Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Regierungserklärung hat deutlich gemacht, mit welchen Maßnahmen die beiden großen Parteien dieses Landes den zunehmenden Sorgen der Bürger begegnen wollen. Einige in der Erklärung der Bundesregierung gebrachten Leitlinien veranlassen mich, den Versuch zu unternehmen, zur Lohn- und Gehaltspolitik etwas zu sagen.
Jeder verantwortliche Bürger in diesem Staat wird bereit sein, das Seine ' dazu beizutragen, um unser Gemeinwesen vor Schaden zu bewahren. Das Opfer des einzelnen wird aber seine Rechtfertigung nur in dem Opfer aller für ein gemeinsames Ziel finden und das Maß der Belastung seine Berechtigung in der gerechten Belastung aller Bürger.
Die Arbeitnehmer sorgen sich um die Sicherung des Arbeitsplatzes, um die Währungsstabilität und um ihre Lohn- und Arbeitsbedingungen. Es ist selbstverständlich, daß sie die öffentliche Diskussion einschließlich der heutigen Debatte über die auf sie zukommenden Belastungen mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Die von vielen öffentlich erklärte Bereitschaft zum Opfer ist ein ermutigender Anfang, ein erster Schritt, möchte ich sagen. Unsere Lebenserfahrung sagt uns aber, daß von den allgemein gehaltenen Bereitschaftserklärungen bis zum persönlichen Opfer der zweite und, wie ich mich ausdrücken möchte, der größere Schritt liegt. Es spricht sich eben über nichts leichter als über die Opfer, die andere erbringen sollen.
Von den Gewerkschaften erwartet man im Rahmen einer sogenannten konzertierten Aktion eine Lohn- und Gehaltspolitik, die sich an der Arbeitsproduktivität orientiert. Das neue Sachverständi-
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gengutachten nennnt für 1967 Lohnleitlinien von 4 %. Die Bundesregierung will in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenrat den Tarifpartnern Orientierungsdaten für deren eigene Entscheidung zur Verfügung stellen und diese mit allen Beteiligten erörtern. Ich hoffe, daß man sich hier nicht der Illusion hingibt, als ob dabei ein oder zwei Gespräche am runden Tisch ausreichen könnten, einen tragbaren Kompromiß für die weiteren Maßnahmen zu finden. Unter der Voraussetzung einer kontrollierten Expansion strebt die Bundesregierung eine Wachstumsrate des realen Bruttosozialprodukts in der Größenordnung von ebenfalls 4 % an. Der Unterschied zwischen den Lohnleitlinien des Sachverständigenrates und den Orientierungsdaten der Bundesregierung erscheint mir sehr beachtlich.
Diese Anregungen müssen jedoch im Zusammenhang mit den wirksamen Anstrengungen zur Überwindung der bisherigen Fehlentwicklung gesehen werden. Es lohnt sich, dabei auf die drei wesentlichen Punkte in den Vorschlägen des dritten Jahresgutachtens einzugehen. Ich bediene mich dabei der Zusammenfassung, die Rudolf Henschel in einer Darstellung in der „Welt der Arbeit" -gegeben hat.
1. Eine mehrjährige Orientierung der Finanz- und Wirtschaftspolitik an konkreten Entwicklungsvorstellungen ist die erste Voraussetzung, um ein planmäßiges Reagieren der Wirtschaftspolitik überhaupt möglich zu machen. — Keine Differenz zu den Erklärungen der Bundesregierung!
2. Schutzmaßnahmen gegen Preissteigerungen, die bei festen Wechselkursen und freiem Geldmarkt vom Ausland übertragen werden, sind die zweite Voraussetzung. Die Schutzmaßnahmen sehen die Sachverständigen in der Beseitigung des starren Wechselkurses und einer kontinuierlichen Aufwertung der D-Mark um 2,5 v. H. je Jahr oder einer entsprechenden Ausdehnung der Bandbreite, innerhalb deren der Wechselkurs verändert werden kann. Unter diesen Voraussetzungen wird erwartet, daß lohnkostenabhängige Preissteigerungen auf längere Sicht vermieden werden können. In diesem Fall wäre es nicht mehr notwendig, daß von vornherein ein Ausgleich für erwartete Preissteigerungen in die Lohnforderungen einkalkuliert wird.
3. Die Lohnsteigerungen sollten deshalb, wenn die ersten beiden Voraussetzungen erfüllt sind, nicht stärker sein als die Steigerung der Arbeitsproduktivität, wenn die Einkommensstruktur unverändert bleiben soll. Da die Sachverständigen annehmen, daß die Arbeitsproduktivität im Durchschnitt des Jahres 1967 um 4 v. H. ansteigt, sollten auch die Tariferhöhungen in diesem Jahr im Durchschnitt nicht über 4 v. H. hinausgehen. Nach Aussagen der Sachverständigen bedeutet dies nicht, daß alle Tariferhöhungen genau 4 v. H. betragen sollen. Bleiben Lohnsteigerungen in konjunkturell benachteiligten Branchen aus oder bleiben sie unter 4 v. H., so können in anderen Bereichen der Wirtschaft größere Lohnsteigerungen durchgesetzt werden. Selbst Lohnerhöhungen von 6 bis 8 v. H. können im Einzelfall angemessen sein und widersprechen nicht dieser
Leitlinie, sofern alle Lohnerhöhungen zusammen nicht über 4 v. H. hinausgehen. Unter diesen Voraussetzungen erwarten die Sachverständigen — ich habe bislang nur zitiert —, daß sich die Lohnkosten im Durchschnitt unserer Volkswirtschaft 1967 nicht weiter erhöhen.
Gerade das letzte erscheint mir von außerordentlicher Bedeutung, da in der vergangenen Zeit immer wieder Abweichungen in einzelnen Tarifbereichen von einer empfohlenen Globalzahl zum Anlaß einer generellen Kritik für gewerkschaftliche Lohnpolitik genommen wurden.
Es handelt sich also bei den von den Sachverständigen vorgeschlagenen Lohnleitlinien nicht — das möchte ich unterstreichen — um eine selbständige Forderung. Eine Akzeptierung solcher Lohnleitlinien ist daher nur möglich, wenn gleichzeitig die Durchsetzung der übrigen Punkte gesichert erscheint. Ohne Wechselkursänderungen würden die beachteten Lohnleitlinien der Sachverständigen den Anteil der Arbeitnehmer am Sozialprodukt senken.
Nach den mir bekannt gewordenen bisherigen Äußerungen der Bundesbank lehnt diese eine Änderung der Wechselkurspolitik strikt ab. Inwieweit die deutsche Industrie eine Politik unterstützt, die eine mögliche Reduzierung ihrer Gewinnmargen zur Folge haben könnte, erscheint mir bislang zweifelhaft.
Gut, gut, ich will nicht in Frage stellen, daß in einzelnen Bereichen vielleicht keine Gewinne mehr da sind. Sonst hätten wir keine Konkursverfahren. Aber daß sie in anderen Bereichen noch da sind, zeigen doch die Kurszettel und einige Dividendenanzeigen und dergleichen mehr. Das werden Sie nicht bestreiten.
Übrig bleibt die Frage, ob die neue Bundesregierung gegen den Willen der Bundesbank und der Industrie in der derzeitigen Expansionsphase ein solches Währungsexperiment wagen würde. Würden aber bei den vorgeschlagenen gemeinsam aufeinander abgestimmten Aktionen aller an der Wirtschaft Beteiligten trotzdem Preissteigerungen eintreten, müßten bei einer Erhöhung des Sozialprodukts pro Beschäftigtem um 4 v. H. und durchschnittlichen Preiserhöhungen — ich unterstelle einmal die Zahl — von 3 % die Lohnerhöhungen eben 7 % ausmachen, wenn der Anteil der Arbeitnehmer am Sozialprodukt gleichbleiben soll.
