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    Deutscher Bundestag 81. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1966 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Verbeeck . . . 3669 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3669 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3670 B Fragestunde (Drucksachen V/1215, V/1217) Frage des Abg. Kubitza: Rundfunk- und Fernsehgebühren Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 3670 C Kubitza (FDP) . . . . . . . . . 3670 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Nachteile für junge Beamte durch Ableistung des Grundwehrdienstes Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 3671 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 3671 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3671 C Fragen des Abg. Dr. Giulini: Jährliche Bedarfsprüfung für zweckgebundene Etatmittel 3671 C Fragen des Abg. Dr. Friderichs: Einsprüche gegen die Erhebung der Umsatzausgleichsteuer Grund, Staatssekretär 3671 D Dr. Rutschke (FDP) 3672 C Frage des Abg. Dr. Pohle: Rangordnung der Aufgaben im Arbeitsprogramm der EWG-Kommission Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 3672 D Dr. Pohle (CDU/CSU) 3673 A Illerhaus (CDU/CSU) 3673 B Frage des Abg. Dr. Pohle: Konzeption der Bundesregierung für die Entwicklung einer gemeinsamen Industriepolitik der EWG Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 3673 C Frage des Abg. Dr. Pohle: Diskussion über diese Frage in den zuständigen Gremien der EWG Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 3674 A Dr. Pohle (CDU/CSU) 3674 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 3674 B Klinker (CDU/CSU) 3674 C Logemann (FDP) 3674 C Fragen des Abg. Bühler: Mietvertrag zwischen Frau Schlüter und der Türkischen Botschaft in Bad Godesberg Lahr, Staatssekretär 3674 D Bühler (CDU/CSU) 3675 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 Frage des Abg. Bühler: Ersatz des Frau Schlüter entstandenen Schadens Lahr, Staatssekretär . . . . . . 3676 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Angebliche Kenntnis deutscher Diplomaten von der Tätigkeit des KZ-Arztes Dr. Schumann in Liyubu . . . . . . 3676 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: In Saudi-Arabien festgehaltene deutsche Ingenieure und Techniker Lahr, Staatssekretär 3676 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3676 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischhofsheim) : Neue Rechtsgrundlage für die in der Bundesrepublik stationierten französischen Truppen Lahr, Staatssekretär 3677 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 3677 A Moersch (FDP) 3677 B Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Verletzung des Wahlgeheimnisses bei Betriebswahlen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3677 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3677 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 3678 A Fragen des Abg. Porten: Satzung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Genuß — Durchführung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 3678 B Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Wettbewerbsbenachteiligung deutscher Unternehmer durch das französische Umsatzsteuerrecht Leber, Bundesminister 3678 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3678 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3679 A Fragen des Abg. Biechele: Unfallgefahren für Kinder auf dem Weg zur und von der Schule — Verlegung des Schulbeginns Leber, Bundesminister 3679 B Biechele (CDU/CSU) 3679 D Fragen des Abg. Picard: Weiterbau der B 45 bei Weiskirchen- Dieburg Leber, Bundesminister 3680 A Picard (CDU/CSU) 3680 B Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Zurückweisung ausländischer, in ihrem Heimatland nicht zugelassener Lkw an der deutschen Grenze Leber, Bundesminister 3680 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3681 A Fragen des Abg. Hofmann (Kronach) : Bereitstellung von KDS-Waggons für staubförmige Materialien durch die Deutsche Bundesbahn Leber, Bundesminister 3681 B Frage des Abg. Brück (Holz) : Als-ob-Tarife der Deutschen Bundesbahn für die Ausfuhr französischer und saarländischer Kohle Leber, Bundesminister 3681 D Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 3682 A Jung (FDP) 3682 A Fragen des Abg. Logemann: Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Schüler auf ihren Schulwegen Leber, Bundesminister . . . . . . 