Rede von
Josef
Mick
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es eines Beweises bedurft hätte, daß die CDU/CSU-Fraktion auch unter der gegenwärtig schwierigen finanziellen Situation der Bundesrepublik Sozialpolitik und hier insonderheit Leistungen für die Kriegsopfer nicht abgeschrieben hat, sondern weiter groß schreibt, so ist dieser Nachweis mit dem Dritten Neuordnungsgesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts erbracht.
Der vorliegende, nun zur dritten Beratung anstehende Gesetzentwurf ist ein großer Schritt auf dem Wege zu einem endgültigen Rahmen für die Kriegsopferversorgung. Die CDU/CSU-Fraktion betrachtet, was die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes angeht, das jetzt Erreichte nicht als eine Selbstverständlichkeit. Sie ist sich darüber klar, daß hier wirklich letzte Anstrengungen unternommen worden sind. Deshalb ist sie auch realistisch genug, zuzugestehen, daß die gültigen Zielvorstellungen in der Kriegsopferversorgung nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gesehen werden können. Diese Möglichkeiten wurden mit diesem Gesetz ausgeschöpft.
Es wird mit Befriedigung festgestellt, daß sowohl unter Bundeskanzler Erhard als auch unter Bundeskanzler Kiesinger ein Konzept durchgehalten wurde, welches echte Schwerpunkte setzt. Das Gesetz umfaßt ein finanzielles Volumen von rund 867 Millionen DM. Rechnen wir dazu die Änderung der Anrechnungsbestimmungen und damit dem Bund entgehende Einsparungen, so kommen wir auf eine Summe von mehr als einer Milliarde DM.
Einer der Schwerpunkte dieses Gesetzes ist die bessere Versorgung der Kriegerwitwen. Das drückt sich schon darin aus, daß allein der den Kriegerwitwen zugute kommende Betrag rund 582 Millionen DM ausmacht. Mit dieser Leistung werden nicht zuletzt über Rechtsgründe hinaus die großen Opfer und ,die großen Leistungen anerkannt, die gerade vielen Kriegerwitwen abverlangt wurden. Jetzt, da viele bereits in Jahrgänge aufrücken, welche die Weiterführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht mehr möglich machen, ist die Leistung an die Kriegerwitwen auch eine Leistung zur Abwendung akuter materieller Not im Alter.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt es, daß mit der Änderung der Anrechnungsbestimmungen jener Zustand weitgehend beseitigt worden ist, der in der Öffentlichkeit immer wieder den Eindruck erzeugte, als wenn gerade in der Kriegsopferversorgung eine Politik mit doppeltem Boden gemacht werde, und zwar dergestalt, daß der Staat mit der einen Hand — lies Erhöhung der Renten — gebe, mit der anderen Hand aber durch Abzug dieser Erhöhungen von der Kriegsopferversorgung wieder nehme; ein Tatbestand, durch den nicht zuletzt wiederum die Kriegerwitwen erhebliche Nachteile hinnehmen mußten. Daß diese Nachteile jetzt weitgehend beseitigt wurden, darf wiederum als ein Akt positiver Sozialpolitik gewertet werden.
Die CDU/CSU-Fraktion ist mit der Bundesregierung der Meinung, daß eine schematische Dynamisierung der Kriegsopferrenten zum jetzigen Zeitpunkt eine problematische Angelegenheit wäre; denn jede Fehlleistung und jede Fehldiagnose würde zunächst denjenigen, denen hier etwas Gutes getan werden sollte, zum Schaden gereichen. Die Bundesregierung hat sich im Gesetz bereit erklärt, die Kriegsopferversorgung erstmals im Jahre 1969 wieder zu überprüfen. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, daß dies im Rahmen „der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft", wie es im Gesetz heißt, geschehen muß, aber auch geschehen wird, wenn die eben genannten Komponenten Möglichkeiten bieten, den Kriegsopfern vermehrt zu helfen.
Die CDU/CSU begrüßt es insbesondere, daß dieses Gesetz noch reichtzeitig vor Weihnachten im Deutschen Bundestag verabschiedet werden kann und somit dem Bundesrat noch in diesem Jahr Gelegenheit gegeben ist, dieses Gesetz ebenfalls zu verabschieden und dadurch verkündungsreif zu machen, so daß es am 1. Januar 1967 in Kraft treten kann, nicht rückwirkend, sondern rechtzeitig.
Die CDU/CSU-Fraktion bedankt sich bei den Verbänden der Kriegsopfer für die gute Zusammenarbeit und sachliche Unterstützung vor den Beratungen und während der Beratungen zu diesem Gesetz.
Sie bedankt sich auch bei allen Privatpersonen, die
Vorschläge für dieses Dritte Neuordnungsgesetz gemacht haben, Vorschläge, die nicht nur materielle
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 3689
Mick
Verbesserungen enthielten, sondern auch Vorschläge, die in der Praxis zu einer Vereinfachurng des Kriesopferrechts führen. Sie betrachtet es als ein Zeichen lebendiger Demokratie, daß breiteste Kreise sich Gedanken um dieses Neuordnungsgesetz gemacht haben — und, wie gesagt, noch nicht einmal in erster Linie aus materiellen Gesichtspunkten, sondern einfach aus dem Gesichtspunkt, den Kriegsopfern auch durch eine Vereinfachung der gesetzlichen Bestimmungen einen Dienst zu erweisen.
Die CDU/CSU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu.