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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 74. Sitzung Bonn, den 24. November 1966 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 3463 A Fragestunde (Drucksachen V/1133, V/1137) Fragen der Abg. Folger und Strohmayr: Unrechtmäßige Ausnutzung der Schlechtwettergeldregelung Kattenstroth, Staatssekretär . . ..3463 C Strohmayr (SPD) . . . . . . 3464 A Gerlach (SPD) . 3464 B Dr. Müller (München) (SPD) . . 3464 D Fragen des Abg. Kohlberger: Angeblicher Verkauf von Flugzeugen des Typs Fouga-Magister Gumbel, Staatssekretär 3465 B Kohlberger (SPD) . . . . . . 3465 C Strohmayr (SPD) . . . . . . 3466 B Fellermaier (SPD) . . . 3466 D Fragen des Abg. Wächter: Kosten der nach den NATO-Vorschriften gebauten Hundezwinger Gumbel, Staatssekretär . . . . . 3467 A Wächter (FDP) . . . . . . . 3467 C Borm (FDP) . . . . . . . . 3468 B Moersch (FDP) 3468 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3468 C Frage des Abg. Dröscher: Zurückstellung von der Wehrpflicht für den nachweislich einzigen Sohn eines im Kriege Gefallenen — Regelung in Härtefällen . Gumbel, Staatssekretär . . . . . 3468 D Fragen des Abg. Dr. Prassler: Meldestellen für Straßenverkehrsunfälle Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3469 B Dr. PrasSler (CDU/CSU) . . . . . 3469 D Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach): Schwierigkeiten des grenzüberschreitenden .Güterkraftverkehrs Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3470 B Meister (CDU/CSU) 3470 D Frage des Abg. Dröscher: Dreispurverkehr auf Bundesstraßen . . 3470 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einfluß von Städten und anderen Ansiedlungen auf das Wetter Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3471 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3471 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1966 Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Einsparungen an Verwaltungspersonal und finanziellen Aufwendungen bei der Deutschen Bundesbahn 3471 B Fragen der Abg. Schwabe und Börner: Behandlung deutscher Flugtouristen durch spanische Behörden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3471 C Schwabe (SPD) 3472 A Börner (SPD) . . . . . . . . 3472 B Frage des Abg. Iven: Reflektierende Autokennzeichen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3473 A Frage des Abg. Schwabe: Beförderung deutscher Touristen durch deutsche Fluggesellschaften Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3473 A Schwabe (SPD) 3473 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Bau der Autobahn Regensburg–Passau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3473 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 3474 A Fragen des Abg. Dorn: Schließung von Postfächern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3474 C. Fragen des Abg. Raffert: Stillegung von Bildfunksende- und -empfangsanlagen 3475 A Fragen der Abg. Frau Meermann: Straßen- und Ortsbezeichnungen im Brief- und Telegrammverkehr Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3475 A Frau Meermann (SPD) . . . . . 3475 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache V/1097) — Erste Beratung — Frau Berger-Heise (SPD) . . . . . 3476 A Borm (FDP) 3479 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 3480 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 3480 D Schütz (Berlin), Senator . . . . . 3481 C Dr. Heck, Bundesminister . . . . 3481 D Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 3482 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. 11. 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall (Drucksache V/1031) — Erste Beratung — 3483 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. 11. 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet (Drucksache V/1032) — Erste Beratung — . . . . . 3483 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. 4. 1966 mit Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern (Drucksache V/1045) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3483 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. 4. 1966 mit dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei der Gewerbesteuer (Drucksache V/1046) — Erste Beratung . . . . . 3483 C Entwurf eines Gesetzes über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz) (Drucksache V/1073) — Erste Beratung — . . . . 3483 D Entwurf eines Gesetzes über Einheiten im Meßwesen (Drucksache V/1074) — Erste Beratung — 3483 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten und Dritten Protokoll vom 12. 12. 1963 und 14. 12. 1965 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 12. 11. 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/1078) — Erste Beratung — . . . . . . . . 3483 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. 12. 1961 mit der Republik Liberia zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/1079) — Erste Beratung — . . . . . . . 3484 A Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Stillegung von Steinkohlenbergwerken (Drucksache V/1080) — Erste Beratung — 3484 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. 7. 1966 mit der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete 'der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/1087) — Erste Beratung — 3484 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1966 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (Drucksache V/1129) — Erste Beratung — 3484 B Entwurf eines Gesetzes zu dein Vertrag vom 23. 8. 1965 mit der Zentralafrikanischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/1128) — Erste Beratung — 3484 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1104) — Erste Beratung — 3484 C Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache V/1088) — Erste Beratung — Dr. Gradl, Bundesminister . . . 3484 D Kuntscher (CDU/CSU) 3486 A Rehs (SPD) 3486 D Dr. Rutschke (FDP) 3488 B Übersicht 8 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1064) 3489 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Martin (Drucksache V/1028) . 3489 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache V/1033, Umdruck 4) Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 3490 A Exner (CDU/CSU) 3490 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen über die Entschließungsanträge der Fraktionen der SPD und der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 (Drucksache V/1111, Umdrucke 59 [neu], 78 Teil a)) Memmel (CDU/CSU) 3491 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Klepsch, Bauknecht, Bewerunge, Dr. Frey, Dr. Effertz u. Gen. betr. Import von Saatgut der Kartoffelsorte „Bintje" (Drucksachen V/741, V/1055) 3491 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Fünfundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1084, V/1126) . . . . . 3491 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine erste Richtlinie des Rats zur Koordinierung der die Aufnahme und Ausübung der Direktversicherung (außer Lebensversicherung) betreffenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften (Art. 57, Abs. 2 EWGV) (Drucksachen V/805, V/1095) 3491 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen V/906, V/1048) 3492 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/923, V/1049) .. . . . . . . . . . 3492 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Sechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/927, V/1053) 3492 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/926, V/1052) 3492 B Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Garde-Train-Kaserne in Berlin-Tempeihof (Drucksache 1071) . . . 3492 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Erlaß einer Angemessenheitsverordnung (Drucksache V/1038) . . .. . . . . 3492 C Nächste Sitzung 3492 D Anlagen 3493 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1966 3463 74. Sitzung Bonn, den 24. November 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.28 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. 11. Bauer (Wasserburg) 25. 11. Beuster 25. 11. Blachstein 30. 11. Diekmann 25. 11. Dr. Dittrich * 25. 11. Draeger 15. 12. Dr. Effertz 25. 11. Erler 30. 11. Ertl 25. 11. Faller * 24. 11. Dr. Furler 25. 11. Hahn (Bielefeld) * 25. 11. Herold 25. 11. Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11. Frau Dr. Krips 31. 12. Lenz (Trossingen) 30. 11. Dr. von Merkatz 30. 11. Missbach 29. 11. Ott 25. 11. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 30. 11. Seifriz * 25. 11. Strauß 25. 11. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Struve 30. 11. Dr. Verbeek 30. 11. Weigl 1. 3. 1967 Wienand 4. 12. Wurbs 25. 11. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 24. November 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seuffert (Drucksache V/1133 Frage VI/ 12) : Warum ist im Steueränderungsgesetz 1966 die Beseitigung des § 51 Abs. 1 Ziffer 2 Buchstabe t EStG (Steuerbegünstigung für Vollblutzucht) nicht vorgesehen, obwohl die Bundesregierung laut ihrer Antwort vom 22. August 1966 auf meine damalige Anfrage der Ansicht ist, daß die Begünstigung beseitigt werden sollte? Die Steuermehreinnahmen, die sich durch den Fortfall der Vergünstigung für Vollblutzucht ergeben würden, sind nur gering. Aus diesem Grunde ist die Streichung dieser Vorschrift nicht in den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1966 aufgenommen worden, das bekanntlich in erster Linie haushaltsmäßigen Notwendigkeiten dienen sollte. Die Streichung der maßgebenden Vorschriften in § 51 EStG ist für den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes vorgesehen, das entsprechend den Vorschlägen der Kommission zur Vereinfachung des Einkommensteuerrechts u. a. auch eine generelle Überarbeitung der Ermächtigungsvorschriften in § 51 EStG bringen soll. Damit würde auch eine mehrmalige Änderung des § 51 EStG innerhalb kurzer Zeit vermieden. Mit den Vorarbeiten für den Entwurf dieses Steueränderungsgesetzes ist bereits begonnen worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt. Wir sind damit am Ende der Fragestunde angekommen. Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung. Die noch offenstehenden Fragen werden in der 75. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 25. November 1966, 9 Uhr, beantwortet.
    Wir fahren nunmehr in der Tagesordnung fort. Ich rufe Punkt 7 auf:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Berger-Heise, Borm und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts
    — Drucksache V/1097 —
    Wird das Wort zur Begründung begehrt? — Bitte schön, Frau Berger-Heise, zur Begründung!





