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    Deutscher Bundestag 88. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1967 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 4079 A Fragestunde (Drucksache V/1316) Frage des Abg. Dr. Rutschke: Rückgang der deutschen Filmproduktion 1966 gegenüber 1965 Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 4079 C Dorn (FDP) . . . . . . . . . 4079 D Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 4079 D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Deviseneinnahmen und -ausgaben auf dem Filmgebiet Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 4080 B Frage des Abg. Dr. Rutschke: Verhältnis der Deviseneinnahmen zu den Ausgaben bei Fernsehproduktionen Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 4080 C Dorn (FDP) . . . . . . . . 4080 C Moersch (FDP) 4080 C Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . 4080 D Dr. Dr. h. c. Toussaint (CDU/CSU) 4080 D Fragen des Abg. Diebäcker: Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des EWG-Vertrages bei der Belieferung mit holländischem Erdgas Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 4081 A Diebäcker (CDU/CSU) 4081 B Frage des Abg. Diebäcker: Verwirklichung einer gemeinsamen Energiepolitik Dr. Neef, Staatssekretär . . 4081 B Diebäcker (CDU/CSU) 4081 C Fragen des Abg. Picard: Lage der deutschen Textilindustrie Dr. Neef, Staatssekretär . 4081 C, 4082 D Picard (CDU/CSU) . 4081 D, 4083 A Ott (CDU/CSU) . . . . 4081 D, 4083 D Dr. Geißler (CDU/CSU) . . . . . 4082 B Dr. Staratzke (FDP) . . 4082 D, 4083 D Diebäcker (CDU/CSU) 4084 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 4084 B Schlager (CDU/CSU) 4084 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1967 Frage des Abg. Mertes: Auswirkung der Verteuerung der Kraftfahrzeughaltung auf die Beschäftigung der deutschen Automobilwerke und ihrer Zulieferbetriebe Dr. Neef, Staatssekretär 4085 A Mertes (FDP) 4085 B Moersch (FDP) . . . . . . . 4085 C Frage des Abg. Mertes: Zuschlag zur Haftpflichtversicherung für Autohalter in Großstädten Dr. Neef, Staatssekretär 4085 D Mertes (FDP) 4085 D Fragen des Abg. Josten: Pläne des RWE für das größte Pumpspeicherwerk Europas am Mittelrhein Dr. Neef, Staatssekretär 4086 A Josten (CDU/CSU) 4086 A Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) : Unterhaltungskosten des Spandauer Kriegsverbrechergefängnisses Schütz, Staatssekretär 4086 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4087 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 4087 B Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Frage von Patenschaften westdeutscher Großstädte mit Großstädten Ungarns, Polens und der Tschechoslowakei Schütz, Staatssekretär . . . . . 4087 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 4087 C Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Presseberichte betr. eventuelle Ersatzansprüche von Ostblockstaaten bei Aufnahme diplomatischer Beziehungen Schütz, Staatssekretär . . . . . . 4087 D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 4087 D Fragen der Abg. Dr. Schulz (Berlin), Dr. Rau und Spitzmüller: Vorgänge im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verleihung eines hohen französischen Ordens an Frau Professor Faßbinder Schütz, Staatssekretär . 4088 A, 4090 D, 4092 C, 4093 A Sänger (SPD) 4088 B, 4092 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 4088 C, 4089 D, 4090 B, 4091 A, 4092 B, 4092 C, 4093 A, 4093 D Dr. Ernst, Staatssekretär . 4088 C, 4090 D, 4093 D Spitzmüller (FDP) 4089 A, 4090 C, 4093 C Dorn (FDP) 4089 A Dr. Geißler (CDU/CSU) . . . . 4089 C Gentscher (FDP) . 4089 C, 4090 B, 4093 C Dr. Lohmar (SPD) 4089 D Dröscher (SPD) 4090 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 4091 A Moersch (FDP) 4091 B, 4093 B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 4091 D Metzger (SPD) 4091 D Dr. Bucher (FDP) 4092 A Tallert (SPD) . . . . . . . . 4092 B Westphal (SPD) . . . . . . 4093 B Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung vom 20. Januar 1967 D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 4094 A Dr. Emde (FDP) 4094 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 4100 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 4104 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 4112 C Anlagen 4113 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1967 4079 88. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 87. Sitzung, Seite 4067 B, Zeilen 2/3 statt umstritten: unumstritten. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Adenauer 27. 1. Dr. Aigner 26. 1. Frau Albertz 28. 2. Bading 28.1. Bauer (Wasserburg) 27. 1. Bauer (Würzburg) * 28. 1. Bauknecht 28. 1. Berkhan * 28. 1. Bewerunge 28. 1. Blachstein 18. 2. Blume 28. 1. Blumenfeld * 28. 1. Burgemeister 4. 2. Corterier * 28. 1. Cramer 28. 1. Dr. Czaja 10. 2. Dr. Dahlgrün 3. 2. van Delden 3. 2. Draeger * 28. 1. Eisenmann 21. 4. Erler 31. 1. Ertl 28. 1. Faller ** 26. 1. Fellermaier 28. 1. Flämig * 28. 1. Dr. Freiwald 28. 1. Frehsee 28. 1. Dr. Frey 27. 1. Frieler 4. 2. Dr. Furler * 28. 1. Glüsing 28. 1. Dr. Götz 12. 2. Frau Griesinger 28. 1. Gscheidle 26. 1. Haage (München) 27. 1. Hahn (Bielefeld) ** 3. 2. Dr. Hellige * 28. 1. Frau Herklotz 28. 1. Herold * 28. 1. Dr. Hesberg 27. 1. Hilbert * 28. 1. Hösl * 28. 1. Kahn-Ackermann * 28. 1. Dr. Kempfler 28. 1. Frau Klee * 28. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 28. 1. Klinker 28. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Könen (Düsseldorf) 28. 1. Dr. Kopf * 28. 1. Frau Korspeter 4. 3. Krug 28. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Lemmer 3. 2. Lemmrich * 28. 1. Lenz (Brühl) ** 26. 1. Lenze (Attendorn) * 28. 1. Liehr 28. 1. Marquardt 28. 1. Mauk ** 27. 1. Frau Dr. Maxsein * 28. 1. Dr. Mende 26. 1. Mengelkamp 4. 2. Dr. von Merkatz * 28. 1. Missbach 27. 1. Müller (Ravensburg) 28. 1. Müller (Worms) 28. 1. Paul * 28. 1. Peters (Poppenbüll) 21.4. Petersen 28. 1. Frau Pitz-Savelsberg 15. 2. Pöhler * 28. 1. Porzner 28. 1. Dr. Preiß 28. 1. Raffert 27. 1. Reichmann 28. 1. Dr. Reinhard 28. 1. Richarts ** 26. 1. Dr. Rinderspacher * 28. 1. Dr. Ritgen 28. 1. Frau Rudoll 28. 1. Dr. Rutschke * 28. 1. Saxowski 28.1. Dr. Schmidt (Gellersen) 28. 1. Frau Schroeder (Detmold) 27. 1. Schultz (Gau-Bischofsheim) 26. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 28. 1. Dr.-Ing. Seebohm 24.2. Seifriz ** 26. 1. Dr. Serres * 28. 1. Dr. Siemer 28. 1. Dr. Sinn 27. 1. Dr. Starke (Franken) 26. 1. Stooß 28. 1. Struve 31.3. Unertl 28. 1. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 28. 1. Vogt * 28. 1. Wächter 28.1. Dr. Wahl * 28. 1. Weigl 28. 2. Welslau 28. 1. Wienand * 28. 1. Baron von Wrangel 4. 2. 4114 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1967 Anlage 2 Schriftliche Erklärung *) der Fraktion der SPD über Kürzungsmöglichkeiten im Verteidigungshaushalt zu Punkt 4 der Tagesordnung. 