Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kehren dann zurück zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen.
Ich möchte aber vorher noch folgendes sagen. Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, ich habe mir hier diese Vorlagen angesehen. Das geht heute durcheinander wie Kraut und Rüben. Aber das liegt, wovon ich mich in der Zwischenzeit überzeugt habe, einfach an der zwingenden Vorschrift der Sperrfristen. Ich muß die Fragen nach den gegebenen und beschlossenen Sperrfristen in die Frageliste aufnehmen. Tue ich das nicht, dann kommen die letzten möglicherweise zuerst, und die anderen finden keine Berücksichtigung. In dieser Woche ist es besonders dumm, weil wir schon heute am Dienstag eine Fragestunde haben und nicht erst morgen am Mittwoch. Das müssen wir also ausnahmsweise hinnehmen.
— Das ist erledigt, aber ich mußte es erst vorher prüfen, bevor ich diese Antwort geben konnte.
Nun zurück zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich rufe die Fragen VIII/1 bis VIII/3 des Herrn Abgeordneten Reichmann auf:
Ist es zutreffend, daß Schwerkriegsbeschädigte bei der Antragstellung auf Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer bei den Finanzämtern die Art der Körperbehinderung angeben müssen?
Weshalb genügt bei der in Frage VIII/l erwähnten Antragstellung die Vorlage des amtlichen Schwerbeschädigtenausweises und die Angabe des Rentenbescheids nicht?
Wird nach Auffassung der Bundesregierung durch die Forderung der zusätzlichen ausdrücklichen Angabe der Körperbehinderung bei einer in Frage VIII!! erwähnten Antragstellung die persönliche Intimsphäre gewahrt oder gefährdet?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister der Finanzen.