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    Vokabeln: 5
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage,: 1
    3. Frau: 1
    4. Dr.: 1
    5. Diemer-Nicolaus.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 84. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1967 Inhalt: Glückwünsche des Vizepräsidenten Dr Mommer zum neuen Jahr 3905 A Abg. Dr. Hein legt sein Mandat nieder . 3905 B Abg. Feuring tritt in den Bundestag ein . 3905 B Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung 3905 B, 3906 C Überweisung der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1966 an den Haushaltsausschuß 3905 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Sanger, Brese, Dr. Adenauer, Dr. h. c. Güde, Klein, Müller (Ravensburg) und Jacobi (Köln) 3905 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 3906 A Fragestunde (Drucksache V/1290) Fragen des Abg. Dr. Wörner: Grenze für die unbedingte Fahruntüchtigkeit im Straßenverkehr Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 3908 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Bildung einer Großen Strafverfahrenskommission und einer Großen Strafvollzugskommission Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 3909 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3909 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3910 A Fragen des Abg. Prochazka: Motive für die Begnadigung des früheren Bundestagsabgeordneten Frenzel — Auswirkungen des Austauschs eines Landesverräters . . . . . . . . . 3910 C Frage des Abg. Dr. Rutschke: Radioanlage in Mogadischu — Reise-und Aufenthaltskosten der deutschen Delegation von Hase, Staatssekretär . . . . 3910 C Dr. Rutschke (FDP) 3910 D Moersch (FDP) 3911 A Dr. Rinderspacher (SPD) 3911 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 3911 C Frage des Abg. Dorn: Parlamentarische Kontrolle des Titels 300 von Hase, Staatssekretär . . . . 3911 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 Fragen des Abg. Dr. Kübler: Heiratsmöglichkeit von Brautpaaren über die Zonengrenze hinweg Wehner, Bundesminister . . . . 3912 A Dr. Kübler (SPD) . . . . . . . 3912 C Frage des Abg. Ollesch: Attraktivere Gestaltung von Ganztagsoder Teilzeitarbeit für weitere Hilfskräfte Kattenstroth, Staatssekretär . . 3912 D Ollesch (FDP) 3913 B Frage des Abg. Ruf: Ergänzung des Kündigungsschutzgesetzes 3913 C Fragen der Abg. Bühler und Dr. Kempfler: Deutsches Krankenhaus in Diourbel (Senegal) Wischnewski, Bundesminister . . . 3913 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 3914 A Frage des Abg. Dr. Rau: Erlaß des AA an 5 deutsche Botschaften zur Ermittlung etwaiger gesetzlicher Grundlagen in ihren Gastländern zur Internierung gefährlicher Personen während eines Notstandes ohne richterlichen Haftbefehl Schütz, Staatssekretär 3914 B Dr. Rau (SPD) . . . . . . . 3914 C Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Stand der Verhandlungen über die rechtliche Gleichstellung und soziale Sicherung der bei den alliierten Stationierungsstreitkräften beschäftigten Personen 3914 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Osteuropa-Referat des Auswärtigen Amtes Schütz, Staatssekretär 3914 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 3915 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Beurteilung der kritischen Äußerungen des französischen Staatspräsidenten über das amerikanische Engagement in Vietnam Schütz, Staatssekretär . . . . . 3915 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3915 B Ott (CDU/CSU) 3915 C Ertl (FDP) 3915 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 3916 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Deutsche Architekturausstellung in drei sowjetischen Städten — Deutsch-sowjetische Beziehungen Schütz, Staatssekretär 3916 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3916 C Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Finanzielle Hilfe für die Gemeinden im Zonenrandgebiet 3916 D Frage des Abg. Mertes: Bewertung der Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland Lücke, Bundesminister . . . . . 3917 A Mertes (FDP) . . . . . . . . . 3917 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 3917 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3917 C Fragen des Abg. Mertes: Gefährdung der Zukunft vieler Zeitungen wie der Pressefreiheit selbst durch wirtschaftliche Konzentration und Monopolisierung Lücke, Bundesminister . . . . . 3917 D Mertes (FDP) 3917 D Blumenfeld (CDU/CSU) . . . . . 3918 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 3918 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3918 C Fragen des Abg. Genscher: Vorbehaltsrechte der Alliierten nach Art. 5 Abs. 2 des Deutschlandvertrages — Eingriffe in Grundrechte — Deutsche Notstandsgesetzgebung Lücke, Bundesminister . 3919 A, 3922 B Genscher (FDP) . 3919 B, 3920 C, 3922 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 3919 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 3919 C, 3920 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3919 D Busse (Herford) (FDP) 3919 D Schmidt (Hamburg) (SPD) 3920 A, 3921 B Dorn (FDP) . . . . . 3920 B, 3921 D Ertl (FDP) 3920 D Moersch (FDP) . . . . . . . 3921 A Zoglmann (FDP) . . . . . . . 3921 C Benda (CDU/CSU) 3922 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 III Aktuelle Stunde Vorbehaltsrechte der Alliierten — Deutsche Notstandsgesetzgebung Genscher (FDP) 3922 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3923 B Benda (CDU/CSU) . . . . . . 3923 D Dorn (FDP) 3924 B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 3925 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3925 C Dr. Even (CDU/CSU) 3926 A Jahn (Marburg) (SPD) 3926 D Moersch (FDP) . . . . . . . 3927 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 3928 D Mischnick (FDP) 3929 C Dr. Mende (FDP) 3930 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 3931 B Dr. Dehler (FDP) 3931 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 3932 C Lücke, Bundesminister . . . . . 3932 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 3934 A Majonica (CDU/CSU) 3935 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 3938 B von Kühlmann-Stumm (FDP) . . 3941 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 3943 C Berichte des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965: Wahleinspruch des Friedrich Thielen, Bremen-Schönebeck, Adolf von Thadden, Hannover, und 15 weitere Mitglieder und Wähler der NPD (Drucksache V/1069) Wahleinspruch der Aktionsgemeinschaft Unabhängiger Deutscher (AUD) (Drucksache V/1112) Wahleinspruch des Dipl.-Kaufmanns Alexius Mansmann und des Kaufmanns Werner Toberentz, Hamburg (Drucksache V/1113) Wahleinspruch der Deutschen Volkspartei, Bonn (Drucksache V/1114) Wahleinspruch des Hans-Joachim Böhme, Neustadt/Cobg. (Drucksache V/1115) Wahleinspruch des Werner Herrmann, Cuxhaven (Drucksache V/1116) Wahleinspruch des Dr. Herbert Beer, Lütjenburg/Ostholst. (Drucksache V/1117) Wahleinspruch des Joachim von Müchow, Lübeck (Drucksache V/1118) Wahleinspruch, des Wilhelm Studt, Hamburg (Drucksache V/1119) Wahleinspruch des Wilhelm Reinfeld, Schleswig (Drucksache V/ 1120) Wahleinspruch des Erhard Andreas Will, Bamberg (Drucksache V/1121) Wahleinspruch des Gottfried Herbelßheimer, Freiburg (Breisgau) (Drucksache V/1122) Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 3947 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3949 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 3949 B Wahleinspruch des Georg Wucher, Höfen/Vogt. (Drucksache V/1123) Wahleinspruch des Günther Schulte, Dietzenbach — Steinberg (Drucksache V/1124) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/350) — Zurückverweisung an Ausschüsse . . . 3951 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/932) — Zurückverweisung an Ausschüsse . . . . . . . . . . 3951 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Weinwirtschaftsgesetz) (Drucksache V/1208) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3951 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Ergänzungsgesetz zum Finanzplanungsgesetz) (Drucksache V/1195) — Erste Beratung — . . . 3951 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Mai 1963 über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern (Drucksache V/1219) — Erste Beratung — . . . 3951 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Volkszählung 1970 (Drucksache V/1220) — Erste Beratung — 3951 D Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Siebentes Änderungsgesetz zum AVAVG (Drucksache V/1279) — Erste Beratung — 3951 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. September 1965 mit der Republik Kongo über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/1254) — Erste Beratung — 3951 D Entwurf eines Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) (Drucksache V/1268) — Erste Beratung — 3951 D Entwurf eines Gesetzes über den Wechsel von Zuständigkeiten im Recht des Jugendschutzes und der Adoptionsvermittlung (Drucksache V/1274). — Erste Beratung — 3952 A Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Dasselfliege (Drucksache V/1286) — Erste Beratung — 3952 A Entwurf eines Gesetzes über eine Geflügelstatistik (Drucksache V/1287) — Erste Beratung — 3952 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. internationale Organisationen (Drucksachen V/532, V/1191) . . . . . 3952 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses für eine Richtlinie des Rats zur Bekämpfung des Kartoffelnematoden (Drucksachen V/1037, .V/1237) . . . . . . . 3952 C Antrag der Abg. Wächter, Logemann, Sander, Ertl, Peters (Poppenbüll), Reichmann u. Gen. betr. Rinderorientierungspreis 1967/68 (Drucksache V/1197) . . . . . 3952 D Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel .(Speyer), Winkelheide, Dr. Ritz u. Gen. betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Drucksache V/1240) Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . . . 3953 A Nächste Sitzung . . . . . . . . 3953 C Anlagen 3955 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 3905 84. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner 21. 1. Frau Albertz 18. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 1. Bals 20. 1. Blank 20. 1. Brück (Holz) 21. 1. Burgemeister 18. 1. Cramer 21. 1. Dr. Dittrich * 20. 1. Dr. Eckhardt 20. 1. Erler 31. 1. Dr. Haas 18. 1. Horten 18. 1. Illerhaus * 19. 1. Klinker * 20. 1. Könen (Düsseldorf) 21. 1. Krammig 18. 1. Kriedemann * 18. 1. Lenz (Brühl) * 19. 1. Dr. h. C. Menne (Frankfurt) 18. 1. Dr. von Merkatz 21. 1. Merten * 18. 1. Müller (Aachen-Land) * 19. 1. Petersen 21. 1. Frau Pitz-Savelsberg 15. 2. Struve 31. 3. Urban 21. 1. Weigl 31. 3. b) Urlaubsanträge Blachstein 18. 2. Dr. Dahlgrün 3. 2. Dr. Frede 71. 1. Frieler 4. 2. Dr. Götz 3. 2. Kiep 25. 1. Lemmer 3. 2. Frau Rudoll 28. 1. Dr.-Ing. Seebohm 24. 2. Baron von Wrangel 31. 1. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Abschrift Der Präsident des Bundesrates Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 303. Sitzung am 22. Dezember 1966 beschlossen hat, gegen das vom Deutschen Bundestag am 14. Dezember 1966 verabschiedete Anlagen zum Stenographischen Bericht Siebzehnte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. 