1. Man muß unterscheiden zwischen mittelfristigen und kurzfristigen Aspekten der Planung der gemeinsamen Verteidigung durch die Bündnispartner und den Möglichkeiten ihrer haushaltsseitigen Finanzierung. Für die mittelfristige Entwicklung können sich im Laufe des Jahres 1967 erhebliche, gemeinsam ins Auge zu fassende Veränderungen der gegenwärtigen Planung ergeben. Dabei sollten Struktur und Ausrüstung der Bundeswehr so defensiv wie möglich gestaltet werden, jedoch unter der Voraussetzung der Aufrechterhaltung des für die Sicherheit Europas insgesamt notwendigen Gleichgewichts der Kräfte. 2. Kurzfristig kann — etwa im Rahmen des Bundeshaushalts 1967 — eine Änderung von Struktur, Ausrüstung und Aufgabenstellung der Bundeswehr nicht ins Auge gefaßt werden; die dafür notwendigen Gespräche und Abstimmungen innerhalb des Bündnisses bieten dafür noch keine Grundlage. 3. Gleichwohl muß auch der Haushalt des Bundesverteidigungsministeriums im Rahmen der allgemeinen Notwendigkeit zu Etatkürzungen mit äußerster Sorgfalt unter die Lupe genommen werden. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat am 10. November vorigen Jahres, noch in der Oppositon stehend, als Ergebnis ihrer damaligen Untersuchungen öffentlich erklärt, daß sie gegenüber dem Entwurf des Haushalts des Verteidigungsministeriums für 1967 eine Kürzung um maximal 600 Millionen DM für das Haushaltsjahr 1967 für möglich hält; dabei blieben die Offset-Verpflichtungen gegenüber den USA und England sowohl für die Zeit bis zum 30. Juni 1967 als auch für die anschließende Periode außerhalb der Untersuchung. Ohne im gegenwärtigen Zeitpunkt zu der inzwischen sehr viel schwieriger gewordenen Problematik der Offset-Zahlungen Stellung nehmen zu wollen, hält die sozialdemokratische Bundestagsfraktion als Ergebnis ihrer Beratungen am 24. Januar 1967 ihren Standpunkt vom 10. November 1966 voll aufrecht. Die Bundesregierung hat beschlossen, den Verteidigungshaushalt 1967 gegenüber dem bisherigen Entwurf um 240 Millionen DM zu kürzen; dazu sollen weitere 200 Millionen Haushaltsreste des Jahres 1966 gestrichen werden, die sonst auf das Haushaltsjahr 1967 zu übertragen gewesen wären. Die von der Bundesregierung beschlossene Kürzung des Verteidigungshaushalts macht damit insgesamt praktisch 440 Millionen DM aus. Diese Ziffer kommt den Vorstellungen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion schon relativ nahe. Es bleibt jedoch noch eine Spanne von etwa 160 Millionen DM. 4. Die Fraktion hat im übrigen die Absicht, sich demnächst mit dem Verteidigungshaushalt noch des *) Siehe Seite 4107 näheren zu befassen. Dabei werden die zum Zwecke schärferer Rationalisierung denkbaren Möglichkeiten der Umschichtung innerhalb des Verteidigungshaushalts besonders geprüft werden. Neben anderen Problemen stehen unter diesem Aspekt z. B. die Ansätze für die Beschaffung von Schiffen im Vordergrund, ebenso aber auch die Ansätze für Forschung und Entwicklung, deren gegenwärtige im Vorgriff erfolgte Beanspruchung Sorgen für die kontinuierliche Fortführung nicht nur militärischer, sondern auch ziviler und technologisch und volkswirtschaftlich bedeutender Entwicklungen bereitet. 5. Kürzungen des Verteidigungshaushalts im Jahre 1967 müssen in jedem Fall gegenüber der Truppe vertretbar bleiben; sie dürfen die Erfüllung der innerhalb des Bündnisses übernommenen Verpflichtungen nicht beeinträchtigen. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Effertz (FDP) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Wie mein Kollege Dr. Emde schon betont hat, kann bei dem Zuschnitt des Bundeshaushalts 1967 nicht mit schematischen Kürzungen gearbeitet werden. Dies gilt besonders für den Agrarhaushalt. Denn hier sind nicht nur die wiederholten Regierungszusagen und die gesetzlichen Zusicherungen — wie das Landwirtschaftsgesetz und das EWG-Anpassungsgesetz — zu beachten, sondern darüber hinaus die effektiv und im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen sogar sehr ungünstige Lage der deutschen Landwirtschaft zu berücksichtigen. Das wird der diesem Hohen Hause in Kürze vorliegende Grüne Bericht 1967 erneut beweisen. Darum konnte die Landwirtschaft verständlicherweise aus der Tatsache, daß ihre Probleme in der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 mit keinem Wort Erwähnung fanden, nur den Schluß ziehen, daß der Agrarhaushalt von nennenswerten Kürzungen verschont bleiben würde. Um so größer ist jetzt die Enttäuschung draußen im Lande, daß nach den neuesten Beschlüssen des Bundeskabinetts die Landwirtschaft mit 'am härtesten betroffen ist. Man will diese neue Schrumpfung des Agrarhaushalts mit der generellen und populären Parole des Abbaus von Subventionen rechtfertigen. Dabei liebäugelt man mit dem Beifall der öffentlichen Meinung, die schon seit Jahren die Begriffe „Subventionen" und „Landwirtschaft" so etwa wie siamesische Zwillinge ansieht. In der Tat hat hier die Bundesregierung einen — allerdings makabren — Publikumserfolg erzielt: Die Landwirtschaft ist wieder einmal der Prügelknabe der finanz- und konjunkturpolitischen Auseinandersetzungen. Ich kann hier nicht die beabsichtigten Streichungen am Agrarhaushalt im einzelnen untersuchen, zumal da der zuständige Ressortminister nicht anwesend ist. Wie er mir gegenüber zum Ausdruck Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1967 4115 brachte, glaubte er, der Grünen Woche in Berlin den Vorrang geben zu müssen. Aber mit einigen Bemerkungen möchte ich doch noch meine dringende Empfehlung an die Bundesregierung unterstützen, sich die geplanten Streichungen am Agrarhaushalt noch einmal auf das gründlichste und sehr verantwortungsbewußt zu überlegen. Ich möchte dabei auch einige Vorurteile ansprechen und Irrtümer ausräumen. Während man nämlich im Bundeshaushalt nach dem Motto Subventionen abbauen rücksichtslose Streichungen vornimmt, ist man der EWG gegenüber bereit, weitaus höhere Summen in den Brüsseler Agrarfonds einzuschießen. Das muß natürlich den Eindruck erwecken: bei uns werden die Subventionen abgebaut, aber draußen, in der EWG, subventionieren wir die Landwirtschaften der anderen Staaten und rüsten sie auf gegen unsere eigene Landwirtschaft! Außerdem darf man ja wohl auch nicht vergessen, daß der Agrarhaushalt schon in den beiden letzten Jahren arg gerupft worden ist. Der Agrarhaushalt 1965 blieb schon um 355 Millionen DM hinter den Regierungszusagen zurück. 