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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 81. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1966 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Verbeeck . . . 3669 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3669 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3670 B Fragestunde (Drucksachen V/1215, V/1217) Frage des Abg. Kubitza: Rundfunk- und Fernsehgebühren Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 3670 C Kubitza (FDP) . . . . . . . . . 3670 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Nachteile für junge Beamte durch Ableistung des Grundwehrdienstes Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 3671 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 3671 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3671 C Fragen des Abg. Dr. Giulini: Jährliche Bedarfsprüfung für zweckgebundene Etatmittel 3671 C Fragen des Abg. Dr. Friderichs: Einsprüche gegen die Erhebung der Umsatzausgleichsteuer Grund, Staatssekretär 3671 D Dr. Rutschke (FDP) 3672 C Frage des Abg. Dr. Pohle: Rangordnung der Aufgaben im Arbeitsprogramm der EWG-Kommission Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 3672 D Dr. Pohle (CDU/CSU) 3673 A Illerhaus (CDU/CSU) 3673 B Frage des Abg. Dr. Pohle: Konzeption der Bundesregierung für die Entwicklung einer gemeinsamen Industriepolitik der EWG Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 3673 C Frage des Abg. Dr. Pohle: Diskussion über diese Frage in den zuständigen Gremien der EWG Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 3674 A Dr. Pohle (CDU/CSU) 3674 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 3674 B Klinker (CDU/CSU) 3674 C Logemann (FDP) 3674 C Fragen des Abg. Bühler: Mietvertrag zwischen Frau Schlüter und der Türkischen Botschaft in Bad Godesberg Lahr, Staatssekretär 3674 D Bühler (CDU/CSU) 3675 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 Frage des Abg. Bühler: Ersatz des Frau Schlüter entstandenen Schadens Lahr, Staatssekretär . . . . . . 3676 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Angebliche Kenntnis deutscher Diplomaten von der Tätigkeit des KZ-Arztes Dr. Schumann in Liyubu . . . . . . 3676 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: In Saudi-Arabien festgehaltene deutsche Ingenieure und Techniker Lahr, Staatssekretär 3676 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3676 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischhofsheim) : Neue Rechtsgrundlage für die in der Bundesrepublik stationierten französischen Truppen Lahr, Staatssekretär 3677 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 3677 A Moersch (FDP) 3677 B Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Verletzung des Wahlgeheimnisses bei Betriebswahlen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3677 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3677 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 3678 A Fragen des Abg. Porten: Satzung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Genuß — Durchführung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 3678 B Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Wettbewerbsbenachteiligung deutscher Unternehmer durch das französische Umsatzsteuerrecht Leber, Bundesminister 3678 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3678 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3679 A Fragen des Abg. Biechele: Unfallgefahren für Kinder auf dem Weg zur und von der Schule — Verlegung des Schulbeginns Leber, Bundesminister 3679 B Biechele (CDU/CSU) 3679 D Fragen des Abg. Picard: Weiterbau der B 45 bei Weiskirchen- Dieburg Leber, Bundesminister 3680 A Picard (CDU/CSU) 3680 B Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Zurückweisung ausländischer, in ihrem Heimatland nicht zugelassener Lkw an der deutschen Grenze Leber, Bundesminister 3680 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3681 A Fragen des Abg. Hofmann (Kronach) : Bereitstellung von KDS-Waggons für staubförmige Materialien durch die Deutsche Bundesbahn Leber, Bundesminister 3681 B Frage des Abg. Brück (Holz) : Als-ob-Tarife der Deutschen Bundesbahn für die Ausfuhr französischer und saarländischer Kohle Leber, Bundesminister 3681 D Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 3682 A Jung (FDP) 3682 A Fragen des Abg. Logemann: Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Schüler auf ihren Schulwegen Leber, Bundesminister . . . . . . 3682 B Logemann (FDP) . . . . . . . . 3682 D Fragen des Abg. Kulawig: Entscheidung über die Standortwahl für das Projekt eines europäischen Großbeschleunigers Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 3683 B Kulawig (SPD) . . . . . . . . 3683 D Frage des Abg. Moersch: Verbesserung der Beziehungen zu Polen im Bereich der Wissenschaft und Technik Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 3684 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 3684 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 3684 C Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . . 3684 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 3685 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 III Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz — KOV) (Drucksache V/1012); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1227), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksachen V/1216, zu V/1216) — Zweite und dritte Beratung — Maucher (CDU/CSU) 3685 B Reichmann (FDP) 3687 A Mick (CDU/CSU) 3688 B Glombig (SPD) 3689 A Dr. Rutschke (FDP) 3690 B Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 3690 B Katzer, Bundesminister 3692 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache V/1212) Dr. Dr. h. c. Toussaint (CDU/CSU) . 3693 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. 7. 1966 mit der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/1087); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1222) — Zweite und dritte Beratung 3694 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. 4. 1966 mit dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei der Gewerbesteuer (Drucksache V/1046); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1223) — Zweite und dritte Beratung 3694 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. 4. 1966 mit Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern (Drucksache V/1045); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1224) — Zweite und dritte Beratung — 3694 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für. eine Verordnung des Rats über die Einführung einer gemeinsamen Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin, für eine Verordnung des Rats betr. die Festlegung der abweichenden Vorschriften beim innergemeinschaftlichen Handel mit Butter und für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Liste der den Verordnungen Nr. 19 und 13/64/EWG über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Getreide bzw. für Milch und Milcherzeugnisse unterliegenden Erzeugnisse (Drucksachen V/ 1036, V/1163, V/1164, V/1209) 3695 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung einer zusätzlichen Güteklasse der gemeinsamen Qualitätsnormen für bestimmte Obst- und Gemüsearten (Drucksachen V/1165, V/1210) 3695 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen (Drucksachen V/807, V/1194) . . . 3695 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Entwurf der Kommission der EWG für eine Verordnung der Räte zur Festlegung der Höhe und des Zeitraumes der Gewährung der vorübergehenden Pauschalzulage nach Art. 4 a von Anhang VII des Statuts der Beamten (Drucksachen V/1166, V/1202) 3695 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Kubitza, Schultz (Gau-Bischofsheim), Dorn, Rommerskirchen, Draeger, Josten u. Gen. betr. Förderung der Leibesübungen (Drucksachen V/630, V/ 1213) 3696 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Entwurf der Kommission der EWG des Programms für die mittelfristige Wirtschaftspolitik (1966 bis 1970) (Drucksachen V/629, V/1226) 3696 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats vom 5. 11. 1963 über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen V/1167, V/1218) . 3696 C Nächste Sitzung 3696 D Anlagen 3697 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 3669 81. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.29 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 19. 12. Dr. Aigner* 22. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17.12. Bading* 16. 12. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 14. 12. Bauer (Würzburg)** 16.12. Bazille 31. 12. Berkhan** 16.12. Blachstein 15. 12. Blumenfeld** 16. 12. Brand 18. 12. Dr. Burgbacher 31. 12. Corterier** 16. 12. Draeger** 16. 12, Dröscher* 16. 12. Dr. Eckhardt 31. 12. Eisenmann 31. 12. Frau Dr. Elsner* 16. 12. Erler 31. 12. Flämig** 16. 12. Dr. Furler* 16.12. Frau Geisendörfer 18. 12. Gerlach* 16. 12. Hahn (Bielefeld)* 17. 12. Dr. Hellige** 16. 12. Frau Herklotz** 16. 12. Hösl** 16. 12. Kahn-Ackermann** 16. 12. Frau Kalinke 31. 12. Dr. Kempfler** 16. 12. Frau Klee** 16. 12. Dr. Kliesing (Honnef)** 16. 12. Dr. Kopf** 16.12. Frau Dr. Krips 31.12. Lemmrich** 16. 12. Lenz (Trossingen) 31. 12. Lenze (Attendorn)** 16.12. Dr. Löhr 17. 12. Mauk* 22. 12. Frau Dr. Maxsein** 16. 12. Dr. von Merkatz** 16. 12. Metzger* 17. 12. Missbach 17. 12. Müller (Aachen-Land)* 16. 12. Neumann (Berlin) 17. 12. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 31. 12. Dr. Rinderspacher** 16. 12. Dr. Schmid (Frankfurt)** 16. 