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    Deutscher Bundestag 78. Sitzung Bonn, den 8. Dezember 1966 Inhalt: Ab. Hübner tritt in den Bundestag ein . 3547 A Überweisung von Vorlagen 3547 B Erweiterung der Tagesordnung 3547 B Amtliche Mitteilungen 3547 B Abg. Figgen legt sein Mandat nieder . . 3549 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Siebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1145, V/1200) 3549 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine, Schweinefleisch und Schweinefleisch enthaltende Erzeugnisse für Einfuhren im ersten Vierteljahr 1967 (Drucksachen V/1183, V/1201) 3549 C Fragestunde (Drucksachen V/1182, V/1190) Frage des Abg. Moersch: Redaktionelle Unabhängigkeit des Deutschlandfunks von Hase, Staatssekretär 3549 D Moersch (FDP) 3550 A Kahn-Ackermann (SPD) 3550 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3550 C Frage des Abg. Moersch: Interview Barsig/Wehner im Deutschlandfunk von Hase, Staatssekretär 3550 D Moersch (FDP) 3550 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Äußerungen des Landrates von Cham betr. die CSSR Lahr, Staatssekretär 3551 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 3551 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3552 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Mißbräuchliche Benutzung von Fernschreibeinrichtungen Bornemann, Staatssekretär . . . . 3552 B Frage des Abg. Wurbs: Raumordnung Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 3552 D Dorn (FDP) 3553 B Fragen der Abg. Frau Funcke: Vereinbarkeit der Frage nach dem Familien-„Vorstand" mit dem geltenden Familienrecht Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 3553 C Frau Funcke .(FDP) 3554 A Moersch (FDP) 3554 B Frage des Abg. Gewandt: Staatsminister bei neu ernannten Bundesministern 3554 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1966 Frage des Abg. Dr. Apel: Wirtschaftssituation der deutschen Werften Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 3554 D Frage des Abg. Dr. Apel: Effektive Wirtschaftspolitik zugunsten der deutschen Werften Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 3554 D Dr. Apel (SPD) 3555 A Westphal (SPD) 3555 C Mertes (FDP 3555 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) 3555 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Wirtschaftssituation der bayerischen Granitindustrie Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 3556 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 3556 C Ott (CDU/CSU) 3556 D Jung (FDP) 3557 A Ramms (FDP) . . . . . . . . 3553 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Werbeplakat für den deutschen Pavillon auf der Weltausstellung in Kanada 3557 B Frage des Abg. Moersch: Anteil der durch Kernkraftwerke in Japan erzeugten elektrischen Energie Dr. Schiller, Bundesminister . . . 3557 B Moersch (FDP) 3557 C Fragen des Abg. Reichmann: Besteuerung der sozialen Betreuungsaufgabe an hirnverletztem Kriegs- und Arbeitsopfern Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 3558 A Reichmann (FDP) 3558 B Dr. Rutschke (FDP) 3558 D Fragen des Abg. Meister: Personalstand der Zollverwaltung im EWG-Raum — Neu- und Umbauten . . 3559 A Fragen der Abg. Frau Funcke und Dr. Schmidt (Wuppertal) : Fristverlängerung für die Abgabe der Erklärungen für die Hauptfeststellung des Einheitswertes Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 3559 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 3559 C Strohmayr (SPD) 3559 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 3560 A Berberich (CDU/CSU) 3560 A Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Verhältnis der Mineralölabgaben auf Dieselkraftstoff zur Höhe dieser Abgaben in den Niederlanden, Luxemburg und Belgien Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 3560 B Dr. Rutschke (FDP) 3560 C Ramms (FDP) 3561 B Fragen des Abg. Dorn: Kabinettsbeschluß vom 30. 6. 1965 betr. Finanzierung der Bundesbahntieflegung im Stadtgebiet von Bonn Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 3561 C Dorn (FDP) 3562 A Dr.-Ing. Seebohm (CDU/CSU) . . 3562 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3563 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 3563 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bundesfinanzhilfe für die Gemeinde Nordenstadt Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 3563 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3563 C Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/1185) 3563 C Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) (Drucksache V/1067); Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache V/1203) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966) (Drucksachen V/1068, V/1096); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1205), Erster Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1187, zu V/1187) — Zweite und dritte Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 (Nachtragshaushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/1110); Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache V/1204) — Zweite und dritte Beratung — Berberich (CDU/CSU) 3564 B Reichmann (FDP) 3564 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1966 III Frehsee (SPD) . . . . . . . 3566 B Gewandt (CDU/CSU) 3568 A Regling (SPD) 3568 C Spitzmüller (FDP) 3569 A Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 3570 A Schulhoff (CDU/CSU) 3570 C Hermsdorf (SPD) 3571 A Porten (CDU/CSU) 3571 C Höcherl, Bundesminister 3572 C Opitz (FDP) 3573 C Frau Dr. Probst, Vizepräsidentin . 3574 A Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . 3574 D Windelen (CDU/CSU) 3575 B Unertl (CDU/CSU) 3575 B Dorn (FDP) 3575 C Killat (SPD) 3576 B Moersch (FDP) 3577 C Baier (CDU/CSU) 3578 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 3579 A Brück (Köln) (CDU/CSU) 3581 C Lautenschlager (SPD) 3582 B Dr. Miessner (FDP) 3582 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3583 A Rehs (SPD) 3584 C Dr.-Ing. Seebohm (CDU/CSU) . . 3585 C Jacobi (Köln) (SPD) 3586 A Schoettle (SPD) 3586 C Röhner (CDU/CSU) 3587 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 3589 D Dr. Bucher (FDP) 3590 C Mick (CDU/CSU) 3590 D Frau Berger-Heise (SPD) 3590 D Mertes (FDP) 3591 A Bremer (CDU/CSU) 3591 B Frau Funcke (FDP) 3591 D Dr. Stecker (CDU/CSU) 3592 B Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . 3592 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 3593 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3594 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3597 B Dr. Pohle (CDU/CSU) 3598 B Leicht (CDU/CSU) 3600 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 3602 A Dr. Apel (SPD) 3614 C Schlager (CDU/CSU) 3615 B Ramms (FDP) . . . . . . . 3616 D Schoettle, Vizepräsident 3617 A Entwurf eines Neunten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Neuntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache V/1001); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1178), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (V/1179) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3617 D Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 20. 7. 1965 mit der Regierung des Königreichs Belgien über die Durchführung der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 des Rates der EWG über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Drucksache V/962) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/1153) — Zweite und dritte Beratung — 3618 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Saatgutgesetzes (Drucksache V/1075); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1156) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3618 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 70/66/EWG (Agrarstrukturerhebungsgesetz) (Drucksache V/1076); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1206), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1189) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 3619 A Entwurf eines Gesetzes über betriebs- und marktwirtschaftliche Meldungen in der Landwirtschaft (Drucksache V/812) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1150), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1056) — Zweite und dritte Beratung — 3619 B Entwurf eines Bundesgesetzes zur Einführung des Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger (Bundesrückerstattungsgesetz) im Saarland (Drucksache V/954) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1196), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksachen V/1168, zu V/1168) — Zweite und dritte Beratung — 3619 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1966 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (Drucksache V/1129); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/1170) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3619 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache V/329) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1005, Ergänzung zu V/1005) — Zweite und dritte Beratung — 3620 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache V/823); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1151), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/1146) — Zweite Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 3620 C Antrag betr. Formulare für die Erklärung zur Hauptfeststellung des Einheitswertes (Abg. Baier, Dr. Schulze-Vorberg, Dr. Schmidt (Wuppertal), Biechele und Fraktion der CDU/CSU (Drucksache V/1148) Baier (CDU/CSU) 3620 D Antrag betr. Internationales Jahr für Menschenrechte (Abg. Bauer [Würzburg], Dr. Wahl u. Gen.) (Drucksache V/1172) . . . 3621 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Internationale Polizeikonvention (Drucksachen V/643, V/1154) 3621 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 31.8. 1965 (Drucksachen V/488, V/1171) . . . 3621 C Ubersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1176) 3621 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über eine Entschließung des Europäischen Parlaments betr. die Anwendung von Art. 119 des EWG-Vertrages (Drucksachen V/817, V/1177) 3621 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Bericht des Bundesschatzministers über die Ergebnisse der Entbehrlichkeitsprüfung und der Veräußerung von Bundesgelände zu Zwecken des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung (Drucksachen V/308, V/993 [neu]) Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . 3622 A Nächste Sitzung 3622 C Anlagen 3623 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1966 3547 78. Sitzung Bonn, den 8. Dezember 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    . Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin/Köln) 8. 12. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 9. 12. Blachstein 15. 12. Blumenfeld** 9. 12. Brand 10. 12. Dr. Dahlgrün 9. 12. Dr. Dittrich* 9. 12. Dr. Eckhardt 10. 12. Dr. Effertz 9. 12. Eisenmann 31. 12. Erler 31. 12. Flämig** 8. 12. Dr. Frerichs 8.12. Dr. Friderichs 8. 12. Frieler 9.12. Haar (Stuttgart) 9. 12. Frau Herklotz** 9. 12. Dr. Hofmann (Mainz) 31. 12. Frau Kalinke 31. 12. Kriedemann* 9. 12. Frau Dr. Krips 31. 12. Dr. Krone 10. 12. Lemmer 9. 12. Lenz (Trossingen) 31. 12. Frau Dr. Maxsein 10. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 9. 12. Michels 9. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 9. 12. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 31. 12. Riedel (Frankfurt) 10. 12. Saam 9. 12. Scheel 8. 12. Schmidt (Kempten) 8. 12. Dr. Serres** 9. 12. . Struve 31. 12. Dr. Verbeek 31. 12. Wächter 9. 12. Weigl 1. 3. 1967 Wendelborn 9. 12. Wienand 11. 12. Wurbs 9. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Achenbach* 19. 12. Bading* 16. 12. Bazille 31. 12. Dröscher* 16. 12. Frau Dr. Elsner* 16. 12. Dr. Furler 16. 12. Gerlach* 16. 12. Hahn (Bielefeld)* 17. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Mauk* 22. 12. Metzger* 17. 12. Müller (Aachen-Land)* 16. 12. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell* 17. 12. Dr. Wilhelmi 16. 12. Anlage 2 Umdruck 116 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) - Drucksachen V/1067, V/1203 -. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 2 erhält folgende Fassung: ,Artikel 2 (Gesetz über die Altershilfe für Landwirte) Das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte in der Fassung vom 14. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1449) wird wie folgt geändert: In § 12 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „16 Deutsche Mark" ersetzt durch die Worte „20 Deutsche Mark".' Bonn, den 8. Dezember 1966 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 108 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Finanzplanungsgesetzes - Drucksachen V/1067, V/1203 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 2 wird gestrichen. 2. Artikel 3 wird gestrichen. 3. Artikel 10 erhält folgende Fassung: ,Artikel 10 Das Bundeskindergeldgesetz vom 14. April 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 165), zuletzt geändert durch das Haushaltssicherungsgesetz vom 20. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 2065), wird wie folgt geändert : 1. Die Überschrift des Bundeskindergeldgesetzes erhält folgende Fassung: „Gesetz über die Gewährung von Kindergeld (Bundeskindergeldgesetz - BKGG)". 3624 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1966 2. In der Überschrift des ersten Abschnittes werden die Worte: „Erster Unterabschnitt Kindergeld" gestrichen; hinter § 14 werden die Worte „Zweiter Unterabschnitt Ausbildungszulage" gestrichen. 3. § 14 a wird gestrichen.' 4. In Artikel 13 § 2 wird die Nummer 2 (Artikel II § 7) gestrichen. Bonn, den 8. Dezember 1966 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 109 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Porten, Lempersbach, Schulhoff und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Finanzplanungsgesetzes — Drucksachen V/1067, V/1203 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 3 wird gestrichen. Bonn, den 8. Dezember 1966 Gewandt Porten Lampersbach Schulhoff Burgemeister Dr. Freiwald Dr. Schwörer Anlage 5 Umdruck 114 Änderungsantrag der Abgeordneten Regling, Geiger, Rohde, Behrendt, Frehsee, Seither und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) — Drucksachen V/1067, V/1203 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 3 wird gestrichen. Bonn, den 8. Dezember 1966 Regling Könen (Düsseldorf) Geiger Welslau Rohde Frau Eilers Behrendt Schonhofen Frehsee Junker Seither Jaschke Wendt Dr. Schmidt (Offenbach) Killat • Frau Meermann Schulte Brück (Holz) Dr. Schellenberg Dr. Meinecke Kohlberger Glombig Collet Hörauf Biermann Zebisch Buschfort Herold Büttner Langebeck Tönjes Folger Strohmayr Felder Dr. Bardens Eckerland Anlage 6 Umdruck 118 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) — Drucksachen V/1067, V/1203 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 7 erhält folgende Fassung: Artikel 7 (Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung) Artikel 5 des Gesetzes zur Sicherung des Haushaltsausgleichs (Haushaltssicherungsgesetz) vom 20. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 2065) wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden die Worte „mit Wirkung vom 1. Januar 1967" durch die Worte „mit Inkrafttreten eines Gesetzes zur Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung spätestens mit Wirkung vom 1. Januar 1969" ersetzt. b) In Nummer 4 werden die Worte „mit Ablauf des Kalenderjahres 1966" durch die Worte „mit Inkrafttreten eines Gesetzes zur Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres 1968" ersetzt. Bonn, den 8. Dezember 1966 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 120 Änderungsantrag des Abgeordneten Rehs zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Finanzplanungsgesetzes — Drucksachen V/1067, V/1203 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 17 wird gestrichen. Bonn, den 8. Dezember 1966 Rehs Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1966 3625 Anlage 8 Umdruck 112 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) — Drucksachen V/1067, V/1203 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 20 wird gestrichen. Bonn, den 8. Dezember 1966 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 113 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) — Drucksachen V/1067, V/1203 —. Der Bundestag wolle beschließen: „Die Bundesregierung wird ersucht, das System der Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung, einschließlich der Eigenunfallversicherung des Bundes, der Länder und der Gemeinden daraufhin zu prüfen, wie durch Strukturänderungen bedingte unangemessene Beitragsbelastungen einzelner Wirtschaftszweige ausgeglichen werden können. Über das Ergebnis soll die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag sobald wie möglich berichten." Bonn, den 8. Dezember 1966 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Anlage 10 Umdruck 117 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) — Drucksachen V/1067, V/1203 —. Der Bundestag wolle beschließen: Da die Notwendigkeit besteht, die öffentliche Förderung des Wohnungsbaues fortzusetzen und entsprechende Mittel für den Bundeshaushalt gemäß § 20 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sicherzustellen, wird die Bundesregierung beauftragt, möglichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Anhebung der Zinssätze für die älteren Sozialwohnungen .vorsieht. Bonn, den 8. Dezember 1966 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 121 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) — Drucksachen V/1067, V/1203 —. Der Bundestag wolle beschließen: Da die Notwendigkeit besteht, die öffentliche Förderung des Wohnungsbaues fortzusetzen und entsprechende Mittel für den Bundeshaushalt gemäß § 20 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sicherzustellen, wird die Bundesregierung gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der u. a. auch die Möglichkeit für eine vorzeitige Darlehenstilgung verbessert. Bonn, den 8. Dezember 1966 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 12 Umdruck 106 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Pohle, Frau Kurlbaum-Beyer, Dr. Schmidt (Wuppertal) und Genossen zur zweiten Beratung des Steueränderungsgesetzes 1966 — Drucksachen V/1068, V/1096, V/1187 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 (Einkommensteuergesetz) 1. In Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa wird das Semikolon am Ende durch einen Punkt ersetzt und der folgende Satz angefügt: „Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, so kann der Arbeitnehmer höchstens die in Satz 3 bezeichneten Beträge geltend machen;". 