Rede von
Dr.
Elisabeth
Schwarzhaupt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die ersten Fragen betreffen beide die am Bodensee entlanglaufende Strecke der Ölleitung und das über die Sicherheitsmaßnahmen dieses Streckenteils erstattete Gutachten der Internationalen Expertenkommission. Ich möchte in Erinnerung rufen, daß die Bundesregierung auf Grund ihrer Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten nur insoweit berechtigt war, sich in die Beratungen über die Genehmigung der Ölleitung einzuschalten, als die Auswirkungen der Verlegung der Leitung im Ausland, insbesondere am Ufer des Bodensees, also dieses Streckenabschnitts der Ölleitung auf österreichischem Boden, zur Erörterung stand. Die mit der Verlegung der Leitung auf deutschem Gebiet zusammenhängenden Fragen waren allein von den Behörden der Länder Bayern und Baden-Württemberg, nicht aber vom Bund zu erörtern und zu entscheiden.
Die Internationale Expertenkommission hat für die zusätzliche Sicherung der Leitungsstrecke am Ufer des Bodensees zwischen dem Bregenzer Hafen und dem Strandbad Lochau, einer Strecke von 1,8 km, eine Reihe von Möglichkeiten erwogen und sich letztlich zugunsten der Verlegung der Leitungen in einem Mantelrohr ausgesprochen.
Die Bundesregierung ist auch heute der Meinung, daß diese Sicherung für die hier in Betracht kommende Strecke am Ufer des Bodensees das Äußerste darstellt, was nach Lage der Dinge zu erreichen war. Sie hat aber zu keiner Zeit die Ansicht vertreten, daß ein Außlaufen von Öl aus der Fernleitung in den Bodensee völlig unmöglich sei. Sie sieht nach wie vor unter den gegebenen Umständen darin ein Höchstmaß an Sicherung, daß das Öl bei einer Undichtigkeit der Fernleitung zunächst von dem die Leitung umschließenden Mantel aufgefangen und der weitere Zufluß von Ö1 durch automatische Absperrventile unterbrochen würde.
Die Bundesregierung hätte im übrigen, wie ich ebenfalls in Erinnerung rufen darf, gewünscht — und hat daraus nie ein Hehl gemacht —, daß die Leitung vom See ferngehalten würde. Dies hat sich aber bekanntlich in den internationalen Verhandlungen nicht durchsetzen lassen.