Rede von Margarete Heise
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache V/1097 legen Abgeordnete der SPD und der FDP Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts vor, nach dessen Inhalt die Sondervorschriften für das Land Berlin neu geregelt werden sollen.
Die sogenannten Abbaugesetze vom 23. Juni 1960 legten den Schlußtermin bekanntlich auf den 31. Dezember 1965. Die Bundesregierung war dann der Meinung, daß sie diesen Termin nicht einhalten könne. Sie wollte ihn hinausschieben und hat im Sommer vorigen Jahres dem Parlament einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Das Parlament verlegte dann den Endtermin auf den 31. Dezember 1967. Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei erklärte damals, daß nach ihrer Meinung ein bestimmter Termin überhaupt nicht einzuhalten sei, an dem die vollständige Liberalisierung der Wohnungswirtschaft in allen Stadt- und Landkreisen durchzuführen wäre. Das heißt, sie meinte, daß es ohne besondere Schwierigkeiten für die betroffenen Bevölkerungskreise in bestimmten Gebieten nicht abgehen würde, und sie meinte, der Gesetzgeber könne darum den Zeitpunkt nicht genau voraussehen. Die Entwicklung hat die Richtigkeit dieser Annahme, glaube ich, bestätigt. Der überaus schnelle Rückgang des sozialen Wohnungsbaues — siehe unseren Etat 1967 , durch leere Bundes- und Länderkassen bedingt, aber auch durch einen aus- getrockneten Kapitalmarkt -- es gibt keine erststelligen Hypotheken —, läßt den Wohnungsmangel gerade in den schon weiß gewordenen Kreisen wieder zur Wohnungsnot werden und macht diesen Kreisen und ihren Verwaltungen schwer zu schaffen.
Hinzu kommt, daß sich das sogenannte soziale Mietrecht, das als Ersatz für das aufgehobene Mieterschutzgesetz gedacht war, als ungeeignet erwiesen hat, soziale Härten zu verhindern. Ich muß das jetzt in meiner Eigenschaft als Vertreter der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei sagen. Denn wir haben ja schon am 3. Mai dieses Jahres einen Antrag eingereicht — Drucksache V/564 —, der noch nicht behandelt wurde, der aber in der nächsten Woche im Ausschuß behandelt werden soll und in dem eine Neuregelung dieses sozialen Mietrechts vorgesehen ist.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Dehler.)