2. In Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb werden das Semikolon am Ende durch einen Punkt ersetzt und der folgende Satz angefügt: „Bei Familienheimfahrten mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeug ist Ziffer 4 Satz 4 entsprechend anzuwenden;". 3. In Nummer 2 Buchstabe c werden in dem neuen Absatz 2 die Worte „Absatz 1 Ziff. 4 Satz 3 und Ziff. 5 letzter Satz" durch die Worte „Absatz 1 Ziff. 4 Sätze 3 und 4 und Ziff. 5 Sätze 4 und 5" ersetzt. Bonn, den 7. Dezember 1966 Dr. Pohle Frau Kurlbaum-Beyer Dr. Schmidt (Wuppertal) Dr. Schmid-Burgk Stooß Dr. Müthling Löbbert Anlage 13 Umdruck 107 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966) - Drucksachen V/1068, V/1096, V/1187 -. 1. In Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb werden die Worte „vor Ablauf von zehn Jahren" durch die Worte „vor Ablauf von acht Jahren" ersetzt. 2. Artikel 1 Nr. 5 wird wie folgt geändert: a) In § 52 Abs. 7 Ziff. 3 des Einkommensteuergesetzes wird das Datum „9. Dezember 1966" durch das Datum „1. Januar 1967" ersetzt. b) In § 52 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes wird das Datum „8. Dezember 1966" jeweils durch das Datum „31. Dezember 1966" ersetzt. c) In § 52 Abs. 9 Ziff. 1 des Einkommensteuergesetzes wird das Datum „9. Dezember 1966" durch das Datum „1. Januar 1967" ersetzt. d) In § 52 Abs. 9 Ziff. 2 des Einkommensteuergesetzes wird das Datum „9. Dezember 1966" durch das Datum „1. Januar 1967" ersetzt. e) In § 52 Abs. 11 des Einkommensteuergesetzes wird das Datum „9. Dezember 1966" durch das Datum „1. Januar 1967" und das Datum „8. Dezember 1966" jeweils durch das Datum „31. Dezember 1966" ersetzt. 3. Artikel 2 Nr. 3 wird wie folgt geändert: In § 8 Abs. 3 des Sparprämiengesetzes werden das Datum „9. Dezember 1966" durch das Datum „1. Januar 1967" und. das Datum „8. Dezember 1966" jeweils durch das Datum „31. Dezember 1966" ersetzt. 4. Artikel 3 Nr. 3 wird wie folgt geändert: a) In § 10 Abs. 3 Satz 2 des WohnungsbauPrämiengesetzes erhält folgende Fassung: „Bei nach dem 31. Dezember 1960 und vor dem 1. Januar 1967 abgeschlossenen Bausparverträgen ist sie mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, daß an die Stelle der Frist von sieben Jahren die Frist von sechs Jahren tritt." b) In § 10 Abs. 4 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes wird das Datum „9. Dezember 1966" durch das Datum „1. Januar 1967" und das Datum „8. Dezember 1966" jeweils durch das Datum „31. Dezember 1966" ersetzt. 5. Artikel 8 wird gestrichen. Bonn, den 8. Dezember 1966 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 14 Umdruck 119 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966) - Drucksachen V/1068, V/1096, V/1187 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 3 wird hinter Buchstabe b eingefügt: c) In Absatz 2 Ziff. 2 wird zwischen den Sätzen 1 und 2 folgender Satz eingefügt: „Hat der Steuerpflichtige zur Zeit des Vertragsabschlusses das 50. Lebensjahr vollendet, so verkürzt sich die Frist von 10 Jahren um die Zahl der angefangenen Lebensjahre, um die er älter als 50 Jahre ist, höchstens jedoch auf 7 Jahre." Der bisherige Buchstabe c wird Buchstabe d. Bonn, den 8. Dezember 1966 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1966 3627 Anlage 15 Umdruck 110 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966) — Drucksachen V/1068, V/1096, V/1187 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, unbeschadet einer späteren gesetzlichen Regelung alsbald Richtlinien auf der Grundlage des Berichts der Sachverständigenkommission über die Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Gutachtens der Finanzreform zu erlassen, 1. die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände die Verwendung der aus der Erhöhung der Mineralölsteuern dafür zu erwartenden Mehreinnahmen durch gezielte Maßnahmen sicherzustellen a) für den Ausbau und Neubau innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie verkehrswichtiger Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz (z. B. wegen Stillegung von Eisenbahnstrecken) b) für den Bau des zwischenörtlichen Straßennetzes in unterentwickelten Räumen und im Zonenrandgebiet c) für den Bau öffentlicher Personennahverkehrswege in Verdichtungsräumen. 2. die die Verteilung dieser Zuwendungen durch den Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und den Ländern regelt. Bonn, den 8. Dezember 1966 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Anlage 16 Umdruck 111 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966) — Drucksachen V/1068, V/1096, V/1187 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der EWG verstärkt darauf hinzuwirken, daß die Wettbewerbsverzerrungen im Bereich des Verkehrswesens beseitigt werden. 2. Bis zum Abschluß der unter 1. geforderten Bemühungen sind angesichts der verstärkten Wettbewerbsverzerrungen zulasten der deutschen Seehäfen gegenüber den Rheinmündungshäfen durch die Erhöhung der Besteuerung des Dieselkraftstoffes um 0,03 DM ab 1. Januar 1967 Abwehrmaßnahmen unumgänglich. Der Deutsche Bundestag ersucht daher die Bundesregierung, durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen die Wettbewerbschancen unserer Häfen zu verbessern. Das könnte geschehen: a) durch einen erfolgreichen Abschluß der zwischen den norddeutschen Küstenländern und der Bundesregierung laufenden Verhandlungen zur Beseitigung der größten Unterschiede auf steuerlichem Gebiet zwischen nationalem und grenzüberschreitendem Seehafenverkehr im Bereich der Beförderungs-und der Mineralölsteuer; b) durch wirksame Ausgleichsmaßnahmen zugunsten der inländischen Fuhrunternehmer im deutschen grenzüberschreitenden Verkehr. Im Interesse der europäischen Integration fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, erst dann die Möglichkeit b) ins Auge zu fassen, wenn die Verhandlungen mit den norddeutschen Küstenländern (siehe a) zu keinem Erfolg geführt haben. 3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 1967 über die von ihr erzielten Fortschritte zur Lösung dieses Problems Bericht zu erstatten. Bonn, den 8. Dezember 1966 Erler und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Anlage 17 Umdruck 115 Änderungsantrag der Abgeordneten Stingl, Hirsch, Dr. Rutschke und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Neuntes Rentenanpassungsgesetz — 9. RAG) — Drucksachen V/1001, V/1179 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 13 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „Versorgungsbezügen" durch die Worte „Leistungen der Kriegsopferfürsorge" ersetzt. Bonn, den 8. Dezember 1966 Stingl Mick Hirsch Mauk Dr. Rutschke Bals 3628 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1966 Anlage 18 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Spitzmüller und Dr. Starke (Franken) (FDP) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD waren im Altestenrat der Auffassung, daß der Entwurf eines Neunten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Neuntes Rentenanpassungsgesetz — 9. RAG) ohne Aussprache in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden könnte. Wir Freien Demokraten halten dieses Gesetz für keine Selbstverständlichkeit, über die ohne eine Aussage zu anderen Punkten der Tagesordnung übergegangen werden könnte, insbesondere wenn man bedenkt, daß a) über Leistungsverbesserungen in Höhe von voraussichtlich 2081 Millionen DM entschieden wird, b) dadurch Leistungen der öffentlichen Hand von zusätzlich 255 Millionen DM erforderlich werden und c) der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang Empfehlungen des Sozialbeirates nicht Folge leisten wird. Es ist das neunte Mal, daß in jährlich ununterbrochener Reihenfolge die Bestandsrenten entsprechend der Veränderung der Bemessungsgrundlage ange- paßt werden. Die Routinemäßigkeit dieser Vorgänge darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß wir nicht nur hier, sondern insbesondere im Hinblick auf die künftige Belastung mit höheren Beiträgen ohne entsprechend höhere Rentenansprüche der Versicherten an einem Wendepunkt stehen. Wir Freie Demokraten wissen leider, daß die Mehrheit der Beitragszahler in Unkenntnis der Entwicklung ist, die auf sie zukommt. Eine Reihe ungemein günstiger Faktoren: a) die Zuwanderung überwiegend junger und voll arbeitsfähiger Flüchtlinge aus Mitteldeutschland, b) eine unerwartet günstige wirtschaftliche Expansion und c) die Beiträge von mehr als als 1 Million Gastarbeitern, denen momentan nur geringfügige Leistungen gegenüberstehen, haben die Probleme zwar verschoben, aber nicht aufgehoben. Ich darf in diesem Zusammenhang die „Welt der Arbeit" vom 9. 12. 1966 Seite 5 zitieren. Es heißt dort unter der Überschrift „Die Ausländer in der Rentenversicherung — Sie helfen uns Beiträge sparen": „Ohne die Beitragsleistungen der ausländischen Arbeitnehmer würde der augenblickliche Beitragsanteil zur Rentenversicherung nicht bei 14 v. H., sondern etwa bei 20 v. H. liegen, erklärte Direktor Wanders von der Landesversicherungsanstalt Schwaben. Die Arbeiter aus dem Ausland sichern mit ihren Rentenversicherungsbeiträgen einen beträchtlichen Teil der Sozialversicherungsausgaben, die auf Grund der Altersstruktur in den kommenden Jahren weiter ansteigen." Soweit die „Welt der Arbeit". Diese Probleme sind für uns Freie Demokraten nicht neu. Man hat darüber gelacht, als wir voraussagten, daß das 1957 beschlossene Finanzierungssystem auf die Dauer den gestellten Aufgaben nicht gewachsen ist und daß wesentliche zusätzliche Belastungen auf die im Arbeitsprozeß Stehenden zukommen werden. Wir stehen jetzt vor dieser Situation, obwohl neben wachsender Beitragseinnahmen infolge steigender Löhne und Gehälter seit der Reform der allgemeine Bundeszuschuß a) in der knappschaftlichen Rentenversicherung von 519 Millionen auf 2445 Millionen DM, b) in der Angestelltenversicherung von 682 Millionen auf 1167 Millionen DM und c) in der Arbeiterrentenversicherung von 2728 Millionen auf 5187 Millionen DM in diesem Jahr gestiegen ist. Das Plenum wird im Rahmen dieses Gesetzes den Empfehlungen des Sozialbeirates nur insoweit Folge leisten, als es positiv für die Rentner ist. Das heißt, es wird eine Erhöhung der Bestandsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung um 8 % und eine Anhebung der Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung um 9 % beschlossen werden. Wir stimmen dem zu. Erstmals wird der Sonderzuschuß, ein spezifisches Wahlgeschenk aus der Gesetzgebung des Jahres 1957, in die dynamische Anpassung mit einbezogen. Dieser Vorgang wurde in der Debatte vom 28. Oktober 1966 von dem jetzigen Koalitionsfreund der CDU/CSU, dem Kollegen Glombig, mit „Pikanterie" charakterisiert. Im Hinblick auf Zustandekommen, Rechtfertigung und Charakter dieser Leistung war und ist diese Regelung für die Freien Demokraten keine Grundsatzfrage. Achtmal hat die CDU nach den Worten der SPD entsprechende Anträge „mit den fadenscheinigsten Begründungen abgelehnt". Wenn wir das früher richtig verstanden haben, ging es um die angebliche Reinheit des 1957 konzipierten Rentensystems. Inzwischen ist es angeblich nur noch ein Lochkartenproblem. So wandeln sich die Dinge. Abschließend darf ich bemerken, daß es uns im Zusammenhang mit der Verabschiedung dieses Gesetzes mit darauf ankommt, darzulegen, daß die soziale Leistungsfähigkeit eines Staates nicht von Formeln, sondern in erster Linie von der Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft im jeweiligen Zeitpunkt abhängt. Bei dem Ausmaß, das die Belastungen der Einkommen insbesondere auch aus nicht selbständiger Tätigkeit durch Steuern und soziale Abgaben angenommen haben und auch weiter annehmen werden, gebietet es die Verantwortung, bei der Erörterung sozialpolitischer Fragen nicht nur die positiven Leistungsverbesserungen, sondern auch die negativen zusätzlicher Belastungen der im Erwerbsprozeß Stehenden in aller Konsequenz und Deutlichkeit aufzuzeigen. Man wird diese Probleme im Dritten Rentenversicherungsänderungsgesetz in irgendeiner Form lösen müssen. Bis zu dem vorgesehenen Termin wird dies aus den erwähnten Gründen nicht mehr geschehen können. Das kommende Jahr wird hier mit einem gesetzwidrigen Zustand in der gesetzlichen Rentenversicherung beginnen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1966 3629 Für die Fraktion der Freien Demokratischen Partei kann ich hier abschließend erklären, daß wir dem Neunten Rentenanpassungsgesetz zustimmen werden. Wir hoffen, daß wir alle bei den Beschlüssen zum Dritten Rentenversicherungsänderungsgesetz den Mut zu langfristig haltbaren Lösungen finden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vom 