Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die deutschen Eigentümer der an der deutsch-niederländischen Grenze gelegenen Traktatländereien darüber enttäuscht sind, daß ihnen das zurückgekaufte Land nicht sofort zur Nutzung überlassen werden konnte, weil es an niederländische Bauern verpachtet war und unter die niederländischen Pachtschutzbestimmungen fällt. Über die Anwendung der Pachtschutzbestimmungen entscheiden die niederländischen Behörden.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es dem Geiste des Vertrages entsprechen würde, wenn die Eigentümer die Möglichkeit erlangten, ihren Grundbesitz sobald als möglich wieder in vollem Umfang zu nutzen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, in dieser Angelegenheit mit der niederländischen Regierung Besprechungen aufzunehmen.