12. Dr. Schulz (Berlin)** 16. 12. Dr. Serres** 16.12. Seuffert* 19. 12. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an einer Tagung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke (Franken) 14. 12. Struve 31. 12. Dr. Süsterhenn 17. 12. Dr. Freiherr v. Vittinghoff-Schell** 17. 12. Weigl 1. 3. 1967 Dr. Wilhelmi 16. 12. Baron von Wrangel 17. 12. b) Urlaubsanträge Müller (Berlin) 15. 1.1967 Anlage 2 Umdruck 122 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz - KOV - 3. NOG - KOV) - Drucksachen V/1012, V/ 1216 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 48 erhält § 56 folgende Fassung: „§ 56 Die Bundesregierung hat in zweijährigem Abstand, erstmals zum 1. Oktober 1968, den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zu berichten, inwieweit es notwendig ist, die Leistungen dieses Gesetzes unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft zu ändern. Gegebenenfalls hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen." Bonn, den 14. Dezember 1966 Rutschke Reichmann Mischnick und Fraktion Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) zu Punkt 10 der Zusatztagesordnung. Der Ausschuß für Gesundheitswesen stellt auf Drucksache V/1194 den Antrag, der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu beauftragen, eine Überprüfung der nach dem Lebensmittelrecht zugelassenen Farbstoffe im Hinblick auf mögliche 3698 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 Gesundheitsstörungen durchführen zu lassen und dem Bundestag darüber zu berichten. Der Grund für diese Empfehlung des Ausschusses ist, daß für eine Reihe der jetzt verwendeten Farbstoffe zwar ihre kurzfristige Wirkung hinreichend bekannt ist, die langfristigen Wirkungen aber nicht oder nur unzureichend bekannt sind. Dies stellt die EWG-Richtlinie in ihrer Begründung selbst ausdrücklich fest. Auch hat Prof. Druckrey, der Vorsitzender in der Farbstoffkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist, in einem Schreiben vom 16. Oktober dieses Jahres betont, gewisse neue Forschungsergebnisse seien in der EWG-Richtlinie nicht berücksichtigt. Oberster Grundsatz für die Zulassung von Farbstoffen in Arzneimitteln muß sein und bleiben, daß die Unschädlichkeit eines Farbstoffes für die menschliche Gesundheit durch wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen sein muß. In der Vorrede zur EWG-Richtlinie steht dies unmißverständlich. Und noch eines ist zu sagen: Der Ausschuß für Gesundheitswesen hat sich einmütig dafür ausgesprochen, daß Arzneimittel nur dann gefärbt, verschönert und wohlschmeckend oder besser schmekkend gemacht werden sollen, wenn dies für ihre bestimmungsmäßige Verwendung und zum Vermeiden von Verwechslungen nötig erscheint. Nur dann sollen süß schmeckende Überzüge und Farben verwendet werden dürfen. Der Ausschuß richtet eine ernste Mahnung an die Hersteller, an die Öffentlichkeit, an die Eltern und Sorgeberechtigten für Kinder, darauf zu achten und dahin zu wirken, daß Kinder nicht in Versuchung kommen, Arzneimittel zu schlucken, weil sie hübsch aussehen oder gut schmekken. Vergiftungsfälle aus solcher Ursache sind leider nicht selten. Arzneimittel gehören nicht in Kinderhand. Der Ausschuß bittet das Hohe Haus, entsprechend seinem Antrag zu beschließen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Katzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, vorab meine Genugtuung darüber zum Ausdruck zu bringen, daß es durch zügige und intensive Ausschußberatungen ermöglicht wurde, das Dritte Neuordnungsgesetz heute in zweiter und dritter Lesung zu beraten. Damit haben Sie mitgeholfen, das Wort zu erfüllen, das die Bundesregierung den Kriegsopfern gegeben hat. Das Parlament hat damit weiterhin zum Ausdruck gebracht, daß es die Kriegsopferversorgung als vorrangige soziale Aufgabe betrachtet und als einen Schwerpunkt behandelt wissen will.
    Schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs waren wir uns darüber im klaren, daß manche wünschenswerte Verbesserung angesichts der auch damals schon kritischen finanzpolitischen Situation unterbleiben mußte. Wir glauben aber andererseits, daß wir mit diesem Gesetz — das kam als Kern der Ausführungen der Sprecher aller Fraktionen zum Ausdruck — einen beachtlichen Schritt auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung weitergekommen sind, obwohl es uns aus finanziellen Gründen nicht gelungen ist, das Verhältnis von 60 % der Witwenrente zur Rente des erwerbsunfähigen Beschädigten völlig herzustellen. Die Tatsache jedoch, daß fast 60 % aller Mehraufwendungen dieses Gesetzes der Verbesserung der Witwenversorgung zufließen, sollte gerade auch bei den Kriegerwitwen den Eindruck festigen, daß sich Parlament und Regierung ihrer Verpflichtung besonders ihnen gegenüber bewußt sind.

