Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich rufe die Fragen VII/5 und VII/6 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das System der Exportfinanzierung Mängel aufweist, die darin bestehen, daß heute die Selbstbehaltssätze in anderen Ländern wesentlich niedriger als in der Bundesrepublik liegen?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um eine Angleichung der deutschen Exportfinanzierungsbedingungen an internationale Maßstäbe herbeizuführen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt.
Die Antwort des Bundesministers Dr. Schiller vom 31. Januar 1966 lautet:
Die Bundesregierung beobachtet ständig sehr aufmerksam die Exportfinanzierung- und Exportkreditversicherungssysteme anderer Länder, insbesondere die der wichtigsten Konkurrenten auf dem Weltmarkt. Der Bundesregierung ist daher auch bekannt, daß die Selbstbehaltssätze der staatlichen Exportkreditversicherung in einigen Konkurrenzländern niedriger sind als in der Bundesrepublik. Diese Tatsache rechtfertigt es jedoch nicht, von „Mängeln" im deutschen System zu sprechen. Die verschiedenen nationalen Exportfinanzierungs- und Exportkreditversicherungssysteme sind unterschiedlich aufgebaut. Sie sind jeweils als Ganzes zu sehen und können nur in einer Gesamtschau, die die Vor- und Nachteile des einzelnen Systems berücksichtigt, richtig bewertet werden. Vergleicht man derart das deutsche System mit den Systemen der wichtigsten Konkurrenzländer, so schneidet die Bundesrepublik insgesamt nicht schlecht ab. Dabei ist der Tatsache Rechnung getragen, daß die deutschen Selbstbeteiligungssätze derzeit etwas höher sind als in einigen anderen Ländern. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß sich die deutsche Wirtschaft im Rahmen der Arbeiten zur Harmonisierung der Exportkreditversicherungssysteme der EWG-Länder lebhaft für die Beibehaltung einiger, den anderen EWG-Ländern unbekannter Regelungen des deutschen Systems einsetzt, die sie besser stellen als die Exporteure der anderen Länder.
Bei der Beantwortung dieser Frage muß unterschieden werden zwischen a) der Exportfinanzierung und b) der Exportkreditversicherung.
Zu a) Exportfinanzierung
Die Sorgen der Wirtschaft wegen der Exportfinanzierungsbedingungen beziehen sich in erster Linie auf den Zinssatz der Kredite. Hier stellt die Diskontsenkung von 5 % auf 4 1/2 % vom 6. Januar 1967 nach Ansicht der Bundesregierung einen ersten Schritt in Richtung auf eine allgemeine Senkung des Zinsniveaus dar, die auch den Exportkrediten zugute kommt. Abgesehen davon haben Bundesregierung und Bundesbank bereits in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen zur Erleichterung der mittel- und langfristigen Exportfinanzierung ergriffen. So hat die Bundesbank den Plafond B der AKA Ausfuhrkredit-GmbH im Sommer letzten Jahres von 300 Mio DM auf 900 Mio DM erhöht. Durch eine Änderung des Anschreibungsverfahrens auf diesen Plafond im November 1966 wurden ohne formelle Aufstockung nochmals etwa 500 Mio DM verfügbar.
Schließlich hat die Bundesbank diesen Plafond am 5. Januar 1967 um weitere 600 Mio DM erhöht. Die Bundesregierung hat außerdem die der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt/Main für Zwecke der langfristigen Exportfinanzierung bereits früher zur Verfügung gestellten 750 Mio DM ERP-Mittel um 90 Mio DM aufgestockt. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß weitere kreditpolitische Lockerungen die Finanzierungsbedingungen des deutschen Exports künftig zusätzlich erleichtern werden.
Zu b) Exportkreditversicherungsbedingungen
Die Bundesregierung beteiligt sich in der EWG an den schon erwähnten Arbeiten zur Harmonisierung der Systeme der staatlichen Exportkreditversicherungen der Gemeinschaft. Diese Arbeiten werden zu einer gemeinsamen europäischen Exportkreditversicherungspolice führen. Die Systeme und Bedingungen anderer, der Gemeinschaft nichtangehörender wichtiger Konkurrenzländer werden bei den Überlegungen berücksichtigt.
Daneben beobachtet die Bundesregierung laufend etwaige Veränderungen der bestehenden ausländischen Exportkreditversicherungsbedingungen. Sie prüft im Augenblick wieder, ob und gegebenenfalls welche Verbesserungen der deutschen Bedingungen notwendig sind, um der deutschen Wirtschaft Ausgangspositionen für die Konkurrenz auf dem Weltmarkt zu gewährleisten, die denen der ausländischen Wettbewerber gleichwertig sind. In diese Überlegungen wird selbstverständlich auch die Frage der Selbstbehaltssätze einbezogen werden.
Die Fragen VII/7 und VII/8 des Herrn Abgeordneten Ramms werden durch den Bundesverkehrsminister beantwortet.
Damit kommen wir zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Ich rufe zunächst die Frage III/1 des Herrn Abgeordneten Ertl auf:
Auf welche politischen Schwierigkeiten ist bisher der Vertrieb deutscher Zeitungen in den ost- und südosteuropäischen Ländern gestoßen?
Zur Beantwortung der Herr Bundesaußenminister.