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ID0507907300

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Metadaten
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    Vokabeln: 5
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage,: 1
    3. Herr: 1
    4. Abgeordneter: 1
    5. Jung.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 79. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1966 Inhalt: Amtliche Mitteilung 3631 A Fragestunde (Drucksache V/1182) Fragen des Abg. Mertes: Gefährdung von Arbeitsplätzen durch fortschreitende Automation Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3632 A Mertes (FDP) . . . . . . . . . 3632 D Frage des Abg. Dröscher: Witwenversorgung für Bräute vermißter Soldaten 3632 D Frage des Abg. Dröscher: Ablehnungsbescheide bei Anträgen junger Landwirte auf Zurückstellung vom Grundwehrdienst 3633 A Frage des Abg. Jung: Allwetterbetrieb auf den größten deutschen Flugplätzen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 3633 B Moersch (FDP) 3633 C Frage des Abg. Jung: Flugwetterdienst für kleinere Privat- nd Sportmaschinen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 3633 D Ramms (FDP) 3633 D Moersch (FDP) 3634 A Frage des Abg. Jung: Zentrale Flugwetterberatung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3634 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 3634 C Frage des Abg. Ramms: Rechtsverordnung über eine Begrenzung des Gehalts an Kohlenmonoxyd im Abgas der Ottomotoren beim Leerlauf Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 3634 C Ramms (FDP) 3634 D Frage des Abg. 'Ramms: Maßnahmen zur Abgasentgiftung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3634 D Frage des Abg. Ramms: Behandlung der einschlägigen Untersuchungen und Rechtsverordnungen in Bundestagsausschüssen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3635 A Fragen des Abg. Kubitza: Mehrkosten für die Gemeinden durch Aufstellen zusätzlicher Verkehrsschilder an Wald- und Feldwegen — Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3635 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1966 Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Diskriminierung der deutschen Nordseehäfen in der EWG Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3635 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 3635 D Moersch (FDP) 3636 A Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Rückgang des Stückgutverkehrs — zunehmende Arbeitslosigkeit der Hafenarbeiter Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 3636 B Ramms (FDP) . 3636 C Moersch (FDP) 3636 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Vierspuriger Ausbau der B 11 im niederbayerischen Raum Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3637 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 3637 A Frage des Abg. Dr. Wörner: Anhebung der in den §§ 5 und 18 StVZO vorgesehenen Höchstgeschwindigkeit von 20 auf 25 km/h . . . . 3637 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Entstehung von Schwerhörigkeit und sonstigen Krankheiten durch ständige Lärmeinwirkung Frau Strobel, Bundesminister . . 3638 A Jung (FDP) 3638 C Dichgans (CDU/CSU) 3638 D Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) 3638 D Moersch (FDP) 3639 A Fragen des Abg. Eisenmann: Zulassung von Arzneimitteln zum Verkehr außerhalb der Apotheken Frau Strobel, Bundesminister . . . 3639 B Frage des Abg. Dröscher: Stand der Arbeiten am neuen Weingesetz 3639 D Nächste Sitzung 3640 A Anlage 3641 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1966 3631 79. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 19. 12. Arendt (Wattenscheid) 9. 12. Dr. Arnold 9. 12. Bading * 16. 12. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 9. 12. Bazille 31. 12. Blachstein 15. 12. Blumenfeld ** 9. 12. Borm 9. 12. Brand 10. 12. Bühling 9. 12. Dr. Conring 9. 12. Cramer 9. 12. Dr. Dahlgrün 9. 12. Deringer 9. 12. Dr: Dittrich * 9. 12. Dröscher * 16. 12. Dr. Eckhardt 10. 12. Dr. Effertz 9. 12. Eisenmann 31. 12. Frau Dr. Elsner * 16. 12. Erler 31. 12. Frieler 9. 12. Dr. Furler 16. 12. Gerlach * 16. 12. Gewandt 9. 12. Graaff 9. 12. Dr. Gradl 9. 12. Gscheidle 9.12. Freiherr von und zu Guttenberg 9. 12. Haage (München) 9. 12. Haar (Stuttgart) 9. 12. Hahn (Bielefeld) * 17. 12. Frau Herklotz ** 9. 12. Dr. Hofmann (Mainz) 31. 12. Dr. Ils 9. 12. Dr. Jaeger 9. 12. Frau Kalinke 31. 12. Klinker 9. 12. Kriedemann * 9. 12. Frau Dr. Krips 31. 12. Dr. Krone 10. 12. Krug 9. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 9. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lemmer 9. 12. Dr. Lohmar 9. 12. Lenz (Trossingen) 31. 12. Majonica 9. 12. Mauk * 22. 12. Frau Dr. Maxsein 10. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 9. 12. Dr. von Merkatz 9. 12. Metzger * 17. 12. Michels 9. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 9. 12. Dr. Mühlhan 9. 