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Dem Hohen Hause ist bekannt, daß Fachleute seit Beginn der Aufstellung der Bundeswehr einen Grundwehrdienst von mindestens 18 Monaten Dauer als notwendig angesehen haben und an dieser Forderung auch heute noch festhalten.
Die Bundeswehr ist nicht allein Ausbildungsinstitution, die junge Staatsbürger mit militärischen Kenntnissen und Fertigkeiten vertraut macht. Sie muß darüber hinaus in jedem Zeitpunkt über voll kampffähige Verbände verfügen. Die Soldaten der Bundeswehr müssen daher nach abgeschlossener Einzelausbildung der Truppe noch für die Verbandsausbildung zur Verfügung stehen. Eine Straffung und Intensivierung einzelner Ausbildungsabschnitte, die auch die Streitkräfte erstreben, soll den Nutzeffekt ,der Ausbildung erhöhen, nicht aber der Verkürzung der Dienstzeit dienen.
Eine solche Verkürzung scheidet aber auch aus einem weiteren Grunde, aus. Nach dem Eintritt der geburtenschwachen Nachkriegsjahrgänge in das Wehrpflichtalter kann gegenwärtig und bis etwa zum Jahre 1971 der Personalbedarf nur mit Mühe und nur durch den Rückgriff auf zunächst zurückgestellte Wehrpflichtige älterer Geburtsjahrgänge gedeckt werden. Bei gleichbleibender Stärke der Bundeswehr würde eine Verkürzung des Grundwehrdienstes auf zwölf Monate den bisherigen Personalbedarf um die Hälfte erhöhen. Hierzu reichen die zum Wehrdienst heranstehenden tauglichen- und verfügbaren Wehrpflichtigen in den nächsten Jahren nicht aus.
Zu Ihrer letzten Frage: Die hiermit zusammenhängenden Haushaltsfragen wurden bereits mehrfach untersucht. Die Untersuchungen haben zu dem Ergebnis geführt, daß auch haushaltsmäßige Gründe gegen eine Herabsetzung des Grundwehrdienstes auf zwölf Monate sprechen, da eine höhere Rekruteneinstellungsquote zu einer Vergrößerung der Ausbildungsorganisation und damit zu höheren Kosten führen würde.