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    Deutscher Bundestag 84. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1967 Inhalt: Glückwünsche des Vizepräsidenten Dr Mommer zum neuen Jahr 3905 A Abg. Dr. Hein legt sein Mandat nieder . 3905 B Abg. Feuring tritt in den Bundestag ein . 3905 B Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung 3905 B, 3906 C Überweisung der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1966 an den Haushaltsausschuß 3905 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Sanger, Brese, Dr. Adenauer, Dr. h. c. Güde, Klein, Müller (Ravensburg) und Jacobi (Köln) 3905 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 3906 A Fragestunde (Drucksache V/1290) Fragen des Abg. Dr. Wörner: Grenze für die unbedingte Fahruntüchtigkeit im Straßenverkehr Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 3908 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Bildung einer Großen Strafverfahrenskommission und einer Großen Strafvollzugskommission Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 3909 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3909 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3910 A Fragen des Abg. Prochazka: Motive für die Begnadigung des früheren Bundestagsabgeordneten Frenzel — Auswirkungen des Austauschs eines Landesverräters . . . . . . . . . 3910 C Frage des Abg. Dr. Rutschke: Radioanlage in Mogadischu — Reise-und Aufenthaltskosten der deutschen Delegation von Hase, Staatssekretär . . . . 3910 C Dr. Rutschke (FDP) 3910 D Moersch (FDP) 3911 A Dr. Rinderspacher (SPD) 3911 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 3911 C Frage des Abg. Dorn: Parlamentarische Kontrolle des Titels 300 von Hase, Staatssekretär . . . . 3911 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 Fragen des Abg. Dr. Kübler: Heiratsmöglichkeit von Brautpaaren über die Zonengrenze hinweg Wehner, Bundesminister . . . . 3912 A Dr. Kübler (SPD) . . . . . . . 3912 C Frage des Abg. Ollesch: Attraktivere Gestaltung von Ganztagsoder Teilzeitarbeit für weitere Hilfskräfte Kattenstroth, Staatssekretär . . 3912 D Ollesch (FDP) 3913 B Frage des Abg. Ruf: Ergänzung des Kündigungsschutzgesetzes 3913 C Fragen der Abg. Bühler und Dr. Kempfler: Deutsches Krankenhaus in Diourbel (Senegal) Wischnewski, Bundesminister . . . 3913 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 3914 A Frage des Abg. Dr. Rau: Erlaß des AA an 5 deutsche Botschaften zur Ermittlung etwaiger gesetzlicher Grundlagen in ihren Gastländern zur Internierung gefährlicher Personen während eines Notstandes ohne richterlichen Haftbefehl Schütz, Staatssekretär 3914 B Dr. Rau (SPD) . . . . . . . 3914 C Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Stand der Verhandlungen über die rechtliche Gleichstellung und soziale Sicherung der bei den alliierten Stationierungsstreitkräften beschäftigten Personen 3914 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Osteuropa-Referat des Auswärtigen Amtes Schütz, Staatssekretär 3914 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 3915 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Beurteilung der kritischen Äußerungen des französischen Staatspräsidenten über das amerikanische Engagement in Vietnam Schütz, Staatssekretär . . . . . 3915 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3915 B Ott (CDU/CSU) 3915 C Ertl (FDP) 3915 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 3916 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Deutsche Architekturausstellung in drei sowjetischen Städten — Deutsch-sowjetische Beziehungen Schütz, Staatssekretär 3916 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3916 C Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Finanzielle Hilfe für die Gemeinden im Zonenrandgebiet 3916 D Frage des Abg. Mertes: Bewertung der Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland Lücke, Bundesminister . . . . . 3917 A Mertes (FDP) . . . . . . . . . 3917 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 3917 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3917 C Fragen des Abg. Mertes: Gefährdung der Zukunft vieler Zeitungen wie der Pressefreiheit selbst durch wirtschaftliche Konzentration und Monopolisierung Lücke, Bundesminister . . . . . 3917 D Mertes (FDP) 3917 D Blumenfeld (CDU/CSU) . . . . . 3918 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 3918 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3918 C Fragen des Abg. Genscher: Vorbehaltsrechte der Alliierten nach Art. 5 Abs. 2 des Deutschlandvertrages — Eingriffe in Grundrechte — Deutsche Notstandsgesetzgebung Lücke, Bundesminister . 3919 A, 3922 B Genscher (FDP) . 3919 B, 3920 C, 3922 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 3919 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 3919 C, 3920 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3919 D Busse (Herford) (FDP) 3919 D Schmidt (Hamburg) (SPD) 3920 A, 3921 B Dorn (FDP) . . . . . 3920 B, 3921 D Ertl (FDP) 3920 D Moersch (FDP) . . . . . . . 3921 A Zoglmann (FDP) . . . . . . . 3921 C Benda (CDU/CSU) 3922 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 III Aktuelle Stunde Vorbehaltsrechte der Alliierten — Deutsche Notstandsgesetzgebung Genscher (FDP) 3922 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3923 B Benda (CDU/CSU) . . . . . . 3923 D Dorn (FDP) 3924 B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 3925 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3925 C Dr. Even (CDU/CSU) 3926 A Jahn (Marburg) (SPD) 3926 D Moersch (FDP) . . . . . . . 3927 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 3928 D Mischnick (FDP) 3929 C Dr. Mende (FDP) 3930 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 3931 B Dr. Dehler (FDP) 3931 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 3932 C Lücke, Bundesminister . . . . . 3932 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 3934 A Majonica (CDU/CSU) 3935 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 3938 B von Kühlmann-Stumm (FDP) . . 3941 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 3943 C Berichte des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965: Wahleinspruch des Friedrich Thielen, Bremen-Schönebeck, Adolf von Thadden, Hannover, und 15 weitere Mitglieder und Wähler der NPD (Drucksache V/1069) Wahleinspruch der Aktionsgemeinschaft Unabhängiger Deutscher (AUD) (Drucksache V/1112) Wahleinspruch des Dipl.