    (Beifall auf allen Seiten.)

    Ganz besonders freue ich mich, daß Sie das neue Anrechnungssystem gebilligt haben. Verehrter Herr Kollege Dr. Rutschke, man kann selbstverständlich über den § 56 diskutieren, aber man darf dabei nicht übersehen, daß die Neuregelung der Anrechnungsbestimmungen diesem Gesetz strukturell einen ganz besonderen Akzent gegeben hat, der sich auch über die Jahre 1969/70 hinaus auswirken wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Mit dem Anrechnungssystem haben wir ein großes Ärgernis speziell unter den Rentenbeziehern beseitigen können. Sicherlich werden sich noch da oder dort, wie das immer bei derartigen Umstellungen zu sein pflegt, gewisse Schwierigkeiten nicht vermeiden lassen. Soweit wir sie voraussehen konnten, haben wir bereits in den Übergangsvorschriften dieses Gesetzes Vorsorge getroffen, um irgendwelche nichtgewollten unbilligen Härten zu beseitigen.
    Wir werden seitens der Bundesregierung alles tun, um das Dritte Neuordnungsgesetz alsbald zur
    Wirkung zu bringen. Soweit es in unseren Möglichkeiten liegt, werden wir die notwendigen Durchführungsverordnungen verabschieden, damit keine Störung bei der Durchführung des Gesetzes eintritt.
    Sie haben in den Beratungen des federführenden Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden manche Anregung für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes gegeben. Besonders lag Ihnen dabei die Ausgestaltung der orthopädischen Versorgung am Herzen. Ich werde diesem Problem ebenfalls meine Aufmerksamkeit widmen, weil ich der Auffassung bin, daß man hier wirklich alles tun muß, um körperliche Behinderungen zu mildern.
    Wir haben in der ersten Lesung in diesem Hause sehr eingehend die grundsätzlichen Fragen der Kriegsopferversorgung diskutiert, und ich kann daher hier auf eine Wiederholung verzichten, zumal der Ausschuß bei seinen Beratungen im wesentlichen der Grundkonzeption der Regierungsvorlage gefolgt ist.
    Lassen Sie mich nur kurz wiederholen, was ich dazu in diesem Hause bei der ersten Lesung gesagt habe, gerade auch angesichts dieser oder jener Kritik, die in der Öffentlichkeit geäußert worden ist. Ich meine, man kann 20 Jahre nach Kriegsende nicht so tun, als gingen uns die Folgen dieses Krieges nichts mehr an.