Ich möchte das hier ausdrücklich sagen, da das in diesem Antrag nicht enthalten ist; aber es ist der background für diesen Antrag.
Tausende von Mietern, die im Vertrauen auf dieses Mietrecht Widerspruch gegen die Kündigung ihrer Wohnungen erhoben haben, haben inzwischen erfahren, daß dieses sogenannte soziale Mietrecht unzulänglich ist. In neuester Zeit fürchten Rechtsanwälte um ihr Renomee und lehnen es ab, diese aussichtslosen Prozesse zu führen, obwohl sie persönlich überzeugt sind, daß hier soziale Härten vorliegen.
Am 11. dieses Monats hat nunmehr auch der Bundesrat — auf Antrag des Landes Schleswig-Holstein — beschlossen, einen Änderungsantrag zu § 556 a des BGB, dazu noch einen neuen § 564 a BGB und eine Änderung der Zivilprozeßordnung dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Das hat Frau Dr. Ohnesorge — Frau Dr. Ohnesorge ist, wie Sie wissen, Sozialminister in Schleswig-Holstein — damit begründet, die vorgeschlagene Formulierung solle verhindern, daß sozial intakte Familien wegen des Fehlens von Ersatzwohnraum in Obdachlosenunterkünften untergebracht werden müßten, eine Gefahr, die bei der derzeit geltenden Fassung des § 556 a BGB auch unter Berücksichtigung einer möglichen Räumungsfrist keinesfalls ausgeschaltet sei. So viel zu dem Antrag des Bundesrats, der in der nächsten Zeit hier einlaufen wird.
Wie sehr unsere berechtigte Ablehnung dieses sozialen Mietrechts nachträgliche Bestätigung findet, geht außerdem aus der im Juni dieses Jahres veröffentlichten Statistik des Wohnungsbauministers hervor, wonach allein im Jahre 1965 in den bereits weißen Kreisen 42 600 Räumungsklagen bei den Gerichten anhängig waren, von denen aber nur 680 abgewiesen wurden. Das bedeutet, daß 98,6 % der gekündigten Mieter tatsächlich zur Räumung ihrer Wohnung verurteilt worden sind. Auch auf diesem Hintergrund bitte ich unseren Antrag zu sehen. Denn in dieser Hinsicht hat Berlin keinerlei Sonderrechte, wenn es weißer Kreis wird. Es unterliegt natürlich denselben Bestimmungen des BGB wie das übrige Bundesgebiet.
Nach den Kriterien des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht — in der Fassung des Gesetzes, das wir schon einmal geändert haben — würde für Berlin Mitte nächsten Jahres der Zeitpunkt gekommen sein: die Wohnraumbewirtschaftung würde am 1. Juli 1967 aufzuheben sein, und die Bestimmungen über Mietpreisbindung und den Mieterschutz würden ein Jahr später nicht mehr anzuwenden sein. Zu diesem Zeitpunkt ist in Berlin zwar die Wohnungsnot — nach der im Gesetz vorgeschriebenen Defizitberechnung — rein rechnerisch behoben, gerade dieser Berechnungsmodus aber, basierend auf der fortgeschriebenen Ermittlung aus dem Jahre 1961 — hat sich nun bereits überall in den Großstädten als völlig wirklichkeitsfremd erwiesen — und nicht nur dort.