1966 wurde der Landwirtschaft eine Kürzung der Ausgleichs- und Anpassungshilfen um rund 475 Millionen DM zugemutet. Damit wurde die Landwirtschaft in den beiden letzten Jahren schon um zusammen fast 1 Milliarde DM zum Ausgleich des Bundeshaushalts zur Ader gelassen. Im Jahre 1967 schließlich wird der Landwirtschaft abermals eine neue Kürzung der Förderungs- und Anpassungsmittel um 1 Milliarde DM zugemutet! Ich frage daher: Was bleibt von den vielen Zusagen, von feierlich gegebenen Kanzlerworten, von gesetzlichen Verpflichtungen wie etwa Landwirtschaftsgesetz, EWG-Anpassungsgesetz u. a. dann noch übrig? Wie stellt man es sich für die Zukunft vor, der deutschen Landwirtschaft in der EWG gleiche Wettbewerbsbedingungen zu verschaffen und angemessene Entwicklngsmöglichkeiten zu sichern? Will man bei uns wirklich den Agrarhaushalt drastisch zusammenstreichen, während in Frankreich den vielfältigen staatlichen Förderungsprogrammen noch rund 2 Milliarden NF, das sind rund 25 '0/o, mehr bewilligt werden als im Vorjahr? Angesichts dieser Situation frage ich, ob es nicht sehr kurzsichtig und politisch unvernünftig ist, die begreifliche Empörung auf dem Lande damit abtun zu wollen, daß man von Gebrüll und „übertriebenen, maßlosen Forderungen spricht. Wer so spricht, der leistet, wenn auch ungewollt, gewissen radikalen Bestrebungen Schützenhilfe und fördert dadurch die Entwicklung einer unkontrollierten Opposition außerhalb des Parlaments. Im übrigen finde ich es unbegreiflich, daß man im Zusammenhang mit den beabsichtigten Streichungen glaubt, die Landwirtschaft mit dem Hinweis sozusagen auf Wiedergutmachungsleistungen aus dem Eventualhaushalt vertrösten zu können, wie es der Herr Bundeslandwirtschaftsminister getan hat. Aus dem Eventualhaushalt sollen, so kündigt man es an, Mittel zur Fortsetzung bestimmter Investitionen auch im landwirtschaftlichen Bereich gewährt werden. Wozu dieser kuriose Umweg? Ist es nicht sinnvoller, die dafür vorgesehenen Mittel im Agrarhaushalt zu belassen und sich über einen Restausgleich zu unterhalten? Das kann doch keine Schwierigkeiten mehr bereiten, nachdem die SPD so großzügige Streichungsmöglichkeiten zum Haushaltsausgleich neu aufgedeckt hat. Wenn es so bleibt, wie es die Regierung vorhat, werden nicht nur neue notwendige Investitionsvorhaben unmöglich gemacht, sondern auch bereits begonnene nunmehr gestoppt. Wie stellt sich die Bundesregierung die Fortführung des von ihr als Allheilmittel angepriesenen Strukturwandels vor, wenn den Betrieben durch die Absenkung des Einkommensniveaus, z. B. auch im Zuge der in diesem Jahre durchzuführenden Getreidepreissenkung, die Eigenmittel weiter beschnitten und zugleich die Bundesmittel so scharf zusammengestrichen werden? Abschließend möchte ich der Regierung noch einmal dringend empfehlen, ihre offensichtlich voreiligen und völlig unverständlichen Beschlüsse über den Agrarhaushalt 1967 noch einmal gründlich zu überprüfen. Man sollte doch wenigstens den Grünen Bericht 1967 abwarten; er wird uns zwingend den Weg und die Maßnahmen deutlich machen, die der Grüne Plan enthalten sollte. Wie würde wohl der Grüne Bericht des nächsten Jahres aussehen, wenn der Grüne Plan 1967 so dürftig bedacht wird, wie die Bundesregierung das jetzt vorhat? Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 24. Januar 1967 auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) *. In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 10. November 1966 (71. Sitzung) haben -Sie nach 'den Verwaltungskosten gefragt, die bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes auf den 1. Januar 1964 durch die Auswertung der Gebäudebeschreibung der Ein- und Zweifamilienhäuser auf Seite 4 des Vordrucks EW 102/103 entstehen. Insbesondere war für Sie das Verhältnis zu denjenigen Kosten, die bei einer allgemeinen Beschaffung der Unterlagen durch Ortsbesichtigungen entstehen würden, von Interesse. Da die Kosten, nach denen Sie gefragt haben, --ausschließlich bei den Finanzverwaltungen der Länder entstehen, ist diese Frage mit ihnen auf einer gemeinsamen Besprechung erörtert worden. Dabei ergab sich folgendes: Die Auswertung der Grundstückserklärungen und damit auch der Gebäudebeschreibung, die bei den Ein- und Zweifamilienhäusern einen Teil der Grund- *) Siehe 71. Sitzung Seite 3325 D 4116 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1967 stückserklärung bildet und auf Grund der beigefügten gemeinsamen Presseverlautbarung der Herren Finanzminister (Finanzsenatoren) der Länder vom 19. Dezember 1966 jetzt in der ebenfalls beigefügten vereinfachten Form ausgefüllt werden kann, fällt mit weiteren Arbeiten bei der Feststellung der Einheitswerte zusammen. Sie erfolgt in einem Arbeitsgang mit der Erstellung der Eingabebögen für die bei der Einheitsbewertung eingesetzten datenverarbeitenden Maschinen oder mit der Aufstellung der Berechnungsbögen bei einer Bearbeitung in herkömmlicher Weise. Gesonderte Kosten konnten aber von den Ländern weder für die Auswertung der Gebäudebeschreibungen der Ein- und Zweifamilienhäuser noch für die Auswertung der solche Gebäudebeschreibungen enthaltenen Grundstückserklärungen noch für die ganze Bearbeitungsstufe in den einschlägigen Fällen genannt werden. Als sicher kann nur angesehen werden, daß die Auswertung der in 'den Grundstückserklärungen enthaltenen Gebäudebeschreibungen keinen wesentlich größeren oder geringeren Arbeitsaufwand verursacht und daher für die Bearbeitungsstufe auch nicht zu wesentlich höheren oder niedrigeren Kosten führen wird, als sie bei der Auswertung von Unterlagen, die als Ersatz für die 'Gebäudebeschreibungen auf andere Weise beschafft würden, entstehen würden. Unterschiede in der Höhe der Verwaltungskosten würden sich allerdings ergeben, wenn auf andere Art und Weise die Unterlagen beschafft werden müßten. Wenn eine Gebäudebeschreibung nicht verlangt werden würde, müßten in allen Fällen Ortsbesichtigungen durchgeführt werden. Auf der Besprechung mit den Ländern ist daher noch die Frage erörtert worden, wie sich die Kosten bei der Beschaffung der Bewertungsunterlagen auf die eine oder andere Weise zueinander verhalten würden. Danach würden durch den Verzicht auf die Grundstücksbeschreibungen und durch die Besichtigung sämtlicher Grundstücke erhebliche zusätzliche Kosten in allen Ländern entstehen. Die Höhe der erwähnten Mehrkosten hat der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen für die in diesem Land gelegenen etwa 720 000 Ein- und Zweifamilienhäuser auf 9 963 000 DM berechnet. Ein Sachbearbeiter des Finanzamts würde im Außendienst täglich höchstens 6 Grundstücke bearbeiten können. Bei 208 Arbeitstagen im Jahr würden also durch eine Arbeitskraft jährlich 1248 und in einem Zeitraum von 3 Jahren, in .dem die Bewertung durchgeführt werden soll, 3744 Fälle bearbeitet. Es würden also zusätzlich rd. 200 Arbeitskräfte benötigt. Das Jahresgehalt kann je Arbeitskraft auf 15 000 DM veranschlagt werden, also für 200 Sachbearbeiter und für 3 Jahre auf 9 Mill. DM. Dazu würden die Außendienstpauschalen und die Reisekosten kommen, durch die sich die Mehrkosten in 3 Jahren auf insgesamt 9 963 000 DM erhöhen. In den anderen Ländern würden sich etwa ähnliche Mehrkosten ergeben. Presseverlautbarung der Finanzminister (Finanzsenatoren) der Länder Die Ausfüllung der Erklärungsvordrucke, die den Finanzämtern als Unterlage für die Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundvermögens auf den 1. Januar 1964 dienen, bereitet vielen Grundstückseigentümern Schwierigkeiten. Das gilt insbesondere für die Gebäudebeschreibung, die von den Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern auf Seite 4 des Vordrucks gefordert wird. Die Gebäudebeschreibung dient dazu, dem Finanzamt ein Gesamtbild des zu bewertenden Grundstücks zu vermitteln. Von diesem Gesamtbild hängt nicht nur die Entscheidung ab, ob das Ein- oder Zweifamilienhaus im Ertragswertverfahren oder im Sachwertverfahren zu bewerten ist. Vor allem hängt von ihm im Ertragswertverfahren die Schätzung der üblichen Miete ab, deren Vielfaches den Einheitswert ergibt. Um die aufgetretenen Schwierigkeiten soweit wie möglich zu beseitigen, haben die Finanzminister (Finanzsenatoren) der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen eine Verlängerung 'der Erklärungsfrist sowie eine Anzahl von Erleichterungen bei der Ausfüllung der Erklärungen beschlossen. Die Erklärungsfrist wird allgemein bis zum 31. März 1967 verlängert. Lediglich die Eigentümer, denen mitgeteilt worden ist oder mitgeteilt wird, daß die Einheitswerte ihrer Grundstücke im Zuge einer Vorerhebung vorweg ermittelt werden sollen, werden gebeten, ihre Erklärungen nach Möglichkeit schon früher abzugeben. Für die Ausfüllung der Erklärungen sind im einzelnen folgende Erleichterungen beschlossen worden: 1. Die Gebäudebeschreibung für Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser unter Nr. 4.2 des Vordrucks EW 102/103 ist vereinfacht worden. Es steht den Eigentümern dieser Grundstücke frei, statt der Seite 4 des Vordrucks EW 102/103 die vereinfachte Gebäudebeschreibung auszufüllen. Sie ist bei allen Finanzämtern und, nach näherer Regelung in den einzelnen Ländern, auch bei den Gemeindebehörden, den Haus- und Grundbesitzervereinen oder bei anderen Stellen von einem Zeitpunkt an, der noch bekanntgegeben wird, erhältlich. 2. Bei Fragen, die nicht beantwortet werden können, genügt die Angabe unbekannt oder „nicht feststellbar". 3. Unter 3.1 des Vordrucks EW 102/103 wird die Angabe der Kataster- und Grundbuchbezeichnung erbeten. Die Beantwortung kann unterbleiben, wenn noch ein Kataster- oder Grundbuchauszug beschafft werden müßte. 4. Unter 4.1 des Vordrucks EW 102/103 wird nach dem umbauten Raum gefragt. Wie sich schon aus Ziffer 1 der 'Erläuterungen zur Grundstücksbeschreibung ergibt, ist diese Angabe nur erforderlich, wenn der umbaute Raum schon nach den DIN-Vorschriften 1950 berechnet worden und dem Eigentümer bekannt ist. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1967 4117 5. Die unter derselben Ziffer erbetene Angabe der Baukosten kann unterbleiben, wenn die Kosten vor der Währungsreform angefallen sind. 6. Außerdem ist unter derselben Ziffer nach dem Baujahr des Gebäudes gefragt. Bei Gebäuden, die vor ,dem Jahre 1895 fertiggestellt worden sind, genügt die Angabe vor 1895, da in diesen Fällen ein einheitlicher Vervielfältiger gilt. 7. Unter 4.3 des Vordrucks EW 102/103 wird nach der Jahresrohmiete gefragt. Ist dem Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses die Schätzung der üblichen Miete nicht möglich, so kann auch in diesen Fällen „unbekannt" eingetragen werden. 8. Die unter 4.5 des Vordrucks EW 102/103 erbetene Angabe der Mieten, die durch zinsverbilligte Darlehen beeinflußt worden sind, kann unterbleiben. 9. Gehören einem Eigentümer mehrere Grundstücke .mit den gleichen Merkmalen, so kann ihm das Finanzamt die nach den Umständen vertretbaren Erleichterungen gewähren, z. B. den Hinweis auf die Gebäudebeschreibung für ein Grundstück mit gleichen Merkmalen gestatten. Die Finanzämter werden jeden ratsuchenden Eigentümer bei der Ausfüllung der Erklärungsvordrucke unterstützen. Beschreibung des Hauptgebäudes — Nur auszufüllen bei Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern — (15) — Zutreffendes (ggf. in mehreren Spalten) bitte unterstreichen ; andere Ausführungsart in einer freien Spalte eintragen — Bauteil Ausführung Für Vermerke 1 2 3 4 5 6 7 des Finanzamts Umfassungswände Platten, Fachwerk massiv Fertigteile Innenwände Platten, Fachwerk massiv Fertigteile Dachdeckung Dachpappe, Wellplatten Dachziegel Schiefer, Kupfer, Schindeln, Blei Ried Außenverkleidung Putz Kunststeinplatten Klinker Fliesen Marmor oder anderer Naturstein Fenster Einfache Doppelfenster Schiebefenster, versenkbare Fenster Einfache Isolier- oder Fenster Verglasung Bleiverglasung Türen Sperrholzoder Schiebetüren, Eichenholztüren, Füllungstüren Flügeltüren Edelholztüren Fußboden Hobel Parkett Teppichboden Marmor oder in Wohnräumen dielen, anderer Kunststoff, Naturstein Linoleum Decken und Wände in Wohnräumen Anstrich Tapeten Stuckdecken, Stoff- oder Vertäfelung Lederbespannung Wandoder Deckenmalerei 4118 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1967 Bauteil Ausführung Für Vermerke des 1 2 3 4 5 6 7 Finanzamts Sanitäre Installation ein Bad je Wohnung mehrere Bad mit Bäder je besonderer Wohnung Ausstattung Küchenausstattung Kohleherd Gas- oder Warmwasserspeicher, Durchlauferhitzer. Einbauküche Elektroherd Treppe Beton mit Holz Marmor Kunstgeschmiedetes oder Kunststein oder geschnitztes Stahl anderer Geländer Naturstein Heizung Ofenheizung Warmluftheizung Sammelheizung Fußboden oder Klimaanlage . Deckenstrahlungsheizung Sonstiges Wandschränke offener Schwimmbecken im Kamin Gebäude (auch Nebengebäude)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alex Möller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! im Hinblick auf einige Bemerkungen der beiden Herren Vor-



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    redner möchte auch ich mit einem kurzen Rückblick auf unsere jüngste politische, finanzpolitische Vergangenheit beginnen.
    Am 29. August 1966 brachten die Zeitungen Schlagzeilen. So ein angesehenes Blatt, das nicht der SPD nahesteht: „Bundeshaushalt 1967: 73,9 Milliarden. Statt der angekündigten drastischen Kürzungen hat das Kabinett nur 100 Millionen gestrichen". Das waren die Schlagzeilen. Angekündigt hatte die Bundesregierung Erhard-Mende, man wolle die Obergrenze des Haushalts um rund 1,5 Milliarden DM unterschreiten! Mein Kommentar: „Kreißend dreht sich der Berg, und hervor kommt winzig ein Mäuslein".
    Dieselbe Zeitung brachte am 21. Januar 1967 folgende Schlagzeile: „Ausgleich des Etats ohne Steuererhöhung. Kiesinger verkündet vor dem Bundestag den Kabinettsbeschluß : Ausgabenkürzungen, Abschaffung von Steuervergünstigungen zur Schließung der Deckungslücke von 3,6 Milliarden".
    Meine Damen und Herren, diese Beschlüsse sind am 50. Tage der Existenz der Bundesregierung Kiesinger-Brandt gefaßt worden; die Weihnachtstage mitgerechnet.
    Der Bundeskanzler sprach in seiner Erklärung vor diesem Hohen Hause am 20. Januar von einer — ich zitiere wörtlich — „Herkulesarbeit, die geleistet werden mußte". Herkules, dieser bedeutende Held der griechischen Sage, hat im Dienste seines Königs — in unserem Falle ist das Volk der Souverän — dessen riesige Ställe an einem Tag gereinigt, aber nach der griechischen Sage in seinem Leben dazu noch weitere elf schwierige Taten vollbracht.