30. November 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gewandt (Drucksache V/1152 Frage X/1) : Besteht die Möglichkeit, in absehbarer Zeit korrosionshemmende Streusalze zum Auftauen der Straßen vorzuschreiben? Der Bundesminister für Verkehr kann nur für die Bundesfernstraßen die Verwendung besonderer Streumittel vorschreiben. Die Entscheidung, ob und welche Auftausalze auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen gestreut werden, liegt bei den hierfür zuständigen Straßenbaulastträgern. Ob auf .den Bundesfernstraßen korrosionsmindernde Zusätze zum Auftausalz vorgeschrieben werden, hängt von dem Ausgang der in Kürze beginnenden Untersuchungen ab, bei denen geprüft werden soll, ob die in Laborversuchen gefundenen Ergebnisse auch auf der Straße erreicht werden können. Sind diese Versuche erfolgreich, sollen auch die übrigen Baulastträger darüber unterrichtet und versucht werden, im ganzen Bundesgebiet das gleiche Mittel zur Anwendung zu bringen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. November 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gewandt ((Drucksache V/1152 Frage X/2) : Wäre es möglich, durch Schutzanstriche an den Personenkraftwagen billiger bessere Ergebnisse zu erzielen als durch die Verwendung korrosionshemmender Streusalze? Wie aus amerikanischen und kanadischen Untersuchungen bekannt ist, kann durch konstruktive Maßnahmen der Automobilhersteller, durch Schutzanstriche und durch eine erhöhte Fahrzeugpflege die Korrosion der Kraftfahrzeuge wirtschaftlicher und wirkungsvoller verhindert werden als durch korrosionsmindernde Zusätze zum Auftausalz. Durch konstruktive Maßnahmen und durch die Anbringung schützender Überzüge auf der Unterseite der Kraftfahrzeuge haben die Automobilhersteller in den letzten Jahren viel für die Korrosionsfestigkeit ihrer Erzeugnisse getan, ohne daß sich das im Preis niedergeschlagen hat. Die Verwendung eines Korrosionsinhibitors zum Auftausalz erfordert überschläglich für die Bundesfernstraßen einen Mehraufwand von rd. 5,7 Millionen und für die übrigen Straßen einen solcher, von etwa 10 Millionen DM jährlich, zusammen also etwa 15-16 Millionen DM. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wagner (Drucksache V/1152 Fragen X/6 und X/7) : Wie beurteilt der Bundesverkehrsminister den in der Zeitschrift „Der Deutsche Bundesbahnbeamte" Nr. 20 vom 16. Oktober 1966 erschienenen Artikel „Nebenbahnstillegung ein Verlustgeschäft"? Hält der Bundesverkehrsminister die in dem in Frage X/6 erwähnten Artikel zum Ausdruck kommende Ansicht für richtig, daß die im Bundesbahnanpassungsgesetz vorgeschlagene ,Stilllegung der Nebenbahnen im Zuge der negativen Rationalisierung der Deutschen Bundesbahn einen Verlust von 440 Millionen und nicht, wie erwartet, eine Einsparung von 600 Millionen pro Jahn ergeben würde? Der Artikel „Nebenbahn-Stillegung — ein Verlustgeschäft" in der Zeitung „Der Deutsche Bundesbahnbeamte" vom 16. Oktober 1966 ist nicht geeignet, als Maßstab für die Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolges der von der Deutschen Bundesbahn vorgesehenen Stillegungsmaßnahmen zu dienen, da er eine globale Betrachtung über die wirtschaftlichen Auswirkungen im Falle einer Stillegung des gesamten Nebenbahnnetzes der Deutschen Bundesbahn enthält. In diese -Überlegungen sind also nicht nur die stark verlustbringenden und daher auszuschaltenden, sondern auch die Strecken mit einem günstigen Wirtschaftsergebnis einbezogen. Es ist keinesfalls angängig, eine so grobe Unterscheidung von Hauptbahnen und Nebenbahnen, Begriffen, die technischer und nicht wirtschaftlicher Art sind, einer wirtschaftlichen Betrachtung zugrunde zu legen. So wie es ertragreiche Nebenbahnen gibt, gibt es auch verlustbringende Strecken, die unter dem Begriff der Hauptstrecken fallen. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn will jedoch aus kaufmännischen Überlegungen heraus nur verkehrsschwache Strecken — gleichgültig ob Nebenbahnen oder Hauptbahnen — stillegen und folgt damit dem Gutachten der Deutschen Revisions- und TreuhandGesellschaft vom 16. 2. 1966, dessen Ergebnisse dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages übermittelt wurden. Die Überlegungen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, der Deutschen Revisions- und Treuhand-Gesellschaft einerseits und die des Artikelschreibers gehen mithin von unterschiedlichen Voraussetzungen aus; daher sind auch die Schlußfolgerungen nicht vergleichbar. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat erst am 23. November 1966 in der Länderverkehrsministerkonferenz erneut erklärt, daß die in dem Bericht des Vorstandes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn vom 1. September 1964 genannten Maßnahmen eine Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses der Deutschen Bundesbahn von etwa 500 Mill. DM nach dem damaligen Preisstand erwarten lassen. Hierbei handelt es sich jedoch um ein Bündel von vorgeschlagenen Rationalisierungsmaßnahmen und nicht nur um Stillegungen von Streckenabschnitten. 3630 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1966 Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. November 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höhmann (Hessisch Lichtenau) (Drucksache V/1152 Frage X/8) : Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen der Deutschen Bundesbahn und der IVG Bad Godesberg betreffend die Übernahme des Industriegleises von Hessisch Lichtenau—Hirschhagen bis zum Anschluß an die Bundesbahnstrecke Walburg-Großalmerode-West? Wie mir die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn mitgeteilt hat, ist diese nicht in der Lage, die Gleisanlagen der IVG zu übernehmen, weil .die Anschlußbahn nicht kostendeckend betrieben werden kann. Es muß daher, wenn der Weiterbestand der Gleisanlagen gewährleistet sein soll, ein anderer Kostenträger gefunden werden. Nach den Schätzungen der Bundesbahndirektion Kassel betragen die Kosten, die erforderlich sind, um die Anlagen so herzurichten, daß in den nächsten 10 Jahren keine wesentlichen Unterhaltungsarbeiten anfallen, rund 0,5 Millionen DM. Die Deutsche Bundesbahn wäre aber voraussichtlich bereit, den Betrieb auf den genannten Gleisanlagen weiterzuführen, wenn