(Abg. Jacobi [Köln] : Sehr richtig!)

Ich darf Sie an den immer noch nicht beigelegten Streit zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung Nordrhein-Westfalens erinnern, in dem Herr Ministerpräsident Meyers sich standhaft weigert, die im Gesetz vorgeschriebene Rechtsverordnung zu erlassen. Obwohl das rechnerische Wohnungsdefizit in den kreisfreien Städten Düsseldorf und Mönchengladbach sowie in den Landkreisen Brilon und Wiedenbrück am 31. Dezember 1965 weniger als 3 % betragen hat, sieht er sich angesichts des bestehenden Wohnungsmangels und wahrscheinlich auch der Strukturkrise in diesem Lande nicht in der Lage, nun auch noch auf die Wohnraum-



Frau Berger-Heise
bewirtschaftung zu verzichten und die Mietpreise freizugeben.
Berlin hat zwar eine gesunde Wirtschaftsstruktur, aber sonst haben wir allerlei Sorgen; das ist Ihnen bekannt. Die Wirtschaftskraft und das notwendige Wirtschaftswachstum werden bei uns durch den ungünstigen Altersaufbau gefährdet. Bei uns gehen zwar täglich 900 000 Arbeiter, Angestellte und Beamte zur Arbeit, aber leider wird ihre Zahl kleiner. 20 % der Berliner sind heute 65 und mehr Jahre alt; im Bundesgebiet sind es 11,8 %. Aus altersstrukturellen Gründen und infolge der Zuwanderung älterer, und zwar, meine Damen und Herren, nur älterer Personen aus der sowjetisch besetzten Zone und aus Ostberlin wächst dieser Anteil noch und wird 1970, wenn sich die Verhältnisse nicht wesentlich verändern, ungefähr 22 % betragen. Wir haben dann also 22 % Menschen, die älter als 65 Jahre sind.
Da diese alten und älteren Berliner verständlicherweise zu einem großen Teil auch schon verwitwet sind, ist der Anteil an Einpersonenhaushalten, der eine eigene Wohnung hat oder wünscht, unverhältnismäßig hoch. Darauf hatten wir natürlich hingewiesen, als die Sonderregelung für Berlin hier im Bundestag beschlossen wurde. Die in dieser Sonderregelung enthaltene Annahme, daß nur 75 % der Einpersonenhaushalte bei der Defizitberechnung anrechenbar seien, hat sich als unrichtig herausgestellt. Wenn man nun aber nur diesen Prozentsatz erhöhte und es sonst bei der bisherigen Regelung beließe, würde das bedeuten, daß wir den Endtermin vielleicht um sechs Monate, aber ganz bestimmt nicht länger hinausschieben könnten. Das reicht bei unserer augenblicklichen Wohnungsmisere aber nicht aus.
Am 31. Dezember 1965 lag die tatsächliche Zahl der Wohnungsuchenden ohne eigene Wohnung — also ohne die, die sich einmal beim Wohnungsamt gemeldet hatten, um ihre Wohnung einmal zu wechseln — immerhin bei 120 000. Nehmen wir an, daß sich bei jungen Ehepaaren jeder Ehepartner in seinem Bezirk angemeldet hat — das kann man nicht so genau kontrollieren —, daß also die Zahl derer, die sich als ohne eigene Wohnung bezeichnet haben, halb so hoch ist, so kommen wir immer noch auf einen Bedarf von 60 000 Wohnungen.
Wir haben in Berlin mit tatkräftiger Unterstützung des Bundes — das möchte ich hier sagen — nach 1948 etwa 280 000 Wohnungen erstellt. Wir haben auch in diesem Jahre, in dem sich ein katastrophaler Rückgang in der Zahl der neu bewilligten Wohnungen im ganzen Bundesgebiet abzeichnet, dessen Bedeutung wir wahrscheinlich erst in den folgenden zwei oder drei Jahren ganz ermessen können, in Berlin Bauvorhaben von insgesamt über 18 500 Wohnungen einschließlich Bettplätzen in Wohnheimen gefördert. Wir haben für 10 000 von auswärts zugezogenen Arbeitskräfte mit ihren Familien gesorgt. Sie haben inzwischen Wohnungen erhalten, aber 5500 warten noch auf ausreichenden Wohnraum. Gerade auf diese Arbeitskräfte aber kommt es uns an; sie sind für die Berliner Wirtschaft dringend erforderlich, denn durch den ungünstigen Altersaufbau — das sagte ich schon — geht die Zahl der Erwerbspersonen laufend zurück. Zudem treten jetzt noch die schwach besetzten Jahrgänge ins Berufsleben ein, während stark besetzte Jahrgänge das Rentenalter erreichen. Daraus ergibt sich ein jährlicher Rückgang der Zahl der Erwerbspersonen um ungefähr 15- bis 16 000, und zwar fortlaufend, über das Jahr 1970 hinaus.
Wir müssen also für die Erhaltung und Förderung unserer Wirtschaftskraft einen jährlichen Wanderungsüberschuß von ungefähr 20 000 Erwerbspersonen beibehalten; diese haben wir wohnraummäßig zu versorgen. Auf den Arbeitsämtern im Bundesgebiet verschaffen sich zwar die meisten, die nach Berlin kommen, um zu arbeiten, vorher ihren Arbeitsplatz; aber es ist selten, daß sie vom Betrieb aus auch schon einen Wohnraum in Aussicht oder zur Verfügung gestellt bekommen. Und hier muß ich einmal deutlich folgendes sagen — das werden mir sicher die Herren aus den anderen Fraktionen bestätigen —: Die Industrie in Berlin hat sich in all den Jahrern leider viel weniger um die wohnungsmäßige Versorgung ihrer Arbeitnehmer gekümmert, als das hier im Bundesgebiet nach dem Kriege der Fall war. Auch da unterscheidet sich Berlin von vielen anderen Großstädten und Siedlungsgebieten.
Es gibt in Berlin, wie Sie sich vielleicht in Erinnerung rufen, auch nicht die Möglichkeit der Pendler, d. h. der Arbeitnehmer, die abends in ihre ländlichen Bezirke zurückfahren und in der Stadt ihres Arbeitens, ihres Wirkens keinen Wohnraum beanspruchen. Wir glauben, wenn wir eine zu frühzeitige Liberalisierung haben und wenn die Arbeiter oder Angestellten oder Beamten ihre Wohnung räumen müßten, würden sie nicht immer in Berlin nach einer anderen Wohnung suchen. Aber es fällt ja eben für Berlin weg, daß man wie in einer anderen Großstadt dann eventuell in die ländliche Umgebung ausweichen kann. Nach Bernau, Königswusterhausen oder Klein-Machnow kann niemand ziehen.
Nun hat der derzeitige Wohnungsbauminister in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Strauß und Genossen, Drucksache V/1106, die uns vor ungefähr 14 Tagen zuging — in der Anfrage geht es darum, ob es vertretbar wäre, daß München nun auch zum 31. 12. 1967 weißer Kreis würde —, geschrieben, daß viele aus der Großstadt in die benachbarten Landkreise hinausstreben, wo sie bessere Möglichkeiten finden, Eigentum an Haus und Garten zu erlangen. Der Minister nennt das eine Entwicklung, die vom Standpunkt der Raumordnung aus nur zu begrüßen sei. Diese Möglichkeit der Selbsthilfe ist für die Berliner nicht gegeben.

