Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Schwabe, die Möglichkeit einer staatlichen Einflußnahme bietet das Luftverkehrsgesetz, wonach die ausländischen Luftverkehrsgesellschaften für gewerbliche Landungen im Bundesgebiet einer besonderen Einflugerlaubnis bedürfen. Grundsätzlich werden derartige Erlaubnisse nicht an Unternehmen von Staaten erteilt, die von dem Flugtouristikverkehr überhaupt nicht berührt werden. Schwierigkeiten ergeben sich zumeist dann, wenn auch der Empfängerstaat des Tourismus über eigene Luftverkehrsgesellschaften verfügt. Würden wir hier schlechthin alle Anträge ablehnen, so würden ,die deutschen Luftverkehrsgesellschaften Gefahr laufen, ihrerseits nach ,dem Prinzip der Gegenseitigkeit im Zielland keine Verkehrsrechte zu erhalten. Es könnte daher zumindest zeitweise der gesamte Pauschalflugreiseverkehr zum Erliegen kommen, womit unseren Unternehmen nicht gedient wäre. Wir kommen daher nicht umhin, auch den Luftverkehrsgesellschaften der Empfängerstaaten einen angemessenen Anteil an dem deutschen Touristikaufkommen zuzugestehen. Keineswegs können wir jedoch eine Aufteilung je zur Hälfte des Verkehrs, wie ich vorhin schon angedeutet habe und wie dies von einigen Staaten vorgeschlagen wird, hinnehmen. In ,der Praxis hält sich die ausländische Beteiligung an dem deutschen Touristikaufkommen in Grenzen. So waren, wie ich vorhin schon sagte, an dem Pauschalflugreiseverkehr zwischen Deutschland und Spanien bisher spanische Unternehmen nur zu rund 10 % beteiligt.