3682 B Logemann (FDP) . . . . . . . . 3682 D Fragen des Abg. Kulawig: Entscheidung über die Standortwahl für das Projekt eines europäischen Großbeschleunigers Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 3683 B Kulawig (SPD) . . . . . . . . 3683 D Frage des Abg. Moersch: Verbesserung der Beziehungen zu Polen im Bereich der Wissenschaft und Technik Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 3684 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 3684 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 3684 C Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . . 3684 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 3685 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 III Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz — KOV) (Drucksache V/1012); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1227), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksachen V/1216, zu V/1216) — Zweite und dritte Beratung — Maucher (CDU/CSU) 3685 B Reichmann (FDP) 3687 A Mick (CDU/CSU) 3688 B Glombig (SPD) 3689 A Dr. Rutschke (FDP) 3690 B Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 3690 B Katzer, Bundesminister 3692 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache V/1212) Dr. Dr. h. c. Toussaint (CDU/CSU) . 3693 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. 7. 1966 mit der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/1087); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1222) — Zweite und dritte Beratung 3694 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. 4. 1966 mit dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei der Gewerbesteuer (Drucksache V/1046); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1223) — Zweite und dritte Beratung 3694 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. 4. 1966 mit Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern (Drucksache V/1045); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1224) — Zweite und dritte Beratung — 3694 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für. eine Verordnung des Rats über die Einführung einer gemeinsamen Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin, für eine Verordnung des Rats betr. die Festlegung der abweichenden Vorschriften beim innergemeinschaftlichen Handel mit Butter und für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Liste der den Verordnungen Nr. 19 und 13/64/EWG über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Getreide bzw. für Milch und Milcherzeugnisse unterliegenden Erzeugnisse (Drucksachen V/ 1036, V/1163, V/1164, V/1209) 3695 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung einer zusätzlichen Güteklasse der gemeinsamen Qualitätsnormen für bestimmte Obst- und Gemüsearten (Drucksachen V/1165, V/1210) 3695 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen (Drucksachen V/807, V/1194) . . . 3695 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Entwurf der Kommission der EWG für eine Verordnung der Räte zur Festlegung der Höhe und des Zeitraumes der Gewährung der vorübergehenden Pauschalzulage nach Art. 4 a von Anhang VII des Statuts der Beamten (Drucksachen V/1166, V/1202) 3695 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Kubitza, Schultz (Gau-Bischofsheim), Dorn, Rommerskirchen, Draeger, Josten u. Gen. betr. Förderung der Leibesübungen (Drucksachen V/630, V/ 1213) 3696 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Entwurf der Kommission der EWG des Programms für die mittelfristige Wirtschaftspolitik (1966 bis 1970) (Drucksachen V/629, V/1226) 3696 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats vom 5. 11. 1963 über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen V/1167, V/1218) . 3696 C Nächste Sitzung 3696 D Anlagen 3697 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 3669 81. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.29 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 19. 12. Dr. Aigner* 22. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17.12. Bading* 16. 12. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 14. 12. Bauer (Würzburg)** 16.12. Bazille 31. 12. Berkhan** 16.12. Blachstein 15. 12. Blumenfeld** 16. 12. Brand 18. 12. Dr. Burgbacher 31. 12. Corterier** 16. 12. Draeger** 16. 12, Dröscher* 16. 12. Dr. Eckhardt 31. 12. Eisenmann 31. 12. Frau Dr. Elsner* 16. 12. Erler 31. 12. Flämig** 16. 