    Wir Sozialdemokraten registrieren die erste große Tat dieser Bundesregierung auf dem Gebiete der Innenpolitik mit großer Befriedigung und fügen hinzu, daß erfreulicherweise das Kabinett nicht beim wohlüberlegten Ausgleich der Deckungslücke von 3,7 Milliarden DM stehengeblieben ist, sondern im Zusammenhang hiermit zwei dynamische Maßnahmen zur Sicherung von Stabilität und Wachstum beschlossen hat: erstens die sofortige Vorlage eines Eventualhaushalts mit erheblichen Investitionen und zweitens die Förderung der notwendigerweise wieder herbeizuführenden Investitionsbereitschaft der Unternehmen durch Sonderabschreibungen für die Dauer von neun Monaten bei beweglichen Wirtschaftsgütern in Höhe von 10 v. H., bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern in Höhe von 5 v. H. des Anlagevermögens.
    Die knapp zehn Stunden nach den Kabinettsbeschlüssen vor dem Bundestag abgegebene Regierungserklärung konnte verständlicherweise nicht alle Einzelheiten und die letzten Zahlenangaben enthalten. Darauf kam es aber nach meiner Meinung auch nicht an. Entscheidend ist der neue Stil der Bundesregierung, schnellstmöglich das Parlament von dem Wesentlichen zu unterrichten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das dankbar anzuerkennen, halte ich auch für eine Stilfrage, und ich füge die Bitte an die Bundesregierung hinzu, so fortzufahren.
    In einer bekannten Düsseldorfer Zeitung hieß es: „Das Parlament blieb stumm!". Diese Behauptung wird dem Tatbestand, der vorliegt, nicht gerecht. Bei der großen Bedeutung der Beschlüsse der Bundesregierung Kiesinger-Brandt, die von niemandem geleugnet wird, wäre kein Fraktionssprecher am selben Tage in der Lage gewesen, verbindliche Erklärungen für seine politischen Freunde abzugeben. Was die Experten der Ministerien in sorgfältigen Untersuchungen als Grundlage für die Entscheidungen des Kabinetts — denen eingehende Besprechungen des Bundesfinanzministers mit den Kabinettsmitgliedern vorausgegangen waren — erarbeitet hatten, können Fraktionssprecher nicht aus dem Handgelenk beurteilen. Das muß einmal gesagt werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir Sozialdemokraten jedenfalls benötigen die sachlich-fachliche Prüfung in unseren Arbeitskreisen und die politische Stellungnahme des Fraktionsvorstandes und der Gesamtfraktion. Je verantwortungsbewußter beides vorbereitet wird, um so besser ist ein solches Verhalten für das Funktionieren des parlamentarischen Systems!
    Der Herr Bundeskanzler hat wegen gewisser Unterstellungen in seiner Erklärung hervorgehoben, daß die Arbeit des Bundeskabinetts „im Geiste gesamtverantwortlicher Zusammenarbeit" geleistet worden sei, und hat wörtlich hinzugefügt — ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten —:
    Wenn unsere Beratungen gestern bis Mitternacht dauerten, so nicht deshalb, weil wir uns — wie ich in einer Zeitung gelesen habe — zerstritten hätten — ganz im Gegenteil! —, sondern deshalb, weil wir um eine gute Gesamtlösung gemeinsamen gerungen haben und weil wir den Wunsch hatten, alle Gesichtspunkte auf das sorgfältigste auszudiskutieren.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist mit Herrn Kiesinger der Meinung — und ich sage das, nachdem auch wir alle Gesichtspunkte auf das sorgfältigste ausdiskutiert haben —, daß diese Arbeitsmethode erfolgreich gewesen ist.
    Bemerkenswert erscheint mir auch die Offenheit, mit der der Herr Bundeskanzler darauf hingewiesen hat, daß es unvermeidbar war, daß die Haushaltsberatungen im Kabinett diesmal noch gewisse provisorische Züge aufwiesen, da, wie er sagte, „die Probleme zu groß sind und die Regierung noch zu jung, als daß alles schon in ein völlig geschlossenes Programm hätte eingebettet werden können." Man kann wirklich nicht in wenigen Wochen beseitigen, was Jahre hindurch an Schwierigkeiten über ein normales und vertretbares Maß hinaus angehäuft worden ist, wobei ich diesmal gar keine Schuldfrage aufwerfen will.
    Diese Bundesregierung Kiesinger-Brandt ist keine Wunderwaffe, sie kann auch keine Wunder vollbringen. Sie muß wirklich in zäher, zielbewußter Arbeit innenpolitisch unter anderem die Sanierung der Bundesfinanzen, die Sicherung der Stabilität und wieder ein gesundes Wachstum der Wirtschaft



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    herbeiführen. Und da können Regierung und Koalitionsfraktionen schon einiges vorweisen:
    Dieses Hohe Haus hat vor den Weihnachtsferien eine Verbesserung der Haushaltslage des Bundes für das Jahr 1967 durch Verabschiedung des Finanzplanungsgesetzes und der Steueränderungsgesetze 1966 in Höhe von 4,7 Milliarden DM beschlossen. Mit den jetzt zu erwartenden Vorlagen, über die noch im einzelnen geredet werden muß, wird ein Betrag von 3,7 Milliarden DM erfaßt. Das sind zusammen 8,4 Milliarden DM Entlastungen des Bundeshaushalts in wenigen Wochen, nachdem jahrelang Ausgabenbeschlüsse gefaßt worden sind, die uns in diese die Dämme brechende Milliardenflut hineingeführt haben.
    8,4 Milliarden DM — ich wiederhole es — in wenigen Wochen an Abbau von Ausgaben und Vergünstigungen und an Belastungen, wie z. B. durch die Tabaksteuer, das ist die notwendige Rückkehr zu einer parlamentarischen Verantwortung, die für jeden von uns in solchen Situationen eines demokratischen Staates eine zwar nicht vermeidbare, aber recht drückende Bürde darstellt.
    Meine Damen und Herren, das Hervorstechendste an den Kabinettsvorschlägen ist die starke Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten finanzpolitischen Maßnahmen. Diese Feststellung betrifft nicht nur den vorgesehenen Eventualhaushalt — auf den ich in meinen weiteren Ausführungen noch zu sprechen komme —, sondern auch die Vorschläge zur Sanierung der Bundesfinanzen. Die jetzt vorgenommene Aufteilung des Haushalts in einen Eventualhaushalt und einen Kernhaushalt hatte die sozialdemokratische Bundestagsfraktion im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung bereits in der Debatte dieses Hohen Hauses am 10. November vorigen Jahres gefordert, als sie als Opposition ihre von den beiden anderen Fraktionen, wie ich dankbar anerkenne, positiv aufgenommene Alternative entwickelte.
    Es verdient hervorgehoben zu werden, daß der Kernhaushalt 1967 in der vorliegenden Fassung ein Gesamtvolumen von 74,03 Milliarden DM aufweist und damit unter dem Betrag des ursprünglichen Entwurfs der vorigen Regierung einschließlich des Ergänzungshaushalts 1967 mit einem Volumen von 75,279 Milliarden DM geblieben ist.
    Bedeutsamer als die Reduzierung der bisherigen Ansätze ist die Tatsache, daß dieser Entwurf auch die Positionen ausweist, die zwangsläufig auf den Bundeshaushalt zukommen mußten und die dennoch von der Regierung Erhard—Mende nicht etatisiert worden waren, z. B. der neue Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftssteuer.
    Die Neuverteilung der Einkommen- und Körperschaftssteuer auf Bund und Länder war eine wesentliche Position im Katalog der von der SPD im Herbst noch in ihrer Oppositionsstellung dargestellten Alternative zum ersten Etatentwurf 1967 der Regierung Erhard—Mende, und sie war für uns von großer Bedeutung in den Verhandlungen um die Regierungsneubildung.
    Dem in der großen Koalition erzielten Kompromiß über den Bundesanteil messen wir Sozialdemokraten besonderes politisches Gewicht bei. Das angestrebte Beteiligungsverhältnis — Bund 37 v. H., Länder 63 v. H. — scheint uns in Verbindung mit den übrigen Maßnahmen die finanziellen Notwendigkeiten bei allen Gebietskörperschaften angemessen zu berücksichtigen. Den Ländern werden zu Lasten des Bundes 980 Millionen DM Einnahmen zufließen. Aus dem Steuerverbund zwischen Ländern und Gemeinden erfolgt dadurch eine Verbesserung der Gemeindefinanzen um etwa 265 Millionen DM, und zwar bei einem angenommenen Verbundsatz von 25 v. H.
