen Kalibergbaus Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 4161 A Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Lieferung von Kali an Entwicklungsländer Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 4161 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 4161 B Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 4161 D Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : System der Exportfinanzierung . . . 4162 A Fragen des Abg. Ertl: Vertrieb deutscher Zeitungen in den ost- und südosteuropäischen Ländern Brandt, Bundesminister 4162 D Ertl (FDP) 4162 D, 4163 D Moersch (FDP) . . . . . . . 4163 A Dorn (FDP) . . . . . . . . . 4163 B Schwabe (SPD) . . . . . . . 4163 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 4163 D Opitz (FDP) . . . . . . . . 4164 A Frage des Abg. Ertl: Wissenschaftliche Kontakte mit Südosteuropa Brandt, Bundesminister . . . . . 4164 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 4164 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Februar 1967 Moersch (FDP) . . . . . . . 4164 C Dorn (FDP) 4164 C Dr. Hudak (CDU/CSU) 4164 D Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Atomsperrvertrag — Mögliche Nachteile für die deutsche Wissenschaft und Wirtschaft Brandt, Bundesminister 4164 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 4165 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4165 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 4166 D Dr. Martin (CDU/CSU) 4167 A Moersch (FDP) . . . . . . . 4167 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 4167 D Dr. Wörner (CDU/CSU) 4168 A Dr. Mommer (SPD) 4168 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4168 C Ertl (FDP) 4169 A Scheel (FDP) 4169 B Frage des Abg. Dr. Hudak: Menschliche Notstände der deutschen Staats- und Volkszugehörigen in den südosteuropäischen Staaten Brandt, Bundesminister 4169 C Baier (CDU/CSU) 4169 C Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Arbeit des Goethe-Instituts im Ausland Brandt, Bundesminister 4169 D Kahn-Ackermann (SPD) 4169 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 4170 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 4170 D Mattick (SPD) 4172 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 4173 B Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1339) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4175 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (FDP) (Drucksache V/1091) — Erste Beratung — Frau Funcke (FDP) ........4176 C Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 4178 C Frau Renger (SPD) . . . . . . . 4179 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Ergänzungshaushaltsgesetz 1967) (Drucksache V/1235) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Beratung der von der Bundesregierung beschlossenen Ersten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen (Drucksache V/1341), mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/1066); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1184 [neu] , zu V/1184 [neu]) — Zweite und dritte Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1965) (Bundesrat) (Drucksache V/511); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1348); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1342, zu V/1342) — Zweite und dritte Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, des Gesetzes über das Branntweinmonopol, des Zollgesetzes und des Umsatzsteuergesetzes (Steueränderungsgesetz 1967) (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1358) — Erste Beratung — Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4180 D Dr. Staratzke (FDP) 4190 B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 4192 D Hermsdorf (SPD) . . . . . 4195 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-dänischen Grenze (Drucksache V/1017); Mündlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/1338) — Zweite und dritte Beratung — 4198 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen über die Vorlage des Präsidenten des Europäischen Parlaments betr. Entschließung betreffend die Schaffung eines Europäischen Jugendwerks (Drucksachen V/666, V/1331) 4198 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben (Drucksachen V/1099, V/1356) 4199 Nächste Sitzung 4199 Anlage 4201 90. Sitzung Bonn, den 1. Februar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Berichtigungen. Es ist zu lesen: 88. Sitzung, Seite 4107 C, statt Zeilen 28 und 29: -dienst erschienen ist und der nicht dadurch einen besonderen Wertgehalt hat, 'daß er mit drei Sternen versehen worden 'ist. 88. Sitzung, Seite 4108 B, Zeile 11: statt tragbaren: prüfbaren 88. Sitzung, Seite 4111 A, Zeile 4: Das Wort „nicht" ist zu streichen. 