-Kaufmanns Alexius Mansmann und des Kaufmanns Werner Toberentz, Hamburg (Drucksache V/1113) Wahleinspruch der Deutschen Volkspartei, Bonn (Drucksache V/1114) Wahleinspruch des Hans-Joachim Böhme, Neustadt/Cobg. (Drucksache V/1115) Wahleinspruch des Werner Herrmann, Cuxhaven (Drucksache V/1116) Wahleinspruch des Dr. Herbert Beer, Lütjenburg/Ostholst. (Drucksache V/1117) Wahleinspruch des Joachim von Müchow, Lübeck (Drucksache V/1118) Wahleinspruch, des Wilhelm Studt, Hamburg (Drucksache V/1119) Wahleinspruch des Wilhelm Reinfeld, Schleswig (Drucksache V/ 1120) Wahleinspruch des Erhard Andreas Will, Bamberg (Drucksache V/1121) Wahleinspruch des Gottfried Herbelßheimer, Freiburg (Breisgau) (Drucksache V/1122) Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 3947 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3949 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 3949 B Wahleinspruch des Georg Wucher, Höfen/Vogt. (Drucksache V/1123) Wahleinspruch des Günther Schulte, Dietzenbach — Steinberg (Drucksache V/1124) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/350) — Zurückverweisung an Ausschüsse . . . 3951 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/932) — Zurückverweisung an Ausschüsse . . . . . . . . . . 3951 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Weinwirtschaftsgesetz) (Drucksache V/1208) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3951 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Ergänzungsgesetz zum Finanzplanungsgesetz) (Drucksache V/1195) — Erste Beratung — . . . 3951 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Mai 1963 über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern (Drucksache V/1219) — Erste Beratung — . . . 3951 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Volkszählung 1970 (Drucksache V/1220) — Erste Beratung — 3951 D Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Siebentes Änderungsgesetz zum AVAVG (Drucksache V/1279) — Erste Beratung — 3951 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. September 1965 mit der Republik Kongo über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/1254) — Erste Beratung — 3951 D Entwurf eines Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) (Drucksache V/1268) — Erste Beratung — 3951 D Entwurf eines Gesetzes über den Wechsel von Zuständigkeiten im Recht des Jugendschutzes und der Adoptionsvermittlung (Drucksache V/1274). — Erste Beratung — 3952 A Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Dasselfliege (Drucksache V/1286) — Erste Beratung — 3952 A Entwurf eines Gesetzes über eine Geflügelstatistik (Drucksache V/1287) — Erste Beratung — 3952 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. internationale Organisationen (Drucksachen V/532, V/1191) . . . . . 3952 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses für eine Richtlinie des Rats zur Bekämpfung des Kartoffelnematoden (Drucksachen V/1037, .V/1237) . . . . . . . 3952 C Antrag der Abg. Wächter, Logemann, Sander, Ertl, Peters (Poppenbüll), Reichmann u. Gen. betr. Rinderorientierungspreis 1967/68 (Drucksache V/1197) . . . . . 3952 D Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel .(Speyer), Winkelheide, Dr. Ritz u. Gen. betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Drucksache V/1240) Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . . . 3953 A Nächste Sitzung . . . . . . . . 3953 C Anlagen 3955 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 3905 84. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner 21. 1. Frau Albertz 18. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 1. Bals 20. 1. Blank 20. 1. Brück (Holz) 21. 1. Burgemeister 18. 1. Cramer 21. 1. Dr. Dittrich * 20. 1. Dr. Eckhardt 20. 1. Erler 31. 1. Dr. Haas 18. 1. Horten 18. 1. Illerhaus * 19. 1. Klinker * 20. 1. Könen (Düsseldorf) 21. 1. Krammig 18. 1. Kriedemann * 18. 1. Lenz (Brühl) * 19. 1. Dr. h. C. Menne (Frankfurt) 18. 1. Dr. von Merkatz 21. 1. Merten * 18. 1. Müller (Aachen-Land) * 19. 1. Petersen 21. 1. Frau Pitz-Savelsberg 15. 2. Struve 31. 3. Urban 21. 1. Weigl 31. 3. b) Urlaubsanträge Blachstein 18. 2. Dr. Dahlgrün 3. 2. Dr. Frede 71. 1. Frieler 4. 2. Dr. Götz 3. 2. Kiep 25. 1. Lemmer 3. 2. Frau Rudoll 28. 1. Dr.-Ing. Seebohm 24. 2. Baron von Wrangel 31. 1. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Abschrift Der Präsident des Bundesrates Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 303. Sitzung am 22. Dezember 1966 beschlossen hat, gegen das vom Deutschen Bundestag am 14. Dezember 1966 verabschiedete Anlagen zum Stenographischen Bericht Siebzehnte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. 1 Anlage Dr. Lemke Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 15. Dezember 1966 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 22. Dezember 1966 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes Infolge des kurzfristigen Inkrafttretens der erhöhten Umsatzausgleichsteuersätze können für einzelne Importeure unter Umständen - insbesondere bei durchgehandelten Kontrakten -- Härten entstehen. Der Bundesrat geht davon aus, daß die Bundesregierung in derartigen Fällen von der Möglichkeit, Erleichterungen im Billigkeitswege zu gewähren, großzügig Gebrauch machen wird. Anlage 3 Abschrift Der Präsident des Bundesrates Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 303. Sitzung am 22. Dezember 1966 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 14. Dezember 1966 verabschiedeten Dritten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz - KOV - 3. NOG - KOV) 3956 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat ist der Auffassung, daß die jetzige Fassung des § 56 des Bundesversorgungsgesetzes unzureichend ist, und hält es für erforderlich, daß baldmöglichst eine gesetzliche Regelung im Sinne seines Beschlusses in der 299. Sitzung am 14. Oktober 1966 (BT-Drucksache V/1012, Anlage 2, zu Artikel I Nr. 47) erfolgt. Dr. Lemke Bonn, den 22. Dezember 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 15. Dezember 1966 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Anlage 4 Abschrift Der Präsident des Bundesrates Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 303. Sitzung am 22. Dezember 1966 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag' am 8. Dezember 1966 verabschiedeten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 (Nachtragshaushaltsgesetz 1966) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. 1 Anlage Dr. Lemke Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 9. Dezember 1966 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 22. Dezember 1966 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 (Nachtragshaushaltsgesetz 1966) Der Bundesrat weist zu dem Haushaltsvermerk in Kap. 09 02 Tit. 975 darauf hin, daß die „von den betroffenen Ländern zu leistenden Anteile" entsprechende Vereinbarungen mit dem Bund voraussetzen, die bisher noch nicht mit allen betreffenden Ländern zustande gekommen sind. Mit Rücksicht auf die Eilbedürftigkeit der Verabschiedung des Gesetzes sieht der Bundesrat auch davon ab, seine im ersten Durchgang zu Kap. 25 02 Tit. 582 geäußerten Bedenken im gegenwärtigen Zeitpunkt erneut vorzubringen. Der Bundesrat behält sich vor, auf diese Fragen bei nächster Gelegenheit zurückzukommen. Anlage 5 Abschrift Der Präsident des Bundesrates Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Erste Gesetz zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 303. Sitzung am 22. Dezember 1966 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8. Dezember 1966 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtlichen Entschließungen angenommen. 