Rede von: Unbekanntinfo_outline
Zur Frage XI/3: Es ist beabsichtigt, die Arbeitsgruppe „Spiel- und Freizeitanlagen" wieder einzurichten. Die bis 1965 gewonnenen Erfahrungen sind bereits in den „Grundsätzen für Demonstrativbauvorhaben des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau 1965/
3656 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Dezember 1966
Bundesminister Dr. Lauritzen
1966" erfaßt. Der Anregung der bisherigen Arbeitsgruppe folgend, ist die Ausarbeitung von Planeinrichtungen für Spiel- und Freizeitanlagen durch den Fachnormenausschuß Bauwesen veranlaßt und finanziell gefördert worden.
Zur Frage XI/4: Der Vorschlag der Arbeitsgruppe „Spiel- und Freizeitanlagen", einen Wettbewerb für ein Freizeitzentrum, das auf einer Bundesgartenschau — der Euroflor 1969 in Dortmund — errichtet werden soll, zu finanzieren, wird von mir nach wie vor verfolgt. Allerdings muß erst ein Überblick über die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich sein.
Im Einvernehmen mit dem für den Zivilschutz federführenden Herrn Bundesminister des Innern beantworte ich die Frage XI/5 wie folgt. Schon seit Jahren besteht mit den Dienststellen der NATO-Länder sowie denen von Schweden und der Schweiz auf dem Gebiet des baulichen Zivilschutzes ein enger Kontakt. Dabei sind Fragen der Nutzung im Frieden — auch als Freizeitzentrum gedacht — erörtert worden. Das deutsche Schutzbaugesetz sieh t in § 1 Abs. 2 ausdrücklich eine friedensmäßige Nutzung von Schutzräumen für andere Zwecke vor, soweit dadurch der eigentliche Verwendungszweck nicht gefährdet wird. Aus diesem Grunde steht bei Hausschutzräumen einer Verwendung als Hobbyraum nichts entgegen.
Die vorhandenen öffentlichen Schutzräume, die im Bundesgebiet instand gesetzt werden, sind durch die vorgegebene Grundrißgestaltung im allgemeinen für eine friedensmäßige Nutzung nicht geeignet. Für neue Schutzbauten wird diese Frage im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weiter geprüft werden.