89. Sitzung, Seite III (Index) — linke Spalte — Zeile 31 statt V/1097: V/1079 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 3. 2. Dr. Adenauer 3. 2. Adorno 3. 2. Dr. Aigner * 3. 2. Frau Albertz 28. 2. Dr. Apel * 3. 2. Arendt (Wattenscheid) * 3. 2. Dr. Artzinger * 3. 2. Bading * 3. 2. Behrendt * 3. 2. Bergmann * 3. 2. Beuster 2. 2. Blachstein 18. 2. Dr. Burgbacher * 3. 2. Burgemeister 4. 2. Cramer 3. 2. Dr. Czaja 28. 2. Dr. Dahlgrün 3. 2. van Delden 3. 2. Deringer * 3. 2. Dichgans * 3. 2. Dr. Dittrich * 3. 2. Dröscher * 3. 2. Dr. Erhard 3. 2. Eisenmann 21.4. Frau Dr. Elsner * 3. 2. Erler 28. 2. Faller * 3. 2. Dr. Franz 3. 2. Frieler 4. 2. Dr. Furler * 3. 2. Gerlach * 3.2. Dr. Götz 12.2. Dr. Haas 17. 2. Hahn (Bielefeld) * 3. 2. Illerhaus * 3. 2. Klinker * 3. 2. Könen (Düsseldorf) 3. 2. Frau Korspeter 4. 3. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kriedemann * 3. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Kulawig * 3. 2. Lemmer 3. 2. Lenz (Brühl) * 3. 2. Dr. Löhr * 3. 2. Lücker (München) * 3. 2. Mauk * 3. 2. Memmel * 3. 2. Mengelkamp 4. 2. Merten * 3. 2. Metzger * 3. 2. Müller (Aachen-Land) * 3. 2. Ott 3. 2. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg 15. 2. Pöhler 2. 2. Rainer 2. 2. Richarts * 6. 2. Riedel (Frankfurt) * 3. 2. Dr. Ritgen 3. 2. Dr.-Ing. Seebohm 24. 2. Seifriz * 3. 2. Seuffert * 3. 2. Spitzmüller 3. 2. Springorum * 3. 2. Dr. Stark (Nürtingen) 3. 2. Dr. Starke (Franken) * 3. 2. Strohmayr 1. 2. Struve 31.3. Weigl 28. 2. Weimer 1. 2. Baron von Wrangel 4. 2. Wurbs 3. 2. b) Urlaubsanträge Haage (München) 17. 2. Dr. Miessner 28. 2. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Meine Fraktion stimmt dem Vorschlag zu, diesen Entwurf an den Innenausschuß und — zur Mitberatung — an den Arbeitsausschuß zu überweisen. Wir begrüßen den Entwurf insofern, als er eine sehr wichtige gesellschaftspolitische Frage aufwirft, nämlich die nach dem Angebot von Teilzeitarbeit für verheiratete Frauen mit Kindern.
    In der Debatte über die Sozial-Enquete ist wohl von allen Fraktionen in den verschiedensten Zusammenhängen gesagt worden, welch entscheidende Bedeutung ein derartiges Angebot für die berufstätige Frau hat. Wenn dieses Angebot eine derartige Bedeutung hat, dann sollte allerdings der öffentliche Dienst mit gutem Beispiel vorangehen. Im Augenblick werden auf dem Gebiete der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst vielfach Frauen in Teilzeitarbeit beschäftigt. Ich glaube aber, es bedarf auch der ernsthaften Prüfung, inwieweit diese Teilzeitarbeit von Frauen in das Beamtenrecht übernommen werden sollte.
    Es werden eine ganze Reihe von Einwendungen erhoben, über die ich ein paar Worte sagen will. Zunächst einmal wird eingewandt, dieses Angebot widerspreche dem Grundgesetz, und zwar Art. 3 über die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Ich halte diese Einwendung für vollkommen unberechtigt; denn wir haben diesen Satz niemals so verstanden, daß hiermit eine schematische Gleichheit gefordert ist. Wir sind vielmehr immer davon ausgegangen, daß verschiedene Lebensverhältnisse auch verschiedene rechtliche Regelungen erfordern.
    Der andere Einwand ist der, dieses Angebot widerspreche den Grundsätzen des Berufsbeamtentums, vor allem dem Grundsatz, daß der Beamte seine ganze Arbeitskraft dem Staat zur Verfügung zu stellen habe. Das ist ein Einwand, der ernsthaft geprüft werden sollte. Einige meiner Kollegen werfen ihn ernsthaft auf und meinen, daß durch die Zulassung von Teilzeitarbeit dieser Grundsatz gefährdet sei. Ich persönlich halte es nicht für einen Einbruch in das Wesen des Beamtenverhältnisses, wenn die Zeit, die auch dem männlichen Beamten für familiäre Aufgaben und für sein Privatleben zur Verfügung steht, für die Frau entsprechend ihrer stärkeren Inanspruchnahme für familiäre Aufgaben länger bemessen wird als für den männlichen Beamten. Es handelt sich doch hier um etwas ganz anderes als etwa um die Inanspruchnahme der Arbeitskraft eines Beamten durch eine anderweitige Erwerbsarbeit. Diese Frage wird im Ausschuß geprüft und erörtert werden.
    Eine zweite Überlegung muß der Frage gelten, wie lange der Beamtin Teilzeitarbeit gewährt werden soll und in welchen Bereichen Beamtinnen Teilzeitarbeit leisten können.