12. Dr. Furler* 16.12. Frau Geisendörfer 18. 12. Gerlach* 16. 12. Hahn (Bielefeld)* 17. 12. Dr. Hellige** 16. 12. Frau Herklotz** 16. 12. Hösl** 16. 12. Kahn-Ackermann** 16. 12. Frau Kalinke 31. 12. Dr. Kempfler** 16. 12. Frau Klee** 16. 12. Dr. Kliesing (Honnef)** 16. 12. Dr. Kopf** 16.12. Frau Dr. Krips 31.12. Lemmrich** 16. 12. Lenz (Trossingen) 31. 12. Lenze (Attendorn)** 16.12. Dr. Löhr 17. 12. Mauk* 22. 12. Frau Dr. Maxsein** 16. 12. Dr. von Merkatz** 16. 12. Metzger* 17. 12. Missbach 17. 12. Müller (Aachen-Land)* 16. 12. Neumann (Berlin) 17. 12. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 31. 12. Dr. Rinderspacher** 16. 12. Dr. Schmid (Frankfurt)** 16. 12. Dr. Schulz (Berlin)** 16. 12. Dr. Serres** 16.12. Seuffert* 19. 12. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an einer Tagung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke (Franken) 14. 12. Struve 31. 12. Dr. Süsterhenn 17. 12. Dr. Freiherr v. Vittinghoff-Schell** 17. 12. Weigl 1. 3. 1967 Dr. Wilhelmi 16. 12. Baron von Wrangel 17. 12. b) Urlaubsanträge Müller (Berlin) 15. 1.1967 Anlage 2 Umdruck 122 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz - KOV - 3. NOG - KOV) - Drucksachen V/1012, V/ 1216 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 48 erhält § 56 folgende Fassung: „§ 56 Die Bundesregierung hat in zweijährigem Abstand, erstmals zum 1. Oktober 1968, den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zu berichten, inwieweit es notwendig ist, die Leistungen dieses Gesetzes unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft zu ändern. Gegebenenfalls hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen." Bonn, den 14. Dezember 1966 Rutschke Reichmann Mischnick und Fraktion Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) zu Punkt 10 der Zusatztagesordnung. Der Ausschuß für Gesundheitswesen stellt auf Drucksache V/1194 den Antrag, der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu beauftragen, eine Überprüfung der nach dem Lebensmittelrecht zugelassenen Farbstoffe im Hinblick auf mögliche 3698 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 Gesundheitsstörungen durchführen zu lassen und dem Bundestag darüber zu berichten. Der Grund für diese Empfehlung des Ausschusses ist, daß für eine Reihe der jetzt verwendeten Farbstoffe zwar ihre kurzfristige Wirkung hinreichend bekannt ist, die langfristigen Wirkungen aber nicht oder nur unzureichend bekannt sind. Dies stellt die EWG-Richtlinie in ihrer Begründung selbst ausdrücklich fest. Auch hat Prof. Druckrey, der Vorsitzender in der Farbstoffkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist, in einem Schreiben vom 16. Oktober dieses Jahres betont, gewisse neue Forschungsergebnisse seien in der EWG-Richtlinie nicht berücksichtigt. Oberster Grundsatz für die Zulassung von Farbstoffen in Arzneimitteln muß sein und bleiben, daß die Unschädlichkeit eines Farbstoffes für die menschliche Gesundheit durch wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen sein muß. In der Vorrede zur EWG-Richtlinie steht dies unmißverständlich. Und noch eines ist zu sagen: Der Ausschuß für Gesundheitswesen hat sich einmütig dafür ausgesprochen, daß Arzneimittel nur dann gefärbt, verschönert und wohlschmeckend oder besser schmekkend gemacht werden sollen, wenn dies für ihre bestimmungsmäßige Verwendung und zum Vermeiden von Verwechslungen nötig erscheint. Nur dann sollen süß schmeckende Überzüge und Farben verwendet werden dürfen. Der Ausschuß richtet eine ernste Mahnung an die Hersteller, an die Öffentlichkeit, an die Eltern und Sorgeberechtigten für Kinder, darauf zu achten und dahin zu wirken, daß Kinder nicht in Versuchung kommen, Arzneimittel zu schlucken, weil sie hübsch aussehen oder gut schmekken. Vergiftungsfälle aus solcher Ursache sind leider nicht selten. Arzneimittel gehören nicht in Kinderhand. Der Ausschuß bittet das Hohe Haus, entsprechend seinem Antrag zu beschließen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Mick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es eines Beweises bedurft hätte, daß die CDU/CSU-Fraktion auch unter der gegenwärtig schwierigen finanziellen Situation der Bundesrepublik Sozialpolitik und hier insonderheit Leistungen für die Kriegsopfer nicht abgeschrieben hat, sondern weiter groß schreibt, so ist dieser Nachweis mit dem Dritten Neuordnungsgesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts erbracht.