    Unter Berücksichtigung des bereits erfolgten Beschlusses, die Erhöhung aus der Mineralölsteuer in einer Größenordnung von 660 Millionen DM voll den Gemeinden zugunsten des Ausbaus ihrer Verkehrswege zukommen zu lassen, erhalten die Gemeinden 1967 fast 1 Milliarde DM zusätzliche Deckungsmittel. Mit diesem Ergebnis bewegen wir uns schon einen beträchtlichen Schritt voran auf dem Wege, der in dem Gutachten der Sachverständigenkommission zur Finanzreform vorgezeichnet worden ist und der von der Bundesregierung und dem Parlament in dieser Legislaturperiode gemeinsam zu Ende gegangen werden muß.
    Da die sozialdemokratische Bundestagsfraktion es als eine der wesentlichen Aufgaben dieser Koalitionsregierung betrachtet, das große Werk der Finanzreform gesetzgeberisch noch in dieser Wahlperiode zu realisieren, begrüßen wir den Kompromiß über den Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer, der zu einer wesentlichen Klimaverbesserung zwischen Bund und Ländern beitragen wird.
    Unter diesen Aspekten halten wir es für notwendig, daß im Verlaufe der parlamentarischen Etatberatungen auch eine Einigung über die Höhe der Ergänzungszuweisungen an die finanzschwächsten Länder unter Berücksichtigung der auf beiden Seiten vorhandenen Schwierigkeiten erfolgt. Wir meinen, daß die heute im Haushaltsausschuß und im Finanzausschuß gefaßten Beschlüsse die Billigung dieses Hohen Hauses finden sollen.

    (Abg. Leicht: Die Länder sollten aber auch weiter wie bisher ihre Leistungen an die Gemeinden geben!)

    — Ich glaube, es ist notwendig, das zu betonen. Wenn ich beispielsweise an die 660 Millionen DM denke, die wir für den kommunalen Nahverkehr zur Verfügung stellen, so kann gar nicht deutlich genug hervorgehoben werden, daß diese 660 Millionen DM bei den Ländern nicht dazu benutzt werden dürfen, etwa Etatlücken im Verkehrsetat der Länder zu füllen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der FDP.)

    Es war der eindeutige Wille dieses Hohen Hauses, diese 660 Millionen DM unabhängig von den vorgelegten Verkehrsetats der Länder zur Verfügung zu stellen, um die besondere Notlage der Gemein-



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    den beheben zu helfen. Wir haben das jedenfalls in aller Eindeutigkeit all unseren politischen Freunden gesagt, die in den Länderregierungen Einfluß haben, und wir legen Wert darauf, das auch vor diesem Hohen Hause in aller Klarheit zu wiederholen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Pohle: Wir müssen es den Ländern noch einmal sagen!)

    — Herr Pohle, wenn wir uns einig sind, werden wir damit doch auch noch fertig. Ich habe da anscheinend nicht so viele Hemmungen wie Sie. Wenn Sie denselben Einfluß auf Ihre Freunde ausüben wie wir auf unsere Freunde, gibt es hier auch wieder eine vernünftige Synthese.
    Meine Damen und Herren! Es ist für die Entwicklung von entscheidender Bedeutung, daß die Bundesregierung die Deckungslücke von 3,7 Milliarden DM schließen will, ohne dabei Steuererhöhungen vorzuschlagen. Nicht nur eine Erhöhung der Ertragsbesteuerung, sondern auch eine erhöhte Umsatzsteuer würde in der jetzigen Konjunkturlage eine nicht zu verantwortende Belastung der Wirtschaft bedeuten, wobei sogar für mich noch zweifelhaft ist, ob die Nachfragesituation eine generelle Überwälzung der Steuer überhaupt zuläßt.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Es ist natürlich nicht zu verkennen, daß die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Kürzungen auf der Ausgabenseite und die Verbesserungen auf der Einnahmenseite des Etats für die davon betroffenen Bereiche eine spürbare Belastung nach sich ziehen können. Aber bei der Haushaltslage, die diese Bundesregierung vorgefunden hat, sind schmerzhafte Korrekturen unvermeidbar, und je schneller wir sie vornehmen, um so besser für den Bundeshaushalt, aber auch für unsere gemeinsame politische Arbeit.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Die sozialdemokratische Fraktion ist befriedigt darüber, daß bestimmte Kürzungserwägungen, wie sie in der Öffentlichkeit bereits diskutiert wurden und wie sie auch der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung mit einer Offenheit angesprochen hat, die in diesem Hohen Hause ungewöhnlich ist, nicht realisiert worden sind. Der Entwurf der Bundesregierung zeigt, daß es einer Regierung auf breiter Basis möglich ist, Streichungen im Haushalt vorzunehmen, ohne daß diese Maßnahmen zu einer Einschränkung der sozialen Sicherung führen. Es würde die große Koalition berechtigterweise in Mißkredit gebracht haben, wenn man die Kürzungen z. B. ausgerechnet bei den Versorgungsleistungen für Kriegsopfer vorgenommen hätte.
    Mit absoluter Sicherheit hätte meine Fraktion derartige Vorschläge verworfen. Selbst bei einer äußerst schwierigen Haushaltslage müssen die von den Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen für die Allgemeinheit gebrachten Opfer angemessen, auch in Form von Grundrenten, gewürdigt werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Gerade an dieser Stelle, meine Damen und Herren, darf ich hinzufügen, daß sich an dem von mir in der Debatte vom 10. November vorigen Jahres vorgetragenen Standpunkt der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion nichts geändert hat und daß wir nach wie vor der Meinung sind, daß durch eine Verlangsamung des Zuwachstempos im Verteidigungshaushalt weitere Kürzungen in diesem Etat zu verantworten sind. Das gilt auf der Basis der Vorschläge, wie ich sie am 10. November hier in diesem Hohen Hause vorgetragen habe. Wir sind dabei — ohne die Devisenausgleichszahlungen — von Mirzungsmöglichkeiten ausgegangen, die etwa bei 600 Millionen DM liegen, und haben darauf verwiesen, daß alles andere nur überlegt werden kann bei einer völlig neuen Konzeption, die erst einmal dasein müßte. Soweit ich die Zahlen kontrollieren kann, haben wir bisher Kürzungen in Höhe von 440 Millionen DM. Ich verweise auf die von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion heute mittag herausgegebene Erklärung und bitte den Herrn Präsidenten um die Erlaubnis, diese Erklärung zur Sache dem Protokoll der heutigen Sitzung als Anlage beifügen zu dürfen *), weil sich die Erklärung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion noch einmal mit diesem Thema und mit einer Klarstellung zu dem Artikel beschäftigt, der in unserem Pressedienst erschienen und mit drei Sternen versehen worden ist, weil er von besonderer Bedeutung war.
    An unserem Standpunkt hat sich nichts geändert. Das geht aus der von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion herausgegebenen Erklärung hervor. Ich möchte das im Hinblick auf die besorgten Ausführungen des Kollegen Leicht ausdrücklich feststellen. Bei der Aussprache über die Regierungserklärung hat meine Fraktion besonderes Gewicht auf eine Politik zur Sicherung der Arbeitsplätze gelegt. Mit Befriedigung stellen wir fest, daß die haushalts-
    und wirtschaftspolitischen Vorschläge der Bundesregierung auch einer zeitgerechten Arbeitsmarktpolitik dienen. Meine Fraktion hat in ihrem Entwurf eines Arbeitsmarkt-Anpassungsgesetzes hierzu wichtige Anregungen gegeben. Gerade im Hinblick auf die gegenwärtige Arbeitsmarktlage, bei der ich persönlich — abgesehen von den politischen Folgen — auch die sinnlose Unwirtschaftlichkeit der Arbeitslosigkeit hervorheben möchte, sollte alles getan werden, damit dieser Gesetzentwurf bald verabschiedet werden kann. Im Interesse der 600 000 Menschen, die gegenwärtig — und hoffentlich nur vorübergehend — arbeitslos sind, müssen die größtenteils völlig unzureichenden Sätze des Arbeitslosengeldes und ähnliche Leistungen unverzüglich angehoben werden.