    Die Beschränkung auf 15 Jahre scheint mir dein Sinn der Teilzeitarbeit für verheiratete Beamtinnen mit Kindern nicht gerecht zu werden. Beamtinnen,



    Frau Dr. Schwarzhaupt
    ) die mehrere Kinder haben, die in größeren Zeitabständen geboren sind, brauchen unter Umständen eine längere Zeit in ihrem Leben, in der sie nur Teilzeitarbeit leisten können. Wenn wir schon das Ziel verfolgen, die Berufsarbeit für Mütter im Hinblick auf ihre familiäre Inanspruchnahme elastischer zu machen, dürfen wir diese Elastizität nicht wiederum durch eine starre Begrenzung der Zeit, in der diese Teilzeitarbeit möglich ist, erstarren lassen.
    Ohne Zweifel bestehen aber in bezug auf die praktische Durchführbarkeit große Unterschiede zwischen den einzelnen Arbeitsgebieten innerhalb der gesamten Berufsbeamtenschaft. Die Stundenzahl einer Lehrerin oder das Dezernat einer Richterin lassen sich leichter teilen als sehr viele andere Tätigkeiten im Bereich der Beamtentätigkeit, wo man eben nicht mitten im Tage die Beamtin wechseln und die Aufgaben so ohne weiteres an eine andere weitergeben kann.
    Diese Frage, wo Teilzeitarbeit praktikabel ist, scheint mir die entscheidende Frage zu sein, mit der sich der Ausschuß beschäftigen muß. Diese Möglichkeit einer Unterscheidung läßt der Entwurf offen.
    Ein drittes Argument sollte ausscheiden: daß Teilzeitarbeit unbequem ist, unbequem für die Verwaltung und hie und da auch für die Kollegen. Dies gilt auch von der Teilzeitarbeit in der Wirtschaft, es gilt auch von der Teilzeitarbeit im Angestellten- und Arbeiterverhältnis. Aber wenn wir die Überzeugung haben, die wir alle bei der Debatte über die Enquete ausgesprochen haben, daß Teilzeitarbeit für erwerbstätige Frauen eine wichtige gesellschaftspolitische Forderung ist, muß das Argument ausscheiden, daß sie die öffentliche Hand und den Arbeitgeber zu gewissen Unbequemlichkeiten zwingt. Wir haben auch auf anderen Gebieten einen Strukturwandel in unserer Gesellschaft, und auch auf anderen Gebieten erfordert ein Strukturwandel Opfer der Allgemeinheit. Auch bei der Erwerbsarbeit der Frau handelt es sich um einen solchen Strukturwandel unserer gesellschaftlichen Verhältnisse. Auch früher hat die Frau Erwerbsarbeit geleistet, aber in enger Verbindung mit dem Hausstand, als Frau des Bauern, des selbständig Gewerbetreibenden, ,des Geschäftsmannes. Heute findet Erwerbsarbeit außerhalb des Hausstandes im starren System unserer heutigen Arbeitsordnung statt. Dieser Strukturwandel zwingt uns zu Anpassungen, unter Umständen auch zu Anpassungen durch Opfer.
    Es ist eine soziale Grausamkeit, eine berufstätige Frau, die viel Arbeit, viel Ausbildung in ihren Beruf gesteckt hat, in dem Augenblick, in dem sie heiratet und ihr erstes Kind hat, vor die Wahl zu stellen, entweder ihren Beruf ganz zu verlassen oder sich der Überforderung durch eine volle Berufsleistung zusammen mit der Sorge für Haushalt und Kind auszusetzen. Deshalb ist es notwendig, daß wir diese Frage auch im Bereich des Beamtenrechts mit Wohlwollen, mit der Überzeugung, daß es 'sich hier um eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe handelt, bei der auch Opfer in Kauf zu nehmen sind, prüfen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der SPD.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Renger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Möglichkeit einer sachlichen Erörterung aller mit der Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen zusammenhängenden Fragen, die mit dem vorliegenden Antrag gegeben ist. Der gesamte Komplex der Teilzeitbeschäftigung, insbesondere der Beamtinnen, bedarf noch umfangreicher Untersuchungen.
    Die Teilzeitbeschäftigung, auch für Beamtinnen, ist vor einigen Jahren ins Gespräch gekommen, als sich die Arbeitsmarktsituation immer mehr verschärfte und auch im öffentlichen Dienst das Angebot von Arbeitskräften zur Deckung des Bedarfs nicht mehr ausreichte. Die Industrie aktivierte in dieser Zeit für ihre Zwecke einen Teil der wegen Verheiratung ausscheidenden Frauen und konnte auf diese Weise zusätzliche Arbeitskräfte gewinnen. Für diese Berufstätigen spielte dabei oft nicht nur die zusätzliche Erwerbsquelle, sondern auch die Tatsache eine Rolle, daß die Frauen zum Ausgleich der Hausarbeit eine zusätzliche geistige Betätigung fanden, die sie nicht hinderte, auch ihre Aufgabe als Mutter zu erfüllen.