(Abg. Jacobi [Köln] : Es trifft auch für München nicht zu!)

Nun, ich meine, wir sollten hier die Dinge so aussprechen, wie sie sind. Ob die Münchner Abgeordneten mit diesen freundlichen Hinweisen zufrieden sind, ist eine andere Sache.

(Abg. Jacobi [Köln] : Sehr richtig!)




Frau Berger-Heise
Aber ich möchte mich mit einer Sache nicht zufriedengeben — und da der Kollege anwesend ist, kann ich jetzt darauf zu sprechen kommen —, nämlich mit solch oberflächlichen Behauptungen, wie sie ein Kollege in einer Broschüre „Keine Angst vor weißen Kreisen" zusammengestellt hat.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wer war denn das?)

Damit müssen und werden wir Abgeordneten uns noch auseinandersetzen.
Nun haben Sie mich angesprochen, Herr Kollege Müller.

(Abg. Müller [Berlin] : Ich bekenne mich dazu!)

— Sie bekennen sich dazu! Das ist gut. Hoffentlich bereuen Sie auch!

(Heiterkeit bei der SPD.)

Es ist z. B. einfach unrichtig, daß bei der Errechnung des Wohnungsdefizits unsere sogenannten Bruchbuden nicht mitgerechnet wurden. Herr Kollege Müller, das Gegenteil ist der Fall. Wenn der Ausschuß für Bau- und Wohnungswesen in früheren Legislaturperioden mehrmals die Weddinger Mietskasernen angesehen hat, um sich selbst ein Bild von diesen Behausungen zu machen, die man nicht Wohnungen nennen kann, ist jedesmal festgestellt worden, daß auch sie in jede globale Mieterhöhung hineingekommen sind, d. h. man hat sie, obwohl es Bruchbuden sind, nicht im Gesetz ausgeschaltet, und ebensowenig sind sie bei der Defizitberechnung ausgeschaltet worden, Herr Kollege Müller, der Hinweis, daß nicht die Bundesregierung, sondern der Senat die Wohnungszwangswirtschaft aufhebt, ist zwar richtig, ab politisch ist er ein bißchen infam, weil hier nämlich die politische Verantwortlichkeit verlagert werden soll.