    Zur Beschleunigung des Verfahrens haben wir unserem Koalitionspartner vorgeschlagen, im Siebenten Änderungsgesetz zum Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung die Sätze des Arbeitslosengeldes auf durchschnittlich 65% des Nettoarbeitsentgelts zu erhöhen. Das belastet den Bundeshaushalt nicht. Die Mehrausgaben können aus flüssigen Mitteln der Bundes-
    *) Siehe Anlage 2



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    anstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung finanziert werden, und diese Mittel sind ja schließlich zu einem solchen Zweck angesammelt worden.
    Der wichtige Vorschlag der Bundesregierung, die gegenwärtige Form der Ausbildungszulage fortfallen zu lassen, macht es unabweisbar, nun endlich zu einer gezielten Ausbildungsförderung zu kommen. Eine solche Neuregelung sollte zum gleichen Zeitpunkt, an dem die bisherige Ausbildungszulage nicht mehr gezahlt wird, in Kraft treten. Das verpflichtet die Bundesregierung zu intensiven Anstrengungen, um den Beschluß .des Bundestags vom 24. November 1966 über die Vereinheitlichung und Verbesserung der Ausbildungsförderung zu verwirklichen.
    Mit Befriedigung haben wir davon Kenntnis genommen, daß sich die Bundesregierung erfolgreich bemüht hat, eine Beitragserhöhung in der Rentenversicherung infolge von Kürzungen der Bundeszuschüsse für das Jahr 1967 zu vermeiden. Es bleibt allerdings festzuhalten, daß dennoch nach den Vorschlägen der Bundesregierung über das Finanzplanungsgesetz hinaus Eingriffe in die Finanzen der Rentenversicherung in einer Größenordnung von 350 Millionen DM, nämlich Kürzung der Bundeszuschüsse 300 Millionen DM, Wegfall der Erstattung an die Rentenversicherung für Tuberkulosehilfe 50 Millionen DM, vorgenommen werden sollen. Dieses Vorhaben ist unerfreulich, denn die Finanzlage der Rentenversicherung ist nicht nur durch den Altersaufbau, sondern auch durch Beitragsausfall infolge der wirtschaftlichen Entwicklung außerordentlich angespannt.
    Wenn in den letzten Jahren jeweils im Zusammenhang mit der Haushaltslage des Bundes eine rege öffentliche Diskussion über die Bundeszuschüsse zu den Rentenversicherungen geführt wurde, so ist dieser Zustand darauf zurückzuführen, daß bei der Rentenreform im Jahre 1957 der Bundeszuschuß nicht nach objektiven, jederzeit übertragbaren Merkmalen festgesetzt worden ist. Seitdem hat man zwar den Bundeszuschuß dynamisiert, eine objektivierbare Begründung hat er aber dadurch ganz sicher nicht erfahren. Dieser Tatbestand bietet, was ich persönlich verstehen kann, für jeden Bundesfinanzminister eine Quelle der Versuchung, in einer schwierigen Haushaltssituation Teile des Bundeszuschusses zur Deckung des Haushalts in Anspruch zu nehmen. Im Interesse der Rentenversicherung, aber auch des Bundeshaushalts scheint es mir eine wichtige politische Aufgabe zu sein, auf lange Sicht dem Bundeszuschuß eine nach objektiven Merkmalen ausgerichtete, fundierte Grundlage zu geben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Diese Aufgabe ließe sich im Zusammenhang mit dem Dritten Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetz lösen, dessen Entwurf gegenwärtig im Ausschuß für Sozialpolitik beraten wird.
    Was die vorgeschlagene Kürzung im Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte angeht, so hoffen wir, daß die Verabschiedung des Währungsausgleichsgesetzes für Reichsmarksparguthaben von Deutschen aus der sowjetisch besetzten Zone nicht gefährdet wird.
    Anders ist die Sachlage hinsichtlich der vorgesehenen Kürzung bei der Einrichtungshilfe nach dem Flüchtlingshilfegesetz. Eine Beseitigung der von der alten Koalition gegen unseren Willen in das Gesetz aufgenommenen Einkommensgrenze wird im Haushaltsjahr 1967 nicht mehr möglich sein. Wir werden uns gemeinsam mit unserem Koalitionspartner bemühen müssen, die Flüchtlingsgesetzgebung in absehbarer Zeit in einer Weise zum Abschluß zu bringen, die im Rahmen des noch finanziell Möglichen auf dem Grundsatz der rechtlichen Gleichstellung beruht.
    Nun, meine Damen und Herren, komme ich kurz zu einem Gebiet, das im Hinblick auf gewisse Reaktionen in der Öffentlichkeit ein klärendes Wort erfordert. Niemand wird sich ernsthaft der Auffassung widersetzen können, daß auch der Landwirtschaftsetat zur Stabilisierung des Gesamthaushalts beitragen muß. Durch Beschluß einer Mehrheit des Bundestages wurde die Einführung des Gemeinlastverfahrens für einen Teil der Bundeszuschüsse an die landwirtschaftliche Unfallversicherung in Höhe von 100 Millionen DM abgelehnt, so daß der gesamte Kürzungsbetrag des Kabinetts für den Einzelplan 10 auf 389 Millionen DM angewachsen ist.
    Ich bin überzeugt, daß, die Landwirtschaft bei ruhiger Überlegung für Haushaltskürzungen Verständnis aufbringen wird, wenn nicht einkommenswirksame und investitionsfördernde Maßnahmen im Vordergrund stehen. Die von der Bundesregierung vorgelegten Kürzungsvorschläge werden hierauf sorgfältig zu prüfen sein. Es muß unser aller Ziel bleiben, daß der Anpassungsprozeß unserer Landwirtschaft im Hinblick auf den bevorstehenden gemeinsamen Agrarmarkt nicht gefährdet wird. Meine Fraktion wird gegebenenfalls entsprechende Änderungsvorschläge — und selbstverständlich dann nur im Rahmen des Einzelplans 10 — unterbreiten.
    Im übrigen bitten wir die Bundesregierung, anläßlich der Einbringung des Grünen Berichts und des Grünen Plans nicht darauf zu verzichten, ihre Vorstellungen zur Agrarpolitik zu präzisieren, zumal sie -- wie heute für alle erkennbar ist — auch hierbei ein drückendes Erbe übernommen hat.
    Lassen Sie mich ein Wort zur Berlinhilfe sagen, auch deswegen, weil Herr Kollege Emde eine Anmerkung hierzu gemacht -hat. Die Erhaltung der Lebensfähigkeit Berlins in seiner besonderen Lage war und ist eine der Hauptaufgaben der Bundesrepublik Deutschland. Wir haben uns deshalb in der Vergangenheit stets für eine Bundeshilfe eingesetzt, die der Bedeutung der deutschen Hauptstadt entspricht. Wir werden das auch künftig, d. h. unablässig tun.
    Die diesjährige Berlinhife ist so bemessen, daß die vom Land Berlin beschlossene Zuwachsrate des Haushalts von 3,7 % nicht geschmälert werden muß. Der Bundeszuschuß wird zwar auf die



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    Vorjahreshöhe beschränkt bleiben, er soll jedoch durch eine Bundesgarantie für die Aufnahme eines Darlehens über 120 Millionen DM ergänzt werden, so daß dem Berliner Haushalt das vorgesehene Volumen erhalten bleibt.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich die Zusicherung des Herrn Bundeskanzlers vom 24. Januar 1967 in Berlin, daß die Stadt nachhaltig in die von der Bundesregierung getroffenen Entscheidungen zur Belebung der Konjunktur einbezogen und das Berlinhilfegesetz unverändert aufrechterhalten wird.

    (Beifall bei der SPD.)

    Diese vom Herrn Bundeskanzler abgegebene Erklärung ist ganz zweifellos geeignet, das Vertrauen der Berliner Bevölkerung und der Berliner Investoren in die Stetigkeit unserer Berlin-Politik zu festigen.
    Meine Damen und Herren, wenn ,der Kernhaushalt 1967 durch die Bemühungen der Bundesregierung jetzt ausgeglichen worden ist, so zeigt sich hierin noch kein ausreichendes Mittel einer in dieser Konjunkturphase notwendigen Finanzpolitik. Sicherlich ist die pychologische Auswirkung gemeinsamer und ernsthafter Anstrengungen zur Sanierung der Bundesfinanzen von nicht zu unterschätzendem Gewicht. Ein fiskalisch ausgeglichener Haushalt reicht aber bei der jetzigen Konjunkturentwicklung nicht mehr aus, um als wirksames Mittel zur Herbeiführung eines gesunden Wachstums der Wirtschaft und zur Sicherung der Stabilität zu dienen. Diese Tatsache darf man Gott sei Dank heute in diesem Hohen Hause erwähnen, nachdem antizyklisches Denken nicht mehr zu unseren geistigen Sperrzonen gehört.
    Würde die wirtschaftliche Entwicklung weiterhin mit einem abwärts gerichteten Trend verlaufen, dann müßten die in diesem Haushalt zugrunde gelegten Schätzungen über das Wachstum des Sozialprodukts und damit auch die Steuerschätzungen ständig negativ korrigiert werden. Da der Ausgleich des Bundeshaushalts 1967 auf einem erwarteten Zuwachs des Bruttosozialprodukts — selbstverständlich nominal — von rund 5 % beruht, würde ein weiteres Absinken des Sozialprodukts eine neue Lücke im Haushalt aufreißen. Gerade eine solche mögliche Entwicklung des Haushalts macht deutlich, wie stark die Finanzpolitik von der wirtschaftlichen Lage abhängig ist und daß die für das Gemeinwohl notwendigen Steuereinnahmen von einer schrumpfenden Wirtschaft ganz sicherlich nicht erbracht werden können. Wer erkannt hat, daß ein erheblicher Teil der jetzt noch zu schließenden Deckungslücke auf einem konjunkturverursachten Steuerausfall beruht, der muß bereit sein, alles zu tun, um die Produktionskraft der Wirtschaft unserer Bundesrepublik ausreichend zu stärken; denn nur auf diesem Wege kommen wir wieder zu befriedigenden Steuereinnahmen. Eine mittelfristige Wirtschaftspolitik und Finanzplanung will Wachstum in Stabilität sichern helfen.
    Die schon erwähnte Lage auf dem Arbeitsmarkt hat deutlich werden lassen, daß sich die deutsche
    Wirtschaft nicht mehr im Zustand der Vollbeschäftigung befindet. Die Auftragslage der deutschen Wirtschaft und die nachlassende Investitionsneigung der Unternehmen lassen erkennen, daß ein Normalisierungsprozeß der Wirtschaft aus eigener Kraft gegenwärtig ohne Hilfe des Bundes nicht erwartet werden kann. In dieser Situation kommt daher dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Eventualhaushalt eine zentrale gesamtpolitische Bedeutung zu. Hierbei wird in der Bundesrepublik zum erstenmal ein in der Wissenschaft anerkanntes und seit langem empfohlenes Mittel der antizyklischen Finanzpolitik realisiert.
    Die Vornahme von Investitionen über den Bund in einer Größenordnung bis zu 2,5 Milliarden DM wird ganz zweifellos die Investitionstätigkeit anregen und, wie ich hoffe, wieder in Gang bringen. Diese Investitionen sollen in den Bereichen getätigt werden, in denen die vorhandenen Kapazitäten durch die stark reduzierten öffentlichen Aufträge nicht mehr ausgelastet sind. Dabei ist an Investitionen der Bundesbahn, der Bundespost, an Investitionen auf dem Verkehrssektor und für Wissenschaft und Forschung gedacht. In diesen Bereichen werden die zusätzlichen Investitionsaufträge eine Verbesserung der Kostenstruktur durch die erhöhte Auslastung nach sich ziehen und zweifellos keine preistreibende Wirkung ausüben. Derartig gezielte Investitionserhöhungen stehen also mit dem Grundsatz der Preisstabilität völlig in Einklang.
    Wenn der jetzt vorweg zu verabschiedende Eventualhaushalt auch in erster Linie als konjunkturpolitisches Instrument — mit Recht — gedacht ist, so kann meines Erachtens die Ausgabenrichtung schon als Anfang einer mittelfristigen finanzpolitischen Konzeption angesehen werden. Wird man in einem späteren Zeitpunkt die Aufteilung des Haushalts 1967 unter Einbeziehung des Eventualhaushalts auf Konsum- und Investitionsausgaben untersuchen, dann muß sich eine deutliche Verschiebung zugunsten der investiven Ausgaben zeigen. Dieser Prozeß schließt aus — und hier stimme ich uneingeschränkt Herrn Kollegen Leicht zu —, daß der Eventualhaushalt von den Ministerien heimlich als Finanzierungsstelle für Kürzungsgeschädigte angesehen wird.
    Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß bei dieser Konjunktursituation für den Eventualhaushalt nicht Mittel des Kapitalmarktes in Anspruch genommen werden, die unsere private Wirtschaft für ihre notwendigen Investitionen benötigt. Die Finanzierung soll sich über den Geldmarkt vollziehen. Dazu erforderlich ist eine fortschreitende Liquidität im Kreditsektor.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt es daher, daß Bundesbankpräsident Blessing seine Mitwirkung an einer solchen Finanzierung des Eventualhaushalts in Aussicht gestellt hat. Die bereits eingetretene und die noch zu erwartende saisonale Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt macht es nach unserer Ansicht notwendig und dringend, das Investitionsprogramm in voller Höhe von 2,5 Milliarden DM zu realisieren. Die Finanzierung durch die Mithilfe der Bundesbank — ich sage das im Hin-



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    blick auf manche Artikel und Kommentare in den Zeitungen — wäre nicht notwendig gewesen, wenn wir uns in den vergangenen Jahren antizyklisch verhalten hätten, wenn die Steuermehreinnahmen in den Jahren der Hochkonjunktur stillgelegt worden wären, wie es das noch zu verabschiedende Stabilisierungsgesetz vorsieht. Im übrigen praktizieren wir jetzt ein Stück Stabilisierungsgesetz. So und umgehend zu handeln, bleibt vordringlich. Daher nehmen wir auch die eingetretene Verzögerung in der Ausschußberatung in Kauf, hoffen aber, daß die auf neuer Grundlage in Kürze wieder aufgenommenen Beratungen dann zügig abgeschlossen werden.
    Ich darf, meine Damen und Herren, im Hinblick auf eine Anmerkung, die Herr Kollege Emde in seiner sehr sachlichen Rede gemacht hat, auf einen Artikel von Dieter Stolze verweisen, der am 27. Januar in der Wochenzeitung Die Zeit erscheint. „Frisch gekürzt ist halb gewonnen", so heißt dieser . Artikel, und es wird Sie sicherlich, Herr Kollege Emde, folgender Satz interessieren:
    Antizyklische Finanzpolitik bedeutet, auf die einfachste Formel gebracht: Dahlgrün
    — steht hier, ich zitiere aus dem Artikel —
    hätte im Boom sparen müssen, um Rücklagen zu schaffen, Strauß muß heute in der Flaute mehr Geld ausgeben, als er einnimmt.
    Das ist die 'Situation, und an das Zustandekommen dieser Situation sich zu erinnern, ist immer ein löbliches Unterfangen.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Mischnick möchte eine Frage stellen!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alex Möller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte!