Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Börner, diese Charterflugverkehre werden nur generell geregelt, weil ja im einzelnen nicht wie bei den Linienflugzeugen — Fahrpläne aufgestellt werden können; sie werden deshalb nach einem Anmeldeverfahren durchgeführt. Nun ist es ja so, daß von den Flügen nach Spanien 90 °/o mit deutschen Flugunternehmern abgewickelt werden. Praktisch liegt hier also vom Standpunkt der Flugunternehmer durchaus ein sehr erhebliches deutsches Interesse vor, und wir haben natürlich ein Interesse daran, daß das so bleibt und daß nicht etwa nach dem Schlüssel, wie andere Länder ihn durchzusetzen wünschten, von 50 : 50 verfahren wird. Deswegen bemühen wir uns, in jedem dieser Fälle zu erreichen, daß die Genehmigungen, die für die einzelnen Flugzeuggruppen oder Transportgruppen notwendig sind, generell von den entsprechenden ausländischen Gesellschaften gemäß dem Chikagoer Abkommen erteilt werden. Wir haben aber in diesen Dingen immer gewisse Schwierigkeiten sowohl mit Italien wie mit Spanien gehabt. Es ist also nicht das erste Mal, daß wir in solchen Fällen eingreifen mußten, um die Rechte der deutschen Gesellschaften zu schützen. In diesem Falle allerdings habe ich ein wenig das Gefühl, daß die Condor ihren Antrag sehr spät gestellt hat und dadurch in gewisser Weise vieleicht hervorgerufen worden ist, daß die Spanier sich anders verhalten haben, als wir das bisher von ihnen gewohnt waren.