1 Anlage Dr. Lemke Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 9. Dezember 1966 mit der Bitte um Kenntnisnhme übersandt. Dr. Lemke Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 3957 Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 22. Dezember 1966 an den Bundeskanzler Entschließungen des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) 1. Der Bundesrat erwartet zu Artikel 7 und 8 des Finanzplanungsgesetzes, daß im Interesse der Wirtschaft ein notwendiger störungsfreier Übergang der Aufgaben der institutionellen Leistungsförderung auf die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung dadurch ermöglicht wird, daß die im laufenden Wirtschaftsplan vorhandenen Restmittel noch nach den bisherigen Richtlinien zur Bedienung der vorliegenden Anträge und Planungsvorschläge eingesetzt werden. Der Bundesrat erwartet weiterhin, daß die bisherigen Richtlinien, die sich in der Praxis bewährt haben, dem materiellen Inhalt nach erhalten bleiben und daß die für die Berufsaus- und -fortbildung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für Wirtschaft wie bisher bei der Durchführung des Programms beteiligt bleiben. 2. Durch Aufhebung der §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung vom 15. Mai 1953 in Artikel 12 des Gesetzes wird die Verpflichtung des Bundes zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Förderung der Siedlung Einheimischer beseitigt. Hierdurch wird die Möglichkeit einer freiwilligen Bundesförderung jedoch nicht ausgeschlossen. Sollte der Bund beabsichtigen, die Förderung der Siedlung Einheimischer einzustellen oder einzuschränken, müßte dies entsprechende Maßnahmen bei der Mitwirkung der Länder an der Siedlung Heimatvertriebener zur Folge haben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diesen Zusammenhang bei der Aufstellung künftiger Siedlungsprogramme zu berücksichtigen und gegebenenfalls dem Bundesgesetzgeber vorzuschlagen, auch den Hinweis auf die Möglichkeit zusätzlicher Landesförderung in § 46 Abs. 1 Satz 2 BVFG zu streichen. Anlage 6 Abschrift Der Präsident des Bundesrates Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 303. Sitzung am 22. Dezember 1966 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 8. Dezember 1966 verabschiedeten Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966) gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtlichen Entschließungen angenommen. 1 Anlage Dr. Lemke Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 9. Dezember 1966 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 22. Dezember 1966 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966) 1. Der Bundesrat begrüßt es, daß die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer voll für Verkehrsinvestitionen in den Gemeinden bereitgestellt werden sollen. Er weist jedoch nachdrücklich darauf hin, daß mit der jetzt vorgesehenen Regelung den verfassungsrechtlichen Bedenken, die er beim ersten Durchgang des Entwurfs eines Ergänzungsgesetzes zum Steueränderungsgesetz 1966 geltend gemacht hat (vgl. Drucksache 465/66 — Beschluß —), nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Dennoch sieht der Bundesrat von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses ab, um das rechtzeitige Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu gefährden. Er geht dabei von der Erwartung aus, daß die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag bemüht sein werden, die jetzige Regelung alsbald durch eine dauerhafte auf einer verfassungsrechtlich einwandfreien Grundlage beruhenden Lösung zu ersetzen, wie sie der Bundesrat in seiner bereits erwähnten Stellungnahme (Drucksache 465/66 — Beschluß —) aufgezeigt hat. Wenn der Bundesrat von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses absieht, setzt er dabei weiter voraus, daß bei Erlaß der in Artikel 8 § 4 des Steueränderungsgesetzes 1966 vorgesehenen Richtlinien eine Regelung getroffen wird, die es ermöglicht, die zweckgebundenen Mehreinnah- 3958 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 men den- einzelnen Ländern zuzuweisen, und zwar grundsätzlich nach einem festzulegenden Schlüssel, um die Länder in die Lage zu versetzen, die Mittel im Rahmen der Zweckbindung (vgl. Entschließung des Deutschen Bundestages — Umdruck 110 —) in eigener Zuständigkeit den Gemeinden unter besonderer Berücksichtigung von Schwerpunkten zu überweisen. Aus diesen Erwägungen hält es der Bundesrat für unerläßlich, daß die Länder bereits bei der Erarbeitung der Richtlinien weitgehend beteiligt werden. 2. Der Bundesrat begrüßt die vom Deutschen Bundestag in der 78. Sitzung am 8. 12. 1966 einstimmig gefaßte Entschließung — Antrag Umdruck 111 (Zu BR-Drucksache 521/66) — und bittet die Bundesregierung, unverzüglich durch nationale Maßnahmen darauf hinzuwirken, daß die wesentlichen Wettbewerbsverzerrungen vornehmlich auf steuerlichem und tariflichem Gebiet zwischen dem Zu- und Ablaufverkehr der deutschen Seehäfen einerseits und dem grenzüberschreitenden Verkehr zu den niederländischen/belgischen Rheinmündungshäfen andererseits beseitigt werden. Anlage 7 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Wächter (FDP) zu Punkt 32 der Tagesordnung. Mit dein Antrag Drucksache V/1197 möchten die Antragsteller die Aufmerksamkeit dés Hohen Hauses auf ein agrarpolitisches Problem lenken, welches für die Landwirtschaft und in dieser vor allem für die Futterbaubetriebe von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Für diejenigen, die sich in dem Dschungel der EWG-Fachausdrücke — soweit sie die Landwirtschaft angehen — nicht auskennen, sei die Bedeutung des Rinderorientierungspreises kurz interpretiert. Nach ihm richten sich die Abschöpfungen bei den Einfuhren aus Drittländern. Liegt der Marktpreis auf zwölf dafür festgelegten innerdeutschen Märkten unter dem Orientierungspreis, betragen die Abschöpfungen 100 %; liegt der Marktpreis bis 5 % über dem Orientierungspreis, betragen die Abschöpfungen 50 %. Von dem Orientierungspreis ist aber auch gleichzeitig der Interventionspreis abhängig, der 96 % des Orientierungspreises ausmacht. Ist bei rückläufiger Marktbewegung der Interventionspreis erreicht, kann die Einfuhr- und Vorratsstelle nach dem EWG-Reglement mit den klassischen Stützungskäufen beginnen. Der Orientierungspreis hat also die Aufgabe, zu starke Preisschwankungen, die sich zum Teil aus zu starken Preisunterbietungen bei Einfuhren aus Drittländern und insbesondere aus den Staatshandelsländern ergeben, zu unterbinden, und ist gleichzeitig die Basis für das Auffangen eines zu starken innerdeutschen Angebotes. Dieser Aufgabe ist der jetzt gültige Orientierungspreis, der am 1. 4. 1967 durch einen neu festzulegenden Orientierungspreis abgelöst wird, nicht gerecht geworden. Zu dieser Tatsache hat sich auch in der letzten Zeit das Bundeslandwirtschaftsministerium des öfteren bekannt. Bekanntlich wird der Orientierungspreis in einer von dem EWG-Ministerrat festgelegten Preisschere und von der Bundesregierung alljährlich, aber in diesem Jahr letztmalig in eigener Zuständigkeit unter Zustimmung des Bundesrates, beschlossen. Diese für alle EWG-Länder gültige Preisschere ist in den letzten Jahren laufend von dem EWG-Ministerrat verengt worden, weil für 1968 ein für den gesamten EWG-Rat einheitlicher Orientierungspreis festgelegt werden soll. Diese Preisschere wurde im letzten Jahr von dem EWG-Ministerrät zwischen 243 und 275 DM festgelegt. Die Bundesregierung hatte für das Jahr 1966/67 bekanntlich einen Orientierungspreis von 253 DM beschlossen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte im Bundeskabinett für 257 DM plädiert, ist aber angeblich mit seinen Vorstellungen an dem Widerstand des Wirtschaftsministeriums und Außenministeriums gescheitert. Während in den zurückliegenden Jahren der Marktpreis immer erheblich über dem Orientierungspreis lag — 1965 sogar um 30 DM — lag der Marktpreis 1966 erstmalig unter dem Orientierungspreis. Trotz laufender Abschöpfung haben die Erzeuger im Laufe des Jahres 1966 Preiseinbußen um 18 DM in Kauf nehmen müssen. Diese Preisschwankungen sind aber in den einzelnen Monaten sehr unterschiedlich. Die Preise sind nach jahrelangen Erfahrungen besonders verschieden zwischen den Monaten Juni und Oktober. So schwanken sie in den letzten beiden Jahren in dieser Zeit um 24 bis 26 DM. Das trifft vor allem die Futterbaubetriebe, die besonders im Herbst auf den Absatz ihres Viehs angewiesen sind und die nach allen Grünen Berichten im Vergleichslohn an der untersten Stelle liegen. Allein der Rückgang der Rinderpreise im letzten Jahr hat nach Berechnung der Landwirtschaftskammer Weser-Ems in ihren ausgesprochenen Grünlandbezirken einen Einnahmeausfall von rund 125 DM pro ha gebracht. Diese Preiseinbußen stehen bekanntlich in krassem Gegensatz zu den Preisanstiegen auf fast allen Gebieten. Um so bedauerlicher ist es, daß die rückläufigen Rinderpreise sich bei den Verbrauchern in das Gegenteil umgeschlagen haben. Die Verbraucher haben in vielen Fällen noch mehr als im Vorjahr bezahlen müssen. Beispielsweise lagen die Einstandskosten für Rinderhälften im Jahre 1966 um 48 Pf pro kg gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres niedriger, während die Verbraucherpreise um 35 Pf höher lagen. Gerade mit dieser Frage hat sich am 8. November letzten Jahres auch der Verbraucherausschuß beim Bundeslandwirtschaftsministerium befaßt. Ganz allgemein kam man bei dieser Besprechung zu dem Ergebnis, daß ungewöhnlich niedrige Preise trotz kurzfristiger Vorteile nicht im Interesse des Verbrauchers lägen, denn sie führten zwangsläufig zur Einschränkung der Produktion und damit auf längere Sicht zu überdurchschnittlich hohen Verbraucherpreisen. Man muß das Gesamtproblem aber auch unter einem anderen, sehr wesentlichen Gesichtspunkt Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 3959 sehen. Bekanntlich strebt man seit langem ein ausgewogenes Verhältnis in der Produktion von Milch zu Rindfleisch an, um nach beiden Seiten eine Überproduktion zu vermeiden. In der Bundesrepublik haben wir trotz aller Abbauversuche einen stets wachsenden Butterberg, der fast im selben Verhältnis in der EWG zunimmt. Der Versorgungsgrad in der Bundesrepublik mit Milch und Milchprodukten liegt mit Ausnahme von Käse bei 100 %; ein ähnliches Verhältnis zeichnet sich in der EWG ab. Dagegen liegt der Versorgungsgrad bei Rindfleisch in der Bundesrepublik bei 78 % und in der EWG bei 85 %. Ein ausgewogenes Produktionsverhältnis ist nach Meinung der Wissenschaft und Praxis zu erreichen, wenn man eine Preisrelation von 1 : 7 zwischen Milch und Rindfleisch anstrebt. Nun haben wir in der Bundesrepublik im Durchschnitt des Jahres 1966 einen Milchpreis von 38 Pf bei 3,7 % Fett erzielt. Allein dieser Preis hätte schon für das Jahr 1966/67 einen höheren Orientierungspreis gerechtfertigt; aber hierbei war die Bundesregierung an die schon erwähnte Preisschere bis 257 DM gebunden. Bekanntlich ist vorläufig erst für das Jahr 1968 der in der Drucksache V/1197 angesprochene Orientierungspreis von 265 DM vorgesehen, gleichzeitig aber bereits ein Richtpreis für die Milch von 39 Pf beschlossen. Über diese nicht zutreffende Relation hat im September 1966 gelegentlich der Zusammenkunft der COPA mit der Direktion Landwirtschaft der EWG in Brüssel ein Gespräch zwischen dem Präsidenten Rehwinkel und dem Präsidenten Mansholt stattgefunden. Dabei hat Mansholt darauf verwiesen, daß die Kommission nur einen Milchpreis von 38 Pf vorgeschlagen habe und daß der Rinderorientierungspreis von 265 DM dazu in einem richtigen Verhältnis stehe. Als dann aber vom Ministerrat ein Richtpreis von 39 Pf beschlossen worden sei, sei man aus Zeitmangel später nicht mehr auf die Erhöhung des Orientierungspreises zurückgekommen. Man könne jederzeit für 1968 den Rinderorientierungspreis der Relation 1 :7 entsprechend auf 273 DM anheben. Auch Herr Bundesminister Höcherl hat mir in der Fragestunde der 67. Sitzung des Bundestages auf meine Frage, ob er sich bei der Festsetzung des Orientierungspreises 1966/67 von der allseits anerkannten Preisrelation von 1 : 7 leiten lassen würde, geantwortet, daß durch die Neufestsetzung des Milchpreises neue Daten im Sinne meiner Frage gesetzt seien. Hierbei sollte ich kurz auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Kollegen Dr. Schmidt (Geller-sen) und der SPD-Fraktion Drucksache V/1089 zurückkommen, in der der Bundeslandwirtschaftsminister zum Ausdruck bringt, daß neben den bisher vorgesehenen Maßnahmen andere, zusätzliche Schritte ergriffen würden, wenn wider Erwarten der Milchrichtpreis von 39 Pf nicht erreicht werden sollte. Die Kleine Anfrage und die darauf erfolgte Antwort haben bekanntlich in der Fachpresse und in den landwirtschaftlichen Organisationen — wie Bauernverband und Raiffeisenverband — eine außerordentlich starke Beachtung gefunden. Die Antwort wird in der Landwirtschaft als bindend angesehen. Auch der Präsident Rehwinkel sieht diesen Richtpreis von 39 Pf als einen „einklagbaren Wechsel" an. Wenn also das Zugeständnis von Mansholt, für 1968 einen Orientierungspreis von 273 DM anzustreben, vorliegt, welches er später noch einmal vor dem Agrarausschuß des Europäischen Parlamentes in Straßburg wiederholt hat, darüber hinaus die Zusage des Bundeslandwirtschaftsministers Höcherl, daß der Richtpreis für Milch ab 1968 in Höhe von 39 Pf erreicht wird, erscheint uns unser Antrag, schon für 1967/68 die Bundesregierung zu ersuchen, den Orientierungspreis auf 265 DM festzusetzen, durchaus berechtigt, vor allem auch deswegen, um die kontinuierliche Anhebung des Orientierungspreises von 1964 an zu gewährleisten. Wir sind uns natürlich der Schwierigkeiten bewußt, die darin liegen, daß man zunächst den Vorschlag der EWG-Kommission über die für das nächste Jahr vorgesehene Preisschere abwarten muß. Aber auch dieser Vorschlag scheint uns, wie sich aus dem Gespräch Rehwinkel mit Mansholt ergibt, beeinflußbar zu sein. Wir wollen mit diesem Antrag der Bundesregierung mit einem entsprechenden Beschluß im Bundestag die notwendige Rückenstütze für ihren Vorstoß bei der Kommission und den Verhandlungen in Brüssel geben, um gerechte und stabile Preise im Interesse von Erzeugern und Verbrauchern zu erreichen und ein ausgewogenes Produktionsverhältnis zwischen Milch und Fleisch anzustreben. In diesem Sinne sollte unser Antrag verstanden und unterstützt werden. Im übrigen deckt sich unser Antrag mit der Entschließung der Mitglieder des deutschen Bauernverbandes vom 29. November letzten Jahres, in der es unter Punkt 5 wie folgt heißt: Um zwischen Milch- und Rinderpreis die als richtig anerkannte Relation von mindestens 1 : 7 zu erzielen, ist der Orientierungspreis für Rinder auf 273 DM je 100 kg Lebendgewicht anzuheben. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Überganges ist für das Rinderwirtschaftsjahr 1967/68 der Orientierungspreis auf wenigstes 265 DM festzusetzen. Selbstverständlich bedarf der Antrag der Beratung in den dafür vorgesehenen Ausschüssen. Wir bitten um entsprechende Überweisung. Anlage 8 Ergänzende schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 22. Dezember 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher *) (Drucksache V/454 Frage XI/4) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, auf die z. Z. unerträglichen Zustände bei der Zulassung zum Studium der Pharmazie an den deutschen Universitäten Einfluß zu nehmen und anzuregen, daß eine zentrale Zulassungsstelle geschaffen wird? *) Siehe 35. Sitzung, Seite 1650 B 3960 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 In meiner Antwort habe ich Ihnen in Aussicht gestellt, bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und der Westdeutschen Rektorenkonferenz die Bildung einer zentralen Registrierstelle für das Fach Pharmazie anzuregen. Beide Stellen haben mir dazu mitgeteilt, daß wegen der übergroßen Zahl von Studienbewerbern eine zentrale Registrierstelle keine Besserung der Verhältnisse erwarten lasse. Dies sei aber Voraussetzung für die Einrichtung einer solchen Stelle, die mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sei. Die Kultusminister 'der Länder wollen aber prüfen, ob nicht durch eine einmalige Erhebung die Zahl der Studienbewerber im Fach Pharmazie festgestellt werden kann. Diese Erhebung könnte für die weiteren Planungen und die Überlegungen zur Neuordnung der pharmazeutischen Ausbildung nützlich sein. Nach Auffassung des Wissenschaftsrates in seinen Empfehlungen für die Ausbildung im Fach Pharmazie sollen neben den bisher geplanten Arbeitsplätzen an den pharmazeutischen Instituten keine neuen Institute errichtet werden. Es muß daher abgewartet werden, wie sich die Neuordnung des Studiums und die Einführung des Berufs des pharmazeutisch-technischen Assistenten, zu dem in Kürze ein Gesetzentwurf eingebracht wird, auf die Verhältnisse in der Pharmazie auswirken werden Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 14. Dezember 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kubitza zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kubitzka *). Die Frage einer Ermäßigung des Postgebührentarifs für Korrektursendungen im Rahmen des Fernunterrichts ist vom Herrn Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen geprüft worden. In Vertretung von Herrn Minister Lücke darf ich Sie über das Ergebnis dieser Prüfung wie folgt unterrichten: Die Deutsche Bundespost ist nach dem Postverwaltungsgesetz verpflichtet, ihre Ausgaben aus den Gebühreneinnahmen zu bestreiten. Sie muß deshalb ihre Gebühren so festsetzen, daß sie die Kosten decken. Gebührenbegünstigungen zugunsten der schiedensten Zwecke, wie sie laufend an die Deutsche Bundespost herangetragen werden, würden Mindererträge im Haushalt der Deutschen Bundespost verursachen und zu Kostenunterdeckungen führen. Diese äußerst schwierige Finanzlage der Post erlaubt es nicht, Gebühren zugunsten einzelner Versendergruppen zu senken. Ergänzend und erläuternd wird hierzu vom Herrn Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen auf folgendes hingewiesen: Die frühere Postordnung sah eine besondere Sendungsart „Geschäftspapiere" vor. Als „Geschäfts- *) Siehe 63. Sitzung Seite 3051 A papiere" galten Schriftstücke und Urkunden, die nicht die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Mitteilung hatten. Hierzu zählten u. a. auch Schülerarbeiten (verbessert und nicht verbessert). Für diese Sendungen waren, soweit sie schwerer als 20 g waren, niedrigere Gebühren als für Briefe zu entrichten. Eine ähnliche Regelung enthielt der Weltpostvertrag für die Auslandssendungen. Die Sendungsart „Geschäftspapiere" wurde im Inlandsverkehr am 1. März 1963 aufgehoben. Der Grund hierfür war, daß „Geschäftspapiere" erhebliche postbetriebliche Schwierigkeiten verursacht hatten, weil es in vielen Fällen sehr schwierig war festzustellen, ob die Gebührenermäßigung zu Recht in Anspruch genommen wurde. In diesem Zusammenhang ergaben sich immer wieder unliebsame und zeitraubende Auseinandersetzungen zwischen Postdienststellen und Postbenutzern. Der Wegfall der Sendungsart „Geschäftspapiere" entsprach einer notwendigen Rationalisierung des Postbenutzungsrechts und brachte nicht nur Mehreinnahmen, sondern in weit größerem Ausmaß Kostenersparnisse. Die Sendungsart „Geschäftspapiere" ist im internationalen Postverkehr auf Grund des neuen Weltpostvertrags von Wien am 1. Januar 1966 ebenfalls weggefallen. In diesem Verkehr ist die Situation aber schwieriger, weil die Briefgebühren im Auslandsverkehr bei den schweren Sendungen unverhältnismäßig hoch sind, wie folgende Übersicht zeigt: Gegenstand Ausland Inland Standardbriefe 50 Pf 30 Pf Brief bis 100 g 170 Pf 50 Pf Brief bis 250 g 410 Pf 70 Pf Brief bis 500 g 770 Pf 90 Pf Brief bis. 1000 g 1520 Pf 110 Pf Da nicht allen Versendern, die im Auslandsdienst bis dahin die Gebührenermäßigung. für Geschäftspapiere in Anspruch nehmen konnten, die hohen Briefgebühren zugemutet werden sollten, wurde ein Teil der Gegenstände, die früher als Geschäftspapiere versandt wurden, nunmehr zur Drucksachengebühr zugelassen. Hierzu zählen auch Schülerarbeiten mit und ohne Korrektur. Eine entsprechende Maßnahme für den Inlandsdienst war nicht in gleicher Weise zwingend, weil der Gebührenunterschied zwischen Brief- und Geschäftspapier bei Aufhebung dieser Sendungsart nur 15 bzw. 20 Pfennig (je nach Gewicht der Sendung) betrug. Auch nach heutigen Verhältnissen würde der Unterschied nur etwa 20 bis 30 Pfennig ausmachen. Darüber hinaus hat die Deutsche Bundespost 1963 im Inlandsverkehr nicht nur die Sendungsart „Geschäftspapiere" aufgehoben. Sie hat vielmehr auch die Bestimmungen für die Sendungsart „Drucksache" vereinfacht und dabei eine Reihe von Sonderregelungen (überwiegend Vergünstigungen für bestimmte Versendergruppen) außer Kraft gesetzt. Wenn künftig zur Förderung des Fernschulwesens Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 3961 Sonderbestimmungen für Schülerarbeiten eingeführt würden, so wurde damit die 1963 begonnene und jetzt abgeschlossene Vereinfachung des Postbenutzungsrechts wieder rückgängig gemacht. In dieser Frage darf nichtübersehen werden, daß alle Sonderregelungen, die im Laufe der Vereinfachungsmaßnahmen der letzten Jahre aufgehoben wurden, für bestimmte Versender Gebührenbegünstigungen bedeuteten. Eine Sonderregelung zugunsten des Fernschulwesens würde alle diese Versendergruppen anregen, auch für sich wieder Vergünstigungen zu fordern. Die Folge wäre, daß innerhalb kurzer Zeit der vor 1963 bestehende, äußerst unbefriedigende Zustand im Postbenutzungsrecht wiederhergestellt würde und alle Bemühungen der letzten Jahre um Vereinfachungen vergebens gewesen wären. Eine solche Entwicklung hält der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen nicht für vertretbar. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 16. Dezember 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V/1215 Fragen II/ 1 und 11/2): Ist die Bundesregierung bereit, bei den Innenministerien der Länder darauf hinzuwirken, die gebührenpflichtigen Verwarnungen von den Polizeibeamten künftig mit Zahlkarten auszusprechen, um dem Bürger das Unbehagen zu nehmen, in aller Öffentlichkeit die Geldbörse zücken und zahlen zu müssen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Zahlkartensystem, das vor kurzem auch der Polizeidirektor von Südbaden als zeit- und kostensparend befürwortete, ab 1. Januar 1967 in Schweden praktiziert wird? Zur Frage II/1: Die Verwarnungsgebühr für Übertretungen im Straßenverkehr kann schon jetzt in einigen Bundesländern mit Zahlkarte entrichtet werden. Die Innenminister der anderen Länder haben gegen die bargeldlose Zahlungsweise rechtliche Bedenken; nach ihrer Ansicht durchbricht diese Zahlungsart den engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zwischen Tat, Belehrung und Unterwerfung, den der § 22 des Straßenverkehrsgesetzes fordert. Der Angelegenheit dürfte aber keine große Bedeutung mehr zukommen; denn der § 45 des Entwurfs eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, das dem Hohen Haus vorliegt, soll allgemein die Möglichkeit einräumen, Verwarnungsgelder binnen 3 Tagen bei der Post einzuzahlen. Zur Frage II/2: Der Bundesregierung ist aus Zeitungsmeldungen bekannt, daß ab 1. Januar 1967 in einer schwedischen Provinz und in Stockholm versuchsweise ein Zahlkartensystem eingeführt wird. Die Polizei kann dort für 130 in einer Liste festgelegte Verkehrszuwiderhandlungen bestimmte Bußgelder bis zu 400 Kronen verhängen, die durch Zahlkarte zu entrichten sind, falls der Verkehrssünder nicht gerichtliche Entscheidung beantragt. Anlage 1'1 . Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Dr. Heinemann vom 16. Dezember 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geiger (Drucksache V/1215 Fragen VII/1, VII/2 und VII/3) : Hält die Bundesregierung Verhandlungen mit der spanischen Regierung für möglich, um von dieser die Anerkennung von Ehen zu erreichen, die spanische Gastarbeiter in der Bundesrepublik nach deutschem Standesrecht und z. B. nach evangelischem Kirchenrecht vollziehen lassen? Was sagt die Bundesregierung dazu, daß deutsche Standesämter Kindern aus spanisch-deutschen Ehen, die nicht nach spanischem, sondern nach deutschem Recht geschlossen wurden, den Familiennamen nicht in die Standesbücher eintragen, also die Ehelichkeit nicht anerkennen können? Ist es nach dem Gleichheitsgrundsatz zulässig, daß in den in Frage VII/2 genannten Fällen Behörden empfehlen, eine katholische -Trauung nachzuvollziehen, obwohl die Ehe schon vor einem protestantischen Geistlichen vollzogen wurde? Zu Frage 1 Die außerhalb Spaniens von einem spanischen Staatsangehörigen geschlossene Ehe wird, falls sich einer der Ehegatten zur katholischen Religion bekennt, in Spanien nicht anerkannt, wenn die Eheschließung nicht nach dem kanonischen Recht vollzogen worden ist. Dies ergibt sich aus den Vorschriften des spanischen Zivilgesetzbuchs, die zum Teil erst durch ein Gesetz aus dem Jahre 1958 neu gefaßt worden sind. Die Neufassung steht im Zusammenhang mit dem 1953 zwischen Spanien und dem Vatikan geschlossenen Konkordat. Unter diesen Umständen verspreche ich mir von Verhandlungen mit der spanischen Regierung über eine Änderung der spanischen Gesetzgebung hinsichtlich der Auslandsehen keinen Erfolg. Zu Frage 2 Das Kind aus einer deutsch-spanischen Ehe, die in Deutschland nur standesamtlich geschlossen worden ist, ist für den deutschen Rechtsbereich ein eheliches Kind; es muß dementsprechend auch bei standesamtlichen Beurkundungen und bei der Ausstellung von Personenstandsurkunden als solches behandelt werden. Gegen eine abweichende Behandlung kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Zu Frage 3 Die spanische Regelung, wonach die Katholische Kirche auf dem Gebiete des Eherechts eine bevorzugte Sonderstellung einnimmt, ist bei Ehen, die in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden oder geschlossen worden sind, rechtlich ohne Bedeutung. Im innerdeutschen Bereich werden hinsichtlich .der Eheschließung alle Religionsgemeinschaften gleich behandelt. Es bedeutet keine Durchbrechung dieses Grundsatzes, wenn die Verlobten oder Eheleute über das spanische Eherecht aufgeklärt werden und ihnen dabei nahegelegt wird, die Ehe zusätzlich kanonisch zu schließen, um sie auch für Spanien wirksam zu machen. Das Auswärtige Amt und der Herr Bundesminister des Innern teilen meine Auffassung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion begrüßt die Erklärung des Bundeskanzlers und freut sich insbesondere, daß es nach einer längeren Zeit der Mißstimmung zwischen beiden Regierungen gelungen ist, zu einem offenen Gespräch zu kommen. Niemand in diesem Haus hat von diesem ersten Gespräch in Paris spektakuläre Ergebnisse erwarten können. Dazu ist nicht nur die Vorbereitungszeit ein wenig kurz gewesen, sondern dafür sind auch — das muß hier offen ausgesprochen werden — zu viele Probleme zwischen beiden Regierungen ein wenig zu kontrovers. Aber ich meine, wir sollten besonders hoch einschätzen, daß von beiden Partnern klar gesagt worden ist, wo Übereinstimmungen in der Beurteilung der Lage und in den Möglichkeiten künftigen gemeinsamen Handelns gegeben sind, und ebenso klar gesagt wurde, wo Divergenzen bestehen.
    Wir wissen, daß besonders der französische Präsident diese offene Form der Konsultation schätzt, und vielleicht hat es gerade an der bisherigen Atmosphäre, die manches im Unklaren ließ, gelegen, daß sich so viele Mißverständnisse und Mißtöne im deutsch-französischen Verhältnis während der letzten Jahre eingeschlichen haben.
    Ich persönlich glaube, daß die außenpolitische strategische Linie der französischen Regierung, des französischen Staatspräsidenten seit Jahren konsequent verlaufen ist, daß man ihr das Attribut der Folgerichtigkeit zuerkennen muß und daß man ihr infolgedessen das Attribut der Berechenbarkeit und der Vorhersehbarkeit nicht versagen darf. Nun spielt einmal das deutsch-französische Verhältnis für unsere deutsche Außenpolitik eine große Rolle. Ich glaube, es war in den vergangenen Jahren ein Fehler, daß wir uns nicht sorgfältig genug auf die vorhersehbare und vorherkalkulierbare Entwicklung der französischen außenpolitischen Linien und auf deren Erfolgschancen eingestellt haben.
    Wir wissen, daß sich die gegenwärtige Bundesregierung der Bedeutung dieser französischen Komponente in unserer Außenpolitik bewußt ist. Wir glauben, daß wir davon ausgehen sollten, daß, wenn nicht etwa der vietnamesische Konflikt weltweite Konsequenzen zeitigen sollte, welche die Situation Europas beeinträchtigen könnten — was ich für recht unwahrscheinlich halte, sondern ich glaube, daß die gegenwärtige Phase der europäischen Entwicklung andauern wird —, die französische Politik sich kontinuierlich und daher für uns im Vorwege erkennbar weiterentwickeln wird.
    Für die deutsche Außenpolitik müssen wir von unseren eigenen Interessen ausgehen, aber auch davon, was die anderen für Interessen haben, was sie denken, was sie zu tun beabsichtigen, und erst aus diesen Komponenten zusammen ergeben sich die Möglichkeiten zur Verwirklichung unserer eigenen politischen Ziele. Couve de Murville hat kurz vor dem Besuch des Bundeskanzlers und des Außenministers in Paris in einem Interview gesagt, Außenpolitik habe nichts mit Launen und Neigungen zu tun, sie beruhe vielmehr auf den Interessen und auf den Idealen des jeweiligen Landes, und sie müsse den jeweiligen Umständen, d. h. vor allem den außenpolitischen Gegebenheiten Rechnung tragen. Sie beruht auf den Interessen und den Idealen! Diese Feststellung aus dem Munde von Couve de Murville gilt für Frankreich, sie gilt ganz genauso für Deutschland und für uns. Je mehr und je klarer wir die Interessen des Partners und unsere eigenen Interessen erkennen und aussprechen, um so deutlicher wird, wo etwa Interessen differieren, d. h. wo man klugerweise die Verschiedenartigkeit der Auffassungen zu respektieren hat. Um so deutlicher wird andererseits auch, wo die Interessen konvergieren, zusammenlaufen oder wo sie aufeinander abgestimmt werden können. Das heißt, um so klarer wird, wo Kooperation möglich, wünschenswert oder gar notwendig ist. Das gilt nicht nur im Verhältnis zu Paris, das gilt ganz genauso im Verhältnis zu London oder zu Washington.
    Frankreich will mit uns gute Beziehungen unterhalten, eine Politik der Zusammenarbeit betreiben. Ebenso erscheint es Frankreich notwendig, mit der Sowjetunion gute Beziehungen zu haben, dem Kalten Krieg ein Ende zu machen, den Eisernen Vorhang aufzulösen, daran zu arbeiten, daß die Beziehungen zwischen den Ländern West- und Ost-



    Schmidt (Hamburg)

    europas sich so weit wie möglich normalisieren und fortentwickeln und sich friedlich gestalten. Ungeachtet einer anderen Haltung in der Oder-NeißeFrage will Frankreich dazu helfen, daß unser deutsches Volk wieder zusammengefügt werde. Daß Frankreich dazu helfen will, ist übrigens nicht so ohne weiteres selbstverständlich. Es ist auch nicht nur ein Lippenbekenntnis der Franzosen oder der französischen Regierung, ich glaube vielmehr, daß es ein Ausfluß der Einschätzung der entscheidenden Rolle der Nation oder der Nationen in der Geschichte ist, wie sie durch den überaus geschichtsbewußten französischen Staatspräsidenten vorgenommen wird. Es ist im übrigen ein Ausfluß der französischen Beurteilung der europäischen Lage und ihrer zukünftigen Entwicklung, wenn sich die Franzosen dafür einsetzen, daß die Deutschen wieder in ein gemeinsames Haus zurückkehren.
    Wir Sozialdemokraten sehen, ähnlich wie es soeben Herr Majonica für seine Fraktion ausgedrückt hat, den besonderen Erfolg der Gespräche des Bundeskanzlers darin, daß die französische Regierung mit uns auf dem Sektor der Osteuropapolitik zusammenarbeiten wird. Wir können hierbei mit Genugtuung feststellen, daß diese Tendenz, zu einem neuen Verhältnis mit den Staaten Osteuropas zu kommen, auch eine gemeinsame Grundtendenz der anderen mit uns verbündeten Regierungen ist, insbesondere der englischen und der amerikanischen Regierung. Wir sind dankbar dafür, daß Frankreich sein gutes Ansehen in Ost- und Südosteuropa einsetzen will und andererseits den Wunsch der Bundesrepublik nach guten Beziehungen auch zu diesen Staaten unterstützen und seiner Verwirklichung zuhelfen will. Die Politik, die wir dort treiben, wird — so nehmen wir an — in Zukunft wohl in engen Konsultationen mit der französischen Regierung verwirklicht werden. Dabei wird wohl auch geprüft werden, auf welchen Gebieten etwa gemeinsame Initiativen gegenüber osteuropäischen Staaten zweckmäßig sind.
    Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Bundesregierung gerade jetzt in diesen Tagen, mit der Prager Regierung zu einem direkten Gespräch über die Probleme zu kommen, die zwischen beiden Ländern stehen. Ich darf vielleicht als Fußnote hinzufügen, die Bundesregierung sollte sich — so meinen wir — nicht durch Reden und Erklärungen in der Öffentlichkeit unseres Landes oder des anderen Teils oder in anderen Ländern in Osteuropa von diesen Bemühungen abbringen lassen. Wir wissen, daß diese Politik, wenn sie konsequent und mit Würde und mit Festigkeit verfolgt wird, den Interessen des ganzen deutschen Volkes und aller europäischen Völker dient.
    Nun, es deuten sich, wie schon mehrfach betont, natürlich auch Divergenzen an. Der Ausdruck „andeuten" ist eigentlich zu schwach; es sind Divergenzen zwischen Frankreich und uns ganz klar zu erkennen, insbesondere bei der Beurteilung der Fortentwicklung der Europapolitik im engeren Sinne — ich meine, im Sinne der westeuropäischen Integration und ihres Fortschritts — und in der Zusammenarbeit innerhalb ihres Bündnisses. Es hat
    keinen Zweck, das zu beschönigen, es zu verschweigen. Man muß es nüchtern erkennen. Man sollte es aber nun auch nicht übertreiben. Man sollte positiv festhalten, daß die unterschiedlichen Interessen der beiden Länder und ihrer Regierungen auf diesem Felde das deutsch-französische Verhältnis nicht strapazieren müssen.
    Ich möchte im Namen meiner Fraktion, ähnlich wie eben schon gehört, allerdings aussprechen, daß wir das große Ziel der europäischen Einigung — einschließlich Englands und der skandinavischen Staaten und anderer — weiterhin anstreben. Für uns ist die Aufrechterhaltung und die Festigung des Zusammenhalts Westeuropas ein wesentliches Fundament, eine Voraussetzung für die Deutschlandpolitik, für die Wiedervereinigung, die wir erstreben.
    Wir begrüßen in diesem Zusammenhang den Willen der britischen Regierung, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beizutreten, sehen mit Interesse den Gesprächen des britischen Premierministers und seines Außenministers mit den Regierungen der Mitgliedstaaten entgegen und sind uns dabei darüber klar, daß die Basis der Römischen Verträge nicht verlassen werden kann.
    Auch auf dem Gebiet der Verteidigung gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen Frankreich und uns. Das hängt auch mit unterschiedlichen Interessen zusammen. Die Meinungsverschiedenheiten beziehen sich auf die Organisation und den Integrationsgrad des Bündnisses, dem wir beide angehören, und auf die militärische Strategie. Die Bundesrepublik bleibt ihrer exponierten Sicherheit wegen an einem unmittelbaren militärischen Engagement der Vereinigten Staaten und an einer engen Zusammenarbeit mit Washington sehr viel stärker interessiert, als das in Frankreich vom französischen Interessengesichtspunkt aus empfunden wird.
    Aber es gibt auch auf dem Felde der Verteidigung weitreichende Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Frankreich, Möglichkeiten für uns, die in den letzten, Jahren nicht genutzt worden sind. Die völlig einseitige Beschaffungspraxis der letzten Jahre hat nicht nur in Washington sehr illusionäre Vorstellungen von einer kontinuierlichen deutschen finanziellen Leistungskraft und illusionäre Vorstellungen von einem kontinuierlichen deutschen Bedarf an amerikanischen Flugzeugen und Schiffen und Waffen und Gerät entstehen lassen, sondern sie hat auf der anderen Seite zwangsläufig auch Frankreich vernachlässigt.
    Das wird von der gegenwärtigen Regierung keineswegs im Handumdrehen geändert werden können. Es handelt sich um langfristige Programme, deren Abwicklung viel Zeit und viel Geld erfordert. Das kann man nicht von heute auf morgen.

    (Abg. Ollesch: Und um den Bedarf!)

    — Ja, sicherlich, auch der Bedarf schrumpft. Ich habe ja gesagt, das waren Illusionen von einem kontinuierlichen Bedarf, sicherlich. — Die Bundesregierung wird das nicht von heute auf morgen ändern können. Aber wir haben doch die Möglichkeit, in Verfolg der Verhandlungen, die in



    Schmidt (Hamburg)

    Paris geführt worden sind, bei den nun verabredeten Gesprächen der Verteidigungsminister im Rahmen der vertraglichen Konsultation die abgerissenen Fäden wieder ein bißchen zusammenzuknüpfen.
    Ich selbst habe seit Jahr und Tag zu den Leuten gehört, die hier in diesem Hause und auch in der Öffentlichkeit auf dem nichtnuklearen Gebiet eine starke gemeinsame Entwicklung und Produktion mit den Franzosen immer wieder verlangt haben. Abgesehen von dem Concorde-Projekt, das die Franzosen und die Engländer gemeinsam machen, haben gerade vor zwei Tagen der englische Verteidigungsminister und der französische Verteidigungsminister vier gemeinsame Flugzeugentwicklungs- und Flugzeugproduktionsprogramme verabredet. Das ist ein Zeichen dafür, daß es doch Felder gibt, auf denen die Franzosen auch mit anderen zusammenarbeiten wollen, in diesem Fall sogar mit den Engländern, wo sonst der Wunsch nach Zusammenarbeit nicht ganz so deutlich ausgesprochen wird wie uns gegenüber. Unser Verteidigungsministerium — um ein Beispiel zu geben — sollte das erkennen, wenn man z. B. vor der Notwendigkeit steht, demnächst einen Abfangjäger als Nachfolgemuster für den Starfighter 104 G einerseits und für die französische Mirage 3 andererseits zu entwickeln. Ich rede von Problemen, die in den 70 er Jahren aktuell werden, die man aber spätestens acht Jahre vorher angehen muß. Ich nenne das als ein Beispiel, das Chancen bietet, ähnlich wie das, was die Engländer und die Franzosen jetzt verabredet haben.
    Es gibt andere Beispiele, andere Möglichkeiten auf dem Felde der gepanzerten Fahrzeuge oder der Elektronik schlechthin für Telekommunikation, für Luftraumüberwachung, für Computer usw. Und gerade das, was ich zuletzt nannte, setzt sich dann doch später auf dem viel größeren und auf die Dauer unendlich viel wichtigeren Sektor der zivilen Technologie und der zivilen technischen Entwicklung fort. Wir brauchen eine enge Zusammenarbeit gerade der wachstumsträchtigen, die moderne Technologie vorantreibenden Industrien, wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit Europas in den siebziger und den achtziger Jahren sichern wollen. Darüber hinaus, glaube ich, haben sich Deutsche und Franzosen auch auf dem Felde der zweckfreien Forschung, der Grundlagenforschung gegenseitig vieles zu bieten. Es list nicht nötig, daß sich die kulturelle Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern im wesentlichen auf den lobens- und dankenswerten Jugendaustausch konzentriert.
    Ehe ich schließe, eine Bemerkung mehr am Rande, mehr zum Hausgebrauch — in einer bestimmten Richtung gesprochen — bestimmt: Die Pariser Verhandlungen haben, wenn ich die verschiedenen Berichte ansehe, die der Bundeskanzler und der Bundesaußenminister darüber gegeben haben — teils vor der Presse, teils heute die Erklärung des Kanzlers, teils an anderer Stelle —, auch klargemacht, was nüchterne Analytiker schon längst gewußt und ausgesprochen haben, nämlich daß Paris kein Interesse daran hat, sich seinen französischen Kopf über eine innereuropäische nukleare Streitmacht zu zerbrechen. Das ist zwar eine, wie ich zugebe, etwas saloppe Formulierung; aber sie ist im Inhalt noch sehr zurückhaltend, wie ich meine, gegenüber der Klarheit, die man in Paris hat gewinnen können. Mir scheint es vernünftig, auch dies hier in diesem Saale auszusprechen, damit man sich auch auf diesem Gebiet darüber klar wird, daß Illusionen vermieden werden sollten und daß die diesbezüglichen Hoffnungen, die ich gut verstehe und die ich für die spätere Zeit auch teile, einstweilen in die Tiefkühltruhe gestellt werden müssen und nach heutiger Voraussicht erst dann wieder aktuell werden, wenn es eines Tages die souveränen Vereinigten Staaten von Europa geben wird. Für diesen Zeitpunkt meine ich nicht nur für meine Person, sondern ich nehme an, daß auch meine Fraktion für diesen Zeitpunkt, wo es so etwas gibt wie einen politischen Zusammenschluß Europas, der mindestens Teilsouveränitäten besitzt, die Auffassung teilt, daß man dann auch über eine voll ausreichende und abgerundete gemeinsame Verteidigung muß verfügen können.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Gestatten Sie eine Zwischenfrage? — Bitte, Herr Majonica!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Majonica


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Schmidt, stimmen wir darin überein, daß jetzt aber nichts geschehen darf, was diese zukünftigen Hoffnungen heute schon vernichten würde?