    Der vorliegende, nun zur dritten Beratung anstehende Gesetzentwurf ist ein großer Schritt auf dem Wege zu einem endgültigen Rahmen für die Kriegsopferversorgung. Die CDU/CSU-Fraktion betrachtet, was die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes angeht, das jetzt Erreichte nicht als eine Selbstverständlichkeit. Sie ist sich darüber klar, daß hier wirklich letzte Anstrengungen unternommen worden sind. Deshalb ist sie auch realistisch genug, zuzugestehen, daß die gültigen Zielvorstellungen in der Kriegsopferversorgung nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gesehen werden können. Diese Möglichkeiten wurden mit diesem Gesetz ausgeschöpft.
    Es wird mit Befriedigung festgestellt, daß sowohl unter Bundeskanzler Erhard als auch unter Bundeskanzler Kiesinger ein Konzept durchgehalten wurde, welches echte Schwerpunkte setzt. Das Gesetz umfaßt ein finanzielles Volumen von rund 867 Millionen DM. Rechnen wir dazu die Änderung der Anrechnungsbestimmungen und damit dem Bund entgehende Einsparungen, so kommen wir auf eine Summe von mehr als einer Milliarde DM.
    Einer der Schwerpunkte dieses Gesetzes ist die bessere Versorgung der Kriegerwitwen. Das drückt sich schon darin aus, daß allein der den Kriegerwitwen zugute kommende Betrag rund 582 Millionen DM ausmacht. Mit dieser Leistung werden nicht zuletzt über Rechtsgründe hinaus die großen Opfer und ,die großen Leistungen anerkannt, die gerade vielen Kriegerwitwen abverlangt wurden. Jetzt, da viele bereits in Jahrgänge aufrücken, welche die Weiterführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht mehr möglich machen, ist die Leistung an die Kriegerwitwen auch eine Leistung zur Abwendung akuter materieller Not im Alter.
    Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt es, daß mit der Änderung der Anrechnungsbestimmungen jener Zustand weitgehend beseitigt worden ist, der in der Öffentlichkeit immer wieder den Eindruck erzeugte, als wenn gerade in der Kriegsopferversorgung eine Politik mit doppeltem Boden gemacht werde, und zwar dergestalt, daß der Staat mit der einen Hand — lies Erhöhung der Renten — gebe, mit der anderen Hand aber durch Abzug dieser Erhöhungen von der Kriegsopferversorgung wieder nehme; ein Tatbestand, durch den nicht zuletzt wiederum die Kriegerwitwen erhebliche Nachteile hinnehmen mußten. Daß diese Nachteile jetzt weitgehend beseitigt wurden, darf wiederum als ein Akt positiver Sozialpolitik gewertet werden.
    Die CDU/CSU-Fraktion ist mit der Bundesregierung der Meinung, daß eine schematische Dynamisierung der Kriegsopferrenten zum jetzigen Zeitpunkt eine problematische Angelegenheit wäre; denn jede Fehlleistung und jede Fehldiagnose würde zunächst denjenigen, denen hier etwas Gutes getan werden sollte, zum Schaden gereichen. Die Bundesregierung hat sich im Gesetz bereit erklärt, die Kriegsopferversorgung erstmals im Jahre 1969 wieder zu überprüfen. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, daß dies im Rahmen „der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft", wie es im Gesetz heißt, geschehen muß, aber auch geschehen wird, wenn die eben genannten Komponenten Möglichkeiten bieten, den Kriegsopfern vermehrt zu helfen.
    Die CDU/CSU begrüßt es insbesondere, daß dieses Gesetz noch reichtzeitig vor Weihnachten im Deutschen Bundestag verabschiedet werden kann und somit dem Bundesrat noch in diesem Jahr Gelegenheit gegeben ist, dieses Gesetz ebenfalls zu verabschieden und dadurch verkündungsreif zu machen, so daß es am 1. Januar 1967 in Kraft treten kann, nicht rückwirkend, sondern rechtzeitig.
