Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Aenne Schlüter, Bad Godesberg, und die türkische Botschaft haben 1952 einen „Pachtvertrag" über das in Bad Godesberg, Rheinallee 34, gelegene Hotel-Restaurant geschlossen. Der Vertrag ist mehrfach, zuletzt am 31. Dezember 1961, erneuert worden. Er läuft am 31. Dezember 1966 aus.
Der Mietzins betrug 1952 1300 DM monatlich. Für die Zeit vom 1. Januar 1962 bis zum 31. Dezember 1966 ist ein Mietzins von 2000 DM vereinbart worden. Gleichwohl verlangt Frau Schlüter mit der im Vertrag nicht vorgesehenen Begründung, die Immobilienpreise in Bad Godesberg seien gestiegen, ab 1. Januar 1963 eine Erhöhung des monatlichen Mietzinses auf 2500 DM und hat am 5. Dezember 1963 beim Landgericht Bonn Feststellungsklage erhoben, daß ab 1. Januar 1963 nicht 2000 DM, sondern 2500 DM monatlich als Miete zu zahlen sind.
Das Auswärtige Amt hat erfahren, daß der Sachverständige, Architekt Schüren, Bad Godesberg, im März 1964 ein Gutachten dahin erstattet hatte, daß der Mietzins für gleichwertige Objekte unbeschadet der Parteienvereinbarung über 2000 DM mit 2389 DM anzusetzen sei. Die Botschaft hat daraufhin diesen Betrag ab März 1964 entrichtet, wenngleich unter dem Vorbehalt der Entscheidung der ordentlichen Gerichte. Auf Grund eines gerichtlichen Beweisbeschlusses veranschlagte am 4. November 1966 der Sachverständige Breuer, Bonn — wiederum unbeschadet der vertraglichen Vereinbarung —, den monatlichen Mietzins auf 2562 DM. Die Entscheidung des Landgerichts Bonn über das Begehren der Klägerin bleibt abzuwarten.
Falls die türkische Botschaft nach dem 1. Januar 1967 weitere sechs Monate in dem vermittelten Haus verbleiben kann, ist sie bereit, einen erheblich über dem vertraglich vereinbarten Betrag von 2000 DM und auch einen über dem ab März 1964 gezahlten Betrag von 2389 DM liegenden Mietzins, und zwar rückwirkend ab 1. Januar 1964, zu zahlen. Die genaue Höhe dieses Betrages muß der Vereinbarung unter den Parteien vorbehalten bleiben.
Das Auswärtige Amt ist seit 1963 bemüht, zu einer Regelung der Streitigkeiten nach Kräften beizutragen. Der neue türkische Botschafter, Seine Exzellenz Oguz Gökmen, der am 9. Dezember von dem Herrn Bundespräsidenten zur Übergabe seines Beglaubigungsschreibens empfangen wurde, hat sein unverzügliches Mitwirken am Zustandekommen eines baldigen Vergleiches zugesagt. Vorbesprechungen haben bereits stattgefunden.