An diese Überlegung knüpft sich eine ganze Reihe weiterer Fragen: Stehen die gegenwärtigen Löhne in einem direkten Verhältnis zueinander, ist also die gleiche Ausgangslage bei allen Löhnen in allen Branchen gegeben? Wie ist es bei unterschiedlichen Produktivitätszuwachsraten in den einzelnen Branchen? Und damit sofort im Zusammenhang: Kann man davon ausgehen, daß im Rahmen einer so geforderten konzertierten Aktion bei überdurchschnittlichen Produktivitätszuwachsraten Preissenkungen vorgenommen werden? Inwieweit werden bei unterschiedlichen konjunkturellen Entwicklungen nicht doch wegen der gegenseitigen Abhängig-
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keit der Löhne bei einem funktionierenden Arbeitsmarkt gleiche Lohnerhöhungen bedingt? Sind die Arbeitgeber bereit, in dieser Situation die Effektivlöhne als Tariflöhne zu erklären, um einmal den sozialen Besitzstand der Arbeitnehmer zu sichern, zum anderen aber auch den Gewerkschaften, die man hier anruft und in die Pflicht nehmen will, ihre Funktionsfähigkeit in diesen Bereichen zu erhalten? Welche Sicherheit besteht denn für die Gewerkschaften, wenn sie sich auf einen Prozentsatz festlegen, daß auch die übrigen die Preisbildung beeinflussenden Faktoren nach gesamtwirtschaftlichen Überlegungen festgelegt werden? Wo ist eigentlich für die Gewerkschaften der geeignete Gesprächspartner für die Preisfestlegung? Fragen über Fragen!
Selbst bei befriedigender Beantwortung dieser nur beispielhaft aufgezählten Fragen bleibt, daß in einer Übergangszeit die unterschiedlichen Laufzeiten der Tarifverträge einen sich von der konjunkturellen Entwicklung abhebenden Rhythmus ergeben.
Mir erscheint bei diesen mehr wirtschaftstheoretischen Überlegungen dies wichtig: Wer über Einkommenspolitik spricht, darf nicht nur Lohnpolitik meinen.
Einkommenspolitik setzt mehr voraus als nur die Festlegung von Lohnleitlinien oder Orientierungsdaten für die Lohnpolitik. In diesem Zusammenhang erscheinen mir einige Erfahrungen wichtig, die man in Amerika in den Jahren von 1960 bis 1966 gemacht hat, wo eine Verschiebung in der Einkommensverteilung zugunsten der Vermögenseinkommen eingetreten ist.
Bei der einseitigen Akkumulation der Investitionsvermögen wird gerade seitens der Gewerkschaften beim Appell an ihre Verantwortung aus ihrer geschichtlichen Erfahrung die Gegenfrage kommen: Wie ist es mit den Absichten der Regierung und wie steht es damit, einer weiteren einseitigen Vermögensbildung bei den Investitionsvermögen entgegenzuwirken? Die Gewerkschaften, deren Bedeutung bei der angestrebten gemeinsamen Aktion offenkundig wird, werden mit Recht darauf drängen, daß sich die von ihnen geforderte und bereits mehrfach in der zurückliegenden Zeit erklärte Bereitschaft zur staatspolitischen Verantwortung auch dort niederschlägt, wo der Gesetzgeber und die Regierung über ihre verfassungsrechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Stellung zu befinden haben.
Die Anerkennung, meine Damen und Herren, wird sich hier nicht darauf beschränken können, zum 60. oder 65. Geburtstag einzelner Gewerkschaftsvorsitzender Bundesverdienstkreuze zu verleihen.
Hier stehen ihre Forderungen nach mehr Mitbestimmung, weiterer sozialer Sicherung, Bildungsurlaub, entscheidender Mitwirkung bei der Berufsausbildung und stärkerer Beteiligung bei der Vorbereitung der die Arbeitnehmerschaft berührenden Gesetzgebung mit zur Diskussion. Aus dem gewerkschaftlichen Engagement nach dem zweiten Weltkrieg blieb die bittere Erfahrung, daß, wenn ein Karren erst einmal gemeinsam aus dem Dreck gezogen ist, mancher Kutscher sich nur ungern an frühere Zusagen erinnert.
Das Problem der Mitbestimmung kann meines Erachtens in Ausschüssen zwar weiter geklärt, aber nicht entschieden werden. Die Frage, wie wir unsere Gesellschaft in allen ihren Bereichen demokratisch gestalten wollen, ist uns aufgegeben und nicht den Sachverständigen. Ich halte es für selbstverständlich, daß, wenn die Bundesregierung, entsprechend ihrer Erklärung, in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenrat den Tarifpartnern Orientierungsdaten zur Verfügung stellt, für eine Einkommenspolitik mehr notwendig ist als das, was bislang an volkswirtschaftlichen Daten zur Verfügung steht. Die für eine Einkommenspolitik notwendigen statistischen Voraussetzungen müßten deshalb sofort geschaffen werden.
Neben diesen Betrachtungen habe ich Anlaß, aus einer ganz anderen Sicht einige Ausführungen zu machen. Im Zusammenhang mit den von einer Regierung für die Einkommenspolitik zu gebenden Orientierungsdaten und Erklärung ihrer wirtschaftlichen und finanzpolitischen Absichten wird bei Berücksichtigung aller von mir dargestellten Schwierigkeiten oft die Meinung vertreten, daß mit der Nennung von Zahlen bereits ein psychologischer Druck auf die Lohnpolitik ausgeübt würde. Dem will ich nicht widersprechen. Aber gerade deshalb erscheint es mir wichtig, darauf hinzuweisen, daß entgegen einer weit verbreiteten Meinung die lohnpolitischen Entscheidungen in den Gewerkschaften nicht von den viel zitierten Funktionären, sondern von Männern und Frauen aus dem Betrieb getroffen werden. Der auf ihnen lastende psychologische Druck aus der Begegnung mit der täglichen Not und den Eindrücken aus ihrem Gesamtlebensbereich darf nicht gering geachtet werden.
Natürlich ist das kein wirtschaftliches Argument, wenn ich auf die sicherlich in diesem Hause allseitig beklagten Exzesse hinweise. Jeder Arbeitnehmer wird Verständnis dafür aufbringen, wenn Männer, die in diesem Lande an verantwortlicher Stelle stehen, ein Mehrfaches von dem erhalten, was er selbst verdient. Aber niemand wird ihm erklären können, daß es einem Menschen möglich sein soll, so viel durch eigene Leistung zu verdienen, daß er an einem Tag oder in einer Nacht mehr ausgeben kann, als der Jahresverdienst eines Facharbeiters ausmacht.
Es sind hier die schlechten Beispiele, die die guten Sitten verderben. — Ich habe Sie nicht verstanden, Herr Starke. Ich habe nicht behauptet, daß das eine generelle Feststellung sein soll. Ich habe das in der Aussage sehr eingeschränkt. Dies ist kein wirtschaftliches Argument, das darf ich noch einmal sagen, aber jedem Einsichtigen wird die Bedeutung gerade dieser Situation deutlich werden. Die Arbeitnehmer haben oft Anlaß, sich über die Kommentierung ihrer Lohnwünsche durch Leute zu wundern, deren eigene
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Honorar- und Gehaltswünsche sie selbst erröten lassen würden.
Weitere Bemerkungen gelten einem Punkt, der ebenfalls im Zusammenhang zum bisher Erörterten steht, und zwar Punkt 7 der Leitlinien, in dem die Regierungserklärung sagt, daß auch die Personalausgaben der Finanzlage angepaßt werden müßten. Hier spricht die Bundesregierung ja nicht nur als Regierung, sondern auch als Arbeitgeber für ihre Beamten, Angestellten und Arbeiter. Um die Bedeutung hier zu unterstreichen, darf ich mir gestatten, darauf hinzuweisen, daß 1965 13,3 % aller unselbständig Tätigen Angehörige des öffentlichen Dienstes waren. Um das einprägsamer zu übersetzen, kann man auch sagen, daß fast jeder siebte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.
Personalausgaben sind keine Sachausgaben. Ich will hier nicht wiederholen, was ich oder andere Kollegen dieses Hauses aus allen Parteien bislang zu dieser Frage erklärt haben. Nur eines scheint mir hier notwendig, nämlich deutlich zu machen, daß die Möglichkeiten, Personalausgaben zu reduzieren, nicht im Versagen notwendiger Gehalts- und Lohnerhöhungen liegen, sondern in der Einschränkung öffentlicher Aufgaben und in möglichen Rationalisierungen in der Organisation und im Aufgabenvollzug innerhalb des öffentlichen Dienstes.
Es wäre meines Erachtens ein Verdienst der neuen Bundesregierung, hier die Institution des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung neu zu beleben, sich alter Anregungen zu erinnern und alte Vorschläge aus der Aktenablage zu holen und durchzusetzen. Im übrigen kann ich mir hierbei die Bemerkung gar nicht versagen, daß gerade der öffentliche Dienst ein gutes Anschauungsmaterial dafür liefert, wie schwierig es sein wird, Orientierungsdaten für die Lohn- und Gehaltspolitik zu liefern.
Abschließend möchte ich zu meinen Ausführungen klarstellen, daß es mir nicht darum ging, Hintertüren für die Gewerkschaften aufzumachen, durch die sie sich davonmachen und ihrer staatspolitischen Verantwortung in der Lohn- und Gehaltspolitik in den nächsten Jahren entziehen könnten. Im Gegenteil, dies sollte ein konstruktiver Diskussionsbeitrag zur Bewältigung der uns allen übertragenen Verantwortung sein; denn ich bin fest davon überzeugt, daß es nur bei Beachtung dieser kritischen Anmerkungen zu der geforderten konzertierten Aktion kommen wird.
Es ist bekannt, daß es nicht Schuld der tarifvertraglichen Parteien war, wenn ein schon länger vorliegendes Kooperationsangebot nicht angenommen wurde. Ich erinnere daran, daß der Deutsche Gewerkschaftsbund trotz der Entscheidungen in der Vergangenheit auch für die Zukunft seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt hat, gemeinsame Stabilisierungsbemühungen im Interesse unserer Volkswirtschaft mitzutragen und mitzugestalten. Diese Erkenntnis ist allseitig, daß es nunmehr gilt, das Ganze im Auge zu behalten und gemeinsam die
Grundlage für einen weiteren konstruktiven gesellschaftlichen Aufbau zu schaffen. Auch die Verwirklichung gewerkschaftlicher Vorstellungen zum weiteren Ausbau unseres sozialen Rechtsstaates setzt ja zwingend Wachstum und Stabilität voraus. Dieses Ziel muß Vorrang vor allem übrigen haben. Das gemeinsame Handeln, meine Damen und Herren, setzt aber auch das Vertrauen aller voraus, daß nicht nur die Lasten, sondern auch die angestrebten zukünftigen Erfolge sozial gerecht verteilt werden. Vertrauen kann man nicht fordern, Vertrauen kann man nur erwerben.
— Natürlich! Wir beide kennen uns schon so lange, daß die Frage schon überflüssig war, denn ich habe nie einseitig zu diesem Thema gesprochen.
Ich bedaure für diese neue Bundesregierung, der wir alle im Interesse unseres Volkes nicht nur Glück wünschen, sondern unsere Bereitschaft zur Mitarbeit erklären, daß sie nicht mit einem Vertrauenskredit für diese Frage ausgestattet, sondern mit einer Vertrauenshypothek belastet ist. Daß dies geändert wird, meine Damen und Herren, ist eine der Hoffnungen, die ich auf die Große Koalition setze.