ihr die dadurch entstehenden Unkosten, etwa durch Zahlung besonderer Zustellgebühren von den in Frage kommenden Anschließern oder von anderer Seite, ersetzt werden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. November 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brück (Holz) (Drucksache V/1152 Frage X/10): Ist die Bundesregierung auch nach der Ablehnung der Als-obTarife für die Ausfuhr saarländischer und lothringischer Kohle über deutsche Seehäfen durch die Hohe Behörde immer noch der Auffassung, daß diese Tarife eine dauerhafte Lösung der Standortfrage des Saarlandes sind? Die Entscheidung der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über die beiden von Ihnen genannten Tarife steht noch aus. Es sind weitere mündliche Verhandlungen in Aussicht genommen. Im übrigen darf ich Ihnen versichern, daß die Bundesregierung die sogenannten „Als-ob-Tarife" nach- wie vor für eine dauerhafte Lösung der Standortfragen des Saarlandes hält. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Lohmar (Drucksache V/1152 Fragen X/11 und X/12): Trifft es zu, daß 100 bis 150 Wissenschaftlern und Technikern in den Instituten der Deutschen Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt gekündigt worden ist? Welche Ursachen haben zu den in Frage X/11 erwähnten Maßnahmen im Rahmen der Deutschen Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt geführt? Kündigungen von Wissenschaftlern und Technikern hat die Deutsche Versuchsanstalt für Luft-und Raumfahrt e. V. (DVL) nicht ausgesprochen. Die DVL befürchtet allerdings, im Jahr 1967 Entlassungen vornehmen zu müssen, wenn nicht die Zuwendungen der öffentlichen Hand über das vorgesehene Maß hinaus weiter erhöht werden können. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes der in der Deutschen Gesellschaft für Flugwissenschaften e. V. (DGF) zusammengeschlossenen Flugforschungsanstalten für 1967 wird am 1. Dezember 1966 durch den Personal-und Finanzausschuß des DGF-Kuratoriums erstmals beraten. Erst hierbei kann festgestellt werden, ob die Befürchtungen der DVL zutreffen und welche Gegenmaßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Müller-Hermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche nur ein paar Worte zu dem Entschließungsantrag 111, der sich mit der Lage der deutschen Seehäfen beschäftigt. Insbesondere möchte ich ein Wort an die Adresse des Herrn Bundesfinanzministers richten.
    Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister und meine Damen und Herren der Regierung! Bei der Mineralölsteuer handelt es sich nicht nur um eine Verbrauchsteuer, sondern für einen Teil der Verbraucher von Mineralöl, nämlich von Dieselkraftstoff, auch um eine echte Kostensteuer. Das wirkt sich auf den Güterkraftverkehr, auf den Beruf der Handelsreisenden, aber auch insbesondere für die deutschen Seehäfen nachteilig aus. Damit beschäftigt sich dieser Entschließungsentwurf.
    Ich bitte das Hohe Haus und die Bundesregierung, sich um die Probleme der deutschen Seehäfen und ihres verzerrten Wettbewerbs mit den Benelux-Häfen in Zukunft besonders zu kümmern. Die Lage der deutschen Seehäfen wird zweifellos auch durch das, was wir heute hier beschlossen haben, nicht erleichtert, sondern eher erschwert. Wir müssen dies Problem auf dem Wege der nationalen Gesetzgebung anpacken, nachdem es auf EWG-Ebene nicht gelungen ist, neben den Liberalisierungstendenzen auf den europäischen Verkehrsmärkten auch eine entsprechende und gleichzeitige Harmonisierung durchzusetzen.
    Ich empfehle also dem Hohen Hause, diesen Entschließungsentwurf anzunehmen. Er veranlaßt die Bundesregierung, uns möglichst rasch, spätestens bis zur Mitte des nächsten Jahres, Vorschläge zu unterbreiten, wie die bestehenden künstlichen Wettbewerbsnachteile der deutschen Seehäfen entscheidend abgebaut werden können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Schlager.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Schlager


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem interfraktionellen Antrag Umdruck 110 liegt die Absicht zugrunde, die Verwendung der aus der Mineralölsteuererhöhung zu erwartenden Mehreinnahmen in enger Anlehnung an das Gutachten der Kommission für die Finanzreform auf die in Ziffer 1 unter Buchstaben a bis c des Antrags aufgezählten Schwerpunkte zu beschränken. Es sind dies der Bau innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen, verkehrswichtiger Zubringerstraßen, öffentlicher Personennahverkehrswege, aber auch der Ausbau des zwischenörtlichen Straßennetzes in unterentwickelten Räumen und im Zonenrandgebiet.
    Von den Vorschlägen der Kommission für die Finanzreform weicht diese Ihnen heute vorerst vorgeschlagene Projektbegrenzung im wesentlichen wohl nur in zwei Punkten ab: 1. Das Gutachten über die Finanzreform schließt weitere Verwendungszwecke wie etwa die Förderung des ruhenden Verkehrs keineswegs aus. 2. Das Gutachten spricht sich außerdem auch dafür aus, daß die Förderung des innerörtlichen Hauptstraßennetzes in erster Linie auf die Gemeinden und Gemeindeverbände in Verdichtungsräumen beschränkt bleibt.
    Hinsichtlich des ersten Punktes sind wir jedoch der Auffassung, daß die von uns heute als Vorgriff auf die kommende Finanzreform zusätzlich zu den Verkehrsprogrammen von Bund, Ländern und Gemeinden bewilligten Bundesmittel zunächst auf einige Schwerpunkte beschränkt bleiben müssen. Der Investitionsbedarf dafür ist so groß, daß die jetzt in wachsendem Maße zufließenden Sondermittel des Bundes aus der Mineralölsteuer nicht ausreichen, um entscheidend dazu beitragen zu können, die hauptsächlichen Aufgaben auch nur eines der von uns gewählten Schwerpunkte im gebotenen Maße und Tempo zu bewältigen.
    Wir haben deshalb geprüft, ob es nicht ratsam wäre, die Sondermittel zunächst auf nur ganz wenige oder gar nur auf den einen oder den anderen Verwendungszweck, etwa den Bau öffentlicher Personennahverkehrswege, zu beschränken. Es wurde deshalb von uns auch eingehend beraten, ob es nicht geboten sei, zumindest — so wie es auch das Gutachten der Kommission für die Finanzreform vorschlägt — die Förderung der innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen nur für Gemeinden und Gemeindeverbände in Verdichtungsräumen vorzusehen.
    Wir stimmen jedoch mit der Bundesregierung überein, wenn sie in ihrer Stellungnahme zum Bericht der Sachverständigenkommission eine Rangordnung zwischen den Verkehrsproblemen in den Verdichtungsräumen einerseits und denen der anderen Gemeinden für nicht vertretbar hält. Das Verkehrswegenetz bildet eine funktionale Einheit, die ihren Aufgaben optimal eben nur gerecht werden kann, wenn alle Teile in ihrer Entwicklung miteinander angemessen Schritt halten. Dem Bund erwächst hieraus eine Mitverantwortung für eine möglichst sinnvoll aufeinander abgestimmte Entwicklung der Lebensverhältnisse in allen Teilen des Bundesgebietes.
    Wir bitten daher, in der Reihenfolge der Schwerpunkte keine Rangordnung der Anwendungsfälle zu sehen. Da die Verkehrsbaumaßnahmen in den Siedlungsschwerpunkten aus den dort vorgegebenen Faktoren wie etwa der Bebauungsdichte im allgemeinen schwieriger, zeitraubender und aufwendiger als in den übrigen Gebieten sind, wird ohnehin ein erheblicher Teil der hier in Frage stehenden Bundesmittel für die Verdichtungsräume und die Bewältigung ihrer Verkehrsengpässe zur Verfügung gestellt werden müssen. Wir wissen. daß auch die mittelgroßen Städte, auch wenn sie selbst nicht in Verdichtungsräumen liegen, mit Verkehrsengpässen konfrontiert sind, deren Bewältigung die Kraft der
    3616 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1966
    Schlager
    Baulastträger übersteigt. Letztlich geht es ja um die Bewältigung der Verdichtungszonen des Verkehrs schlechthin. Diese sind aber nicht nur eine Erscheinung der Ballungsräume, sie bestehen auch in Ortschaften verschiedener Größe außerhalb von Verdichtungsräumen. Es gibt sehr wohl Verdichtungsräume, etwa Städte mittlerer Größe, die z. B. in einer Tallage liegen, in denen sich Straßenverbindungen kreuzen, die Ballungsräume verbinden. Es gibt also Verdichtungsräume, die keineswegs in industriellen Ballungsräumen selbst liegen müssen.
    Im übrigen erkennen wir die funktionale Einheit des Verkehrswegenetzes besonders deutlich auch aus der Wechselwirkung zwischen den Sanierungsmaßnahmen für die Ballungsräume und ,den Raumordnungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die ländlichen Gebiete, insbesondere der unterentwikkelten Gebiete und des Zonenrandgebietes. Die Sogwirkung der Ballungsräume würde sich sicherlich weiter erheblich vergrößern, falls die Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die unterentwickelten Gebiete und das Zonenrandgebiet und die sonstigen Verdichtungszonen im ländlichen Raum nicht Schritt halten würden. Es bestünde weiter die Gefahr, daß die jeweiligen Sanierungserfolge in den Ballungsräumen durch die fortdauernde Landflucht wieder zunichte gemacht würden. Da die Kosten für Infrastrukturmaßnahmen im Ballungsraum pro Kopf erheblich höher sind als die entsprechenden Kosten der Sanierungsmaßnahmen für den ländlichen Raum, könnte der Erfolg der mit der Mineralölsteuererhöhung beabsichtigten Sanierung, vor allem auch unseres städtischen Verkehrs, erneut entscheidend in Frage gestellt werden. Zu Recht stellen daher der Landkreistag und der Gemeindetag fest, daß die Gesundung der Ballungsräume auf Dauer nur zu erreichen ist, wenn auch die Landflucht durch koordinierte Maßnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden zum Stillstand gebracht wird.
    Wir sind daher der Auffassung, daß die Möglichkeit, ,die heute hier beschlossene Mineralölsteuererhöhung auch für die Sanierung unterentwickelter Gebiete und die Entwicklung des Zonenrandgebietes zu verwenden, nicht von vornherein blockiert werden darf. Zur Diskussion stehen hierbei vor allem Zuwendungen, die es ermöglichen, daß durch die Bereitstellung eines gutfunktionierenden Zwischenverkehrsnetzes in genügender Entfernung von den Kerngebieten der Ballungsräume sowie im Zuge der Sanierung entwicklungsbedürftiger Gebiete attraktive und funktionsfähige Mittelpunktgemeinden weiter entwickelt oder neu geschaffen werden. Es liegt daher nicht zuletzt im wohlverstandenen Interesse der Ballungsräume, daß die Förderung unterentwickelter Gebiete oder des Zonenrandgebietes im Einzelfall dort, wo der Investitionsbedarf die Kräfte der Baulastträger übersteigt, ebenfalls aus den für die kommunale Verkehrspolitik zweckbestimmten Steuern durch gezielte Einzelmaßnahmen möglich ist.
    Wir sind uns dabei im klaren darüber, daß die Finanzierung des kommunalen Gesamtbedarfs noch umfassenderer Finanzquellen bedarf. Es handelt sich hier zweifelsohne um eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der auch die Länder aus ihren Finanzquellen, vielleicht der Kraftfahrzeugsteuer, noch Erhebliches werden beitragen müssen.
    Ziffer 2 des Entschließungsantrages trifft eine grundsätzliche Bestimmung über die Verteilung dieser Zuwendungen. Wenn das Einvernehmen mit den Ländern ausdrücklich hervorgehoben wird, dann soll damit besonders betont werden, daß mit dem vorgesehenen Verteilungsverfahren in die Zuständigkeiten der Länder nicht eingegriffen werden soll. Unter Berücksichtigung der Kompetenzen der Länder soll ein Verfahren entwickelt werden, das sicherstellt, daß die Zuwendungen an die Länder nicht nach schematischen, sondern nach projektorientierten Bedarfsgesichtspunkten gegeben werden. Bei allen verfassungsrechtlichen Problemen, die zu diesem Fragenkomplex bestehen mögen, darf ferner nicht übersehen werden, daß hier wegen der Dringlichkeit der Aufgabe Sofortmaßnahmen notwendig sind.
    Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)