12. Müller (Aachen-Land) * 16. 12. Ott 9. 12. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 31. 12. Porten 9. 12. Frau Dr. Probst 9. 12. Prochazka 9. 12. Rainer 9. 12. Riedel (Frankfurt) 10.12. Rollmann 9. 12. Saam 9. 12. Schulhoff 9. 12. Schultz (Gau-Bischofsheim) 9. 12. Dr. Schulz (Berlin) ** 9. 12. Dr. Serres ** 9. 12. Dr. Starke (Franken) 9. 12. Struve 31. 12. Dr. Verbeek 31. 12. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 17. 12. Wächter 9. 12. Weigl 1. 3. 1967 Wendelborn 9. 12. Wienand 11. 12. Dr. Wilhelmi 16.12. Wurbs 9. 12. Zerbe 9. 12. b) Urlaubsanträge Seuffert 19. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Käte Strobel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Rutschke, Ihre Frage zur Lärmschwerhörigkeit verstehe ich so, daß Sie nicht die Schwerhörigkeit meinen, die sich als Folge jahrelanger Tätigkeit in Lärmbetrieben ergeben kann. Hierüber besitzen wir im Ministerium genaue Unterlagen. Wenn Sie das gemeint haben, bin ich gern bereit, Ihnen diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
    Der Lärm, der von störenden Anlagen, Fabriken, Flughäfen usw. auf die in unmittelbarer Nähe wohnenden Menschen einwirkt, führt nicht zur Schwerhörigkeit. Es ist aber bekannt, daß solcher Lärm je nach seiner Stärke zu Veränderungen im vegetativen Nervensystem und je nach der Konstitution des einzelnen zur Störung des Wohlbefindens führt. Es kommt zu Durchblutungsstörungen von Haut und Herz, zu Veränderungen des Blutdrucks, des Stoffwechsels und des Spannungszustandes im Gewebe. Diese Veränderungen treten auch beim schlafenden Menschen auf. Auch die Schlaftiefe wird empfindlich gestört, wodurch der Wert des Schlafes für die Erholung und Entspannung stark herabgemindert wird. Bei Fluglärm im besonderen treten oft Schreckreaktionen auf, da er meist unerwartet einsetzt. Es liegen Beobachtungen vor, daß es hierdurch bei Kindern zur Auslösung von Krämpfen, bei älteren, vorgeschädigten Personen zu akutem Herz- und Kreislaufversagen kommen kann.
    Eine Gewöhnung an Lärm gibt es im medizinischbiologischen Sinne nicht. Es muß angenommen werden, daß die Veränderungen im vegetativen Nervensystem, auf lange Sicht gesehen, krankheitsfördernd und krankheitsauslösend sein können. Allerdings liegt hierüber noch kein Zahlenmaterial vor. Entsprechende Forschungsvorhaben sind angelaufen. Ich bin im übrigen selbstverständlich gern bereit — und halte es sogar für notwendig —, die Bevölkerung über den bisherigen Stand unserer Erkenntnisse in geeigneter Weise aufzuklären.
    Von diesen Erkenntnissen ausgehend, sind die rechtlichen Möglichkeiten zur Lärmbekämpfung verstärkt worden. Der vom Lärm beeinträchtigte Bürger ist nicht mehr wie früher auf die im Nachbarschaftsverhältnis geltenden zivilrechtlichen Abwehransprüche beschränkt. Zahlreiche öffentlich-rechtliche Vorschriften des Bundes und der Länder verbieten ruhestörendes Verhalten und verpflichten die Inhaber störender Anlagen zu geräuschmindernden Maßnahmen. Bundesrechtliche Vorschriften richten sich vornehmlich gegen Verkehrslärm und den Lärm gewerblicher Anlagen. Es handelt sich hier im wesentlichen um Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, des Luftrechts und der Gewerbeordnung. Es würde allerdings zu weit führen, jetzt einen Überblick über die in vielen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder verstreuten Einzelvorschriften zu geben. Das haben Sie sicher auch nicht beabsichtigt. Der Vollzug der Lärmschutzvorschriften wird in der Regel von Landes- und Kommunalbehörden überwacht. Diese Behörden haben Lärmbeschwerden nachzugehen und bei Verstößen zum Schutz der Allgemeinheit einzugreifen. Die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen haben allerdings noch nicht zu einem ausreichenden Schutz der Bürger vor Lärm geführt.
    Leider vollzieht sich die technische Entwicklung heute noch weitgehend ohne Rücksicht auf ihre schädlichen Auswirkungen. Vielfach werden selbst die vorhandenen technischen Möglichkeiten zur Lärmminderung nicht genügend genutzt, weil Leistungssteigerung und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen. Die Verwaltungsbehörden stehen in der Praxis vor einer Fülle schwieriger technischer und wirtschaftlicher Fragen. Ich halte es deshalb für erforderlich, neue Rechtsgrundlagen zu schaffen, die vorhandenen Rechtsvorschriften zu verbessern und darüber hinaus den Verwaltungsbehörden durch allgemeine Verwaltungsvorschriften klare Richtlinien für die Lärmbeurteilung und die technischen Anforderungen zu geben. Im Rahmen eines umfassenden Programms wird die Bundesregierung die Lärmbekämpfung intensivieren.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Jung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Ministerin, trifft Ihre Auskunft, daß durch den Fluglärm keine Lärmschwerhörigkeit eintritt, auch für den sogenannten Überschallknall zu?