1 Anlage Dr. Lemke Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 15. Dezember 1966 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 22. Dezember 1966 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes Infolge des kurzfristigen Inkrafttretens der erhöhten Umsatzausgleichsteuersätze können für einzelne Importeure unter Umständen - insbesondere bei durchgehandelten Kontrakten -- Härten entstehen. Der Bundesrat geht davon aus, daß die Bundesregierung in derartigen Fällen von der Möglichkeit, Erleichterungen im Billigkeitswege zu gewähren, großzügig Gebrauch machen wird. Anlage 3 Abschrift Der Präsident des Bundesrates Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 303. Sitzung am 22. Dezember 1966 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 14. Dezember 1966 verabschiedeten Dritten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz - KOV - 3. NOG - KOV) 3956 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat ist der Auffassung, daß die jetzige Fassung des § 56 des Bundesversorgungsgesetzes unzureichend ist, und hält es für erforderlich, daß baldmöglichst eine gesetzliche Regelung im Sinne seines Beschlusses in der 299. Sitzung am 14. Oktober 1966 (BT-Drucksache V/1012, Anlage 2, zu Artikel I Nr. 47) erfolgt. Dr. Lemke Bonn, den 22. Dezember 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 15. Dezember 1966 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Anlage 4 Abschrift Der Präsident des Bundesrates Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 303. Sitzung am 22. Dezember 1966 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag' am 8. Dezember 1966 verabschiedeten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 (Nachtragshaushaltsgesetz 1966) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. 1 Anlage Dr. Lemke Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 9. Dezember 1966 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 22. Dezember 1966 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 (Nachtragshaushaltsgesetz 1966) Der Bundesrat weist zu dem Haushaltsvermerk in Kap. 09 02 Tit. 975 darauf hin, daß die „von den betroffenen Ländern zu leistenden Anteile" entsprechende Vereinbarungen mit dem Bund voraussetzen, die bisher noch nicht mit allen betreffenden Ländern zustande gekommen sind. Mit Rücksicht auf die Eilbedürftigkeit der Verabschiedung des Gesetzes sieht der Bundesrat auch davon ab, seine im ersten Durchgang zu Kap. 25 02 Tit. 582 geäußerten Bedenken im gegenwärtigen Zeitpunkt erneut vorzubringen. Der Bundesrat behält sich vor, auf diese Fragen bei nächster Gelegenheit zurückzukommen. Anlage 5 Abschrift Der Präsident des Bundesrates Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Erste Gesetz zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 303. Sitzung am 22. Dezember 1966 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8. Dezember 1966 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtlichen Entschließungen angenommen. 1 Anlage Dr. Lemke Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 9. Dezember 1966 mit der Bitte um Kenntnisnhme übersandt. Dr. Lemke Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 3957 Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 22. Dezember 1966 an den Bundeskanzler Entschließungen des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) 1. Der Bundesrat erwartet zu Artikel 7 und 8 des Finanzplanungsgesetzes, daß im Interesse der Wirtschaft ein notwendiger störungsfreier Übergang der Aufgaben der institutionellen Leistungsförderung auf die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung dadurch ermöglicht wird, daß die im laufenden Wirtschaftsplan vorhandenen Restmittel noch nach den bisherigen Richtlinien zur Bedienung der vorliegenden Anträge und Planungsvorschläge eingesetzt werden. Der Bundesrat erwartet weiterhin, daß die bisherigen Richtlinien, die sich in der Praxis bewährt haben, dem materiellen Inhalt nach erhalten bleiben und daß die für die Berufsaus- und -fortbildung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für Wirtschaft wie bisher bei der Durchführung des Programms beteiligt bleiben. 2. Durch Aufhebung der §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung vom 15. Mai 1953 in Artikel 12 des Gesetzes wird die Verpflichtung des Bundes zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Förderung der Siedlung Einheimischer beseitigt. Hierdurch wird die Möglichkeit einer freiwilligen Bundesförderung jedoch nicht ausgeschlossen. Sollte der Bund beabsichtigen, die Förderung der Siedlung Einheimischer einzustellen oder einzuschränken, müßte dies entsprechende Maßnahmen bei der Mitwirkung der Länder an der Siedlung Heimatvertriebener zur Folge haben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diesen Zusammenhang bei der Aufstellung künftiger Siedlungsprogramme zu berücksichtigen und gegebenenfalls dem Bundesgesetzgeber vorzuschlagen, auch den Hinweis auf die Möglichkeit zusätzlicher Landesförderung in § 46 Abs. 1 Satz 2 BVFG zu streichen. Anlage 6 Abschrift Der Präsident des Bundesrates Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 303. Sitzung am 22. Dezember 1966 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 8. Dezember 1966 verabschiedeten Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966) gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtlichen Entschließungen angenommen. 1 Anlage Dr. Lemke Bonn, 22. Dezember 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 9. Dezember 1966 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 22. Dezember 1966 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966) 1. Der Bundesrat begrüßt es, daß die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer voll für Verkehrsinvestitionen in den Gemeinden bereitgestellt werden sollen. Er weist jedoch nachdrücklich darauf hin, daß mit der jetzt vorgesehenen Regelung den verfassungsrechtlichen Bedenken, die er beim ersten Durchgang des Entwurfs eines Ergänzungsgesetzes zum Steueränderungsgesetz 1966 geltend gemacht hat (vgl. Drucksache 465/66 — Beschluß —), nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Dennoch sieht der Bundesrat von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses ab, um das rechtzeitige Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu gefährden. Er geht dabei von der Erwartung aus, daß