(Abg. Jacobi [Köln] : Er weiß es nicht besser!)

Herr Kollege Müller, Sie haben das Widerspruchsrecht als Kernstück des Mietrechts bezeichnet. Das hat früher übrigens die Bundesregierung auch getan. Ich glaube, daß sie das heute nicht mehr tun würde. Ich sprach schon von § 556 a und von den 42 600 Räumungsklagen und von den 98,6 % Mietern, die ihre Wohnungen trotz der Klage räumen mußten.
Dann fragen Sie in einem Kapitel, welche Widerspruchsgründe es gegen eine Kündigung gäbe. Da finde ich es beinahe fahrlässig, wenn Sie unter Punkt 6 dem Mieter einreden wollen, das Gericht würde eine Kündigung des Vermieters zurückweisen, wenn dem Mieter eine geeignete Ersatzwohnung fehlt. Dann sprechen Sie von den völlig neuen Verhältnissen in einer echten Partnerschaft, die dann wie der Flieder im Mai erblühen soll. Lieber Kollege Müller, in einer Stadt wie Berlin, in der ganze Häuserkomplexe im Auftrage einer in der ganzen Welt zerstreuten Erbengemeinschaft oder im Auftrage von Banken und Versicherungen verwaltet werden, ist nicht viel Platz für solche Romantik. Der Rechtsanwalt dieser Eigentümer kennt die Gesetze und wendet sie dann an, wenn er es für notwendig hält und wenn das für seinen Klienten günstig ist. Man muß doch die Anonymität der Großstadt dabei bedenken. Sie läßt eine solche Wunschvorstellung der Partnerschaft zwischen Mieter und Vermieter kaum zu; sie läßt nur einen gewissen Spielraum.

(Abg. Stiller: Die Partnerschaft besteht aber in vielfachem Maße.)

— Gewiß, und das glaube ich auch, ganz sicher, Herr Kollege, einmal da, wo sich Vermieter und Mieter kennen — das hat sich ja auch beim Abbau der Wohnungszwangswirtschaft auf dem Lande erwiesen —, sodann in kleinen Städten, in denen der Ruf des Vermieters gefährdet ist, wenn er rigoros gegen die Mieter ist; das wird dort nämlich bekannt, und er sagt sich, es ist besser, daß ich Zurückhaltung übe. Es gibt sicher noch eine ganze Reihe anderer Fälle. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, daß es auch das gibt; aber in der Großstadt gibt es das kaum. Die meisten Mieter in Berlin zahlen ihre Miete an einen Rechtsanwalt oder an eine AG oder an sonst eine Verwaltung; ein Verhältnis zu dem betreffenden Eigentümer haben sie kaum.
Wir glauben, daß ein gewisser Spielraum zwischen Angebot und Nachfrage, d. h. etwas mehr Angebot als Nachfrage, solche sozialen Spannungen weitgehend ausschaltet. Nur dann kann ein Wettbewerb in der Wohnungswirtschaft sinnvoll funktionieren, und das ist wohl das Ziel, an dem wir alle arbeiten und das wir anstreben.
Nun sagt Herr Müller, diese „Andersdenkenden", wie Sie, Herr Müller, diejenigen zu nennen belieben, die Berlin für noch nicht reif für die Aufhebung der Mietpreisbindung und des Mieterschutzes halten, irrten sich. Nun, Herr Kollege Müller, SPD, FDP und CDU haben den Zeitpunkt Juli 1967 für nicht geeignet gehalten, mit den Abbaugesetzen zu beginnen. Die Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses müssen sich also sämtlich geirrt haben; sie haben gesagt, Berlin könne zu diesem Zeitpunkt noch nicht zum „weißen Kreis" erklärt werden. Einige Ihrer Freunde haben weite Reisen gemacht, nämlich bis nach Bonn, und haben versucht, hier bei Ihrer Fraktion Verständnis für die Belange und für diese Sorgen der Berliner zu finden. Darum ist es meiner Meinung nach nicht ganz gerechtfertigt, wenn Sie meinen, man brauchte heute keine Sorge mehr um diese Termine zu haben.
Ich glaube, mit diesem Antrag, den wir hier vorgelegt haben, können wir ganz gut in eine Beratung gehen. Er enthält verschiedene Gesichtspunkte, die sich im Laufe der Zeit in dem Ausschuß eigentlich schon durchgesetzt haben. Wir können aber wahrscheinlich folgendes nicht tun: Berlin nur auf einen zusätzlichen Wohnungsbau verweisen. Es gab so einen Vorschlag für ein Sonderprogramm von 2000 bis 3000 Wohnungen im Jahr. Dieser Vorschlag kam aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Angesichts der Lawine an finanziellen Kalamitäten, die hier auf uns zurollt, ist das, glaube ich, ein ganz irrealer Vorschlag. Ich hätte natürlich nichts dagegen, daß ein Sonderprogramm für Berlin durch-



