Rede von
Dr.
Thomas
Dehler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die Sitzung ist eröffnet.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Präsident des Bundestages hat gemäß § 96 a der Geschäftsordnung die
Siebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966,
— Drucksache V/1145 —an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um fristgemäße Behandlung überwiesen.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 24. November 1966 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. § 205 d RVO — Drucksache V/1040 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/1149 verteilt.
Zu den in der Fragestunde der 74. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. November 1966 gestellten Fragen des Abgeordneten Raffert, Drucksache V/1133 Nrn. XI/3, XI/4 und XI/5 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 24. November 1966 eingegangen. Sie lautet:
1. Der Bildtelegrammdienst weist eine erhebliche Kostenunterdeckung auf. Die „Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost" hat in ihrem Gutachten vom 6. 11. 1965 die Aufgabe der öffentlichen Bildtelegraphenstellen vorgeschlagen. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu diesem Gutachten bereits erklärt, daß die restlose Einstellung dieses Dienstes nicht möglich sei, jedoch eine Einschränkung auf wenige öffentliche Bildtelegraphenstellen beabsichtigt werde.
Von der Einschränkung, von welcher der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost am 4. 10. 1966 zustimmend Kenntnis genommen hat, sind betroffen: zum 1. November 1966 die öffentliche Bildtelegraphenstelle Köln und zum 1. Februar 1967 die öffentlichen Bildtelegraphenstellen in Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hamburg, Hannover, Mainz, Mannheim, München, Nürnberg und Stuttgart.
Nach dem 1. Februar 1967 werden im Bundesgebiet noch 3 öffentliche Bildtelegraphenstellen zur Verfügung stehen, und zwar in Berlin, Bonn und Frankfurt; demgegenüber wird von den Fernmeldeverwaltungen des Auslandes in der Regel nur eine einzige öffentliche Bildtelegraphenstelle unterhalten.
2. Die Aktualität der Zeitungsberichterstattung wird nach unserer Auffassung nicht beschnitten, wenn die von der Deutschen Bundespost gebotenen sonstigen Möglichkeiten für die Bildübertragung ausgenutzt werden; dies sind: a) die Übertragung im öffentlichen Bildtelegraphennetz über Anschlüsse für private Bildstellen, b) der Bildfunk für mehrere Empfänger und c) der Bildtelepraphendienst auf dauernd überlassenen Leitungen. Darüber hinaus unterhält die Deutsche Bundespost im öffentlichen Bildtelegraphennetz öffentliche Anschaltestellen; diese stehen entweder als ständige Einrichtung oder für die Dauer besonderer Ereignisse den Presseunternehmen sowie den selbständigen Bildreportern für die Anschaltung von tragbaren Bildtelegraphen-Sendegeräten zur Verfügung.
*) Siehe 74. Sitzung, Seite 3475 A
Die erwähnten Dienste werden im Gegensatz zum Bildtelegrammdienst rege in Anspruch genommen und weisen steigende Verkehrszahlen auf.
3. In der Bundesrepublik Deutschland verfügen drei Nachrichtenagenturen und ein Verlag über eigene Bildtelegraphennetze. Es ist daher keine Monopolstellung gegeben. Die in der Anfrage unterstellte Vormachtstellung würde nur dann durch die vorgesehenen Einschränkungen verstärkt, wenn anderen Verlagen künftig keine Möglichkeit mehr gegeben wäre, Bilder telegraphisch zu übermitteln; dies ist aber nicht der Fall. Hierzu wird auf die vorher erwähnte Möglichkeit zur Benutzung des öffentlichen Bildtelegraphennetzes verwiesen ,sowie auf die Möglichkeit, daß kleine Verlage mit Inhabern privater Bildstellen über die Mitbenutzung Absprachen treffen können, wenn ihnen die Beschaffung eigener Bildtelegraphengeräte unwirtschaftlich erscheint.
Wir beginnen mit der
Fragestunde
— Drucksachen V/1133, V/1137, V/1147 —
Ich rufe zunächst die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf. Frage XI/8 des Herrn Abgeordneten Lautenschlager:
Ist das Bundespostministerium bereit, in Kürze die Empfangsverhältnisse für das Zweite Fernsehprogramm im mittleren Altmühltal, besonders in den Landkreisen Riedenburg und Beilngries, zu verbessern oder mittels eines Provisoriums his zur Errichtung einer festen Relaisstation der dort wohnenden Bevölkerung einen besseren Empfang des Zweiten Fernsehprogrammes zu ermöglichen?
Bitte, Herr Staatssekretär!