    Analog der Industrie hat nun auch der öffentliche Dienst, besonders die Post und die Bahn, Frauen teilzeitbeschäftigt, und zwar als Angestellte und als Arbeiterinnen. Allerdings, meine ich, sollte man die Tatsache sehr ernst nehmen, daß diese Teilzeitkräfte im öffentlichen Dienst wie auch in der Industrie fast ausschließlich in untergeordneten Positionen beschäftigt werden. Es wäre bedauerlich, wenn daraus auch die Schlußfolgerung gezogen werden müßte, daß dieser Vorgang zwangsläufig auch für Beamtinnen gelten könnte, da dann der berufliche Aufstieg durch eine Teilzeitbeschäftigung gehindert würde. Also diese Dinge sind sehr genau zu prüfen.
    Der Sinn einer Teilzeitbeschäftigung für Beamtinnen sollte aber gerade der sein, qualifizierte Arbeitskräfte in den Verwaltungen belassen zu können, weil es für viele Frauen eben nur auf diese Weise möglich ist, die Hausfrauen- und Mutterpflichten, besonders aber die letzteren mit dem Beamtenberuf zu vereinbaren.
    Die Frauen-Enquete befaßt sich mit diesem Problemkreis ziemlich ausführlich. Daraus ist ersichtlich, daß die Frage der Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen — wie hier schon ausgeführt wurde — eine Reihe grundsätzlicher Fragen aufwirft, die ganz sorgfältig geprüft werden müssen. Es erscheint uns deshalb wünschenswert, daß zur Behandlung des FDP-Antrages im zuständigen Ausschuß sowohl beamtenrechtliche Fragen durch eingehende Gutachten aufgeklärt werden als auch neuere Erfahrungsberichte der Länder vorgelegt werden.
    Wie Sie wissen, meine Damen und Herren — wir hörten das auch schon — haben zur Zeit nur die Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen Beamtinnen als Teilzeitbeschäftigte im Dienst behalten. In der großen Mehrzahl handelt es sich um



    Frau Renger
    Teilzeitlehrerinnen. Diese beiden Länder erklären, daß sie mit teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen sehr gute Erfahrungen gemacht hätten. Die Frage allerdings, die hier noch zu stellen wäre, ist die, ob die Ausweitung auf andere Gebiete der Verwaltung wirklich auch der Sache gerecht wird. Auch das muß genau geprüft werden.
    In Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache V/99 erklärt die Bundesregierung, daß bis auf die Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg alle übrigen Landesregierungen die Einführung der Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen nicht wünschen bzw. ihr sehr zurückhaltend gegenüberstehen.
    Es wäre also zu prüfen, ob die Zurückhaltung in der Frage der teilzeitbeschäftigten Beamtinnen auf objektive Schwierigkeit zurückzuführen ist oder ob nicht vielleicht das bestehende Beamtenrecht der veränderten Situation der Frau in unserer modernen Zeit angepaßt werden müßte. Schließlich sollten wir es uns nicht leisten, arbeitswillige und begabte Frauen durch unzeitgemäße Bestimmungen von der aktiven Teilnahme am öffentlichen Leben abzuhalten.
    Bei dieser Betrachtung, meine Damen und Herren, möchte ich nur einen Gesichtspunkt noch einmal unterstreichen, der hier soeben auch schon zum Ausdruck kam und der bei der Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen eine Rolle spielt, nämlich die Behauptung, daß der Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 und die Bestimmungen des Art. 33 Abs. 5 — Grundsätze des Berufsbeamtentums — der positiven Lösung dieser Frage entgegenstehen. Wir glauben, daß das nicht der Fall ist: Die Forderung, daß der Beamte sein Leben lang dem Dienst für den Staat verpflichtet ist, wird durch eine Unterbrechung des vollen Beamtenverhältnisses durch ein vorübergehendes Teilzeit-Beamtenverhältnis nicht in Frage gestellt.
    Zweitens: Der Art. 3 des Grundgesetzes würde — ich muß hier noch einmal meine Zustimmung zu den Ausführungen meiner Vorrednerinnen ausdrükken — völlig falsch verstanden werden, wenn man die nur von der Frau zu erfüllende Aufgabe als Mutter, die durch die hier vorgesehene Regelung erleichtert werden soll, in einen Gegensatz zur Gleichheit vor dem Gesetz brächte. Auch in diesen Fragen, so glaube ich, wird man in diesem Hause schnell zu einer Übereinstimmung kommen.
    Meine Fraktion wird bei der Beratung des vorliegenden Antrages durch konstruktive und zeitgemäße Vorschläge versuchen, die diesem Antrag zugrunde liegenden Probleme positiv lösen zu helfen.

    (Beifall bei der SPD.)