Frau Berger-Heise
geführt würde. Aber ich habe mir eine Berechnung machen lassen, und die besagt, daß für diese 3000 Wohnungen 90 Millionen DM jährlich an Bundesmitteln erforderlich sind. Da man das Programm einige Jahre durchhalten muß, glaube ich nicht daran, daß die ganze Fraktion, die es vorgeschlagen hat, die CDU/CSU, mit uns gehen würde. Darum würde ich meinen, es wäre sehr vernünftig und sehr gut — und ich glaube, auch Anhaltspunkte dafür zu haben, daß das möglich ist —, wenn wir uns im Ausschuß einmal sowohl mit unserem Antrag als auch mit den Vorstellungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschäftigten und dann zu dem Ergebnis kämen, daß wir das, was hier in dem Antrag steht, für richtig halten.
Ich darf noch ein paar Worte zu dem Antrag sagen. Wir haben also vorgeschlagen, daß die Wohnraumbewirtschaftung, die Mietpreisbindung und das Mieterschutzgesetz zum gleichen Termin entfallen, daß man also nicht aufspaltet, wie es bisher vorgesehen war. Und zwar sollen sie am 30. Juni 1970 entfallen.
Wir haben außerdem vorgeschlagen, den Vermietern einen Ausgleich zu geben, und haben gesagt, man müßte vom 1. Juli 1968 an eine weitere Mieterhöhung um 15 v. H. der bisherigen Grundmiete zulassen. Denn wir wollen ja auch nicht, daß die Vermieter in ihren Plänen für eventuelle Reparaturen usw., gehindert werden. Das ist wichtig für die Verhandlungen auch mit den Organisationen der Vermieter, die in Berlin schon geführt worden sind.
Ferner haben wir vorgeschlagen, die Mieten der Wohnungen des Ersten Wohnungsbaugesetzes bis an die Grenze der Kostenmieten zu erhöhen. Sie wissen, daß da bei uns noch eine 25 %-Grenze eingebaut war. Daß wir auch auf diesem Sektor in nächster Zeit noch weitere Mieterhöhungen erfahren werden, wissen Sie alle. Sie wissen, daß die Zinsen für Darlehen auf 4 % hochgesetzt werden sollen. Die Mieter werden also ohnehin schon reichlich mit dem belastet werden, was in der Gesetzgebung laufend vor sich geht.
Ich bitte Sie, diesen Antrag an den Ausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen zu überweisen und dort mit uns gemeinsam zu beraten, was wir für Berlin tun können. — Ich danke!

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Borm.