    Die CDU/CSU-Fraktion bedankt sich bei den Verbänden der Kriegsopfer für die gute Zusammenarbeit und sachliche Unterstützung vor den Beratungen und während der Beratungen zu diesem Gesetz.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie bedankt sich auch bei allen Privatpersonen, die
    Vorschläge für dieses Dritte Neuordnungsgesetz gemacht haben, Vorschläge, die nicht nur materielle
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 3689
    Mick
    Verbesserungen enthielten, sondern auch Vorschläge, die in der Praxis zu einer Vereinfachurng des Kriesopferrechts führen. Sie betrachtet es als ein Zeichen lebendiger Demokratie, daß breiteste Kreise sich Gedanken um dieses Neuordnungsgesetz gemacht haben — und, wie gesagt, noch nicht einmal in erster Linie aus materiellen Gesichtspunkten, sondern einfach aus dem Gesichtspunkt, den Kriegsopfern auch durch eine Vereinfachung der gesetzlichen Bestimmungen einen Dienst zu erweisen.
    Die CDU/CSU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Glombig für die SPD-Fraktion.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Namen der SPD-Fraktion möchte ich zur dritten Lesung des Dritten Neuordnungsgesetzes zum Kriegsopferrecht folgende Erklärung abgeben:
    Wir sind glücklich, dem Dritten Neuordnungsgesetz, das ein Finanzvolumen von 880 Millionen DM umfaßt, im Interesse der Kriegsopfer noch vor Weihnachten in der zweiten und dritten Lesung zustimmen zu können. Der Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden hat die Beratung des Gesetzentwurfs in einem fast atemberaubenden Tempo durchgeführt und abgeschlossen. Das Ergebnis liegt vor uns. Wenn es auch nicht in allen Teilen restlos befriedigt — uns lag daran, den Gesetzentwurf so schnell wie möglich zu verabschieden, damit die Kriegsopfer so schnell wie möglich in den Genuß der erhöhten Leistungen kommen —, es kann sich sehen lassen. Mancher von uns — auch aus den Reihen der Kriegsopfer — hat sich in den letzten Wochen die bange Frage gestellt, ob das von der damaligen Bundesregierung am 12. Mai 1965 — also kurz vor der Bundestagswahl — abgegebene Versprechen überhaupt noch erfüllt werden könne. Dieses Ziel konnte tatsächlich nicht mehr erreicht werden. Das sollte allen politischen Kräften in unserem Lande eine Mahnung sein und sie veranlassen, gerade den Kriegsopfern und den ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gegenüber, die die schwersten Schäden, nämlich Schäden an Leib und Leben, zu tragen haben, verantwortlich zu handeln und nur das zu versprechen, was sie tatsächlich auch halten wollen oder halten können. Und doch: Trotz der Regierungskrise, die Gott sei Dank inzwischen überwunden werden konnte, trotz bestehender Finanzkrise und trotz beginnender Wirtschaftskrise, die wir hoffen auch bald zu überwinden, kann dieses Werk bestehen.
    In der Diskussion über eine Verbesserung der Grundrenten im Rahmen eines Dritten Neuordnungsgesetzes wird seitens der Öffentlichkeit immer wieder die Frage nach der Berechtigung der Erhöhung der Grundrenten gestellt und seitens der Kriegsopfer vielfach auf andere gesetzliche Regelungen verwiesen, die sich mit der Abgeltung körperlicher Schäden befassen. Ich meine, es ist gut,auch hierzu, zu diesem Zeitpunkt und an dieser Stelle ein Wort zu sagen.
    Von besonderer Bedeutung sind hier die zu Recht gewährten Leistungen — ich betone: die zu Recht gewährten Leistungen — nach dem Bundesentschädigungsgesetz und aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Gewiß sind Vergleiche mit Regelungen anderer Rechtsgebiete immer fragwürdig, weil sie sich meist nur auf Teilgebiete erstrecken können und die Gesetze in ihrer Gesamtheit keine stichhaltigen Vergleiche zulassen. Im Verhältnis zur Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz können daher nur Mindestrenten- oder Festrentenbestimmungen nach anderen Gesetzen vergleichsweise gegenübergestellt werden.
    Im Bundesentschädigungsgesetz gelten ab 1. Oktober 1964 für Renten wegen Schäden an Körper oder Gesundheit z. B. folgende Mindestbeträge: bei einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit von 25 % bis 39 % 147 DM, von 40 % bis 49 % 187 DM. Die Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz werden überwiegend ins Ausland gezahlt.
    Die Verletztenrenten in der gesetzlichen Unfallversicherung sind Festrenten, die vom Jahresarbeitsverdienst abgeleitet werden. Als Jahresarbeitsverdienst gilt das Arbeitseinkommen des Verletzten im Jahre vor dem Arbeitsunfall. Sie sind mit der Grundrente nur dann vergleichbar, wenn der Verletzte neben seiner Rente noch sein normales Erwerbseinkommen bezieht. Dies ist häufig der Fall. Bei einem Jahreseinkommen eines Hilfsarbeiters in der Industrie im Jahre 1965 — das sind 9100 DM — wären u. a. folgende Verletztenrenten zu zahlen: bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % 152 DM, von 40 % 202 DM. Die Witwenrente für Witwen unter 45 Jahren beträgt 228 DM.
    Bei der Gegenüberstellung mit den Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz im jetzigen Recht ergibt sich u. a. folgendes Bild: bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % 45 DM, von 40 % 60 DM. Die Witwenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz beträgt 120 DM.
    Weshalb, meine Damen und Herren, sage ich das auch in dieser Schlußerklärung noch einmal? Zwar hat man sich immer bemüht, diese unterschiedliche Rechtsgestaltung durch politische oder rechtliche Argumentation zu rechtfertigen; doch muß man sich darüber klar sein, daß solche Argumente die Betroffenen selbst nie überzeugt haben und auch nicht überzeugen können. Dabei soll nichts gegen die Rechtmäßigkeit der Leistungen in den anderen Bereichen des sozialen Rechts gesagt werden. Im Gegenteil, diese Zahlen sprechen gegen das Leistungsrecht in der Kriegsopferversorgung.
    Im Hinblick auf die Renten der Schwer- und Schwerstbeschädigten kann nur festgestellt werden, daß das Bundesversorgungsgesetz durch seine zusätzlichen individuellen Leistungen — wie z. B. Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich — einem Vergleich mit anderen Gesetzen einigermaßen standhalten kann, wenn keine oder nur geringe anderweitige Einkünfte vorhanden sind. Bezüglich der Be-
    3690 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966
    Glombig
    schädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % und 40 % wird ein Leistungsvergleich immer zuungunsten des Bundesversorgungsgesetzes ausfallen, weil sie nur eine relativ geringe Grundrente erhalten.
    Nun noch ein Wort dazu, was eine 30- oder 40%ige Erwerbsminderung nach dem Bundesversorgungsgesetz bedeutet. Sie bedeutet z. B.: die Versteifung des Schultergelenks in ungünstiger Stellung oder Verlust eines Unterschenkels bei günstigem Stumpf oder Absetzung eines Fußes oder Verlust einer Niere oder Magenresektion oder Wirbelbruch oder schwere Funktionsstörung der Zunge oder Kieferklemme mit Notwendigkeit der Aufnahme nur flüssiger Nahrung oder Verlust beider Ohrmuscheln oder hochgradige doppelseitige Schwerhörigkeit. Ich habe den Eindruck, daß das mitunter nicht gewußt wird, daß es aber gewußt werden muß, wenn man über die Frage der Grundrenten und ihrer Berechtigung nicht nur in diesem Hause, sondern auch draußen in der Offentlichkeit spricht.
    Wir denken nicht daran, dem Gedanken der entschädigungslosen Enteignung des Grundrechts der körperlichen Unversehrtheit das Wort zu reden. Die Kriegsopfer, die auf ihre Grundrente wegen ihrer gehobenen sozialen Stellung verzichten können, haben die Möglichkeit, auf die Auszahlung der Grundrente durch eine entsprechende Willenserklärung tatsächlich zu verzichten. Sie sollen nicht soviel gegen diesen Anspruch reden, sie sollen handeln und damit zeigen, daß sie wirklich darauf verzichten..
    Die SPD-Fraktion jedenfalls wird sich auch in Zukunft ihrer Verpflichtung gegenüber den Kriegsopfern in vollem Umfange bewußt sein und stimmt diesem Gesetzentwurf aus voller Überzeugung zu.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)