Rede von
Dr.
Willy
Steinmetz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich darf, Herr Präsident, im Einverständnis mit der Frau Abgeordneten die Fragen gemeinsam beantworten.
Für eine Reihe von Bestimmungen der neuen Postordnung vom 16. Mai 1963 wurden durch die Postgebührenordnung vom 15. Juni 1964 Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 1965 gewährt. Nach § 4 Abs. 1 der Postgebührenordnung galten die Gebühren für Standardbriefsendungen bis zum 31. Dezember 1965 praktisch für alle Briefsendungen bis 20 g. Damit hatten die Versender seit der Verkündung der neuen Postordnung annähernd drei Jahre Zeit, ihre Sendungen den neuen Bestimmungen anzupassen.
Seit dem 1. Januar 1966 unterliegen Briefe, die die Maße für Standardbriefe überschreiten, der nächsthöheren Gebührenstufe, die zur Zeit 50 Pf beträgt. Für vergleichbare Briefdrucksachen betragen die Gebühren 40 Pf je Sendung.
Die Bundesregierung hat aus Gründen der Gleichbehandlung aller Postbenutzer, aber auch aus betrieblichen Gründen keinerlei Ausnahmen von dieser Regelung zugestanden. Dies gilt auch für Grußkarten des Weltkinderhilfswerks der Vereinten Nationen. Eine entsprechende Auskunft ist dem Kinderhilfswerk bereits Anfang 1966 gegeben worden.