Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das kann ich so nicht bestätigen, Herr Abgeordneter. Ich habe den Eindruck, daß der Gegenstand, nach dem Sie fragen, zwischen den beiden Mächten noch nicht zu Ende diskutiert ist. Diese würden dann, wenn sie sich geeinigt hätten, in Genf darüber berichten bzw. den in Genf teilnehmenden anderen 15 Staaten — es sind zwei plus 15; Frankreich nimmt ja nicht teil — ihren Entwurf unterbreiten. Es geht also um das Problem der Kontrolle. Die Frage, ob und wie der Zusammenhang zwischen Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung deutlich gemacht wird, wäre selbst dann noch nicht beantwortet, wenn dieser Gegenstand in einem Entwurf der beiden Hauptmächte nicht behandelt würde. Denn dann würde ohne jeden Zweifel — das ergibt sich schon aus unseren bisherigen Konsultationen — diese Frage eine entscheidende Rolle spielen, sei es in der Auseinandersetzung um eine Präambel, sei es in einer Auseinandersetzung über eine „declaration of intent", eine Absichtserklärung derer, die den Entwurf unterbreiten, oder derer, die ihm zustimmen sollen.