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Ich möchte die Frage 5 wie folgt beantworten. Die Bundesregierung ist bemüht, auf den verschiedenen Wegen, die ihr zur Verfügung stehen, darauf hinzuwirken, daß der Nichtverbreitungsvertrag auf seinen eigentlichen Zweck konzentriert wird, d. h. auf die Verhinderung der Weiterverbreitung von Atomwaffen. Die friedliche Nutzung der Kernenergie sollte durch den Vertrag nicht nur nicht ungebührlich behindert, sondern ihr sollten erweiterte Möglichkeiten eröffnet werden.
Auf dem Gebiet von Kernexplosionen zu friedlichen Zwecken ist das Angebot der Vereinigten Staaten von Interesse, solche Sprengungen für Nichtkernwaffenstaaten unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen vorzunehmen. Auch an eine internationale Lösung wäre zu denken, etwa so, daß eine internationale Agentur solche Aufgaben durchführt. Schließlich müssen die Nichtkernwaffenstaaten auch einen Anspruch anmelden, daß sie an den Erfahrungen und Kenntnissen, die die Kernwaffenmächte aus der militärischen Beschäftigung mit der Kernenergie für friedliche Zwecke gewinnen, zu angemessenen Bedingungen teilhaben können.