Rede von
Dr.
Franz Josef
Strauß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Bei Personen- oder Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen zwischen dem Bundesgebiet und Berlin wird die Beförderungsteuer für die gesamte Beförderungsstrecke, also auch für die in der Sowjetzone zurückgelegte Strecke, erhoben, sofern die Behörden der Bundesrepublik oder Berlins für die Besteuerung zuständig sind. Andererseits wird von unserer Seite für Teilbeförderungsstrecken in der Bundesrepublik Deutschland Beförderungsteuer nicht erhoben, wenn die Zuständigkeit von Behörden der sowjetischen Besatzungszone gegeben ist, z. B. für eine schwedische Touristenfahrt über Rostock, Berlin, Helmstedt, Aachen nach Frankreich
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Dezember 1966 3653
Bundesminister Dr. h. c. Strauß
oder für den Gütertransport eines Magdeburger Unternehmens von Magdeburg nach Aachen. Da die Personenbeförderungsunternehmer und die ausländischen Güterfernverkehrsunternehmer im Berlinverkehr schon bisher ohne Betriebsbeihilfe neben der sowjetzonalen Straßenbenutzungsgebühr Beförderungsteuer entrichtet haben, kann der Wegfall der Betriebsbeihilfe für die westdeutschen Unternehmen nicht ohne weiteres einen Verzicht auf die Beförderungsteuer begründen. Ich lasse aber bereits prüfen, ob und inwieweit aus anderen Gründen Härtefälle auf diesem Gebiet abgestellt werden können.