die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag bemüht sein werden, die jetzige Regelung alsbald durch eine dauerhafte auf einer verfassungsrechtlich einwandfreien Grundlage beruhenden Lösung zu ersetzen, wie sie der Bundesrat in seiner bereits erwähnten Stellungnahme (Drucksache 465/66 — Beschluß —) aufgezeigt hat. Wenn der Bundesrat von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses absieht, setzt er dabei weiter voraus, daß bei Erlaß der in Artikel 8 § 4 des Steueränderungsgesetzes 1966 vorgesehenen Richtlinien eine Regelung getroffen wird, die es ermöglicht, die zweckgebundenen Mehreinnah- 3958 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 men den- einzelnen Ländern zuzuweisen, und zwar grundsätzlich nach einem festzulegenden Schlüssel, um die Länder in die Lage zu versetzen, die Mittel im Rahmen der Zweckbindung (vgl. Entschließung des Deutschen Bundestages — Umdruck 110 —) in eigener Zuständigkeit den Gemeinden unter besonderer Berücksichtigung von Schwerpunkten zu überweisen. Aus diesen Erwägungen hält es der Bundesrat für unerläßlich, daß die Länder bereits bei der Erarbeitung der Richtlinien weitgehend beteiligt werden. 2. Der Bundesrat begrüßt die vom Deutschen Bundestag in der 78. Sitzung am 8. 12. 1966 einstimmig gefaßte Entschließung — Antrag Umdruck 111 (Zu BR-Drucksache 521/66) — und bittet die Bundesregierung, unverzüglich durch nationale Maßnahmen darauf hinzuwirken, daß die wesentlichen Wettbewerbsverzerrungen vornehmlich auf steuerlichem und tariflichem Gebiet zwischen dem Zu- und Ablaufverkehr der deutschen Seehäfen einerseits und dem grenzüberschreitenden Verkehr zu den niederländischen/belgischen Rheinmündungshäfen andererseits beseitigt werden. Anlage 7 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Wächter (FDP) zu Punkt 32 der Tagesordnung. Mit dein Antrag Drucksache V/1197 möchten die Antragsteller die Aufmerksamkeit dés Hohen Hauses auf ein agrarpolitisches Problem lenken, welches für die Landwirtschaft und in dieser vor allem für die Futterbaubetriebe von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Für diejenigen, die sich in dem Dschungel der EWG-Fachausdrücke — soweit sie die Landwirtschaft angehen — nicht auskennen, sei die Bedeutung des Rinderorientierungspreises kurz interpretiert. Nach ihm richten sich die Abschöpfungen bei den Einfuhren aus Drittländern. Liegt der Marktpreis auf zwölf dafür festgelegten innerdeutschen Märkten unter dem Orientierungspreis, betragen die Abschöpfungen 100 %; liegt der Marktpreis bis 5 % über dem Orientierungspreis, betragen die Abschöpfungen 50 %. Von dem Orientierungspreis ist aber auch gleichzeitig der Interventionspreis abhängig, der 96 % des Orientierungspreises ausmacht. Ist bei rückläufiger Marktbewegung der Interventionspreis erreicht, kann die Einfuhr- und Vorratsstelle nach dem EWG-Reglement mit den klassischen Stützungskäufen beginnen. Der Orientierungspreis hat also die Aufgabe, zu starke Preisschwankungen, die sich zum Teil aus zu starken Preisunterbietungen bei Einfuhren aus Drittländern und insbesondere aus den Staatshandelsländern ergeben, zu unterbinden, und ist gleichzeitig die Basis für das Auffangen eines zu starken innerdeutschen Angebotes. Dieser Aufgabe ist der jetzt gültige Orientierungspreis, der am 1. 4. 1967 durch einen neu festzulegenden Orientierungspreis abgelöst wird, nicht gerecht geworden. Zu dieser Tatsache hat sich auch in der letzten Zeit das Bundeslandwirtschaftsministerium des öfteren bekannt. Bekanntlich wird der Orientierungspreis in einer von dem EWG-Ministerrat festgelegten Preisschere und von der Bundesregierung alljährlich, aber in diesem Jahr letztmalig in eigener Zuständigkeit unter Zustimmung des Bundesrates, beschlossen. Diese für alle EWG-Länder gültige Preisschere ist in den letzten Jahren laufend von dem EWG-Ministerrat verengt worden, weil für 1968 ein für den gesamten EWG-Rat einheitlicher Orientierungspreis festgelegt werden soll. Diese Preisschere wurde im letzten Jahr von dem EWG-Ministerrät zwischen 243 und 275 DM festgelegt. Die Bundesregierung hatte für das Jahr 1966/67 bekanntlich einen Orientierungspreis von 253 DM beschlossen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte im Bundeskabinett für 257 DM plädiert, ist aber angeblich mit seinen Vorstellungen an dem Widerstand des Wirtschaftsministeriums und Außenministeriums gescheitert. Während in den zurückliegenden Jahren der Marktpreis immer erheblich über dem Orientierungspreis lag — 1965 sogar um 30 DM — lag der Marktpreis 1966 erstmalig unter dem Orientierungspreis. Trotz laufender Abschöpfung haben die Erzeuger im Laufe des Jahres 1966 Preiseinbußen um 18 DM in Kauf nehmen müssen. Diese Preisschwankungen sind aber in den einzelnen Monaten sehr unterschiedlich. Die Preise sind nach jahrelangen Erfahrungen besonders verschieden zwischen den Monaten Juni und Oktober. So schwanken sie in den letzten beiden Jahren in dieser Zeit um 24 bis 26 DM. Das trifft vor allem die Futterbaubetriebe, die besonders im Herbst auf den Absatz ihres Viehs angewiesen sind und die nach allen Grünen Berichten im Vergleichslohn an der untersten Stelle liegen. Allein der Rückgang der Rinderpreise im letzten Jahr hat nach Berechnung der Landwirtschaftskammer Weser-Ems in ihren ausgesprochenen Grünlandbezirken einen Einnahmeausfall von rund 125 DM pro ha gebracht. Diese Preiseinbußen stehen bekanntlich in krassem Gegensatz zu den Preisanstiegen auf fast allen Gebieten. Um so bedauerlicher ist es, daß die rückläufigen Rinderpreise sich bei den Verbrauchern in das Gegenteil umgeschlagen haben. Die Verbraucher haben in vielen Fällen noch mehr als im Vorjahr bezahlen müssen. Beispielsweise lagen die Einstandskosten für Rinderhälften im Jahre 1966 um 48 Pf pro kg gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres niedriger, während die Verbraucherpreise um 35 Pf höher lagen. Gerade mit dieser Frage hat sich am 8. November letzten Jahres auch der Verbraucherausschuß beim Bundeslandwirtschaftsministerium befaßt. Ganz allgemein kam man bei dieser Besprechung zu dem Ergebnis, daß ungewöhnlich niedrige Preise trotz kurzfristiger Vorteile nicht im Interesse des Verbrauchers lägen, denn sie führten zwangsläufig zur Einschränkung der Produktion und damit auf längere Sicht zu überdurchschnittlich hohen Verbraucherpreisen. Man muß das Gesamtproblem aber auch unter einem anderen, sehr wesentlichen Gesichtspunkt Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 3959 sehen. Bekanntlich strebt man seit langem ein ausgewogenes Verhältnis in der Produktion von Milch zu Rindfleisch an, um nach beiden Seiten eine Überproduktion zu vermeiden. In der Bundesrepublik haben wir trotz aller Abbauversuche einen stets wachsenden Butterberg, der fast im selben Verhältnis in der EWG zunimmt. Der Versorgungsgrad in der Bundesrepublik mit Milch und Milchprodukten liegt mit Ausnahme von Käse bei 100 %; ein ähnliches Verhältnis zeichnet sich in der EWG ab. Dagegen liegt der Versorgungsgrad bei Rindfleisch in der Bundesrepublik bei 78 % und in der EWG bei 85 %. Ein ausgewogenes Produktionsverhältnis ist nach Meinung der Wissenschaft und Praxis zu erreichen, wenn man eine Preisrelation von 1 : 7 zwischen Milch und Rindfleisch anstrebt. Nun haben wir in der Bundesrepublik im Durchschnitt des Jahres 1966 einen Milchpreis von 38 Pf bei 3,7 % Fett erzielt. Allein dieser Preis hätte schon für das Jahr 1966/67 einen höheren Orientierungspreis gerechtfertigt; aber hierbei war die Bundesregierung an die schon erwähnte Preisschere bis 257 DM gebunden. Bekanntlich ist vorläufig erst für das Jahr 1968 der in der Drucksache V/1197 angesprochene Orientierungspreis von 265 DM vorgesehen, gleichzeitig aber bereits ein Richtpreis für die Milch von 39 Pf beschlossen. Über diese nicht zutreffende Relation hat im September 1966 gelegentlich der Zusammenkunft der COPA mit der Direktion Landwirtschaft der EWG in Brüssel ein Gespräch zwischen dem Präsidenten Rehwinkel und dem Präsidenten Mansholt stattgefunden. Dabei hat Mansholt darauf verwiesen, daß die Kommission nur einen Milchpreis von 38 Pf vorgeschlagen habe und daß der Rinderorientierungspreis von 265 DM dazu in einem richtigen Verhältnis stehe. Als dann aber vom Ministerrat ein Richtpreis von 39 Pf beschlossen worden sei, sei man aus Zeitmangel später nicht mehr auf die Erhöhung des Orientierungspreises zurückgekommen. Man könne jederzeit für 1968 den Rinderorientierungspreis der Relation 1 :7 entsprechend auf 273 DM anheben. Auch Herr Bundesminister Höcherl hat mir in der Fragestunde der 67. Sitzung des Bundestages auf meine Frage, ob er sich bei der Festsetzung des Orientierungspreises 1966/67 von der allseits anerkannten Preisrelation von 1 : 7 leiten lassen würde, geantwortet, daß durch die Neufestsetzung des Milchpreises neue Daten im Sinne meiner Frage gesetzt seien. Hierbei sollte ich kurz auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Kollegen Dr. Schmidt (Geller-sen) und der SPD-Fraktion Drucksache V/1089 zurückkommen, in der der Bundeslandwirtschaftsminister zum Ausdruck bringt, daß neben den bisher vorgesehenen Maßnahmen andere, zusätzliche Schritte ergriffen würden, wenn wider Erwarten der Milchrichtpreis von 39 Pf nicht erreicht werden sollte. Die Kleine Anfrage und die darauf erfolgte Antwort haben bekanntlich in der Fachpresse und in den landwirtschaftlichen Organisationen — wie Bauernverband und Raiffeisenverband — eine außerordentlich starke Beachtung gefunden. Die Antwort wird in der Landwirtschaft als bindend angesehen. Auch der Präsident Rehwinkel sieht diesen Richtpreis von 39 Pf als einen „einklagbaren Wechsel" an. Wenn also das Zugeständnis von Mansholt, für 1968 einen Orientierungspreis von 273 DM anzustreben, vorliegt, welches er später noch einmal vor dem Agrarausschuß des Europäischen Parlamentes in Straßburg wiederholt hat, darüber hinaus die Zusage des Bundeslandwirtschaftsministers Höcherl, daß der Richtpreis für Milch ab 1968 in Höhe von 39 Pf erreicht wird, erscheint uns unser Antrag, schon für 1967/68 die Bundesregierung zu ersuchen, den Orientierungspreis auf 265 DM festzusetzen, durchaus berechtigt, vor allem auch deswegen, um die kontinuierliche Anhebung des Orientierungspreises von 1964 an zu gewährleisten. Wir sind uns natürlich der Schwierigkeiten bewußt, die darin liegen, daß man zunächst den Vorschlag der EWG-Kommission über die für das nächste Jahr vorgesehene Preisschere abwarten muß. Aber auch dieser Vorschlag scheint uns, wie sich aus dem Gespräch Rehwinkel mit Mansholt ergibt, beeinflußbar zu sein. Wir wollen mit diesem Antrag der Bundesregierung mit einem entsprechenden Beschluß im Bundestag die notwendige Rückenstütze für ihren Vorstoß bei der Kommission und den Verhandlungen in Brüssel geben, um gerechte und stabile Preise im Interesse von Erzeugern und Verbrauchern zu erreichen und ein ausgewogenes Produktionsverhältnis zwischen Milch und Fleisch anzustreben. In diesem Sinne sollte unser Antrag verstanden und unterstützt werden. Im übrigen deckt sich unser Antrag mit der Entschließung der Mitglieder des deutschen Bauernverbandes vom 29. November letzten Jahres, in der es unter Punkt 5 wie folgt heißt: Um zwischen Milch- und Rinderpreis die als richtig anerkannte Relation von mindestens 1 : 7 zu erzielen, ist der Orientierungspreis für Rinder auf 273 DM je 100 kg Lebendgewicht anzuheben. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Überganges ist für das Rinderwirtschaftsjahr 1967/68 der Orientierungspreis auf wenigstes 265 DM festzusetzen. Selbstverständlich bedarf der Antrag der Beratung in den dafür vorgesehenen Ausschüssen. Wir bitten um entsprechende Überweisung. Anlage 8 Ergänzende schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 22. Dezember 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher *) (Drucksache V/454 Frage XI/4) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, auf die z. Z. unerträglichen Zustände bei der Zulassung zum Studium der Pharmazie an den deutschen Universitäten Einfluß zu nehmen und anzuregen, daß eine zentrale Zulassungsstelle geschaffen wird? *) Siehe 35. Sitzung, Seite 1650 B 3960 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 In meiner Antwort habe ich Ihnen in Aussicht gestellt, bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und der Westdeutschen Rektorenkonferenz die Bildung einer zentralen Registrierstelle für das Fach Pharmazie anzuregen. Beide Stellen haben mir dazu mitgeteilt, daß wegen der übergroßen Zahl von Studienbewerbern eine zentrale Registrierstelle keine Besserung der Verhältnisse erwarten lasse. Dies sei aber Voraussetzung für die Einrichtung einer solchen Stelle, die mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sei. Die Kultusminister 'der Länder wollen aber prüfen, ob nicht durch eine einmalige Erhebung die Zahl der Studienbewerber im Fach Pharmazie festgestellt werden kann. Diese Erhebung könnte für die weiteren Planungen und die Überlegungen zur Neuordnung der pharmazeutischen Ausbildung nützlich sein. Nach Auffassung des Wissenschaftsrates in seinen Empfehlungen für die Ausbildung im Fach Pharmazie sollen neben den bisher geplanten Arbeitsplätzen an den pharmazeutischen Instituten keine neuen Institute errichtet werden. Es muß daher abgewartet werden, wie sich die Neuordnung des Studiums und die Einführung des Berufs des pharmazeutisch-technischen Assistenten, zu dem in Kürze ein Gesetzentwurf eingebracht wird, auf die Verhältnisse in der Pharmazie auswirken werden Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 14. Dezember 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kubitza zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kubitzka *). Die Frage einer Ermäßigung des Postgebührentarifs für Korrektursendungen im Rahmen des Fernunterrichts ist vom Herrn Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen geprüft worden. In Vertretung von Herrn Minister Lücke darf ich Sie über das Ergebnis dieser Prüfung wie folgt unterrichten: Die Deutsche Bundespost ist nach dem Postverwaltungsgesetz verpflichtet, ihre Ausgaben aus den Gebühreneinnahmen zu bestreiten. Sie muß deshalb ihre Gebühren so festsetzen, daß sie die Kosten decken. Gebührenbegünstigungen zugunsten der schiedensten Zwecke, wie sie laufend an die Deutsche Bundespost herangetragen werden, würden Mindererträge im Haushalt der Deutschen Bundespost verursachen und zu Kostenunterdeckungen führen. Diese äußerst schwierige Finanzlage der Post erlaubt es nicht, Gebühren zugunsten einzelner Versendergruppen zu senken. Ergänzend und erläuternd wird hierzu vom Herrn Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen auf folgendes hingewiesen: Die frühere Postordnung sah eine besondere Sendungsart „Geschäftspapiere" vor. Als „Geschäfts- *) Siehe 63. Sitzung Seite 3051 A papiere" galten Schriftstücke und Urkunden, die nicht die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Mitteilung hatten. Hierzu zählten u. a. auch Schülerarbeiten (verbessert und nicht verbessert). Für diese Sendungen waren, soweit sie schwerer als 20 g waren, niedrigere Gebühren als für Briefe zu entrichten. Eine ähnliche Regelung enthielt der Weltpostvertrag für die Auslandssendungen. Die Sendungsart „Geschäftspapiere" wurde im Inlandsverkehr am 1. März 1963 aufgehoben. Der Grund hierfür war, daß „Geschäftspapiere" erhebliche postbetriebliche Schwierigkeiten verursacht hatten, weil es in vielen Fällen sehr schwierig war festzustellen, ob die Gebührenermäßigung zu Recht in Anspruch genommen wurde. In diesem Zusammenhang ergaben sich immer wieder unliebsame und zeitraubende Auseinandersetzungen zwischen Postdienststellen und Postbenutzern. Der Wegfall der Sendungsart „Geschäftspapiere" entsprach einer notwendigen Rationalisierung des Postbenutzungsrechts und brachte nicht nur Mehreinnahmen, sondern in weit größerem Ausmaß Kostenersparnisse. Die Sendungsart „Geschäftspapiere" ist im internationalen Postverkehr auf Grund des neuen Weltpostvertrags von Wien am 1. Januar 1966 ebenfalls weggefallen. In diesem Verkehr ist die Situation aber schwieriger, weil die Briefgebühren im Auslandsverkehr bei den schweren Sendungen unverhältnismäßig hoch sind, wie folgende Übersicht zeigt: Gegenstand Ausland Inland Standardbriefe 50 Pf 30 Pf Brief bis 100 g 170 Pf 50 Pf Brief bis 250 g 410 Pf 70 Pf Brief bis 500 g 770 Pf 90 Pf Brief bis. 1000 g 1520 Pf 110 Pf Da nicht allen Versendern, die im Auslandsdienst bis dahin die Gebührenermäßigung. für Geschäftspapiere in Anspruch nehmen konnten, die hohen Briefgebühren zugemutet werden sollten, wurde ein Teil der Gegenstände, die früher als Geschäftspapiere versandt wurden, nunmehr zur Drucksachengebühr zugelassen. Hierzu zählen auch Schülerarbeiten mit und ohne Korrektur. Eine entsprechende Maßnahme für den Inlandsdienst war nicht in gleicher Weise zwingend, weil der Gebührenunterschied zwischen Brief- und Geschäftspapier bei Aufhebung dieser Sendungsart nur 15 bzw. 20 Pfennig (je nach Gewicht der Sendung) betrug. Auch nach heutigen Verhältnissen würde der Unterschied nur etwa 20 bis 30 Pfennig ausmachen. Darüber hinaus hat die Deutsche Bundespost 1963 im Inlandsverkehr nicht nur die Sendungsart „Geschäftspapiere" aufgehoben. Sie hat vielmehr auch die Bestimmungen für die Sendungsart „Drucksache" vereinfacht und dabei eine Reihe von Sonderregelungen (überwiegend Vergünstigungen für bestimmte Versendergruppen) außer Kraft gesetzt. Wenn künftig zur Förderung des Fernschulwesens Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1967 3961 Sonderbestimmungen für Schülerarbeiten eingeführt würden, so wurde damit die 1963 begonnene und jetzt abgeschlossene Vereinfachung des Postbenutzungsrechts wieder rückgängig gemacht. In dieser Frage darf nichtübersehen werden, daß alle Sonderregelungen, die im Laufe der Vereinfachungsmaßnahmen der letzten Jahre aufgehoben wurden, für bestimmte Versender Gebührenbegünstigungen bedeuteten. Eine Sonderregelung zugunsten des Fernschulwesens würde alle diese Versendergruppen anregen, auch für sich wieder Vergünstigungen zu fordern. Die Folge wäre, daß innerhalb kurzer Zeit der vor 1963 bestehende, äußerst unbefriedigende Zustand im Postbenutzungsrecht wiederhergestellt würde und alle Bemühungen der letzten Jahre um Vereinfachungen vergebens gewesen wären. Eine solche Entwicklung hält der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen nicht für vertretbar. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 16. Dezember 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V/1215 Fragen II/ 1 und 11/2): Ist die Bundesregierung bereit, bei den Innenministerien der Länder darauf hinzuwirken, die gebührenpflichtigen Verwarnungen von den Polizeibeamten künftig mit Zahlkarten auszusprechen, um dem Bürger das Unbehagen zu nehmen, in aller Öffentlichkeit die Geldbörse zücken und zahlen zu müssen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Zahlkartensystem, das vor kurzem auch der Polizeidirektor von Südbaden als zeit- und kostensparend befürwortete, ab 1. Januar 1967 in Schweden praktiziert wird? Zur Frage II/1: Die Verwarnungsgebühr für Übertretungen im Straßenverkehr kann schon jetzt in einigen Bundesländern mit Zahlkarte entrichtet werden. Die Innenminister der anderen Länder haben gegen die bargeldlose Zahlungsweise rechtliche Bedenken; nach ihrer Ansicht durchbricht diese Zahlungsart den engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zwischen Tat, Belehrung und Unterwerfung, den der § 22 des Straßenverkehrsgesetzes fordert. Der Angelegenheit dürfte aber keine große Bedeutung mehr zukommen; denn der § 45 des Entwurfs eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, das dem Hohen Haus vorliegt, soll allgemein die Möglichkeit einräumen, Verwarnungsgelder binnen 3 Tagen bei der Post einzuzahlen. Zur Frage II/2: Der Bundesregierung ist aus Zeitungsmeldungen bekannt, daß ab 1. Januar 1967 in einer schwedischen Provinz und in Stockholm versuchsweise ein Zahlkartensystem eingeführt wird. Die Polizei kann dort für 130 in einer Liste festgelegte Verkehrszuwiderhandlungen bestimmte Bußgelder bis zu 400 Kronen verhängen, die durch Zahlkarte zu entrichten sind, falls der Verkehrssünder nicht gerichtliche Entscheidung beantragt. Anlage 1'1 . Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Dr. Heinemann vom 16. Dezember 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geiger (Drucksache V/1215 Fragen VII/1, VII/2 und VII/3) : Hält die Bundesregierung Verhandlungen mit der spanischen Regierung für möglich, um von dieser die Anerkennung von Ehen zu erreichen, die spanische Gastarbeiter in der Bundesrepublik nach deutschem Standesrecht und z. B. nach evangelischem Kirchenrecht vollziehen lassen? Was sagt die Bundesregierung dazu, daß deutsche Standesämter Kindern aus spanisch-deutschen Ehen, die nicht nach spanischem, sondern nach deutschem Recht geschlossen wurden, den Familiennamen nicht in die Standesbücher eintragen, also die Ehelichkeit nicht anerkennen können? Ist es nach dem Gleichheitsgrundsatz zulässig, daß in den in Frage VII/2 genannten Fällen Behörden empfehlen, eine katholische -Trauung nachzuvollziehen, obwohl die Ehe schon vor einem protestantischen Geistlichen vollzogen wurde? Zu Frage 1 Die außerhalb Spaniens von einem spanischen Staatsangehörigen geschlossene Ehe wird, falls sich einer der Ehegatten zur katholischen Religion bekennt, in Spanien nicht anerkannt, wenn die Eheschließung nicht nach dem kanonischen Recht vollzogen worden ist. Dies ergibt sich aus den Vorschriften des spanischen Zivilgesetzbuchs, die zum Teil erst durch ein Gesetz aus dem Jahre 1958 neu gefaßt worden sind. Die Neufassung steht im Zusammenhang mit dem 1953 zwischen Spanien und dem Vatikan geschlossenen Konkordat. Unter diesen Umständen verspreche ich mir von Verhandlungen mit der spanischen Regierung über eine Änderung der spanischen Gesetzgebung hinsichtlich der Auslandsehen keinen Erfolg. Zu Frage 2 Das Kind aus einer deutsch-spanischen Ehe, die in Deutschland nur standesamtlich geschlossen worden ist, ist für den deutschen Rechtsbereich ein eheliches Kind; es muß dementsprechend auch bei standesamtlichen Beurkundungen und bei der Ausstellung von Personenstandsurkunden als solches behandelt werden. Gegen eine abweichende Behandlung kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Zu Frage 3 Die spanische Regelung, wonach die Katholische Kirche auf dem Gebiete des Eherechts eine bevorzugte Sonderstellung einnimmt, ist bei Ehen, die in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden oder geschlossen worden sind, rechtlich ohne Bedeutung. Im innerdeutschen Bereich werden hinsichtlich .der Eheschließung alle Religionsgemeinschaften gleich behandelt. Es bedeutet keine Durchbrechung dieses Grundsatzes, wenn die Verlobten oder Eheleute über das spanische Eherecht aufgeklärt werden und ihnen dabei nahegelegt wird, die Ehe zusätzlich kanonisch zu schließen, um sie auch für Spanien wirksam zu machen. Das Auswärtige Amt und der Herr Bundesminister des Innern teilen meine Auffassung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gustav W. Heinemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin, beide Kommissionen, nach denen Sie fragen, bestehen noch nicht. Um zu verdeutlichen, warum das der Fall ist, ist folgendes zu sagen. Das Nichtbestehen dieser beiden Kommissionen ergibt sich aus dem strafrechtlichen Gesamtprogramm des Bundesjustizministeriums, das folgendes umfaßt.
    Zum ersten: Es geht um die Reform des materiellen Strafrechtes und darin vorrangig um die Reform des politischen Strafrechtes. Diese Arbeit liegt, wie Sie selbst aus Ihrer Teilnahme in dem zuständigen Ausschuß wissen, eben im Bundestagsausschuß. Was vom Justizministerium her geschehen kann, um diese Arbeit zu fördern, das geschieht. Beklagenswert ist die Arbeitsmöglichkeit des Ausschusses. Was dazu geschehen kann, wäre noch gesondert zu bedenken.
    Zum zweiten geht es um das Einführungsgesetz zu einem neuen Strafgesetzbuch. Unter dem Stichwort „Einführungsgesetz" stellt man sich unter Umständen eine sehr geringe Aufgabe vor. Hier handelt es sich um eine besonders große Aufgabe, weil das neue Strafgesetzbuch, wenn es fertig ist, eingeblendet werden muß in mehrere hundert Bestimmungen anderer Gesetze, um sie mit dem neuen Strafgesetzbuch in Einklang zu bringen.
    Zum dritten geht es dann um die Reform des Strafvollzugs. Die Reform des Strafvollzugs ist u. a. abhängig von dem neuen Strafrecht, insbesondere von dem System der Strafen und Maßregeln, die das neue Strafgesetzbuch bringen wird. Sie wissen aus Ihrer eigenen Mitarbeit in dem zuständigen Ausschuß, daß hinsichtlich des Strafensystems im Oktober vorigen Jahres ein Kompromiß gefunden worden ist, so daß jetzt die Zeit als gekommen angesehen werden kann, wo eine Kommission für die Reform des Strafvollzuges die Arbeit aufnehmen kann. Vorweg lassen sich darüber hinaus die Vollzugsrichtlinien der Länder in vielen Stücken sicherlich überprüfen und ändern.
    Im Rahmen des strafrechtlichen Gesamtprogramms des Bundesjustizministeriums geht es dann zum vierten um die Große Strafprozeßreform. Diese ist allein Thema des Beschlusses des Bundestages, auf den Sie Bezug nehmen. Die Reform des Strafprozesses ist bis jetzt nicht anfaßbar, auch noch nicht durch eine Kommission, wie immer sie zusammengesetzt sein möchte. Jede dieser Kommissionen bedarf einer intensiven Mitarbeit durch das Justizministerium. Da geht es um die Formulierung der Themen, um die Sammlung des Materials, um den permanenten Schriftwechsel, um die Vorbereitung von Sitzungen, um die Auswertung von Ergebnissen dieser Sitzungen.
    Frau Kollegin, alle diese Arbeiten aus dem strafrechtlichen Gesamtprogramm des Justizministeriums gleichzeitig anzufassen geht nicht. Wir können nicht gleichzeitig das materielle Strafrecht, das Einführungsgesetz dazu, den Strafvollzug und den Strafprozeß bearbeiten, weil das sowohl über die Kräfte des Justizministeriums hinausgeht als auch wohl den zuständigen Bundestagsausschuß überfordern
    würde. Ich behalte mir vor, die hinreichende kräftemäßige Ausstattung des Justizministeriums für diese Aufgaben zur Sprache zu bringen. Selbstverständlich wird der Beschluß des Bundestages vom Juni 1964, an den Sie anknüpfen, ausgeführt, aber eben nicht so „alsbald", wie es in dem Beschluß heißt, und zwar aus den Gründen, die ich nannte. Was vorbereitend geschehen kann, das geschieht. So sind z. B. zur Strafprozeßreform rechtsvergleichende Arbeiten durch ein zuständiges Institut eingeleitet. Der Deutsche Richterbund arbeitet an dieser Materie. Die Bundesrechtsanwaltskammer arbeitet an dieser Materie. Alle diese vorbereitenden Arbeiten werden auch vom Bundesjustizministerium begleitet.
    Alles in allem darf ich also auf Ihre Frage, warum diese beiden Kommissionen noch nicht bestehen, antworten, daß es kräftemäßig nicht möglich ist, alles das, was zu dem Gesamtprogramm gehört, gleichzeitig anzufassen.


Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Eine Zusatzfrage, Frau Dr. Diemer-Nicolaus.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Minister, haben nicht ,die Erfahrungen der Großen Strafrechtskommission, die ja seinerzeit die Vorbereitungsarbeiten für ,die Reform des materiellen Strafrechts geleistet hat, gezeigt, daß eine derartige Kommission für die Vorbereitung einer so grundlegenden Reform einige Jahre Zeit braucht, und war nicht an sich geplant, daß, während sich der Bundestag mit der Reform des materiellen Strafrechts befaßt, durch diese große Kommission die spätere große Strafverfahrensreform für den Bundestag vorbereitet würde? Hat sich nicht gerade auch im Zusammenhang mit der kleinen Strafprozeßnovelle schon gezeigt, wie dringend notwendig eine derart grundsätzliche Betrachtung unseres Strafverfahrens ist?