    (Allseitiger Beifall.)

    Ich möchte hinzufügen: wir haben diesen Krieg gemeinsam verloren, wir müssen auch gemeinsam die Lasten tragen, die er mit sich brachte.

    (Erneuter Beifall auf allen Seiten des Hauses.)

    Schließlich sind in diesen 20 Jahren die gesundheitlichen Leiden und Beschwerden der Beschädigten nicht leichter geworden, und auch diese Jahre konnten die Hinterbliebenen den Verlust ihres Ernährers nicht vergessen lassen.
    Manchem von uns mag ein wachsender Wohlstand unseres Volkes die schlimmen Jahre des Kriedes in Vergessenheit geraten lassen. Die Menschen aber, für die wir dieses Gesetz geschaffen haben, werden — das sollte niemand übersehen — täglich an ihr Schicksal, ihre Behinderung, ihre mangelnde Gesundheit oder das Fehlen des Ernährers erinnert.
    Ich habe Verständnis dafür, wenn, wie das in der Diskussion zum Ausdruck kam, die von der Bundesregierung vorgeschlagene Fassung des § 56 nicht Ihren ungeteilten Beifall gefunden hat. Aber, Herr Kollege Reichmann, zu Ihrem Änderungsantrag möchte ich sagen: der Gesetzentwurf ist, auch was die Anpassungen anlangt, von der alten Bundesregierung so verabschiedet worden, wie er jetzt vorliegt. Sie, Herr Kollege Mende, der Sie der alten Bundesregierung angehört haben, werden mir das gern bestätigen. Wir standen doch vor der Frage: Wollen wir die Anrechnungsbestimmungen mit den finanziellen Auswirkungen für die Zukunft jetzt nicht einbauen, oder wollen wir den Zeitpunkt vorverlegen? Wir haben uns zu letzterem entschieden und, ich glaube, mit Recht dazu entschieden, denn die strukturelle Verbesserung des Gesetzes war —
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 3693
    Bundesminister Katzer
    und ich meine, das ist auch heute noch richtig — wichtiger. Ich bitte, dabei nicht zuletzt auch zu bedenken, daß die Bundesregierung bei ihrem Vorschlag die jährliche Angleichung der Freibeträge der Ausgleichs- und Elternrenten an die Entwicklung der allgemeinen Bemessungsgrundlage und die damit verbundenen zukünftigen Auswirkungen auf den Haushalt berücksichtigt hat.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Gelegenheit benutzen, besonders dem Vorsitzenden und den Damen und Herren des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden für die ausgezeichnete Arbeit, die sie in so kurzer Zeit geleistet haben, zu danken.

    (Beifall.)

    Ich füge hinzu: Ich möchte mich ebenfalls sehr herzlich bedanken bei dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Haushaltsausschusses, die trotz größter Belastung auch zeitlich die Beratungen so haben legen können, daß wir heute die dritte Lesung dieses Gesetzes durchführen können und daß wir damit das einhalten können, was die alte Bundesregierung und die neue Bundesregierung versprochen haben, nämlich dieses Dritte Gesetz zum 1. Januar 1967 in Kraft treten zu lassen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Erklärungen angekommen. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit die mündliche Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle in dritter Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts — Drucksache V/1012 — in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden — Drucksache V/1216 — zur Abstimmung, und zwar als Ganzes mit Einleitung und Überschrift. — Wer dem Gesetz als ganzem mit Einleitung und Überschrift in der genannten Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Das Gesetz ist in dritter Lesung einstimmig verabschiedet. Ich danke dem Hohen Hause.
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zu den Zusatzpunkten zur Tagesordnung.
Ich rufe zunächst' Punkt 2 der Zusatzpunkte zur Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
— Drucksache V/1212 —
Der Berichterstatter, Herr Dr. Toussaint, hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Toussaint


