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Die Bundesregierung ist sorfältig weiter der Frage nachgegangen, ob die Gewinne — aufgegliedert nach Branchen, Unternehmensgrößen und Unternehmensformen und nach der personellen Verteilung — ermittelt werden können. Die von Ihnen, Herr Abgeordneter, gewünschte Aufgliederung der Gewinne ist bei der Aufbereitung der Einkommen- und Körperschaftsteuer, soweit es die zugrunde liegenden steuerlichen Angaben der Unternehmer zulassen, berücksichtigt worden. Bei der Gewerbesteuerstatistik für das Jahr 1966 ist gleichfalls eine Untergliederung nach Wirtschaftsbereichen und Größenklassen vorgesehen. Desgleichen werden im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vom Statistischen Bundesamt das Einkommen aus unselbständiger Arbeit und die übrigen Einkommen nach Wirtschaftsbereichen nachgewiesen.