Rede von
Dr.
Elisabeth
Schwarzhaupt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Kommission zur Vorbereitung des Deutschen Arzneibuches, 7. Ausgabe, hat am 28. Juni 1965 den Entwurf eines neuen Deutschen Arzneibuches verabschiedet und dem Bundesgesundheitsamt vorgelegt. Zur Klärung einer Reihe von Fragen, die der Entwurf aufwarf, war ein umfangreicher Schriftwechsel mit in- und ausländischen Inhabern von Warenzeichenrechten erforderlich, so daß der Entwurf meinem Hause erst am 1. April 1966 vorgelegt werden konnte.
Mit ,dem Bundesminister ,der Justiz wird darüber verhandelt, in welcher Form ,die Verordnung über das Deutsche Arzneibuch nach § 5 Abs. 5 des Arzneimittelgesetzes zu erlassen ist. Ich glaube, daß diese Verhandlungen im Laufe der nächsten Wochen zum Abschluß gebracht werden können.
Ich will Ihnen sagen, welche Schwierigkeiten dabei bestehen. Zuwiderhandlungen gegen das Deut, sehe Arzneibuch sind als Vergehen unter Strafe gestellt. Die einzelnen Vorschriften müssen deshalb so gefaßt sein, daß sie hinreichend bestimmte strafrechtliche Tatbestände im Sinne des Art. 103 des Grundgesetzes darstellen. Der Charakter des Deutschen Arzneibuches, der durch einen umfassenden wissenschaftlichen Gehalt bestimmt wird, macht es besonders schwierig, diesem grundgesetzlichen Bestimmtheitserfordernis gerecht zu werden. So wie ,die Dinge liegen, wird es wahrscheinlich notwendig sein, die Straf- und Bußgeldvorschriften des Arzneimittelgesetzes zu ändern. Diese Komplikation erklärt die Verzögerung.