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat in seiner 302. Sitzung am 2. Dezember dieses Jahres -beschlossen, hinsichtlich des vom Bundestag verabschiedeten Siebzehnten Umsatzsteueränderungsgesetzes den Vermittlungsausschuß mit dem Ziele anzurufen, in der Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichsteuersatz als 4 v. H. unterliegen, bei der Position 64.02 — Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder usw. — in der Spalte „Steuersatz" die Zahl „7" durch die Zahl „8" zu ersetzen.
    Der Bundesrat macht in seiner Begründung geltend, daß beim Vertrieb inländischer Schuhe an den Konsumenten die umsatzsteuerliche Vorbelastung zur Zeit zwischen 8,99 % und 10 % liege. Demgegenüber betrage der Ausgleichsteuersatz bisher nur 6 %. Dieses Mißverhältnis habe dazu geführt, daß sich der Anteil der Schuhimporte gegenüber der gesamten Inlandsproduktion von 1,2 % im Jahre 1955 auf 24,3 % im Jahre 1965 erhöht habe. Im laufenden Jahr sei ein weiterer Anstieg des Einfuhranteils festzustellen. Diese bestehende Disparität habe bereits jetzt einschneidende Produktionsrückgänge verursacht und zur Einführung von Kurzarbeit geführt. Nach Ansicht des Bundesrates wird der bisher bestehende Wettbewerbsvorteil ausländischer Exporteure durch die vorgesehene Erhöhung des Umsatzausgleichsteuersatzes auf lediglich 7 % nicht entscheidend abgebaut; er erachtet eine Anhebung auf 8 % als dringend geboten.
    Der Vertreter der Bundesregierung erkannte in der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 8. Dezember 1966 die Argumente des Bundesrates in tatsächlicher Hinsicht an. Die wirtschaftliche Lage der Schuhindustrie sei durch zunehmenden Auslandswettbewerb gekennzeichnet. Dies habe allerdings die Schuhindustrie mit einem großen Teil der deutschen Fertigwarenindustrie gemeinsam. Es würde jedoch der Konzeption der Umsatzausgleichsteuererhöhungen der 17. Umsatzsteuernovelle widersprechen, wenn dem Vorschlag des Bundesrates stattgegeben würde. Diese vom Bundesministerium für Wirtschaft entwickelte und vom Bundestag übernommene Konzeption bestehe darin, nur für den Stahlsektor und entsprechende Positionen des Sektors Ziehereien die Umsatzausgleichsteuer bis heran an die Obergrenze der Inlandsbelastung zu erhöhen. Bei allen übrigen vorgeschlagenen Waren solle ausnahmslos nur eine Anhebung um einen Punkt erfolgen. Diese Konzeption stelle einen wirtschaftspolitisch vertretbaren Kompromiß dar zwischen dem steuer- und wettbewerbspolitisch gerechtfertigten möglichst vollständigen Grenzausgleich einerseits und andererseits dem preispolitischen Anliegen, möglichst geringen Anlaß für Preiserhöhungen zu geben. Mit diesem Kompromiß hätten sich alle Wirtschaftszweige mit Ausnahme der Schuhindustrie beschieden. Der Schuhindustrie könne zugemutet werden, ebenso wie alle übrigen Wirtschaftsbereiche bis zur baldigen Einführung der Mehrwertsteuer auf den vollen Grenzausgleich zu warten. Weiter wies der Vertreter der Bundesregierung darauf hin, daß von seiten anderer EWG-Staaten schon jetzt Bedenken gegen die beabsichtigten deutschen Maßnahmen erhoben worden seien.
    Nach eingehender Beratung ist der Vermittlungsausschuß in seiner Sitzung am 8. Dezember 1966 mit großer Mehrheit der Argumentation des Bun-
    3694 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966
    Dr. Dr. h. c. Toussaint
    desrates gefolgt. Der Antrag des Ausschusses liegt Ihnen in Drucksache V/1212 vor; er lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Das vom Deutschen Bundestag in seiner 73. Sitzung am 23. November 1966 beschlossene Siebzehnte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksachen V/505, V/1004 —wird wie folgt geändert:
    Anlage zu Artikel 1 Nr. 7
    Anlage 5

    (zu § 7 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes) :

    Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichsteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen, wird wie folgt geändert:
    Bei der Tarifnummer
    „64.02 Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder
    Kunstleder; usw." wird in der Spalte „Steuersatz" die Zahl „T" durch die Zahl „8" ersetzt.

    (Beifall.)